Jugendhilfebericht 2015neux - Eifelkreis Bitburg-Prüm

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Jugendhilfebericht 2015neux - Eifelkreis Bitburg-Prüm
2015
Fakten
Standpunkte
Informationen
Amt für Jugend und Familie
Tel.: 06561/15-0
Fax: 06561/15-1000
E-Mail [email protected]
Anschrift: Trierer Str. 1, 54636 Bitburg
Jugendhilfebericht 2015
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG ................................................................................................... 1
2
JUGENDGERICHTSHILFE ............................................................................. 2
3
ELTERNGELD................................................................................................. 4
4
UNTERHALTSVORSCHUSS FÜR ALLEINERZIEHENDE............................. 6
5
BEISTANDSCHAFT ........................................................................................ 8
6
VORMUNDSCHAFTEN UND PFLEGSCHAFTEN ........................................ 10
7
FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE
(§§ 16 BIS 21 SGB VIII)................................................................................. 12
7.1
Trennungs- und Scheidungsberatung gem. §§ 17/18 SGB VIII und
Familiengerichtshilfe gem. § 50 SGB VIII ..............................................................12
7.2
Betreuter Besuchskontakt......................................................................................14
7.3
Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ..........................................15
7.4
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ..................................16
8
HILFEN ZUR ERZIEHUNG, EINGLIEDERUNGSHILFEN UND
HILFEN FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE .......................................................... 18
8.1
Überblick und Fallzahlen ........................................................................................18
8.2
Soziale Gruppenarbeit ............................................................................................28
8.3
Erziehungsbeistandschaft......................................................................................30
8.4
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ............................................................32
8.5
Erziehung in der Tagesgruppe...............................................................................34
8.6
Vollzeitpflege...........................................................................................................36
8.7
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ......................................................38
8.8
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ...............40
8.9
Hilfen für junge Volljährige.....................................................................................44
9
SCHUTZMAßNAHMEN IN FORM DER INOBHUTNAHMEN,
SORGERECHTSENTZÜGE UND GEFÄHRDUNGSMITTEILUNGEN.......... 48
Jugendhilfebericht 2015
10
ADOPTIONSVERMITTLUNG ........................................................................ 50
11
KINDERTAGESSTÄTTEN ............................................................................ 52
11.1
Angebotsübersicht .................................................................................................52
11.2
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen
und in Kindertagespflege .......................................................................................54
12
KINDERTAGESPFLEGE............................................................................... 58
13
KREISJUGENDPFLEGE............................................................................... 60
14
JUGENDSCHUTZ.......................................................................................... 62
15
KOOPERATIONEN MIT FREIEN TRÄGERN DER JUGENDHILFE............. 64
16
ANHANG ....................................................................................................... 65
16.1
Aus dem Jahresbericht 2014 des Ökumenischen Erziehungshilfeverbund
gGmbH.....................................................................................................................65
16.2
Aus dem Jahresbericht 2014 des DRK ..................................................................67
16.3
Aus dem Jahresbericht 2014 des Caritasverbandes Westeifel e. V. ..................70
16.4
Aus dem Jahresbericht 2014 der Lebensberatungsstelle Bitburg .....................79
Jugendhilfebericht 2015
1
Einleitung
Mit dem vorliegenden Jugendhilfebericht soll eine detaillierte Entwicklung der Jugendhilfe
aufgezeigt werden.
Inhaltlich will der Jugendhilfebericht - wie in der Vergangenheit - Einblicke in die vielschichtige Arbeit des Jugendamtes als öffentlicher Träger der Jugendhilfe sowie der Tätigkeit der
freien Träger, die diese im Auftrag des Jugendamtes durchführen, vermitteln.
Ziel ist es, die Vielfalt der Hilfsangebote und das Arbeitsaufkommen des Jugendamtes zu
dokumentieren und seine Entwicklung im zeitlichen Verlauf und unter sich verändernden
Rahmenbedingungen aufzuzeigen.
Das Leistungsspektrum des Jugendamtes resultiert einerseits aus gesetzlich festgeschriebenen Pflichtaufgaben und Leistungen, die zum Teil ständig weiterentwickelt und ausgewertet werden.
Im Berichtsjahr 2014 standen nachfolgende Bereiche besonders im Fokus:
•
•
•
•
U 3-Ausbau im Bereich der Kindertagesstätten,
stationäre Unterbringung von jungen Volljährigen,
Gefährdungsmitteilungen nach § 8 a SGB VIII sowie die
Inklusionsdebatte und deren Folgen für die Jugendhilfe.
Das Budget des Jugendamtes wurde in 2014 nicht überschritten. Gleichwohl gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der Produkte. So blieb der Zuschussbedarf für den Bereich Hilfe zur Erziehung und für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche im Vergleich mit den Vorjahren fast gleich. Eine erhebliche Steigerung gab es
jedoch für den Bereich Kindertagesstätten, die dem U 3-Ausbau geschuldet ist.
Zum 31.12.2014 haben statistisch 38,75 % der unter Dreijährigen nunmehr einen Platz in
einer Einrichtung. Sofern alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, beträgt die Quote
der U3-Plätze 45 % in Kindertagesstätten. Zudem können auch Plätze in der Kindertagespflege belegt werden. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass der Ausbaustand vor Ort sehr
unterschiedlich ist, teilweise noch Handlungsbedarf besteht.
Auch die Ganztagsplätze wurden kontinuierlich weiter ausgebaut. Betrug die Quote der
Ganztagsplätze 2007 noch 20 %, so stieg die Quote der Ganztagsplätze zum 31.12.2014 auf
ca. 60 %.
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Jugendhilfebericht 2015
2
Jugendgerichtshilfe
Entwicklung der Jugendkriminalität in 2014
In Bearbeitung waren im letzten Jahr 461 Jugendstrafverfahren. Insgesamt wurden 295
Betreuungsfälle im Jugendstrafverfahren abgeschlossen.
Davon erledigten sich 150 Anklageverfahren in Gerichtsverhandlungen und gegen 145 Jugendliche und Heranwachsende im Diversionsverfahren (Jugendstrafverfahren ohne Hauptverhandlung).
Zusätzlich waren wir für fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren (z. B. bei Schulschwänzern) zuständig.
In 128 Fällen kam es zu einer Verurteilung. Vor dem Jugendgericht wurden 135 Fälle verhandelt, beim Jugendschöffengericht zwölf und ein Verfahren fand bei der Jugendkammer
statt.
In zehn Fällen erfolgte eine Einstellung der Verfahren in der Hauptverhandlung. In 16 Jugendstrafverfahren verhängten die Richter Jugendstrafen mit Bewährung.
Sechs jugendliche Straftäter mussten eine Strafe in einer Jugendstrafanstalt verbüßen. Diese Jugendstraftäter erhielten Jugendstrafen ohne Bewährung.
Zwei Jugendliche bzw. Heranwachsende waren im letzten Jahr in Untersuchungshaft.
Weitere strafrechtliche Sanktionen, wie beispielsweise zehn Jugend-/ Freizeitarreste, 15 Soziale Trainingskurse, Geldstrafen (ca. 15.000,00 €) an gemeinnützige Einrichtungen und Arbeitsauflagen (ca. 800 Sozialstunden), erfolgten in Gerichtsverhandlungen.
Von den abgeschlossenen Verfahren wurden 145 Fälle im Rahmen der Diversion erledigt,
d. h. bei diesen Strafdelikten wurde kein Gerichtsverfahren eingeleitet, sondern die Staatsanwaltschaft stellte diese Verfahren nach Vorschlag der Jugendgerichtshilfe ein.
In diesem Zusammenhang leisteten die jungen Straftäter, unter Mithilfe der Jugendgerichtshilfe, ca. 800 gemeinnützige Arbeitsstunden ab oder zahlten von ihrem Lohn kleinere Beträge an gemeinnützige Einrichtungen des Landkreises (ca. 3.000,00 €).
Außerdem führten wir in zehn Verfahren einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Hierbei wurden
die Jugendlichen direkt mit ihrer Straftat konfrontiert. Sie entschuldigten sich bei den Opfern,
zahlten Schmerzensgelder oder leisteten in sonstiger Weise einen Ausgleich.
Im letzten Jahr verurteilten die Richter vier Jugendliche zu einer Betreuungsweisung nach
dem Jugendgerichtsgesetz. Diese Jugendlichen begleiten und unterstützen wir über einen
längeren Zeitraum, vergleichbar mit der Arbeit eines Bewährungshelfers. Mit Hilfe dieser intensiveren Begleitung sollen weitere Straftaten vermieden und neue Perspektiven erarbeitet
werden.
Die Jugendgerichtshilfe musste im letzten Jahr keine weiteren Hilfen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (z. B. Heimunterbringung oder Erziehungsbeistandschaft) einleiten.
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Jugendhilfebericht 2015
Abgeschlossene Strafverfahren der letzten Jahre:
Delikte
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
89
90
82
95
73
93
77
78
Verkehrsvergehen
106
103
126
140
126
91
101
62
Körperverletzung
76
57
63
52
41
21
30
24
2
10
7
1
1
0
2
1
Drogendelikte
32
60
44
53
78
52
49
60
Sachbeschädigung
37
15
22
16
16
13
11
14
Betrug
21
23
11
25
21
12
17
22
Hehlerei
3
2
1
4
4
0
0
0
Hausfriedensbruch
0
5
4
0
1
1
0
2
Beleidigung
3
4
4
10
12
8
3
1
f. Brandstiftung
3
0
1
1
0
3
1
3
Tötungsdelikte
1
0
0
2
2
2
1
0
Sexualdelikte
8
6
4
1
3
5
3
0
19
8
31
13
22
28
33
28
400
383
400
413
400
329
328
295
Diebstahl
Raub
Sonstiges
Gesamt
Anmerkungen zur Entwicklung der Jugendkriminalität/Tätergruppen/Täterprofile:
Im letzten Jahr waren 74 Prozent der Jugendstraftäter männlichen Geschlechts.
25 Prozent der Jugendverfehlungen wurden gemeinschaftlich begangen.
13 Prozent der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden waren Wiederholungstäter. Hierbei ist
anzumerken, dass auch bei den Mehrfachtätern nur bei einem sehr geringen Teil „kriminelle
Neigungen“ vorlagen.
38 Prozent der Straffälligen besuchten noch Schulen. 34 Prozent standen in einem festen
Ausbildungsverhältnis. 7 Prozent waren in einem festen Beschäftigungsverhältnis und
21 Prozent der erfassten Straftäter waren arbeitslos.
Jeder dritte Schulabgänger war demnach ohne ein festes Beschäftigungsverhältnis.
Erfreulicherweise ist die Anzahl der schweren Jugendkriminalität in unserem Eifelkreis auf
einer der niedrigsten Werte seit Jahren gefallen. Dies erkennt man an der rückläufigen Zahl
der verhängten Jugendstrafen zur Bewährung.
In den letzten Jahren war die Jugendgerichtshilfe verstärkt kriminalpräventiv an Schulen tätig.
Hierbei wurden die Schüler in Unterrichtseinheiten über die Ursachen und Folgen von Straftaten aufgeklärt. Ein besonderes Anliegen war der Dialog mit den Schülern und Lehrern.
Seit 2010 führen wir im Eifelkreis soziale Trainingskurse für erstauffällige Drogenkonsumenten (Fred-Kurs = Frühintervention erstauffälliger Drogenkonsumenten) durch. In 2014 nahmen zehn Jugendliche an einer solchen Maßnahme teil. Insgesamt haben bereits 70 Jugendliche bzw. Heranwachsende an diesen sozialen Trainingskursen teilgenommen.
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Jugendhilfebericht 2015
3
Elterngeld
Elterngeld wird für ausfallendes Erwerbseinkommen bis zu einem Höchstbetrag von
1.800,00 € monatlich gezahlt. Mütter und Väter, die in den letzten zwölf Monaten vor Geburt
des Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten einen Mindestbetrag von 300,00 EUR.
Das Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Es wird in einem Kernzeitraum von zwölf Monaten gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Elternteil Zeit für das Kind nimmt und eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt. Die Eltern können das Elterngeld abwechselnd oder gemeinsam beziehen.
Im Jahr 2014 haben 192 Männer Elterngeld bezogen.
Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013:
Beim Elterngeld sind mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs am
18.09.2012 einige Änderungen in Kraft getreten. Diese gelten für Eltern, deren Kinder ab
dem 01.01.2013 geboren werden.
Bei Beschäftigten wird das Einkommen weiterhin in aller Regel aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelt. Der steuerpflichtige Bruttolohn wird als Ausgangspunkt der Berechnung wie bisher aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen entnommen.
Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb beziehungsweise Land- und
Forstwirtschaft werden in der Regel über den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen
Veranlagungsjahres vor der Geburt des Kindes nachgewiesen.
Im Kern werden bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form vorgenommen.
Die für die Berechnung der Abzüge für Steuern und Sozialabgaben erforderlichen Abzugsmerkmale (Lohnsteuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, Sozialversicherungspflicht) werden bei Beschäftigten aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen und bei Selbstständigen aus dem Steuerbescheid ermittelt. Diese Abzugsmerkmale werden dann einheitlich auf alle zu berücksichtigenden Einkünfte angewendet und gelten ebenfalls für eventuelles Einkommen während des Elterngeldbezuges.
Die Zahl der Anträge auf Elterngeld ist in den beiden letzten Jahren deutlich gestiegen. Hierzu wurden allein im vergangenen Jahr insgesamt 5.071.482,12 € an Leistungen ausgezahlt.
Inanspruchnahme
Jahr
Anträge
2009
722
2010
782
Finanzieller Aufwand
2009
2010
2011
4.015.824,60 € 4.048.211,92 € 4.044.320,73 €
Seite 4
2011
756
2012
739
2012
3.985.900,78 €
2013
792
2014
892
2013
2014
4.275.465,01 € 5.071.482,12 €
Jugendhilfebericht 2015
Elterngeld Plus
Mit der Einführung des Elterngeld Plus und der vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate
zum 01.01.2015 wird das bestehende Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen stellen in erster Linie eine Erweiterung der
Wahlmöglichkeiten von Eltern dar, wie sie ihr Kind in den ersten Lebensjahren betreuen
möchten. Dabei werden Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes für einen schnellen
beruflichen Wiedereinstieg entscheiden, stärker finanziell gefördert als bisher. Zudem sollen
Eltern belohnt werden, die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen. Sie dürfen hierfür länger Elterngeld Plus in Form
der neuen Partnerschaftsbonusmonate beziehen.
Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus und
die Flexibilisierung der elternzeitrechtlichen Regelungen haben das Ziel, Partnerschaftlichkeit
zwischen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibler als bisher zu ermöglichen.
Das Elterngeld Plus wird als neue, eigenständige Gestaltungskomponente des bisherigen
Elterngeldes eingeführt. Jeder Partner kann zukünftig statt eines Elterngeldmonats zwei Elterngeld Plus–Monate in Anspruch nehmen. Damit können vor allem Eltern, die nach der
Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, länger vom Elterngeld profitieren. So können beispielsweise Paare bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und bis zu dreißig Wochenstunden arbeiten.
Alleinerziehende können das Elterngeld Plus in gleichem Maße allein nutzen wie Paare und
infolgedessen bis zu 28 Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen.
Die Neuregelungen des Elterngeld Plus gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Betreuungsgeld
Zum 1. August 2013 wurde zur Einführung des Betreuungsgeldes das Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz geändert. Danach können Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die
ab dem 1. August 2012 geboren sind, Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine
öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter im Rahmen einer Kindertagespflege betreut werden.
Die Zahlung des Betreuungsgeldes setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem
Ende des Elterngeldbezuges ein. Betreuungsgeld kann deshalb erst in Anspruch genommen
werden, wenn beide Elternteile den möglichen Gesamtanspruch auf Elterngeld ausgeschöpft
haben. Die Leistung kann für maximal 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des
36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.
Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2013 monatlich 100,00 €. Ab dem
1. August 2014 werden monatlich 150,00 € gezahlt. Betreuungsgeld wird (auch bei Mehrlingen) in dieser Höhe für jedes Kind gezahlt, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, Sozialgeld) und dem Kinderzuschlag nach § 6 a des
Bundeskindergeldgesetzes wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet.
In dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 400 Anträge
auf Betreuungsgeld gestellt. Hierzu wurden Leistungen in Höhe von insgesamt 32.795 € bewilligt.
Inanspruchnahme
Jahr
Anträge
2013
127
2014
400
Finanzieller Aufwand
2013
11.100,00 €
2014
32.795,16 €
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Jugendhilfebericht 2015
4
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende erfolgt die Kindererziehung oft unter erschwerten Bedingungen. Diese
Situation verschärft sich, wenn das Kind nicht wenigstens den Mindestunterhalt von dem
anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Lebenssituation soll
mit der Unterhaltsleistung erleichtert werden.
Der Unterhaltsvorschuss bietet übergangsweise Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation, auch bei ungeklärter Vaterschaft. Der ausgefallene Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den barunterhaltspflichtigen, aber zahlungsunwilligen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das
Land über (§ 7 UVG), das diese Ansprüche geltend macht und gegebenenfalls einklagt und
vollstreckt.
