Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
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Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
Seite 1 von 7 Landeshauptstadt München Schul - und Kultusreferat Rainer Schweppe Stadtschulrat An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 4 - Schwabing - West Herrn Dr. Walter Klein Tal 13 80331 München 08.09.2010 Hort an der Farinellistraße 7 - Keine Verlagerung in die Räume der Grundschule BA - Antrags - Nr. 08 - 14 / B 01844 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 04 – Schwabing - West vom 27.01.2010 Dachgeschossausbau in der Hermann - Frieb - Realschule BA - Antrags - Nr. 08 - 14 / B 02168 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 04 – Schwabing - West vom 19.05.2010 Sehr geehrter Herr Dr. Klein, mit Beschluss vom 27.01.2010 beantragte der Bezirksausschuss 4, dass das Schulreferat eine praktikable Lösung für die Einrichtung der zentralen Versorgungsküche sowie von Speise - und Aufenthaltsräumen unter Beibehaltung des Hortes in eigenen Räumen des existierenden Hortgebäudes oder in einem adäquaten Neubau erarbeiten soll, ohne dass eine Verlagerung des Hortes in die Räume der Grundschule an der Farinellistraße 7 erfolgt. Weiterhin beantragte der Bezirksausschuss 4 mit Beschluss vom 19.05.2010, einen Dachge - schossausbau in der Hermann - Frieb - Realschule zur Unterbringung einer Mensa und einer Bibliothek unter Einbeziehung des Baureferats und der unteren Denkmalschutzbehörde prüfen zu lassen. Bei den vom Bezirksausschuss Schwabing - West in den Anträgen Nr. 08 - 14 / B 01844 vom 27.01.2010 und Nr. 08 - 14 / B 02168 vom 19.05.2010 angesprochenen Angelegenheiten handelt es sich jeweils um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. Einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. SCU- ZIM / SG 4 Herr Schiwiaka Telefon: (089) 233 - 86598 Telefax: (089) 233 - 86600 Seite 2 von 7 Da die beiden Anträge in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, werden sie zusammengefasst beantwortet. 1. Raumsituation: An allen Standorten (Grundschule, Hort und Realschule) sind die Raumkapazitäten weitge - hend ausgeschöpft. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Grundschule drei Klassenzimmer ausschließlich von Gruppen der Mittagsbetreuung genutzt werden und somit für die allgemeine schulische Nutzung nicht zur Verfügung stehen. 2. Sanierungsbedarf Grundschule: Für das Grundschulgebäude ist ein Sanierungsbedarf für die komplette Fassade einschließlich der Fenster festgestellt worden. 3. Sanierungsbedarf Hortgebäude: Für das Hortgebäude ergibt sich ein derzeitiger Sanierungsbedarf mit einem geschätzten Kostenvolumen von etwa 870.000 €. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beziehen sich dabei auf eine notwendige Dachsanierung, eine Erneuerung der Fenster und der Fassade, damit unter anderem auch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden können. 4. Sanierungsbedarf Hermann - Frieb - Realschule: Der akute Sanierungsbedarf an der Hermann - Frieb - Realschule bezieht sich gegenwärtig auf eine dringend notwendige Dachsanierung in Form einer neuen Deckung und Lattung. Die Durchführung dieser Maßnahme ist im kommenden Jahr 2011 vorgesehen. Eine zeitgleiche Sanierung mit Ausbau des Dachgeschosses ist nicht möglich, da ein Ausbau zur Nutzung als Mensa oder alternativ als Klassenräume bzw. Bibliothek wesentlich längere Planungs - und Durchführungszeiten erfordert. Zudem sprechen statische, denkmalschutz - und brandschutzrechtliche Gesichtspunkte, die im Folgenden näher erläutert werden, gegen einen Dachgeschossausbau. 