Lehrbericht 2012 - Lehrstuhl für Steuerrecht

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Lehrbericht 2012 - Lehrstuhl für Steuerrecht
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Lehrbericht
Kompetenzzentrum
Steuerrecht
2012
Lehrstuhl für Steuerrecht
Inhalt
Das Kompetenzzentrum Steuerrecht
Lehrstuhlinhaber
Honorarprofessor
Lehrbeauftragter
Die Mitarbeiter
Akademischer Rat
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Sekretärin | Studentische Hilfskräfte
Der Schwerpunktbereich Steuern und Finanzen
Optionales Intensivkurszertifikat
Studentenseminare
Lehre im Grundstudium
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Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht
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Ehrung der Absolventen und Begrüßung des neuen Jahrgangs
Alumni Programm
Fächerangebot
Studienberatung
Fachanwaltslehrgang
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Internationales Engagement in der Lehre
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Verein der Förderer der Steuerrechtspflege
Impressum
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RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Das Kompetenzzentrum Steuerrecht
Die drei Säulen des Kompetenzzentrums Steuerrecht spiegeln die Tätigkeit des Lehrstuhls für Steuerrecht wider:
Kompetenzzentrum
Steuerrecht
Intensivkurs
Fachanwaltsausbildung
Doktorandenschule
Schwerpunktbereich
Weiterbildender
Studiengang
Forschungsinstitut
Die 1. Säule wird von der Lehrtätigkeit im Rahmen des Schwerpunktbereichs „Steuern und Finanzen“ (6) getragen. Die Studenten haben zu dessen Absolvierung die folgenden Fächer in einem Umfang von 13 SWS zu
belegen: Allgemeines Steuerrecht (Steuerschuld und –verfahrensrecht),
Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht
und Finanzverfassungsrecht. Innerhalb einer in den Vorlesungsablauf integrierten Übung im Steuerrecht wird das hierbei erlangte Wissen falldidaktisch angewandt. Optional zu dem genannten Pflichtkanon besteht für
die Studenten bereits zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich mit dem
Besuch der Fächer Rechtsschutz in Steuersachen, Bilanzsteuerrecht, Außensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Europäisches Steuerrecht und schließlich Steuerstrafrecht
weiter zu qualifizieren. Die Absolvierung dieses Intensivkurses Steuerrecht bekommen die Studenten durch ein sog. Intensivkurs-Zertifikat
bescheinigt.
Kompetenzzentrum Steuerrecht | Lehre
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Den Inhalt der 2. Säule bildet zum einen der Weiterbildende Studiengang
Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier können sich die Teilnehmer vertieftes Wissen in den Bereichen des Steuer- und Wirtschaftsrechts aneignen,
um sich so durch den Erwerb eines Magisters der Rechte auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts (LL.M.) besonders zu qualifizieren.
Teil des Weiterbildungsbereichs ist zudem ein Fachanwaltslehrgang im
Steuerrecht, der den Teilnehmern den Erwerb der von der FAO geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts vermittelt.
Die 3. Säule setzt sich schließlich aus dem Forschungsinstitut und der
Doktorandenschule zusammen. Das Forschungsinstitut Steuerrecht
und Steuervollzug ist von Prof. Dr. Roman Seer zum Wintersemester
2009/2010 gegründet worden. Es bildet die Plattform für die unterschiedlichen Forschungsaktivitäten des Lehrstuhls für Steuerrecht, während die Doktorandenschule die Promotionsaktivität des Lehrstuhls für
Steuerrecht wiedergibt. Über die Forschungsaktivitäten informiert eine
gesonderte Institutsbroschüre.
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Der Lehrstuhlinhaber
Curriculum vitae
Prof. Dr. Roman Seer absolvierte zunächst eine Ausbildung in der Finanzverwaltung NRW zum Diplom-Finanzwirt und
konnte Praxiserfahrungen in mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltssozietäten sammeln. Nach dem
2. Juristischen Staatsexamen war er als
Wissenschaftlicher Assistent am Institut
für Steuerrecht der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Joachim Lang
tätig.
Seine Dissertation wurde 1992 mit dem
Prof. Dr. Roman Seer
Albert-Hensel-Preis der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft ausgezeichnet. 1996 habilitierte er sich mit
dem Thema „Verständigungen in Steuerverfahren“.
