BIG WB HTBLVA und FBS Ferlach

Transcrição

BIG WB HTBLVA und FBS Ferlach
EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb
mit anschließendem Verhandlungsverfahren
für die Vergabe von Generalplanerleistungen
zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
für das
SCHULKOMPETENZZENTRUM FERLACH:
Erweiterung der
HÖHEREN TECHNISCHEN BUNDESLEHR- UND VERSUCHSANSTALT
und
Neubau der
FACHBERUFSSCHULE FERLACH
am Standort:
Schulhausgasse 10-12 | A- 9170 Ferlach
Im Auftrag der
Bundesimmobilien GmbH.
Graz, am 24.11.2015
INHALTSVERZEICHNIS
ab Seite
A
A1
ALLGEMEINER TEIL
Präambel
05
Auftraggeber und Wettbewerbsbüro
06
A1.1
A1.2
07
07
Auslober / Auftraggeber
Wettbewerbsbüro und Modellbau
A2
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes
08
A3
Art des Verfahrens
08
A3.1
A3.2
A3.2.1
A3.2.2
A3.3
08
10
10
10
10
Teilnahmeberechtigung
Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplattenplan und Registrierung
Ausschreibungsunterlagen und Registrierung
Modelleinsatzplattenplan
Ausschließungsründe
A4
Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln
11
A5
Wettbewerbssprache
11
A6
Termine
12
A6.1
A6.2
A6.3
A6.4
A6.5
A6.6
A7
A8
Konstituierende Sitzung des Preisgerichts
Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle
Sitzung des Preisgerichts
Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten
Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet
12
12
13
13
13
14
Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen
14
A7.1
A7.2
A7.3
14
15
15
Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen
Verfasserbrief
Eignungsnachweise
Zusammensetzung des Preisgerichts
17
A8.1
A8.2
A8.3
17
17
18
Hauptpreisrichter
Ersatzpreisrichter
Berater des Preisgerichts
A9
Organisation, Verfahrensabwicklung und Vorprüfung
19
A10
Gewinner, Vergütung
20
A11
Absichtserklärung des Auftraggebers
20
A11.1
A11.2
A11.3
20
21
21
Vergabe von Leistungen
Urheberrechte
Einverständniserklärung
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Stand: 2015-11-24
2
B
B1
B2
B3
Besonderer Teil
Zielsetzung
22
B1.1
B1.2
B1.3
23
23
24
Einzuhaltende Richtlinien
Kostenobergrenze
Terminrahmen
Planungsrichtlinien
24
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B2.5
B2.5.1
B2.6
B2.7
24
25
25
26
26
27
27
27
Bebauungsbestimmungen
Vorschriften, Richtlinien, Normen
Vorgaben Bundesdenkmalamt
Erschließung
Energetische Aspekte und Gebäudetechnik
Beheizung
Fahrrad – und KFZ Abstellplätze, An- und Ablieferung
Sonstiges
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
27
B3.1
Basis für die zu erbringenden Leistungen
B3.2
Geforderte Unterlagen
B3.2.1 Planunterlagen
B3.2.1.1 Lageplan
B3.2.1.2 Geschossgrundrisse
B3.2.1.3 Schnitte
B3.2.1.4 Ansichten
B3.2.1.5 Prüfpläne
B3.2.2 Schaubilder
B3.2.3 Baumassenmodell
B3.2.4 Projektbeschreibung
B3.2.5 Statistische Vergleichswerte
B3.2.6 VerfasserInnenbrief
B3.2.7 Datenträger CD Rom oder DVD
B3.2.9 Beilagenverzeichnis
28
28
28
28
28
28
29
29
29
29
29
30
30
30
30
B4
Ausführungsart der Leistungen
30
B5
Beurteilungskriterien
31
B5.1
B5.2
B5.3
B5.4
31
31
31
31
C
Architektonische Kriterien
Funktionale Kriterien
Ökonomische, ökologische Kriterien
Städtebauliche Kriterien
Aufgabenstellung
C1
Allgemeine Beschreibung HTBLVA und FBS Ferlach
32
C2
Raum- und Funktionsprogramm
34
C2.1
C2.1.1
C2.1.2
C2.1.3
C2.1.4
C2.1.5
34
34
35
36
36
37
Neubau Fachberufsschule
Theorieunterrichtsklassen, Lehrerzimmer und Funktionsräume
Oberflächentechnik, Chemiewerkstätten und Funktionsräume
Mechanische Oberflächentechnik
Mechanische Werkstätten [Zerspanungstechnik und Rohstofflager]
Verwaltung und Gemeinschaftsräume
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3
C 2.2
C3
Erweiterung HTBLVA
37
C2.2.1
C2.2.2
C2.2.3
C2.2.4
C2.2.5
C2.2.6
37
38
38
38
38
39
Lehrsäle und CAD, CNC-Werkstätten
Lackier- und Polyesterwerkstätten
Klassenräume, Gemeinschaftsräume und Individualisierungslounge
Gemeinschaftsräume Festsaal und Kantine
Härtereiwerkstätte, Labore, Nebenräume
Sanitärflächen
Fortführung des Betriebes
39
D
Beilagen
D1
Planbeilagen
40
D2
Formblätter
40
D3
Sonstige Beilagen
40
Pläne und sonstige Unterlagen sowie der Plan für die Modelleinsatzplatte stehen den
registrierten Wettbewerbsteilnehmern als Download auf www.baunet.cc
zur Verfügung.
© BIG
Diese Auslobung und alle ihr beiliegenden Unterlagen dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der gegenständlichen
Planungsaufgabe verwendet werden. Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis: Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit wurde in den vorliegenden Auslobungsunterlagen bisweilen auf
Gendergerechte Ausdrucksweise verzichtet.
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4
A
ALLGEMEINER TEIL
Präambel
Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) betrachtet den Architekturwettbewerb als ein
entscheidendes Instrument zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Baukultur in
Österreich; als eine der bedeutendsten Auftraggeberinnen in Österreich erkennt sie ihre
besondere Verantwortung und die damit verbundenen Möglichkeiten, richtungsweisend
und beispielgebend zu wirken. Dementsprechend fordert sie alle an diesen Zielen
interessierten Architektinnen und Architekten auf, sich produktiv an den Verfahren zu
beteiligen. Das gilt nicht nur für weitblickende Expertinnen und Experten für die jeweils
konkrete Themenstellung, sondern für alle, die ihre umfassende baukünstlerische
Kompetenz im Rahmen der Verfahren einbringen wollen. In diesem Zusammenhang ist
es der BIG ein Anliegen, auch junge Architektinnen und Architekten in die Wettbewerbe
einzubeziehen.
Ziel ist es, ein möglichst breites Spektrum an hochwertigen Arbeiten zu erlangen, die
nicht nur den gegenwärtigen Stand der Entwicklungen reflektieren, sondern auch
überzeugend neue Wege aufzeigen. Wesentlich ist, dass es gelingt, auf die in der Regel
hochkomplexen Sachverhalte architektonisch eigenständig, innovativ, wirkungsvoll und
wirtschaftlich vertretbar zu reagieren.
Die
Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG)
ist
daher
an
unterschiedlichen
architektonischen Positionen und Haltungen interessiert. Demzufolge wird im Zuge der
Einreichung der Wettbewerbsarbeiten eine knappe und überzeugende Formulierung der
jeweiligen Position der Verfasserin / des Verfassers – bezogen auf die gestellte Aufgabe
– erwartet.
In der Wettbewerbsphase sind Handlungsspielraum und möglicher Einfluss auf
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eines Bauvorhabens am größten. Viele der
Entscheidungen, die im Rahmen des Wettbewerbs und in den ersten Phasen der
Planung getroffen werden, legen diese Parameter für das spätere Gebäude fest.
Die BIG versteht unter Nachhaltigkeit 3 Komponenten:
•
•
•
ökologische Aspekte
ökonomische Aspekte
soziokulturelle Aspekte
In Bezug auf die Energieeffizienz eines Gebäudes legt die BIG besonderen Wert darauf,
dass dieser Gedanke bereits in der Wettbewerbsarbeit berücksichtigt wird.
Energieeffizienz ist dabei ganzheitlich als Beziehung zwischen Raumklima (hochwertige
thermische Behaglichkeit und Raumluftqualität) und dem Gesamtenergiebedarf unter
Berücksichtigung des energetischen Aufwands während der Herstellungs-, Betriebsund Entsorgungsphasen zu betrachten.
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Stand: 2015-11-24
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Es besteht der ausdrückliche Wunsch an die Planerinnen und Planer, diesen integralen
Ansatz - mit starkem Fokus auf Erfordernisse und wirtschaftliche Anforderungen der
Nutzer - zu unterstützen. Die BIG erwartet sich qualitätsvolle, situations- und
ortsbezogene Architektur, die Wertsteigerung durch flexible Lösungen in angemessener
Form ermöglicht – sie fordert von den Planerinnen und Planern ein Bekenntnis zu einer
ganzheitlichen Betrachtung.
Das BMBF schließt sich als künftiger Mieter dieser Präambel an.
Das Schulgebäude ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche mit Pädagoginnen und
Pädagogen lernen und leben und ein Ort mit vielfältiger Begegnung in einer
Atmosphäre, die den Erwerb von Wissen und Kompetenzen fördert und zu einer
inspirierenden Umgebung wird. Dazu ist eine Raumorganisation und Gebäudestruktur
notwendig, die verschiedene Lehr- und Lernformen zulässt, auch zukünftige
pädagogische Konzepte aufnehmen kann und eine Öffnung für neue Unterrichtsformen
ermöglicht. Räume – gilt auch für Lehrerinnen- und Lehrerarbeitsplätze, Pausen- und
Verkehrsflächen - sollen weitgehend nutzungsneutral und für verschiedene Aktivitäten
gedacht werden. Von hoher Priorität ist die Berücksichtigung des Freiflächenanteiles der
Schule in der Flächenbilanz für Innenräume ebenso wie für Flächen außerhalb des
Gebäudes. Nutzungsneutrale Räume könnten auch als ganztägige und ganzjährige
kulturelle Infrastruktur nicht nur für die Schule selbst, sondern auch für den gesamten
Schulstandort denkbar sein. Die im Wettbewerbstext formulierten Raum- und
Funktionsprogramme verstehen sich als Richtschnur, um die geforderte Fläche samt
ihrer Nutzungsmöglichkeit darzustellen, die aber noch Planungsspielraum beinhalten.
Voraussetzung für mögliche Interpretationen der Auslobung ist die nachvollziehbare
Einhaltung der vereinbarten und ausgelobten finanziellen Rahmenbedingungen. Das
Ergebnis des Wettbewerbs muss eine robuste Basis für einen Partizipationsprozess
bieten.
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Stand: 2015-11-24
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A1
Auftraggeber und Wettbewerbsbüro
A1.1 Auslober/ Auftraggeber
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.(BIG)
Hintere Zollamtsstraße 1 | A – 1030 Wien
Unternehmensbereich Schulen
Adresse:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web:
UID:
Anzengrubergasse 6 | A - 8010 Graz
+43 5 0244 - 5667
+43 5 0244 - 5679
[email protected]
www.big.at
ATU 38 27 04 01
A1.2 Wettbewerbsbüro und Modellbau
Organisation, Wettbewerbsbüro und Ansprechstelle im Wettbewerb
Adresse:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Modellbau:
Telefon:
E- Mail:
Bau.net Baumanagement GmbH.
Arch.DI Michael Kadletz
Schörgelgasse 12 | A - 8010 Graz
+43 316 81 88 68
+43 316 81 27 99
[email protected]
Modellbau Rudy Manzl
Kernstockgasse 16/EG | A-8020 Graz
+43 316 81 42 26 | Mobil: + 43 650 804 0020
[email protected]
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A2
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes [im Folgenden kurz: Wettbewerb
genannt] ist die Erlangung von Baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
[reduzierte Vorentwurfsunterlagen] für das Schulkompetenzzentrum Ferlach:
Erweiterung der HTBLVA und Neubau der FBS Ferlach am Standort
Schulhausgasse 10-12 | A- 9170 Ferlach.
Es werden detaillierte Ausarbeitungen und Vorschläge zur gegenständlichen
Bauaufgabe, sowohl in städtebaulicher/baukünstlerischer als auch in funktionaler/
ökonomischer Hinsicht erwartet.
Die Funktionalität eines Vorschlages muss in den im Wettbewerb verlangten
Ausarbeitungen gem. Pkt.B3 so dargestellt werden, dass sie eindeutig ablesbar
sind.
Ziel ist eine Kooperation zwischen HTBLVA und der Fachberufsschule, um
möglichst hohe Synergien unter anderem durch gemeinsame Raumnutzung zu
erzielen.
A3
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als EU-weites, offenes, einstufiges Verfahren im
Oberschwellenbereich
zur
Erlangung
von
baukünstlerischen
Vorentwurfskonzepten [reduzierte Vorentwurfsunterlagen] mit anschließendem
Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen gemäß
Bundesvergabegesetz [BVergG.] durchgeführt, wobei die Anonymität der
Teilnehmer über die Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung
erhalten bleibt.
A3.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:

Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und
ZT-Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der
geltenden Fassung.

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz,
die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen
sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r
freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den
Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben.

Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen
Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers
besitzen.
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
Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer
die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der
Wettbewerbsarbeit aufrecht sein.
Bei Teilnahmegemeinschaften müssen alle Mitglieder die jeweilige Teilnahmeberechtigung besitzen.
Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt [auch
im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft]. Eine Mehrfachteilnahme
zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser
beteiligt ist, nach sich.
Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen der
Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden
vom Auftraggeber bei der Veröffentlichung angeführt.
Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der
DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung [im Auftragsfall] an die
Dienstleistungsempfänger gemäß § 32 ZTG hingewiesen.
Anmerkung: Gemäß § 32 ZTG ist der/die Dienstleister/in verpflichtet, vor
Erbringung der Dienstleistung den Dienstleistungsempfänger über Folgendes zu
informieren:
1. das Register, in dem er/sie eingetragen ist sowie die Nummer der Eintragung
oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register,
2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des
Niederlassungsstaates,
3. die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der/die
Dienstleister/in angehört,
4. die Berufsbezeichnung oder seinen/ ihren Befähigungsnachweis,
5. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs.1 ABl. L 145 vom
13.06.1977, S 1 zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168
vom 01.05.2004, S. 35 und
6. Einzelheiten zu seinem/ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die
Berufshaftpflicht.
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A3.2 Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplattenplan und Registrierung
A3.2.1 Ausschreibungsunterlagen und Registrierung
Der Auftraggeber hat eine Homepage unter der Adresse http://www.big.at
eingerichtet, über welche die Ausschreibungsunterlagen abgerufen und
heruntergeladen werden können.
Die allgemeinen Teile [Teile A, B, C] der Ausschreibungsunterlagen sind im
Extranet ohne Registrierung zugänglich. Der spezielle Teil [Beilagen, Teil D] ist
den registrierten Wettbewerbsteilnehmern vorbehalten.
Die Registrierung erfolgt über das Formular TEILNEHMERANMELDUNG, das
ebenfalls herunter geladen werden kann [https://www.big.at] Dieses Formular ist
vom Teilnehmer zu stempeln, zu unterfertigen und dann an das Wettbewerbsbüro
per Fax oder E-Mail zu senden.
Erst mit Einlangen dieses Faxes oder E-Mails beim Wettbewerbsbüro gilt der
Teilnehmer als registriert. Dem registrierten Teilnehmer werden dann die
Zugangsdaten für den Kunden-Login-Bereich auf www.baunet.cc zugesendet.
Die Beilagen zur Ausschreibung D [Beilagen, Pkt. D] stehen dem registrierten
Teilnehmer als Download zur Verfügung.
Die Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen [z. Bsp. Fragebeantwortung]
werden auf der Homepage http://www.big.at verlautbart. Die registrierten
Wettbewerbsteilnehmenden werden optional per E-Mail oder Fax
über
Aktualisierungen der Homepage informiert.
A3.2.2 Modelleinsatzplattenplan
Die Modelleinsatzplatte ist gemäß digitalem Modelleinsatzplattenplan
M 1:500 [siehe Beilage D1.6] herzustellen.
A3.3 Ausschließungsgründe
Eine Wettbewerbsarbeit ist vom Preisgericht auszuscheiden



bei Vorliegen von Ausschließungsgründen im Sinne des Teil B der WSA, §2/2 WOA
2010, i.d.g.F., wobei in Abänderung zu § 2 / 2a und 2b kein Ausscheiden eines mit
Vorarbeiten befassten Teilnehmers erfolgt, sofern die entsprechenden Vorarbeiten
der Wettbewerbsausschreibung beiliegen
bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit oder des Modells
bei Verletzung der Anonymität
und kann


bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen
bei Nichteinhaltung von Vorgaben in den Wettbewerbsunterlagen, soweit diese als
einzuhalten bezeichnet sind,
über Beschluss des Preisgerichts von der Beurteilung ausgeschlossen werden.
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Weiters können einzelne Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit, die nicht gefordert
sind und nicht in den Vorgaben zur Art der Darstellung entsprechen, über
Beschluss des Preisgerichtes und begründet ausgeschieden werden.
A4
Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln
Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn
der Ausschreibung:
1. Die schriftliche Fragebeantwortung
2. das Protokoll des Informationsgespräches
3. der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen.
Subsidiär gelten:

Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i.d.g.F.
[http://www.ris.bka.gv.at]

Die Wettbewerbsordnung Architektur WSA 2010 i.d.g.F.
[http://www.ztkammer.at/uebersicht.php?id=83]

Die Bestimmungen des ABGB, §§ 860 ff.
Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.
Mit seiner Registrierung nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser
Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist
bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen
Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die
Entscheidung des Preisgerichts in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig
und unanfechtbar ist.
Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten:
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung
hat die Kammer
Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen
Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 05.11.2015 hat die Kammer
Kooperation mit dem Auftraggeber kundgetan und durch Bekanntgabe
Preisrichter nominiert.
A5
der
die
der
ihre
ihre
Wettbewerbssprache
In allen Phasen des Verfahrens gilt Deutsch als Wettbewerbssprache als
vereinbart.
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A6
Termine
Termin
Konstituierende Sitzung des
Preisgerichts
Adresse
EUREGIO HTBLVA
Ferlach, Schulhausgasse
10,
A-9170 Ferlach
Treffpunkt: Haupteingang
Bekanntmachung im
EU – Amtsblatt
Ausgabe der
Ausschreibungsunterlagen,
Teil A,B,C
Ausgabe der Pläne und der sonstigen
Unterlagen, Teil D
Informationsgespräch und
Örtliche Begehung:
Schriftliche Fragen an das
Wettbewerbsbüro bis spätestens:
Abgabe des Modells bis spätestens:
12.11.2015
13:00Uhr
30.11.2015
30.11.2015
EUREGIO HTBLVA
Ferlach, Schulhausgasse
10,
A-9170 Ferlach
Treffpunkt: Haupteingang
Bau.net
Baumanagement GmbH.
Schörgelgasse 12
A-8010 Graz
10.12.2015
13:00 Uhr
18.12.2015
18:00 Uhr
14.01.2016
Bau.net
Baumanagement GmbH.
Schörgelgasse 12
A-8010 Graz
Bau.net
Baumanagement GmbH.
Schörgelgasse 12
A-8010 Graz
Vorprüfung:
15.03.2016
12:00 Uhr
22.03.2016
12:00 Uhr
von 15.03.201609.05.2016
Sitzung des Preisgerichts:
Ort der Preisgerichtssitzung:
Uhrzeit
27.11.2015
Beantwortung der schriftlichen
Fragen bis spätestens:
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
[außer Modell] bis spätestens:
Datum
10.05.2016 – 11.05.2016
ab 09:00 Uhr
EUREGIO HTBLVA Ferlach
A6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts
Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte:
Arch.DI Mario Ramoni
Arch.DI Reinhold Wetschko
DI Bernd Wiltschek
zum Vorsitzenden
zum stellvertretenden Vorsitzenden
zum Schriftführer.
A6.2 Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung
Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich [Fax, E-Mail] bis zu dem
unter Punkt A6 genannten Zeitpunkt [einlangend beim Wettbewerbsbüro]
zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als
verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein.
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Für die Teilnehmer und das Preisgericht finden ein Informationsgespräch sowie
eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können
mündliche Fragen gestellt werden.
Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten
Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern, dem Auftraggeber und
den Mitgliedern des Preisgerichtes per E-Mail oder Telefax bekannt gegeben und
im Bereich „Wettbewerbe“ der Homepage der BIG veröffentlicht
[http://www.big.at].
A6.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle
Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle [Ausführung generell weiß matt] sind bis
spätestens zu den unter Pkt. A6 jeweils genannten Terminen im
Wettbewerbsbüro gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung entsprechend
verpackt [siehe A7] abzugeben.
Abgabeort:
Büro Baunet Baumanagement GmbH. | Schörgelgasse 12 | A-8010 Graz
Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten
[Ausarbeitungen, Unterlagen] und Modelle müssen spätestens bis zu den oben
angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein.
Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer [siehe Pkt. A3.3].
A6.4 Sitzung des Preisgerichts
Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten [siehe
Pkt.A6]. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich.
Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der
Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die
Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts.
A6.5 Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten
Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens
in den Medien und im Amtsblatt der EU bekannt gegeben.
Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der Verfasser der
Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung
angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen zugelassenen
Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern sowie den Ersatzpreisrichtern
bekanntgegeben. Zusätzlich werden die Ergebnisse auf der Homepage der BIG
[http://www.big.at] bekannt gegeben.
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A6.6 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet
Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer
Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals
http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.
Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird
um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:





