Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I

Transcrição

Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I
5 % Frühbucherrabatt
bis 30. September 2015
– Jetzt anmelden!
An die
Interessentinnen und Interessenten
der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht und
des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“
Sommer 2015
bi-wb
Ihr Ansprechpartnerin:
Birgit Waibel
 0711 21041-36
[email protected]
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht in Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem berufsbegleitenden Studienangebot.
Mit diesem Schreiben erhalten Sie das Studienprogramm des Kontaktstudiengangs, der vom
13. November 2015 bis 27. Februar 2016 freitagabends und samstagvormittags angeboten wird.
Der thematische Schwerpunkt dieses Kontaktstudiengangs liegt im Bereich des (Kauf-)
Vertragsrechts. In der Folge ist ab Herbst 2016 wieder der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht II:
Arbeitsrecht vorgesehen (Hinweis: Da es sich um abgeschlossene Themenschwerpunkte handelt,
ist die Reihenfolge der Belegung beider Kontaktstudiengänge beliebig.).
Durch die Erstellung einer optionalen Projektarbeit mit abschließender Präsentation kann
zusätzlich ein qualifiziertes Projektzertifikat erworben werden. Bei Belegung beider
Kontaktstudiengänge ist – bei erfolgreicher Absolvierung der optionalen Prüfungsleistungen – der
Erwerb des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“ möglich.
Die weiterführende Zusatzqualifikation im Bereich des Wirtschaftsrechts wendet sich an
Betriebswirte, Fachkaufleute und Fachwirte sowie Absolventen sonstiger Studiengänge, die über
rechtliche Grundlagenkenntnisse verfügen.
Für Interessentinnen und Interessenten findet am Mittwoch, 23. September 2015, ab 18.00 Uhr,
ein Informationsabend im VWA-Haus in der Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart statt. Hierzu laden
wir Sie herzlich ein.
Ihre Anmeldung bitten wir bis spätestens 30. Oktober 2015 einzureichen. Verwenden Sie bitte das
im Studienprogramm enthaltene Anmeldeformular und fügen Sie die dort erwähnten Nachweise
bei. Oder melden Sie sich online unter www.w-vwa.de direkt beim Studiengang an.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns bitte an – wir beraten
Sie gern!
Wir freuen uns, wenn Sie sich zur Studienteilnahme entschließen.
Wolfhard Binder
Bildungsreferent
Württembergische
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Berufsbegleitende Weiterbildung
Kontaktstudiengänge
Wirtschaftsrecht
Kontaktstudiengang I: (Kauf-)Vertragsrecht
Kontaktstudiengang ll: Arbeitsrecht
■
mit optionaler Projektarbeit
modular zum Weiterbildungsabschluss
„Rechtsökonom/in (VWA)“
■
Studienprogramm
In Zusammenarbeit mit der
Hochschule Pforzheim
– Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht
Vorsprung durch Wissen
Der Kontaktstudiengang
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht
Studienziele
Die Anforderungen der Wirtschaft an die Fachkenntnisse von im kaufmännischen Bereich Tätigen sind in den
letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen. Neben betriebswirtschaftlicher Kompetenz erweisen sich praxisrelevante Rechtskenntnisse als unerlässlich. Die Gesetzesflut in Deutschland und in der EU stellen Un­
ternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Gefragt
sind daher in der Wirtschaft Fach- und Führungskräfte,
die sowohl über betriebswirtschaftliches als auch juristisches Know-how verfügen. Dabei kommt es weniger
darauf an, einen abgeschlossenen Fall mit einer richtigen Begründung zu lösen, als auf die Fähigkeit, rechtliche Lebenssachverhalte strukturieren zu können, künftige betriebliche Rechtskonflikte zu erkennen und zu
entschärfen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zur Präsentation juristischer Argumente im Rahmen der Interessensvertretung des Unternehmens gefragt.
Die Teilnehmer eines Kontaktstudiengangs
• erhalten eine Auffrischung bzw. Aktualisierung ihrer
vorhandenen Rechtskenntnisse;
•vertiefen ihr juristisches Know-how im jeweiligen
Rechtsgebiet;
• lernen Techniken der juristischen Arbeitsweise und
Taktik kennen.
Kontaktstudiengänge
Mit den berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen
Wirtschaftsrecht bietet die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ihren Absolventen sowie externen Interessenten spezifische Zusatzqualifikationen an der Schnittstelle vom betriebs-­
wirtschaftlichen zum rechtlichen Bereich an. Neben
dem Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem
Schwerpunkt „(Kauf-)Vertragsrecht“ wird der Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt
„Arbeitsrecht“ angeboten. Das modulare Konzept ermöglicht optional die Anfertigung von Projektarbeiten
und – bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen
– den Erwerb des Weiterbildungsabschlusses „Rechtsökonom/in (VWA)“ (siehe auch S. 10 f.).
Zielgruppe
VWA-Absolventen der Studiengänge
• Betriebswirt/in (VWA)
• Diplom-Betriebswirt/in (BA) bzw. B.A. / B.Sc.
• Fachkaufmann/-frau und Fachwirt/in (IHK)/(VWA)
sowie
• Absolventen anderer Studiengänge
• Interessenten mit vergleichbarem Kenntnisstand
Rechtliche Grundkenntnisse, wie sie in einem betriebswirtschaftlichen Studium oder in den vorgenannten
VWA-Studiengängen vermittelt werden, sind erforderlich.
