Steinenbronn Aktuell Nr. 29 vom 21. Juli 2016

Transcrição

Steinenbronn Aktuell Nr. 29 vom 21. Juli 2016
Diese Ausgabe erscheint auch online
www.Steinenbronn.de
Amtsblatt der Gemeinde Steinenbronn
Nummer 29 Donnerstag, 21. Juli 2016
Einladung zum Festakt
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Festakt anlässlich
50 Jahre Partnerschaft mit Quinsac in Frankreich,
25 Jahre Partnerschaft mit Polla in Italien und
25 Jahre Patenschaft mit Bernsdorf/Oberlausitz (Sachsen)
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Quinsac
am Samstag, 30. Juli 2016, 10.30 Uhr
im Bürgerhaus, Bürgersaal
Bernsdorf
Steinenbronn
Polla
dürfen wir Sie herzlich einladen.
• Musikalische Begrüßung
Förderverein Flötentöne e. V.
Herr Michael Kuhn, Klavier und Frau Monika Danetzky, Violine
• Festrede
Bürgermeister Johann Singer
• Musikalischer Beitrag
Förderverein Flötentöne e. V.
• Grußworte aus den Partnerschaftsgemeinden
• Eintragung ins Goldene Buch der Gemeinde Steinenbronn
• Musikalischer Ausklang
Förderverein Flötentöne e. V.
Anschließend Stehempfang
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Johann Singer
Bürgermeister und Vorsitzender des Partnerschaftsausschusses
und des Freundeskreises der Partnerschaften
Wegen des Betriebsausflugs ist das Rathaus am Freitag, 22.07.2016 geschlossen
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung
Samstag,
23. Juli
„Café International“
15 - 17 Uhr in und an der Sandäckerhalle
in Zusammenarbeit mit dem Förderverein für unsere Grundschule
Kuchen - Kaffee - Tee - alkoholfreie Getränke
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Vorgesehenes Programm:
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Nr 29 · 21. Juli 2016
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 – 12 Uhr,
Dienstag 15 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen
Weitere Termine jederzeit auch nach Vereinbarung möglich.
Notdienste
Störungsdienste:
Polizei Notruf
Polizeiposten Waldenbuch/Steinenbronn
Feuerwehr Notruf (auch Notruftelefax)
Rettungsdienst/Notarzt/Notruf
Allgemeiner Notfalldienst
Krankentransport
(im Mobilfunk mit Vorwahl 07031)
110
Tel. 526990
112
112
116117
19222
Ärztlicher Notdienst
Wochenende/Feiertage: Freitag, 16.00 Uhr - 23.00 Uhr,
Vorfeiertag von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr, Samstag/Sonntag/
Feiertag von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr ist die Notfallpraxis an
der Filderklinik besetzt. Begeben Sie sich bitte ohne Voranmeldung dort hin: Im Haberschlai 7, Filderstadt-Bonlanden.
Sie benötigen für den Notdienst Ihre Krankenversicherungskarte.
Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19.00 Uhr
die Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117.
Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung
des Hausbesuches die Leitstelle des DRK ebenfalls unter
der Telefonnummer 116 117.
In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Zentraler Kinderärztlicher Notdienst
Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680
Werktags: 19.00 - 22.30 Uhr
Sa., So., Feiertage: 8.30 - 22.00 Uhr
Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter der Telefonnummer 0711 7877722.
Augenärztlicher Notdienst
Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat
geöffnet von Freitag, 16-22 Uhr, und an den Wochenenden
und Feiertagen von 9-22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im
Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig.
Zentrale Notrufnummer: 0180 6071122
Soziale Dienste:
Diakonie- und Sozialstation Schönbuch
Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich
07031 70204-50
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und
pflegebedürftige Menschen, Schönbuch
Hospizgruppe
Impressum
07031 70204-56
07031 70204-57
Strom/Gas: EnBW
Wasser:
ASG-Holzgerlingen
außerhalb der Dienstzeiten:
Bauhof:
0800 3629477
07031 742400
0800 8151815
07157 668980
Apothekennotdienst
Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um
8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag.
Freitag, 22. Juli 2016
Apotheke Hulb, 71034 Böblingen (Hulb), Otto-Lilienthal-Str. 24,
Tel. 07031-469317
Filder-Apotheke, 70794 Filderstadt (Bernhausen),
Nürtinger Str. 6, Tel. 0711-702507
Samstag, 23. Juli 2016
Stern-Apotheke im Stern Center, 71063 Sindelfingen (Mitte),
Mercedesstr. 12, Tel. 07031-878500
Alamannen-Apotheke, 71088 Holzgerlingen, Tübinger Str. 11,
Tel. 07031-689930
Markt-Apotheke Leinfelden, 70771 Leinfelden-Echterdingen
(Leinfelden), Marktplatz 2, Tel. 0711-76740780
Sonntag, 24. Juli 2016
Flugfeld-Apotheke Böblingen, 71034 Böblingen (Flugfeld),
Konrad-Zuse-Str. 14, Tel. 07031–205900
Apotheke zu den 3 Linden, 70794 Filderstadt (Harthausen),
Harthäuser Hauptstr. 4, Tel. 07158-985610
Montag, 25. Juli 2016
Apotheke am Marktplatz Sindelfingen, 71063 Sindelfingen
(Mitte), Marktplatz 4, Tel. 07031-814537
Fortuna-Apotheke Dettenhausen, 72135 Dettenhausen,
Störrenstr. 35, Tel. 07157-61015
Herz-Apotheke Mache Echterdingen, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Echterdingen), Bernhäuser Str. 5,
Tel. 0711-9909550
Dienstag, 26. Juli 2016
Sonnen-Apotheke, 71063 Sindelfingen (Mitte), Mercedesstr. 11,
Tel. 07031-794999
Central-Apotheke Schönaich, 71101 Schönaich, Wettgasse 45,
Tel. 07031-651388
Apotheke am Bahnhof, 70794 Filderstadt (Bernhausen),
Karlstr. 20, Tel. 0711-706325
Mittwoch, 27. Juli 2016
Apotheke Diezenhalde, 71034 Böblingen (West),
Freiburger Allee 57, Tel. 07031-273889
Laurentius-Apotheke Maichingen, 71069 Sindelfingen
(Maichingen), Laurentiusstr. 24, Tel. 07031-382365
Kristall-Apotheke Leinfelden, 70771 Leinfelden-Echterdingen
(Leinfelden), Hohenheimer Str. 11, Tel. 0711-755309
Donnerstag, 28. Juli 2016
Die Apotheke im Breuningerland, 71065 Sindelfingen (Ost),
Tilsiter Str. 15, Tel. 07031-95790
Neue Apotheke Filderstadt, 70794 Filderstadt (Bernhausen),
Bernhäuser Hauptstr. 7, Tel.: 0711-702608
Herausgeber: Gemeinde Steinenbronn, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Johann Singer, Stuttgarter Straße 5, 71144 Steinenbronn - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte
Nussbaum, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Nussbaum Medien, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, 70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711 99076-0, Telefax 07033 3209 458, [email protected]. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am Donnerstag
einer jeden Woche und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected], Internet: www.wdspressevertrieb.de
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21. Juli 2016 · Nr 29
VERAN
TALTUNGEN
Steinenbronn
