Nahversorgt - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

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Nahversorgt - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
PERSPEKTIVEN DER WOHNUNGSNAHEN VERSORGUNG
Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
Handlungsempfehlungen auf der Basis einer Momentaufnahme in vier ausgewählten Landkreisen
NAHVERSORGT – Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung
Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
Handlungsempfehlungen auf der Basis einer Momentaufnahme in vier ausgewählten Landkreisen
erstellt im Auftrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag
Arbeitskreis 2: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Tierschutz, Klima, Energie, Nachhaltigkeit,
Bau, Wohnen und Stadtentwicklung, Verkehr, Landwirtschaft und Ernährung, Tourismus
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
vorgelegt von
Malte Obal, Rüdiger C. J. Reich
Fachberater im Netzwerk Handelsberater der Initiative NAHVERSORGT
Postfach 60 20 02, 22220 Hamburg
Projekt-Nr. 21-2014-810
Telefon: 0180 362 48 48
(9 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus den dt. Mobilfunknetzen)
E-Mail: [email protected]
www.nahversorgt.de
Hamburg/Berlin, im März 2015
2
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
INHALTSVERZEICHNIS
Verzeichnis der verwendeten Abbildungen und Tabellen ..................................................................... 4
Zusammenfassung........................................................................................................................................ 5
1.
Vorbemerkungen.................................................................................................................................. 7
2.
Der immer weitere Weg zum Supermarkt ......................................................................................11
3
2.1
Zwischen Bilderbuchidylle und dörflicher Realität: Wie definieren wir Nahversorgung? ........11
2.2
Prognose zu den Entwicklungen auf der Nachfrageseite .....................................................................15
2.3
Prognose zu den Entwicklungen auf der Anbieterseite ........................................................................18
Sicherung der dörflichen Versorgung. Handlungsoptionen der Politik ....................................24
3.1
Raumplanung .........................................................................................................................................................24
3.2
Finanzielle Förderung..........................................................................................................................................27
3.3
Entscheidungshilfen zur Umsetzung.............................................................................................................30
3.3.1 Für kommunale Akteure ......................................................................................................................30
3.3.2 Für Unternehmerinnen und Unternehmer ....................................................................................33
4
Ausblick ................................................................................................................................................35
Verzeichnis der verwendeten Quellen .....................................................................................................36
Glossar ..........................................................................................................................................................39
Anhang .........................................................................................................................................................41
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
3
Verzeichnis der verwendeten Abbildungen und Tabellen
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Entwicklung des Lebensmittelhandwerks und der Lebensmittelgeschäfte ........................................... 5
Beispiel einer modernen, quartiernahen Lebensmittelversorgung .......................................................... 6
Periphere Orte werden immer stärker durch Merkmale der Ödnis und des Verfalls geprägt ...... 8
Sind selten geworden im ländlichen Raum: Orte der sozialen Interaktion ........................................ 11
Abb. 5 Ziel der Raumordnung: Moderne, fußläufig erreichbare und barrierefreie Lebensmittelläden . 13
Abb. 6 Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor im Vergleich ........................................................... 16
Abb. 7 Entwicklung der Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebstypen .................... 20
Abb. 8 Entwicklung der Marktanteile im Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebstypen ........................... 21
Abb. 9 Entwicklung der Marktanteile im Bäckereihandwerk nach Betriebstypen .......................................... 21
Abb. 10 Funktionen zentraler Orte nach Christaller ..................................................................................................... 25
Abb. 11 Qualitative Daseinsvorsorge eröffnet umfassende Teilhabe-Chancen ................................................ 28
Abb. 12 Anteil an Personen mit regelmäßiger persönlicher Pkw-Verfügbarkeit .............................................. 31
Abb. 13 Zukunftsgerichtete Nahversorgung bildet regionale Partnernetzwerke ............................................. 33
Tabellenverzeichnis
Tab. 1
Abgrenzung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels .................................................................... 12
Tab. 2
Tab. 3
Tab. 4
Abstufung des örtlichen Versorgungsgrades mit Lebensmitteln .......................................................... 15
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in den Landkreisen zwischen 2013 und 2030 .................. 17
Struktur des Lebensmittel-Angebotes in den Gemeinden der untersuchten Landkreise ............ 19
4
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Zusammenfassung
Bei den Akteuren aus Politik und öffentlicher Verwaltung, aber auch in der Bevölkerung und in den
Reihen des Unternehmertums macht sich zunehmend Ratlosigkeit breit. Mit großem Mitteleinsatz fördern der Bund und die Länder seit vielen Jahren Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im
ländlichen Raum. Ihr Ziel, eine tragfähige und qualitativ ausreichende Infrastrukturversorgung in den
peripheren ländlichen Räumen zu erhalten, hat die Strukturförderung bislang allerdings nicht erreichen
können.
Dennoch wird unvermindert die Maxime gleichwertiger Lebensverhältnisse beschworen. Alle Bevölkerungsgruppen sollen, egal ob sie in städtischen Ballungsräumen oder in den peripheren ländlichen
Regionen wohnen, die gleichen Chancen haben, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
der Gesellschaft teilzuhaben. In Bezug auf die wohnungsnahen Daseinsvorsorgemöglichkeiten konkretisiert ein Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung aus dem Jahr 2009, dass die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung zur Sicherung der Chancengleichheit in
angemessener Weise zu gewährleisten sei.
Unterdessen wächst die Zahl der Gemeinden ohne Verkaufsstellen. Bundesweit schließen im Durchschnitt täglich rund ein bis zwei Betriebe des
kleinflächigen Lebensmitteleinzelhandels
Lebensmittelhandwerk und Lebensmittelund ebenso viele auf Seiten der Bäckereien
einzelhandel bis 400 m² Verkaufsfläche
und der Fleischereien. Vom wirtschaftlichen
45.000
Aus betroffen sind insbesondere die BetrieLM-Geschäfte
40.000
(100 m² - 399 m² VKF)
be in den peripheren Dörfern und Ortstei35.000
len. Sie können dem wirtschaftlichen Druck,
30.000
der sich sowohl aus dem Bevölkerungsrück25.000
FleischereiFachbetriebe
20.000
gang als auch aus einem zunehmenden
15.000
Trend zu großflächigen Märkten an fre10.000
Bäckereiquenzstarken Standorten ergibt, nicht mehr
Fachbetriebe
5.000
standhalten. Oder sie schließen, weil – man0
2007
2013
gels wirtschaftlicher Perspektive – die Betriebsnachfolge ungeregelt bleibt. InsgeQuelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks; Deutscher Fleischer-Verband;
Nielsen Company; eigene Darstellung
samt ging die Zahl der LebensmittelgeschäfAbb. 1
Entwicklung des Lebensmittelhandwerks und der Lebenste mit Verkaufsflächen zwischen 100 und
mittelgeschäfte
400 Quadratmetern allein in den Jahren von
2007 bis 2013 um mehr als 40 Prozent, die
der Bäckerei- und Fleischereifachbetriebe um jeweils fast 20 Prozent zurück.
Infolgedessen erreicht ein immer größerer Teil der Bevölkerung die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten nur noch mit dem Auto. Diejenigen, die über keinen Pkw verfügen oder nicht regelmäßig einen
nutzen können, sind von den Möglichkeiten einer selbstbestimmten Nahversorgung ausgeschlossen,
denn tragfähige Geschäftsmodelle für Online-Supermärkte und Lieferdienste, welche die Versorgungsdefizite in den Dörfern und Ortsteilen ausgleichen könnten, sind nicht erkennbar. Eine Stichprobe in
den vier dünn besiedelten Landkreisen Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Uelzen (Niedersachsen),
Donnersberg (Rheinland-Pfalz) und Unstrut-Hainich (Thüringen) zeigt, dass dort nur in etwa jeder dritten (80 von 213) Gemeinde bis 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner Angebote der LebensmittelGrundversorgung vor Ort in Laufweite zu erreichen sind. Dabei steigt in einer alternden Bevölkerung
das Verlangen nach siedlungsnahen Grundversorgungsangeboten. In den vier untersuchten Landkreisen liegt der Anteil der über 80-jährigen mehr als doppelt so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt. Die
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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Bild: M. Obal
Anzahl der Großeinkäufe wird also weniger, das Bedürfnis nach fußläufig bequem erreichbaren Geschäften mit überschaubaren Verkaufsflächen und bedarfsgerechten Packungsgrößen dafür umso ausgeprägter. Obwohl die Handelsunternehmen diesen Trend längst erkannt und moderne Kleinflächenkonzepte für eine quartiersnahe Versorgung entwickelt haben, finden sich diese nur selten in den dünn
besiedelten ländlichen Räumen. Neben den höheren Kosten sind es auch die strukturpolitischen Rahmenbedingungen, die eine Ausbreitung kleinflächiger Märkte in bevölkerungsarmen Orten ausbremsen.
Abb. 2 Beispiel einer modernen, quartiernahen Lebensmittelversorgung
Die Voraussetzungen, eine Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen in allen Teilräumen zu
wahren, sind unter den momentanen Bedingungen also denkbar ungünstig. Der Politik steht deshalb
eine Grundsatzentscheidung bevor: Entweder es wird das Leistungsversprechen aufgegeben und der
Prozess einer „demografischen Verstädterung“ als neuer Leitgedanke verankert, oder es werden einschneidende Korrekturen in der Raumplanung, der Strukturförderung und dem Leistungsangebot mit
dem Ziel vorgenommen, die ländlichen Räume als lebenswerte Orte zu erhalten. Für den letzteren Fall
liefert das vorliegende Diskussionspapier den politischen Akteuren zielgerichtete Handlungsoptionen
in den unterschiedlichen Aktionsfeldern. Als dringendste Aufgabe steht eine politische Entscheidung
darüber an, mit welchen inhaltlichen und räumlichen Merkmalen eine Grundversorgung der Bevölkerung im Sinne der Chancengerechtigkeit ausgestattet sein soll. Eine Verengung des Begriffs auf die
Lebensmittelversorgung greift zu kurz, und unbestimmte Rechtsbegriffe, wie „in angemessener Weise“,
erschweren eine zielgerichtete ordnungspolitische Steuerung. Darüber hinaus bedarf es einer klaren
Fokussierung auf das Thema in der Bau- und Raumplanung, aber auch in der Förderpolitik sowie dem
Handeln der kommunalen Verwaltungen und der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Das Ziel, eine tragfähige und qualitativ ausreichende Infrastrukturversorgung in den peripheren ländlichen Räumen zu erhalten, ist eine Zukunftsaufgabe vieler Akteure. Die Autoren zeigen Wege auf, wie
die Politik einen Ordnungsrahmen schaffen kann, der es privatem und öffentlichem Engagement ermöglicht, sich auch in den entlegenen Dörfern und Ortsteilen in gewünschter Weise zu entfalten.
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1.
Vorbemerkungen
Die demografischen Veränderungen unseres Landes mit den Hauptmerkmalen des Rückgangs und
der Überalterung der Gesellschaft werden in ländlichen Regionen besonders deutlich. Ein stark abnehmendes Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen sowie fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb der zentralen Orte führen dazu, dass mehr und mehr junge Menschen und
Familien die zentrenfernen ländlichen Regionen auf Dauer verlassen. In den schrumpfenden Dörfern
und Außenortsteilen bleibt eine ältere Bevölkerung zurück, die in ihrer Mobilität häufig eingeschränkt
ist.
Als unmittelbare Folge dieser Bevölkerungsverschiebung sind in den peripheren ländlichen Räumen
zwei Entwicklungen zu beobachten: Zum einen zwingt das rückläufige Nachfragepotenzial auch die
letzten noch verbliebenen Handels- und Dienstleistungsbetriebe zur Aufgabe, denn ihre wirtschaftliche
Tragfähigkeit ist aus dem laufenden Geschäftsbetrieb nicht mehr zu erreichen. Zum anderen baut die
öffentliche Hand in einem Umfeld abnehmender Schüler- und Bevölkerungszahlen sowie steigender
Energiekosten sich drastisch verteuernde Angebote des Personennahverkehrs gezwungenermaßen ab.
Eine selbstbestimmte Daseinsvorsorge wird insbesondere für die mobilitätseingeschränkte Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung.
Der Prozess einer demografischen Verstädterung1 löst allerdings nicht nur in den ländlichen Regionen
eine fatale Wirkungskette aus. Während in den Dörfern und Ortsteilen die Leerstandquote steigt und
Kindergärten und Schulen wegen rückgängiger Kinderzahlen geschlossen werden müssen, lässt die
vermehrte Nachfrage nach Wohnraum die Kaufpreise und Mieten für Häuser und Wohnungen in den
zentralen Orten steigen. Plätze in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen werden knapp, teure Neubauten erforderlich. Und insbesondere in den Großstädten stoßen die Infrastrukturen des fließenden
und die Anlagen des ruhenden Straßenverkehrs zunehmend an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit.
Erkenntnisse über die Folgen sich entleerender ländlicher Räume sind nicht neu. Detaillierte Szenarien
über aufkommende Probleme bei der fußläufigen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie mit medizinischen und sonstigen wohnortbezogenen Dienstleistungen liegen den
Akteuren aus Politik und Verwaltung seit gut 35 Jahren vor. So beleuchtete der wissenschaftliche Beirat
beim Bundesministerium für Wirtschaft bereits in seinem Gutachten aus dem Jahr 1980 die Auswir2
kungen des Bevölkerungsrückgangs auf den Infrastrukturbereich. Spätestens seit dem Jahr 2005 lassen auch erste fundierte empirische Ergebnisse aufhorchen: In seiner umfassenden Studie zur „Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum“ kommt das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung zu dem Schluss, dass eine Vielzahl von Gemeinden über keine Verkaufsstelle verfüge
und ein großer Anteil der Bevölkerung von Nahversorgungsmöglichkeiten ausgeschlossen sei.3
Politisch opportun sind solche Ungleichgewichte nicht. Die Maxime gleichwertiger Lebensverhältnisse
ist seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein zentrales Leistungsversprechen des Bundes
und der Länder. Angestrebt wird eine gleichmäßige Entwicklung der ländlichen und urbanen Teilräume, insbesondere in Bezug auf die Daseinsvorsorge, das Einkommen und die Erwerbsmöglichkeiten.
Für Belange, die der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ dienen, räumt
der Artikel 72 des Grundgesetzes dem Bund das Gesetzgebungsrecht in bestimmten Bereichen ein.
1
2
3
Der Begriff „demographische Verstädterung“ beschreibt zum einen den prozentualen Anteil der Stadtbevölkerung an der
Gesamtbevölkerung eines bestimmten Raumes (auch Verstädterungsgrad genannt). Zum anderen beschreibt er die durchschnittliche Zuwachsrate der Stadtbevölkerung an der Gesamtbevölkerung in einem bestimmten Zeitraum (auch Verstädterungsrate genannt). Zur Abwanderung der Familien aus den ländlichen Räumen vgl. u. a. Nienhaus, Lisa (2014)
Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft (1980)
Vgl. Kuhlicke, Christian; Petschow, Ulrich; Zorn, Henning (2005), S. 165
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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Damit auch finanzschwache Länder die gewünschten Infrastrukturen vorhalten und die „Einheitlichkeit
der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ wahren können, sind in dem Artikel 106 des Grundgesetzes
ein Länderfinanzausgleich und ergänzende Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder als Instru4
mentarien normiert.
Dieses Leistungsversprechen der öffentlichen Hand wird im Raumordnungsgesetz des Bundes konkretisiert: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene
soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Dabei ist
die nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation sind zu
unterstützen, Entwicklungspotenziale sind zu sichern und Ressourcen nachhaltig zu schützen. Diese
Aufgaben sind gleichermaßen in Ballungsräumen wie in ländlichen Räumen, in strukturschwachen wie
in strukturstarken Regionen zu erfüllen (...).“5 Im Juni 2009 beschloss die Ministerkonferenz für Raumordnung, „dass die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung zur Sicherung der Chancengerechtigkeit für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Weise zu gewährleisten
ist. Diese Grundsätze sind bei Festlegungen in den Raumordnungsplänen der Länder und Regionen zu
berücksichtigen und zu konkretisieren“6. Die Bundesländer verpflichten sich somit ihrerseits zu einer
entsprechenden Strukturpolitik.
Abb. 3 Periphere Orte werden immer stärker durch Merkmale der Ödnis und des Verfalls geprägt
In zahlreichen Förderprogrammen und –projekten beabsichtigt der Bund, modellhaft übertragbare
Strategien für die Anpassung von Infrastrukturangeboten in den ländlichen Räumen zu erarbeiten, um
dieser Leitvorstellung gerecht zu werden. Bereits im Jahr 2001 startete das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Aktionsprogramm "Anpassungsstrategien für ländliche/ periphere Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang in den neuen Ländern“ in drei ostdeutschen Regionen ein Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), das aufzeigen sollte, „wie sich eine wirtschaftlich
