Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen

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Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
Down-Syndrom > Finanzielle Hilfen
Inhaltsverzeichnis
1. Linkliste
2. Praxistipp Grundsicherung
3. Verwandte Links
1. Linkliste
Nachfolgend Links auf allgemeine finanzielle Hilfen, die für Menschen mit Down-Syndrom infrage kommen
können:
Eingliederungshilfe für Behinderte
Persönliches Budget
Krankengeld
Übergangsgeld
Ausbildungsgeld bei Behinderung
Kinderpflege-Krankengeld
Kindergeld
Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung
Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, siehe Praxistipp unten
Erwerbsminderungsrente
Sozialhilfe
Wohngeld
Rente
Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung
Zinsloser Kredit bei Familienpflegezeit oder Pflegezeit
Private Krankenversicherung > Notlagentarif für Privatversicherte in finanziellen Notlagen
2. Praxistipp Grundsicherung
In der Praxis kommt es immer wieder dazu, dass bei jungen Menschen mit Down-Syndrom, die eben erst in eine
Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurden, unklar ist, ob das Sozialamt oder das Jobcenter
Unterhaltsleistungen zahlen müssen. Hierzu hat die Lebenshilfe Bayern eine "Informationen zum Thema: Verweis
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten für
behinderte Menschen an das Jobcenter bei Anträgen auf Grundsicherung" herausgegeben, kostenloser Download
unter
www.lebenshilfe-bayern.de > Suche mit Suchbegriff "Jobcenter".
3. Verwandte Links
Übersicht mit weiteren Themen bei Down-Syndrom.
Stand: 01.08.2016
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