Allgemeine Geschäftsbedingungen für
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Gesellschaft für ambulante Koordination Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versorgungspartner Versorgung durch AmbulanzPartner GmbH und Nutzung des geschützten Internetportals AmbulanzPartner.de Version 2.2 Stand: 01. Januar 2013 Seite 1 von 6 AGB für Versorgungspartner Version 2.2 AmbulanzPartner ist ein kombiniertes Dienstleistungs- und Produktkonzept, das eine sozialmedizinische Dienstleistung (Fallmanagement) mit einem Internetportal (AmbulanzPartner.de) zu einem ambulanten Versorgungsnetzwerk vereint. Die AmbulanzPartner GmbH (nachfolgend „AP“ genannt) übernimmt komplexe Organisations- und Koordinierungsaufgaben zwischen Ambulanzen, Schwerpunktpraxen, Kliniken und spezialisierten Dienstleistern („Patientenmanagement“), die durch das Internetportal AmbulanzPartner.de koordiniert, dokumentiert und visualisiert werden. Bei der Erbringung der Dienstleitung arbeitet AP mit zwei weiteren Unternehmen zusammen: Die AmbulanzPartner SozioTechnologie GmbH (nachfolgend „APST“ genannt) entwickelt und betreibt das Internetportal AmbulanzPartner.de. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist für den Datenschutz, die Datensicherheit, das Projektmanagement und ein spezialisiertes Fallmanagement verantwortlich. Durch Ihre Anmeldung bei AP erklären Sie sich mit den folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) der AmbulanzPartner GmbH und der Datenschutzerklärung einverstanden. AP behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen per EMail einen Monat vor ihrem Inkrafttreten an die der AP zuletzt bekannte E-MailAdresse zugesandt. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail nicht widersprochen haben, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen und regeln das künftige Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und AP. 1 Geltungsbereich (1.1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Dienstleistungen von AP und die Nutzung der Internet-Plattform AmbulanzPartner.de durch Versorgungspartner. (1.2) Versorgungspartner von AP (z.B. Hersteller und Anbieter von medizinischen Dienstleistungen und Medizinprodukten einschließlich Hilfsmitteln, Heilmitteln und Pflegeleistungen, nachfolgend „Versorger“ oder „Kunde“ genannt) können als Kunden der Plattform autorisiert werden und ein persönliches Versorger-Benutzerkonto erhalten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus den bei Vertragsschluß getroffenen individuellen Vereinbarungen und diesen AGB. Die Nutzung von AmbulanzPartner.de durch Patienten (m/w) und medizinische Partner (Angehörige, Ärzte, Pflegeund Sozialberater sowie andere vom Patienten autorisierte Vertrauenspersonen) ist ebenfalls vorgesehen. (1.3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht übertragen. Eine Abtretung von Ansprüchen wird ausgeschlossen. 2 Vertragsgegenstand/Leistungen von AmbulanzPartner (2.1) AP erbringt zu Selbstkostenpreisen Organisations- und Koordinierungsleistungen, die die Vernetzung der Versorger, medizinischen Partner und des Patienten erleichtern und die Behandlung der Patienten verbessern soll („Fallmanagement“). Weiterhin stellt AP den Versorgern die Internetplattform AmbulanzPartner.de zur Nutzung bereit. Dabei unterstützt AP die Kunden und weiteren Nutzer beim Gebrauch des Portals und übernimmt bei Bedarf die Eingabe, Administration und Speicherung von Daten („Datenmanagement“). AP bietet vor dem Gebrauch des Portals eine telefonische Einweisung und bei Bedarf weitere Schulungen an, die individuell vereinbart werden. Seite 2 von 6 AGB für Versorgungspartner Version 2.2 (2.2) AmbulanzPartner.de ist eine strukturierte Datenbank mit einem dazugehörigen Internetportal, die eine Erhebung und Administration von patienten- und versorgungsbezogenen Daten in den Modulen „Hilfsmittel“, „Heilmittel“, „Pflege“ und „Medikamente und Ernährungshilfen“ gestatten. Der Zugang erfolgt mit einem persönlichen Benutzernamen und einem persönlichen Passwort. Durch die Verwendung des Internetportals AmbulanzPartner.de ist eine vollständige Übersicht der Patientendaten für alle autorisierten Nutzer möglich. Die Nutzer sind der Patient, seine medizinischen Partner (Angehörige, Ärzte, Pflege- und Sozialberater sowie andere vom Patienten autorisierte Vertrauenspersonen), Versorger sowie Angestellte der AP, die mit der Koordination der ambulanten Patientenversorgung beauftragt wurden. Im Mittelpunkt von AmbulanzPartner.de steht der Patient, dessen Versorgungsdaten administriert und zusammengefügt werden. Zusätzlich zu den Versorgungsdaten stehen Selbstbewertungsskalen bereit, die vom Patienten im Internetportal komplettiert werden und den medizinischen Partnern oder dem Kunden bereitgestellt werden können. (2.3) Dem Versorger werden mit schriftlichem Einverständnis des Patienten dessen Daten zur Einsicht freigegeben. Der Patient ist jederzeit frei, ein zunächst erklärtes Einverständnis ohne Gründe mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Die Einsicht in die Patientenakte kann das direkte Gespräch zwischen