Fallstudie Bewertung nicht kotierter Aktien - BWL

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Fallstudie Bewertung nicht kotierter Aktien - BWL
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Thema
Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die
Vermögenssteuer
Dokumentart
Übungen
Theorie im Buch "Integrale
Betriebswirtschaftslehre"
Teil:
Kapitel:
D1 Finanzmanagement
4 Unternehmensbewertung
Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer
Rechtsgrundlage
Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer (Ausgabe 1995, Herausgegeben von der Konferenz staatlicher Steuerbeamter und der Eidg.
Steuerverwaltung, Sektion Wertschriftenbewertung)
Auszug aus den Bewertungsvorschriften
1. Ertragswert des Unternehmens
Grundlage für die Bestimmung des Ertragswertes sind in der Regel die zwei letzten vor dem
massgebenden Bewertungsstichtag abgeschlossenen Jahresrechnungen.
Als Ertragswert ist der kapitalisierte ausgewiesene Reingewinn der massgebenden zwei Geschäftsjahre heranzuziehen. Dieser Reingewinn wird vermehrt oder vermindert um die nachstehenden Aufrechnungen oder Abzüge. Der Reingewinn des vorletzten Geschäftsjahres
(= 1. Bemessungsjahr) wird einfach gezählt, der Reingewinn des letzen Jahres (= 2. Bemessungsjahr) wird doppelt gewichtet.
Aufzurechnen sind (beispielsweise) einmalige und ausserordentliche Aufwendungen (z.B.
a.o. Abschreibungen für Kapitalverluste, Bildung von Rückstellungen für a.o. Risiken).
Abzuziehen sind (beispielsweise) einmalige und ausserordentliche Erträge (z.B. Kapitalgewinne, Auflösung von Reserven und Rückstellungen).
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Unternehmensrisiko: Der ermittelte durchschnittliche Reingewinn wird um 30% gekürzt. Damit wird dem allgemeinen Unternehmensrisiko Rechnung getragen.
Kapitalisierungszinsfuss: Als Kapitalisierungszinsfuss gilt die um 1 Prozent erhöhte, auf halbe Prozente gerundete Durchschnittsrendite auf Verfall von schweizerischen Industrie- bzw.
Bankanleihen am Ende des Jahres vor dem Bewertungsstichtag. Die Kapitalisierungszinsfüsse werden alljährlich von der Eidg. Steuerverwaltung veröffentlicht.
2. Substanzwert des Unternehmens
Grundlage für die Bestimmung des Substanzwertes ist die letzte vor dem massgebenden
Bewertungsstichtag abgeschlossene Jahresrechnung. Aktiven und Passiven sind vollständig
zu erfassen.
Nicht einbezahltes Kapital wird für die Bewertung nicht berücksichtigt. Als Eigenkapital gelten
auch (u.a.) versteuerte stille Reserven sowie Reserven unter Kreditoren.
Umlaufvermögen
Nicht kotierte Wertschriften sind nach dieser Wegleitung, jedoch mindestens zum Buchwert
zu bewerten.
Waren und Vorräte sind zum Gewinnsteuerwert (Buchwert zuzüglich nicht zugelassene
Wertberichtigungen) zu bewerten.
Anlagevermögen
Betriebliche Immobilien werden zur amtlichen Schatzung (= kantonaler Vermögenssteuerwert), jedoch mind. zum Buchwert bewertet.
Betriebsfremde Immobilien werden zum Verkehrswert (wenn dieser nicht bekannt ist zur
amtlichen Schatzung oder zum kapitalisierten Ertragswert), jedoch mindestens zum Buchwert bewertet. Falls Immobilien zum Verkehrswert oder zum Ertragswert bewertet werden,
beträgt der Abzug für latente Steuern 20%.
Nichtkotierte Wertschriften und Beteiligungen werden nach der vorliegenden Wegleitung,
jedoch mindestens zum Buchwert bewertet.
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Latente Steuern werden durch einen Abzug von 20% auf den für die Bewertung angerechneten unversteuerten stillen Reserven berücksichtigt. Für betriebsfremde Immobilien kann der
Abzug nur gewährt werden, wenn sie für die Bewertung zum Verkehrswert oder zum Ertragswert eingesetzt werden.
3. Unternehmenswert
Der Unternehmenswert ergibt sich aus der zweimaligen Gewichtung des Ertragswertes und
der einmaligen Gewichtung des Substanzwertes zur Fortführungswerten.