A7
Je eine gesonderte Publikationsdatei [im PDF-Format] entsprechend jedem
eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CDRom oder DVD. Die CD-Rom bzw. DVD muss unter Microsoft- oder MacBetriebssystemen lesbar sein;
Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung [Perspektive,
Axonometrie,…] im jpg-Format;
Dateigrößen möglichst klein [< 1MB];
Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.Bsp.: „Kennziffer.pdf“;
Sonstige Unterlagen [Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc.] als
gesonderte PDF-Dokumente.
Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen
A7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen
Alle Einzelstücke [Pläne, Schriftstücke, Modell] sind wie folgt zu kennzeichnen:
 Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die
aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf
jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die
Aufschrift
Architekturwettbewerb HTBLVA + FBS Ferlach zu enthalten. Der
Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen
beizufügen.

Die Wettbewerbsarbeit ist doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden.

Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
Architekturwettbewerb HTBLVA + FBS Ferlach,
Schulgasse 10-12, A-9170 Ferlach zu versehen.
Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.
 Wird die Wettbewerbsarbeit per Post-, Paket- oder Botendienst versendet, ist
als Absender die „Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7/1, A-8010 Graz“ anzuführen.
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A7.2 Verfasserbrief
Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag
beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und
folgenden Inhalt aufweist:
Verfasserbrief gemäß Vorlage
Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers [der Mitglieder
der Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft] unter Anführung der Mitarbeiter [siehe
beiliegendes Formblatt].
Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt
auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiter die Telefonnummer, die
Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse sowie die Kontonummer des
Teilnehmers [Vertretungsbefugten] zu enthalten.
Dem Verfasserbrief ist der [die] Nachweis[e] der Befugnis gem. §71 BVergG
[siehe A7.3.a] beizufügen.
Der [Die] Nachweis/e der Befugnis hat/haben
durch Vorlage der im
Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung
erforderlichen Berechtigung oder einer Urkunde betreffend die im Herkunftsland
des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche
Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation zu erfolgen [bspw. Vorlage der
aufrechten Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz (ZTG), Vorlage der
erforderlichen Nachweise im Sinne des §1, Abs. 3 der EWRArchitektenverordnung (EWR-ArchV, BGBl 1995/694) bzw. der EWRIngenieurkonsulentenverordnung (EWR-Ing-KonsV, BGBl 1995/695, …)].
A7.3 Eignungsnachweise
a) Nachweis der Befugnis gem. §71, BVergG [siehe A7.2]
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen
Eignungsnachweise hat – auf Verlangen des Auftraggebers – erst im Zuge
des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen.
b) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem. §72 iVm §68[1]
BvergG:

Auszug [nicht älter als 6 Monate] aus einem Berufs- oder
Handelsregister gem. Anhang VII BVergG 2006, dem Strafregister oder
einer
gleichwertigen
Bescheinigung
einer
Gerichtsoder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus
dem/der hervorgeht, dass
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Stand: 2015-11-24
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-

keine rechtskräftige Verurteilung gegen die Unternehmer oder –
sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften
des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder
Arbeitsgemeinschaften handelt
gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen
vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft:
Mitgliedschaft
bei
einer
kriminellen
Organisation,
Bestechung,
Betrug,
Untreue,
Geschenkannahme,
Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw. einen
entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des
Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat
gegen sie kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein
gerichtliches Ausgleichsverfahren, kein Vergleichsverfahren
oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung
eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden
Vermögens abgewiesen wurde
sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche
Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt haben
gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen,
Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene
Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt –
gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig
sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes
ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellt.
Vorlage
des
letztgültigen
Kontoauszuges
der
zuständigen
Sozialversicherungsanstalt oder der letztgültigen Lastschriftanzeige der
zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente der
zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass
-
sie
ihre
Verpflichtungen
zur
Zahlung
der
Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in
Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie
niedergelassen sind, erfüllt haben.
c) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem.§74
BVergG:


Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich
erbrachter [General]Planerleistungen
Angaben über die Anzahl der Beschäftigten
d) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. §75 BVergG:
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen
des Generalplanerteams über Art und Umfang entsprechend der jeweiligen
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Stand: 2015-11-24
16
Wettbewerbsaufgabe; z.B. Generalplanerabwicklung, Ausführungsplanung,
Ausschreibungs- und Vergabewesen, etc. für Projekte vergleichbarer Größe
und Komplexität zu erbringen.
A8
Zusammensetzung des Preisgerichts
[F] Fachpreisrichter, [S] Sachpreisrichter, [B] Berater | Alle Angaben ohne akadem. Grade
A8.1 Hauptpreisrichter
Mario Ramoni
[F]
[Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten]
Reinhold Wetschko
[F]
[Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten]
Thomas Lechner
[Vertreter des BIG - Architekturbeirates]
[F]
Bernd Wiltschek
[Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbH.]
[F]
Johann Polzer
[Vertreter der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten mbH.]
[F]
Wolfgang Souczek
[Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Frauen]
[S]
Siegfried Torta
[Vertreter des Landesschulrats für Kärnten]
[S]
Josef Uitz
[S]
[Vertreter der Landesregierung Kärnten]
Hartwig Wetschko
[Vertreter der Stadtgemeinde Ferlach]
[F]
A8.2 Ersatzpreisrichter
Christoph Karl
[F]
[Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten]
Barbara Frediani-Gasser
[F]
[Vertreterin der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Steiermark und Kärnten]
Gabu Heindl
[Vertreterin des BIG- Architekturbeirates]
[F]
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Stand: 2015-11-24
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Franz Hermann- Makotschnig
[Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbH]
[F]
Johannes Ragger
[Vertreter der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH.]
[F]
Margit Kornfeld
[Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Frauen]
[S]
Peter Wieser
[Vertreter des Landesschulrats für Kärnten]
[S]
Michael Seidl
[Vertreter der Landesregierung Kärnten]
[S]
Gerhard Kresitschnig
[Vertreter der Stadtgemeinde Ferlach]
[F]
A8.3 Berater des Preisgerichtes
Berater des Preisgerichts [ohne Stimmrecht]:
Wolfgang Engelbrecht
[Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbH.]
[B]
Thomas Pletzenauer
[Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbH.]
[B]
Silke Bergmoser
[Vertreterin des Nutzers HTBLVA Ferlach]
[B]
Michael Wilhelmer
[Vertreter des Nutzers FBS Ferlach]
[B]
Erich Krupka
[Vertreter der Stadtgemeinde Ferlach]
[B]
Reinhard Bachl
[Vertreter der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten mbH.]
[B]
Axel Zafoschnig
[B]
[Vertreter des Landesschulrates für Kärnten u. der HTBLVA Ferlach]
Herbert Torta
[B]
[Vertreter des Landesschulrates für Kärnten und der FBS Ferlach]
Florian Mayer
[Vertreter der HTBLVA Ferlach]
[B]
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Stand: 2015-11-24
18
Arbeitsweise des Preisgerichtes
Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der
prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu
begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge und
Anerkennungen erfolgen.
Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auftraggeber Empfehlungen
hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise unter Zugrundelegung des
Wettbewerbsergebnisses abzugeben.
Die Berater des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur
Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht
stimmberechtigt, anwesend sein.
A9
Organisation, Verfahrensabwicklung und Vorprüfung
Organisation:
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)
Hintere Zollamtsstraße 1 | A – 1030 Wien
Unternehmensbereich Schulen
Bmstr. DI (FH) Franz Hermann-Makotschnig
Anzengrubergasse 6 | A - 8010 Graz
Abwicklung & Vorprüfung:
Bau.net Baumanagement GmbH.
Arch.DI Michael Kadletz
Adresse:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Schörgelgasse 12 | A - 8010 Graz
+43 316 81 88 68
+43 316 81 27 99
[email protected]
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Stand: 2015-11-24
19
A10
Gewinner, Vergütung
Der Auftraggeber hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als
Vergütung [exkl. Umsatzsteuer] vorgesehen:
1. Rang = Gewinner
2. Rang
3. Rang
€
€
€
18.000,00,15.000,00,9.000,00,-
Anerkennung
Anerkennung
Anerkennung
€
€
€
6.000,00,6.000,00,6.000,00,-
Die Vergütungen werden nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen
erbracht wurden. Die Vergütungen werden in diesem Fall zur Gänze ausbezahlt.
Die Rechnungslegung erfolgt an die Adresse des Auslobers.
A11
Absichtserklärung des Auftraggebers
A11.1 Vergabe von Leistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes, unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, Verhandlungen gem.
§30[2] Z 6 BVergG über eine Generalplanerbeauftragung zu führen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Scheitern der Verhandlungen mit
dem Gewinner, mit dem Zweitgereihten des Wettbewerbes und, falls diese
Verhandlungen scheitern, mit dem Drittgereihten des Wettbewerbes zu
verhandeln. Thema dieser Verhandlungen werden das Projekt, der
Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams
[insbesondere Fachplaner], die geplante Projektabwicklung und das Honorar sein
[siehe dazu auch A7.3 c + d].
Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen:
Folgende Leistungsbilder sind in der Beilage D3.12 Leistungsbilder Muster
Generalplanervertrag zu finden
Leistungsbild Integrierende Gesamtkoordination
Leistungsbild Architekturleistung
Leistungsbild Statisch-konstruktive Leistungen
Leistungsbild Planungsleistungen HKLS
Leistungsbild Planungsleistungen Elektrotechnik
Leistungsbild Planungsleistungen MSR
Leistungsbild Planungsleistungen Bauphysik
Leistungsbild Brandschutzkonzept
Leistungsbild Fördertechnik
Leistungsbild Prüfingenieur
Leistungsbild BauKG Projektleitung und Planungskoordination
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Stand: 2015-11-24
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Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen einzelne dieser Leistungen
gesondert zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden
städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten
erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Der
Auftraggeber kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der
Auftragserteilung verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen
architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.
Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.
A11.2 Urheberrechte
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen
Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung
der Vergütung auf den Auftraggeber über. Der Projektverfasser behält das
geistige Eigentum an den eingereichten Projekten. Der Auftraggeber hat das
Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten
Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung des Verfassers.
Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an den
Verfasser ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens eine
Woche nach Ende der Ausstellung beim Wettbewerbsbüro abgeholt werden.
Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet.
A11.3 Einverständniserklärung
Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Wettbewerb im
Beauftragungsfall zur verbindlichen Nennung eines Generalplanerteams. Die
Gewinnerin / der Gewinner des Wettbewerbes erklärt mit ihrer / seiner Teilnahme
am Wettbewerb ausdrücklich ihr / sein Einverständnis, auf Aufforderung durch die
Auftraggeberin die entsprechenden Empfehlungen und Vorgaben des
Preisgerichts für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsarbeit in der
Planungsphase zu berücksichtigen.
Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise [siehe
A7.3b; A7.3c; A7.3d] hat im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen.
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Stand: 2015-11-24
21
B
BESONDERER TEIL
B1
Zielsetzung
Die Aufgabenstellung im vorliegenden Wettbewerb besteht darin, für die beiden
Schulen EUREGIO HTBLVA Ferlach und FBS Ferlach ein Konzept für Ihre
Erweiterung
unter
Berücksichtigung
weitestgehender
funktioneller
Zusammenlegungen zu entwickeln und dem Preisgericht zur Beurteilung
vorzulegen.
Die geplanten Maßnahmen sollen den größtmöglichen Beitrag zur Optimierung
beider Schulen im Sinne der Schaffung eines attraktiven Lern- und Lebensraums
leisten und sich in die bestehende Raumsituation der HTBLVA optimal einfügen
bzw. diese ergänzen.
Die Grundstücke des Wettbewerbsgebietes sind: 560/3; .237; .55/1 und .55/4.
Die einzelnen Grundstücke können als ein gemeinsames Projektgebiet betrachtet
werden; der Abbruch der derzeitigen Fachberufsschule Ferlach [Grundstück
.55/4] soll dabei Raum für die zu planende Projektumsetzung schaffen.
Unter Berücksichtigung der laut beiliegendem Raum- und Funktionsprogramm
[siehe C2 und Beilage D] definierten Flächen können die räumlichen
Anforderungen durch
einen Neubau und eine Erweiterung des
Bestandsgebäudes der HTBLVA erfüllt werden. Ziel ist eine Kooperation
zwischen HTBLVA und Fachberufsschule, um möglichst hohe Synergien unter
anderem durch gemeinsame Raumnutzung zu erzielen.
Die EUREGIO1 HTBLVA Ferlach, die südlichste berufsbildende Ausbildungsstätte
Österreichs mit den Ausbildungszweigen Waffen- und Sicherheitstechnik,
Fertigungstechnik, Schmuck & Gravur, Industrie- und Objektdesign und der seit
2007 dazugehörenden Versuchsanstalt [Prüfstelle für angriffshemmende
Materialien und Konstruktionen] bildete im vergangenen Schuljahr 647
SchülerInnen in 29 Klassen aus. Sie stellt gemeinsam mit der Fachberufsschule
Ferlach, in der die Lehrgänge für die Lehrberufe Oberflächentechnik,
Büchsenmacher und Waffenmechaniker sowie die Lehrabschlussprüfungen und
Meisterprüfungen stattfinden, ein österreichweit einmaliges Kompetenzzentrum in
diesem Ausbildungssektor dar. Ein Anstieg der Schüler- und Klassenzahlen
sowie Lehrplanänderungen begründen den dringenden Bedarf zur Schaffung von
zusätzlichen Unterrichtsräumen, Laboratorien und Werkstätten in beiden
Schulen. Ein gemeinsames Synergieprojekt zu den beiden unterschiedlichen
Schultypen soll eine Lösung der bestehenden Raumproblematik kreieren und
funktionierende Raumeinheiten für die beiden Schulen zur Verfügung stellen,
welche auch den Gemeinsamkeiten im täglichen Schulbetrieb Rechnung tragen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Bereich der Werkstätten und
Laboratorien zu, die von beiden Schulen genutzt werden und entsprechende
Synergien bilden sollen. Zu berücksichtigen ist vor allem auch der Aspekt der
Logistik – insbesondere die Anlieferung/Einbringung von Maschinen im
Werkstätten Bereich.
1.
EUREGIO: Europäische Region- ist die Bezeichnung für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse auf kommunaler oder regionaler Ebene, meistens mit
wirtschaftlichem Schwerpunkt, aber auch zur Förderung der Zusammenarbeit in gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht.
Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_08/zusatzthemen_29.html
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Stand: 2015-11-24
22
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich am nördlichen Randbereich des Ortskerns
der Stadtgemeinde Ferlach und stellt durch seine Topographie einen vom Ort
selbst bzw. aus seiner Umgebung gut einsehbaren Hochpunkt dar. Dadurch
kommt dem Projekt in Hinblick auf das Ortsbild der Stadtgemeinde Ferlach eine
besondere Bedeutung zu.
Die geplanten Maßnahmen müssen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit umsetzbar sein, wobei die Fortsetzung des Schulbetriebes in
FBS und HTBLVA während der Bauzeit ermöglicht werden soll. Ersatzlösungen
sind derzeit keine angedacht. Ziel ist es, dass der Schulbetrieb in der FBS
möglichst lange aufrechterhalten werden kann. Eingriffe in den Bestand –
insbesondere HTBLVA - stellen, wenn als sinnvoll erachtet, grundsätzlich kein
Hindernis dar. Diese sind aber so gering wie möglich zu halten und haben
behutsam zu erfolgen bzw. sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit
und
Zweckmäßigkeit
zu
überlegen.
Für grundlegende Informationen zu den beiden Schulen siehe unter:
www.htl-ferlach.at
www.bsferlach.at
B1.1 Einzuhaltende Richtlinien
Grundsätzlich sind die vorgegebenen Rahmenbedingungen, das vorgegebene
Raumprogramm und die Planungsrichtlinien, die technischen Normen und Fachnormen einzuhalten.
Das Projekt ist unter Beachtung der städtebaulichen Empfehlungen, der
Ansprüche der Nutzer sowie Einhaltung einer inneren Organisationsstruktur zu
erstellen [siehe Kapitel C und Beilagen D].
Darüber hinaus sind alle angeführten Planungsrichtlinien [siehe B2] einzuhalten.
B1.2 Kostenobergrenze
Seitens der Ausloberin wurde folgende Kostenobergrenze ermittelt:
Gesamtbudget : maximal EUR
8.150.000,00.-
[Preisbasis: September 2015]
Diese Kosten sind Nettobaukosten lt. ÖNORM B 1801-1, Kostenbereiche 1
[Abbruchkosten FBS], 2- 4 und 6. Dieser Kostenrahmen gilt als Obergrenze bei
der
Verwirklichung der Bauabsicht
und muss als solcher bei der
Ausarbeitung eines Wettbewerbsprojektes berücksichtigt werden. Die
Kostenobergrenze stellt das maximal zur Verfügung stehende Budget für das
gegenständliche Projekt dar; wobei die notwendigen Reserven inkludiert sind.
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Stand: 2015-11-24
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Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit nehmen die Teilnehmenden die
Kostenobergrenze zur Kenntnis und bestätigen, dass ihr Beitrag innerhalb
des Kostenrahmens realisiert werden kann.
B1.3 Terminrahmen
Dem Projekt liegt ein Terminplan in Planung und Ausführung zugrunde. Seine
Einhaltung ist Grundlage für alle weiteren Schritte. Mit der Teilnahme am
Wettbewerb und Abgabe der Unterlagen bestätigt der Teilnehmer in Kenntnis des
vorliegenden Terminplanes zu sein und bestätigt ferner in seinem
Aufgabenbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu
verfügen.
Planungsbeginn:
Präsentation Vorentwurf und Übergabe der
Unterlage an die BIG und den Nutzer:
Präsentation Entwurf und Übergabe der
Unterlage an die BIG und den Nutzer:
Behördliche Einreichung:
Genereller Baubeginn:
Bauzeit:
B2
Sommer 2016
Herbst 2016
Winter 2016
Frühjahr 2017
Frühjahr 2018
ca.24 Monate
Planungsrichtlinien
B2.1 Bebauungsbestimmungen
Die Bebauungsmöglichkeit lt. derzeit gültigem Bebauungsplan und
Flächenwidmungsplan sieht folgendes vor [siehe Beilage D1.2]:

GFZ [=BGF/GRDFL]:

Anordnung der Baukörper am Grundstück:
max.2,0 derzeit; eine geringfügige Erhöhung ist
möglich [vgl. Niederschrift Stadtgemeinde
Ferlach vom 13.07.2015; siehe Beilage D3.3]
Die Grundstücke des Wettbewerbsgebietes sind: 560/3; .237; .55/1 und
.55/4. Die einzelnen Grundstücke können als ein gemeinsames
Projektgebiet betrachtet werden; der Abbruch der derzeitigen
Fachberufsschule Ferlach [Grundstück .55/4] kann dabei Raum für die
zu planende Projektumsetzung schaffen. Auskragungen bzw.
Überbauungen sind möglich. Eine Überbauung des Innenhofes ist
möglich. Das Bestandsstiegenhaus im Norden [Achtung: Fluchtweg!] kann
abgebrochen, muss aber an gleicher oder anderer Stelle wieder errichtet
werden. Bei Neuerrichtung muss die Anbindung an das Bestandsgebäude
in sämtlichen Geschossen gewährleistet sein.
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
Gebäudehöhe:
max. 4 Geschosse; siehe Niederschrift
Stadtgemeinde Ferlach v.13.07.2015; [D3.3]

