Jugendordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e V

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Jugendordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e V
Jugendordnung der Jugendabteilung des SV Hösel von 1948 e V.
§1
Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des SV Hösel sind alle Kinder und Jugendlichen und
Erwachsene, soweit sie am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen, sowie die gewählten
und/oder berufenen Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung.
§2
Aufgaben
Die Jugendabteilung des SV Hösel führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über
die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Jugendabteilung des SV Hösel bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen
Lebensordnung, Gleichberechtigung und tritt für Chancengleichheit junger Menschen ein.
Die Jugendabteilung des SV Hösel ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für die Menschenrechte
und für Toleranz im Hinblick auf Religion, Weltanschauung und Herkunft ein.
Aufgaben der Jugendabteilung des SV Hösel sind insbesondere:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit. Gesunderhaltung
und Lebensfreude
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der
Gesellschaft
d) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie
Bildungseinrichtungen
e) Pflege der internationalen Begegnung und Verständigung
§3
Organe
Organe der Jugendabteilung des SV Hösel sind:
-
-
der Vereinsjugendtag
der Vereinsjugendausschuss
der Vereinsjugendvorstand
§4
Vereinsjugendtag
a) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das höchste Organ
der Jugendabteilung des SV Hösel
b) Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
c) Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
- Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
- Entlastung des Vereinsjugendausschusses und des Vereinsjugendvorstandes
- Wahl des Vereinsjugendausschusses
- Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der Verein
Delegationsrecht hat
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
d) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich vor der Mitgliederversammlung des
Vereins statt. Er wird vom/von der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen
vorher schriftlich oder durch Aushang unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
e) Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es
erfordert und der Vereinsjugendausschuss dies beschließt oder wenn ¼ der
stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gründe
beim Jugendausschuss beantragt.
f) Der außerordentliche Vereinsjugendtag ist bei Vorlage der Voraussetzungen von Punkt e)
spätestens 4 Wochen nach Feststellung der Voraussetzung durchzuführen. Die Ladung
erfolgt durch den Vorsitzenden des Vereinsjugendausschuss wie unter Punkt d).
g) Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste
stimmberechtigten Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber,
dass die Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher
festgestellt ist.
h) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
i) Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine
nicht übertragbare Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
§5
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
dem Jugendvorstand
den für die Jugendabteilung tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (Trainer, etc.)
und 2 Jugendvertretern/-vertreterinnen, die z. Z. der Wahl noch Jugendliche sind
(Jugendabteilungen mit weiblichen und männlichen Mitgliedern sollten je einen weiblichen
und männlichen Jugendvertreter wählen lassen.)
Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für 2
Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.
In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Mitglied der Jugendabteilung wählbar ab
Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die von Amtswegen aufgestellten Mitglieder des Vereinsjugendausschusses bedürfen der
Bestätigung durch den Vereinsjugendtag.
Der Vereinsjugendausschuss wählt aus seiner Mitte den Jugendvorstand.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschuss finden auf Einladung des Jugendvorstandes
regelmäßig alle 2 Monate statt.
§6
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
§7
Vereinsjugendvorstand
Der Jugendvorstand besteht aus:
Dem Jugendleiter (Vorsitzender des Jugendvorstandes)
Dem Jugendgeschäftsführer
Dem Jugendkassenwart
Dem Sportlichen Leiter für die A-D Jugend
Dem Sportlichen Leiter der E-G Jugend
Der/die Vorsitzende des Jugendvorstandes (Jugendleiter) vertritt die Interessen der
Vereinsjugend nach innen und außen.
Der Vorsitzende des Jugendvorstandes ist Mitglied des Vereinsvorstandes.
Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der
Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand
des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Jugendvorstands finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der
Mitglieder des Jugendvorstands ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen
einzuberufen.
Der Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er
entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendvorstand
Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des
Vereinsjugendausschusses.
Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder
einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag
beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der gültig
abgegebenen Stimmen.
Diese Jugendordnung triff mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt alle vorherigen
Jugendordnungen.
Ratingen, den 26.09.2015
SV Hösel von 1948 e.V.
-Der Jugendvorstand-