Versorgern und Patienten nicht ersetzen. Die Dienstleistungen der AP sind eine Ergänzung zur Regelversorgung. (2.4) Die Internetverbindung sowie der Web-Browser sind nicht Gegenstand der Vertragsbeziehung zwischen dem Versorger und AP. 3 Vertragsabschluss (3.1) Die Nutzung der Service- und Koordinierungsleistungen und der Internetplattform AmbulanzPartner.de erfordert den Abschluß eines Nutzungsvertrages, der die vorherige Anmeldung des Kunden voraussetzt. Ein Vertragsverhältnis kommt erst bei erfolgreich abgeschlossener Anmeldung des Kunden zustande. Die Anmeldung gestaltet sich wie folgt: Der Kunde erhält auf Anfrage ein Anmeldeformular und die Leistungsbeschreibung von AP zugesandt, die u.a. die Konditionen für die Nutzung der Internetplattform AmbulanzPartner.de enthält. Der Kunde füllt das Anmeldeformular aus (Firma, Anschrift, Email-Adresse, Ansprechpartner, etc. ), unterzeichnet es und sendet es per Fax, Post oder Email (mit Scan des unterzeichneten Dokuments) an: AmbulanzPartner GmbH, Friedrichstr. 90, 10117 Berlin Email: [email protected], Fax: 030-20164002, Fon: 030-8103141-0 Nachdem das Anmeldeformular des Kunden mit den erforderlichen Daten eingegangen ist, erhält der Kunde von AP eine Email mit einem Registrierungslink für AmbulanzPartner.de. Die Vergabe von Passwort und Benutzername erfolgt durch den Kunden selbst. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Anmeldung im Internetportal ist das Vertragsverhältnis zustandegekommen, sofern die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Links erfolgt. (3.2) Der Kunde erklärt mit dem Vertragsabschluß sein Einverständnis mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung (Ziffer 8.3). (3.3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsabschlusses gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Bei Verstoß ist AP berechtigt, das Versorger-Benutzerkonto unverzüglich zu sperren. Seite 3 von 6 AGB für Versorgungspartner Version 2.2 4 Laufzeit und Kündigung des Vertrags (4.1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (4.2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erklärt werden. (4.3) Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung, in der die Vertragsfortführung für einen der Vertragspartner unzumutbar wird, berechtigt. (4.4) Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte auf die Internetplattform AmbulanzPartner.de einzustellen oder Dritten beispielsweise durch Foren, Chatrooms, Email oder Spam zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen gegen die vertragsgegenständlichen Nutzungsbeschränkungen berechtigen AP zum Ergreifen angemessener Abhilfemaßnahmen bis hin zur Sperrung des Benutzerkontos. Der Kunde wird in diesem Falle unverzüglich über Art, Dauer, Grund und Umfang der Sperrung informiert. 5 Verantwortung des Kunden – Sicherheitsempfehlung von AmbulanzPartner (5.1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwort, Benutzername) sorgfältig und wie Wertgegenstände vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu bewahren. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, eine aktuelle Antivirus-, Antispyware- und Firewallsoftware einzusetzen. (5.2) Vollständigkeit und Richtigkeit der durch den Kunden eingegebenen Daten beeinflussen den Wert der vertragsgegenständlichen Leistungen. AP ist von Ersatzansprüchen Dritter, die auf die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Daten und Informationen vertraut haben, freigestellt. 6 Kosten der Nutzung des Internetportals AmbulanzPartner.de / Abrechnungsmodalitäten (6.1) Die Nutzung des Internetportals AmbulanzPartner.de ist für Patienten und medizinische Partner kostenfrei. (6.2) Die Nutzung des Internetportals AmbulanzPartner.de durch Versorger ist kostenpflichtig und setzt die Zahlung von Lizenzgebühren an die Inhaberin der Rechte voraus: AmbulanzPartner SozioTechnologie GmbH, Friedrichstr. 90, 10117 Berlin Email: [email protected], Fax: 030-20253333, Fon: 030-20253619 (6.3) Die Höhe der Lizenzgebühren ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die für die Module „Hilfsmittel“, „Heilmittel“, „Pflege“ und „Medikamente und Ernährungshilfen“ gesondert vorhanden sind. (6.4) Im Modul „Hilfsmittel“ und „Heilmittel“ setzt die Koordination der Versorgungsleistungen für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über AP voraus, dass sich der Kunde im Rahmen der Abrechnung eines Abrechnungsdienstleisters bedient, der im Einvernehmen mit APST bestimmt wird . Der Kunde hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Verordnungen, Rezepte und Belege vor der Einreichung bei dem Abrechnungsdienstleister mit der „Ticketnummer“ kodiert sind, die jedem Produkt und jeder Dienstleistung auf dem Portal AmbulanzPartner.de zuordnet wird. Der Abrechungsdienstleister rechnet gegenüber der GKV ab und führt in diesem Zusammenhang die jeweils fälligen Lizenzgebühren an die APST ab. Seite 4 von 6 AGB für Versorgungspartner Version 2.2 7 Pflichten des Kunden / Vertragsstrafe (7.1) Zur Erfüllung der koordinativen Leistung von AP sowie zur vollständigen Erfassung patienten- und versorgungsbezogener