Das bisher bestehende Unterhaltsrecht wurde durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz
ab Januar 2008 grundlegend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde geregelt, dass
minderjährige Kinder jetzt einen absoluten Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten haben. Darüber hinaus wurde der Begriff des Mindestunterhalts für Kinder eingeführt und somit
der bisher maßgebliche Regelbetrag abgelöst. Auch wurde eine neue Düsseldorfer Tabelle
veröffentlicht.
Die Unterhaltsleistung wird gemäß § 2 Abs. 1 UVG in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltes gezahlt. Hiervon wird der Betrag des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes in
voller Höhe abgezogen, wenn der alleinstehende Elternteil Anspruch auf das volle Kindergeld hat (§ 2 Abs. 2 UVG). Ferner werden evtl. Unterhaltszahlungen oder eine evtl. Halbwaisenrente des Kindes abgezogen.
Danach beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses ab dem
01.01.2009
117,00 €
158,00 €
für Kinder unter 6 Jahren:
für Kinder von 6 bis 12 Jahren:
01.01.2010
133,00 €
180,00 €
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung
lfd. Zahlfälle
Reine Rückgriffsfälle
Fallzahl gesamt
2007
369
655
1024
2008
377
668
1045
2009
340
713
1053
2010
368
754
1122
2011
379
760
1139
2012
382
757
1139
2013
397
782
1179
2014
359
815
1174
Unterhaltsvorschuss
1400
1200
1000
lfd. Zahlfälle
800
nur
Rückgriffsfälle
600
400
Fallzahl_gesamt
200
0
2007
Seite 6
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Finanzieller Aufwand
Einnahmen
Ausgaben
Eigenbeteiligung
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
208.608,91
589.552,82
126.981,30
182.680,08
525.773,34
114.364,42
186.558,53
581.268,89
131.570,12
188.550,54
592.174,86
134.541,44
216.922,53
625.467,05
136.181,50
181.600,03
661.482,39
159.960,79
191.071,00
680.662,94
163.197,31
Unterhaltsvorschuss
800.000,00
700.000,00
600.000,00
500.000,00
Einnahmen
400.000,00
Ausgaben
300.000,00
Eigenbeteiligung
200.000,00
100.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Anmerkung:
Es besteht eine Drittel-Finanzierung von Bund, Land und Kommune.
Seite 7
Jugendhilfebericht 2015
5
Beistandschaft
In Zeiten knapper finanzieller Mittel, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich,
zieht die Realisierung von Unterhaltsansprüchen verstärkt die Aufmerksamkeit auf sich. Dies
lenkt den Blick auf den Arbeitsbereich „Beistandschaft, Beratung und Unterstützung“, dem
innerhalb des Jugendamtes zunehmend eine dienstleistungsorientierte Funktion zukommt.
Bei dem Angebot nach § 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung) handelt es sich um eine
Leistung der Jugendhilfe, bei den Angeboten nach §§ 52 a und 55 SGB VIII (Beistandschaft)
um andere Aufgaben der Jugendhilfe.
Es sind Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung und eine Gewährleistungsverpflichtung hat (§ 79 SGB VIII).
Die Beratung, Unterstützung und Beistandschaft hat das Ziel, zur Sicherstellung der existenziellen Bedürfnisse des Kindes beizutragen. Dies beinhaltet die Klärung der Abstammung
und die Sicherung des Unterhalts. Kinder und Jugendliche werden damit von Sozialleistungen unabhängiger. Außerdem beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Jugendamtes in Fragen des Sorge- und Namensrechts.
Sie sind in der Ausübung der Funktion eines Beraters, Unterstützers und eines Beistandes
oftmals die erste Anlaufstelle für Menschen, die zum Jugendamt kommen.
Diese Schnittstellenfunktion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen, fachliche und
persönliche Kompetenzen und insbesondere ein neues Selbstverständnis.
Der Beistand fungiert hierbei als Anwalt junger Menschen und als Mediator in der Familie.
Als Dienstleistungsbehörde beachtet er das Prinzip der Freiwilligkeit.
Ein wesentliches Ziel der Kindschaftsrechtsreform ist es, die Beratung und Unterstützungstätigkeit (§§ 18, 52 a SGB VIII) zu verstärken.
Der Schwerpunkt der Beratung und Unterstützung gemäß den §§ 18 und 52 a SGB VIII
i. V. m. §§ 1712 ff. BGB ist die Klärung der Vaterschaft sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Unterhaltsrechts ist die Nachfrage zu diesen
Leistungsangeboten sehr hoch.
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren hat die Beratung und Unterstützung nach den §§ 18 und 52 a SGB VIII nicht nur einen größeren Bedarf
ausgelöst, sondern auch ein immer größeres Gewicht erhalten.
Nach Ziel und Arbeitsaufwand steht die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII
nunmehr gleichwertig neben der Beistandschaft.
Auch innerhalb einer bestehenden Beistandschaft gewinnt die methodische Qualität der Beratung immer mehr Bedeutung.
Bei einem gut aufgebauten Vertrauensverhältnis kann der Berater, Unterstützer und Beistand bei persönlichen Kontaktaufnahmen zwischen den Elternteilen vermitteln und konfliktentschärfend wirken.
Die Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und Beistandschaft andererseits
dient der Stärkung der Elternautonomie. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil überlassen,
welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viel er/sie dem Jugendamt übertragen oder
weiter selbst regeln möchte.
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Jugendhilfebericht 2015
Die gesetzlichen Aufgaben in diesem Arbeitsbereich stellen sich zusammenfassend wie folgt
dar:
•
•
•
•
•
•
Beratungs- und Unterstützungsangebot nach § 18 SGB VIII
Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII
Beistandschaft des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 55 SGB VIII i. V. m. § 1712 BGB
Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsanerkenntnissen (§ 59 SGB
VIII)
Beurkundung von Sorgeerklärungen (§ 59 SGB VIII)
Auskunft aus dem Sorgeregister
Statistik (Stand: 31.12.2014):
1.
2.
3.
Zahl der Beratungsfälle
=
Zahl der Beistandschaften =
Zahl der Beurkundungen =
161 (nur statistisch erfasste Fälle)
752
264
Aufgrund der Intensivierung der Beratungstätigkeiten einerseits und einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Fällen in 2014, in denen die Jugendlichen volljährig geworden sind, wurden die Fallzahlen der Beistandschaften im vergangenen Jahr von 858 auf 752 bis zum
31.12.2014 zurückgeführt.
Eine weitere Fallzahlentwicklung der Beistandschaften auf diesem Niveau kann für die kommenden Jahre prognostiziert werden.
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Jugendhilfebericht 2015
6
Vormundschaften und Pflegschaften
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht verschiedene Tatbestände vor, in welchen das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund für Minderjährige wird:
• wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes minderjährig und unverheiratet oder
volljährig, aber geschäftsunfähig ist,
• wenn ein ungeklärter Personenstand eines Kindes gegeben ist (beispielsweise Findelkind),
• wenn die Freigabe des Kindes zur Adoption vorliegt,
• durch das Gericht zum Vormund oder Pfleger bestellt werden kann, sofern keine geeignete oder zur Übernahme bereite Einzelperson zur Verfügung steht, z. B.:
• wenn den Eltern das Sorgerecht vollständig oder teilweise entzogen worden ist,
• wenn das Gericht das Ruhen der elterlichen Sorge feststellt,
• für minderjährige ausländische Flüchtlinge ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Die Vormundschaft umfasst die gesamte Palette der elterlichen Sorge (Personensorge und
Vermögenssorge), die Pflegschaft jeweils einen oder mehrere Teilbereiche der elterlichen
Sorge (z. B. gesamte Personensorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Entscheidung über Aussageverweigerungsrecht).
In der Funktion des Vormundes oder Pflegers handelt das Jugendamt an Elternstelle als
„gesetzlicher Vertreter“ des Kindes oder Jugendlichen.
Neues Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011
ist die langjährige Reformdiskussion mit Blick auf die rechtliche und fachliche Entwicklung
des Vormundschaftswesens an einen neuen Punkt gebracht worden.
Die Kernvorschrift des neuen Gesetzes schreibt den Vormündern und Pflegern nunmehr vor,
„die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten“.
Diesem Ziel soll der nun vorgeschriebene regelmäßige persönliche Kontakt zwischen Vormund und Kind dienen.
Die persönliche Gewähr für die Pflege und Erziehung des Mündels begründet somit eine
eigene Verantwortung des Vormunds in Bezug auf das Wohlergehen des Mündels.
Zukünftig steht der Vormund persönlich für die Erziehung, Gesundheit und Förderung des
Kindes oder Jugendlichen ein. Daraus ergibt sich auch eine gesteigerte strafrechtliche Verantwortung.
Somit ist die gesamte Verantwortung der Mitarbeiter in dem Bereich der Vormundschaft mit
dem neuen Gesetz deutlich gestiegen. Vormünder nehmen mit ihrem Handeln und ihren
Entscheidungen zunehmend Einfluss auf die Entwicklung und Entwicklungschancen von
Kindern und Jugendlichen. Vormünder sind nunmehr zentral beteiligt an Entscheidungen
über die Unterbringung eines Jugendlichen. Vormünder halten die Fäden in der Hand, wenn
es um Umgangsentscheidungen geht, die große Bedeutung für Kinder haben.
Der Anteil der Kinder- und Jugendlichen, die einen Amtsvormund oder Pfleger haben, ist
bundesweit in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei uns sind die Fallzahlen in den
beiden letzten Jahren - wenn auch moderat - rückläufig.
Dabei wurden allein im letzten Jahr 27 Fälle (bei 12 Zugängen) beendet.
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung:
Stand 31.12.
gesetzliche Vormundschaft
bestellte Amtspflegschaft
bestellte Amtsvormundschaft
Gesamtfallzahl
Seite 10
2011
12
91
53
156
2012
4
93
53
150
2013
4
85
53
142
2014
4
80
43
127
Jugendhilfebericht 2015
Seite 11
Jugendhilfebericht 2015
7
Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21
SGB VIII)
7.1
Trennungs- und Scheidungsberatung gem. §§ 17/18 SGB VIII
und Familiengerichtshilfe gem. § 50 SGB VIII
Aufgaben und Inhalte
Die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Beratung und Unterstützung zur Durchführung des Umganges mit dem Kind/den Kindern ist eine Aufgabe und ein Angebot der
Jugendhilfe, die immer dann in Anspruch genommen werden kann, wenn Kinder von der
Trennung der Eltern betroffen sind, aber auch nach Trennung und/oder Scheidung der Eltern. Ziel dieser Vermittlung ist es primär, die Eltern zur Erarbeitung eines einvernehmlichen
Konzeptes zu bewegen. Bezüglich der Fragestellung der Umgangsregelung ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder waren und auch nicht relevant, ob beide Inhaber der
elterlichen Sorge sind oder nur ein Elternteil SorgerechtsinhaberIn ist.
Bei Nichteinigkeit der Eltern, wenn auch hier keine Vermittlung erfolgreich verläuft, haben
beide Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Regelung (sowohl Sorgerecht, Teilsorgerecht
oder Umgangsregelung) bei Gericht (Familiengericht) zu stellen. Hier besteht unsere Aufgabe neben der Vermittlung darin, dem Gericht eine gutachterliche Stellungnahme zukommen
zu lassen, welche dort als ein Instrument der Entscheidungsfindung dient. Dies bedeutet
jedoch auch, dass unser Vorschlag nicht mit den Vorstellungen der Eltern oder eines Elterteiles deckungsgleich ist, sollte dies im Sinne des Kindeswohles geboten sein.
vgl. § 17 SGB VIII
Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unterschiedlich motiviert. Eine reine Beratung und
Vermittlung kann von den Eltern in Anspruch genommen werden, wird aber auch von uns
automatisiert angeboten, da wir über Scheidungsanträge vom Familiengericht informiert
werden. Die folgende Auflistung bezieht sich sowohl auf Fälle im Rahmen der Familiengerichtshilfe (§ 50 SGB VIII), also Stellungnahmen ans Gericht nach Beratung und Vermittlung
bezüglich der elterlichen Sorge bzw. der Umgangsregelung, als auch auf die außergerichtliche Beratung und Vermittlung.
vgl. § 50 und §§17/18 SGB VIII
Seite 12
Jugendhilfebericht 2015
Beratung und Beratungsangebote:
Beratungs- und Vermittlungsgespräche in 2014 bei Fragen bezüglich der elterlichen Sorge
und/oder Umgangsregelung ohne weitere gerichtliche Regelung:
2007
2008
2009
20010
2011
2012
2013
2014
83
88
88
89
86
92
85
91
Mitteilungen über Trennung bzw. Scheidung von Eltern und Beratungsangebote ohne Anträge zu Sorge-/ Umgangsrechtsentscheidungen:
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
129
98
114
112
98
70
61
62
Familiengerichtshilfe:
Beteiligung gemäß § 50 SGB VIII / Stellungnahmen an das Familiengericht
(Anträge zu Sorge-/ Umgangsrechtsregelungen):
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
68
78
56
85
72
74
91
81
Betroffene Kinder:
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
99
105
69
122
97
98
112
108
Seite 13
Jugendhilfebericht 2015
7.2
Betreuter Besuchskontakt
Aufgaben und Inhalte
Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet,
haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei
der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der
Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter
Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
vgl. § 18 SGB VIII
Finanzieller Aufwand
2007
2008
2009
2010
Ausgaben 8.008,71 7.862,91 11.832,36 5.408,08
2011
5.727,20
2012
2013
2014
9.673,73 5.947,87
6.137,58
§ 18 Betreuter Besuchskontakt
14.000,00
12.000,00
10.000,00
8.000,00
Ausgaben
6.000,00
4.000,00
2.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Anmerkungen:
Die Hilfe richtet sich an getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern und deren Kinder, die eine
unterstützende Begleitung für Besuchskontakte zwischen dem Elternteil, bei welchem das
Kind nicht lebt, und dem Kind benötigen.
Die betreuten Besuchskontakte werden durch freie Träger der Jugendhilfe im Auftrag des
Jugendamtes begleitet.
Seite 14
Jugendhilfebericht 2015
7.3
Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Aufgaben und Inhalte
Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und
Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern
die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor
der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
vgl. § 19 SGB VIII
Finanzieller Aufwand
Einnahmen
Ausgaben
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0,00
1.987,10
1.724,65
0,00
246,33
0,00
0,00
0,00
1.069,30 11.984,15
0,00
0,00
0,00
5.208,77 74.103,26 97.484,21
§ 19 Unterbringungskosten in Mutter/Vater-KindEinrichtungen
120.000,00
100.000,00
80.000,00
Einnahmen
60.000,00
Ausgaben
40.000,00
20.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 15
Jugendhilfebericht 2015
7.4
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Aufgaben und Inhalte
Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die
Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen
aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
•
•
•
er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht
ausreichen.
Fällt ein allein erziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder
anderen Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im
elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
vgl. § 20 SGB VIII
Finanzieller Aufwand
2007
Einnahmen
Ausgaben
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
570,00
6.228,59
1.027,11
2.810,44
1.259,33
0,00
607,65
367,01
20.102,46
47.185,91
50.831,77
27.651,75
54.313,66
37.528,27
80.869,15
89.512,76
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
100.000,00
90.000,00
80.000,00
70.000,00
60.000,00
50.000,00
Einnahmen
40.000,00
Ausgaben
30.000,00
20.000,00
10.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anmerkungen:
•
Nachrang der Jugendhilfe.
•
Vorrangig sind Ansprüche z. B. der Krankenkasse, Rentenversicherung etc.
Seite 16
2014
Jugendhilfebericht 2015
Seite 17
Jugendhilfebericht 2015
8
Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen
für junge Volljährige
8.1
Überblick und Fallzahlen
Aufgaben und Inhalte
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen
Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung
geeignet und notwendig ist.
Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.
Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.
§ 27 SGB VIII
Entsprechend den Leitlinien der Hilfen zur Erziehung ist das Jugendamt bemüht, ambulante
und teilstationäre Hilfen bedarfsgerecht vor Ort anzubieten, um somit möglichst Fremdunterbringungen zu vermeiden.
Wenn Sorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, muss über Art und Umfang der Hilfe innerhalb des Hilfeplanverfahrens entschieden werden.
Gemeinsam wird mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen überlegt, welchen besonderen
Bedarf das Kind/der Jugendliche hat, welche Defizite es auszugleichen gilt und welche individuellen Besonderheiten zu beachten sind.
Im Einzelnen wurden im Jahr 2014 folgende erzieherischen Hilfen durchgeführt:
•
•
•
•
•
•
Soziale Gruppenarbeit,
Erziehungsbeistandschaft,
Sozialpädagogische Familienhilfe,
Erziehung in einer Tagesgruppe,
Vollzeitpflege,
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform.