tragfähige und gleichzeitig qualitativ ausreichende Infrastrukturversorgung in Regionen mit z. T. er4
5
6
8
Vgl. Art. 72 Abs. 2 GG sowie in Art. 106 Abs. 3 Nr. 2 GG
§ 2 Abs. 2 Nr. ROG
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009b), S. 1
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
heblich zurückgehender Bevölkerung anpassen lässt“.7 Die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Sicherung der Tragfähigkeit von Infrastruktureinrichtungen war das Ziel des Forschungsprojektes „Masterplan Daseinsvorsorge“, das rund 40 Einzelprojekte umfasste, die in den Jahren 2003 bis 2006 in weiteren Modellregionen finanziell gefördert wurden. Seit 2007 läuft das dritte und umfangreichste MORO, das als Schwerpunktprogramm innerhalb der „Initiative ländliche Infrastruktur“ unter dem Titel
„Demografischer Wandel – Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen“ Projekte
8
in 21 Modellregionen mit einem Gesamtvolumen von rund 6,5 Millionen Euro finanziell fördert. Es
flankiert das im Jahr 2010 gestartete Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“, das eine sozialverträgliche Anpassung der ländlichen Infrastruktur an gesellschaftliche Verände9
rungen durch Investitionszuschüsse ermöglichen soll.
Als Teil der Demografiestrategie der Bundesregierung10 startete im Jahr 2011 auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Modellvorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Mit dem Ziel, „eine Verschärfung von Ungleichheiten zwischen Stadt und Land, aber auch zwischen
den strukturstarken ländlichen Räumen und den peripheren Regionen mit wirtschaftlichen Problemen
und Bevölkerungsrückgang zu vermeiden“, förderte das Programm „LandZukunft“ bis 2014 vier Modellregionen mit jeweils 1,8 Millionen Euro. Als „Ideenfabrik“ für die zukünftige Förderpolitik sollten die
Förderregionen alternative Konzepte entwickeln, welche die regionale Wertschöpfung steigern, Arbeitsplätze sichern und den demografischen Wandel bewältigen.11 Seine Fortsetzung fand das Programm „LandZukunft“ in dem Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“, das, eingebunden in das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“, Ende des Jahres 2014 als „Experimentierfeld zur Erprobung neuer
Lösungswege in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge (...) und zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Regionen“ durch das Bundeslandwirtschaftsministerium gestartet wurde.12
Neben der (modellhaften) Förderung des Bundes unterstützen auch die Länder zahlreiche Projekte, die
auf eine Sicherung der Daseinsvorsorgemöglichkeiten in den peripheren ländlichen Regionen in Zeiten
demografischer Veränderungsprozesse zielen. Als wichtigstes Instrumentarium stehen ihnen hierbei
seit den 1970er Jahren die jeweiligen Dorferneuerungsprogramme zur Verfügung, deren Förderrichtlinien sie auf Basis der Nationalen Rahmenrichtlinie erstellen. Für die Periode 2007 bis 2013 stellten sie
nach Berechnungen der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft hierfür Haushaltsmittel in Höhe
von rund 3,9 Milliarden Euro zur Förderung von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für
die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung sowie zur Förderung der Dorfentwicklung bereit. Nach Informationen der Bundesregierung wurden bis Oktober 2014 Mittel in Höhe von mehr als 1 Milliarde
Euro eingesetzt.13 Die Haushaltsansätze der Länder für das Regionalentwicklungsprogramm LEADER
betrugen im gleichen Zeitraum weitere 795 Millionen Euro. Damit standen in der zurückliegenden EUFörderperiode Strukturfördermittel von mehr als 4,6 Milliarden Euro für die Orte in den ländlichen
Räumen bereit.14
7
8
9
10
11
12
13
14
Vgl. Kocks, Martina et al. (2005), S. 1
Vgl. u. a. Gatzweiler, Hans-Peter (2010), S. 340 f.
Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2014), S. 2 f.
Vgl. Bundesministerium des Innern (2012)
Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014a), S. 5 und S. 29
Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014b), S. 6
Die ersten ELER-Programme der Länder für die Förderperiode 2014-2020 wurden im Dezember 2014 von der EU-Kommission
genehmigt. Gemäß einer EU-Verordnung zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
können noch bis zum 31.12.2015 Mittel der Förderperiode 2007-2013 abgerufen werden. Vgl. hierzu auch Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (2015), S. 18-20
LEADER beruht auf einem partizipatorischen „Bottom-up“-Ansatz mit Entscheidungsbefugnis lokaler Aktionsgruppen. Zum
Mittelansatz in der Förderperiode 2007-2014 vgl. Tietz, Andreas (2007), S. 155 ff.
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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Mit einer steigenden Zahl an Hilfsprogrammen wird also versucht, das Leistungsversprechen, nach
dem sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen alle Bevölkerungsgruppen Einrichtungen und
Angebote der Grundversorgung in angemessener Weise erreichen sollten, einzulösen. Man darf annehmen, dass sich nun, da bereits über so viele Jahre so viel Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eingesetzt wurde, die Versorgungssituation der Bevölkerung in den Dörfern und Ortsteilen der
peripheren ländlichen Räume (zumindest) im Ansatz verbessert hat. Dies herauszufinden, war die Motivation der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, in vier ausgewählten Landkreisen die Grundversorgung in kleineren Gemeinden stellvertretend zu untersuchen.
In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Sicherung der dezentral integrierten Grundversorgung zu einem Schwerpunkt ihrer parlamentarischen Arbeit erklärt. Über regionale Wertschöpfungsketten sollen örtliche Produzenten unterstützt, Arbeitsplätze geschaffen und Perspektiven für Bevölkerung und Unternehmen eröffnet werden. Flächendeckende
Angaben zur Versorgungssituation der Bürgerinnen und Bürger in den peripheren ländlichen Räumen,
die einer Gesamtstrategie „Dezentrale Nahversorgung“ zugrunde gelegt werden könnten, gibt es bislang jedoch nicht. Mit Hilfe sekundärstatistischer Daten, die durch eine schriftliche Befragung validiert
und ergänzt wurden, sollen deshalb Aussagen über den Status Quo der Nahversorgung abgeleitet
werden.
Für die Analyse ausgewählt wurden die Landkreise Dithmarschen in Schleswig-Holstein und Uelzen in
Niedersachsen sowie der Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen und der Donnersbergkreis in RheinlandPfalz. Den Landkreisen ist gemein, dass sie vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung als
„dünn besiedelte ländliche Kreise“ kategorisiert sind.15 In den Jahren 2007 bis 2009 war der UnstrutHainich-Kreis darüber hinaus als Teil der Planungsregion Nordthüringen eingebunden in das MOROVorhaben „Demografischer Wandel“, das die Erstellung eines „Masterplans Daseinsvorsorge“ zum Ziel
hatte. Der Landkreis Dithmarschen wurde 2011 zusammen mit drei weiteren strukturschwachen Landkreisen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Modellregion für das Förderprogramm „LandZukunft“ ausgewählt.
Ziel des vorliegenden Papiers ist es, die Versorgungssituation der Bevölkerung in den Gemeinden der
ausgewählten Landkreise bis zu einer Größe von 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern darzustellen.
Aus den Ergebnissen sollen Schlüsse zur Ist-Situation dörflicher Versorgung in den ausgewählten
Landkreisen gezogen und Prognosen zur weiteren Entwicklung abgeleitet werden. Die Beurteilung soll
den Abgeordnetinnen und Abgeordneten Anknüpfungspunkte und Handlungsoptionen eröffnen für
die weitere parlamentarische Arbeit.
15
Vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2014)
10
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2.
Der immer weitere Weg zum Supermarkt
2.1
Zwischen Bilderbuchidylle und dörflicher Realität: Wie definieren wir Nahversorgung?
Bevor die Versorgungssituation in den Gemeinden der Größenklasse bis 1.500 Einwohnerinnen und
Einwohner in den vier ausgewählten Landkreisen beurteilt werden kann, ist zunächst die Frage zu klären, wie sich eine Nahversorgung definiert, die eine „Chancengleichheit für alle Bevölkerungsgruppen
in angemessener Weise“16 gewährleistet. Wer an die Ausprägungen dörflicher Versorgung denkt, dem
fällt meist die sprichwörtliche Dorfidylle ein: Eine Kirche im Zentrum, um deren Vorplatz sich die örtliche Sparkasse, eine Postfiliale, der Allgemeinarzt, Landbäckerei und –fleischerei und ein kleiner Dorfladen angesiedelt haben. Lebensmittelmarkt und Ladenhandwerk beziehen Waren und Rohstoffe von
den landwirtschaftlichen Familienbetrieben, die den Ort über Generationen geprägt und seinen Einwohnerinnen und Einwohnern Beschäftigung gegeben haben. Man kennt sich, und man unterstützt
sich gegenseitig.
Mit der Realität hat diese Bilderbuchidylle nur noch wenig gemein. Die zunehmende Industrialisierung
der Lebensmittelherstellung und der damit verbundene Kostendruck haben bäuerliche Kleinbetriebe
zur Aufgabe gezwungen und filialisierten Ladenhandwerksbetrieben an frequenzstarken Standorten
deutliche Vorteile beschert. Wegen rückläufiger Bevölkerungszahlen finden Landärzte keine Praxisnachfolger, werden kirchliche Einrichtungen aufgegeben, weil sich schrumpfende Pfarrgemeinden zu
größeren Einheiten zusammenschließen, haben sich Banken und Postfilialen aus den Dörfern und Ortsteilen zurückgezogen. Zurück bleiben eine Versorgungsinfrastruktur, die von der Peripherie her immer
stärker ausdünnt, und eine Gesellschaft, deren Bindungen sich zunehmend entflechten.
Abb. 4 Sind selten geworden im ländlichen Raum: Orte der sozialen Interaktion
Ab wann eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung nicht mehr „in angemessener Weise“ gewährleistet ist, ist auf Bundesebene nicht normiert. Weil in den Fachplanungen der Länder „eine Vielfalt
16
Vgl. hierzu Fußnote 6
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
11
der Herangehensweise erkennbar ist“, sah die Ministerkonferenz für Raumordnung im Jahr 2009 in
ihrem Beschluss zum demografischen Wandel und zur Daseinsvorsorge „zum jetzigen Zeitpunkt keine
Notwendigkeit, eine Festlegung bundeseinheitlicher Standards anzustreben“17. Einen verbindlichen
nationalen Bewertungsmaßstab für die Versorgungssituation eines Ortes gibt es deshalb bis heute
nicht.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Nahversorgung“ häufig mit „Lebensmittelversorgung“ gleichgesetzt. Verfestigt hat sich diese Sichtweise auch in der politischen Diskussion. Aus drei Gründen greift
eine derartige Umschreibung des Begriffs allerdings zu kurz: Erstens umfasst nahversorgungsrelevanter
Einzelhandel nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel. Fachlich werden hierzu alle Waren gezählt, die
von den Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig nachgefragt und in der Regel unmittelbar nach
dem Kauf ge- oder verbraucht werden. Dies sind neben Nahrungs- und Genussmitteln auch pharmazeutische, medizinische und orthopädische Artikel, Drogerie-, Parfümerie- und Kosmetikwaren, Blumen
sowie Zeitungen und Zeitschriften. Nahversorgungsrelevant sind demnach alle Einzelhandelsbetriebe,
die Güter des überwiegend kurzfristigen Bedarfsbereiches in ihrem Hauptsortiment führen.18
Hauptbranchen des kurzfristigen Bedarfsbereiches
Warengruppen des Hauptsortimentes
Nahrungs- und Genussmittel
Nahrungs- und Genussmittel (einschließlich Tabakwaren)
Reformwaren
Back- / Konditorwaren
Fleisch- / Wurstwaren
Getränke
Blumen (Indoor) /
Zoo- und Heimtierbedarf
Schnitt- und Topfblumen, Gestecke
Tierfutter / Heimtierbedarf
Sonstiger zoologischer Bedarf
Drogeriewaren
Drogerie- und Körperpflegeartikel
Parfümeriewaren
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
Pharmazeutische, medizinische und orthopädische Artikel
Pharmazeutische und medizinische Artikel
(freiverkäuflich und rezeptpflichtig)
Orthopädische Artikel / Sanitätsbedarf
Papier-, Büro-, Schreibwaren /
Zeitungen, Zeitschriften / Bücher
Büro-, Papier- und Schreibwaren
Zeitungen und Zeitschriften
Bücher
Quelle: EHI Retail Institute; eigene Darstellung
Tab. 1 Abgrenzung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels
Zweitens wird auch ein angemessener Zugang zu einer allgemeinmedizinischen Betreuung, zu Bankund Postdienstleistungen sowie zu öffentlichen und sozialen Infrastruktureinrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, als wesentliches Element der Nahversorgung angesehen. So betonte beispielsweise
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Präsentation des jüngsten Berichts des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, dass es gerade in strukturschwachen Regionen besonderer Anstrengungen bedürfe, „um eine gut erreichbare medizinische Versorgung auch künftig aufrechtzuerhalten“.19
17
18
19
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009b), S. 3
Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel wird daher auch als „Einzelhandel des überwiegend kurzfristigen Bedarfs“ bezeichnet.
Zur Begriffsbestimmung vgl. z. B. EHI Retail Institute (2014)
Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2014)
12
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Und drittens ist Nahversorgung ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei soll sie
vor allem eine Chancengerechtigkeit herstellen zwischen den – zumeist jungen – mobilen und den zumeist älteren – mobilitätseingeschränkten Menschen, zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit und
ohne Behinderungen oder sozialen Benachteiligungen. Die Aussicht auf Begegnung und Kommunikation, beispielsweise in gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen, aber auch durch einen ungehinderten Zugang zum (schnellen) Internet, ist ebenfalls unter dem Teilhabe-Aspekt zusammenzufassen. Eine selbstbestimmte Daseinsvorsorge, Engagement und soziale Interaktion sollen nicht zum Privileg einzelner Bevölkerungsgruppen verkümmern.
Neben diesen inhaltlichen Aspekten ist zudem eine räumliche Komponente der Nahversorgung zu
berücksichtigen. So sieht die Demografiestrategie der Bundesregierung „wohnortnahe“ Angebote der
Daseinsvorsorge und die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als Grundvoraussetzungen für
die möglichst lange Erhaltung von Selbstständigkeit und selbstbestimmtem Leben im Alter.20 Auch die
Entwicklungspläne der Länder zielen darauf ab, dass in einer zunehmend älter und immobiler werdenden Gesellschaft die Grundbedürfnisse der Daseinsvorsorge „verbrauchernah“ gedeckt werden können.
Auf die Nähe der Infrastruktureinrichtungen zu den (Haupt-) Siedlungsflächen eines Ortes wird daher
ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ob die Bevölkerung aber auch tatsächlich „nah“ versorgt ist, wird
subjektiv unterschiedlich empfunden. Dass die persönliche Bewertung der Versorgungssituation sehr
stark mit dem physischen Gesundheitszustand und den Zugangsmöglichkeiten zum motorisierten
Individualverkehr des Betrachters korrelieren dürfte, liegt auf der Hand.
Abb. 5 Ziel der Raumordnung: Moderne, fußläufig erreichbare und barrierefreie Lebensmittelläden
Im Zusammenhang mit Umsatzumverteilungswirkungen durch die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelmärkte hat sich bereits im Jahr 2002 eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über den Nahbereich von Supermärkten, die der wohnortnahen
Versorgung dienen, ausführlich geäußert. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sah vor, den Nahbereich in
Abhängigkeit von der Einwohnerdichte zu definieren. Für bevölkerungsschwache ländliche Räume mit
20
Vgl. Bundesministerium des Innern (2012), S. 27
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
13
einer Einwohnerdichte von 1.250 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer oder weniger
sei demnach ein Radius von 2.500 Metern ausgehend von dem Supermarktstandort anzusetzen.21 Die
Empfehlungen der Arbeitsgruppe haben allerdings nicht den Weg in die Bauleitplanung gefunden,
wohl auch deshalb, weil sie den Aspekt der fußläufigen Erreichbarkeit insbesondere für ältere und
mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen zu wenig berücksichtigt haben. In der Genehmigungspraxis kristallisiert sich daher zunehmend ein Ansatz heraus, der den Nahbereich von kleineren Lebensmittelgeschäften mit deutlichem Wohnortbezug bei 500 Metern (in Ballungsräumen) bis 1.000 Metern
(in ländlichen Räumen) abgrenzt.
Festzuhalten ist, dass der Begriff der Nahversorgung sowohl über die inhaltlichen als auch über die
räumlichen Anforderungskriterien näher zu präzisieren ist. Dabei lassen sich in Bezug auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln je nach Siedlungsraum unterschiedliche Maßstäbe ansetzen: Während im
ländlichen Raum ein einzelnes Lebensmittelgeschäft durchaus als angemessen für die Versorgung der
Bevölkerung angesehen werden kann, ist in Verdichtungsräumen eine ausreichende Nahversorgung
vermutlich erst dann erreicht, wenn ein Mix unterschiedlicher Betriebsformen (z. B. Supermarkt und
Discounter) und/oder Betriebsgrößen (z. B. kleinflächige und großflächige Anbieter22) des Lebensmitteleinzelhandels vorliegt.
Um die derzeitige Versorgungssituation der Bevölkerung mit Lebensmitteln näherungsweise bewerten
zu können, werden in den vier Untersuchungsregionen alle Gemeinden der Größenklasse bis 1.500
Einwohnerinnen und Einwohner betrachtet. Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte in Orten dieser Kategorie sind in der Regel gekennzeichnet durch eine Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern23 und eine eher schwache Rentabilität. Aus diesem Grund strahlen sie auf Handelsunternehmen
sowie mögliche Betriebsnachfolger/ -innen nur eine geringe Anziehungskraft aus. Der überwiegende
Teil der seit vielen Jahren ansteigenden Zahl an Geschäftsaufgaben unter den sogenannten „Nachbarschaftsläden“ entfällt deshalb auf Gemeinden dieser Größenklasse.24
Als Grundlage für die nachfolgenden Aussagen dient eine graduelle Abstufung der Verbraucherversorgung. Unterscheiden lassen sich zunächst Gemeinden, in denen die Bevölkerung über keinen fußläufigen Zugang zu Nahrungs- und Genussmitteln verfügt, von solchen, in denen Waren dieser Sortimentsgruppe (mobil und/oder stationär) angeboten werden. Diese wiederum lassen sich in drei Unterkategorien gliedern:

„Gemeinden mit einer qualifizierten Lebensmittelversorgung“ zeichnen sich dadurch aus, dass in
ihnen mindestens ein Lebensmittelladen angesiedelt ist. Ergänzend verfügen Standorte dieser Kategorie über ein Angebot des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei-/Fleischerei-Verkaufsstellen), der
bäuerlichen Direktvermarkung und/oder mobiler Verkaufsservices (Wochenmarkt, Verkaufswagen
o. ä.).

21
22
23
24
„Gemeinden mit einer abgedeckten Lebensmittelgrundversorgung“ verfügen über ein Lebensmittelgeschäft, das neben einem Vollsortiment an Nahrungs- und Genussmitteln im Idealfall auch
mindestens eine Auswahl an Drogeriewaren sowie Zeitungen und Zeitschriften vorhält. Wird das
Angebot zudem um einzelne nahversorgungsrelevante Dienstleistungen ergänzt, erreichen Ge-
Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2002), S. 15 f.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. November 2005 ist ein Einzelhandelsbetrieb im Sinne
des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO als großflächig anzusehen, wenn die Verkaufsfläche einen Wert von 800 m² überschreitet
(BVerwG, Az. 4C10.04). Vgl. hierzu BVerwG (2005), Abschnitt II
Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche zwischen 100 m² und 399 m² bezeichnet man als „Übrige Lebensmittelgeschäfte“ oder „Nachbarschaftsläden“. Vgl. zur Abgrenzung Nielsen (2014), S. 10
Zu den Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel vgl. Kapitel 2.3
14
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
meinden dieser Kategorie einen Mindeststandard der wohnungsnahen Versorgung ihrer Bevölkerung.

„Gemeinden mit Teilsegmenten einer Lebensmittelversorgung“ können zwar nicht den Grundbedarf
der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genussmitteln vollumfänglich abdecken. Sie verfügen aber
über einzelne, rudimentäre Angebote des Lebensmittelhandwerks, der bäuerlichen Direktvermarkung und/oder mobiler Verkaufsservices.
Fußläufig erreichbare
Lebensmittelversorgung gegeben?
Nein
Standortkategorie
Gemeinde ohne fußläufig erreichbare Lebensmittelversorgung
Ja
Gemeinde mit Teilsegmenten einer Lebensmittelversorgung
Gemeinde mit abgedeckter Lebensmittelgrundversorgung
(Mindestversorgung)
Gemeinde mit qualifizierter Lebensmittelversorgung
Örtliches Versorgungsangebot
kein örtliches Versorgungsangebot
Verkaufswagen
Direktvermarktung
Bäckerei und/oder Fleischerei
Lebensmittelladen mit Vollsortiment
(Nahrungs- und Genussmittel,
ggf. Drogeriewaren, Blumen,
Zeitungen/Zeitschriften, Schreibwaren)
Mindestens ein
Lebensmittelladen mit Vollsortiment
Bäckerei und/oder Fleischerei
ggf. Direktvermarktung
Quelle: Eigene Darstellung
Tab. 2 Abstufung des örtlichen Versorgungsgrades mit Lebensmitteln
Die in Tab. 2 dargestellte Annäherung an den Begriff der Nahversorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln liefert einen Orientierungsrahmen, der der Erhebung in den vier ausgewählten Landkreisen
sowie der Beurteilung der erzielten Ergebnisse zugrunde gelegt wird.
2.2
Prognose zu den Entwicklungen auf der Nachfrageseite
Mit Blick auf die Konsumentinnen und Konsumenten lassen sich zusammengefasst drei Trends erkennen, die für eine zukunftsgerichtete Strategie zur Sicherung und Stärkung wohnungsnaher Grundversorgungsstrukturen (nicht nur) in den untersuchten Landkreisen Dithmarschen, Uelzen, Donnersberg
und Unstrut-Hainich eine zentrale Rolle spielen:
Erstens haben alle vier Landkreise einen überdurchschnittlichen Rückgang ihrer Bevölkerungszahlen zu
erwarten. Den Prognosen zufolge wird der Schrumpfungsprozess im thüringischen Landkreis UnstrutHainich am stärksten ausfallen. Bis zum Jahr 2030 werden die Einwohnerzahlen der kreisangehörigen
Gemeinden um mehr als 10 Prozent zurückgehen. Die drei westdeutschen Landkreise werden sich im
selben Zeitraum mit Bevölkerungsverlusten zwischen rund 7 Prozent (Donnersberg) und rund 5 Prozent (Dithmarschen) auseinanderzusetzen haben. Für das gesamte Bundesgebiet wird eine Abnahme
25
von rund 4 Prozent erwartet.
Begünstigt wird die negative Entwicklung in den dünn besiedelten ländlichen Regionen durch einen
wirtschaftlichen Strukturwandel, der zu einem Verlust an Arbeitsplätzen und einem Fehlen sozialer Orte
25
Vgl. Wegweiser Kommune (2015) sowie Statistisches Bundesamt (2009), S. 39
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
15
führt. Die Zahl der bäuerlichen Kleinbetriebe, die in der Vergangenheit den überwiegenden Teil der
Beschäftigungsmöglichkeiten in den dünn besiedelten ländlichen Räumen Westdeutschlands stellten,
hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich reduziert. Ein anhaltender Kosten- und Rationalisierungsdruck hat viele Unternehmen zur Aufgabe bewogen; immer weniger Betriebe bewirtschaften
immer größere Flächen. In den ostdeutschen Bundesländern hat die Transformation der zuvor staatlich
kontrollierten „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ in privatwirtschaftliche Einheiten zu
26
einem erheblichen Personalabbau geführt. Neue Arbeitsplätze entstehen heute vorwiegend im
Dienstleistungssektor. Nur ein geringer
Anteil der Dienstleistungsbetriebe ist jedoch
in den ländlichen Räumen angesiedelt. Das
Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor
motiviert insbesondere junge Erwerbstätige
60%
zur Abwanderung in die städtischen Agglo50%
merationen.
40%
Zweitens wird sich die Bevölkerungsstruktur
30%
in den Gemeinden des peripheren ländlichen Raums weiter zu Lasten der jüngeren
20%
Bevölkerungsgruppen verschieben. Bereits
10%
heute ist der Anteil der Hochbetagten in
den vier untersuchten Landkreisen mehr als
0%
Dithmarschen
Uelzen
Donnersberg Unstrut-Hainich Deutschland
doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Innerhalb der nächsten fünfzehn
Datenstand: 31.12.2012
Quelle: Bertelsmann-Stiftung; Statistisches Bundesamt; eigene Darstellung
Jahre wird der Anteil der über 80-Jährigen
Abb. 6
Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor im Verin den Gemeinden weiter steigen. In allen
gleich
vier Landkreisen wird den Voraussagen
zufolge das Durchschnittsalter der Einwohnerinnen und Einwohner dann bei rund 50 Jahren liegen. Im Jahre 2012 lag der Schnitt zwischen 44
Jahren im Donnersbergkreis und 46 Jahren im Unstrut-Hainich-Kreis.27 Zwar kann grundsätzlich davon
ausgegangen werden, dass das „Altern“ der Menschen heutzutage wesentlich später einsetzt als es in
früheren Jahren der Fall war. Gleichwohl wird der gesellschaftliche Alterungsprozess nicht ohne Konsequenzen im Hinblick auf die Bereitstellung der Angebote zur Grundversorgung bleiben.
Der nahversorgungsrelevante Einzelhandel wird sich insbesondere auf ein verändertes Nachfrageverhalten einstellen müssen. Denn die sogenannten „Familieneinkäufe“ in großflächigen, vorwiegend mit
dem Auto erreichbaren Märkten werden abnehmen, und es ist zu erwarten, dass kleinere Verpackungseinheiten bevorzugt werden. Die Frage einer wohnortnahen Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen wird deshalb – auch raumplanerisch – stärker in den Mittelpunkt treten als bisher. Da Männer biologisch eine insgesamt geringere Lebenszeit zu erwarten haben, wird in einer zunehmend älter
werdenden Gesellschaft darüber hinaus die Anzahl allein lebender Frauen zunehmen. Die Nachfrage
wird dadurch deutlich „weiblicher“ werden, mit der Folge, dass Einkaufsmengen abnehmen und das
Bedürfnis nach persönlicher Beratung und Bedienung (Stichwort „Bedientheken“) wächst.28
Drittens sieht sich der Lebensmitteleinzelhandel seit Jahrzehnten einem stetig abnehmenden Ausgabenanteil für Lebensmittel gegenüber. Zwar steigen die Konsumausgaben der privaten Haushalte in
26
27
28
Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014c), S. 5
Vgl. Wegweiser Kommune (2015)
Für die Studie „Men Buy, Women Shop“ wurden im Jahr 2007 1.250 Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu
ihrem Einkaufsverhalten befragt. Ermittelt wurden deutliche Unterschiede in den Einkaufsgewohnheiten von Frauen und
Männern. Zu ähnlichen Resultaten kam eine in Deutschland von tns infratest durchgeführte Untersuchung zum OnlineShopping-Verhalten. Zur Studie „Men Buy, Woman Shop“ vgl. Wharton School of the University of Pennsylvania (2007)
16
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Deutschland insgesamt an. Der Anteil für Nahrungs- und Genussmittel an den Gesamtausgaben aber
sinkt. Im Jahr 1990 konsumierte jeder Bundesbürger im Durchschnitt Waren und Güter im Wert von
rund 11.300 Euro. 18 Prozent entfielen davon auf Ausgaben für den Erwerb von Nahrungs- und Genussmitteln. 20 Jahre später lag der Ausgabenanteil für Nahrungs- und Genussmittel 4 Prozentpunkte
darunter, während sich die Gesamtausgaben um rund 6.400 Euro je Bundesbürger erhöhten. In Westdeutschland sanken die anteiligen Ausgaben für Lebensmittel seit 1970 insgesamt um 10 Prozentpunkte. Die Verschiebungen lassen sich zum einen damit begründen, dass ein immer höherer Anteil
der Gesamtausgaben für die Bereiche „Wohnen“ (Stichwort: Kauf- und Mietpreise in städtischen Räumen) und „Verkehr“ (Stichwort: „Pendlergesellschaft“ in ländlichen Räumen) aufzuwenden ist.29 Nicht
zuletzt drückt sich hierin aber auch die vor allem in den 1990er Jahren geprägte „Geiz-ist-geil“30
Mentalität aus: billig muss der Einkauf sein. Discountorientierte Vertriebsformen des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels haben daher in der Beliebtheitsskala der Verbraucherinnen und Verbraucher in den vergangenen Jahren stetig hinzugewinnen können.31
Einwohner
Gebiet
gesamt
Prognose der Bevölkerungsentwicklung
Anteil >80 J.
2013
Einwohnerentwicklung
2013 – 2020
Anteil der über 80-jährigen
2013 – 2030
2020
2030
132.663
11,5 %
-1,89 %

