Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe

Transcrição

Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe
Ursula Schulte, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion
Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe
Eine Frage der Moral?
Mittwoch, den 15. April 2015
um 18:00 Uhr,
im Hotel „Lindenhof“
Borken
Ursula Schulte, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorwort
Sterben gehört zum Leben. Die Erkenntnis ist nicht neu. Jeder weiß um das
Lebensende. Dennoch verdrängen wir die Beschäftigung mit dem Tod. Von einer
schlimmen Krankheit sind immer nur die Anderen betroffen. In unserer eigenen
Einschätzung haben wir vom Elixier des ewigen Lebens gekostet. Leider
unterliegen wir hier aber einem Fehlurteil.
Wir müssen das Sterben wieder zulassen; dürfen den Tod nicht an den Rand
drängen, sondern haben ihn wieder in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen. Das
mag zwar nicht die Ängste nehmen, führt aber zu einem natürlicherem Umgang
mit dem Tod.
Die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben
gestaltet und begleitet werden soll. In einer liberalen Gesellschaft, die das
Individuum in seiner ureigenen Selbstverantwortung zum höchsten Gut erhebt,
sollte eigentlich alles erlaubt sein. Sollte es wirklich?
Mit der Veranstaltung ‚Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der
Moral?‘ setzt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete mit dem Thema
Sterbebegleitung und Sterbehilfe auseinander. Dabei geht es um Fragen des
Selbstbestimmungsrechts des Menschen genauso, wie um Fragen der Achtung
des Lebens. Wie wollen wir sterben, welche bestmöglich medizinische, psychosoziale und theologische Unterstützung bekommen schwerstkranke und sterbende
Menschen und ihre Angehörigen.
‚Im Mittelpunkt der Mensch‘ – das ist die Maxime an denen sich Fragen zur
Sterbehilfe, zur Hospiz-Arbeit und zur palliativen Medizin orientieren müssen. Sie
sind geradezu Ausgangs- und Endpunkt der Veranstaltung.
1
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Ursula Schulte
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
Schön, dass ich heute so viele Menschen hier im
Hotel Lindenhof in Borken begrüßen darf. Ich freue
mich über ihr Interesse an unserer Veranstaltung und
heiße sie alle herzlich willkommen. Das Thema über
das wir miteinander ins Gespräch kommen wollen ist
kein einfaches Thema. Es geht heute um die
Unausweichlichkeit des Todes; es geht aber auch um
Selbstbestimmung und Würde und um Fürsorge am
Lebensende.
Ein schwieriges und komplexes Thema meine sehr verehrten Damen und
Herren, und daher habe ich mir Unterstützung von Fachleuten geholt, die sich
bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Ich darf ganz herzlich hier in Borken






Herrn Prof. Dr. Gerhard Pott
seinen Kollegen aus den Niederlanden, Herrn Dr. Durk Meijer
Herrn Dr. Thomas Vedder
Frau Erika Feyerabend
und ‚last but not least‘
meinen Parteifreund Franz Müntefering begrüßen.
Seien Sie alle ganz herzlich willkommen.
Näheres zu unseren Podiumsteilnehmern wird gleich Herr Lennart Thies sagen.
Herr Thies ist Chefredakteur der Westmünsterland-Welle und wird die
Moderation des Abends übernehmen. Herzlich willkommen Herr Thies und
natürlich begrüße ich auch die übrigen Vertreter der Medien ganz herzlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
eine Erkenntnis ist für uns alle unausweichlich: Wer geboren wird, der muss
auch sterben. Ich weiß nicht wie es ihnen geht, aber ich glaube viele Menschen
verdrängen - wie ich - diese Tatsache. Nur dann, wenn ein naher Mensch stirbt
oder jemand aus der Familie, aus dem Freundeskreis schwer erkrankt setzt man
sich mit Sterben und Tod auseinander und versucht dieses Unbegreifliche zu
verstehen.
Der Mensch ist ein Individuum und das zeigt sich auch im Umgang mit schwerer
Krankheit, mit den Gebrechen des Alters, mit Sterben und Tod und der damit
verbundenen Trauer. Zunächst ist da sicher - auch bei mir - die Angst vor dem,
was da auf einen zukommt. Manchmal hilft der Glaube, diese Angst zu
überwinden oder sie erträglicher zu machen. Noch größer als die Angst vor dem
Tod ist die Angst vor Schmerzen, vor dem Verlust der Selbstbestimmung, vor
dem Verlust der Würde. Nach meiner persönlichen Auffassung kann niemand
für einen anderen Menschen definieren, was ein würdevolles Leben am Ende
ausmacht. Der eine findet sich damit ab, dass jemand ihm den Po abwischt,
2
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Ursula Schulte
findet sich damit ab ständig auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, nichts
mehr selber tun zu können. Für einen anderen Menschen ist das unerträglich
und nicht hinnehmbar. Das haben wir als Gesellschaft so zu akzeptieren.
Nach einer Umfrage der Deutschen Hospizstiftung wünscht sich der
überwiegende Teil der Bevölkerung einen schnellen und plötzlichen Tod. Viele
Menschen haben allerdings auch den Wunsch, sich von Angehörigen und
Freunden zu verabschieden und ihre letzte Lebenszeit in vertrauter Umgebung
zu verbringen. Obwohl dieser Wunsch so weit verbreitet ist, sterben tatsächlich
90 Prozent der Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Uns beschäftigen heute Abend folgende Fragen
1. wie weit gehört das Sterben zum Leben dazu,
2. wie kann das Sterben gestaltet und begleitet werden
3. gehört es zur Freiheit des Menschen, sein Leben selbstbestimmt zu
beenden?
Meine Damen und Herren
Die moderne Medizin ist heute in der Lage, das Leben deutlich zu verlängern.
Die Kehrseite der Medaille: Lebensverlängernde Maßnahmen können
letztendlich zu sinnloser Sterbeverlängerung werden.
Eines ist für mich in diesem Zusammenhang klar und eindeutig: Die Begleitung
und Versorgung eines „unheilbar-kranken“ und sterbenden Menschen verlangt
zuallererst, die Rücksichtnahme auf dessen persönlichen Bedürfnisse. Im
Vordergrund muss die Bewahrung der „Lebensqualität des Sterbenden“ stehen.
Dazu gehört für mich in allererster Linie, dass der sterbende Mensch frei von
Schmerzen ist.
Das Thema „Sterben und Sterbehilfe“ fordert unsere Gesellschaft heraus. Wir
können natürlich die Möglichkeiten der menschlichen Sterbebegleitung und der
palliativen Versorgung ausschöpfen und auf diese immer wieder hinweisen; wir
müssen uns aber auch mit Themen, wie Suizid, Beihilfe zum Suizid und
Sterbehilfe als letzten Ausweg aus einer unerträglichen Leidenssituation
beschäftigen.
Unsere aktuelle Debatte über die Sterbehilfe ist geprägt von vielen
Unsicherheiten und Ängsten. Die Meinungsvielfalt ist groß; die betroffenen
Politikbereiche vielfältig. Sie betreffen Fragen der Ethik, der Medizin, der
Rechtswissenschaft, der Theologie und vieles mehr. Hier müssen wir
gemeinsam Antworten finden und das ist gar nicht so einfach.
In der ersten Bundestagsdebatte zu diesem Thema im November 2014 habe
ich eine Sternstunde des Parlamentes erlebt. 48 Abgeordnete haben zu diesem
Thema gesprochen, teilweise waren die Redebeiträge sehr persönlich. Einig
war man sich - jedenfalls war das mein Eindruck - der sogenannten
organisierten Sterbehilfe das Handwerk zu legen. Es gab Befürworter für die
ärztliche Beihilfe zum Suizid, es gab aber auch strikte Gegner und das quer
3
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Ursula Schulte
durch alle Fraktionen. Einig war sich dann aber wieder in der Forderung die
Hospiz und Palliativversorgung auszubauen.