Methodik
Vorträge und Unterrichtsgespräche, Fallbeispiele, Übungen, Projektarbeit (optional)
Durch die vorgenannten methodischen Elemente sowie insbesondere durch eine beim jeweiligen Kontaktstudiengang optional angebotene Projektarbeit werden
praxisrelevante Anwendungsbereiche des Wirtschaftsrechts aufgezeigt und ein nutzenorientierter Lerntransfer in die betriebliche Praxis ermöglicht.
Fachliche Leitung
Professorin Dr. Barbara Lorinser, Hochschule Pforzheim,
Fakultät für Wirtschaft und Recht
2
Wirtschaftsrecht
Studieninhalte im Überblick
STUDIENAUFBAU UND STUDIENINHALTE IM ÜBERBLICK
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht I:
(Kauf-)Vertragsrecht
1.
2.
3.
4.
5.
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Internationale Handelsgeschäfte
Juristische Taktik und Verhandlungsführung
optional: Projektarbeit mit Präsentation
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht II:
Arbeitsrecht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Arbeitsrecht im Überblick
Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse
Arbeitsvertragsrecht
Arbeitsrechtliches Compliance Management
Rechtsbesonderheiten im Außendienst
Kollektives Arbeitsrecht
optional: Projektarbeit mit Präsentation
optional: Mündliche Abschlussprüfung zum / zur Rechtsökonom/in (VWA)
Studienzeiten und -ort
Der jeweilige berufsbegleitende Kontaktstudiengang
erstreckt sich über 4 Monate und umfasst 90 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten) und wird freitags von
17:15 bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00
Information: Birgit Waibel
 0711 21041-36,  [email protected]
Uhr im VWA-Haus, Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
durchgeführt. Die konkreten Termine entnehmen Sie
bitte dem Terminplan.
3
Studieninhalte und Dozenten
1.Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und
Handelsrechts (18 UE)
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der Vertragsgestaltung, das Recht der Leistungsstörungen und
sachenrechtliche Grundlagen erarbeitet. Die Teilnehmer
sollen dabei die rechtlichen Voraussetzungen der Verträge, deren ordnungsgemäße Abwicklung und natürlich
auch die Probleme bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung der Verträge genauer kennen lernen.
•Rechtssubjekte
•Kaufmannsbegriff
• Rechtsgeschäfte: Begriff, Arten und Zustandekommen
•Stellvertretung
• Verträge, Grundsatz der Privatautonomie
• Vertragsschuldverhältnisse und ihre reguläre
Abwicklung
•Leistungsstörungen
• Sachenrechtliche Grundlagen: Eigentum und Besitz
• Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung
Professorin Dr. Brigitte Thäle
Professorin Dr. Brigitte Thäle studierte
bis 1988 an der Universität Augsburg
Rechtswissenschaften noch im einstufigen Modell. Nach dem Assessorexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht und Rechtsgeschichte bei Professor Dr. Hans Schlosser und promovierte 1991. Von 1992
bis 1996 war sie als Rechtsanwältin in einer kleineren
Kanzlei in Augsburg vor allem im Zivil- und Strafrecht
tätig. Von 1996 bis 2002 lehrte Professorin Dr. Brigitte
Thäle Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, für die sie
noch heute als Lehrbeauftragte tätig ist. Seit 2002 ist
sie Professorin für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Hochschule Pforzheim. Dort hält sie u.
a. folgende Vorlesungen: Vertragsmanagement für Betriebswirte und Ingenieure sowie Wirtschaftsstrafrecht
für Wirtschaftsjuristen.
2.Grundlagen des Gesellschaftsrechts (10 UE)
In dieser Veranstaltung werden den Teilnehmern die in
der Praxis gängigen Gesellschaftsformen vorgestellt.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und unkom-
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plizierteste Variante einer Unternehmung, die aber eine
persönliche Haftung für den Inhaber mit sich bringt.
Wer eine persönliche Haftung vermeiden will oder gemeinsam mit anderen Personen unternehmerisch tätig
werden möchte, muss eine andere Rechtsform wählen. Welche Gesellschaft die geeignete ist, hängt von
verschiedenen Faktoren wie Publizität, Mitbestimmung, Haftung oder Steuern ab. Diese Fragen werden
ebenso behandelt wie praktische Fragen des Vertragsschlusses mit einer Gesellschaft oder die Bedeutung
des Handelsregisters.
• Einzelunternehmen versus Gesellschaft
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts
• Offene Handelsgesellschaft
• Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG
• Stille Gesellschaft
•GmbH
• Aktiengesellschaft und SE
Professor Dr. Anusch Tavakoli
Professor Dr. Anusch Tavakoli studierte
bis 1998 an der Universität Konstanz
Rechtswissenschaften. Nach dem
Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und promovierte dort im Jahr
2001. Er war bis zum Jahr 2006 als
Wirtschaftsanwalt tätig, überwiegend im Bereich Gesellschaftsrecht, M & A-Transaktionen und Unternehmensnachfolge. Anschließend war er als Notar im Landesdienst Baden-Württemberg tätig, bevor er 2010
Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule
Pforzheim wurde.