-4,79 %

16,5 %

18,4 %

Landkreis Uelzen
92.356
12,8 %
-2,04 %

-5,53 %

17,6 %

18,6 %

Donnersbergkreis
75.192
10,7 %
-2,81 %

-6,71 %

14,6 %

16,3 %

104.245
11,5 %
-3,71 %

-10,36 %

16,5 %

18,4 %

80.767.463
5,4 %
-1,06 %

-4,23 %

7,5 %

8,3 %

Landkreis Dithmarschen
Unstrut-Hainich-Kreis
Deutschland
Datenstand zum 31.12. eines Jahres
Quelle: Amtliche Einwohnerstatistiken der Länder; Statistisches Bundesamt; Bertelsmann-Stiftung; eigene Darstellung
Tab. 3 Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in den Landkreisen zwischen 2013 und 2030
Alle drei Trends – Bevölkerungsrückgang, Zunahme der Hochbetagten und abnehmender Ausgabenanteil – werden einen Wandel im Verständnis wohnortnaher Infrastrukturangebote zur Grundversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner nach sich ziehen. Vor allem jedoch werden Auswirkungen
auf die Wirtschaftlichkeit kleinerer und peripher gelegener Lebensmittelgeschäfte zu erwarten sein.
29
30
31
Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), S. 130 f.
„Geiz ist geil“ war ein Werbeslogan der Elektronikhandelskette „Saturn“ in Deutschland und Österreich in den Jahren 2002 bis
2007. Er spiegelte eine Tendenz im deutschen Konsumentenverhalten wider, in dem vor allem der Kaufpreis einer Ware zählte,
während Merkmale wie Qualität oder Service in den Hintergrund traten. Die zunehmende Spar-Mentalität der Verbraucherinnen und Verbraucher bezeichnet man in Anlehnung an den Werbeslogan daher vielfach als „Geiz-ist-geil-Mentalität“.
Zu den Entwicklungen auf der Anbieterseite vgl. die Ausführungen in Kapitel 2.3
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
17
2.3
Prognose zu den Entwicklungen auf der Anbieterseite
Bei rückläufiger Mobilität steigt das Verlangen einer alternden Bevölkerung nach siedlungsnahen
Grundversorgungsangeboten. Um eine Einschätzung zu erhalten, inwieweit dieses Bedürfnis in den
Dörfern der vier Untersuchungsregionen heute und in Zukunft gestillt werden kann, wurde die Angebotssituation in einzelnen Gemeinden der ausgewählten Landkreise analysiert und die Ergebnisse den
allgemeinen Entwicklungen im Lebensmitteleinzelhandel gegenübergestellt. Als Stichprobe für die
Analyse herangezogen wurden alle Kommunen bis zu einer Größe von 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Dieser Wert markiert in etwa eine Grenze zwischen den typischen Einzugsbereichen der Betriebstypen „Übriges Lebensmittelgeschäft“ (bis 1.500 Personen) und „Supermarkt“ (ab 1.500 Personen). Grundsätzlich sind Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von weniger als 1.500 Einwohnerinnen
und Einwohner für ein Lebensmittelgeschäft traditioneller Prägung betriebswirtschaftlich als „kritisch“
zu bewerten. Vielerorts betreiben an derartigen Standorten daher bereits Freiwillige, Genossenschaften
oder Vereine sogenannte „Bürgerläden“.32
Mit Hilfe einer Sekundärdatenanalyse wurden die in den Gemeinden der untersuchungsrelevanten
Größenklasse für eine dörfliche Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genussmitteln wichtigen Lebensmittelgeschäfte33 mit Gesamtverkaufsflächen zwischen 100 Quadratmetern und 399 Quadratmetern ermittelt. Zur Validierung der Ergebnisse sind die Verwaltungen der Gemeinden und/ oder
Verwaltungsgemeinschaften im Januar 2015 schriftlich zu Aspekten befragt worden, die eine Prognose
zum Fortbestand des Versorgungsangebotes erlauben.34 Von den insgesamt 211 befragten Kommunen erteilten 43 eine Antwort. Dies entspricht einer Beteiligungsquote von 20,4 Prozent. Die Bereitschaft, an der Befragung teilzunehmen, fiel jedoch regional sehr unterschiedlich aus. Während aus den
Landkreisen Dithmarschen und Unstrut-Hainich jeweils etwa ein Drittel der angeschriebenen Kommunen Daten zur örtlichen Grundversorgungssituation übermittelte, lag die Rücksendequote der Gemeinden aus Rheinland-Pfalz bei mageren 3 Prozent. Von den vier befragten Samtgemeinde-Verwaltungen des Landkreises Uelzen antwortete – trotz mehrmaligen Nachfassens – keine einzige.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass in den ausgewählten Landkreisen in etwa einem Drittel (37,9 %)
der Gemeinden bis 1.500 Personen in Laufweite noch Angebote der Lebensmittel-Grundversorgung
bereitgestellt werden. Insbesondere die Betriebe des Lebensmittelhandwerks tragen zur wohnungsnahen (Teil-) Versorgung bei. Nur in weniger als jeder sechsten Gemeinde (14,2 %) ist derzeit nämlich
noch mindestens ein Lebensmittelgeschäft angesiedelt, das ein Vollsortiment mit nahversorgungsrelevanten Handelswaren führt. Von den insgesamt 107.667 Personen, die in den untersuchten Gemeinden
leben, ist 22.913 Bürgerinnen und Bürgern (21,3 %) ein örtlicher Zugang zu einem für die Daseinsvorsorge erforderlichen Mindestangebot an Nahrungs- und Genussmitteln möglich. Für 48 Prozent der im
Untersuchungsgebiet Lebenden sind Einrichtungen der Lebensmittel-Grundversorgung in fußläufiger
35
Entfernung nicht erkennbar. Die regionalen Unterschiede sind dabei jedoch beträchtlich. Während im
Donnersbergkreis (50 %) und im Landkreis Dithmarschen (51 %) immerhin noch mehr als die Hälfte der
Einwohnerinnen und Einwohner in Laufweite Nahrungs- und Genussmittel einkaufen können, ist es in
den Landkreisen Unstrut-Hainich (35 %) und Uelzen (26 %) gerade einmal jede/-r Dritte.
32
33
34
35
Zu den Möglichkeiten, auch in Gemeinden geringerer Einwohnerstärke wirtschaftlich tragfähige Angebotsstrukturen zu sichern, vgl. die Ausführungen in Kapitel 3.3
Entsprechend der Gruppe 47.2 der Ausgabe 2008 der Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt
Hierzu zählten insbesondere die Verkaufsfläche der Lebensmittelgeschäfte, der jährliche Netto-Umsatz sowie der Gewinn vor
Steuern im Geschäftsjahr 2013, das Gründungsjahr und – im Falle von Einzelunternehmen und Personengesellschaften – das
Alter der Betreiberin/des Betreibers.
Inwieweit in denjenigen Gemeinden, die nicht an der Befragung teilgenommen haben, Angebote der Direktvermarkung
und/oder des mobilen Einzelhandels bestehen, kann im Rahmen dieser Analyse nicht beurteilt werden.
18
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Eine in der Sortimentsausstattung angemessene Grundversorgung in Laufweite ist im Landkreis Dithmarschen lediglich für insgesamt 9.750 Personen möglich. Das entspricht einem Anteil von 20,2 % der
Bevölkerung in Gemeinden bis 1.500 Personen in Dithmarschen. In einem Fall gab die örtliche Gemeindeverwaltung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des dortigen Lebensmittelmarktes jedoch einen
„dringenden Handlungsbedarf“ an. Es ist zu befürchten, dass der Fortbestand zumindest dieses Betriebes akut gefährdet ist. Lediglich in 12 der untersuchungsrelevanten 116 Gemeinden ist noch mindestens ein Lebensmittelgeschäft angesiedelt. Weitere 15.002 Personen sind darüber hinaus in der Lage,
wenigstens einen Teil ihres kurzfristigen Bedarfs über die Angebote des Ladenhandwerks (Bäckerei/
Fleischerei) oder örtliche Direktvermarktungsstellen (Hofladen/ Wochenmarkt/ Verkaufsmobile) zu
decken. Für 23.579 Personen (48,8 %) ist demgegenüber eine fußläufige Versorgungsmöglichkeit nicht
erkennbar. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich etliche Gemeinden des Kreises räumlich sehr nah an zentralen Orten befinden. So grenzt beispielsweise das Gemeindegebiet von
Diekhusen-Fahrstedt direkt an das Unterzentrum Marne. Andererseits gibt es im Landkreis auch Gemeinden in der untersuchungsrelevanten Größe, die über ein größenuntypisches Angebot verfügen. So
sind in dem Ort Wesseln (377 Einwohner) beispielsweise gleich zwei Lebensmitteldiscounter angesiedelt. Der Grund hierfür ist die besondere Lage als Vorort der Kreisstadt Heide.
Einwohner
Gebiet
Gesamt
davon in
Gemeinden
< 1.500 EW
Gemeinden bis 1.500 Einwohner/-innen
gesamt
Anteil
an allen
Kreisgemeinden
2013
Landkreis Dithmarschen
mindestversorgt
teilweise
versorgt
nicht
versorgt
gesamt
validiert
gesamt
validiert
Gesamt
validiert
132.663
36,4 %
99
85,3 %
12
3
21
15
66
14
Landkreis Uelzen
92.356
14,4 %
15
55,6 %
4
-
3
-
8
-
Donnersbergkreis
75.192
43,9 %
70
86,4 %
8
-
24
2
38
.
Unstrut-Hainich-Kreis
104.245
12,5 %
27
64,3 %
6
3
2
1
19
6
Gesamt
404.456
26,6 %
211
79,3%
30
6
50
18
131
20
Datenstand der Einwohner/-innen zum 31.12. eines Jahres
Quelle: Amtliche Bevölkerungsstatistiken der Länder; Stichprobenerhebung im Januar/Februar 2015; eigene Darstellung
Tab. 4 Struktur des Lebensmittel-Angebotes in den Gemeinden der untersuchten Landkreise
Im Landkreis Uelzen ist weniger als die Hälfte der untersuchungsrelevanten Bevölkerung (48,7 %) ohne
einen erkennbaren fußläufigen Zugang zu Angeboten der Lebensmittel-Grundversorgung. Immerhin
6.817 Einwohnerinnen und Einwohnern ist es in 7 der 15 Gemeinden des Landkreises möglich, vor Ort
einzukaufen. In 4 Kommunen ist ein Lebensmittelgeschäft angesiedelt, für insgesamt 3.337 Personen
(25,1 %) ist momentan somit eine Mindestgrundversorgung gegeben. In drei weiteren Gemeinden mit
insgesamt 3.480 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine Versorgung mit Lebensmitteln vor Ort noch
eingeschränkt möglich. In diesen Gemeinden sind Verkaufsstellen des Bäckerei- und des Fleischereihandwerks angesiedelt. 8 der relevanten 15 Gemeinden des Kreises verfügen über kein erkennbares
Grundversorgungsangebot. Insgesamt 6.461 Personen sind daher notwendigerweise auf ein Auto oder
öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um den Grundbedarf an Lebensmitteln zu decken.
Mindestens einen Teil ihres kurzfristigen Bedarfs können rund 20.000 der untersuchungsrelevanten
32.990 Einwohnerinnen und Einwohner des Donnersbergkreises im eigenen Ort abdecken, ohne dafür
auf ein Auto oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein. In 32 der insgesamt 70 untersu-
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
19
chungsrelevanten Gemeinden werden Nahrungs- und Genussmittel über Einrichtungen des stationären Einzelhandels, des Ladenhandwerks oder der Direktvermarktung angeboten. 8 dieser Kommunen
verfügen über eine qualitativ angemessene Mindestversorgung. Dort erlauben Lebensmittelmärkte
den insgesamt 6.288 Personen (19,1 % der Bevölkerung in Gemeinden mit bis zu 1.500 Personen im
Kreis) einen fußläufigen Zugang zu den Sortimenten des kurzfristigen Bedarfsbereiches. Für 13.211
Einwohnerinnen und Einwohner (ca. 40 %) in zusammen 38 Gemeinden ist dagegen keine unmittelbare
Versorgungsmöglichkeit vor Ort erkennbar. Bei der Analyse fällt auf, dass die Gemeinden im Donnersbergkreis im Vergleich zu anderen Regionen noch über ein recht engmaschiges Netz an Bäckereiverkaufsstellen verfügen. Andererseits gibt es im Kreisgebiet auch viele „Schlafdörfer“, vor allem entlang
der Bundesautobahn A 63.
Im Unstrut-Hainich-Kreis ist eine Mindestversorgung für die Bevölkerung lediglich in 6 von 27 Gemeinden gegeben. Für die dort lebenden 3.538 Einwohnerinnen und Einwohner ist somit eine fußläufig
erreichbare, qualitativ angemessene Grundversorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln gegeben.
Von den übrigen 21 Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 1.500 Personen bieten 2 Kommunen insgesamt 1.086 weiteren Bürgerinnen und Bürgern immerhin Teilsegmente einer Lebensmittel-Grundversorgung. Für mehr als 8.400 Personen (64,6 % der relevanten Bevölkerung) in 19 kleinen
Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises ist aus der Analyse somit nicht erkennbar, dass sie einen fußläufigen Zugang zu Nahrungs- und Genussmitteln erhalten.
Die Ergebnisse aus den vier Untersuchungsregionen decken sich mit den drei wesentlichen Entwicklungen auf der Anbieterseite, die in Bezug auf den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln von besonderer Bedeutung sind:
Zunächst ist festzuhalten, dass trotz der
erkennbaren Erosionen in den ländlichen
Räumen die Verkaufsfläche im Lebensmit40
teleinzelhandel in den vergangenen JahrÜbrige LM-Geschäfte
(100 - 399 m² VKF)
35
zehnten deutlich gewachsen ist. Allein im
30
Zeitraum zwischen 2007 und 2013, der
Supermärkte
(400 - 999 m² VKF)
25
zurückliegenden Förderperiode des Euro20
Große Supermärkte
päischen Landwirtschaftsfonds für die Ent(1.000 - 2.499 m² VKF)
15
wicklung des ländlichen Raums36, der zu
SB-Warenhäuser
10
einem überwiegenden Teil die Mittel für
(ab 2.500 m² VKF)
5
die Dorfentwicklungsprogramme der LänDiscounter
0
der bereitstellt, kamen rund 1,8 Millionen
2007
2009
2011
2013
neue Quadratmeter LebensmitteleinzelQuelle: EHI Retail Institute; eigene Darstellung
handelsverkaufsfläche in Deutschland hinAbb. 7
Entwicklung der Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhan- zu. Dies entspricht einem Zuwachs von
del nach Betriebstypen
mehr als 5 Prozent. Da allerdings als Folge
der schrumpfenden Bevölkerung das Nachfragevolumen für die Nahrungs- und Genussmittelsortimente abnimmt, sank im gleichen Zeitraum der
erlöste Umsatz je Quadratmeter Verkaufsfläche um fast 2 Prozent.37 Der wirtschaftliche Druck auf die
einzelnen Betriebe wächst. Insbesondere Anbietern mit geringen Umsatzerlösen und einer schwachen
Rentabilität fällt es zunehmend schwerer, eine anhaltend rückläufige Produktivität zu verkraften.
Verkaufsflächen der Lebensmittelgeschäfte
in Deutschland in Mio. m²
36
37
Zum Europäischen Landwirtschaftfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) sowie zu den Dorfentwicklungsprogrammen der Bundesländer vgl. auch die Ausführungen in Kapitel 0
Vgl. EHI Retail Institute (2014)
20
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Hieraus leitet sich der zweite Trend auf der Anbieterseite ab: eine wachsende Konzentration der nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetriebe. Zwischen 2007 und 2013 nahm die Gesamtzahl der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland um 3.270 Betriebe ab. Dies entspricht einem Rückgang von rund 8
Prozent. In der für die wohnungsnahe Versorgung in den Dörfern und Ortsteilen so
Marktanteile der Lebensmittelgeschäfte
wichtigen Betriebsgrößenklasse unter 400
in Deutschland in %
Quadratmetern Verkaufsfläche („Übrige
100%
Übrige LM-Geschäfte
Lebensmittelgeschäfte“) ging die Anzahl
90%
(100-399 m² VKF)
der Verkaufsstellen im gleichen Zeitraum
80%
Supermärkte
70%
(400 - 999 m² VKF)
um fast 43 Prozent zurück. Von den rund
60%
8.900 Lebensmittelgeschäften im Jahr 2007
Große Supermärkte
50%
(1.000 - 2.499 m² VKF)
waren im Jahr 2013 nur noch knapp 5.000
40%
SB-Warenhäuser
übrig. Jeden Tag schließen demzufolge im
30%
(ab 2.500 m² VKF)
20%
Schnitt ein bis zwei kleine Nahversorger. Ihr
Discounter
10%
Anteil am Lebensmittelumsatz in Deutsch0%
2007
2009
2011
2013
land lag Ende 2013 bei gerade noch 3,5
Prozent.38 Zu der rückläufigen Entwicklung
Quelle: EHI Retail Institute; eigene Darstellung
trägt maßgeblich bei, dass die Betriebe
Abb. 8
