Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege

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Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege
Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege
1. Vertragsgrundlagen
Mit Änderung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), des Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) sowie des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Kinderbetreuung in der Tagespflege festgeschrieben.
Die Gesamtverantwortung für den Ausbau der Kinderbetreuung in Tagespflege trägt der Träger
der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Stadt Penzberg übernimmt die Vermittlung und die Begleitung der Tagespflegestellen in der
Stadt Penzberg und Umgebung. Der direkte Ansprechpartner ist unsere Tagesbetreuungsvermittlerin Andrea Schnappinger Tel: 08856/813-170
2. Vertragspartner
Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen zwischen
Name Vater : __________________________________________________________________
Name Mutter: __________________________________________________________________
Familienstand: _________________________________________________________________
Adresse : _____________________________________________________________________
Telefon : ______________________________________________________________________
- Sorgeberechtigte –
und
Name :
Adresse :
Telefon :
- Tagespflegeperson –
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im Einvernehmen mit den im Haushalt der Tagesfamilie/Familie lebenden Personen und
der Stadt Penzberg
Karlstraße 25
82377 Penzberg
vertreten durch Andrea Schnappinger
- Vermittlungsstelle –
3. Allgemeine Grundsätze der Betreuung
•
Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, Tageskinder, die von der Stadt Penzberg an sie
vermittelt wurden, im Rahmen dieses Vertrages zu betreuen und zu fördern. Die Tagespflegeperson ist nicht weisungsgebunden und damit selbständig tätig. Ein Arbeitsverhältnis mit
der Stadt Penzberg wird nicht begründet. Die Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit neben der Tagesbetreuung ist der Stadt Penzberg unverzüglich mitzuteilen.
•
Änderungen in den Familienverhältnissen sowie schwerwiegende Krankheiten und ähnliche,
das Tagespflegeverhältnis berührende Umstände, sind der Stadt Penzberg mitzuteilen.
•
Die Betreuung des Kindes erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, im Haushalt der Tagesbetreuungsperson. Änderung des Betreuungsortes sind der Stadt Penzberg mitzuteilen.
•
Das Kind wird von den Sorgeberechtigten / Eltern zu den jeweils genannten Zeiten der Tagesbetreuungsperson in deren Wohnung übergeben und zum Ende der vereinbarten
Uhrzeit wieder abgeholt. Die Sorgeberechtigten bzw. Eltern sowie die Tagesbetreuungsperson verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten.
•
Die Eltern sorgen für eine der Jahreszeiten entsprechende Bekleidung des Kindes, ebenso für
Hausschuhe und geben zusätzlich saubere Wäsche zum wechseln mit. Das Sauberhalten und
Instandhalten von Kleidung und Wäsche ist Aufgabe der Eltern.
•
Windeln und Säuglingsnahrung (z. B. Flasche, Gläschen, Fertigbrei) müssen ebenfalls von
den Eltern mitgegeben werden. Bei älteren Kindern kann vereinbart werden, dass die Tagesbetreuerin eine warme Mahlzeit stellt. Die Kosten dafür sind nicht im Betreuungsentgelt enthalten und müssen gesondert mit der Tagespflegeperson vereinbart werden.
•
Ein Teil der Spielsachen wird von der Tagesbetreuungsperson gestellt. Die Eltern geben einige für das Kind wichtige Spielsachen (Übergangsobjekte) mit. Vor Beginn des Tagespflegeverhältnisses ist zu klären, ob ein weiteres Bett, Hochstuhl etc. vorhanden sind bzw. wer
diese Dinge beschafft.
•
Die Tagesbetreuungsperson ist verpflichtet, für die Dauer ihrer Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mögliche Haftansprüche im Zusammenhang mit der Tätigkeit
als Tagesbetreuungsperson deckt.
•
Eine Haftpflichtversicherung ist von den Sorgeberechtigten nachzuweisen.
