Abschnitt 3 - Handlungsstrukturen des Jugendamtes

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Abschnitt 3 - Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Landkreis Mittelsachsen
Jugendhilfeplan - 3. Abschnitt
Handlungsstrukturen
des Jugendamtes
Juni 2012
Inhalt
1
Aufbau des Jugendamtes nach Bundes- und Landesrecht .................................................... 3
1.1
Jugendhilfeausschuss .............................................................................................................. 3
1.2
Verwaltung des Jugendamtes ................................................................................................. 7
2
Die Abteilung Jugend und Familie .......................................................................................... 7
2.1
Abteilungsleitung .................................................................................................................... 8
2.2
Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen...................................................................................... 9
2.3.
Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst........................................................................... 10
2.4.
Referat 31.3 - Fachdienste .................................................................................................... 12
Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................................... 14
Begriffserklärungen .............................................................................................................................. 14
Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................... 14
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Seite 2
1
Aufbau des Jugendamtes
tes nach Bundes- und Landesrecht
Jeder örtliche Träger der öffentlic
ntlichen Jugendhilfe hat für die Wahrnehmung der
er A
Aufgaben nach dem
SGB VIII ein Jugendamt zu erricht
ichten (§ 69 Abs. 3 SGB VIII, § 1 Abs. 2 LJHG). Das
as JJugendamt weist im
Vergleich zu anderen Ämtern einer
eine Landkreisverwaltung eine besondere Struktur
tur auf.
Gemäß § 70 Abs. 1 SGB VIII (desgl
esgl. § 1 Abs. 3 LJHG) werden die Aufgaben des Juge
Jugendamtes durch den
Jugendhilfeausschuss und durch
ch d
die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenomme
men. Dieser zweigliedrige Aufbau des Jugendamtes spie
spiegelt die besondere Qualität des partnerschaftlic
ftlichen Zusammenwirkens der Träger der öffentlichen
hen und freien Jugendhilfe wider, welche besonde
nders in deren Zusammenwirken im Jugendhilfeausschu
schuss deutlich wird.
1.1
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst
asst sich anregend und fördernd mit allen Angelegen
egenheiten der Jugendhilfe. Er hat im Rahmen der vom
om K
Kreistag bereitgestellten Mittel und gefassten
n Be
Beschlüsse sowie der
Satzung des Jugendamtes Beschlu
chlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Nach der Satzung des Jugendamt
amtes nimmt der Jugendhilfeausschuss insbesonde
ndere folgende Aufgaben wahr:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Erörterung aktueller Proble
oblemlagen junger Menschen und ihrer Familien
en ssowie Entwicklung
von Problemlösungen einsc
inschließlich Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung
der Jugendhilfe im Kreisgeb
gebiet;
Jugendhilfeplanung, insbe
sbesondere Grundsatzentscheidungen zu Zielvo
ielvorstellungen und
Schwerpunkten des Gestalt
staltungsprozesses, wobei die anerkannten Träger
ger d
der freien Jugendhilfe in allen Phasen frühzeit
hzeitig zu beteiligen sind;
Aufstellung von Grundsätze
ätzen, Richtlinien und Kriterien zur Förderung derr fre
freien Jugendhilfe;
Aufstellung von Grundsätze
ätzen für die Anerkennung von Trägern der freien
ien Jugendhilfe
J
im Bereich des örtlichen Trägers
ers d
der öffentlichen Jugendhilfe sowie Entscheidunge
ungen im Einzelfall;
Beteiligung bzw. Übertragun
agung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfee zu
zur Durchführung an
anerkannte Träger der freie
reien Jugendhilfe nach § 76 SGB VIII;
Beschlussfassung über den
en Bedarfsplan gemäß § 8 Abs. 1 SächsKitaG sowie
wie über dessen Fortschreibung gemäß § 8 Abs.
bs. 2 SächsKitaG;
Aufstellung der Vorschlagsli
gsliste für die Wahl der Jugendschöffen gemäß § 35 JGG.
Der Jugendhilfeausschuss hat 15 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder.
