Protokoll Vereinstagung
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Protokoll Vereinstagung
- Kreis Gifhorn/Spielausschuss Emmen, den 13.12.13 Protokoll der dezentralen Arbeitstagung mit Ralf Serra (NFV-Barsinghausen) in der Wesendorfer Deele, Kastanienweg 10, 29392 Wesendorf am 12.12.13 um 18:30 Uhr. Im September 2013 wurden alle Vereine durch Heinz Jeske (Spielausschuss) angeschrieben und über eine Arbeitstagung „Pass und Spielrecht“ informiert. Um mögliche Probleme auch zeitnah bewältigen zu können, wurde der 12.12.13 als Termin, in Absprache mit Ralf Serra, bestimmt. 36 Vereinsvertreter meldeten sich zu dieser Veranstaltung an. Die Einladung erfolgte am 09.12.13 per E-Mail (EV-Postfach). Mit Egon Trepke und Sven Reschke vom Vorstand und Marion Sassano, Timo Teichert und Heinz Jeske vom Spielausschuss erschienen 37 Personen, es konnte somit pünktlich um 18:30 Uhr begonnen werden. Die Anwesenden Teilnehmer, Referent Ralf Serra und Egon Trepke wurden vom Spielausschussvorsitzenden Heinz Jeske begrüßt, nach der Begrüßung stellte Egon Trepke kurz (15 Minuten) die neue Home Page (www.NFV-Gifhorn.de) vor, er erklärte kurz welche Möglichkeiten es gebe sich in der Home Page zu informieren. In der Menüleiste oben können sämtliche Kreisinformationen aufgerufen werden, diese sind natürlich nur aktuell wenn jeder (Vorstand, Spielausschuss, Jugendausschuss, Lehrausschuss, Schiedsrichterausschuss, Vereinsvertreter) auch Informationen an den Administrator (z. Zt. Egon Trepke und Stefan Kalberlah) schickt. Unter dem Menüpunkt Download sind alle Informationen wie auch in der vorherigen Homepage einzusehen, dieser wird auch ständig auf den neuesten Stand gebracht. Weiter hebt Egon die Werbepartner (Kreis und Verband) hervor, sowie auch die Möglichkeit das Niedersachsen Journal über mehrere Jahre zurück einzusehen. Ralf Serra stellt sich vor und teilt den Anwesenden mit, dass er seine ersten Fussballaktionen als aktiver Fußballer im Nachbarkreis Celle bei den Vereinen Hohne, Wietze und Celle begann. Irgendwann fand er dann seine Arbeitsstelle in Barsinghausen. Dort ist er mit der Leitung im Passwesen tätig. Nun wurden die Anwesenden Teilnehmer das erste Mal überrascht, wer geglaubt hätte, jetzt würde Ralf Serra nur noch mit Zahlen und Paragraphen um sich werfen sah sich getäuscht, erst mal bot er jedem das persönliche Du an, das auch nicht bei Gesprächen am Telefon beendet sein muss, gab aber gleich zu verstehen, dass er sich nicht alle Namen merken kann aber wenn gesagt wird, dass er aus dem Kreis Gifhorn kommt, bleibt es beim Du. Im Jahr werden in Barsinghausen ca. 29.000 Neuanträge und ca. 43.000 Vereinswechsel bearbeitet, da ist es aber auch erforderlich dass alle Anträge in ihrer Zusammenstellung auch vollständig sind. Die Gestaltung des Abends stellte sich Ralf Serra so vor, dass die Teilnehmer in 6 Arbeitsgruppen eingeteilt werden und dann 6 aktuelle Themen als Aufgabe erhalten Diese zu lösen. Ralf würde selbstverständlich Hilfestellung dazu geben. Hinterher sollte dann ein Sprecher seine Aufgabe mit der Problemlösung vorstellen und die auftauchenden Fragen beantworten auch hierbei ist Ralf als Fachmann mit Hilfestellung dabei. Thema 1 Vereinswechsel nach verspäteter Abmeldung trotz schriftlicher Freigabezusicherung. Thema 2 Vereinswechsel mit festgeschriebener Entschädigung und nach erfolglosem Einsatz der Rücktransfer zum Heimatverein in der Wechselperiode II Thema 3 Festgespielt oder nicht. 