Feuerstaette Verbindungsstueck Fang Teil 1

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Feuerstaette Verbindungsstueck Fang Teil 1
Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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Inhalt
Feuerungsanlage nach ÖNORM B8200 und EN 1443 - Feuerstätte, Verbindungsstück, Fang
Arten von Abgasanlagen – Abgasanlagensysteme – Verbrennungsgasleitung
Weitere Fachausdrücke im Zusammenhang von Abgasanlagen
Reinigungsverschlüsse, Abgasanlagenziehung
Zugtechnische Einbauten in Abgasanlagen und Verbindungsstück,
Strömungssicherung
Dieses Informationsschriftstück wurde von den Steirischen Rauchfangkehrergesellen, unter
Bedachtnahme der einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Normen und technischen Richtlinien erstellt
und ist teilweise nur für das Land Steiermark gültig, da sich die Gesetze und Vorschriften anderer
Bundesländer oder Staaten von den steirischen Gesetzen und Vorschriften unterscheiden.
Weiters wurden für die Erstellung dieses Schriftstückes Informationen und Daten diverser Heizungs-,
Kessel-, Brenner-, Rauchfangbau und Installationsfirmen verwendet für deren Verwendung ein
mündliches oder schriftliches Einverständnis vorliegt.
Es wurde in sorgfältiger Recherche erstellt, aber trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Sollte der
eine oder andere Fehler gefunden werden, so bitten wir um Bekanntgabe derselben, um eine
Änderung oder Berichtigung vornehmen zu können.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück
(Fang) Abgasanlage
Dieser Abschnitt ist nach der ÖNORM B 8200 Rauch und
Abgasfänge „Benennungen mit Definitionen“ sowie dem
Steiermärkischen Baugesetz erstellt
- 1 - Anwendungsbereich der Norm B8200
Diese ÖNORM befasst sich vorwiegend mit Benennungen und Definitionen von Bauteilen, die
der Abführung von Verbrennungsgasen sowie der Zu- oder Abführung von Luft dienen. Durch
diese ÖNORM nicht geregelt wird die waagrechte Abgasführung ohne Umlenkung von an der
Außenwand befindlichen Gas-Feuerstätten direkt ins Freie.
- 2 - Normative Verweisungen
Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem
Text Bestandteil dieser ÖNORM sind. Datierte Verweisungen erfassen spätere Änderungen
oder Überarbeitungen dieser Publikationen nicht. Vertragspartner, die diese ÖNORM
anwenden, werden jedoch aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neuesten
Ausgaben der nachfolgend angegebenen normativen Dokumente anzuwenden. Bei undatierten
Verweisungen ist die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen normativen Dokuments
anzuwenden. Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
ÖNORM B 8204
Rauchfänge – Brandschutztechnische Anforderungen und Prüfbestimmungen
ÖNORM EN 1443
Abgasanlagen – Allgemeine Anforderungen
ÖNORM M 7515
Berechnung
von
Fangabmessungen
–
Begriffsbestimmungen,
Berechnungsverfahren
- 3 - Feuerungsanlage - Anlage, bestehend aus Feuerstätte, Verbindungsstück und Fang.
Nach
Abgasanlage
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wird ein Fang jetzt
Abgasanlage genannt
Abgasanlage
Anlage für die Ableitung der Abgase von
Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige
Brennstoffe ins Freie; Verbindungsstücke sind nicht
Teil der Abgasanlage.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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- 4 - Verbrennungsgas, Zuluft und Abluft
4.1 Verbrennungsgas
in der Feuerstätte bei der Verbrennung fester, flüssiger und/oder gasförmiger Brennstoffe
entstehendes, gasförmiges Verbrennungsprodukt einschließlich der in ihm schwebenden festen
oder flüssigen Bestandteile und eines allfälligen Luftüberschusses.
ANMERKUNG: In der ÖNORM EN 1443 wird unter „Abgas“ nur der gasförmige Bestandteil des
Verbrennungsgases verstanden.
4.1.1 Rauchgas
Verbrennungsgas, das bei der Verbrennung fester oder flüssiger Brennstoffe entsteht.
4.1.2 Abgas
Verbrennungsgas, das bei der Verbrennung gasförmiger Brennstoffe entsteht.
