Information zum Ablauf der Mannschaftswettbewerbe (Medenspiele)

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Information zum Ablauf der Mannschaftswettbewerbe (Medenspiele)
Information zum Ablauf der Mannschaftswettbewerbe
1 Planung der Mannschaftsmeldung .......................................................................... 2
1.1 Potenzielle Spieler und Wettbewerbe ............................................................... 2
1.2 Spieltage ........................................................................................................... 3
1.3 Möglichkeit der Spielgemeinschaft .................................................................... 3
1.4 Zahl der möglichen Mannschaften .................................................................... 3
1.5 Mögliche Altersklassenwechsel ........................................................................ 4
2 An- und Abmeldung von Mannschaften zu den Wettspielen ................................... 4
2.1 Anmeldung ........................................................................................................ 4
2.2 Spielklassenzugehörigkeit ................................................................................. 4
2.3 Abmeldung ........................................................................................................ 4
3 Namentliche Meldung .............................................................................................. 5
3.1 Spielberechtigung ............................................................................................. 5
3.2 Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung........................................ 5
3.3 Neutralisation von ausländischen Spielern ....................................................... 6
3.4 Widerspruch gegen Mannschaftsmeldungen anderer Vereine ......................... 6
3.5 Nachmeldung von Spielern ............................................................................... 6
4 Spieltermine und Spielpläne .................................................................................... 6
4.1 Bekanntgabe und Überprüfung der Spieltermine und Spielpläne ..................... 6
4.2 Verlegung von Spielterminen ............................................................................ 6
5 Durchführung der Mannschaftswettbewerbe ........................................................... 7
5.1 Pflichten des gastgebenden Vereins ................................................................. 7
5.2 Planung der Mannschaft für den jeweiligen Spieltag......................................... 7
5.3 Der Spieltag ...................................................................................................... 8
5.3.1 Anreise und Anmeldung der Mannschaft .................................................... 8
5.3.2 Mannschaftsaufstellung .............................................................................. 8
5.3.3 Verspätung ............................................................................................... 10
5.3.4 Einzelspiele .............................................................................................. 10
5.3.5 Doppelspiele und Doppelaufstellung ........................................................ 10
5.3.6 Spielabbruch und Fortsetzung der Spiele ................................................. 11
5.3.7 Beendigung des Spiels ............................................................................. 11
5.3.8 Ergebnismeldung...................................................................................... 12
5.3.9 Wettkampfwertung.................................................................................... 12
5.3.10 Proteste, Verstöße und Einsprüche ........................................................ 12
5.4 Restliche Saison ............................................................................................. 12
6 Zeitliche Übersicht der Medenspielplanung/-anmeldung ....................................... 13
7 Zeitliche Übersicht des Spieltags ........................................................................... 13
Einleitung
An den Mannschaftswettbewerben des Tennisverbandes Rheinhessen dürfen alle
Vereine mit mehreren Mannschaften teilnehmen, die Mitglied des Verbandes sind.
Gerade kleineren Vereine, neu gegründete Mannschaften und Mannschaftsführer
soll dieses Schreiben darüber informieren, wie die Mannschaftswettbewerbe ablaufen und was zu beachten ist. Deshalb ist im Folgenden ein chronologischer Ablauf
der Planung und Durchführung der Mannschaftswettbewerbe dargestellt.
Bedingung für eine Teilnahme ist, dass der Verein mindestens zwei Freiplätze besitzt, die den gleichen Bodenbelag haben. Zudem müssen Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen vor Ort sein. Im Spieljahr 2010 finden die Mannschaftswettbewerbe vom 23. April bis zum 4. Juni statt.
Für die Durchführung der Wettspiele gelten die Wettspielordnung des TV RheinlandPfalz und die Durchführungsbestimmungen des TV Rheinhessen in der jeweils neuesten Fassung. Zusätzlich gelten, soweit zuständig, die Ordnungen des DTB. Alle im
Folgenden erwähnten Schritte und Regeln können in der Organisationsbroschüre,
die allen Vereinen zugesendet worden ist, genauer nachgelesen werden. Um dies zu
vereinfachen sind die entsprechenden Paragraphen der Wettspielordnung angegeben.