Grundstücksnummern:
560/3; .237; .55/1; .55/4

Grundstücksgröße:
8.786m²
Weiter wird auf den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan verwiesen. Ein
Teilbebauungsplan wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis [Siegerprojekt]
angepasst. [Beilagen D1.2 und D3.4].
Eine Dichteberechnung ist insofern gefordert, als die BGF-Flächen der neu
projektierten Flächen in das Formblatt Objektkennwerte einzutragen sind [siehe
Beilage D2.2].
Die Einhaltung der Vorgaben, die als Grundlage zur Genehmigungsfähigkeit des
Projektes im Behördenverfahren gilt, ist Voraussetzung.
Gebäudeabstände
Die Gebäudeabstände im Westen und Norden des Wettbewerbsgebietes können
abweichend vom Bebauungsplan [4m], wenn notwendig, unterschritten werden.
Im Süden sind die Abstände der Kärntner Bauvorschriften einzuhalten; ebenso im
Osten bis zur Querstraße mit der Grundstücksnummer 499/22.
Nördlich der Querstraße können, abweichend vom Bebauungsplan [4m] die
Gebäudeabstände, wenn notwendig, unterschritten werden. Der im
Bebauungsplan
geforderte
Grünflächenanteil
von
mind.
30%
der
Grundstücksfläche ist nicht zwingend einzuhalten; Kompensationsflächen wie
begrünte Dächer können ausgewiesen werden.
B2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen
Als Grundlagen für Planung und Ausführung dieses Bauvorhabens gelten alle
einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, wie z.B.: die
einschlägige Bauordnung letzten Standes sowie alle anhängigen Gesetze und
Verordnungen, einschließlich der technischen Normen und fachtechnischen
Richtlinien. Weiter sind z.B.: das Bundesbedienstetenschutzgesetz, das
Arbeitnehmerschutzgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die
Richtlinien des ÖISS [Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau] zu
beachten.
B2.3 Vorgaben Bundesdenkmalamt
Seitens des Bundesdenkmalamtes gibt es keine Vorgaben für dieses Projekt.
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B2.4 Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung des Wettbewerbsgebietes erfolgt über
öffentliche Straßenanbindungen an der Nord-, Ost- und Westseite.
Die derzeitige Erschließung der HTBLVA erfolgt für Schüler und Lehrer einerseits
fußläufig über den westseitig gelegenen großzügigen Schulhof und andererseits
ostseitig über die Zugangsrampen vom Parkplatz.
Die Erschließung des neuen Schulzentrums [ HTBLVA und FBS ] wird der
Freiheit der Planer überlassen. Sowohl PKW-, als auch Fahrradabstellplätze sind
in ausreichender Zahl vorhanden; die PKW-Stellplätze [Grundstück 499/8]
bleiben im Bestand erhalten und sind nicht zu erweitern.
Fahrradabstellplätze sind ausreichend vorhanden und nicht zu ergänzen.
Die Anlieferung für Waren und Maschinen geschieht derzeit Gebäudeostseitig.
Das bestehende Wirtschaftsgebäude an der nördlichen Grundgrenze des
Grundstücks .55/1 wird abgebrochen; die darin befindlichen Räumlichkeiten sind
gemäß genehmigtem Raum- und Funktionsprogramm und unter Ausnutzung
größtmöglicher Synergien wieder zu berücksichtigen [ Müll- und Lagerflächen ],
die erforderliche Zufahrt ist zu berücksichtigen.
Für die barrierefreie Erschließung ist im Neubau eine Liftanlage [Tragkraft
2000kg, auch für Lastentransporte] über alle Geschosse vorzusehen.
Im Bereich der Erweiterung des HTBLVA-Gebäudes ist ebenso auf die
Barrierefreiheit Rücksicht zu nehmen.
Das nördliche Bestandsstiegenhaus der HTBLVA ist nicht notwendigerweise zu
erhalten und kann - unter Berücksichtigung der Anbindung der HTBLVA
Bestandsgeschosse [Fluchtstiegenhaus von UG2 – OG2] - an anderer Stelle
wieder errichtet werden.
B2.5 Energetische Aspekte und Gebäudetechnik
In der Wettbewerbsphase sind der Handlungsspielraum und der mögliche
Einfluss auf die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von einem Bauvorhaben am
größten. Viele der Entscheidungen, die in dieser Phase und in den ersten Phasen
der Planung getroffen werden, legen die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
eines Projekts fest. Der Auslober legt deshalb besonderen Wert auf eine hohe
energetische Effizienz des Wettbewerbsprojektes und daher auf die Beurteilung
der jeweiligen ganzheitlichen Fassaden-, Klima-, Gebäudetechnik- und
Energiekonzepte der eingereichten Entwürfe. Energieeffizienz ist dabei
ganzheitlich als Beziehung zwischen Raumklima [hochwertige thermische
Behaglichkeit und Raumluftqualität] und dem Gesamtenergiebedarf unter
Berücksichtigung des energetischen Aufwands während der Herstellungs-,
Betriebs- und Entsorgungsphasen zu betrachten. Auch weiche Faktoren der
Energieeffizienz wie Flexibilität und Adaptabilität für spätere Umnutzungen sind
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zu berücksichtigen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben den
Zusammenhang zwischen der geistigen Leistungsfähigkeit und der Qualität des
thermischen Raumklimas und der Raumluftqualität nachgewiesen. Diesem
Aspekt sollte in der Planung einer Bildungseinrichtung natürlich besondere
Bedeutung zukommen.
B2.5.1 Die Beheizung soll – wie auch der Bestand - via Fernwärme erfolgen; die
Übergabestation ist im UG zu situieren.
B2.6 Fahrrad- und KFZ-Abstellplätze, An- und Ablieferung
Die bestehenden ca. 25 Parkplätze [HTBLVA und FBS] und die Fahrradabstellplätze sind nicht zu erhalten; sie werden auf dem Grundstück Nr. 499/8
untergebracht [kein Nachweis notwendig].
B2.7 Sonstiges
Fluchtwegsituation: Die Fluchtwegslängen sind nach der aktuell gültigen OIB und
TRVB und dem Arbeitnehmerschutzgesetz bzw. der aktuell gültigen
Arbeitsstättenverordnung zu bemessen.
Brandschutz: Nach Baugesetz und einschlägigen Normen. [Beilage D1.4,
Brandschutzpläne Bestand].
Barriere Freiheit: Das Projekt muss den Anforderungen für Behinderte gem.
ÖNORM B 1600 i.d.g.F. entsprechen sowie Barriere frei im Sinne des BundesBehindertengleichstellungsgesetzes i.d.g.F. sein.
Für die barrierefreie Erschließung ist im Neubau eine Liftanlage [Tragkraft
2000kg, auch für Lastentransporte] über alle Geschosse vorzusehen.
Im Bereich der Erweiterung des HTBLVA-Gebäudes ist ebenso auf die
Barrierefreiheit Rücksicht zu nehmen.
B3
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen
B3.1 Basis für die zu erbringenden Leistungen
Basis sind die Unterlagen der Wettbewerbsausschreibung samt Beilagen sowie
das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm sowie allfällige zusätzliche
Festlegungen gemäß dem Protokoll der Örtlichen Begehung bzw. der
Fragebeantwortung.
Die einzureichenden Unterlagen müssen vom Informationsgehalt und
Detaillierungsgrad her so ausgearbeitet sein, dass der Interpretationsspielraum
so gering wie möglich und die Erfüllung der Aufgabenstellung mit ausreichender
Deutlichkeit ablesbar ist.
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B3.2 Geforderte Unterlagen
B3.2.1 Planunterlagen
Die Raumbezeichnungen sind in der Auflistung des Raum- und
Funktionsprogramms vorgegeben, müssen übernommen und mit den Flächen ausmaßen gekennzeichnet werden. Eine Kurzbeschreibung der Entwurfsidee ist
auf den Plänen unterzubringen.
B3.2.1.1Lageplan M 1:500
mit Darstellung der Außenraumsituation; Einzutragen sind die Abstände zu den
Grundgrenzen und die Geschoßanzahl. Ein Höhenbezugspunkt ist in
Abstimmung mit dem Niveau des Einganges anzugeben: 461,01ü.A. =+/- 0,00 =
Erdgeschoß Fußbodenoberkante.
— Bebauungsvorschlag mit Darstellung der Erschließung
— Nachweis der eingehaltenen Geschossflächenzahl [GFZ] und Abstände
lt. Plan Wettbewerbsgebiet
— Darstellung der fußläufigen Erschließung sowie der Gebäudezugänge;
Ausweisung der Zu- und Ablieferungszonen
— Konzept für die Brandabschnitte, Fluchtwegekonzept
B3.2.1.2Geschossgrundrisse M 1: 200
— Die oberirdischen Geschoßgrundrisse und Untergeschoße sowie der
Grundriss des Erdgeschoßes werden gefordert
— Das statisch-konstruktive System für das Bauwerk ist verständlich
darzustellen [Systemskizze, Axonometrie etc.].
— Raumbezeichnungen und – flächen sowie Gebäudehauptmaße sind in den
Geschoßgrundrissen einzutragen.
— Die Zuordnung nach Flächenarten mit m²-Angaben ist gefordert.
— Die Räume [gemäß Raumprogramm] sind entsprechend dem Raum- /
Funktionsprogramm zu kennzeichnen
Verpflichtend einzuhaltende Farbvorgaben für die Flächenarten:
Farbschema:
Flächen HTBLVA
Flächen FBS
Rot
Hellgrün
Das vorgegebene Farbschema ist unbedingt einzuhalten!
B3.2.1.3Schnitte M 1: 200
Mindestens ein Schnitt M 1: 200 sowie eine Erläuterung des Fassadensystems
sind gefordert. Die Schnitte sind mit Gebäude,- Geschoß- und Raumhöhen sowie
geländebezogenen Höhenkoten zu versehen.
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B3.2.1.4Ansichten M 1: 200
Entwurfsrelevante Ansichten sind gefordert.
B3.2.1.5 Prüfpläne M 1:500
Eine Parie bemaßter Prüfpläne im Maßstab 1:500 mit Farbschema HTBLVA Rot
und FBS Hellgrün ist gefordert.
B3.2.2 Schaubilder
Schaubilder sind nicht zulässig.
B3.2.3 Baumassenmodell M 1:500
Zur Verdeutlichung der Bearbeitung ist ein Baumassenmodell [Ausführung weiß
matt]
gefordert.
Die
Modelleinsatzplatte
umfasst
das
gesamte
Wettbewerbsgebiet. Die darauf befindlichen Bestandsgebäude [sofern nicht
abgebrochen], sind von den Wettbewerbsteilnehmenden herzustellen.
B3.2.4 Projektbeschreibung, Format DIN A3 [max. 2 Seiten]
Für die Projektbeschreibung sind in einer
stichwortartigen Beschreibung
konzeptionelle und technische Gesichtspunkte zu erläutern. Abweichungen vom
geforderten Raum-/ Funktionsprogramm [mit Angabe der betroffenen Räume
bzw.
Bereiche]
sind
hier
zu
erläutern
und
zu
begründen.
Dieser Bericht hat auch eine Beschreibung des baulichen Ausstattungsstandards
[Konstruktion, Mauerwerk, Dach, Wand, Fußboden etc.] zu enthalten.
Weiter sind die dem Entwurf zugrunde liegende Entwurfsidee und die
städtebaulichen Basis - Überlegungen festzuhalten. Im Beschreibungstext ist das
vorgeschlagene
statisch
konstruktive
System
zu
beschreiben.
Grundlegende Maßnahmen zur Energieeffizienz
[Baukörperform und
Außenflächengestaltung, Heizung] und zur Erzielung geringer Betriebs- und
Wartungskosten [Orientierung des Objektes, Anordnung der Räume im Geschoß
u. dgl.] sind gesondert hervorzuheben. Beschreibung
des Konzepts zur
Fassadengestaltung aus formaler und thermischer Sicht.
Für die Beschreibung sind maximal 2 Seiten, Format DIN A3 mit folgender
Gruppierung und folgenden Inhalten vorzusehen:
A) Städtebauliche Aspekte
B) Baukünstlerische Aspekte
C) Funktionale Aspekte
D) Ökonomische, Ökologische Aspekte
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
29
B3.2.5 Statistische Vergleichswerte [siehe Beilagen D2.1, D2.2]
Die im Projekt erzielten Flächen und Rauminhalte sowie die Flächen des Raumund Funktionsprogramms sind in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form
anzugeben. Berechnungsgrundlage ÖNORM B 1800, aktuelle Ausgabe.
Die Werte sind in den beiliegenden statistischen Blättern einzutragen.
a.) Flächennachweis:
die im Projekt erzielten Flächeninhalte sowie die Flächen des Raum- und
Funktionsprogramms sind in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form
anzugeben. [siehe Beilage D2.1: Formblatt Flächennachweis]
b.) Objektkennwerte:
die Objektkennwerte (Bruttogeschossflächen etc.) sind im beiliegenden Formblatt
Objektkennwerte [siehe Beilage D2.2: Formblatt Objektkennwerte] einzutragen.
B3.2.6 VerfasserInnenbrief
Das VerfasserInnenblatt [siehe Beilage D3.11] ist unterfertigt, zusammen mit
dem Nachweis der Befugnis gemäß A.7.3a, in einem verschlossenen
Briefumschlag, der außen nur die sechsstellige Kennzahl und die Aufschrift
Verfasserbrief trägt, den Unterlagen beizulegen.
B3.2.7 Datenträger CD-Rom oder DVD
Eine CD –Rom oder DVD [lesbar unter Microsoft-Betriebssystemen] mit den
geforderten Planunterlagen, Erläuterungen, Tabellen und Formblättern ist in
digitaler Form [Format *.pdf oder *.jpg] ebenfalls dem Verfasserbrief beizulegen.
[siehe dazu auch B4].
B3.2.8 Beilagenverzeichnis
Eine Auflistung sämtlicher abgegebener Unterlagen ist beizulegen.
B4
Ausführungsart der Leistungen
Sämtliche Pläne sind auf Papier ungefaltet und nicht aufkaschiert abzugeben [in
Rolle]. Das Planformat wird auf max. 2 Blatt Hochformat, B= 900 mm und H=
1500 mm festgelegt. Farbige Gestaltung ist erlaubt. Darüber hinausgehende
Unterlagen
werden
nicht
zur
Beurteilung
herangezogen.
Eine Kurzbeschreibung der Entwurfsidee [Erläuterung, Projektbeschreibung] ist
auf den Plänen unterzubringen. Eine Version der Pläne und Beilagen ist in Form
einer Mappe [DIN A3, 1-fach]
beizulegen.
Eine Parie bemaßter Prüfpläne im Maßstab 1:500 ist gefaltet beizulegen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
30
Die digitalen Projektdaten sind mit eindeutigen Dateibezeichnungen unter vorangestellter Kennziffer zu speichern: z.Bsp. : Kennziffer_Dateibezeichnung.pdf.
Auf dieser CD-Rom oder DVD sind in einem eigenen Ordner mit dem Titel
Publikation auch die Daten für die Wettbewerbspublikation im Internet zu
speichern [siehe A6.6]. Für die Publikation der Projekte im Internet sind die
Projektdaten ebenfalls unter eindeutigen Dateibezeichnungen im Format *.pdf
oder
*.jpg
mit
vorangestellter
Kennziffer
zu
speichern:
Kennziffer_Dateibezeichnung.pdf [Dateigrößen sämtlich kleiner als 1MB].
B5
Beurteilungskriterien
Für eine Überprüfung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die
Bewertung und Reihung durch das Preisgericht erfolgt anhand der nachfolgend
angeführten, gleich bedeutsamen Beurteilungskriterien.
B5.1 Architektonische Kriterien
•
Entwurfsansatz und Entwurfsidee
•
Architektonische Qualität im äußeren und inneren Erscheinungsbild
•
Innovative Potenziale des Projektansatzes
B5.2 Funktionale Kriterien
•
Funktionalität der Gesamtlösung in allen Teilbereichen
•
Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms
•
Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Auftraggeberin
B5.3 Ökonomische, ökologische Kriterien
•
Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz der Gesamtlösung in der Herstellung
und im Betrieb
•
Wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen von der Errichtung über Betrieb
bis Abbruch
•
Flexibilität hinsichtlich Änderung der Nutzungsanforderungen
B5.4 Städtebauliche Kriterien
•
Konfiguration der Baukörper und der Außenräume [Freiraumgestaltung] im
städtebaulichen Kontext
•
Funktionale und gestalterische Einbindung in die Umgebung
•
Nutzung des vorhandenen Grundstücks
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
31
C
AUFGABENSTELLUNG
C1
Allgemeine Beschreibung HTBLVA und FBS Ferlach
Ferlach in Kärnten ist die südlichste Stadtgemeinde Österreichs, Hauptort des
Rosentals und als Büchsenmacherstadt bekannt.
Die EUREGIO HTBLVA FERLACH wurde 1878 als K&K Fachschule für
Gewehrindustrie gegründet. Bis zum Bezug des ersten eigenen Schulgebäudes
im Jahre 1892 wird in angemieteten Räumlichkeiten unterrichtet. 1911 wird die
Schule in eine Lehr- und Versuchsanstalt umgewandelt. Im Laufe der Jahre
kommen verschiedene Ausbildungszweige, Abteilungen, Kollegs und Module
sowie das Büchsenmacherinternat hinzu.
Das 1973 eröffnete neue
Schulgebäude
erhält
dem
entsprechende
Zubauten;
die
letzte
Schulgebäudeeröffnung geht auf das Jahr 2000 zurück. In im Umbruch
befindlichen Zeiten und analog mit den gegenwärtigen EUREGIO Entwicklungen
der benachbarten Länder und Regionen Kärnten, Friaul-Julisch-Venetien und
Slowenien will die HTBLVA Ferlach als traditionelle, technische und kreative
Bildungsstätte im Zentrum Europas neue Akzente und Zeichen setzen, um den
Bildungsstandort Ferlach attraktiv und international zu gestalten.
Ausbildungszweige der Höheren Lehranstalt:

Waffentechnik und Sicherheitstechnik:
Waffen- und Sicherheitstechnik, Fachschule für Büchsenmacher; Ballistik; Waffenoptik;
Waffentechnik. Die Ausbildung zum Büchsenmacher erfolgt
in der 4-jährigen
Fachschule. Die Teilung zwischen Praxis und Theorie
beträgt der-zeit ca. 75 %
[Werkstätten Unterricht
und
begleitende
Fachtheorie]
zu
25
%
[Allgemeinbildung].Im Zuge der Ausbildung wird von den SchülerInnen eine
Kipplaufbüchse gefertigt [Einschiessung im schuleigenen Schusskanal]; die
SchülerInnen werden auch an Werkzeugmaschinen und auf CAD-Arbeitsplätzen
ausgebildet.

Fertigungstechnik:
Fachschule für Maschinen und Fertigungstechnik, Werkmeisterschule für Maschinenbau

Schmuck & Gravur:
Schmuck, Graviertechnik, Kunstschmiede, Metallplastiker; Professionelle handwerkliche
Ausbildung zum Schmuckkünstler; Goldschmiede, Juweliere, Designer, freischaffende
Künstler, selbständige Geschäftsleute im Fachhandel, Kunststudenten und
Projektmanager, und Abschluss mit Reife- und Diplomprüfung und Berechtigung zum
Studium. Fachliche Kompetenz in Theorie und Praxis.

