Ausgabe 2-2013 - SRH Berufsförderungswerk Heidelberg

Transcrição

Ausgabe 2-2013 - SRH Berufsförderungswerk Heidelberg
2.Chance
2013/2
Rückkehr in den Beruf
nach Krankheit oder Unfall
Leben
Lernen
Foto: BFW Bad Pyrmont
Arbeiten
www.zweite-chance.info
2.Chance auch auf Facebook
EIN FREUNDLICHER SERVICE VON:
Endlich angekommen
Im BFW fand André Kuchinka
seinen Weg in den Beruf
Seite 2
Ihr gutes Recht
Interview mit Markus Kurth,
behindertenpolitischer Sprecher
der Bündnis 90/Die Grünen
Seite 4
Der Weg zurück in den Beruf
Neue Perspektiven durch
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben
Seite 7
Qualifizierung
Endlich
angekommen
Im BFW fand André Kuchinka seinen
Weg in den Beruf
Koch, Bäcker, Verkäufer, Kinderpfleger – André Kuchinka hat sich bereits in
vielen Bereichen versucht, abgeschlossen hat er keine dieser Ausbildungen.
Eine gebrochene Erwerbsbiografie nennen die Arbeitsmarktexperten das.
„Vielleicht musste ich so viele falsche Wege einschlagen, um am Ende den
einen richtigen zu finden“, sagt er. Der richtige Weg war eine Rehamaßnahme
im Berufsförderungswerk Stralsund: Hier bekommen Menschen in der Regel
ihre zweite Chance im Arbeitsleben, für André Kuchinka war es mit Anfang 30
die erste – eine sogenannte berufliche Ersteingliederung.
Der Tag der Abschlussfeier war für André
Kuchinka ein ganz besonderer Tag: Der
frischgebackene IT-Sytemelektroniker hatte
nicht nur sein Zeugnis vom Berufsförderungswerk Stralsund, sondern auch schon
einen Arbeitsvertrag vom IT-Systemhaus
COMPULAN GmbH in der Tasche. Bereits
während eines Praktikums bei seinem künftigen Arbeitgeber konnte der junge Mann so
überzeugen, dass ihn sein Chef am liebsten
sofort eingestellt hätte. „Aber mir war es
wichtig, erst die Ausbildung im BFW abzuschließen“, sagt Kuchinka nachdrücklich.
„Brüche gab es mehr als genug in meinem
Leben – hier wollte ich zum ersten Mal wirklich etwas erfolgreich zu Ende bringen.“
Denn der Weg zum Ziel war für den ehemaligen Hartz IV-Empfänger von vielen Hindernissen gesäumt: Immer wieder zurück
auf Los, so könnte man seinen vorherigen
beruflichen Werdegang beschreiben. Nach
dem Hauptschulabschluss schaffte es der
gebürtige Stralsunder nicht, dauerhaft Fuß
zu fassen im Berufsleben. Immer wieder
begann er verschiedene Ausbildungen und
brach sie aus unterschiedlichen Gründen ab.
Und mit jedem Misserfolg resignierte André
Kuchinka ein bisschen mehr, gesundheitliche Probleme verschlimmerten die Situation zunehmend: „Irgendwann habe ich
mich einfach aufgegeben“, sagt er rückblickend. Erst als er von den Möglichkeiten der
beruflichen Rehabilitation erfährt, wendet
2.Chance 2013/2
sich das Blatt: „Um mich umfassend beraten
zu lassen, habe ich mich an meine Ansprechpartnerin beim Jobcenter gewendet, die
mich an das Reha-Team des Arbeitsamtes
in Rostock verwiesen hat“, erinnert er sich,
„dort wurde zunächst ein psychologischer
Test gemacht, um meine berufliche Eignung
und möglichen individuellen Förderbedarf
abzuklären. Und dann ging alles auf einmal
ganz schnell.“ Mit der Unterstützung des
Jobcenters stellte der Hartz IV-Empfänger
erfolgreich einen Antrag auf Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben und konnte bereits
kurze Zeit später mit der zweijährigen Ausbildung zum IT-Systemelektroniker im BFW
Stralsund beginnen. „Dass Menschen an
mich geglaubt haben und mir eine echte
Chance gaben, obwohl ich vorher noch
nichts erfolgreich abgeschlossen habe, dafür
bin ich zutiefst dankbar“, sagt der 32-Jährige.