Meine Damen und Herren,
in Deutschland ist, die passive Sterbehilfe das heißt lebensverlängernde
medizinische Maßnahmen werden nach dem Willen des Patienten
abgebrochen, nicht strafbar.
In Deutschland ist, die indirekte Sterbehilfe das heißt dem Patienten werden zur
Schmerzlinderung Medikamente gegeben, die auch lebensverkürzend sein
können, nicht strafbar.
In Deutschland ist, die Beihilfe zum Suizid/ assistierter Suizid, das heißt die Hilfe
zur Selbsttötung beispielsweise durch die Bereitstellung von Gift, das der
Sterbende selbst einnimmt, nicht strafbar, da auch der Suizid nicht verboten ist.
In Deutschland ist, die aktive Sterbehilfe, das heißt das Töten eines Menschen
auf sein ausdrückliches Verlangen hin gemäß § 216 StGB als Tötung auf
Verlangen strafbar und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren geahndet.
Der Deutsche Bundestag wird wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres darüber
zu entscheiden haben, ob er durch neue Gesetze den assistierten Suizid oder
die aktive Sterbehilfe zum Rechtsanspruch machen wird.
Ich habe schon viele Veranstaltungen zu diesem Thema besucht und glaube zu
wissen, wie ich mich entscheiden werde. Das werde ich ihnen aber erst am
Schluss der Veranstaltung verraten, denn da bekomme ich noch einmal
Gelegenheit zu ihnen zu sprechen, da mein Kollege Uli Hampel verhindert ist.
Vielleicht verändert dieser Abend meine Entscheidung noch. Auch das werde
ich ihnen ehrlich sagen
„Die Beherrschung des Todes“, so heißt es in einer Stellungnahme des
Ethikrates zur Sterbebegleitung, liege „nicht im Horizont menschlicher
Handlungs-möglichkeiten.“ Ich sage: Der Tod nicht, aber der Prozess des
Sterbens und seiner Begleitung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Diskutieren Sie mit und teilen Sie uns Ihre Sicht der Dinge mit. Leben, Sterben
und Tod – das betrifft uns ja Alle!
Ich freue mich jetzt auf die Beiträge unserer Fachleute aber auch auf ihre
Meinung bin ich gespannt. Natürlich hoffe ich, dass sie heute Abend mit einem
guten Gefühl nach Hause gehen und sagen können, gut das ich mich auf den
Weg gemacht habe.
Und jetzt gebe ich das Mikrofon an Herrn Thies weiter und sage:
Danke für ihre Aufmerksamkeit.
4
Sterben in dieser Zeit
Kurzfassung – meines Vortrages vom 15.4.2015
Franz Müntefering
Stand 30.3.2015
Auch das Sterben ist beeinflußt von den
Bedingungen, unter denen es geschieht.
Auch beim Sterben ist „Lebensqualität“ – ein
sinnvolles Ziel.
Was hat sich verändert für das Sterben, durch was
ist es bestimmt/charakterisiert?
(Vom immer tödlichen Ende abgesehen).
 Hochleistungsmedizin, Wohlstand und Hygiene tragen dazu bei, daß die
Lebens-erwartung steigt, daß später gestorben wird. Noch nie starben so viele
alte und hochaltrige Menschen. Denn noch nie starben so wenige Kinder u.
junge. Menschen.
 Familien wohnen häufiger nicht zusammen unter einem Dach, zumindest nicht
in mehreren Generationen. Viele Alte sind allein. Viele Menschen sterben nicht
zuhause.
 Sterben geschieht oft am Rande. Wer nicht unmittelbar betroffen ist, merkt es
nicht, wenn gestorben wird und wie, hat bis ins eigene mittlere Alter auch keine
Erfahrung unmittelbarer Art. Die Zahl der Suizide nahm deutlich ab.
Gesellschaft und Politik haben diese Veränderungen/Entwicklungen zu beachten
versucht Konsequenzen gezogen: In den letzten 50/40 Jähren haben Hospizkultur
und Palliativversorgung an Breite und Format gewonnen.
Daraus ist eine Sterbebegleitung/Sterbehilfe von Qualität geworden. Die
Pflegeversicherung wurde 1994/5 geschaffen. Die Patientenverfügung eröffnet
selbstbestimmtes Handeln, die Vorsorgevollmacht garantiert das.
Dank und Lob der großen Bewegung (haupt- und ehrenamtlich, ambulant und
stationär) die sich in dieser Zeit entwickelt hat und die zigtausenden,
hunderttausenden Sterbender eine wirksame und menschliche Sterbehilfe sichert.
Sterben ist nicht schwerer als früher, im Gegenteil. Die allermeisten der 870.000
Toten im Jahre 2o14 sind mit. Sicherheit "normal, natürlich" gestorben, ohne
Qualen und Martyrium. Und den Weg können wir weitergehen. Also alles in
Ordnung? Nein, - dringender Handlungsbedarf.
Nun entwickelt sich eine Debatte über staatlich geregelte Beihilfe zur Selbsttötung
bis hin zur Tötung auf Verlangen.
Deshalb diskutiert der Bundestag das Thema und will noch in 2o15 entscheiden,
ob und wie er hierzu neue Gesetze beschließt. Man verzichtet wegen der hohen
ethischen Wertigkeit auf parteiliche Positionierungen, bereitet Gruppenanträge
vor. Bisher gibt es Andeutungen, aber wenig konkretes.
5
Sterben in dieser Zeit
Kurzfassung – meines Vortrages vom 15.4.2015
Franz Müntefering
Stand 30.3.2015
Es gibt zahlreiche Stimmen gegen geschäftsmäßige Sterbevereine/-hilfen. Eine
solche ausdrückliche Festlegung würde ich begrüßen. Damit wäre wohl auch das
Thema Tötung auf Verlangen beantwortet.
Es gibt einen Vorschlag, weitgehend präzisiert, unter bestimmten Bedingungen
die ärztlich assistierte Selbsttötung gesetzlich zu erlauben.
Möglich ist heute, mit der schriftlichen oder -in der akuten Situation- mündlichen
Patientenverfügung
bestimmte
Maßnahmen/medizinische
Eingriffe
auszuschließen oder zu erlauben (lebensverlängernde Maßnahmen
auszuschließen oder abzubrechen z.B.) und so "Sterben zuzulassen".
Der Vorschlag ist nun, "bei begrenzter Lebenserwartung" die ärztlich assistierte
Selbsttötung (mit klarem Verstand und wiederholt gefordert) zu gewährleisten.
Was ist eine "begrenzte Lebenserwartung"? Drei Tage, drei Jahre, Diagnose
Eierstockkrebs, Diagnose Demenz, Drohung mit Selbsttötung/Suizid?
Jedes Leben ist ein Unikat. Jedes Sterben auch. Der Gesetzgeber sollte keine
Kategorien bestimmen, nach denen ein bestimmter Mensch in seiner konkreten
Situation "jetzt" oder "noch nicht" Anspruch hat auf ärztlich assistierte Beihilfe zur
Selbsttötung.
Die beiden angeführten Motive - Selbstbestimmung und Mit-Leid - sind auch nicht
überzeugend.
Die Dehnbarkeit der Kategorien - Definition ist offensichtlich.
Was muß aber geschehen?
Die Würde jedes Menschen bedingungslos anerkennen.
Hospizkultur und Palliativversorgung flächendeckend garantieren, ambulant und
stationär (das angestrebte Gesetz dazu kann wesentliche Hilfe sein). Isolation und
Einsamkeit bekämpfen, die besonders alten Menschen den Lebensmut nehmen
können. Wir sind eine zeitreiche Gesellschaft; Zeit füreinander ist da, wenn wir
wollen.