1 Planung der Mannschaftsmeldung
Bevor der Verein eine Mannschaft für die Medenrunde anmeldet, sollten im Vorfeld
einige Dinge geklärt werden:
1.1 Potenzielle Spieler und Wettbewerbe
Auch wenn die namentliche Mannschaftsmeldung erst bis zum 15.03. erfolgen muss,
sollte weit im Voraus geprüft werden, ob genügend spielberechtigte (siehe 3.1) und
spielwillige Spieler/innen zur Verfügung stehen. Dabei ist wichtig, dass auch genügend Ersatzspieler vorhanden sind, um eventuelle Verletzungen oder andere Verhinderungen der Spieler ausgleichen zu können. Dazu muss auch die Mannschaftsgröße (4er oder 6er Teams) der entsprechenden Altersklassen beachtet werden. Es gibt
folgende Wettbewerbe:
Herren
Damen
Herren 30
Damen 30
Herren 40
Damen 40
Herren 50
Damen 50
Herren 55
Damen 55
Herren 60
Damen 60
Herren 65
Herren 70
6er Mannschaften
4er Mannschaften
6er Mannschaften
4er Mannschaften
6er Mannschaften
4er Mannschaften
6er Mannschaften
4er Mannschaften
6er Mannschaften
4er Mannschaften
4er Mannschaften
4er Mannschaften
4er Mannschaften
4er Mannschaften
Jungen U18
Mädchen U18
Jungen U15
Mädchen U15
Jungen U12
Mädchen U12
Gemischt U12
Gemischt U10
Alle 4er
Mannschaften
Bei 6er-Mannschaften beträgt die Anzahl
der Doppel 3; bei 4er-Teams werden 2
Doppel gespielt.
1.2 Spieltage
Damit sich die potenziellen Spieler/innen auf die Termine der Spieltage einstellen
können, sollten diese über die Spieltermine und –tage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt
werden:
Herren, Damen, Herren 30, Damen 30
Herren 40, Damen 40, Herren 50,
Damen 50, Herren 55, Damen 55
Herren 60
Damen 60 (Neu!)
Herren 65
Jungen U18, Mädchen U18,
Jungen U12, Mädchen U12
Jungen U15, Mädchen U15
Gemischt U12
Gemischt U10
Sonntag bzw. Feiertag
Samstag (Feiertag)
Freitag oder früher
Donnerstag
Mittwoch
Samstag
Freitag
Montag
Donnerstag
Spielzeitraum ist immer Ende April/Anfang Mai bis zum Anfang der Sommerferien.
Die genauen Spieltermine werden Mitte Februar veröffentlicht.
1.3 Möglichkeit der Spielgemeinschaft
Falls nicht genügend Spieler/innen für die jeweilige Mannschaft vorhanden sind,
kann über eine Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein nachgedacht werden:
Eine Spielgemeinschaft dient der Förderung des Mannschaftssports und dient den
Vereinen, die nicht genügend Spieler/innen für die Meldung einer eigenen Mannschaft haben. Vereine müssen eine Spielgemeinschaft schriftlich bis zum 30.11. beim
Tennisverband Rheinhessen beantragen. Zudem muss die Spielgemeinschaft schriftlich und rechtsverbindlich zwischen den Vereinen, die sich auf eine Spielgemeinschaft einigen, vereinbart sein. Ein Vordruck für diese Niederschrift kann auf
www.rlp-tennis.de gedownloadet werden.
§ 4,2
1.4 Zahl der möglichen Mannschaften
Der Verein muss zudem die Anzahl der eigenen Mannschaften beachten. Diese
muss in einem angemessenen Verhältnis zur Platzanzahl stehen:
Platzanzahl
2-3
4-5
6-7
8-9
10-11
Mannschaften Sonntag
2
3
4
5
6
Mannschaften Samstag
2 Senioren + 2 Jugend
3 Senioren + 3 Jugend
4 Senioren + 4 Jugend
5 Senioren + 5 Jugend
6 Senioren + 6 Jugend
Diese Regelung ist gültig, wenn der Verein nur Mannschaften bis zur Rheinhessenliga hat. Bei höherklassigen Mannschaften können nur entsprechend weniger Mannschaften gemeldet werden, da ab Verbandsliga aufwärts 3 Plätze pro Mannschaft (in
der Rheinhessenliga 2 Mannschaften pro Platz) zur Verfügung stehen müssen.
1.5 Mögliche Altersklassenwechsel
Bei Erwachsenenmannschaften kann ein Altersklassenwechsel vollzogen werden.
Das Besondere dabei ist, dass die neu angemeldete Mannschaft nicht in der untersten Klasse (siehe 2.2) starten braucht. Bedingungen und genaue Regelungen zum
Altersklassenwechsel sind in § 9 Abs. 3 nachzulesen.
§ 9,3
2 An- und Abmeldung von Mannschaften zu den
Wettspielen
2.1 Anmeldung
Nachdem ein Verein die Entscheidung getroffen hat, mit einer bestimmten Anzahl
von Mannschaften an der Medenrunde teilzunehmen, muss wie folgt vorgegangen
werden:
Mannschaften für das folgende Spieljahr müssen bis zum 10. Dezember des laufenden Jahres angemeldet werden. Dies erfolgt über das Internetsystems des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz (TORP). Die Anmeldung erfolgt im vereinsinternen Bereich (Vereinsnummer und Passwort) unter dem Modul „Meldung“.
Altersklassenwechsel und Spielgemeinschaften haben abweichende Anmeldeverfahren. Diese Ausnahmen sind unter § 9,3 bzw. § 4,2 nachzulesen.