Die Ausbildung meistert André Kuchinka mit
Bravour: „Es war nicht immer einfach, aber
allein die Gewissheit, dass ich immer auf die
Hilfe und Unterstützung meiner Familie und
der BFW-Mitarbeiter zählen konnte, hat mir
den nötigen Halt gegeben, diese Ausbildung
wirklich zu beenden.“
Der Weg in Arbeit führt über berufliche Reha
Rentenversicherung
Sind Sie krank
und eventuell
arbeitslos?
Bundesagentur
für Arbeit
Stellen Sie einen
Antrag auf
Rehabilitation*
Jobcenter
Unfallversicherung
Rückkehr
in den
Arbeitsmarkt
Berufliche Reha
z. B. im BFW
* Der Antrag heißt „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
Antrag bewilligt
2.Chance
Wege in den Beruf
Raus aus der
Schieflage
Neustart nach gezielter
Vermittlungsmaßnahme
Erst geriet er gesundheitlich, dann beruflich in Schieflage: Wegen einer Beckenfehlstellung konnte Carsten Intemann (rechts im Bild) seinen Beruf als Lagerist nicht mehr
ausüben. Aber mit 47 Jahren nochmal eine zweijährige Umschulung? Das war ihm zu
lang. Mit gezielten Zusatzqualifizierungen im Projekt „45plus“ des Berufsförderungswerk (BFW) Weser-Ems dauerte es gerade mal ein dreiviertel Jahr bis zum Festvertrag
als kaufmännischer Angestellter bei einer Firma für Kfz-Technik.
Es war ein schleichender Prozess, der durch
die vielen Hebetätigkeiten als Lagerist noch
begünstigt worden ist, bis Carsten Intemann
irgendwann durch Beckenschiefstand und
beidseitiger Arthrose keinen Schritt mehr
ohne Schmerzen machen konnte. „Wenn
ich nach einem Tag Arbeit im Lager nach
Hause kam, habe ich mich gefühlt wie ein
80-Jähriger. Ich hatte überall Schmerzen,
kam kaum noch die Treppen hoch. Irgendwann hat mein Arzt gesagt, dass es so nicht
mehr weitergeht.“ Und Carsten Intemann
seinem Arbeitgeber auch: „Ich bin dort nur
auf hartem Beton gelaufen. Das war Gift für
meine Hüfte.“
Seinen Arbeitsvertrag löste er im beiderseitigen Einvernehmen auf und folgte dem Rat
seines Arztes, die Hüfte erst einmal einseitig operieren zu lassen. Nach einer medizinischen Rehabilitation ging es ihm schon
viel besser, wenngleich er auf der rechten
Seite immer noch Probleme hatte. Er bewarb
sich bei verschiedenen Firmen. Dabei ging
er offen mit seiner Einschränkung um: „Mir
wurde immer versprochen, dass es sich bloß
um leichte Tätigkeiten handele. Das dauerte
zwei Wochen, dann wurden mir doch wieder
wortlos schwerere Pakete zugewiesen. Die
habe ich dann auch geschleppt, aber natürlich nur langsam. Über die Probezeit bin
ich nie hinausgekommen.“ Sich auf etwas
anderes als auf Lageristenstellen zu bewerben, kam ihm zunächst gar nicht in den Sinn:
„Ich habe zwar Bürokaufmann gelernt, aber
nach der Lehre nie in dem Beruf gearbeitet.
Zunächst hatte ich mich für zwölf Jahre bei
der Bundeswehr verpflichtet, danach den
Job im Lager angenommen. Mal ehrlich:
Elektronische Buchführung, Umgang mit
Office-Programmen – sowas habe ich vor
dreißig Jahren nicht gelernt.“ Also hat er
einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben
(LTA) bei der Deutschen Rentenversicherung
gestellt, ursprünglich mit dem Ziel, eine
Umschulung zum Kaufmann für Lagerlogistik zu machen, doch der Reha-Berater stellte
ihm die Maßnahme „45plus“ im BFW WeserEms vor. „Eine gute Entscheidung“, sagt er
heute. „Nach einer zweijährigen Ausbildung
wäre ich fast 50 gewesen. Und das ist nichts,
was eine Jobsuche als Neueinsteiger unbedingt einfacher macht.“
Zunächst einmal wurde im BFW getestet, wo
er überhaupt Qualifizierungsbedarf hat: „Es
war schnell klar, dass ich die Buchführung
weitestgehend beherrsche. Hier gab es nur
eine Auffrischung. In Sachen Computer und
EDV war allerdings mehr nötig.“ So wurde er
intensiv in Office-Programmen und Datenverarbeitung geschult. „Das war schon sehr
hilfreich und gut durchdacht, insbesondere
die interaktiven Hausaufgaben haben dazu
beigetragen, das erlernte Wissen zu festigen. Die und das Praktikum.“ Welches sich
für ihn als Volltreffer herausstellen sollte.