3.Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und
Finanzierung (34 UE)
In dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen der betrieblichen Beschaffungs-, Absatz- und Finanzierungsvorgänge beleuchtet. Zentrales Rechtsinstitut für die
Beschaffung körperlicher Güter ist der Kaufvertrag. Für
den Absatz, das Gegenstück der Beschaffung, hat der
Kaufvertrag dieselbe herausragende Bedeutung. Kern
der Veranstaltung sind daher Elemente des nationalen
Kaufrechts. Die größte Rolle spielen dabei vorformulierte Vertragsbedingungen.
Die Teilnehmer werden mit dieser Veranstaltung in die
Lage versetzt, die mit Beschaffung, Absatz und Finan-
Wirtschaftsrecht I: (Kauf-)Vertragsrecht
zierung spezifisch verbundenen rechtlichen Risiken zu
erkennen. Darüber hinaus lernen sie, welche Möglichkeiten es gibt, diese Risiken auszuschließen oder zumindest zu minimieren.
•Grundlagen
• Bestellung und Auftragsbestätigung
• Allgemeine Liefer-, Einkaufs- und Zahlungs bedingungen
•Konditionengestaltung
•Finanzierungsverträge
•Qualitätssicherung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Fachliche Leiterin der Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht
Professorin Dr. Barbara Lorinser studierte bis 1989 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Nach dem
Referendarexamen war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz, an
der sie 1995 promovierte. Von 1994 bis 1999 war sie als
Rechtsanwältin zugelassen und betreute vor allem kleine und mittlere Unternehmen in allen rechtlichen Belangen. Seit dem Wintersemester 1999/2000 lehrt Professorin Dr. Barbara Lorinser an der Hochschule Pforzheim.
Dort hält sie derzeit u. a. folgende Vorlesungen: Arbeitsrecht für Wirtschaftjuristen, Vertrags­management für
Betriebswirte sowie Recht für Designer. Sie ist Autorin
des im Oldenbourg Verlag erschienenen Fachbuchs „Arbeitsrechtliche Praxis“, 1. Aufl. 2009.
4.Internationale Handelsgeschäfte (18 UE)
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Rechtsfragen
aus dem grenzüberschreitenden Warenhandel vorgestellt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das
auf einen internationalen Warenkauf anwendbare Recht
zu bestimmen. Darüber hinaus lernen sie die Regelung
des UN-Kaufrechtsübereinkommens, dem viele von
deutschen Unternehmen geschlossene Warenkaufverträge unterliegen, kennen. Die oft in internationalen
Kaufverträgen verwendeten International Commercial
Terms werden ebenfalls behandelt.
• Der internationale Warenkauf
• Das anwendbare Recht im Warenkauf
• Das UN-Kaufrechtsübereinkommen
•Incoterms
Information: Birgit Waibel
 0711 21041-36,  [email protected]
Professor Dr. Andreas Willburger
Professor Dr. Andreas Willburger studierte bis 1991 an der Universität Konstanz Rechtswissenschaften. Nach
dem Referendarexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz, an der er 1996 promovierte. Von 1996 bis 2004 war er in
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften im In- und Ausland auf dem Gebiet des nationalen
und internationalen Vertrags- und Steuerrechts tätig.
Seit dem Sommersemester 2004 lehrt Professor Dr.
Andreas Willburger an der Hochschule Pforzheim. Dort
hält er aktuell u. a. folgende Vorlesungen: Internationale
Handelsgeschäfte (auf Deutsch und Englisch), Vertragsmanagement für Betriebswirte, Internationales und europäisches Gesell­schafts­recht. Er ist Mitautor der Fachbücher Gildeggen / Willburger, Internationale Han­dels-­
geschäfte, 4., überarbeitete Aufl. 2012 und Eisenberg /
Gildeggen / Reuter / Willburger, Produkthaftung, 2008.
5.Juristische Taktik und Verhandlungsführung (10 UE)
Wer von seinen Geschäftspartnern etwas erhalten
möchte, seien es nun Waren oder Bezahlung, muss mit
Ihnen Verträge schließen. Wer Verträge schließen will,
muss über den Abschluss der Verträge und deren Inhalt
verhandeln. Dabei kommt es naturgemäß zu Interessengegensätzen und -konflikten. Aus Sicht des Verkäufers soll der Preis möglichst hoch sein, aus Sicht des
Käufers möglichst niedrig. Es stehen sich also typischerweise zwei Seiten mit divergierenden Interessen
gegenüber, die sich auf einen Kompromiss verständigen müssen. Diese Veranstaltung gibt eine Einführung
in die „Techniken“, die man bei solchen Verhandlungen
kennen und beachten sollte. Daneben soll aufgezeigt
werden, welche weiteren außergerichtlichen Möglichkeiten es gibt, um im Falle eines Konfliktes zu einer
konstruktiven Lösung zu kommen.
• Vorverhandlung und Vertragsabschluss
•Nachverhandlung
• Einigungsstellen, Schiedsgerichtsbarkeit
Professor Dr. Anusch Tavakoli
(siehe Angaben auf S. 4)
5
1.Arbeitsrecht im Überblick (4 UE)
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen der täglichen Unternehmenspraxis werden in diesem Kontaktstudiengang
erläutert. Es geht in erster Linie darum, das arbeitsrechtliche Instrumentarium für den betrieblichen Alltag
schnell verfügbar zu machen. Dies geschieht in Form
eines Überblicks über die wichtigsten Themen der täglichen Personalarbeit. Die Themen werden nicht aus der
Perspektive eines im Nachhinein entscheidenden Juristen, sondern vom Standpunkt eines Personalverantwortlichen betrachtet. Der Aufbau folgt deshalb auch
nicht der Systematik einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze, sondern den einzelnen identifizierten Problemfeldern.