Sa. 23.07.16, 15.00 – 17.00 Uhr Arbeitskreis Flüchtlingshilfe und Förderverein Grundschule, „Cafe International“, Nebenraum der Sandäckerhalle
Waldenbuch
So. 24.07.2016, 11.00 Uhr
Christusbund, Gottesdienst Treffpunkt ,G´ / Gemeinde-Sommerfest, Haus des Christusbund
So. 24.07.2016 Stadt / Stadtbücherei / Museum der Alltagskultur, „Fluchtpunkte - Fluchtstücke“ Wanderkonzert mit Ausstellungseröffnung, Museum der Alltagskultur
Mi. 27.07. – So. 31.07.2016
TSV Tennis, 6. Waldenbuch Open Senioren Tennis, Tennisanlage Hasenhof
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Sitzung des
Technischen Ausschusses
Zur Sitzung des Technischen Ausschusses lade ich Sie herzlich ein auf
Dienstag, 26.07.2016, 18.00 Uhr
im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal
Tagesordnung
-öffentlichBauantrag
1. Anbau an eine bestehende Garage, Flst. 3787/1, Birkacher
Str. 27, 71144 Steinenbronn
2. Veränderte Ausführung:
Erstellung eines Einfamilienhauses, Flst. 3935 Rotkäpp
chenweg 1, 71144 Steinenbronn
3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung,
Flst. 3797, Kegelsklingstraße 10, 71144 Steinenbronn
Verschiedenes
4. Erneuerung der Zaunanlage des Kindergartens „Am Steinenberg“
- Beschluss
5. Erneuerung und Erweiterung der Zaunanlage des „Wurzelkindergarten“ auf der Südseite
- Beschluss
6. Pflegearbeiten am Ablaufgewässergraben der Pumpstation
Ludwigstraße in den Reichenbach bei der Gemarkung
Leinfelden-Echterdingen
- Vergabe
7. Kindertagesstätte Goldäcker
Küchenerneuerung und Vorraum
- Beschluss
8. Austausch, Ersatzbeschaffung Telefonserver (Telefonanlage
Gemeindeverwaltung Steinenbronn)
- Vergabe
- Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
- Beschluss
9. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Jahre
2017 – 2021
- Beschluss
10. Antrag auf Anschlussgenehmigung an die öffentliche Wasserversorgung für das Flst. 320/25
11. Bekanntgaben
12. Anfragen von Gemeinderäten
-nichtöffentlichMit freundlichen Grüßen
Johann Singer
Bürgermeister
Einladung zur Sitzung des Gemeinderats
Zur letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause
lade ich Sie herzlich ein auf
Dienstag, 26. Juli 2016, 19.30 Uhr
Bürgerhaus, Bürgersaal
Tagesordnung
- nichtöffentlich Beginn: 19.30 Uhr
- öffentlich Beginn: 19.45 Uhr
3. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse und
sonstige Bekanntgaben
4. Kinderbetreuungsangelegenheiten
a. Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten
- Beschluss
b. Kindergartengebühren
- Beschluss
c. Einführung einer Gebührensatzung
- Beschluss
5. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“
- Erweiterung/Änderung der Festlegung des Sanierungsgebiets Steinenbronn „Ortsmitte II“
bzw. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets Steinenbronn „Ortsmitte II“
- Beschluss
6. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte II“
- Festlegung der noch durchzuführenden Maßnahmen
- Abbruch der Scheune Seestraße 8 und Tübinger Str. 10
sowie Scheune Tübinger Str. 10/1
- Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Dälken
- Vergabe der Ingenieurleistungen an Pirker + Pfeiffer
Ingenieure
- Beschluss
7. Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker Änderung Süd I“
(25-13/1) der Stadt Leinfelden-Echterdingen
- Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren aus Sicht
der Gemeinde Steinenbronn
- Beschluss
8. Anfragen von Gemeinderäten
9. Wechsel im Gemeinderat
- Ausscheiden von Gemeinderat Georg Gonsior
- Feststellen eines Ersatzbewerbers
- Verpflichtung von Rainer Reddehase als Gemeinderat
- Neubesetzung der Ausschüsse
10. Neubesetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde
Steinenbronn
- Beschluss
Mit freundlichen Grüßen
Johann Singer
Bürgermeister
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Sommerferien-Programm 2016
Liebe Kinder und Jugendliche!
Liebe Eltern!
Im letzten Gemeindenachrichtenblatt wurde das Angebot Nr.
27 - Naturerlebnisse mit allen Sinnen - versehentlich nicht veröffentlicht. Sehr gerne nehmen wir auch hierzu Anmeldungen
entgegen (Anmeldevordruck s. Amtsblatt Nr. 28 v. 14.07.2016
oder Nr. 25 v. 23.06.2016).
Hier nochmals die genaue Beschreibung:
27. Naturerlebnisse mit allen Sinnen
Hast du schon einmal kleines ganz nah durch eine Lupe angeschaut oder Tiere mit einem Fernglas gesucht? Weißt du,
wie sich ein Fuchs anhört?
Kleine, neugierige Forscher, die schon länger hier leben und
Kinder, für die hier alles ganz neu und anders aussieht als in
ihrer Heimat, sind herzlich eingeladen zu einem spannenden
Nachmittag mit uns im Grünen. Zwischendurch möchten wir
ein kleines, gemeinsames Picknick machen. Wir bringen Apfelsaft, Sprudel und Kekse mit und freuen uns auf viele, kleine
Naturfreunde!
Donnerstag, der 01. September 2016, 14.00-16.00 Uhr
Treffpunkt: Pausenhof an der Schule dann Spaziergang zum
Klingenbach- Erlebnisweg
Alter: 7 – 11 Jahre
Veranstalte: Naturschutzbund Steinenbronn
Höchstteilnehmerzahl: 20
Bitte mitbringen: festes Schuhwerk. Wer möchte, kann etwas
für das gemeinsame Picknick mitbringen.
Anmeldungen zu allen Angeboten sind noch bis Freitag, 29.
Juli 2016 möglich. Wir haben noch freie Plätze!
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe
„Café International“ Es geht wieder los !
Aus organisatorischen Gründen konnte im Monat Juni unser
„Café International“ leider nicht stattfinden. Aber es geht
weiter !
Unser nächstes „Café International“ findet statt am kommenden Samstag, 23. Juli ab 15 Uhr im Nebenraum der
Sandäckerhalle und bei schönem Wetter auch im Außengelände.
Unterstützt werden wir diesmal vom Förderverein unserer
Grundschule. Vielen Dank dafür an den Förderverein. Toll,
dass ihr euch als weiterer Steinenbronner Verein an unserem
„Café International“ beteiligt.
Es gibt für alle Kuchen, Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke.
Für Ihren Verzehr brauchen Sie nichts bezahlen – es steht
aber eine Spendenkasse bereit. Bringen Sie einfach nur gutes
Wetter mit. Unsere Flüchtlinge, der Förderverein der Grundschule und wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch.
Herzlich willkommen!
Was wir aktuell und konkret zur direkten Weitergabe an die
Flüchtlinge an Spenden benötigen, suchen wir wöchentlich
im Amtsblatt.
Wir suchen:
Turnschuhe (alle Größen)
Fußballschuhe (Größen 38 bis 42)
Kühlschränke mit Gefrierfach
Staubsauger - Bügeleisen - Mixer - Mikrowellengeräte
Sonnenschirme (Größe egal - auch ohne Fuß)
Schuhschränke
Angebote bitte an: [email protected] oder
Tel. 0175 3779893
Sie finden uns auch auf der Homepage der Gemeinde Steinenbronn
www.steinenbronn.de - Verwaltung & Info - AK Steinenbronn.
Für unsere Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen; aus Fördergeldern erhalten wir nichts.