Nach
gibt es nur mehr Abgas
Abgas
In der Feuerstätte bei der Verbrennung fester, flüssiger und/oder gasförmiger Brennstoffe
entstehendes, gasförmiges Verbrennungsprodukt einschließlich der in ihm schwebenden festen oder
flüssigen Bestandteile und eines allfälligen Luftüberschusses.
4.1.3 Verbrennungsluft
in die Feuerstätte einströmende (zugeführte) Luft, welche der Verbrennung dient.
4.2 Nebenluft
in die Feuerungsanlage nach dem Verbrennungsraum geregelt einströmende (zugeführte) Luft.
Dies kann auch die über eine Strömungssicherung ungeregelt einströmende Luft sein.
4.3 Falschluft
in die Feuerungsanlage ungewollt und ungeregelt einströmende Luft.
4.4 Zuluft
in einen Raum einströmende (zugeführte) Luft.
4.5 Abluft
aus einem Raum ausströmende (abgeführte) Luft.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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- 5 – Feuerstätte
Nach
Feuerstätte
Feuerstätte
Wärmeerzeugende Geräteeinheit, in der Verbrennungsprodukte entstehen, die an die Außenluft
abgeführt werden müssen.
Einrichtung zur Verfeuerung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe, wobei
Verbrennungsgase in solchen Mengen entstehen, dass sie ins Freie abgeleitet werden müssen.
- 5.1 - Unterscheidung der Feuerstätten nach der Art des Brennstoffes
Festbrennstoff-Feuerstätte
(1) kurzflammige Brennstoffe
(z. B. Koks, Anthrazit)
(2) langflammige Brennstoffe
(z. B. Holz, Braunkohle, Steinkohle)
Öl-Feuerstätte
Gas-Feuerstätte
(1) Heizöl Extraleicht
(1) Erdgas
(2) Heizöl Leicht
(2) Flüssiggas
Zusätzlich Unterscheiden wir noch in
Biogene Brennstoffe
(z. B. Pellets, Hackgut, Stückgut)
Biogase
Anmerkung:
Grundsätzlich ist, nach dem Stmk. Baugesetz 1995, für Zentralheizungen,
unabhängig vom verwendeten Brennstoff, ein eigener Fang zu Verwenden.
In der neuen Fassung von 2011 und in den OIB Richtlinien gibt es nunmehr
Feuerstätten und keine Unterscheidung von Einzelraum- Mehrraum- oder
Zentralheizungsfeuerstätte
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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- 5.2 - Unterscheidung der Feuerstätten nach der Bauweise
offene Feuerstätte
Feuerstätte, deren Verbrennungsraum
gegenüber dem Aufstellungsraum offen ist,
z B. offener Kamin,
atmosphärische. Gasgeräte
geschlossene Feuerstätte
Feuerstätte, deren Verbrennungsraum
gegenüber dem Aufstellungsraum
abgeschlossen ist
- 5.3 - Unterscheidung der Feuerstätten nach der Art der Verbrennungsluftzuführung
raumluftabhängige Feuerstätte
Feuerstätte, die ihre erforderliche
Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum (auch durch Luftverbund) bezieht.
raumluftunabhängige Feuerstätte
Feuerstätte, welche die erforderliche
Verbrennungsluft unmittelbar aus dem
Freien bezieht.
Zusätzlich unterscheiden wir noch Feuerstätten nach Art der Verbrennung
Feuerstätte mit mechanischer
Unterstützung der Verbrennung
Feuerstätte ohne mechanischer
Unterstützung der Verbrennung
Alle Ölheizungen mit Gebläsebrenner oder
Verdampfer Brenner mit Gebläseunterstützung.
Gasfeuerstätten mit geschlossenem
Verbrennungsraum und Gas oder Öl
Brennwert Geräte
Festbrennstoff Feuerstätten mit Gebläseunterstützung wie Hackgut-, Pelletsheizungen und Holzvergaseranlagen.
Ölofen mit Verdampfer Brenner.
Gasgeräte mit atmosphärischem Brenner.
Festbrennstoff Feuerstätten wie
Zusatzherd, Kachelofen, Dauerbrandofen
sowie Zentralheizungen ohne
Gebläseunterstützung.
