Österr. Club für Französische Bulldoggen

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Österr. Club für Französische Bulldoggen
Vorsitzender: Michael Zapula
Geschäftsstelle: Alexandra Zapula
Schlöglgasse 64, 1120 Wien
Tel: 0699/10109711
Internet: www.franzbull.at
E-Mail: [email protected]
Österr. Club für
Französische Bulldoggen
gegr. 1987, Sitz Wien
ZVR-Zahl: 133374764
BAWAG 14000 Kto. Nr. 1510665070
IBAN: AT701400001510665070
BIC: BAWAATWW
ZUCHTBESTIMMUNGEN
Der Österreichische Club für Französische Bulldoggen, gegr. 1987, („ÖCFB“) ist der einzige Club,
und die allein anerkannte Vertretung, der Rasse beim Österr. Kynologenverband, angeschlossen der
Federation Cynologique Internationale in Brüssel (F.C.I). Der ÖCFB bezweckt die Förderung der Reinzucht
der Französischen Bulldoggen.
Die Zucht soll Form und Wesen der Französischen Bulldogge auf möglichst breiter Basis erhalten,
festigen und weitergeben. Ziel unserer Zucht ist ein, den Rassekennzeichen entsprechender, Begleit- und
Gesellschaftshund in einer harmonischen Gesamterscheinung. Die Reinzucht von Rassehunden ist nur bei
lückenlos nachgewiesener Abstammung der Zuchttiere möglich. Deshalb bildet das Zuchtbuch, in dem alle
Nachkommen der in der Zucht verwendeten Hunde fortlaufend eingetragen sind, die Grundlage an der sich
die Züchter orientieren. So hilft das Zuchtbuch wertvolle Erkenntnisse zu vermitteln, die bei der
Zusammenstellung der Zuchtpaare zu beachten sind.
Ins sogen. Zuchtbuch sind dazu nicht nur die in Österreich rasserein gezüchteten Französischen
Bulldoggen, sondern auch die vom Ausland eingeführten Hunde einzutragen. Die damit verbundenen
Eintragungsgebühren betragen dzt. € 80,--. Mitglieder des ÖCFB entrichten die auf
€ 23,-- ermäßigte Eintragungsgebühr. Kontrollorgan ist der Zuchtwart des ÖCFB, der sowohl vor der
Zulassung einer Paarung als auch bei den Wurfabnahmen die Einhaltung der Zuchtbestimmungen zu
gewährleisten hat. Er hat hierzu Aufzeichnungen zu führen.
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Zur Zucht werden nur jene Hunde zugelassen, die drei Austellungsergebnisse mit der Bewertung
"vorzüglich", bzw. 2 mal "vorzüglich und 1 mal "sehr gut" vorweisen können.
Diese Bewertungen müssen auf zwei internationalen Ausstellungen innerhalb Österreichs
von mindestens zwei verschiedenen, von der FCI anerkannten, Richtern vorgenommen
werden. Eine Bewertung muß auf einer Clubsiegerschau des ÖCFB erreicht werden.
Die Bewertung der Clubsiegerschau des ÖCFB ist ab der Jungenklasse gültig, die beiden
anderen Bewertungen ab der Zwischenklassse.
Deckrüden aus dem Ausland werden dann zur Zucht zugelassen, wenn sie bei mindestens zwei
internationalen von der FCI anerkannten Ausstellungen ab der Zwischenklasse die Bewertung
„vorzüglich“ nachweisen können und diese im eigenen Land die uneingeschränkte
Zuchttauglichkeit innerhalb des jeweiligen Vereines erlangt haben. Es müssen insgesamt zwei
verschiedenen Richter den Hund beurteilt haben.
Die aktiven Zuchthunde müssen alle zwei Jahre, gerechnet von der letzten, positiv
abgelegten Clubschau entweder dem Zuchtwart, dem Clubtierarzt im Zuge einer
Zuchtzulassungsprüfung (ZZL) oder bei einer Clubschau dem Richter vorgestellt werden. Die
Kosten trägt der Züchter.
