LEITFADEN ZUR SCHULWAHL

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LEITFADEN ZUR SCHULWAHL
Fachbereich Schule und Sport
Eine Information
Der Stadt
Mönchengladbach
LEITFADEN
ZUR SCHULWAHL
Informationen zum Schulwechsel
nach Beendigung der Grundschule
• Hauptschule
• Realschule
• Gymnasium
• Gesamtschule
• Waldorfschule
Notizen: Vorwort
Sehr geehrte Eltern,
in Kürze stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, für Ihr Kind die bedeutsame
Frage der weiterführenden Schullaufbahn zu entscheiden. Die Vielfalt des
Angebotes macht diese Entscheidung nicht einfach.
Diese Informationsschrift will Ihnen daher einen Überblick über die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten Ihres Kindes an den weiterführenden Schulen in
Mönchengladbach geben. Sie erhalten Einsicht in das differenzierte Gefüge
des heutigen Schulwesens und grundlegende Informationen über die einzelnen weiterführenden Schulformen mit ihren unterschiedlichen Bildungszielen, den Aufnahmevoraussetzungen sowie den Abschlüssen und Berechtigungen.
Sie werden erkennen, dass die Stadt Mönchengladbach über ein leistungsfähiges und sehr differenziertes schulisches Bildungsangebot verfügt.
Sicherlich wird dieses Heft nicht alle Ihre Fragen hinreichend beantworten
können. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch in
den Schulen. Auch die in diesem Heft genannten Beratungsdienste des
Fachbereichs Schule und Sport stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
An zahlreichen Schulen hat sich ein besonderes Schulprofil oder Schulprogramm herausgebildet, dessen Ausprägung für Ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil der
Schulen können Sie größtenteils auch dem Internet entnehmen Die entsprechenden Adressierungen finden Sie in den jeweiligen Anschriftenteilen
dieses Heftes.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen die folgenden Informationen eine Hilfe sind bei
Ihrer Entscheidung und wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Wahl treffen
und Ihr Kind mit Freude und Erfolg in der neuen Schule weiterlernt.
Mönchengladbach, im September 2011
Ihr
Dr. Gert Fischer
Beigeordneter der Stadt Mönchengladbach
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1
Inhaltsverzeichnis
Notizen: 1. Information und Beratung................................................. 3
1.1 Schullaufbahnberatung.......................................................................3
1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)................................................4
1.3 Schulpsychologischer Dienst .............................................................5
2. Finanzielle Unterstützung ................................................. 7
2.1 Fahrkostenübernahme .......................................................................7
2.2 Lernmittelfreiheit .................................................................................7
2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) ..........................................................8
3. Allgemeine Informationen ............................................... 10
3.1 Schulstufen und Schulformen...........................................................10
3.2 Schulabschlüsse...............................................................................10
3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen.....................................12
3.4 Individuelle Förderung ......................................................................13
3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote .......................................13
4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren ................. ………….15
5. Weiterführende Schulformen.......................................... 17
5.1 Die Hauptschule ...............................................................................17
5.2 Die Realschule .................................................................................25
5.3 Das Gymnasium ...............................................................................31
5.4 Die Gesamtschule ............................................................................42
5.5 Die Rudolf-Steiner Schule (Freie Waldorfschule) ............................51
6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse....................... 54
7. Bildungswege an Berufskollegs ..................................... 60
8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen .............................. 61
8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I ..............61
8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II..................................................61
9. Ferientermine ................................................................... 62
2
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9.
Ferientermine
1.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Ferientermine für das
Land Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre 2011/12 bis 2014/15 wie folgt
festgelegt:
Schuljahr 2011/12
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Erster Ferientag
25. Juli 2011
24. Oktober 2011
23. Dezember 2011
02. April 2012
29. Mai 2012
Letzter Ferientag
06. September 2011
05. November 2011
06. Januar 2012
14. April 2012
Erster Ferientag
09. Juli 2012
08. Oktober 2012
21. Dezember 2012
25. März 2013
21. Mai 2013
Letzter Ferientag
21. August 2012
20. Oktober 2012
04. Januar 2013
06. April 2013
Erster Ferientag
22. Juli 2013
21. Oktober 2013
23. Dezember 2013
14. April 2014
10. Juni 2014
Letzter Ferientag
03. September 2013
02. November 2013
07. Januar 2014
26. April 2014
Erster Ferientag
07. Juli 2014
06. Oktober 2014
22. Dezember 2014
30. März 2015
25. Mai 2015
Letzter Ferientag
19. August 2014
18. Oktober 2014
06. Januar 2015
11. April 2015
Schuljahr 2013/14
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Schuljahr 2014/15
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
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1.1 Schullaufbahnberatung
Die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport der Stadt
Mönchengladbach steht
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Schülerinnen und Schülern
Eltern
Schulleitungen und Lehrkräften
Auszubildenden
Berufstätigen
Arbeitslosen
in allen Fragen der Schulwahl zur Verfügung. Sie bietet Information, Beratung und Entscheidungshilfe
Schuljahr 2012/13
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Information und Beratung
bei Fragen zu (zum)
¾ möglichen Schullaufbahnen
¾ Wahlmöglichkeiten nach dem Schulabschluss
¾ Aufnahmebedingungen und Abschlüssen an allgemein bildenden und
beruflichen Schulen
¾ nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen
¾ schulischer Weiterbildung (2. Bildungsweg)
¾ allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Schullaufbahnberatung ist wie folgt
erreichbar:
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
(Schullaufbahnberatung)
- Brigitte Proba Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 129
41061 Mönchengladbach,
02161/25 3708, 02161/25 3799
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
3
1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)
In Kreisen und Städten mit einem hohen Zuwandereranteil sind in kommunaler Trägerschaft Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) eingerichtet. Sie tragen durch
ihre Arbeit in erheblichem Maße dazu bei, Kinder und Jugendliche mit Zuwanderergeschichte in das deutsche Schul- und Gesellschaftssystem zu
integrieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur interkulturellen Erziehung.
Das Angebot der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) beim Fachbereich Schule und
Sport der Stadt Mönchengladbach umfasst u.a.:
¾ Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sowie deren Eltern bei der Wahl von Bildungs- und Ausbildungswegen, Vermittlung von weiterer Beratung
¾ Unterstützung und verantwortliche Mitwirkung bei der Beratung von
Seiteneinsteigern
¾ Hilfen bei den Übergängen vom Elementar- in den Primarbereich sowie
zwischen Schulformen und Schulstufen, Mitwirkung bei der Gestaltung
des Übergangs von der Schule in den Beruf
¾ Beratung der Schulen bei der Einrichtung von Förderangeboten für
Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien
¾ Unterstützung der Elternarbeit der Schulen und der außerschulischen
Einrichtungen
¾ Beratung anderer Einrichtungen bei der Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, Koordination zwischen Schulen
und anderen Einrichtungen
¾ Hilfen bei der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Trägern der Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit
¾ Entwicklung und Erprobung von Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien; Erfahrungstransfer in Regeleinrichtungen
¾ Zusammenarbeit in der interkulturellen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Beratung der dort Beschäftigten, Erprobung neuer Konzepte.
4
8.
Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.
Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die
Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der
Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert zehn
Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch Besuch der
Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.
Sie endet ausnahmsweise früher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem 10. Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche im zehnten Jahr ihrer Vollzeitschulpflicht den Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen
Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen ihre
Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden.
8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I beginnt
die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Die
Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche und Erwachsene
in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor
Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. Für Jugendliche
ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des
Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht endet
vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines
vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird. Auszubildende, die
nach Beendigung der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
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7.
Bildungswege an den Berufskollegs
Die Bildungswege an den Berufskollegs (früher: berufsbildende Schulen)
sind den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung ihrer Grundschulzeit
selbstverständlich nicht direkt zugänglich. Sie sollten aber bei der Wahl der
weiterführenden allgemein bildenden Schule als Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gesehen werden.
Der Begriff „Berufskolleg“ hat 1998 die alte Bezeichnung „Berufsbildende
Schule“ abgelöst. Unter dem Oberbegriff „Berufskolleg“ sind die Berufsschule, die die praktische Ausbildung in Betrieben ergänzt, und verschiedene Bildungsgänge mit vollzeitschulischem Unterricht zusammengefasst.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht an einer weiterführenden Schule
kann die Ausbildung an einem Berufskolleg fortgesetzt werden. Das Berufskolleg vermittelt in verschiedenen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, eine berufliche Grund- oder Fachbildung, schulische Berufsausbildungen, eine berufliche Weiterbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung.
Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife) können nachgeholt werden
und Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, allgemeine
Hochschulreife) erworben werden.
Die Bildungsgänge der Berufskollegs sind nach Berufsfeldern gegliedert:
¾ Technik
Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ist nach
vorheriger Terminabsprache wie folgt erreichbar:
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
aus Zuwandererfamilien (RAA) der Stadt Mönchengladbach
Berliner Platz 19,
41061 Mönchengladbach,
02161/29436-0, 02161/29436-29
E-Mail: [email protected]
montags bis donnerstags
freitags
1.3 Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Mönchengladbach ist eine neutrale Stelle, die Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler bei Schulschwierigkeiten berät und gemeinsam mit ihnen eine Lösung anstrebt. Seine Aufgabe ist die Vorbeugung und Behandlung von Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie
¾ Rechen-, Lese- und Rechtschreibprobleme
¾ Konzentrationsschwierigkeiten
¾ Wirtschaft und Verwaltung
¾ Probleme mit den Hausaufgaben
¾ Ernährung und Hauswirtschaft
¾ Schulunlust, Schulschwänzen, Schulangst
¾ Sozial- und Gesundheitswesen
¾ Agrarwirtschaft
¾ Gestaltung
¾ Naturwissenschaften
Die Vielschichtigkeit des berufsbildenden Schulwesens und die breite Angebotspalette der Berufskollegs in Mönchengladbach lassen im Rahmen
dieser Informationsbroschüre nur diesen kurzen Überblick zu.
Weitere Informationen erteilen die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport und alle Berufskollegs in Mönchengladbach.
von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
¾ Angst vor Versagen, Selbstwertprobleme
¾ auffälliges Verhalten im Unterricht wie Aggressionen, Stören, Passivität,
Kontaktschwierigkeiten.
Außerdem können Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler den Schulpsychologischen Dienst auch in Fragen der Schullaufbahn hinzuziehen
¾ bei der Einschulung
¾ beim Übergang auf eine weiterführende Schule
¾ beim Schulwechsel.
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Grundlage der schulpsychologischen Hilfe und Beratung ist die genaue
Erforschung der Ursachen dieser Probleme. Dazu wird in allen Fällen zunächst ein intensives Gespräch mit den Eltern geführt. Die sich daran anschließende schulpsychologische Untersuchung liefert objektive und abgesicherte Beurteilungsmöglichkeiten.
Die Dauer einer Untersuchung und eventueller Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen hängt von der individuellen Fragestellung oder den
Schwierigkeiten, um die es geht, ab.
In den meisten Fällen ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule
bzw. den einzelnen Lehrkräften erforderlich. Dies geschieht jedoch mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes
sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Von dieser Schweigepflicht können sie nur durch ausdrückliche Genehmigung des Ratsuchenden entbunden werden.
Die Inanspruchnahme des Schulpsychologischen Dienstes ist für alle Ratsuchenden kostenlos. Nach telefonischer Anmeldung ist der Schulpsychologische Dienst wie folgt erreichbar:
Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene
Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht nachgewiesen oder ein
einjähriges gelenktes Praktikum absolviert wird.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg erwerben die Jugendlichen die allgemeine
Hochschulreife (Abitur). Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden
landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus
den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen.
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Besuch aller Universitäten und Hochschulen und befähigt auch dazu, Berufe zu ergreifen, die
zwar kein Studium erfordern, aber ähnliche Anforderungen stellen. Mit dem
Abiturzeugnis kann nach Absolvierung eines Praktikums oder einer Lehre
auch die Fachhochschule besucht werden.
Für bestimmte Studien sind ggf. Zusatzqualifikationen erforderlich; (z. B. ist
für eine Anzahl von Studiengängen oder Hochschulprüfungen eine Kenntnis
der lateinischen Sprache erforderlich.). Solche Zusatzqualifikationen können
auch während des Studiums an der Universität nachgeholt werden.
Schulpsychologischer Dienst der Stadt Mönchengladbach
Berliner Platz 19,
41061 Mönchengladbach,
02161/1 30 91, 02161/1 30 92
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
6
von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
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wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als
einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung
durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe und eine
weitere Unterschreitung um bis zu zwei Notenstufen in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen
Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich
herangezogen werden.
Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung
zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen,
2.
Finanzielle Unterstützung
2.1 Fahrkostenübernahme
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für den Besuch der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen und der Bildungsgänge an den
Berufskollegs, soweit für deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro monatlich.
Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche sind von dieser Höchstbetragsbegrenzung ausgenommen.
Als Schülerfahrkosten werden die notwendig entstehenden Kosten der wirtschaftlichsten Beförderungsart (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel) von
der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück übernommen, wenn
der Schulweg in der einfachen Entfernung (= Fußweg) für die Schülerin/den
Schüler der Primarstufe mehr als 2,0 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5
km und der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt.
¾ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und
Anträge auf Fahrkostenübernahme mit ausführlichen Erläuterungen sind in
den Schulen erhältlich. Zusätzliche Auskünfte erteilt der
¾ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind,
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 201 und 202
41061 Mönchengladbach,
02161/25 3727/25 3729/25 3744, 02161/25 3739
E-Mail: [email protected]
werden direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen und erwerben somit im Rahmen der Schulzeitverkürzung das
Abitur nach 12 Schuljahren.
montags bis freitags
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung, frühestens aber am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase verlassen, erhalten unter bestimmten Bedingungen den schulischen Anteil der Fachhochschulreife zuerkannt.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung
zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der
Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
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2.2 Lernmittelfreiheit
Die Stadt Mönchengladbach trägt für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten
bzw. volljährigen Jugendlichen, die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt jährlich für das Land
Nordrhein-Westfalen getrennt nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen
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¾ den Betrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel
entspricht;
¾ die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten
zu beschaffen sind. Der derzeitige Eigenanteil darf 331/3 Prozent des
Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.
Der Schulträger ist verpflichtet, die erforderlichen Lernmittel in Höhe des um
den Eigenanteil verminderten Durchschnittsbetrages bereitzustellen. Diese
Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Die
Schulkonferenz der Schule entscheidet, welche Lernmittel von den Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen in den einzelnen Klassen bzw.
Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Die Schulkonferenz
soll sich für die Lernmittel entscheiden, die sich wegen Art und Funktion
weniger für eine Ausleihe eignen. Der Eigenanteil entfällt für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII.
Zusätzliche Auskünfte erteilt der
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 221
41061 Mönchengladbach, 02161/25 3731/25 3752, 02161/25 3739
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
2.3 Ausbildungsförderung (BAföG)
Schülerinnen, Schüler und Studierende können BAföG erhalten für den
Besuch von
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Dieser Abschluss berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einer Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe (Berufliches Gymnasium).
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung
in die Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe und setzen ihre Schullaufbahn dort in der Einführungsphase
fort.
Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule erwerben
mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn
¾ in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen,
¾ ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch,
Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem
anderen dieser Fächer ausgeglichen werden,
¾ bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende
oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen
werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben mit dem mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum
Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt,
wenn
¾ sie mindestens an drei Erweiterungskursen teilgenommen haben,
¾ weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen,
einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10,
sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn diese nicht bei
ihren Eltern wohnen,
¾ die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des
Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses mindestens gut sind,
¾ Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem
zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach
des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet. Die Berechtigung
8
¾ die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind.
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Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt neben den
Möglichkeiten, die mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bestehen,
¾ Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt,
¾ zum Besuch einer einjährigen Berufsfachschule mit der Eingangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife),
¾ Weiterbildungskollegs,
¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die
schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife und berufliche
Kenntnisse zu erlangen (z. B. zweijährige Höhere Handelsschule),
¾ Höhere Fachschulen und Akademien,
¾ zum Besuch einer dreijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die
Fachhochschulreife und einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erlangen (z. B. dreijährige Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten/innen),
Auskunft und Beratung:
¾ zum Eintritt in die Klasse 11 der Fachoberschule der verschiedenen
Fachrichtungen (z. B. Gestaltung, Technik) mit der Möglichkeit, durch
Besuch der Klassen 11 und 12 S die Fachhochschulreife zu erlangen,
¾ nach vorangegangener abgeschlossener auf den Schultyp bezogenen
Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in
Tages- oder Abendform,
¾ nach erfolgreicher Vollendung des 1. Ausbildungsjahres einer auf den
Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der
Fachoberschule in Abendform,
¾ Hochschulen
Jugendamt - Amt für Ausbildungsförderung –
der Stadt Mönchengladbach
Aachener Straße 2 (Verwaltungsgebäude Oberstadt), Zimmer 328 und 329,
41050 Mönchengladbach, 02161/25 3406/25 3407, 02161/25 3419
E-Mail: [email protected]
dienstags
mittwochs
donnerstags
donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
¾ nach vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung zum Besuch
der Fachschule mit Eingangsvoraussetzung Fachoberschulreife (z. B.
Fachschule für Sozialpädagogik),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs
(Abendgymnasium),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Kolleg
- Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife -).
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9
3.
Allgemeine Informationen
3.1 Schulstufen und Schulformen
Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule ohne Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss verlassen, können
Das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen
aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe,
die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus
der Grundschule (Klassenstufen 1 bis 4). Die Sekundarstufe I umfasst die
Schulformen Hauptschule, Realschule, die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums sowie die Klassenstufen 5 bis 10 der Gesamtschule. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und
die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. Das
Gymnasium und die Gesamtschule werden in der Regel als Schulen der
Sekundarstufen I und II geführt.