Im Oktober 1996 berief ihn die Ruhr-Universität Bochum als Nachfolger
von Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse auf den Lehrstuhl für Steuerrecht.
Nach einem längeren Forschungsaufenthalt in den USA (2001) nahm
er 2003 und 2007 eine Gastprofessur „European Taxation“ an der Law
School der St. Louis University wahr. Er ist Vorsitzender Prüfer in der Ersten Juristischen Prüfung am Landesjustizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Hamm.
Roman Seer kann ca. 200 Veröffentlichungen vorweisen, welche die
gesamte Breite des Steuerrechts abdecken (abrufbar in der Institutsdatenbank unter http://www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de unter
„Forschungsinstitut“ und „Veröffentlichungen“). Als Dauerprojekte sind
seine Arbeiten als Mitherausgeber und Mitautor des Lehr- und Praxishandbuchs „Tipke/Lang, Steuerrecht“ (Anteil am Gesamtwerk ca. ¼ =
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Lehrstuhl für Steuerrecht
400 Seiten) und als Mitkommentator in „Tipke/Kruse, Abgabenordnung
und Finanzgerichtsordnung“ (ca. 1/3 = 2.000 Seiten) sowie im „Bonner
Kommentar zum Grundgesetz“ (Art. 108 GG —Steuerverwaltungshoheiten) hervorzuheben. Seit 2004 gibt er die „Bochumer Schriften zum Steuerrecht“ heraus. Seit 2005 ist er neben Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen,
LL.M., Mitherausgeber der „Internationalen Wirtschafts-Briefe“.
Bereits seit 1994 gehört er dem Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen
Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. (DStJG) an. Von 2006 bis 2011 leitete er die DStJG als Vorstandsvorsitzender; für eine weitere Amtsperiode dient er überleitend als stellvertretender Vorsitzender. Seit 2011
ist er auch Vorstandsmitglied des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts (DWS) der Steuerberater e.V. und leitet als Nachfolger des Kollegen
Mössner den dortigen Wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“.
Des Weiteren ist Roman Seer im Februar 2012 zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Berliner Steuergespräche e.V. gewählt worden und löste
damit den langjährigen Vorsitzenden Prof. Dr. Dieter Birk ab. Seit 2002 gehört er außerdem dem Vorstand des Gesprächskreises Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht e.V. an und ist Mitglied des Fachinstituts der Steuerberater e.V., der European Association of Tax Law Professors (EATLP),
der International FiscalAssociation (IFA) und der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Innerhalb der EATLP gehört er seit 2006 als
einer von zwei deutschen Vertretern dem Academic Committee (AC) an.
Prof. Dr. Roman Seer ist Begründer des Bochumer Steuerseminars, das
seit 1997 monatlich stattfindet.
Innerhalb der Ruhr-Universität (RUB) war und ist Roman Seer in unterschiedlichen verantwortungsvollen Funktionen tätig. Von 2004-2006 war
er Dekan der Juristischen Fakultät; von 2009-2011 Mitglied des Senats
und stellvertretender Professorensprecher.
Seit 2009 dient er als Berufungsbeauftragter des Rektorats und ist seit
2010 Auslandsbeauftragter im Austausch mit der Jagellionischen Universität Krakau/Polen. Roman Seer ist Gründer und Direktor des Instituts
für Steuerrecht und Steuervollzug an der Ruhr-Universität Bochum.
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Honorarprofessor
Professor Dr. Heinz-Klaus Kroppen wurde 1960 in Duisburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel, Hamburg und
Köln. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete Herr Professor Kroppen am Finanzgericht Düsseldorf und an der
Deutsch-Koreanischen Industrie- und Handelskammer
in Seoul. Zeitgleich schrieb er seine Dissertation zum Dr.
jur. über ein Gesellschaftsproblem bei Herrn Professor Dr.
Manfred Lieb an der Universität zu Köln. Zur Erreichung
des LL.M. absolvierte er ein Zusatzstudium an der Georgetown Universität, Washington D.C.
Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen
Managing Partner Tax Germany
Deloitte &Touche GmbH
Seit Ende 1989 ist Herr Professor Kroppen Mitglied der Steuer- und
Rechtsabteilung der Deloitte & Touche GmbH am Standort Düsseldorf
und seit 1996 Partner dieser Gesellschaft. Er ist hauptsächlich mit internationalen Fragestellungen wie z. B. grenzüberschreitende Transaktionen, Unternehmenskäufen und Steuerangelegenheiten multinationaler
Unternehmen befasst. Herr Professor Kroppen leitet die deutsche Steuerfunktion sowie seit 2011 auch die Gesamtsteuerfunktion in den Regionen Europa, Mittlerer Osten und Afrika (EMEA) von Deloitte.
Er ist Herausgeber des Kroppen „Handbuch Internationale Verrechnungspreise“ und Mitherausgeber des Gosch/Kroppen/Grotherr „DBA Kommentar“.
Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen bietet die Lehrveranstaltungen „Außensteuerrecht“ (WS 2011/2012) und „Internationales Steuerrecht“ (SS
2012) an.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Lehrbeauftragter
Dr. Matthias Loose
Richter am BFH
Dr. Matthias Loose, Richter am BFH, wurde 1965 in Dortmund geboren. Er studierte u.a. Rechtswissenschaften an
der Ruhr-Universität Bochum und legte 1991 das erste
juristische Staatsexamen ab. Während seines Studiums
war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht bei Prof. Dr. Wilhelm Kruse beschäftigt. Von der
Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum wurde
er 1993 mit dem Thema „Rückstellungen für Umweltverbindlichkeiten“ promoviert und erhielt für seine Arbeit die
Note „magna cum laude“. Von 1991 bis zum Eintritt in das
Referendariat im September 1992 war er wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht.
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Herr Dr. Loose im September 1995 als Richter in die ordentliche Justiz ein. Dort war er zunächst
beim Landgericht Arnsberg, später beim Amtsgericht Arnsberg tätig und
überwiegend mit Zivilverfahren betraut. Von 1997 bis 1998 wurde er zum
Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zur Erstellung von Klausuren und Aktenvorträgen für das Zweite Juristische Staatsexamen abgeordnet. Seit dem 1. Januar 1999 war er beim Finanzgericht Düsseldorf
tätig, seit dem 1. November 1999 als Richter am Finanzgericht. Im März
2011 wurde er vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages
zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt und am 5. September 2011 als
solcher ernannt. Ein Veröffentlichungsverzeichnis finden Sie auf unserer
Homepage.
Dr. Matthias Loose bietet die Lehrveranstaltungen „Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht“ (WS 2011/2012) und „Rechtsschutz in Steuersachen“
(SS 2012) an.
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Die Mitarbeiter
Akademischer Rat
Dr. Marcel Krumm wurde 1978 in Wuppertal geboren.
Nach dem Zivildienst studierte er beginnend mit dem
Wintersemester 1998/99 Rechtswissenschaften an der
Ruhr-Universität Bochum und legte die Erste Juristische
Staatsprüfung im Februar 2003 vor dem Prüfungsamt des
Oberlandesgerichts Hamm ab. Es folgte eine zweijährige
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl
für Steuerrecht von Prof. Dr. Roman Seer und sodann das
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung im
Jahr 2007 war er bis zu seinem Amtsantritt als Rechtsanwalt bei einer größeren Anwaltskanzlei tätig.
Dr. Marcel Krumm
Im April 2008 erfolgte die Zulassung zum Steuerberater. Ende 2008 promovierte er mit der Dissertation „Steuervollzug und formelle Insolvenz“
zum Dr. iur. Im Sommersemester 2012 hat Dr. Marcel Krumm die Vorlesungen „Staatsrecht I - Grundrechte“ (4 SWS, Zielgruppe Studierende im
ersten Semester) und Bilanz- und Bilanzsteuerrecht (2 SWS) angeboten.