Seite 18
Jugendhilfebericht 2015
Seite 19
Jugendhilfebericht 2015
Gesamtausgaben aller Hilfen zur Erziehung und § 35a
12.000.000,00
11.000.000,00
10.000.000,00
9.000.000,00
8.000.000,00
7.000.000,00
6.000.000,00
5.000.000,00
4.000.000,00
3.000.000,00
2.000.000,00
1.000.000,00
2006
Seite 20
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Ausgabendifferenzierung nach Art der Hilfe
4.500.000,00
4.000.000,00
ambulant
3.500.000,00
teilstationär
3.000.000,00
Vollzeitpflege
2.500.000,00
stationär
2.000.000,00
Volljährige
1.500.000,00
Einglied.-hilfe
1.000.000,00
500.000,00
0,00
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 21
Jugendhilfebericht 2015
Gesamteinnahmen aller Hilfen zur Erziehung und § 35a
3.500.000,00
3.000.000,00
2.500.000,00
2.000.000,00
1.500.000,00
1.000.000,00
500.000,00
2006
Seite 22
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Zuschussbedarf Hilfe zur Erziehung und § 35a
9.000.000,00
8.000.000,00
7.000.000,00
6.000.000,00
5.000.000,00
4.000.000,00
3.000.000,00
2.000.000,00
1.000.000,00
0,00
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 23
Jugendhilfebericht 2015
Fallzahlen 2014
Minderjährige
Jan
Soziale Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII
Abgänge
Gesamt
Erziehungsbeistand- Zugänge
schaft
§ 30 SGB VIII
Feb
März April Mai
Juni
Juli
Aug
Sept Okt
Nov
Dez
Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007
Zugänge
Abgänge
Gesamt
Sozialpädagogische
Familienhilfe
Zugänge
§ 31 SGB VIII
Abgänge
Gesamt
0
2
0
3
0
0
2
0
0
0
1
0
8
0
2
0
3
0
0
2
0
0
0
1
0
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
3
1
2
3
0
1
0
1
0
2
1
16
5
1
0
4
2
1
0
0
1
0
0
0
14
8
10
11
9
10
9
10
10
10
10
12
13
10
3
9
3
6
5
12
7
7
11
5
7
85
7
6
5
7
9
9
9
7
9
8
3
6
85
0
155 152 156 152 149 145 148 148 146 149 151 152
0
2
0
1
0
0
0
1
3
1
2
0
10
§ 32 SGB VIII
Abgänge
0
1
1
1
1
0
1
2
4
1
0
0
12
30
31
30
30
29
29
28
27
26
26
28
28
18
15
9
10
9
14
4
11
12
11
7
8
128
22
11
9
6
7
10
13
11
9
6
12
3
119
§ 35a SGB VIII
Abgänge
Gesamt
ambulante Integrationshilfe
Zugänge
§ 35a SGB VIII
Abgänge
Gesamt
Seite 24
0
0
23
0
0
23
1
0
24
0
0
24
1
0
25
0
1
24
0
2
22
2
1
23
0
0
23
0
0
23
0
0
23
0
0
0
0
13,2
17,4
16
27,2
22,6
15,4
21,7
157 159,3 156,4
139
98,3
81,8
33,3
33,4
37,2
40
42,3
231,7 222,8 243,6 218,2 211,3
209
174
147
0
0
0
28,5
224 228 228 232 234 238 229 229 232 237 232 237
1
0
23
0
150,3 151,3
Zugänge
ambulante Eingliede- Zugänge
rungshilfe
0
10,2
Tagesgruppe
Gesamt
0
31
33,8
5
4
23,3
22,4
0
0
0
Jugendhilfebericht 2015
Fallzahlen 2014
Minderjährige
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Jan
Feb
März April Mai
Juni
Juli
Aug
Sept
Okt
Nov
Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007
Dez
Zugänge
örtlich und sachl. + nur Abgänge
sachlich zuständig
1
3
1
3
6
0
7
4
2
1
4
5
37
4
2
2
5
0
0
2
4
1
1
3
2
26
87
88
87
85
91
91
96
96
97
97
6
0
4
1
0
2
0
0
0
0
0
0
13
3
1
1
2
1
1
2
1
1
0
1
1
15
(Leistungsfälle)
Gesamt
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Zugänge
nur örtlich zuständig
Abgänge
(Erstattungsfälle)
Gesamt
58
57
60
59
58
59
57
56
55
55
54
53
Heimerziehung
Zugänge
2
2
6
4
3
6
5
3
1
5
3
3
43
§ 34 SGB VIII
Abgänge
5
3
4
4
2
3
5
3
2
1
4
1
37
Gesamt
98 101
61
60
62
62
63
66
66
66
65
69
68
70
Betreutes Wohnen
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
§ 34 SGB VIII
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Gesamt
stationäre Eingliederungshilfe
§ 35aSGB VIII
92,8
94,3
92 83,91
68,3
71,1
64,3
62,3
56,8
56,3
51,2 47,83
52,8
53,3
47,3
50,3
64,8
64
70,2
68
60,5
52
56
62,3
0
0
0,8
0
0
1,1
1,5
3,41
3
2,4
1
1
0,5
0
0
0
4,3
4
4,7
2,8
2,3
0
0
0
Zugänge
Abgänge
Gesamt
Heimerziehung /betr.
Wohnen
Zugänge
0
0
0
0
1
1
1
0
0
1
0
0
4
§ 34 SGB VIII
Abgänge
0
0
0
0
1
1
0
1
0
0
0
1
4
(Erstattungsfälle)
Gesamt
4
4
4
4
4
4
5
4
4
5
5
4
Seite 25
Jugendhilfebericht 2015
Fallzahlen 2014
Junge Volljährige
Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007
Erziehungsbeistandschaft
Zugänge
1
1
0
2
2
1
3
0
1
0
0
0
11
§ 30 SGB VIII
Abgänge
1
2
0
0
0
0
2
0
0
0
2
1
8
Gesamt
5
4
4
6
8
9
10
10
11
11
9
8
Vollzeitpflege - § 33 SGB VIII
Zugänge
1
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
1
4
örtlich und sachl. + nur
sachlich zuständig
Abgänge
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
2
(Leistungsfälle)
Gesamt
6
6
7
6
6
6
5
5
6
6
6
7
Vollzeitpflege - § 33 SGB VIII
Zugänge
0
0
1
0
0
1
1
0
0
0
0
0
3
4
nur örtlich zuständig (Erstat- Abgänge
tungsfälle)
8
4,4
6,4
4,3
4,3
4,1
4,5
1,5
6
5,25
4,6
4,8
5
3,3
3
3,5
6
5,2
5,6
5,3
5,7
8,7
8,7
5
8,7
5,3
4,4
5,3
5,6
3,8
3,6
2,91
1
2,4
2,3
2,3
2,2
6
5,3
4,75
1
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
Gesamt
5
5
6
6
6
7
6
5
5
5
5
5
Heimerziehung
Zugänge
0
2
0
3
0
1
0
0
2
0
0
0
8
§ 34 SGB VIII
Abgänge
1
0
1
0
0
0
1
0
1
0
0
0
4
Gesamt
5
7
6
9
9
10
9
9
10
10
10
10
Betreutes Wohnen
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
§ 34 SGB VIII
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
1
1
stationäre Eingliederungshil- Zugänge
fe
Abgänge
§ 35aSGB VIII
Gesamt
Heimerziehung /betr. Wohnen
Zugänge
0
1
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
3
§ 34 SGB VIII
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
(Erstattungsfälle-auch Land)
Gesamt
5
6
7
7
7
8
8
8
8
7
7
7
Seite 26
0,3
0,5
1
0,8
0
0
0
0
6,3
5
0,2
1,8
3,9
0
0
0
Jugendhilfebericht 2015
Fallzahle ntwicklung 2002 bis 2014 -HzE ohne Erstattungsfälle -
240
220
200
180
ambulant /
teilstationäre Hilfen
160
Fremdunterbringung
ohne Erstattungsfälle
140
120
100
80
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 27
Jugendhilfebericht 2015
8.2
Soziale Gruppenarbeit
Aufgaben und Inhalte
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der
Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
vgl. § 29 SGB VIII
Finanzieller Aufwand
2007
Einnahmen
Ausgaben
2008
184,61
525,00
2009
177,82
225,00
2010
63,31
6.583,89
2011
511,79
8.412,46
2012
1.370,03
4.589,75
2013
1.192,93
4.670,08
2014
631,92
1.052,00
383,72
3.454,92
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
9.000,00
8.000,00
7.000,00
6.000,00
5.000,00
Einnahmen
4.000,00
Ausgaben
3.000,00
2.000,00
1.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
2
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
2
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Seite 28
Jugendhilfebericht 2015
Seite 29
Jugendhilfebericht 2015
8.3
Erziehungsbeistandschaft
Aufgaben und Inhalte
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen
bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen
Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
vgl. § 30 SGB VIII
•
•
Ambulante Hilfe als Gruppen- oder Einzelangebot zur Überwindung von Entwicklungsund Verhaltensproblemen
Förderung sozialen Lernens
Finanzieller Aufwand
Einnahmen
Ausgaben
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
47.125,10
37.155,15
27.303,09
31.022,31
43.426,88
37.799,06
26.962,55
21.506,98
178.118,14 145.506,00 254.544,30 300.340,98 193.199,19 203.607,14 110.447,21 118.692,37
§ 30 Erziehungsbeistandschaft
350.000,00
300.000,00
250.000,00
200.000,00
Einnahmen
150.000,00
Ausgaben
100.000,00
50.000,00
0,00
2007
Seite 30
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Summe
Dez
Zugänge
2
3
1
2
3
0
1
0
1
0
2
1
16
Abgänge
5
1
0
4
2
1
0
0
1
0
0
0
14
Gesamt
8
10
11
9
10
9
10
10
10
10
12
13
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014
30
25
20
15
10
5
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Besonderheiten:
•
•
•
•
Erziehungsbeistandschaften werden durch freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfestation,
Palais Eifel gGmbH, St. Vinzenzhaus, Ambulanz Seelbach) abgedeckt.
Die Dauer der Maßnahme ist abhängig von der persönlichen Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen und von der Problemkonstellation.
Abgerechnet wird nach Fachleistungsstunden.
Weite Anfahrtswege, da diese Hilfe grundsätzlich vor Ort durchgeführt wird.
Seite 31
Jugendhilfebericht 2015
8.4
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Aufgaben und Inhalte
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in
ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der
Familie.
vgl. § 31 SGB VIII
In Familien, die Probleme bei der Erziehung ihrer Kinder und Organisation des Alltages haben, wird oft die SPFH eingesetzt, wenn davon auszugehen ist, dass durch eine Hilfe zur
Selbsthilfe die Familie wieder als solche funktioniert. Durch die SPFH sollen der Familie unter fachlicher Anleitung soziale Kompetenzen und Erziehungskompetenzen sowie die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen und zu organisieren, vermittelt werden.
Finanzieller Aufwand
2007
2008
2009
Einnahmen 102.452,95 121.776,16
Ausgaben
146.347,35
2010
2011
184.210,67
234.441,18
2012
252.460,24
2013
2014
234.133,31
205.604,39
790.585,30 952.681,03 1.414.544,44 1.666.195,56 1.798.694,12 1.629.976,55 1.468.217,66
1.468.971,36
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
2.100.000,00
1.800.000,00
1.500.000,00
1.200.000,00
Einnahmen
900.000,00
Ausgaben
600.000,00
300.000,00
0,00
2007
Seite 32
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Summe
Dez
Zugänge
10
3
9
3
6
5
12
7
7
11
5
7
85
Abgänge
7
6
5
7
9
9
9
7
9
8
3
6
85
155
152
156
152
149
145
148
148
146
149
151
152
Gesamt
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Besonderheiten:
•
•
•
•
Erziehungsbeistandschaften werden durch freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfestation,
Palais Eifel gGmbH, St. Vinzenzhaus, Ambulanz Seelbach) abgedeckt.
Die Dauer der Maßnahme ist abhängig von der persönlichen Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen und von der Problemkonstellation.
Abgerechnet wird nach Fachleistungsstunden.
Weite Anfahrtswege, da diese Hilfe grundsätzlich vor Ort durchgeführt wird.
Seite 33
Jugendhilfebericht 2015
8.5
Erziehung in der Tagesgruppe
Aufgaben und Inhalte
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern.
vgl. § 32 SGB VIII
Bei der Erziehung in der Tagesgruppe soll den Kindern/Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, mit Gleichaltrigen u. a. soziale Kompetenzen unter fachlicher Begleitung zu
erwerben. Die Betreuung in einer Tagesgruppe gleicht in der Betreuungsintensität der Heimerziehung, wobei eine Trennung der Betreuten vom familiären Umfeld vermieden wird.
Gleichzeitig wird eine intensive Elternarbeit angestrebt, um die Grundlagen für eine gesunde
physische und psychische Entwicklung zu erarbeiten und die elterlichen Erziehungskompetenzen zu stärken.
Finanzieller Aufwand
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Einnahmen 146.287,66 152.787,03 150.132,14 131.848,39 118.176,29 112.171,06 111.210,65 104.762,03
Ausgaben 894.787,29 808.933,16 804.707,44 733.907,98 796.545,81 764.061,35 761.501,05 674.031,76
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
1.000.000,00
800.000,00
600.000,00
Einnahmen
Ausgaben
400.000,00
200.000,00
0,00
2007
Seite 34
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Summe
Dez
Zugänge
0
2
0
1
0
0
0
1
3
1
2
0
10
Abgänge
0
1
1
1
1
0
1
2
4
1
0
0
12
Gesamt
30
31
30
30
29
29
28
27
26
26
28
28
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014
50
45
40
35
30
25
20
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Besonderheiten
Tagesheimgruppen werden belegt in:
•
Bitburg und Prüm (Jugendhilfestation)
•
Speicher (St. Vinzenzhaus)
Seite 35
Jugendhilfebericht 2015
8.6
Vollzeitpflege
Aufgaben und Inhalte
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des
Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten
der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer
angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und
Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
vgl. § 33 SGB VIII
Unter Vollzeitpflege versteht man konkret die Unterbringung, Versorgung und Betreuung
eines Kindes Tag und Nacht außerhalb seines Elternhauses in einer anderen Familie. Die
Gründe, warum Kinder in Vollzeitpflege untergebracht werden, sind vielfältig: z. B. labile
Familiensituationen, Krankheit von Elternteilen, Randstellungen in sozialen Sicherungssystemen. Diese Fremdunterbringungen müssen nicht immer auf Dauer angelegt sein, sondern können, sofern sich die familiäre Situation wieder stabilisiert, auch übergangsweise genutzt werden.
Aus diesem Grund unterscheidet man bei der Vollzeitpflege nochmals in:
• Kurzzeit-, Bereitschafts- sowie Übergangspflege (überbrücken von Notsituationen und
Klärung von Perspektiven),
• Dauerpflege (als langfristig angelegte Hilfe zur Erziehung, oft bis zur Volljährigkeit oder
darüber hinaus).
Finanzieller Aufwand
2007
Einnahmen
Ausgaben
Differenz
2008
725.791,01
767.977,61
2009
913.836,69
2010
2011
852.279,20
984.586,16
2012
2013
2014
967.136,38 1.031.100,46 1.081.116,48
1.183.540,89 1.245.468,36 1.333.281,03 1.511.853,33 1.883.523,27 1.766.013,17 2.021.608,04 2.049.287,13
457.749,88
477.490,75
419.444,34
659.574,13
898.937,11
798.876,79
990.507,58
968.170,65
§ 33 Vollzeitpflege
2.500.000,00
2.000.000,00
1.500.000,00
Einnahmen
Ausgaben
1.000.000,00
500.000,00
0,00
2007
Seite 36
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
eigene Fälle (Minderjährige)
Jan
Zugänge
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
1
3
1
3
6
0
7
4
2
1
4
5
37
4
2
2
5
0
0
2
4
1
1
3
2
26
87
88
87
85
91
91
96
96
97
97
98
101
Abgänge
Gesamt
Feb
Erstattungsfälle
§ 86 Abs. 6 (Minderjährige)
Jan
Zugänge
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
6
0
4
1
0
2
0
0
0
0
0
0
13
3
1
1
2
1
1
2
1
1
0
1
1
15
58
57
60
59
58
59
57
56
55
55
54
53
Abgänge
Gesamt
Feb
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014
100
90
80
70
60
Eigene Fälle
50
Erstattungsfälle
40
30
20
10
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Seite 37
Jugendhilfebericht 2015
8.7
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Aufgaben und Inhalte
Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer
sonstigen betreuten Wohnform sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von
Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie sollen entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der
Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung
und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
vgl. § 34 SGB VIII
Heimerziehung ist die einschneidenste Maßnahme der Jugendhilfe.
Die Erziehung in einer stationären Einrichtung muss für den individuellen Fall angemessen
und erforderlich sein. In der Regel sind vor der Unterbringung andere niedrigschwellige
Maßnahmen geprüft worden.
Betreute Wohnform wird als mögliche Hilfe zur Verselbständigung, aber auch Jugendlichen
zur Ablösung einer bisher erfolgreich verlaufenden Heimerziehung gewährt.