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Stimmberechtigtes Mitglied
Stellvertreter
Landrat Volker Uhlig
(Ausschussvorsitzender)
Zweiter Beigeordneter
Dieter Steinert
CDU/RBV - Kreistagsfraktion
Kreisrat Lothar Hofmeister
Kreisrat Friedrich Schlosser
(stellvertretender Ausschussvorsitzender)
Kreisrat Prof. Dr. Karl-Hermann Kandler
Kreisrat Michael Albrecht
Kreisrätin Kathrin Schneider
Kreisrätin Maria Wollmerstädt (B90-Grüne)
Kreisrat Ralf Schreiber
Kreisrätin Antje Hillinger
Die Linke - Kreistagsfraktion
Kreisrat Peter Buschmann
Kreisrat Volkmar Richter
Kreisrätin Petra Steidten
Kreisrätin Dr. Ulrike Bretschneider
SPD - Kreistagsfraktion
Kreisrat Henning Homann
Kreisrätin Simone Violka
FDP - Kreistagsfraktion
Kreisrat André Quaiser
Kreisrat Karl-Heinz Mantau
Sportjugend des Kreissportbundes Mittelsachsen e. V.
Anett Stäbler
Michael Matschos
Muldentaler Jugendhäuser e. V.
Susann Meißner
Ines Klein (Gemeinschaftswerk Frankenberg e. V.)
Der Paritätische LV Sachsen e. V.
Martina Müller
Dirk Polster
Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.
Ulrike Worbs-Reichenbach
David Kren
CVJM Kreisverband Mittweida e. V.
Claudia Uhlig
Marcus Eick
Diakonie Döbeln e. V.
Martin Creutz
Thomas Franke
Beratendes Mitglied
Stellvertreter
Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie
Heidi Richter (Abteilungsleiterin)
Carmen Schauer (stellvertretende Abteilungsleiterin)
Amtsgericht
Christof Specht (Richter am Amtsgericht Freiberg) Ines Opitz (Richterin am Amtsgericht Döbeln)
Agentur für Arbeit
Angela Kahnt
Elke Weinhold
Jobcenter Freiberg-Mittweida
Olaf Graf
Inga Fischer
Sächsische Bildungsagentur
Matthias Lessig
Heiko Felgener
Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge
Michael Wahl (Polizeirevier Freiberg)
Claudia Andrä (Polizeirevier Mittweida)
Katholische Kirche
zur Zeit nicht besetzt
Johannes Köst
Evangelische Kirche
Falk Herrmann
Mirjam Postler
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen
Annett Schrenk
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Satzungsgemäß wurde auss d
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusse
usses
Unterausschuss für Jugendhilfepl
lfeplanung gebildet. Ihm gehören an:
• Martin Creutz (Diakonie
ie D
Döbeln e. V.) als Vorsitzender
• Ulrike Worbs-Reichenbach
bach (Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.)
als stellvertretende Vorsit
orsitzende
• Susann Meißner (Muldent
dentaler Jugendhäuser e. V.)
• Martina Müller (Der Paritä
aritätische LV Sachsen e. V.)
• Kathrin Schneider (Kreista
eistag, CDU-Fraktion)
• Falk Herrmann (Evangelisc
elische Kirche) und
• Heidi Richter (Leiterin der Abteilung Jugend und Familie)
ein
ständiger
Zur Unterstützung seiner Arbeit,
eit, insbesondere zur Erfüllung des Auftrages aus
us § 80 Abs. 3 SGB VIII,
die Träger der freien Jugendhilfe
ilfe in
i allen Phasen der Jugendhilfeplanung frühzeiti
zeitig zu beteiligen, regte der Unterausschuss die Bildung
dung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII an. Es wurden drei
Arbeitsgemeinschaften gebildet..
Die Arbeitsgemeinschaften sind ein Forum für die Beratung anstehender Fragen
gen der Jugendhilfeplanung, der Fort- und Weiterentwi
twicklung sowie der Evaluation der Aufgaben ihres
hres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches unter qualitativ
tativen und quantitativen Gesichtspunkten. Die Arb
Arbeitsgemeinschaften
fördern den Informations- und
d Fa
Fachaustausch zwischen Trägern der freien Jugen
ugendhilfe, der Verwaltung und politisch Verantwortlich
lichen.