Industriedesign:
Die Ausbildung der Industriedesigner ist konzipiert als fachbereichs-übergreifender
Lehrgang der Fachbereiche Technik, Wirtschaft und visuelle Gestaltung. 2- jähriges
Kolleg für Design - Objekt-Design; Meisterschule für Kunst und Design.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
32
Die Versuchsanstalt in Ferlach [Prüfstelle für angriffshemmende Materialien
und Konstruktionen] gibt es seit 2007.
Fachberufsschule Ferlach
Die
Fachberufsschule
Ferlach
ist
ein
bundesweites Kompetenzzentrum für Oberflächentechniker, Büchsenmacher und Waffenmechaniker.
Speziell im Bereich der Oberflächentechnik, ist die Fachberufsschule Ferlach
die größte und umfangreichste Bildungseinrichtung in Österreich.
An der FBS-Ferlach werden alle Lehrabschlussprüfungen der hier
angesiedelten Berufsgruppen durchgeführt und im Bereich Oberflächentechnik
auch die Meisterprüfungen abgehalten.
Die Ausbildung der Lehrlinge findet im Dualen Ausbildungssystem statt.
Die
1640
Unterrichtsstunden
an
der
Fachberufsschule
Ferlach
werden in 10 Wochen- Blöcke pro Lehrjahr aufgeteilt.
Ausbildungszweige der Fachberufsschule:

Oberflächentechnik
Der
Lehrberuf
Oberflächentechnik
wird
an der
FBS
verschiedenen Schwerpunkten und deren Kombinationen erlernt.
1.
2.
3.
4.
5.
Ferlach
in
fünf
Galvanik
Pulverbeschichtung
Emailtechnik
Feuerverzinkung
Mechanische Oberflächentechnik
Durch Wissen über chemische, physikalische, mechanische und technologische
Eigenschaften von Metall - und Kunststoffoberflächen unterschiedlicher Werkstoffe
können ausgebildete Techniker eigenständig Oberflächenbehandlungen planen,
durchführen und kontrollieren.
Die Werkstätten und Labore der FBS-Ferlach beinhalten eine große Anzahl an
Chemieanlagen und Beschichtungseinrichtungen: Elektrolytische Bäder, Säurenund Laugenbäder
samt
den
erforderlichen
Zuund
Abluftsystemen,
Verrohrungen, Sammelbehältern und Recyclinganlagen sowie Einbrennöfen uvm.

Büchsenmacher
Die Ausbildung befasst sich mit Jagd- und Sportwaffen, deren Systeme und
Ausführungen, handwerkliche Bearbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen sowie
Munitionsarten und Ballistik.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
33

