Steinenbronn Aktuell Nr. 29 vom 21. Juli 2016
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Steinenbronn Aktuell Nr. 29 vom 21. Juli 2016
Diese Ausgabe erscheint auch online www.Steinenbronn.de Amtsblatt der Gemeinde Steinenbronn Nummer 29 Donnerstag, 21. Juli 2016 Einladung zum Festakt rtn s-Pa äum bil Ju e rs c h a Le Roeulx Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Festakt anlässlich 50 Jahre Partnerschaft mit Quinsac in Frankreich, 25 Jahre Partnerschaft mit Polla in Italien und 25 Jahre Patenschaft mit Bernsdorf/Oberlausitz (Sachsen) ftstreffen Steinen bron n2 016 Quinsac am Samstag, 30. Juli 2016, 10.30 Uhr im Bürgerhaus, Bürgersaal Bernsdorf Steinenbronn Polla dürfen wir Sie herzlich einladen. • Musikalische Begrüßung Förderverein Flötentöne e. V. Herr Michael Kuhn, Klavier und Frau Monika Danetzky, Violine • Festrede Bürgermeister Johann Singer • Musikalischer Beitrag Förderverein Flötentöne e. V. • Grußworte aus den Partnerschaftsgemeinden • Eintragung ins Goldene Buch der Gemeinde Steinenbronn • Musikalischer Ausklang Förderverein Flötentöne e. V. Anschließend Stehempfang Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Johann Singer Bürgermeister und Vorsitzender des Partnerschaftsausschusses und des Freundeskreises der Partnerschaften Wegen des Betriebsausflugs ist das Rathaus am Freitag, 22.07.2016 geschlossen Wir bitten um Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Samstag, 23. Juli „Café International“ 15 - 17 Uhr in und an der Sandäckerhalle in Zusammenarbeit mit dem Förderverein für unsere Grundschule Kuchen - Kaffee - Tee - alkoholfreie Getränke Foto: iStockphoto/Thinkstock Vorgesehenes Programm: 2 Nr 29 · 21. Juli 2016 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 – 12 Uhr, Dienstag 15 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen Weitere Termine jederzeit auch nach Vereinbarung möglich. Notdienste Störungsdienste: Polizei Notruf Polizeiposten Waldenbuch/Steinenbronn Feuerwehr Notruf (auch Notruftelefax) Rettungsdienst/Notarzt/Notruf Allgemeiner Notfalldienst Krankentransport (im Mobilfunk mit Vorwahl 07031) 110 Tel. 526990 112 112 116117 19222 Ärztlicher Notdienst Wochenende/Feiertage: Freitag, 16.00 Uhr - 23.00 Uhr, Vorfeiertag von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr, Samstag/Sonntag/ Feiertag von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik besetzt. Begeben Sie sich bitte ohne Voranmeldung dort hin: Im Haberschlai 7, Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für den Notdienst Ihre Krankenversicherungskarte. Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19.00 Uhr die Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117. Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung des Hausbesuches die Leitstelle des DRK ebenfalls unter der Telefonnummer 116 117. In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Zentraler Kinderärztlicher Notdienst Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680 Werktags: 19.00 - 22.30 Uhr Sa., So., Feiertage: 8.30 - 22.00 Uhr Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter der Telefonnummer 0711 7877722. Augenärztlicher Notdienst Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag, 16-22 Uhr, und an den Wochenenden und Feiertagen von 9-22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Zentrale Notrufnummer: 0180 6071122 Soziale Dienste: Diakonie- und Sozialstation Schönbuch Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich 07031 70204-50 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen, Schönbuch Hospizgruppe Impressum 07031 70204-56 07031 70204-57 Strom/Gas: EnBW Wasser: ASG-Holzgerlingen außerhalb der Dienstzeiten: Bauhof: 0800 3629477 07031 742400 0800 8151815 07157 668980 Apothekennotdienst Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um 8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag. Freitag, 22. Juli 2016 Apotheke Hulb, 71034 Böblingen (Hulb), Otto-Lilienthal-Str. 24, Tel. 07031-469317 Filder-Apotheke, 70794 Filderstadt (Bernhausen), Nürtinger Str. 6, Tel. 0711-702507 Samstag, 23. Juli 2016 Stern-Apotheke im Stern Center, 71063 Sindelfingen (Mitte), Mercedesstr. 12, Tel. 07031-878500 Alamannen-Apotheke, 71088 Holzgerlingen, Tübinger Str. 11, Tel. 07031-689930 Markt-Apotheke Leinfelden, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Leinfelden), Marktplatz 2, Tel. 0711-76740780 Sonntag, 24. Juli 2016 Flugfeld-Apotheke Böblingen, 71034 Böblingen (Flugfeld), Konrad-Zuse-Str. 14, Tel. 07031–205900 Apotheke zu den 3 Linden, 70794 Filderstadt (Harthausen), Harthäuser Hauptstr. 4, Tel. 07158-985610 Montag, 25. Juli 2016 Apotheke am Marktplatz Sindelfingen, 71063 Sindelfingen (Mitte), Marktplatz 4, Tel. 07031-814537 Fortuna-Apotheke Dettenhausen, 72135 Dettenhausen, Störrenstr. 35, Tel. 07157-61015 Herz-Apotheke Mache Echterdingen, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Echterdingen), Bernhäuser Str. 5, Tel. 0711-9909550 Dienstag, 26. Juli 2016 Sonnen-Apotheke, 71063 Sindelfingen (Mitte), Mercedesstr. 11, Tel. 07031-794999 Central-Apotheke Schönaich, 71101 Schönaich, Wettgasse 45, Tel. 07031-651388 Apotheke am Bahnhof, 70794 Filderstadt (Bernhausen), Karlstr. 20, Tel. 0711-706325 Mittwoch, 27. Juli 2016 Apotheke Diezenhalde, 71034 Böblingen (West), Freiburger Allee 57, Tel. 07031-273889 Laurentius-Apotheke Maichingen, 71069 Sindelfingen (Maichingen), Laurentiusstr. 24, Tel. 07031-382365 Kristall-Apotheke Leinfelden, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Leinfelden), Hohenheimer Str. 11, Tel. 0711-755309 Donnerstag, 28. Juli 2016 Die Apotheke im Breuningerland, 71065 Sindelfingen (Ost), Tilsiter Str. 15, Tel. 07031-95790 Neue Apotheke Filderstadt, 70794 Filderstadt (Bernhausen), Bernhäuser Hauptstr. 7, Tel.: 0711-702608 Herausgeber: Gemeinde Steinenbronn, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Johann Singer, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Nussbaum Medien, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, 70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711 99076-0, Telefax 07033 3209 458, [email protected]. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am Donnerstag einer jeden Woche und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de 3 21. Juli 2016 · Nr 29 VERAN TALTUNGEN Steinenbronn Sa. 23.07.16, 15.00 – 17.00 Uhr Arbeitskreis Flüchtlingshilfe und Förderverein Grundschule, „Cafe International“, Nebenraum der Sandäckerhalle Waldenbuch So. 24.07.2016, 11.00 Uhr Christusbund, Gottesdienst Treffpunkt ,G´ / Gemeinde-Sommerfest, Haus des Christusbund So. 24.07.2016 Stadt / Stadtbücherei / Museum der Alltagskultur, „Fluchtpunkte - Fluchtstücke“ Wanderkonzert mit Ausstellungseröffnung, Museum der Alltagskultur Mi. 27.07. – So. 31.07.2016 TSV Tennis, 6. Waldenbuch Open Senioren Tennis, Tennisanlage Hasenhof Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses Zur Sitzung des Technischen Ausschusses lade ich Sie herzlich ein auf Dienstag, 26.07.2016, 18.00 Uhr im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal Tagesordnung -öffentlichBauantrag 1. Anbau an eine bestehende Garage, Flst. 3787/1, Birkacher Str. 27, 71144 Steinenbronn 2. Veränderte Ausführung: Erstellung eines Einfamilienhauses, Flst. 3935 Rotkäpp chenweg 1, 71144 Steinenbronn 3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flst. 3797, Kegelsklingstraße 10, 71144 Steinenbronn Verschiedenes 4. Erneuerung der Zaunanlage des Kindergartens „Am Steinenberg“ - Beschluss 5. Erneuerung und Erweiterung der Zaunanlage des „Wurzelkindergarten“ auf der Südseite - Beschluss 6. Pflegearbeiten am Ablaufgewässergraben der Pumpstation Ludwigstraße in den Reichenbach bei der Gemarkung Leinfelden-Echterdingen - Vergabe 7. Kindertagesstätte Goldäcker Küchenerneuerung und Vorraum - Beschluss 8. Austausch, Ersatzbeschaffung Telefonserver (Telefonanlage Gemeindeverwaltung Steinenbronn) - Vergabe - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe - Beschluss 9. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Jahre 2017 – 2021 - Beschluss 10. Antrag auf Anschlussgenehmigung an die öffentliche Wasserversorgung für das Flst. 320/25 11. Bekanntgaben 12. Anfragen von Gemeinderäten -nichtöffentlichMit freundlichen Grüßen Johann Singer Bürgermeister Einladung zur Sitzung des Gemeinderats Zur letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause lade ich Sie herzlich ein auf Dienstag, 26. Juli 2016, 19.30 Uhr Bürgerhaus, Bürgersaal Tagesordnung - nichtöffentlich Beginn: 19.30 Uhr - öffentlich Beginn: 19.45 Uhr 3. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben 4. Kinderbetreuungsangelegenheiten a. Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten - Beschluss b. Kindergartengebühren - Beschluss c. Einführung einer Gebührensatzung - Beschluss 5. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ - Erweiterung/Änderung der Festlegung des Sanierungsgebiets Steinenbronn „Ortsmitte II“ bzw. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Steinenbronn „Ortsmitte II“ - Beschluss 6. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“ - Festlegung der noch durchzuführenden Maßnahmen - Abbruch der Scheune Seestraße 8 und Tübinger Str. 10 sowie Scheune Tübinger Str. 10/1 - Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Dälken - Vergabe der Ingenieurleistungen an Pirker + Pfeiffer Ingenieure - Beschluss 7. Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker Änderung Süd I“ (25-13/1) der Stadt Leinfelden-Echterdingen - Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren aus Sicht der Gemeinde Steinenbronn - Beschluss 8. Anfragen von Gemeinderäten 9. Wechsel im Gemeinderat - Ausscheiden von Gemeinderat Georg Gonsior - Feststellen eines Ersatzbewerbers - Verpflichtung von Rainer Reddehase als Gemeinderat - Neubesetzung der Ausschüsse 10. Neubesetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Steinenbronn - Beschluss Mit freundlichen Grüßen Johann Singer Bürgermeister 4 Sommerferien-Programm 2016 Liebe Kinder und Jugendliche! Liebe Eltern! Im letzten Gemeindenachrichtenblatt wurde das Angebot Nr. 27 - Naturerlebnisse mit allen Sinnen - versehentlich nicht veröffentlicht. Sehr gerne nehmen wir auch hierzu Anmeldungen entgegen (Anmeldevordruck s. Amtsblatt Nr. 28 v. 14.07.2016 oder Nr. 25 v. 23.06.2016). Hier nochmals die genaue Beschreibung: 27. Naturerlebnisse mit allen Sinnen Hast du schon einmal kleines ganz nah durch eine Lupe angeschaut oder Tiere mit einem Fernglas gesucht? Weißt du, wie sich ein Fuchs anhört? Kleine, neugierige Forscher, die schon länger hier leben und Kinder, für die hier alles ganz neu und anders aussieht als in ihrer Heimat, sind herzlich eingeladen zu einem spannenden Nachmittag mit uns im Grünen. Zwischendurch möchten wir ein kleines, gemeinsames Picknick machen. Wir bringen Apfelsaft, Sprudel und Kekse mit und freuen uns auf viele, kleine Naturfreunde! Donnerstag, der 01. September 2016, 14.00-16.00 Uhr Treffpunkt: Pausenhof an der Schule dann Spaziergang zum Klingenbach- Erlebnisweg Alter: 7 – 11 Jahre Veranstalte: Naturschutzbund Steinenbronn Höchstteilnehmerzahl: 20 Bitte mitbringen: festes Schuhwerk. Wer möchte, kann etwas für das gemeinsame Picknick mitbringen. Anmeldungen zu allen Angeboten sind noch bis Freitag, 29. Juli 2016 möglich. Wir haben noch freie Plätze! Arbeitskreis Flüchtlingshilfe „Café International“ Es geht wieder los ! Aus organisatorischen Gründen konnte im Monat Juni unser „Café International“ leider nicht stattfinden. Aber es geht weiter ! Unser nächstes „Café International“ findet statt am kommenden Samstag, 23. Juli ab 15 Uhr im Nebenraum der Sandäckerhalle und bei schönem Wetter auch im Außengelände. Unterstützt werden wir diesmal vom Förderverein unserer Grundschule. Vielen Dank dafür an den Förderverein. Toll, dass ihr euch als weiterer Steinenbronner Verein an unserem „Café International“ beteiligt. Es gibt für alle Kuchen, Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke. Für Ihren Verzehr brauchen Sie nichts bezahlen – es steht aber eine Spendenkasse bereit. Bringen Sie einfach nur gutes Wetter mit. Unsere Flüchtlinge, der Förderverein der Grundschule und wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch. Herzlich willkommen! Was wir aktuell und konkret zur direkten Weitergabe an die Flüchtlinge an Spenden benötigen, suchen wir wöchentlich im Amtsblatt. Wir suchen: Turnschuhe (alle Größen) Fußballschuhe (Größen 38 bis 42) Kühlschränke mit Gefrierfach Staubsauger - Bügeleisen - Mixer - Mikrowellengeräte Sonnenschirme (Größe egal - auch ohne Fuß) Schuhschränke Angebote bitte an: [email protected] oder Tel. 0175 3779893 Sie finden uns auch auf der Homepage der Gemeinde Steinenbronn www.steinenbronn.de - Verwaltung & Info - AK Steinenbronn. Für unsere Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen; aus Fördergeldern erhalten wir nichts. Nr 29 · 21. Juli 2016 Unsere Bankverbindung: Vereinigte Volksbank, Empfänger: Arbeitskreis Flüchtlingshilfe IBAN: DE59603900000650640020 Unsere Mail-Adresse: [email protected] Telefonisch sind wir erreichbar unter 0175 3779893 Manfred Kosbi, Koordinator des Arbeitskreises Ergebnisse einer Umfrage im Projekt „Flächen gewinnen“ Wohnsituation von Senioren in Steinenbronn Die Gemeinde Steinenbronn beteiligt sich zurzeit mit vier anderen Kommunen aus dem Landkreis Böblingen (Aidlingen, Schönaich, Weissach und Waldenbuch) am baden-württembergischen Modellprojekt „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. In diesem Zusammenhang wurden Senioren in Steinenbronn zu ihrer Wohnsituation und ihren Wohnbedürfnissen befragt. Hier die wichtigsten Ergebnisse aus der Umfrage: Erfreulicher Rücklauf an ausgefüllten Fragebögen Ziel der Umfrage war es, Informationen