1 Thema 4 Vereinswechsel von einem Kreis in einen anderen Kreis mit verspätetem Abmeldedatum in der Wechselperiode II. Thema 5 Vereinswechsel in Wechselperiode I mit verspäteter Herausgabe des Spielerpasses. Thema 6 Wann dürfen A-Junioren im Herrenbereich spielen? Dürfen 17jährige A-Junioren im Herrenbereich spielen? Die Gruppenarbeit löste zwar eine kurze Verwirrung bei den Teilnehmern aus aber alle schienen sichtlich Spaß an der Arbeit zu haben. Alle Gruppen saßen intensiv (ca. 45 Minuten) an ihren Aufgaben, diskutierten untereinander, mit Ralf Serra und bereiteten ihre Flip Charts vor. Gruppe 1 hatte das Thema 1: Sachverhalt: Ein Spieler, 30 Jahre alt, seit einiger Zeit nur noch auf der Reservebank eines Bezirksligisten bekommt ein Angebot vom benachbarten Kreisligisten, dort die zweite Halbserie zu spielen. Der Bezirksligist ist nicht erbaut über die Wechselabsicht seines Spielers und kündigt an, die Freigabe nicht zu erteilen. Der Spieler hat aber eine schriftliche Freigabezusicherung in der Tasche, die wurde ihm allerdings schon vor 5 Jahren bei seinem Wechsel zum Bezirksligisten gegeben. Der Spieler geht in einen Winterurlaub und meldet sich erst nach seiner Rückkehr am 06.01.13 bei seinem alten Verein ab. Der Antrag wird in der Passstelle am 10.01.14 eingereicht. Welche Spielerlaubnis erhält der Spieler für Freundschaftsspiele, welche für Pflichtspiele? Die vortragende Gruppe 1 wurde durch Kai Busch (SV Eischott) vertreten der weitestgehend die Situation richtig beurteilte und alles was fehlte ergänzte Ralf Serra. Lösung: Die Voraussetzungen, um in der Wechselperiode im Winter eine sofortige Spielerlaubnis zu erhalten, sind klar definiert: 1.) Abmeldung bis zum 31.12. 2.) Freigabe des alten Vereins 3.) Antragstellung bis zum 31.01. Eine Zustimmungsverweigerung bleibt dann unberücksichtigt, wenn der Spieler vorhereine Freigabezusicherung erhalten hat - auch wenn die schon 5 Jahre alt ist. Der Spieler würde zwar als freigegebener Spieler behandelt werden, hat aber leider die Abmeldefrist verpasst. Demzufolge wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele des Kreisligisten mit einer Wartefrist von 6 Monaten, berechnet ab dem letzten Pflichtspieleinsatz (10.12.13) erteilt - also ab dem 11.06.14. In Freundschaftsspielen ist der Einsatz ab Antragseingang, dem 10.01. möglich. Gruppe 2 hatte das Thema 2: Ein 23jähriger Spieler der von der Jugend an bei einem Kreisligisten gespielt hatte, wechselte für die in der Spielordnung festgeschriebene Entschädigung zu einem Landesligisten. Hier kommt er aber nur sporadisch zum Einsatz, daher entschließt er sich in der Winterwechselperiode zu seinem Heimverein wieder zurück zu kehren. Der Landesligaverein, der eine hohe Summe beim Wechsel investierte, gibt dem Spieler keine Freigabe, dennoch bleibt der Spieler bei seinem Entschluss und meldet sich zum 05.12.13 beim Landesligisten ab. Der ehemalige Heimatverein reicht den Antrag am 15.12.13 bei der NFVPassstelle ein. Frage 1: Wie hoch war die Entschädigungssumme des Landesligisten im Sommer an den Kreisligisten. Frage 2: Welche Spielerlaubnis erhält der Spieler für Freundschaftsspiele, welche für Pflichtspiele? 2 Frage 3: Kann der Kreisligist durch Zahlung der in der Spielordnung in § 7 festgelegten Ausbildungs- und Förderungsentschädigung erkaufen? Bei der Gruppe 2 trug Dirk Formesin die ihnen gestellten Fragen vor, er beantwortete sie recht gut. Zwischenfragen wurden von Ralf Serra beantwortet. Lösung 1: Der Landesligist musste 1500,- € zahlen! Lösung 2: Die Spielerlaubnis wird auch bei einer Zustimmungsverweigerung ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erteilt- hier also ab dem 15.12.13. Die Spielerlaubnis für Pflichtspiele wird hingegen nach einer Wartefrist von 6 Monaten erteilt. Diese Frist wird vom Tag des letzten Pflichtspieles, an dem der Spieler teilgenommen hat, an berechnet. Der Spieler würde eine Spielerlaubnis für Pflichtspiele demnach ab 11.04.14 erhalten. Lösung 3: Nein! Das Einkaufen einer Freigabe ist ausschließlich bei einer Abmeldung zum 30.06. und