Nr 29 · 21. Juli 2016
Unsere Bankverbindung:
Vereinigte Volksbank, Empfänger:
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe
IBAN: DE59603900000650640020
Unsere Mail-Adresse: [email protected]
Telefonisch sind wir erreichbar unter 0175 3779893
Manfred Kosbi, Koordinator des Arbeitskreises
Ergebnisse einer Umfrage im Projekt
„Flächen gewinnen“
Wohnsituation von Senioren in Steinenbronn
Die Gemeinde Steinenbronn beteiligt sich zurzeit mit vier anderen
Kommunen aus dem Landkreis Böblingen (Aidlingen, Schönaich,
Weissach und Waldenbuch) am baden-württembergischen Modellprojekt „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. In diesem Zusammenhang wurden Senioren in Steinenbronn zu ihrer
Wohnsituation und ihren Wohnbedürfnissen befragt. Hier die
wichtigsten Ergebnisse aus der Umfrage:
Erfreulicher Rücklauf an ausgefüllten Fragebögen
Ziel der Umfrage war es, Informationen über die aktuelle
Wohnsituation von Senioren (70 Jahre und älter) zu erhalten. Zudem sollte ermittelt werden, welche Eigenschaften
eine „geeignete Wohnung“ aus Sicht der Senioren aufweisen
müsste, ob sie an einer Veränderung interessiert sind bzw. ob
die Senioren von der Gemeinde weitere Informationen zum
Thema „seniorengerechtes Wohnen“ wünschen. Insgesamt
schickten 43 der 147 angeschriebenen Senioren bis Ende
Februar 2016 einen ausgefüllten Fragebogen zurück. Das
entspricht einer relativ hohen Rücklaufquote von 29,3 Prozent.
Wie wohnen die Senioren in Steinenbronn?
Rund 70 Prozent der befragten Senioren wohnen in einem frei
stehenden Einfamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem
Reihenhaus. Etwa 30 Prozent wohnen in einer Wohnung eines
Zwei- oder Mehrfamilienhauses (zur Miete oder Eigentumswohnung). Die von den Senioren bewohnte Immobilie wurde im
Durchschnitt im Jahr 1970 erbaut und hat etwa 111 Quadratmeter Wohnfläche. Alle Befragten (100 Prozent) wohnen darin
allein oder zu zweit. Fast 80 Prozent der Befragten gaben an,
im Haus oder in der Wohnung eine Treppe steigen zu müssen.
Entspricht die Wohnsituation den Bedürfnissen?
Die Umfrage sollte Informationen darüber geben, ob es zwischen
der aktuellen und der als wünschenswert betrachteten Wohnsituation Unterschiede gibt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
- 51 Prozent der Befragten wünschen sich einen Aufzug, bei
nur 5 Prozent ist einer im Haus vorhanden.
- 47 Prozent wünschen sich ein barrierefreies Bad, 26 Prozent
geben an, schon eines zu haben.
- 35 Prozent hätten gerne einen Hausmeister, aber keiner hat
so eine Hilfe vor Ort.
- Für 47 Prozent ist die räumliche Nähe zu „Arzt und Einkaufen“ wichtig, bei 72 Prozent ist dies der Fall.
-
Soziale Kontakte im Haus wünschen sich 23 Prozent der
Befragten. 28 Prozent haben dies bereits.
- 79 Prozent der Befragten geben an, dass sie einen Garten
(oder Gartenanteil) haben. Aber nur 16 Prozent halten in
ihrer Lebenssituation einen Garten für wünschenswert.
- Während die tatsächlich vorhandene Wohnfläche im Durchschnitt 111 Quadratmeter beträgt, halten die befragten Senioren eine Wohnfläche von durchschnittlich 73 Quadratmeter
für „geeignet“.
Insgesamt zeigt die Umfrage, dass es bei einer ganzen Reihe von Eigenschaften eine deutliche Differenz zwischen der
vorhandenen und der erwünschten Wohnsituation gibt. Trotz
dieser offensichtlichen Unterschiede sagen fast 40 Prozent
der Befragten, dass sie in der bisherigen Wohnung noch „gut
zurechtkommen“. 49 Prozent geben an, über eine Veränderung der Wohnsituation bisher nicht nachgedacht zu haben.
16 Prozent haben zwar darüber nachgedacht, in eine seniorengerechte Wohnung umzuziehen, aber es kommt für sie
(derzeit) nicht in Frage.
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21. Juli 2016 · Nr 29
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Kreisverkehr an
der Einmündung der Gewerbestraße in die Landesstraße L
1208 geschaffen werden.
Fazit
Da die Gruppe der „70-Jährigen und älter“ diejenige ist, die in
den kommenden Jahren relativ am stärksten zunehmen wird,
werden die hier aufgeworfenen Fragen zur Wohnsituation der
Senioren in Zukunft noch wichtiger werden als heute. Auch
wenn die Mehrheit der Senioren angibt, in ihrer bisherigen
Wohnung noch gut zurechtzukommen oder sich „noch nicht“
mit dem Thema zu befassen, wird es früher oder später für
immer mehr Menschen wichtig sein, sich damit auseinanderzusetzen. Jeder Einzelne wird darauf in seiner persönlichen
Lebenssituation die besten Antworten suchen müssen, die
ganz unterschiedlich aussehen können. Durch Sanierung kann
beispielsweise auch in einem Altbau ein seniorengerechtes
Bad eingebaut werden oder für die Gartenarbeit kann man
einen Verwandten oder einen bezahlten Dienstleister finden.
Aber ob sich in den älteren Immobilien überall ein Aufzug
einrichten lässt, falls dieser notwendig wird, ist fraglich und
muss im Einzelfall geprüft werden.
Sicher ist, dass diese Fragen früher oder später auf jeden zukommen. Es ist deshalb zu empfehlen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und nicht erst dann, wenn
man aus gesundheitlichen oder Altersgründen dazu gezwungen ist, hier rasch eine Lösung zu finden. Für den Wohnungsbau und die Kommunalplanung bedeutet diese Entwicklung,
dass in den nächsten Jahren immer mehr Menschen nach
einer seniorengerechten Wohnung suchen werden. Die Herausforderung für die Kommune besteht darin, dafür geeignete
Angebote zu schaffen.
Steinenbronn, den 18. Juli 2016
Johann Singer
Bürgermeister
Kostenersatz und Entschädigungen für die
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Steinenbronn – Änderung der Satzungen zum
01.08.2016
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 eine
Änderung des Kostenersatzes und der Entschädigungen für
die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Steinenbronn beschlossen. Die neuen Satzungen werden nunmehr veröffentlicht:
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn am 12.07.2016 folgende Satzung beschlossen:
§1
Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und
ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem
einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede
volle Stunde 12,00 €.
(2) Für Einsätze im Rahmen der Brandsicherheitswache erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall nach
einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt, dieser beträgt
je volle Stunde 10,00 €.
(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von
der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf 1,0 aufgerundet.
(4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall
und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt
(§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
Weitere Informationen:
Auf den Internetseiten www.steinenbronn.de findet man unter
dem Menüpunkt „Verwaltung & Info“ den Unterpunkt „Demografischer Wandel“ mit dem ausführlichen Ergebnisbericht zur
Umfrage sowie den Bericht zu Demografie und Immobilien für
Steinenbronn mit vielen Zahlen und Grafiken.
Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Maurer, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn hat am
12.07.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Maurer, 1. Änderung“ und die Aufstellung
der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74
Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren nach BauGB mit
Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom Büro mquadrat kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll vom 01.07.2016 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
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Btrg
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W
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G
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21
Im Mau
18
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G
Gemeinde
STEINENBRONN
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1862
419
410
WBtrg
2700/1
St
20
l
W
18
hs
2694/2
2702/1
Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Maurer, 1. ÄNDERUNG"
WBtrg
32
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W
Gar
1863
Ga
hs
al
413
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Ga
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12
Sc
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Bt
W
2602/5
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
GFIG
hs
25
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22
15
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Schu
W
Planzeichenerklärung
413/2
§ 2 (4)
Planzeichenverordnung
2706/1
WBtrg
rg
hs
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hs
Ga
1867
1863/1
S
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1861/1
2697/1
U
2694/1
Gar
Dipl. Ing. (FH) Manfred Mezger
-Freier Stadtplanermquadrat - kommunikative Stadtentwicklung
Hauptstraße 25
73087 Bad Boll
T. 07164/14718-0
F. 07164/14718-18
Maßstab 1:1000
01.07.2016
G
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Gar
14
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WBtrg
2701/3
BPL
24
W
2705/1
Btrg
U
30
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
6 des Bebauunsplans § 9 Abs. 7 BauGB
415
26
15
Ga
hs
WBtrg
119/1062602/6
Projektnummer: 1407
GFIG
17
1861/2
WBtrg
2602/4
§2
Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen
mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen
wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein
Durchschnittssatz von 12,00 €/Stunde oder der Verdienstausfall auf Nachweis über den Arbeitgeber gewährt.