Die Verbrennung verschiedener Brennstoffe in Feuerstätten und deren
Funktionsweisen wird in einem gesonderten Informationsschriftstück erläutert.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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- 6- Verbindungsstück
Nach
Verbindungsstück
Verbindungsstück
Bauteil oder Bauteile für die Verbindung zwischen dem Auslass der Feuerstätte und der
Abgasanlage.
Teil der Feuerungsanlage, in welchem die Verbrennungsgase von der Feuerstätte in den Fang
bzw. ins Freie geleitet werden. Das Verbindungsstück kann aus einem oder mehreren der in 1
bis 3 angeführten Arten bestehen.
Anmerkung:
Nach
gibt es nur mehr ein Abgasrohr, eine Abgaspoterie und einen Abgaskanal
Auf Grund des landesüblichen Sprachgebrauches werden hier auch noch die Früheren
Bezeichnungen verwendet.
6.1 Rauchrohr; Abgasrohr
Freigeführtes, lösbares Verbindungsstück
(aus mehreren Einzelteilen). Rohrtürchen
6.2 Rauchpoterie; Abgaspoterie
Fang
Poterie
Poterietürchen
mit dem Gebäude
fest verbundenes
Verbindungsstück.
6.3 Rauchkanal; Abgaskanal
Fix eingebautes Verbindungsstück,
das ausführungsgemäß einem Fang
entspricht.
Rauch bzw.
Abgasrohr
Feuer
stätte
Mauer
stutzen
Feuer
stätte
Verbindungsstücktürchen
in einem Verbindungsstück befindlicher Reinigungsverschluss. An Stelle der Türchen können
auch Deckel als Reinigungsverschlüsse dienen.
(1) Rohrtürchen
(2) Poterietürchen (3) Kanaltürchen.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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Abstände von Anschlüssen von
Rohroberkante zu Rohrunterkante.
Nach
mehrere Feuerstätten
Wenn mehrere Feuerstätten für feste, flüssige
oder gasförmige Brennstoffe an denselben
abgasführenden Teil einer Abgasanlage
angeschlossen werden, müssen die Oberkante
der unteren und die Unterkante der oberen
Einmündung einen Abstand von mindestens 30
cm aufweisen, wobei Abgase von festen
Brennstoffen in die unterste Einmündung
einzuleiten sind.
Zu Punkt 5.6.2
Berechnungsverfahren
für
das
Einleiten
mehrerer Abgase aus Feuerstätten gibt es
beispielsweise in der ÖNORM EN 13384, Teil 2.
Bei Zentralheizungsfeuerstätten ist jedoch nach wie vor eine Vorrichtung zu Errichten,
die das gleichzeitige Innbetriebnehmen beider Feuerstätten verhindert.
Z.b. Abgastemperaturfühler in Festbrennstoff Zentralheizungsfeuerstätte der das Abschalten
der Öl bzw. Gas Zentralheizungsfeuerstätte erwirkt
Bestimmung alt vor Einführung der OIB Richtlinien und der Änderung des Baugesetzes.
Abstände von Anschlüssen
von Rohrmitte zu Rohrmitte.
fest – flüssig
40cm
fest – gasförmig
60cm
flüssig – gasförmig
60cm
Anschlüsse die nicht einer Wohn- oder
Betriebseinheit und / oder einem Geschoss
(Stockwerk) zugehören sind nicht zulässig.
Bei Zentralheizungen ist auch eine
gemischt Belegung des Rauchfanges
grundsätzlich Verboten.
Ausnahme: Bestehende Anschlüsse in
Altbauten unter bestimmten
Voraussetzungen.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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- 7 – Abgasanlage (Fang)
Bauteil, in dem jeweils möglichst lotrecht über Dach - Verbrennungsgase
abgeführt und/oder – Luft zu- bzw. abgeführt wird.
Er dient der Abführung von Verbrennungsgasen
einer Wohn oder Betriebseinheit eines Geschoßes
ANMERKUNG: Ein Fang im Sinne dieser ÖNORM erfüllt bereits alle Anforderungen, während eine Abgasanlage
gemäß ÖNORM EN 1443 gegebenenfalls einer zusätzlichen Ummantelung und/oder Verkleidung bedarf. Hinsichtlich
der Definitionen der Ummantelung und Verkleidung gemäß ÖNORM EN 1443 wird auf den ANHANG B verwiesen.
