Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften
Transcrição
Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften
Subventionen.de Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften Das Kabinett hat am 14. März 2007 endgültig die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte beschlossen. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt nun vor. Ab 2009 werden für alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuern von den Banken einbehalten – plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.Kapitaleinkünfte sind alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden können, also Zinsen, Dividenden, Gewinne bei Aktienverkäufen, Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen, Erträge aus Lebensversicherungen, Optionsprämien, Währungsgewinne, und weitere Erträge. Der Sparerfreibetrag, für den keine Steuern zu zahlen sind, beträgt weiterhin 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Auch private Veräußerungsgeschäfte bleiben bis 600 Euro steuerfrei. Zu diesen Veräußerungsgeschäften zählen aber künftig nur noch Spekulationsgewinne aus Immobilien- und Grundstücksgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter, etwa Briefmarkensammlungen.Also müssen ab 2009 in der Regel nicht mehr die Kapitaleinkünfte bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Inlandsbanken übernehmen den Einzug der Pauschalsteuer und die Abführung an das Finanzamt. In Österreich wird dieses Verfahren seit 1993 erfolgreich praktiziert. Da es dort gleichzeitig eine Amnestie für Steuersünder gab, stiegen die Einnahmen aus versteuerten Zinsen deutlich an.Anders als in Österreich soll in Deutschland die neue Pauschalsteuer auch auf die Veräußerungsgewinne für Wertpapiere ausgedehnt werden. Die zur Zeit geltende zwölfmonatige Spekulationspflicht – in der Veräußerungsgewinne steuerpflichtig waren, entfällt. So müssen Anleger zukünftig für jeden realisierten Kursgewinn Steuern zahlen, egal ob sie den Gewinn nach zwei Monaten oder nach 30 Jahren abschöpfen. Dieses Vorhaben trifft vor allem langfristige Anleger, die bislang komplett steuerfrei davonkamen.Doch bei den Zinsen haben Verbraucher künftig Vorteile. Denn wer heute auf seine Zinserträge den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen muss, zahlt künftig nur noch 25 Prozent. Auch die offenen Immobilienfonds sind ab 2009 vorteilhafter. Miet- und Zinseinnahmen werden ebenfalls mit 25 Prozent veranschlagt. Auch dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung auftauschen, ist für Steuerpflichtige mit hohen Kapitaleinkünften ein Vorteil. Ihr Steuersatz sinkt und sie zahlen weniger Steuern.Die neue Flattax gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen. Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind nicht betroffen. Ausnahmen der neuen Regelung gibt es zum Beispiel für Geringverdiener. Wenn Steuerzahler weniger als 25 Prozent Steuern zahlen, kann der Sparer von einer Veranlagungsoption Gebrauch machen und die Kapitaleinkünfte in der persönlichen Steuererklärung angeben. Die zuviel gezahlte Pauschalsteuer wird dann erstattet.ZusammenfassungAb 1. Januar 2009 gilt die neue Abzugssteuer für...• Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden,• Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B. Pfandbriefe),• Optionsprämien,• Einnahmen aus Finanzinnovationen,• Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Zertifikaten,• Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Warentermingeschäften,• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Edelmetallen sowie Antiquitäten.Die Abzugssteuer gilt nicht für...• Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen,• sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen,• Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf „gebrauchter“ Lebensversicherungs-Policen,• Immobilien und Grundstücke Spekulationsfrist).Quelle: FAZ Dieser Artikel wurde für das Internet-Portal www.Subventionen.de veröffentlicht: http://www.subventionen.de/artikel/Abgeltungssteuer-aus-Kapitaleinkuenften/679 (weiterhin zehnjährige