Hinweis zum staatlichen Melderecht
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Hinweis zum staatlichen Melderecht
Hinweis staatliches Melderecht 6.130 Hinweis zum staatlichen Melderecht Aus Platzgründen können leider nicht alle Rechtstexte aus dem Themengebiet „Melderecht“ in der Loseblattsammlung der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) abgedruckt werden. Bei der Auswahl der zu druckenden Texte wurden die Rechtsvorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze, Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene – vorrangig berücksichtigt. Für die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zum Melderecht verweisen wir auf folgende Internetportale, in denen die jeweils aktuellen Textfassungen der meisten Gesetze und Rechtsverordnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden: - das Internetportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de - das Internetportal des Landes Brandenburg: http://www.bravors.brandenburg.de - das Internetportal der Freien und Hansestadt Hamburg: http://www.landesrecht.hamburg.de - das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern: http://www.landesrecht-mv.de - das Internetportal des Landes Niedersachsen: http://www.nds-voris.de - das Internetportal des Landes Schleswig-Holstein: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de Die Redaktion November 2015 03.11.2015 Nordkirche 1 6.130 2 Hinweis staatliches Melderecht 03.11.2015 Nordkirche