Die Grundformel lautet:
UL=
2E + S
3
U= Unternehmenswert
E= Ertragswert
S= Substanzwert
Der Ertragswert berechnet sich wie folgt:
( G1 + G2 * 2 )* 0 ,7
3
E=
i
E
=
Ertragswert
G1
=
korrigiertes Rechnungsergebnis des vorletzten Geschäftsjahres
G2
=
korrigiertes Rechnungsergebnis des letzten Geschäftsjahres
0,7
=
Kürzung der Ertragsbasis um 30% (Unternehmensrisiko)
i
=
Kapitalisierungszinsfuss (Zinsfuss 6%; i = 0,06)
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Beispiel 1
Die Industriegesellschaft Turbino AG mit einem Aktienkapital von Fr. 1'500'000 (1500 Aktien
von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 8'900'000 offene Reserven inkl. Vortrag aus. Sie ist
im Besitz einer Fabrikliegenschaft (Buchwert: Fr. 1'500'000, amtl. Schatzung: Fr. 3'800'000)
und zweier Wohnliegenschaften (Buchwert 1. Liegenschaft: Fr. 500'000, amtl. Schatzung:
Fr. 2'000'000, Buchwert 2. Liegenschaft: Fr. 200'000, keine amtl. Schatzung vorhanden, Nettomietzinseinnamen: Fr. 127'500 p.a.).
Der Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 1'840'000 (Gewinnkorrektur:
Fr. 190'000 Aufrechnungen), im zweiten Bemessungsjahr Fr. 2'980'000 (Gewinnkorrekturen:
Fr. 200'000 Aufrechnungen und Fr. 1'000'000 Veräusserungsgewinn einer Liegenschaft).
Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert:
7,5 %
Kapitalisierungszinssatz für Immobilien:
8,5 %
Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Turbino AG.
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Beispiel 2
Das Dienstleistungsunternehmen Travelpot mit einem Aktienkapital von Fr. 1'000'000 (1000
Aktien von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 1'505’861 offene Reserven inkl. Vortrag aus.
Sie ist im Besitz einer Betriebsliegenschaft (Buchwert: Fr. 1'000'000, amtl. Schatzung:
Fr. 1'800'000).
Das Unternehmen verfügt zudem über eine 100% Beteiligung an der Gesellschaft Z (Buchwert: Fr. 610'994, Verkehrswert resp. Steuerwert: Fr. 1'001'250). Die Unternehmung Z hat in
den letzten Jahren keine Dividende ausgeschüttet.
Der ausgewiesene Reingewinn der Travelpot beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 526’903
(Gewinnkorrektur: Fr. 3'000 Aufrechnungen), im zweiten Bemessungsjahr Fr. 277’919 (Gewinnkorrekturen: Fr. 104'030 ausserordentlicher Aufwand und Fr. 8’990 ausserordentlicher
Ertrag).
Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert:
6%
Berechnen Sie die Steuerwert pro Aktie der Travelpot AG.
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Beispiel 3
Die Handelsgesellschaft Import-Export AG mit einem Aktienkapital von Fr. 500'000 (500 Aktien von je Fr. 1'000 Nominalwert) weist Fr. 1'850'000 offene Reserven inkl. Vortrag aus. Sie
ist im Besitz einer Betriebsliegenschaft (Buchwert: Fr. 500'000, amtl. Schatzung:
Fr. 2'200'000) und einer Wohnliegenschaft (Buchwert: Fr. 400'000, amtl. Schatzung:
Fr. 1'200'000).
Der Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 180'000 (Gewinnkorrektur:
Fr. 120'000 ausserordentliche Erträge). Der Verlust im zweiten Bemessungsjahr beträgt
Fr. -95'000 (keine Ergebniskorrekturen).
Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert:
6%
Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Import-Export AG.
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Beispiel 4
Das Bauunternehmen Bau-AG mit einem Aktienkapital von Fr. 200'000 (200 Aktien zu
Fr. 1'000 Nominalwert) verfügt über offene Reserven inkl. Vortrag von Fr. 1'928'162.
Die Bau-AG besitzt eine 100% Beteiligung an der XY-AG (Buchwert: Fr. 780'000, Verkehrswert resp. Steuerwert: Fr. 1'150'000). Die XY-AG hat in den letzten Jahren keine Dividende
ausgeschüttet.
Die Bau-AG besitzt eine Wohnliegenschaft (Buchwert: Fr. 600'000, Ertragswert:
Fr. 1'300'000).
Der ausgewiesene Reingewinn beträgt im ersten Bemessungsjahr Fr. 270'000 und im
2. Bemessungsjahr Fr. 420'000.
Folgende Ergebniskorrekturen sind noch zu berücksichtigen:
1. Bemessungsjahr
-total Aufrechnungen gemäss definitiver Veranlagung: Fr. 10'000.
-ausserordentliche Erträge Fr. 30'000.
-ausserordentliche Aufwände Fr. 100'000.
2. Bemessungsjahr
-total Aufrechnungen gemäss definitiver Veranlagung: Fr. 15'000.
-ausserordentlicher Ertrag aus Verkauf einer Beteiligung: Fr. 200'000.
Kapitalisierungszinssatz für Ertragswert:
6%
Berechnen Sie den Steuerwert pro Aktie der Bau-AG.
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