Nützlichkeitserwägungen bekämpfen, die nicht selten auch von finanziellen
Erwägungen begleitet sind. Die auch Mißbrauch aller Öffnungsregelungen
erleichtern. Hilfsbedürftigkeit nicht als Mißlingen des Lebens sehen, sondern als
Normalität, die jedem bei der Geburt, den meisten am Ende, fast allen manchmal
auch zwischendurch unvermeidlich ist.
Helfen und sich helfen lassen bejahen, denn so lebt solidarische Gesellschaft.
Auch das Alter lieben wie das ganze Leben und wissen, daß es ein Verlust ist und
unnötig, das Alter und das Sterben abzuschneiden.
6
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Gerhard Pott und Durk Meijer
Sterbebegleitung
in Deutschland und
Vergleich mit den
Niederlanden
Prof. Dr. Gerhard Pott
Drs. Durk Meijer
Während der letzten Jahrzehnte wurden die Regelungen zur Sterbebegleitung
in Europa immer intensiver diskutiert, im deutschen Bundestag liegen aktuell
Gesetzesvorschläge zur Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Die
Einführung einer Tötung auf Verlangen wurde bis jetzt in Deutschland wie in
anderen europäischen Ländern abgelehnt im Gegensatz zu den BeneluxStaaten, einschließlich der Niederlande, dort ist – im Euthanasiegesetz unter
strengen Auflagen festgelegt- eine Tötung auf Verlangen ( aktive Sterbehilfe)
möglich. Dazu wird drs. Meijer konkrete Angaben machen, wie er sie auch in
dem neuen Buch Sterbebegleitung in Europa (Schattauerverlag Stuttgart)
beschrieben hat. Da uns gemeinsam ein historisch weit zurück verfolgbares
Tötungsverbot als wesentliches kulturelles, durch Religionen und Philosophien
tradiertes Merkmal ist, sind auch in den Niederlanden Tötung auf Verlangen und
ärztliche Assistenz beim Suizid nicht erlaubt, sondern nur straffrei unter
Beachtung bestimmter Vorschriften. Der gesellschaftliche Diskurs auf
theologisch-ethischer Basis zum Für und Wider der Tötung auf Verlangen
dauert in den Niederlanden weiter an.
In einer Gesellschaft, deren Mitglieder sich stetig weiter optimieren sollen, sind
Krankheit, Leiden und Behinderung zunehmend nachteilig konnotiert, nicht als
Teil unseres Lebensschicksals angesehen. In dieser Gesellschaft spielt die
Frage der Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Wurde ursprünglich in den
Niederlanden das Euthanasiegesetz als Gesetz für die Ausnahmesituation
eines unerträgliches Leidens geschaffen, wird jetzt auch die aktive Sterbehilfe
diskutiert für Menschen, die an einer Demenz leiden, für Patienten mit einer
Psychiatrischen Krankheit und sogar bei gesunden älteren Leuten, die ihr Leben
für vollendet halten, aber nicht den körperlichen und geistlichen Verfall
akzeptieren. In einer Gesellschaft mit starker Betonung von Leistung und
ökonomischen Werten droht der Verlust der menschlichen und ethischen
Standards mit der Folge, dass ein Druck zu einem sozialökonomisch
verträglichen Ableben entsteht und sich ältere Menschen zur aktiven Sterbehilfe
gezwungen sehen. Dazu wird Paul van Tongeren, Professor für Philosophie in
7
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Gerhard Pott und Durk Meijer
Nimwegen und Leuven, zitiert. Er betont, das die Frage der aktive Sterbehilfe in
den Niederlanden einseitig aus pragmatischen Gründen diskutiert wird, dass
aber eine tiefergehende Diskussion notwendig ist, da wir sonst ethisch auf eine
schiefe Ebene geraten. In Deutschland wird die aktive Sterbehilfe zwar
abgelehnt, hier besteht jedoch das Problem, dass im Gesundheitswesen durch
Budgetbegrenzungen besonders des Ärztlichen- und Pflege-Personals die
humane und zuwendende Betreuung unzureichend geworden ist.
Alle, die aktiv als Ärztliches oder Pflegepersonal tätig sind und waren, wissen,
wie gut man Leiden lindern kann, wenn nur genug fachlich erfahrenes und
empathisches Personal zur Verfügung ist. Und auch ethisch und rechtlich ist es
dem Personal auf der Basis von Patientenverfügungen (in den Niederlanden
wilsverklaring) und den besonders wichtigen Vorsorgevollmachten möglich,
Leiden durch Sterben zulassen ( passive Sterbehilfe ) und Hilfe beim Sterben
zu nehmen oder zumindest wirkungsvoll stark zu reduzieren. Mit Hilfe beim
Sterben sind die indirekte Sterbehilfe und der Sonderfall einer palliativen
Sedierung gemeint, d.h. Gabe von Schmerz- und Beruhigungsmitteln zur
Linderung, auch wenn dadurch der Tod theoretisch eher eintreten sollte. Dazu
mangelt es aber zunehmend an Personal und Geld, denn die Zahl der
Leidenden wächst in einer alternden Gesellschaft und die überbordende
Bürokratie bindet das Personal zunehmend.
Der Standpunkt medizinischer Fachgesellschaften, allen voran der deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer, ist klar: Nicht
Freigabe der ärztlich organisierten Beihilfe zum Suizid, sondern Ausbau der
Palliativmedizin und –Pflege sind die wirklichen Hilfen für eine alternde
Gesellschaft. Damit wird den Kranken am Lebensende geholfen und die Würde
des Menschen, der nicht Mittel zum Zweck eines ökonomisch günstigen
Ablebens werden darf, gewahrt.
In dieser Diskussionsphase lohnt ein Blick auf Regelungen anderer
europäischer Länder, s. Tabelle: In 13 von 18 Ländern Europas ist die Assistenz
zum Suizid verboten. Deutschland hat mit seiner bisherigen Gesetzgebung der
Erlaubnis schon eine liberale Position inne. Will man wie bisher keine
organisierte Assistenz zum Suizid, darf man für Ärztinnen und Ärzte
berufsrechtlich die Assistenz nicht verbieten, was in 10 von 16
Landesärztekammern der Fall ist. Das übergeordnete Strafrecht stellt auch
Ärztinnen und Ärzte nicht unter Strafe. Die daraus entstehende
Rechtsunsicherheit belastet das ärztliche Personal zusätzlich.
Abschließend: Die meisten Menschen, ob lebensendlich krank oder an ihrem
Leben zweifelnd, suchen Trost, nicht primär eine Möglichkeit, aus dem Leben
zu scheiden. In der heutigen politischen krisenhaften Gegenwart Europas ist
eine Diskussion über unsere gemeinsame Identität und Ethik entscheidend für
die Zukunft Europas.
8
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Gerhard Pott und Durk Meijer
Land
Passive
Sterbehilfe
Indirekte
Sterbehilfe
Aktive
Sterbehilfe
Assistierter
Suizid
Belgien
erlaubt
erlaubt
erlaubt (auch bei erlaubt
Kindern)
Dänemark
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Deutschland
erlaubt
erlaubt
verboten
erlaubt
Finnland
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Frankreich
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Griechenland
keine Angaben
keine Angaben
verboten
verboten
Großbritannien
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Italien
erlaubt
Spez.Regelungen,s.(2) verboten
verboten
Irland
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Luxemburg
erlaubt
erlaubt
erlaubt
erlaubt
Niederlande
erlaubt
erlaubt
erlaubt (auch bei erlaubt
Kindern)
Norwegen
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Österreich
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Polen
verboten
verboten
verboten
verboten
Portugal
erlaubt
keine Angaben
verboten
verboten
Schweden
erlaubt
erlaubt
verboten
eingeschränkt
erlaubt
Schweiz
erlaubt
erlaubt
verboten
erlaubt
Spanien
erlaubt
erlaubt
verboten
verboten
Ungarn
erlaubt
keine Angaben
verboten
verboten
modifiziert nach: Pott, G. Meijer, D. Sterbebegleitung in Europa am Beispiel Deutschlands und der
Niederlande, Schattauer Verlag Stuttgart 2015 mit niederländischer Übersetzung des Hauptteils und
englischer Zusammenfassung
9
Eingangsstatement FvO zur Sterbehilfe
Veranstaltung der SPD in Borken am 15-04-2015.