•
Die Eltern verpflichten sich, im Interesse des Kindes sowohl mit der Tagespflegeperson als
auch mit der Mitarbeiterin der Stadt Penzberg zusammen zu arbeiten. Sie erteilen sowohl der
Tagespflegeperson als auch der Mitarbeiterin der Stadt Penzberg alle für die Betreuung des
Kindes wichtige Auskünfte. Die Eltern werden umgekehrt ebenfalls durch die Tagesbetreuungsperson und die Stadt Penzberg über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet.
•
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Tagespflegeperson
des Kindes von/an allen Personen/ Institutionen, die an der Erziehung beteiligt sind, Informationen anfordern/ weitergeben kann.
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•
Bei besonderen Vorkommnissen, wie einer ernsthaften Erkrankung ( auch Fieber ) oder einem Unfall des Kindes werden die Eltern unverzüglich benachrichtigt.
•
Die Tagespflegeperson betreut das Tagespflegekind liebevoll und gibt vielseitige
Entwicklungsanregungen. Dabei wird auf jegliche körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und anderen entwürdigende Maßnahmen dem Kind gegenüber verzichtet.( § 1631
Abs.2 BGB )
•
Die Tagesbetreuungsperson nimmt nach Absprache mit der Stadt Penzberg an dem angebotenen Qualifizierungsprogramm, den angebotenen Info- Veranstaltungen und Weiterbildungen teil.
•
Alle Beteiligten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der beiden Familien betreffen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahre (§ 78
SGBX). Dies gilt auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses.
•
Falls das Kind am Straßenverkehr teilnehmen darf ( Dreirad, Roller oder Fahrrad ) stellen die
Sorgeberechtigten sicher, dass das Kind eine altersgerechte Einweisung in das Verhalten im
Straßenverkehr erhalten hat ( rechts fahren, umschauen etc. ) und das Fahrzeug sicher beherrscht.
Tagespflegeperson und Sorgeberechtigte klären genau schriftlich ab, ob das Kind mit dauernder oder nur sporadischer Aufsicht und auf welchen Wegen und Straßen es fahren darf.
•
Die Tagespflegeperson stellt sicher, dass in ihrer Wohnung und im Garten keine Gefahrenquellen ( z.B. Balkon oder Geländer, unsichere Treppen, ungeschützter Teich bei Nichtschwimmern, niedrige Regentonnen bei Kleinkindern, gefährliche Maschinen oder offenes
Silo in der Landwirtschaft etc. ) lauern.
•
Streichhölzer und Feuerzeuge sind vor Kindern sicher aufzubewahren.
•
Der Medikamentenschrank soll abschließbar und verschlossen sein.
•
Bei Kleinkindern bis zum 7. Lebensjahr sind alle Steckdosen mit einer Kindersicherung zu
versehen.
4. Beginn und Umfang der Tagespflege
Für das nachfolgend genannte Kind übernimmt die oben bezeichnete Tagespflegeperson regelmäßig für einen Teil des Tages die Förderung, Verantwortung, Erziehung und Pflege.
Name : _______________________________
geb. am : ____________________
Das Betreuungsverhältnis beginnt am ___________________.
Umfang der Betreuung pro Woche
10 Stunden
15 Stunden
20 Stunden
25 Stunden
30 Stunden
35 Stunden
40 Stunden
sonstige Betreuungsstunden:
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Es werden folgende Betreuungszeiten vereinbart
Montag von
bis
Dienstag von
bis
Mittwoch von
bis
Donnerstag von
bis
Freitag von
bis
Samstag von
bis
Sonntag von
bis
Sonderregelung:
Das Kind wird jeweils zu den vereinbarten Zeiten der Tagespflegeperson in deren Wohnung
übergeben und ebenfalls dort abgeholt.
Sonderregelung:
5. Probezeit
1)
Die Vereinbarung zur Tagespflege wird zunächst für eine Probezeit
von _______________ bis
2)
(4 Wochen) vereinbart.