Finanzieller Aufwand
2007
Einnahmen
2008
832.956,00
768.961,73
2009
722.144,73
2010
2011
738.776,78
872.197,91
2012
2013
2014
954.208,27 1.405.273,56 1.232.731,94
Ausgaben
2.748.381,19 2.551.446,07 2.658.916,67 2.978.603,45 3.861.641,60 4.196.354,22 3.733.759,72 3.942.245,61
Differenz
1.915.425,19 1.782.484,34 1.936.771,94 2.239.826,67 2.989.443,69 3.242.145,95 2.328.486,16 2.709.513,67
§ 34 Heimerziehung
4.500.000,00
4.000.000,00
3.500.000,00
3.000.000,00
2.500.000,00
Einnahmen
2.000.000,00
Ausgaben
1.500.000,00
1.000.000,00
500.000,00
0,00
2007
Seite 38
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Stationär Minderjährige
Jan
Zugänge
Abgänge
Gesamt
Feb
2
5
61
Mrz
2
3
60
6
4
62
Apr
Mai
4
4
62
3
2
63
Jun
6
3
66
Jul
Aug
5
5
66
3
3
66
Sep
Okt
1
2
65
5
1
69
Nov
3
4
68
Dez
3
1
70
Summe
43
37
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 -ohne Erstattungsfälle100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Betreutes Wohnen
Zugänge
Abgänge
Gesamt
Jan
0
0
0
Feb
0
0
0
Mrz
0
0
0
Apr
0
0
0
Mai
0
0
0
Jun
0
0
0
Jul
0
0
0
Aug
0
0
0
Sep
0
0
0
Okt
0
0
0
Nov
0
0
0
Dez
0
0
0
Summe
Heimerziehung/Betreutes Wohnen
Erstattungsfälle Minderjährige
Jan
Feb Mrz Apr
Mai
Jun
Jul
Aug Sep Okt
Nov Dez Summe
Zugänge
0
0
0
0
1
1
1
0
0
1
0
0
4
Abgänge
0
0
0
0
1
1
0
1
0
0
0
1
4
Gesamt
4
4
4
4
4
4
5
4
4
5
5
4
Seite 39
Jugendhilfebericht 2015
8.8
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche
Aufgaben und Inhalte
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht
sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
•
•
•
•
in ambulanter Form,
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
durch geeignete Pflegepersonen und
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
geleistet.
vgl. § 35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
• ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von
dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
• daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche
Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Finanzieller Aufwand
2007
2008
2009
2010
2011
91.983,28
122.469,29
2012
176.219,44
2014
Einnahmen
100.647,78
80.656,78
79.691,02
Ausgaben
427.616,01
526.441,14
644.926,23
804.439,50 1.029.422,90
1.229.356,62 1.290.192,98 1.315.050,69
Differenz
326.968,23
445.784,36
565.235,21
712.456,22
1.085.166,01 1.113.973,54 1.134.364,48
906.953,61
144.190,61
2013
180.686,21
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche
1.400.000,00
1.200.000,00
1.000.000,00
800.000,00
Einnahmen
600.000,00
Ausgaben
400.000,00
200.000,00
0,00
2007
Seite 40
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Ambulante Eingliederungshilfe
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
18
15
9
10
9
14
4
11
12
11
7
8
128
Abgänge
22
11
9
6
7
10
13
11
9
6
12
3
119
Gesamt
224
228
228
232
234
238
229
229
232
237
232
237
Integrationshilfen an Schulen
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
1
0
0
1
0
1
0
0
2
0
0
0
5
Abgänge
0
0
0
0
0
0
1
2
1
0
0
0
4
Gesamt
23
23
23
24
24
25
24
22
23
23
23
23
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
147
Ø 2008
178
Ø 2009
209
Ø 2010
211
Ø 2011
218
Ø 2012
243,6
Ø 2013
222,8
Ø 2014
231,7
Stationäre Eingliederungshilfe Minderjährige
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
Gesamt
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Seite 41
Jugendhilfebericht 2015
Stationäre Eingliederungshilfe Volljährige
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
1
1
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
0
Seite 42
Ø 2008
0
Ø 2009
0
Ø 2010
0,75
Ø 2011
1,3
Ø 2012
2,3
Ø 2013
2,9
Ø 2014
3,3
Jugendhilfebericht 2015
Seite 43
Jugendhilfebericht 2015
8.9
Hilfen für junge Volljährige
Aufgaben und Inhalte
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der
individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für
einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
vgl. § 41 SGB VIII
Junge Volljährige, die in einer Jugendhilfemaßnahme integriert sind, wurden in der Regel
schon als Minderjährige über die Jugendhilfe betreut. Häufig befinden sie sich noch in Ausbildung und können den Alltag nicht alleine strukturieren und bewältigen. Ziel der Maßnahme
ist die Befähigung zur Selbständigkeit.
Finanzieller Aufwand
2007
2008
2009
2010
2011
2012
30.031,47
2013
2014
67.247,38
59.570,35
Einnahmen
170.259,81
154.393,16
0,00
69.967,03
49.300,69
Ausgaben
330.188,06
392.337,40
266.988,01
481.013,96
392.693,53
400.890,03 661.407,08 964.975,69
Differenz
159.928,25
237.944,24
266.988,01
411.046,93
343.392,84
370.858,56 594.159,70 905.405,34
Anmerkung:
Im Rahmen von Doppik waren in 2009 keine Buchungseinnahmestellen gebildet worden.
Einnahmen wurden bei den Hilfen für Minderjährigen verbucht.
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
1.200.000,00
1.000.000,00
800.000,00
600.000,00
Einnahmen
Ausgaben
400.000,00
200.000,00
0,00
2007
Seite 44
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung im Jahr 2014
Eigene Fälle Vollzeitpflege
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
1
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
1
4
Abgänge
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
2
Gesamt
6
6
7
6
6
6
5
5
6
6
6
7
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
3,5
Ø 2008
3
Ø 2009
3,3
Ø 2010
5
Ø 2011
4,8
Ø 2012
4,6
Ø 2013
5,3
Ø 2014
6
Erstattungsfälle Vollzeitpflege
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
1
0
0
1
1
0
0
0
0
0
3
Abgänge
1
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
4
Gesamt
5
5
6
6
6
7
6
5
5
5
5
5
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
5
Ø 2008
8,7
Ø 2009
8,7
Ø 2010
5,7
Ø 2011
5,3
Ø 2012
5,6
Ø 2013
5,2
Ø 2014
6
Heimfälle
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
2
0
3
0
1
0
0
2
0
0
0
8
Abgänge
1
0
1
0
0
0
1
0
1
0
0
0
4
Gesamt
5
7
6
9
9
10
9
9
10
10
10
10
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
2,91
Ø 2008
3,6
Ø 2009
3,8
Ø 2010
5,6
Ø 2011
5,3
Ø 2012
4,4
Ø 2013
5,3
Ø 2014
8,7
Seite 45
Jugendhilfebericht 2015
Betreutes Wohnen (eigene Fälle)
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
4,75
Ø 2008
5,3
Ø 2009
6
Ø 2010
2,2
Ø 2011
2,3
Ø 2012
2,3
Ø 2013
2,4
Ø 2014
1
Erstattungsfälle stationär
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
1
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
3
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
5
6
7
7
7
8
8
8
8
7
7
7
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2010
3,9
Ø 2011
1,8
Ø 2012
0,2
Ø 2013
5
Ø 2014
7,1
Anmerkung:
Fälle wurden 2010 erstmals erfasst.
Betreutes Wohnen (Erstattungsfälle)
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abgänge
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamt
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2010
3,9
Ø 2011
1,8
Ø 2012
0,2
Anmerkung:
Fälle wurden 2010 erstmals erfasst.
Seite 46
Ø 2013
0
Ø 2014
0
Jugendhilfebericht 2015
Erziehungsbeistandschaft
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Summe
Zugänge
1
1
0
2
2
1
3
0
1
0
0
0
11
Abgänge
1
2
0
0
0
0
2
0
0
0
2
1
8
Gesamt
5
4
4
6
8
9
10
10
11
11
9
8
Fallzahlvergleich mit den Vorjahren:
(Jahresdurchschnitt)
Ø 2007
1,5
Ø 2008
4,5
Ø 2009
4,1
Ø 2010
4,5
Ø 2011
4,3
Ø 2012
6,4
Ø 2013
4,4
Ø 2014
8
Seite 47
Jugendhilfebericht 2015
9
Schutzmaßnahmen in Form der Inobhutnahmen,
Sorgerechtsentzüge und Gefährdungsmitteilungen
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Aufgaben und Inhalte
Die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen beschreibt eine vorläufige Schutzmaßnahme durch die Herausnahme des Kindes bei den Eltern oder dritten Personen, wenn eine
akute Gefahr für Leib und Leben oder die psychische Gesundheit des Kindes vorliegt. In
einem solchen Falle hat das Jugendamt das Kind/den Jugendlichen vorläufig fremd unterzubringen. Eine Inobhutnahme ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Kind oder ein
Jugendlicher um Inobhutnahme bittet.
Im Grunde dient diese vorläufige Schutzmaßnahe der Klärung der Situation und der Abklärung, ob die Eltern gewillt und/oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden; zudem auch
der Klärung, ob hier Hilfen angezeigt sind und angenommen werden. Die Personensorgeberechtigten sind über eine Inobhutnahme unverzüglich zu informieren, widersprechen diese,
so ist die Inobhutnahme zu beenden oder bei weiter bestehender Gefahr das Familiengericht
anzurufen. In diesem Falle bleibt die Inobhutnahme wirksam bis zu einer Gerichtsentscheidung.
vgl. § 42 SGB VIII
Inobhutnahmen:
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
24
33
47
27
29
29
37
Sorgerechtsentzüge nach § 1666 BGB
Im Falle einer akuten oder auch latenten Kindeswohlgefährdung, welche auch nicht durch
öffentliche Hilfen, wie Beratung und konkrete erzieherische Hilfen (Hilfen zur Erziehung),
abgestellt werden kann, somit die Frage einer Herausnahme des Kindes im Raume steht,
kann bzw. muss das Jugendamt einen Antrag auf Prüfung familiengerichtlicher Maßnahmen
oder Entzug / Teilentzug der elterlichen Sorge stellen.
In der Folge kann das Gericht Maßnahmen (Annahme von Hilfen) anordnen oder auch die
elterliche Sorge entziehen oder in Teilen entziehen. Dies kann dann zu einer Herausnahme
des Kindes mit anschließender Unterbringung (Heim oder Pflegefamilie) führen
vgl. § 8a SGB VIII und §§ 1666/1666a BGB
Anträge auf Entzug/Teilentzug der elterlichen Sorge (Familien):
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
29
27
27
13
22
14
14
2013
14
2014
8
Sorgerechtsentzüge/Teilentzüge (Familien):
2008
21
Seite 48
2009
10
2010
14
2011
11
2012
15
Jugendhilfebericht 2015
Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG)
Durch die Einführung des § 8a in das SGB VIII im Jahre 2005 und das im Jahr 2008 eingeführte LKindSchuG wurden die Aufgaben des Kinderschutzes zwar nicht neu definiert,
jedoch wurde eine Strukturvorgabe gegeben, welche die Handlungsweisen eindeutiger geregelt hat. Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird hier ein strukturierter
Ablauf in Gang gesetzt, wonach eine Überprüfung unverzüglich und im Zusammenspiel mehrerer Fachkräfte erfolgt.
Grundsätzlich ist jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Als
Ergebnis kann hier stehen, dass eine solche nicht vorliegt oder dass eine Hilfe (Hilfe zur
Erziehung) geeignet ist, die Gefährdung abzuwenden. In einer eher geringen Anzahl der
Fälle ist die Gefährdung so akut, dass eine Intervention (Inobhutnahme) notwendig ist. Seit
2012 werden die von der Meldung betroffenen Kinder (Vorgabe durch der Bundeskinderschutzgesetz aus 2012) in der Erhebung gezählt.
Gefährdungsmitteilungen gemäß § 8a SGB VIII an das Jugendamt
Anmerkung:
- statistische Erfassung erst seit 2010
- Seit 2012 wird die Anzahl der von den Meldungen betroffenen Kinder ermittelt (vorher Fallzahl).
2010
2011
2012
2013
2014
Fallzahl
227
259
274
208
259
Kinder
./.
./.
462
327
430
Das Landeskinderschutzgesetz regelt im Rahmen der Kindergesundheit unter anderem die
verbindliche Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) bei Kindern. Wenn
diese nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgen, ergeht eine Mitteilung des Zentrums
für Kindervorsorge des Universitätsklinikums Homburg an die Gesundheitsämter. Die dortigen Kollegen nehmen dann mit den Familien Kontakt auf und in der überwiegenden Zahl der
Fälle kann so eine Klärung herbeigeführt werden, wonach die anstehende U-Untersuchung
auch erfolgt.
In Fällen, bei welchen eine solche Vorgehensweise von dort nicht zum Erfolg führt, erfolgt
eine Meldung an das Jugendamt, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu prüfen
und/oder einen Hilfebedarf zu ermitteln.
Meldungen des Gesundheitsamtes an das Jugendamt nach dem § 9 LKindSchuG RLP
- nicht wahrgenommene Früherkennungsuntersuchungen 2009
2010
2011
2012
2013
2014
32
12
19
6
26
46
Seite 49
Jugendhilfebericht 2015
10
Adoptionsvermittlung
Aufgabe
Adoption heißt Annahme als Kind. Das Adoptionswesen ist durch das Gesetz über die Annahme als Kind (Adoptionsgesetz) und das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als
Kind (Adoptionsvermittlungsgesetz) geregelt. Die Annahme als Kind darf nur erfolgen, wenn
sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Fremdadoptionen
Viele ungewollt kinderlos gebliebene Elternpaare sehen in der Adoption eines Kindes die
Möglichkeit, eine vollständige Familie zu werden, aber auch Ehepaare, die bereits ein eigenes Kind haben, entschließen sich mitunter dazu, ein Kind zu adoptieren.
Anlaufstelle für Bewerberpaare ist das Jugendamt mit folgenden Zuständigkeiten:
• Überprüfung von Bewerberpaaren auf Eignung
• Vermittlung von Informationen
• Beratung über individuelle Möglichkeiten
• Begleitung von Entscheidungen und Entwicklungsprozessen
• Erstellen eines Sozialberichts (Persönlichkeit, pädagogische/psychologische Fähigkeiten, Sozialanamnese, Partnerbeziehung, Konfliktlösungsverhalten, Motivation zur Adoption, äußere Verhältnisse etc.)
Auslandsadoptionen
Seit Ende der 60er Jahre entschließen sich immer mehr Adoptionswillige zur Annahme eines
ausländischen Kindes. Im Vordergrund steht auch hier die
• Eignungsfeststellung
• Erstellung eines Sozialberichts mit beglaubigter Übersetzung
• Zusammenarbeit mit Auslandsadoptionsvermittlungsstellen und dem Landesjugendamt
• Begleitung der Vermittlungsprozesse
• Beratung und Betreuung des Adoptionsverhältnisses
• Abschließende Stellungnahme zur Adoption
Stiefkindadoptionen
Bedingt durch Scheidung, Tod und Wiederheirat und dem Trend der zunehmenden Scheidungsraten folgend steigt auch die Zahl neu zusammengesetzter Familien. Möchte der/die
neue Ehepartner/in das Kind aus einer früheren Beziehung adoptieren, so gibt das Jugendamt Stellungnahmen gegenüber dem Familiengericht ab und übernimmt Beratungsaufgaben
zur Stiefelternsituation.
Verwandtenadoptionen
Bezeichnen die Fälle von Adoptionen, in denen bei Verlust der Erziehungsberechtigten
- z. B. bei Tod der Eltern – die zurückbleibenden Kinder von Verwandten adoptiert werden.
Seite 50
Jugendhilfebericht 2015
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Adoptionen
11
12
9
7
10
8
12
14
Bewerber
10
11
10
9
5
9
8
7
Im Jahr 2014 wurde an einem Wochenende ein Vorbereitungsseminar für Adoptivbewerber
durchgeführt.
Zudem wurden Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiveltern bzw. -bewerber angeboten.
Darüber hinaus wurde den Adoptiveltern die Möglichkeit eingeräumt, an den Gesprächskreisen der Pflege- und Adoptiveltern teilzunehmen.
Seite 51
Jugendhilfebericht 2015
11
Kindertagesstätten
11.1 Angebotsübersicht
Aufgabe und Inhalt
Das Kindertagesstättengesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen zum Ausbau und
zur Gestaltung von Kindertagesstätten. "Kindertagesstätte" ist der Oberbegriff für Kindergärten, Horte, Krippen und andere Tageseinrichtungen für Kinder, wobei das Gesetz sowohl die
integrierte Form von altersgemischten Gruppen wie auch deren Trennung in gesonderten
Einrichtungen zulässt. Weiter ist im Kindertagesstättengesetz seit 01.08.1993 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, welcher seit dem 01.08.2010 auch für Zwei- und seit
dem 01.08.2013 für Einjährige gilt, statuiert.