Mitglieder der „Arbeitsgeme
emeinschaft Hilfen zur Erziehung und angrenzen
nzende Leistungen im
Landkreis Mittelsachsen“ sind (Stand: März 2012):
Mitglied
Martina Müller
(Vorsitzende)
Kathrin Schneider
Anja Küttner
Daniel Schippan
Kerstin Loose
Stefan Mühl
Gabriela Beyer
Katrin Petring
Monika Schlesier
Carmen Achilles
Dirk Weishaupt
Carmen Schauer
Sylvia Kempe
Träger
Der Parit
aritätische LV Sachsen e. V./
Volkssoli
ssolidarität Regionalverband Freiberg e. V./ Mitglied
lied im Jugendhilfeausschus
chuss und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
ung
Kreistag,
tag, CDU-Fraktion/ Mitglied im Jugendhilfeausschuss
huss und im Unterausschus
chuss für Jugendhilfeplanung
AWO Kreisverband
Kre
Freiberg
AWO Familienzentrum
Fam
gGmbH
Diakonis
onisches Werk Rochlitz e. V.
Diakonis
onisches Werk Freiberg e. V.
Oase e. V.
V Mittweida
Caritasve
asverband für Chemnitz und Umgebung e. V.
CJD Chem
hemnitz im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlan
hland e. V.
vfb Verei
erein zur Förderung der beruflichen Bildung Mittwe
tweida e. V.
Internati
nationaler Bund e. V. Verbund Sachsen/Thüringen
Abteilun
ilung Jugend und Familie, Referatsleiterin Allgemein
einer Sozialer Dienst
Geschäft
häftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplan
lanerin
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit des Landkreises Mittelsachsen“ sind:
Mitglied
Träger
Susann Meißner
Muldentaler Jugendhäuser e. V./ Mitglied im Jugendhilfeausschuss
und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
Evangelische Kirche/ Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im
Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.
DKSB Kreisverband Freiberg e. V.
Kindervereinigung Leipzig e. V.
Regenbogenbus e. V.
Treibhaus e. V. Döbeln
Verein für soziale Dienste, Jugendarbeit und Beratung e. V.
Kreissportbund Mittelsachsen e. V.
Stadt Burgstädt
Stadt Döbeln
Stadt Freiberg
Abteilung Jugend und Familie, Referatsleiter Fachdienste
Geschäftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplanerin
(Vorsitzende)
Falk Herrmann
Sabine Hilsbrich
Petra Straube
Anja Michael
Janine Kromm
Stephan Conrad
Egbert Schubert
Michael Jubelt
Beate Burgemeister
Birgit Hummitzsch
Heiko Heese
Volkmar Hanke
Karin Klotzsche
Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Kindertagesstätten des Landkreises Mittelsachsen“ sind:
Mitglied
Martin Creutz
Christine Höbel
Sylvia Franz
Kathleen Recknagel
Michaela Neubert
Thomas Eulenberger
Jacqueline Spieler
Rita Mittmann
Christina Walter
Andrea Blümel
Jörg Hänel
Kerstin Thanheiser
Volkmar Hanke
Kathrin Kuhnert
Sylvia Kempe
Träger
Diakonisches Werk Döbeln e. V./ Mitglied im Jugendhilfeausschuss
und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung
Stadt Frankenberg
Stadt Freiberg
Stadt Oederan
Stadt Roßwein
Stadt Penig
AWO Kinderwelt gGmbH
„Kinderland“ e. V. Weißenborn
Kinderland am Tharandter Wald e. V. Niederschöna
DRK Kreisverband Rochlitz e. V.
Ev.-Luth. St.-Aegidien-Kirchgemeinde Frankenberg
Kinderhaus Hartha e. V.