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrundzulegen. Angefangene Stunden werden auf 1,0 aufgerundet.
(3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach
Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse
oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in
seiner jeweiligen Fassung.
(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von
mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in
tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).
6
Nr 29 · 21. Juli 2016
§3
Zusätzliche Entschädigung
(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und
Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die
durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im
Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes:
Feuerwehrkommandant
1.stellvertrender Kommandant
2.stellvertrender Kommandant
Jugendfeuerwehrwart
Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
Gerätewart
Atemschutzgerätewart
Kassenverwalter
Schriftführer
2.520
1.260
420
420
210
720
360
204
480
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
§4
Entschädigung für haushaltsführende Personen
Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt
führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1 und
2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das
entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und
Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei
aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung
für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 12,00 €/
Stunde gewährt.
§2
Kostenersatzfreiheit, Ausnahmen
(1) Kein Kostenersatz wird verlangt für Leistungen im Gemeindegebiet (§ 34 Abs. 1 Satz 1 FwG i.V.m. § 2 Abs. 1 FwG)
1.
2.
3.
4.
bei Schadensfeuern (Bränden);
bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht
sind;
bei technischen Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus einer lebensbedrohlichen Lage;
zur Brandverhütung und zum vorbeugenden Brandschutz, ausgenommen die Brandsicherheitswache (§ 2
Abs. 2 Nr. 2 FwG).
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen
Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu
einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr
für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die
Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem
der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden
kann.
(2) Für Leistungen nach Absatz 1 wird – abweichend von der
allgemeinen Regelung – Ersatz der Kosten nach § 5 verlangt
Satzung zur Regelung des Kostenersatz es für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinenbronn
(Feuerwehr-Kostenersatzsatzung)
1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat (§ 34
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG);
2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen
verursacht wurde (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG);
3. von dem Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und
einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder
Industriebetrieb anfallen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FwG);
4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim
Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand (§
34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 FwG);
5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat (§ 34 Abs. 1
Satz 2 Nr. 5 FwG);
6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer
Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage
zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden
mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig
besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 FwG);
7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug
installiertes System zum Absetzen eines automatischen
Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist,
ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Abs. 1
FwG vorlag (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 FwG).
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
i.V.m. § 34 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg hat
der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn am 12.07.2016
folgende Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der
Gemeindefeuerwehr beschlossen:
§3
Kostenersatzpflichtige Leistungen, Zahlungspflichtiger
(1) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz nach § 5 verlangt
§1
Geltungsbereich
(1) Für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr erhebt die Gemeinde Steinenbronn nach Maßgabe des § 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Kostenersatz.
(2) Ersatzansprüche nach allgemeinen Vorschriften bleiben
unberührt.
1. von demjenigen, dessen Verhalten die Leistung erforderlich
gemacht hat. Hat der Zahlungspflichtige das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, oder ist er wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt oder unter
vorläufige Vormundschaft gestellt, so ist auch derjenige
zahlungspflichtig, dem die Sorge für diese Person obliegt.
Ist der Zahlungspflichtige zu einer Verrichtung bestellt worden, dann ist auch der andere zahlungspflichtig;
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Steinenbronn (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) vom
30.11.2010 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Steinenbronn, 13.07.2016
gez.
Johann Singer
Bürgermeister
7
21. Juli 2016 · Nr 29
2. von dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat oder von demjenigen, der
die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt;
3. von demjenigen, in dessen Interesse die Leistung erbracht
wurde;
4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter,
wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen,
Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde.
(2) Zum Ersatz der Kosten sind weiter verpflichtet
1. bei der Leistung der Brandsicherheitswache der Veranstalter;
2. bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr der Verursacher; Absatz 1 Nr. 1 gilt sinngemäß;
3. der Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage, wenn
durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird.
(3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
(4) Ein Kostenersatz wird nicht verlangt, sofern dies eine unbillige Härte wäre.
§4
Überlandhilfe (§ 26 FwG)
Abweichend von § 5 Abs. 1 bis 4 wird bei Überlandhilfe der
Feuerwehr im Landkreis Böblingen für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen Kostenersatz in Höhe des Stundensatzes
entsprechend § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom
24.11.2010 zur Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis
Böblingen in der jeweils gültigen Fassung berechnet, soweit
es sich um Aufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 FwG handelt.
Die beim Überlandhilfeeinsatz verwendeten Verbrauchsmaterialien, wie Ölbindemittel, Sonderlöschmittel sowie die beim
Einsatz beschädigten Geräte und Ausrüstungsgegenstände
der Feuerwehr werden der Hilfe empfangenden Gemeinde in
Höhe der Wiederbeschaffungskosten berechnet.
§5
Berechnung des Kostenersatzes
(1) Soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der
Kostenersatz nach den Sätzen des als Anlage beigefügten
Verzeichnisses nach Zeitaufwand Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals und der Fahrzeuge berechnet.
Die Leistungsdauer beginnt beim Personaleinsatz mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen
Aufräumungs-, Reinigungs- und Ruhezeiten. Bei Fahrzeugen
beginnt die Leistungsdauer mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet mit der Rückkehr (Ankunft) im
Feuerwehrgerätehaus.
(2) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden halbstündlich abgerechnet.
(3) Die Kostenersätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus
1. den Personalkosten für die eingesetzten Feuerwehrangehörigen (Nr. 1 des Verzeichnisses);
2. den Stundensätzen für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge (Nr. 2 des Verzeichnisses).
(4) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und
Leistungen Dritter besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungen bei Unbrauchbarkeit oder
Verlust, Kosten für die Entsorgung von Stoffen, Reinigung von
Transportbehältnissen), so sind sie zusätzlich zu denjenigen
nach Absatz 3 zu erstatten, soweit den Zahlungspflichtigen
ein Verschulden trifft. Für die bei kostenersatzpflichtigen Hilfeleistungen verbrauchten Materialien (z.B. Ölbindemittel, Filtereinsätze, Alkalipatronen, Trockenlöschpulver, Wasser) werden
die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 % berechnet.
§6
Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzanspruches
(1) Der Anspruch entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(2) Der Erstattungsbetrag wird mit der Bekanntgabe des Kostenerstattungsbescheides zur Zahlung fällig.
§7
Inkrafttreten
Diese Regelung tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr vom 20.10.1992, zuletzt geändert am 11.12.2001,
außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Steinenbronn, 13.07.2016
gez.
Johann Singer
Bürgermeister
Anlage zu Feuerwehr-Kostenersatzsatzung
Verzeichnis der Kostenersätze
1. Personal
je Feuerwehrangehöriger
20,00 €/Std.
2. Fahrzeuge
LF 16/24
LF 10/6
Rüstwagen
Schlauchwagen
Mannschaftstransportfahrzeug
Kommandowagen
184,00
135,00
187,00
54,00
20,00
16,00
€/Std.
€/Std.
€/Std.
€/Std.
€/Std.
€/Std.
Die Kostenersätze für die Fahrzeuge bestimmen sich nach der
Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18.03.2016.