Beide Veranstaltungen wurden von den Studierenden anlässlich der Evaluation sehr positiv bewertet (1,8 bzw. 1,6). Im laufenden Wintersemester
2012/2013 bietet er erneut die Vorlesung Bilanz- und Bilanzsteuerrecht
(2 SWS) an.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Diana Klesen
Jessica Huckel
Sina Klemke
Alexander Witfeld
Sekretärin
Wissenschaftliche Hilfskräfte
Karin Celen
Linda Wegmann
Anna Wilms
Christopher Klotz
Studentische Hilfskräfte
Sascha Kargitta
Dominik Wedel
Freya Wilkesmann Stephanie Lange
Vanessa Olshagen
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Der Schwerpunktbereich Steuern
und Finanzen
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Note
der Ersten Juristischen Prüfung ein. Die Studenten müssen dazu eine Seminararbeit schreiben sowie eine fünfstündige Aufsichtsarbeit bestehen.
Bestandteile eben jener Aufsichtsarbeit sind die folgenden Fächer:
Pflichtveranstaltungen
Dozent
Wochenstunden
Wintersemester
Allgemeines Steuerrecht
Einkommensteuerrecht
Prof. Dr. Roman Seer
Prof. Dr. Roman Seer
4
2
Prof. Dr. Kaltenborn
Prof. Dr. Roman Seer
Prof. Dr. Roman Seer
2
3
2
Sommersemester
Finanzverfassungsrecht
Unternehmensteuerrecht
Umsatzsteuerrecht
Auf unserer Homepage finden Sie nun auch
Erfahrungsberichte von Absolventen des
Schwerpunktbereichs.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Optionales Intensivkurszertifikat
Über das Pflichtfachprogramm hinaus
bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht engagierten Studenten die Möglichkeit, ihren steuerrechtlichen Horizont über das
Pflichtfachangebot hinaus zu erweitern.
Durch die Teilnahme an zusätzlichen Wahlveranstaltungen können die Teilnehmer
des optional angebotenen Intensivkurses
Kenntnisse in weiteren Teildisziplinen
des Steuerrechts erlangen. Hierzu zählen
die Fächer Rechtschutz in Steuersachen,
Bilanzsteuerrecht,
Außensteuerrecht,
Internationales Steuerrecht, Erbschaftund Schenkungsteuerrecht, Europäisches
Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Neben
der regelmäßigen Teilnahme an den Vorlesungen im Pflichtfachbereich sind zwei
Leistungsnachweise in den Wahlfächern
zu erbringen, um den Intensivkurs erfolgreich abzuschließen. Die so zusätzlich erlangte Qualifikation wird den Studenten
durch ein aussagekräftiges Zertifikat belegt, das ihnen im Rahmen einer geselligen
Feierstunde im Anschluss an das Semester überreicht wird.
2012 erzielte Tobias Geitmann die besten Ergebnisse im Schwerpunktbereich und erhielt dafür von Prof. Dr. Roman Seer eine Urkunde und von der
Kanzlei Dr. Reuter den Förderpreis Steuerrecht 2012.
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Simulierte Gerichtsverhandlung
Im Rahmen der Vorlesung „Rechtsschutz in Steuersachen“ von Dr. Matthias Loose, RiBFH, waren die Studierenden auch im Jahr 2012 eingeladen, an einer simulierten Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Mit großer
Begeisterung lieferten sich die „Steuerpflichtige“ und die Vertreter des
Finanzamtes eine hitzige Debatte über die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Die Veranstaltung fand in dem neu
eingerichteten Gerichtslabor der juristischen Fakultät statt.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Studentenseminare
Nachdem die Studenten ihre häusliche Examensarbeit angefertigt haben, müssen sie über diese einen Fachvortrag im Rahmen eines Seminars
halten. Diese Seminare erfreuen sich bei den Studenten immerwährend
großer Beliebtheit. Der Lehrstuhl für Steuerrecht ist dabei bestrebt, den
Studenten neben ihrer normalen Ausbildung die Möglichkeit zu geben,
über den Tellerrand hinauszuschauen und neue Einblicke in die Welt der
Jurisprudenz zu verschaffen.
Seminar Nordkirchen
Das erste Seminarim Jahr 2012 (SS 2012)
fand in Kooperation mit der Fachhochschule für Finanzen NRW (FHF) in Nordkirchen
statt. Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr.