Angebotsübersicht
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
57
57
57
57
57
56
56
56
167
169
169
174
178
182
189
204
Plätze für Kinder im Kindergartenalter
4107
3973
3894
3733
3622
3582
3347
3359
Angemeldete Kinder im
Kindergartenalter
2810
2763
2666
2654
2562
2643
2680
2639
Vormittagsbesuch
2595
2541
2498
2579
2615
2610
2746
2828
Nachmittagsbesuch
1062
1097
1131
1236
1283
1306
1381
1473
Betreuungskräfte
483
503
516
518
562
570
587
638
Ganztagsplätze
825
1014
1240
1499
1661
1809
1905
2049
Ganztagsplätze belegt
684
828
999
1223
1284
1373
1474
1484
78
75
81
77
67
61
41
34
U3-Plätze genehmigt
222
276
366
492
614
671
774
921
U3-Plätze belegt
180
226
314
397
453
513
549
652
Ausländische Kinder
252
311
327
325
348
399
483
457
Aussiedler-Kinder
150
167
186
204
164
183
181
176
Kinder Alleinerziehender
337
330
325
339
338
326
310
322
Behinderte Kinder in Integrationsgruppen
29
36
32
30
28
31
31
46
Kindertagesstätten
Gruppen
Hortplätze belegt
Für den Neubau und die Erweiterung der Kindergärten sind folgende Kreiszuschüsse erforderlich gewesen:
Kreiszuschuss
Seite 52
2007
2008
2009
2010
2011
0,00
0,00
13.600,00
25.600,00
85.560,00
2012
2013
2014
225.709,70 586.440,00 964.560,77
Jugendhilfebericht 2015
Hinweise zum Diagramm:
1. Endgültige Abrechnung 2014 steht aus. Es sind die gesetzlichen Anteile ausgewiesen
unter Zugrundelegung der Personalkostenanforderungen der Träger für 2014 und der
gemeindlichen Beteiligung aus 2013 sowie der Einnahmen aus Elternbeiträgen entsprechend 2013. Der Betreuungsbonus zur Betreuung Zweijähriger wurde ebenfalls entsprechend 2013 dem Land angerechnet.
2. Neben den aufgeführten Personalkosten sind im Kalenderjahr 2014 auf der Grundlage
der Anforderungen der Träger Kosten für zusätzliches Erziehungspersonal (Französisch-, Aussiedler- und Migrationskräfte) in Höhe von 158.123 € (Kommunen), 628.263 €
(Land) und 260.719 € (Eifelkreis) entstanden.
Kindergartenplätze und ihre Belegung
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
2010
2011
2012
2013
2014
Plätze
3733
3622
3582
3347
3359
Anmeldungen
2654
2562
2643
2680
2639
Belegung VM
2579
2615
2610
2746
2828
Belegung NM
1236
1283
1306
1381
1473
Seite 53
Jugendhilfebericht 2015
11.2 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln.
vgl. § 22a Abs.1 SGB VIII
Zur Qualifizierung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und als Impulsgeber für Veränderungen ist eine Fachberatung für Einrichtungsträger und für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtiger Bestandteil.
Aufgabenbereiche der Kita-Fachberatung
Kommunale Kindertageseinrichtungen
• Mitgestaltung trägerspezifischer
Zielsetzungen
gem. KitaG. (z. B.
Beratung Träger,
Trägervertreter,
Sachbearbeiter;
Konzeptionsarbeit, Unterstützung in der Erarbeitung von Leitzielen und Qualitätsstandards)
• Organisationsund Personalentwicklung sowie
Qualifizierung und
Weiterentwicklung
der pädagogischen Praxis in
Kindertageseinrichtungen
•
•
•
Sprachförderung /
Übergang Kindergarten - Grundschule
• Beratung, Begleitung und Vernetzung der Sprachförderkräfte (regionale Arbeitskreise)
• Beratung und Information der KitaTräger, Verwaltungsstellen und
Kita-Leitungen
• Projekt „Übergang
vom Kindergarten
in die Grundschule“ – Steuerungsgruppe, Absprache und Austausch mit externer Projektleitung
Bau- und Ausstattung von Kindertagesstätten
Familienbildung
und Frühe Hilfen in
Kindertagesstätten
• Bauberatung der
Träger / Trägervertreter sowie
des Kitapersonals
bez. pädagogischem Raumbedarf. Abstimmung
mit Bedarfsplanung und darüber
hinaus beteiligten
Stellen z. B. Landesjugendamt,
Architekt
• Stellungnahme
zur Eignung von
Bau und Ausstattung für die angestrebte Angebotsform und konzeptionell geplante
Umsetzung der
jeweiligen Kindertagesstätte
• Begleitung und
Steuerung des
Angebotes auf
Ebene des Jugendamtes
• Regelmäßiger
Austausch mit den
eingesetzten
Fachkräften der
FBS
• Mitgestaltung von
übergreifenden
Angeboten
Gremienarbeit
Beratung, Betreuung und Begleitung von Erziehungsberechtigten bei der Suche nach
einem Betreuungsplatz
Vernetzung und Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Leiterinnentreffen
Anzahl des Angebotes
2
Seite 54
teilnehmende Einrichtungen von 31
Anzahl
%
28
90,32
Jugendhilfebericht 2015
Fachberatungsbesuche in den kommunalen Kindertagesstätten
Aufgesuchte Institutionen von 31
Anzahl
%
6
19
Beratungstermine mit Kita-Leiterinnen und ggf. Kita-Verantwortlichen
Aufgesuchte Institutionen von 16
Anzahl
%
5
9
Arbeitsgruppen / Projekte / Themenangebote
Anzahl des
Angebot
Angebotes
Arbeitskreis „Ab zwei dabei und die
2
Einjährigen kommen auch“
Arbeitsgruppe kommunaler Kita
2
Betreuungsvertrag
teilnehmende Einrichtungen von 31
Anzahl
%
10
32
8
26
teilnehmende Einrichtungen von 56
Anzahl
%
Angebot
Weiterbildung „Fachkraft für Frühpädagogik“ 2013
bis 2014 mit der VHS in Prüm
Weiterbildung „Fachkraft für Frühpädagogik“ 2014
bis 2015 mit dem DRK Bildungswerk Eifel Mosel
Hunsrück
20
36
14
25
Familienbildung und Frühe Hilfen in Kindertagesstätten
Koordinierungstreffen
Austausch/Information/Fortbildung extern
8
5
Angebot
Konsultationsreise Kita Gillenfeld
Anzahl des
Angebotes
2
teilnehmende Einrichtungen von 56
Anzahl
%
10
18
Treffen der Trägervertreter / Sachbearbeiter
Teilnehmende Institutionen von 9
Anzahl des Angebotes
Anzahl
2
9
Kita plus Säule 1
Angebot
Interdisziplinärer Austausch der Beteiligten
%
100
Anzahl
2
Bau und Ausstattung von Kindertagesstätten / Ausbau U3
Art
Anzahl
Ortstermine /-begehungen
18
Besprechungen / Sitzungen
5
Konzeptionsentwicklung
Alle kommunalen Kindertagesstätten verfügen über eine schriftlich verfasste Konzeption.
Seite 55
Jugendhilfebericht 2015
Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten
vgl. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 20.08.2012
Angebot
Arbeitskreistreffen der Sprachförderkräfte
Fachnachmittag Wilhelm-Hubert-CüppersSchule Trier
Anzahl des
Angebotes
2
Teilnehmende
Sprachförderkräfte
11
1
16
Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule
„Auf der Grundlage der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen und träger- und einrichtungsspezifischen Konzeptionen der Kindertagesstätten sowie den Rahmenplänen und den
konzeptionellen Gestaltungsmöglichkeiten der Grundschulen sollen verbindliche Kooperationen zwischen Kindergarten und Grundschule entstehen, um das Ziel eines guten Übergangs
in die Schule für die Kinder und ihre Eltern zu sichern.“
vgl. Abschnitt i.9 Landesprogramm Sprachförderung und Maßnahmen des Übergangs, S. 2
Projektstruktur:
•
Interdisziplinär besetzte Steuerungsgruppe
•
Gesamtveranstaltung / Fachtag mit allen teilnehmenden Institutionen
•
Moderierte Regionalgruppentreffen mit Kindergärten und Grundschulen
Regionalgruppen
Kindergärten von 56
Grundschulen von 27
8
38 (68 %)
19 (70 %)
Seite 56
Jugendhilfebericht 2015
Seite 57
Jugendhilfebericht 2015
12
Kindertagespflege
Aufgaben und Inhalte
Die Förderung in der Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung
sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
vgl. § 23 SGB VIII
Die Kindertagespflege hat seit 2005 in ihrem Aufgabenzuschnitt eine grundlegende Veränderung erfahren – insbesondere durch eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erhielt die Kindertagespflege den gleichen Förderauftrag
wie die institutionellen Angebote der Kindertagesbetreuung. Kinder in Kindertagespflege haben daher in gleicher Weise Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Eine weitere
Aufwertung erfuhr die Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von
2008, das den politischen Willen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder in den
ersten drei Lebensjahren dokumentiert und die Kindertagespflege ausdrücklich als zweite,
gleichrangige Säule im System der Kindertagesbetreuung ausweist.
Für die Kindertagespflege stellt sich vor diesem Hintergrund die Herausforderung, sich weiterzuentwickeln, um diesem gesetzlichen öffentlichen Auftrag auch gerecht zu werden.
Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege:
•
•
•
•
•
•
Überprüfung der Geeignetheit der Tagespflegepersonen,
Beratung der Eltern,
Beratung und Vernetzung der Tagespflegepersonen,
Planung von Fort- und Weiterbildungsangeboten,
Kooperation mit den Volkshochschulen Bitburg und Prüm als Fortbildungsinstitutionen
zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ auf Grundlage des DJI Curriculums, Zusammenarbeit mit der Seminarleitung,
Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt.
Finanzieller Aufwand
2007
Einnahmen
Ausgaben
Netto
Seite 58
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
19.088,19 50.417,50 70.730,62 104.047,45 112.432,70 91.110,68 114.125,28 79.757,53
168.851,97 294.025,28 391.275,38 474.116,38 556.694,10 536.387,59 555.079,93 644.745,93
149.763,78 243.607,78 320.544,76 370.068,93 444.261,40 445.276,91 440.954,65 564.988,40
Jugendhilfebericht 2015
§ 23 Tage spflege
700.000,00
600.000,00
500.000,00
400.000,00
Einnahmen
300.000,00
Ausgaben
200.000,00
100.000,00
0,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Inanspruchnahme
Fallzahlentwicklung
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Finanzierte Tagespflegeverhältnisse
79
147
189
226
272
275
285
307
Geprüfte Tagespflegepersonen
75
106
119
143
171
181
189
185
Teilnehmerinnen am
Qualifizierungsseminar
18
15
13
24
33
7
14
8
217
233
221
259
278
305
271
221
Beratungen / Bedarfsmitteilungen
Anmerkungen:
Für die Vermittlung von Tagespflegpersonen wurde der DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e. V. beauftragt.
Durch dieses Projekt ist eine niedrigschwellige Erreichbarkeit für Eltern gewährleistet.
Seite 59
Jugendhilfebericht 2015
13
Kreisjugendpflege
Aufgaben und Inhalte
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen.
§ 11 Abs. 1 SGB VIII
Die Jugendpflege ergreift für Jungen und Mädchen in der Öffentlichkeit Partei, sie ist Veranstaltungspartner und Sprachrohr und sie leistet Übersetzungsarbeit aus der Lebenswelt junger Menschen hinein in die Begriffswelt der Verwaltungen und der Politik. Hauptsächliche
Aufgabe ist es, die freien Träger der Jugendhilfe, Jugendliche, junge Erwachsene und sonstige Personen, die sich im Bereich der Jugendarbeit im Eifelkreis engagieren, zu unterstützen und zu fördern.
Außerschulische Jugendarbeit
Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm erhalten die Träger der Jugendarbeit Zuschüsse zu Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit.
Insgesamt wurden hier 29.635,83 € ausgegeben, die Zuschussanteile entfielen auf
•
•
•
•
Lager, Fahrten und Freizeiten
Soziale und kulturelle Bildungsmaßnahmen
Internationale Jugendbegegnungen
Mitarbeiter-/Gruppenleiterschulungen
= 23.628,00 €,
= 1.361,83 €,
= 2.808,00 €,
= 1.838,00 €.
Die Häuser der Jugend erhielten einen Personalkostenzuschuss in der Gesamthöhe von
15.112,92 €. Hier entfielen auf das
•
•
Haus der Jugend in Bitburg
Haus der Jugend in Prüm
= 10.000,00 €,
= 5.112,92 €.
Die Verbandsgemeinde Südeifel erhielt einen Zuschuss zur ehrenamtlichen Jugendpflege in
einer Gesamthöhe von 2.600,00 €.
Seite 60
Jugendhilfebericht 2015
Projekte und sonstige Maßnahmen
Die Aufwendungen für Projektveranstaltungen und sonstige Maßnahmen im Kalenderjahr
2014 sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Veranstaltung
Theaterveranstaltung „Philotes –
Spiel um Freundschaft“
Veranstaltung „Mädchen in Aktion“
Veranstalter
Regionaler Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm
Arbeitskreis Mädchen Bitburg-Prüm
Betrag
231,50 €
Multiplikatorenfortbildung
„Psychische Erkrankungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“
AG Jugend Prüm
128,00 €
Jugendleiterfortbildung (Material);
Förderverein Pfadfinder Bollendorf e. V.
unter Mitwirkung des Kreisjugendamtes
Bitburg-Prüm und des Caritasverbandes
Westeifel e. V.
Kreisjugendamt Bitburg-Prüm in Kooperation mit dem „Regionalen Arbeitskreis
Sucht- und Gewaltprävention BitburgPrüm“
Sitzung des „Regionalen Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ (Verpflegung)
153,19 €
43,25 €
Der Jugendhilfeausschuss hatte beschlossen, sein Sonderprogramm für die Jahre 2014 bis
2016 zur Weiterführung der externen Begleitung der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit zu nutzen (jährliches finanzielles Budget: 5.000,00 €).
Zur externen Begleitung wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
in den Prozess eingebunden.
Grundlage für die weitere Arbeit ist der Abschlussbericht zur externen Begleitung der Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm aus dem Jahr
2013.
Zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine dezentrale/sozialräumlich ausgerichtete Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, 2 x 50 % Stellenanteile aus der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) ab dem 01.01.2015 bis
zum 31.12.2016 in den Bereich der Offenen Jugendarbeit zu verlagern, und zwar in modellhafter Form von:
-
0,5 Jugendarbeiter-Stelle in der Verbandsgemeinde Arzfeld und
0,5 Jugendarbeiter-Stelle in der Verbandsgemeinde Südeifel.
Auf der Grundlage der Evaluation des Modellprojektes wird ein kreisweiter Umsetzungsvorschlag ab 2017 erfolgen.
Im Jahr 2014 sind für das Projekt insgesamt Kosten in Höhe von 5.605,70 € entstanden.
Neben den Treffen der eingerichteten Steuerungsgruppe fanden Arbeitsgruppentreffen zur
Erarbeitung des neuen Stellenprofils der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) statt.
Seite 61
Jugendhilfebericht 2015
14
Jugendschutz
In unserer Gesellschaft werden junge Menschen stets mit Einflussfaktoren aus der Erwachsenenwelt konfrontiert: mit deren vielfältigen Konsum- und Unterhaltungsangeboten, mit legalen und illegalen Suchtmitteln oder den unterschiedlichen Medienprodukten zu Unterhaltungs-, Kommunikations- und Informationszwecken. Der Jugendschutz stellt diesen Einflussfaktoren wirksame Schutzmechanismen entgegen.
Schwerpunkte in 2014
Die Stelle des Jugendschutzbeauftragten ist seit Anfang Mai 2012 mit einem Stellenanteil
von 25 % einer Vollzeitkraft wieder besetzt. Zu dessen Aufgabenbereich gehören der gesetzliche und der strukturelle Jugendschutz.
Einen Schwerpunkt des Jugendschutzes stellte im Jahr 2014 die einheitliche Umsetzung des
gesetzlichen Jugendschutzes in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und der Polizei dar. Für die Region Trier wurde hierzu ein Arbeitskreis gebildet. Ziel bei den regelmäßigen Treffen ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Arbeitshilfe. Die Arbeitshilfe „Jugendschutz in der Region Trier – eine Anregung zur Zusammenarbeit“ soll als gemeinsame Richtlinie in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden, vor allem mit den Ordnungsämtern, Anwendung finden und insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren und Jugendschutzkontrollen regeln. Die Arbeitshilfe wurde nach einem gemeinsamen
Workshop mit den Ordnungsämtern der Region Trier überarbeitet und soll im Jahr 2015 zur
Umsetzung kommen. Eine kurze Vorstellung der Arbeitsversion erfolgte bei der Jugendschutzfachtagung in Mainz. Zu einer weiteren Veranstaltung wurden die Ordnungsämter des
Eifelkreises eingeladen. Hier wurde der in der Arbeitshilfe enthaltene regional einheitliche
Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz vorgestellt.