Abteilung Jugend und Familie, Referatsleiter Fachdienste
Abteilung Jugend und Familie, Kita-Fachberaterin
Geschäftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplanerin
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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1.2
Verwaltung des Jugendamtes
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden im Auftrag
des Landrates von der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes geführt (§ 70 Abs. 2 SGB VIII, § 4
Satzung des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen). Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung
gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig oder wiederholt anfallen und nach vorgegebenen
Regelungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Der Jugendhilfeausschuss kann bestimmte Aufgaben als Aufgaben der laufenden Verwaltung ausweisen.
2
Die Abteilung Jugend und Familie
Die Verwaltung des Jugendamtes - im Landkreis Mittelsachsen als Abteilung Jugend und Familie bezeichnet - ist in der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung dem Geschäftskreis des Zweiten Beigeordneten - Geschäftskreis Soziales und Gesundheit - zugeordnet worden.
Die Abteilung Jugend und Familie gliedert sich in drei Referate.
Abteilung Jugend und Familie
Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen
Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst
Referat 31.3 - Fachdienste
Der Sitz der Abteilung befindet sich am Standort Mittweida des Landratsamtes Mittelsachsen, Am
Landratsamt 3 (Haus A) in 09684 Mittweida.
Mitarbeiter des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst sind auch an den Standorten Döbeln (Mastener Straße 15 in 04720 Döbeln) und Freiberg (Frauensteiner Straße 43/Flachbau in 09599 Freiberg)
tätig. An diesen Standorten werden durch den Fachbereich Kindschaftsrecht des Referates Fachdienste zu den allgemeinen Sprechzeiten (s. u.) zusätzlich Außensprechstunden angeboten.
Für die Abteilung Jugend und Familie gelten die allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes, wobei
die Mitarbeiter nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung stehen.
Montag:
nach Terminvereinbarung
Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Alle Mitarbeiter sind unter der zentralen Rufnummer 03731 799-0 erreichbar. Außerdem können sie
auch per E-Mail kontaktiert werden: [email protected].
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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2.1
Abteilungsleitung
Funktion
Abteilungsleiterin
1. Stellvertretung
2. Stellvertretung
Heidi Richter
Carmen Schauer
Volkmar Hanke
Der Abteilungsleiterin obliegt die Verantwortung für die Steuerung und Kontrolle der Erfüllung der
Aufgaben des Jugendamtes nach dem SGB VIII u. a. Gesetze. Sie vertritt das Jugendamt in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen. Die Abteilungsleiterin stimmt das Zusammenwirken von Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss ab, insbesondere bereitet sie die Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses inhaltlich vor. Außerdem ist die Abteilungsleiterin auf Vorschlag des Sächsischen Landkreistages Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss.
Im Bereich der Abteilungsleiterin erledigen 5 Mitarbeiter referatsübergreifende Aufgaben innerhalb
der Abteilung Jugend und Familie.
Aufgaben/Leistungen
Sekretariatsdienst
Haushaltsplanung, -vollzug und -überwachung
EDV-Verfahrensbetreuung,
Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung
Folgende Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe werden außerhalb der Organisationseinheit „Abteilung Jugend und Familie“ im Fachbereich Zentrale Aufgaben, welcher direkt
dem 2. Beigeordneten untersteht, von 3 Mitarbeitern wahrgenommen.
Aufgaben/Leistungen
Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII)
Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten der Abteilung Jugend und Familie
Controlling für die Abteilung Jugend und Familie
Kooperationen/Arbeitskreise
im Freistaat Sachsen:
•
•
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
LJA-Arbeitskreis Jugendhilfeplanung
Überregionaler Arbeitskreis Kita-Planung
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2.2
Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen
Referatsleitung
Gabriela Schröter
Simone Wiedemann
Gabriele Zwinscher
Karla Hoyer
Cindy Zwinzscher
Funktion
Referatsleiterin
Stellvertreterin und Fachbereichsleiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Fachbereichsleiterin SächsLErzGG, BEEG
Fachbereichsleiterin Unterhaltsvorschuss
Fachbereichsleiterin Elternbeiträge, Absenkungsbeträge Kita
Im Referat 31.1 sind 5 Mitarbeiter für die finanzielle Bearbeitung der Hilfen zur Erziehung u. a. Leistungen, die vom Referat 31.2 nach SGB VIII gewährt werden, zuständig. Weiterhin werden die Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld von 6 Mitarbeitern, auf Unterhaltsvorschuss von
12 Mitarbeitern sowie auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Erstattung
der Absenkungsbeträge von 9 Mitarbeitern bearbeitet. Die territoriale Zuständigkeit der Mitarbeiter
der Fachbereiche ist im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreismittelsachsen.de).
