PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen IGeL richtig

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PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen IGeL richtig
PVS/Die Privatärztlichen
VerrechnungsStellen
IGeL richtig berechnen, Teil 1
Die Liquidation von IGeL wirft erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Dabei spielen
nicht nur die vergleichsweise geringen Erfahrungen vieler Praxen mit diesen
Leistungen eine Rolle. Zusätzliche Aufmerksamkeit verlangen auch die besondere
Anforderungen an die Korrektheit und Rechtssicherheit der Abrechnung, die sich
aus der Freiwilligkeit der Zusatzangebote ergibt.
Die PVS beginnt vor diesem Hintergrund an dieser Stelle mit einer neuen info:dok-Reihe, die
sich speziell der richtigen IGeL-Abrechnung widmet. Im ersten Teil geht es dabei um die
grundlegenden Aspekte der Preisfestsetzung – von der Definition und Abrechnung von
Individuellen Gesundheitsleistungen nach Einzelleistungsziffern der GOÄ über die Anwendung
von Steigerungsziffern bis zur individuellen Honorarvereinbarung für die gleiche Leistung bei
verschiedenen Patienten.
„Ich möchte die Bestimmung von Homocystein als Teil des individuellen Risikoprofils
eines Patienten als IGeL anbieten. Wie setze ich den Preis für diese Leistung fest?“
Individuelle Gesundheitsleistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
abzurechnen. Die GOÄ schreibt eine Abrechnung nach Einzelleistungsziffer vor, die in ihrer
Leistungslegende die die ärztlichen Leistungen – hier: Bestimmung von Homocystein –
definiert.
Je nach durchgeführtem Verfahren kann hier die
-
Ziffer 3737 Aminosäuren, Hochdruckflüssigkeitschromatographie oder die
Ziffer A 3742 Homocystein mittels Ligandenassay (Immunassay)
abgerechnet werden.
Seit einiger Zeit sind auch Immunassays vorhanden, die Hochdruckflüssigkeitschromatographie ist die Standartmethode. Das neue Verfahren fand 1996 (Reform der GOÄ)
noch keine Berücksichtigung, so dass hier ein analoger Ansatz (Kennzeichnung „A“) gewählt
werden muss. Einschlägige Kommentierungen zur GOÄ und Übersichten zu Analog-Ziffern
dienen hier als Orientierungshilfe.
Der Preis der Leistung resultiert jetzt aus der entsprechend angesetzten Ziffer und dem
gewählten Steigerungsfaktor. Die Ziffer 3737 hat 570 Punkte, woraus sich ein Einfachsatz in
Höhe von 33,22 € ergibt.
Die Ziffer A 3742 hat 250 Punkte, woraus sich ein Einfachsatz in Höhe von 14,57 € ergibt.
Kontakt: www.die-pvs.de • E-Mail: [email protected]
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VerrechnungsStellen
Nach Paragraph 5 der GOÄ bemisst sich die Gebühr bei Laborleistungen zwischen dem
1,0fachen und 1,3fachen Satz wobei ein Überschreiten des 1,15fachen Satzes einer
individuell auf den Einzelfall bezogenen Begründung bedarf, etwa:
-
besondere Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung oder
besondere Umstände bei der Leistungserbringung
Bei Laborleistungen der Abschnitte M III und M IV (Speziallabor) bleibt noch generell
anzumerken, dass diese Leistungen nur dann abgerechnet werden können, wenn der Arzt
diese selbst erbracht hat oder diese unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht
werden. Da es sich bei der Bestimmung von Homocystein um Leistungen aus dem
Speziallabor handelt, müsste der Arzt diese Laborleistung unter den oben genannten
Bedingungen selbst erbringen.
„Wie setze ich den Preis bei solchen IGeL-Leistungen fest, für die sich kein direktes
Äquivalent in der GOÄ findet, etwa wenn ich ein individuelles Anti-Aging-Profil für
einen Patienten zusammenstellen will?“
Nach Paragraph 6 Abs. 2 GOÄ können selbständige ärztliche Leistungen, die in das
Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und
Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.
Bei der Abrechnung solcher Analogziffern ist darüber hinaus die tatsächliche erbrachte
Leistung verständlich zu beschreiben und die als gleichwertig herangezogene Leistung nebst
Ziffer und dem Vermerk „entsprechend“ oder „analog“ („A“) zu benennen.
Ein Anti-Aging-Profil könnte übrigens auch ohne Ansatz von Analog-Leistungen wie folgt
aussehen:
-
GOÄ-Nr. 1 Beratung
GOÄ-Nr. 7 Untersuchung eines Organsystems
GOÄ-Nr. 651EKG
GOÄ-Nr. 3541 H
Internistisches Labor - Höchstwert (Angabe der im Einzelnen in
Frage kommenden Laborziffern)
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VerrechnungsStellen
Optional:
Intramuskuläre Injektion
Intravenöse Injektion
Intravenöse Infusion
Doppler-Sonogramm der hirnversorgenden Gefäße
et cetera.
-
Daraus ergibt sich je nach Faktor ein bestimmter Endpreis, der aufgrund der Variabilität
innerhalb des Gebührenrahmens auch zu einem „runden“ Preis führen kann
„Wo und wie finde ich die richtige/passende Analogziffer?“
Eine Orientierungshilfe für die Abrechnung nicht beschriebener Leistungen liefert dem Arzt die
Bundesärztekammer. Sie hat die Aufgabe übernommen, die Gleichwertigkeit neuer Leistungen
mit bestehenden Gebührenpositionen gutachterlich zu prüfen und in geeigneten Fällen AnalogEmpfehlungen zu veröffentlichen, die allgemein akzeptiert werden. Das Analog-Verzeichnis der
Bundesärztekammer ist mit den Kostenträgern abgestimmt.
Bei den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer und den Beschlüsse des GOÄAusschusses der Bundesärztekammer hat ein Partner der Kostenträger (PKV, Beihilfe,
Gesundheitsministerium) seine Zustimmung verweigert, der verbleibende Dissens ist jedoch
relativ gering.
Darüber hinaus hat die PVS eine Broschüre zu Analog-Bewertungen in der Arztpraxis
herausgegeben, die als Orientierungshilfe dienen kann. Auch die jeweiligen Berufsverbände
veröffentlichen regelmäßig Analog-Ziffern ihres Fachgebiets, ferner gibt es auch zahlreiche
Literaturhinweise z. B.: „IGeL-Erfolg mit System“ hrsg. von Oliver Frielingsdorf oder die
aktuelle MEGO-Liste.
Unser Autor:
Peter Gabriel
Vorsitzender GOÄ-Ausschuss der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS)
Geschäftsführer PVS/Südwest
Tel. 0621 –164 221
Kontakt: [email protected]
Mehr Informationen zum Thema:
www.igel-select.de
www.die-pvs.de
Kontakt: www.die-pvs.de • E-Mail: [email protected]
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