UBS Commercial Cards Online. Antrag für Administratoren

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UBS Commercial Cards Online. Antrag für Administratoren
UBS Commercial Cards Online.
Antrag für Administratoren-Rechte.
1. Firmenangaben
UBS Switzerland AG
Flughofstrasse 35
Postfach
CH-8152 Glattbrugg
Tel. +41-44-828 33 09
Fax +41-44-828 33 76
Firma:
Adresse:
PLZ, Ort:
Domizilstaat:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax:
2.1 Neuantrag
Beantragung eines neuen Administratoren-Rechtes
(beachten: Ziffer 2.2 muss nicht ausgefüllt werden)
Einmaliger Preis pro ausgestellter Access Card:
CHF 50 / EUR 40 / USD 50
Einmalige Aufschaltgebühr:
CHF 50 / EUR 40 / USD 50
Verrechnung der Kosten auf folgendes Hauptkonto*
* Das gewünschte Kreditkarten-Hauptkonto (kein Bankkonto) muss zwingend auch unter «Administratoren-Rechte» aufgeführt werden. Sofern noch keine Hauptkontonummer vorhanden ist (Neuantrag Hauptkonto) bitte Felder leer lassen.
Die Kosten werden in diesem Fall dem neu beantragten Hauptkonto belastet.
2.2 Mutation
­bestehender «UBS
Commercial Cards
Online»-Vertrag
Anpassung eines bestehenden Administratoren-Rechtes
(beachten: Ziffer 2.1 und Ziffer 3 müssen nicht ausgefüllt werden)
Name bestehender Administrator:
Bestehende Commercial Cards Online Vertrags-Nr.:
Bestehende Kartennummer Access Card:
Ersatz eines bestehenden Administratoren-Rechtes
(beachten: Ziffer 2.1 und Ziffer 5 müssen nicht ausgefüllt werden)
Name bisheriger Administrator:
Bisherige Commercial Cards Online Vertrags-Nr.
Bestehende Kartennummer Access Card:
Einmaliger Preis der ausgestellten Access Card für neuen Administrator: CHF 50 / EUR 40 / USD 50
3. Persönliche
Angaben des
Administrators
Frau
Herr
Vorname:
Korrespondenzsprache
Deutsch
Französisch
Italienisch
Englisch
Privatadresse:
Telefon privat:
PLZ, Ort:
Telefon Geschäft:
Domizilstaat:
Mobile:
Nationalität:
Passwort*:
Name:
Geburtsdatum:
* Das gewählte Passwort kann für Identifikationszwecke bei telefonischen Anfragen abgefragt werden.
Wichtig: bitte auf Folgeseite weiter ausfüllen!
4. Firmenadresse
des Administrators
Diese Adresse wird für sämtliche Korrespondenz in Zusammenhang mit UBS Commercial Cards Online
­verwendet (Schweizer Adresse zwingend erforderlich).
Firma:
Frau
Herr
Name:
Vorname:
Adresse:
PLZ, Ort:
5. AdministratorenRechte
Domizilstaat: Schweiz
Administratoren haben das Recht, zusätzliche Nutzer für UBS Commercial Cards Online freizuschalten. Diese Nutzer
haben mit Ausnahme der Möglichkeit, zusätzliche Nutzer freizuschalten, die gleichen Rechte wie Administratoren.
Die Administratoren und die zusätzlich freigeschalteten Nutzer sind im UBS Commercial Cards Online befugt, Karten-Trans­
aktionen einzusehen und den/die aktuellen Kartensaldo/-saldi sowie die gegenwärtig verfügbaren Limiten (Karten- und Haupt­
kontolimiten) abzufragen. Des Weiteren können sie sämtliche gegenwärtig und zukünftig durch das UBS Commercial Cards
Online Portal zur Verfügung gestellten Services zur Kartenadministration nutzen, wie z. B. Bestellung von kostenpflichtigen
Zusatzleistungen (z. B. UBS Business Traveler Plus, UBS Basic Insurance Plus), Bestellung kostenloser PIN-Codes für Karten­inhaber,
Sperre von Karten, Bestellung von Priority Passes für Goldkarteninhaber, Bestellung von Ersatzkarten etc. Die Adminis­tratoren
und die zusätzlich freigeschalteten Nutzer können jedoch keine Anpassung der Hauptkontolimite vornehmen.
