Planungsunterlagen Kaminofen

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Planungsunterlagen Kaminofen
Uwe Hußenöder
Tel.:
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Mobil:
email:
bev. Bezirksschornsteinfeger
Energieberater (HWK)
Petersbergweg 1
91613 Marktbergel
09843-936677
09843-936678
0160-90162881
[email protected]
Planungsunterlagen zum Aufstellen eines Kaminofens
Aufstellen von Kaminöfen
Kaminöfen
Kaminöfen sind zur Zeit sehr modern und liegen voll
im Trend. Sie liefern behagliche Wärme und sorgen
für Atmosphäre. Holz als Brennstoff erweist sich
zudem als besonders umweltfreundlich denn als
nachwachsende Biomasse verbrennt Holz CO2neutral. Gerade in der Übergangszeit im Frühjahr und
im Herbst bietet sich der Kaminofen als
Wärmespender an.
Beziehen Sie mich, Ihren Schornsteinfegermeister
rechtzeitig in die Vorbereitung mit ein, er ist
kompetent und berät Sie gern.
Was Sie bei der Planung beachten müssen:
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Zulassung der Feuerstätte
Zulassung nach BImSchV
Bauart der Feuerstätte und Brennstoff,
Dimensionierung des Kaminofens)
Aufstellort und Umgebung (
Schornstein mit Funktionsnachweis,
Verbrennungsluftzuführung,
Schornsteinanschluss
Zulassung der Feuerstätte
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die Feuerstätte muss für den Betrieb in Deutschland zugelassen sein,
CE-Zeichen muss vorhanden sein, angebracht an der Feuerstätte
! Feuerstätten ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht mehr errichtet werden
Zulassung nach BImSchV
• seit dem 01.01.2015 muss jede neu errichtete Feuerstätte die Stufe2 der 1. BImSchV
(1.Bundes-Immissinonsschutzverordnung) einhalten
Bauart der Feuerstätte
Grundsätzlich unterscheidet man Kaminöfen nach deren Bauart.
Bauart 1 (geschlossene Betriebsweise)
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Die Bauart 1 setzt voraus, dass die Feuerraumtür immer, mit Ausnahme der
Bedienung, geschlossen ist. Die Bedingung der geschlossenen Betriebsweise wird
durch selbstschließende Türen erreicht, die nach loslassen des Betreibers durch
Federscharniere, mittels einer Zugfeder oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft
selbsttätig schließen. Wesentlich ist, dass aufgrund der Konstruktion der
Schließvorgang erreicht wird. So umgeht man das Sicherheitsrisiko einer falschen
Bedienung des Betreibers.
Bauart 2 (offene und geschlossene Betriebsweise)
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Bei Feuerstätten der Bauart 2 handelt es sich um Feuerstätten, deren Feuerung
während des Betriebes geöffnet sein kann. Die Feuerraumtür kann wahlweise offen
bleiben oder geschlossen werden. Zu dieser Gruppe zählen auch Kaminkassetten
Kaminöfen der Bauart 2 nach DIN 18896. Feuerstätten der Bauart 2 haben aufgrund
des hohen Luftüberschusses einen wesentlich höheren Bedarf an Verbrennungsluft.
Die Bauart 1 wird zum Muss, wenn bereits eine oder mehrere Feuerstätten am gleichen
Schornstein betrieben werden.
Brennstoff
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zu verwendenden Brennstoff beachten! (Art und Menge nach Herstellerangaben) nicht
jede Feuerstätte ist für jede Art von Brennstoffen geeignet
Dimensionierung der Feuerstätte
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benötigte Heizleistung ermitteln, (zu beheizende Fläche bzw. Volumen) es gibt
Grenzen nach BImSchV die nicht überschritten werden dürfen-wenn doch dann wird
die Feuerstätte wiederkehrend meßpflichtig!
mit der Heizleistung bzw. dem Raumheizvermögen der Feuerstätte vergleichen,
Überdimensionierung vermeiden,
! Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des zu beheizenden Raumvolumens nur den
Aufstellraum der Feuerstätte. Der Gedanke angrenzende Flure mitzubeheizen erweist sich als
Trugschluss. Erst wenn im Aufstellraum eine kaum zu ertragende Hitze vorherrscht fließt die
Wärme ab. Behaglichkeit und Wohlgefühl sind dann nicht mehr vorhanden.
Aufstellort und Umgebung (Sicherheitsabstände)
Sicherheitsabstände: A
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Seiten- und Rückwände benötigen zu
brennbaren Materialien
(Holzverkleidungen) einen
Mindestabstand.