In dieser Zeit ist eine fristlose Beendigung des Vertrags von beiden Vertragspartnern möglich.
Sonderregelung:
6. Betreuungsentgeld
1) Der monatliche Elternbeitrag in Höhe von € ___________ pro Monat wird jeweils zum
ersten eines jeden Monats von Seiten der Stadt Penzberg eingezogen. Der Elternbeitrag
ist inklusive Essensgeld.
2) Der monatliche Betreuungsbeitrag der Stadt Penzberg beträgt € ___________ pro Monat.
Von dem gezahlten Betreuungsgeld der Stadt Penzberg, verpflichtet sich die Tagespflegeperson einen Teil an eine geeignete Rentenvorsorge und eventuell an die Krankenversicherung abzuführen. Eine geeignete Renten- und Krankenversicherung ist der Stadt
Penzberg vorzulegen.
3) Urlaubsbedingte Fehlzeiten bis zu 6 Wochen im Jahr bleiben unberücksichtigt.
4) Urlaubszeiten, welche die üblichen 6 Wochen im Jahr überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
5) Geschwisterkinder erhalten 10% Ermäßigung.
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7. Urlaub , Feiertage, freie Tage
1) Die Tagespflegeperson muss den Urlaub mindestens 2 Monate vor Beginn bei den Eltern
anmelden. Nach Möglichkeit sollte der Urlaub in Abstimmung mit den Kindeseltern organisiert werden.
2) Für bis zu 6 Wochen (Urlaub) haben die Kindeseltern keinen Anspruch auf
Ersatzbetreuung.
3) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, nur in äußerst dringenden Angelegenheiten
4) einen freien Tag in Anspruch zu nehmen, die private und berufliche Situation ist zu
berücksichtigen.
8.
Krankheit der Tagespflegeperson oder deren Kinder
1) Bei Krankheit der Tagesbetreuer/in oder deren Kinder organisiert die Stadt Penzberg für
die Eltern kostenlose Ersatzbetreuung.
Eine Betreuungspatenschaft liegt mit folgender Tagespflegeperson vor:
Name der Tagespflegeperson:
Adresse:
Telefonnummer:
2) Die oben genannte Tagespflegeperson übernimmt auf Wunsch der Eltern die Betreuung
des Kindes im Krankheitsfall des/der Tagesbetreuer(s)/in oder deren Kinder. Sie
verpflichtet sich laut freiem Dienstleistungsvertrags mit der Stadt Penzberg in einem fest
gelegten Rhythmus, jeweils die Tagesbetreuer/innen in deren zuhause zu besuchen, um
ein gegenseitiges Kennenlernen von Tageskindern und der Krankheitsvertretung zu
gewährleisten.
3) Die Ausgestaltung der Betreuung im Krankheitsfall regeln Eltern, Tagesbetreuer/in und
Krankheitsvertretung.
4) Kommt keine Krankheitsvertretung zustande, übernehmen die Eltern die Betreuung des
Kindes.
a. Wird eine Vertretung durch die Tagespflegeperson gestellt, tragen die Eltern entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nur die Kosten für eine Betreuungsperson.
Eventuelle Ausgleichszahlungen regeln die Tagespflegepersonen untereinander.
b. Bei Nichtinanspruchnahme einer Vertretung berechtigt dies die Eltern nicht zu einer
Kürzung des Betreuungsgeldes oder anderen Ersatzleistungen. (z.B. Gutschreiben von
Betreuungsstunden)
5)
Die Eltern werden von der Stadt Penzberg über das Konzept der Betreuungspatenschaft
informiert.
8. Krankheit des Tageskindes
1)
2)
3)
4)
Bei einer ansteckenden oder fiebrigen Krankheit des Tageskindes haben die Eltern die Betreuung zu übernehmen. Je nach Krankheitsart ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Eltern haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.