3. Brandsicherheitswache
je Feuerwehrangehöriger
je Fahrzeug
Personalkosten lt. Ziffer 1
Fahrzeugkosten lt. Ziffer 2
Bei Fahrzeugen wird pro Veranstaltung/Tag eine Einsatzstunde
berechnet.
Wir gratulieren
Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am
24.07. Frau Anna Maria Mack-Schauer, Möhringer Straße 5
zum 80. Geburtstag
25.07. Frau Liliana Curia in Sardella, Schönaicher Straße 20
zum 80. Geburtstag
28.07. Herrn Xhavit Miftaraj, Goldäckerstraße 60
zum 75. Geburtstag
Wir gratulieren auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, sehr herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches
Wohlergehen für das vor ihnen liegende Lebensjahr.
Johann Singer, Bürgermeister
8
Öffnungszeiten:
Dienstag
15 - 18 Uhr
Mittwoch
10 - 12 Uhr, 15 - 18 Uhr
Donnerstag
16 - 19 Uhr
jeden 1. Samstag 9.30 - 11.30 Uhr
im Monat
Telefon 07157 129162
E-Mail: [email protected]
"Findus"-Online-Katalog: www.steinenbronn.de/buch
ebooks ausleihen über www.onlinebibliothekbb.de
Bücher-Bring-Dienst
Gerne können Sie unseren „Bücher-Bring-Dienst“
in Anspruch nehmen. Wenn Sie einmal krank,
mobil eingeschränkt sind oder aus einem anderen
Grund nicht kommen können, so melden Sie sich
bitte telefonisch in der Bücherei.
Bitte um Beachtung:
Während der Sommerferien hat die Bücherei
an jedem Mittwoch 10-12 Uhr und 15-18 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet
Letzter Öffnungstag vor den Sommerferien: Mittwoch 27.Juli
Erster Öffnungstag nach den Sommerferien: Dienstag 13.
September
Wir wünschen allen kleinen und großen Lesern sonnige und
erholsame Sommerferien.
Ihr Büchereiteam
eBook-Sprechstunde auch in den Ferien:
jeden Mittwochvormittag von 11– 12 Uhr
und immer am 1. Samstag im Monat 10 – 11 Uhr
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, der Besuch
ist kostenlos.
Nr 29 · 21. Juli 2016
Die glücklichen GewinnerInnen bekommen eine Nachricht von
der Bücherei. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger
Bibliotheksausweis von einer der an der OnlinebibliothekBB
beteiligten Bibliotheken.
Adresse: Bücherei im Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 7,
71144 Steinenbronn
Freiwillige Feuerwehr
Steinenbronn
Sie wollen helfen?! Dann kommen Sie zur Feuerwehr!!
Gerne stehen wir Ihnen für nähere Auskünfte zur Verfügung!
Kommen Sie einfach zu einem der nachstehenden Termine
ins Gerätehaus, Schafgartenstraße, oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer
Homepage www.feuerwehr-steinenbronn.de
Wir freuen uns auf Sie!
Zugübung ZUG 2:
Am Freitag 22.07.2016 findet die Zugübung des ZUG 2 statt.
Beginn um 19:30 Uhr Gerätehaus.
Maschinistendienst:
Am Sonntag 24.07.2016 findet um 9:00 Uhr der nächste
Maschinistendienst für alle Maschinisten statt. Treffpunkt am
Gerätehaus.
Grillfest 36er:
Am Montag 26.07.2016 findet das Grillfest der 36er statt,
Beginn ist um 19:00 Uhr am Gerätehaus. Hier sind alle Kameraden und deren Begleitungen herzlich eingeladen.
Ausschusssitzung Einsatzabteilung:
Am Montag 26.07.2016 findet die nächste Ausschusssitzung
statt. Beginn 19:30 Uhr Gerätehaus.
Taktikschulung für Führungskräfte:
Am Mittwoch 27.07.2016 findet die nächste Taktikschulung
statt. Beginn ist um 19:30 Uhr. Die Schulung ist für alle Kameraden offen. Führungskräfte erwartet.
Termine im Juli und August:
22.07.2016: Zugübung ZUG 2, Beginn 19.30 Uhr, Gerätehaus
24.07.2016: Maschinistendienst alle Maschinisten, Beginn 9.00 Uhr
25.07.2016: Grillfest 36er, Beginn 19:00 Uhr Gerätehaus
25.07.2016: Ausschusssitzung Einsatzabteilung, Beginn 19.30 Uhr
27.07.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19.30 Uhr
10.08.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19.30 Uhr
24.08.2016: Taktikschulung Führungskräfte, Beginn 19:00 Uhr
04.09.2016: Monatsübung Einsatzabteilung, Beginn 08:00 Uhr
Alle Termine finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.feuerwehr-steinenbronn.de
Wir sind immer für Sie da!
Ihre Freiwillige Feuerwehr Steinenbronn
Stefan Turata Kommandant
Schreiben Sie uns einen Urlaubsgruß und gewinnen einen
eBook-Reader
Gewinnen ist so einfach! Schicken Sie uns die „OnlinebibliothekBB – Ferienkarte“ aus Ihrem Urlaubsort und gewinnen Sie
einen von vielen tollen Preisen.
Ob Italien, Spanien, Frankreich, Österreich oder Deutschland,
ganz egal: wir freuen uns über jeden Urlaubsgruß. Nehmen Sie
sich aus Ihrer Bücherei die lustige Karte mit den abgebildeten
Badeschlappen mit, schreiben Sie einen schnellen Gruß darauf
und dann ab in den Briefkasten am Urlaubsort. Mit etwas Glück
gewinnen Sie einen eBook-Reader oder andere tolle Preise.
Die Karten werden gesammelt und nach den Sommerferien
die Preise ausgelost. Einsendeschluss für die Postkarten ist
der 17.09.2016
Jugendfeuerwehr
Spielstraßenbetreuung beim Tag der offenen Tür der
Bäckerei Bauer
Am Sonntag, den 10.07.2016 ging es um 8:30 Uhr los für die
erste Schicht der Jugendlichen mit dem Aufbau der Hüpfburg
und des Glücksrades. Kurz nachdem die Hüpfburg stand, waren auch gleich die erstenKinder da und hatten riesigen Spaß
auf der Hüpfburg. Am Glücksrad konnte man mit viel Glück
einen der Hauptpreise gewinnen. Um 13:00 Uhr dann die Ablöse der ersten Schicht durch die anderen Jugendlichen der
Jugendfeuerwehr. Gegen 18:00 Uhr war dann auch Schluss
und unsere Aktivitäten konnten rasch abgebaut werden.
9
21. Juli 2016 · Nr 29
Vielen Dank an die Bäckerei Bauer, dass wir uns an ihrem Tag
der offenen Tür beteiligen durften, denn dadurch etwas für
unsere Jugendfeuerwehrkasse hängengeblieben!
Jugendsprecherin der Jugendfeuerwehr
Karen Wiecker
Jetzt kann der Sommer wirklich richtig kommen!
Kindergärten
Evangelischer Kindergarten
“Unter dem Regenbogen“
Kindergarten
“Am Steinenberg“
Unser Garten
Wir freuen uns sehr, denn
seit diesem Sommer gibt
es in unserem (Kinder-)Garten eine tolle Neuerung. Wir
durften unsere nagelneue
Wasserspielstraße einweihen. Das war ein Riesenspaß für alle. Nun können
die Kinder nach Herzenslust
buddeln, bauen und matschen. Herzlichen Dank an
die Firma Telegärtner und
die Vereinigte Volksbank
Steinenbronn, durch deren
Spenden es möglich war
die Anlage zu finanzieren.