Eine Abgasanlage im Sinne der ÖVGW-TR Gas umfasst auch zusätzlich das Verbindungsstück.
Nach
wird ein Fang jetzt Abgasanlage genannt
Abgasanlage
Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten für feste, flüssige oder
gasförmige Brennstoffe ins Freie; Verbindungsstücke sind nicht Teil der Abgasanlage.
Arten von Fängen (Abgasanlagen)
Nach Brennstoff
7.1 Rauchfang
7.2 Abgasfang
Fang, in welchen ausschließlich Rauchgase
aus Feuerstätten einer Wohn- oder
Betriebseinheit eines Geschosses
eingeleitet werden können
Fang, in welchen ausschließlich Abgase
aus Feuerstätten einer Wohn- oder
Betriebseinheit eines Geschosses
eingeleitet werden können.
Nach Art des Anschlusses
7.3 Gemischt belegte Abgasanlage
Fang, in welchen gemeinsam Verbrennungsgase von Brennstoffen unter-schiedlicher
Aggregatzustände (fest, flüssig und gasförmig) einer Wohn- oder Betriebseinheit eines
Geschosses eingeleitet werden.
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Nach
nur
mehr 30cm
7.4 Wohnungsgemeinsamer Fang
Fang, welcher für mehrere Wohn- und/oder Betriebseinheiten desselben Geschosses
gewidmet wurde.1)
1,) gilt derzeit nur noch für bestehende Gebäude
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7.5 Notrauchfang;
Vorsorgefang
Fang zur Abführung von
Verbrennungsgasen eines
Einzelraum-Heizgerätes aus
einer Wohn- oder
Betriebseinheit eines
Geschosses im Notfall.
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7.6 Rauchgassammler
7.7 Abgassammler
Fang, durch den Rauchgase
aus Feuerstätten
verschiedener Wohnund/oder Betriebseinheiten
aus zwei oder mehr
Geschossen abgeführt
werden können.
Fang, durch den Abgase aus
Gas-Feuerstätten
verschiedener Wohnund/oder Betriebseinheiten
aus zwei oder mehr
Geschossen abgeführt
werden können.1)
1) gilt derzeit nur noch für bestehende Gebäude (ausgenommen Luft-Abgas-Systeme)
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7.8 Luft Abgas Systeme (LAS):
Ist eine Kombination aus einem Abgas und einem Verbrennungsluftsammler (nebeneinander
oder konzentrisch) für den Anschluss raumluftunabhängiger Feuerstätten. Bei Anschluss
einer einzelnen Feuerstätte besteht das System aus einer Abgasleitung und einem
Verbrennungsluftfang.
LAS bedeutet
Es wird in einem Abgasanlagesystem (Fangsystem)
Luft Angesaugt
7.9 Feuchtigkeitsunempfindlicher Fang
(FU)
Abgas abgeführt
7.10 Feuchtigkeitsempfindlicher Fang
(FE)
Fang für Verbrennungsgase oder Luft (z. B. Fang für Verbrennungsgase oder Luft, in dem
Wäschetrockner), in dem bei Normalbetrieb bei Normalbetrieb anfallendes Kondensat
anfallendes Kondensat keine Schäden Schäden verursacht.
verursacht.
ANMERKUNG:
In der ÖNORM EN 1443 wird für solche
Betriebsbedingungen
die
Bezeichnung
„Nassbetriebsweise“ verwendet.
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ANMERKUNG:
In der ÖNORM EN 1443 wird für solche
Betriebsbedingungen
die
Bezeichnung
„Trockenbetriebsweise“ verwendet.
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7.11 russbrandbeständiger Fang
Fang, der einer definierten
Temperaturbelastung
(gemäß ÖNORM B 8204) standhält.
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7.12 nicht russbrandbeständiger Fang
Fang, der einer definierten
Temperaturbelastung
(gemäß ÖNORM B 8204) nicht standhält.
