K onzeption Individuelle Mutter-Kind-Betreuung - Kinder

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K onzeption Individuelle Mutter-Kind-Betreuung - Kinder
Thomas Korte .
Frau Geeb.
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(Kurz-)Konzeption
Individuelle Mutter-Kind-Betreuung
Trotz allgemeiner intensiverer Aufklärung - und gezielter Aufklärungsarbeit im Rahmen
unserer Betreuungsarbeit - geschieht es immer wieder, dass minderjährige Mädchen und junge
Volljährige ungewollt und in einem für die Erziehung und das Heranwachsen eines Kindes
ungünstigen Entwicklungs- und Lebenszusammenhang schwanger werden. Gelegentlich
entscheidet sich eine junge Frau aber auch „bewusst“ für ein Kind mit der häufig
„unbewussten“ Idee, eine für sich unbefriedigend erlebte und tatsächlich belastete und
perspektivlos erscheinende Lebenssituation zu verbessern. In der Regel fehlt die Einsicht, dass
sich durch die Geburt eines Kindes die Probleme oft vergrößern statt zu verringern.
Das Kinderheim Arenberg bietet für junge Schwangere und Mütter auf diesem Hintergrund
gemäß nachstehender konzeptioneller Festlegung Hilfen zur Bewältigung der jeweils
schwierigen Lebenssituation an:
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Zielgruppe
Zielgruppe sind schwangere Jugendliche und junge Volljährige sowie jugendliche und
volljährige Mütter(und Väter) mit Kindern bis zu 6 Jahren, die aufgrund ihrer
Persönlichkeitsentwicklung sowie familiären und sozialen Situation nicht in der Lage sind, für
sich und ihr Kind zu sorgen. Sie benötigen entweder selbst noch Hilfe zur Erziehung sowie
Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres Kindes, lehnen aber die klassische
Betreuungsform in einer Mutter-Kind-Einrichtung wegen den engen Strukturen oder der weiten
Entfernung von ihrem Lebensfeld ab. Dieser „Eigensinn“ wird dann und insoweit ernst
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genommen, wenn eine Betreuung von Mutter und Kind nach Auffassung der beteiligten
Fachkräfte und – bei Minderjährigen – der Sorgeberechtigten in offeneren Strukturen
verantwortbar erscheint.
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Allgemeine Zielsetzungen
Das Leben und die verantwortliche Begleitung in einem individuell zugeschnittenen
Betreuungsrahmen soll die Schwangere und die junge Mutter mit ihrem Kind zu einem
eigenständigen und selbstverantworteten Leben für sich und das Kind führen. Darüber hinaus
soll sie in der Regel die Möglichkeit erhalten, durch persönliche Förderung und Unterstützung
bei der Betreuung des Kindes einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu erreichen.
Das neugeborene oder noch nicht geborene Kind soll in einer sicheren Umgebung die für eine
gesunde körperliche und geistige Entwicklung erforderliche Pflege und Erziehung erhalten. Im
Einzelfall kann parallel zur Betreuung und durch offene Absprache aller Beteiligten eine
Klärung der Eignung der Mutter zur ordnungsgemäßen Versorgung des Kindes durchgeführt
werden.
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Betreuungsrahmen und sozialpädagogische Begleitung
Wohnform und Betreuungsstruktur werden individuell auf Hilfeplanebene festgelegt und
gemäß dem Betreuungsverlauf angepasst. Leitende Orientierung ist das Wohl des Kindes; unter
dessen Vorraussetzung sind wir in der Lage, die Mütter in einer offenen, bezüglich der
Betreuungsintensität flexiblen Hilfeform zu begleiten. Die Betreuungsintensität richtet sich
nach dem Bedarf im Einzelfall, wobei die „Sicherheit“ des Kindes im Vordergrund steht.
Mögliche Unterstützungen wie Tagesbetreuung, vorübergehende Beaufsichtigung des Kindes
aber auch Kontrollaspekte können neben der allgemeinen Förderung bei Bedarf individuell
gestaltet und organisiert werden. Insbesondere richten sich die Interventionen im Rahmen der
sozialpädagogischen Begleitung auf:
alle Hilfen zum Aufbau einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung
Unterstützung in der persönlichen eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und
Bewältigung der altersgemäßen Entwicklungsaufgaben
die Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen sowie
intensive Hilfe bei der Pflege und Erziehung des Kindes
alle für eine Geburt, Mutterschaft und gesunde Entwicklung des Kindes
erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Schwangerschaftsgymnastik, Anleitung zu
einer gesunden Ernährung, Säuglingspflege etc. werden auch in Kooperation mit
externen Fachstellen organisiert
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Beschulung und Ausbildung
In der Regel beginnt mit Beendigung des Mutterschaftsurlaubes die schulische oder berufliche
Bildung bzw. deren Fortsetzung. Im Einzelfall, auf Wunsch und Abstimmung aller Beteiligten,
ist es auch denkbar, die schulische oder berufliche Bildung auf dem Hintergrund der
durchgängigen Versorgung des Kindes durch die Mutter zurückzustellen.
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Freizeit
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Die jungen Mütter sollen einerseits lernen, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen und auf
ihre schulische und berufliche Bildung hinzuarbeiten. Andererseits brauchen sie aber auch Zeit
für sich, in der sie sich entspannen und ihren Interessen nachgehen können. Sportliche,
musisch-kulturelle und thematische Anregungen sollen die jungen Mütter dabei unterstützen,
ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, ohne die Belange des Kindes zu vernachlässigen.
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Gesetzliche Grundlagen Finanzierung
Die kostenrechtliche Absicherung der Maßnahmen und Betreuungsarrangements für junge
Schwangere und Mütter ist auf der Grundlage der §§ 19, 27, 34, 35a und 41 SGB VIII sowie
der §§ 47ff und 53ff SGB XII möglich. Für die Mutter wird der jeweils gültige Entgeltsatz der
gewährten Hilfeform in Rechnung gestellt. Für die kindbezogenen Leistungen wird
entsprechend dem Umfang der Leistungsabsprachen ein individuelles Entgelt errechnet und zur
Genehmigung vorgelegt.
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Aufnahme, Anfragen
Vor der Aufnahme wird im Rahmen von Vorstellungsgesprächen die grundsätzliche
Möglichkeit einer Betreuungsübernahme geklärt und in einem ersten Hilfeplan die
Betreuungsintensität und weitere notwendige Absprachen für die ersten drei Monate getroffen.
Anfragen bitten wir an die Bereichsleitung der stationären und ambulanten Maßnahmen,
Frau Susanne Geeb
Pfarrer-Kraus-Straße 63
56077 Koblenz
Tel.:
Fax:
E-Mail:
0261/96266-23
0261/96266-66
[email protected]
zu richten.
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