Für die Zuchttiere ist ein Patella-Befund mit „Grad 0“ mittels dem von der Veterinärmedizinischen
Universität vorgesehenen Befundformular (AKVE) vorzuweisen. Dieses hat jeder Tierarzt aufliegen,
welcher berechtigt ist diese Untersuchung durchzuführen.
Ist der für die Zucht vorgesehene Hund mit Patella „Grad 1“ bewertet, aber sonst in einem
hervorragenden gesundheitlichen Zustand (Atmung, Wirbelsäule), kann dieser Hund mit
einem mit Patella „Grad 0“ bewerteten Hund verpaart werden, sofern der „Grad 1“ Hund
vom Clubtierarzt im Zuge der ZZL nachkontrolliert wurde.
Weiters ist ein aktueller, nicht älter als 1 Jahr alter Befund eines Tierarztes über den allgemeinen
Gesundheitszustand des Zuchttieres mittels Formular des ÖCFB vorzulegen.
Ein beabsichtigter Deckakt ist dem Zuchtwart min. 4 Tage vorher kurz und formlos zu melden.
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Der Züchter ist selbst verantwortlich sich VOR der Verpaarung mit den Ahnentafeln
auseinander zu setzen, um Inzucht zu vermeiden.
Der Zuchtwart steht jedem Züchter diesbezüglich für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Die Deckung ist binnen 4 Tage dem Zuchtwart schriftlich mit einer Kopie der Ahnentafel
des Rüden zu melden.
Rüden dürfen nicht vor dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden. Hündinnen dürfen
erstmalig mit der 2. Hitze (Läufigkeit) eingesetzt werden, sie müssen jedoch mindestens
15 Monat alt sein. Hündinnen, die bereits zwei Kaiserschnittgeburten hinter sich haben,
dürfen zur Zucht nicht weiterverwendet werden. Einer Schnittgeburt gleichzusetzen ist jedes
öffnen der Bauchhöhle einer trächtigen Hündin.
Ab dem 3. Wurf muss die Hündin dem Clubtierarzt im Zuge der ZZL vorgestellt werden ob die
Hündin definitiv keine Schnittgeburt sowie keinerlei operativer Eingriffe im Bereich des
Bauchraumes hatte. Sollte dies der Fall sein, wird ein letzter 4. Wurf genehmigt.
Das Höchstalter für die Zuchtverwendung einer Hündin ist das vollendete siebte
Lebensjahr mit maximal 4 Würfen, für den Rüden gibt es keine Altersbegrenzung.
Bei der Zuchthündin muss der Abstand zwischen 2 Würfen ein Jahr betragen.
Sollte sie leer bleiben, darf sie bei der nächsten Hitze belegt werden.
Die Deckgebühr ist mit dem Rüdenbesitzer vor dem Deckakt eindeutig,
zweckmäßigerweise schriftlich zu vereinbaren und unmittelbar nach dem Deckakt zu bezahlen.
Die Deckung ist dem Zuchtwart binnen 4 Tage schriftlich mit einer Kopie der Ahnentafel
des Rüden zu melden.
Würfe sind dem Zuchtwart des ÖCFB innerhalb von drei Tagen nach der Geburt zu melden. In
dieser Mitteilung muss enthalten sein: Die genauen Angaben über Wurfstärke, getrennt nach
Geschlecht und Farbschlag, ob Schnittgeburt, tot geboren oder getötete Welpen. Anomalien wie:
Wolfsrachen, Hasenscharte, Verkümmerungen, Afterklauen, Fehlfarben usw. Auch das
Leerbleiben einer Hündin ist dem Zuchtwart des ÖCFB zu melden (Statistik).
Hunde, an denen operative Eingriffe zur Behebung oder Verdeckung von angeborenen,
vererbbaren Defekten oder aus kosmetischen Gründen durchgeführt wurden, dürfen zur
Zucht nicht verwendet werden.
Rüden und Hündinnen, die mit Anabolika, Steroiden und ähnlichen Wachstumsmitteln behandelt
wurden, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.
Jeder Züchter ist verpflichtet ein Zwingerbuch, welches er sich selbst anlegt, über alle
Einzelheiten des Wurfes und Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen.