ANMERKUNG: In der ÖNORM EN 1443 wird
die Benennung „Russbrand“ wie folgt
definiert: „Verbrennung abgelagerter und
entzündbarer Rückstände im Innenrohr“.
7.13 Unterdruckfang
7.14 Überdruckfang
Fang für Verbrennungsgase oder Luft, in dem Fang für Verbrennungsgase oder Luft, in dem
- abgesehen von einem etwaigen Anfahrstoß bei planmäßigem Betrieb der Druck innerhalb
von 30 s Dauer - bei planmäßigem Betrieb des Fanges größer ist als außerhalb.
Unterdruck herrscht.
Der Druck im Rauchfang ist niedriger als der Der Druck im Rauchfang ist höher als der
Luftdruck
Luftdruck
7.15 Zuluftfang
Fang, der ausschließlich zur Zuführung von
Luft (Belüftung) dient.
7.16 Abluftfang
Fang, der ausschließlich zur Abführung von
Luft (Entlüftung) dient.
7.17 Zuluftsammler
7.18 Abluftsammler
Fang, durch den Luft verschiedenen Wohn- Fang, der zur Entlüftung gleichartiger
und/oder Betriebseinheiten in zwei oder mehr Nebenräume (Bäder, Aborte u. dgl.)
Geschossen zugeführt wird.
verschiedener Wohn- und/oder Betriebseinheiten in zwei oder mehr Geschossen
mittels
Nebenabluftfängen
und
Hauptabluftfang dient.
7.18.1 Hauptabluftfang
7.18.2 Nebenabluftfang
Sammler zur Abführung der aus den etwa geschoßhoher Fang, der den zu
angeschlossenen Nebenabluftfängen kom- entlüftenden Nebenraum mit dem Hauptmenden Abluft.
abluftfang verbindet.
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7.19. Abgasanlagen- (Fang-) System
7.19.2 Einschaliges
Abgasanlagen- (Fang-)
System
7.19.2 Mehrschaliges Abgasanlagen- (Fang-) System
unter Verwendung kompatibler Bauteile zusammengesetzter
Fang, der von einem Hersteller bezogen oder bestimmt wird.
Fangsystem, bei dem das ANMERKUNG: In der ÖNORM EN 1443 wird dafür die Benennung
Innenrohr den Fang bildet. „System Abgasanlage“ verwendet
In der Regel ein Vollziegel
Ein mehrschaliges Abgasanlagen- (Fang ) System,
gemauerter Rauch- Abgas
besteht in der Regel aus folgenden Komponenten:
Fang
7.19.2.1 Innenrohr –
Schale, deren innere Oberfläche
mit den Verbrennungsgasen in
Berührung steht.
Mehrschaliges Abgasanlagen(Fang-) System bestehend aus
7.19.2.2 Dämmschicht – Schale mit Wärmedämmender
nur zwei Schalen.
Besteht
nur
aus
Ummantelung und Innenrohr z.B.
Rohr in einem einschaligen
Fang
oder
in
einem
Mantelstein. Solche können
auch als Luft – Abgassysteme errichtet sein.
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Wirkung.
7.19.2.3 Ummantelung – äußere Schale, die das Innenrohr
und die Dämmschicht umhüllt.
ANMERKUNG:
In der ÖNORM EN 1443 wird unter „Ummantelung“ eine die
„Abgasanlage“ umschließende Schale verstanden, die im Brandfall
zu zusätzlicher Sicherheit führt und einen zusätzlichen
Wärmedurchlasswiderstand ergeben kann.
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Zusätzlich unterscheiden wir Abgasanlagen (Fänge) noch nach Art des Baustoffes
Ziegel Gemauert
Für alle Brennstoffe geeignet
Formstein mehrschalig
Für alle Brennstoffe geeignet
Für den Betrieb mit Überdruckfeuerstätten Je nach Ausführung für den Betrieb mit Über- und
nicht geeignet und in der Regel nicht FU.
Unterdruckfeuerstätten geeignet. Je nach Zulassung
auch russbrandbeständig und FU.
