Bereinigungsprozess bei den Vermögensverwaltern
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Bereinigungsprozess bei den Vermögensverwaltern
Private Banking | 35 Peter Frommenwiler handelszeitung | Nr. 16 | 21. April 2016 Verstehen: Was bedeuten die Wünsche und Ansprüche der Kunden für die Asset Allocation, die Verteilung auf die Anlageklassen wie Edelmetalle, Aktien und Fonds? Bereinigungsprozess bei den Vermögensverwaltern Finanzgewerbe Schärfere Regulierung und neue Technologien setzen den unabhängigen Vermögensverwaltern in der Schweiz zu. Mit den richtigen Strategien und der richtigen Grösse können sie die Herausforderungen meistern. D Fredy Hämmerli ie unabhängige Vermö gensverwaltung ist tot. Ver mögensverwalter – ein aus sterbender Beruf. So oder ähnlich lauteten in den letzten Monaten die Schlagzeilen in der Fachpresse der Finanzindustrie, wenn es um die Folgen der aktuellen Regulierungs bestrebungen für Banken und unabhän gige Finanzdienstleister ging. Ganz so heiss gegessen wird die Suppe wohl aber auch diesmal nicht (siehe auch Artikel auf Seite 36). Gerade die unabhängigen Ver mögensverwalter haben in der Vergan genheit immer wieder ihre Flexibilität unter Beweis gestellt. Und die neuen an stehenden Gesetze dürften im abschlies senden Bereinigungsprozess noch den einen oder anderen Zahn verlieren. Das Ende der Selbstregulierung Tatsache ist aber, dass das neue Finanz dienstleistungsgesetz (Fidleg) sowie das Finanzinstitutsgesetz (Finig) ganz beson ders einschneidende Auswirkungen auf die unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) haben. Denn sie sollen ab 2018 weitgehend denselben Gesetzesverschär fungen unterworfen werden wie die Grossbanken und die grossen Privatban ken, deren Kerngeschäft ebenfalls die Vermögensverwaltung ist. Und dies bei viel geringeren «Assets under Manage ment», verwalteten Vermögen. Entsprechend gross ist die Empörung seitens der UVV und ihrer Branchenorga nisation, des Verbands Schweizer Vermö gensverwalter (VSV). Im Zentrum ihrer Kritik stehen Fidleg und Finig, die für mehr Konsumentenschutz beziehungsweise ver stärkte Aufsicht sorgen sollen (siehe Kas ten). Als «überdimensioniert» und «eine unnötige Überregulierung» kritisiert der VSV die entsprechenden Gesetzentwürfe, die derzeit im Parlament beraten werden. Zusammen mit dem Schweizerischen Ge werbeverband und dem Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) verlangen sie darum, dass das F idleg/ Finig-Paket in seiner heutigen Form ge kippt wird. Besonders unter Beschuss ist der Plan, die unabhängigen Vermögens verwalter analog zu den Banken einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen. Das bisherige Prinzip der Selbstregulierung, die sich weitgehend auf die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes beschränkte, soll damit über den Haufen geworfen werden. Der Branchenverband schätzt die Initial kosten auf 70 000 bis 128 000 Franken, die jährlichen Folgekosten auf 19 000 bis 56 000 Die Zusatzkosten als Folge der staatlichen Aufsicht dürften einigen an die Existenz gehen. Franken, je nach Grösse des Betriebs. Sie fallen vor allem für zusätzlich erforder liches Personal und Informatik an. Insge samt schätzt die Branche die neu anfallen den Kosten auf 300 Millionen Franken. Angesichts der schrumpfenden Mar gen dürften diese Zusatzkosten einigen an die Existenz gehen. Mit rund 2300 Firmen ist die Branche stark fragmentiert. Betrof fen sind insbesondere Kleinstbetriebe mit lediglich einem oder zwei Angestellten. Sie machen über die Hälfte aller UVV- Betriebe aus und verwalten im Durch schnitt lediglich 50 Millionen Franken. Total liegen 560 Milliarden Franken bei den unabhängigen Vermögensverwaltern, etwa 10 Prozent des Gesamtbestandes in der Schweiz. Rund 6000 Beschäftigte zählt die Branche derzeit noch. Branchenschät zungen gehen davon aus, dass es in ein paar Jahren nur noch halb so viele sein werden. Nur ein geringerer Teil von ihnen wird sich aber einen neuen Beruf suchen müssen. Die meisten werden ihre Tätig keit schlicht aufgeben und altershalber in Pension gehen. Denn die Branche leidet nicht nur unter der anstehenden Regu lierung, sondern auch an einer Über alterung. Als das Bankgeheimnis noch intakt war und ausländisches Kapital in die Schweiz floss, das sich wenig um die hohen Ge bühren kümmerte, solange es diskret und sicher verwahrt war, hatte sich manch ein angegrauter Banker selbstständig ge macht, um es in den letzten Berufsjahren etwas ruhiger angehen zu lassen. Nicht selten mit seinen paar wichtigsten Kun den. Die Banken nahmen es gelassen, solange das Kundendepot bei ihnen blieb und sie weiterhin von den Transaktions gebühren profitierten. Doch dieses Geschäftsmodell hat seine Existenzgrundlage