Denn als er hörte, dass eine neue Werkstatt
in seinem Wohnort gebaut wird, stellte er
sich dort kurzerhand persönlich vor, schildert seine Situation – und traf auf offene
Ohren und Türen bei der Firma Ordemann
Kfz-Technik. „Als ich von meinen gesundheitlichen Problemen berichtet habe, sagte der
Chef Dieter Ordemann, dass er ganz ähnliche
Hüftprobleme habe. So traf ich also auf einen
Leidensgenossen.“ Umso größer war die
Bereitschaft, Carsten Intemann im Praktikum
zu testen. „Der Austausch mit dem BFW über
die genauen Modalitäten war unkompliziert,
das war viel wert.“ Im Praktikum stellte sich
schnell heraus, dass er wertvolle Arbeit für
den Betrieb leisten kann. Ein Festvertrag war
die logische Konsequenz. Heute kümmert er
sich um die Auftragsannahme, schreibt Rechnungen, alles, was gerade so anfällt – und
hat Spaß dabei. „Ich bin erstaunt darüber,
wie schnell sich letztlich doch noch alles zum
Guten gewandelt hat.“
Berufliche Reha:
Individuelle Angebote
für den Weg zurück in Arbeit
Das Sozialgesetzbuch IX benennt
in § 35 ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle RehaEinrichtungen. Die 28 Deutschen
Berufsförderungswerke halten
eine Vielzahl verschiedener
Angebote vor, um Betroffenen
neue Perspektiven für die
Rückkehr in das Arbeitsleben
zu ermöglichen:
Berufsfindung
Eignungsdiagnostik
Vorbereitungslehrgänge
Ausbildungen mit
anerkanntem Abschluss
Qualifizierungen mit Zertifikat
Wohnortnahe
Integrationsmaßnahmen
Betriebliche Rehabilitation
Bewerbertrainings
Vermittlungsaktivitäten
Mehr Informationen auf Seite 6
2.Chance 2013/2
3
Tipps vom Experten
Ihr gutes
Recht!
Die Sekretärin, die einen Bandscheibenvorfall erlitten hat; der Friseur, der eine
Kontaktallergie entwickelt hat; der Lehrer, der an einem Burnout erkrankt ist – eine
gesundheitliche Einschränkung aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls kann
jeden treffen. Für den erlernten Beruf kann das oft das Ende sein – nicht selten sind
Menschen nach einer Krankheit von Arbeitslosigkeit bedroht. Doch für Betroffene
gibt es Hoffnung: Markus Kurth, Mitglied des Bundestages und behindertenpolitischer Sprecher der Bündnis 90/Die Grünen, weist im Gespräch mit 2.Chance auf
die rechtlichen Möglichkeiten hin, die Menschen nach einer Erkrankung oder einem
Unfall den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen sollen.
2.Chance: Nach einem Unfall oder einer
Erkrankung stellt die Diagnose Berufsunfähigkeit viele Menschen ins berufliche Abseits. Haben Betroffene besondere Rechte,
um wieder ins Arbeitsleben integriert zu
werden?
Marcus Kurth: Wer seinen Beruf nicht
mehr ausüben kann, dem stehen die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben zur Verfügung. Dieser Rechtsanspruch ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch in § 33 verankert: Hier sind für
Betroffene Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich
Beratung und Vermittlung vorgesehen, eine
Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung, eine berufliche Anpassung und Weiterbildung oder
eine berufliche Ausbildung.
Wie und vor allem wo erhalten Betroffene
diese Leistungen zur Rückkehr ins Arbeitsleben?
Sie müssen einen Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger stellen, also
etwa dem Renten- oder Unfallversicherer
oder der Arbeitsagentur. Im Antrag geben
sie an, für welche Tätigkeiten sie geeignet
sind, welche beruflichen Interessen sie haben und was ihre bisherige Tätigkeit war.
Nach Antragsbewilligung erhalten die Betroffenen dann in der Regel noch eine Beratung, welche konkreten Maßnahmen, etwa
welche Umschulung oder Weiterbildung, in
Betracht kommt.
Nicht selten werden Anträge vom Träger
abgelehnt. Was raten Sie Betroffenen in
diesem Fall?
Wer eine Ablehnung erhält und damit
nicht einverstanden ist, muss innerhalb
2.Chance 2013/2
eines Monats Widerspruch einlegen. Der
Antrag wird dann erneut geprüft. Sollte er
erneut abgelehnt werden, bleibt die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht. Wer
nicht bereits im Vorfeld eine unabhängige
Beratungsstelle aufgesucht hat, sollte dies
bei einer Ablehnung in jedem Fall tun. Die
rechtlichen Regelungen im Zusammenhang
mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind relativ komplex und werden teilweise auch von den Trägern falsch interpretiert. Unabhängige Beratungsstellen wie die
gemeinsamen Servicestellen oder auch die
Sozialverbände wie der vdk und der SoVD
bieten hier gute Unterstützung.
Immer mehr sogenannte Hartz IV-Empfänger sind gesundheitlich eingeschränkt.
Gibt es auch für sie die Möglichkeit, mit
beruflicher Reha den Weg zurück in den
Arbeitsmarkt zu finden?
Auch ALG II-Empfänger können Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
erhalten. Festgestellt wird der Rehabilitationsbedarf allerdings von den Rehabilitationsträgern, die – sofern nicht selbst zuständig – einen Eingliederungsvorschlag an die
Jobcenter weiterleiten. In der Praxis gibt es
häufig das Problem, dass Ansprechpartner
bei den Jobcentern keinen Rehabilitationsbedarf erkennen. Jobcenter haben ebenfalls häufig die Befürchtung, dass die in
einem Eingliederungsvorschlag festgestellten Maßnahmen ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten. Außerdem berücksichtigen einige Ansprechpartner in den
Jobcentern nicht das Ziel einer möglichst
langfristigen Eingliederung, sondern einer
kurzfristigen Vermittlung ohne Rehabilitationsmaßnahmen. SGB II-Empfänger
sollten daher die Ansprechpartner in Jobcentern selbst auf einen möglichen Rehabi-
Der behindertenpolitische Sprecher der
Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth,
macht sich seit 2003 stark für die Rechte
von Menschen mit Behinderungen.
litationsbedarf ansprechen und gesetzlich
zustehende Reha-Maßnahmen einfordern.
In Deutschland leben und arbeiten viele
Menschen mit Migrationshintergrund.
Haben sie in gleichem Maße Zugang zu
Maßnahmen beruflicher Rehabilitation?
Natürlich können auch Menschen mit
Migrationshintergrund einen Antrag auf
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
stellen, wenn sie aus gesundheitlichen
Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben
können. Entscheidend für den rechtlichen
Anspruch ist nicht der Migrationshintergrund, sondern, ob die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt
werden, also die Mitgliedschaft in der Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung
und ob der gewöhnliche Aufenthaltsort in
Deutschland ist – dies trifft für die meisten
Menschen mit Migrationshintergrund zu,
ist aber nicht der Fall bei Asylsuchenden,
Geduldeten und Personen, die ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben.
Fragen Sie
unsere Experten:
Haben Sie Anspruch auf eine
berufliche Reha? Was müssen Sie
tun, wenn ein Bescheid abgelehnt
wird? Fragen rund um das Thema
beantworten unsere Experten.
Internet:
www.zweite-chance.info
Hotline:
0800 / 222 000 3*
*Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr
2.Chance
Neue Perspektiven
Studium
als Umschulung
Trotz seltener Krankheit im neuen Job
Wenn Ines Bartsch sagt, dass ihr die
Diagnose die Luft genommen hat, ist das
nicht sprichwörtlich gemeint: Das AntiPhospholipid-Syndrom (APS), eine seltene
Immunkrankheit, bewirkt, dass der
Sauerstofftransport vom Blut in die Zellen
erschwert wird. Als Kfz-Mechanikerin
konnte sie nicht mehr weiterarbeiten.