5. Prüfung Dachgeschossausbau im Hauptdach der Realschule: 5.1 Statik: Im Falle eines Dachgeschossausbaus werden erhebliche zusätzliche Lasten in das Gebäude eingebracht. Nach den vorliegenden statischen Berechnungen für den aktuellen Ist - Zustand ist das statische System in der Realschule in weiten Teilen bereits jetzt grenzwertig ausgelastet. Bei einem Ausbau wäre damit zu rechnen, dass tragende Bauteile in darunter liegenden Ge - schossen bis in den Fundamentbereich verstärkt werden müssen. Insbesondere sind die Decken über dem 3. OG bereits mit der jetzigen Dachgeschoss - anordnung größtenteils statisch ausgereizt. Bei einem Dachgeschossausbau wären Verstär - kungen der Decken über dem 3. OG (Stahlträgerdecke) und eine Ertüchtigung in feuerbeständiger Ausführung (Feuerwiderstandsklasse F90) notwendig. Dies wiederum hätte zur Folge, dass eine Seite 3 von 7 grundlegende Sanierung der darunter befindlichen Klassenräume durchgeführt werden müsste. Für die Dauer einer solchen Baumaßnahme stehen jedoch keine geeigneten Ersatzräume zur Verfügung. 5.2 Denkmalschutz: Die Dachlandschaft und die Fassade an der Hermann - Frieb - Realschule werden vom Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde im Vergleich mit anderen Schulen als sehr wertvoll und erhaltenswert eingestuft. Die Belichtung durch die bestehenden Fledermausgauben ist für eine etwaige Nutzung als Mensabereich (bzw. alternativ Klassenräume) nicht ausreichend. Zusätzliche Belichtungsflächen werden in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht äußerst kritisch gesehen. Standgauben und größere Lichtbänder sind ausgeschlossen, da sie die kompakte Dachlandschaft stören würden. Bauliche Eingriffe zur Schaffung einer ausreichenden natürlichen Belichtung werden somit voraussichtlich keine Zustimmung erhalten. Darüber hinaus soll die vorhandene historische Dachkonstruktion laut denkmalschutz - rechtlicher Würdigung ebenfalls erhalten bleiben, so dass selbst innerhalb des Dachge - schosses bauliche Eingriffe zur gewünschten Nutzbarmachung nur in geringem Umfang möglich wären. Zudem erfordert die notwendige Herstellung eines 2. baulichen Rettungsweges größere bauliche Eingriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch gesehen werden. 5.3 Brandschutz: Der notwendige 2. bauliche Rettungsweg müsste entweder durch eine Erweiterung der Außentreppe an der Westfassade bis zum Dachgeschoss mittels Dachaufbau oder im Schnitt - punkt beider Gebäudeteile ebenfalls durch Erweiterung einer vorhandenen Treppe bis in das Dachgeschoss hergestellt werden, was bauliche Anpassungen an der Giebelwand mit sich bringen würde. Während für die bisher vorgesehene reine Brandschutz - und Statiksanierung seitens der Branddirektion zahlreiche Befreiungen gewährt werden können, müsste bei einem Ausbau des Dachgeschosses ein neues Brandschutzkonzept erarbeitet und mit der Branddirektion abgestimmt werden. Verschärfungen der Auflagen für das Gesamtgebäude sind nicht auszuschließen. 5.4 Heizung / Lüftung / Sanitär: Bei einer Unterbringung einer Versorgungsküche im Dachgeschoss müssten zur Verlegung der benötigten Ver - und Entsorgungsleitungen Eingriffe in allen Geschossen vorgenommen werden. Bei einer Nutzung als Mensa (oder als Klassenzimmer) würde ein Dachgeschoss - ausbau zwingend eine größere Heizungssanierung im Gesamtgebäude auslösen. Seite 4 von 7 5.5 Elektrotechnik / EDV: Hier wäre zumindest eine Teilerneuerung der Elektroverteilung notwendig. Die derzeit im Dachgeschoss verzogenen Elektro - , BMA - und EDV - Kabel müssten aufwendig umverlegt werden. Eine Verlegung des Serverraumes ist voraussichtlich ebenfalls erforderlich. 5.6 Sonstiges: Der bestehende Personenaufzug müsste für eine Nutzung als Mensa auf jeden Fall bis in das 4. OG geführt werden. Der Ausbau des Hauptdaches würde aufgrund der damit zusammen - hängenden baulichen Eingriffe in weiteren Gebäudebereichen Maßnahmen zur Folge haben, die unter Umständen sogar eine Generalsanierung des Schulgebäudes auslösen könnten. Fazit: Ein Ausbau des Hauptdaches zur Nutzung als Mensa oder als Klassenzimmer bzw. Bibliothek wird voraussichtlich weder Aussicht auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung haben, noch erscheint er wirtschaftlich vertretbar. 