Entwicklung der Marktanteile im Lebensmitteleinzelhandel
entweder dem wirtschaftlichen Druck nicht
nach Betriebstypen
mehr standhalten können oder – mangels
wirtschaftlicher Perspektive – keine Betriebsnachfolge finden. In jedem Fall leistet die Verschiebung der Betriebstypen einer Filialisierung des
Angebotes Vorschub, denn das Gros der aus dem Markt scheidenden Unternehmen ist – im Gegensatz
zur überwiegenden Zahl der großflächigen Märkte – inhabergeführt. Von diesem Wandel betroffen
sein werden die Dörfer und Ortsteile im
ländlichen Raum, zunehmend aber auch die
Marktanteile der Bäckerhandwerksbetriebe
Zentren städtischer Quartiere.39
in Deutschland in %
Nicht weniger deutlich verläuft die Entwick100%
Betriebe
90%
lung im Lebensmittelhandwerk. Zwar stellen
< 500 T€ Umsatz p.a.
80%
im Bäcker- und Fleischerhandwerk im Ge70%
gensatz zum Lebensmitteinzelhandel die
60%
Betriebe 500 T€ bis
50%
kleinen, meist sehr wohnortnah gelegenen
5 Mio. € Umsatz p.a.
40%
Betriebe noch immer einen Anteil von rund
30%
zwei Dritteln aller Verkaufsstellen in
Betriebe
20%
> 5 Mio. € Umsatz p.a.
Deutschland. Der Anteil der kleinen Bäcke10%
0%
reien am Gesamtumsatz hat sich jedoch
2007
2013
zwischen 2007 und 2013 mehr als halbiert.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks; eigene Darstellung
Über 60 Prozent des Umsatzes entfallen
Abb. 9
Entwicklung der Marktanteile im Bäckereihandwerk nach
inzwischen auf größere Filialunternehmen,
Betriebstypen
die mehr als 5 Millionen Euro Umsatz im
40
Jahr erwirtschaften. Eine Konzentration
und Filialisierung prägen auch die Entwicklung im Fleischerhandwerk. Ende 2013 besaß bereits mehr
als jeder vierte Fleischerfachbetrieb mindestens eine Filiale. Weil auch im Fleischergewerbe die Anzahl
38
39
40
Vgl. EHI Retail Institute (2014) sowie Nielsen (2014)
Vgl. z. B. Meyer-Odenwald (2015)
Vgl. Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (2014)
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
21
der Verkaufsstellen rückläufig ist, konzentriert sich der Umsatz auf eine schrumpfende Zahl an Unternehmen. Seit 2007 erhöhte sich der durchschnittliche Umsatz je Fleischerei um rund 25 Prozent.41
In diesem Marktumfeld verwundert es nicht, dass im Durchschnitt der vergangenen Jahre täglich mehr
42
als ein Bäckerei- und mehr als ein Fleischereifachbetrieb aus dem Markt ausgeschieden sind. Insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Räumen droht auf mittlere Sicht vielen weiteren kleineren
Ladenhandwerksbetrieben ebenfalls das wirtschaftliche Aus.
Als dritter Trend ist schließlich der Bedeutungsgewinn der discountorientierten Vertriebsformen zu
nennen. Mehr als 40 Prozent aller Betriebsstätten entfällt im Lebensmitteleinzelhandel inzwischen auf
diesen Vertriebstyp; über 45 Prozent aller Lebensmittelumsätze werden in Discountern getätigt. Die
Verkaufsflächenanforderungen dieses Betriebstyps sind jedoch sehr hoch. Für die Vertriebslinien „Netto“, „Norma“ und „Penny“ gelten Mindestanforderungen von 800 Quadratmetern, die Unternehmen
„Aldi“ und „Lidl“ fordern für Neustandorte Verkaufsflächen zwischen 1.000 und 1.200 Quadratmetern.
Entsprechend groß fallen die Einzugsbereiche der Discounter aus. Zwischen 4.000 („Netto“) und 10.000
(„Aldi“/“Lidl“) Personen sollten im Umfeld eines Marktes wohnen.43 Als Angebotsbaustein eines fußläufig erreichbaren Grundversorgungsangebotes in peripheren Dörfern und Ortsteilen ist der Betriebstyp
„Discounter“ somit nicht relevant.
Trotz einer allgemein steigenden Verkaufsflächenausstattung mit Nahrungs- und Genussmitteln bleiben weite Gebiete der dünn besiedelten ländlichen Regionen also ohne Lebensmittelangebot. In der
Konsequenz muss dort für jede Besorgung das Auto bewegt werden. Denn tragfähige Geschäftsmodelle für Online-Supermärkte und Lieferdienste, welche die Versorgungsdefizite in den Dörfern und
Ortsteilen ausgleichen könnten, sind nicht erkennbar. Im Vergleich zu anderen Handelssegmenten
nimmt der Online-Handel mit Lebensmitteln eine Nischenposition ein. Der Versand von Frischwaren ist
nämlich schwierig. Lange Lagerzeiten verbieten sich und für den Transport sind aufwendige und kostenintensive Verpackungen nötig. Den Mehraufwand auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwälzen, ist bislang nicht gelungen; für die preissensiblen Konsumentinnen und Konsumenten scheinen Lieferkosten von 5 Euro und mehr nicht akzeptabel. Wer auf die Weitergabe der Logistikkosten
verzichtet und die Waren zum gleichen Preis wie im stationären Handel anbietet, wird aufgrund der
geringen Gewinnmargen nicht kostendeckend arbeiten können.
Am Rande sei angemerkt, dass die Insolvenz der Drogeriemarktkette „Schlecker“ im Jahr 2012 zu einer
Verschärfung des Versorgungsproblems beigetragen hat. Schlecker übernahm mit seinen charakteristischen Kleinflächengeschäften in vielen Dörfern und Ortsteilen die Funktion eines ländlichen Nahversorgungsbetriebes. Die größten Mitbewerber, „dm“, „Rossmann“ und „Müller“, zeigten kein Interesse
an den ehemaligen „Schlecker“-Standorten. Sie sind, vergleichbar mit der Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, mit ihren großflächigen Fachmarktkonzepten auf zentrale Standortlagen fixiert.
Dass eine Konzentration auf große Flächen an zentralen Standorten den zu erwartenden Bedürfnissen
einer zunehmend alternden Gesellschaft entgegensteht, haben die Handelsunternehmen durchaus
erkannt. Auf den zunehmenden Alterungsprozess und seine Folgen reagieren sie mit verschiedenen
Kleinflächenkonzepten44, die auf die Bedürfnisse älterer und wenig mobiler Kundinnen und Kunden
41
42
43
44
Vgl. Deutscher Fleischer-Verband (2014)
Zwischen 2007 und 2013 ging die Anzahl der Betriebe im Bäckerhandwerk um mehr als 2.600, die der Fleischereien um mehr
als 2.800 zurück. Die Entwicklung der Verkaufsstellen folgt einem ähnlichen Trend. Vgl. Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (2014), Deutscher Fleischer-Verband (2014) sowie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014), S. 6
Vgl. DIWG STIWA (2012), S. 8
Die „Rewe“ hat beispielsweise ihr Ortsteilkonzept „nahkauf“ grundlegend modernisiert und neu positioniert, und die „tegut“
tritt seit 2010 in Hessen, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit dem speziell auf die Bedürfnisse des ländlichen Raums zugeschnittenen Konzept „Lädchen für alles“ am Markt an.
22
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
ausgerichtet sind. Denn eines scheint klar: Nahversorgungsstandorte in Wohngebietsnähe werden
autoorientierten Standorten in den Randlagen der zentralen Orte zukünftig voraussichtlich deutlich
überlegen sein. Höhere Logistikkosten und die momentanen raumplanerischen Rahmenbedingungen
halten viele Unternehmen allerdings von einer Re-Dezentralisierung ihres Angebotes bis in die ländli45
chen Räume ab.
45
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 3.1
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
23
3
Sicherung der dörflichen Versorgung. Handlungsoptionen der Politik
Nur etwa die Hälfte der Menschen in den Gemeinden mit bis zu 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner
in den vier ausgewählten Landkreisen haben einen fußläufigen Zugang zu Nahrungs- und Genussmitteln. In drei Fünfteln aller Gemeinden steht den Bewohnerinnen und Bewohnern im Ort gar kein
Grundversorgungsangebot bereit. Die Ergebnisse der Stichprobe sind wenig erfreulich, überraschen
aber nicht. Sie fügen sich nahtlos in eine Entwicklung ein, die seit Jahren insbesondere die ländlichen
Räume zeichnet: Nur noch knapp über 40 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in den dünn besiedelten ländlichen Kreise können den nächsten Lebensmittelmarkt zu Fuß in längstens 15 Gehminuten
erreichen.46 Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse steht der Politik eine Grundsatzentscheidung
bevor: Entweder es wird das Leistungsversprechen im Sinne des Grundgesetzes aufgegeben, einheitliche Lebensverhältnisse in den Teilräumen des Bundesgebietes zu wahren, oder es sind einschneidende
Korrekturen in der Raumplanung, der Strukturförderung und dem Leistungsangebot nötig. Mögliche
Ansätze, wie auch in Zeiten abnehmender Bevölkerung eine wohnungsnahe Grundversorgung gewährleistet werden kann, werden in den folgenden Kapiteln skizziert.
3.1
Raumplanung
Dass sich die Wegstrecken der Bürgerinnen und Bürger und damit die Entfernungen zum nächstgelegen Lebensmittelmarkt immer weiter vergrößern, ist vor allem zurückzuführen auf die Verschiebung
der Anteile einzelner Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel und die damit verbundenen baurechtlichen und raumplanerischen Konsequenzen.47 Denn großflächige Märkte benötigen Grundstücke
mit einer Fläche zwischen 3.000 und mehr als 10.000 Quadratmetern und frequenzstarke Standorte, die
mit dem Auto gut zu erreichen sind. Dörfliche Kernbereiche mit ihrer historisch gewachsenen, oftmals
Jahrhunderte alten Siedlungsstruktur bieten diesen Betriebsformen nicht die notwendigen Voraussetzungen. Die Betriebe wandern aus den Kernsiedlungsgebieten ab oder schließen.48 Dörfer und Ortsteile erleiden dadurch einen Funktionsverlust, der oftmals den Beginn einer Abwärtsspirale markiert.
Gleichzeitig ist eine zunehmend alternde Gesellschaft auf fußläufig erreichbare Angebote zur Daseinsvorsorge angewiesen. Die Entwicklung derjenigen Bevölkerungsgruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellt somit eine der wichtigsten Einflussgrößen auf die Raumplanung dar. Dabei gilt es
insbesondere zu beachten, dass jede Definition von „Nahversorgung“ bisher lediglich eine Annäherung
an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher siedlungsstruktureller Räume und
Generationen sein kann. Die Aufgabe der Raumplanung muss es deshalb sein, verbindliche Aussagen
in Bezug auf die inhaltlichen und räumlichen Aspekte einer bedarfs- und standortgerechten Grundversorgung der Bevölkerung in den peripheren ländlichen Räumen zu treffen.
Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Jahr 2009 wurde der Grundsatz einer nachhaltigen Raumentwicklung im Gesetz verankert. Sein Paragraph 2 schließt „die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung (...) auch in dünn besiedelten Regionen“ ausdrücklich
49
ein. Planungsrechtlich ist demnach ein Ansatzpunkt gegeben, den negativen Entwicklungen und Effekten einer sich beschleunigenden Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu begegnen.
46
47
48
49
Vgl. Neumeier, Stefan (2014), S. 59 ff.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 2.3
Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch die Regelungen der §§ 2 bis 4 BaunNVO i. V. m. § 11 Abs. 3 BauNVO.
Vgl. § 2 ROG
24
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Während die Leitvorstellungen der Raumordnung grundsätzlich eher programmatischen Charakter
haben, stehen die Ziele der Raumordnung als Instrument der Steuerung im Mittelpunkt.50 Sie haben
Normcharakter, denn in Paragraph 3 des Raumordnungsgesetzes ist definiert, dass „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren (...) Festlegungen in Raum51
ordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums“ zu erstellen seien.
In der Ausgestaltung ihrer Ziele sind die Länder weitestgehend frei. Als wichtigste Leitlinie ihrer Landes- und Regionalplanungen dient jedoch das „System zentraler Orte“52. Das in den 1930er Jahren
entwickelte Modell weist Städten und einzelnen Gemeinden eine Funktion als „zentraler Ort“ zu. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren. Darüber
hinaus gibt es Orte, denen keine zentralörtliche Funktion zugewiesen wird. Das Modell sieht vor, dass
ein zentraler Ort höherer Ordnung sich selbst und
zwei Nachbarorte niedrigerer Ordnung versorgt.53
INFOBOX:
Im Zusammenhang mit den strukturverändernden
Funktionen zentraler Orte
Entwicklungen, die durch einen Rückgang der Bevölkerung und eine zunehmende Entleerung der
Oberzentrum
ländlichen Räume ausgelöst wurden, haben einige
 deckt die Versorgung im kurz-, mittel- und
Länder sich von der traditionellen Dreiteilung gelöst.
langfristigen Bedarfsbereich ab
So weist der Landesentwicklungsplan Thüringens
 versorgt sich selbst und zwei Mittelzentren
beispielsweise seit 2004 lediglich die Funktionen
Mittelzentrum
„Grundzentrum“ und „Oberzentrum“ zu. Viele Län deckt die Versorgung im kurz- und mittelfristider haben zudem die Anzahl der zentralen Orte
54
gen Bedarfsbereich ab
gestrafft.
 versorgt sich selbst und zwei Grundzentren
Die Reduzierung der zentralen Orte geht einher mit
Grundzentrum
einem Konzentrationsprozess im Lebensmittelein deckt die Versorgung im kurzfristigen Bedarfszelhandel. In der Folge dünnen die Grundversorbereich ab
gungsangebote in der Fläche aus. Es zeigt sich, dass
 versorgt sich selbst und zwei Orte ohne zentraldas Zentrale-Orte-System als Steuerungsinstrument
örtliche Bedeutung
zu grobmaschig ist. Ohne eine Anpassung der Raumordnungsziele wird sich die Leitvorstellung einer
Quelle: : Kuschnerus; eigene Darstellung
nachhaltigen Raumentwicklung, nach der die EinAbb. 10 Funktionen zentraler Orte nach Christaller
richtungen und Angebote der Grundversorgung
auch in dünn besiedelten Regionen erreichbar bleiben sollen, in der Praxis nicht niederschlagen. Korrekturbedarf besteht insbesondere in folgenden
Punkten:

50
51
52
53
54
55
Das Hauptanliegen des Zentrale-Orte-Systems ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen,
Verwaltungs- und Dienstleistungsfunktionen in derartiger Weise auf die Orte der jeweiligen zentralörtlichen Funktion zu lenken, dass sie die Funktionsfähigkeit anderer zentraler Orte nicht beein55
trächtigen können. Weitgehend unbestimmt ist jedoch, welche Einrichtungen den jeweiligen
Funktionsstufen konkret zuzuordnen sind und über welche Ausstattungsmerkmale diese verfügen
sollen. In der politischen Diskussion wird es also darum gehen müssen, die Frage zu klären, ab welVgl. Kuschnerus, Ulrich (2007), S. 195 f.
Vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG
Das Modell wurde von dem deutschen Geografen Walter Christaller entwickelt und ist als Grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG
verankert.
Vgl. Kuschnerus, Ulrich (2007), S. 204 und S. 216
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009a); S. 6
Vgl. Kuschnerus, Ulrich (207), S. 222
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
25
cher Ausstattungsdichte die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet und ab wann sie nicht
mehr gegeben ist. In ihrem Beschluss aus dem Jahr 2009 sah die Ministerkonferenz für Raumordnung noch keine Notwendigkeit, einen verbindlichen Ausstattungskatalog auf nationaler Ebene zu
56
erstellen. Angesichts der klar erkennbaren negativen Entwicklungen in den ländlichen Räumen
sollte diese Haltung überprüft werden.