Professorin Dr. Barbara Lorinser
(siehe Angaben auf S. 5)
2.Einführung in das Recht der Arbeitsverhältnisse
(23 UE)
Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht.
Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Sein
Ziel, die Nachteile aus der Marktwirtschaft für Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung abzumildern.
Arbeitsrecht, das heißt auch:
ca. 120 Gesetze und ca. 6.000 Vorschriften (Legislative),
ca. 10.000 Gerichtsentscheidungen, die das Arbeitsrecht prägen (Judikative),
ca. 4.000 bis 5.000 Tarifvertragsabschlüsse pro Jahr.
Das liegt in erster Linie daran, dass das Arbeitsrecht in
Deutschland nicht in einem Arbeitsgesetz oder Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst ist. Im Einzelnen herauszufinden, welche arbeitsrechtlichen Regelungen im
konkreten Fall zu beachten sind, kann angesichts der
Vielzahl der Regelungen und der Dynamik des Arbeitsrechts Schwierigkeiten bereiten, muss es aber nicht. Es
geht in erster Linie darum, die Grundprinzipien des Arbeitsrechts zu verstehen. Dann lassen sich Informations- und Verständnisprobleme relativ leicht lösen oder
kommen gar nicht erst auf.
• Rechtsgrundlagen / Rechtsquellen des Arbeitsrechts
• Beteiligte (Arbeitnehmer, Arbeitgeber)
•Personalbeschaffung
•Durchführung des Arbeitsverhältnisses (Direktions recht, Haftungsfragen)
6
• Bezahlte Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit)
• Personalfreisetzung (Kündigung)
• Abwicklung der Beendigung
Professorin Dr. Brigitte Thäle
(siehe Angaben auf S. 4)
3. Arbeitsvertragsrecht (27 UE)
Jedes Arbeitsverhältnis sollte sorgfältig geplant werden. Was kann und was soll Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden? Was kann und was soll – ggf. in Abweichungen von gesetzlichen Regel-ungen – ausdrücklich
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart
werden. Natürlich ist es nicht erforderlich bei ähnlichen
Arbeitsverhältnissen jedes Mal „das Rad neu zu erfinden“. In diesen Fällen bietet es sich an, mit vorformulierten Vertragsentwürfen zu arbeiten. Dabei ist aber unbedingt zu beachten, dass vorformulierte Arbeitsverträge
der strengen Kontrolle durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Es reicht nicht
aus, einmalig einen Vertrag von einem Fachmann erstellen zu lassen. Vielmehr müssen die verwendeten
vorformulierten Verträge fortlaufend vor allem an die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst
werden.
• Mindestinhalt des Arbeitsvertrages
• Inhalt des Arbeitsverhältnisses
• Art der Tätigkeit
•Arbeitsort
• Vertragliche Änderungsvorbehalte zu Tätigkeit und Ort
•Arbeitszeit
•Arbeitsentgelt
• Sonstige Regelungen zugunsten des Arbeitgebers
•Probezeit
• Sonderformen des Arbeitsverhältnisses
• Befristete Arbeitsverhältnisse
• Teilzeit / Abrufarbeit
• Drittbezogener Personaleinsatz
•Änderungskündigung
•Aufhebungsvertrag
•Ausgleichsquittung
4. Arbeitsrechtliches Compliance Management (14 UE)
Compliance bedeutet in direkter Übersetzung soviel
wie „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung“. Gemeint ist damit die Einhaltung von Regeln. Häufig wird
unbewusst gegen das Gesetz verstoßen, weil kaum
Wirtschaftsrecht II: Arbeitsrecht
noch jemand alle Vorschriften kennt, geschweige denn
versteht. Das geht solange gut, bis etwas passiert.
Dann droht die Haftung. Die Beteiligten werden strafund zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen, die Unternehmen müssen Schadensersatz und Bußgelder zahlen. Gerade bei einer Verletzung arbeitsrechtlicher
Vorschriften drohen empfindliche (materielle und immaterielle) Schäden sowohl für das Unternehmen als auch
für die persönlich haftenden Organe. Dies zu verhindern, ist Aufgabe von Compliance.
Compliance dient darüber hinaus auch dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Verdacht unrechtmäßigen
oder pflichtwidrigen Verhaltens der Arbeitnehmer.
Compliance ist also nicht Selbstzweck, sondern dient
der Vermeidung von Haftungsrisiken und als Basis für
arbeitsrecht-liche Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund
sollen die Problemfelder und haftungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Compliance unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur verbindlichen
Einführung wirksamer Compliance-Systeme im Unternehmen am Beispiel von Ethikrichtlinien eruiert.
• Arbeitsrechtliche Vorschriften mit Haftungsrisiko
- Arbeitsschutz
- Sozialversicherung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Datenschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Ausländerbeschäftigung
•Ethikrichtlinien
•Whistleblowing
• Maßnahmen bei Verstößen
Professorin Dr. Barbara Lorinser
(siehe Angaben auf S. 5)
5. Rechtsbesonderheiten im Außendienst (4 UE)
Unternehmen setzen zum Absatz ihrer Produkte auch
Mitarbeiter im Außendienst ein. Diese Mitarbeiter können aus rechtlicher Sicht Arbeitnehmer, aber ebenso
selbstständige Handelsvertreter sein. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer die Pflichten
von Handelsvertreter und Unternehmer, den Entgeltanspruch des Handelsvertreters, die Kündigung des Handelsvertretervertrags, den Ausgleichanspruch sowie
das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kennen.