Antragseingang bis zum 31.08. möglich. Im Winter kann die Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung nur dann erteilt werden, wenn sich die beteiligten Vereine geeinigt haben und die Freigabe durch den alten Verein erteilt wurde. Gruppe 3 hatte das Thema 3 Festgespielt oder nicht. Ein Seniorenspieler hat eine Spielberechtigung für die Herrenmannschaften eines Vereins. Am 18.11. spielt dieser Spieler beim Pokalspiel der 2. Herrenmannschaft mit. Am 19.11. spielt derselbe Spieler im Pokalspiel der 1. Herrenmannschaft eine Halbzeit mit. Beim nächsten Punktspiel der 2. Mannschaft am 25.11. spielt der Spieler im letzten Spiel der Hinrunde wieder mit. Am 26.11. wechselt ihn der Trainer der 1. Mannschaft nach 20 Minuten im letzten Spiel seiner Mannschaft vor der Winterpause ein. Zwischen dem Pokalspiel der 1. Mannschaft am 19.11. und dem Punktspiel am 26.11. war ein Nachholspiel der Ersten angesetzt, das aber witterungsbedingt ausgefallen ist. Frage: Ist der Spieler nach der Winterpause in der 2. Mannschaft spielberechtigt? Die Gruppe um Oliver Lindwor (SV Teschendorf/Schneflingen) beantwortete diese Frage sehr souverän. Lösung: Festgespielt ist ein Seniorenspieler dann, wenn er in zwei aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen einer höheren Mannschaft eingesetzt wird. Da der Spieler sowohl am 19.11., als auch am 26.11. in einem Pflichtspiel eingesetzt wird, ist er danach für die Erste festgespielt. Das zwischendurch angesetzte Nachholspiel spielt keine Rolle, weil es nicht ausgetragen wurde. Die Tatsache, dass zwischen dem letzten Einsatz in der Ersten und dem nächsten Einsatz in der Zweiten die Winterpause liegt, ändert nichts daran. Gruppe 4 hatte Thema 4 Vereinswechsel von einem Kreis in einen anderen Kreis mit verspätetem Abmeldedatum in der Wechselperiode II. Ein Spieler aus dem Landkreis Osnabrück zieht aus beruflichen Gründen in den Landkreis Hannover. Er ruft am 25.11. seinen Spartenleiter an und bittet ihn seinen Pass per Post zuzusenden. Durch den Umzug 3 gerät der geplante Vereinswechsel zunächst in Vergessenheit. Erst im Januar kann sich der Spieler nach einem neuen Verein umschauen - wobei ihm erst jetzt auffällt, dass sein Pass noch nicht da ist. In einem weiterem Gespräch erklärt sein alter Verein, dass er mit dem Vereinswechsel nicht einverstanden ist. Man habe vergessen, den Pass abzuschicken. Als Abmeldedatum trägt der Verein das Tagesdatum, den 15.01. ein. Am 20.01. stellt sein neuer Verein einen Antrag auf Erteilung der Spielerlaubnis bei der NFVPassstelle. Dem Antrag ist der Spielerpass mit Freigabe und dem Abmeldedatum des 15.01. beigefügt. Frage 1: Welche Spielerlaubnis erhält Kramer unter diesen Bedingungen für Freundschaftsspiele, welche für Pflichtspiele? Frage 2: Wie hätte sich der Spieler besser abmelden sollen? Hier gab es die meisten Ungereimtheiten, die Ralf Serra aber bei allen Teilnehmern ausräumte. Der Gruppenführer, der mir namentlich nicht bekannt war, gab sein Bestes, konnte auf Grund der verworrenen Situation aber nicht eine eindeutige Aussage tätigen. Lösung zur Frage1: Die Voraussetzungen, um in der Wechselperiode im Winter eine sofortige Spielerlaubnis erhalten zu können, sind klar definiert: 1.) Abmeldung bis zum 31.12. 