kleine anfrage antwort

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kleine anfrage antwort
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache
11.09.2014
6/3228
KLEINE ANFRAGE
der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE
Angebote an den öffentlichen Ganztagsschulen und Vollen Halbtagsschulen in
Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2014/2015
und
ANTWORT
der Landesregierung
Vorbemerkung
Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit
und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu
beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse
unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für
die Schulen leistbar.
1. Wie viele der Angebote an öffentlichen Ganztagsschulen sowie
Vollen Halbtagsschulen entfallen jeweils auf
a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots,
die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung
erfordert,
b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots,
die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und
c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur
geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)?
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit
Schreiben vom 10. September 2014 beantwortet.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
2. An wie vielen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen werden kostenpflichtige Angebote unterbreitet (bitte nach
Einzelschule, Stellenumfang und Höhe der Kosten für die
Erziehungsberechtigten angeben)?
3. Welche der in Frage 2 genannten Angebote sind Teil der Angebote an
gebundenen Ganztagsschulen?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet.
Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter
sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter die geltenden Rechtsvorschriften einhalten.
Die angefragten statistischen Daten wurden mit Blick auf die Selbstständigkeit von Schule
und die Steuerung der Entwicklungsprozesse der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen daher bisher nicht erhoben.
Aus dem vorgenannten Grund und vor dem Hintergrund des Unterrichtsbeginns am
25.08.2014 sowie der damit verbundenen Umsetzung der entsprechenden neuen Rechtsvorschriften werden diese Daten jetzt erst erfasst und nach Auswertung der Abfrage nach dem
30.11.2014 vorliegen.
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Eltern verpflichtet, einen
finanziellen Beitrag zum Schulbetrieb zu leisten?
Eltern werden generell nicht verpflichtet, einen solchen finanziellen Beitrag zu leisten. Gemäß
Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und
Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14.04.2014 sind die Angebote der
vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule kostenfrei und allen Schülerinnen und
Schülern zugänglich. In Ausnahmefällen können kostenpflichtige, den Unterricht ergänzende
Angebote Dritter gemäß § 40 Schulgesetz unterbreitet werden. Ein solcher Fall unterliegt
allerdings einer genauen Prüfung und Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Drucksache 6/3228
5. An welchen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen werden jeweils in welchem Stellenumfang außerschulische
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner für
a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots,
die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung
erfordert,
b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots,
die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und
c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur
geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert, eingesetzt (bitte
nach Einzelschule getrennt angeben)?
Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet.
Die erfragte Differenzierung ergibt sich aus der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung
2014/2015 und 2015/2016 vom 22.04.2014. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf
Lehrkräfte, der Einsatz außerschulischer Kooperationspartner unterliegt nicht den tätigkeitsbezogenen Regelungen dieser Verordnung.
Mit den Kooperationspartnern werden konkrete Leistungen vertraglich vereinbart.
Beschäftigungsumfänge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der außerschulischen
Kooperationspartner sind der Landesregierung, da es sich um Angelegenheiten der Partner
handelt, nicht bekannt.
6. In welchem Umfang haben die öffentlichen Ganztagsschulen und
vollen Halbtagsschulen die Zuschläge in Höhe von 2.340 Lehrerwochenstunden für die tätigkeitsbezogene Absicherung der Unterricht
ergänzenden Angebote für die Realisierung der Arbeitszeitverbesserungen erhalten (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)?
In der nachfolgenden Tabelle sind die den vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen
zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden (LWS) für die Verbesserung des Lehrkräfteeinsatzes gemäß § 5 Absatz 7 der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die
Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 (UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016) vom 16. April
2014 an die Einzelschulen ausgewiesen.