Und damit diesen Sommer auch der Barfußpfad wieder voll
genutzt werden kann, haben sich die Vorschüler nachmittags
bei schönem Wetter an die Erneuerung gemacht. Zuerst haben sie mit viel Eifer und Yvonne zusammen das Unkraut aus
den Rechtecken entfernt. Um sie dann, mit Eimer und Schaufel bewaffnet, mit neuen Materialien (Sand, Kies, Pinienrinde
und Steinen) zu befüllen.
Abschied von Jacqueline Häberle
Am Freitag den 15. Juli war es so weit, der Abschied von
unserer Jacqueline Häberle stand an. Aber bevor wir sie in
den Mutterschutz entlassen wollten, luden wir sie in unseren
Singkreis ein. Im Garten, bei Sonnenschein im Kreis mit allen
Kindern sangen wir ihre beiden Liedwünsche, das "Feuerwehrlied" und die "Lichterkinder". Wir überraschten Jacqui
mit einem Abschiedsgeschenk und mit vielen Wünschen für
die nächste Zeit.
Auch Jacqui hatte eine Überraschung für die Kinder. Einen
Fußballkuchen, den wir gleich essen durften. Auch Torwarthandschuhe, einen Torwartball und andere "coole" Bälle für
unser nächstes Fußballprojekt.
Das Verabschieden ging weiter, die Eltern hatten die Möglichkeit um 12.30 Uhr zu einem kleinen Umtrunk in den Kindergarten zu kommen. Nach ein paar "Dankesworten" von
Jacqui, dem Elternbeirat und Herrn Stippich, hatten alle die
Möglichkeit mit Jacqui noch ein wenig Zeit zu verbringen und
sich von ihr zu verabschieden. Wir wünschen Jacqui für ihre
nächste Zeit alles erdenklich Gute und Gottes Segen.
10
Böblingen-Sindelfingen
Außenstelle Steinenbronn
Rathaus (Nebeneingang), Stuttgarter Str. 5
Telefon: 07157 1291-37, Fax: 07157 1291-26
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vhs-aktuell.de
Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer
Öffnungszeiten (außer Schulferien)
dienstags von 10 bis 12 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten
steht Ihnen unser Kundenservice-Team an der vhs.Hauptstelle
in Böblingen unter der Telefonnummer 07031 6400-0 für Fragen und Informationen gern zur Verfügung. Oder Sie senden
eine Mail an [email protected]. Alle aktuellen Kurse und
Veranstaltungen finden Sie zudem im Internet unter www.vhsaktuell.de. Auch Anmeldungen sind online jederzeit möglich.
Das neue VHS.PROGRAMMHEFT ist da
und liegt wieder in mehr als 80 Auslagestellen der Region
kostenlos zum Mitnehmen bereit. Dazu gehören alle SB-Bereiche der Kreissparkasse und der Volks- und Raiffeisenbanken,
real.-Märkte, das breuningerLAND Sindelfingen, die Böblinger
Mineraltherme sowie Rathäuser, Buchhandlungen und alle 13
Standorte der vhs.
Eine Zusammenfassung aller Steinenbronner Kurse finden
Sie auf Seite 193. Auch online unter www.vhs-aktuell.de sind
unsere aktuellen Kurse und Veranstaltungen jederzeit abrufbar.
SOMMERFERIENKURS FÜR KINDER
Wie sah die Küche zu Zeiten
unserer Großeltern aus, mit
welchen Küchengeräten wurde früher gekocht und gebacken? All das erfahren wir auf
einer Erkundungstour durch
das Museum der Alltagskultur im Schloss Waldenbuch.
Und anschließend backen wir
gemeinsam leckere Köstlichkeiten:
LECKERE KÖSTLICHKEITEN AUS DEM BACKOFEN
Wir backen gemeinsam toll verzierte, superleckere Köstlichkeiten, wie z. B. süße und herzhafte Muffins oder mit Zuckerschrift verzierte Cookies. Außerdem erkunden wir im Museum
der Alltagskultur alte Küchengeräte und erfahren, wie die
Küche früher aussah.
384 930 32 Sommerferienkurs für 8- bis 12-Jährige
Freya Mast
Dienstag, 23. Aug., 10:00 - 13:30 Uhr
Waldenbuch, Museum der Alltagskultur, Schloss Waldenbuch
Gebühr: 15 €
NEU! – ENGLISCHKURSE IN STEINENBRONN
ENGLISH CONVERSATION, B1/B2
413 950 31 Linda Balz
montags, 18:00 - 19:30 Uhr, ab 26. Sept., 14 Termine
Steinenbronn, Bürgerhaus, Gebühr: 123 €
ENGLISH CONVERSATION B2/C1
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and comfortable environment? Have you just built up the confidence to speak and would like to speak more? Then this is
the course for you! Topics include current events, vocabulary
building, expressions and general speaking tips with grammatical correction in real-time with a fun and challenging native
English speaker from Alaska. In diesem Kurs wird mit freiem
Material gearbeitet.
414 946 32 Niles Maxwell
samstags, 10:00 - 11:30 Uhr, ab 8. Okt., 12 Termine
Steinenbronn, Grundschule, Gebühr: 119 €
Nr 29 · 21. Juli 2016
Soziale Dienste
Diakonie- und Sozialstation
Schönbuch
Wir suchen zum baldmöglichsten Eintritt eine(n)
Mitarbeiter(in) für die Verwaltung
Die Stelle ist unbefristet und umfasst 50 % bzw. 20 Wochenstunden.
Sie beinhaltet folgende Aufgaben:
• Telefonzentrale
• Projektarbeiten
• Unterstützung der Finanzbuchhaltung
• Allgemeine Verwaltungsaufgaben
• Sie haben eine Ausbildung im kaufmännischen oder Verwaltungs-bereich,
• sind fit im Umgang mit dem PC,
• organisieren gerne,
• arbeiten selbständig und
• haben keine Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und
Kunden, weder im direkten Kontakt noch am Telefon.
Wenn Sie außerdem Mitglied einer Kirche innerhalb der ACK
sind, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für diese Arbeitsstelle.
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe
und ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten Team.
Die Vergütung richtet sich nach der kirchlichen Anstellungsordnung und den Bestimmungen des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer, Herr
Timo Kamprad, Telefon 07031 7020452, Email kamprad@
dsst-schoenbuch.de gerne zur Verfügung.
Ergreifen Sie Ihre Chance und senden Sie Ihre aussagekräftige
Bewerbung bis zum 05.08.2016 an die
DSST Schönbuch, Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich
Sonstige Bekanntmachungen
Landratsamt Böblingen
Landratswahl 2016 im Böblinger Kreistag:
Kreisräte wählen Roland Bernhard erneut zum Landrat
Einziger Kandidat mit 70 Stimmen im Amt bestätigt
Der Kreistag wählte in seiner Sitzung am 18. Juli 2016 Roland
Bernhard erneut zum Landrat des Landkreises Böblingen.
Gewählt wurde der alte und neue Landrat im ersten Wahlgang
mit 70 Stimmen. Die erforderliche Mehrheit der Stimmen der
Kreistagsmitglieder liegt bei 43. Bernhard tritt seine zweite
Amtszeit am 1. Oktober an und ist dann bis Ende September
2024 eingesetzt.
„Ich freue mich über das Vertrauen, dass eine so große Zahl
von Kreisräten in mich hat und habe die Wahl sehr gerne
angenommen“, so Landrat Bernhard nach dem Urnengang
der Kreisräte. „Gemeinsam mit dem Kreistag möchte ich auch
in den kommenden acht Jahren für eine gute Zukunft im
Landkreis Böblingen arbeiten.“ Von den 84 Kreisrätinnen und
Kreisräten waren 80 anwesend und nahmen an der Wahl teil.
10 der abgegebenen Stimmen war ungültig.