Die raumwirksamen Lenkungsmechanismen sind auf eine „abwehrende“ Steuerung gerichtet. Die
Baunutzungsverordnung enthält dazu Sondervorschriften, die eine „gebietsunverträgliche“ Störung
durch die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelmärkte in Wohngebieten verhindern soll. Eine gezielte „aktive“ Steuerung der kommunalen Bebauungsplanung im Sinne einer angemessenen wohnungsnahen Versorgung ist dagegen nicht vorgesehen. In der Theorie wird seit längerer Zeit darüber diskutiert, ob es den Gemeinden bereits auf Basis der heutigen Norm möglich ist, einen Betriebstypus „Kleines Nahversorgungsgeschäft mit ergänzenden Dienstleistungen“57 nach den Regelungen des § 1 Abs. 9 BauNVO in ihren Bebauungsplänen festzusetzen. Wünschenswert jedoch wäre, wenn funktionsbündelnde Einrichtungen, die einer qualitativen Daseinsvorsorge der örtlichen
Bevölkerung dienen, als eigenständige Unterart des festsetzungsfähigen Betriebstyps „Laden zur
Grundversorgung“ in das Planungsrecht aufgenommen würde.58 Dies würde bestehenden Lebensmitteleinzelhandels- und Ladenhandwerksbetrieben eine Planungssicherheit geben und die Unternehmen des Einzelhandels motivieren, die Verbreitung bedarfsgerechter Vertriebstypen zu verstärken.

Alternativ ließe sich das System der zentralen Orte dahingehend anpassen, dass eine zentralörtliche
Funktionszuweisung für die Versorgung im kurzfristigen Bedarfsbereich entfällt. Die Gemeinsame
Landesplanung für Berlin und Brandenburg hat sich für diesen Weg entschieden. Der Landesentwicklungsplan überträgt die Aufgabe der Grundversorgung auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden. Den Gebietskörperschaften obliegt es, die Ansiedlung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels so zu steuern, dass er wohnungsnah und in angemessener Weise zu erreichen ist.59
Abschließend sei darauf verwiesen, dass die Frage zukunftsgerechter Grundversorgungsstrukturen in
den ländlichen Raumen nicht nur eine Zukunftsaufgabe für die Raumplanung, sondern für viele gesetzliche Normen ist. So bewirken die Regelungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien
zur Umlagebefreiung beispielsweise eine ungleiche Lastverteilung zwischen den lebensmittelproduzierenden Industriebetrieben und dem inhabergeführten, nicht oder gering filialisierten Lebensmittelhandwerk. Und eine gesetzliche Neuregelung für Nachrangdarlehen im geplanten Kleinanlegerschutzgesetz, über das der Deutsche Bundestag Ende Februar 2015 in erster Lesung debattierte, läuft Gefahr,
sozialen und gemeinwohlorientierten Initiativen und Projekten, wie kleinen Bürgergenossenschaften,
die - in der Praxis einzig realistische - Möglichkeit zu nehmen, über Direktkredite notwendiges Eigenkapital zu akquirieren. Alternativen Konzepten, die zur Aufrechterhaltung einer wohnungsnahen
Grundversorgung auf die Beteiligung des Gewerbes sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort setzen,
würden im Keim erstickt. Die Aufgabe der Politik ist, bestehende Normen auf raumwirksame Verzerrungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Teilhabechancen der Bevölkerung auch in
den entlegenen Dörfern und Ortsteilen zu wahren.
56
57
58
59
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009b), S. 3
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 3.3.2
Vgl. Kuschnerus, Ulrich (2007), S. 44 und S. 265
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009a), S. 7
26
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
3.2
Finanzielle Förderung
Täglich geben Lebensmittelgeschäfte und kleine Supermärkte, Bäckereien und Fleischeren auf, weil
ihre schrumpfenden Umsätze einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr zulassen oder die Inhaber/
-innen für ihre in die Jahre gekommenen Betriebe keine Nachfolger finden. Dennoch lässt die aktuelle
Förderpolitik von Bund und Ländern keine klare Strategie zum systematischen Erhalt dörflicher Grundversorgungseinrichtungen erkennen. Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, das dem im Jahr 2001 etablierten landesweiten Nahversorgungsmodell „MarktTreff“ eine Priorität60 in der ländlichen Strukturförderung einräumt, erfolgt die Förderung von Projekten in der Dorf- und Regionalentwicklung überwiegend nach dem „Gießkannen-Prinzip“. Das angestrebte Ziel, den anhaltenden Konzentrationsprozess
nahversorgungsrelevanter Handels- und Dienstleistungsbetriebe zu stoppen und bedarfsgerechte
Grundversorgungsstrukturen auch in den dünn besiedelten ländlichen Räumen zu erhalten und wiederherzustellen, wurde mit dem bisherigen Förderansatz nicht erreicht. Der Rückgang der Betriebsstätten aus den Dörfern und Ortsteilen beschleunigt sich, und die Disparitäten zwischen städtischen und
ländlichen Regionen nehmen zu.
Mit einer Ausweitung der (punktuell wirkenden) Modellvorhaben oder einer weiteren Aufstockung der
Strukturfördermittel für die ländlichen Räume werden sich die verschärfenden Probleme in der Fläche
nicht lösen lassen. Auch bei einem Patienten, dem man eine Medizin verabreicht, die aufgetretene
Krankheitssymptome nicht lindert, bliebe eine Erhöhung der Wirkstoffdosis ohne den erhofften Heilungserfolg. Im Gegenteil: Durch die Intensivierung der Medikation potenzierte sich die Gefahr, dass
ungewünschte Nebenwirkungen auftreten. Soll das Leistungsversprechen einer gleichberechtigten
Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in den ländlichen Räumen eingelöst werden, ist eine klare
Schwerpunksetzung der Förderung notwendig.
Dass die Belange einer zukunftsgerichteten Nahversorgung in den Dorferneuerungsprogrammen bislang zu wenig Berücksichtigung finden, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass der Fokus der Förderung lange Zeit auf die Immobiliensanierung und die Dorfverschönerung gerichtet war. In dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“, der seit 1961 in den Ländern und im Bund durchgeführt
wird, war der Verschönerungsaspekt der ländlichen Strukturförderung bis zum Jahr 1997 sogar namentlich verankert. Seit 1998 soll verstärkt zum Ausdruck gebracht werden, dass veränderte Bewertungskriterien nicht bloß architektonische und raumgestalterische Belange, sondern auch wirtschaftliches Engagement und soziale Initiative berücksichtigen. Der Wettbewerb erhielt den Namenszusatz
„Unser Dorf hat Zukunft“, der seit der Ausschreibung im Jahr 2007 zu seiner offiziellen Bezeichnung
61
aufrückte. Eine konsequente Ausrichtung des Wettbewerbs an den Prinzipien der ökonomischen,
ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit erfolgt allerdings bis heute nicht.
Dabei darf die Politik das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Förderung nicht länger ignorieren. Projekte,
die eine Unterstützung durch öffentliche Mittel erfahren, müssen auf Dauer wirtschaftlich tragfähig
sein (ökonomische Nachhaltigkeit). Wie in der Privatwirtschaft üblich, sollten fundierte betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen als Maßstab zur Beurteilung der erwarteten Wirtschaftlichkeit herangezogen werden. Die weit verbreiteten „Grob-Planungen“, die nicht selten mehr den Wunsch als die
Realität abbilden, reichen hierfür keinesfalls aus. Dass zahlreiche Vorhaben nach dem Auslaufen der
60
61
Zwar wird die Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung im Land Schleswig-Holstein grundsätzlich nach dem
LEADER-Konzept der Europäischen Union umgesetzt. Hierzu wurden landesweit 21 sogenannte „AktivRegionen“ gegründet,
die in einem partizipativen Prozess über die Förderung von Projekten in ihren Regionen entscheiden. Für „MarktTreffs“ stellt
das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes allerdings aus EU-, Bundes- und
Landesmitteln eine Anschub-Förderung bereit. Darüber hinaus hat das Ministerium ein landesweites Projektmanagement eingerichtet, das öffentliche Verwaltungen, Politik und Unternehmen bei der Umsetzung des MarktTreff-Modells vor Ort unterstützt.
Zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2014d), S. 8
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
27
Förderphase scheitern, liegt auch darin begründet.62 Angeregt wird, die betriebswirtschaftliche Planung
zukünftig von fachlich geeigneten und für die Aufgabe zugelassenen Büros erstellen zu lassen. Vergleichbare Standards bestehen in der öffentlichen Gewerbeförderung seit Langem.63
Aufgrund der betriebswirtschaftlichen Restriktionen wird es nicht möglich sein, den Ansatz „Jedem
Dorf ein Dorfladen“ weiter zu verfolgen. Denn nicht an allen Standorten sind stationäre Einrichtungen
tragfähig zu betreiben. Dort, wo sich privatwirtschaftliche Angebote nicht rechnen, unterstützt die Förderpolitik zunehmend bürgerschaftliches Engagement. Freiwillige springen in die Bresche und eröffnen
sogenannte Bürgerläden. Zwei Gesichtspunkte werden dabei allerdings sowohl von den Fördermittelgebern als auch von den Fördermittelnehmern meist übersehen: Erstens besteht eines der wesentlichen Probleme kleinflächiger Lebensmittelgeschäfte in peripheren Räumen darin, eine bedarfsgerechte
Warenlogistik mit wirtschaftlichen Konditionen für die Unternehmen zu sichern. Ehrenamtliche können
dieser Frage nicht ausweichen. Zweitens stehen auch Bürgerläden vor der Herausforderung, eine Mindestrentabilität zu erzielen. Wird die „schwarze Null“ verfehlt, sind die Freiwilligen in der Regel nur
eingeschränkt bereit, entstandene Verluste auszugleichen. Viele – auch öffentlich geförderte – Bürgerläden schließen ihren Geschäftsbetrieb aus diesem Grund bereits nach wenigen Monaten.
Abb. 11
Qualitative Daseinsvorsorge eröffnet umfassende Teilhabe-Chancen
Gleichwohl hat die Strukturförderung die Aufgabe, zur Verfügung stehende öffentliche Mittel so einzusetzen, dass das Ziel einer angemessenen Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grund-
62
63
Das im Rahmen des Modellvorhabens „Daseinsvorsorge 2030 – innovativ und modern – eine Antwort auf den demografischen
Wandel“ des Bundesinnenministeriums geförderte Projekt „KitaMobil“ in der sachsen-anhaltinischen Verbandsgemeinde
Beetzendorf-Diesdorf nutzen nach Auskunft der Bürgermeisterin beispielsweise lediglich „regelmäßig 4 bis 5 Familien“. In Bezug auf das im Rahmen des Modellvorhabens „LandZukunft“ geförderte Projekt „KombiBus“ im Netzwerk „Produktion, Versorgung und Logistik“ Uckermark gibt die Bundesregierung gar an, dass „bisher noch eine weitere Querfinanzierung des
KombiBus Transports notwendig“ ist. Vgl. hierzu Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2015), S. 16
Für Beratungsprodukte der bundeseigenen KfW-Bank können beispielsweise nur Berater eingesetzt werden, die alle richtliniengemäßen Eigenschaften erfüllen, in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das jeweilige Beratungsprodukt zugelassen
sind.
28
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
versorgung für alle Bevölkerungsgruppen und in allen Teilräumen erreicht werden kann (soziale Nachhaltigkeit). Folgende Leitlinien sollten daher in der Förderpolitik Berücksichtigung finden:


Die Maßgaben ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit erfordern es, dass sich zukunftsgerichtete
Förderinstrumentarien konsequent an einem dienstleistungsorientierten Ansatz ausrichten. In das
Zentrum der Unterstützungsleistungen sollte die Frage des Zugangs zu den Angeboten der Daseinsvorsorge rücken. Die heute vorherrschende städtebauliche Ausrichtung der Programme sollte
dagegen in den Hintergrund treten. Der Ansatz „Jedem Dorf ein Dorfladen“ wandelt sich somit in
den Gedanken „Eine gesicherte Daseinsvorsorge für alle Dorfbewohner/-innen“. Lieferservices,
„Bürgerbusse“ und Sammeltaxen, Verkaufswagen oder Dienstleistungsterminals erhielten auf diese
Weise eine Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg, und dem Auf- und Ausbau innovativer, technikbasierter Angebote (von e-Learning-Services über den Online-Supermarkt bis zur Telemedizin) würde
zugleich Vorschub geleistet.
Der zugangsorientierte Ansatz bedeutet keineswegs, dass die institutionelle Förderung aufgegeben
werden muss. Neu- oder Umbauten von Immobilien sollten mit öffentlichen Mitteln jedoch nur
noch dort in den ländlichen Räumen unterstützt werden, wo sich auf Dauer eine wirtschaftliche
Tragfähigkeit der Nutzungen ergibt, ohne benachbarte Angebote in ihrer Existenz zu gefährden.
Der Kannibalisierungseffekt, der von nicht standortangemessenen Betrieben ausgeht, ist maßgeblich mitverantwortlich für das anhaltende Sterben kleinflächiger Lebensmittelläden. Zukunftsgerichtete Förderpolitik betrachtet Lösungen zur Sicherung einer wohnungsnahen Grundversorgung also
nicht mehr lokal (ortsteilbezogen oder auf Gemeindeebene), sondern regional (in einem kommunalen Verbund). Besonders die benachteiligten Bevölkerungsgruppen und dünn besiedelte Regionen
werden von einer Aufgabe des „Klein-Klein“ profitieren.64
Schließlich sollte die Förderpolitik in Zeiten sich verknappender und verteuernder fossiler Ressourcen
klima- und umweltschonende Vorhaben bevorzugen (ökologische Nachhaltigkeit). Gerade im Hinblick
auf die kleinflächigen inhabergeführten Lebensmittelläden besteht ein hoher Handlungsdruck. Rund
drei Viertel des Energieverbrauchs entfällt im stationären Lebensmitteleinzelhandel auf Kälte- und Beleuchtungsanlagen. Die in den Betrieben eingesetzten Kühlmöbel und technische Anlagen stammen
jedoch meist noch aus der Zeit der Ölkrisen in den 1970er Jahren. Was damals als ressourcensparend
galt, entspricht keineswegs den heutigen Standards. Die Rückmeldungen aus den vier untersuchten
Landkreisen bestätigen, dass ein Energieverbrauch von 75.000 Kilowattsunden und mehr pro Jahr in
Märkten mit 100 bis 400 Quadratmetern Verkaufsfläche durchaus nicht unüblich ist. Jedes Jahr lasten
Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro auf diesen Unternehmerinnen und Unternehmern. Das beeinträchtigt die Rentabilität der Betriebe massiv.
Mit „tegut... gute Lebensmittel“ und „REWE nahkauf“ unterstützen zwei bedeutende Unternehmen des
Lebensmitteleinzelhandels inhaltlich die Arbeit der Initiative NAHVERSORGT. Beide Firmen setzen sich
in besonderem Maße für ein nachhaltiges Wirtschaften ein. So zeichnete beispielsweise die Deutsche
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen das „REWE Green Building – Konzept Zukunft“ als weltweit ersten
Supermarkt mit dem Nachhaltigkeitssiegel in Gold aus. Die Erfahrungen aus den Märkten dieser Unternehmen zeigen, dass sich durch den Einsatz zeitgemäßer Kälte- und Beleuchtungsanlagen der Energieverbrauch der Betriebe um nahezu die Hälfte senken und die Effizienz der eingesetzten Energie
65
deutlich erhöhen lassen. Um nicht zuletzt eine ökonomische Nachhaltigkeit der Grundversorgungsinfrastrukturen zu erreichen, sollte die künftige Förderpolitik den ökologischen Aspekt der Förderprojekte stärker berücksichtigen.
64
65
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 2.3 und Kapitel 3.3.2
Vgl. REWE (2014), S. 11
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
29
Es wäre jedoch falsch, den Blick dabei ausschließlich auf Neubau-Vorhaben zu richten. Derzeit werden
noch in vielen Ort des ländlichen Raums Teilsegmente der Lebensmittel-Grundversorgung, insbesondere über Verkaufsstellen des Bäckerei- und Fleischereihandwerks, bereitgestellt.66 In den vier untersuchten Landkreisen ist dies in rund 38 Prozent der Gemeinden bis 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner der Fall. Etwa 52 Prozent aller Personen dieser Regionen können fußläufig Lebensmittel einkaufen. Zur Sicherung und Stärkung dieser Angebote sollten die Förderinstrumentarien eine Modernisierung und einen qualitativen Ausbau der Betriebe durch Funktionsbündelungen deutlich stärker unterstützen als dies bisher über die Dorfentwicklungsprogramme der Fall ist.
In einer Vielzahl an Programmen stehen unterschiedliche Instrumentarien, wie Zuschüsse, Darlehen
oder Bürgschaften, zur Förderung der Strukturen in den ländlichen Räumen bereit. Wenn die Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung als politische Aufgabe verstanden und ernstgenommen
wird, dann ist eine Bündelung und Fokussierung dieser Fördermöglichkeiten auf das Thema nötig.
Über eigene Programme (z. B. die KfW-Förderprogramme oder das Städtebauprogramm „Kleinere
Städte und Gemeinden“) oder die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“67 kann der Bund in die Strukturförderung der ländlichen Räume direkt eingreifen. Über die Nationale Rahmenrichtlinie nimmt er
zudem Einfluss auf die Ausgestaltung der Dorferneuerungsprogramme der Länder. Bis zur künftigen
EU-Förderperiode ab 2021 sollten Bundes- und Landespolitik die Zeit nutzen, die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine nachhaltige und dienstleistungsorientierte Infrastrukturförderung in den dünn besiedelten Regionen zu schaffen.
3.3
Entscheidungshilfen zur Umsetzung
Der Hauptausschuss der Ministerkonferenz für Raumordnung erkannte bereits im Jahr 2009 „ein Defizit
(...) in der noch zu geringen Umsetzung und Kommunikation von vorliegenden theoretischen und vorbildlich umgesetzten alternativen Angeboten“. In seinem Bericht zum demografischen Wandel und zur
Daseinsvorsorge schlug er deshalb vor, Kontakt- und Austauschmöglichkeiten zur Beförderung umsetzungsfähiger Konzepte über Datenbanken zu vermitteln.68 Allein mit dem Auf- und Ausbau von
Datenbanken wird es nach Ansicht der Autoren jedoch nicht getan sein. Denn einerseits erreichen die
aus den finanziell geförderten Modellvorhaben hervorgegangenen Projekte eine wirtschaftliche Trag69
fähigkeit zum Teil nicht. Andererseits ist ein Übertragen der konkreten Vorhaben auf Standorte unterschiedlicher siedlungsstruktureller Räume ohne eine bedarfsgerechte Anpassung meist nicht möglich. Was benötigt wird, sind fachliche Unterstützung und zielführende Entscheidungshilfen.
3.3.1 Für kommunale Akteure
In Zukunft bedarf es einer deutlich stärkeren Sensibilisierung der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus kommunaler Politik und öffentlicher Verwaltung für die Thematik der wohnungsnahen Grundversorgung. Eine Betroffenheit der eigenen Kommune durch akute oder drohende
Versorgungsdefizite vor Ort wird noch immer häufig entweder gar nicht erkannt, oder es wird Fehlentwicklungen nicht entschieden genug begegnet. Dass sich nur etwa jede fünfte Gemeindeverwal-
66
67
68
69
Zur Abgrenzung der Begrifflichkeiten vgl. die Ausführungen in Kapitel 2.1
Laut Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist geplant diese Gemeinschaftaufgabe zu einer „Gemeinschaftsaufgabe
ländliche Entwicklung“ auszubauen. Vgl. hierzu Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2015), S. 10 f.
Vgl. Ministerkonferenz für Raumordnung (2009a), S. 12 f.
Vgl. Kapitel 3.2
30
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
tung an der Befragung zur derzeitigen Ausgestaltung der örtlichen Versorgungsinfrastruktur im Lebensmitteleinzelhandel beteiligte, deutet auf ein eher inaktives Verhalten.70
Darüber hinaus scheinen gravierende Fehleinschätzungen in Bezug auf die momentane und zukünftige
Versorgungssituation einem proaktiven Handeln entgegenzustehen. Beispielhaft erwähnt seien die
Zweifel des leitenden Beamten einer Amtsverwaltung in Dithmarschen mit Blick auf die siedlungsstrukturelle Zuordnung des Landkreises zum Typ „dünn besiedelter ländlicher Raum“. Das Kriterium „ländlich“ träfe seiner Ansicht nach auf keine Gemeinde des Amtsbezirkes zu, teilte er den Autoren des vorliegenden Diskussionspapieres im Rahmen der kommunalen Befragung mit. Probleme mit der Nahver71
sorgung seien für ihn zudem nicht erkennbar.
In dieser Einschätzung drücken sich schließlich traditionelle Denkmuster aus, die zukunftsgerechten
Lösungen im Wege stehen. Weit verbreitet ist zum einen die Auffassung, das Ausdünnen der Versorgungsinfrastrukturen lasse sich durch einen hohen Mobilisierungsgrad der Landbevölkerung ausgleichen. Zwar weist das Deutsche Mobilitätspanel, das regelmäßig im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstellt wird, einen weiter steigenden Anteil „mobiler“ Bundesbürger aus. Nach dem aktuellen
Bericht zur Alltagsmobilität und Fahrleistung in Deutschland verfügen selbst in den Altersgruppen der
über 70-jährigen rund 80 Prozent der Personen über einen Pkw-Führerschein.72 Sich auf ein gleichbleibendes Mobilitätsverhalten zu verlassen, ist nach Ansicht der Autoren allerdings aus den folgenden
Gründen eine äußerst riskante Strategie:
Erstens wird der Trend der Alterung der
Anteil an Personen mit regelmäßiger persönlicher
Bevölkerung weiter anhalten. In den unterPkw-Verfügbarkeit
suchten Landkreisen wird den Prognosen
100%
zufolge bis 2030 mehr als jeder Sechste 80
90%
Jahre und älter sein. Mit steigenden Lebens80%
70%
jahren nehmen die Bereitschaft und die
60%
Fähigkeit, Einkaufsfahrten auf sich zu neh50%
men, ab. Auf das Bundesgebiet bezogen
40%
verfügt zudem nur knapp die Hälfte der
30%
20%
Personen in der Altersgruppe zwischen 61
10%
und 70 Jahren über einen regelmäßigen
0%
Zugang zu einem privaten Auto, in der Al18 - 25 J.
26 - 35 J.
36 - 50 J.
51 - 60 J.
61 - 70 J. 71 J. u. mehr
tersgruppe der über 70-jährigen sind es gar
Quelle: Streit, Tatjana et. al. (2015); eigene Darstellung
73
weniger als 43 Prozent. Zweitens nehmen
Abb. 12 Anteil an Personen mit regelmäßiger persönlicher Pkwdie räumlichen Entfernungen zu den VerVerfügbarkeit
wandten und Bekannten nicht zuletzt wegen
des anhaltenden Wegzugs der Jungen und Mobilen in die Städte zu. Die Chancen auf gemeinsame
Einkaufsfahrten und private Bringdienste schwinden mit zunehmender Entleerung der ländlichen Räume. Für die Zukunft einseitig auf familiäre Unterstützung und eine intakte Nachbarschaftshilfe zu setzen, wird die Problemlage nur verschärfen.
Zum anderen herrscht die Meinung vor, es müsse, dem verfassungsgemäßen Grundsatz einer marktwirtschaftlichen Ordnung folgend, den Handels- und Dienstleistungsunternehmen überlassen werden,
wo und in welcher Form die Bereitstellung privatwirtschaftlicher Angebote zur Daseinsvorsorge erfolgt.
70
71
72
73
Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 2.3
Zur Struktur der Gemeinden und der Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Dithmarschen vgl. die Ausführungen in Kapitel
2.2, zur Einordnung der siedlungsstrukturellen Kreistypen vgl. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2014)
Vgl. Streit, Tatjana et al. (2015), S. 32 ff.
Vgl. ebenda
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
31
Die Frage einer umfassenden und wirtschaftlich tragfähigen Ausstattung der Gemeinden mit den Angeboten nahversorgungsrelevanter Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote wird im Rahmen
kommunaler und regionaler Planungsprozesse deshalb häufig nicht als Aktionsfeld der öffentlichen
Hand aufgefasst. Verweise der befragten Kommunalverwaltungen, dass man aufgrund fehlender personeller Ressourcen mit der Alltagsarbeit ausgelastet sei und die Bürgerinnen und Bürger dort, wo sie
es wünschten, auf Online-Vertriebsmodelle zurückgreifen oder Lücken in der Versorgungsstruktur
durch Eigeninitiative schließen könnten, deuten hierauf hin. Dabei übersehen die kommunalen Akteure
allerdings ihren im Sozialstaatsprinzip fixierten Auftrag, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich
privates und öffentliches Engagement zielgerichtet zur Entfaltung bringen kann.
In einem Umfeld, in dem sich die Handels- und Dienstleistungseinrichtungen der Grundversorgung an
wenigen zentralen Standorten konzentrieren, Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs in den
peripheren ländlichen Räumen aus Wirtschaftlichkeitsgründen ausgedünnt oder eingestellt werden
und ein Zugang zum leistungsfähigen Internet gar nicht verfügbar ist, sollte die Politik also über drei
zentrale Maßgaben den öffentlichen Verwaltungen Handlungsleitlinien an die Hand geben:

Ohne in den betrieblichen Wettbewerb einzugreifen, müssen zunächst alle raumplanerischen Möglichkeiten anwendet werden, um eine Fragmentierung der stationären Angebotsstrukturen zu verhindern. Insbesondere in dünn besiedelten Regionen lässt sich einer Erosion der Grundversorgungsangebote nur mit einer geordneten und gezielten Entwicklung von Standorten und Regionen
begegnen. Vitale Ortszentren und wohnungsnahe Versorgungsbereiche erhöhen nicht nur die
Wohlfahrt der Allgemeinheit, sondern sie sorgen auch für eine Steigerung der unternehmerischen
Investitions- und Planungssicherheit. Dieser Zusammenhang wird vielerorts nicht erkannt. Einer
ausreichenden Qualifizierung der Akteure auf allen Ebenen der Raumplanung sollte deshalb oberste Priorität eingeräumt werden.

Dort, wo trotz raumplanerischer Steuerung Grundversorgungsangebote in Laufweite fehlen, bedarf
es zwingend einer belastbaren und ausdifferenzierten politischen Entscheidung, wie der Anspruch
der immobilen Bevölkerungsteile auf eine selbstbestimmte Daseinsvorsorge im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe erfüllt werden kann. Soll der Trend zu einer Spaltung und Entsolidarisierung der
Gesellschaft abgewendet werden, dürfen sich Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik dieser Debatte nicht weiter entziehen; konkrete Lösungen, die sich in die kommunalen Planungsgrundsätze einfügen lassen, sind gefordert.