Das Zwingerbuch ist auf Verlangen dem Vorsitzenden, dem Zuchtwart, oder einem
hierzu Beauftragten des ÖCFB vorzulegen.
Spätestens nach Beendigung der achten Lebenswoche hat der Zuchtwart den Wurf
abzunehmen, oder den Züchter - nach Genehmigung des zuständigen Zuchtwartes des ÖCFB ,
ein Tierarzt mit der Abnahme des Wurfes zu beauftragen. Dem Zuchtwart muss es gestattet sein,
2 Wochen vor der Geburt bis zur Wurfabnahme, nach Absprache mit dem Züchter die
Zuchtstätte zu besichtigen. Der Züchter hat dazu dem Zuchtwart (Tierarzt) den ausgefüllten
Wurfmeldeschein, den Impfpass, aus dem alle bisher notwendigen Impfungen hervorgehen und
das lückenlos geführte Zwingerbuch vorzulegen. Der Zuchtwart/Tierarzt hat die vorgelegten
Unterlagen und die Chipnummern zu kontrollieren, die einzelnen Jungtiere zu überprüfen und
dem Club einen möglichst ausführlichen Bericht (Begutachtung) zu erstellen und zu
überlassen.Weiters ist ein, Befund eines Tierarztes über den allgemeinen Gesundheitszustand pro
Welpen mittels Formular des ÖCFB vorzulegen. Allf. Unkosten des Zuchtwartes sind sofort zu
bezahlen. Dafür gilt der aktuelle Kilometergeldsatz des ÖKV.
Wurfeintragungen können nur auf einen zuvor bereits geschützten Zwingernamen erfolgen.
Dieser Zwingername ist beim Zuchtbuchreferat des ÖKV zu beantragen, unter Angabe von drei
Vorschlägen, wobei der primär gewünschte Name vom Antragsteller zu unterstreichen ist.
Vom ÖCFB wird für jeden Welpen eine eigene Ahnentafel ausgestellt. Diese ist auf der
Vorderseite durch eigenhändige Unterschrift des Züchters zu bestätigen und dem Käufer
des Junghundes vom Züchter sodann umgehend auszuhändigen. Ein allfälliger Besitzwechsel
muss durch Unterschrift des Verkäufers bestätigt und dem ÖCFB mitgeteilt werden.
Jeder Welpe ist nach der Geburt auf Kosten des Züchters von einem Tierarzt zu chipen.
Die Eintragungsgebühr pro Welpe beträgt dzt. € 80.--. fMitglieder des ÖCFB entrichten nur die
ermäßtigte Eintragungsgebühr von € 23.--.
Die Ahnentafel gilt als Nachweis rassereiner Abstammung, sie ist eine Urkunde im
juristischen Sinne. Es dürfen, außer der Unterschrift, Besitzwechsel, Ausstellungsergebnissen und
Würfe keine Änderungen oder Eintragungen vorgenommen werden. Wer Ahnentafeln fälscht,
abändert oder Missbrauch mit ihnen treibt, wird strafrechtlich verfolgt. Die Ahnentafel hat nur
Gültigkeit, wenn sie mit dem Vereinssiegel (Stampiglie) versehen, vom Züchter, vom ÖCFB und
vom ÖKV gefertigt ist.
Über den Tod eines Hundes ist der ÖCFB zu verständigen. (Statistik)
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Bei Verstößen gegen diese Zuchtbestimmungen kann der Vorstand nach Rücksprache mit dem
Zuchtwart ein Disziplinarverfahren beim ÖCFB einleiten, eine Verwarnung bzw. den Ausschluss
aussprechen.
Es wird vom Züchter erwartet, für jeden Welpen einen geeigneten Liebhaber der Rasse zu
gewinnen und um diesen als Mitglied des ÖCFB zu werben. Nur durch engste Kontakte zwischen
dem Erwerber, dem Züchter und den Organen des Club ist eine entsprechende RassehundeZucht, Haltung, Ausbildung usw. möglich.
Züchter sind verpflichtet mit dem Verkauf die Personalien, mit Einverständnis der Welpenkäufer
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mailadresse, udgl.), aufzunehmen und
dem Club binnen 7 Tagen bekanntzugeben.