Daten zum Zwecke der Versorgungsforschung sind die Kunden verpflichtet, die Schulungsinhalte von AP zum Dokumentationsablauf sowie die Durchführungsbestimmungen (genannt: Standard Operative Procedures, SOP) zu beachten und umzusetzen. (7.2) Versorger von Privatpatienten im Modul „Hilfsmittel“ und „Heilmittel“ sind verpflichtet, AP jeweils zum Ende eines Kalendermonats eine monatliche Übersicht der über AP koordinierten Produkte und Dienstleitungen in maschinenlesbarer Form (bevorzugt Excel-Format) unter Angabe der „Ticketnummer“, die jedem Produkt und und jeder Dienstleistung auf dem Portal AmbulanzPartner.de zuordnet wird, zur Verfügung zu stellen. (7.3) Zur Erfüllung der koordinativen Leistung von AP sowie zur vollständigen Erfassung patienten- und versorgungsbezogener Daten zum Zwecke der Versorgungsforschung sind die Kunden verpflichtet, AP zusätzlichen Versorgungsbedarf, der beim Versorgungsprozeß erkennbar wird, mitzuteilen. Die Koordination von Leistungen ohne Nutzung des Internetportals AmbulanzPartner.de widerspricht der soziomedizinischen Intention des AP-Konzeptes. Die Mitteilung zusätzlichen Versorgungsbedarfs erfolgt auf dem Druckformular „Versorgungsanfrage“ oder über das Portal AmbulanzPartner.de. Die Mitteilung ist ebenfalls verpflichtend, wenn sich der Patient oder der Kostenträger für einen Leistungsträger entschieden hat, der seine Leistungen nicht über AmbulanzPartner.de koordiniert. (7.4) Zur Qualitätssicherung der koordinativen Leistung und der Datenerfassung kann AP stichpunktartige Prüfungen der unter 7.2 und 7.3 genannten Prozesse vornehmen. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit Patienten durch AP, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenerhebung auf AmbulanzPartner.de zu überprüfen. Bei einer unvollständigen Erfassung wird AP eine Beratung des Kunden anbieten, um eine vollständige Datenerfassung durch den Kunden zu sichern. (7.5) Bei einem Verstoß gegen die Pflichten aus 7.3 wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der infolge der Pflichtwidrigkeit ersparten Lizenzgebühren zur Zahlung fällig. Die Vertragsstrafe ist erst dann verwirkt, wenn nach dem ersten festgestellten Verstoß eine Beratung des Kunden durch die AP (in Fragen der Portal-Handhabung) oder der APST (bei Mängeln der Abrechnung) stattgefunden hat und eine Vertragsstrafe für den Fall erneuter Mängel angekündigt wurde. 8 Datensicherheit, Einwilligung in die Datenverarbeitung, Schutz der Patientendaten (8.1) AP unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Deutschlands. AP ist aufgrund dieser Bestimmungen sowie des Vertrages zum Schutz der Daten des Kunden und der anderen Beteiligten verpflichtet. (8.2) AP trifft alle nach den derzeit üblichen Standards erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, insbesondere die Patientendaten gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. a) Die Übertragung der gespeicherten Daten über das World Wide Web (www) vom Server zum Rechner des Kunden und umgekehrt erfolgt über den Verschlüsselungsstandard SSL. b) Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Seite 5 von 6 AGB für Versorgungspartner Version 2.2 (8.3) Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch AP nach Maßgabe einer gesonderten Datenschutzerklärung. Diese wird Bestandteil des Vertrages und ist unter AmbulanzPartner.de einsehbar. (8.4) Der Kunde sichert zu, die Patientendaten nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu benutzen und die Daten strikt vertraulich zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung durch AP dar (Ziffer 4.3). Weitergehende Ansprüche von AP bleiben unberührt. 9 Haftung (9.1) AP haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von AP sowie seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. (9.2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AP für die von AP sowie seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. (9.3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (9.4) Im Übrigen haftet AP nur, soweit eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 10 Nutzungsrechte (10.1) AP räumt dem Kunden ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares), auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht für das Internetportal AmbulanzPartner.de ein. (10.2) Der Kunde ist lediglich berechtigt, das Internetportal AmbulanzPartner.de nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu benutzen. Eine Überlassung der Software an ihn erfolgt nicht. (10.3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den vertragsgegenständlichen Dienst Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung des vertragsgegenständlichen Internetportals wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck so nahe als rechtlich möglich kommt. 12 Verschiedenes (12.1) Soweit in diesen AGB nicht etwas anderes bestimmt ist, bedürfen sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. (12.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von AP ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. 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