über die aktuelle Wohnsituation von Senioren (70 Jahre und älter) zu erhalten. Zudem sollte ermittelt werden, welche Eigenschaften eine „geeignete Wohnung“ aus Sicht der Senioren aufweisen müsste, ob sie an einer Veränderung interessiert sind bzw. ob die Senioren von der Gemeinde weitere Informationen zum Thema „seniorengerechtes Wohnen“ wünschen. Insgesamt schickten 43 der 147 angeschriebenen Senioren bis Ende Februar 2016 einen ausgefüllten Fragebogen zurück. Das entspricht einer relativ hohen Rücklaufquote von 29,3 Prozent. Wie wohnen die Senioren in Steinenbronn? Rund 70 Prozent der befragten Senioren wohnen in einem frei stehenden Einfamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus. Etwa 30 Prozent wohnen in einer Wohnung eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses (zur Miete oder Eigentumswohnung). Die von den Senioren bewohnte Immobilie wurde im Durchschnitt im Jahr 1970 erbaut und hat etwa 111 Quadratmeter Wohnfläche. Alle Befragten (100 Prozent) wohnen darin allein oder zu zweit. Fast 80 Prozent der Befragten gaben an, im Haus oder in der Wohnung eine Treppe steigen zu müssen. Entspricht die Wohnsituation den Bedürfnissen? Die Umfrage sollte Informationen darüber geben, ob es zwischen der aktuellen und der als wünschenswert betrachteten Wohnsituation Unterschiede gibt. Hier die wichtigsten Ergebnisse: - 51 Prozent der Befragten wünschen sich einen Aufzug, bei nur 5 Prozent ist einer im Haus vorhanden. - 47 Prozent wünschen sich ein barrierefreies Bad, 26 Prozent geben an, schon eines zu haben. - 35 Prozent hätten gerne einen Hausmeister, aber keiner hat so eine Hilfe vor Ort. - Für 47 Prozent ist die räumliche Nähe zu „Arzt und Einkaufen“ wichtig, bei 72 Prozent ist dies der Fall. - Soziale Kontakte im Haus wünschen sich 23 Prozent der Befragten. 28 Prozent haben dies bereits. - 79 Prozent der Befragten geben an, dass sie einen Garten (oder Gartenanteil) haben. Aber nur 16 Prozent halten in ihrer Lebenssituation einen Garten für wünschenswert. - Während die tatsächlich vorhandene Wohnfläche im Durchschnitt 111 Quadratmeter beträgt, halten die befragten Senioren eine Wohnfläche von durchschnittlich 73 Quadratmeter für „geeignet“. Insgesamt zeigt die Umfrage, dass es bei einer ganzen Reihe von Eigenschaften eine deutliche Differenz zwischen der vorhandenen und der erwünschten Wohnsituation gibt. Trotz dieser offensichtlichen Unterschiede sagen fast 40 Prozent der Befragten, dass sie in der bisherigen Wohnung noch „gut zurechtkommen“. 49 Prozent geben an, über eine Veränderung der Wohnsituation bisher nicht nachgedacht zu haben. 16 Prozent haben zwar darüber nachgedacht, in eine seniorengerechte Wohnung umzuziehen, aber es kommt für sie (derzeit) nicht in Frage. 5 21. Juli 2016 · Nr 29 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr an der Einmündung der Gewerbestraße in die Landesstraße L 1208 geschaffen werden. Fazit Da die Gruppe der „70-Jährigen und älter“ diejenige ist, die in den kommenden Jahren relativ am stärksten zunehmen wird, werden die hier aufgeworfenen Fragen zur Wohnsituation der Senioren in Zukunft noch wichtiger werden als heute. Auch wenn die Mehrheit der Senioren angibt, in ihrer bisherigen Wohnung noch gut zurechtzukommen oder sich „noch nicht“ mit dem Thema zu befassen, wird es früher oder später für immer mehr Menschen wichtig sein, sich damit auseinanderzusetzen. Jeder Einzelne wird darauf in seiner persönlichen Lebenssituation die besten Antworten suchen müssen, die ganz unterschiedlich aussehen können. Durch Sanierung kann beispielsweise auch in einem Altbau ein seniorengerechtes Bad eingebaut werden oder für die Gartenarbeit kann man einen Verwandten oder einen bezahlten Dienstleister finden. Aber ob sich in den älteren Immobilien überall ein Aufzug einrichten lässt, falls dieser notwendig wird, ist fraglich und muss im Einzelfall geprüft werden. Sicher ist, dass diese Fragen früher oder später auf jeden zukommen. Es ist deshalb zu empfehlen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und nicht erst dann, wenn man aus gesundheitlichen oder Altersgründen dazu gezwungen ist, hier rasch eine Lösung zu finden. Für den Wohnungsbau und die Kommunalplanung bedeutet diese Entwicklung, dass in den nächsten Jahren immer mehr Menschen nach einer seniorengerechten Wohnung suchen werden. Die Herausforderung für die Kommune besteht darin, dafür geeignete Angebote zu schaffen. Steinenbronn, den 18. Juli 2016 Johann Singer Bürgermeister Kostenersatz und Entschädigungen für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Steinenbronn – Änderung der Satzungen zum 01.08.2016 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 eine Änderung des Kostenersatzes und der Entschädigungen für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Steinenbronn beschlossen. Die neuen Satzungen werden nunmehr veröffentlicht: Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn am 12.07.2016 folgende Satzung beschlossen: §1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 12,00 €. (2) Für Einsätze im Rahmen der Brandsicherheitswache erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt, dieser beträgt je volle Stunde 10,00 €. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf 1,0 aufgerundet. (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Weitere Informationen: Auf den Internetseiten www.steinenbronn.de findet man unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Info“ den Unterpunkt „Demografischer Wandel“ mit dem ausführlichen Ergebnisbericht zur Umfrage sowie den Bericht zu Demografie und Immobilien für Steinenbronn mit vielen Zahlen und Grafiken. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Maurer, 1. Änderung“ Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am 12.07.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Maurer, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren nach BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll vom 01.07.2016 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: hs 3758 67 W 65 212/233 asse S Kringstr 4 212/234 3759 464 gg Btrg La 70 S 3762 W S 63 W hs 128/1 hs 455 hs W 453 465 2/1 456 Sc hs hu W Btrg 458/1 WBF 17 68 0/1 45 hs 76/207 W r hs 436/1 Ga 380 453/1 ar G 380 W hs W 15 r 14 66 Ga WEG 3760 450 2 330/2 436 ar 330 76/206 3727 330 330/1 hs G W 64 hs G ar 10 e tra Btrg rs 3 en WEG w eg W hs 10 Zie gle m 437 8 ar Buero hs Blu 3727/3 9 3727/2 W ss hs W 448 4 449 G 435 G 4 6 43 G WBtrg S ar ar 1 W G hs Btrg Btrg W 4/ 1 hs G S W W hs 44 ar 5 Sc hu ar 7 433 W 3727/1 hu W hs G 2709/1 ar hs ar G 2/3 1/4 43 43 W hs G ar G hs 1 9/ W t 7 431 hu W hu W ar G ar G G ar hs W 422/2 hs ss G ar G Sc hu ar ar 4 hs 16 r 119/99 8 W 428/2 hs 9 421/3 2662/4 2703/1 Lagg G ar W 409/2 se eis-Stras d-Steinb Ferdinan 119/98 Ga 17 14 hs G 2662/6 2708/1 401 428/1 W ar G G 421/1 S Ghs Tgar 119/97 401 