Im „Regionalen Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ wurde ein Elternbrief erarbeitet und zur Karnevalszeit über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufen 7 bis 10 verteilt. Ziel war es, Eltern und Erziehungsberechtigte über wichtige
Bestimmungen des Jugendschutzes zu informieren und Ansprechpartner zu benennen. Auf
diese Weise wurden ca. 4.300 Elternbriefe verteilt.
Gesetzlicher und struktureller Jugendschutz
Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes wurden im Jahre 2014 acht Jugendschutzkontrollen durchgeführt, davon
•
•
•
•
•
•
eine in einem Lebensmittelmarkt,
eine bei einer Disco- bzw. Tanzveranstaltung,
zwei auf dem zentralen Bushalteplatz,
eine in einer Grünparkanlage,
eine in einer Tankstelle mit Getränkeverkauf,
zwei in Spielhallen.
In drei Fällen wurden Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz abgeschlossen.
In vielen anderen Fällen konnte aufgrund der vorangegangenen Zusammenarbeit in Form
von Informationsgesprächen zwischen den Veranstaltern, den Ordnungsämtern und dem
Seite 62
Jugendhilfebericht 2015
Jugendschutzbeauftragten von einer Jugendschutzkontrolle am Veranstaltungstag abgesehen werden.
Den Veranstaltern wurden Informationsmaterial zum Jugendschutz und Jugendschutztafeln
zur Verfügung gestellt.
Erzieherischer bzw. pädagogischer Jugendschutz
Mit der Umsetzung des pädagogischen Jugendschutzes sind seit Sommer 2012 die Jugendhilfestation und die Caritas im Rahmen der Schulsozialarbeit und für den außerschulischen
Bereich die Beratungsstellen der Caritas beauftragt.
Vom „Regionalen Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ wurde ein Theaterstück aufgeführt und mit Kreismitteln bezuschusst. In dem Theaterstück „Philotes“ wurden
die Themen Freundschaft, Cyberwelt und Online-Spielpartner behandelt. Zielgruppe waren
SchülerInnen ab 13 Jahren.
Seite 63
Jugendhilfebericht 2015
15
Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe
Die freien Träger der Jugendhilfe erhielten im Jahre 2014 Zuwendungen in Höhe von
1.029.289,14 € zu den Personalkosten oder zu laufenden Kosten.
Im Einzelnen erhielten:
81.290,00 €
•
Lebensberatungsstelle des Bistums in Bitburg
=
•
Drogenberatungsstelle des Caritasverbandes
= 122.381,00 €
•
Mobile Drogenprävention - Caritasverband -
=
•
Aufsuchende Jugendsozialarbeit - Caritasverband -
•
Projekt „Begleitetes Wohnen“- Caritasverband -
=
41.000,00 €
•
Kommunaler Jugend-Scout - Caritasverband -
=
30.336,04 €2
•
Kinderschutzdienst Westeifel - Caritasverband -
=
68.700,00 €
•
Schwangerenberatungsstellen
1. Caritasverband Westeifel
2. Donum Vitae
3. Pro Familia
=
=
=
21.633,00 €
21.240,00 €
10.179,10 €
•
Familienbildungsstätte
1. DRK
2. Katholische Familienbildungsstätte
=
=
28.200,00 €
27.600,00 €
Schulsozialarbeit 3
1. Jugendhilfestation
2. Caritasverband
3. DRK
= 207.350,00 €
= 200.163,00 €
= 60.000,00 €
•
1)
15.217,00 €
= 94.000,00 €1
Den Ausgaben bei der aufsuchenden Jugendsozialarbeit stehen Einnahmen von 17.895,00 € gegenüber.
Den Ausgaben beim Jugend-Scout stehen Einnahmen von 30.336,04 € gegenüber.
3)
Den Ausgaben bei der Schulsozialarbeit stehen Einnahmen von 198.900 € gegenüber.
2)
Seite 64
Jugendhilfebericht 2015
16
Anhang
16.1 Aus dem Jahresbericht 2014 des Ökumenischen Erziehungshilfeverbund gGmbH
Tätigkeitsbericht Schulsozialarbeit 2014
an den Schulstandorten
St. Matthias Bitburg,
RS plus Irrel,
RS plus Neuerburg,
RS plus Bitburg,
RS plus Bitburg mit der Außenstelle in Speicher.
Seit dem Jahr 2007 führt der Ökumenische Erziehungshilfeverbund im Eifelkreis BitburgPrüm Schulsozialarbeit durch. Viele kleinere Schulstandorte haben in dieser Zeit ihre ehemaligen Hauptschulen schließen müssen (Idenheim, Waxweiler, Daleiden, Mettendorf, Schönecken sowie Speicher in naher Zukunft). Für die verlassenen Immobilien sind noch nicht allerorts Lösungen gefunden worden.
Für die ehemaligen (Haupt-) SchülerInnen war die Lösung die neue Schulform „Realschule
plus“. Hatten sich die Lehrerkollegien in den Hauptschulen mittlerweile auf ihre Zielgruppe
sehr gut einlassen können, so steht das System Realschule nach wie vor vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Anzahl der SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten und verschiedensten Verhaltensproblematiken. Aber auch die Konzentration der Kinder und Jugendlichen auf wenige Standorte führt eher zur Kritik an der bestehenden Bildungspolitik.
Aus den Berichten der Schulsozialarbeit an den Standorten wird ersichtlich, dass gegenüber
dem vergangenen Jahr die Einzelfallhilfe noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die
SchülerInnen wenden sich zunehmend aus eigener Motivation an die Fachkräfte, um persönliche Themen zu besprechen. Es wird deutlich, dass eben manchmal Gesprächspartner aus
dem familiären Umfeld nicht zur Verfügung stehen. Das Thema Entfamiliarisierung wird nach
unserer Überzeugung eine zunehmende Rolle in der Sozialisation und den Biographien der
Kinder spielen.
Auch die Lehrer suchen zunehmend den Kontakt zu den Schulsozialarbeitern. Anlässe sind
aggressives, oppositionelles Verhalten, motivationslose Haltung bis hin zur Schulverweigerung.
Die Themen Jugend- und Medienschutz sind mittlerweile fester Bestandteil in der Projektarbeit der Schulsozialarbeit. Gemeinsam mit Netzwerkpartnern (Polizei, Landesbeauftragten
für Datenschutz…) werden relevante Aspekte mit den SchülerInnen herausgearbeitet. Handynutzung, Internet, Social Networks, Datenschutz sind beispielhafte Inhalte, zu denen auch
die Eltern zu Gesprächsabenden eingeladen werden.
Der Beratungsbedarf zur Berufsorientierung scheint sich bei den SchülerInnen der 9. Klasse
zunehmend zu verringern. Immer weniger Entlassschüler des Berufsreifezweigs entscheiden
sich für eine Ausbildung. Sie suchen eher den Weg einer weiteren schulischen Qualifizierung, obwohl die Ausbildungsplatzsituation im Eifelkreis als gut zu bezeichnen ist.
Qualitätssichernde Maßnahmen für die Schulsozialarbeiterinnen sind die regelmäßigen
Teamtreffen und die externen Supervisionen sowie die Fortbildungen zu den aktuellen Themen der Jugendhilfe. Im Jahr 2014 fand eine Inhouse-Fortbildung zum Thema „Systemische
Methoden in der Einzelfallarbeit“ statt.
Seite 65
Jugendhilfebericht 2015
Inhalte der Schulsozialarbeit und deren prozentuale Verteilung im Jahr 2014 (Durchschnittsangaben):
Lfd
Nr.
Arbeit mit Schülerinnen und Schülern
(u. a. Einzelfallhilfe, Projekte)
Anteil an der
Gesamttätigkeit
1
Einzelgespräche mit Schülern
48,0 %
2
Gespräche und Hilfen zur Berufsvorbereitung
2,0 %
3
Projekte zum Thema Klassenklima
7,0 %
4
Projekte zum Thema Ausgrenzung und Mobbing
1,5 %
5
Projekte Jugend- und Medienschutz
1,0 %
6
Sonstige Aktionen: Orientierungstage, Pausentreff u. a.
2,5 %
Kooperation und Netzwerk
7
Eltern (Elternabende, Hausbesuche, Schulgespräche)
17,5 %
8
Lehrer (Lehrergespräche, Konferenzen)
10,5 %
9
Jugendamt u. a.
7,0 %
10
Qualitätssicherung
3,0 %
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Jugendhilfebericht 2015
16.2 Aus dem Jahresbericht 2014 des DRK
Jahresbericht 2014
des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Eifelkreis Bitburg-Prüm zur Schulsozialarbeit
an der Grundschule Bitburg-Süd und der Bertrada-Grundschule Prüm
Grundschule Bitburg-Süd
Die Grundschule Bitburg-Süd ist eine städtische Schwerpunktschule, die zurzeit von
171 Schülern besucht wird. Seit 2003 werden hier auch körperlich und lernbehinderte Kinder
in Kooperation mit Förderlehrern sowie zusätzlichem Fachpersonal integrativ unterrichtet,
damit die Teilnahme am Regelunterricht möglich wird. Gleichzeitig ist die Grundschule Bitburg-Süd eine Ganztagsschule mit verlängerten Unterrichtszeiten bis 16:00 Uhr.
Einzelfallhilfe
Gesprächsangebote der Schulsozialarbeit wurden in 2014 von insgesamt 121 Schülern,
Eltern und Lehrern wahrgenommen!
Angebote
2014
Gesprächsangebote mit Kindern
101 (51 Einzelfälle)
Elternkontakte
209 (35 Einzelfälle)
Hausbesuche
6
Fall- und Klassenbeobachtungen
36
Kooperationen/Netzwerkarbeit
143
Soziale Gruppenarbeit
•
24 Sozialtrainingsangebote in 4 Kursen mit je 4 - 8 Einheiten (12 Kinder)
•
53 Einheiten zur Lernförderung in 4 Kursen (mit insgesamt 25 Kindern)
•
2 Klassenbearbeitungen je 3 Einheiten (29 Kinder)
•
3 Begegnungen der Generationen im Mehrgenerationenhaus Bitburg (23 Kinder)
•
2 wöchentliche, offene Bastelangebote (je 5 - 12 Kinder) in Kooperation mit DRKProjekten
•
1 wöchentliches, offenes Sportangebot (bis zu 20 Kinder) in Kooperation mit DRKProjekten
Projekte/Sonstige Angebote
•
15 weitere Angebote/Aktivitäten (128 Kinder, 46 Eltern)
- 3 Einladungen zum interkulturellen Frauenfrühstück mit Fachreferenten
- 6 Familienaktivitäten in Kooperation mit „Wir sind bunt, wir sind Eifel“
- Abschlussfahrt ins Phantasialand (für 4. Klassen)
Seite 67
Jugendhilfebericht 2015
- Bau einer Elterninformation
- 2 Beteiligungen des Kinderchors an DRK-Veranstaltungen (z. B. „Musik aus aller
Welt“)
- 2 Begleitungen eines Sozialtrainings der Anerkennungsjahrpraktikantin
Netzwerkpartner
Jugendamt/ASD, Kinder- und Jugendpsychiatrie Trier, Fachdienststellen, Logopäden und
Ergotherapeuten, Ärzte, Übergabe an Schulsozialarbeiter weiterführender Schulen, Lebensberatungsstelle, Polizei, Ordnungsamt, Vereine, Initiative „Starke Kinder“, DRKFamilienbildungsstätte und Mehrgenerationenhaus, Kreissparkasse Bitburg u. a.
Zusammenarbeit mit der Grundschule
• kollegiale Fallbesprechungen und Begleitungen bei Elterngesprächen
•
einzelfallbezogene Tagesdokumentationen (in 46 Einzelfällen)
•
Durchführung des Klassenrats (wöchentlich, 14-tägig)
•
Motto des Monats in allen Klassen (5)
Bertrada-Grundschule Prüm
Schülerzahl
Einzelfallhilfe
Schülerberatungen
Elterngespräche
Schulleitung/Lehrer/Praktikanten/
kollegiale Beratung
Soziale Gruppenarbeit
Klassenbeobachtungen
Klassenkompetenztraining
Streitschlichtung
Sozialtraining in Kleingruppen
Ferienbetreuung
Eltern
Sozialraum/ Kooperation
Konferenzen/Teams
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Gesamtschülerzahl: 317
16 Klassen
70 Kinder mit Migrationshintergrund
40 förderbedürftig in Deutsch
13 nahezu ohne Deutschkenntnisse
15 Kinder mit Schwerpunkteinstufung
139 in Kontakt zur Schulsozialarbeiterin
246 Beratungen
128 Beratungen
2 Hausbesuche
386 Beratungen, plus tägliche Tür- und Angelgespräche
32
18
22
15
26 Kinder vom 04. - 08.08.
8 Klassenkonfliktbearbeitungen
JA/ASD
Fachdienststellen: JHS, SPZ, KSB, KJP, AZT,
Schulpsychologe, SPFH, betreuende GS,
AG Jugend, AG Stadtwald, Regionalgruppe
Kita, Koop. Weiterführende Schulen, DRKKooperationen, Integrationshilfen, Medienberatung, DLR, Praktikanten, Fortbildungen
Vereine und Verbände
29 DRK, 16 Schule
71 Helferkonferenzen (incl. JA/Schule)
Jugendhilfebericht 2015
Im dritten Jahr der Schulsozialarbeit an Grundschulen zeigt sich, dass der Bedarf an Einzelberatungen von Kindern, Eltern und Lehrern noch weiter angestiegen ist. Häufig sind es Kriseneinsätze. Aus dieser Erfahrung heraus und um dem gesamten Ansatz von Schulsozialarbeit u. a. mit dem Bereich der Prävention gerecht zu werden, wurde es nötig, neben der Einzelberatung neue Konzepte für Klassenkompetenztrainings zu erarbeiten und vermehrt
durchzuführen. Außerdem sind Klassenbeobachtungen ein wichtiger Bestandteil, um auch
die „stillen“ Kinder zu erleben und ihnen eine Möglichkeit des Gesprächs zu bieten. Es ist zu
beobachten, dass in den Klassen, in denen in den vorangegangenen Jahren schon Klassenkompetenztrainings und Klassenbeobachtungen stattfinden konnten, in den Folgezeiten weniger Krisenfälle auftraten und häufig ein besseres Klassenklima herrschte. Da auch eine
früh angesetzte Einzelberatung für Kinder und Eltern in den Folgeklassen Früchte zeigte,
sind die Einzelgespräche nicht zu vernachlässigen. Für die Lehrer ist das „da sein“ und die
fallbezogene Begleitung durch die Schulsozialarbeiterin in jeweils aktuellen Krisen eine wichtige Unterstützung.
Sowohl den Kindertagesstätten-Eltern und -Kindern als auch den Kindern und Eltern an der
Schwelle zur weiterführenden Schule sind der Austausch, das Nachfragenkönnen und Sorgen und Wünsche besprechen können, ein wichtiges Anliegen. Reicht die Beratung durch
die Schulsozialarbeiterin nicht weit genug, so ist häufig die Kontaktherstellung und die Begleitung zu Helfersystemen im Sozialraum, wie beispielsweise dem Allgemeinen Sozialen
Dienst des Jugendamtes, dem Sozialpädiatrischen Zentrum, aber auch zum Haus der Jugend in Prüm, anderen Fachdienststellen und Vereinen von den Eltern sehr gewünscht. Für
die Schulsozialarbeit ist sowohl eine Anbindung an die (örtlichen) Arbeitsgruppen Jugend
und Stadtwald, ein intensiver Kontakt zur betreuenden Grundschule, zu vielen anderen Kooperationspartnern im Netzwerk als auch die Fortbildung und Qualitätssicherung enorm
wichtig.
Das heißt, die Schulsozialarbeiterin kann mit einer halben Stelle an einer so großen Schwerpunktschule mit sozialem Brennpunkt und vielen Kindern mit Migrationshintergrund nur punktuell die Krisen lindern und begleiten und Sorgen und Wünsche von Lehrerschaft, Eltern und
Kindern erfüllen.
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Jugendhilfebericht 2015
16.3 Aus dem Jahresbericht 2014 des Caritasverbandes
Westeifel e. V.
Schulsozialarbeit
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird in Trägerschaft des Caritasverbandes Westeifel e. V. an den
Realschulen plus Bitburg, Bleialf sowie an der Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm Schulsozialarbeit angeboten. An der RS plus Bitburg ist eine weitere halbe Stelle über den Träger
Ökumenischer Erziehungsverbund eingerichtet.
Die Realschulen plus in Bitburg und Prüm sind Schwerpunktschulen in kooperativer
Form. Das bedeutet, dass Förderschüler/-innen aus den Bereichen G, L und SE in heterogenen Arbeitsgruppen gemeinsam mit anderen Schüler/-innen unterrichtet werden. Während
der Klassenstufen 5 und 6 gibt es eine gemeinsame Orientierungsstufe mit den Gymnasien
vor Ort. Ab der Klassenstufe 7 findet eine Differenzierung in Berufsreife-, Sekundar-I-Zweig
und Gymnasium statt. Nach wie vor sind Schüler/-innen der RS plus Bitburg und Prüm in
verschiedenen Gebäuden untergebracht.
