Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

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Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat
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Landeshauptstadt
München
Schul - und
Kultusreferat
Rainer Schweppe
Stadtschulrat
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 4 - Schwabing - West
Herrn Dr. Walter Klein
Tal 13
80331 München
08.09.2010
Hort an der Farinellistraße 7 - Keine Verlagerung in die Räume der Grundschule
BA - Antrags - Nr. 08 - 14 / B 01844 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 04 – Schwabing - West vom 27.01.2010
Dachgeschossausbau in der Hermann - Frieb - Realschule
BA - Antrags - Nr. 08 - 14 / B 02168 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 04 – Schwabing - West vom 19.05.2010
Sehr geehrter Herr Dr. Klein,
mit Beschluss vom 27.01.2010 beantragte der Bezirksausschuss 4, dass das
Schulreferat eine praktikable Lösung für die Einrichtung der zentralen
Versorgungsküche sowie von Speise - und Aufenthaltsräumen unter Beibehaltung des
Hortes in eigenen Räumen des existierenden Hortgebäudes oder in einem adäquaten
Neubau erarbeiten soll, ohne dass eine Verlagerung des Hortes in die Räume der
Grundschule an der Farinellistraße 7 erfolgt.
Weiterhin beantragte der Bezirksausschuss 4 mit Beschluss vom 19.05.2010, einen
Dachge - schossausbau in der Hermann - Frieb - Realschule zur Unterbringung einer
Mensa und einer Bibliothek unter Einbeziehung des Baureferats und der unteren
Denkmalschutzbehörde prüfen zu lassen.
Bei den vom Bezirksausschuss Schwabing - West in den Anträgen Nr. 08 - 14 / B 01844
vom 27.01.2010 und Nr. 08 - 14 / B 02168 vom 19.05.2010 angesprochenen
Angelegenheiten handelt es sich jeweils um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im
Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.
Einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
SCU- ZIM / SG 4
Herr Schiwiaka
Telefon: (089) 233 - 86598
Telefax: (089) 233 - 86600
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Da die beiden Anträge in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, werden
sie zusammengefasst beantwortet.
1. Raumsituation:
An allen Standorten (Grundschule, Hort und Realschule) sind die Raumkapazitäten
weitge - hend ausgeschöpft. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der
Grundschule drei Klassenzimmer ausschließlich von Gruppen der Mittagsbetreuung
genutzt werden und somit für die allgemeine schulische Nutzung nicht zur Verfügung
stehen.
2. Sanierungsbedarf Grundschule:
Für das Grundschulgebäude ist ein Sanierungsbedarf für die komplette Fassade
einschließlich der Fenster festgestellt worden.
3. Sanierungsbedarf Hortgebäude:
Für das Hortgebäude ergibt sich ein derzeitiger Sanierungsbedarf mit einem
geschätzten Kostenvolumen von etwa 870.000 €. Die erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen beziehen sich dabei auf eine notwendige Dachsanierung, eine
Erneuerung der Fenster und der Fassade, damit unter anderem auch die Vorgaben der
Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden können.
4. Sanierungsbedarf Hermann - Frieb - Realschule:
Der akute Sanierungsbedarf an der Hermann - Frieb - Realschule bezieht sich
gegenwärtig auf eine dringend notwendige Dachsanierung in Form einer neuen
Deckung und Lattung. Die Durchführung dieser Maßnahme ist im kommenden Jahr
2011 vorgesehen.
Eine zeitgleiche Sanierung mit Ausbau des Dachgeschosses ist nicht möglich, da ein
Ausbau zur Nutzung als Mensa oder alternativ als Klassenräume bzw. Bibliothek
wesentlich längere Planungs - und Durchführungszeiten erfordert. Zudem sprechen
statische, denkmalschutz - und brandschutzrechtliche Gesichtspunkte, die im
Folgenden näher erläutert werden, gegen einen Dachgeschossausbau.
5. Prüfung Dachgeschossausbau im Hauptdach der Realschule:
5.1 Statik:
Im Falle eines Dachgeschossausbaus werden erhebliche zusätzliche Lasten in das
Gebäude eingebracht. Nach den vorliegenden statischen Berechnungen für den
aktuellen Ist - Zustand ist das statische System in der Realschule in weiten Teilen
bereits jetzt grenzwertig ausgelastet. Bei einem Ausbau wäre damit zu rechnen, dass
tragende Bauteile in darunter liegenden Ge - schossen bis in den Fundamentbereich
verstärkt werden müssen.