¾ durch den Besuch des Berufsorientierungsjahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen,
Eine besondere Einrichtung des Schulwesens ist das Weiterbildungskolleg.
Es umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife).
Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben Schülerinnen und
Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen
eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in
der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler
im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben unter bestimmten
Voraussetzungen am Ende der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Die Regierungskoalition des nordrhein-westfälischen Landtags hat am 19. Juli 2011 gemeinsam mit der CDU Eckpunkte für einen Schulkonsens zur Zukunft des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Rahmen dieses Konsenses wurde u. a. die Errichtung einer
Sekundarschule beschlossen. Die Sekundarschule wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule bestehen. Sie wird die
Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfassen und durch die Kooperation mit einer Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs auch den Weg zum Abitur eröffnen. Falls der nordrhein-westfälische Landtag nach der Sommerpause eine entsprechende
Änderung des Schulgesetzes beschließt, könnten die ersten Sekundarschulen theoretisch zum
Schuljahresbeginn 2012/13 errichtet werden. Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) zu
finden. Die Mönchengladbacher Schulverwaltung beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, zunächst die Schulentwicklungsplanung der neuen Gesetzeslage anzupassen und eine Entscheidung über eine Veränderung der Schulstruktur frühestens für das Schuljahr 2013/14 zu
treffen.
3.2 Schulabschlüsse
Die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule
haben die Aufgabe, ihren Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame
Grundbildung zu vermitteln. Dabei bieten die vier Schulformen unterschiedliche Wege an, die die Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder
berücksichtigen. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine
Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet, die Realschule eine erweiterte allgemeine Bildung und das Gymnasium eine vertiefte allgemeine Bildung. Die Gesamtschule ermöglicht Bildungsgänge, die
ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Schulabschlüssen führen.
10
¾ durch den Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) alle
Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erwerben oder
¾ durch den Besuch von Lehrgängen der Volkshochschule alle Abschlüsse
der Sekundarstufe I nachträglich erlangen.
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 schließt die Berechtigungen des
Hauptschulabschlusses ein. Er verkürzt darüber hinaus die Bildungsgänge
Abendrealschule und Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs und den
Lehrgang zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
an der Volkshochschule.
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen
und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im
Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und
Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Versetzung von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe
11).
55
6.
Berechtigungen durch Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten Schülerinnen und Schüler, die diese Klasse nach den Bedingungen der Versetzungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Der Hauptschulabschluss berechtigt die Hauptschülerin oder den Hauptschüler
¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ A, der Hauptschule
oder bei entsprechenden Leistungen
¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ B, der Hauptschule.
Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule mit einem Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verlassen, sind berechtigt:
¾ zum Eintritt in das Berufsleben,
Bei der Entscheidung für die einzelne Schule sollte auch das Profil der in
Frage kommenden Schulen berücksichtigt werden. Jede Schule legt ihre
besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Dies geschieht auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie
geltenden Richtlinien und Lehrpläne. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es dient zugleich als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der schulischen Arbeit.
Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil sind den Internetpräsentationen der einzelnen Schulen zu entnehmen. Die entsprechenden Adressierungen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden.
In den weiterführenden Schulformen können folgende Schulabschlüsse
erworben werden:
Abschlüsse an den weiterführenden Schulformen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Waldorfschule
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
z
z
z
z
z
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erreichen,
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch des Lehrgangs zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) an der Volkshochschule,
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
mit Qualifikationsvermerk
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch bestimmter Fachschulen, soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind,
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
z
z
z
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
z
z
z
¾ zum Besuch des Berufsgrundschuljahres mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) zu erlangen,
¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die zum mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (z. B. Handelsschule),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs
(Abendgymnasium), das zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
54
Abschluss/
Schulform
Einzelheiten zu den jeweiligen Schulabschlüssen sind in den Kapiteln
zu den einzelnen Schulformen zu finden.
11
3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist so konzipiert, dass die Schulformentscheidungen innerhalb des gegliederten Schulsystems je nach der
individuellen Entwicklung der Kinder korrigiert werden können und sollen,
so dass eine gewisse Durchlässigkeit gegeben ist. Dazu gelten die folgenden Grundsätze:
Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und
Lerninhalte der jeweiligen Schulform heran.
Die Erprobungsstufe dient der besonderen Förderung und Beobachtung
der Schülerinnen und Schüler, um die Entscheidung über deren Eignung
für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse
5 in die Klasse 6 über.
Die Waldorfschule vermittelt mit dem Abschlusszeugnis der Klasse 11 den
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dieser berechtigt bei
entsprechenden Leistungen (Qualifikationsvermerk) zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben und die entsprechende Eignung besitzen, können an der Rudolf Steiner Schule in der 13. Klasse die
allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Unter bestimmten Bedingungen kann bei nicht bestandener Abiturprüfung der schulische Teil der
Fachhochschulreife zuerkannt werden.
Auskunft und Beratung:
Rudolf Steiner Schule
- Freie Waldorfschule Mönchengladbach Weiersweg 10, 41065 Mönchengladbach,
02161/8 21 32-0, 02161/65 17 01
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.freie-waldorfschule-mg.de
Nach jedem Schulhalbjahr der Erprobungsstufe wird geprüft, ob ein Wechsel zu einer anderen Schulform sinnvoll und empfehlenswert ist. Als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe.
Am Ende der Erprobungsstufe wird nochmals geprüft, ob unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung die
Schülerin oder der Schüler die gewählte Schulform weiter besuchen kann.
Wird ein Wechsel empfohlen, schlägt die Schule den Eltern spätestens
sechs Wochen vor Ende des Schuljahres eine andere Schulform vor.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht in die Klasse 7 versetzt wird,
entscheidet die Versetzungskonferenz der Schule, ob die Klasse 6 wiederholt werden kann. Falls dies nicht zugelassen wird oder in der Erprobungsstufe schon einmal eine Klasse wiederholt wurde, muss die Schülerin oder
der Schüler die Schulform wechseln. An der neuen Schule wird die Schullaufbahn in der Regel in der 7. Klasse fortgesetzt.
Auch nach der Erprobungsstufe prüfen Hauptschulen und Realschulen im
Rahmen der jeweiligen Versetzungsentscheidungen, ob für leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler ein Wechsel empfohlen werden kann. Ein
Wechsel der Schulform ist auf Antrag der Eltern nur bis zum Beginn
der Klasse 9 möglich.
12
53
In den ersten 8 Schuljahren ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
die wichtigste Bezugsperson für Kinder und Eltern. Sie vermittelt in ihrem
täglichen, zweistündigen Epochenunterricht nicht nur das notwendige Wissen in den kultur- und naturkundlichen Fächern, sondern auch wichtige soziale, künstlerische und praktische Fähigkeiten. In den etwa vierwöchigen
Epochen wird kontinuierlich an jeweils einem Sachbereich gearbeitet.
An den Epochenunterricht schließen sich – teilweise bis zum Nachmittag –
verschiedene Fachunterrichte an, in denen die Klassen meist in kleinere
Lerngruppen aufgeteilt werden. Dazu gehören ab dem 2. Schuljahr die beiden Fremdsprachen Englisch und Russisch, Musik, Handarbeit, Eurythmie,
Sport, Religion und (ab dem 9. Schuljahr) Spanisch.
Von Jahr zu Jahr treten weitere praktisch-handwerkliche Fächer hinzu, z. B.
Gartenbau, Schreinern oder Plastizieren. Das Unterrichtsangebot wird ergänzt durch Projekte wie Theater, Chor und Orchester.
In der Oberstufe (ab Klasse 9) kommen weitere Fächer wie Mediengestaltung, Kunstgeschichte, Sozialwissenschaften und Philosophie hinzu. Jährliche Praktika führen zu außerschulischen Lernorten: Zur Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb, zum Feldmessen in fremder Landschaft, in den Wald
zum Forstpraktikum, zum Sozialdienst in Kranken- oder Behinderteneinrichtungen oder zum Kennenlernen der Berufswelt.
Die Zeugnisse sind charakterisierende Textzeugnisse, die außer auf Leistungsgesichtspunkte auch auf die persönliche Entwicklung der Schülerinnen
und Schüler eingehen.
Abschlüsse und Berechtigungen
Der Abschluss der Waldorfschule (Waldorfabschlusszeugnis) wird nach
Klasse 12 erworben. Dazu gehört eine individuelle Jahresarbeit über ein
wissenschaftliches, künstlerisches oder praktisches Thema mit einem theoretischen und praktischen Teil, die Erarbeitung einer hochwertigen musikalisch-künstlerischen Aufführung und die Erarbeitung eines Theaterstückes
mit der gesamten Gruppe.
Im Abschlusszeugnis werden die erworbenen, vielseitigen Fähigkeiten durch
eine Charakterisierung der Leistungen dokumentiert.
An der Rudolf Steiner Schule können alle staatlichen Abschlüsse erworben
werden. Dazu werden zusätzliche Notenzeugnisse erstellt, die von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt werden.
3.4 Individuelle Förderung
In den Schulformen der Sekundarstufe I werden alle Schülerinnen und
Schüler gefördert; dies gilt für Kinder mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten ebenso wie für die besonders Begabten. Dazu gibt es in allen Schulformen zusätzliche Unterrichtsstunden in Form von Ergänzungsstunden.
Die Zahl dieser Ergänzungsstunden variiert, je nach Schulform, zwischen
neun und vierzehn Unterrichtsstunden in der gesamten Sekundarstufe I.
Mit Hilfe dieser Ergänzungsstunden können Schülerinnen und Schüler mit
Lern- und Leistungsschwierigkeiten durch differenzierte Fördermaßnahmen
unterstützt werden. Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler
so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und
Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schuljahres individuelle Lern- und Förderempfehlungen.
Auch besondere Begabungen werden gefördert. So können Schülerinnen
und Schüler besondere schulische Angebote, wie z. B. bilingualen Unterricht, andere Sprachangebote oder Angebote im mathematischnaturwissenschaftlichen Bereich, nutzen.
3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote
Eltern sind heute vielfach auf verlässliche, dauerhafte Ganztagsangebote auch
in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf besser
miteinander vereinbaren zu können. Hinzu kommt, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem Ganztagsangebot teilnehmen, an Tagen
mit Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung, zumindest aber ein Mittagessen benötigen. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote und pädagogische Übermittagsbetreuung mehr Bildungsqualität und
Chancengleichheit für die Kinder.
Ganztagsschulen erlauben ihren Schülerinnen und Schülern, zusätzlich an
drei oder vier Nachmittagen in der Schule zu lernen, zu arbeiten und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Der Unterricht an Ganztagsschulen findet vormittags
und nachmittags statt. Lern- und Entspannungsphasen wechseln einander ab.
Die Schülerinnen und Schüler können auch einen Teil ihrer Hausaufgaben
unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder unter fachlicher Anleitung erledigen. Darüber hinaus bietet die Ganztagsschule individuelle Fördermaßnahmen zum Aufarbeiten von Defiziten an. Ergänzt wird dieser Lernbereich durch
Gelegenheit zu gestalterischer, handwerklicher, musischer oder sportlicher
Betätigung am Nachmittag.
Neben diesen Ganztagsschulen in herkömmlicher Form, die in Mönchengladbach in allen weiterführenden Schulformen vorhanden sind, gibt es im
52
13
Hauptschulbereich auch Ganztagsschulen in neuer erweiterter Ganztagsform. Bei dieser Ganztagsform liegt in den Klassen 5 bis 7 der
Schwerpunkt auf einer Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In den Klassen 8 bis 10
zielt die Schwerpunktarbeit zunehmend auf die Förderung der Berufs- und
Ausbildungsreife der Jugendlichen ab.
Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten der Ganztagsschulen ist für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Sie werden daher auch als gebundene Ganztagschulen bezeichnet.
Der Besuch einer Ganztagsschule ist für die Schülerinnen und Schüler
kostenlos. An allen Ganztagsschulen wird in der Mittagspause eine Mahlzeit angeboten, für die ein Kostenbeitrag zu entrichten ist.
Schulen, die nicht als gebundene Ganztagsschulen geführt werden, müssen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht (Unterricht ab der
7. Stunde) eine pädagogische Übermittagsbetreuung ihrer Schülerinnen
und Schüler sicherstellen. Darüber hinaus können sie ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote (z. B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme an diesen außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.
Insbesondere im Bereich der Gymnasien haben alle Schülerinnen und Schüler, gestaffelt nach Jahrgangsstufen, auch an einzelnen Nachmittagen Unterricht. Die verlässlichen Betreuungsangebote im Ganztagsbereich umfassen
die pädagogische Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse für leistungsstarke
und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler und Arbeitsgemeinschaften.
Alle Gymnasien machen unterschiedliche Ganztagsangebote und ermöglichen
eine Mittagsmahlzeit.
Der Besuch einer Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung ist für die
Schülerinnen und Schüler kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn ein
von der Schule angebotener Mittagsimbiss eingenommen wird. Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten
kann ein Elternbeitrag erhoben werden.
Angaben zu den Organisationsprofilen der weiterführenden Schulen
in Mönchengladbach sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden und können den Internetpräsentationen der Schulen
entnommen werden. Die entsprechenden Adressierungen sind in den
jeweiligen Anschriftenteilen dieser Broschüre zu finden.
14
5.5 Die Rudolf Steiner Schule (Freie Waldorfschule)
Die Rudolf Steiner Schule erweitert seit ihrer Gründung 1989 mit ihrem besonderen pädagogischen Konzept die Vielfalt des Bildungsangebotes in
Mönchengladbach. Über 400 Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 1 bis 13 unterrichtet.
Die Schule ist pädagogisch und wirtschaftlich eigenständig. Sie wird in freier
Selbstverwaltung durch ihre Lehrer und Eltern geführt. Diese arbeiten gemeinschaftlich an der Entwicklung einer modernen, nicht hierarchisch strukturierten Sozialgestalt.
Die Waldorfpädagogik gründet sich auf die Anthroposophie Rudolf Steiners, berücksichtigt aber auch neue Erkenntnisse heutiger Erziehungswissenschaft. Dadurch entwickelt sie sich fortwährend weiter. Die sich verändernden Entwicklungsbedingungen für alle Altersstufen werden genau beobachtet.
Im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen stehen die leibliche und
seelische Gesundheit, sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen. Diese sind Voraussetzungen für die Ausbildung von Selbstvertrauen, Urteilsvermögen und Sozialfähigkeit, von Verantwortungsgefühl
und Achtung gegenüber Mitmenschen und der Natur. Die praktischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Fähigkeiten der Schüler werden gleichermaßen ausgebildet.
Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (Klassen 1 bis 4) ist die Beförderung mit fünf eigenen Schulbuslinien, sowie die Betreuung in der offenen
Ganztagsschule bis 16.00 Uhr möglich.
Aufnahme
Aufnahmeanträge und Fragen können jederzeit schriftlich oder telefonisch
an das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Anmeldungen der Schulanfänger für die erste Klasse bittet die Schule möglichst schon im Sommer des
Vorjahres vorzunehmen. Die Eltern werden dann rechtzeitig zu den ersten
Informationsveranstaltungen im Herbst eingeladen.
Unterrichtsorganisation/ Unterrichtsfächer
Bei aller Verschiedenheit der Begabungen und Interessen, des Leistungsvermögens und der sozialen Herkunft gibt es kein „Sitzen bleiben“. Die
Schülerinnen und Schüler bleiben durch die ganze Schulzeit in der Lernund Arbeitsgemeinschaft ihrer Jahrgangsklasse zusammen.
51
Gesamtschulen in Mönchengladbach
4.
Gesamtschule Espenstraße
Vor der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule werden
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen und das
Lehrpersonal der Grundschulen und der weiterführenden Schulen informiert
und beraten. Diese Information und Beratung erfolgt durch:
- Ganztagsschule -
Espenstraße 21, 41239 Mönchengladbach,
02166/9 31 30, 02166/9 31 31 31
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.espenstrasse.de
Gesamtschule Hardt
- Ganztagsschule -
Vossenbäumchen 50, 41169 Mönchengladbach,
02161/90 10 70, 02161/9 01 07 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-hardt.de
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
¾ Informationsabende in den Grundschulen,
¾ Informationsveranstaltungen in den weiterführenden Schulen,
¾ persönliche Beratungsgespräche mit den Klassenlehrerinnen oder den
Klassenlehrern der Grundschulen,
¾ begründete Schulformempfehlungen der Grundschulen.
Gesamtschule Neuwerk
- Ganztagsschule
Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach,
02161/69 60 10, 02161/6 96 01 69
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-neuwerk.de
Gesamtschule Rheydt-Mülfort
- Ganztagsschule -
Realschulstraße 14, 41238 Mönchengladbach,
02166/94 66 70, 02166/9 46 67 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-muelfort.de
Gesamtschule Stadtmitte i. E.
- Ganztagsschule -
Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach
02161/83 900 0, 02161/83 900 29
(Auslagerung: Knopsstraße 47, 41061 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-stadtmitte.de
Gesamtschule Volksgarten
- Ganztagsschule -
Volksgartenstraße 75, 41065 Mönchengladbach,
02161/49 68 90, 02161/4 96 89 29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-volksgarten.de
Die Gesamtschule Stadtmitte ist eine Schule im Entstehen. Sie umfasst im
Schuljahr 2011/12 die Jahrgangstufe 5. Alle übrigen Gesamtschulen sind
voll ausgebaut.