Abstand lt. Herstellerangaben, in der
Regel
20 cm,
Liegen keine Herstellerangaben vor
40 cm
Sicherheitsabstände: B
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Abgasrohre benötigen zu brennbaren
Materialien (Holzverkleidungen) einen
Mindestabstand von 40 cm
Fußböden:
Brennbare Fußbodenmaterialien (Teppich,
Holz oder Kunststoff) müssen
A: mindestens 50 cm nach vorn und
B: 30 cm seitlich des Ofens
mit einem nicht brennbaren Belag (Fliesen,
Glas, Schiefer oder Stahlblech) geschützt sein.
Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung
müssen brennbare Teile (z.B. Möbel, Türen)
mindestens 80 cm entfernt sein.
Schornstein mit Funktionsnachweis
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bei vorhandenem Schornstein den baulichen Zustand prüfen,
Abmessungen des Schornsteins (Durchmesser, Höhe) ermitteln,
Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen und aushändigen lassen,
kann auch von mir durchgeführt werden!
notwendige Bauunterlagen für Genehmigungsverfahren zusammenstellen,
auf zugängige Reinigungsöffnungen achten,
mich als Ihren zuständigen bev. Bezirksschornsteinfeger informieren,
! Lassen Sie unbedingt eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen. Nur
so ist der Nachweis der einwandfreien Funktion gewährleistet. Ohne Funktionsnachweis kann
bei Funktionsstörungen der Feuerungsanlage der Betrieb untersagt werden. Nur so wahren Sie
Ihren Regressanspruch. !
! Auch ist eine Mehrfachbelegung (mehr als nur eine Feuerstätte am gleichen Schornstein) oft
nicht zulässig!
Verbrennungsluft
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befinden sich luftabsaugende Anlagen (Dunstabzughaube, Wäschetrockner,
raumlufttechnische Anlagen-Wärmerückgewinnung) im Gebäude? – falls ja müssen
diese durch Zusatzeinrichtungen (z.B. Fensterkontaktschalter, Unterdruckwächter)
gesichert werden!
die Verbrennungsluftversorgung bei Kaminöfen
der Bauart 1 gilt als nachgewiesen wenn:
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zu öffnendes Fenster oder Tür ins Freie und Rauminhalt von 4m³/kW
Nennwärmeleistung, oder
Öffnung ins Freie von mind. 150 cm², oder
Leitungen ins Freie mit äquivalenten Querschnitten
vorliegen.
! zu wenig Verbrennungsluft führt zu Funktionsstörungen der Feuerungsanlage und kann zu
gefährlichem Abgasaustritt in den Aufstellraum führen. CO-Vergiftungsgefahr!!
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Schornsteinanschluss
Schornsteinanschlüsse am besten mittels
Kernlochbohrung vom Fachmann herstellen
lassen
fachgerechtes Vermauern des Anschlusses,
Anschluss an den Schornstein mittels
Doppelwandfutter
! Der Anschluss der Abgasrohres an den Schornstein
ohne Doppelwandfutter führt zu Undichtigkeiten. Bei
den Kehrarbeiten kann es zu Staubschäden kommen!
Checkliste zum Abhaken
Planungsunterlage für die Errichtung eines Kaminofens Bauart 1
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Zulassung /Typprüfung (Stufe 2 nach 1. BImSchV) der Feuerstätte vorhanden?
Typenschild mit Ü-Zeichen bzw. CE-Norm vorhanden?
Zugelassen für gewählten Brennstoff (Holz, Pellets, Brikett, Koks)?
Raumheizvermögen der Feuerstätte stimmt mit dem zu beheizenden Raum nach 1 BImSchV
überein?
Können die Sicherheitsabstände nach hinten und zu den Seiten eingehalten werden?
Zusätzlicher Fußbodenschutz notwendig?
Möbel im Strahlungsbereich der Feuerstätte?
Schornstein vorhanden?
ggf. Neubau eines Schornsteins möglich?- Abstände zu den eigenen Lüftungsöffnungen und
der der Nachbarn ausreichend?
Bausubstanz des Schornsteins in Ordnung?
evtl. Querschnittsberechnung durchführen lassen
den bev. Bezirksschornsteinfeger vor Inbetriebnahme informieren!
Befinden sich im Gebäude Dunstabzugsanlage oder andere Ventilatoren mit Abluft nach
außen?
ist für ausreichend Verbrennungsluft gesorgt?
ist ein Schornsteinanschluss für die Feuerstätte vorhanden?
kann der Anschluss der Feuerstätte mittels Doppelwandmuffe erfolgen?
Nehmen Sie sich bei der Planung Ihres Kaminofens Zeit.
Arbeiten Sie die Liste in Ruhe ab. Alle Punkte sind vorne im Text erklärt.
Sie sollten alle Punkte mit ja beantworten können.
Sollte es Probleme oder Unklarheiten geben, informieren Sie mich.