UVV Feuerwehren - christian
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UVV Feuerwehren - christian
Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Unterweisung in die UVV-Vorschriften Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 UVV Feuerwehren: GUV C V53 UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 UNFALL Der Begriff Unfall bezeichnet ein vorübergehendes negatives Ereignis, ausgelöst durch menschliches oder technisches Versagen, mit oft schwerwiegenden Folgen. Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft. In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 VERHÜTUNGS(Verhütung => gleichzusetzen mit Prävention) Als Prävention (vom lateinischen praevenire „zuvorkommen, verhüten") bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Vorschriften (Vorschrift => gleichzusetzen mit Richtlinie) Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich, der z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Inhalte der UVV Feuerwehren Geltungsbereich § 1. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Feuerwehreinrichtungen und Feuerwehrdienst. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Begriffsbestimmungen § 2. Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind: 1. Feuerwehren Einheiten, die nach landesrechtlichen Bestimmungen als Feuerwehren aufgestellt sind; 2. Feuerwehreinrichtungen alle für den Feuerwehrdienst eingesetzten sächlichen Mittel, insbesondere bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungen, ausgenommen Hilfs- und Betriebsstoffe; 3. Feuerwehrangehörige Personen, die aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind, (Feuerwehrdienst Leistende, Feuerwehranwärter und Angehörige der Jugendfeuerwehren); 4. Feuerwehrdienst dienstliche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen, insbesondere bei Ausbildung, Übung und Einsatz; 5. Einsatzort die Stelle, an der die Feuerwehr dienstlich tätig wird; 6. Unternehmer der Träger der Feuerwehr nach landesrechtlichen Vorschriften. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Persönliche Schutzausrüstungen § 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden: 1. Feuerwehrschutzanzug 3. Feuerwehrschutzhandschuhe 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz 4. Feuerwehrschutzschuhwerk Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 1. Feuerwehrschutzanzug Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 3. Feuerwehrschutzhandschuhe Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 4. Feuerwehrschutzschuhwerk Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Persönliche Schutzausrüstungen § 12. (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind. Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere: – Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, – Feuerwehr-Haltegurt entsprechend DIN 14 927 „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse – Anforderungen, Prüfung“, – Chemikalienschutzanzüge nach vfdb-Richtlinie 0802 (...) – Hitzeschutzkleidung, – Kontaminationsschutzkleidung, – Atemschutzgeräte nach vfdb-Richtlinie 0802 (...) – Feuerschutzhaube entsprechend DIN EN 13 911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“, – Augen-, Gesichtsschutz (vgl. GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“– Feuerwehrleine gemäß DIN 14 920 „Feuerwehrleine; Anforderungen, Prüfung, Behandlung“, – Gehörschutzmittel entsprechend DIN EN 352 Teil 1 „Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen“. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Neben den Unfallverhütungsvorschriften gelten viele weitere Vorschriften, Regelungen, Richtlinien, Normen... Beispielsweise: EU-Gesetz => EU-Vorschriften => EU- Richtlinien => Bundesgesetze => Bundesvorschriften => Bundesrichtlinien => Ländergesetze => Ländervorschriften => Länderrichtlinien => Kommunale Vorschriften => Kommunale Richtlinien Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Persönliche Anforderungen § 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Hat nix mit der Präsentation zu tun, aber bei der Vorbereitung braucht man mal etwas Abwechslung... Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Unterweisung § 15. Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Ausund Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen. Verhalten im Feuerwehrdienst § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 § 17. (2) Die speziellen persönlichen Schutzausrüstungen sind je nach der Einsatzsituation zu bestimmen. (3) Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden. (4) Tragbare Feuerwehrgeräte müssen von so vielen Feuerwehrangehörigen getragen werden, dass diese Feuerwehrangehörigen nicht gefährdet werden. Weitere Informationen unter www.christian-sting.de/Feuerwehr/... (Downloadmöglichkeit GUV C V53) Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit und Feuerwehrdienst ist besonders gefährlich! Weil gerade in besonders gefährlichen Situationen die Feuerwehr gerufen wird, z.B. bei Brand, Atemgiften, Strahlung, chemischen Gefahren, Explosionsgefahren, Einsturzgefahr, Gefahren durch Elektrizität. Dabei kommen auf die Feuerwehr immer wieder besondere Schwierigkeiten zu: Unbekannte Einsatzorte, unwegsames Gelände, schlechte Witterung, Dunkelheit, Sichtbehinderung, z.B. durch Rauch. Dabei sieht sich der Feuerwehrangehörige ständig Gefahren gegenüber. Aber auch physische Überlastung, Stress, traumatische Erlebnisse bei Einsätzen mit Toten und Verletzten belasten den Feuerwehrangehörigen. Die Reduzierung der Unfallzahlen und der Unfallschwere ist das oberste Gebot im Einsatz: Bedenke aber: Keinen Unfall gibt es nicht! Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Gesetzliche Unfallversicherung Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Hilfeleistungsorganisation, in der weit mehr als eine Million Frauen und Männer in Deutschland Dienst für die Allgemeinheit leisten. Aus diesem Grund hat der Staat die Feuerwehren in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Der gesetzliche Unfallschutz ist geregelt durch das Sozialgesetzbuch (VII. Buch SGB) www.unfallkasse-nrw.de Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Rechte der Feuerwehrangehörigen: Im Schadenfall/ Unfall: Recht auf Übernahme der Kosten für Ärzte, Krankenhaus, Reha, Hinterbliebenenrente, ... Pflichten der Feuerwehrangehörigen: Einhaltung der UVV-Vorschriften und sonstigen Richtlinien und jährliche Unterweisung Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Auch Reinigung verdreckter Einsatzkleidung gehört mit zur UVV (wegen anhaftenden Schadstoffen...) ...und das sofortige Aussondern defekter Ausrüstung Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen Einsatzkleidung mit Warnwirkung UVV 2008 Visier nach Flammeinwirkung Christian Sting, UBM, April. 