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Schule
Gymnasium Gadebusch
Regionale Schule mit Grundschule
Werner-Lindemann-Schule Lübstorf
„Baltic-Schule“ Toitenwinkel
Integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau
„Schule am Schäferteich“
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Regionales
Förderzentrum Toitenwinkel
„Schulzentrum Kühlungsborn“
Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
1. Grundschule „G. F. Kersting“ Güstrow
2. Grundschule „Fritz Reuter“ Güstrow
5. Regionale Schule „Schule am Inselsee“ Güstrow
Arndt-Gymnasium Bergen
Diesterweg-Schule Hagenow
Elbe-Gymnasium Boizenburg
Eldenburg-Gymnasium Lübz
Erasmus-Gymnasium Rostock
Europaschule Gymnasium Teterow
Europaschule Hagenow
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Waren
Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung Behrenhoff
Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung
Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Torgelow
„Förderzentrum am Schwanenteich“ Rostock
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
„Förderzentrum am Wasserturm“ Rostock
Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung
„Förderzentrum an der Danziger Straße“ Rostock
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Fridericianum Schwerin
Fritz-Reuter-Schule Parchim
Grundschule Sukow
Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar
Gesamtschule Südstadt Rostock
Große Stadtschule Wismar
4
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
3
5
6,5
3
10,5
8
1
17,5
21
2,5
7,5
7
8,5
6,5
3
3
2
1,5
1
5
2
6
6,5
8,5
4,5
10
17
7
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Grundschule „Fritz Reuter“ Kühlungsborn
Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Gnoien
Grundschule „John Brinckman“ Rostock
Grundschule „Ostseekinder“ Rostock
Grundschule am Mueßer Berg Schwerin
Grundschule am Schmooksberg Diekhof
Grundschule an der Carbäk Broderstorf
Grundschule Dabel
Grundschule Damshagen
Grundschule Dummerstorf
Grundschule Gresse
Grundschule Groß Godems
Grundschule Lankow Schwerin
Grundschule Lübow
Grundschule Lüssow
Grundschule Malliß
Grundschule Matzlow
Grundschule Mestlin
Grundschule Parkentin
Grundschule Teterow
Grundschule Warnow
Grundschule Abtshagen
Grundschule Ahrenshagen
Grundschule Altenpleen
Grundschule Altstadt Bergen
Grundschule Bauermeister Ribnitz-Damgarten
Grundschule Binz
Grundschule Brüel
Grundschule Burmeister Stralsund
Grundschule Carlow
Grundschule Dersekow
Grundschule Domsühl
Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ Wittenförden
Grundschule Eggesin
Grundschule Eldekinder Grabow
Grundschule Eldena
Grundschule Gagarin Stralsund
Grundschule Gager
Grundschule „Greif“ Greifswald
Grundschule Grimm Anklam
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Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
11,5
6,5
11
12,5
10,5
2,5
7,5
3
2
6
3,5
2
13,5
3
3
2,5
3,5
1,5
4
0,5
2
4
4,5
4,5
10
6
6
5
2
1,5
6
2,5
4
4,5
6,5
2,5
1
3
11,5
7,5
5
Drucksache 6/3228
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Grundschule Heringsdorf
Grundschule Holzendorf
Grundschule Horst
Grundschule Jürgenstorf
Grundschule Kargow
Grundschule Karlshagen
Grundschule Kemnitz
Grundschule Kollwitz Greifswald
Grundschule Koserow
Grundschule Krien
Grundschule Krull Greifswald
Grundschule Kummer
Grundschule Kunterbunt Anklam
Grundschule Lassan
Grundschule Lüdershagen
Grundschule Malchow
Grundschule Marlow
Grundschule Mewegen
Grundschule Mölln
Grundschule Moltzow
Grundschule Montessori Stralsund
Grundschule Neubauer Grimmen
Grundschule Neustrelitz Sandberg
Grundschule Nexö Greifswald
Grundschule Ostseeblick Sassnitz
Grundschule Pampow
Grundschule Passow
Grundschule Putbus
Grundschule Röbel
Grundschule Rugard Bergen
Grundschule Sagard
Grundschule Samtens
Grundschule Sarnow Stralsund
Grundschule Sarow
Grundschule Schill Stralsund
Grundschule Schlatkow
Grundschule Sellin
Grundschule Stadtschule am Mühlenteich Hagenow
Grundschule Steinhagen
Grundschule Strasburg
Grundschule Süderholz
6
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
4,5
3
2,5
1,5
2
6,5
4,5
11
5,5
3,5
9
2,5
10,5
1,5
1,5
14
4,5
2
2
3,5
10
7
7,5
11
10
5
2,5
4
10
9,5
2,5
5,5
11
3
7
2
4,5
0,5
5,5
2,5
3,5
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Grundschule Techentin
Grundschule Tribsees
Grundschule Tutow
Grundschule Ueckermünde
Grundschule Usedom
Grundschule Velgast
Grundschule Viktor-Bausch Neu Kaliß
Grundschule Wander Grimmen
Grundschule Waren Kollwitz
Grundschule Warin