2.) Freigabe des alten Vereins 3.) Antragstellung bis zum 31.01. Lösung zur Frage 2: Der Spieler hat leider die Abmeldefrist verpasst, demzufolge wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele mit einer Wartezeit von 6 Monaten erteilt. In Freundschaftsspielen ist der Einsatz ab Antragseingang, dem 20.01. möglich. Erklärung: Um den Nachweis der Abmeldung der Verbandspassstelle gegenüber wirksam erbringen zu können, hätte sich der Spieler entweder per Einschreiben abmelden müssen, oder sich seine Abmeldung persönlich bestätigen lassen müssen. Wichtig ist dabei, dass die Bestätigung mit dem Vereinsstempel besiegelt wird. Gruppe 5 hat Thema 5 Vereinswechsel in Wechselperiode I mit verspäteter Herausgabe des Spielerpasses. Ein Spieler hat seinen Spielerpass per An- und Einschreiben vom 30.06.12 bei seinem alten Verein angefordert. Der abgebende Verein verweigerte die Herausgabe des Passes mit der telefonischen Begründung, dass der Spieler noch Schulden beim alten Verein hätte. Eine Entschädigung kam aber für den aufnehmenden Verein nicht in Frage, da der Spieler nur ein Jahr bei dem abgebenden Verein spielte. Daraufhin hat der abgebende Verein de Zustimmung mit NEIN verweigert. Der Pass wurde nicht ausgehändigt. Der Spielerpass wurde erst am 09.08.12 im Briefkasten des Spielers gefunden. Auf dem Pass steht: Abgemeldet am 29.06.12 und letztes Pflichtspiel am 30.05.12, Zustimmung NEIN! Es liegen folgende Dokumente vor: a) Beleg Einschreiben vom 30.06.12, b) Anschreiben an den abgebenden Verein vom 30.06.12, c) Spielerpass Die Fragen des aufnehmenden Vereins: Ist es richtig, dass wir dadurch, dass der angeforderte Pass nicht 2 Wochen nach Aufforderung da war, einen neuen Pass mit sofortiger Spielberechtigung beantragen können? Oder müssen wir das Nein akzeptieren und eine Sperre einplanen? 4 Bei dieser Gruppenarbeit kam es offensichtlich zu unterschiedlichen Meinungen. Es gibt jedoch nur eine richtige, die hatte Ralf Serra parat. Lösung: Das Abmeldeverfahren ist in § 6 SpO eindeutig beschrieben: Wird ein Spielerpass nachweislich nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Abmeldung herausgegeben, erteilt die Passstelle die sofortige Erlaubnis! Gruppe 6 Thema 6 Wann dürfen A-Junioren im Herrenbereich spielen? Dürfen 17jährige AJunioren im Herrenbereich spielen? Gibt es Ausnahmemöglichkeiten? In der Gruppenarbeit wurde hier eifrig diskutiert und auch sie waren zu dem Entschluss gekommen wie er denn auch richtig ist. Lösung: Gemäß § 12 Abs. 2 der NFV-Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges in allen Herrenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges, sobald sie das 18. Lebensjahrvollendet haben. Im Spieljahr 2013/14 sind dies folgende A-Junioren: Sämtliche A-Junioren des Geburtsjahrganges 1995 (1.1.95 - 31.12.95). Sie können ab dem 1.7.13, also dem Beginn des Spieljahres, eingesetzt werden (unabhängig davon, ob sie schon das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht)! Diejenigen A- Junioren des Jahrganges 1996, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden. Wenn es für ihre Jungs unmöglich und zumutbar ist, im benachbarten JFV zu spielen, könnte ihr Verein einen Antrag auf Sondergenehmigung über den Kreisjugend- beim Verbandsjugendausschuss einreichen. Zum Abschluss ist zu sagen, dass die Teilnehmer bei dieser Arbeitstagung zufrieden waren, die Technik hat, bis auf etwas Unschärfe erzeugt durch die Beamereinstellung, bei Egon seiner Präsentation geklappt. Bei einer erneuten Tagung sollte nur eine Microsoft Powerpoint Möglichkeit gegeben sein. Trotzdem gilt der Dank aber auch an Volker Tillmann (Inhaber der Wesendorfer Deele) für die Räumlichkeit, die für diesen Rahmen ausreichend waren. Nach einer anstrengenden Tagung bedankte Egon Trepke sich noch bei Ralf Serra für seine Ausführungen, bei den Teilnehmern für die engagierte Teilnahme an der Tagung und wünschte allen einen guten Heimweg. In der Hoffnung, dass das nicht die letzte Unterweisung im Kreis Gifhorn sein muss, bedankte ich mich bei Ralf Serra und bei den Teilnehmern für die gute Mitarbeit, wünschte allen einen guten Heimweg, frohe und besinnliche Festtage und ein erfolgreiches 2014. Ende der Tagung: 21:15 Uhr gez. Heinz Jeske Spielausschußvorsitzender Kreis Gifhorn 5