Soweit Zuchtregeln in diesen Bestimmungen nicht aufgeführt sind, gilt die Zuchtordnung
des ÖKV und FCI.
ÖKV Projekt Konterqual
Ein Einheitlicher Belastungstest für kurzschnäuzige Hunderassen mit dem
Qualzuchtmerkmal „Atemnot“
Um durch gezielte Selektion der Zuchttiere mögliche Atemwegsprobleme bei den
kurzschnäuzigen Hunderassen zu minimieren, wird im Rahmen des ÖKV Projektes
Konterqual ab sofort ein erarbeiteter Belastungstest verwendet. Ein bestandener
Belastungstest ist Bestandteil der im Rahmen des Projektes vorgeschlagenen Auswahl(Screening-) Verfahren.
Der ÖCFB (oder auch der ÖKV direkt) führen zukünftig diesen einheitlichen Belastungstest durch.
Ablauf und Durchführung der Belastungstests
Termine, Orte und Anmeldemodalitäten der angebotenen Belastungstests werden vom ÖCFB vier
Wochen vor dem Termin schriftlich bekannt gegeben. Sondertermine sind nach Absprache ev.
möglich. Der Tierarzt entscheidet alleinverantwortlich, ob der Belastungstest bestanden wurde
oder nicht.
Bei Nichtbestehen des Belastungstests (Erstkontrolle) ist eine Zweitvorstellung (Nachkontrolle)
innerhalb von 6 Monaten möglich. Zur Zweitvorstellung ist der Untersuchungsbogen der
Erstvorstellung vom Hundebesitzer vorzulegen. Wird auch der 2. Belastungstest nicht bestanden,
gilt der Hund im Sinne des Projektes Konterqual als dauerhaft zuchtuntauglich. Der Eigentümer
des Hundes kann gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Die Kosten für den Test und für
ein allfälliges Einspruchsverfahren mit Obergutachten durch die Veterinärmedizinische Universität
Wien trägt der Eigentümer des Hundes.
Der Hund wird unmittelbar vor dem Belastungstest durch den Tierarzt untersucht (u.a.
Herzfrequenz und Atemgeräusche in Ruhe). Danach muss der Hundeführer mit seinem
angeleinten Hund in beliebiger Gangart eine fest vorgegebene Strecke von 1.000 m in maximal
11 Minuten absolvieren. Es folgen dann weitere Untersuchungen des Tierarztes direkt nach dem
Belastungstest sowie nach 5 und 10 minütiger Erholung (Herzfrequenz und Atemgeräusche).
Nach 10 Minuten bzw. spätestens nach 15 Minuten müssen sich die Herz- und Atemfrequenz
normalisiert haben, um den Belastungstest zu bestehen.
Der Veranstalter kann Dopingkontrollen mittels Blut- und Urinkontrollen durchführen. Ein
positiver Befund führt zur nachträglichen Aberkennung eines bestandenen Belastungstests.
Vom ÖCFB ist vom Hundebesitzer für die Teilnahme an diesem Test ein Unkostenbeitrag
einzukassieren, der die Spesen für die Organisation und den anwesenden Tierarzt abdeckt.
Grundsätzlich ist der Hundebesitzer selbst verantwortlich für mögliche Gesundheitsschäden
durch den Belastungstest. Er hat zu beurteilen, ob dem Hund zu diesem Zeitpunkt ein überhaupt
Belastungstest zugemutet werden kann oder ob dieser während der Durchführung
abgebrochen werden muss.
Es ist dem Clubtierarzt spätestens im Rahmen der ZZL ein Wirbelsäulenröntgen welches auf 2
Teile, von der Halswirbelsäule bis zum Rutenende in seitlicher Lage, des zur Zucht
vorgesehen Hundes vorzulegen (beginn einer Studie). Dieses ist gültig ab einem Alter von 12
Monaten.
Diese Zuchtbestimmungen, die alle zuvor gehenden außer Kraft setzen, treten ab der
Genehmigung des ÖKV in Kraft.

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