Waffenmechaniker
Waffenmechaniker finden meist in Groß- und Mittelbetrieben der Waffenindustrie
oder in Waffenmeistereien des Bundesheeres ihr Aufgabengebiet.
Die Ausbildung zielt auf die maschinelle und CNC - unterstützte Fertigung einzelner
Waffenteile. Aber auch das Instandhalten und Reparieren von Waffen und das
Anfertigen von Prototypen gehören zum Aufgabenbereich.
C2
Raum- und Funktionsprogramm
Das folgende Raum- und Funktionsprogramm stellt eine Aufstellung all jener
Räume
dar,
die
im
Projekt
Berücksichtigung
finden
sollen:
Die Flächenangaben in den Formblättern sind Zielwerte, die möglichst erreicht,
im Sinne eines wirtschaftlichen Ergebnisses jedoch möglichst nicht überschritten
werden sollen.
Die ausgewiesenen Räume [ siehe Beilage D2.1 ] von KG bis OG 3 sind- sofern
vorgegeben - im jeweils angegebenen Geschoss zu positionieren.
C2.1 NEUBAU FACHBERUFSSCHULE
C2.1.1 Theorieunterrichtsklassen; Lehrerzimmer und Funktionsräume
Dieser Abschnitt wird zusammenhängend ausgeführt.
RAUMBEDARF FACHBERUFSSCHULE
Nr.:
Raumbezeichnung
1.01
Klassenraum 31 - Oberflächentechnik 1
1.02
1.03
Klassenraum 32 - Klassenteilung/
Individualisierung/Kompetenzorientierung
Klassenraum 33 - Oberflächentechnik 2
1.04
Klassenraum 34 - Kompetenzorientierung
1.05
1.07
Klassenraum 35 - Büchsenmacher [inkl.
EDV]
Verwaltung Besprechungszimmer/Ausweichraum
BÜ/Individualisierung
Lehrmittelsammlung OT
1.08
Lehrmittelsammlung BÜ
1.09
Verwaltung - Lehrer Aufenthaltsraum &
Bibliothek
Verwaltung - Umkleideraum Lehrer
+ Lehrerinnen [Duschen]
Verwaltung Archiv - [mit Serverraum]
1.06
1.10
1.11
Anzahl
1
65,00
m²
Bemerkungen
angrenzend an Raum 1.02; Verbindung
durch Doppelflügeltür sinnvoll
1
40,00
angrenzend an Raum 1.01;Verbindung
durch Doppelflügeltür sinnvoll
1
55,00
1
40,00
angrenzend an Raum 1.04; Verbindung
durch Doppelflügeltür sinnvoll
angrenzend an Raum 1.03; Verbindung
durch Doppelflügeltür sinnvoll
1
65,00
1
25,00
1
15,00
1
15,00
nahe Raum 1.01 und 1.03 und
möglichst angrenzend an Raum 1.08
nahe Raum 1.05 und möglichst
angrenzend an Raum 1.07
1
60,00
in unmittelbarer Nähe zu den
Klassenräumen
1
20,00
in direkter Verbindung zu Raum 1.09
1
18,00
418,00
angrenzend an Raum 1.09
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
34
C2.1.2 Oberflächentechnik, Chemiewerkstätten u. Funktionsräume
Dieser Abschnitt wird zusammenhängend ausgeführt.
Einbringöffnungen: Das Einbringen von Anlagen und Anlageteilen bis zu einer
Größe von 3,0m x 3,0m muss möglich sein.
Generell werden die chemischen Werkstätten mit einer Absaugungsanlage
ausgestattet [1x saure Dämpfe, 1x alkalische Dämpfe]. Diese Absaugung kann
nicht mit einer Absaugung für brennbare Abgase [Lackierbox] kombiniert werden.
Raumhöhen: 4m Gesamthöhe [1m für die Absaugungen + 3m Raumhöhe]. Diese
Räume sind im Untergeschoss 1 zu situieren.
Jeder Oberflächentechnik ist ein Raum für die Arbeitsvorbereitung angeschlossen
[sinnvoll im Gang unmittelbar gegenüber].
RAUMBEDARF FACHBERUFSSCHULE
Nr.:
Raumbezeichnung
Anzahl
m²
1.12
Werkstätte - Galvanik
1
190,00
1.13
Werkstätte - Arbeitsvorbereitung 1
1
25,00
1.14
Werkstätte - Vorbehandlung
1
90,00
1.15
Werkstätte - Arbeitsvorbereitung 2
1
25,00
1.16
Werkstätte - Pulverbeschichtung inkl.
Emailraum
1
130,00
1.17
Werkstätte - Arbeitsvorbereitung 3
1
25,00
1.18
Werkstätte - Abwassertechnik f. Galvanik
1
40,00
1.19
Labor - Analyse- und Messlabor
[Anorganische Chemie]
1
75,00
1.20
1.21
1.22
Verwaltung Säurenlagerraum
Verwaltung - Basen-/Laugenraum
Verwaltung - Giftlagerraum
1
1
1
15,00
15,00
8,00
1.23
Verwaltung - Pulverlagerraum
1
10,00
Bemerkungen
Raumhöhe: 4m
sinnvoll im Gang unmittelbar
gegenüber Raum Nr. 1.12
Raumhöhe: 4m
sinnvoll im Gang unmittelbar
gegenüber Raum Nr. 1.14
Einbringöffnung notwendig!
Raumhöhe: 4m
sinnvoll im Gang unmittelbar
gegenüber Raum Nr. 1.16
angeschlossen an die
Chemiewerkstätten [Galvanik,
Vorbehandlung,
Pulverbeschichtung]
kann
im
Geschoss
über
den
OberflächentechnikWerkstätten
angesiedelt sein [Raum 1.12; 1.16;
1.18]
Einige
Abflüsse
für
die
Chemieabwässer
werden
in
die
Abwasseranlage eingeleitet. Sinnvoll
wäre
die
Nähe
zu
den
Oberflächentechnik Werkstätten, da die
Beschichtungen oft unmittelbar nach
den
Beschichtungsprozessen
[im
laufenden PA-Unterricht] gemessen
und geprüft werden.
In der Ebene der chemischen
Oberflächentechnik -Werkstätten
angesiedelt. Ideal wäre im Gang
gegenüber.
Kann auch direkt an Raum 1.16
angeschlossen sein. Für den sicheren
An- und Abtransport der Chemikalien
muss
gesorgt
sein
[z.
Bsp.
Transportlift]. Ein direkter Anschluss
der Lagerräume an eine LKWAnlieferfläche im Außenbereich wäre
sinnvoll.
648,00
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
35
Beispiel Unterrichtsablauf:
1
2.
3.
4.
Arbeitsvorbereitung [Arbeitsauftrag, Grundlagen, Berechnung der Parameter]
Vorbehandlung [Vorbehandeln der Werkstücke]
Galvanik [Beschichten der Werkstücke]
Arbeitsvorbereitung [während der laufenden Prozesse werden die folgenden
Arbeitsabläufe definiert und die Parameter berechnet]
Vorbehandlung [Zwischenbehandeln der Werkstücke, chemisch oder mechanisch]
Galvanik [Beschichten der Werkstücke zB. 2. Schicht]
Mechanische Oberflächentechnik [Nachpolieren der Oberflächen bzw. Strahlen]
Galvanik [Beschichten der Werkstücke z.Bsp. 3. Schicht]
Arbeitsvorbereitung [Fehleranalyse, Bewertung, Festigung, Wiederholung]
5.
6.
7.
8.
9.
C2.1.3 Mechanische Oberflächentechnik
Dieser Abschnitt wird zusammenhängend ausgeführt.
Örtliche Nähe zu den chemischen Werkstätten ist unbedingt notwendig, muss
aber nicht zwingend im gleichen Geschoss sein.
Die Räume beinhalten Schleif- und Poliermaschinen mit großen rotierenden
Scheiben wie auch jeweils eine Funkenlöscheinrichtung und eine Absaugung.
Die Maschinen müssen jeweils auf einem ca. 1m tiefen Einzelfundament stehen,
da sonst die Körperschallübertragung enorm ist.
RAUMBEDARF FACHBERUFSSCHULE
Nr.:
1.24
1.25
Raumbezeichnung
Werkstätte - mechanische
Oberflächentechnik [Schleiferei]
Werkstätte - Gleitschleiferei
Anzahl
m²
1
70,00
1
30,00
Bemerkungen
Situierung der Räume idealerweise im
UG. Räume mit Verbindungstür
nebeneinander angeordnet.
Einbringöffnung notwendig!
100,00
C2.1.4 Mechanische Werkstätten [Zerspanungstechnik + Rohstofflager]
Dieser Abschnitt wird zusammenhängend ausgeführt.
Ein direkter Anschluss der Lagerräume an eine LKW-Anlieferfläche im
Außenbereich ist notwendig.
Die mechanischen Werkstätten der Zerspanungstechnik werden von den
Oberflächentechnikern [Vorrichtungsbau] wie auch von den Büchsenmachern
und Waffenmechanikern im PA-Unterricht genützt. Die Lagerräume für Metalle
[Regale für Profilstangen etc.] wie auch die Materialien für die Oberflächentechnik
werden in den Lagerräumen zugeschnitten und in den Werkstätten [mechanische
Werkstätten der Zerspanungstechnik wie auch im CNC-Labor weiter verarbeitet.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
36
RAUMBEDARF FACHBERUFSSCHULE
Raumbezeichnung
Anzahl
m²
1.26
Werkstätte Oberflächentechnik
Telefertigung/Büchsenmacherwerkstätte
1
90,00
1.27
Werkstätte CNC-Labor inkl. CNC-Maschine
1
90,00
1.28
Verwaltung Lagerraum
Metalle/Büchsenmacher/Zuschnitt
1
55,00
1.29
Verwaltung Lagerraum Material Werkstätten
Oberflächentechnik
1
55,00
1.30
Verwaltung Lagerraum, Instandhaltung
1
20,00
Bemerkungen
wird mit Raum 1.27 gemeinsam
verwendet
Verbindung durch Doppelflügeltür
Situierung EG.
Einbringöffnung notwendig!
örtliche Nähe zu anderen CNCWerkstätten
ein CAD- Lehrsaal der HTL sollte an
das Labor angeschlossen sein.
Einbringöffnung notwendig!
Hochlager mit Deckenkran für
Lagerraum Büchsenmacher
Anlieferung mit LKW muss möglich
sein! Ebenso Abstellen der LKWs auf
ebener Fläche (Gefahrenguttransporte!)
Anlieferung mit LKW muss möglich
sein! Ebenso Abstellen der LKWs auf
ebener Fläche (Gefahrenguttransporte!)
sollte an Raum 1.26, 1.27, 1.28
angeschlossen sein
Anlieferung mit LKW muss möglich
sein! Ebenso Abstellen der LKWs auf
ebener Fläche (Gefahrenguttransporte!)
310,00
C2.1.5 Verwaltung und Gemeinschaftsräume
RAUMBEDARF FACHBERUFSSCHULE
Raumbezeichnung
1.31
1.32
1.33
1.34
Verwaltung Direktion FBS
Verwaltung Sekretariat FBS
Gemeinschaftsraum Umkleiden Burschen
inkl. Dusche
Gemeinschaftsraum Umkleiden Mädchen
inkl. Dusche
Anzahl
m²
1
1
25,00
15,00
1
25,00
1
10,00
Bemerkungen
soll bei Flächen der FBS sein
Umkleideräum, Waschraum und
Duschen in sinnvoller Nähe zu den
Werkstätten, da die Schüler auch
während der Arbeitsprozesse im
Unterricht regelmäßig die Waschräume
aufsuchen.
Lange Nirostabecken!
75,00
C2.2 ERWEITERUNG HTBLVA
C2.2.1 Lehrsäle und CAD, CNC - Werkstätten
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF HTBLVA
Nr.:
Raumbezeichnung
Anzahl
m²
2.01
Lehrsaal CAD1a, CNC1a, CAM1a
1
50,00
2.02
Werkstätte – CNC 1 Fräsen & Drehen
1
40,00
2.03
Lehrsaal CAD1b, CNC1b, CAM1b
1
50,00
2.04
Lehrsaal CAD2a, CNC2a, CAM2a
1
50,00
2.05
Werkstätte – CNC 2 Fräsen & Drehen
1
40,00
2.06
2.07
Lehrsaal CAD2b, CNC2b, CAM2b
Lehrsaal CAD3a, CNC3a, CAM3a
Werkstätte – CNC 3
Drahterodieren/Schneiden
Lehrsaal CAD3b, CNC3b, CAM3b
Verwaltung – CAD Administrator
1
1
50,00
50,00
1
40,00
1
1
50,00
20,00
440,00
2.08
2.09
2.10
Bemerkungen
für 16 PC-Arbeitsplätze
mit 2 CNC-Maschinen und Zubehör;
Zugang zu Raum 2.01 und 2.03
Einbringöffnung notwendig!
für 16 PC-Arbeitsplätze
Für 16 PC-Arbeitsplätze
mit 2 CNC-Maschinen und Zubehör;
Zugang zu Raum 2.04 und 2.06
Einbringöffnung notwendig!
für 16 PC-Arbeitsplätze
für 16 PC-Arbeitsplätze
mit 2 CNC-Maschinen und Zubehör;
Zugang zu Raum 2.07 und 2.08
Einbringöffnung notwendig!
für 16 PC-Arbeitsplätze
Nähe zu CAD Räumen
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
37
C2.2.2 Lackier – und Polyesterwerkstätten
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF HTBLVA
Nr.:
2.11
2.12
2.13
2.14
Raumbezeichnung
Werkstätte - Lackierbox
Verwaltung – Werkstätten Leiter IDES
Werkstätte – Polyesterwerkstätte
Werkstätte – Polyesterwerkstätte Ex-Lager
Anzahl
m²
1
1
1
1
30,00
24,00
60,00
6,00
120,00
Bemerkungen
Einfahrmöglichkeit für KFZ
C2.2.3 Klassenräume und Gemeinschaftsraum Individualisierunglounge
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF HTBLVA
Nr.:
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
Raumbezeichnung
Klassenraum 24
Gemeinschaftsraum –
Individualisierungslounge 4
Klassenraum 25
Klassenraum 26
Klassenraum 27
Klassenraum 28
Klassenraum 29
Klassenraum 30
Anzahl
m²
1
60,00
1
30,00
1
1
1
1
1
1
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
450,00
Bemerkungen
Pausenflächen für 60 Schülerinnen
á 0,5m²; mit Leseecke und PCs;
Situierung zwischen zwei Klassen
C2.2.4 Gemeinschaftsräume Festsaal und Kantine
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF HTBLVA
Nr.:
2.23
2.24
Raumbezeichnung
Gemeinschaftsraum – RDP /Prüfungssaal/Festsaal [Audi
Max]/Konferenzsaal/Speisesaal;
Gemeinschaftsraum – Kantine mit
Speisenausgabe
Anzahl
1
1
m²
142,00
Bemerkungen
Unterteilungsmöglichkeit,
Besprechungsräume, Bühne,
Möglichkeit Kinobestuhlung
30,00
172,00
C2.2.5 Härtereiwerkstätte, Labore, Nebenräume
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF HTBLVA
Nr.:
Raumbezeichnung
Anzahl
2.25
Werkstätte – Härterei/Wärmebehandlung
Labor – Werkstoffwissenschaftliches Prüf- und
Analyselabor [inkl. Polymertechnik]
Labor – Automatisierungstechnik & TMB
[Robotik, Pneumatik, Hydraulik, SPS]
Labor – Arbeitsvorbereitung/CAM
[Roboter/Simulation] inkl. Betriebswiss.Zentrum
Labor Fertigungsmesstechnik [Feinmesstechnik
und Qualitätssicherung]
Hauswerkstätte Schulwart
Müllsammelplatz
Gaszentrale
Gartengeräteraum
1
50,00
1
80,00
1
60,00
1
60,00
1
60,00
1
1
1
1
30,00
25,00
25,00
32,00
422,00
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
2.32
2.33
m²
Bemerkungen
nahe Raum 2.26
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BIG Realisierungswettbewerb_HTBLVA u FBS Ferlach
Stand: 2015-11-24
38
C2.2.6 Sanitärflächen
ZUSÄTZLICHER RAUMBEDARF JE GESCHOSS
Raumbezeichnung
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
C3
Putzmittelraum
WC Lehrer
WC Lehrerinnen
WC Schüler
WC Schülerinnen
Anzahl
1 -x
1-x
1-x
1-x
1-x
m²
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
32+x
Bemerkungen
je 1 Raum pro Geschoss
je 1 pro Geschoss
je 1 pro Geschoss
je 1 pro Geschoss
je 1 pro Geschoss
Fortführung des Betriebes
Die geplanten Maßnahmen müssen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit umsetzbar sein, wobei die Fortsetzung des Schulbetriebes in
FBS und HTBLVA während der Bauzeit ermöglicht werden soll. Ersatzlösungen
sind derzeit keine angedacht. Ziel ist es, dass der Schulbetrieb in der FBS
möglichst lange aufrechterhalten werden kann.
Eingriffe in den Bestand stellen, wenn als sinnvoll erachtet, grundsätzlich kein
Hindernis dar. Diese sind aber so gering wie möglich zu halten und haben
behutsam zu erfolgen bzw. sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu überlegen.
Für die FBS Ferlach wird angemerkt, dass für den Ausbildungszweig Galvanik
kein Ersatzquartier zur Verfügung steht und auch keines an anderer Stelle
angeboten werden kann. Auf eine Beschulung dieses Unterrichtsfaches kann nur
im Zeitrahmen von Jänner bis Oktober jeden Jahres verzichtet werden.
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Stand: 2015-11-24
39
D
BEILAGEN
D1
Planbeilagen [*dwg; *dxf bzw. *pdf, *jpg.]
D1.1
D1.2
D1.3
D1.4
D1.5
D1.6
Lageplan [mit Höhenangaben und Wettbewerbsgebiet] M 1:250
Auszug Flächenwidmungsplan
Bestandspläne Arch.DI Egger
Raumbestandspläne BIG
Brandschutzpläne Bestand HTBLVA
Modelleinsatzplattenplan
D2
Formblätter [Format DIN A4,*.xlsx; *.pdf]
D2.1 Formblatt Flächennachweis
D2.2 Formblatt Objektkennwerte
D3
Sonstige Beilagen [*.docx; *.jpg; *.pdf]
D3.1
D3.2
D3.3
D3.4
D3.5
D3.6
D3.7
D3.8
D3.9
D3.10
D3.11
D3.12
Luftbild
Fotos - Bestand
Niederschrift Stadtgemeinde Ferlach vom 07.07.2015
Textlicher Bebauungsplan Stadtgemeinde Ferlach
Geotechnisches Gutachten
Statische Stellungnahme
Auszug ÖISS
Energieausweis HTBLVA
Brandschutzkonzept Bestand
Kanalaufnahme Bestand
VerfasserInnenbrief
Muster BIG Vertrag GPL
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Stand: 2015-11-24
40

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