Eine Nachmeldung ist bis zum 31.12. möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von 100 €
pro Mannschaft wird dabei fällig.
§ 9,1
2.2 Spielklassenzugehörigkeit
Wenn eine Mannschaft schon im Jahr zuvor angemeldet war, spielt sie in der Spielklasse, die sie nach Abschluss der abgelaufenen Saison belegt hatte.
Neu angemeldete Mannschaften werden grundsätzlich in der untersten Klasse ihrer
jeweiligen Konkurrenzen eingeordnet. Ausnahmen hierbei sind der Alterswechsel (§
9,3) und Spielgemeinschaften (§ 4,2)
Spielgemeinschaften müssen zwar in der Regel bei einer Neugründung in der untersten Klasse anfangen, doch gilt, wenn eine Mannschaft eines Vereins der Spielgemeinschaft zuvor in einer höheren Spielklasse gespielt hatte, dass die Spielgemeinschaft für diese alte Mannschaft den Platz in der entsprechenden Liga übernehmen
darf.
§ 9,2
2.3 Abmeldung
Falls eine Mannschaft doch nicht an den Wettspielen teilnehmen kann, wird diese
ebenfalls über TORP abgemeldet. Wenn dies nach dem Meldeschluss (10.12.), aber
vor dem ersten Spiel geschieht, wird eine Gebühr von 150 € fällig, die an den Verband zu entrichten ist.
Ausnahme ist wieder die Spielgemeinschaft: Die Abmeldung nach der Saison muss
schriftlich beim Tennisverband Rheinhessen eingehen. Einer der beteiligten Vereine
kann den Platz in der Spielklasse der Spielgemeinschaft übernehmen. Dies muss
einvernehmlich erklärt werden. Die anderen Vereine der Spielgemeinschaft müssen
jedoch in der untersten Klasse im folgenden Spieljahr starten.
§ 9,1
3 Namentliche Meldung
Nach der Mannschaftsmeldung muss die namentliche Mannschaftsmeldung bis spätestens 15. März über das oben beschriebene Modul in TORP eingegeben werden.
Falls sie erst zwischen dem 15. März und dem 20. März erfolgt wird eine Gebühr von
150 € erhoben.
Wenn namentliche Meldung auch nach dem 20. März fehlt, gilt die Mannschaft als
abgemeldet und eine Bearbeitungsgebühr von 150 € wird berechnet.
§ 9,5
3.1 Spielberechtigung
Ob ein Spieler/in spielberechtigt ist, hängt von folgenden Bedingungen ab:
1. Er/Sie muss Mitglied eines Vereins des Tennisverbandes Rheinhessen sein.
2. Er/Sie darf zudem nur für einen Verein des DTB in der entsprechenden Altersklasse an den Mannschaftswettkämpfen teilnehmen.
3. Er/Sie darf in maximal 2 Altersklassen teilnehmen; Jugendliche dürfen an beliebig vielen Wettbewerben teilnehmen.
4. Gegen ihn/sie darf keine Wettspielsperre vorliegen.
5. Jugendliche, die an den Aktiven-Wettbewerben teilnehmen möchten, müssen
ein gewisses Mindestalter aufweisen: Jungen: Jahrgang 1996; Mädchen: 1997
Zusätzlich muss ein ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis vorliegen;
Ausnahmen dürfen durch den Tennisverband geregelt werden.
6. Jugendliche dürfen zusätzlich in der Jugendmannschaft eines anderen Vereins spielen, wenn ihr Stammverein keine entsprechende Jugendmannschaft
hat. Dies muss beim Tennisverband beantragt werden.
§ 4,3 ff und § 5
3.2 Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung
Für jede Alterskonkurrenz ist eine Mannschaftsmeldung zu erstellen. Die Reihenfolge
der Spieler in der Mannschaft muss nach Spielstärke erfolgen. Dabei gilt als Erstes
die gültige Deutsche Rangliste, danach folgt die LK-Rangliste. Hiervon abweichende
Aufstellungen sind unzulässig. Ausnahme sind Jugendliche, die in den Aktiven-Konkurrenzen gemeldet werden. Bei diesen können abweichende Setzungen genehmigt
werden.
Zudem muss ein Mannschaftsführer benannt werden, der die Interessen der Mannschaft am Spieltag vertritt und seine Mannschaft organisiert.
§ 9,6
3.3 Neutralisation von ausländischen Spielern
Für ausländische Spieler in der Mannschaftaufstellung, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Neutralisation erfolgen. Diese Bedingungen sind unter §9.8 nachzulesen.
§ 9,8
3.4 Widerspruch gegen Mannschaftsmeldungen anderer Vereine
Die namentliche Meldung muss bis spätestens 15. März über das oben beschriebene
Modul in TORP eingegeben werden. Ab dem 16. März können die Meldungen anderer Vereine eingesehen und bis zum 31.03. Widerspruch beim Tennisverband einlegt
werden.
§ 9,9
3.5 Nachmeldung von Spielern
Eine Nachmeldung von einzelnen Spielern ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese muss bis zum 31. März erfolgen und kostet 50 € pro Spieler. Spätere
Nachmeldungen sind unzulässig. Die namentliche Meldung ist mit dem Status „endgültig“ nicht mehr zu ändern.
§ 9,10
4 Spieltermine und Spielpläne
4.1 Bekanntgabe und Überprüfung der Spieltermine und Spielpläne
Die Spielpläne mit den genauen Spieltagen werden voraussichtlich Mitte Februar veröffentlicht. Diese sind auf der Homepage des Tennisverbandes Rheinhessen zu finden. Es wird darum gebeten, dass von den Sport- und Jugendwarten geprüft wird, ob
alle gemeldeten Mannschaften des eigenen Vereins in den Spielplänen berücksichtigt worden sind.
Falls Änderungen der Spielpläne entstehen, werden diese erst ab 1. April den betroffenen Vereinen schriftlich mitgeteilt.
Eine weitere Überprüfung ist bei den in TORP veröffentlichten Spielplänen notwendig. Der TORP-Spielplan muss mit dem ursprünglich veröffentlichten abgeglichen
werden. Bei Fehlern ist umgehend die Geschäftsstelle des TV Rheinhessen in Kenntnis zu setzen.
4.2 Verlegung von Spielterminen
Grundsätzlich sollten keine Spieltermine verlegt werden. In Ausnahmefällen kann der
Spielleiter, der Tennisverband Rheinhessen, eine Verlegung anordnen. Die betroffenen Vereine werden darüber informiert.
Ebenfalls dürfen die beiden Vereine, die gegeneinander antreten, ein Spiel vorverlegen. Auch zulässig ist eine Spielverlegung am gleichen Wochenende (Samstag 
Sonntag). In beiden Fällen müssen beide Vereine der Verlegung zustimmen und der
Tennisverband muss über die Änderung in Kenntnis gesetzt werden.
Eine Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht gestattet. Zudem ist eine Verhinderung von Spielern kein Verlegungsgrund.
§ 10
5 Durchführung der Mannschaftswettbewerbe
Vor dem ersten Medenspiel müssen einige Dinge sichergestellt sein:
5.1 Pflichten des gastgebenden Vereins

Bälle: Pro Einzelbegegnung müssen 3 neue Bälle bereitgestellt sein. Mit welcher Ballmarke der jeweilige Wettbewerb spielt, kann auf der Homepage des
TV Rheinhessen unter „Medenrunde“ nachgelesen werden. Ab Rheinhessenliga müssen auch in den Doppelbegegnungen der Konkurrenzen Herren,
Herren 30, Damen und Damen 30 neue Bälle bereitgestellt werden.
§ 11,1.6

Oberschiedsrichter: Es sollte ein Oberschiedsrichter gestellt werden. Besonders wichtig hierbei ist, dass dieser eine gültige Lizenz besitzt. Der Oberschiedsrichter besitzt wichtige Funktionen, z.B.



Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze
Unterbrechung von Wettspielen wegen Lichtverhältnissen, des Zustandes des Spielplatzes und Witterung
Entscheidung über den Ausschluss eines Spieler oder Betreuers, der
sich eines groben Verstoßes gegen den sportlichen Anstand schuldig
gemacht hat.
Wie beschrieben hat der gastgebende Verein die Aufgabe einen lizenzierten
Oberschiedsrichter zu stellen. Ist dieser nicht anwesend, übernimmt der Mannschaftsführer der Gastmannschaft dessen Funktion. Sollte dieser die Funktion
ablehnen, liegen alle Rechte und Pflichten (siehe ausführlich unter §12) des
Oberschiedsrichters beim Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins.
§ 12

Halle: Eine Tennishalle ist nur in der Oberliga bei Damen und Herren notwendig. Falls es regnen sollte, werden die Spiele für eine gewisse Zeit unterbrochen (siehe 5.3.6)
§ 11,1.7
Falls der gastgebende Verein diesen Pflichten nicht nachkommt, können Geldbußen
oder andere Sanktionen vollzogen werden.
§ 11
5.2 Planung der Mannschaft für den jeweiligen Spieltag
Vor dem Spieltag ist es wichtig, rechtzeitig eine Mannschaft aufzustellen. Diese Aufgabe hat meist der Mannschaftsführer, der am Spieltag allein die Belange der Mannschaft vertritt, aber auch selbst Spieler sein darf (gilt nicht ab Verbandsliga der Aktiven). Er sollte seinen Spielern mitteilen, wann und wo das Spiel stattfinden wird und
um wie viel Uhr man sich trifft.