6. Kollektives Arbeitsrecht (18 UE)
Die Lernziele der Veranstaltung bestehen in der Vermittlung von Kenntnissen über die bestehenden rechtlichen
Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Teilnehmer gewinnen durch die Veranstaltung einen Überblick
über die rechtlichen Normen des kollektiven Arbeitsrechts und deren Relevanz für typische unternehmerische Entscheidungen. Sie sollen in die Lage versetzt
werden, die rechtlichen Rahmenvorgaben des kollektiven Arbeitsrechts selbstständig zu bearbeiten und damit verbundene Problemstellungen zu lösen, um damit
Fehler in der Personalführung und insbesondere im Zusammenwirken mit Gewerkschaften und Betriebsräten
zu vermeiden. Übungen und Fallstudien dienen der Anwendung des Erlernten in der betrieblichen Praxis.
•Koalitionsrecht
•Tarifvertragsrecht
•Arbeitskampfrecht
• Nationale und europäische Betriebsverfassung und
Unternehmensmitbestimmung
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Professor Dr. Oliver Haag
Professor Dr. Oliver Haag studierte bis
1994 an den Universitäten Konstanz
und Lausanne (CH) Rechtswissenschaften. 1996 wurde er an der Universität Konstanz zum Dr. jur. promoviert.
Nach dem Assessorexamen war er
mehrere Jahre, zuletzt als Chefsyndikus und Stabschef, in der europäischen Luft- und
Raumfahrtindustrie vorwiegend mit nationalen und
interna­
tionalen Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen beschäftigt. 2001 wurde er zum Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Heilbronn berufen. Seit September 2010 lehrt er an der
Hochschule Konstanz mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer
ist Professor Dr. Haag als geschäftsführender Direktor
des Instituts für Unternehmensrecht sowie als „of
counsel“ einer auf Unternehmensrecht spezialisierten
Anwaltskanzlei für nationale und internationale Unternehmen und Verbände tätig. Er hat zahlreiche Beiträge
zum Wirtschaftsrecht veröffentlicht.
Professor Dr. Andreas Willburger
(siehe Angaben auf S. 5)
Information: Birgit Waibel
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7
Praktische Anwendung und Lerntransfer:
optionale Projektarbeit
Die Projektarbeit ist ein optionales Angebot, das dem
Teilnehmer die Möglichkeit des Transfers der Studieninhalte auf konkrete betriebliche Aufgabenstellungen
ermög­lichen soll. Die praxisnahe Ausrichtung der Arbeit
bildet den Kern der Anforderung. Die Unterstützung
durch den Arbeit­geber ist dabei von Vorteil, aber nicht
zwingend erforderlich.
Ziel ist es, den Nutzen des jeweiligen Kontaktstudiengangs sowohl für die Studierenden selbst (Praxistransfer, projektbezogene Betreuung, Erwerb eines zusätzlichen Projektzertifikats und -zeugnisses) als auch für
Arbeitgeber (direkt umsetzbares Know-how des Mitarbeiters, Motivation und Bindung von leistungs­bereiten
Mitarbeitern) zu erhöhen.
Nach Ende eines Kontaktstudiengangs ist eine schriftliche Ausarbeitung der Projektarbeit nach bestimmten
formalen Kriterien bei der VWA einzureichen. Diese
wird ergänzt durch eine abschließende mündliche Präsentation vor dem betreuenden Dozenten. Sowohl die
schriftliche als auch die mündliche Leistung werden bewertet und dem Teilnehmer in einem separaten Projektzertifikat und -zeugnis bescheinigt (siehe unten).
Der geplante zeitliche Ablauf der Projektarbeit kann
dem Terminplan entnommen werden. Weitere Einzelheiten (z. B. Anmeldung, inhaltliche und formale Anforderungen) werden zu Beginn des jeweiligen Kontaktstudiengangs bekannt gegeben. Absolventen setzen
sich bei Interesse bitte mit den im Programm genannten VWA-Ansprechpartnern in Verbindung.
Studienbescheinigung / Projektzertifikat und -zeugnis
Teilnehmer, die an mindestens 70 % der Veranstaltungstermine teilgenommen haben, erhalten nach Beendigung des jeweiligen Kontaktstudiengangs eine detaillierte Studien­
beschei­
nigung. Teilnehmer, die eine
Projektarbeit erfolgreich absolviert haben, erhalten zusätzlich zur Studien­bescheinigung ein qualifiziertes Projektzertifikat und -zeugnis.
Prüfungsmöglichkeit / Aufbaustudiengang
„Rechtsökonom/in (VWA)“
Bei nachfolgender Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge Wirtschaftsrecht sowie erfolgreicher Absolvierung bestimmter Prüfungsleistungen (zwei Projektarbeiten mit Präsentation
sowie abschließende mündliche Prüfung) wird der
Weiterbildungsabschluss „Rechtsökonom/in (VWA)“ ver­
geben (siehe S. 10 f).
8
Wirtschaftsrecht
Gebühren / Anmeldung
Rücktritt
Die Studiengebühr je Kontaktstudiengang beträgt für
Absolventen von Studiengängen der VWA und der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (vormals Berufsakademie) 1.515,– &, für sonstige Teilnehmer 1.615,– &.
Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr
bestehen.
In der Gebühr sind auch die Kosten für die online zur
Verfügung gestellten Begleitmaterialien enthalten. Die
verbindliche Anmeldung kann online unter www.
w-vwa.de oder alternativ schriftlich unter Verwendung
des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann bei dem
Kontaktstudiengang unter Download bzw. im Downloadcenter > Informations- und Anmeldeunterlagen zudem auf die kompletten Informations- und Anmelde­
unterlagen in elektronischer Form (PDF) zugegriffen
werden.
Bei Durchführung einer optionalen Projektarbeit beträgt
die zusätzliche Projektgebühr jeweils 600,– &. Die Projektgebühr, die die Betreuung und Bewertung der
Projektarbeit sowie die Abnahme der Präsentation mit
beinhaltet, wird erst nach verbindlicher Beantragung
der Projektarbeit erhoben.
Fördermöglichkeiten
• Förderung durch den Arbeitgeber
• Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten)
Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer
und erteilter Zulassungs­bestäti­gung durch die VWA ist
bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des
Studien­gangs eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende
der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird
eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, einen Studiengang bis zu zwei
Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl
abzusagen. Sofern die zur Durchführung des Studiengangs erforderliche Teilnehmer­­zahl bis zwei Wochen vor
Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten.
Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine
Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durchführung
der Veranstaltung noch erreichen zu können oder aber
durch die Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei
geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen.
Ansprechpartner
Birgit Waibel
 0711 21041-36
 [email protected]
Information und
Anmeldung
Information: Birgit Waibel
 0711 21041-36,  [email protected]
Wolfhard Binder
 0711 21041-30
 [email protected]
Konzeption und
Beratung
9
Rechtsökonom/in (VWA)
Inhalte
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht
Schwerpunkt:
(Kauf-)Vertragsrecht
Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht
Schwerpunkt:
Arbeitsrecht
Projektarbeit
einschließlich Präsentation
Projektarbeit
einschließlich Präsentation
Mündliche Abschlussprüfung
10
Studienziel
Zielgruppe
Der Aufbaustudiengang vermittelt den Teilnehmern
das für die Wahrnehmung von Fach- und Füh­
rungs­
aufgaben in spezifischen Bereichen des Wirt­
schaftsrechts, in denen rechtliche und betriebswirt­
schaftliche Fragen miteinander verknüpft sind, erfor­
derliche Wissen und Können sowie die zur Umsetzung
notwendige Methodik. Dieses Ziel wird durch die
nachfolgende Belegung der beiden thematisch miteinander verbundenen Kontaktstudiengänge im
Wirtschaftsrecht erreicht.
Zielgruppe sind Betriebswirte (VWA), Absolventen
wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge (DHBW,
FH, Uni) sowie Interessenten mit vergleichbarem
Kenntnisstand, insbesondere auch Fachkaufleute und
kaufmännische Fachwirte (IHK)/(VWA).
Aufbaustudiengang
Rechtsökonom/in (VWA)
Abschluss / Prüfung
Rechtsökonom/in (VWA)
Die Prüfung besteht aus zwei in den jeweiligen
Kontaktstudiengängen anzufertigenden Projekt­
arbeiten einschließlich Präsentationen sowie einer
mündlichen Prüfung.
Termine
1. Semester: November 2015 bis Februar 2016
(1. Kontaktstudiengang)
2. Semester: März 2016 bis Juli 2016
(1. Projektarbeit)
3. Semester: November 2016 bis Februar 2017
(2. Kontaktstudiengang)
4. Semester: März 2017 bis September 2017
(2. Projektarbeit + mündliche Prüfung)
Dauer / Zeiten
4 Semester, berufsbegleitend
freitags von 17:15 bis 20:30 Uhr und
samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr
(siehe Kontaktstudiengänge)
Während der Zeiten der Projektarbeiten finden
keine Präsenzveranstaltungen statt.
Ort / Methodik / Dozenten
siehe Kontaktstudiengänge
Gebühren
Studiengebühr:
1.515,– €je Kontaktstudiengang
für VWA-Absolventen
1.615,– €je Kontaktstudiengang
für sonstige Teilnehmer
Gebühr für Projektarbeit:
600,– €je Kontaktstudiengang
für alle Teilnehmer
Gebühr für mündliche Abschlussprüfung:
300,– €für alle Teilnehmer
Fördermöglichkeiten
siehe S. 9
Information: Birgit Waibel
 0711 21041-36,  [email protected]
11
Württembergische
Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie e.V.
Wolframstraße 32
70191 Stuttgart
 0711 21041-0
 [email protected]
D KS 326 REV 01 07/2015 Studienprogramm KS Wirtschaftsrecht
www.w-vwa.de
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag
Freitag
Folgen Sie uns auf
Mitglied im Bundesverband
Deutscher Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademien e.V.
08:00 - 18:00 Uhr
08:00 - 16:00 Uhr
Terminplan
7. Kontaktstudiengang Wirtschaftsrecht - (Kauf-)Vertragsrecht in Stuttgart
Tag Datum
Zeit
Fach
Dozent
Fr.
13.11.2015
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
14.11.2015
09:00 - 13:00
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
Professorin Dr. Brigitte Thäle
Fr.
20.11.2015
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
21.11.2015
09:00 - 13:00
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
Professorin Dr. Brigitte Thäle
Fr.