6. Prüfung Dachgeschossausbau im Nebendach über der Turnhalle der Realschule: Trotz vorhandener Grundfläche von ca. 250 m² beträgt die Raumhöhe nur in einem Teilbereich von etwa 160 m² mindestens 2 Meter und mehr. Flächen mit Raumhöhen von unter 2 Metern sind für eine Nutzung als Mensa, Klassenräume oder Bibliothek nicht geeignet. Das Raumprogramm für einen Versorgungsbereich nur für die Realschule würde bei etwa 300 erwarteten Essensteilnehmern / - innen im Endausbau für den Speise - und Aufenthaltsraum eine Fläche von etwa 195 m² erfordern, notwendige Flächen für eine Verteiler - oder Versorgungsküche, Personalräume, Verkehrs - und Funktionsflächen noch nicht eingerechnet. Das Dachgeschoss über der Turnhalle bietet sich schon aus diesem Grund nicht für eine Nutzung als Mensa an. Allenfalls denkbar wäre eine Nutzung für Klassenräume oder eine Bibliothek. Für eine solche Nutzung wäre aber auch hier der notwendige 2. bauliche Rettungsweg durch Fortführung des bestehenden Treppenhauses zu schaffen, was einschneidende Eingriffe in die Satteldach - verschneidung auf der Giebelseite erfordern würde. Da dieser Dachbereich vom Denkmalschutz mit „Geometrie zu erhalten“ bewertet wurde, müssten aufwendige Sonderlösungen in Kauf genommen werden. Allein die notwendige Deckenertüchtigung zwischen Turnhalle und Dachgeschoss zur Erfüllung statischer und brandschutzrechtlicher Maßgaben würde erhebliche Begleitkosten verursachen. Die baulichen Eingriffe würden evtl. eine Komplettsanierung der Turnhalle (Deckenverstärkung inkl. Akkustik - decke, Sportboden, Prallwand, Elektrik) erforderlich machen, die weitere Zusatzkosten verursachen würde. Fazit: Ein Ausbau des Nebendaches ist für eine Mensanutzung nicht geeignet. Eine Nutzbar machung zur Unterbringung von Klassenzimmern bzw. einer Bibliothek wäre zur Seite 5 von 7 Wahrung denkmalschutzrechtlicher und brandschutzrechlicher Belange mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbunden und sollte daher aus unserer Sicht nicht weiter verfolgt werden. 7. Nutzung des Kellerbereiches der Realschule als Mensa: Hier werden bereits zwei Kellerräume als Speiseraum genutzt. Es handelt sich allerdings nur um eine Übergangslösung, da der Realschule für einen adäquaten Mensabereich derzeit keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen. Aufgrund des akuten Raumbedarfes soll zusätzlich der Theaterraum im Untergeschoss als dritter Speiseraum provisorisch hergerichtet werden. Gegen eine dauerhafte Nutzung dieser Räume spricht das für den vorgesehenen Endausbau der Ganztagsangebote immer noch zu geringe Raumangebot, die vergleichsweise schlechte natürliche Belichtung und Belüftung sowie die hinsichtlich der Lage erschwerte Anlieferung für den Caterer. 8. Nutzung des Hortkellers als Mensa: Das Hortgebäude ist auf etwa 378 m² komplett unterkellert. Hiervon werden etwa 83 m² als Lagerräume für den Hort genutzt und nach Angaben der Hortleiterin weiterhin als solche benötigt. Die Kellerräume kommen aus mehreren Gründen für eine Mensanutzung nicht in Frage. Um eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung zu gewährleisten, wäre die Errichtung von Abböschungen und der Einbau von Fenstern notwendig. Die notwendige lichte Raumhöhe von 2,4 Metern kann im Hinblick auf die unter der Kellerdecke verlaufenden Versorgungsleitungen in größeren Teilbereichen nicht erreicht werden. Allein für die Versorgung der ca. 300 Essensteilnehmer / - innen der Realschule wäre eine Gesamtfläche von mehr als 300 m² notwendig (Speise - und Aufenthaltsraum ca. 195 m² zur Versorgung in zwei Schichten / Versorgungsküche mit Lager - und Kühlräumen ca. 80 m² / Personalräume wie Toilette, Umkleide, Sozialraum ca. 20 m² / Toiletten für Schüler / - innen ca. 20 m² zzgl. Verkehrs - und Funktionsflächen). Diese Fläche steht nicht in der für Aufenthalts - räume maßgeblichen lichten Raumhöhe zur Verfügung, geschweige denn, um eine Mitversorgung der Grundschule, der Mittagsbetreuung und des Hortes zu ermöglichen. 