5.3 Der Spieltag
5.3.1 Anreise und Anmeldung der Mannschaft
Bevor das eigentliche Spielgeschehen anfangen kann, müssen die Mannschaften
erst anreisen bzw. bei Heimspielen auf der Tennisanlage erscheinen. Wichtig ist,
dass genügend Zeit dafür eingeplant wird, um eine Verspätung mit Strafen zu vermeiden (siehe 5.3.5). Im Internetportal TORP kann man die Adresse der Platzanlage
erkunden und eine Route berechnen lassen.
Nach Eintreffen der Mannschaft gilt es sich anzumelden, um als anwesend zu gelten.
Dies macht der Mannschaftsführer beim Oberschiedsrichter oder, falls dieser nicht
anwesend ist, beim Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft. Dies muss
mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn erfolgen.
Ist kein lizenzierter Oberschiedsrichter des Heimatvereins anwesend, übernimmt der
Mannschaftsführer der Gastmannschaft dessen Funktion. Sollte dieser die Funktion
ablehnen, dann liegen alle Rechte und Pflichten (siehe ausführlich unter § 12) des
Oberschiedsrichters beim Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins.
Es muss zudem vom Oberschiedsrichter ein Vertreter ernannt werden. Da ein Mannschaftsführer auch selbst Spieler sein darf, hat der Vertreter während des Spiels des
Mannschaftsführers die Aufgaben und Pflichten des Oberschiedsrichters zu übernehmen.
§ 14.2 und § 12
Sollte eine Mannschaft zum Anmeldezeitpunkt noch nicht vollständig sein (z.B. einzelne Spieler sind noch nicht anwesend), ist zu empfehlen, dass mit der Anmeldung
gewartet wird. Zwar hat dies eine Geldbuße zur Folge, jedoch kann der verspätete
Spieler noch auf die namentliche Meldung geschrieben werden, falls er innerhalb von
maximal 15 Minuten noch kommt (siehe 5.3.5)
Zudem muss man bei 6er Teams mit mindestens 4 Spielern (bei 4er Teams mit 3)
antreten, da sonst das Spiel als „nicht angetreten“ gewertet wird und der Verein eine
Geldbuße von 100 € zu zahlen hat. Bei wiederholtem Nichtantreten steht die Mannschaft als erster Absteiger fest und muss abermals die Geldbuße zahlen.
§ 13 und § 14.2
5.3.2 Mannschaftsaufstellung
Nach der Anmeldung der Mannschaft muss der Mannschaftsführer spätestens eine
Viertelstunde vor Spielbeginn die Mannschaftsaufstellung der Einzel für den Spieltag
schriftlich dem Oberschiedsrichter abgeben. Ausnahme ist hier eine Verspätung einer Mannschaft. Die Spieler, die eingesetzt werden, müssen alle zu diesem Zeitpunkt
anwesend sein und sich auf Wunsch ausweisen können. Daher sollten alle Spieler
einen Ausweis mit Lichtbild mit sich führen.
Die Abgabe der Mannschaftsaufstellung der Einzel sollte auf separaten Blättern
(Download möglich unter: ___) erfolgen und anschließend vom Oberschiedsrichter
kontrolliert werden um bei möglichen Fehlern diese noch ändern zu können. Bei
Richtigkeit werden die Mannschaftsaufstellungen auf den Spielberichtsbogen übertragen.
Die Mannschaft muss in der Reihenfolge der endgültigen namentlichen Mannschaftsmeldung (siehe 3.2) aufgestellt werden. Somit erfolgt die Aufstellung der Mannschaft
nach Spielstärke. Der beste spielt an Position 1, der schwächste an Position 6 (bei
6er Teams). Falls ein Spieler einer Mannschaft nicht antreten kann, kann er selbstverständlich durch einen Nachrücker ersetzt werden.
§ 13
Wird die Mannschaftsaufstellung oder die anschließend erklärte Doppelaufstellung
falsch gestellt, kann ein Match als verloren gewertet werden. Die genauen Strafwertungen sind in der Wettspielordnung § 21 aufgeführt.
§ 21
5.3.2.1 Aufstellung bei mehreren Mannschaften einer Altersklasse und das
Festspielen
Falls ein Verein mehrere Mannschaften in einer Altersklasse hat, ist zu beachten,
dass bei 6er Mannschaften die Spieler der Position 1-6 der namentlichen Mannschaftsmeldung (bei 4er Teams Position 1-4) nur in der ersten Mannschaft eingesetzt
werden dürfen. Das selbe gilt analog in den tieferen Mannschaften (z.B. Position 712 bzw. bei 4er Teams 5-8 in der 2. Mannschaft).
Hat jedoch ein Spieler einer unteren Mannschaft in einer höheren mehr als einmal
gespielt, dann hat er sich fest gespielt und darf in der unteren Mannschaft nicht mehr
antreten. Dies gilt aber nicht bei Jugendmannschaften!