Heute ist sie Sozialarbeiterin – dank eines
Studiums im Berufsförderungswerk (BFW)
Heidelberg.
Wegen des chronischen Sauerstoffmangels hatte Ines Bartsch schlicht und ergreifend nicht mehr die Kraft, um einen ganzen
Arbeitstag zu überstehen. Ihr Festvertrag war
eigentlich schon ausgehandelt, doch nun
musste das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Bei der Arbeitsagentur schilderte sie der
Sachbearbeiterin ihre Situation, die glücklicherweise die Lage richtig einschätzte und
sofort einen Termin mit der Reha-Beraterin
vor Ort machte. Mit ihr zusammen stellte
sie den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben
(LTA), der auch bewilligt wurde.
Die Reha-Beraterin schlug Ines Bartsch ein
BWL-Studium vor, aber das kam für sie nicht
in Frage. „Das ist ja das Schlimmste an der
Krankheit: Dass ich ausgebremst werde. Ich
war vorher wie ein Flummi, mal hier, mal da,
immer in Bewegung. Acht Stunden am Tag
im Büro zu verbringen – da würde ich wahnsinnig werden.“
Schließlich fand sie das Angebot des BFW
Heidelberg, Soziale Arbeit zu studieren. „Ich
hatte wirklich Glück, eine verständnisvolle
Reha-Beraterin zu haben, die nicht darauf
bestanden hat, eine klassische Umschulung
durchzusetzen.“ In einem obligatorischem
Praktikum sammelte sie erste wertvolle
Erfahrungen, die ihr nun in einer spezialtherapeutischen Einrichtung für verhaltensauffällige Kinder helfen. „Ich gehe mit meiner
Schwäche offen um. Wenn ich mal außer
Atem bin, sage ich den Kindern das und
bisher haben sie immer Rücksicht darauf
genommen. Viele dieser Kinder haben Schicksalsschläge erlitten, zwar ganz andere als ich,
aber doch habe ich das Gefühl, als würde
darüber eine Art Verbindung entstehen.“
Überholspur
statt Sackgasse
Kenntnisse aus zwei Berufen als Mehrwert
14 Jahre lang hat Radoslaw Rutkowski
als Lkw-Fahrer dafür gesorgt, dass seine
Ladung stets akkurat gesichert und heil
transportiert worden ist. Als er an Diabetes erkrankte, sah er sich zunächst in einer
beruflichen Sackgasse. Doch über den Umweg einer beruflichen Reha im BFW München verbindet er heute als Kaufmann
für Spedition und Logistikdienstleistung
Kenntnisse aus beiden Jobs – und spart
seinem Arbeitgeber bares Geld.
Wer an Diabetes erkrankt ist, kann bei
Unterzuckerung das Bewusstsein verlieren
– fatal für einen Kraftfahrer. „Als ich hörte,
dass ich keine Lkw mehr fahren darf, habe
ich gedacht, das Arbeitsamt wäre mein
erster Ansprechpartner für eine Umschulung“, sagt der gebürtige Pole. Aber der
Antrag wurde abgelehnt. „Ein Bekannter
hat mir dann geraten, beim Rententräger,
in meinem Fall der Knappschaft Bahn-See,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(LTA) zu beantragen. Die sind sofort genehmigt worden.“
Da er seine komplette Schulbildung in
Polen absolviert hat, nahm er zunächst an
einem Vorbereitungskurs im Fach Deutsch
teil, bevor er die Umschulung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung begann. „In wenigen Wochen kam
ich von 90 Rechtschreibfehlern runter auf
16. Den Papierkram mache ich heute fast
mühelos.“
Muttersprache als Vorteil
Über das obligatorische Betriebspraktikum
hat er sich in dem Unternehmen etabliert,
das ihn heute in Vollzeit beschäftigt. Und
zwar in wichtiger Funktion: „Ich bin an
der Abwicklung der gesamten Logistik in
Polen beteiligt. Meine Muttersprache ist
da natürlich ein Wettbewerbsvorteil.“ Aber
das ist nicht sein einziges Plus: „Ich weiß,
wie ein Lkw beladen wird, kann typische
Fehler vermeiden – und spare dem Betrieb
Zeit und Geld.“
2.Chance 2013/2
5
Service
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Berufsförderungswerk Heidelberg
RehaStep, das neue Integrationsangebot
für gesundheitlich gehandicapte Menschen
und viele andere Maßnahmen laufen in:
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Berufsförderungswerk Heidelberg
SRH Berufliche Rehabilitation GmbH
Bonhoefferstraße 17
69123 Heidelberg
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2.Chance 2013/2
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therapeutische Versorgung ist durch Fachteams gewährleistet. Sie sind ebenso wie
die vielfältigen Wohn- und Freizeitangebote
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2.Chance
Service
Der Weg
zurück in den Job
Neue Perspektiven durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Gesundheit ist ein kostbares Gut. Aber
auch ein zerbrechliches. Krankheit und
Behinderung können jeden treffen und
nicht selten ist dann der Arbeitsplatz
gefährdet. Doch mit beruflicher Rehabilitation können Betroffene schnell und
nachhaltig ihren Weg zurück ins Arbeitsleben finden.
