Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften

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Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften
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Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften
Das Kabinett hat am 14. März 2007 endgültig die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte beschlossen. Der
entsprechende Gesetzesentwurf liegt nun vor. Ab 2009 werden für alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent
Steuern
von
den
Banken
einbehalten
–
plus
5,5
Prozent
Solidaritätszuschlag
und
Kirchensteuer.Kapitaleinkünfte sind alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden können, also
Zinsen,
Dividenden,
Gewinne
bei
Aktienverkäufen,
Gewinne
aus
dem
Verkauf
von
Investmentfondsanteilen, Erträge aus Lebensversicherungen, Optionsprämien, Währungsgewinne, und
weitere Erträge. Der Sparerfreibetrag, für den keine Steuern zu zahlen sind, beträgt weiterhin 801 Euro für
Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Auch private Veräußerungsgeschäfte bleiben bis 600 Euro
steuerfrei. Zu diesen Veräußerungsgeschäften zählen aber künftig nur noch Spekulationsgewinne aus
Immobilien- und Grundstücksgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter, etwa
Briefmarkensammlungen.Also müssen ab 2009 in der Regel nicht mehr die Kapitaleinkünfte bei der
Steuererklärung angegeben werden. Die Inlandsbanken übernehmen den Einzug der Pauschalsteuer und
die Abführung an das Finanzamt. In Österreich wird dieses Verfahren seit 1993 erfolgreich praktiziert. Da
es dort gleichzeitig eine Amnestie für Steuersünder gab, stiegen die Einnahmen aus versteuerten Zinsen
deutlich an.Anders als in Österreich soll in Deutschland die neue Pauschalsteuer auch auf die
Veräußerungsgewinne für Wertpapiere ausgedehnt werden. Die zur Zeit geltende zwölfmonatige
Spekulationspflicht – in der Veräußerungsgewinne steuerpflichtig waren, entfällt. So müssen Anleger
zukünftig für jeden realisierten Kursgewinn Steuern zahlen, egal ob sie den Gewinn nach zwei Monaten
oder nach 30 Jahren abschöpfen. Dieses Vorhaben trifft vor allem langfristige Anleger, die bislang komplett
steuerfrei davonkamen.Doch bei den Zinsen haben Verbraucher künftig Vorteile. Denn wer heute auf seine
Zinserträge den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen muss, zahlt künftig nur noch 25 Prozent. Auch
die offenen Immobilienfonds sind ab 2009 vorteilhafter. Miet- und Zinseinnahmen werden ebenfalls mit 25
Prozent veranschlagt. Auch dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung auftauschen, ist für
Steuerpflichtige mit hohen Kapitaleinkünften ein Vorteil. Ihr Steuersatz sinkt und sie zahlen weniger
Steuern.Die neue Flattax gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen.
Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind nicht betroffen. Ausnahmen der neuen
Regelung gibt es zum Beispiel für Geringverdiener. Wenn Steuerzahler weniger als 25 Prozent Steuern
zahlen, kann der Sparer von einer Veranlagungsoption Gebrauch machen und die Kapitaleinkünfte in der
persönlichen
Steuererklärung
angeben.
Die
zuviel
gezahlte
Pauschalsteuer
wird
dann
erstattet.ZusammenfassungAb 1. Januar 2009 gilt die neue Abzugssteuer für...• Einkünfte aus
Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden,• Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B.
Pfandbriefe),• Optionsprämien,• Einnahmen aus Finanzinnovationen,• Erträge und Wertzuwächse aus
Investmentfonds
und
Zertifikaten,•
Veräußerungsgewinne
aus
privaten
Wertpapier-
und
Warentermingeschäften,• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren,
Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Edelmetallen sowie
Antiquitäten.Die Abzugssteuer gilt nicht für...• Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften und partiarischen
Darlehen,• sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden
Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen,•
Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf „gebrauchter“
Lebensversicherungs-Policen,•
Immobilien
und
Grundstücke
Spekulationsfrist).Quelle: FAZ
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