50
Die Informationsveranstaltungen bzw. „Tage der offenen Tür“ der weiterführenden Schulen bieten die Möglichkeit zur individuellen und vertieften Information vor Ort. Die genauen Veranstaltungstermine erfahren die
Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse.
In das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine begründete Empfehlung
für die Schulform aufgenommen, die nach Auffassung der Grundschule für
die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint.
Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt, da
in dieser Schulform Kinder unterschiedlicher Begabungsrichtungen und
Neigungen aufgenommen werden können. Ist ein Kind nach Auffassung der
Grundschule für eine weitere Schulform des dreigliedrigen Schulsystems mit
Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt.
Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes,
der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers
sowie unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten.
Nach der Beratung durch die Grundschule melden die Eltern ihr Kind an
einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Die vom Schulträger festgelegte Anmeldefrist (in der Regel im Januar bzw. Februar) ist zu beachten. Die
genauen Anmeldetermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und
aus der örtlichen Presse.
15
Die Wahlfreiheit der Eltern bezieht sich auf die Auswahl der Schulform.
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule besteht nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes NordrheinWestfalen nicht.
Abschlüsse und Berechtigungen
Um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen zu gewährleisten, hat der
Schulträger die Aufnahmekapazität jeder einzelnen Schule festgelegt. Die
Entscheidungen über die Aufnahmen der angemeldeten Schülerinnen und
Schüler treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen weiterführenden Schulen innerhalb dieser festgelegten Aufnahmekapazitäten.
¾ nach Klasse 9
Schulen, die aufgrund der Begrenzung der Aufnahmekapazität nicht alle
angemeldeten Kinder aufnehmen können, müssen unter Berücksichtigung
der entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Auswahlverfahren durchführen. Danach berücksichtigen die Schulleitungen Härtefälle und ziehen im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
¾ nach Klasse 10
¾ Geschwisterkinder,
¾ ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
¾ ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
¾ in Gesamtschulen Berücksichtigungen von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
¾ Schulwege,
¾ Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
¾ Losverfahren.
Die Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb der festgelegten Anmeldefrist
ist demnach kein zulässiges Auswahlkriterium und beeinflusst die Entscheidungen der Schulleitungen nicht.
Die Eltern erhalten über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes
eine schriftliche Mitteilung der Schule.
16
Die Gesamtschule vermittelt
in der Sekundarstufe I
den Hauptschulabschluss nach Klasse 9
¾ nach Klasse 10
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
¾ nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
in der Sekundarstufe II
¾ nach Jahrgangsstufe 12
den schulischen Teil der Fachhochschulreife
¾ nach Jahrgangsstufe 13
die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen direkt in die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe
eintreten können, erwerben an der Gesamtschule im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren.
Mit den Abschlüssen der Gesamtschule sind alle Zugangsberechtigungen
verbunden, die auch die übrigen Schulformen mit ihren Abschlüssen vermitteln. Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von
allen Bundesländern anerkannt.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese
Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert.
49
¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 10,
5.
Weiterführende Schulformen
5.1 Die Hauptschule
¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs,
die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben.
In die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen:
¾ Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule mit einem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 12,
¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Verssetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11,
¾ im Rahmen der Schulzeitverkürzung Schülerinnen und Schüler aus
Gesamtschule und Realschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk nach Klasse 10,
ƒ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerks
übertreffen,
ƒ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache teilgenommen haben und
ƒ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind.
In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und
Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in
dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
48
17
Die Hauptschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10.
Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Nach dem Besuch der Hauptschule können die Schülerinnen und
Schüler aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen. Hier können sie berufliche Kenntnisse oder einen Berufsabschluss
sowie weiterführende Abschlüsse bis hin zur Fachhochschulreife erwerben.
Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern steht der Weg zur allgemeinen
Hochschulreife (Abitur) offen. Sie können die gymnasiale Oberstufe des
Gymnasiums, der Gesamtschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen.
1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch,
Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch,
Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch;
Die Hauptschule ist die weiterführende Schulform, die in besonderer Weise
individuell auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler eingehen,
die handlungs- und praxisorientierte Arbeit der Grundschule fortsetzen und
durch das verstärkte Klassenlehrer-Prinzip den fördernden und erzieherischen Aspekt berücksichtigen kann.
Sie hat einen besonderen und durch keine andere Schulform ersetzbaren
Bildungsauftrag, denn sie orientiert sich an der praktischen Lebenswelt der
Schülerinnen und Schüler und ist auf ihre Berufsausbildung ausgerichtet.
Die Hauptschule will die individuellen Begabungen ihrer Schülerinnen und
Schüler erkennen und weiter entwickeln sowie Benachteiligungen und Lernrückstände ausgleichen.
Der Unterricht in der Hauptschule ist praxisnah. Im Projektunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler praktisches und theoretisches Wissen. Betriebspraktika bringen ihnen die Anforderungen von Berufs- und Arbeitswelt näher und bereiten zusammen mit dem Lernbereich Arbeitslehre
auf die Berufswahl und die Berufsausbildung vor.
Fast alle Hauptschulen werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern
unterstützt.
2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht,
Erziehungswissenschaft, Psychologie;
3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik,
Technik.
Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig
bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder
zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen
und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten
Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen
und Schüler gewährleistet.
Die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden in der Einführungsphase in
Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen
unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in
neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf
Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden
sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im
Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Aufnahme
Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei
der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
Die Hauptschule kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben.
In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe
der Gesamtschule werden aufgenommen:
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Hauptschule innerhalb
der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
18
47
Der Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Defizite in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik unter Leitung der Fachlehrerinnen und
Fachlehrer aufzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die keine Defizite aufweisen, erhalten zusätzliche Lernanreize.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
Erprobungsstufe
In der Mittagsfreizeit, je nach Schule etwa 60 Minuten, gibt es Angebote zu
musischer, handwerklicher oder sportlicher Betätigung.
Ähnliche Angebote beinhalten die Arbeitsgemeinschaften, die zunehmend
Kontakt zu der regionalen Vereinsarbeit suchen, um so gezielt über die
Schule hinausgehende Freizeitgestaltungsimpulse zu geben.
Im Rahmen der Aufgabenbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern
Gelegenheit gegeben, einen erheblichen Teil ihrer Hausaufgaben unter
sachkundiger Aufsicht in der Schule zu erledigen. Bei Bedarf finden sie auch
fachliche Anleitung bei der Lösung von Aufgaben. Insoweit kann die Ganztagsschule das Elternhaus und den Schüler in seiner häuslichen Freizeit zu
Teilen entlasten.
Die Schulkonferenz legt Grundsätze fest, nach denen in Abstimmung mit
dem Elternhaus in Einzelfällen Befreiung von der Teilnahme an der Aufgabenbetreuung bzw. der Arbeitsgemeinschaft erteilt werden kann.
In der Mittagspause wird in der Ganztagsschule eine warme Mahlzeit angeboten.
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in eine Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe
vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor.
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf
unterschiedlichen Vertiefungsebenen in einem Pflichtbereich und einem
Wahlbereich umfasst.
46
Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
In den Klassen 5 und 6 der Hauptschule wird der Unterricht in der Regel im
Klassenverband erteilt.
Der Unterricht in der Hauptschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
Englisch,
Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft),
Musik, Kunst, Textilgestaltung,
Religionslehre,
Sport.
Englisch ist Pflichtfremdsprache von Klasse 5 bis 10.
In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Die Lernbereiche der Hauptschule entsprechen im Kern denen anderer weiterführender Schulen. Der Pflichtunterricht der Hauptschule besteht aus
Kernstunden und Ergänzungsstunden.
Die Kernstunden umfassen
¾ den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterricht
und
¾ den von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterricht.
19
Der verbindliche Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wird als
Klassenunterricht und Unterricht in Fachleistungskursen organisiert. Über
den Unterricht in den Fachleistungskursen, die ab Klasse 7 als Grundoder Erweiterungskurse in den Fächern Englisch und Mathematik eingerichtet werden und über den Unterricht in den Fördergruppen ist die Möglichkeit
gegeben, das individuelle Leistungsvermögen der einzelnen Schülerin oder
des einzelnen Schülers zu berücksichtigen.
Einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt der Hauptschularbeit bildet
die Berufswahlorientierung. Schülerpraktika, Betriebserkundungen und
Unterricht im Fachbereich Arbeitslehre sind zentrale Aufgaben der Hauptschule.
Wahlpflichtunterricht ist der nach Stundenzahl verbindliche, vom Lernbereich bzw. vom Fach her für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen
Schüler wählbare Unterricht. Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 dient der
Erweiterung individueller Interessen, der Schwerpunktbildung, der Ergänzung und Verstärkung einzelner Lernbereiche. In den Fächern des Wahlpflichtunterrichts erhalten die Schülerinnen und Schüler somit in einem ihren
Neigungen entsprechenden Bildungsbereich eine besondere Förderung, die
über das Maß der als Basiswissen eingesetzten Lerninhalte hinausgeht.
Als Wahlpflichtunterricht können neben den Lernbereichen Arbeitslehre (mit
den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften (mit den Fächern Biologie, Physik und Chemie) auch die Fächer
Kunst und Musik angeboten werden.
Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10, Typ A, soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und
Naturwissenschaften angeboten werden, um eine intensivere Berufsorientierung zu ermöglichen.
Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den
Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.
Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eingesetzt.
20
An der Gesamtschule Hardt werden ab klasse 5 drei Neigungsprofile gleichwertig
nebeneinander angeboten.
Bilinguales Profil: Förderung der Sprachkompetenz in Englisch, der Unterricht in
Gesellschaftslehre wird zunehmend in englischer Sprache geführt.
Mint Profil: Förderung der Schlüsselkompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik unter anderem durch gesteigerte Individualisierung
von Lernprozessen unter verstärktem Einbezug der Informationstechnologie.
Allround Profil: Förderung der vertieften Allgemeinbildung mit einem Schwerpunkt
in der Medien- und Kommunikationskompetenz. Fächerübergreifende Projekte aus
den Themenfeldern: Sprache/Kommunikation, Kunst/Technik, politische und ökonomische Bildung werden bearbeitet.
Die Gesamtschule Neuwerk legt einen Schwerpunkt auf die Ausbildung in den
MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die Schule
ist Standort des Zukunft-durch-Innovation (zdi-) Zentrums M-INTeraktiv Mönchengladbach.
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Gesamtschule sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den
Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In der Klasse
10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe.
Wegen der mit der Differenzierung verbundenen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gehen die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule
ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Das schließt aber nicht aus,
dass eine Schülerin oder ein Schüler bei besonderer pädagogischer Notwendigkeit im Einvernehmen von Schule und Elternhaus in einer bestimmten Klasse belassen oder rückgestuft werden kann.
Gesamtschule als Ganztagsschule
Die Gesamtschule wird in den Klassen 5 bis 10 in der Regel als Ganztagsschule geführt. Der Ganztagsbetrieb der Gesamtschule umfasst in der Regel
vier Wochentage. Der Dienstagnachmittag ist an allen Gesamtschulen unterrichtsfrei.
Als Ganztagsschule hat die Gesamtschule ergänzend und begleitend zum
Fachunterricht Arbeitsstunden und Förderunterricht im Stundenplan.
In den Arbeitsstunden, die in der Regel im Klassenverband stattfinden,
können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Hilfe einer Lehrkraft
ihre Hausaufgaben erledigen und sich in verschiedene Arbeitstechniken - in
Zusammenarbeit mit anderen (Helfersystem) - einüben. Im Rahmen von 3
bis 5 Arbeitsstunden (nach Schulen verschieden) arbeiten die Schülerinnen
und Schüler nach Wochenplan. Diese Stunden werden in der Regel von den
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern betreut. An der Gesamtschule
Rheydt-Mülfort liegen diese Stunden an jedem der 5 Wochentage in der 3.
Stunde.
45
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
Die Klasse 10 der Hauptschule gibt es in zwei Formen
In den Klassen 5 bis 10 wird in der Gesamtschule Unterricht in allen Fächern
erteilt, die insgesamt an der Hauptschule, an der Realschule und am Gymnasium unterrichtet werden.
¾ Klasse 10, Typ A, die zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach
Klasse 10 führt
und
¾ Klasse 10, Typ B, die zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses
(Fachoberschulreife) führt.
Nach einer zwei- bis dreijährigen Phase gemeinsamen Lernens (gegebenenfalls unterstützt durch Förderunterricht) setzt in den Fächern Mathematik
und Englisch ab Klasse 7, Deutsch ab Klasse 8 oder 9 und in Physik oder
Chemie spätestens ab Klasse 9 die Fachleistungsdifferenzierung ein. Je
nach Leistungsvermögen findet der Unterricht auf Grundkurs- oder Erweiterungskursniveau statt.
In Klasse 6 beginnt auch der Wahlpflichtunterricht. Die Schülerin oder der
Schüler wählt je nach Neigung und Angebot ein Fach: Französisch, Naturwissenschaften oder Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft.
An den Gesamtschulen Espenstraße, Neuwerk, Rheydt-Mülfort und Volksgarten kann alternativ das musische Fach „Darstellen und Gestalten“ gewählt werden.
Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 6 keine zweite Fremdsprache gewählt haben, können in Klasse 8 oder 11 mit der zweiten Fremdsprache
beginnen.
Fremdsprachenangebote
Gesamtschule
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 8
neu einsetzende Fremdsprache in der
Sekundarst. II
Gesamtschule
Espenstraße
Englisch
Französisch
Französisch
Latein
Spanisch
Gesamtschule Hardt
Englisch
Französisch
Latein
Französisch
Spanisch
Gesamtschule Neuwerk
Englisch
Französisch
Spanisch
Spanisch
Gesamtschule
Rheydt-Mülfort
Englisch
Französisch
Latein
Italienisch
Französisch
Gesamtschule
Stadtmitte
Englisch
Französisch
Latein
Geplant:
Latein
Geplant:
Spanisch
Gesamtschule
Volksgarten
Englisch
Französisch
Latein
Französisch
Spanisch
44
Unterrichtsschwerpunkte der Klasse 10, Typ A, sind die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre. In diesen Lernbereichen erhalten die Schülerinnen
und Schüler in besonderer Weise Gelegenheit, auch ihre praktischen Fähigkeiten zu entwickeln. Damit wird zugleich eine bessere Vorbereitung auf die
Arbeitswelt gesichert. Die Klasse 10, Typ A, können Schülerinnen und Schüler besuchen, die die Klasse 9 erfolgreich, jedoch ohne besondere Qualifikation abgeschlossen haben.
In der Klasse 10, Typ B, bilden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik einen besonderen Unterrichtsschwerpunkt. Die Klasse 10, Typ B,
kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die am Ende der
Klasse 9 die Anforderungen der Versetzungsordnung erfüllen und dabei
besondere Leistungen erreichen:
¾ mindestens gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch und mindestens befriedigende Leistungen in zwei weiteren
Fächern
oder
¾ mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in zwei weiteren Fächern
oder
¾ mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in vier weiteren
Fächern.
In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die erforderliche Leistungsnote im Erweiterungskurs erbracht werden.
Eine Erweiterung des Bildungsangebotes der Hauptschule besteht in Arbeitsgemeinschaften, die den künstlerisch-musischen Bereich genauso
berücksichtigen wie mathematisch-naturwissenschaftliche und sportliche
Gebiete.
21
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Hauptschule vermittelt
¾ nach Klasse 9
¾ nach Klasse 9
¾ nach Klasse 10, Typ A
¾ nach Klasse 10, Typ B
¾ nach Klasse 10, Typ B
den Hauptschulabschluss
den Hauptschulabschluss mit Qualifikation
zum Besuch der Klasse 10, Typ B
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum
Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Ein Hauptschulabgangszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler,
die keinen Abschluss nach Klasse 9 bzw. 10 erreicht haben. Durch den
freiwilligen Weiterbesuch der Hauptschule können die Schülerinnen und
Schüler jedoch alle an der Hauptschule erreichbaren Abschlüsse anstreben.
Die Verweildauer in der Hauptschule kann um zwei Jahre überschritten werden. Um ein weiteres Jahr kann sie nach Entscheidung der Versetzungskonferenz überschritten werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen.
Auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. Nähere Erläuterungen dazu sind ebenfalls im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ zu finden.
Wie Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist die Gesamtschule eine
weiterführende Schule. Sie vermittelt alle Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, an die sie ihre Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Wegen heranführt (differenzierte Gesamtschule). Die Gesamtschule
umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die gymnasiale Oberstufe. Die Gesamtschule führt in der Regel nach 13
Schuljahren zum Abitur. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können bereits nach 12 Schuljahren das Abitur erwerben.
An der integrierten und differenzierten Gesamtschule unterrichten Lehrkräfte
mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer für Hauptschule und Realschule sowie für das
Gymnasium.
Anders als bei den übrigen weiterführenden Schulen muss dem Eintritt in die
Gesamtschule keine Entscheidung über einen bestimmten Bildungsgang
und einen fernliegenden Abschluss vorausgehen. Eine Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen findet nicht statt. Die Gesamtschule
informiert und berät daher Schülerinnen, Schüler und Eltern in einem längeren Zeitraum über das jeweils günstigste Lernangebot. Die Entscheidung für
den angestrebten Schulabschluss kann später fallen und wird somit sicherer. Auch bei guten Noten und dem Ausblick auf einen höherwertigen Schulabschluss ist kein Schulwechsel erforderlich.
Die Gesamtschule ermöglicht durch die unterschiedlichen Formen der Differenzierung eine große Zahl verschiedenartiger Schullaufbahnen.
Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule
an einer Gesamtschule angemeldet werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Gesamtschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der
weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
22
43
5.4 Die Gesamtschule
Hauptschulen in Mönchengladbach
Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße*
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach,
02161/83 47 21, 02161/83 84 13
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-aachener-strasse.hsnr.de
Gemeinschaftshauptschule Asternweg*
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach,
02166/8 00 66, 02166/8 66 49
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-asternweg.de
Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Dohler Straße 79, 41238 Mönchengladbach,
02166/2 03 51, 02166/29 51 09
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-dohler-str.de
Gemeinschaftshauptschule Dohr
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Altenbroicher Straße 50/52, 41238 Mönchengladbach,
02166/9 15 64-0, 02166/9 15 64-56
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghsdohr.de
Gemeinschaftshauptschule Eicken*
- Hauptschule mit freiwilligem Ganztagsbetrieb -
Regentenstraße 137 d, 41061 Mönchengladbach,
02161/2 23 66, 02161/18 03 34
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-eicken.de
Gemeinschaftshauptschule Frankfurter Straße
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Frankfurter Straße 12, 41236 Mönchengladbach,
02166/4 85 12, 02166/4 77 26
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.hauptschule-frankfurter.de
42
23
Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch
Gymnasium Rheindahlen
- Ganztagsschule -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Rohrstraße 43, 41065 Mönchengladbach,
02161/4 42 80, 02161/4 47 64
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-heinrich-lersch.de
Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach,
02161/5 88 56-00, 02161/5 88 56-29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymnasium-rheindahlen.de
Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke
Stiftisch-Humanistisches Gymnasium
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Kirschhecke 10, 41199 Mönchengladbach,
02166/60 16 69, 02166/9 61 99 14
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.kirschhecke.de
Abteistraße 17, 41061 Mönchengladbach,
02161/8 23 60-70, 02161/8 23 60-99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.huma-gym.de
Gemeinschaftshauptschule Wickrath*
Bischöfliche Marienschule (Schulträger: Bistum Aachen)
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach,
02166/5 97 55, 02166/55 24 10
E-Mail: [email protected]
Viersener Straße 209, 41063 Mönchengladbach,
02161/4 77 77 -0, 02161/4 77 77 -29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.marienschule.de
Katholische Hauptschule Neuwerk
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach,
02161/66 33 97, 02161/9 91 99 46
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.khs-neuwerk.de
Katholische Hauptschule Rheindahlen
- Ganztagsschule -
Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach,
02161/58 34 91, 02161/58 36 65
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.kath-hauptschule-rheindahlen.hsnr.de
Katholische Hauptschule Stadtmitte
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Aachener Straße 52, 41061 Mönchengladbach,
02161/18 06 82, 02161/20 51 39
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.khs-mg.de
* = Die Gemeinschaftshauptschulen Aachener Straße, Asternweg, Eicken und Wickrath
wurden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße führt im
Schuljahr 2011/12 die Jahrgangsstufen 6 bis 10; die Gemeinschaftshauptschulen Asternweg, Eicken und Wickrath die Jahrgangstufen 7 bis 10.
24
41
Gymnasien in Mönchengladbach
5.2 Die Realschule
Gymnasium Am Geroweiher
- Ganztagsgymnasium -
Balderichstraße 8, 41061 Mönchengladbach,
02161/8 10 99 - 0, 02161/8 10 99- 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gag-mg.de
Gymnasium an der Gartenstraße
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach,
02166/9 27 98 - 0, 02166/9 27 98 - 11
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymga.de
Franz-Meyers-Gymnasium
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach,
02166/98 65 -0, 02166/98 65-99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fmg-mg.de
Hugo-Junkers-Gymnasium
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Brucknerallee 58, 41236 Mönchengladbach,
02166/6 28 70 - 0, 02166/6 28 70 - 29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.hugo-junkers-gymnasium.de
Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium
- Gymnasium mit Ganztagsangebot -
Rheydter Straße 65, 41065 Mönchengladbach,
02161/92 89 1-00, 02161/92 89 1-29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.math-nat.de
Gymnasium Odenkirchen
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Mülgaustraße 43, 41199 Mönchengladbach,
02166/9 69 85 - 0, 02166/9 69 85 - 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymnasium-odenkirchen.de
40
25
Die Realschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10.
Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte
allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihrer Leistungen und Neigungen
durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren
Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Ziel der Realschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine realistische
und zeitnahe Grundbildung zu vermitteln, die die Grundlage für die nachfolgenden Bildungsgänge darstellt. Das vielfältige Bildungsangebot der Realschule gewährleistet eine umfassende Grundbildung und ermöglicht zudem
die Entfaltung verschiedenartiger, aber gleichwertiger Begabungsrichtungen.
Die Realschule verbindet Unterrichtspraxis und Theorie miteinander. In
Anbindung an praktische Zusammenhänge im gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben sollen theoretische Kenntnisse zu einem vertieften
Verständnis verhelfen und zugleich zur Bewältigung der Wirklichkeit befähigen.
Die Unterrichtsinhalte ergeben sich also aus lebenspraktischen Bezügen;
Methodik und Didaktik des Realschulunterrichts sind wissenschaftsnah. Die
Differenzierung des Unterrichtsangebotes ermöglicht den Schülerinnen und
Schülern, Schwerpunkte nach persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu
setzen.
In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und
Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in
dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abschlüsse und Berechtigungen
Das Gymnasium vermittelt
in der Sekundarstufe I
¾ nach Klasse 9
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
gleichwertigen Abschluss
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erteilt das Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
In der Sekundarstufe II
vermittelt das Gymnasium
¾ nach Jahrgangsstufe 10
einen dem Hauptschulabschluss nach
Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
¾ nach Jahrgangsstufe 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule
an einer Realschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet
die Schulleitung der Realschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten
Aufnahmekapazitäten.
¾ nach Jahrgangsstufe 11
den schulischen Teil der Fachhochschulreife
¾ nach Jahrgangsstufe 12
die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „4. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 der Realschule werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel
„3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
26
39
Die Fächer der Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen
und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang
der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der
Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
Die Oberstufe erreichen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit
der Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase.)
In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) der Oberstufe des Gymnasiums werden auch aufgenommen
¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs,
die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
In den Klassen 5 und 6 der Realschule wird der Unterricht in der Regel im
Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Realschule wird in folgenden
Fächern und Lernbereichen erteilt:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
Englisch,
zweite Fremdsprache,
ggf. dritte Fremdsprache,
Musik, Kunst, Textilgestaltung,
Religionslehre,
Sport.
Von der 5. Klasse der Realschule bis zu ihrem Abschluss wird Englisch als
Pflichtfremdsprache fortgeführt.
In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Ab Klasse 6 wird als zweite Fremdsprache Französisch unterrichtet. Die
Leistungen im Fach Französisch sind bei der Versetzung in die Klasse 7 nur
positiv versetzungswirksam.
Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk können auch direkt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der Oberstufe des Gymnasiums einsteigen, wenn
Ab der Klasse 7 wird der Pflichtunterricht an der Realschule für alle Schülerinnen und Schüler durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Lernschwerpunkten wählen.
¾ die Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen,
Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, d. h. die
in Klasse 6 unterrichtete Fremdsprache kann als Schwerpunktfach bis zum
Ende der Klasse 10 fortgeführt werden. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule
¾ sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und
¾ sie aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt wurden.
¾ ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern
Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik
¾ ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt,
¾ ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit den Fächern Kunst oder
Musik.
38
27
Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben.
Oberstufe
Dieses differenzierte Bildungsangebot trägt unter anderem dazu bei, auf die
anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten
und die Berufswahlfähigkeit zu fördern. Ein Schülerbetriebspraktikum, das
an allen Realschulen durchgeführt wird, unterstützt diese Zielsetzung.
Die Oberstufe des Gymnasiums ist unterteilt in eine Einführungsphase
(Jahrgangsstufe 10) und in eine Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11
und 12).
An den Realschulen in Mönchengladbach werden folgende Lernschwerpunkte bzw. Schwerpunktfächer durch Neigungsdifferenzierung angeboten:
Realschule/Lernschwerpunkt
Geschwister-Scholl-Realschule
Realschule an der Niers
Realschule Volksgarten
Realschule Wickrath
FS
NW
z
z
SW
z
z
z
z
z
z
z
MK
TC
z
z
z
z
IF
z
z
z
z
z
Erläuterung:
Der Unterricht in der Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach
Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich umfasst.
Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
Fremdsprachen mit Englisch und Französisch
Naturwissenschaften mit Biologie, Chemie und Physik
Sozialwissenschaften
Musik/Kunst
Technik
Informatik
1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch,
Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch;
In den Klassen 7 bis 10 wird der Unterricht im Neigungsschwerpunkt nach
Kursen in klassenübergreifenden Gruppen erteilt.
2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie;
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Realschule sind die Ergänzungsstunden. Sie werden vorrangig für die Förderung in den Fächern
Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet.
3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik
Technik.
FS
NW
SW
MK
TC
IF
=
=
=
=
=
=
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch
auf die Abiturprüfung vor.
Freiwillige zweistündige Arbeitsgemeinschaften ohne Versetzungswirksamkeit eignen sich dazu, mit Rechtskunde, Berufsfindung, heimatgeschichtlichen und kulturellen Problemfeldern bekannt zu werden, oder z. B.
den Mofa-Führerschein zu erwerben oder einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.
28
Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig
bis zum Abschluss der Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines
anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird
eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet.
37
Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 8 und 9
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Realschule vermittelt
Gymnasium/
Schwerpunkt
Gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftlicher
Bereich
Math.-nat.technischer
Bereich
Künstlerischliterarischer
Bereich
¾ nach Klasse 10
Geschichte
Wirtschaftsgeografie
englischsprachiger
Länder
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Gymnasium
an der Gartenstraße
Wirtschaftsenglisch
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Franz-MeyersGymnasium
Wirtschaft Plus
Biologie/Chemie
Informatik/Physik
Hugo-JunkersGymnasium
„Social studies“
bilingual in Englisch
Biologie/Chemie/
Nanotechnologie
Math./Informatik
Math.-Nat.Gymnasium
Wirtschaft bilingual
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Gymnasium
Odenkirchen
Geschichte/Erdkunde
Informatik
Biologie/Chemie
Gymnasium
Rheindahlen
„European Citizenship“
bilingual in Englisch
Informatik/Math./Physik /Kunst/Deutsch/GeschichBio./Chemie/Erdkunde
Stift.-Hum.Gymnasium
Wirtschaftsenglisch/
Wirtschaft bilingual
Biochemie
Informatik
Bischöfliche
Marienschule
Pädagogik
Erdkunde/Politik
Wirtschaftsenglisch
Biologie/Chemie
Ernährungslehre
Informatik
Gymnasium
Am Geroweiher
¾ nach Klasse 9
Deutsch/Kunst
¾ nach Klasse 10
¾ nach Klasse 10
Literatur
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
gleichwertigen Abschluss
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10
gleichwertigen Abschluss
den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk
zum Besuch der Einführungsphase oder ggf.
zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch
diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Erläuterungen:
Ein Schrägstrich zwischen den Fachbezeichnungen bedeutet, dass diese Fächer in Kombination unterrichtet werden. So ist Informatik ausschließlich Informatik, während Mathematik/Informatik auch mathematische Unterrichtsanteile aufweist. Biologie/Chemie bearbeitet
Themen aus beiden Fachbereichen usw.
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Realschulen in Mönchengladbach
Geschwister-Scholl-Realschule
Ab Klasse 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler neben dem Unterricht im
Klassenverband auch den Wahlpflichtunterricht II. Er wird in den Klassen
8 und 9 differenziert nach Kursen erteilt.
- Ganztagsschule -
Karl-Fegers-Straße 85, 41068 Mönchengladbach,
02161/8 50 96, 02161/89 07 39
(Auslagerung: Dülkener Straße 85, 41068 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.geschwister-scholl-realschule.schule-mg.de
Realschule an der Niers Mönchengladbach-Rheydt
Im Wahlpflichtbereich II der Klassen 8 und 9 des Gymnasiums wählen die
Schülerinnen und Schüler aus dem Angebot der Schule Kurse, die ihren
Interessen und Begabungen besonders entsprechen. Auch hierzu setzen
die Gymnasien Ergänzungsstunden ein (vgl. S. 34). Zum einen wird in diesem Bereich ein weiteres Fremdsprachenangebot gemacht (siehe hierzu
Übersicht „Fremdsprachenfolge“) und zum anderen werden Fächer oder
Fachkombinationen aus folgenden Schwerpunktbereichen angeboten:
- Realschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Giesenkirchener Straße 8, 41238 Mönchengladbach,
02166/1 72 57, 02166/18 84 07
(Auslagerung: Mülgaustraße 361, 41238 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rs-niers-mg.de
¾ gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlicher Bereich,
Realschule Volksgarten
Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht
werden.
- Ganztagsschule -
¾ mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und
¾ künstlerisch-literarischer Bereich
Luise-Vollmar-Straße 25, 41065 Mönchengladbach,
02161/4 44 12, 02161/48 25 92
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.realschule-volksgarten.de
Realschule Wickrath
- Ganztagsschule -
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach,
02166/5 40 24, 02166/5 63 95
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rs-wickrath.de
30
35
Fremdsprachenangebote
in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe
Gymnasium
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 8
5.3 Das Gymnasium
10/neu
einsetzende
Fremdsprache
Gymnasium
Am Geroweiher
Gymnasium
an der Gartenstraße
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Englisch
Französisch
Französisch Französisch
Spanisch
Latein/Englisch Latein
Franz-MeyersGymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Italienisch
Hugo-JunkersGymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Spanisch
Math.-Nat.Gymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Spanisch
Englisch
Latein
Latein/Englisch Französisch
Französisch Spanisch
Latein
Griechisch
Gymnasium
Rheindahlen
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Stift.-Hum.Gymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Bischöfliche
Marienschule
Latein/Englisch Latein
Gymnasium
Odenkirchen
34
Englisch
Französisch
Französisch Französisch
Latein
Spanisch
31
Das Gymnasium ist die spezielle Schulform für begabte Schülerinnen und
Schüler unterschiedlicher Herkunft. Es gliedert sich in die Erprobungsstufe
(Klassen 5 und 6), die Mittelstufe (Klassen 7 bis 9) und die Oberstufe. Die
Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie beginnt mit der Einführungsphase
und wird dann in der zweijährigen Qualifikationsphase fortgesetzt. Somit ist
das Gymnasium eine durchgehende Einheit von der Jahrgangsstufe 5 bis
zum Abitur nach der Jahrgangsstufe 12.
Erprobungsstufe
Gymnasiallehrer sind in der Regel keine Lehrer für eine Stufe, sondern
speziell dafür ausgebildet und darin erfahren, ihre Schülergruppen durch
alle Jahrgangsstufen zum Abitur zu führen.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I des Gymnasiums wird in folgenden
Fächern und Lernbereichen erteilt:
Durch die Differenzierung nach Schulformen entstehen wie auch in den
Haupt- und Realschulen homogenere Lerngruppen, in denen die Schülerinnen und Schüler – unmittelbar ab Klasse 5 – durch innere Differenzierung und den Einsatz von Ergänzungsstunden intensiv und individuell gefördert werden.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern über die
Fachbereiche der Sprachen, der Gesellschaftswissenschaften, der Mathematik und Naturwissenschaften und der musischen Fächer eine vertiefte
allgemeine Bildung, und im Rahmen von Philosophie und Religionslehre
kommt der Werteerziehung eine besondere Bedeutung zu. Zielsetzung des
Gymnasiums ist es, seinen Absolventinnen und Absolventen über das Erreichen einer Studierfähigkeit hinaus auch die Kompetenzen zur Übernahme von Verantwortung in unserer Gesellschaft zu vermitteln.
Neben dieser grundsätzlichen Gemeinsamkeit im Bildungsauftrag haben
alle Mönchengladbacher Gymnasien zusätzliche besondere Schwerpunkte,
mit denen sie auf der Basis einer fundierten allgemeinen Bildung Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Begabungen und Interessen fördern.
Über diese Angebote, seien sie pädagogischer, sprachlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher, musischer oder sportlicher Art, informieren
die Schulen an den „Tagen der offenen Tür“ und auf ihren Homepages.
Aufnahme
Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der
Grundschule an einem Gymnasium angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung des Gymnasiums innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel
„3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie),
Englisch,
zweite Fremdsprache,
ggf. dritte Fremdsprache
Kunst, Musik,
Religionslehre,
Sport.
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes der Gymnasien sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der differenzierten und
individuellen Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den
Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden entscheidet jedes Gymnasium selbst.
Eine Information darüber kann man an den „Tagen der offenen Tür“ erhalten
oder den Homepages der Gymnasien entnehmen.
Englisch wird an allen Gymnasien ab Klasse 5 als erste Fremdsprache
fortgeführt.
Für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sind zwei Fremdsprachen verpflichtend. Der Wahlpflichtbereich I bezieht sich auf die zweite
Fremdsprache und beginnt in der Regel ab Klasse 6.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
32
33
Das Gymnasium ist die spezielle Schulform für begabte Schülerinnen und
Schüler unterschiedlicher Herkunft. Es gliedert sich in die Erprobungsstufe
(Klassen 5 und 6), die Mittelstufe (Klassen 7 bis 9) und die Oberstufe. Die
Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie beginnt mit der Einführungsphase
und wird dann in der zweijährigen Qualifikationsphase fortgesetzt. Somit ist
das Gymnasium eine durchgehende Einheit von der Jahrgangsstufe 5 bis
zum Abitur nach der Jahrgangsstufe 12.