In Bleialf wird die Realschule plus in integrativer Form angeboten. Das heißt, die Schüler/-innen verbleiben auch nach der Orientierungsstufe bis zum Ende der Klassenstufe 7 in
ihrem Klassenverband. In den Kernfächern (Mathe, Englisch, Deutsch) werden sie in der
siebten Klasse leistungsbezogen in Grund- und Erweiterungskursen unterrichtet. Erst ab der
achten Klassenstufe findet eine Zuweisung in die abschlussbezogenen Bildungsgänge „Berufsreife“ oder „Qualifizierter Sekundarabschluss I“ statt. Die Hälfte der Schüler/-innen der
RS plus Bleialf sind Ganztagsschüler/-innen. Als zusätzliches Angebot des Eifelkreises ist im
Februar 2014 das JES-Projekt (Jugendhilfe-Eltern-Schule) in Trägerschaft der Jugendhilfestation Bitburg-Prüm mit einer halben Stelle vor Ort eingerichtet worden.
Die enge Zusammenarbeit mit Schule, Elternhaus und außerschulischen Kooperationspartnern ist unentbehrlich. An allen Schulen ist festzustellen, dass es Schüler/-innen mit vielfältigen sozial-emotionalen Störungsbildern gibt. In 2014 wurden zunehmend Schüler/-innen
angemeldet, die im Auftrag von Jugendämtern aus NRW, BaWü, Belgien und Trier-Saarburg
im Eifelkreis in Kleinsteinrichtungen und Pflegefamilien fremduntergebracht worden sind.
Weitere essentielle Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit sind Einzelfallhilfe und Krisenintervention. Die Präventionsangebote sind aufgrund der insgesamt höheren Einzelfallzahlen rückläufig. Ohne die außerschulischen Kooperationspartner wären die notwendigen Präventionsangebote nicht abzudecken (z. B. in den Bereichen Sexualpädagogik, Gewalt- und Suchtprävention).
Die Schulsozialarbeit des Caritasverbandes beteiligt sich an den Arbeitskreisen „AK Mädchen“, „AG Jugend Prüm“ und „AK Sucht“. In 2014 wurden in diesem Rahmen das 3-DTurnier in Prüm unterstützt, in Bitburg und Prüm die Theatervorführung „Philotes“ ermöglicht
und der Mädchenaktionstag durchgeführt. In Kooperation mit der AG Jugend Prüm fanden
die easi-Veranstaltungen und der Zertifikationskurs „Medienbildung in der Jugendarbeit“
statt. An allen drei Schulen wurden im Rahmen der „Woche der Kinderrechte“ Projekte initiiert und umgesetzt.
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Jugendhilfebericht 2015
2014 Statistische Daten
Schülerzahl
(Stand 31.12.2014)
Einzelfallgespräche
Elterngespräche
Gruppenangebote /
Mitarbeit in der
Ganztagsschule
Konferenzen Schule
Caritasverband /
AK
Kaiser-LotharRealschule plus
Prüm
Realschule plus
Bitburg
Realschule plus
Bleialf
Gesamtschülerzahl:
485 Schüler
71 Schüler im Berufsreifezweig
(ab Klasse 7)
Gesamtschülerzahl:
929 Schüler
153 Schüler im Berufsreifezweig
(ab Klasse 7)
69 Ganztagsschüler
226 Ganztagsschüler
Gesamtschülerzahl:
340 Schüler
41 Schüler im Berufsreifezweig
(Differenzierung ab
Kl. 8)
170 Ganztagsschüler
628 Beratungen
(in 302 Fällen)
126 Schülerinnen
176 Schüler
249 Beratungen
(in 103 Fällen)
147 persönlich
102 telefonisch
11 Hausbesuche
211 Angebote
220 Schülerinnen
185 Schüler
38 Konferenzen/
Arbeitstreffen Schule
745 Lehrerkontakte
39 Teams/
Arbeitskreise
405 Beratungen
(in 136 Fällen)
264 Schülerinnen
141 Schüler
98 Beratungen
51 persönlich
44 telefonisch
3 Hausbesuche
111 Angebote
193 Schülerinnen
291 Schüler
27 Konferenzen
545 Lehrerkontakte
26 Teams/
Arbeits-kreise
591 Beratungen
(in 299 Fällen)
123 Schülerinnen
176 Schüler
162 Beratungen
(in 67 Fällen)
112 persönlich
50 telefonisch
3 Hausbesuche
208 Angebote
ca. 130 Schülerinnen
ca. 140 Schüler
48 Konferenzen /
Arbeitstreffen Schule
770 Lehrerkontakte
33 Teams/
Arbeitskreise
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Jugendhilfebericht 2015
Kommunaler Jugendscout im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Das Projekt „Kommunale Jugendscouts“ wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, vom Europäischen Sozialfonds und dem Eifelkreis
Bitburg-Prüm gefördert. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Jugendamt) hat
den Caritasverband Westeifel e. V. mit der Durchführung beauftragt.
Die Zielgruppe des Jugendscouts sind Jugendliche und junge erwerbsfähige Erwachsene
unter 25 Jahren, deren berufliche und soziale Integration durch Benachteiligungen im sozialen und/oder psychischen Bereich beeinträchtigt ist.
Der Übergang von der Schule zur Ausbildung gestaltet sich vor allem für Jugendliche mit
keinem oder einem schlechten Schulabschluss schwierig. Häufig fehlt hier die notwendige
Ausbildungsreife. Zudem stehen viele dieser Jugendlichen zwischen den Hilfesystemen, so
dass sie zunächst an die passenden Hilfs- und Unterstützungsangebote der verschiedenen
Institutionen herangeführt werden müssen. Häufig stehen zunächst eine Stabilisierung der
Lebensumstände und erste existenzsichernde Maßnahmen am Anfang des Hilfeprozesses.
Leider fehlt in den meisten Fällen die familiäre Unterstützung. Die Aufgabe des Jugendscouts besteht darin, die Lebensumstände in den unterschiedlichen Bereichen (Wohnen, Familie, Finanzen, Suchtproblematik, fehlende Motivation, soft skills etc.) dahin gehend zu beeinflussen, dass eine Stabilisierung der Jugendlichen eintritt, die sich dann wiederum positiv
auf die Ausbildungsreife und Ausbildungsfähigkeit auswirkt. In diesem komplexen Hilfeprozess arbeiten wir mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern zusammen. Besondere
Bedeutung kommt hier dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu.
Auch im Förderzeitraum 2014/2015 ist laut den Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz
und des Europäischen Sozialfonds für das Projekt „Jugendscout“ die Durchführung von Theoriemodulen zu drei vorgeschriebenen und einem optionalen Thema verpflichtend und förderungsrelevant. In der praktischen Umsetzung für das Kalenderjahr 2014 wurden die folgenden Module durchgeführt: Berufsorientierung, Bewerbertraining, Grundlagen finanzieller Lebensführung und „Europa und ich“. Alle Module wurden in Kooperation mit Netzwerkpartnern
angeboten.
Zur zahlenmäßigen Auswertung des Projektes:
Im Jahr 2014 hatten insgesamt 78 Jugendliche und junge Erwachsene Kontakt zum Jugendscout, davon waren 43 männliche und 35 weibliche Jugendliche.
Dabei geht es in der Einzelfallarbeit selten um eine reine Vermittlung in Arbeit, Ausbildung
oder Praktikum. In der Regel sind die Vermittlungshemmnisse der Jugendlichen so groß,
dass zunächst andere Probleme im Vordergrund stehen. Diese sind z. B. Obdachlosigkeit
bzw. drohende Obdachlosigkeit, fehlende Sozialleistungen oder auch Suchtmittelkonsum,
um nur einige zu nennen. Die Zunahme an psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen ist
ebenfalls enorm.
Der Jugendscout im Eifelkreis betreut zudem das Projekt „Begleitetes Wohnen“, das vom
Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm finanziert wird. Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu Hause innerhalb ihrer Familien leben können. Die ungeklärte Wohnsituation bedeutet in diesen Fällen, dass Ausbildungs- oder Arbeitsplätze gefährdet sind, da ein zuverlässiger Einsatz nicht
mehr möglich ist. Im Rahmen dieses Projektes wurden im Jahr 2014 in insgesamt vier Wohnungen drei junge Männer und drei junge Frauen betreut. Hier konnten vier Jugendliche in
Ausbildung gebracht werden, bei einem Jugendlichen wurde über die Suchtberatung eine
Suchttherapie beantragt und bei einem Jugendlichen eine Reha-Maßnahme. Somit sind beste Voraussetzungen für die Verselbständigung der jungen Menschen gegeben.
Weiterhin wurde 2014 stärker der Fokus darauf gelegt, für und mit Klienten mit den oben
beschriebenen Problemlagen eigene Wohnungen zu finden. Es wurde ihnen darüber hinaus
angeboten, sie entsprechend dem Angebot des Begleiteten Wohnens in ihrer eigenen Wohnung bei der Verselbständigung zu unterstützen. Insgesamt konnten acht Jugendliche in
diesem Rahmen im Projekt Begleitetes Wohnen betreut werden.
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Jugendhilfebericht 2015
Suchtberatung des Caritasverbandes Westeifel im Eifelkreis
Der Caritasverband Westeifel e. V. hält in den Dienststellen Bitburg und Prüm ein Beratungsangebot für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Familien vor. Dabei können die
Probleme im Umgang mit stoffgebundenen Suchtmitteln, wie Alkohol, Medikamente oder
illegale Drogen, liegen oder in einer Verhaltenssucht, wie z. B. der Spielsucht.
Im Jahr 2014 nahmen in Bitburg 297 Personen (219 Männer und 78 Frauen) und in Prüm
83 Personen (52 Männer und 31 Frauen) das Beratungsangebot wahr, die statistisch mit
zwei oder mehr Kontakten in die Dokumentation aufgenommen wurden. Hinzu kommen noch
die Einmalkontakte mit ca. 120 Personen.
Alarmierende Zahlen enthält der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung, wonach
jeder Dritte Deutsche an der Schwelle zum Alkoholismus steht. Die empfohlenen Trinkmengen werden von 9,5 Millionen Menschen überschritten. 1,77 Millionen der Deutschen zwischen 16 und 64 gelten als alkoholabhängig, bei 1,61 Millionen liegt ein Alkoholmissbrauch
vor.
Im Jahr 2014 wurden in den Beratungsstellen in Bitburg und Prüm190 Klientinnen und Klienten im Hinblick auf eine Alkoholproblematik beraten.
Insgesamt zeigt sich in Deutschland nach wie vor ein steigender Trend zur Medikamentenabhängigkeit. Es werden vor allem Schmerzmittel, Antidepressiva und Schlafmittel zu häufig
konsumiert. Derzeit stehen etwa 2,31 Millionen Menschen in Abhängigkeit von mindestens
einem der genannten Mittel, wobei gemäß einer Studie der Epidemiologischen Suchtsurvey
der Uni München hervorgeht, dass hier Menschen über 50 und gerade Frauen besonders
häufig oft betroffen sind. Die Anfragen in diesem Bereich an die Beratungsstelle sind jedoch
mit zehn Beratungsfällen immer noch sehr gering, da die Medikamentenabhängigkeit sehr
häufig als solche nicht erkannt und benannt wird.
Die mit Abstand am häufigsten konsumierte Droge (illegal) in Deutschland ist nach wie vor
Cannabis. Wie der Drogenbericht der Bundesregierung zeigt, hat jeder vierte Deutsche im
Alter zwischen 18 und 64 schon einmal etwas davon konsumiert.
Von den 101 Klientinnen und Klienten der Beratungsstellen im Bereich illegaler Drogen sind
die meisten Konsumenten von Cannabis, gefolgt von Amphetaminen oder einer Kombination
der beiden Substanzen.
Hochgerechnet auf die 16- bis 65-jährigen Deutschen zeigten im Jahr 2013 rund 368.000
Menschen ein problematisches und rund 443.000 Menschen ein pathologisches Suchtverhalten für Glücksspiel. Mehr als jeder Dritte hat zusätzlich zur Sucht noch eine psychische
Erkrankung. Besonders anfällig für Suchtverhalten sind Menschen, die an Geldspielautomaten spielen. Ihr Risiko für eine Abhängigkeit ist 30-mal höher, als das anderer Glücksspieler.
Ebenfalls als kritisch gelten Sportwetten und Casino-Spiele.
In unseren Beratungsstellen wurden 2014 insgesamt 37 Personen aus diesem Problemfeld
beraten.
Neben den genannten Problemfeldern wurden Beratungen im Bereich Essstörungen oder
von Verhaltenssüchten (z. B. Kaufsucht) sowie Angehörigenberatungen durchgeführt.
Die Beratungen fanden im Einzelgespräch, Paargespräch und in Familiengesprächen statt.
Parallel dazu werden drei Gruppenangebote vorgehalten mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Motivations– und Infogruppe, Behandlungsgruppe und Nachsorgegruppe).
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Jugendhilfebericht 2015
Bericht der Fachstelle für Suchtprävention
Durch das Präventionsgesetz der großen Koalition in Berlin erhält die Prävention endlich die
gesellschaftliche Bedeutung, die wir in der Suchtprävention lange gefordert haben. Durch
dieses Gesetz wird auch die Arbeit der Präventionsfachkräfte, wie sie seit vielen Jahren in
Rheinland-Pfalz erfolgreich geleistet wird, bestätigt und für die Zukunft zusätzlich legitimiert.
Das Wissen um gesunde Lebensweisen, die Befähigung, diese umzusetzen, soll nach diesem Gesetz weiterentwickelt und gestärkt werden. Eigenverantwortung und Eigenkompetenz in allen gesellschaftlichen Schichten und in jedem Lebensalter sind dabei primäres Ziel.
So wurden im Jahre 2014 rund 22 Maßnahmen und Projekte angeboten und durchgeführt.
Dabei wurden über 1.600 Menschen erreicht.
Durch die verschiedenen Maßnahmen konnten ca. 95 Multiplikatoren, wie Eltern, Lehrer,
Beschäftigte in der Kinder– und Jugendhilfe, Ausbilder, zu den Themen der Suchtprävention,
Gesundheits- und Lebenskompetenzförderung erreicht werden.
Wichtige Arbeits– und Vernetzungsfelder der Fachstelle waren in 2014 vor allem die Federführung und Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien, wie z. B.
•
•
•
•
der AK Sucht– und Gewaltprävention Bitburg-Prüm sowie die alljährliche Erstellung des AK
Flyers: „Angebote 2014“
Arbeitsgruppe Jugendschutz
die AG Jugend Prüm
Interregionaler AK der Fachkräfte der Bad Mondorfer Gruppe
Schwerpunkte der Fachstelle in 2014 waren z. B. die Aktion beim Beda-Markt am
06.03.2014 mit mobiler Kletterwand und Infostand, eine Kooperation mit dem bebiz Bitburg,
sowie die interregionale Multiplikatorenfortbildung der Mondorfer Gruppe zur tiergestützten
Pädagogik am 9. Mai bei Welschbillig sowie die beiden ersten Module der Fortbildung in
Suchtprävention und soziale Arbeit mit der Natur – Wildnispädagogik als Impuls für die Arbeit
mit Familien, Kindern und Jugendlichen im August und Oktober 2014.
Das Theaterstück „Philotes“ konnte jeweils in Bitburg und Prüm mit finanzieller Unterstützung seitens der LZG und kommunalen Mitteln des Eifelkreises aufgeführt werden. Zielgruppe zu dem Thema „Digitale Medien, Medienkompetenz, online spielen“ waren
SchülerInnen der 8. bis10. Klassen und Auszubildende des bebiz.
Weitere Aktivitäten waren z. B.:
•
•
•
•
Durchführung/Mitgestaltung von Elternabenden zu den Themen: Sucht– und Gewaltprävention/Gesundheitsförderung/Kommunikation/neue Medien,
Einsätze der Kletterwand im Eifelkreis mit Auf- und Abbau, Betreuung und Einweisung,
Begleitung einer erlebnispädagogischen Maßnahme mit Auszubildenden des bebiz Bitburg
in Marienthal/Luxemburg,
Zweimalige Durchführung eines Kurses zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenauffälligen in Kooperation mit der aufsuchenden Arbeit.
Das ist ein eintägiges Seminar, das jeweils samstags als Ganztagesveranstaltung für erstauffällige Drogenkonsumenten im Alter von 15 – 20 Jahren zu den Themen: „Rechtliche Aspekte
des Konsums illegaler Substanzen nach dem BtMG, die Reflektion des eigenen Konsumverhaltens, Aufklärung über Wirkweisen von Substanzen und einige weitere Aspekte“ beim
CV Bitburg stattfindet.