Edelstahl Doppelwandig
Für alle Brennstoffe geeignet
Kunststoff
Nur für Öl und Gas Niedertemperatur und
Russbrand- Brennwert Feuerstätten geeignet
(Bei
Festbrennstoff
auf
beständigkeit überprüfen und die Zulassung (Verwendung bei Niedertemperatur und BrennwertBeachten)
feuerstätten auch im Überdruckbereich möglich. Auf die
richtige Ummantelung ist zu achten)
Max. Temperaturen PP (Polypropylen) 120°C
PVDF (Polivinyllidenfourid) 160°C
7.20 Fangverkleidung
zusätzliche, den Fang umschließende nichttragende Außenschale zur Verringerung der
Wärmeabgabe, zum Schutz vor Witterung oder für dekorative Zwecke.
7.21 Montagefang
Fang, der auf der Baustelle unter Verwendung kompatibler Bauteile - die von einem oder
verschiedenen Herstellern kommen dürfen - montiert oder eingebaut wird.
ANMERKUNG:
In der ÖNORM EN 1443 wird dafür die Benennung „Montage-Abgasanlage“ verwendet.
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7.22 Verbrennungsgasleitung
Leitung zwischen Feuerstätte und Fangmündung zur Abführung von Verbrennungsgasen, in
der Regel aus demselben Baustoff und gleich bleibendem Querschnitt, wobei
– der von der Feuerstätte wegführende Teil als Verbindungsstück anzusehen ist und
– der lotrechte Teil das Innenrohr bildet.
Der lotrechte Teil bildet - in der Regel mit weiteren Schalen (wie sie beispielsweise für den
Brandschutz erforderlich sind) - den Fang (Abgasanlage).
7.22.1 Rauchgasleitung
7.22.2 Abgasleitung
Verbrennungsgasleitung zur Abführung von
Rauchgasen.
Verbrennungsgasleitung zur Abführung
von Abgasen.
Nach
wird eine
Verbrennungsgasleitung jetzt Abgasanlage
genannt
Abgasanlage
Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten
für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins
Freie; Verbindungsstücke sind nicht Teil der
Abgasanlage.
Bei Verbrennungsgasleitungen wo der Teil in eine
frühere Abgasanlage oder einen Schacht eingebaut
ist und der Teil bis zur Feuerstätte (Verbindungstück)
fest verbunden sind, kann dies gesammt als
Abgasanlage gesehen werden.
Je nach Art des verwendeten Brennstoffes ist die Verbrennungsgasleitung bei
festen und flüssigen Brennstoffen eine Rauchgasleitung
und bei gasförmigen Brennstoffen eine Abgasleitung.
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- 8 - Weitere Fachausdrücke im Zusammenhang
mit Abgasanlagen (Fängen)
Nach
wird ein Fang jetzt Abgasanlage genannt
8.1 Fanghohlraum; Zug
Hohlraum, durch den Verbrennungsgas oder
Luft geführt wird.
8.1 Fanggruppe
Zusammenfassung
von
Fängen,
die
nebeneinander liegen oder miteinander in
baulichem Zusammenhang stehen
8.3 Fangquerschnitt
rechtwinkelig zur Fangachse
Fläche des Fanghohlraumes
liegende
8.4 Fangziehung
Abweichung der Fangachse von der
Lotrechten. Abweichung der Fangachse von
der Lotrechten Max 30° und oder von der
Waagerechten mindestens 60°
8.5 Fangsohle
untere Begrenzung des Fanghohlraumes
8.8 Sohlengeschoss
Geschoss, in welchem sich die Fangsohle befindet.
8.7 Rußsack; Wassersack
Fanghohlraum zwischen der Fangsohle und
der
Putztürchen-Unterkante.
8.8 Kondensat
flüssiges Produkt, welches bei einer
Verbrennungsgastemperatur gleich oder unter
dem Taupunkt entsteht.
8.9 Kondensatablauf
Einrichtung an der Fangsohle zur Ableitung
flüssiger Produkte, die durch das Kondensieren in der Verbrennungsgasabführung
entstehen, oder des Niederschlagswassers,
welches bei der Fangmündung eintritt.
8.10 Neutralisationseinrichtung
Einrichtung zur Aufbereitung des
Kondensates zur gefahrlosen Ableitung in die
Kanalisation.