9. Lösungsvorschlag: Eine Sanierung des Hortgebäudes ist zweifelsohne notwendig. Mangels geeigneter Alternati - ven sollte aus Sicht des Schulreferates die gemeinsame Unterbringung des Hortes und des zentralen Versorgungsbereiches am Standort des bisherigen Hortgebäudes weiter verfolgt werden, entweder durch eine Generalinstandsetzung mit Erweiterung um ein Stockwerk oder durch Abriss mit anschließendem Neubau in zweigeschossiger Bauweise. Nach bisher vor - liegenden Einschätzungen des Baureferates in Abstimmung mit der Lokalbaukommission erscheint eine zweigeschossige Ausführung möglich. Im Erdgeschoss sollte aus logistischen Gründen der zentrale Versorgungsbereich mit Seite 6 von 7 einer Versorgungsküche, in der Tiefkühl - Mischkost (Verhältnis 80:20) für die Essensteilnehmer / - innen des Hortes, der Grundschule und der Realschule zubereitet wird, und einem Speise - und Aufenthaltsbereich vorgesehen werden. Die Hortkinder würden aufgrund des zugrunde liegenden pädagogischen Konzeptes weiterhin ihre Mahlzeiten in den Gruppenräumen ein - nehmen. Die Gesamtzahl der Essensteilnehmer / - innen nach dem Endausbau der Ganztagsangebote an der Grundschule und an der Realschule wird wie folgt prognostiziert: Grundschule: 90 Mittagsbetreuung der Grundschule : 70 Hort: 50 / Realschule: 300 Summe: 510 / 535 (bei drei Hortgruppen) 75 (bei drei Hortgruppen) Im Obergeschoss würde je nach Bedarf und möglicher Ausschöpfung des Baurechts entweder das maßgebliche Raumprogramm für einen zwei - oder einen dreigruppigen Hort verwirklicht werden. Die Wohnung des Technischen Hausverwalters (Offizianten) würde unverändert be - stehen bleiben, da eine Bauteilfuge zwischen Hort und Offiziantenwohnung vorhanden ist. Von dieser Lösung würden alle drei Einrichtungen profitieren: Dem Hort würden neu errichtete Räume im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen. Evtl. bestünde bei entsprechendem Bedarf sogar die Möglichkeit, drei Gruppen anzubieten. Die Grundschule und die Realschule könnten für ihre Ganztagsangebote einen adäquaten Versorgungsbereich nutzen, die bisherige provisorische Unterbringung würde entfallen und die dafür verwendeten Räume könnten wieder ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Der neue Speise - und Aufenthaltsbereich würde mit einer Größe von etwa 300 m² den Einrichtun - gen außerhalb der für Verpflegung und die Ganztagsangebote vorgesehenen Belegung zur multifunktionalen Nutzung zur Verfügung stehen. Nur für die Zeit während der Baumaßnahme wäre ein zeitlich befristeter Umzug des Hortes in die Grundschule und damit verbunden eine Doppelnutzung von Klassenzimmern für Unterricht am Vormittag und anschließende Mittagsbetreuung notwendig. 10. Weiteres Vorgehen: Für eine Sanierung und Erweiterung des bisherigen Hortgebäudes um ein Stockwerk oder alternativ einen Abriss und anschließenden zweistöckigen Neubau ist ein förmlicher Unter - suchungsauftrag erforderlich, der im Hinblick auf die bisherigen Voruntersuchungen in Kürze erteilt werden soll. Seite 7 von 7 Um die Vertreter / - innen der Einrichtungen vor Ort nach Vorliegen der Ergebnisse des Unter - suchungsauftrages zu informieren, ist ein erneuter Ortstermin vorgesehen, an dem selbst - verständlich auch interessierte Vertreter / - innen des Bezirksausschusses teilnehmen können. Den genauen Termin werden wir noch mitteilen. Die Anträge Nr. 08 - 14 / B 01844 und Nr. 08 - 14 / B 02168 des Bezirksausschusses des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West vom 27.01.2010 und 19.05.2010 sind hiermit satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen Rainer Schweppe Stadtschulrat