Allgemeine Geschäftsbedingungen Messebau der ISM

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Messebau der ISM
Allgemeine Geschäftsbedingungen Messebau der ISM-Tec GmbH
1. Geltungsbereich der AGB
Die AGB gelten für alle Verträge der ISM-Tec über
Messeaufbau sowie Verträge bezüglich der
Überlassung/Vermietung von Mobiliar zur Nutzung auf
Veranstaltungen.
2. Einbeziehung von AGB
Der Vertragspartner erkennt die AGB durch
Auftragserteilung an. Entgegenstehende AGB des
Vertragspartners können nur dann wirksam einbezogen
werden, wenn die Parteien dies einvernehmlich
vereinbaren. AGB des Vertragspartners können jedoch
ergänzend zu diesen AGB wirksam vereinbart werden.
3. Schriftform/Textform / Daten
Angebote sind freibleibend.
Für den Abschluss eines wirksamen Vertrages sowie für
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages gilt das
Erfordernis, dass vertragliche Regelungen zu ihrer
Wirksamkeit von beiden Parteien schriftlich oder per
Mail vereinbart bzw. bestätigt werden müssen.
7. Lieferung und Rückholung
Ort und Zeit werden einvernehmlich festgelegt.
Mehraufwand, der kundenseitig veranlasst ist, wird gemäß
Stundensatz in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsweise / Fälligkeit
In Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort
fällig.
Zusatzkosten auf Grund von grenzüberschreitenden
Zahlungen gehen zu Lasten des Kunden.
Verzugszinsen können seitens ISM-Tec in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt werden.
9. Rügepflicht
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und
etwaige Mängel umgehend zu rügen.
ISM-Tec wird vor dem Abbau der Materialien prüfen, ob
während der Zeit der Kundennutzung Schäden
aufgetreten sind und wird diese per Digitalfoto
dokumentieren.
ISM-tec wird Kundendaten zur Vertragsabwicklung
sowie im Rahmen der Buchhaltung nutzen, speichern
und weiterverarbeiten und bei Bedarf an Dritte (zum
Beispiel Steuerberater) weitergeben.
4. Preise
Die Netto-Preise der Preisliste beziehen sich auf
Überlassung von Materialien inklusive Auf- und Abbau
am Aufbauort, sofern der Aufbauort mit einem
Hubwagen ohne zwischenzeitliches Ab-/ Aufladen
erreichbar ist. Transport wird nach km getrennt in
Rechnung gestellt. Weitere Transportkosten z.B. Auf/Abbaukosten werden mit den jeweils anfallenden
Monteurstunden zusätzlich berechnet.
Jede angefangene Stunde wird als ganze Stunde
berechnet.
5. Transportkosten / Spesen
Sofern vom Kunden grenzüberschreitende Transporte
bzw. eine Betreuung die über An- und Aufbau
hinausgeht beauftragt ist, werden angemessene
Spesen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Überlassung von Mobiliar
ISM-Tec übergibt dem Kunden sämtliche Materialien in
einwandfreiem Zustand.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Materialien
in diesem Zustand verbleiben.
Daher wird vereinbart, dass der Kunde keine
Schrauben, Dübel, Nägel, Heftzwecken,
Teppichklebeband o.ä. verwendet sondern eigene
Materialien an dem Mobiliar nur mit handelsüblichem
Tesa bzw. den von ISM-Tec auf Wunsch (entgeltlich)
zur Verfügung gestellten Haken (max. Gewicht 20 kg)
anbringt.
10. Haftung / Versicherung
ISM-Tec haftet für durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit verursachte Personen- oder Sachschäden.
Der Umfang der Haftung ist soweit rechtlich zulässig auf
den Rahmen der Haftpflichtversicherung begrenzt
(Generali) und beträgt je Versicherungsfall max.
5.000.000,-€.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Kunde haftet für Schäden und / oder Verlust von
Materialien in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
11. Rücktritt
ISM-tec verlangt folgende Zahlung bei Rücktritt vom
Vertrag:
bis 90 Tage vor Aufbau: keine Zahlung
bis 30 Tage vor Aufbau: 50 % der Auftragssumme
ab 29 Tage vor Aufbau: 100 % der Auftragssumme
Der Kunde kann durch Ersatzaufträge, die durch ihn
vermittelt und von ISM-tec in der Zeit des geplanten
Auftrags realisiert werden, seine Zahlungsverpflichtung bis
auf Null mindern.
12. Sonstige Regelungen
Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Sollte eine Regelung der AGB oder des zugrunde
liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
nichtig sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
Die betroffene Regelung soll durch eine Sinn und Zweck
möglichst nahe kommende Regelung ersetzt werden.
ISM-Tec empfiehlt dem Kunden, eine Versicherung des
Mobiliars für die Dauer der Überlassung durch ISM-tec
abzuschließen.

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