Grundschule Weinert Greifswald
Grundschule Wiek
Grundschule Wöbbelin
Grundschule Wolgast
Grundschule Wredenhagen
Grundschule Zinnowitz
Grundschule Züssow
Gymnasium Robert-Stock Hagenow
Gymnasium am Tannenberg Grevesmühlen
Goethe Gymnasium Demmin
Goethe Gymnasium Schwerin
Gymnasium Grimmen
Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz
Fritz-Greve-Gymnasium Malchin
Einstein-Gymnasium Neubrandenburg
Sportgymnasium Neubrandenburg
Gymnasium Carolinum Neustrelitz
Europaschule Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk
Gymnasium Schönberg
Greifen-Gymnasium Ueckermünde
Wossidlo-Gymnasium Waren
„Felix Stillfried“ Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf
Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg
Gymnasium „Am Sonnenkamp“ Neukloster
Gymnasium Reutershagen
Gymnasium Sanitz
Hansa-Gymnasium Stralsund
Humboldt-Gymnasium Greifswald
Hundertwasser-Gesamtschule Rostock
Drucksache 6/3228
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
3
3,5
3
11
3,5
2
3
6,5
15
3,5
8
3,5
3,5
0,5
2
4,5
5
5
12,5
7,5
13
7
9
5
11,5
29,5
23,5
9
10
8,5
4,5
15
12,5
4,5
12
10
14,5
8,5
11
7
Drucksache 6/3228
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ Schwerin
Integrierte Gesamtschule Goethe Wismar
Integrierte Gesamtschule Greifswald
Integrierte Gesamtschule Stralsund
Integrierte Gesamtschule Neubrandenburg
Integrierte Gesamtschule Neustrelitz
Innerstädtisches Gymnasium Rostock
Integrierte Gesamtschule „Borwinschule“
Jahn-Gymnasium Greifswald
Johann-Pogge-Schule Lalendorf
Karl-Scharfenberg-Schule Neustadt-Glewe
Käthe-Kollwitz-Gymnasium Rostock
Käthe-Kollwitz-Schule Bützow
Kooperative Gesamtschule Ahlbeck
Kooperative Gesamtschule Altentreptow
Kooperative Gesamtschule Barth
Kooperative Gesamtschule Dömitz
Kooperative Gesamtschule Friedland
Kooperative Gesamtschule Stralsund
Kooperative Gesamtschule Malchow
Kooperative Gesamtschule Röbel
Kooperative Gesamtschule Stavenhagen
„Krusensternschule Schmarl“ Rostock
Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt
„Hören“ Güstrow
Lilienthal-Gymnasium Anklam
Mecklenburgisches Förderzentrum für Körperbehinderte
Schwerin
Naturgrundschule Plate
Nils-Holgersson-Grundschule Schwerin
RecknitzCampus Laage
„Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke“ Regionale Schule
mit Grundschule Insel Poel
Regionale Schule „Am Kamp“ Bad Doberan
Regionale Schule „Anne Frank“ Tessin
Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Neubukow
Regionale Schule „Heinrich-Schütz“ Rostock
Regionale Schule „Nordlicht-Schule“ Rostock
Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“ Rostock
Regionale Schule „Störtebeker-Schule“ Rostock
Regionale Schule Banzkow
8
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
17
11,5
11,5
7,5
12,5
9
18,5
21,5
14,5
11
6,5
8
5,5
13
5
10
18,5
19,5
8,5
14
12,5
18
8
4,5
10
4
6,5
11,5
24,5
5
7,5
3
5
8,5
7
9,5
6,5
6,5
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
„Eldetalschule“ Regionale Schule Domsühl
Regionale Schule Dummerstorf
Regionale Schule Malliß
Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg
Regionale Schule mit Grundschule „Schule am See“ Satow
Regionale Schule mit Grundschule
„Warnowschule“ Papendorf
Regionale Schule mit Grundschule Bernitt
Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf
Regionale Schule mit Grundschule Krakow am See
Regionale Schule mit Grundschule Marnitz
Regionale Schule mit Grundschule Rethwisch
Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf
Regionale Schule mit Grundschule Zehna
Regionale Schule mit Grundschulteil Schwaan
Regionale Schule Teterow
Regionale Schule „Walter Husemann“ Goldberg
Regionale Schule „B. Brecht“ Wismar
Regionale Schule „Erich Weinert“ Schwerin
Regionale Schule „Prof. Dr. Friedrich Heincke“ Hagenow
Regionale Schule „Am Wasserturm“ Grevesmühlen
Regionale Schule Altenkirchen
Regionale Schule Arndt
Regionale Schule Bergen
Regionale Schule Binz
Regionale Schule Brüel
Regionale Schule Burg Stargard
Regionale Schule Curie Stralsund
Regionale Schule Dargun
Regionale Schule Diesterweg Stralsund
Regionale Schule Eggesin Thälmann
Regionale Schule Ferdinandshof Günthe
Regionale Schule „Friedrich“ Greifswald
Regionale Schule Garz
Regionale Schule Göhren
Regionale Schule Heine Karlshagen
Regionale Schule Klütz
Regionale Schule Koch Grimmen
Regionale Schule Kollwitz Anklam
Regionale Schule „Kosegarten“ Wolgast
Drucksache 6/3228
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
5
4
2
15,5
14
17,5
7,5
10
5
5,5
15
7,5
12
5
10,5
5
4,5
1,5
9
14
4
13