2698/1 hs hs W W /1 W hs 119/105 S 414 14 2697/2 ar 427 G 17 421/2 5/1 2711/3 429/1 G Tg hu hs hs G e Sc W 15 12 W 400 nst ra W 427/1 13 422/1 408 119/104 400 2 ar e G ss ose hs GFIG Ust BPL R /1 W 2662/2 GFIG 2711/1 WEG ar G ar ra 10 hs W Btrg Lagg 4 13 t ar 2662/10 Btrg Gar 12 12 ks est WEG Tgar 426/2 W th 2662/1 W hs hu G 11 oe 429/2 Sc 10 W hs 423 G Tgar Btrg 2710/1 11 BPL hs hs 1 9 WEG 2711/2 1/2 426/1 9/ W G ar hs 1/3 43 423/1 W 9 43 425/2 hu r ar Sc Ga G hs 430 W hs W 44 3 2 5 hs Sc ar W 7 424 hs 9/ 42 6 W G hs hu ar Sc Gew 2690/3 ks hs WBF er 3744 s 429 432 S W W hs hs 425/1 be G 432/1 e W 4 5 ss Gewh WEG ra W Sc 1 W 434/1 nst 4 2620/1 ss stra W ose ar 5/ hs R G Buero e G 2 439 440 Wkst G 3 BPL 433/1 ar ar ar 5 5 438 G 444 7 12 Lagg 64 Whs Sc 37 hs 432/2 17 hu hs 433/2 Sc 1 Btrg 6 ar hs W 447 G W 447/2 WBtrg Sc he 19 u Ga Btrg r 16 G ar 2707/1 W hs 420 W 410/1 G hs ar BPL ar G 21 Im Mau 18 412 G Gemeinde STEINENBRONN Gar rer Btrg 19 10 hs ar W 1862 419 410 WBtrg 2700/1 St 20 l W 18 hs 2694/2 2702/1 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Maurer, 1. ÄNDERUNG" WBtrg 32 r W Gar 1863 Ga hs al 413 411 Ga 417 r 12 Sc hu W Bt W 2602/5 Lageplan zum Aufstellungsbeschluss GFIG hs 25 Tgar 22 15 r Schu W Planzeichenerklärung 413/2 § 2 (4) Planzeichenverordnung 2706/1 WBtrg rg hs W W hs 17 41 hs Ga 1867 1863/1 S r 1861/1 2697/1 U 2694/1 Gar Dipl. Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplanermquadrat - kommunikative Stadtentwicklung Hauptstraße 25 73087 Bad Boll T. 07164/14718-0 F. 07164/14718-18 Maßstab 1:1000 01.07.2016 G ar W Gar 14 hs WBtrg 2701/3 BPL 24 W 2705/1 Btrg U 30 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 6 des Bebauunsplans § 9 Abs. 7 BauGB 415 26 15 Ga hs WBtrg 119/1062602/6 Projektnummer: 1407 GFIG 17 1861/2 WBtrg 2602/4 §2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz von 12,00 €/Stunde oder der Verdienstausfall auf Nachweis über den Arbeitgeber gewährt. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrundzulegen. Angefangene Stunden werden auf 1,0 aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). 6 Nr 29 · 21. Juli 2016 §3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes: Feuerwehrkommandant 1.stellvertrender Kommandant 2.stellvertrender Kommandant Jugendfeuerwehrwart Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart Gerätewart Atemschutzgerätewart Kassenverwalter Schriftführer 2.520 1.260 420 420 210 720 360 204 480 €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr §4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 12,00 €/ Stunde gewährt. §2 Kostenersatzfreiheit, Ausnahmen (1) Kein Kostenersatz wird verlangt für Leistungen im Gemeindegebiet (§ 34 Abs. 1 Satz 1 FwG i.V.m. § 2 Abs. 1 FwG) 1. 2. 3. 4. bei Schadensfeuern (Bränden); bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind; bei technischen Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage; zur Brandverhütung und zum vorbeugenden Brandschutz, ausgenommen die Brandsicherheitswache (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 FwG). Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Für Leistungen nach Absatz 1 wird – abweichend von der allgemeinen Regelung – Ersatz der Kosten nach § 5 verlangt Satzung zur Regelung des Kostenersatz es für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung) 1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG); 2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG); 3. von dem Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FwG); 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 FwG); 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 FwG); 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 FwG); 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Abs. 1 FwG vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 FwG). Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.V.m. § 34 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn am 12.07.2016 folgende Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Gemeindefeuerwehr beschlossen: §3 Kostenersatzpflichtige Leistungen, Zahlungspflichtiger (1) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz nach § 5 verlangt §1 Geltungsbereich (1) Für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr erhebt die Gemeinde Steinenbronn nach Maßgabe des § 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Kostenersatz. (2) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben unberührt. 1. von demjenigen, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat. Hat der Zahlungspflichtige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, oder ist er wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt, so ist auch derjenige zahlungspflichtig, dem die Sorge für diese Person obliegt. Ist der Zahlungspflichtige zu einer Verrichtung bestellt worden, dann ist auch der andere zahlungspflichtig; §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) vom 30.11.2010 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Steinenbronn, 13.07.2016 gez. Johann Singer Bürgermeister 7 21. Juli 2016 · Nr 29 2. von dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat oder von demjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt; 3. von demjenigen, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde; 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. (2) Zum Ersatz der Kosten sind weiter verpflichtet 1. bei der Leistung der Brandsicherheitswache der Veranstalter; 2. bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr der Verursacher; Absatz 1 Nr. 1 gilt sinngemäß; 3. der Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird. (3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. (4) Ein Kostenersatz wird nicht verlangt, sofern dies eine unbillige Härte wäre. §4 Überlandhilfe (§ 26 FwG) Abweichend von § 5 Abs. 1 bis 4 wird bei Überlandhilfe der Feuerwehr im Landkreis Böblingen für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen Kostenersatz in Höhe des Stundensatzes entsprechend § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 24.11.2010 zur Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Böblingen in der jeweils gültigen Fassung berechnet, soweit es sich um Aufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 FwG handelt. Die beim Überlandhilfeeinsatz verwendeten Verbrauchsmaterialien, wie Ölbindemittel, Sonderlöschmittel sowie die beim Einsatz beschädigten Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr werden der Hilfe empfangenden Gemeinde in Höhe der Wiederbeschaffungskosten berechnet. §5 Berechnung des Kostenersatzes (1) Soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der Kostenersatz nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Verzeichnisses nach Zeitaufwand Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge berechnet. Die Leistungsdauer beginnt beim Personaleinsatz mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten. Bei Fahrzeugen beginnt die Leistungsdauer mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet mit der Rückkehr (Ankunft) im Feuerwehrgerätehaus. (2) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden halbstündlich abgerechnet. (3) Die Kostenersätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus 1. den Personalkosten für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen (Nr. 1 des Verzeichnisses); 2. den Stundensätzen für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge (Nr. 2 des Verzeichnisses). (4) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Leistungen Dritter besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungen bei Unbrauchbarkeit oder Verlust, Kosten für die Entsorgung von Stoffen, Reinigung von Transportbehältnissen), so sind sie zusätzlich zu denjenigen nach Absatz 3 zu erstatten, soweit den Zahlungspflichtigen ein Verschulden trifft. Für die bei kostenersatzpflichtigen Hilfeleistungen verbrauchten Materialien (z.B. Ölbindemittel, Filtereinsätze, Alkalipatronen, Trockenlöschpulver, Wasser) werden die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 % berechnet. §6 Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches (1) Der Anspruch entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Erstattungsbetrag wird mit der Bekanntgabe des Kostenerstattungsbescheides zur Zahlung fällig. §7 Inkrafttreten Diese Regelung tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr vom 20.10.1992, zuletzt geändert am 11.12.2001, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Steinenbronn, 13.07.2016 gez. Johann Singer Bürgermeister Anlage zu Feuerwehr-Kostenersatzsatzung Verzeichnis der Kostenersätze 1. Personal je Feuerwehrangehöriger 20,00 €/Std. 2. Fahrzeuge LF 16/24 LF 10/6 Rüstwagen Schlauchwagen Mannschaftstransportfahrzeug Kommandowagen 184,00 135,00 187,00 54,00 20,00 16,00 €/Std. €/Std. €/Std. €/Std. €/Std. €/Std. Die Kostenersätze für die Fahrzeuge bestimmen sich nach der Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18.03.2016. 3. Brandsicherheitswache je Feuerwehrangehöriger je Fahrzeug Personalkosten lt. Ziffer 1 Fahrzeugkosten lt. Ziffer 2 Bei Fahrzeugen wird pro Veranstaltung/Tag eine Einsatzstunde berechnet. Wir gratulieren Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am 24.07. Frau Anna Maria Mack-Schauer, Möhringer Straße 5 zum 80. Geburtstag 25.07. Frau Liliana Curia in Sardella, Schönaicher Straße 20 zum 80. Geburtstag 28.07. Herrn Xhavit Miftaraj, Goldäckerstraße 60 zum 75. Geburtstag Wir gratulieren auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, sehr herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das vor ihnen liegende Lebensjahr. Johann Singer, Bürgermeister 8 Öffnungszeiten: Dienstag 15 - 18 Uhr Mittwoch 10 - 12 Uhr, 15 - 18 Uhr Donnerstag 16 - 19 Uhr jeden 1. Samstag 9.30 - 11.30 Uhr im Monat Telefon 07157 129162 E-Mail: [email protected] "Findus"-Online-Katalog: www.steinenbronn.de/buch ebooks ausleihen über www.onlinebibliothekbb.de Bücher-Bring-Dienst Gerne können Sie unseren „Bücher-Bring-Dienst“ in Anspruch nehmen. Wenn Sie einmal krank, mobil eingeschränkt sind oder aus einem anderen Grund nicht kommen können, so melden Sie sich bitte telefonisch in der Bücherei. Bitte um Beachtung: Während der Sommerferien hat die Bücherei an jedem Mittwoch 10-12 Uhr und 15-18 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet Letzter Öffnungstag vor den Sommerferien: Mittwoch 27.Juli Erster Öffnungstag nach den Sommerferien: Dienstag 13. September Wir wünschen allen kleinen und großen Lesern sonnige und erholsame Sommerferien. Ihr Büchereiteam eBook-Sprechstunde auch in den Ferien: jeden Mittwochvormittag von 11– 12 Uhr und immer am 1. Samstag im Monat 10 – 11 Uhr Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, der Besuch ist kostenlos. Nr 29 · 21. Juli 2016 Die glücklichen GewinnerInnen bekommen eine Nachricht von der Bücherei. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Bibliotheksausweis von einer der an der OnlinebibliothekBB beteiligten Bibliotheken. Adresse: Bücherei im Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 7, 71144 Steinenbronn Freiwillige Feuerwehr Steinenbronn Sie wollen helfen?! Dann kommen Sie zur Feuerwehr!! Gerne stehen wir Ihnen für nähere Auskünfte zur Verfügung! Kommen Sie einfach zu einem der nachstehenden Termine ins Gerätehaus, Schafgartenstraße, oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage www.feuerwehr-steinenbronn.de Wir freuen uns auf Sie! Zugübung ZUG 2: Am Freitag 22.07.2016 findet die Zugübung des ZUG 2 statt. Beginn um 19:30 Uhr Gerätehaus. Maschinistendienst: Am Sonntag 24.07.2016 findet um 9:00 Uhr der nächste Maschinistendienst für alle Maschinisten statt. Treffpunkt am Gerätehaus. Grillfest 36er: Am Montag 26.07.2016 findet das Grillfest der 36er statt, Beginn ist um 19:00 Uhr am Gerätehaus. Hier sind alle Kameraden und deren Begleitungen herzlich eingeladen. Ausschusssitzung Einsatzabteilung: Am Montag 26.07.2016 findet die nächste Ausschusssitzung statt. Beginn 19:30 Uhr Gerätehaus. Taktikschulung für Führungskräfte: Am Mittwoch 27.07.2016 findet die nächste Taktikschulung statt. Beginn ist um 19:30 Uhr. Die Schulung ist für alle Kameraden offen. Führungskräfte erwartet. Termine im Juli und August: 22.07.2016: Zugübung ZUG 2, Beginn 19.30 Uhr, Gerätehaus 24.07.2016: Maschinistendienst alle Maschinisten, Beginn 9.00 Uhr 25.07.2016: Grillfest 36er, Beginn 19:00 Uhr Gerätehaus 25.07.2016: Ausschusssitzung Einsatzabteilung, Beginn 19.30 Uhr 27.07.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19.30 Uhr 10.08.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19.30 Uhr 24.08.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19:00 Uhr 04.09.2016: Monatsübung Einsatzabteilung, Beginn 08:00 Uhr Alle Termine finden Sie auch auf unserer Homepage: www.feuerwehr-steinenbronn.de Wir sind immer für Sie da! Ihre Freiwillige Feuerwehr Steinenbronn Stefan Turata Kommandant Schreiben Sie uns einen Urlaubsgruß und gewinnen einen eBook-Reader Gewinnen ist so einfach! Schicken Sie uns die „OnlinebibliothekBB – Ferienkarte“ aus Ihrem Urlaubsort und gewinnen Sie einen von vielen tollen Preisen. Ob Italien, Spanien, Frankreich, Österreich oder Deutschland, ganz egal: wir freuen uns über jeden Urlaubsgruß. Nehmen Sie sich aus Ihrer Bücherei die lustige Karte mit den abgebildeten Badeschlappen mit, schreiben Sie einen schnellen Gruß darauf und dann ab in den Briefkasten am Urlaubsort. Mit etwas Glück gewinnen Sie einen eBook-Reader oder andere tolle Preise. Die Karten werden gesammelt und nach den Sommerferien die Preise ausgelost. Einsendeschluss für die Postkarten ist der 17.09.2016 Jugendfeuerwehr Spielstraßenbetreuung beim Tag der offenen Tür der Bäckerei Bauer Am Sonntag, den 10.07.2016 ging es um 8:30 Uhr los für die erste Schicht der Jugendlichen mit dem Aufbau der Hüpfburg und des Glücksrades. Kurz nachdem die Hüpfburg stand, waren auch gleich die erstenKinder da und hatten riesigen Spaß auf der Hüpfburg. Am Glücksrad konnte man mit viel Glück einen der Hauptpreise gewinnen. Um 13:00 Uhr dann die Ablöse der ersten Schicht durch die anderen Jugendlichen der Jugendfeuerwehr. Gegen 18:00 Uhr war dann auch Schluss und unsere Aktivitäten konnten rasch abgebaut werden. 