Erprobungsstufe
Gymnasiallehrer sind in der Regel keine Lehrer für eine Stufe, sondern
speziell dafür ausgebildet und darin erfahren, ihre Schülergruppen durch
alle Jahrgangsstufen zum Abitur zu führen.
Der Unterricht in der Sekundarstufe I des Gymnasiums wird in folgenden
Fächern und Lernbereichen erteilt:
Durch die Differenzierung nach Schulformen entstehen wie auch in den
Haupt- und Realschulen homogenere Lerngruppen, in denen die Schülerinnen und Schüler – unmittelbar ab Klasse 5 – durch innere Differenzierung und den Einsatz von Ergänzungsstunden intensiv und individuell gefördert werden.
Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern über die
Fachbereiche der Sprachen, der Gesellschaftswissenschaften, der Mathematik und Naturwissenschaften und der musischen Fächer eine vertiefte
allgemeine Bildung, und im Rahmen von Philosophie und Religionslehre
kommt der Werteerziehung eine besondere Bedeutung zu. Zielsetzung des
Gymnasiums ist es, seinen Absolventinnen und Absolventen über das Erreichen einer Studierfähigkeit hinaus auch die Kompetenzen zur Übernahme von Verantwortung in unserer Gesellschaft zu vermitteln.
Neben dieser grundsätzlichen Gemeinsamkeit im Bildungsauftrag haben
alle Mönchengladbacher Gymnasien zusätzliche besondere Schwerpunkte,
mit denen sie auf der Basis einer fundierten allgemeinen Bildung Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Begabungen und Interessen fördern.
Über diese Angebote, seien sie pädagogischer, sprachlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher, musischer oder sportlicher Art, informieren
die Schulen an den „Tagen der offenen Tür“ und auf ihren Homepages.
Aufnahme
Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der
Grundschule an einem Gymnasium angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung des Gymnasiums innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel
„3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie),
Englisch,
zweite Fremdsprache,
ggf. dritte Fremdsprache
Kunst, Musik,
Religionslehre,
Sport.
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes der Gymnasien sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der differenzierten und
individuellen Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den
Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden entscheidet jedes Gymnasium selbst.
Eine Information darüber kann man an den „Tagen der offenen Tür“ erhalten
oder den Homepages der Gymnasien entnehmen.
Englisch wird an allen Gymnasien ab Klasse 5 als erste Fremdsprache
fortgeführt.
Für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sind zwei Fremdsprachen verpflichtend. Der Wahlpflichtbereich I bezieht sich auf die zweite
Fremdsprache und beginnt in der Regel ab Klasse 6.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
32
33
Fremdsprachenangebote
in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe
Gymnasium
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 8
5.3 Das Gymnasium
10/neu
einsetzende
Fremdsprache
Gymnasium
Am Geroweiher
Gymnasium
an der Gartenstraße
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Englisch
Französisch
Französisch Französisch
Spanisch
Latein/Englisch Latein
Franz-MeyersGymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Italienisch
Hugo-JunkersGymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Spanisch
Math.-Nat.Gymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Spanisch
Englisch
Latein
Latein/Englisch Französisch
Französisch Spanisch
Latein
Griechisch
Gymnasium
Rheindahlen
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Stift.-Hum.Gymnasium
Englisch
Latein
Französisch
Französisch Französisch
Bischöfliche
Marienschule
Latein/Englisch Latein
Gymnasium
Odenkirchen
34
Englisch
Französisch
Französisch Französisch
Latein
Spanisch
31
Realschulen in Mönchengladbach
Geschwister-Scholl-Realschule
Ab Klasse 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler neben dem Unterricht im
Klassenverband auch den Wahlpflichtunterricht II. Er wird in den Klassen
8 und 9 differenziert nach Kursen erteilt.
- Ganztagsschule -
Karl-Fegers-Straße 85, 41068 Mönchengladbach,
02161/8 50 96, 02161/89 07 39
(Auslagerung: Dülkener Straße 85, 41068 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.geschwister-scholl-realschule.schule-mg.de
Realschule an der Niers Mönchengladbach-Rheydt
Im Wahlpflichtbereich II der Klassen 8 und 9 des Gymnasiums wählen die
Schülerinnen und Schüler aus dem Angebot der Schule Kurse, die ihren
Interessen und Begabungen besonders entsprechen. Auch hierzu setzen
die Gymnasien Ergänzungsstunden ein (vgl. S. 34). Zum einen wird in diesem Bereich ein weiteres Fremdsprachenangebot gemacht (siehe hierzu
Übersicht „Fremdsprachenfolge“) und zum anderen werden Fächer oder
Fachkombinationen aus folgenden Schwerpunktbereichen angeboten:
- Realschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Giesenkirchener Straße 8, 41238 Mönchengladbach,
02166/1 72 57, 02166/18 84 07
(Auslagerung: Mülgaustraße 361, 41238 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rs-niers-mg.de
¾ gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlicher Bereich,
Realschule Volksgarten
Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht
werden.
- Ganztagsschule -
¾ mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und
¾ künstlerisch-literarischer Bereich
Luise-Vollmar-Straße 25, 41065 Mönchengladbach,
02161/4 44 12, 02161/48 25 92
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.realschule-volksgarten.de
Realschule Wickrath
- Ganztagsschule -
Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach,
02166/5 40 24, 02166/5 63 95
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.rs-wickrath.de
30
35
Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 8 und 9
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Realschule vermittelt
Gymnasium/
Schwerpunkt
Gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftlicher
Bereich
Math.-nat.technischer
Bereich
Künstlerischliterarischer
Bereich
¾ nach Klasse 10
Geschichte
Wirtschaftsgeografie
englischsprachiger
Länder
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Gymnasium
an der Gartenstraße
Wirtschaftsenglisch
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Franz-MeyersGymnasium
Wirtschaft Plus
Biologie/Chemie
Informatik/Physik
Hugo-JunkersGymnasium
„Social studies“
bilingual in Englisch
Biologie/Chemie/
Nanotechnologie
Math./Informatik
Math.-Nat.Gymnasium
Wirtschaft bilingual
Biologie/Chemie
Math./Informatik
Gymnasium
Odenkirchen
Geschichte/Erdkunde
Informatik
Biologie/Chemie
Gymnasium
Rheindahlen
„European Citizenship“
bilingual in Englisch
Informatik/Math./Physik /Kunst/Deutsch/GeschichBio./Chemie/Erdkunde
Stift.-Hum.Gymnasium
Wirtschaftsenglisch/
Wirtschaft bilingual
Biochemie
Informatik
Bischöfliche
Marienschule
Pädagogik
Erdkunde/Politik
Wirtschaftsenglisch
Biologie/Chemie
Ernährungslehre
Informatik
Gymnasium
Am Geroweiher
¾ nach Klasse 9
Deutsch/Kunst
¾ nach Klasse 10
¾ nach Klasse 10
Literatur
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
gleichwertigen Abschluss
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10
gleichwertigen Abschluss
den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk
zum Besuch der Einführungsphase oder ggf.
zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch
diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Erläuterungen:
Ein Schrägstrich zwischen den Fachbezeichnungen bedeutet, dass diese Fächer in Kombination unterrichtet werden. So ist Informatik ausschließlich Informatik, während Mathematik/Informatik auch mathematische Unterrichtsanteile aufweist. Biologie/Chemie bearbeitet
Themen aus beiden Fachbereichen usw.
36
29
Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben.
Oberstufe
Dieses differenzierte Bildungsangebot trägt unter anderem dazu bei, auf die
anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten
und die Berufswahlfähigkeit zu fördern. Ein Schülerbetriebspraktikum, das
an allen Realschulen durchgeführt wird, unterstützt diese Zielsetzung.
Die Oberstufe des Gymnasiums ist unterteilt in eine Einführungsphase
(Jahrgangsstufe 10) und in eine Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11
und 12).
An den Realschulen in Mönchengladbach werden folgende Lernschwerpunkte bzw. Schwerpunktfächer durch Neigungsdifferenzierung angeboten:
Realschule/Lernschwerpunkt
Geschwister-Scholl-Realschule
Realschule an der Niers
Realschule Volksgarten
Realschule Wickrath
FS
NW
z
z
SW
z
z
z
z
z
z
z
MK
TC
z
z
z
z
IF
z
z
z
z
z
Erläuterung:
Der Unterricht in der Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach
Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich umfasst.
Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
Fremdsprachen mit Englisch und Französisch
Naturwissenschaften mit Biologie, Chemie und Physik
Sozialwissenschaften
Musik/Kunst
Technik
Informatik
1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch,
Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch;
In den Klassen 7 bis 10 wird der Unterricht im Neigungsschwerpunkt nach
Kursen in klassenübergreifenden Gruppen erteilt.
2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie;
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Realschule sind die Ergänzungsstunden. Sie werden vorrangig für die Förderung in den Fächern
Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet.
3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik
Technik.
FS
NW
SW
MK
TC
IF
=
=
=
=
=
=
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch
auf die Abiturprüfung vor.
Freiwillige zweistündige Arbeitsgemeinschaften ohne Versetzungswirksamkeit eignen sich dazu, mit Rechtskunde, Berufsfindung, heimatgeschichtlichen und kulturellen Problemfeldern bekannt zu werden, oder z. B.
den Mofa-Führerschein zu erwerben oder einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.
28
Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig
bis zum Abschluss der Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines
anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird
eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet.
37
Die Fächer der Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen
und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang
der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der
Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
Die Oberstufe erreichen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit
der Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase.)
In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) der Oberstufe des Gymnasiums werden auch aufgenommen
¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs,
die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
In den Klassen 5 und 6 der Realschule wird der Unterricht in der Regel im
Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Realschule wird in folgenden
Fächern und Lernbereichen erteilt:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
Englisch,
zweite Fremdsprache,
ggf. dritte Fremdsprache,
Musik, Kunst, Textilgestaltung,
Religionslehre,
Sport.
Von der 5. Klasse der Realschule bis zu ihrem Abschluss wird Englisch als
Pflichtfremdsprache fortgeführt.
In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Ab Klasse 6 wird als zweite Fremdsprache Französisch unterrichtet. Die
Leistungen im Fach Französisch sind bei der Versetzung in die Klasse 7 nur
positiv versetzungswirksam.
Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk können auch direkt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der Oberstufe des Gymnasiums einsteigen, wenn
Ab der Klasse 7 wird der Pflichtunterricht an der Realschule für alle Schülerinnen und Schüler durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Lernschwerpunkten wählen.
¾ die Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen,
Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, d. h. die
in Klasse 6 unterrichtete Fremdsprache kann als Schwerpunktfach bis zum
Ende der Klasse 10 fortgeführt werden. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule
¾ sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und
¾ sie aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt wurden.
¾ ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern
Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik
¾ ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt,
¾ ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit den Fächern Kunst oder
Musik.
38
27
Die Realschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10.
Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte
allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihrer Leistungen und Neigungen
durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren
Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Ziel der Realschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine realistische
und zeitnahe Grundbildung zu vermitteln, die die Grundlage für die nachfolgenden Bildungsgänge darstellt. Das vielfältige Bildungsangebot der Realschule gewährleistet eine umfassende Grundbildung und ermöglicht zudem
die Entfaltung verschiedenartiger, aber gleichwertiger Begabungsrichtungen.
Die Realschule verbindet Unterrichtspraxis und Theorie miteinander. In
Anbindung an praktische Zusammenhänge im gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben sollen theoretische Kenntnisse zu einem vertieften
Verständnis verhelfen und zugleich zur Bewältigung der Wirklichkeit befähigen.
Die Unterrichtsinhalte ergeben sich also aus lebenspraktischen Bezügen;
Methodik und Didaktik des Realschulunterrichts sind wissenschaftsnah. Die
Differenzierung des Unterrichtsangebotes ermöglicht den Schülerinnen und
Schülern, Schwerpunkte nach persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu
setzen.
In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und
Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in
dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Abschlüsse und Berechtigungen
Das Gymnasium vermittelt
in der Sekundarstufe I
¾ nach Klasse 9
einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9
gleichwertigen Abschluss
Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erteilt das Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
In der Sekundarstufe II
vermittelt das Gymnasium
¾ nach Jahrgangsstufe 10
einen dem Hauptschulabschluss nach
Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
¾ nach Jahrgangsstufe 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule
an einer Realschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet
die Schulleitung der Realschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten
Aufnahmekapazitäten.
¾ nach Jahrgangsstufe 11
den schulischen Teil der Fachhochschulreife
¾ nach Jahrgangsstufe 12
die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „4. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 der Realschule werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel
„3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
26
39
Gymnasien in Mönchengladbach
5.2 Die Realschule
Gymnasium Am Geroweiher
- Ganztagsgymnasium -
Balderichstraße 8, 41061 Mönchengladbach,
02161/8 10 99 - 0, 02161/8 10 99- 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gag-mg.de
Gymnasium an der Gartenstraße
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach,
02166/9 27 98 - 0, 02166/9 27 98 - 11
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymga.de
Franz-Meyers-Gymnasium
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach,
02166/98 65 -0, 02166/98 65-99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fmg-mg.de
Hugo-Junkers-Gymnasium
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Brucknerallee 58, 41236 Mönchengladbach,
02166/6 28 70 - 0, 02166/6 28 70 - 29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.hugo-junkers-gymnasium.de
Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium
- Gymnasium mit Ganztagsangebot -
Rheydter Straße 65, 41065 Mönchengladbach,
02161/92 89 1-00, 02161/92 89 1-29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.math-nat.de
Gymnasium Odenkirchen
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Mülgaustraße 43, 41199 Mönchengladbach,
02166/9 69 85 - 0, 02166/9 69 85 - 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymnasium-odenkirchen.de
40
25
Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch
Gymnasium Rheindahlen
- Ganztagsschule -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Rohrstraße 43, 41065 Mönchengladbach,
02161/4 42 80, 02161/4 47 64
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-heinrich-lersch.de
Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach,
02161/5 88 56-00, 02161/5 88 56-29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gymnasium-rheindahlen.de
Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke
Stiftisch-Humanistisches Gymnasium
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Kirschhecke 10, 41199 Mönchengladbach,
02166/60 16 69, 02166/9 61 99 14
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.kirschhecke.de
Abteistraße 17, 41061 Mönchengladbach,
02161/8 23 60-70, 02161/8 23 60-99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.huma-gym.de
Gemeinschaftshauptschule Wickrath*
Bischöfliche Marienschule (Schulträger: Bistum Aachen)
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
- Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach,
02166/5 97 55, 02166/55 24 10
E-Mail: [email protected]
Viersener Straße 209, 41063 Mönchengladbach,
02161/4 77 77 -0, 02161/4 77 77 -29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.marienschule.de
Katholische Hauptschule Neuwerk
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach,
02161/66 33 97, 02161/9 91 99 46
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.khs-neuwerk.de
Katholische Hauptschule Rheindahlen
- Ganztagsschule -
Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach,
02161/58 34 91, 02161/58 36 65
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.kath-hauptschule-rheindahlen.hsnr.de
Katholische Hauptschule Stadtmitte
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Aachener Straße 52, 41061 Mönchengladbach,
02161/18 06 82, 02161/20 51 39
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.khs-mg.de
* = Die Gemeinschaftshauptschulen Aachener Straße, Asternweg, Eicken und Wickrath
wurden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße führt im
Schuljahr 2011/12 die Jahrgangsstufen 6 bis 10; die Gemeinschaftshauptschulen Asternweg, Eicken und Wickrath die Jahrgangstufen 7 bis 10.
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5.4 Die Gesamtschule
Hauptschulen in Mönchengladbach
Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße*
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach,
02161/83 47 21, 02161/83 84 13
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-aachener-strasse.hsnr.de
Gemeinschaftshauptschule Asternweg*
- Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung -
Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach,
02166/8 00 66, 02166/8 66 49
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-asternweg.de
Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Dohler Straße 79, 41238 Mönchengladbach,
02166/2 03 51, 02166/29 51 09
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-dohler-str.de
Gemeinschaftshauptschule Dohr
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Altenbroicher Straße 50/52, 41238 Mönchengladbach,
02166/9 15 64-0, 02166/9 15 64-56
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghsdohr.de
Gemeinschaftshauptschule Eicken*
- Hauptschule mit freiwilligem Ganztagsbetrieb -
Regentenstraße 137 d, 41061 Mönchengladbach,
02161/2 23 66, 02161/18 03 34
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.ghs-eicken.de
Gemeinschaftshauptschule Frankfurter Straße
- Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb -
Frankfurter Straße 12, 41236 Mönchengladbach,
02166/4 85 12, 02166/4 77 26
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.hauptschule-frankfurter.de
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Abschlüsse und Berechtigungen
Die Hauptschule vermittelt
¾ nach Klasse 9
¾ nach Klasse 9
¾ nach Klasse 10, Typ A
¾ nach Klasse 10, Typ B
¾ nach Klasse 10, Typ B
den Hauptschulabschluss
den Hauptschulabschluss mit Qualifikation
zum Besuch der Klasse 10, Typ B
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum
Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch
Schulabschlüsse“ näher erläutert.
Ein Hauptschulabgangszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler,
die keinen Abschluss nach Klasse 9 bzw. 10 erreicht haben. Durch den
freiwilligen Weiterbesuch der Hauptschule können die Schülerinnen und
Schüler jedoch alle an der Hauptschule erreichbaren Abschlüsse anstreben.