Aufgaben/Leistungen
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Finanzierung der ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen sowie anderer Leistungen nach
SGB VIII
Heranziehung zu den Kosten bei teil- und voll-stationären Hilfen
Vereinbarungen nach §§ 77 und 78a ff SGB VIII, Finanzierung von Erziehungsberatungsstellen
SächsLErzGG, BEEG
Beratung zur Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Elternzeit
Gewährung von Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld
Unterhaltsvorschuss
Beratung zu und Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nach UVG
Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen beim Unterhaltsverpflichteten
Elternbeiträge, Absenkungsbeträge für Kindertagesbetreuung
Berechnung des Absenkungsbetrages für Alleinerziehende oder Geschwister (§ 15 Abs. 1 Satz 3
SächsKitaG)
Berechnung der Übernahme von Elternbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII
Finanzierung von Tagespflegepersonen und Festsetzung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege nach SGB VIII
Abstimmung mit den Gemeinden zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Beitragssatzung
(§ 15 Abs. 1 SächsKitaG)
Jährliche Erfassung der Betriebskosten (§ 14 Abs. 2 SächsKitaG)
Kooperationen/Arbeitskreise
im Freistaat Sachsen:
•
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Kommunaler Sozialverband - Elterngeldberatung mit allen
sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten
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2.3
Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst
Referatsleitung
Carmen Schauer
Thomas Müller
Gabriele Heß
Eva Müller
Funktion
Referatsleiterin
Stellvertreter und
Fachbereichsleiter Freiberg
Fachbereichsleiterin Döbeln
Fachbereichsleiterin Mittweida
Das Referat 31.2 ist mit 33 Mitarbeitern im Wesentlichen in zwei umfangreichen Leistungsbereichen
des SGB VIII tätig: „Förderung der Erziehung in der Familie“ (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ (§§ 27 bis 41 SGB VIII). Integrierte Bestandteile der Arbeit sind die Bereiche Kinderschutz, Krisenintervention und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren. Nach dem Territorialprinzip ist jeder
Mitarbeiter des Referates für die Beratung und Unterstützung der Familien in bestimmten Gemeinden zuständig. Dabei gibt es gesonderte Zuständigkeiten für die Bereiche „Allgemeiner Sozialer
Dienst“, „Pflegekinderdienst“ und „Adoptionsvermittlung“. Entsprechende tabellarische Übersichten
sind im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreis-mittelsachsen.de).
Aufgaben/Leistungen
Allgemeiner Sozialer Dienst
Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 8b SGB VIII)
Allgemeine Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung (§ 16 SGB VIII)
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes (§ 18 SGB VIII)
Unterstützung alleinsorgeberechtigter Mütter und Väter (§ 18 SGB VIII)
Gewährung von Hilfen und Unterstützung nach §§ 19 bis 21 SGB VIII
Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII
Gewährung und Begleitung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige (§ 35a SGB VIII)
Beratungsangebote und Hausbesuche vor und nach der Geburt im Rahmen des Projektes „Präventiv aufsuchende Arbeit des ASD Mittelsachsen“ (Sächsisches Handlungskonzept für präventiven
Kinderschutz)
Krisenintervention und Schutzmaßnahmen
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII)
Rufbereitschaftsdienst
Pflegekinderdienst
Gewinnung und Schulung von Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegeverhältnissen, Begleitung von
Pflegeeltern, Pflegekindern und deren Herkunftsfamilien
Erteilung der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Aufgaben/Leistungen
Adoptionsvermittlung
Auswahl der Adoptiveltern, Beratung und Unterstützung aller Beteiligten vor und nach der Adoption, einschließlich Begleitung von Identitätssuchen
Vorbereitung der Adoption und Vermittlung in Adoptionspflege (§ 51 SGB VIII i. V. m. AdVermiG)
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren in Adoptionssachen (§ 50 SGB VIII)
Koordinierungsstelle für das „Netzwerk präventiver Kinderschutz Mittelsachsen"
Aufbau und Pflege regionaler Kooperationsstrukturen zum präventiven Schutz von Kindern mit
Fachkräften inner- und außerhalb der Jugendhilfe (KKG und Sächsisches Handlungskonzept für
präventiven Kinderschutz) sowie Familienförderung und Familienbildung
Vereinbarungen nach §§ 8a und 72a SGB VIII
Kooperationen/Arbeitskreise
im Landkreis:
•
im Freistaat Sachsen:
•
•
•
•
•
•