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8.11 Fangwange
Teil des Fanges, der den Fanghohlraum gegen das
Gebäudeinnere, gegen das Freie oder gegen benachbarte
Bauteile abschließt. Bei mehrschaligen Fängen wird die
Wange von allen Schalen des Fanges gebildet. Bei
mehrschaligen Fängen sind das Ummantelung, Isolierung
und Innenrohr.
8.12 Fangzunge
Teil der Fanggruppe, der sich zwischen
nebeneinander liegenden Fanghohlräumen befindet.
zwei
8.13 Hinterlüftung
lotrechte Hohlräume mit Zuluftöffnung im Sohlenbereich
und Abluftöffnung im Fangkopfbereich zur Abführung von
Feuchtigkeit, die aus dem Fanghohlraum in das
Fangsystem eindringt (hauptsächlich bei mehrschaligen
Fängen oder Bei Fängen mit nachträglich eingezogenem
Innenrohr).
8.14 Fangmündung
Übergang des Fanghohlraumes in die Atmosphäre.
8.15 Fangkopf
Teil des Fanges über der Dachfläche bis zur Oberkante der
Abdeckplatte.
(ist in einem eigenen Abschnitt genauer Beschrieben)
8.16 Abdeckplatte
oberster Abschluss des Fangkopfes mit Ausnahme des
Fanghohlraumes
8.17 Abdeckelement
Abschluss des Ringspaltes zwischen Fangwangen und
Innenrohr als Schutz gegen das Eindringen von
Niederschlägen, mit oder ohne Lüftung.
8.18 Abströmplatte
Bauteil eines Luft-Abgas-Systems unterhalb der Mündung,
der dazu dient, das Einströmen von Abgasen in den Verbrennungsluftsammler (bzw.
Verbrennungsluftfang) zu verhindern.
8.19 Fangüberdachung
Schutz der Fangmündung gegen das Eindringen von Niederschlägen.
8.20 Mündungsrohr
Verlängerung des Fanghohlraumes über die Abdeckplatte hinaus.
8.21 Fangaufsatz
(in der Regel wärmegedämmte) Erhöhung eines Fanges bis 1,5 m ab der Fangmündung zur
Vermeidung störender Windeinflüsse.
8.22 Fanghöherführung
(in der Regel wärmegedämmte) Erhöhung eines Fanges von mehr als 1,5 m ab der
bestehenden Fangmündung.
Eine genauere Beschreibung der Punkte 8.18 Abströmplatte, 8.19 Fangüberdachung,
8.20 Mündungsrohr, 8.21 Fangaufsatz und 8.22 Fanghöherführung
findest du im Abschnitt „Fangkopf “
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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8.23 Wirksame Fanghöhe
lotrechter Abstand zwischen der Mitte
der Verbrennungsgaseinführung in
den Fang und der Fangmündung
(siehe ÖNORM M 7515).
Gesamte Fanghöhe
lotrechter Abstand zwischen der
Fangsohle und der Fangmündung
8.24 Reinigungsöffnung
Öffnung zur Reinigung und/oder
Überprüfung des Fanges oder
Verbindungsstückes.
8.25 Prüföffnung
Öffnung zur Überprüfung einer
Verbrennungsgasleitung.
8.26 Messöffnung
Öffnung zur Einführung einer
Messsonde.
8.27 Reinigungsverschluss
Verschluss der Reinigungsöffnungen
im Fang und Verbindungsstück.
8.27.1 Fangtürchen
in
der
Fangwange
Reinigungsverschluss.
befindlicher
(1) Putztürchen: unmittelbar über dem Russsack (Wassersack) oder der Fangsohle
befindliches Fangtürchen.
(2) Kehrtürchen: oberstes Fangtürchen.
(3) Hilfstürchen: zusätzliches Fangtürchen.
(4) Einsteigtürchen: zum Einsteigen in Fänge mit einer Fläche über 2000 cm2 dienendes
Fangtürchen.
8.27.2 Verbindungsstücktürchen
in einem Verbindungsstück befindlicher
Reinigungsverschluss. An Stelle der Türchen
können auch Deckel als Reinigungsverschlüsse dienen.
(1) Rohrtürchen
(2) Poterietürchen
(3) Kanaltürchen.