Claus Möllenbeck (FHF) und Prof. Dr. Roman Seer trugen die Studenten der RuhrUniversität die Ergebnisse ihrer häuslichen Examensseminararbeiten zu dem
gemeinsamen Oberthema „Internationales
Steuerrecht“ vor. Zwischen den Vorträgen
haben die Studierenden der FHF ihre Ausarbeitungen zu einzelnen Themenausschnitten präsentiert. Nach jedem
Beitrag bestand ausreichend Raum zur Diskussion. Besonders der fachliche Austausch zwischen Finanzverwaltung und Steuerwissenschaft ist
auch in diesem Jahr gut angenommen worden. Über den „offiziellen Teil“
hinaus haben die Seminarteilnehmer einen geselligen Abend bei einem gemeinsamen Umtrunk am Lagerfeuer verbracht.
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Seminar im Gerichtslabor der Juristischen Fakultät
Des Weiteren hat der Lehrstuhl für Steuerrecht im Jahr 2012 (WS 2012/13) ein
Seminar im Gerichtslabor der Juristischen Fakultät ausgerichtet. Gegenstand
war hier das Thema „Steuerreform“. Die
Ausarbeitungen der Studenten betrafen
Themen von der Wiedereinführung der
Vermögensteuer bis hin zu der Frage einer
umfänglichen Reform der Gewerbesteuer.
Die Studenten, die die Veranstaltung als
Probeseminar nutzten, konnten zudem von der modernen Videoausstattung des Gerichtslabors profitieren indem sie ihren Vortrag auf Video haben aufzeichnen lassen. In der angenehmen Kulisse eines modern eingerichteten Gerichtssaales fand immer wieder ein reger Meinungsaustausch
statt. Im Anschluss an das Seminar haben die Seminarteilnehmer den Tag
gemeinsam in einer Restauration in Bochum ausklingen lassen.
Lehre im Grundstudium
Im Sommersemester 2012 hat Dr. Marcel Krumm die Vorlesung „Staatsrecht I – Grundrechte“ mit vier Semesterwochenstunden angeboten. Die
rund 150 Studierenden (vor allem) des ersten Semesters wurden zunächst
in die (verfassungs-) historische Entwicklung von der Aufklärung bis zum
Bonner-Grundgesetz eingeführt. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildeten sodann die allgemeinen Grundrechtslehren. Im Anschluss hieran
wurden ausgesuchte Grundrechte eingehend dargestellt, die allgemeinen Lehren dabei kritisch reflektiert und die Problemfelder anhand von
Klassikern, aber vor allem auch die jüngeren gesetzgeberischen und gesellschaftlichen Entwicklungen mit den Studierenden diskutiert. Die Studierenden evaluierten die Veranstaltung mit der sehr erfreulichen Durchschnittsnote von 1,8 (erfasste Fragebögen: 126).
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Weiterbildender Studiengang
Wirtschafts- und Steuerrecht
Der Weiterbildende Studiengang startete mit dem Jahrgang 2012 bereits
in seinen 11. Durchgang.
Das Weiterbildungsstudium ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse
auf den Gebieten des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie
des Steuerrechts einschließlich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Es soll die Teilnehmer für einen wirtschafts- und/oder steuerrechtlichen
Beruf weiterqualifizieren. Gleichzeitig wird die Fähigkeit zur Umsetzung
wissenschaftlicher Erkenntnisse in einem bereits ausgeübten wirtschafts- und steuerrechtlichen Berufsfeld gefördert.
Der Studiengang erfreut sich nachhaltiger Beliebtheit. Im Laufe der Jahre konnte das Angebot an Wahlpflichtfächern auf über 30 verschiedene
Veranstaltungen ausgebaut werden. Dadurch wird den Studierenden die
Möglichkeit gegeben, ihren Studienverlauf nach ihren individuellen Interessensschwerpunkten zu gestalten.
Nach den erfolgreich bestandenen modularisierten Prüfungen erhalten
die Absolventen das Recht, den Titel „Magister Legum, LL.M.“ auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts zu tragen.