Steuerungsgruppe präventiver Kinderschutz
Arbeitskreis Familienbildung Mittelsachsen
Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Mittelsachsen
Interventionstisch Häusliche Gewalt
Psychosoziale Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen (PSAG)
Örtliche Arbeitsgemeinschaft Betreuung
•
•
•
LJA-Arbeitskreis Adoptionsvermittlung/Pflegekinderwesen
LJA-Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung/präventiver Kinderschutz
LJA-Arbeitskreis Familienförderung und -bildung
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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2.4
Referat 31.3 - Fachdienste
Referatsleitung
Volkmar Hanke
Christel Arnold
Ute Schröder
Funktion
Referatsleiter
Stellvertreterin und Fachbereichsleiterin Jugendgerichtshilfe
Fachbereichsleiterin Kindschaftsrecht
Die 26 Mitarbeiter des Referates 31.3 erbringen Leistungen aus verschiedenen Bereichen der Kinderund Jugendhilfe: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ einschließlich „Förderung der freien Jugendhilfe“ (§§ 11 bis 14 und 74 SGB VIII), „Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege“ (§§ 22 ff SGB VIII), Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz“ (§ 52 SGB VIII) und „Kindschaftsrecht“ (§§ 18 und 55 bis 59 SGB VIII). Auch die Mitarbeiter der Fachbereiche „Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege“, „Jugendgerichtshilfe“
und „Kindschaftsrecht“ arbeiten nach dem Territorialprinzip. Die entsprechenden Übersichten sind
im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreis-mittelsachsen.de).
Aufgaben/Leistungen
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Fachberatung für Träger der freien Jugendhilfe und deren Fachkräfte zu Projekten und Angeboten
nach §§ 11 bis 14 SGB VIII, Vernetzung der Fachkräfte in Arbeitskreisen, Organisation von Fortbildungen für hauptamtliche Fachkräfte
Stellungnahmen für Ausnahmen nach § 6 JArbSchG
Koordinierungsstelle „Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler“ (ab 01.07.2012)
Unterstützung von Vorhaben mit sozialpädagogischen Handlungsansätzen zu Erwerb und Stärkung
von Schlüsselkompetenzen, Verbesserung der Lernmotivation sowie Intervention bei Schuldistanz
Förderung der Jugendhilfe
Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote nach
§§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII sowie für Kleinprojekte nach §§ 11 bis 14 SGB VIII
Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für Baumaßnahmen und Ausstattung
Gewährung von Zuwendungen an Städte und Gemeinden für Kindertageseinrichtungen aus der
Investitionspauschale
Berechnung und Ausreichung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Beratung in Fragen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22
ff SGB VIII) und Fachberatung nach § 21 SächsKitaG
Organisation von Fortbildungen für Leiterinnen und Erzieherinnen in Tageseinrichtungen sowie für
Tagespflegepersonen (§ 21 Abs. 2 SächsKitaG)
Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII)
Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Aufgaben/Leistungen
Jugendgerichtshilfe
Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und deren Eltern sowie Heranwachsender im Jugendgerichtsverfahren
Erstellung des Jugendgerichtshilfeberichts, Mitwirkung an der Hauptverhandlung
Kontrolle von Weisungen und Auflagen
Durchführung von Diversionsverfahren (§ 52 SGB VIII i. V. m. JGG)
Kindschaftsrecht
Beratung und Unterstützung Alleinerziehender sowie junger Volljähriger bei der Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen (§ 18 SGB VIII)
Beratung und Unterstützung nicht verheirateter Mütter bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52a SGB VIII)
Führung von Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften (§§ 55 f SGB VIII)
Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen (§ 58a SGB VIII)
Beurkundungen personenstands-, sorge- und unterhaltsrechtlichen Inhalts (§ 59 SGB VIII)
Kooperationen/Arbeitskreise
im Landkreis:
•
•
•
im Freistaat Sachsen:
•
•
•
•
•
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Arbeitskreis Schulsozialarbeit
Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung im Landkreis
Mittelsachsen
LJA - Gemeinsamer Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz/
Jugendsozialarbeit/Jugend- und Jugendverbandsarbeit
LJA-Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe
LJA-Arbeitskreis Vormundschaften
LJA-Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege
Arbeitskreis der Kita-Fachberater Chemnitz/Westsachsen
Seite 13
Abkürzungsverzeichnis
AWO
ASD
AdVermiG
BEEG
CVJM
desgl.