Zudem darf ein Spieler pro Spieltag nur in einer Alterskonkurrenz spielen.
§ 13.4 und § 13.7
5.3.2.2 Aufstellung mit Ausländern in der namentlichen Mannschaftsmeldung
Bei 6er-Mannschaften müssen mindestens 4 Spieler mit deutscher Staatsangehörigkeit oder solche die neutralisiert worden sind, spielen. Bei 4er Mannschaften müssen
mindestens 3 deutsche Spieler eingesetzt werden. Die in 5.3.2.1 beschriebenen Positionen, die zu einer Mannschaft gehören, gelten nur, wenn nicht mehr als 2 Ausländer in einer Mannschaft gemeldet sind. Dies bedeutet, dass auf den Positionen 1-6
(bei 6er Teams) mindestens 4 deutsche Spieler sein müssen. Falls dies nicht der Fall
ist, muss die entsprechende Anzahl der nachfolgenden deutschen Spieler der höheren Mannschaft zugerechnet werden. Diese verlieren dadurch ihre Spielberechtigung
in der unteren Mannschaft.
§ 13.3
Ausländer sind mit einem A in der Mannschaftsmeldung gekennzeichnet.
5.3.2.3 D-Spieler
Vor allem im Seniorenbereich werden Spieler oft für 2 Mannschaften (mehr sind nicht
erlaubt) gemeldet. Dabei hat jeder Spieler eine Stammaltersklasse. Der Spieler erhält
dadurch in der namentlichen Mannschaftsmeldung ein S als Kennzeichnung. In der
anderen gemeldeten Klasse wird der Spieler mit einem D gekennzeichnet. Diese
Kennzeichnungen sind von Bedeutung, da in einer Mannschaft, deren Spieler teilweise in 2 Altersklassen gemeldet sind, pro Wettkampf (Einzel und Doppel) höchstens
zwei Spieler mit D-Kennung eingesetzt werden dürfen.
Um die wiederholten Regelverstöße gegen diesen §13,8 zu verhindern, bittet der
Tennisverband alle Mannschaftsführer und Oberschiedsrichter, bei jeder Aufstellung
die Anzahl der D-Spieler vorher bzw. bei der Prüfung der Aufstellung abzuzählen, da
bei einem Verstoß das Spiel als verloren gewertet werden muss. Um dies zu vereinfachen, ist auf der namentlichen Meldung und dem Spielberichtsbogen extra eine
Spalte für die D- bzw. S-Kennung der Spielerinnen und Spieler vorgesehen.
§ 13.8 ff
5.3.3 Verspätung
Leider kommt es ab und an vor, dass Mannschaften zu spät auf der Anlage erscheinen und somit die Anmeldung mit Abgabe der Mannschaftsmeldung beim Oberschiedsrichter verspätet erfolgt. Dabei spielt die Dauer der Verspätung eine bedeutende Rolle:
Verspätung der Abgabe
Konsequenz für die Spielwertung
der Mannschaftsmeldung
<15 Minuten
keine
>15 bis < 45 Minuten
Einzelspiele 2,4,6 bzw. 2,4 (4er
Teams) werden als verloren gewertet.
Die restlichen Einzel-/Doppelspiele
werden noch gespielt
>45 Minuten
Match wird mit 0:21 bzw. 0:14 als
verloren gewertet
Geldbuße
50€
50€
300€
Von dieser Regelung sind von beiden Mannschaften schriftlich vereinbarte Verspätungen (z.B. durch Schulunterricht) einzelner Spieler nicht betroffen. Wichtig ist, dass
sie vorher mit der gegnerischen Mannschaft abgeklärt sind.
§ 15
5.3.4 Einzelspiele
Nach der Abgabe der Mannschaftsmeldung können die Einzelspiele zum offiziell festgesetzten Spielbeginn beginnen. Diese werden nach den Spielregeln der ITF, der
Wettspielordnung Rheinland-Pfalz und des DTB ausgetragen. Zudem wird im Spieljahr 2010 der 3. Satz wieder als normaler Satz bis 6 gespielt. Bei 6:6 entscheidet der
Tiebreak.
Zuerst, falls nicht anderes vereinbart bzw. vom Oberschiedsrichter verordnet, spielen
die Spieler mit gerader Position (2,4,6). Anschließend folgen die anderen Spiele
(1,3,5).
§ 16
Der Sieg im Einzel wird mit zwei Matchpunkten gewertet.
5.3.5 Doppelspiele und Doppelaufstellung
Nach Beendigung der Einzel werden die Doppel gespielt. Es gelten für das Doppelspiel wieder die entsprechenden Regeln des DTB und der ITF. Ein Doppelgewinn
wird mit 3 Matchpunkten bewertet.
Zu beachten ist, dass ab Rheinhessenliga auch in den Doppelbegegnungen der Konkurrenzen Herren, Herren 30, Damen und Damen 30 neue Bälle bereitgestellt
werden müssen. Sonst ist der Gebrauch der Einzelbällen gestattet.