Ehrung der Absolventen
und Begrüßung des neuen Jahrgangs
Seinen jährlichen Abschluss fand der Weiterbildende Studiengang in einer geselligen Feierstunde am 18. Oktober
im Beckmannshof. Neben der Begrüßung des neuen Jahrgangs durch den Dekan Prof. Dr. Gereon Wolters stand vor
allem die Ehrung der diesjährigen Absolventen im Fokus
der Veranstaltung. Prof. Dr. Roman Seer freute sich über
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einen sehr homogenen und leistungsstarken Jahrgang
und überreichte den Absolventen persönlich ihre Abschlussurkunden. Frau Michaela Lettgen führte mit der
Note „sehr gut“ das Absolventenfeld an und erhielt für diese herausragende Leistung neben einem Buchpreis einen
vom NWB-Verlag gestifteten Büchergutschein im Wert
von 500 €, den IWB-Chefredakteur Thorsten Kunde überreichte. Ferner mit überdurchschnittlichem Erfolg und der
Note „gut“ schlossen den Studiengang ab:
Linda Wegmann
Jochen Daniel
Reza Keyhani
Karolina Mayer
Christian Krause
Florian Bernd
Wir wünschen den Absolventen auch an dieser Stelle alles Gute und viel
Erfolg für ihren weiteren beruflichen Werdegang!
Alumni-Programm
Das bereits 2011 eingeführte Alumni-Programm ist
auch 2012 gut angenommen worden. Die Absolventen bestätigten uns über das Netzwerk die Ausrichtung
des Studiengangs mit durchweg positiven Erfahrungen
aus der Praxis. Schnell fanden die Teilnehmer ihre Wunscharbeitsplätze, vor allem in der Steuerberatung und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, aber auch in der
Verwaltung und im wissenschaftlichen Betrieb. Über das
Alumni-Netzwerk bilden sich also Verbindungen, die noch lange über
das Studium hinausreichen. Über den so geschaffenen Kanal wird über
aktuelle Veranstaltungen und fachspezifische Vorträge informiert.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Fächerangebot
Der Studiengang untergliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Über
das Winter- und Sommersemester hinweg müssen insgesamt in 9 Pflichtfächern und 7 Wahlpflichtfächern Leistungsnachweise in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen erbracht werden. Angeboten wurden
im WS 2011/12 und SS 2012 folgende Fächer:
Pflichtfächer
Wochenstunden
Allgemeines Steuerrecht
Deutsches und Europäisches Kartellrecht
Einkommensteuerrecht
Europäisches Wirtschaftsrecht
Internationales Privatrecht
Internationales Steuerrecht
Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht
Unternehmensteuerrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht
Wahlpflichtfächer
4
2
2
2
3
2
2
3
2
Wochenstunden
Accounting I und II
Außensteuerrecht
Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen
Bilanz- und Bilanzsteuerrecht
Deutsches und Europäisches Außenwirtschaftsrecht
Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
Energierecht
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Europäisches Steuerrecht
Europäisches Vertragsrecht
Finanzbuchhaltung
2
2
2
2
2
2
2
1
1
2
2
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Finanzverfassungsrecht
Gewinnermittlung und Besteuerung von Personenund Kapitalgesellschaften
Insolvenzrecht
Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht
Internationales und deutsches Wirtschaftsverwaltungsrecht
Internationale Unternehmensbesteuerung
Internationales Wirtschaftsrecht
Jahresabschluss
Kapitalmarktrecht
Privatisierungs- und Vergaberecht
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
Rechtsschutz in Steuersachen
Steuerstrafrecht
Steuerwirkungslehre
Umsatzsteuerrecht
Umweltrecht
Unternehmensbesteuerung
Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz
Wirtschaftsstrafrecht AT
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
2
Studienberatung
Die Studienberatung nimmt Fragen und Anregungen gerne entgegen und
freut sich über das Interesse am Studiengang. Das Team steht donnerstags und freitags, jeweils von 9 – 12 und 14 – 16 Uhr zur Verfügung.
Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht
Universitätsstr. 150 | Gebäude GC 8/143
44780 Bochum
Tel.:
(0) 234 / 32 – 28358
Fax:
(0) 234 / 32 – 14614
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de
Alexander Witfeld
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Fachanwaltslehrgang
Der vom Lehrstuhl für Steuerrecht organisierte Fachanwaltslehrgang
Steuerrecht wurde erstmals im Wintersemester 2009/2010 angeboten. Er
vermittelt die von der Fachanwaltsordnung geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts. Lehrgangsteilnehmer haben so die Möglichkeit, neben dem Erwerb des akademischen
Grades eines Magisters der Rechte (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht gleichzeitig die theoretischen Voraussetzungen zu erfüllen, welche
die Fachanwaltsordnung an die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt
für Steuerrecht“ verlangt. Die Anerkennung der theoretischen Kenntnisse setzt neben der ständigen Anwesenheit in den Vorlesungen das Bestehen der Klausurleistungen nach § 4a FAO voraus.