Herrn Durk Meijer
Durch die Euthanasieverbrechen des Nationalsozialismus ist Deutschland heute sehr sensibel was die
Absolutheit des Lebens angeht. Im reinen Umgang mit
ethischen Fragen ist Deutschland führend in der Welt.
Begriffe wie Zurückhaltung, Diskretion, Nuancierung,
geprägt durch den Einfluss der Humanistiek sind
passend.
Wenn die akive Sterbehilfe legalisiert wird für die
Ausnahmesituation eines unerträglichen Leidens dann wird bald auch die
aktive Sterbehilfe diskutiert für Menschen die an einer Demenz leiden, für
Patienten mit einer psychiatrischen Krankheit und sogar bei gesunden älteren
Leuten, die ihr Leben für vollendet halten aber nicht den körperlichen und
geistigen Verfalls akzeptieren.
Am Beispiel der Niederlande: Im Jahr 2009 gab es in den Niederlanden noch
2600 Euthanasiefälle und im Jahr 2013 wurde schon von 4800 Fällen
berichtet. Bei Patienten mit einer psychiatrischen Krankheit wurde im Jahr
2012 von 14 Euthanasiefällen berichtet und im Jahr 2013 berichtet man
bereits von 42 Fällen. Bei Demenzkranken haben die Zahlen von Euthanasie
erheblich zugenommen(42 in 2012 und 97 in 2014). Diese Entwicklung zeigt
das sich die Grenze verschiebt aus welchem Gründen aktive Sterbehilfe
akzeptiert wird.
Die Frage der aktiven Sterbehilfe wird oft, wie in den Niederlanden, einseitig
aus pragmatischen Gründen diskutiert, aber eine tiefergehende ethische
Diskussion ist notwendig da wir sonst ethisch auf einer schiefen Ebene landen
(van Tongeren) oder ich zitiere Herrn Franz Müntefering: “Mit dem Lied vom
süssen Freitod wird eine gefährliche Melodie gespielt”.
Die Popularität der aktiven Sterbehilfe zeigt uns die Angst für ein negatives
Menschenbild mit körperlichen und geistigen Einschränkungen. Alter und Tod
gehören zu einem Leben das als weniger wertvoll geachtet wird. Zitat von
Kevin Yuill(Autor des Buches “Assisted Suicide”). Hiermit spielt auch das
Thema Selbstbestimming eine wichtige Rolle.
Die Besinnung auf Alternativen ist viel wichtiger als die Erweiterung der
Möglichkeiten für aktive Sterbehilfe. Wichtige Alternativen für die aktive
Sterbehilfe sind professionelle und liebevolle Begleitung der Sterbenden mit
Ausbau der Palliativmedizin und des Hospizwesens. Weiterhin halte ich es für
wichtig dass wir an einer Gesellschaft arbeiten wo menschliche und ethische
Standards wichtig sind. Eine Gesellschaft in der die Menschen Lebenssinn,
Liebe und Solidarität erfahren.
10
Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe
Erika Feyerabend
Im November diesen Jahres soll sich der Bundestag
mit zwei Gesetzesvorhaben beschäftigen: über die
Verbesserung der Palliativmedizin und Hospizarbeit
und über die gewerbliche, organisierte und/oder
ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung.
Es scheint bisher einen breiten Konsens zu geben,
„gewerblich organisierte Suizidbeihilfe“ – wie sie
Roger Kusch, der Ex-Justizsenator in Hamburg mit
seinem Verein SterbeHilfe Deutschland e.V.
angeboten hatte – zu verbieten. Tatsache ist aber
auch, dass es einen Sterbehilfetourismus in die
Schweiz gibt, organisiert über die Schweizer
Vereinigung Dignitas. Laut einer britischen Studie
hat sich zwischen 2008-2012 die Anzahl deutscher Bürgerinnen, die die Dienste
von Dignitas in Anspruch genommen haben, auf 268 Sterbewillige verdoppelt. Ob
eine so „organisierte Sterbehilfe“ in Deutschland ausdrücklich erlaubt oder
verboten werden soll, ist umstritten. Bislang liegen verschiedene EckpunktePapiere vor. Renate Künast von der Partei Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise
favorisiert ein solches Angebot. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat
sich für ein Verbot der gewerblichen wie auch organisierten Sterbehilfe nach dem
Schweizer Modell ausgesprochen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach hält –
wie sein CDU-Kollege Peter Hintze – ein striktes Verbot für nicht mehr „zeitgemäß“.
Sie und weitere Abgeordnete sprechen sich für die „ärztliche Beihilfe zum Suizid“
aus – und gegen Sterbehilfeverbände. Angekündigt sind vier Gesetzesentwürfe,
die noch nicht vorliegen, aber in diesem Spektrum zu verorten sein dürften.
Ein außerparlamentarischer Vorschlag von dem Palliativmediziner Gian Domenico
Borasio, den Medizinethikern Ralf Jox und Urban Wiesing sowie dem
Medizinrechtler Jochen Taupitz weist in eine ähnliche Richtung: Die Beihilfe soll
verboten werden, um organisierte und gewerbliche Initiativen zu vermeiden. In
Ausnahmefällen – ein recht interpretationsoffener Begriff – soll nach notgedrungen
vagen medizinischen Kriterien und vernünftig begründeter Nachfrage von
Sterbewilligen die Beihilfe exklusiv und eindeutig für Ärzte straffrei sein. Hieße das
nicht auch, dass ärztliche Beihilfe zu einer Dienstleistung wird, die in der
Gebührenordnung berücksichtigt werden müsste?
Was derzeit parlamentarisch niemand will und auch unter der geltenden
Gesetzgebung nicht möglich ist, das ist die strafrechtliche Verfolgung Beihilfe
leistender Ärzte. Sie ist bisher strafrechtlich nicht verboten. Es gibt lediglich
Unsicherheit, ob diese Handlung mit dem Arzneimittelrecht und der
„Garantenpflicht“ in Konflikt gerät. Diese Unsicherheiten haben sich bislang
bewährt. Ärztliche Suizidbeihilfe ist die Ausnahme, nicht die Regel. Berufsethisch
ist die „Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe“.
Berufsrechtlich ist das in einigen Bundesländern ebenso bewertet – in anderen
nicht. Der Entzug der Approbation ist unwahrscheinlich.
Prinzipiell ist ein solcher Entzug als härteste Sanktion wegen Verstößen gegen
ärztliche Berufspflichten möglich. Die zuständige Gesundheitsbehörde könnte ihn
verhängen. Dafür bedarf es eines Verstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften. Da
aber auch der ärztliche assistierte Suizid nicht strafbar ist, ist auch diese Sanktion
11
Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe
Erika Feyerabend
nicht möglich. Und berufsrechtlich wurde bislang wegen einer solchen Beihilfe nur
in einem einzigen Fall eine Geldbuße verhängt.
Warum also so viel Aufregung um die wenigen Ausnahmehandlungen am
Lebensende? Ich befürchte, dass aus den Ausnahmen eine abgesicherte und
nachfragbare Dienstleistung werden soll.