Um 17.02 Uhr verkündete der Herrenberger Oberbürgermeister Thomas Sprißler das Ergebnis der Landratswahl. In seiner
Funktion als erster Stellvertreter des Landrats im Kreistag
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21. Juli 2016 · Nr 29
übergab er dem frisch gewählten Bernhard direkt nach der
Wahl die Ernennungsurkunde.
Der 59-Jährige war der einzige Kandidat für das Amt. Er vertritt für die nächsten acht Jahre den Landkreis Böblingen mit
über 380.000 Einwohnern und ist Chef von mehr als 2.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisbehörde mit mehr
als 25 Ämtern, einschließlich des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Als Landrat ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der
Kreiskliniken Böblingen gGmbH, Verbandsvorsitzender des
Zweckverbandes Schönbuchbahn und des Restmüllheizkraftwerks. Außerdem ist er Vorsitzender des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Böblingen und Mitglied oder Vorsitzender bei
zahlreichen weiteren Aufsichts- und Verwaltungsgremien.
Schulnachrichten
Klingenbachschule
Steinenbronn
Später sind wir wieder zu der Streuobstwiese zurückgelaufen
und haben dort unser Picknick aufgebaut. Zwei Mütter waren
auch schon da; sie haben tolle Sachen mitgebracht: Brot, Salat, Butter und Quark. Auf Brettchen duften wir unsere Kräuter
schneiden, nachdem Herr Zinke die ungenießbaren Kräuter
aussortiert hatte. Wir haben die Kräuter dann mit Quark und
Butter vermischt und der Kräuterquark sowie die Kräuterbutter
waren sehr lecker. Das Frühstück hat uns richtig gut getan!
Die Kräuterwanderung
Am Montag den, 20.06.2016 hat die Klasse 4b eine Kräuterwanderung gemacht.
Herr Zinke, unser Streuobstpädagoge, erzählte
uns etwas über die einzelnen Kräuter. Einige Minuten später kamen wir
an einen großen Busch
Brenneseln und Herr Zinke hat uns erklärt, dass
Spitzwegerich gegen das
Brennen hilft und dass
wenn man Brenneseln
von unten anfasst, sie
nicht brennen.
Als wir alle fertiggegessen hatten, sind wir in den Garten von
Herrn Zinke gelaufen und durften dort noch seinen Bienen
einen Besuch abstatten, bevor wir dann wieder zur Schule
zurückgegangen sind.
Sophie Ackel-Zakour und Alix Munier, Kl. 3b
Kernzeitbetreuung
Steinenbronn
Neues aus der Kernzeit:
Als wir zurück kamen haben wir Kräuterquark, Kräutersalat
und Kräuterbutter aus Knoblauchrauke, Spitzwegerich, Zitronenmelisse, Schnittlauch, Gänseblümchen, Schafsgarn und
Glockenblumen gemacht. Dazu haben wir Holundersaft getrunken.
Isabel Wolfer und Milena Kelekovic (4b)
Die spannende Kräuterwanderung
Früh am Morgen brach die 3b zur Kräuterwanderung auf. Wir
trafen Herrn Zinke, der uns auf die Kräuterwiese führte. Dort
fanden wir: Spitz- und Breitwegerich. Wir gingen einen Waldweg entlang, am Wegesrand fanden wir vor einem Holzstapel
Kletten und Brennesseln. Dann kamen wir an einer hohen
Wiese an. Wir liefen vorsichtig hinein und fanden viele tolle
Kräuter, zum Beispiel Schafgarbe, Butterblumen und Kamille.
Herr Zinke hat uns viel über alle Kräuter erzählt.
Während der Europameisterschaft fieberten die Kinder und
das Betreuerteam voll mit. Es gab nämlich ein Tippspiel, bei
dem es tolle Preise zu gewinnen gab.
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Nr 29 · 21. Juli 2016
Geldspende zum Jubiläum gemacht. Dank dieser Spenden
konnten wir uns einen weiteren Wunsch erfüllen und zwei
Biertischgarnituren kaufen. Jetzt können wir auch auf dem
Schulhof bei schönem Wetter draußen basteln, malen und
Spiele spielen. Eine Bereicherung für unsere Einrichtung.
Vielen Dank an die Gemeinde und an den Musikverein!
Zuletzt noch eine kleine Bitte. Wir bitten jetzt schon alle Spaziergänger, Gassigänger, und Steinenbronner, während unseres Sommerferiencamps (01.08. – 12.08.), mit offenen Augen
an der Wildsaubar vorbeizulaufen. Wir hoffen wir können die
zwei Wochen ohne Vandalismus überstehen. Herzlichen Dank!
Carmelo Marino und Team
Jeder konnte bis zuletzt gewinnen, denn man konnte zusätzlich 20 Bonuspunkte bekommen, der den richtigen Europameister vor der EM gewählt hat.
Es kam wie es kommen musste. Nicht wenige Jungs staunten
als klar war, dass Marisa Greiner bei den Kindern gewonnen
hatte! Glückwunsch!
Das Betreuerteam tippte unter sich. Klare Sache bis zum
Schluss. Natürlich musste der Chef gewinnen… Denkste!
Auf der Zielgeraden überholte Tatjana Greiner alle anderen,
weil sie Portugal als Europameister getippt hatte und die 20
Bonuspunkte bekam. Alles blieb also in der Familie. Glückwunsch!
Außerdem gab es andere Ereignisse, welche hier noch einmal
hervorgehoben werden müssen.
Unsere Schulrektorin Frau Sigler hatte der Kernzeit zum Jubiläum versprochen einen Wunsch zu erfüllen. Gesagt, getan!
Frau Sigler überreichte den Kindern ein Tischeishockeyspiel,
welches sie sich gewünscht hatten.
Gleich ging es los und die Kinder spielen es immer noch mit
großer Begeisterung. Vielen Dank an die Schule für dieses
Geschenk!
Zusätzlich zu diesem Geschenk hatte die Gemeinde Steinenbronn und der Musikverein Steinenbronn, eine großzügige
Immanuel-Kant-Gymnasium
Leinfelden-Echterdingen
Verantw.: Burkard Miller
0711 1600-500, [email protected], www.ikg-le.de
Andreas Kübler (li), Burkard Miller (re).
Abschied vom IKG
Burkard Miller, seit drei Jahren Leiter des Immanuel-Kant-Gymnasiums, verlässt die Schule auf eigenen Wunsch und wechselt
zum 1. August nach Stuttgart an das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Er wird dort das Amt des stellvertretenden Schulleiters
übernehmen. Die Gründe sind rein persönlicher Natur.
Herr Miller verlässt die Schule mit dem Gefühl der „Dankbarkeit für die Unterstützung, das Vertrauen und das Wohlwollen,
das mir von der Schulgemeinschaft entgegengebracht wurde“.
Hervorzuheben in diesem Zusammenhang seien die hervorragende Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Schulleiter
Andreas Kübler und die Kooperation mit der Stadtverwaltung,
dem Elternbeirat und den Bildungspartnern aus der Wirtschaft, so Burkard Miller.
Das Regierungspräsidium hat die Stelle ausgeschrieben. Bis zur
Entscheidung über die Besetzung wird der stellvertretende Schulleiter, Andreas Kübler, die Schule kommissarisch leiten. Herr Miller
weiß „das IKG bei ihm in besten Händen“ und wünscht „dieser
lebendigen und innovativen Schule alles Gute für die Zukunft“.
Rek
Die neunten Klassen bei der DELF-Sprachprüfung
14 Französisch lernende Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 haben in diesem Schuljahr an der DELF 2 (Diplôme
d’Etude en Langue Française) -Sprachprüfung teilgenommen,
nachdem sie von Frau Dees-Bossler über mehrere Monate auf
dieses Examen vorbereitet worden waren.
In einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, in der sowohl
die Ausdrucksfähigkeit als auch das Hörverstehen nachgewiesen werden mussten, erzielten die Beteiligten hervorragende
Ergebnisse. 75% der Prüflinge erreichten mehr als neunzig
von hundert möglichen Punkten
Herr Kübler als Vertreter der Schulleitung hob dieses Ergebnis
bei der Verleihung der Zertifikatbesonders hervor und dankte den
Prüflingen und ihrer Lehrerin für ihr Interesse und Engagement
Kl
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21. Juli 2016 · Nr 29
Stolz halten die Teilnehmer/innen des Kurses von F. Dees-Bossler ihr Zertifikat in die Kamera
Musikschule Waldenbuch
SOMMERFERIEN
Die Sommerferien stehen vor der Tür: Sie beginnen am
Donnerstag, 28.07.2016.
Ab Montag, den 12.09.2016 starten wir mit dem Unterricht.
Das Sekretariat ist bereits ab Dienstag, den 06.09.2016 wieder
geöffnet.
Die Unterrichtszeiten im Schuljahr 2016/2017 werden von den
Fachlehrern festgelegt. Die Schüler/innen erhalten Nachricht
vom jeweiligen Lehrer (telefonisch, schriftlich oder in einer
Stundenplan-besprechung).
Die Muga- und Rhythmikzeiten sowie die Karussellzeiten stehen fest und sind den Eltern schriftlich mitgeteilt worden.
Über die Ergänzungsfächer im neuen Schuljahr informieren wir
Sie im September.
Allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien wünschen wir schöne sonnige und erholsame Wochen!
Oskar-Schwenk-Schule
Grund-, Werkreal- und Realschule
Hauptschulabschluss
In der Werkrealschulklasse 9 legten 11 Schülerinnen und
Schüler die Hauptschulabschlussprüfung mit Erfolg ab.
Ida Battista und Celine Elflein werden als Klassenbeste mit
einem Preis ausgezeichnet.
Mit den bestandenen Hauptschulabschlüssen können unsere
Abgänger entweder eine duale Ausbildung beginnen oder sich
für weiterführende Schulen entscheiden: Berivan Aydin, Latif
Cevik, Giuseppe Curia, Juliana Frühklug, Dragica Mihajlovic,
Dominik Otto, Ahmet Özdemir, Cagla Özkan und Angelo-Pio
Vincitorio.
Wir gratulieren den Abgängern W9 herzlich zur bestandenen
Prüfung.
Realschulabschluss
Drei Klassen mit 71 Schülerinnen und Schülern haben der
Realschule am 15. Juli den Rücken gekehrt. Zur bestandenen
Prüfung gratulieren wir allen sehr herzlich.
Aus der R10a: Annika Bosch, Daniele Cantelmi, Marco Cecatka, Youcef Hartani, Hermann Hoyh, Fatjon Krasniqi, Rusit
Muric, Lea Regele, Tim Ruckh, Polina Sommer, Yannic Thies.
Aus der R10b: Lena Bubeck, Maria Greiner, Franziska Kiesenbauer, Eda Köse, Julian Limbächer, Marcel Muthig, Debora
Pfeifer, Fabian Schwab, Adriana Stefancic, Luca Waidelich,
Markus Waidelich, Marie Zaschka.
Aus der R10c: Marcel Auch, Christian Buck, Semiha Bulut,
Tomislav Dumencic, Janine Gabler Alvarez, Vagif Goldenberg,
André Holl, Benjamin Jaha, Nurbanu Kahveci, Marie Luz,
Annika Morlok, Sarah Piehl, Leon Reinhardt, Pascal Ruckh,
Nico Schmid, Tim Schollerer, Yeliz Perican Tan, Hakan Uyanik,
Jan Wenzel.
Aus allen drei Klassen schließen 13 Schülerinnen und Schüler mit einem Lob ihre Schulzeit ab. Ihre Leistungen liegen
zwischen 2,0 und 2,3: Sandra Balling, Antonio Battista, Leila
Boissinot, Marina Geiger, Ulaa Ghazwan Abdulrahim, Ozan
Gümüs, Melis Housseinoglou, Kim Kiesel, Ina Kompalka, Benjamin Maier, Katharina Million, Kitti Tóth, Sofie Zimmermann.
Besonders stolz sind wir auf unsere 16 Preisträgerinnen und
Preisträger, die sich eine 1 vor dem Komma im Durchschnitt
erarbeiteten: Lisa Baltus, Emilia Birk, Miriam Corlito, Johannes
Gross, Anna Herkommer, Jenny Laubengaier, Merlin Rebmann, Franziska Ruckh, Lara Ruoff, Clara Rüdiger, Jonathan
Schnitzler, Shana Schwarz,Jana Spleiß, Marion Thiele, Melina
Veit, Felix Walker.
Allen gemeinsam wünschen der Elternbeirat und das Kollegium weiterhin viel Erfolg auf schulischen oder beruflichorientierten Wegen.
C. Metzger
Informationen zur Ganztagesbetreuung
Liebe Eltern,
trotz des Betriebsausfluges aller städtischen Mitarbeiter am
Freitag, den 22.07.2016 findet die Zusatzbetreuung von 07.30
– 08.30 Uhr und von 12.00 – 13.00 Uhr wie gewohnt statt.
Bitte denken Sie daran, dass am Dienstag, den 26.07.2016
ab 13.30 Uhr unser Sommerfest für die Ganztageskinder unserer Grundschule stattfindet. Wir möchten gemeinsam mit
den Kindern das Schuljahr bei tollen Aktionen und Spielen auf
unserem Außenbereich ausklingen lassen. Das Sommerfest
geht bis 16.00 Uhr. Sie als Eltern sind an diesem Nachmittag
ebenfalls herzlich eingeladen!
Sommerliche Grüße,
Ihr Ganztagesteam
Große Schulranzen Sammelaktion
Wann: 27.07.2016 (letzter Schultag)
um 11:10
Wo:
Vor dem Haupteingang der Schule
Zusammen mit dem Freundeskreis Waldenbuch für unsere
Flüchtlingskinder und Frau Heitz vom Hilfswerk Samariterdienst e.V. für hilfsbedürftige Kinder in Ukraine, Bulgarien,
Rumänien, Ungarn, Serbien und Belarus.
Wir sagen im Voraus Danke im Namen aller Kinder und sichern Ihnen einen seriösen Ablauf zu.
Der Elternbeirat.
Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium
Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 79455340, Telefax: 0711 794553430
Internet: www.pmhg.de, E-Mail: [email protected]
Verantw.: Schulleiter: Wolfgang Krause
Schuljahresende am Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium
Am letzten Schultag vor den Sommerferien, Mittwoch, 27.
Juli 2016, endet der Unterricht um 11.10 Uhr. Die Schulbusse
nach Waldenbuch und Stetten fahren bereits um 11.20 Uhr.
Die Sommerferien enden am Freitag, 9. September 2016.
Unterrichtsbeginn ist Montag, der 12. September 2016, in
der 3. Stunde. So besteht die Möglichkeit, die von den Kirchen angebotenen Gottesdienste zum Schuljahresbeginn zu
besuchen.
Die Einschulung unserer neuen 5. Klassen findet am Montag,
12. September 2016, um 15.00 Uhr im Walter-SchweizerKulturforum Echterdingen statt. Eltern und Familienangehörige
sind dazu herzlich eingeladen.
Bereits am kommenden Montag, 25. Juli 2016, sind die künftigen Fünftklässler um 14.00 Uhr von ihren Klassenlehrern und
ihren Patenklassen eingeladen, um schon vor den Ferien mehr
über ihren kommenden Schulalltag zu erfahren.
Am Ende des Schuljahres wünsche ich allen schöne und erholsame Ferien und hoffe, dass wir uns zum Beginn des neuen Schuljahres gesund wiedersehen. (W. Krause, Schulleiter)

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