Insbesondere sind die Decken über dem 3. OG bereits mit der jetzigen
Dachgeschoss - anordnung größtenteils statisch ausgereizt. Bei einem
Dachgeschossausbau wären Verstär - kungen der Decken über dem 3. OG
(Stahlträgerdecke) und eine Ertüchtigung in feuerbeständiger Ausführung
(Feuerwiderstandsklasse F90) notwendig. Dies wiederum hätte zur Folge, dass eine
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grundlegende Sanierung der darunter befindlichen Klassenräume durchgeführt
werden müsste. Für die Dauer einer solchen Baumaßnahme stehen jedoch keine
geeigneten Ersatzräume zur Verfügung.
5.2 Denkmalschutz:
Die Dachlandschaft und die Fassade an der Hermann - Frieb - Realschule werden vom
Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde im Vergleich
mit anderen Schulen als sehr wertvoll und erhaltenswert eingestuft. Die Belichtung
durch die bestehenden Fledermausgauben ist für eine etwaige Nutzung als
Mensabereich (bzw. alternativ Klassenräume) nicht ausreichend. Zusätzliche
Belichtungsflächen werden in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht äußerst kritisch
gesehen. Standgauben und größere Lichtbänder sind ausgeschlossen, da sie die
kompakte Dachlandschaft stören würden. Bauliche Eingriffe zur Schaffung einer
ausreichenden natürlichen Belichtung werden somit voraussichtlich keine
Zustimmung erhalten.
Darüber hinaus soll die vorhandene historische Dachkonstruktion laut
denkmalschutz - rechtlicher Würdigung ebenfalls erhalten bleiben, so dass selbst
innerhalb des Dachge - schosses bauliche Eingriffe zur gewünschten Nutzbarmachung
nur in geringem Umfang möglich wären.
Zudem erfordert die notwendige Herstellung eines 2. baulichen Rettungsweges
größere bauliche Eingriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch gesehen
werden.
5.3 Brandschutz:
Der notwendige 2. bauliche Rettungsweg müsste entweder durch eine Erweiterung
der Außentreppe an der Westfassade bis zum Dachgeschoss mittels Dachaufbau oder
im Schnitt - punkt beider Gebäudeteile ebenfalls durch Erweiterung einer vorhandenen
Treppe bis in das Dachgeschoss hergestellt werden, was bauliche Anpassungen an
der Giebelwand mit sich bringen würde.
Während für die bisher vorgesehene reine Brandschutz - und Statiksanierung seitens
der Branddirektion zahlreiche Befreiungen gewährt werden können, müsste bei einem
Ausbau
des Dachgeschosses ein neues Brandschutzkonzept erarbeitet und mit der
Branddirektion
abgestimmt werden. Verschärfungen der Auflagen für das Gesamtgebäude sind nicht
auszuschließen.
5.4 Heizung / Lüftung / Sanitär:
Bei einer Unterbringung einer Versorgungsküche im Dachgeschoss müssten zur
Verlegung der benötigten Ver - und Entsorgungsleitungen Eingriffe in allen
Geschossen vorgenommen werden. Bei einer Nutzung als Mensa (oder als
Klassenzimmer) würde ein Dachgeschoss - ausbau zwingend eine größere
Heizungssanierung im Gesamtgebäude auslösen.
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5.5 Elektrotechnik / EDV:
Hier wäre zumindest eine Teilerneuerung der Elektroverteilung notwendig. Die derzeit
im Dachgeschoss verzogenen Elektro - , BMA - und EDV - Kabel müssten aufwendig
umverlegt werden. Eine Verlegung des Serverraumes ist voraussichtlich ebenfalls
erforderlich.
5.6 Sonstiges:
Der bestehende Personenaufzug müsste für eine Nutzung als Mensa auf jeden Fall bis
in das 4. OG geführt werden. Der Ausbau des Hauptdaches würde aufgrund der damit
zusammen - hängenden baulichen Eingriffe in weiteren Gebäudebereichen Maßnahmen
zur Folge haben, die unter Umständen sogar eine Generalsanierung des
Schulgebäudes auslösen könnten.
Fazit:
Ein Ausbau des Hauptdaches zur Nutzung als Mensa oder als Klassenzimmer bzw.
Bibliothek wird voraussichtlich weder Aussicht auf denkmalschutzrechtliche
Genehmigung haben, noch erscheint er wirtschaftlich vertretbar.