74
Die Entwicklung und Verbreitung technikbasierter Lösungen abzuwarten, wäre fatal. Sie entzöge
der Mehrheit der in den peripheren ländlichen Räumen lebenden Bürgerinnen und Bürgern auf
lange Sicht die Chance auf eine selbstbestimmte Daseinsvorsorge und damit auf eine gleichberechtigte Teilhabe. Auch wenn immer wieder kleine und große Unternehmen versuchen, auf diesem Geschäftsgebiet Fuß zu fassen: dünn besiedelte ländliche Regionen haben sie dabei nicht im Blick. 74
Die kommunalen Akteure sollten daher den Auf- und Ausbau qualifizierter Nahversorgungseinrichtungen in der Fläche forcieren. Hierfür bedarf es einer eindeutigen politischen Willensbekundung.
Vgl. hierzu auch Bünder, Helmut (2014), Frankfurter Allgemeine Zeitung (2014) und Heeg, Thomas (2015)
32
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3.3.2 Für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Anbieterinnen und Anbieter nahversorgungsrelevanter Handels- und Dienstleistungsangebote
bewegen sich auf einem Grat zwischen Wunschvorstellung und bedarfsgerechtem Angebot. In Bezug
auf den Lebensmitteleinzelhandel richten sich die Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten
und oftmals auch der Akteure aus kommunaler Politik und öffentlicher Verwaltung auf großflächige
oder discountorientierte Betriebstypen. Bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben
bleiben in den Dörfern und Ortsteilen jedoch kleinflächige Supermärkte. An der Nahtstelle dieser beiden – scheinbar – widersprüchlichen Seiten zu bestehen, scheint den meisten Unternehmerinnen und
Unternehmern unmöglich. Die abnehmende Zahl kleiner Supermärkte und übriger Lebensmittelgeschäfte wird hierfür gerne als Beleg angeführt.
Dabei gibt es durchaus erfolgreich umgesetzte, wirtschaftlich tragfähige Nahversorgungskonzepte für
den dünn besiedelten ländlichen Raum, die als Vorbilder taugen. Ihr Erfolg liegt zum einen darin begründet, dass sie als moderne Nachbarschaftsmärkte auftreten, die „Einkaufen“ nicht mehr ausschließlich darauf reduzieren, das Bedürfnis ihrer Kundinnen und Kunden nach Essen zu stillen. Vielmehr entwickeln sie über eine „emotionale“ Ansprache einen hohen Wiedererkennungswert und eine eigene
Anziehungskraft. Ob Weinproben oder Kunstausstellungen, ob lokale Produkte oder Holdienste: Durch
einen intensiven persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung gelingt es den Unternehmerinnen und
Unternehmern, eine hohe Kundenbindung zu erreichen. Eine Mischung aus Markenartikeln und Handelswaren befriedigt zudem das Begehren der Käuferschaft nach preislich günstigeren Sortimenten.
Abb. 13 Zukunftsgerichtete Nahversorgung bildet regionale Partnernetzwerke
Ländliche Lebensmittelversorgung, die auch in Zukunft Bestand haben will, sucht sich darüber hinaus
Partner. Im Idealfall sind die dörflichen Lebensmittelmärkte eingebettet in ein multifunktionales Zentrum, das neben dem Laden auch die Arztpraxis, das örtliche Kreditinstitut, den Bürgertreff und weitere
Angebote und Einrichtungen der Grundversorgung umfasst. Derartige Versorgungsnetzwerke erhöhen
nämlich nicht nur die Kundenfrequenz, die zu einem Anstieg des Umsatzes und zu einer verbesserten
Rentabilität führt. Ihre Koppelungseffekte steigern zudem die Attraktivität des Standortes, die sich
ihrerseits positiv auf die Wanderungsbewegungen der Bevölkerung auswirkt und den Entleerungspro-
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
33
zess abschwächt. Eine Vernetzung mit (innovativen) Mobilitätskonzepten oder angepassten mobilen
Versorgungsangeboten erhöht die Chance auf wirtschaftlichen Erfolg um ein Weiteres.
Die Herausforderung, sich aus dem Abwärtssog zu lösen, ist nicht ausschließlich eine unternehmerische Frage, sondern auch eine politische Entscheidung. Denn das Ziel, standortangepasste und zukunftsfähige Grundversorgungsmodelle zu schaffen, ist nur regional mit einem konzeptionell durchdachten und planvollen Vorgehen zu leisten. Die damit verbundenen Aufgaben sollten deshalb auf
mehrere Schultern verteilt werden; die einzelne Unternehmerin oder der einzelne Unternehmer wäre
damit überfordert. In diesem Prozess sollten die Gebietskörperschaften – sei es die einzelne Gemeinde
oder ein kommunaler Verband – die Rolle des Initiators und Kommunikators übernehmen. Ihre Aufgabe ist es, den noch verbliebenen Betrieben gezielte Hilfestellung beim Umbau zu einer demografiegerechten Ausgestaltung der Angebotsstrukturen anzubieten. Denn wie auch immer die konkrete Lösung vor Ort im Einzelfall aussehen mag, sie muss sich auf Dauer wirtschaftlich tragen.
Betrieben werden die kleinflächigen Lebensmittelläden in den ländlichen Räumen nahezu ausschließlich von selbstständigen Kaufleuten.75 Wie die Befragung in den vier ausgewählten Landkreisen gezeigt
hat, reicht die Tradition der Geschäfte zum Teil bis zum Beginn des vorherigen Jahrhunderts zurück.
Die Befragung hat aber auch gezeigt, dass die Mehrzahl der Unternehmerinnen und Unternehmer 60
Jahre und älter ist. In diesem Zusammenhang richtet sich ein besonderes Augenmerk auf frühzeitige
Maßnahmen zur Sicherung einer Betriebsnachfolge. Belastbare Erfahrungen aus der betrieblichen Beratung zeigen, dass sich mögliche Betriebsaufgaben wegen wirtschaftlicher Probleme oder nicht geregelter Nachfolge erkennbar einfacher und effizienter abwenden lassen, wenn die Problemlösung bereits in einem frühen Stadium beginnt.
Politik sollte deshalb präventiv handeln und über ein gezieltes Monitoring Handlungsbedarfe identifizieren. In den vier untersuchten Landkreisen konnten (oder wollten) lediglich zwei Gemeindevorstände
Angaben zum Lebensalter der Maktbetreiber/-innen machen, einer war in der Lage, den (ungefähren)
Jahresumsatz des Geschäftes zu beziffern. Gleichzeitig ist den Gebietskörperschaften anzuraten, zentrale Anlauf- und Unterstützungsstellen zu schaffen, über die der Zugang zu einer professionellen, auf
den Erhalt wohnungsnaher Versorgungsinfrastrukturen gerichteten Beratung und Begleitung eröffnet
wird. Für den Bereich der Existenzgründung bestehen in einigen Regionen spezielle Kompetenzzentren, die Gründungswillige über rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten informieren.
Die positiven Erfahrungen, die mit derartigen Einrichtungen gesammelt werden konnten, sollten die
Politik ermutigen, für die gesellschaftlich so bedeutende Frage der wohnungsnahen Grundversorgung
einen ähnlichen Weg einzuschlagen.
75
Eine Ausnahme bildet das im Jahr 2010 von dem Handelsunternehmen „tegut“ gestartete Kleinflächenkonzept „tegut... Lä dchen für alles“. Betreiber/-innen schließen hier einen Handelsvertretervertrag mit dem Handelsunternehmen ab. Die Vergütung erfolgt auf Provisionsbasis.
34
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4
Ausblick
Der seit Jahren anhaltende Rückzug nahversorgungsrelevanter Handels- und Dienstleistungsangebote
aus den Dörfern und Ortsteilen hält unvermindert an. Die Strukturförderung des Bundes und der Länder hat den Attraktivitätsverlust der ländlichen Orte bislang nicht stoppen können. Weil es vor allem
die jüngeren Menschen sind, die die ländlichen Räume verlassen, beschleunigt sich der Vergreisungsprozess der Bevölkerung. Bereits heute ist in den vier untersuchten Landkreisen Dithmarschen, Uelzen,
Donnersberg und Unstrut-Hainich knapp jede/-r vierte Einwohner/-in älter als 65 Jahre – Alterstendenz
steigend.
Trotzdem mangelt es an einer grundlegenden Diskussion über infrastrukturpolitische Ziele für den
ländlichen Raum. Was genau ist unter Grundversorgung zu verstehen, und wie und in welcher Entfernung sollten die Angebote erreichbar sein? Das vorliegende Diskussionspapier zeigt, dass eine Verengung des Begriffs auf Lebensmittel zu kurz greift. Zur Daseinsvorsorge ist ein vielschichtiges Angebot
aus Handels- und Dienstleistungsangeboten des überwiegend kurzfristigen Bedarfsbereiches erforderlich. Eine qualitativ angemessene wohnortnahe Versorgung bietet zudem Raum für soziale Interaktion.
Einseitig auf mobile Verkaufsangebote und zukünftig erwartete Entwicklungen im Online-Handel zu
setzen, ist daher nicht ausreichend.
Will man verhindern, dass die Dörfer und Ortsteile in den dünn besiedelten peripheren Regionen vollends ausbluten, was den Einsatz öffentlicher und privater Investitionsmittel zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und zur Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft untergraben würde,
sind mehr als theoretische Einlassungen und Lippenbekenntnisse gefordert. Denn die Probleme werden drängender, nicht nur in den entlegenen Dörfern und Ortsteilen. Während die Einrichtungen der
Versorgungsinfrastruktur dort ungenutzt dem Verfall preisgegeben sind, müssen sie in den Städten
ausgebaut und neu errichtet werden, weil immer mehr junge Erwachsene und Familien in die urbanen
Agglomerationen drängen. Lösungen für die ländlichen Räume stehen somit in einem direkten Zusammenhang mit den Herausforderungen, denen sich die Städte momentan stellen müssen. Dieser
Wirkungszusammenhang findet in der politischen Praxis bislang kaum Berücksichtigung.
Es ist an der Zeit, dass die politischen Akteure ihren Handlungsauftrag annehmen und konkrete Verabredungen darüber treffen, unter welchen Bedingungen eine gleichberechtigte Teilhabe der Bevölkerung auch in entlegenen Regionen erreicht werden soll. Ansätze, wie die Instrumentarien der Raumplanung und der Strukturförderung angepasst und erweitert werden können und welche zielführenden
Entscheidungshilfen den öffentlichen und privaten Akteuren auf regionaler und kommunaler Ebene an
die Hand gegeben werden sollten, wurden benannt. Nun gilt es, hieraus Handlungsoptionen für die
weitere parlamentarische Arbeit abzuleiten.
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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Verzeichnis der verwendeten Quellen
Literaturverzeichnis
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Bildnachweise


38
Initiative NAHVERSORGT: Malte Obal (S. 6, S. 8) / Mark Robertz (Titelbild, S. 11, S. 13, S. 33)
Fotolia: Konstantin Sutyagin (S. 28)
NAHVERSORGT Initiative zur Sicherung der Versorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen – www.nahversorgt.de
Glossar
Erläuterung der im vorliegenden Text verwendeten Abkürzungen:
€ .................................................................................................................................................................................................... Euro
§ .........................................................................................................................................................................................Paragraph
% ............................................................................................................................................................................................ Prozent
Abb. ................................................................................................................................................................................. Abbildung
Abs. .......................................................................................................................................................................................... Absatz
Art. ........................................................................................................................................................................................... Artikel
Az. .............................................................................................................................................................................. Aktenzeichen
BauNVO ............................................................................................................................................ Baunutzungsverordnung
BBSR ............................................................................................. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BBR ............................................................................................................ Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BGBl ................................................................................................................................................................. Bundesgesetzblatt
BMEL ........................................................................................ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMG ......................................................................................................................................Bundesgesundheitsministerium
BMI ..........................................................................................................................................Bundesministerium des Innern
BMUB .................................................. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BMVBW ....................................................................... Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
BMWi ............................................................................................................................... Bundesministerium für Wirtschaft
BVerwG .......................................................................................................................................... Bundesverwaltungsgericht
Ct. ................................................................................................................................................................................................. Cent
d. h. ..................................................................................................................................................................................... das heißt
dt. ................................................................................................................................................................. deutsch / deutschen
ELER .......................................... Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
et al. ............................................................................................................................................................... et alia (und andere)
EU .................................................................................................................................................................... Europäische Union
EUR .............................................................................................................................................................................................. Euro
e. V. .............................................................................................................................................................eingetragener Verein
EW .................................................................................................................................................................................... Einwohner
f. ................................................................................................................................................................................. folgende / für
FAL ................................................................................................................ Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
ff. .................................................................................................................................................................................. fortfolgende
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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GG ............................................................................................................................................................................... Grundgesetz
gGmbH ...................................................................................gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hrsg. ....................................................................................................................................................................Herausgeber/-in
ISBN .............................................. International Standard Book Number (Internationale Standardbuchnummer)
ISSN ....International Standard Serial Number (Internationale Standardnummer f. fortlaufende Sammelwerke)
i. V. m. ............................................................................................................................................................. in Verbindung mit
J. ...................................................................................................................................................................................................Jahre
KIT .................................................................................................................................... Karlsruher Institut für Technologie
LEADER ....................................................................Liaison entre actions de développement de l'économie rurale
(Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LM ............................................................................................................................................................................... Lebensmittel
m² ............................................................................................................................................................................. Quadratmeter
max. ..................................................................................................................................................................................... maximal
Min. .........................................................................................................................................................................................Minute
Mio. .................................................................................................................................................................................... Millionen
MKRO ......................................................................................................................... Ministerkonferenz für Raumordnung
MOP ............................................................................................................................................... Deutsches Mobilitätspanel
MORO .......................................................................................................................... Modellvorhaben der Raumordnung
m. W. v. ............................................................................................................................................................. mit Wirkung vom
Nr. ........................................................................................................................................................................................ Nummer
o. ä. ..........................................................................................................................................................................oder ähnliches
Pkw ..............................................................................................................................................................Personenkraftwagen
ROG ..........................................................................................................................................................Raumordnungsgesetz
S. ..................................................................................................................................................................................... Satz / Seite
T€ ................................................................................................................................................................................ tausend Euro
Tab. .........................................................................................................................................................................................Tabelle
u. a. ........................................................................................................................................ unter anderen / unter anderem
vgl. .................................................................................................................................................................................... vergleiche
VKF ...........................................................................................................................................................................Verkaufsfläche
z. B. ...............................................................................................................................................................................zum Beispiel
z. T. ....................................................................................................................................................................................... zum Teil
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Anhang
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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42
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Initiative NAHVERSORGT
Die Initiative NAHVERSORGT erarbeitet individuelle und zukunftsgerichtete Lösungsansätze, bestehende Versorgungsstrukturen
zu sichern und neue aufzubauen. Die in ihrer Breite bislang einzigartige Verzahnung unterschiedlicher Nutzungsfunktionen und
eine Kombination aus stationären und mobilen Versorgungsangeboten sind kennzeichnend für die Arbeit der Initiative. Sie
ermöglicht es, auch an wirtschaftlich schwierigen Standorten in den ländlichen Räumen ein attraktives und wirtschaftlich tragfähiges Netzwerk an Infrastruktureinrichtungen zur Daseinsvorsorge zu erhalten. Dadurch wird nicht zuletzt die Bedeutung die
Dörfer und kleinen Ortsteile als Wohn- und Arbeitsstätte gestärkt.
Unter dem Dach der Initiative NAHVERSORGT haben sich erfahrene Fachleute unterschiedlicher Disziplinen zusammengeschlossen, die jeweils über tiefgehendes Spezialwissen verfügen. Zusammen mit dem Wissen und der Erfahrung einer größer werdenden Zahl an Kooperationspartnern kann privaten und öffentlichen Auftraggebern ein umfassendes Leistungsspektrum angeboten werden, das auch komplexe Aufgabenstrukturen aus einem Guss löst.
Zu den Autoren:
Malte Obal, Diplom-Ökonom, Fachmann für zukunftsfähige Nahversorgungsstrukturen in den ländlichen Räumen
Für öffentliche und private Auftraggeber entwickelt Malte Obal seit 2001 Strategien und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur
Sicherung und Wiederherstellung einer wohnungsnahen Daseinsvorsorge. Seine Lösungen zur Sicherung und Wiederherstellung
einer wohnungsnahen Grundversorgung in den ländlichen Räumen prägen die Branche. Europaweit Maßstäbe setzte das Modell
eines integrativen Dorfladens für kleine Gemeinden Schleswig-Holsteins, das er als Senior Consultant einer mittelständischen
Einzelhandelsberatung bis 2009 maßgeblich entwickelt und verbreitet hat. Die dort gesammelten Erfahrungen erweitert und
verfeinert Malte Obal seitdem als selbstständiger Berater im Netzwerk Handelsberater kontinuierlich weiter.
Rüdiger C. J. Reich, Diplom-Kaufmann, Fachmann für betriebliche Beratung und Schulung
Rüdiger Reich blickt auf eine über 30-jährige Tätigkeit im Einzelhandel zurück. Das in über 15 Jahren als Geschäftsführer eines
Warenhauses erworbene Praxiswissen vermittelt er seit 1995 als Betriebsberater sowie als Referent beim Einzelhandelsbildungszentrum in Niedersachsen an Einzelhändlerinnen und Einzelhändler. Bis 2010 war er als Senior Consultant einer mittelständischen Einzelhandelsberatung beschäftigt. Seit 2011 ist Rüdiger Reich Mitinhaber einer auf die einzelbetriebliche Beratung und
Qualifizierung spezialisierten Beratungsgesellschaft im Netzwerk Handelsberater
Perspektiven der wohnungsnahen Versorgung: Was kann die Politik tun, um ein kleinräumiges Nahversorgungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten?
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