7,5
7
3,5
8
8,5
5,5
13,5
6
8,5
12
5
2
6
7,5
9
5
3,5
9
Drucksache 6/3228
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Regionale Schule Löcknitz
Regionale Schule Loitz
Regionale Schule Lubmin
Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf
Regionale Schule „Marcus“ Malchin
Regionale Schule mit Grundschule Marnitz
Regionale Schule mit Grundschule Zarrentin
Regionale Schule Möllenhagen
Regionale Schule Neubrandenburg Mitte
Regionale Schule Neubrandenburg Nord
Regionale Schule Neubrandenburg Ost
Regionale Schule Neukloster
Regionale Schule „Nehru“ Neustrelitz
Regionale Schule Ostsee-Schule Wismar
Regionale Schule Pasewalk Zweig
Regionale Schule Penkun
Regionale Schule Prohn
Regionale Schule Rechlin
Regionale Schule Rehna
Regionale Schule Reinberg
Regionale Schule Rudolf-Tarnow Boizenburg
Regionale Schule Rugard Bergen
Regionale Schule Sassnitz
Regionale Schule Schiller Anklam
Regionale Schule Strasburg
Regionale Schule „Albert Einstein“ Torgelow
Regionale Schule Ückeritz
Regionale Schule Waren Dethloff
Regionale Schule Werner-von-Siemens- Schwerin
Regionale Schule mit Grundschule Blankensee
Regionale Schule mit Grundschule Ducherow
Regionale Schule mit Grundschule Franzburg
Regionale Schule mit Grundschule Gingst
Regionale Schule mit Grundschule Gützkow
Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen
Regionale Schule mit Grundschule Neuenkirchen
Regionale Schule mit Grundschule Niepars
Regionale Schule mit Grundschule Penzlin
Regionale Schule mit Grundschule Ribnitz-Damgarten
Regionale Schule mit Grundschule Spantekow
10
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
5
5,5
2,5
10
7
3
2
5,5
4,5
4
6,5
4,5
12
4,5
12,5
1,5
6
2,5
6
4
4
8
5
3,5
6
7,5
7,5
7,5
11,5
11
7
14
12
11,5
3,5
9
10
5,5
6
8
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
Schule
Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg
Regionale Schule mit Grundschule Wolgast
Regionale Schule mit Grundschule Zingst
Regionale Schule Lübtheen
Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf
Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen
Regionale Schule mit Grundschule „Dr.-Ernst-Alban-Schule“
Rastow
Regionale Schule mit Grundschule
„H.-Heine-Schule“ Gadebusch
Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen
Regionale Schule mit Grundschule Lützow
Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen
Regionale Schule mit Grundschule Neuburg
Regionale Schule mit Grundschule Proseken
Regionale Schule mit Grundschule Rehna
Regionale Schule mit Grundschule Schönberg
Regionale Schule mit Grundschule Vellahn
Regionale Schule mit Grundschule Werner-LindemannSchule Lübstorf
Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“
Regionale Schule mit Grundschule Woldegk
Runge-Gymnasium Wolgast
Schloss-Gymnasium Gützkow
Schulcampus Rostock-Evershagen
Regionale Schule „Schule am Klüschenberg“ Plau am See
Schule am Mühlenberg Cambs
Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel-Schule
Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung und Grundschulteil
Sonderpädagogisches Förderzentrum
„Am Fernsehturm“ Schwerin
Sportgymnasium mit Regionalschulteil Schwerin
Überregionales Förderzentrum „Sehen“ Neukloster
Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen
Warbel-Schule Gnoien
Wossidlo-Gymnasium Ribnitz-Damgarten
Drucksache 6/3228
Zuschläge in LWS gemäß § 5
Absatz 7 UntVersVO
2014/2015 und 2015/2016
5
11,5
3,5
3,5
6
4
3,5
20,5
6
3
3
11
8,5
7,5
6,5
5,5
3
17,5
10
7,5
6
18
7,5
4,5
3,5
4
18
2
16
6
7
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Drucksache 6/3228
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode
7. In welcher Höhe ergeben sich aus den Vereinbarungen mit den außerschulischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
gegenüber den eingesetzten Stellenanteilen Einsparungen?
8. Für welche schulischen Maßnahmen werden diese Einsparungen
verwendet?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die für die Vergütung der Kooperationspartner
eingesetzten finanziellen Mittel in ihrer Höhe den eingeplanten Personalausgaben der
gesperrten Stellenanteile für Angebote der vollen Halbtagsschule und Ganztagsschule
entsprechen. Einsparungen sind mit dieser Verfahrensweise nicht vorgesehen - sie soll
vielmehr die Angebotsvielfalt erweitern.
In welcher Höhe für die Vergütung von Kooperationspartnern eingeplante finanzielle Mittel
nicht verausgabt wurden, kann erst nach Ende des Schuljahres festgestellt werden.
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