weitgehend verloren. Für eine Vermögensverwaltung mit Weiss geldstrategie sind die Kunden nicht bereit, überhöhte Gebühren und Kommissionen zu entrichten. Entsprechend eng sind die Margen inzwischen. Und sie sinken wei ter: Retrozessionen, also Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten, müssen nach einschlägigen Gerichtsent scheiden im Normalfall den Kunden er stattet werden (wobei sehr viele Banken diese Notwendigkeit mit entsprechenden Zwangsklauseln wegbedingen). Die Be reitschaft, im Gegenzug für die reine Bera tung zu bezahlen, hält sich bei den Kun den in engen Grenzen. Die sinkende Attraktivität des schwei zerischen Vermögensverwaltungsgeschäfts zeigt sich auch in den Übernahmepreisen. International werden übernommene Kun denstämme durchschnittlich mit 2,1 Pro zent der verwalteten Vermögen entschä digt; für Schweizer Vermögensverwalter sind es aktuell bloss noch 1,5 Prozent. Kleinfirmen mit weniger als 50 Millionen Franken dürfen kaum mit mehr als 1 Pro zent rechnen – falls sie überhaupt einen Vermögensverwalter finden, der ihren Kundenstamm übernehmen will. Vor al lem die Grossbanken zieren sich, wenn es darum geht, die Kunden von kleinen UVV zu übernehmen. Allzu gross ist die Angst, sich damit ein schwarzes Schaf einzu handeln. Wenn möglich auslagern Kommt hinzu, dass «disruptive Ent wicklungen» das UVV-Geschäft beein trächtigen: Standardisierte Vermögens verwaltungsprodukte, die weitgehend automatisiert ablaufen, nur noch wenig menschliches Zutun benötigen und ent Fidleg und Finig Etwas strengere Richtlinien Märkte Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) sowie dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) sollen die Schweizer Finanzdienstleister einer schärferen Kontrolle unterworfen werden. Im Gegenzug erhoffen sich das federführende Finanzdepartement sowie die Branche den Zugang zum europäischen Markt. Denn EU-Bürger dürfen von Schweizer Vermögensverwaltern in ihrer Heimat nicht aktiv beraten werden. Ob die Rechnung aufgeht, erscheint derzeit zumindest fraglich. Fidleg dient in erster Linie dem Ausbau des Anlegerschutzes. Sämtliche Finanzdienstleister werden verpflichtet, den Anlageprozess schriftlich zu dokumentieren. Das Gesetz regelt die Informationspflichten beim Verkauf von Finanzprodukten. Dies soll es den Kunden im Streitfall erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen. Finig regelt die Minimalanforderungen an die Ausbildung von Vermögensverwaltern und Anlageberatern. Sie bleibt aber Sache der Branchen organisationen. Hingegen sollen sie künftig einer unabhängigen Aufsichtsbehörde unterstellt werden. Bislang mussten sich die Finanzdienstleister lediglich einer Selbstregulierungs organisation (SRO) anschliessen, die namentlich darüber wachte, dass das Geldwäschereigesetz eingehalten wird. sprechend günstig sind. Dazu gehören UBS Advice, CS Invest oder die regel basierte Vermögensverwaltung des VZ Vermögenszentrums. Noch weiter gehen True Wealth, der «Investomat» der Glar ner Kantonalbank, Moneypark mit seinem ETF-Sparplan Advisor und Swissquote mit ePrivate Banking. Sie bieten den Voll service inklusive Transaktionsgebühren bereits für 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr – so viel, wie Vermögensverwalter traditionel lerweise alleine schon für ihre Dienst leistung verlangen. True Wealth und Mo neypark liegen mit 0,5 respektive 0,8 Pro zent sogar noch deutlich darunter. Dennoch: Allzu düster sind die Aus sichten für die Branche nicht. Zumindest die mittelgrossen Unternehmen mit ver walteten Vermögen ab 100 Millionen Franken dürfen durchaus mit einer er folgreichen Zukunft rechnen – sofern sie sich den veränderten Gegebenheiten an passen. Und dies heisst zunächst einmal, sich auf das eigentliche Beratungs- und Verwaltungsgeschäft zu konzentrieren und die immer anforderungsreichere Administration und IT den Spezialisten zu überlassen. Von denen gibt es mittler weile eine ganze Reihe – namentlich alle grösseren Vermögensverwaltungs banken, die ihre Dienste auch unab hängigen Vermögensverwaltern anbie ten. Dazu gehören auch IT-Lösungen für die Compliance- und Dokumentations prozesse ebenso wie ein automatisiertes Performance-Reporting online, offline oder mobile. Anschluss an die digitale Welt Bei Toolbox-Anbietern wie beispiels weise Aquila, FinOps oder Confortis fin den auch all jene Anschluss an die digitale Welt, die ihre Unabhängigkeit unter allen Umständen wahren möchten. So steht den UVV-Kunden nicht mehr bloss der persönliche Berater zur Verfügung, son dern auch der jederzeitige und ortsunab hängige Zugriff auf alle Informationen und Daten zum eigenen Konto. Ein Ser vice, den viele Vermögensverwaltungs kunden heutzutage erwarten und als Selbstverständlichkeit betrachten.