Treten während der Betreuungszeit bei dem Tageskind Anzeichen für eine Erkrankung auf,
hat der Sorgeberechtigte die sofortige weitere Betreuung zu übernehmen.
Bei Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen des Pflegekindes ist die Tagespflegeperson verpflichtet eine ärztliche Behandlung einzuleiten (ggf. durch einen Notarzt) und
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6)
die Sorgeberechtigten umgehend zu informieren.
Eine Vollmacht für die Behandlung ist bei der Tagespflegeperson zu hinterlegen.
Wenn das Pflegekind krankheitsbedingt nicht zur Tagespflegeperson gebracht wird
entstehen keine Ansprüche auf Ersatzleistungen.
9. Anzahl der betreute Kinder
1) Die Tagespflegeperson kann (neben den eigenen Kindern) bis zu 5 Kinder gleichzeitig
betreuen.
2) Gegenwärtig werden folgende Tageskinder von der Tagespflegeperson betreut:
Kind 1:_________________________________ Alter:
Kind 2:_________________________________ Alter:
Kind 3:_________________________________ Alter:
Kind 4:_________________________________ Alter:
Kind 5:_________________________________ Alter:
3) Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, die Eltern/ Sorgeberechtigten über die Neuaufnahme eines weiteren Tageskindes zu informieren.
10. Arztbesuche und Erkrankungen des Kindes, Versicherungen
1) Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen in der Regel den
Sorgeberechtigten. Die Tagespflegeperson wird über die zur Betreuung relevanten Ergebnisse unterrichtet.
Hausarzt. / Kinderarzt :
Name
Anschrift
Telefon
2) Die Sorgeberechtigten hinterlegen bei der Tagespflegeperson die Telefonnummer, unter
der sie zu erreichen sind.
Telefon:
Angaben zur Krankenversicherung des Kindes :
versichert bei:
durch:
3) Einsicht des Vorsorge-Untersuchungsheftes: ja / nein
4) Aushändigung Information: Geimpft – geschützt: in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten:
ja / nein
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5) Sowohl Tagesmutter als auch Sorgeberechtigte müssen eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Kopie der Versicherung beider Parteien ist diesem Betreuungsvertrag beizuheften.
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
1) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten
zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
2) Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen und muss schriftlich
begründet werden.
3) Endet das Betreuungsverhältnis zum Beginn eines neuen Schuljahres (01.09.) und nimmt
die Tagesmutter ihren Urlaubsanspruch im August wahr, dann kann das Betreuungsverhältnis erst zum 31.08. beendet werden.
4) Wird das Betreuungsverhältnis wie unter (3) beschrieben früher beendet, muss dies
schriftlich begründet werden.
12. Zusätzliche Vereinbarungen
Sondererlaubnis für:
Anwesenheit von Haustieren; Mitnahme im PKW; Benutzung öffentlicher Spiel- und Abenteuerplätze; Ausflüge; Fahrrad fahren, schwimmen gehen u Ä.
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Weitere Vereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Schriftform.
Die vertragsschließenden Parteien :
Ort, Datum
Unterschrift der/s Sorgeberechtigten
Unterschrift der Tagespflegeperson
Unterschrift der Stadt Penzberg Frau Andrea Schnappinger
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Vollmacht für Arztbesuche
Die Tagespflegeperson
Herr/ Frau:
______________________________________________
wohnhaft in
Straße / Nummer: ______________________________________________
PLZ, Stadt:
______________________________________________
erhält hiermit von dem/den Sorgeberechtigten
Herr/Frau:
_______________________________________________
wohnhaft in
Straße/Nummer
_______________________________________________
PLZ, Stadt
_______________________________________________
die Vollmacht, in Notfällen während der Betreuungszeit eine ärztliche Behandlung des Kindes
_______________________________, geboren am ________________
Name des Kindes
einzuleiten.
______________________________
Ort, Datum
_________________________________________________
Unterschrift der Tagespflegeperson
_________________________________________________
Unterschrift der Sorgeberechtigten
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