Die Verweildauer in der Hauptschule kann um zwei Jahre überschritten werden. Um ein weiteres Jahr kann sie nach Entscheidung der Versetzungskonferenz überschritten werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen.
Auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. Nähere Erläuterungen dazu sind ebenfalls im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ zu finden.
Wie Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist die Gesamtschule eine
weiterführende Schule. Sie vermittelt alle Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, an die sie ihre Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Wegen heranführt (differenzierte Gesamtschule). Die Gesamtschule
umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die gymnasiale Oberstufe. Die Gesamtschule führt in der Regel nach 13
Schuljahren zum Abitur. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können bereits nach 12 Schuljahren das Abitur erwerben.
An der integrierten und differenzierten Gesamtschule unterrichten Lehrkräfte
mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. ausgebildete
Lehrerinnen und Lehrer für Hauptschule und Realschule sowie für das
Gymnasium.
Anders als bei den übrigen weiterführenden Schulen muss dem Eintritt in die
Gesamtschule keine Entscheidung über einen bestimmten Bildungsgang
und einen fernliegenden Abschluss vorausgehen. Eine Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen findet nicht statt. Die Gesamtschule
informiert und berät daher Schülerinnen, Schüler und Eltern in einem längeren Zeitraum über das jeweils günstigste Lernangebot. Die Entscheidung für
den angestrebten Schulabschluss kann später fallen und wird somit sicherer. Auch bei guten Noten und dem Ausblick auf einen höherwertigen Schulabschluss ist kein Schulwechsel erforderlich.
Die Gesamtschule ermöglicht durch die unterschiedlichen Formen der Differenzierung eine große Zahl verschiedenartiger Schullaufbahnen.
Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule
an einer Gesamtschule angemeldet werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Gesamtschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der
weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
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Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
Die Klasse 10 der Hauptschule gibt es in zwei Formen
In den Klassen 5 bis 10 wird in der Gesamtschule Unterricht in allen Fächern
erteilt, die insgesamt an der Hauptschule, an der Realschule und am Gymnasium unterrichtet werden.
¾ Klasse 10, Typ A, die zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach
Klasse 10 führt
und
¾ Klasse 10, Typ B, die zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses
(Fachoberschulreife) führt.
Nach einer zwei- bis dreijährigen Phase gemeinsamen Lernens (gegebenenfalls unterstützt durch Förderunterricht) setzt in den Fächern Mathematik
und Englisch ab Klasse 7, Deutsch ab Klasse 8 oder 9 und in Physik oder
Chemie spätestens ab Klasse 9 die Fachleistungsdifferenzierung ein. Je
nach Leistungsvermögen findet der Unterricht auf Grundkurs- oder Erweiterungskursniveau statt.
In Klasse 6 beginnt auch der Wahlpflichtunterricht. Die Schülerin oder der
Schüler wählt je nach Neigung und Angebot ein Fach: Französisch, Naturwissenschaften oder Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft.
An den Gesamtschulen Espenstraße, Neuwerk, Rheydt-Mülfort und Volksgarten kann alternativ das musische Fach „Darstellen und Gestalten“ gewählt werden.
Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 6 keine zweite Fremdsprache gewählt haben, können in Klasse 8 oder 11 mit der zweiten Fremdsprache
beginnen.
Fremdsprachenangebote
Gesamtschule
Klasse 5
Klasse 6
Klasse 8
neu einsetzende Fremdsprache in der
Sekundarst. II
Gesamtschule
Espenstraße
Englisch
Französisch
Französisch
Latein
Spanisch
Gesamtschule Hardt
Englisch
Französisch
Latein
Französisch
Spanisch
Gesamtschule Neuwerk
Englisch
Französisch
Spanisch
Spanisch
Gesamtschule
Rheydt-Mülfort
Englisch
Französisch
Latein
Italienisch
Französisch
Gesamtschule
Stadtmitte
Englisch
Französisch
Latein
Geplant:
Latein
Geplant:
Spanisch
Gesamtschule
Volksgarten
Englisch
Französisch
Latein
Französisch
Spanisch
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Unterrichtsschwerpunkte der Klasse 10, Typ A, sind die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre. In diesen Lernbereichen erhalten die Schülerinnen
und Schüler in besonderer Weise Gelegenheit, auch ihre praktischen Fähigkeiten zu entwickeln. Damit wird zugleich eine bessere Vorbereitung auf die
Arbeitswelt gesichert. Die Klasse 10, Typ A, können Schülerinnen und Schüler besuchen, die die Klasse 9 erfolgreich, jedoch ohne besondere Qualifikation abgeschlossen haben.
In der Klasse 10, Typ B, bilden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik einen besonderen Unterrichtsschwerpunkt. Die Klasse 10, Typ B,
kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die am Ende der
Klasse 9 die Anforderungen der Versetzungsordnung erfüllen und dabei
besondere Leistungen erreichen:
¾ mindestens gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch und mindestens befriedigende Leistungen in zwei weiteren
Fächern
oder
¾ mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in zwei weiteren Fächern
oder
¾ mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in vier weiteren
Fächern.
In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die erforderliche Leistungsnote im Erweiterungskurs erbracht werden.
Eine Erweiterung des Bildungsangebotes der Hauptschule besteht in Arbeitsgemeinschaften, die den künstlerisch-musischen Bereich genauso
berücksichtigen wie mathematisch-naturwissenschaftliche und sportliche
Gebiete.
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Der verbindliche Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wird als
Klassenunterricht und Unterricht in Fachleistungskursen organisiert. Über
den Unterricht in den Fachleistungskursen, die ab Klasse 7 als Grundoder Erweiterungskurse in den Fächern Englisch und Mathematik eingerichtet werden und über den Unterricht in den Fördergruppen ist die Möglichkeit
gegeben, das individuelle Leistungsvermögen der einzelnen Schülerin oder
des einzelnen Schülers zu berücksichtigen.
Einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt der Hauptschularbeit bildet
die Berufswahlorientierung. Schülerpraktika, Betriebserkundungen und
Unterricht im Fachbereich Arbeitslehre sind zentrale Aufgaben der Hauptschule.
Wahlpflichtunterricht ist der nach Stundenzahl verbindliche, vom Lernbereich bzw. vom Fach her für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen
Schüler wählbare Unterricht. Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 dient der
Erweiterung individueller Interessen, der Schwerpunktbildung, der Ergänzung und Verstärkung einzelner Lernbereiche. In den Fächern des Wahlpflichtunterrichts erhalten die Schülerinnen und Schüler somit in einem ihren
Neigungen entsprechenden Bildungsbereich eine besondere Förderung, die
über das Maß der als Basiswissen eingesetzten Lerninhalte hinausgeht.
Als Wahlpflichtunterricht können neben den Lernbereichen Arbeitslehre (mit
den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften (mit den Fächern Biologie, Physik und Chemie) auch die Fächer
Kunst und Musik angeboten werden.
Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10, Typ A, soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und
Naturwissenschaften angeboten werden, um eine intensivere Berufsorientierung zu ermöglichen.
Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den
Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.
Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eingesetzt.
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An der Gesamtschule Hardt werden ab klasse 5 drei Neigungsprofile gleichwertig
nebeneinander angeboten.
Bilinguales Profil: Förderung der Sprachkompetenz in Englisch, der Unterricht in
Gesellschaftslehre wird zunehmend in englischer Sprache geführt.
Mint Profil: Förderung der Schlüsselkompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik unter anderem durch gesteigerte Individualisierung
von Lernprozessen unter verstärktem Einbezug der Informationstechnologie.
Allround Profil: Förderung der vertieften Allgemeinbildung mit einem Schwerpunkt
in der Medien- und Kommunikationskompetenz. Fächerübergreifende Projekte aus
den Themenfeldern: Sprache/Kommunikation, Kunst/Technik, politische und ökonomische Bildung werden bearbeitet.
Die Gesamtschule Neuwerk legt einen Schwerpunkt auf die Ausbildung in den
MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die Schule
ist Standort des Zukunft-durch-Innovation (zdi-) Zentrums M-INTeraktiv Mönchengladbach.
Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Gesamtschule sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den
Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In der Klasse
10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe.
Wegen der mit der Differenzierung verbundenen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gehen die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule
ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Das schließt aber nicht aus,
dass eine Schülerin oder ein Schüler bei besonderer pädagogischer Notwendigkeit im Einvernehmen von Schule und Elternhaus in einer bestimmten Klasse belassen oder rückgestuft werden kann.
Gesamtschule als Ganztagsschule
Die Gesamtschule wird in den Klassen 5 bis 10 in der Regel als Ganztagsschule geführt. Der Ganztagsbetrieb der Gesamtschule umfasst in der Regel
vier Wochentage. Der Dienstagnachmittag ist an allen Gesamtschulen unterrichtsfrei.
Als Ganztagsschule hat die Gesamtschule ergänzend und begleitend zum
Fachunterricht Arbeitsstunden und Förderunterricht im Stundenplan.
In den Arbeitsstunden, die in der Regel im Klassenverband stattfinden,
können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Hilfe einer Lehrkraft
ihre Hausaufgaben erledigen und sich in verschiedene Arbeitstechniken - in
Zusammenarbeit mit anderen (Helfersystem) - einüben. Im Rahmen von 3
bis 5 Arbeitsstunden (nach Schulen verschieden) arbeiten die Schülerinnen
und Schüler nach Wochenplan. Diese Stunden werden in der Regel von den
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern betreut. An der Gesamtschule
Rheydt-Mülfort liegen diese Stunden an jedem der 5 Wochentage in der 3.
Stunde.
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Der Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Defizite in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik unter Leitung der Fachlehrerinnen und
Fachlehrer aufzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die keine Defizite aufweisen, erhalten zusätzliche Lernanreize.
Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden.
Erprobungsstufe
In der Mittagsfreizeit, je nach Schule etwa 60 Minuten, gibt es Angebote zu
musischer, handwerklicher oder sportlicher Betätigung.
Ähnliche Angebote beinhalten die Arbeitsgemeinschaften, die zunehmend
Kontakt zu der regionalen Vereinsarbeit suchen, um so gezielt über die
Schule hinausgehende Freizeitgestaltungsimpulse zu geben.
Im Rahmen der Aufgabenbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern
Gelegenheit gegeben, einen erheblichen Teil ihrer Hausaufgaben unter
sachkundiger Aufsicht in der Schule zu erledigen. Bei Bedarf finden sie auch
fachliche Anleitung bei der Lösung von Aufgaben. Insoweit kann die Ganztagsschule das Elternhaus und den Schüler in seiner häuslichen Freizeit zu
Teilen entlasten.
Die Schulkonferenz legt Grundsätze fest, nach denen in Abstimmung mit
dem Elternhaus in Einzelfällen Befreiung von der Teilnahme an der Aufgabenbetreuung bzw. der Arbeitsgemeinschaft erteilt werden kann.
In der Mittagspause wird in der Ganztagsschule eine warme Mahlzeit angeboten.
Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in eine Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe
vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor.
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf
unterschiedlichen Vertiefungsebenen in einem Pflichtbereich und einem
Wahlbereich umfasst.
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Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule werden als Erprobungsstufe geführt.
Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden.
Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer
In den Klassen 5 und 6 der Hauptschule wird der Unterricht in der Regel im
Klassenverband erteilt.
Der Unterricht in der Hauptschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Deutsch,
Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde),
Mathematik,
Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
Englisch,
Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft),
Musik, Kunst, Textilgestaltung,
Religionslehre,
Sport.
Englisch ist Pflichtfremdsprache von Klasse 5 bis 10.
In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt.
Die Lernbereiche der Hauptschule entsprechen im Kern denen anderer weiterführender Schulen. Der Pflichtunterricht der Hauptschule besteht aus
Kernstunden und Ergänzungsstunden.
Die Kernstunden umfassen
¾ den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterricht
und
¾ den von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterricht.
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Die Hauptschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10.
Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Nach dem Besuch der Hauptschule können die Schülerinnen und
Schüler aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen. Hier können sie berufliche Kenntnisse oder einen Berufsabschluss
sowie weiterführende Abschlüsse bis hin zur Fachhochschulreife erwerben.
Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern steht der Weg zur allgemeinen
Hochschulreife (Abitur) offen. Sie können die gymnasiale Oberstufe des
Gymnasiums, der Gesamtschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen.
1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch,
Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch,
Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch;
Die Hauptschule ist die weiterführende Schulform, die in besonderer Weise
individuell auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler eingehen,
die handlungs- und praxisorientierte Arbeit der Grundschule fortsetzen und
durch das verstärkte Klassenlehrer-Prinzip den fördernden und erzieherischen Aspekt berücksichtigen kann.
Sie hat einen besonderen und durch keine andere Schulform ersetzbaren
Bildungsauftrag, denn sie orientiert sich an der praktischen Lebenswelt der
Schülerinnen und Schüler und ist auf ihre Berufsausbildung ausgerichtet.
Die Hauptschule will die individuellen Begabungen ihrer Schülerinnen und
Schüler erkennen und weiter entwickeln sowie Benachteiligungen und Lernrückstände ausgleichen.
Der Unterricht in der Hauptschule ist praxisnah. Im Projektunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler praktisches und theoretisches Wissen. Betriebspraktika bringen ihnen die Anforderungen von Berufs- und Arbeitswelt näher und bereiten zusammen mit dem Lernbereich Arbeitslehre
auf die Berufswahl und die Berufsausbildung vor.
Fast alle Hauptschulen werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern
unterstützt.
2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht,
Erziehungswissenschaft, Psychologie;
3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik,
Technik.
Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an.
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig
bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder
zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen
und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten
Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen
und Schüler gewährleistet.
Die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden in der Einführungsphase in
Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen
unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in
neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf
Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden
sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im
Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung.
Aufnahme
Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei
der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
Die Hauptschule kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben.
In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe
der Gesamtschule werden aufgenommen:
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Hauptschule innerhalb
der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten.
18
47
¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 10,
5.
Weiterführende Schulformen
5.1 Die Hauptschule
¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs,
die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben.
In die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen:
¾ Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule mit einem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 12,
¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Verssetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11,
¾ im Rahmen der Schulzeitverkürzung Schülerinnen und Schüler aus
Gesamtschule und Realschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk nach Klasse 10,
ƒ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerks
übertreffen,
ƒ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache teilgenommen haben und
ƒ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind.
In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und
Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in
dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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17
Die Wahlfreiheit der Eltern bezieht sich auf die Auswahl der Schulform.
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule besteht nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes NordrheinWestfalen nicht.
Abschlüsse und Berechtigungen
Um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen zu gewährleisten, hat der
Schulträger die Aufnahmekapazität jeder einzelnen Schule festgelegt. Die
Entscheidungen über die Aufnahmen der angemeldeten Schülerinnen und
Schüler treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen weiterführenden Schulen innerhalb dieser festgelegten Aufnahmekapazitäten.
¾ nach Klasse 9
Schulen, die aufgrund der Begrenzung der Aufnahmekapazität nicht alle
angemeldeten Kinder aufnehmen können, müssen unter Berücksichtigung
der entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Auswahlverfahren durchführen. Danach berücksichtigen die Schulleitungen Härtefälle und ziehen im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
¾ nach Klasse 10
¾ Geschwisterkinder,
¾ ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
¾ ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
¾ in Gesamtschulen Berücksichtigungen von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
¾ Schulwege,
¾ Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
¾ Losverfahren.
Die Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb der festgelegten Anmeldefrist
ist demnach kein zulässiges Auswahlkriterium und beeinflusst die Entscheidungen der Schulleitungen nicht.
Die Eltern erhalten über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes
eine schriftliche Mitteilung der Schule.
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Die Gesamtschule vermittelt
in der Sekundarstufe I
den Hauptschulabschluss nach Klasse 9
¾ nach Klasse 10
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
¾ nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
in der Sekundarstufe II
¾ nach Jahrgangsstufe 12
den schulischen Teil der Fachhochschulreife
¾ nach Jahrgangsstufe 13
die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen direkt in die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe
eintreten können, erwerben an der Gesamtschule im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren.
Mit den Abschlüssen der Gesamtschule sind alle Zugangsberechtigungen
verbunden, die auch die übrigen Schulformen mit ihren Abschlüssen vermitteln. Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von
allen Bundesländern anerkannt.
Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese
Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert.
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Gesamtschulen in Mönchengladbach
4.
Gesamtschule Espenstraße
Vor der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule werden
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen und das
Lehrpersonal der Grundschulen und der weiterführenden Schulen informiert
und beraten. Diese Information und Beratung erfolgt durch:
- Ganztagsschule -
Espenstraße 21, 41239 Mönchengladbach,
02166/9 31 30, 02166/9 31 31 31
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.espenstrasse.de
Gesamtschule Hardt
- Ganztagsschule -
Vossenbäumchen 50, 41169 Mönchengladbach,
02161/90 10 70, 02161/9 01 07 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-hardt.de
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
¾ Informationsabende in den Grundschulen,
¾ Informationsveranstaltungen in den weiterführenden Schulen,
¾ persönliche Beratungsgespräche mit den Klassenlehrerinnen oder den
Klassenlehrern der Grundschulen,
¾ begründete Schulformempfehlungen der Grundschulen.
Gesamtschule Neuwerk
- Ganztagsschule
Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach,
02161/69 60 10, 02161/6 96 01 69
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-neuwerk.de
Gesamtschule Rheydt-Mülfort
- Ganztagsschule -
Realschulstraße 14, 41238 Mönchengladbach,
02166/94 66 70, 02166/9 46 67 99
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-muelfort.de
Gesamtschule Stadtmitte i. E.