27.11.2015
17:15 - 20:30
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
Professorin Dr. Brigitte Thäle
Sa.
28.11.2015
09:00 - 13:00
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Professor Dr. Anusch Tavakoli
Fr.
04.12.2015
17:15 - 20:30
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
Professorin Dr. Brigitte Thäle
Sa.
05.12.2015
09:00 - 13:00
Grundlagen des Gesellschaftsrechts
Professor Dr. Anusch Tavakoli
Fr.
11.12.2015
17:15 - 18:45
Internationale Handelsgeschäfte
Professor Dr. Andreas Willburger
Sa.
12.12.2015
09:00 - 13:00
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Fr.
15.01.2016
17:15 - 20:30
Internationale Handelsgeschäfte
Professor Dr. Andreas Willburger
Sa.
16.01.2016
09:00 - 13:00
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Fr.
22.01.2016
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
23.01.2016
09:00 - 13:00
Internationale Handelsgeschäfte
Professor Dr. Andreas Willburger
Fr.
29.01.2016
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
30.01.2016
09:00 - 13:00
Internationale Handelsgeschäfte
Professor Dr. Andreas Willburger
Fr.
19.02.2106
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
20.02.2016
09:00 - 13:00
Juristische Taktik und Verhandlungsführung
Professor Dr. Anusch Tavakoli
Fr.
26.02.2016
17:15 - 20:30
Vertragsgestaltung in Beschaffung, Absatz und Finanzierung
Professorin Dr. Barbara Lorinser
Sa.
27.02.2016
09:00 - 13:00
Juristische Taktik und Verhandlungsführung
Professor Dr. Anusch Tavakoli
(Stand 04.08.2015)
Vorlesungszeiten:
freitags
17:15 Uhr bis 20:30 Uhr
samstags
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Vorlesungsort:
VWA-Haus, Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
Bitte beachten Sie die Raumangabe auf dem Bildschirm im Eingangsbereich!
Voraussichtlicher Ablaufplan (Phasen) der freiwilligen Projektarbeit
1. Phase: Überlegung und Entscheidungsfindung
-Thema der Arbeit überlegen / Themensuche, ggf. Abstimmung mit Arbeitgeber oder VWA / Betreuer (falls
Projektarbeit ohne Arbeitgeber erwünscht)
-Dauer: bis Ende April 2016
2. Phase: Anmeldung der Projektarbeit
-Verbindliche Anmeldung mit Nennung des Themas und der Zielsetzung der Arbeit
-Zeitpunkt: Mitte Mai 2016
3. Phase: Anfertigung der Grobgliederung
-Dauer: ca. 4 Wochen
-Einreichung der Grobgliederung bei VWA / Betreuer
-Erstberatung und Feinabstimmung der Grobgliederung zwischen Betreuer und Teilnehmer bis Mitte Juni
2016
4. Phase: Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung und anschließende Abgabe
-Dauer: 2 Monate ab Ende der Erstberatung / Feinabstimmung der Gliederung
-Während Bearbeitungszeit: tutorielle Unterstützung durch Betreuer
-Abgabe der Projektarbeit: Ende August / Anfang September 2016
-Danach: Vorbereitung der mündlichen Abschlusspräsentation
5. Phase: Abschließende mündliche Präsentation mit Fachgespräch
-Zeitpunkt: ca. 2 bis 4 Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung
-Dauer: 30 Minuten (20 Minuten Präsentation, 10 Minuten Fachgespräch)
-Bekanntgabe der Bewertung
Genaue Hinweise zu den formalen Anforderungen an die Projektarbeit (Inhalt und Umfang der
schriftlichen Ausarbeitung, Bewertungskriterien der mündlichen Abschlusspräsentation) sowie
zum exakten Abgabe- und Präsentationstermin werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister-BAföG“
Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus
einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Informationen, Broschüren und Antragsformulare:
 www.meister-bafoeg.info
Aufstiegsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem
Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung
eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in
das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- € pro Jahr.
Informationen:
 www.aufstiegsstipendium.de
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige
Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht
nicht.
Informationen:
 www.bildungskredit.de
D ÜG 02 REV 03 02/2015
Förderung durch den Arbeitgeber
Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell
zu erörtern.
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Wolframstraße 32 | 70191 Stuttgart
✆ 0711 21041-0 | 쾷 [email protected]
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist
der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet
haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,- €
(40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren
Gebühren maximal 1.000,- € betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,- €, zu ihrer
privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen
Union gefördert.
Informationen:
 www.bildungspraemie.info
Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten)
Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht
werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere
Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.
Weiterbildungsstipendium
(früher Begabtenförderung Berufliche Bildung)
Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser
vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis
zu 6.000,- € in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall
vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die
Handwerkskammer).
Informationen:
 www.sbb-stipendien.de
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
www.w-vwa.de
Vorsprung durch Wissen
Württembergische
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Anmeldung und Antrag auf Zulassung
zum Kontaktstudiengang in Stuttgart ab
(Monat / Jahr)
Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.V.