9 21. Juli 2016 · Nr 29 Vielen Dank an die Bäckerei Bauer, dass wir uns an ihrem Tag der offenen Tür beteiligen durften, denn dadurch etwas für unsere Jugendfeuerwehrkasse hängengeblieben! Jugendsprecherin der Jugendfeuerwehr Karen Wiecker Jetzt kann der Sommer wirklich richtig kommen! Kindergärten Evangelischer Kindergarten “Unter dem Regenbogen“ Kindergarten “Am Steinenberg“ Unser Garten Wir freuen uns sehr, denn seit diesem Sommer gibt es in unserem (Kinder-)Garten eine tolle Neuerung. Wir durften unsere nagelneue Wasserspielstraße einweihen. Das war ein Riesenspaß für alle. Nun können die Kinder nach Herzenslust buddeln, bauen und matschen. Herzlichen Dank an die Firma Telegärtner und die Vereinigte Volksbank Steinenbronn, durch deren Spenden es möglich war die Anlage zu finanzieren. Und damit diesen Sommer auch der Barfußpfad wieder voll genutzt werden kann, haben sich die Vorschüler nachmittags bei schönem Wetter an die Erneuerung gemacht. Zuerst haben sie mit viel Eifer und Yvonne zusammen das Unkraut aus den Rechtecken entfernt. Um sie dann, mit Eimer und Schaufel bewaffnet, mit neuen Materialien (Sand, Kies, Pinienrinde und Steinen) zu befüllen. Abschied von Jacqueline Häberle Am Freitag den 15. Juli war es so weit, der Abschied von unserer Jacqueline Häberle stand an. Aber bevor wir sie in den Mutterschutz entlassen wollten, luden wir sie in unseren Singkreis ein. Im Garten, bei Sonnenschein im Kreis mit allen Kindern sangen wir ihre beiden Liedwünsche, das "Feuerwehrlied" und die "Lichterkinder". Wir überraschten Jacqui mit einem Abschiedsgeschenk und mit vielen Wünschen für die nächste Zeit. Auch Jacqui hatte eine Überraschung für die Kinder. Einen Fußballkuchen, den wir gleich essen durften. Auch Torwarthandschuhe, einen Torwartball und andere "coole" Bälle für unser nächstes Fußballprojekt. Das Verabschieden ging weiter, die Eltern hatten die Möglichkeit um 12.30 Uhr zu einem kleinen Umtrunk in den Kindergarten zu kommen. Nach ein paar "Dankesworten" von Jacqui, dem Elternbeirat und Herrn Stippich, hatten alle die Möglichkeit mit Jacqui noch ein wenig Zeit zu verbringen und sich von ihr zu verabschieden. Wir wünschen Jacqui für ihre nächste Zeit alles erdenklich Gute und Gottes Segen. 10 Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Steinenbronn Rathaus (Nebeneingang), Stuttgarter Str. 5 Telefon: 07157 1291-37, Fax: 07157 1291-26 E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-aktuell.de Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer Öffnungszeiten (außer Schulferien) dienstags von 10 bis 12 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeiten steht Ihnen unser Kundenservice-Team an der vhs.Hauptstelle in Böblingen unter der Telefonnummer 07031 6400-0 für Fragen und Informationen gern zur Verfügung. Oder Sie senden eine Mail an [email protected]. Alle aktuellen Kurse und Veranstaltungen finden Sie zudem im Internet unter www.vhsaktuell.de. Auch Anmeldungen sind online jederzeit möglich. Das neue VHS.PROGRAMMHEFT ist da und liegt wieder in mehr als 80 Auslagestellen der Region kostenlos zum Mitnehmen bereit. Dazu gehören alle SB-Bereiche der Kreissparkasse und der Volks- und Raiffeisenbanken, real.-Märkte, das breuningerLAND Sindelfingen, die Böblinger Mineraltherme sowie Rathäuser, Buchhandlungen und alle 13 Standorte der vhs. Eine Zusammenfassung aller Steinenbronner Kurse finden Sie auf Seite 193. Auch online unter www.vhs-aktuell.de sind unsere aktuellen Kurse und Veranstaltungen jederzeit abrufbar. SOMMERFERIENKURS FÜR KINDER Wie sah die Küche zu Zeiten unserer Großeltern aus, mit welchen Küchengeräten wurde früher gekocht und gebacken? All das erfahren wir auf einer Erkundungstour durch das Museum der Alltagskultur im Schloss Waldenbuch. Und anschließend backen wir gemeinsam leckere Köstlichkeiten: LECKERE KÖSTLICHKEITEN AUS DEM BACKOFEN Wir backen gemeinsam toll verzierte, superleckere Köstlichkeiten, wie z. B. süße und herzhafte Muffins oder mit Zuckerschrift verzierte Cookies. Außerdem erkunden wir im Museum der Alltagskultur alte Küchengeräte und erfahren, wie die Küche früher aussah. 384 930 32 Sommerferienkurs für 8- bis 12-Jährige Freya Mast Dienstag, 23. Aug., 10:00 - 13:30 Uhr Waldenbuch, Museum der Alltagskultur, Schloss Waldenbuch Gebühr: 15 € NEU! – ENGLISCHKURSE IN STEINENBRONN ENGLISH CONVERSATION, B1/B2 413 950 31 Linda Balz montags, 18:00 - 19:30 Uhr, ab 26. Sept., 14 Termine Steinenbronn, Bürgerhaus, Gebühr: 123 € ENGLISH CONVERSATION B2/C1 Would you like to improve your English speaking in a relaxed and comfortable environment? Have you just built up the confidence to speak and would like to speak more? Then this is the course for you! Topics include current events, vocabulary building, expressions and general speaking tips with grammatical correction in real-time with a fun and challenging native English speaker from Alaska. In diesem Kurs wird mit freiem Material gearbeitet. 414 946 32 Niles Maxwell samstags, 10:00 - 11:30 Uhr, ab 8. Okt., 12 Termine Steinenbronn, Grundschule, Gebühr: 119 € Nr 29 · 21. Juli 2016 Soziale Dienste Diakonie- und Sozialstation Schönbuch Wir suchen zum baldmöglichsten Eintritt eine(n) Mitarbeiter(in) für die Verwaltung Die Stelle ist unbefristet und umfasst 50 % bzw. 20 Wochenstunden. Sie beinhaltet folgende Aufgaben: • Telefonzentrale • Projektarbeiten • Unterstützung der Finanzbuchhaltung • Allgemeine Verwaltungsaufgaben • Sie haben eine Ausbildung im kaufmännischen oder Verwaltungs-bereich, • sind fit im Umgang mit dem PC, • organisieren gerne, • arbeiten selbständig und • haben keine Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und Kunden, weder im direkten Kontakt noch am Telefon. Wenn Sie außerdem Mitglied einer Kirche innerhalb der ACK sind, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für diese Arbeitsstelle. Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe und ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten Team. Die Vergütung richtet sich nach der kirchlichen Anstellungsordnung und den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Für weitere Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer, Herr Timo Kamprad, Telefon 07031 7020452, Email kamprad@ dsst-schoenbuch.de gerne zur Verfügung. Ergreifen Sie Ihre Chance und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 05.08.2016 an die DSST Schönbuch, Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich Sonstige Bekanntmachungen Landratsamt Böblingen Landratswahl 2016 im Böblinger Kreistag: Kreisräte wählen Roland Bernhard erneut zum Landrat Einziger Kandidat mit 70 Stimmen im Amt bestätigt Der Kreistag wählte in seiner Sitzung am 18. Juli 2016 Roland Bernhard erneut zum Landrat des Landkreises Böblingen. Gewählt wurde der alte und neue Landrat im ersten Wahlgang mit 70 Stimmen. Die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kreistagsmitglieder liegt bei 43. Bernhard tritt seine zweite Amtszeit am 1. Oktober an und ist dann bis Ende September 2024 eingesetzt. „Ich freue mich über das Vertrauen, dass eine so große Zahl von Kreisräten in mich hat und habe die Wahl sehr gerne angenommen“, so Landrat Bernhard nach dem Urnengang der Kreisräte. „Gemeinsam mit dem Kreistag möchte ich auch in den kommenden acht Jahren für eine gute Zukunft im Landkreis Böblingen arbeiten.“ Von den 84 Kreisrätinnen und Kreisräten waren 80 anwesend und nahmen an der Wahl teil. 10 der abgegebenen Stimmen war ungültig. Um 17.02 Uhr verkündete der Herrenberger Oberbürgermeister Thomas Sprißler das Ergebnis der Landratswahl. In seiner Funktion als erster Stellvertreter des Landrats im Kreistag 11 21. Juli 2016 · Nr 29 übergab er dem frisch gewählten Bernhard direkt nach der Wahl die Ernennungsurkunde. Der 59-Jährige war der einzige Kandidat für das Amt. Er vertritt für die nächsten acht Jahre den Landkreis Böblingen mit über 380.000 Einwohnern und ist Chef von mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisbehörde mit mehr als 25 Ämtern, einschließlich des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Als Landrat ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiskliniken Böblingen gGmbH, Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Schönbuchbahn und des Restmüllheizkraftwerks. Außerdem ist er Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Böblingen und Mitglied oder Vorsitzender bei zahlreichen weiteren Aufsichts- und Verwaltungsgremien. Schulnachrichten Klingenbachschule Steinenbronn Später sind wir wieder zu der Streuobstwiese zurückgelaufen und haben dort unser Picknick aufgebaut. Zwei Mütter waren auch schon da; sie haben tolle Sachen mitgebracht: Brot, Salat, Butter und Quark. Auf Brettchen duften wir unsere Kräuter schneiden, nachdem Herr Zinke die ungenießbaren Kräuter aussortiert hatte. Wir haben die Kräuter dann mit Quark und Butter vermischt und der Kräuterquark sowie die Kräuterbutter waren sehr lecker. Das Frühstück hat uns richtig gut getan! Die Kräuterwanderung Am Montag den, 20.06.2016 hat die Klasse 4b eine Kräuterwanderung gemacht. Herr Zinke, unser Streuobstpädagoge, erzählte uns etwas über die einzelnen Kräuter. Einige Minuten später kamen wir an einen großen Busch Brenneseln und Herr Zinke hat uns erklärt, dass Spitzwegerich gegen das Brennen hilft und dass wenn man Brenneseln von unten anfasst, sie nicht brennen. Als wir alle fertiggegessen hatten, sind wir in den Garten von Herrn Zinke gelaufen und durften dort noch seinen Bienen einen Besuch abstatten, bevor wir dann wieder zur Schule zurückgegangen sind. Sophie Ackel-Zakour und Alix Munier, Kl. 3b Kernzeitbetreuung Steinenbronn Neues aus der Kernzeit: Als wir zurück kamen haben wir Kräuterquark, Kräutersalat und Kräuterbutter aus Knoblauchrauke, Spitzwegerich, Zitronenmelisse, Schnittlauch, Gänseblümchen, Schafsgarn und Glockenblumen gemacht. Dazu haben wir Holundersaft getrunken. Isabel Wolfer und Milena Kelekovic (4b) Die spannende Kräuterwanderung Früh am Morgen brach die 3b zur Kräuterwanderung auf. Wir trafen Herrn Zinke, der uns auf die Kräuterwiese führte. Dort fanden wir: Spitz- und Breitwegerich. Wir gingen einen Waldweg entlang, am Wegesrand fanden wir vor einem Holzstapel Kletten und Brennesseln. Dann kamen wir an einer hohen Wiese an. Wir liefen vorsichtig hinein und fanden viele tolle Kräuter, zum Beispiel Schafgarbe, Butterblumen und Kamille. Herr Zinke hat uns viel über alle Kräuter erzählt. Während der Europameisterschaft fieberten die Kinder und das Betreuerteam voll mit. Es gab nämlich ein Tippspiel, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gab. 12 Nr 29 · 21. Juli 2016 Geldspende zum Jubiläum gemacht. Dank dieser Spenden konnten wir uns einen weiteren Wunsch erfüllen und zwei Biertischgarnituren kaufen. Jetzt können wir auch auf dem Schulhof bei schönem Wetter draußen basteln, malen und Spiele spielen. Eine Bereicherung für unsere Einrichtung. Vielen Dank an die Gemeinde und an den Musikverein! Zuletzt noch eine kleine Bitte. Wir bitten jetzt schon alle Spaziergänger, Gassigänger, und Steinenbronner, während unseres Sommerferiencamps (01.08. – 12.08.), mit offenen Augen an der Wildsaubar vorbeizulaufen. Wir hoffen wir können die zwei Wochen ohne Vandalismus überstehen. Herzlichen Dank! Carmelo Marino und Team Jeder konnte bis zuletzt gewinnen, denn man konnte zusätzlich 20 Bonuspunkte bekommen, der den richtigen Europameister vor der EM gewählt hat. Es kam wie es kommen musste. Nicht wenige Jungs staunten als klar war, dass Marisa Greiner bei den Kindern gewonnen hatte! Glückwunsch! Das Betreuerteam tippte unter sich. Klare Sache bis zum Schluss. Natürlich musste der Chef gewinnen… Denkste! Auf der Zielgeraden überholte Tatjana Greiner alle anderen, weil sie Portugal als Europameister getippt hatte und die 20 Bonuspunkte bekam. Alles blieb also in der Familie. Glückwunsch! Außerdem gab es andere Ereignisse, welche hier noch einmal hervorgehoben werden müssen. Unsere Schulrektorin Frau Sigler hatte der Kernzeit zum Jubiläum versprochen einen Wunsch zu erfüllen. Gesagt, getan! Frau Sigler überreichte den Kindern ein Tischeishockeyspiel, welches sie sich gewünscht hatten. Gleich ging es los und die Kinder spielen es immer noch mit großer Begeisterung. Vielen Dank an die Schule für dieses Geschenk! Zusätzlich zu diesem Geschenk hatte die Gemeinde Steinenbronn und der Musikverein Steinenbronn, eine großzügige Immanuel-Kant-Gymnasium Leinfelden-Echterdingen Verantw.: Burkard Miller 0711 1600-500, [email protected], www.ikg-le.de Andreas Kübler (li), Burkard Miller (re). Abschied vom IKG Burkard Miller, seit drei Jahren Leiter des Immanuel-Kant-Gymnasiums, verlässt die Schule auf eigenen Wunsch und wechselt zum 1. August nach Stuttgart an das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Er wird dort das Amt des stellvertretenden Schulleiters übernehmen. Die Gründe sind rein persönlicher Natur. Herr Miller verlässt die Schule mit dem Gefühl der „Dankbarkeit für die Unterstützung, das Vertrauen und das Wohlwollen, das mir von der Schulgemeinschaft entgegengebracht wurde“. Hervorzuheben in diesem Zusammenhang seien die hervorragende Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Schulleiter Andreas Kübler und die Kooperation mit der Stadtverwaltung, dem Elternbeirat und den Bildungspartnern aus der Wirtschaft, so Burkard Miller. Das Regierungspräsidium hat die Stelle ausgeschrieben. Bis zur Entscheidung über die Besetzung wird der stellvertretende Schulleiter, Andreas Kübler, die Schule kommissarisch leiten. Herr Miller weiß „das IKG bei ihm in besten Händen“ und wünscht „dieser lebendigen und innovativen Schule alles Gute für die Zukunft“. Rek Die neunten Klassen bei der DELF-Sprachprüfung 14 Französisch lernende Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 haben in diesem Schuljahr an der DELF 2 (Diplôme d’Etude en Langue Française) -Sprachprüfung teilgenommen, nachdem sie von Frau Dees-Bossler über mehrere Monate auf dieses Examen vorbereitet worden waren. In einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, in der sowohl die Ausdrucksfähigkeit als auch das Hörverstehen nachgewiesen werden mussten, erzielten die Beteiligten hervorragende Ergebnisse. 