Bevor die Doppel auf die Plätze gehen können, muss wie bei der Mannschaftsmeldung zu Beginn eine Doppelaufstellung erfolgen. Diese muss 15 Minuten nach
Beendigung des letzten Einzels beim Oberschiedsrichter in Form eines separaten
Zettels abgegeben werden. Dieser überprüft die Aufstellungen und trägt sie bei Richtigkeit in den Spielberichtsbogen ein. Ein Formular zur Doppelaufstellung ist unter
____ downloadbar. Auf der Doppelaufstellung dürfen nur spielberechtigte Spieler stehen. Falls ein Spieler sein Einzel aufgeben musste oder nicht antrat, darf er kein
Doppel mehr spielen.
Bei der Doppelaufstellung ist zu beachten, dass die in den Doppel eingesetzten Spieler Platzziffern von 1-6 nach der namentlichen Mannschaftsmeldung erhalten. Zur Ermittlung, an welcher Position ein Doppel antritt, muss man die Platzziffern der Doppelpartner addieren. Die Paarung, die die geringste Summe hat, spielt das erste Doppel. Entsprechend spielt die Paarung mit der höchsten Summe das letzte Doppel. Bei
Gleichheit der Platzziffersumme kann die Mannschaft die Position des Doppels selbst
bestimmen.
Die Doppel sollen 15 Minuten nach Abgabe der Doppelaufstellung, also 30 Minuten
nach Beendigung des letzten Einzels, angefangen werden.
§ 14,6 ff
5.3.6 Spielabbruch und Fortsetzung der Spiele
Leider kann es während eines Spiels auch anfangen zu regnen. Die Spiele sollten
erst dann abgebrochen werden, wenn die Plätze unbespielbar (rutschig, Pfützen)
sind. Diese Entscheidung unterliegt dem Oberschiedsrichter bzw. dem zum Oberschiedsrichter ernannten Mannschaftsführer. Die Spiele sollten dann schnellstmöglich bei Wiederbespielbarkeit der Plätze aufgenommen werden. Auf die Frühestens
nach einer Wartezeit von 2 Stunden darf der der Oberschiedsrichter über den Fortgang der Partie entscheiden. Falls dieser die Plätze für den Spieltag als unbespielbar
ansieht, wird das Spiel verlegt. Dabei gilt für die Verlegung folgende wichtige Regelung:




Das Spiel muss am nächstfolgenden Spieltag fortgesetzt werden. Dies bedeutet für alle Altersklassen Samstag, Sonntag oder an Feiertagen, wenn die Anlage nicht durch andere Mannschaftswettbewerbe belegt ist.
Sind Spiele bei Abbruch der Partie bereits angefangen, muss die Einzel- oder
Doppelaufstellung beibehalten werden und die Spiele müssen am Fortsetzungstag bei dem Spielstand, bei dem sie abgebrochen wurden, fortgesetzt
werden
Falls Spieler an diesem Tag nicht teilnehmen können, werden die Spiele als
verloren gewertet. Können beide Spieler nicht, wird die Partie nicht gewertet.
Wurden die Einzel- oder Doppelpaarungen dem Oberschiedsrichter bereits
abgegeben, die Spiele aber noch nicht angefangen, dürfen sie am Fortsetzungstag neu aufgestellt werden und neue Spieler zum Einsatz kommen. Diese sind aber nicht spielberechtigt, falls sie am ursprünglichen Spieltag einen
Mannschaftseinsatz bestritten.
§ 18
5.3.7 Beendigung des Spiels
Nach der Beendigung des letzten Doppels ist das Spiel beendet. Anschließend unterschreiben beide Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter den komplett ausgefüllten Spielberichtsbogen. Der Mannschaftsführer des Heimteams muss den
Spielbericht bis zum Ende des Spieljahres aufbewahren, da dieser als Spielbeweismittel z.B. bei Protesten oder Abweichungen in TORP dient.
Nach dem Spiel ist es üblich, dass die gegnerischen Mannschaften gemeinsam essen. Dieses Essen ist zwar keine Pflicht des gastgebenden Vereins, jedoch wird dieses i.d.R. erwartet. Ähnlich verhält es sich mit der Bereitstellung von Kuchen, Kaffee,
Wasser etc. während des Spieltags.
5.3.8 Ergebnismeldung
Nach dem gemeinsamen Essen zum Abschluss des Spieltags hat der Heimverein die
Aufgabe, das Ergebnis des Spiels bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Werktags
in TORP einzugeben. Es ist zu empfehlen, dass der Mannschaftsführer oder ein anderer Spieler der Mannschaft diese Aufgabe übernimmt und möglichst schnell nach
Beendigung des Spiels das Ergebnis einträgt. Dabei müssen alle Einzel- und Doppelergebnisse 1:1 in das Internetportal eingegeben werden. Dazu muss sich wieder
mit Vereinsnummer und Passwort angemeldet werden und unter „Ergebniserfassung“ das entsprechende Spiel ausgewählt werden, das man eingeben will.
