Hinweis zum staatlichen Melderecht

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Hinweis zum staatlichen Melderecht
Hinweis staatliches Melderecht
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Hinweis zum
staatlichen Melderecht
Aus Platzgründen können leider nicht alle Rechtstexte aus dem Themengebiet
„Melderecht“ in der Loseblattsammlung der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) abgedruckt werden. Bei der Auswahl der
zu druckenden Texte wurden die Rechtsvorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze,
Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene – vorrangig berücksichtigt.
Für die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zum Melderecht verweisen wir auf folgende Internetportale, in denen die jeweils aktuellen Textfassungen der meisten Gesetze und Rechtsverordnungen kostenlos zur Verfügung gestellt
werden:
- das Internetportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.gesetze-im-internet.de
- das Internetportal des Landes Brandenburg:
http://www.bravors.brandenburg.de
- das Internetportal der Freien und Hansestadt Hamburg:
http://www.landesrecht.hamburg.de
- das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.landesrecht-mv.de
- das Internetportal des Landes Niedersachsen:
http://www.nds-voris.de
- das Internetportal des Landes Schleswig-Holstein:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Die Redaktion
November 2015
03.11.2015 Nordkirche
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Hinweis staatliches Melderecht
03.11.2015 Nordkirche

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