Es passiert schneller als man denkt: Ein
Unfall oder eine schmerzhafte Erkrankung
führen nicht selten zum beruflichen „Aus“.
Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen
nach einer Erkrankung oder einem Unfall
nicht aus dem Arbeitsmarkt herausfallen –
und damit ihr normales Leben weiterführen
können. Berufliche Rehabilitation macht es
möglich: Sie bietet Betroffenen neue Perspektiven und ebnet den Weg zurück in
den Beruf. So wie medizinische Rehabilitation die Genesung fördert, stellt berufliche
Rehabilitation die Beschäftigungsfähigkeit
wieder her.
Erst krank – dann arbeitslos?
Arbeit ist gerade für Menschen mit Handicap eine wichtige Voraussetzung für ein
gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Darum hat der Gesetzgeber wichtige Bausteine geschaffen, die den Weg
zurück ins Arbeitsleben ebnen bzw. eine
drohende Arbeitslosigkeit verhindern. Diese
sogenannten Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (LTA) umfassen z. B.
Hilfen, um einen bestehenden
Arbeitsplatz zu erhalten
Vorbereitungskurse
Bildungs- und Ausbildungsange-
bote
Eingliederungszuschuss
Übernahme vieler Kosten, die mit
diesen Maßnahmen in Zusammenhang stehen
Aber Behinderung ist nicht gleich Behinderung – jeder Mensch verfügt über unterschiedliche Stärken und Schwächen und
jeder Mensch benötigt eine individuelle
Förderung, um beruflich wieder Fuß zu
fassen. Gemeinsam mit dem jeweiligen
Kostenträger – zum Beispiel der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit – wird
entschieden, welcher Weg im Einzelfall der
richtige ist. Vorrangiges Ziel ist dabei, den
Arbeitsplatz zu erhalten oder nach einem
anderen geeigneten Tätigkeitsbereich im
bisherigen Betrieb zu suchen. Eine wichtige
Voraussetzung für die Teilhabe gesundheitlich beeinträchtigter Menschen am Arbeitsleben ist eine entsprechende Ausstattung
des Arbeitsplatzes: Es gibt eine Vielzahl
von Hilfsmitteln, um das Arbeitsumfeld an
die speziellen Bedürfnisse anzupassen –
manchmal reicht schon ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder eine Hebehilfe, um
einen Arbeitsplatz zu erhalten.
Ist eine Rückkehr in das bisherige Berufsfeld nicht möglich, bietet sich die Neuori-
entierung in einem neuen Beruf an. In den
Berufsförderungswerken erhalten Betroffene unter anderem
Fallspezifische Beratung
Vorbereitende Maßnahmen
Qualifizierungen/
Umschulungen
Aktive Unterstützung bei
der Integration in den
Arbeitsmarkt
Das kann zum Beispiel bedeuten, dass
Betroffene im Umgang mit neuer Software geschult werden, spezielle Zusatzqualifikationen erwerben oder sogar eine
ganz neue Ausbildung absolvieren. Jeder
Teilnehmer wird kontinuierlich von einem
Integrationsberater begleitet, der den Weg
zurück ins Arbeitsleben schon während der
Maßnahme ebnet und dafür sorgt, dass
sich gesundheitliche Einschränkungen und
berufliche Teilhabe miteinander vereinen
lassen.