DKSB
DRK
e. V.
ev.-luth.
FBL
i. V. m.
JArbSchG
JGG
LJA
LJHG
SächsKitaG
SächsLErzGG
SGB VIII
u. a.
UVG
Arbeiterwohlfahrt
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Christlicher Verein junger Menschen
desgleichen
Deutscher Kinderschutzbund
Deutsches Rotes Kreuz
eingetragener Verein
evangelisch-lutherisch
Fachbereichsleiter/ Fachbereichsleiterin
in Verbindung mit
Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendgerichtsgesetz
Landesjugendamt
Landesjugendhilfegesetz
Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz
Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe
und andere
Unterhaltsvorschussgesetz
Begriffserklärungen
Jugendliche
Junge Menschen
Junge Volljährige
Kinder
wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
wer noch nicht 27 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)
wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII)
wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)
Hinweis:
Zur Vereinfachung werden die Formulierungen zumeist in männlicher Form
verwendet, wobei die weibliche Form eingeschlossen ist. Bei Formulierungen
in weiblicher Form sind auch nur diese gemeint.
Anlagenverzeichnis
Anlage: Aufgaben/Leistungen der Abteilung Jugend und Familie von A bis Z
Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Seite 14
Anlage
Aufgaben/Leistungen der Verwaltung des Jugendamtes von A bis Z
Aufgaben/Leistungen
A
B
E
F
G
H
I
J
K
L
N
P
R
S
T
U
V
Adoption
Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft
Beistandschaft
Beurkundungen
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen
Elterngeld, Elternzeit
Erlaubnis für Kindertagespflegestellen
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
familiengerichtliches Verfahren - Mitwirkung
Finanzierung von Hilfen zur Erziehung
Förderung von Angeboten freier Träger
Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen,
investiv
Fortbildung von Fachkräften
Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung
Hilfen zur Erziehung
Inobhutnahme
Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit - Fachberatung
Jugendarbeitsschutz - Stellungnahmen für Ausnahmen
Jugendgerichtshilfe
Jugendhilfeplanung
Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen - Fachberatung
Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler
Kostenbeiträge für Hilfen zur Erziehung
Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen
Netzwerk präventiver Kinderschutz
Pflegekinder, Pflegeeltern
Rufbereitschaft
Sorgeerklärung - Auskunft
Sorgeerklärung - Beurkundung
Trennung/ Scheidung/ Partnerschaft - Beratung
Umgangsrecht
Unterhaltsansprüche - Beratung und Unterstützung
Unterhaltsvorschuss
Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung
Vaterschaftsfeststellung - Beratung und Unterstützung
Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und
Qualitätsentwicklung
31.2
31.3
31.3
31.3
31.1
31.1
31.3
31.2
31.2
31.1
31.3
Information
auf Seite
11
13
13
13
9
9
12
10
10
9
12
31.3
12
31.3
31.0
31.2
31.2
31.3
31.3
31.3
31.3
31.3
31.1
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Referat