Albert-Schweitzer-Familienwerk RLP/SL e.V.
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Albert-Schweitzer-Familienwerk RLP/SL e.V.
Willkommen im: Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. 65582 Diez [email protected] 20 Jahre Unsere Angebote Verwaltung Beratung Ambulante Hilfen Stationäre Hilfen Geschäftsstelle … … Verwaltung Geschäftsführung Pädagogische Leitung Buchhaltung ambulante Hilfen Ambulante Hilfen Maßnahmen nach dem SGB VIII (KJHG) (Kurzfassung) Die wohl häufigsten und somit bekanntesten Hilfeformen… Sozialpädagogische Familienhilfe („SPFH“) nach §27 i.V.m. §31 SGB VIII =>Diese Form der Jugendhilfe zielt auf das gesamte Familiensystem und dient in erster Linie dem Aufbau und Erhalt eines gut funktionierenden Miteinanders. Stärken, Ressourcen und Kompetenzen des einzelnen Familienmitgliedes werden erkannt, berücksichtigt und unter professioneller Anleitung gestärkt und gefestigt. Als wesentliches Ziel steht hier im Vordergrund: Der Erhalt der Familie als Ganzes durch den Ausbau bereits vorhandener Kompetenzen und Neuerwerb von Handlungsmöglichkeiten um im lebenspraktischen Alltag selbständig agieren und (weiter)bestehen zu können Erziehungsbeistandschaft „EB“ nach §27 i.V.m.§30 SGB VIII =>Dieses individuelle Angebot der Jugendhilfe konzentriert sich vorrangig auf die Bedürfnisse einzelner Kinder bzw. einzelner Jugendliche um diese in einer für sie schwierigen Phase des Lebens dahingehend zu fördern und zu unterstützen, dass ihnen eine Integration in die Gesellschaft langfristig gelingt ohne dabei den Bezug zur Familie und des sozialen Umfeldes außer Acht zulassen, sondern diese, nach Möglichkeit, unter fachlicher Beratung mit in die entstehenden Prozesse einzubinden Weitere Bereiche der ambulanten Hilfen Begleitung junger Erwachsener während der Verselbständigungsphase nach §27 i.V.m.§§34 und 41 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §27 i.V.m.§35 SGB VIII Betreuungshelfer nach §27 i.V.m. §§30 und 52 SGB VIII (durch Gerichte - JGG) Kinderschutz nach §8a SGB VIII Mediation (in z.B. Trennungs-und Scheidungsangelegenheiten) Clearings (4-6 Wochen) Begleiteter Umgang (nach Maßgabe durch ein Familiengericht oder auf Wunsch eines Elternteils §18 SGB VIII)=> Grundlage: §1684 BGB Auftraggeber . . . . . . Für den Träger sind IMMER Jugendämter, da diese auch die Kosten übernehmen! Ambulante Hilfen sind für die Empfänger (Familien, Eltern, junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder) IMMER kostenfrei, da es sich hierbei um gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Staates handelt. Dienstleister . . . Voraussetzungen zur Ausübung von fachlich qualifiziertem und professionellem Handeln: Dipl. Sozialpädagogen/Innen Dipl. Sozialarbeiter/Innen Dipl. Pädagogen Bachelor (Studiengang Soziale Arbeit) Erzieher/Innen mit Zusatzausbildung (muss aber von den JÄ zugelassen werden) Möglichst einheitlich „systemischer“ Ansatz Weitere Zusatzqualifikationen sollten für jeden nicht nur ein „KANN“ sein….. ! Wie kommt ambulante Hilfe zum Empfänger? Als Auflage/Empfehlung eines Familiengerichtes (präventiv – und vereinzelt auch mit sog.„Kontrollauftrag“ verbunden zum Schutz des Kindes)Aber auch hier gilt: Ohne Antragstellung „läuft“ nichts! (Ausnahme: Betreuungsweisungen) Durch die Antragstellung eines jungen Erwachsenen (ab 18J. bis max. 21J.-im geprüften Einzelfall sind Verlängerungen möglich) Durch die Antragsstellung eines oder beider sorgeberechtigter Elternteile (je nach Wohnort der Kinder und der Elternbeziehung) beim zuständigen JA Wesentliche Voraussetzungen. . . . . . Mitwirkungspflicht (des Antragstellers) !!! . . . Der Wunsch und die Einsicht nach Veränderung/Verbesserung der aktuellen Situation MERKE: Veränderung/Verbesserung lässt sich nicht erzwingen und Hilfe kann nur auf freiwilliger Basis erkannt und angenommen werden und somit stattfinden! Unser Haupthaus … Vollstationäre Wohngruppe I Schaumburger Str. 38 65582 Diez Hilfeformen § 27 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit § 34 SGB VIII - Heimerziehung Konzept In der Vollzeitgruppe werden die Kinder und Jugendlichen das ganze Jahr „rund um die Uhr“ - Familienersetzend - betreut. Dies bezieht sich auf das alltägliche Leben und in einigen Fällen auch auf die Vorbereitung zur Verselbständigung. Die Familien sind, je nach Ressourcen und Wille, aktiv und kontinuierlich eingebunden. Platzanzahl Wir können für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren (Aufnahmealter) bis zu 7 Plätze zur Verfügung stellen. Aktuell betreuen wir 7 Kinder und Jugendliche Im Alter von 7 bis 17 Jahren. … auch eine schöne Rückseite kann entzücken Flexible Vollstationäre Wohngruppe II Schaumburgerstrasse 38 65582 Diez Hilfeformen § 27 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit § 34 SGB VIII - Heimerziehung Konzept In der Flexiblen Vollzeitgruppe werden die Kinder und Jugendlichen das ganze Jahr, zwischen 5-7 Tagen pro Woche versorgt und betreut Dies bezieht sich auf das alltägliche Leben und in einigen Fällen auch auf die Vorbereitung zur Verselbständigung. Die Familien sind aktiv und kontinuierlich eingebunden. Platzanzahl Wir können für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 12 Jahren (Aufnahmealter) bis zu 6 Plätze zur Verfügung stellen. Aktuell betreuen wir 4 Kinder und Jugendliche Im Alter von 6 bis 17 Jahren. Freunde finden fällt hier leicht Inobhutnahmestelle Diez … 65582 Diez Hilfeform § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Konzept Die Inobhutnahme wird durch das Jugendamt vorgenommen (oft in Kooperation mit der Polizei). Kinder oder Jugendliche werden hierdurch vor einer akuten Gefährdung geschützt. In der Inobhutnahmestelle wird ein Kind oder Jugendliche/r über einen kurzen Zeitraum besonders intensiv betreut. Hauptziel ist es der/dem Betroffenen einen geschützten Rückzugsraum zu bieten, der eine Perspektivklärung ohne erschwerende Faktoren ermöglicht. Platzanzahl Wir können für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 17,11 Jahren (Aufnahmealter) bis zu 2 (3) Plätze zur Verfügung stellen. Aktuell betreuen wir 2 Kinder und Jugendliche Im Alter von 15 und 16 Jahren.