Das Feld „Bemerkung“ sollte, falls es keine Besonderheiten auftraten, auf jeden Fall
leer gelassen werden, da ein Ausfüllen das Bearbeiten der Spiele erheblich erschwert. Auch Bemerkungen wie: „Sehr nette Gäste, mit denen das Abschlussessen
ein riesiger Spaß war“ sind zwar gut gemeint, doch ebenfalls nicht erwünscht.
§ 20
5.3.9 Wettkampfwertung
Einzelspiele werden mit 2 Matchpunkten gewertet. Doppelspiele mit 3. Dies gilt auch,
wenn Einzelspieler bzw. eine Doppelpaarung nicht antritt. Diese Spiele werden mit
der jeweiligen Matchpunktzahl, 2:0 Sätzen und 12:0 Spiele für den/die Spieler der
angetretenen Mannschaft gewertet.
Wettkampf- und Strafwertungen auf Grund Nichtantretens bzw. bei Abbruch von einzelnen Spielen ist in § 19 nachzulesen.
§ 19
5.3.10 Proteste, Verstöße und Einsprüche
Informationen über Verstöße, Proteste und Einsprüche sind in der WspO unter § 21§ 24 nachzulesen.
§ 21 bis § 24
5.4 Restliche Saison
Dieser Spieltagablauf wird nun bei jedem Spiel stattfinden. In TORP kann man den
Tabellenstand der Mannschaft und Ergebnisse der anderen Mannschaften einsehen.
Bei gleichem Tabellenpunktverhältnis entscheidet über die Platzierung in der Tabelle
das bessere Verhältnis der Matchpunkte, dann das der Sätze und dann das der
Spiele. Dabei zählt jeweils zunächst die Differenz der gewonnen und verlorenen Zähler, dann die die Zahl der gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei Mannschaften
punktgleich, wird das Spielergebnis gewertet.
In der Regel steigen die Tabellenersten auf. Die beiden Tabellenletzten steigen ab.
§ 19,7 ff
6 Zeitliche Übersicht der Medenspielplanung/-anmeldung
Datum/Frist
Ereignis
Siehe
bis 30.11.
Meldung von Spielgemeinschaften
1.3
bis 10.12.
Beantragung eines Altersklassenwechsel
1.5
bis 10.12.
Anmeldung von Mannschaften
2.1
bis 31.12.
Nachmeldungen von Mannschaften
2.1
ca. 20.02.
Veröffentlichung der vorläufigen Spielpläne
ab ca. 20.12. Überprüfung der Spielpläne auf www.tvrheinhessen.de und in TORP
4
4.1
bis 15.03.
Anmeldung der namentlichen Meldung
3
ab 16.03.
Namentliche Meldung anderer Vereine einsehbar
3.4
bis 20.03.
Nachreichung namentlicher Meldungen
3.5
bis 31.03.
Proteste gegen namentliche Meldungen anderer Vereine
3.4
Ende April
1.Spieltag
5
7 Zeitliche Übersicht des Spieltags
Zeit
Ereignis
1 Stunde vorher
Anreise der Mannschaft
mind. 15 Min. vor Spielbeginn
Anmeldung beim Oberschiedsrichter oder bei dem
Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft
Festlegung des Oberschiedsrichters
§ 14.2
Abgabe der Mannschaftsaufstellung der Einzel durch die
Mannschaftsführer bei Anwesenheit der Spieler
Überprüfung der Aufstellung durch den Oberschiedsrichter und bei Richtigkeit Übernahme in den Spielberichtsbogen
Spielbeginn der Einzel
§ 14.4
mind. 15 Min. vor Spielbeginn
mind. 15 Min. vor Spielbeginn
15 Min. vor Spielbeginn
Siehe
WspO
§ 12.4
§ 14.7
§ 14.9
Beendigung des letzten Einzels
spätestens 15 Min. nach
Beendigung der Einzel
15 Min. nach Beendigung der
Einzel
30 Min. nach Beendigung der
Einzel
Abgabe der Doppelaufstellung von den Mannschaftsführern auf separaten Zetteln
Überprüfung der Aufstellung durch den Oberschiedsrichter und bei Richtigkeit Übernahme in den Spielberichtsbogen
Spielbeginn der Doppel
§ 14.6
§ 14.7
§ 14.10
Beendigung des letzten Doppels
anschließend
spätestens 12:00 Uhr am
folgenden Werktag
Unterschreiben des ausgefüllten Spielberichtsbogens
durch die Mannschaftsführer und den Oberschiedsrichter
Ergebnismeldung in TORP durch den Heimverein
§ 20.2
§ 20.1

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