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Gefahrensymbolik (1) Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Gefahrensymbolik (2) Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen Gefahrensymbolik (3) UVV 2008 Global Hazard System (GHS) ab 2010 nur noch gültig Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Einsatzgrundlagen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Einsatzgrundlagen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Bei der Feuerwehr ungern diskutiert... aber notwendig... Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Fahrzeugbewegungen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Absicherungen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Einfache Beispiele zur UVV Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Einfache Beispiele zur UVV Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Einfache Beispiele zur UVV Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Grundregeln für persönliche Hygienemaßnahmen im Einsatz Vor Einsätzen die Privatkleidung und persönliche Gegenstände möglichst im Feuerwehrhaus ablegen. Wenn möglich, Wechselwäsche deponieren. An Einsatzstellen den Hautkontakt mit Schadstoffen, z.B. mit Brandruß, vermeiden. Gegen mögliche Schadstoffinhalation auch bei Nachlösch- und Aufräumarbeiten geeigneten Atemschutz benutzen. Bei umluftabhängigen Atemschutzgeräten mindestens Vollmasken mit Kombinationsfilter ABEK2 – P3. Essen und Trinken an der Einsatzstelle • nur außerhalb mit Brandruß kontaminierter Bereiche, • nur nach gründlicher Reinigung von Gesicht und Händen. • Auch beim Rauchen mit verschmutzten Händen bestehen Gesundheitsgefahren. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Nach Einsatzende die Schutzkleidung, wenn möglich, schon an der Einsatzstelle grob reinigen, Schutzstiefel unter fließendem Wasser. Schadstoffe und Schmutz nach Einsatzende nicht in die sauberen Bereiche des Feuerwehrhauses verschleppen, z.B. nicht in die Sozial und Aufenthaltsräume. • Stiefel im Zugangsbereich des Feuerwehrhauses gründlich reinigen. • Schutzkleidung je nach Verschmutzungsgrad säubern oder wechseln und zur Reinigung geben. • Bei Schutzhandschuhen auch auf mögliche Verunreinigung der Handschuh-Innenseiten achten. Verschmutzte Einsatzkleidung grundsätzlich von der Straßenkleidung gesondert aufbewahren. Bei möglicher Schadstoff-Kontamination ist nach Einsatzende die persönliche Grundreinigung durch Duschen erforderlich. Auf den Schutz der Haut achten. Hautreinigung nach dem Grad der Verschmutzung durchführen. Anschließend Hautpflege durchführen. Entsprechende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzen. Soweit vorhanden, Hautschutzpläne beachten. Desinfektionsmittel nur sparsam verwenden, da diese auf den natürlichen Schutzfilm der Haut einwirken und bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen können. Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 U n f a ll b e ri c h t 1 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 U n f a ll b e ri c h t 2 Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Resümee... - Bei der Anfahrt zum vorgegebenen Alarmplatz sind grundsätzlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten - Abweichen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ist möglich, wenn die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (hier: Pflichtaufgaben der Feuerwehr) dringend geboten ist - Verhalten von FA bei Abweichungen von Vorschriften der StVO muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu Zweck stehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist gebührend zu berücksichtigen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Resümee... - Abweichen von Verkehrsvorschriften setzt eine besondere Sorgfaltspflicht voraus - gesetzlicher Unfallschutz ist durch das Sozialgesetzbuch (VII. Buch SGB) geregelt - FA ist im Feuerwehrdienst gegen Arbeitsunfälle versichert - Für die gesetzliche Unfallversicherung der Feuerwehrangehörigen in NRW ist die Feuerwehrunfallkasse NRW mit Sitz in Düsseldorf zuständig Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Resümee... - Für die Feuerwehrunfallkasse NRW besteht eine Satzung, in der die Aufgaben und die Selbstverwaltungsangelegenheiten der FUK beschrieben sind - Die Feuerwehrunfallkasse hat für die Verhütung von Arbeitsunfällen im Feuerwehrdienst und wirksame Erste Hilfe zu sorgen und hat zu diesem Zweck Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen - Technische Aufsichtsbeamte (TAB) haben die Durchführung der Unfallverhütung zu überwachen - Die Feuerwehren haben die erforderlichen Sicherheitsbeauftragten zu stellen Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Resümee... - Es gibt allgemeine Unfallverhütungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr sowie spezielle Unfallverhütungsvorschriften für Bau, Ausrüstung und Betrieb, die im Feuerwehrdienst situationsbezogen anzuwenden sind. - Die Regeln der Unfallverhütung in der Feuerwehrausbildung sind im Rahmen von Sicherheitsbestimmungen (UVV, FwDV, Betriebsanleitungen der Hersteller) anwendungsbezogen zu vermitteln Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Resümee... - Es besteht die Pflicht zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch durch den einzelnen Feuerwehrangehörigen. - Bei Unfällen im Feuerwehrdienst besteht die Pflicht zu einer unverzüglichen Meldung (auf dem Dienstweg an den Unfallversicherungsträger), und Kenntnisse, welche Angaben hierzu grundsätzlich erforderlich sind (Unfallbericht). Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Zum guten Schluss... Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen Feuerwehr der Stadt Netphen Löschgruppe Irmgarteichen UVV 2008 Ich danke für die Aufmerksamkeit und stehe für Rückfragen zur Verfügung... Christian Sting, UBM, April 2008, LG Irmgarteichen