Die Auseinandersetzungen werden nicht allein in Parlamenten geführt, sondern in
den Medien. Dankenswerter Weise gibt es aus Politik, Ärzteschaft und
Hospizkreisen Stimmen, die vor einer solchen Dienstleistung am Lebensende oder
schwerer Krankheit warnen. Aber auch das gibt es: Umfragen – deren nähere
Umstände meist nicht erwähnt sind – werden laufend multipliziert. Sie legen nahe,
dass Mehrheiten in der Bevölkerung solche Angebote wünschen, um
„selbstbestimmt“ und „würdig“ sterben zu können. Sie werden bestätigt von
Medizinethikerinnen, Juristen und Vertretern von Sterbehilfeverbänden, von
Medizinern wie Michael de Ridder oder Uwe Christian Arnold. Letzterer hat
öffentlich erklärt, 200 Menschen Beihilfe geleistet zu haben und sucht per Anzeige
in der Ärztezeitung gerade Kollegen, die es ihm gleich tun. Juristische
Konsequenzen sind nicht zu beobachten. Arnold ist 2. Vorsitzender von Dignitate,
einer Tochterorganisation der Schweizer Dignitas, die „Freitodbeihilfe“ anbietet.
Es geht mir hier nicht um Denk- oder Sprechverbote. Aber seit Jahren ist gerade
über die Medienberichte eine neue „Sterbekultur“ im Entstehen begriffen, die
gefahrvoll ist, vor allem für schwerkranke, betagte und pflegebedürftige Menschen
– unterstützt auch von der Autorität einer relativ kleinen Gruppe von Medizinern,
Ethikern und Juristen. Selbst die Tötung auf Verlangen durch die Hand des Arztes
ist mittlerweile ein Thema. Im Ankündigungstext dieser Veranstaltung wird als
offene Frage formuliert, was gesetzlich und auch innerhalb der Ärzteschaft derzeit
nicht in Frage steht: „Wenn wir uns für eine aktive Sterbehilfe entscheiden, stellt
sich die Frage, unter welchen Bedingungen und von wem sie geleistet werden
soll?“
Der Übergang vom „Sterblichen“ zum „Sterbenden“ ist schwer zu begreifen, mit
Ängsten vor Kontrollverlusten und Schmerzen bestückt und offen für
expertengestützte, medial inszenierte Mythen – „glückliche Klarheiten“ wie der
Philosoph Roland Barthes vor Jahrzehnten schrieb.
Die „glücklichen Klarheiten“ dieser „Sterbekultur“ sind u.a.: 1. „Ärzte in
Krankenhäusern therapieren im Übermaß“. Das gibt es. Es gibt aber auch Unterund Fehlversorgung in unserem Gesundheitswesen, vor allem mit Blick auf die
Pflege, Begleitung und auf nicht-medizinische Therapieangebote. 2. „Gutes
Sterben ist eine Frage der individuellen Willensentscheidung, der vorsorglichen
Planung, des selbstbestimmten Verzichts auf Behandlung“. Die Debatten um
Patientenverfügungen, die dazugehörigen Formulare und Ratgeberliteratur prägt
seit Jahren die Vorstellung von einem „würdigen“ Sterben. Unter Vermeidung
langer Pflegezeiten wird ein tödlicher Behandlungsverzicht nahegelegt – bei
unheilbarer Krankheit und weit vor dem Sterben. Der Soziologe Werner Schneider
nannte das mal „die sozialverträgliche Bekümmernis um die letzten Dinge“. Studiert
man die erwähnten Texte, wird dieser Verzicht als „würdig“ und auch als „mutig“
angesehen. Ein sozial gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter
pflegerischer Versorgung auch für Menschen mit schmalem Geldbeutel und wenig
12
Stellungnahme: Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe
Erika Feyerabend
Möglichkeiten, sich erleichternde therapeutische Hilfen und Begleitungen privat
hinzu kaufen zu können, kommt dort nicht vor. Dabei sollte das, flächendeckend
und nicht nur in Palliativstationen und Hospizen, sondern auch zu Hause, in
Krankenhäusern und Altenheimen, selbstverständlich sein. Und zwar nicht als
pures Leitbild mit Zertifizierungswert, sondern ganz konkret und realisierbar. Davon
sind wir weit entfernt.
In einer „Lebenskultur“, in der Leistung, Produktivität, Selbstoptimierung vorrangig
sind, Autonomie im Sinne einer „fürsorgefreien“ Lebensführung gleichbedeutend
mit Glück ist, fällt es schwer, Lebensphasen zuzulassen, die all dem nicht mehr
entsprechen. Es gibt keine positive Landkarte fürs Geschehen-Lassen, SterbenLassen, fürs Nicht-Wissen und Nicht-Verstehen. Die Verführung ist groß in dieser
Lage professionelle Dienstleistungen – wie die Beihilfe zu Selbsttötung, in anderen
modernen Gesellschaften bis hin zur Tötung auf Verlangen – zu fordern und
entsprechend gesetzlich auszugestalten. Die derzeitigen Regeln aber reichen
völlig aus, um mit den viel zitierten „extremen Ausnahmefällen“ zurecht zu
kommen. Eine Einladung zur Selbsttötung darf es nicht geben. Eine Einladung zur
Selbstentwertung sollte es nicht mehr geben.
Die politische Absicht Palliativmedizin und Hospizarbeit zu fördern ist löblich und
unterstützenswert. Der Gesetzentwurf setzt das richtige Signal und zeigt einen
erfreulichen Perspektivwechsel, um die Lebensverhältnisse unheilbar Kranker zu
verbessern. Palliativmedizin und Palliativpflege besser in die Regelversorgung zu
integrieren, ambulante Hospizdienste zeitnaher zu fördern – und nicht erst nach
einem Jahr der Vorfinanzierung – ist begrüßenswert. Aber daneben bedarf es auch
der Stärkung ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in kassengeförderten und in rein
bürgerschaftlich organisierten Hospizdiensten und Vereinen. Denn sie sind es, die
ohne Einzelleistungsberechnung und mit unbeschränktem Zeitkontingent
Sterbenden und besonders auch ihren Angehörigen alltäglich beistehen. Sie sind
es auch, die in Kommunen und Gemeinden Gespräche über die sozialen Fragen
des Sterbens, des Lebens in Pflegebedürftigkeit, über die gesellschaftspolitischen
Probleme der Sterbehilfe anregen und bürgerschaftliche Netze knüpfen können.
Sie sind es, die eine neue „Lebens- und Sterbekultur“ ermöglichen. Diese
Sorge’arbeit‘ im familiären Alltag und im Gemeinwesen wird fast ausschließlich
ehrenamtlich gemacht. Finanzielle Unterstützung gibt es nur für Personalkosten
von hauptamtlichen Koordinatorinnen und für Schulungskosten der ehrenamtlichen
Sterbebegleiterinnen. Mit dieser Politik droht auch im Hospizbereich die reine
„Verdienstleistung“, sozial-psychologische „Leistungsberechnung“ und verengte
Sicht auf „Professionalität“ Platz zu greifen.
Am Ende stehen wir sonst da, als Kunden, die sich aus den Angeboten zwischen
Hospiz, nachfragbarer Suizidbeihilfe oder gar Sterbehilfe das passende
aussuchen, oder als reine Dienstleister, die bar jeder persönlichen Verantwortung,
zu erfüllen haben, was der Kunde will oder die Institution finanziert bekommt. Die
Dimensionen menschlicher Existenz sind anderer Art.
13
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Dr. med. Thomas Vedder
Eingangsstatement
Podiumsdiskussion
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich kurz vorstellen. Mein
Name ist Thomas Vedder. Ich bin seit 22 Jahren als
Allgemeinmediziner und Familienarzt in Südlohn in
einer hausärztlichen Praxis niedergelassen.
Dr. med. Thomas Vedder
Als Hausärzte begleiten wir die Menschen mit ihren Krankheiten nicht selben bis zum
Lebensende. Diese Tatsache hat mich bewogen die Zusatzausbildung zum
Palliativmediziner zu machen, die ich 2009 abgeschlossen habe. Seither kann ich
meine Patienten im häuslichen Umfeld besser betreuen. Weiterhin versorge ich
regelmäßig Patienten im Elisabeth-Hospiz in Stadtlohn.