2.Chance 2013/2
7
Pferdegangart
Wertpapier
Arbeitsentgelt
zahlen
eigenschneller sinnig,
Lauf
hartnäckig
englisch:
Lied
griechische
Göttin
starker
Nähfaden
irischer
Autor
(George
Bernard)
Beratung, Befragung
(Arzt)
9
kleine
Brücke
exakt;
pünktlich
Freiheitsstrafe
8
Gießgefäß
mit
Henkel
10
eine
Spielkartenfarbe
Übervorteilung
im Preis
Hauptstadt von
Oregon
(USA)
Welcher Begriff
wird in unserem
Rätsel gesucht?
5
enge
Holztreppe
festes
Papiermaterial
Teil
eines
Sitzmöbels
Fischfett
kräftig,
ordentlich
(ugs.)
Kochgefäß
Fußoder
Handrücken
ärmelloses Klei- Wilddungsgericht
stück
Bierhersteller
Klosterfrau
das
Sehen
betreffend
4
Die Buchstaben 1- 11
verraten Ihnen, welcher Begriff
in unserem Rätsel versteckt ist.
Bitte senden Sie das Lösungswort
mit dem Stichwort „Rätsel“ bis
zum 31. 03. 2014 an neben stehende
Adresse ein. Unter allen Einsendungen
verlosen wir 4 x 100 Euro.
römischer
Kaiser
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
gelten
lassen,
zulassen
Verteidigung
bei
Gefahr
schwedische
Insel
gesetzlich
Handwerksberuf
Entrichtung des
1. Teilbetrages
Präsentator einer
Fernsehsendung
viel
Zeit beanspruchend
Kammlinie des
Berges
männliche
Anrede
französische
Großstadt
träger,
schwerfälliger
Mensch
gefüllte,
gerollte
Fleischscheibe
umgeknickte
Heftecke
Zaubergewalt
über
Personen
amerik.britischer
Violinist
(Yehudi)
ein
Westeuropäer
Sportruderboot;
Einbaum
Oper
von
Verdi
Bewegungslehre
Abschnitt
der
Woche
11
poetisch:
Wäldchen
Ausruf
des
Staunens
3
ägyptische
Hafenstadt
Flottenwesen
2
Zeitraum
von drei
Monaten
brav;
höflich
Stadt
auf
Bornholm
Rauchfang,
Schornstein
Honigwein
Fotos:
Titel: BFW Bad Pyrmont;
Innenteil: Privatfotos;
Seite 2: Peepo - istockphoto.com; Seite 4:
Pressefoto Markus Kurth;
Seite 7: endostock fotolia.com
1
www.zweite-chance.info
unaufdringlich
Vorfahr
japanische
Kampfsportart
Lösungswort:
Verlag:
TNP . Agentur für
Kommunikation
Redaktion „2.Chance“
Stichwort: Rätsel
Telefon: 0203 800 79 0
Fax: 0203 800 79 99
Postfach 130644
47106 Duisburg
[email protected]
Verkehrsstockung
hässlicher
Klang
7
Redaktion:
Martin Holzhause,
Hartmut Kostens,
Melanie Kreier, Mario
Kreß, Anja Kuhrt, Uwe
Mayer, Christa Mischke,
Matthias Ortmann,
Lars Pallinger, Petra
Hoffmann, Herbert
Reitinger, Sarah Richter,
Thorsten Schenk, Michael
Steuer, Marcel Weiss,
Georg Plange, Vanessa
Leßner (v.i.S.d.P.)
Auflage:
160.000 Exemplare
Musikstück
für zwei
Sänger
Spalte;
Kategorie
locker,
wacklig
Ärger,
Verdruss
6
Verordnung,
Erlass
Ruf, Renommee
beleuchten; aufklären
britischer
Admiral
(Horatio)
Musikzeichen
anfänglich
Rennbeginn
amerik.
Filmstar
u. Tänzer
(Fred)
Tier oder
Pflanze
a. fernen
Ländern
Kerbtier
italienische
Stadt in
Südtirol
Rand
eines
Gewässers
Korankapitel
glätten,
planieren
ein Südafrikaner
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Toby Terrier
Je schwerer uns
et was fällt, …
…
desto …
Niemals
größer …
ist die
…… entmutigen
…
Freude, …
???
2.Chance 2013/2
…… wenn
lassen:
es uns …
Das ist das
… gelingt.
Geheimnis!