6. Prüfung Dachgeschossausbau im Nebendach über der Turnhalle der Realschule:
Trotz vorhandener Grundfläche von ca. 250 m² beträgt die Raumhöhe nur in einem
Teilbereich von etwa 160 m² mindestens 2 Meter und mehr. Flächen mit Raumhöhen
von unter 2 Metern sind für eine Nutzung als Mensa, Klassenräume oder Bibliothek
nicht geeignet.
Das Raumprogramm für einen Versorgungsbereich nur für die Realschule würde bei
etwa 300 erwarteten Essensteilnehmern / - innen im Endausbau für den Speise - und
Aufenthaltsraum eine Fläche von etwa 195 m² erfordern, notwendige Flächen für eine
Verteiler - oder Versorgungsküche, Personalräume, Verkehrs - und Funktionsflächen
noch nicht eingerechnet.
Das Dachgeschoss über der Turnhalle bietet sich schon aus diesem Grund nicht für
eine Nutzung als Mensa an.
Allenfalls denkbar wäre eine Nutzung für Klassenräume oder eine Bibliothek. Für eine
solche Nutzung wäre aber auch hier der notwendige 2. bauliche Rettungsweg durch
Fortführung des bestehenden Treppenhauses zu schaffen, was einschneidende
Eingriffe in die Satteldach - verschneidung auf der Giebelseite erfordern würde.
Da dieser Dachbereich vom Denkmalschutz mit „Geometrie zu erhalten“ bewertet
wurde, müssten aufwendige Sonderlösungen in Kauf genommen werden. Allein die
notwendige Deckenertüchtigung zwischen Turnhalle und Dachgeschoss zur Erfüllung
statischer und brandschutzrechtlicher Maßgaben würde erhebliche Begleitkosten
verursachen. Die baulichen Eingriffe würden evtl. eine Komplettsanierung der
Turnhalle (Deckenverstärkung inkl. Akkustik - decke, Sportboden, Prallwand, Elektrik)
erforderlich machen, die weitere Zusatzkosten verursachen würde.
Fazit:
Ein Ausbau des Nebendaches ist für eine Mensanutzung nicht geeignet. Eine Nutzbar machung zur Unterbringung von Klassenzimmern bzw. einer Bibliothek wäre zur
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Wahrung denkmalschutzrechtlicher und brandschutzrechlicher Belange mit einem
unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbunden und sollte daher aus unserer
Sicht nicht weiter verfolgt werden.
7. Nutzung des Kellerbereiches der Realschule als Mensa:
Hier werden bereits zwei Kellerräume als Speiseraum genutzt. Es handelt sich
allerdings nur um eine Übergangslösung, da der Realschule für einen adäquaten
Mensabereich derzeit keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen. Aufgrund des
akuten Raumbedarfes soll zusätzlich der Theaterraum im Untergeschoss als dritter
Speiseraum provisorisch hergerichtet werden. Gegen eine dauerhafte Nutzung dieser
Räume spricht das für den vorgesehenen Endausbau der Ganztagsangebote immer
noch zu geringe Raumangebot, die vergleichsweise schlechte natürliche Belichtung
und Belüftung sowie die hinsichtlich der Lage erschwerte Anlieferung für den Caterer.
8. Nutzung des Hortkellers als Mensa:
Das Hortgebäude ist auf etwa 378 m² komplett unterkellert. Hiervon werden etwa 83
m² als Lagerräume für den Hort genutzt und nach Angaben der Hortleiterin
weiterhin als solche benötigt.
Die Kellerräume kommen aus mehreren Gründen für eine Mensanutzung nicht in
Frage.
Um eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung zu gewährleisten, wäre die
Errichtung von Abböschungen und der Einbau von Fenstern notwendig. Die
notwendige lichte Raumhöhe von 2,4 Metern kann im Hinblick auf die unter der
Kellerdecke verlaufenden Versorgungsleitungen in größeren Teilbereichen nicht
erreicht werden.
Allein für die Versorgung der ca. 300 Essensteilnehmer / - innen der Realschule wäre
eine Gesamtfläche von mehr als 300 m² notwendig (Speise - und Aufenthaltsraum ca.
195 m² zur Versorgung in zwei Schichten / Versorgungsküche mit Lager - und
Kühlräumen ca. 80 m² / Personalräume wie Toilette, Umkleide, Sozialraum ca. 20 m²
/ Toiletten für Schüler / - innen ca. 20 m² zzgl. Verkehrs - und Funktionsflächen). Diese
Fläche steht nicht in der für Aufenthalts - räume maßgeblichen lichten Raumhöhe zur
Verfügung, geschweige denn, um eine Mitversorgung der Grundschule, der
Mittagsbetreuung und des Hortes zu ermöglichen.