Zunächst darf ich mich für die Einladung zu dieser Diskussion bedanken. Ich bin
gebeten
worden
aus
Sicht
des
niedergelassenen
Hausarztes
mit
Palliativmedizinischer Tätigkeit über meine Erfahrungen zu berichten und diese in die
Diskussion einzubringen.
Als Hausärzte sind wir die Begleiter der Patienten/innen in vielen Krankheitsfällen.
Auch bei der fachärztlichen oder krankenhausversorgten Betreuung werden wir nicht
selten von den Menschen um Rat und Meinung gebeten. In einer so über Jahre
gewachsenen ärztlichen Beziehung wird der Hausarzt zum selbstverständlichen
Ansprechpartner der Familien im Fall des sich abzeichnenden Lebensendes eines
Patienten, zumal sich viele Menschen heute ein Sterben in häuslicher Umgebung
wünschen. Die in den letzten Jahrzehnten enorm weiterentwickelte Palliativmedizin
gibt dem Hausarzt auch viele Möglichkeiten eine gute Betreuung am Lebensende zu
Hause zu ermöglichen. Hier im KV_Bezirk Westfalen Lippe und somit auch im Kreis
Borken wurde die palliative Versorgung der Menschen im häuslichen Bereich in den
letzten Jahren durch die Schaffung eines guten, strukturellen Netzwerkes der
verschiedenen Begleiter am Lebensende entscheidend verbessert:
Das Ziel dieses Netzwerkes ist, das Sterben zu Hause zu ermöglichen. Der betreuende
Hausarzt bleibt der erste Ansprechpartner für Patienten und Angehörige. Er schreibt
14
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Dr. med. Thomas Vedder
den Patienten in einen von den Krankenkassen getragenen sogenannten
Palliativvertrag ein. So entstehen für Patienten und Angehörige keine zusätzlichen
Kosten. Der Hausarzt kann nun auf die vielfältige Hilfe des sogenannten
Palliativmedizinischen
Konsiliardienstes
zurückgreifen.
Da
sind
zuerst
die
Koordinatorinnen, die als geschulte Palliativpflegekräfte die Familien zu Hause
besuchen und die benötigten Hilfsmittel wie Pflegebett etc. besorgen, ggf. einen
Pflegedienst vermitteln oder die Entlassung aus dem Krankenhaus mitorganisieren.
Diese Koordinatorinnen stehen in engem Kontakt mit den Krankenhäusern und
Pflegediensten in der Region, sowie mit den besonders geschulten Ärzten des
Palliativmedizinischen Konsilliardienstes. Das Netzwerk, in dem die Koordinatorinnen
die verschiedensten Leistungen organisieren können, umfasst ebenso Sanitätshäuser,
Physio- und Ergotherapeuten und nicht zu vergessen die Ehrenamtlichen ambulanten
Hospizdienste wie z.B. die örtlichen Omega-Gruppen, die die Betroffenen auch
vielfältig unterstützen können. Die besonders geschulten und qualifizierten Ärzte des
Palliativmedizinischen Konsiliardienstes haben eine 24-stündige Rufbereitschaft
eingerichtet, in der sie die Hausärzte telefonisch oder mit einem Hausbesuch beim
Patienten beraten und unterstützen können. Die Patientendaten sind elektronisch
hinterlegt, so dass auch bei einem Dienstwechsel keine Informationen verloren gehen.
So kann in sehr vielen Fällen ein würdevolles Sterben in der häuslichen Umgebung
ermöglicht werden. Sollte es jedoch nicht beherrschbare Probleme im häuslichen
Bereich geben, stehen stationäre Einrichtungen wie Palliativstationen in den
Krankenhäusern und das Elisabeth-Hospiz in Stadtlohn zur Verfügung. Diese von
Politik, Krankenkassen und Ärzten geschaffenen Strukturen stellen einen deutlichen
Fortschritt in der palliativen Versorgung der Menschen im ambulanten Bereich dar.
Diese neuen Möglichkeiten werden auch zunehmend genutzt. Die stationäre
Versorgung im Hospiz in Stadtlohn hat sich etabliert und wird in der Bevölkerung sehr
hoch geschätzt. Bei schwierigen medizinischen oder pflegerischen Problemen stellt
die Begleitung im Hospiz eine sehr gute Alternative zur häuslichen Betreuung dar.
An diese Beschreibung der konkreten Möglichkeiten hier im Kreis Borken möchte ich
noch einige persönliche Bemerkungen zum Thema Sterbehilfe machen:
Die durch den geplanten Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland
begonnene Debatte über das Sterben ist sicher zu begrüßen. Zu lange wird dieses
Thema vor allem in der gesellschaftlichen Diskussion gemieden. So ist es sicher auch
15
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Dr. med. Thomas Vedder
ein Verdienst der Politik diese Diskussion nun breit und offen in den Blick der
Gesellschaft zu rücken. So sehr das Sterben ein individuelles ist, so benötigen wir
doch klare Rahmenbedingungen, die der Würde des Sterbenden Geltung verschaffen
und gleichzeitig gesellschaftliche und gesetzliche Normen und Regeln setzt, die der
unantastbaren Würde des Menschen gerecht werden.
In der vielschichtigen Diskussion ist eine klare Positionierung nicht immer einfach. Wie
die Mehrheit der deutschen Ärzteschaft bin ich der Meinung, dass die ärztliche
Suizidbeihilfe nicht eine Aufgabe des Arztes ist. Meine Aufgabe als Arzt besteht in der
Behandlung und Begleitung des Patienten in Krankheit und am Lebensende. Der
Berliner Palliativmediziner Müller-Busch hat einmal formuliert; die Linderung des
Leidens, nicht die Abschaffung des Leidens ist die ärztliche Aufgabe. Dennoch wird
niemand leugnen, dass es trotz aller intensiven und optimierten palliativmedizinischen
Bemühungen immer auch einzelne Fallsituationen gibt, in denen der Wunsch des
Patienten nach Hilfe zur Selbsttötung zumindest nachvollziehbar ist.
Brauchen wir ein Gesetz? Bisher ist ein ärztlich assistierter Suizid nicht strafbar. Einige
Ärztekammern drohen mit berufsrechtlichen Sanktionen bis zur Entziehung der
Approbation mit der Folge eines Verbots der Berufsausübung. Solche Sanktionen sind
meines Wissens bis heute in entsprechenden Fällen nicht ausgesprochen worden. In
Westfalen Lippe lautet der entsprechende Passus in der Berufsordnung; „Ärzte sollen
keine Hilfe zur Selbsttötung geben“. Die heutige Diskussion wird um den
parlamentarisch zu setzenden gesetzlichen Rahmen geführt werden.
Auf der einen Seite bringt eine wie auch immer geartete gesetzliche Regelung für Ärzte
und Patienten Rechtssicherheit. Für die Betroffenen gibt es klare Verhaltensregeln, es
müssen vorgegebene Voraussetzungen überprüft werden, und es soll wie in den
meisten Gesetzesvorschlägen eine Einschränkung auf verschiedene, sehr spezifische
Situationen unerträglichen Leids am Lebensende geben. Doch hier beginnt schon die
Problematik, wie fasse ich den vorgeschlagenen Terminus „unerträgliches Leid“ auf,
was ist Leid, was ist unerträglich? Ist ein Suizid ein „würdevollerer Tod“ als das Sterben
am Ende einer Krankheit?
Auf der anderen Seite kann eine Regelung des ärztlich assistierten Suizids in der
Gesellschaft auch zu einer Anspruchshaltung auf einen „schönen“ Tod führen. Tod
und Sterben als verklärtes Lebensende mit der, meiner Meinung nach, überbewerteten
Autonomie nach dem Motto: Wenn ich schon sterben muss, dann bestimme ich selbst
16
Fraktion vor Ort zur Sterbehilfe 15.04.2015 in Borken
Dr. med. Thomas Vedder
das Wann, Wo und Wie! Tod mit Hilfe des Arztes am Ende als einzufordernde Leistung
der Krankenkasse? Hier muss sich die Gesellschaft fragen, ist das menschliche Leben
so verfügbar, wie es dargestellt wird, machen vorgeburtliche Diagnostik, Sozial
freezing, ärztlich assistierter Suizid oder anderweitige Sterbehilfe die Menschen freier
und unabhängiger, führt das zu einer größeren Autonomie? Oder machen wir uns hier
etwas vor? Bleiben nicht viele wichtige lebensentscheidende Ereignisse wie etwa der
Verlust eines Partners oder von familiären Strukturen oder der Verlust sozialer und
wirtschaftlicher Grundlagen durch Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt die Tatsache, dass
wir alle sterben müssen einer Selbstbestimmung und damit autonomen Handeln
entzogen? Die Diskussion um die Autonomie des Menschen kann z einer nicht
gerechtfertigten Überhöhung einer vermeintlichen Selbstbestimmung führen, die doch
immer wieder an ihre Grenzen stößt. Eine gesetzliche Regelung kann nicht alle
Forderungen der Befürworter einer ärztlich assistierten Selbsttötung erfüllen. Sollte
sich der eigene Arzt aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehen eine Hilfestellung
zum Suizid zu geben, muss der Patient sich einen Arzt suchen, der zur Hilfe bei der
Selbsttötung bereit wäre. So muss der Patient nicht in die Schweiz fahren, doch bleibt
die Suche nach einem neuen Arzt.
In
den
meisten
der
vorgelegten
Gesetzentwürfen
wird
das
sogenannte
Vieraugenprinzip gefordert. Dabei soll nicht ein Arzt alleine die Entscheidung über die
zu gebende Hilfe bei der Selbsttötung treffen, sondern ein zweiter hinzugezogener Arzt
soll die Situation des Patienten und seinen Wunsch nach Suizid beurteilen und an der
Entscheidungsfindung beteiligt sein. Diese Forderung halte ich für wichtig, da Arzt und
Patient eine schwere Entscheidung nicht transparent treffen sollten, sondern eine
externe Beratung eines weiteren Arztes nutzen sollte.
Wie eingangs gesagt, es gibt keine einfachen Antworten auf viele Fragen in der
Diskussion um die Sterbehilfe, daher freue ich mich auf die Diskussion, die sicher
verschiedene
Sichtweisen
und
Positionen
aufzeigt,
um
zur
persönlichen
Meinungsbildung beizutragen.
17
Ursula Schulte, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fazit
Das Thema ‚Sterbehilfe und –begleitung‘ ist diffizil. Die Meinungen dazu sind vielfältig.
Sie reichen vom Absolutheitsanspruch der individuellen Selbstbestimmung bis zu
dessen Infragestellung. Eine allgemeingültige Position lässt sich im gesellschaftlichen
Diskurs nur schwer herstellen. Zu unterschiedlich sind die Meinungen; zu emotional
wird die Diskussion geführt. In einem aber sind sich alle einig: Der Mensch und mit
ihm die Leidensminderung stehen im Vordergrund der Betrachtung.
Prof. Dr. Pott hat als Palliativmediziner in seinen Ausführungen daraufhin gewiesen,
dass insbesondere die Diskussion zur Sterbebegleitung in Deutschland nicht ganz
aufrichtig geführt wird: Zum einen, so Prof. Dr. Pott, gebe es eine breite Diskussion zu
den Themen Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Hospizhilfe; zum anderen seien
die Strukturprobleme in diesem Bereichen noch lange nicht gelöst. Dazu gehören vor
allem ein übermäßiger Verwaltungsaufwand, eine fehlende personelle Ausstattung
der Einrichtungen sowie eine effizientere Verteilung der finanziellen Mittel. (1)
Mit dieser Einschätzung traf Dr. Pott den Nerv der Zuhörer. Auch sie kritisierten die
vielen Verwaltungshürden. An erster Stelle wurden die ausufernden Dokumentationen
genannt. Sie ließen kaum noch Zeit für die Pflege, weil eben jede wiederkehrende
Handlung immer wieder festgehalten werden muss. Hinzu kommen die Zeitvorgaben
des medizinischen Dienstes, die faktisch an den Bedürfnissen der Menschen
vorbeigehen. Darüber fehle es an finanziellen Ressourcen bei der Begleitung
schwerstkranker und sterbender Menschen in den Pflegeeinrichtungen.
Dr. Vedder als Hausarzt und Palliativmediziner wies noch einmal auf die Bedeutung
der interdisziplinären Vernetzung hin. Es müsse zwingend eine enge Abstimmung
zwischen allen Beteiligten im ambulanten Bereich geben. Vor allen sei der Hausarzt
in Krisensituationen der erste Ansprechpartner für die betroffenen Menschen und ihre
Angehörigen.
Ein ‚sozial-gestaltetes Lebensende mit ausreichender und guter pflegerischer
Versorgung auch für Menschen mit schmalen Geldbeutel‘ ist eine der Forderung von
Erika Feyerabend (Omega – mit dem Sterben leben e.V.).Für sie steht fest: Eine
Einladung zur Selbst-Tötung dürfe es nicht geben; eine Einladung zur
Selbstentwertung sollte es nicht geben.
Der Blick über die Landesgrenzen in die Niederlande eröffnete noch eine weitere
Perspektive, die Dr. Durk Meijer präzisierte. Er verwies u.a. auf die Gefahr, dass eine
18

Ursula Schulte
Mitglied des Deutschen Bundestages
an Leistung und ökonomischen Prämissen orientierte Gesellschaft den Druck zu
einem sozialverträglichen Ableben hervorruft. So sei das niederländische
Euthanisiegesetz ursprünglich als Gesetz für Ausnahmeregelungen geschaffen
worden. Nun werde die aktive Sterbehilfe auch für an Demenz oder psychischen
Erkankungen leidenden Menschen bzw. für gesunde, ältere Menschen, die ihr Leben
als erfüllt ansehen, diskutiert.
Franz Müntefering hat sich in seinem Vortrag noch einmal klar gegen
‚geschäftsmäßige Sterbevereine‘ ausgesprochen. Darüber hinaus bewertet er
Diskussionsbeiträge skeptisch, die bei begrenzter Lebenserwartung eine ärztlich
assistierte Selbst-Tötung vorsehen. So gleich taucht die Frage auf, was denn
eigentlich unter begrenzter Lebenserwartung zu verstehen sei. Für Müntefering ist
maßgeblich, dass der Gesetzgeber keine Kategorien für eine ärztlich assistierte
Selbst-Tötung bestimmen solle.
Was ist nun das generelle Fazit der Veranstaltung? Die eine, allgemeingültige Position
wird es nicht geben- - kann es auch nicht geben! Uns alle eint die Angst vor dem Tod
und vor allem die Angst vor einem einsamen Sterben. Deshalb ist es zwingend
notwendig, die Voraussetzung für ein begleitetes Sterben zu schaffen. Die
Hospizbewegung und die Palliativmedizin leisten in diesem Bereich beachtliches.
Viele administrative Hürden verhindern aber eine würdevolle Sterbebegleitung.
Franz Müntefering hat es auf den Punkt gebracht: Einsamkeit bekämpfen und
füreinander dazu sein – das sind die wichtigsten Attribute unserer aufgeklärten
Gesellschaft.
Die Veranstaltung ‚Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der Moral‘ hat
viele Antworten gegeben, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Sie wird nicht der
Endpunkt der gesellschaftlichen Diskussion sein. Vielmehr ist sie Auftakt zu einer
umfassenden Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, mit dem Prozess des
Sterbens und der Achtung des Lebens auch im nahenden Tod. Der Deutsche
Bundestag wird sich in diesem Jahr mit der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung
auseinandersetzen. Der einzelne Abgeordnete ist hier in seiner eigenen Entscheidung
allein. In dem wir das Thema ‚Tod und Sterben‘ thematisieren, holen wir es vom Rand
wieder in die Mitte der Gesellschaft und helfen durch den diskursiven Austausch zu
umfassenden Meinungsbildung.
19
SPD — Fraktion vor Ort Veranstaltung
in Borken am 15. April 2015
Thema:
Pflege—Palliativmedizin—Sterbehilfe
- Eine Frage der Moral? -
Ursula Schulte, MdB
Lennart Thies
Chefredakteur Radio Münsterland
Franz Müntefering, Bundesminister a.D.
Prof. Dr. med. Gerhard Pott, MA (phil)
Drs. Durk Meijer
Erika Feyerabend
Organisation OMEGA
Dr. med. Thomas Vedder
Arzt für Palliativmedizin
Deutscher Bundestag
Ursula Schulte, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 – 74 454
Fax:
030 227 – 76 456
Ursula Schulte, MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Berlin, 26. März 2015
SPD-Bundestagsfraktion lädt zur Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung ein
Sterbehilfe – Eine Frage der Moral?
Franz Müntefering kommt
„Eine Erkenntnis ist unausweichlich“, erläutert Ursula Schulte, SPD-Bundestagsabgeordnete für
den Kreis Borken den Veranstaltungstitel der SPD-Fraktion vor Ort-Veranstaltung: „Wer geboren
wird, der muss auch sterben.“
Unter dem Titel „Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe“ diskutieren am Mittwoch, 15. April 2015
(ab 18.00 Uhr – Einlass 17.30 Uhr), im Hotel Lindenhof, Borken, Raesfelder Straße 2, der
ehemalige SPD-Parteivorsitzende und Bundesminister a. D. Franz Müntefering, Prof. Dr. Gerhard
Pott von der palliativen Abteilung der Uni-Klinik Münster, Drs. Durk Meijer, Palliativmediziner aus
den Niederlanden, Dr. Thomas Vedder, Palliativmediziner aus Südlohn sowie Erika Feyerabend
von der Organisation ‚OMEGA – Mit dem Sterben leben e. V.‘.
In dieser Diskussion soll es um alle Fragen zum Thema Sterbebegleitung und Sterbehilfe gehen.
Dazu gehört der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod, genauso wie der Umgang
mit einem möglicherweise selbstbestimmten Tod. Die Diskussionen sind nicht neu, sind
kontrovers und betreffen Fragen der Ethik, der Medizin, der Religion und der
Rechtswissenschaften.
Ursula Schulte: „Wir möchten Ihre Meinung hören und laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung
ein.“
Anmeldungen nehmen wir unter der folgenden e-mail-Adresse bzw. Faxnummer entgegen:
[email protected] bzw. Fax-Nummer 030-227-76456.
Deutscher Bundestag
Ursula Schulte, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 – 74 454
Fax:
030 227 – 76 456
Ursula Schulte, MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Berlin, 9. April 2015
Franz Müntefering am 15. April 2015 in Borken
Sterbehilfe ist das Thema
Auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten Ursula Schulte kommt der ehemalige
SPD-Parteivorsitzende und Vizekanzler a. D. Franz Müntefering nach Borken. Unter dem
Motto „Pflege – Palliativmedizin – Sterbehilfe. Eine Frage der Moral“ beschäftigen sich die
Sozialdemokraten mit der Sterbebegleitung und dem Selbstbestimmungsrecht der
Menschen auf einen würdigen und schmerzfreien Tod.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. April 2015, ab 18.00 Uhr (Einlass 17.30
Uhr), im Hotel Lindenhof, Raesfelder Straße 2, in Borken statt.
Auf dem Podium sitzen neben Franz Müntefering, Prof. Dr. Gerhard Pott
(Universitätsklinik Münster), Drs. Durk Meijer, Praktischer Arzt in den Niederlanden, Dr.
Thomas Vedder, Arzt für Palliativmedizin aus Südlohn und Erika Feyerabend von der
Organisation ‚OMEGA‘. Moderiert wird der Abend von Lennart Thies, Chefredakteur der
Westmünsterland-Welle.
Die moderne Medizin kann unser Leben verlängern. Sie kann aber gleichzeitig auch zu
einer Leidensverlängerung führen. Wie gehen wir damit um? Wie können wir ein
menschenwürdiges Sterben gestalten? Diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam
beantworten.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich bitte unter der
nachstehenden E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer an: [email protected]
bzw. 030-227-76456.
SPD-Bundestagsfraktion
Ursula Schulte, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Diskussionsveranstaltung
Veranstaltungsort
Hotel „Lindenhof“
Raesfelder Straße 2,
46325 Borken
Einlass ab 17:30 Uhr
Pflege - Palliativmedizin - Sterbehilfe
Kontakt:
Ursula Schulte, MdB
Telefon:
030 227 74455
Telefax
030 227 76456
E-Mail
[email protected]
E-MAIL ADRESSE
....................................................................
PLZ, ORT
□ Ja, ich möchte weitere Informationen per E-Mail erhalten:
....................................................................
STRASSE, HAUSNUMMER
....................................................................
VORNAME
NAME
...................................................................
Eine Frage der Moral?
Rückantwort nur bei Teilnahme
Um Antwort auf beiliegender Karte, per Fax oder Email
bis zum 1. April 2015
wird gebeten.
Mittwoch, den 15. April 2015
um 18:00 Uhr,
im Hotel „Lindenhof“
Borken
Drs. Durk Meijer
Prakt. Arzt i. d. Niederlanden
Dozententätigkeit in der Palliativmedizin.
In dieser Diskussion soll es um alle Fragen zum Thema
Sterbebegleitung und Sterbehilfe gehen, die von der
Achtung des Lebens bis zum Selbstbestimmungsrecht
reichen. Dazu gehört auch der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod. Die palliativmedizinische Versorgung, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und die Rollen von Sterbehilfevereinen, von medizinischem Personal, Verwandten und
Betroffenen sollen in dieser Runde thematisiert werden.
Wir möchten Ihre Meinung hören und laden sie herzlich
ein, sich an der Diskussion zu beteiligen.
Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung mit
Ihnen.
Ursula Schulte, MdB
Ulrich Hampel, MdB
Dr. med Thomas Vedder
Arzt für Palliativmedizin
Erika Feyerabend
Organisation OMEGA
19.30 Uhr
Fragen aus dem Publikum
Moderation:
Lennart Thies
Chefredakteur Radio Münsterland
20.30 Uhr
Schlusswort
Ulrich Hampel, MdB
An der Veranstaltung
Prof. Dr. med. Gerhard Pott, MA (phil)
Palliativmediziner UK Münster
ehem. Ltd. Arzt
VORNAME, NAME
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich 2014 bereits intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Vor der entscheidenden Beratung im Deutschen Bundestag wollen wir
uns die Zeit nehmen, mit Ihnen und Fachleuten offen
über die rechtlichen, ethischen und menschlichen Aspekte zu diskutieren.
Pflege – Palliativmedizin - Sterbehilfe
Diskussion mit Eingangsstatements
Eine Frage der Moral?
18.30 Uhr
am 15. April 2015, um 18:00 Uhr
in Borken nehme ich teil.
Vortrag – Franz Müntefering
Bundesminister a.D.
DATUM
18.10 Uhr
..............................................................................................
Begrüßung und Einführung
Ursula Schulte, MdB
………………………………………..…
18.00 Uhr
ORGANISATION
die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die
Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden
kann. Soll Menschen ohne Chance auf Heilung eine
aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll
das Sterben palliativmedizinisch begleitet, aber nicht
aktiv unterstützt werden? Wenn wir uns für eine aktive
Sterbehilfe entscheiden, stellt sich die Frage, unter
welchen Bedingungen und von wem sie geleistet werden soll?
UNTERSCHRIFT
Programm
...........................................................
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Documentos relacionados