Lehrgangsinhalt
WS 2011/2012
Wochenstunden
Allgemeines Steuerrecht einschließlich Verfahrensrecht
4
Außensteuerrecht
2
Bilanz- und Bilanzsteuerrecht
2
Einkommensteuerrecht
2
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
2
Finanzbuchhaltung
2
SS 2012
Wochenstunden
Europäisches Steuerrecht
2
Internationales Steuerrecht
2
Jahresabschluss
2
Rechtsschutz in Steuersachen
2
Steuerstrafrecht
2
Unternehmensteuerrecht einschl. Körperschaftund Gewerbesteuerrecht
3
Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht (insb. Umsatzsteuerrecht)
2
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Internationales Engagement in der Lehre
Masterstudiengang „Deutsches,
Türkisches und Internationales
Wirtschaftsrecht“
Seit dem Jahr 2011/2012 bietet die Juristische Fakultät
zusammen mit der Kültür Universität Istanbul den Weiterbildenden Masterstudiengang „Deutsches, Türkisches
und Internationales Wirtschaftsrecht“ an.
Prof. Dr. Roman Seer ist ständiger Dozent des Studiengangs und hält dort im jährlichen Turnus Veranstaltungen
zu dem Thema „Steuerrecht mit europäischen Bezügen“.
Masterstudiengang „International Tax Law“
In dem von Prof. Dr. Dr. Michael Lang begründeten Masterstudiengang „International Tax Law“ gibt Prof. Dr. Roman
Seer regelmäßig verschiedene englischsprachige Blockveranstaltungen.
Masterstudiengang „European Tax Law“
Die Johannes Kepler Universität Linz bietet einen Masterstudiengang an, der seinen Teilnehmern vor allem vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der europarechtlichen Determinanten des Steuerrechts vermittelt. Prof. Dr. Roman
Seer hat dort eine Blockvorlesung mit dem Thema „Mutual administrative assistance in tax matters“ gehalten.
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Lehrstuhl für Steuerrecht
Verein der Förderer der Steuerrechtspflege
Die vielfältigen Tätigkeiten des Lehrstuhls könnten nicht allein mittels der staatlichen Zuweisungen aus dem universitären Gesamthaushalt
finanziert werden.
Darum wurde im Jahr 1998 der Verein der Förderer der
Steuerrechtspflege an der Ruhr-Universität Bochum e.V.
gegründet. Er ist als gemeinnützig anerkannt und erfüllt
eine wichtige Mittlerfunktion zwischen Wissenschaft
und Praxis. Dem Verein gehören über 100 Mitglieder aus
Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit, Anwalt- und
Steuerberaterschaft, Steuerabteilungen von Unternehmen und Verbänden, Verlagsabteilungen und der Wissenschaft an.
Gefördert werden unter anderem die Erweiterung der Lehrstuhlbibliothek, Studien- und Seminarfahrten, diverse Forschungsprojekte und die
Förderung des akademischen Nachwuchses.
Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Die Förderung der Projekte des
Lehrstuhls für Steuerrecht hängt von den Spenden der Vereinsmitglieder
und Dritter ab.
Auf unserer Internetseite www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de finden
Sie weitere Informationen und eine Broschüre des Vereins.
Verein der Förderer der Steuerrechtspflege
Vorsitzender:
Anschrift:
Bank:
BLZ:
Konto-Nr.:
Prof. Dr. Roman Seer
Universitätsstraße 150, 44780 Bochum
National-Bank
360 200 30
639 53 76
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Impressum
Lehrstuhl für Steuerrecht
Herausgeber:
Ruhr-Universität Bochum
Lehrstuhl für Steuerrecht
Prof. Dr. Roman Seer
Tel.:
Fax.:
E-Mail:
Web:
Universitätsstraße 150
Gebäude GC 8/137
44780 Bochum
Titelfoto: © RUB-Pressestelle Foto: Nielinger
+49 (0)234 / 32-28269
+49 (0)234 / 32-14614
[email protected]
www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de
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