Postfach 10 54 53
70047 Stuttgart
☎ 0711 21041-0
(Gewünschtes bitte ankreuzen)
■ Controlling
■ Einkaufsmanagement
■ Führungskompetenz
■ Integrierte Unternehmenskommunikation
■ Internationale Rechnungslegung und Besteuerung
■ Logistikmanagement
■ Personal- und Organisationsentwicklung
■ Produktmanagement
■ Frau
■ Projektmanagement
■ Public Relations
■ Technik für Kaufleute
■ Vertriebsmanagement
■ Wirtschaftspsychologie
■ Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht
■ Wirtschaftsrecht – (Kauf-)Vertragsrecht
■ Herr
Familienname, Vorname
Straße mit Hausnummer
Geburtsdatum
T
T
M
M
J
PLZOrt
Mobiltelefon privat*
Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)*
E-Mail privat**
E-Mail geschäftlich**
*/** E
ine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen
zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information.
Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen)
■ Hauptschule
■ Realschule
■ Fachhochschulreife
■ Abitur
Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle
TN-NummerZugang
■ Absolventenpreis
■ Normalpreis
Antrag geprüft am ____________________________von ____________________________________________________
Hinweis nach § 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA
zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.
J
Arbeitgeber
Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber)
Ihre Funktion / Position
Nachweise
Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über
die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeit­
geber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben).
Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen)
■Selbstzahlung durch Überweisung
(Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen)
■Selbstzahlung durch Bankabbuchung
(Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn abgebucht)
■Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten
(zzgl. 15,– e Ratenzahlungszuschlag)
■Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung vor Studienbeginn zu überweisen)
■Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden
Aufteilungsverhältnis in Prozent:
Arbeitgeber: ____________________ Student: ____________________
(Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung
vor Studienbeginn zu überweisen.)
Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung)
Kontoinhaber/in
IBANBIC
Bank
Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden.
___________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Erklärungen
Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können.
Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Regelungen zur Zulassung und zum
Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt.
Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach § 21 LDSG und eine
Berichtigung unrichtiger Daten nach § 22 LDSG zu verlangen.
Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen)
■ Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten
zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden.
■ Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden.
___________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke – die Angaben sind freiwillig)
Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch:
■ Empfehlung durch Bekannte / Verwandte
■ Messen
■ Empfehlung durch Kollegen
■ Info-Veranstaltung an Berufsschule
■ Empfehlung durch Arbeitgeber
■ Radiowerbung
■ Arbeitsagentur
■ Großflächenplakate / Megalights
■ IHK
■ Anzeigen in Printmedien
■ Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google)
■ Pressemitteilungen in Printmedien
■ Online-Werbung
■ Sonstiges: __________________
Bitte auch Rückseite beachten!
Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke)
Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben
sind freiwillig.
Aus- und Weiterbildungsabschluss
Branche des Arbeitgebers
Kaufmännische Ausbildung
(Regelausbildungszeit über 2 Jahre):
■ Bankkaufmann/-frau
■ Bürokaufmann/-frau
■ Industriekaufmann/-frau
■ Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
■ Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
■ Speditionskaufmann/-frau
■ ________________________________________
Industrie:
■ über 500 Beschäftigte
■ bis 500 Beschäftigte
■ Kaufmännische Ausbildung
(Regelausbildungszeit bis 2 Jahre)
Bauwirtschaft:
■ Baugewerbe
■ Immobilienwirtschaft
■ Gewerblich-technische Ausbildung
Gewerblich-technische Weiterbildung:
■ Industriemeister/in
■ Handwerksmeister/in
■ Staatlich geprüfte/r Techniker/in
Kaufmännische Weiterbildung:
■ Betriebswirt/in (VWA)
■ Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige)
■ Fachkaufmann/-frau
■ Fachwirt/in
■ Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst
(mittlerer Dienst und Aufstieg – ohne Studium)
Studium:
■ Universität
■ (Fach-)Hochschule
■ Duale Hochschule / Berufsakademie
Fachrichtung des absolvierten Studiums:
■ Technik
■ Verwaltung
■ Wirtschaft
■ ________________________________________
■ ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium
Berufsgruppe
■ Angestellte/r Wirtschaft
■ Angestellte/r Öffentlicher Dienst
■ Beamter / Beamtin
■ Selbstständige/r
■ arbeitsuchend
■ ________________________________________
F KS 01 REV 03 06/2015
Funktion / Position
■ Sachbearbeiter/in
■ Gruppen- bzw. Teamleiter/in
■ Projekt- / Produktmanager/in
■ Abteilungsleiter/in
■ Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied
■ ________________________________________
■ Handwerk
■ Telekommunikation / Informationstechnologie
■ Verkehrswirtschaft
■ Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser, ...)
Handel:
■ Großhandel
■ Einzelhandel
Finanzdienstleistungen:
■ Bank
■ Versicherung
■ sonstige Finanzdienstleistungen
Freie Berufe:
■ Architekt/in
■ Arzt / Ärztin
■ Beratende/r Ingenieur/in
■ Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
■ Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in
■ ________________________________________
Sonstige Dienstleistungen:
■ Bildung
■ Gesundheitswesen
■ Kommunikation / Werbung
■ Medienwirtschaft
■ Tourismus
■ Unternehmensberatung
■ ________________________________________
Öffentlicher Dienst:
■ Bund
■ Land
■ Kommune
■ ________________________________________
Sonstiges:
■ ________________________________________
Abteilung
■ Außenwirtschaft (Import / Export)
■ Beschaffung und Logistik
■ Finanz- und Rechnungswesen / Controlling
■ Marketing / Vertrieb / Werbung
■ Organisation / IT
■ Personalwirtschaft
■ Produktionswirtschaft
■ Unternehmens-/Geschäftsführung
■ sonstige Abteilung
_______________________________________

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