8.28 Verbrennungsgasstutzen
Bestandteil einer Feuerstätte, der zum
Anschluss des Verbindungsstückes dient.
8.29 Anschlussstelle
Öffnung in einer Fangwange für
Anschluss eines Verbindungsstückes.
den
8.30 Anschlussgeschoss
Geschoss, in welchem sich die Anschlussstelle befindet.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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8.31 Anschlussbuchse; Mauerstutzen
Teil in der Anschlussstelle zum Einstecken des Rauch- oder Abgasrohres bzw. der Kapsel.
8.32 Kapsel
Verschluss der Anschlussbuchse.
8.33 Überströmöffnung
bei Luft-Abgas-Systemen im Bereich der Sohle befindliche stufenlos
verstellbare Öffnung zwischen Abgas- und Verbrennungsluftsammler.
Die Überstromöffnung hat die Aufgabe, dass im Falle einer
Verstopfung des Kondensatablaufes, das der Fang nicht mit
Kondensat füllen kann.
Es ist aber keine Alternative für die Kondensatableitung.
- 9 – Einbauten
Abgasanlagen- (Fang-) Zug beeinträchtigende
Einbauten in Abgasanlage (Fang) und Verbindungsstück
Verpuffungsklappe; Explosionsklappe
Vorrichtung, die bei einer Verpuffung der
Verbrennungsgase den Druckausgleich
in unschädlicher Weise ermöglicht.
Verpuffungsklappe;
Explosionsklappe
und Nebenluftklappe; Zugbegrenzer
sind meist in einer Einheit gebaut
Nebenluftklappe; Zugbegrenzer
Vorrichtung zur Durchlüftung von Fängen
und zur Regulierung oder Verminderung
des Unterdrucks in Fängen.
Nach
Abzughemmende Vorrichtungen
Vorrichtungen, die den Abzug der Abgase hemmen oder hindern, dürfen nicht eingebaut werden.
Drosselklappen vor der Einmündung in die Abgasanlage sind jedoch zulässig, wenn im oberen Teil
der Klappe eine Öffnung von einem Viertel des Querschnittes, mindestens aber eine Öffnung von
25 cm2 offen verbleibt und nur Feuerstätten mit atmosphärischen Verbrennungseinrichtungen
angeschlossen sind.
Die Bestimmungen von 5.4.1 gelten nicht für automatisch gesteuerte Drosselklappen mit
ausreichender Sicherheitseinrichtung.
Drosselklappe
Vorrichtung zur Veränderung des Querschnittes des
Verbrennungsgasstutzens oder des Verbindungs-stückes.
Im Gegensatz zur Absperrklappe dürfen Drosselklappen
nicht den ganzen Querschnitt Verschließen sondern
müssen ¼ der Querschnittsfläche mindestens 25cm2 frei
lassen. (Stmk. Baugesetz §61 Abs.5)
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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Absperrklappe; Abgasklappe
Vorrichtung zum Verschließen des Querschnittes
des Abgasstutzens oder des Verbindungsstückes.
thermische Absperrklappe
Vorrichtung, die nur durch die Wärmeenergie der Abgase betätigt wird.
mechanische Absperrklappe
Vorrichtung, die auf eine andere Art als durch die Wärmeenergie
der Verbrennungsgase betätigt wird (z. B. elektrisch).
Diese Vorrichtungen findet man hauptsächlich bei atmosphärischen Gasfeuerstätten
Thermische oder mechanische Absperrklappen sind im Abgasrohr von atmosphärischen
Gasfeuerstätten bei gemischter Belegung oder bei Abgassammlern zwingend
vorgeschrieben.
Mechanische Absperrklappen findet man auch bei offenen Kaminen, in Essen von Schmieden
und in den Verbindungsstücken von Kachelöfen Sie werden meist von Hand oder mittels Motor
geöffnet und geschlossen.
Dahinter befindet sich im Verbindungsstück meist
eine Absperrklappe auch „Schuber genannt“.
Achtung Verbrennungsgas- (Abgas-) Klappen dürfen während des
Betriebes der Feuerstätte niemals geschlossen sein.
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Feuerungsanlage Feuerstätte Verbindungsstück Abgasanlage 1 
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