75% der Prüflinge erreichten mehr als neunzig von hundert möglichen Punkten Herr Kübler als Vertreter der Schulleitung hob dieses Ergebnis bei der Verleihung der Zertifikatbesonders hervor und dankte den Prüflingen und ihrer Lehrerin für ihr Interesse und Engagement Kl 13 21. Juli 2016 · Nr 29 Stolz halten die Teilnehmer/innen des Kurses von F. Dees-Bossler ihr Zertifikat in die Kamera Musikschule Waldenbuch SOMMERFERIEN Die Sommerferien stehen vor der Tür: Sie beginnen am Donnerstag, 28.07.2016. Ab Montag, den 12.09.2016 starten wir mit dem Unterricht. Das Sekretariat ist bereits ab Dienstag, den 06.09.2016 wieder geöffnet. Die Unterrichtszeiten im Schuljahr 2016/2017 werden von den Fachlehrern festgelegt. Die Schüler/innen erhalten Nachricht vom jeweiligen Lehrer (telefonisch, schriftlich oder in einer Stundenplan-besprechung). Die Muga- und Rhythmikzeiten sowie die Karussellzeiten stehen fest und sind den Eltern schriftlich mitgeteilt worden. Über die Ergänzungsfächer im neuen Schuljahr informieren wir Sie im September. Allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien wünschen wir schöne sonnige und erholsame Wochen! Oskar-Schwenk-Schule Grund-, Werkreal- und Realschule Hauptschulabschluss In der Werkrealschulklasse 9 legten 11 Schülerinnen und Schüler die Hauptschulabschlussprüfung mit Erfolg ab. Ida Battista und Celine Elflein werden als Klassenbeste mit einem Preis ausgezeichnet. Mit den bestandenen Hauptschulabschlüssen können unsere Abgänger entweder eine duale Ausbildung beginnen oder sich für weiterführende Schulen entscheiden: Berivan Aydin, Latif Cevik, Giuseppe Curia, Juliana Frühklug, Dragica Mihajlovic, Dominik Otto, Ahmet Özdemir, Cagla Özkan und Angelo-Pio Vincitorio. Wir gratulieren den Abgängern W9 herzlich zur bestandenen Prüfung. Realschulabschluss Drei Klassen mit 71 Schülerinnen und Schülern haben der Realschule am 15. Juli den Rücken gekehrt. Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir allen sehr herzlich. Aus der R10a: Annika Bosch, Daniele Cantelmi, Marco Cecatka, Youcef Hartani, Hermann Hoyh, Fatjon Krasniqi, Rusit Muric, Lea Regele, Tim Ruckh, Polina Sommer, Yannic Thies. Aus der R10b: Lena Bubeck, Maria Greiner, Franziska Kiesenbauer, Eda Köse, Julian Limbächer, Marcel Muthig, Debora Pfeifer, Fabian Schwab, Adriana Stefancic, Luca Waidelich, Markus Waidelich, Marie Zaschka. Aus der R10c: Marcel Auch, Christian Buck, Semiha Bulut, Tomislav Dumencic, Janine Gabler Alvarez, Vagif Goldenberg, André Holl, Benjamin Jaha, Nurbanu Kahveci, Marie Luz, Annika Morlok, Sarah Piehl, Leon Reinhardt, Pascal Ruckh, Nico Schmid, Tim Schollerer, Yeliz Perican Tan, Hakan Uyanik, Jan Wenzel. Aus allen drei Klassen schließen 13 Schülerinnen und Schüler mit einem Lob ihre Schulzeit ab. Ihre Leistungen liegen zwischen 2,0 und 2,3: Sandra Balling, Antonio Battista, Leila Boissinot, Marina Geiger, Ulaa Ghazwan Abdulrahim, Ozan Gümüs, Melis Housseinoglou, Kim Kiesel, Ina Kompalka, Benjamin Maier, Katharina Million, Kitti Tóth, Sofie Zimmermann. Besonders stolz sind wir auf unsere 16 Preisträgerinnen und Preisträger, die sich eine 1 vor dem Komma im Durchschnitt erarbeiteten: Lisa Baltus, Emilia Birk, Miriam Corlito, Johannes Gross, Anna Herkommer, Jenny Laubengaier, Merlin Rebmann, Franziska Ruckh, Lara Ruoff, Clara Rüdiger, Jonathan Schnitzler, Shana Schwarz,Jana Spleiß, Marion Thiele, Melina Veit, Felix Walker. Allen gemeinsam wünschen der Elternbeirat und das Kollegium weiterhin viel Erfolg auf schulischen oder beruflichorientierten Wegen. C. Metzger Informationen zur Ganztagesbetreuung Liebe Eltern, trotz des Betriebsausfluges aller städtischen Mitarbeiter am Freitag, den 22.07.2016 findet die Zusatzbetreuung von 07.30 – 08.30 Uhr und von 12.00 – 13.00 Uhr wie gewohnt statt. Bitte denken Sie daran, dass am Dienstag, den 26.07.2016 ab 13.30 Uhr unser Sommerfest für die Ganztageskinder unserer Grundschule stattfindet. Wir möchten gemeinsam mit den Kindern das Schuljahr bei tollen Aktionen und Spielen auf unserem Außenbereich ausklingen lassen. Das Sommerfest geht bis 16.00 Uhr. Sie als Eltern sind an diesem Nachmittag ebenfalls herzlich eingeladen! Sommerliche Grüße, Ihr Ganztagesteam Große Schulranzen Sammelaktion Wann: 27.07.2016 (letzter Schultag) um 11:10 Wo: Vor dem Haupteingang der Schule Zusammen mit dem Freundeskreis Waldenbuch für unsere Flüchtlingskinder und Frau Heitz vom Hilfswerk Samariterdienst e.V. für hilfsbedürftige Kinder in Ukraine, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Serbien und Belarus. Wir sagen im Voraus Danke im Namen aller Kinder und sichern Ihnen einen seriösen Ablauf zu. Der Elternbeirat. Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 79455340, Telefax: 0711 794553430 Internet: www.pmhg.de, E-Mail: [email protected] Verantw.: Schulleiter: Wolfgang Krause Schuljahresende am Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium Am letzten Schultag vor den Sommerferien, Mittwoch, 27. Juli 2016, endet der Unterricht um 11.10 Uhr. Die Schulbusse nach Waldenbuch und Stetten fahren bereits um 11.20 Uhr. Die Sommerferien enden am Freitag, 9. September 2016. Unterrichtsbeginn ist Montag, der 12. September 2016, in der 3. Stunde. So besteht die Möglichkeit, die von den Kirchen angebotenen Gottesdienste zum Schuljahresbeginn zu besuchen. Die Einschulung unserer neuen 5. Klassen findet am Montag, 12. September 2016, um 15.00 Uhr im Walter-SchweizerKulturforum Echterdingen statt. Eltern und Familienangehörige sind dazu herzlich eingeladen. Bereits am kommenden Montag, 25. Juli 2016, sind die künftigen Fünftklässler um 14.00 Uhr von ihren Klassenlehrern und ihren Patenklassen eingeladen, um schon vor den Ferien mehr über ihren kommenden Schulalltag zu erfahren. Am Ende des Schuljahres wünsche ich allen schöne und erholsame Ferien und hoffe, dass wir uns zum Beginn des neuen Schuljahres gesund wiedersehen. (W. Krause, Schulleiter)