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Jugendhilfebericht 2015
Schwangerenberatungsstelle
Die Kath. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bitburg und Prüm bieten professionelle Beratung nach § 2 SchKG für Schwangere, Frauen, Männer und Familien im Eifelkreis
Bitburg-Prüm an. Die Beratungsstellen sind in einem interdisziplinären Team mit Dipl. Sozialpädagogen, Dipl. Sozialarbeiterin und Dipl. Psychologin tätig. Der Stellenumfang in Bitburg
beträgt 1,65 Stelle und in Prüm 0,5 Stelle, wobei eine enge Kooperation und Vernetzung
erfolgt. Eine gute Erreichbarkeit ist durch die ganztägigen Öffnungszeiten, die Barrierefreiheit, zusätzliche wöchentliche Sprechzeiten vor Ort in Speicher, Sprechzeiten auf den gynäkologischen Stationen in den Krankenhäusern sowie Terminvereinbarungen auch außerhalb
der normalen Arbeitszeiten und an Wochenenden (z. B. Beratung vertrauliche Geburt) gegeben. Müssten die ab 2015 angekündigten Kürzungen der Zuschüsse des Landes RheinlandPfalz umgesetzt werden, würde dies bedauerlicherweise gravierende Einschnitte für Umfang
und Art unserer Angebote der Schwangerenberatung bedingen. Die Auswirkungen würden
insbesondere die Erreichbarkeit der Beratungsstellen tangieren, aber auch die Qualität der
Arbeit würde entweder leiden oder müsste durch andere Einschränkungen kompensiert werden.
Im Jahr 2014 nahmen insgesamt 365 Frauen und Männer das Angebot der Schwangerenberatung der Caritas wahr, davon 279 in Bitburg und 86 in Prüm. Erstmals Kontakt zu unseren
Beratungsstellen hatten 254 Ratsuchende, während 111 Personen bereits längerfristig betreut wurden. Die meisten Klientinnen, d. h. 176 Frauen, kamen in Verbindung mit Schwangerschaft. Nach Geburt des Kindes nahmen 108 Frauen und Männer Hilfe in Anspruch, dabei kann Beratung bis zum Alter des Kindes von drei Jahren gewährleistet werden. Das Beratungsangebot steht jedem unabhängig von Nationalität und Konfession offen und wird von
allen genutzt, wie auch die nachfolgenden statistischen Zahlen dokumentieren. Die Beratung
erfolgte in Einzel-, Paar- und Familiengesprächen sowie in Gruppenangeboten. Insgesamt
fanden 3.282 Kontakte statt, wobei auch telefonisch oder per Mail Rat vermittelt wurde. So
wird auch das Angebot zur Onlineberatung zunehmend von Klientinnen genutzt. Von der
Altersstruktur stellt die Gruppe der jungen Frauen, d. h. der 18- bis 24-Jährigen ein Viertel
der Ratsuchenden, während die Altersgruppe 25 bis 29 Jahre bereits 29 Prozent ausmacht.
Die Anzahl minderjähriger Schwangerer belief sich 2014 auf fünf Jugendliche zwischen 15
und 17 Jahren. Der Anteil lediger und verheirateter Frauen ist mit jeweils 40 Prozent gleich
groß. Die Problemlagen schwangerer Frauen, Partner und Familien sind vielfältig und reichen vom Schwangerschaftskonflikt, Fragen zur Existenz- und Wohnraumsicherung, der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie über Fragen der Schwangerenvorsorge bis hin zu Beziehungsschwierigkeiten und psychologischen Problemen. 25 Prozent haben Schwierigkeiten als Migrantin, sei es durch Flucht und Kriegstraumata, noch unzureichende Sprachkenntnisse oder schlechte öffentliche Verkehrsanbindungen auf dem Land. Nachfrage und
Not der Flüchtlinge haben im vergangenen Jahr zugenommen und werden weiter steigen.
Neben der Beratung im Gespräch kommt der Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen in der
Schwangerenberatung ein hoher Stellenwert zu als existentielle Entlastung für Alleinstehende und Familien und zur Unterstützung des Kindeswohls. 2014 wurden in Bitburg und Prüm
insgesamt 108.949,94 € Stiftungsmittel für Schwangeren- und Säuglingserstausstattung,
Wohnraumsicherung und Unterstützung der Lebensführung an bedürftige schwangere Frauen weitervermittelt. Hinzu kommen Sachleistungen in Form gebrauchter Ausstattung oder als
Lebensmittel. Um eine weitergehende Effizienz der geleisteten Hilfen sicherzustellen, ist eine
gute Vernetzung und Kooperation mit weiteren Partnern unabdingbar. Intern wird diese
durch die direkte Zusammenarbeit mit den weiteren Fachdiensten der Caritas im Haus gewährleistet, wie allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung, Interventionsstelle bei Gewalt in engen Beziehungen, Kinderschutzdienst, Familienpflege, Migrationsdienst, ambulanter Hospizdienst, Suchtberatung, Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit etc. Extern besteht eine gute Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens (Geburtsstationen und
Hebammen) mit Jugendamt und Jugendhilfe, Schulen, Lebensberatung, Familien- und Erwachsenenbildung sowie weiteren Institutionen und Behörden. Ein Hauptaugenmerk liegt im
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Jugendhilfebericht 2015
Bereich früher Hilfen zur Förderung des Kindeswohls und der Prävention von Vernachlässigung und Gefährdung. Gerade den Schwangerenberatungsstellen kommt durch den frühen
Kontakt bereits in der Schwangerschaft und die Kooperation mit weiteren Partnern, insbesondere mit der Familienhebamme des Jugendamtes, eine besondere Funktion zu. Vielfach
können Frauen motiviert werden, bereits zu einem frühen Zeitpunkt weitergehende pädagogische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Anspruch zu nehmen.
Folgende regelmäßige Angebote für niedrigschwelligen Zugang und zur Vernetzung vor Ort
werden intensiv genutzt:
Sprechstunde für Alleinerziehende wöchentlich in Bitburg und Prüm
Sprechstunde monatlich in den Geburtsstationen in Bitburg und Prüm und Zusammenarbeit bei den Kreißsaalführungen
Sprechtag für Schwangere donnerstags vormittags in Speicher und Müttercafe mit Familienhebamme in Speicher monatlich in Zusammenarbeit mit der Kath. FBS Bitburg
Gesprächskreis für trauernde Eltern monatlich in Bitburg in Zusammenarbeit mit dem
ambulanten Hospizdienst der Caritas
Im präventiven Bereich wurden mehrere Informationsveranstaltungen sowie Elternpraktika
mit Babysimulatoren für Schüler angeboten. Dabei wurden zwei umfassendere Babybedenkzeitprojekte durch eine Honorarkraft durchgeführt und ein Projekt von einer Mitarbeiterin. Auf
Kreisebene erfolgt eine Mitarbeit in dem bestehenden Netzwerk des Eifelkreises BitburgPrüm „Guter Start ins Kinderleben“ unter Federführung des Jugendamtes. Zudem arbeiten
unsere Beraterinnen aus Bitburg und Prüm eng zusammen, engagieren sich in verschiedenen Fachgremien und stellen die Beratungsqualität u. a. durch regelmäßige Fortbildungen
sicher. So haben sich die Beraterinnen auf unterschiedliche Schwerpunkte spezifiziert, um
passgenau den jeweiligen Bedarfen zu entsprechen, z. B. Beratung für Alleinerziehende,
Migrantinnen oder im Kontext von Pränataldiagnostik.
Seit Mai 2014 besteht ein Rechtsanspruch für Frauen zur Durchführung einer vertraulichen
Geburt. Um diesem Beratungsbedarf Rechnung zu tragen, führt derzeit eine Mitarbeiterin
eine entsprechende Fortbildung zur Qualifizierung als diesbezügliche Fachkraft durch.
Inwieweit dieses umfassende und vielfältige Beratungsangebot für schwangere Frauen und
Familien auch in Zukunft in diesem Umfang weitergeführt werden kann, ist fraglich angesichts der einschneidenden Zuschusskürzungen durch das Land Rheinland-Pfalz ab 2015 für
die katholischen Schwangerenberatungsstellen in der Westeifel.
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Jugendhilfebericht 2015
Bericht über die Tätigkeit der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit (AJS)
Zur Zielgruppe der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit zählen junge Menschen zwischen 14
und 27 Jahren, die von bestehenden Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden
bzw. nicht mehr erreicht werden wollen. Konkret sind dies Konsumenten legaler und illegaler
Drogen und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen (z. B. von Obdachlosigkeit bedroht).
Die Aufsuchende Jugendsozialarbeit wird zum größten Teil aus kommunalen Mitteln (Jugendhilfe) gefördert sowie aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und Eigenmitteln des
Caritasverbandes.
Dabei gliedern sich die Angebote der AJS in drei Hauptbereiche:
Aufsuchende Arbeit
Durch regelmäßige Präsenz (Fokus liegt in den Städten Prüm, Bitburg, Speicher) wird der
Kontakt zu Jugendlichen an informellen Treffpunkten gesucht und Vertrauen aufgebaut.
Durch die aufsuchende Arbeit begegnen wir den Jugendlichen „als Gäste“ in ihrer Lebenswelt und können so erfahren, welche Themen, Probleme oder Entwicklungen sich gerade im
Jugendbereich zeigen. Insgesamt zeigt sich die Lage entspannt, auffällige Formierungen
z. B. im rechtsradikalen Lager sind nicht zu erkennen.
Einzelfallhilfe
Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen benötigen Hilfe, vor allem, wenn schon viele
Bemühungen der Jugendhilfe durchlaufen wurden bzw. fehlgeschlagen sind. Wenn die zuständigen Mitarbeiter der AJS eine Vertrauensbasis zum jeweiligen Jugendlichen finden,
beginnt ein unter Umständen langer und mühseliger Weg der Beratung und Unterstützung.
2014 konnten bei 100 Fällen intensive Hilfen und bei 44 Fällen kurzfristige Hilfen (unter fünf
Beratungsterminen) geleistet werden. Dabei wurden insgesamt 45 weibliche und 55 männliche Jugendliche und junge Erwachsene erreicht. Beraten wurden junge Menschen aus dem
gesamten Kreisgebiet, wobei auch hier der Schwerpunkt auf Prüm, Bitburg und Speicher
liegt. Die verhältnismäßig hohe Zahl an Kurzberatungen zeigt, dass es auch der AJS nicht
immer gelingt, die o. g. Zielgruppe zu binden. Inhalte der Kurzberatungen sind in aller Regel
existenzsichernde Fragen in Form von Antragstellung oder Wohnungssuche. Bei den längerfristigen Beratungen geht es primär darum, die Jugendlichen zu stärken (ergänzend durch
die u. g. Gruppenangebote), um den Weg in weitere Hilfeformen zu ebnen, wie z. B. Weitervermittlung an Fachdienste, wie Suchtberatung. Die Jugendlichen stehen dem Beratungssystem so fremd entgegen, dass unsere Aufgabe darin besteht, ihnen niedrigschwellig zu
begegnen. Die Beratungen beziehen sich in den meisten Fällen auf Suchtproblematik (die
von den Jugendlichen noch nicht anerkannt wird) und psychische Beeinträchtigungen (deren
Vorhandensein ebenfalls nicht angenommen wird bzw. die auch (noch) nicht diagnostiziert
sind).
Von der Gesamtzahl der Klienten waren 60 Jugendliche unter 21 Jahren, wobei hier in vielen
Fällen äußerst erfolgreich mit dem ASD des Jugendamtes kooperiert wurde. Es waren gute
und schnelle Lösungen möglich, die Synergieeffekte für alle Beteiligten, in erster Linie aber
für die betroffenen Jugendlichen, freigesetzt haben.
Prävention, Projekte und Gremienarbeit
Das Projekt „Förderung, Freizeit und Familie“, das Gemeinwesen??? orientierte Arbeit am
Stadtwald in Prüm leistet, wurde weitergeführt und weiter ausgebaut.
Unter dem Motto „Sonntagskicker“ trafen sich auf Anregung der AJS insgesamt 32 Jugendliche und junge Erwachsene in den Sommer- und Herbstmonaten regelmäßig sonntags am
Prümer Kurpark zum gemeinsamen Fußballspielen. Diese Gruppe ist ein loser Zusammenschluss von begeisterten Fußballern, die zum größten Teil unter benachteiligten Bedingungen aufwachsen und als „gefährdet“ einzuschätzen sind. Sie gehören keinem Verein an, die
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Gründung einer Freizeitmannschaft wird aber diskutiert. Einige der Teilnehmer werden darüber hinaus in der Einzelfallhilfe der AJS beraten und unterstützt.
Das Beratungsangebot in Speicher wurde aufrechterhalten. Die zuständige Mitarbeiterin ist
weiterhin einmal wöchentlich vor Ort. 2014 konnten 14 Jugendliche in Speicher beraten und
unterstützt werden.
Das Projekt „Klettern statt abhängen“ wurde ebenfalls weitergeführt und ausgebaut. 2014
konnten zehn weitere Jugendliche erfolgreich den Kletter- und Sicherungskurs absolvieren.
Die Kletterwand des Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention wurde bei zwei Veranstaltungen in Bitburg aufgebaut. An beiden Terminen wurde unter Anleitung der Streetworkerin
das Sichern von benachteiligten Jugendlichen übernommen. Ebenfalls mitgewirkt wurde
beim Auf- und Abbau der Kletterwand. Für alle Beteiligten war dies ein äußerst spannendes
und interessantes Projekt und einfach vorbildhaft in Sachen Partizipation.
Weiterhin ist die AJS in regionalen Gremien, wie dem Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention, der AG Jugend Prüm und der AG Stadtwald Prüm vertreten. Als Vertreter der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nimmt die AJS regelmäßig an den Treffen der Steuerungsgruppe der Jugendhilfeplanung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm teil und
beteiligt sich an den Workshops.
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Jugendhilfebericht 2015
16.4 Aus dem Jahresbericht 2014 der Lebensberatungsstelle
Bitburg
Die Anzahl der Leistungen, die 2014 von der Lebensberatung Bitburg erbracht wurden, betrug 397.
Diese verteilten sich auf 761 Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Außerdem nahmen 399 Erwachsene, Kinder und Jugendliche an weiteren Angeboten der
Lebensberatung, wie Elternkursen, offenen Sprechstunden, Weiterbildungen, teil.
Mit welchen Beratungsanlässen meldeten sich Kinder/Jugendliche, ihre Eltern und
Erwachsene bei uns an?
Bei Kindern und Jugendlichen waren die wichtigsten Themen:
1. Probleme bei Trennung und Scheidung der Eltern
2.
Probleme mit konsequentem Erziehungsverhalten
3.
Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten
4.
Probleme durch Partnerkonflikte der Eltern
5.
Aggressivität
Bei Frauen und Männern waren die wichtigsten Themen:
1. Kommunikationsprobleme
2. kritische Lebensereignisse
3. Probleme im familiären Umfeld
4. Selbstwertproblematik
5. Trennungswunsch / Angst vor Trennung
Welche Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wurden erbracht?
1. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung
4
2. § 17/§18 Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Ausübung
der Personensorge
70
3. § 17/18 in Verbindung mit § 28 zusätzlich kombiniert mit Erziehungsberatung
104
4. § 28 Erziehungsberatung
101
5. § 41 Beratung junger Volljähriger
10
Familiäre Zusammenhänge:
Von den Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren (N = 205) lebten:
• bei beiden leiblichen oder Adoptiveltern 52 %
• bei einem alleinerziehenden Elternteil 36 %
• bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner 10 %
• bei Großeltern, Verwandten oder in Pflegefamilien 1 %
• in anderen Wohnsituationen 1 %
Das heißt: 48 % aller Kinder und Jugendlichen leben nicht in ihrer Ursprungsfamilie.
Beratungsdauer:
Die durchschnittliche Beratungsdauer pro abgeschlossenem Fall liegt bei 5,9 Stunden.
Finanzierung:
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat die Lebensberatung 2014 mit insgesamt 72.973,00 €
bezuschusst. Das sind 19,7 % der Gesamtkosten.
Das Land trägt 22 % der Kosten. Die restlichen 58,3 % werden vom Träger der Einrichtung,
vom Bistum Trier finanziert.
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Organisatorisches:
Das Beratungsangebot der Lebensberatung steht allen Menschen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
ohne aufwändige bürokratische oder finanzielle Hürden offen.
Die Lebensberatung Bitburg befindet sich in der Josef-Niederprüm-Straße 14.
Telefonisch erreichbar ist das Sekretariat der Beratungsstelle von Montag bis Freitag unter
Tel. 06561/8987.
Zwischen 12 und 13 Uhr sind Anmeldungen und Telefongespräche direkt mit den Beraterinnen und Beratern möglich.
Für Online-Beratung per E-Mail ist die Internet-Adresse: www.online.lebensberatung.info
eingerichtet.
Projekte / Zusatzangebote:
Im Herbst/Winter 2014 wurde ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien im Grundschulalter durchgeführt.
Ebenfalls im Herbst 2014 fanden regelmäßige Treffen eines Elterngesprächskreises zum
Thema Pubertät statt.
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