9. Lösungsvorschlag:
Eine Sanierung des Hortgebäudes ist zweifelsohne notwendig. Mangels geeigneter
Alternati - ven sollte aus Sicht des Schulreferates die gemeinsame Unterbringung des
Hortes und des zentralen Versorgungsbereiches am Standort des bisherigen
Hortgebäudes weiter verfolgt werden, entweder durch eine Generalinstandsetzung
mit Erweiterung um ein Stockwerk oder durch Abriss mit anschließendem Neubau in
zweigeschossiger Bauweise. Nach bisher vor - liegenden Einschätzungen des
Baureferates in Abstimmung mit der Lokalbaukommission erscheint eine
zweigeschossige Ausführung möglich.
Im Erdgeschoss sollte aus logistischen Gründen der zentrale Versorgungsbereich mit
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einer Versorgungsküche, in der Tiefkühl - Mischkost (Verhältnis 80:20) für die
Essensteilnehmer / - innen des Hortes, der Grundschule und der Realschule zubereitet
wird, und einem Speise - und Aufenthaltsbereich vorgesehen werden. Die Hortkinder
würden aufgrund des zugrunde liegenden pädagogischen Konzeptes weiterhin ihre
Mahlzeiten in den Gruppenräumen ein - nehmen.
Die Gesamtzahl der Essensteilnehmer / - innen nach dem Endausbau der
Ganztagsangebote an der Grundschule und an der Realschule wird wie folgt
prognostiziert:
Grundschule:
90
Mittagsbetreuung der Grundschule :
70
Hort:
50 /
Realschule:
300
Summe:
510 / 535 (bei drei Hortgruppen)
75 (bei drei Hortgruppen)
Im Obergeschoss würde je nach Bedarf und möglicher Ausschöpfung des Baurechts
entweder das maßgebliche Raumprogramm für einen zwei - oder einen dreigruppigen
Hort verwirklicht werden. Die Wohnung des Technischen Hausverwalters (Offizianten)
würde unverändert be - stehen bleiben, da eine Bauteilfuge zwischen Hort und
Offiziantenwohnung vorhanden ist.
Von dieser Lösung würden alle drei Einrichtungen profitieren:
Dem Hort würden neu errichtete Räume im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen.
Evtl. bestünde bei entsprechendem Bedarf sogar die Möglichkeit, drei Gruppen
anzubieten.
Die Grundschule und die Realschule könnten für ihre Ganztagsangebote einen
adäquaten Versorgungsbereich nutzen, die bisherige provisorische Unterbringung
würde entfallen und die dafür verwendeten Räume könnten wieder ihrem Zweck
entsprechend genutzt werden. Der neue Speise - und Aufenthaltsbereich würde mit
einer Größe von etwa 300 m² den Einrichtun - gen außerhalb der für Verpflegung und
die Ganztagsangebote vorgesehenen Belegung zur multifunktionalen Nutzung zur
Verfügung stehen.
Nur für die Zeit während der Baumaßnahme wäre ein zeitlich befristeter Umzug des
Hortes in die Grundschule und damit verbunden eine Doppelnutzung von
Klassenzimmern für Unterricht am Vormittag und anschließende Mittagsbetreuung
notwendig.
10. Weiteres Vorgehen:
Für eine Sanierung und Erweiterung des bisherigen Hortgebäudes um ein Stockwerk
oder alternativ einen Abriss und anschließenden zweistöckigen Neubau ist ein
förmlicher Unter - suchungsauftrag erforderlich, der im Hinblick auf die bisherigen
Voruntersuchungen in Kürze erteilt werden soll.
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Um die Vertreter / - innen der Einrichtungen vor Ort nach Vorliegen der Ergebnisse des
Unter - suchungsauftrages zu informieren, ist ein erneuter Ortstermin vorgesehen, an
dem selbst - verständlich auch interessierte Vertreter / - innen des Bezirksausschusses
teilnehmen können. Den genauen Termin werden wir noch mitteilen.
Die Anträge Nr. 08 - 14 / B 01844 und Nr. 08 - 14 / B 02168 des Bezirksausschusses
des 4. Stadtbezirkes Schwabing - West vom 27.01.2010 und 19.05.2010 sind hiermit
satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schweppe
Stadtschulrat

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