Künstlervertrag - Firma Holunder

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Künstlervertrag - Firma Holunder
Künstlervertrag
Firma Holunder GbR
Dürerstrasse 101 (Hinterhaus)
66424 Homburg / Saar
Zwischen dem Veranstalter
Kontakt:
Name:
.............................................................................................................. ,
Adresse: ….......................................................................................................... ,
Email:
….......................................................................................................... ,
Tel: …............................................ , Mobil: ….................................................. ,
Tel.:
+496841 / 1878383
Fax:
+496841 / 1878384
www.firma-holunder.de
[email protected]
A. Bopp
+49171 - 6573778
S. Grub
+49176 - 20909573
nachstehend kurz „Veranstalter“ genannt
Bankverbindung:
VR Bank Saarpfalz eG
und der Stimmungs- und Partyband
Name:
Firma Holunder GbR
Adresse:
Dürerstrasse 101 (Hinterhaus) - 66424 Homburg / Saar
Tel:
+496841 / 1878383
Kto-Nr.:
0147010907
BLZ:
594 913 00
(A. Bopp u. S. Grub)
Mobil:
Steuer-Nr.: 085 / 154 / 01297
+49171 – 6573778
nachstehend „Firma Holunder“ genannt
§ 1 Der Veranstalter verpflichtet die Firma Holunder für folgenden Auftritt.
Termin: …................................ , Veranstaltungsort: …....................................................... ,
Art / Name der Veranstaltung: …............................................................................................. ,
Der Auftritt beginnt um: …......................... Uhr und endet ca. um ..…......................... Uhr.
Ansprechpartner vor Ort ist: …........................................ , Tel: …...................................... ,
Zugang zur Bühne erfolgt über …........................................................ (Treppe, Aufzug, ebenerdig, etc.).
Die Firma Holunder stellt dem Veranstalter über ihre Homepage einen Bühnenplan per
Download zu Verfügung.
Die Firma Holunder wird begleitet / betreut von ….............................................................. .
Die Firma Holunder tritt mit
2 Musiker
3 Musiker
4 Musiker
5 Musiker
auf.
zutreffendes bitte ankreuzen
Die Firma Holunder unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in der Darbietung
Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil und Art des Auftritts bekannt. Die
Firma Holunder ist nur an die durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
Disposition und Regie obliegen der Firma Holunder. Die Zahlung der Vergütung ist
unabhängig vom Erfolg der Firma Holunder in ihrer Darbietung beim Publikum.
Presse-Info / Werbematerial (Flyer, Poster, Band-Info, Logo, etc.) stellt die Band über ihre
Homepage als Downloads zu Verfügung. Die Länge / Dauer des Auftritts bestimmt der
Veranstalter (mindestens jedoch 3 Stunden).
§ 2 Es wurde folgendes vom Veranstalter für den Auftritt zu zahlendes
Honorar vereinbart.
zutreffendes bitte ankreuzen
Die Firma Holunder bekommt pro Musiker und Stunde …............ €.
Als Festhonorar …......................... €.
Aufschlag pro Musiker und Stunde bei Verlängerung …................... €.
Der Gesamtpreis ist direkt nach Auftrittsende zu entrichten.
Firma Holunder GbR
Dürerstrasse 101 (Hinterhaus)
66424 Homburg / Saar
(siehe Rechnung, die die Firma Holunder am Auftrittstag mitbringt)
Kontakt:
Die MWST, in Höhe von 7%, ist in den o.g. Preisen nicht enthalten.
Tel.:
+496841 / 1878383
Fax:
+496841 / 1878384
Das Honorar wird von der Firma Holunder selbstständig in
Deutschland versteuert.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich der Veranstalter
eine Vorabhonorarzahlung von …..…........... €, auf das n.g. Konto der
Firma Holunder zu überweisen. Dieses wird vom Endbetrag abgezogen.
www.firma-holunder.de
[email protected]
A. Bopp
+49171 - 6573778
S. Grub
+49176 - 20909573
Bankverbindung:
VR Bank Saarpfalz eG
§ 3 Nebenleistungen werden wie folgt vereinbart:
Kto-Nr.:
0147010907
BLZ:
594 913 00
Der Veranstalter trägt wie vereinbart die Kosten der Übernachtung/en
incl. Frühstück in einem Hotel für insgesamt ….... Personen.
Steuer-Nr.: 085 / 154 / 01297
Der Veranstalter bucht das Hotel und gibt Hotelanschrift rechtzeitig bekannt.
Hoteladresse: …........................................................................................... .
Der Veranstalter trägt die Kosten von …...….......... € für An-/Abreise der Firma Holunder.
Bis 30 km An-/Abreise trägt die Firma Holunder die Reisekosten selbst.
Essen und Trinken während der Veranstaltung ist für alle Musiker kostenlos.
§ 4 Die GEMA- und KSK Gebühren werden vom Veranstalter getragen.
Eine Programm-/Spielliste füllt die Firma Holunder aus und übergibt sie dem Veranstalter.
§ 5 Musikequipment, Beschallung und Lichtanlage
zutreffendes bitte ankreuzen
Die Beschallungsanlage wird vom Veranstalter gestellt. (Download vorhanden)
Die Beschallungsanlage wird von der Firma Holunder gestellt. (Aufbauzeit = 2 Stunden, Abbauzeit = 2 Stunden)
Die Lichtanlage wird vom Veranstalter gestellt. (Download vorhanden)
Die Lichtanlage wird von der Firma Holunder gestellt.
Die Musikinstrumente werden von der Firma Holunder gestellt.
Das benötigte Musikequipment, welches vom Veranstalter zu stellen ist, kann über Download
auf unserer Homepage www.firma-holunder.de eingesehen werden.
§ 6 Zusatzvereinbarungen / Ergänzungen dieses Künstlervertrages
bedürfen immer der Schriftform (Email und sms wird nicht akzeptiert).
§ 7 Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem
Firma Holunder GbR
anderen vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre
Dürerstrasse 101 (Hinterhaus)
liegenden Grund, zahlt der Veranstalter die in § 2 vereinbarte Vergütung.
66424 Homburg / Saar
Ersparte Aufwendungen der Firma Holunder werden abgezogen.
Kontakt:
Tel.:
+496841 / 1878383
Entfällt der Auftritt durch Verschulden der Firma Holunder, sind diese
Fax:
+496841 / 1878384
zum Schadensersatz, bei vorliegen von leichter Fahrlässigkeit, jedoch
www.firma-holunder.de
max. bis zur Höhe des vereinbarten Honorars verpflichtet.
Sind die Künstler oder ein Mitglied der Firma Holunder durch
[email protected]
A. Bopp
+49171 - 6573778
S. Grub
+49176 - 20909573
Krankheit verhindert, so ist dies unverzüglich mitzuteilen und durch
Bankverbindung:
ärztliches Attest nachzuweisen. Ebenso bei Todesfall in der Familie. Die
VR Bank Saarpfalz eG
Auftrittspflicht der Firma Holunder und die Vergütungspflicht des
Kto-Nr.:
0147010907
BLZ:
594 913 00
Veranstalter entfallen in diesem Fall.
Steuer-Nr.: 085 / 154 / 01297
§ 8 Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Firma Holunder und deren
Hilfskräfte (Tonmeister, Techniker, Lichtingieneur usw.), sowie die von der Firma Holunder in den
Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthaltes der
Firma Holunder am Veranstaltungsort.
…....................................................... , den …..............................................
Firma Holunder
GbR
Veranstalter: