EEG - Aktion Leben e.V.
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EEG-Infodienst, Rundbrief 16 Aus dem Inhalt: Schweiz: Selbstmord-Service Verfügungen ... S.2 Nachrichten S.3 Keine Pflicht zu Leben S.4 Österreich: Widerspruch S.4 S.1 Liebe Leser, Man kann bekanntlich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Bei der Euthanasie/Sterbehilfe erfolgt der erste Schritt auf Antrag des Patienten. Für diesen ersten Schritt sucht man Akzeptanz zu gewinnen, indem man immer wieder beteuert: „Keine aktive - nur passive Euthanasie/Sterbehilfe!“ solle möglich sein. Dieser erste Schritt soll vor allem durch sog. Patientenverfügungen erreicht werden. Man suggeriert den Menschen, sie hätten ein Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben, d. h. ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Es sollte uns nachdenklich machen, daß ausgerechnet in Zeiten leerer Kassen den Menschen ein „würdiges“ Sterben ohne Schmerzen und Leid empfohlen und durch Patientenverfügungen gar versprochen wird. Wir sollten uns nicht täuschen lassen, die sog. „passive“ Euthanasie/Sterbehilfe kann in diesem Zusammenhang sehr „aktiv“ sein und die „indirekte“ sehr „direkt“. Versuchen wir als Erstes und Wichtigstes uns wieder klar zu machen, daß Gott allein der Herr über Leben und Tod und die Sterbestunde die wichtigste Stunde unseres Lebens ist. Walter Ramm P.S.: Um unsere Aufklärungsarbeit finanzieren zu können, erbitten wir eine Spende. Vergelt‘s Gott! Zur Bestellung von Infomaterial finden Sie bei den Aussendungen für Deutschland und Österreich eine Bestellkarte auf dem beiliegenden Adreßträger- und Spendenformular. Österreich: Problembewußtsein schaffen Das In-Kraft-Treten des belgischen Euthanasiegesetzes war Anlaß für Kritik der Katholischen Aktion Österreichs. Es gelte „vorzubauen“, daß nicht irgendwann auch in Österreich Tötung auf Verlangen straffrei wird. Es gelte eine substanzielle und differenzierte Diskussion über das Thema Sterben in der breiten Öffentlichkeit zu fördern. Das zeigten auch Umfragen, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung ein ähnlich „liberales“ Gesetz wie in den Niederlanden und Belgien auch für Österreich befürworten würde. (Vgl. Kathpress, 24.9.02.) Anmerkung: Genau das wollen wir mit unseren Informationen der Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) in den deutschsprachigen Ländern tun. In der Tat muß man die Frage sehr „differenziert“ angehen. Die Strategien der Euthanasiebefürworter, gerade auch der Einsatz von nicht nachprüfbaren Statistiken und Umfrageergebnissen, sind uns bereits aus der Abtreibungsdebatte bekannt. Schweiz Selbstmord-Service Wer in der Schweiz „ohne selbstsüchtige Beweggründe“ Beihilfe zum Selbstmord leistet, macht sich nicht strafbar. Die „Sterbehelfer“ von „Dignitas“ (Würde) seien ehrenamtlich „tötig“ und würden für ihre Tätigkeit nicht bezahlt. Damit könnten ihnen ideologische, aber keine „selbstsüchtigen“ Motive unterstellt werden. Die „Sterbehelfer“ von „Dignitas“ leisten ihre „Dienste“ auch Ausländern, darunter im letzten Jahr 31 Deutschen. (Vgl. Medical Tribune, 25.10.02.) Erster britischer Todestourist in der Schweiz Ein 77-jähriger Brite mit Halskrebs wurde nun von seinen Kindern nach Zürich gebracht, um sich als erster britischer Staatsbürger mit „Hilfe“ von „Dignitas“ das Leben zu nehmen. „Dignitas“ hat in den letzten 4 Jahren 134 Menschen, meist Ausländer, welche als Touristen in die Schweiz kamen, beim „Selbstmord“ assistiert. (Vgl. LSN, 5.11.02.) Sterbetourismus Ein einfaches Bahnticket reiche: Zwischen der Ankunft in Zürich und dem Tod lägen nicht einmal zwölf Stunden. So lange dauere es, bis der Sterbewillige mit einem Vertrauensarzt gesprochen, den Mitgliedsbeitrag von umgerechnet rund 30 Euro gezahlt habe, in ein Zimmer gebracht werde, die tödliche Dosis erhalte und sterbe, berichtet „Voralberg Online“ am 11.9.2002. (Vgl. Alfa-Newsletter, 13.8.02.) Verfügungen ... Patientenverfügung, Organspendeausweis Passagen aus dem Vortrag „Verfügungen - Patientenverfügung, Organspende-Ausweis etc.“ bzw. aus dem SR-Heft Nr. 13 „Die Patientenverfügung“ (Niederschrift eines Vortrages - korrigiert und ergänzt - Bitte Bestellkarte beachten.) Viele Menschen glauben, daß sie durch eine „Willenserklärung“, ein „Patiententestament“ (richtiger „Patientenverfügung“) eine Lösung gefunden haben, ihre „letzten Dinge“ zu regeln. Diese Patientenverfügung gibt es noch nicht lange. Nachdem 1975/76 die Amerikaner mit dem „living will“ auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle übernommen hatten, war es 1978 in Deutschland der Jurist W. Uhlenbruck, der erstmals der Öffentlichkeit ein „Patienten-Testament“, wie er es nannte, vorstellte. In der Tat gibt es inzwischen eine Fülle von „Muster-Erklärungen“. Die Nachfrage kam und kommt allerdings keineswegs nur „von unten“, also aus der Bevölkerung, sie wird auch „von oben“ stimuliert. Man begegnet Standardformulierungen, und die Optionen in den einzelnen Mustererklärungen sehen vergleichbar aus. Immer geht es um „würdiges Sterben“, um „Grenzen medizinischer Behandlung“, um „freie Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten“ des Patienten. Behandlungsbegrenzung gilt dabei als Chance und beides, Leistungsbegrenzung und Behandlungsverzicht finden sich im Kontext der Patientenverfügungen akzeptiert. Man muß jedoch alle Verfügungsmuster sehr kritisch analysieren und Begriffe wie „christlich“ oder „Hospiz“ im Titel nicht als Siegel für Unbedenklichkeit nehmen. Es boomt auf diesem Gebiet, seitdem man in der Rechtsprechung (Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 1994 im sog. Fall Kempten) vom „mutmaßlichen Willen“ spricht. Seither wird über Behandlungsabbruch auch außerhalb des Sterbens, der „Sterbephase“, diskutiert. Deutsche Gerichte haben die Möglichkeit einer Behandlungsbegrenzung vor der Sterbephase verschiedentlich bestätigt, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Begriff des „mutmaßlichen Willens“ ist auch in anderen Bereichen zu einem Zauberwort geworden, etwa bei der begehrten Zustimmung der Angehörigen zur Organentnahme. Weil dieser Begriff aber so schwammig ist, ist er auch so gefährlich. Ein Beispiel für viele solcher Muster-Patientenverfügungen: „Wenn ich ein unheilbares oder bleibendes Leiden haben sollte, das meinen Tod innerhalb einer kurzen Zeit verursachen wird, und ich nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen bzgl. meiner medizinischen Behandlung zu treffen, gebe ich meinem behandelnden Arzt die Weisung, eine Behandlung, die den Vorgang des Sterbens nur verlängert und nicht für mein Wohlbefinden oder zu Schmerzlinderung notwendig ist, zu unterlassen oder abzubrechen.“ Doch was heißt hier: * unheilbar und bleibendes Leiden? Dieser Begriff schließt Asthma, Diabetes, zerebrale Lähmungen und viele durch Herzleiden oder Schlaganfall verursachte Leiden mit ein. * Tod innerhalb einer kurzen Zeit? Das können Stunden, Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre sein, je nachdem, wie man die Aussage definiert. * nicht mehr fähig, Entscheidungen zu treffen? Das können auch Menschen sein, die sich zeitweilig im Koma befinden, die von Problemen überwältigt, deprimiert oder leicht senil sind oder unter Medikamenten stehen. * der behandelnde Arzt? Das kann der Hausarzt, der Spezialist, mit dem Sie nie persönlich sprachen, oder ein Medizinalassistent in der Notaufnahme eines Krankenhauses sein. * Behandlungen abbrechen oder unterlassen? Behandlungen können Beatmungsgeräte und Chemotherapie sein, aber auch Medikamente wie Insulin und Antibiotika oder Sauerstoff, ja sogar Nahrung und Wasser. Pater Paul Marx OSB von „Human Life International“ aus Amerika schrieb: „Die nachfolgenden Schritte auf dem Weg zu massenhafter Tötung sind immer einfacher, wie wir es bei der Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibungstötung zur Bevölkerungskontrolle erfahren haben. Der erste Schritt auf die schiefe Bahn ist der schwerste, aber wenn der Trend abwärts erst einmal an Fahrt gewinnt, wird es so rasant gehen, daß es sehr schwer sein wird, die Talfahrt zu stoppen oder umzukehren. Viele Euthanasie-Aktivisten betrachten die ‘Patientenverfügung’ nur als ersten Schritt auf dem Weg zur aktiven, unfreiwilligen Euthanasie derer, die sie als nutzlos für die Gesellschaft erachten. Sie wissen, daß, wenn sie die Gesellschaft dazu bringen können, diesen ersten entscheidenden Schritt zu tun, alle nachfolgenden (egal, wieviel oder wie groß sie sind) viel leichter sein werden. Wenn eine Gesellschaft die ‚Patientenverfügung‘ erst einmal akzeptiert hat, ändert sie vollständig ihre Meßlatte für den Wert des Menschen. Die Abkehr von der Ethik der ‘Heiligkeit des Lebens’ zur Moral der ‘Lebensqualität’ ist der schlimmste Schritt, den ein Volk machen kann. Wenn einmal dieser Wandel vollzogen ist, kann jeder Greuel gerechtfertigt werden, indem man ihn hinter der beschönigenden Maske von ‚Mitleid‘ und ‚Realismus‘ verbirgt. Man kann mit Fug und Recht sagen, daß eine Gesellschaft, die die ‚Patientenverfügung‘ akzeptiert hat, schon zu neun Zehnteln auf dem Weg abwärts zur ‚unfreiwilligen‘ Euthanasie ist.“ Die Botschaft also heißt: „Liebe Bürger, ihr müßt nicht leiden. Macht ein ‚Patiententestament‘ und ihr könnt selbst entscheiden!“ Und immer wieder wird betont: Aktive Sterbehilfe ist ausgeschlossen! Aber muß man nicht schon gerade deswegen skeptisch sein? Täuschen wir uns nicht. Diese Dinge haben eine eigene Dynamik. Wie schon zu NS-Zeiten. Es könnte dieses Mal auch aus dem „Recht zu sterben“ bald eine „Pflicht zu sterben“ werden. Nahrungs- und Wasserentzug wird zwar als „passive“ Sterbehilfe bewertet, ist aber eine aktive Tötung! - Die Absicht ist entscheidend! Nachrichten (aus aller Welt) Australien „Selbstmordtüte“ Australische Euthanasie-Befürworter von „Exit Australia“ haben eine sog. „Selbstmordtüte“ vorgestellt. Kranke im Endstadium sollen sich die „Tüte“ über den Kopf ziehen und mit einem Band zuziehen, um so „langsam und schmerzlos“ durch Ersticken „einzuschlafen“. Der Premierminister des Bundesstaates Queensland erklärte, es gebe keine Handhabe für ein Verbot der „Tüten“. Ansonsten müsse man auch Messer und Rasierklingen verbieten. „Exit Australia“ erklärte, die „Aussie exit bags“ seien die letzte Möglichkeit für Mittel- und Hilflose, ohne Einnahme von Medikamenten schmerzlos zu Tode zu kommen, weil ärztlich begleiteter Selbstmord in Australien verboten ist und Anwesende wegen unterlassener Hilfeleistung mit Haft verurteilt werden können. (Vgl. KNA, 20.8.02.) Anmerkung: Dem Vernehmen nach wird die „Tüte“ auch bei der deutschen DGHS diskutiert. Vatikan Klonverbot Der Vatikan hat vor der Generalversammlung der UN ein absolutes, weltweites Verbot des Klonens von Menschen gefordert. Dies gelte für die medizinische Forschung ebenso wie für das Produzieren von Klonen zum Zweck der Fortpflanzung. Die Unterscheidung zwischen „reproduktivem“ und „therapeutischem“ Klonen sei nicht akzeptabel. Sie verschleiere die Tatsache, daß in beiden Fällen menschliches Leben erzeugt werde, um es zu vernichten. (Vgl. KNA, 24.9.02.) UNO Zehn Gebote für die moderne Welt Ohne großes Medienecho wurde die „Earth Charter“ präsentiert. Die Konvention gilt als die „neuen zehn Gebote“, welche der „globalen Spiritualität“ des neuen Zeitalters ihre Richtung geben sollen. Der religiöse Unterton ist gewollt. Nicht zuletzt haben Unterstützer der „Earth Charter“, darunter Stephen Rockefeller, eine Bundeslade, die „Ark of Hope“, anfertigen lassen, worin das Manifest aufbewahrt wird. Sie wurde in das UN-Hauptquartier in New York übertragen und in Johannesburg ausgestellt. „New American“ berichtet, daß die Konvention schon in Kürze in Schulen, Lehrervereinigungen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens getragen werden wird. Es gibt Vermutungen, daß, sobald eine gewisse Anzahl an Unterschriften gesammelt wurde, die „Earth Charter“ als universell akzeptiert und unaufhaltbar erscheinen wird. (Vgl. Kath.net, 16.9.02.) USA Gen-Code auf CD Der US-Wissenschaftler Craig Venter will auf Bestellung das Genom zahlungsfähiger Bürger auf CD festhalten. So soll es Privatleuten möglich sein, detaillierte Informationen über ihre Krankheitsanfälligkeit und ihre Lebenserwartung zu bekommen. (Vgl. Spiegel Online, 24.9.02.) Belgien Erster Euthanasiefall Ende September 2002 trat das im Mai 2002 vom Parlament verabschiedete Euthanasiegesetz in Kraft. Und schon wird aus Belgien gemeldet, daß ein erster Fall von Euthanasie bekannt geworden ist. Ein in Gent lebender Mann, der an multipler Sklerose erkrankt war, hatte um „Sterbehilfe“ nachgesucht und ist am 30. September gestorben. Er habe sich seit langem für eine „liberale“ Gesetzesregelung eingesetzt. (Vgl. KAP, 2.10.02.) China Organe von Hingerichteten In China werden Hingerichteten offenbar Organe entnommen. Trotz Verbot des Organhandels würden in dem Land Nieren, Leber, Herz und Haut Exekutierter systematisch verwertet, berichtete der „stern“. Die chinesische Regierung bestreitet laut „stern“ die „illegale“ Organentnahme. (Vgl. KNA, 24.9.02.) Österreich Euthansie ist falsches Mitleid Österreichs Familienbischof, DDr. Klaus Küng, sagte bei einem Kongreß: „Eine Gesellschaft, die behinderte Menschen, Kranke, Alte und Sterbende umbringt, ist unmenschlich“. Und: „Nur durch den Glauben an Gott und das ewige Leben kann das Leben von Anfang bis zum natürlichen Tod als eine Entfaltungsmöglichkeit betrachtet werden, welche auch den Schmerz einbezieht.“ Die Beihilfe zum Selbstmord könne nie ein Liebesdienst sein. Man könne, so der Bischof, „in großem Maße dazu beitragen, daß die Sterbenden im Bewußtsein des Todes mit sich ins Reine kommen, den inneren Frieden erlangen und sich von ihren Angehörigen und Freunden verabschieden sowie auf die endgültige Begegnung mit Gott vorbereiten“. (Vgl. Zenit, 11.11.02.) Brasilien Bioethik-Weltkongreß Beim 6. Weltkongreß für Bioethik in Brasilia beklagte eine amerikanische Delegierte die wachsenden Euthanasie-Aktivitäten: „Die Todesengel agieren unbehelligt vor den Nasen der Behörden.“ Es würden immer mehr alternative Euthanasie/Sterbehilfe-Methoden entwickelt. Es gebe inzwischen sogar schon Euthanasie/Sterbehilfe-“Do-it-Yourself“Packungen für 40,- US$ zu kaufen. Gewarnt wurde, daß Euthanasie/Sterbehilfe zur Ausgabensenkung für mangelhafte und defizitäre Gesundheitssysteme mißbraucht werden könne. Beim gleichen Kongreß sprach sich der Australier Peter Singer für aktive Sterbehilfe aus. Afrika habe zum Beispiel nicht genügend Mittel, um die Aids-Kranken zu behandeln. Andererseits stehe die Wirtschaft kurz vor der Möglichkeit, „unsterbliche Menschen zu schaffen“, hieß es bei der Veranstaltung. (Vgl. dpa, 1.11.02.) Italien Euthanasie auf Intensivstationen Eine Studie, wonach auf den Intensivstationen in ital. Krankenhäusern teilweise „aktive“ Sterbehilfe geleistet wird, sorgte für Aufregung. Rund 4 Prozent von rund 250 befragten Medizinern hatten in der von der kath. Universität Mailand durchgeführten Befragung angegeben, zumindest einmal dem Leiden eines todkranken Patienten aktiv ein Ende gesetzt zu haben. 80 Prozent gaben an, passive Sterbehilfe geleistet zu haben. Dazu hätten sie lebenserhaltende Geräte oft auch ohne ein Einverständnis der Angehörigen abgeschaltet. Passive Sterbehilfe? (Vgl. Neue Zürcher Zeitung, 13.11.02.) England Organkäufer Mehr als 200 Briten reisten im vergangenen Jahr nach Indien, um sich dort Nieren und andere Organe zu kaufen. Aus Deutschland gibt es dazu keine Zahlen. Aber auch deutsche Transplantationszentren kennen das Phänomen: Plötzlich kommt ein Patient mit neuer Niere zur Nachbehandlung in die Klinik. Niemand kennt ihn. Die Berliner Charité betreut z.Zt. nach eigenen Angaben zwei solcher Patienten. Ärzte sind nicht verpflichtet, solche Patienten anzuzeigen, und tun es auch nicht, zumal sie in Konflikt mit ihrer Schweigepflicht kämen. (Vgl. Ärzte Zeitung, 24.10.02.) Weltkongreß der „Sterbehelfer“ Nach der Liberalisierung der Euthanasie/Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien und dem US-Bundesstaat Oregon spürt die Lobby der EuthanasieBefürworter Oberwasser. Auf dem 14. Kongreß der „World Federation of Right to Die Societies“, des Weltverbandes der Vereine für Sterbehilfe, der in Brüssel tagte, forderten die Teilnehmer jetzt eine Änderung der Gesetze überall dort, wo die Tötung auf Verlangen noch illegal sei. Wo eine Änderung bereits erreicht sei, müßten diese ausgedehnt werden. (Vgl. DT, 12.9.02.) Nachrichten ( aus Deutschland) Suizid im Internet Immer mehr Menschen verabreden sich im Internet zur Selbsttötung. Alleine in Deutschland gebe es etwa 30 sog. Suizid-Foren, weltweit sollen es bereits mehrere tausend sein. Hier werden Möglichkeiten zur Selbsttötung ausgetauscht, eigene Selbsttötungen angekündigt oder Abschiedsbriefe veröffentlicht. Alleine im Jahr 2000 registrierten Wissenschaftler der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) etwa ein Dutzend sog. Internet-Suizide in Deutschland. Vor allem Jugendliche seien gefährdet, sagen Psychiater der LMU. (Vgl. Ärztezeitung, 6.5.02.) Anreize für Organ„spender“ Ärzte und Patientenvertreter fordern - entgegen der gesetzlichen Regelung - wegen der Risiken finanzielle Anreize für nach der „Spende“ weiterlebende Organ„spender“. In der Diskussion ist auch eine finanzielle Beteiligung an den Beerdigungskosten für Organ„spender“, die nach sog. „Hirntod“ bei der Organentnahme getötet werden. (Vgl. Ärzte Zeitung, 22.10.02.) Streit um Klonverbot Ein von Deutschland und Frankreich getragener Entwurf für die Vereinten Nationen will die Frage „später“ klären, ob auch das therapeutische Klonen verboten werden soll. Spanien, die Philippinen und die USA wollen hingegen ein umfassendes Klonverbot. Der CDU-Abgeordnete, Hubert Hüppe, nannte es „unverständlich“, daß die Bundesregierung nicht für ein umfassendes Klonverbot eintrete. (Vgl. KNA, 21.10.02.) Organspende-Führerschein Führerschein-Neulinge im Landkreis Fürth/Bay. erhalten künftig mit dem begehrten „Lappen“ auch den Vordruck eines Organspenderausweises. (Vgl. Süddeutsche Zeitung, 6.11.02.) Anmerkung: Ist das nicht zynisch? Man spekuliert auf das statistisch höhere Unfallrisiko der Fahranfänger. Keine Pflicht zu leben Bei einer Diskussionsveranstaltung im Sommer dieses Jahres im Deutschen Bundestag zum Thema „Sterbehilfe und Patientenschutz“ wurde an die geladenen Experten die Frage gestellt: „Existiert ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Deutschland?“ Einigkeit bestand, daß ein Handlungsbedarf besteht, offen jedoch blieb, ob über das Strafrecht oder das Zivilrecht vorzugehen sei. Gefordert wurde u. a. ein sog. „Patientenschutzgesetz“, um das Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Jedenfalls wurde eines klar herausgestellt, daß dies zwar die 1. Veranstaltung im Deutschen Bundestag war, aber sicher nicht die letzte. Ein Abgeordneter sagte: „Endlich wird diese Diskussion geführt.“ Und er fügte hinzu, es gebe ein Recht zu leben, aber keine Pflicht zu leben. Schon im Einladungsschreiben hieß es: „... scheinbar unerschütterlich hat sich in Deutschland eine Ablehnungsfront aus Kirchen, Hospizbewegung, Parteien und Ärzteschaft gegen die Sterbehilfe formiert. Dagegen steht der Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung, die Grenzen dessen, was man für sich selbst als ein würdiges Leben betrachtet, selbstbestimmt festlegen zu können. Der Kampf um die Sterbehilfe ist von ideologisch festgefahrenen Fronten bestimmt. Doch auf Dauer wird man sich auch hierzulande einer Versachlichung der Debatte nicht entziehen können, auch um bei der Abwägung fundamentaler Werte ein weiteres Auseinanderdriften europäischer Länder zu vermeiden. Dazu soll die Veranstaltung dienen.“ Österreich Widerspruch - Wichtig! Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, daß es in Österreich ein Widerspruchsregister gegen Organentnahmen gibt. Für Organentnahmen in Österreich gilt, daß man der Entnahme von Organen ausdrücklich widersprechen muß, sonst können sie im gegebenen Fall entnommen werden. Das gilt auch für Ausländer und Touristen, die sich in Österreich aufhalten. Das Register wird geführt beim: Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Stubenring 6, A -1010 Wien, Tel.: 0043/ (0) 1/5156175, Fax: 5138472. Dieses Register wird von den Ärzten vor einer Organentnahme abgefragt. Achtung! Wer kann Vorträge zu den Themen: Abtreibung, Euthanasie, Bioethik, Hirntod u. Organspende organisieren? Absprache unter Telefon: 06201/2046 Impressum EEG-Infodienst: Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner, c/o Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach. Adresse für Österreich: Friedrichstr. 14, A-4040 Linz Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge) kostenlos, Spenden erbeten. Internet: http://www.aktion-leben.de Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG Spendenkonto Österreich: 771-3055.13 bei Oberbank Linz, BLZ: 15000