- Ganztagsschule -
Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach
02161/83 900 0, 02161/83 900 29
(Auslagerung: Knopsstraße 47, 41061 Mönchengladbach)
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-stadtmitte.de
Gesamtschule Volksgarten
- Ganztagsschule -
Volksgartenstraße 75, 41065 Mönchengladbach,
02161/49 68 90, 02161/4 96 89 29
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.gesamtschule-volksgarten.de
Die Gesamtschule Stadtmitte ist eine Schule im Entstehen. Sie umfasst im
Schuljahr 2011/12 die Jahrgangstufe 5. Alle übrigen Gesamtschulen sind
voll ausgebaut.
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Die Informationsveranstaltungen bzw. „Tage der offenen Tür“ der weiterführenden Schulen bieten die Möglichkeit zur individuellen und vertieften Information vor Ort. Die genauen Veranstaltungstermine erfahren die
Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse.
In das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine begründete Empfehlung
für die Schulform aufgenommen, die nach Auffassung der Grundschule für
die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint.
Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt, da
in dieser Schulform Kinder unterschiedlicher Begabungsrichtungen und
Neigungen aufgenommen werden können. Ist ein Kind nach Auffassung der
Grundschule für eine weitere Schulform des dreigliedrigen Schulsystems mit
Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt.
Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes,
der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers
sowie unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten.
Nach der Beratung durch die Grundschule melden die Eltern ihr Kind an
einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Die vom Schulträger festgelegte Anmeldefrist (in der Regel im Januar bzw. Februar) ist zu beachten. Die
genauen Anmeldetermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und
aus der örtlichen Presse.
15
Hauptschulbereich auch Ganztagsschulen in neuer erweiterter Ganztagsform. Bei dieser Ganztagsform liegt in den Klassen 5 bis 7 der
Schwerpunkt auf einer Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In den Klassen 8 bis 10
zielt die Schwerpunktarbeit zunehmend auf die Förderung der Berufs- und
Ausbildungsreife der Jugendlichen ab.
Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten der Ganztagsschulen ist für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Sie werden daher auch als gebundene Ganztagschulen bezeichnet.
Der Besuch einer Ganztagsschule ist für die Schülerinnen und Schüler
kostenlos. An allen Ganztagsschulen wird in der Mittagspause eine Mahlzeit angeboten, für die ein Kostenbeitrag zu entrichten ist.
Schulen, die nicht als gebundene Ganztagsschulen geführt werden, müssen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht (Unterricht ab der
7. Stunde) eine pädagogische Übermittagsbetreuung ihrer Schülerinnen
und Schüler sicherstellen. Darüber hinaus können sie ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote (z. B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme an diesen außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.
Insbesondere im Bereich der Gymnasien haben alle Schülerinnen und Schüler, gestaffelt nach Jahrgangsstufen, auch an einzelnen Nachmittagen Unterricht. Die verlässlichen Betreuungsangebote im Ganztagsbereich umfassen
die pädagogische Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse für leistungsstarke
und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler und Arbeitsgemeinschaften.
Alle Gymnasien machen unterschiedliche Ganztagsangebote und ermöglichen
eine Mittagsmahlzeit.
Der Besuch einer Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung ist für die
Schülerinnen und Schüler kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn ein
von der Schule angebotener Mittagsimbiss eingenommen wird. Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten
kann ein Elternbeitrag erhoben werden.
Angaben zu den Organisationsprofilen der weiterführenden Schulen
in Mönchengladbach sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden und können den Internetpräsentationen der Schulen
entnommen werden. Die entsprechenden Adressierungen sind in den
jeweiligen Anschriftenteilen dieser Broschüre zu finden.
14
5.5 Die Rudolf Steiner Schule (Freie Waldorfschule)
Die Rudolf Steiner Schule erweitert seit ihrer Gründung 1989 mit ihrem besonderen pädagogischen Konzept die Vielfalt des Bildungsangebotes in
Mönchengladbach. Über 400 Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 1 bis 13 unterrichtet.
Die Schule ist pädagogisch und wirtschaftlich eigenständig. Sie wird in freier
Selbstverwaltung durch ihre Lehrer und Eltern geführt. Diese arbeiten gemeinschaftlich an der Entwicklung einer modernen, nicht hierarchisch strukturierten Sozialgestalt.
Die Waldorfpädagogik gründet sich auf die Anthroposophie Rudolf Steiners, berücksichtigt aber auch neue Erkenntnisse heutiger Erziehungswissenschaft. Dadurch entwickelt sie sich fortwährend weiter. Die sich verändernden Entwicklungsbedingungen für alle Altersstufen werden genau beobachtet.
Im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen stehen die leibliche und
seelische Gesundheit, sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen. Diese sind Voraussetzungen für die Ausbildung von Selbstvertrauen, Urteilsvermögen und Sozialfähigkeit, von Verantwortungsgefühl
und Achtung gegenüber Mitmenschen und der Natur. Die praktischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Fähigkeiten der Schüler werden gleichermaßen ausgebildet.
Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (Klassen 1 bis 4) ist die Beförderung mit fünf eigenen Schulbuslinien, sowie die Betreuung in der offenen
Ganztagsschule bis 16.00 Uhr möglich.
Aufnahme
Aufnahmeanträge und Fragen können jederzeit schriftlich oder telefonisch
an das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Anmeldungen der Schulanfänger für die erste Klasse bittet die Schule möglichst schon im Sommer des
Vorjahres vorzunehmen. Die Eltern werden dann rechtzeitig zu den ersten
Informationsveranstaltungen im Herbst eingeladen.
Unterrichtsorganisation/ Unterrichtsfächer
Bei aller Verschiedenheit der Begabungen und Interessen, des Leistungsvermögens und der sozialen Herkunft gibt es kein „Sitzen bleiben“. Die
Schülerinnen und Schüler bleiben durch die ganze Schulzeit in der Lernund Arbeitsgemeinschaft ihrer Jahrgangsklasse zusammen.
51
In den ersten 8 Schuljahren ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
die wichtigste Bezugsperson für Kinder und Eltern. Sie vermittelt in ihrem
täglichen, zweistündigen Epochenunterricht nicht nur das notwendige Wissen in den kultur- und naturkundlichen Fächern, sondern auch wichtige soziale, künstlerische und praktische Fähigkeiten. In den etwa vierwöchigen
Epochen wird kontinuierlich an jeweils einem Sachbereich gearbeitet.
An den Epochenunterricht schließen sich – teilweise bis zum Nachmittag –
verschiedene Fachunterrichte an, in denen die Klassen meist in kleinere
Lerngruppen aufgeteilt werden. Dazu gehören ab dem 2. Schuljahr die beiden Fremdsprachen Englisch und Russisch, Musik, Handarbeit, Eurythmie,
Sport, Religion und (ab dem 9. Schuljahr) Spanisch.
Von Jahr zu Jahr treten weitere praktisch-handwerkliche Fächer hinzu, z. B.
Gartenbau, Schreinern oder Plastizieren. Das Unterrichtsangebot wird ergänzt durch Projekte wie Theater, Chor und Orchester.
In der Oberstufe (ab Klasse 9) kommen weitere Fächer wie Mediengestaltung, Kunstgeschichte, Sozialwissenschaften und Philosophie hinzu. Jährliche Praktika führen zu außerschulischen Lernorten: Zur Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb, zum Feldmessen in fremder Landschaft, in den Wald
zum Forstpraktikum, zum Sozialdienst in Kranken- oder Behinderteneinrichtungen oder zum Kennenlernen der Berufswelt.
Die Zeugnisse sind charakterisierende Textzeugnisse, die außer auf Leistungsgesichtspunkte auch auf die persönliche Entwicklung der Schülerinnen
und Schüler eingehen.
Abschlüsse und Berechtigungen
Der Abschluss der Waldorfschule (Waldorfabschlusszeugnis) wird nach
Klasse 12 erworben. Dazu gehört eine individuelle Jahresarbeit über ein
wissenschaftliches, künstlerisches oder praktisches Thema mit einem theoretischen und praktischen Teil, die Erarbeitung einer hochwertigen musikalisch-künstlerischen Aufführung und die Erarbeitung eines Theaterstückes
mit der gesamten Gruppe.
Im Abschlusszeugnis werden die erworbenen, vielseitigen Fähigkeiten durch
eine Charakterisierung der Leistungen dokumentiert.
An der Rudolf Steiner Schule können alle staatlichen Abschlüsse erworben
werden. Dazu werden zusätzliche Notenzeugnisse erstellt, die von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt werden.
3.4 Individuelle Förderung
In den Schulformen der Sekundarstufe I werden alle Schülerinnen und
Schüler gefördert; dies gilt für Kinder mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten ebenso wie für die besonders Begabten. Dazu gibt es in allen Schulformen zusätzliche Unterrichtsstunden in Form von Ergänzungsstunden.
Die Zahl dieser Ergänzungsstunden variiert, je nach Schulform, zwischen
neun und vierzehn Unterrichtsstunden in der gesamten Sekundarstufe I.
Mit Hilfe dieser Ergänzungsstunden können Schülerinnen und Schüler mit
Lern- und Leistungsschwierigkeiten durch differenzierte Fördermaßnahmen
unterstützt werden. Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler
so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und
Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schuljahres individuelle Lern- und Förderempfehlungen.
Auch besondere Begabungen werden gefördert. So können Schülerinnen
und Schüler besondere schulische Angebote, wie z. B. bilingualen Unterricht, andere Sprachangebote oder Angebote im mathematischnaturwissenschaftlichen Bereich, nutzen.
3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote
Eltern sind heute vielfach auf verlässliche, dauerhafte Ganztagsangebote auch
in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf besser
miteinander vereinbaren zu können. Hinzu kommt, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem Ganztagsangebot teilnehmen, an Tagen
mit Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung, zumindest aber ein Mittagessen benötigen. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote und pädagogische Übermittagsbetreuung mehr Bildungsqualität und
Chancengleichheit für die Kinder.
Ganztagsschulen erlauben ihren Schülerinnen und Schülern, zusätzlich an
drei oder vier Nachmittagen in der Schule zu lernen, zu arbeiten und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Der Unterricht an Ganztagsschulen findet vormittags
und nachmittags statt. Lern- und Entspannungsphasen wechseln einander ab.
Die Schülerinnen und Schüler können auch einen Teil ihrer Hausaufgaben
unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder unter fachlicher Anleitung erledigen. Darüber hinaus bietet die Ganztagsschule individuelle Fördermaßnahmen zum Aufarbeiten von Defiziten an. Ergänzt wird dieser Lernbereich durch
Gelegenheit zu gestalterischer, handwerklicher, musischer oder sportlicher
Betätigung am Nachmittag.
Neben diesen Ganztagsschulen in herkömmlicher Form, die in Mönchengladbach in allen weiterführenden Schulformen vorhanden sind, gibt es im
52
13
3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen
Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist so konzipiert, dass die Schulformentscheidungen innerhalb des gegliederten Schulsystems je nach der
individuellen Entwicklung der Kinder korrigiert werden können und sollen,
so dass eine gewisse Durchlässigkeit gegeben ist. Dazu gelten die folgenden Grundsätze:
Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und
Lerninhalte der jeweiligen Schulform heran.
Die Erprobungsstufe dient der besonderen Förderung und Beobachtung
der Schülerinnen und Schüler, um die Entscheidung über deren Eignung
für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse
5 in die Klasse 6 über.
Die Waldorfschule vermittelt mit dem Abschlusszeugnis der Klasse 11 den
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dieser berechtigt bei
entsprechenden Leistungen (Qualifikationsvermerk) zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben und die entsprechende Eignung besitzen, können an der Rudolf Steiner Schule in der 13. Klasse die
allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Unter bestimmten Bedingungen kann bei nicht bestandener Abiturprüfung der schulische Teil der
Fachhochschulreife zuerkannt werden.
Auskunft und Beratung:
Rudolf Steiner Schule
- Freie Waldorfschule Mönchengladbach Weiersweg 10, 41065 Mönchengladbach,
02161/8 21 32-0, 02161/65 17 01
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.freie-waldorfschule-mg.de
Nach jedem Schulhalbjahr der Erprobungsstufe wird geprüft, ob ein Wechsel zu einer anderen Schulform sinnvoll und empfehlenswert ist. Als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe.
Am Ende der Erprobungsstufe wird nochmals geprüft, ob unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung die
Schülerin oder der Schüler die gewählte Schulform weiter besuchen kann.
Wird ein Wechsel empfohlen, schlägt die Schule den Eltern spätestens
sechs Wochen vor Ende des Schuljahres eine andere Schulform vor.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht in die Klasse 7 versetzt wird,
entscheidet die Versetzungskonferenz der Schule, ob die Klasse 6 wiederholt werden kann. Falls dies nicht zugelassen wird oder in der Erprobungsstufe schon einmal eine Klasse wiederholt wurde, muss die Schülerin oder
der Schüler die Schulform wechseln. An der neuen Schule wird die Schullaufbahn in der Regel in der 7. Klasse fortgesetzt.
Auch nach der Erprobungsstufe prüfen Hauptschulen und Realschulen im
Rahmen der jeweiligen Versetzungsentscheidungen, ob für leistungsstarke
Schülerinnen und Schüler ein Wechsel empfohlen werden kann. Ein
Wechsel der Schulform ist auf Antrag der Eltern nur bis zum Beginn
der Klasse 9 möglich.
12
53
6.
Berechtigungen durch Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten Schülerinnen und Schüler, die diese Klasse nach den Bedingungen der Versetzungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Der Hauptschulabschluss berechtigt die Hauptschülerin oder den Hauptschüler
¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ A, der Hauptschule
oder bei entsprechenden Leistungen
¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ B, der Hauptschule.
Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule mit einem Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verlassen, sind berechtigt:
¾ zum Eintritt in das Berufsleben,
Bei der Entscheidung für die einzelne Schule sollte auch das Profil der in
Frage kommenden Schulen berücksichtigt werden. Jede Schule legt ihre
besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Dies geschieht auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie
geltenden Richtlinien und Lehrpläne. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es dient zugleich als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der schulischen Arbeit.
Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil sind den Internetpräsentationen der einzelnen Schulen zu entnehmen. Die entsprechenden Adressierungen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden.
In den weiterführenden Schulformen können folgende Schulabschlüsse
erworben werden:
Abschlüsse an den weiterführenden Schulformen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Waldorfschule
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
z
z
z
z
z
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erreichen,
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch des Lehrgangs zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
(Fachoberschulreife) an der Volkshochschule,
Mittlerer Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
mit Qualifikationsvermerk
z
z
z
z
z
¾ zum Besuch bestimmter Fachschulen, soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind,
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
z
z
z
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
z
z
z
¾ zum Besuch des Berufsgrundschuljahres mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) zu erlangen,
¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die zum mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (z. B. Handelsschule),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs
(Abendgymnasium), das zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
54
Abschluss/
Schulform
Einzelheiten zu den jeweiligen Schulabschlüssen sind in den Kapiteln
zu den einzelnen Schulformen zu finden.
11
3.
Allgemeine Informationen
3.1 Schulstufen und Schulformen
Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule ohne Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss verlassen, können
Das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen
aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe,
die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus
der Grundschule (Klassenstufen 1 bis 4). Die Sekundarstufe I umfasst die
Schulformen Hauptschule, Realschule, die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums sowie die Klassenstufen 5 bis 10 der Gesamtschule. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und
die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. Das
Gymnasium und die Gesamtschule werden in der Regel als Schulen der
Sekundarstufen I und II geführt.
¾ durch den Besuch des Berufsorientierungsjahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen,
Eine besondere Einrichtung des Schulwesens ist das Weiterbildungskolleg.
Es umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife).
Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben Schülerinnen und
Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen
eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in
der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler
im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben unter bestimmten
Voraussetzungen am Ende der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) den
Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Die Regierungskoalition des nordrhein-westfälischen Landtags hat am 19. Juli 2011 gemeinsam mit der CDU Eckpunkte für einen Schulkonsens zur Zukunft des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Rahmen dieses Konsenses wurde u. a. die Errichtung einer
Sekundarschule beschlossen. Die Sekundarschule wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen
Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule bestehen. Sie wird die
Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfassen und durch die Kooperation mit einer Oberstufe eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs auch den Weg zum Abitur eröffnen. Falls der nordrhein-westfälische Landtag nach der Sommerpause eine entsprechende
Änderung des Schulgesetzes beschließt, könnten die ersten Sekundarschulen theoretisch zum
Schuljahresbeginn 2012/13 errichtet werden. Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) zu
finden. Die Mönchengladbacher Schulverwaltung beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, zunächst die Schulentwicklungsplanung der neuen Gesetzeslage anzupassen und eine Entscheidung über eine Veränderung der Schulstruktur frühestens für das Schuljahr 2013/14 zu
treffen.
3.2 Schulabschlüsse
Die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule
haben die Aufgabe, ihren Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame
Grundbildung zu vermitteln. Dabei bieten die vier Schulformen unterschiedliche Wege an, die die Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder
berücksichtigen. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine
Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet, die Realschule eine erweiterte allgemeine Bildung und das Gymnasium eine vertiefte allgemeine Bildung. Die Gesamtschule ermöglicht Bildungsgänge, die
ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Schulabschlüssen führen.
10
¾ durch den Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) alle
Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erwerben oder
¾ durch den Besuch von Lehrgängen der Volkshochschule alle Abschlüsse
der Sekundarstufe I nachträglich erlangen.
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 schließt die Berechtigungen des
Hauptschulabschlusses ein. Er verkürzt darüber hinaus die Bildungsgänge
Abendrealschule und Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs und den
Lehrgang zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
an der Volkshochschule.
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen
und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im
Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und
Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Versetzung von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe
11).
55
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt neben den
Möglichkeiten, die mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bestehen,
¾ Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene
Berufsausbildung voraussetzt,
¾ zum Besuch einer einjährigen Berufsfachschule mit der Eingangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife),
¾ Weiterbildungskollegs,
¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die
schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife und berufliche
Kenntnisse zu erlangen (z. B. zweijährige Höhere Handelsschule),
¾ Höhere Fachschulen und Akademien,
¾ zum Besuch einer dreijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die
Fachhochschulreife und einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erlangen (z. B. dreijährige Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten/innen),
Auskunft und Beratung:
¾ zum Eintritt in die Klasse 11 der Fachoberschule der verschiedenen
Fachrichtungen (z. B. Gestaltung, Technik) mit der Möglichkeit, durch
Besuch der Klassen 11 und 12 S die Fachhochschulreife zu erlangen,
¾ nach vorangegangener abgeschlossener auf den Schultyp bezogenen
Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in
Tages- oder Abendform,
¾ nach erfolgreicher Vollendung des 1. Ausbildungsjahres einer auf den
Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der
Fachoberschule in Abendform,
¾ Hochschulen
Jugendamt - Amt für Ausbildungsförderung –
der Stadt Mönchengladbach
Aachener Straße 2 (Verwaltungsgebäude Oberstadt), Zimmer 328 und 329,
41050 Mönchengladbach, 02161/25 3406/25 3407, 02161/25 3419
E-Mail: [email protected]
dienstags
mittwochs
donnerstags
donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
¾ nach vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung zum Besuch
der Fachschule mit Eingangsvoraussetzung Fachoberschulreife (z. B.
Fachschule für Sozialpädagogik),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs
(Abendgymnasium),
¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung,
Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Kolleg
- Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife -).
56
9
¾ den Betrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel
entspricht;
¾ die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten
zu beschaffen sind. Der derzeitige Eigenanteil darf 331/3 Prozent des
Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.
Der Schulträger ist verpflichtet, die erforderlichen Lernmittel in Höhe des um
den Eigenanteil verminderten Durchschnittsbetrages bereitzustellen. Diese
Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Die
Schulkonferenz der Schule entscheidet, welche Lernmittel von den Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen in den einzelnen Klassen bzw.
Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Die Schulkonferenz
soll sich für die Lernmittel entscheiden, die sich wegen Art und Funktion
weniger für eine Ausleihe eignen. Der Eigenanteil entfällt für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII.
Zusätzliche Auskünfte erteilt der
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 221
41061 Mönchengladbach, 02161/25 3731/25 3752, 02161/25 3739
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
2.3 Ausbildungsförderung (BAföG)
Schülerinnen, Schüler und Studierende können BAföG erhalten für den
Besuch von
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Dieser Abschluss berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einer Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe (Berufliches Gymnasium).
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung
in die Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe und setzen ihre Schullaufbahn dort in der Einführungsphase
fort.
Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule erwerben
mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn
¾ in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen,
¾ ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch,
Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem
anderen dieser Fächer ausgeglichen werden,
¾ bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende
oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen
werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben mit dem mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum
Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt,
wenn
¾ sie mindestens an drei Erweiterungskursen teilgenommen haben,
¾ weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen,
einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10,
sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn diese nicht bei
ihren Eltern wohnen,
¾ die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des
Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses mindestens gut sind,
¾ Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem
zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach
des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet. Die Berechtigung
8
¾ die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind.
57
wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als
einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung
durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe und eine
weitere Unterschreitung um bis zu zwei Notenstufen in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen
Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich
herangezogen werden.
Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung
zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk,
¾ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen,
2.
Finanzielle Unterstützung
2.1 Fahrkostenübernahme
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für den Besuch der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen und der Bildungsgänge an den
Berufskollegs, soweit für deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro monatlich.
Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche sind von dieser Höchstbetragsbegrenzung ausgenommen.
Als Schülerfahrkosten werden die notwendig entstehenden Kosten der wirtschaftlichsten Beförderungsart (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel) von
der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück übernommen, wenn
der Schulweg in der einfachen Entfernung (= Fußweg) für die Schülerin/den
Schüler der Primarstufe mehr als 2,0 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5
km und der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt.
¾ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und
Anträge auf Fahrkostenübernahme mit ausführlichen Erläuterungen sind in
den Schulen erhältlich. Zusätzliche Auskünfte erteilt der
¾ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind,
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 201 und 202
41061 Mönchengladbach,
02161/25 3727/25 3729/25 3744, 02161/25 3739
E-Mail: [email protected]
werden direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen und erwerben somit im Rahmen der Schulzeitverkürzung das
Abitur nach 12 Schuljahren.
montags bis freitags
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung, frühestens aber am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase verlassen, erhalten unter bestimmten Bedingungen den schulischen Anteil der Fachhochschulreife zuerkannt.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung
zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der
Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
58
2.2 Lernmittelfreiheit
Die Stadt Mönchengladbach trägt für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten
bzw. volljährigen Jugendlichen, die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt jährlich für das Land
Nordrhein-Westfalen getrennt nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen
7
Grundlage der schulpsychologischen Hilfe und Beratung ist die genaue
Erforschung der Ursachen dieser Probleme. Dazu wird in allen Fällen zunächst ein intensives Gespräch mit den Eltern geführt. Die sich daran anschließende schulpsychologische Untersuchung liefert objektive und abgesicherte Beurteilungsmöglichkeiten.
Die Dauer einer Untersuchung und eventueller Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen hängt von der individuellen Fragestellung oder den
Schwierigkeiten, um die es geht, ab.
In den meisten Fällen ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule
bzw. den einzelnen Lehrkräften erforderlich. Dies geschieht jedoch mit
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes
sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Von dieser Schweigepflicht können sie nur durch ausdrückliche Genehmigung des Ratsuchenden entbunden werden.
Die Inanspruchnahme des Schulpsychologischen Dienstes ist für alle Ratsuchenden kostenlos. Nach telefonischer Anmeldung ist der Schulpsychologische Dienst wie folgt erreichbar:
Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene
Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht nachgewiesen oder ein
einjähriges gelenktes Praktikum absolviert wird.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg erwerben die Jugendlichen die allgemeine
Hochschulreife (Abitur). Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden
landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus
den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen.
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Besuch aller Universitäten und Hochschulen und befähigt auch dazu, Berufe zu ergreifen, die
zwar kein Studium erfordern, aber ähnliche Anforderungen stellen. Mit dem
Abiturzeugnis kann nach Absolvierung eines Praktikums oder einer Lehre
auch die Fachhochschule besucht werden.
Für bestimmte Studien sind ggf. Zusatzqualifikationen erforderlich; (z. B. ist
für eine Anzahl von Studiengängen oder Hochschulprüfungen eine Kenntnis
der lateinischen Sprache erforderlich.). Solche Zusatzqualifikationen können
auch während des Studiums an der Universität nachgeholt werden.
Schulpsychologischer Dienst der Stadt Mönchengladbach
Berliner Platz 19,
41061 Mönchengladbach,
02161/1 30 91, 02161/1 30 92
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
6
von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
59
7.
Bildungswege an den Berufskollegs
Die Bildungswege an den Berufskollegs (früher: berufsbildende Schulen)
sind den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung ihrer Grundschulzeit
selbstverständlich nicht direkt zugänglich. Sie sollten aber bei der Wahl der
weiterführenden allgemein bildenden Schule als Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gesehen werden.
Der Begriff „Berufskolleg“ hat 1998 die alte Bezeichnung „Berufsbildende
Schule“ abgelöst. Unter dem Oberbegriff „Berufskolleg“ sind die Berufsschule, die die praktische Ausbildung in Betrieben ergänzt, und verschiedene Bildungsgänge mit vollzeitschulischem Unterricht zusammengefasst.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht an einer weiterführenden Schule
kann die Ausbildung an einem Berufskolleg fortgesetzt werden. Das Berufskolleg vermittelt in verschiedenen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, eine berufliche Grund- oder Fachbildung, schulische Berufsausbildungen, eine berufliche Weiterbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung.
Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife) können nachgeholt werden
und Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, allgemeine
Hochschulreife) erworben werden.
Die Bildungsgänge der Berufskollegs sind nach Berufsfeldern gegliedert:
¾ Technik
Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ist nach
vorheriger Terminabsprache wie folgt erreichbar:
Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
aus Zuwandererfamilien (RAA) der Stadt Mönchengladbach
Berliner Platz 19,
41061 Mönchengladbach,
02161/29436-0, 02161/29436-29
E-Mail: [email protected]
montags bis donnerstags
freitags
1.3 Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Mönchengladbach ist eine neutrale Stelle, die Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler bei Schulschwierigkeiten berät und gemeinsam mit ihnen eine Lösung anstrebt. Seine Aufgabe ist die Vorbeugung und Behandlung von Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie
¾ Rechen-, Lese- und Rechtschreibprobleme
¾ Konzentrationsschwierigkeiten
¾ Wirtschaft und Verwaltung
¾ Probleme mit den Hausaufgaben
¾ Ernährung und Hauswirtschaft
¾ Schulunlust, Schulschwänzen, Schulangst
¾ Sozial- und Gesundheitswesen
¾ Agrarwirtschaft
¾ Gestaltung
¾ Naturwissenschaften
Die Vielschichtigkeit des berufsbildenden Schulwesens und die breite Angebotspalette der Berufskollegs in Mönchengladbach lassen im Rahmen
dieser Informationsbroschüre nur diesen kurzen Überblick zu.
Weitere Informationen erteilen die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport und alle Berufskollegs in Mönchengladbach.
von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
¾ Angst vor Versagen, Selbstwertprobleme
¾ auffälliges Verhalten im Unterricht wie Aggressionen, Stören, Passivität,
Kontaktschwierigkeiten.
Außerdem können Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler den Schulpsychologischen Dienst auch in Fragen der Schullaufbahn hinzuziehen
¾ bei der Einschulung
¾ beim Übergang auf eine weiterführende Schule
¾ beim Schulwechsel.
60
5
1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)
In Kreisen und Städten mit einem hohen Zuwandereranteil sind in kommunaler Trägerschaft Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) eingerichtet. Sie tragen durch
ihre Arbeit in erheblichem Maße dazu bei, Kinder und Jugendliche mit Zuwanderergeschichte in das deutsche Schul- und Gesellschaftssystem zu
integrieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur interkulturellen Erziehung.
Das Angebot der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) beim Fachbereich Schule und
Sport der Stadt Mönchengladbach umfasst u.a.:
¾ Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sowie deren Eltern bei der Wahl von Bildungs- und Ausbildungswegen, Vermittlung von weiterer Beratung
¾ Unterstützung und verantwortliche Mitwirkung bei der Beratung von
Seiteneinsteigern
¾ Hilfen bei den Übergängen vom Elementar- in den Primarbereich sowie
zwischen Schulformen und Schulstufen, Mitwirkung bei der Gestaltung
des Übergangs von der Schule in den Beruf
¾ Beratung der Schulen bei der Einrichtung von Förderangeboten für
Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien
¾ Unterstützung der Elternarbeit der Schulen und der außerschulischen
Einrichtungen
¾ Beratung anderer Einrichtungen bei der Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, Koordination zwischen Schulen
und anderen Einrichtungen
¾ Hilfen bei der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Trägern der Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit
¾ Entwicklung und Erprobung von Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien; Erfahrungstransfer in Regeleinrichtungen
¾ Zusammenarbeit in der interkulturellen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Beratung der dort Beschäftigten, Erprobung neuer Konzepte.
4
8.
Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.
Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die
Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der
Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I
Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert zehn
Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch Besuch der
Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.
Sie endet ausnahmsweise früher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem 10. Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche im zehnten Jahr ihrer Vollzeitschulpflicht den Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen
Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen ihre
Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden.
8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I beginnt
die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Die
Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche und Erwachsene
in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor
Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. Für Jugendliche
ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des
Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht endet
vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines
vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird. Auszubildende, die
nach Beendigung der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
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9.
Ferientermine
1.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Ferientermine für das
Land Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre 2011/12 bis 2014/15 wie folgt
festgelegt:
Schuljahr 2011/12
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Erster Ferientag
25. Juli 2011
24. Oktober 2011
23. Dezember 2011
02. April 2012
29. Mai 2012
Letzter Ferientag
06. September 2011
05. November 2011
06. Januar 2012
14. April 2012
Erster Ferientag
09. Juli 2012
08. Oktober 2012
21. Dezember 2012
25. März 2013
21. Mai 2013
Letzter Ferientag
21. August 2012
20. Oktober 2012
04. Januar 2013
06. April 2013
Erster Ferientag
22. Juli 2013
21. Oktober 2013
23. Dezember 2013
14. April 2014
10. Juni 2014
Letzter Ferientag
03. September 2013
02. November 2013
07. Januar 2014
26. April 2014
Erster Ferientag
07. Juli 2014
06. Oktober 2014
22. Dezember 2014
30. März 2015
25. Mai 2015
Letzter Ferientag
19. August 2014
18. Oktober 2014
06. Januar 2015
11. April 2015
Schuljahr 2013/14
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Schuljahr 2014/15
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
62
1.1 Schullaufbahnberatung
Die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport der Stadt
Mönchengladbach steht
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Schülerinnen und Schülern
Eltern
Schulleitungen und Lehrkräften
Auszubildenden
Berufstätigen
Arbeitslosen
in allen Fragen der Schulwahl zur Verfügung. Sie bietet Information, Beratung und Entscheidungshilfe
Schuljahr 2012/13
Sommer
Herbst
Weihnachten
Ostern
Pfingsten
Information und Beratung
bei Fragen zu (zum)
¾ möglichen Schullaufbahnen
¾ Wahlmöglichkeiten nach dem Schulabschluss
¾ Aufnahmebedingungen und Abschlüssen an allgemein bildenden und
beruflichen Schulen
¾ nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen
¾ schulischer Weiterbildung (2. Bildungsweg)
¾ allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Schullaufbahnberatung ist wie folgt
erreichbar:
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach
(Schullaufbahnberatung)
- Brigitte Proba Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 129
41061 Mönchengladbach,
02161/25 3708, 02161/25 3799
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags
montags bis mittwochs
donnerstags
von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
3
Inhaltsverzeichnis
Notizen: 1. Information und Beratung................................................. 3
1.1 Schullaufbahnberatung.......................................................................3
1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)................................................4
1.3 Schulpsychologischer Dienst .............................................................5
2. Finanzielle Unterstützung ................................................. 7
2.1 Fahrkostenübernahme .......................................................................7
2.2 Lernmittelfreiheit .................................................................................7
2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) ..........................................................8
3. Allgemeine Informationen ............................................... 10
3.1 Schulstufen und Schulformen...........................................................10
3.2 Schulabschlüsse...............................................................................10
3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen.....................................12
3.4 Individuelle Förderung ......................................................................13
3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote .......................................13
4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren ................. ………….15
5. Weiterführende Schulformen.......................................... 17
5.1 Die Hauptschule ...............................................................................17
5.2 Die Realschule .................................................................................25
5.3 Das Gymnasium ...............................................................................31
5.4 Die Gesamtschule ............................................................................42
5.5 Die Rudolf-Steiner Schule (Freie Waldorfschule) ............................51
6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse....................... 54
7. Bildungswege an Berufskollegs ..................................... 60
8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen .............................. 61
8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I ..............61
8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II..................................................61
9. Ferientermine ................................................................... 62
2
63
Notizen: Vorwort
Sehr geehrte Eltern,
in Kürze stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, für Ihr Kind die bedeutsame
Frage der weiterführenden Schullaufbahn zu entscheiden. Die Vielfalt des
Angebotes macht diese Entscheidung nicht einfach.
Diese Informationsschrift will Ihnen daher einen Überblick über die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten Ihres Kindes an den weiterführenden Schulen in
Mönchengladbach geben. Sie erhalten Einsicht in das differenzierte Gefüge
des heutigen Schulwesens und grundlegende Informationen über die einzelnen weiterführenden Schulformen mit ihren unterschiedlichen Bildungszielen, den Aufnahmevoraussetzungen sowie den Abschlüssen und Berechtigungen.
Sie werden erkennen, dass die Stadt Mönchengladbach über ein leistungsfähiges und sehr differenziertes schulisches Bildungsangebot verfügt.
Sicherlich wird dieses Heft nicht alle Ihre Fragen hinreichend beantworten
können. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch in
den Schulen. Auch die in diesem Heft genannten Beratungsdienste des
Fachbereichs Schule und Sport stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
An zahlreichen Schulen hat sich ein besonderes Schulprofil oder Schulprogramm herausgebildet, dessen Ausprägung für Ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil der
Schulen können Sie größtenteils auch dem Internet entnehmen Die entsprechenden Adressierungen finden Sie in den jeweiligen Anschriftenteilen
dieses Heftes.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen die folgenden Informationen eine Hilfe sind bei
Ihrer Entscheidung und wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Wahl treffen
und Ihr Kind mit Freude und Erfolg in der neuen Schule weiterlernt.
Mönchengladbach, im September 2011
Ihr
Dr. Gert Fischer
Beigeordneter der Stadt Mönchengladbach
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1
Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Schule und Sport
41050 Mönchengladbach
Telefon: 02161 25-3708
Telefax: 02161 25-3799
E-Mail: [email protected]
www.moenchengladbach.de
Stand September 2011

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