Es ist Sache der Administratoren sowie der zusätzlich freigeschalteten Nutzer, die Firma gegebenenfalls gemäss den firmeninternen Weisungen über ihre Handlungen zu unterrichten. Der aktuelle Leistungsumfang von UBS Commercial Cards Online kann
jederzeit bei UBS erfragt werden.
Bitte für nachfolgendes Hauptkonto/nachfolgende Hauptkonti den Administrator mit den erwähnten Administratorrechten
im UBS Commercial Cards Online freischalten (Hauptkonto /-konti muss/müssen zwingend auf die unter «Firmenangaben»
genannte Firma lauten*):
1. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.:
Währung:
2. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.:
Währung:
3. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.:
Währung:
4. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.:
Währung:
5. Kreditkarten Hauptkonto-Nr.:
Währung:
* Sofern noch keine Hauptkontonummer vorhanden ist (Neuantrag Hauptkonto) bitte Felder leer lassen.
Das Administratoren-Recht wird in diesem Fall für das neu beantragte Hauptkonto ausgestellt.
6. Erklärung der
Firma/des Administrators
7. Unterschrift
­Administrator
8. Unterschrift
Firma
Die Unterzeichnenden (zeichnungsberechtigte Firmenvertreter und der Administrator) bestätigen die Richtigkeit der Angaben
in diesem Antrag. Sie erklären, die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung des UBS
Commercial Cards Online Portals (AGB) erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben. Insbesondere authorisiert
die Firma den Administrator, auf dem/den auf diesem Antrag aufgeführten Hauptkonto/Hauptkonti sämtliche
Transaktions- und Rechnungsdaten einzusehen, Zusatzleistungen (z.B. UBS Traveler Plus, UBS Basic Insurance Plus,
Priority-Pass für Goldkarten-Inhaber etc.) für einzelne Karteninhaber anzufordern und weitere Nutzer freizuschalten, welche im Umfang der Freischaltung die gleichen Rechte wie der Administrator haben (wie in Ziffer 5 dieses
Antrags näher spezifiziert).
Ort, Datum:
Unterschrift:
Ort, Datum:
Bitte Namen in Blockschrift aufführen.
Name, Vorname:
Name, Vorname:
Rechtsgültige Unterschrift/-en (oberstes Organ) gemäss Handelsregister/gleichwertigem Dokument:
Unterschrift 1:
Durch die Bank
auszufüllen
Unterschrift 2:
Wir bestätigen hiermit die Echtheit der Unterschriften auf diesem Antrag. Zudem bescheinigen
wir, dass die zeichnenden Personen zur Vertretung der unter Ziffer 1 genannten Firma berechtigt
sind und sie diesen Vertrag rechtsgültig abschliessen dürfen (oberstes Organ der Firma).
Name der Bank:
PLZ, Ort:
Ort, Datum:
Stempel und rechtsgültige Unterschrift der Bank:
Unterschrift 1:
Zurücksetzen
Unterschrift 2:
Drucken
ab
UBS Switzerland AG
Flughofstrasse 35
Postfach
CH­8152 Glattbrugg
Tel. +41­44­828 33 09
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Benützung des UBS Commercial Cards Online Portal
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln
das Rechtsverhältnis zwischen den Unternehmen1, welche Administratorenrechte beantragen (nachfolgend «Unternehmen»), bzw. den zur Nutzung
des UBS Commercial Cards Online Portals bevollmächtigten Personen
(nachfolgend «Administrator», «weiterer Benutzer» oder «Benutzer») und
UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS») hinsichtlich der Nutzung des
UBS Commercial Cards Online Portals (nachfolgend «Portal»).
1. Bevollmächtigung
1.1 Das Unternehmen ermächtigt den Administrator, weitere Benutzer
für die Nutzung des Portals freizuschalten.
1.2 Das Unternehmen trägt die umfassende Verantwortung dafür, dass
sämtliche Benutzer die hierin enthaltenen Pflichten vollumfänglich
beachten. Das Unternehmen ist zudem verpflichtet, das Einverständnis des betreffenden weiteren Benutzers einzuholen sowie diesen insbesondere über die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und Risiken
zu informieren (vgl. Ziff. 4 und 5).
1.3 Bevollmächtigungen werden nicht automatisch ungültig (z.B. durch
Tod, Handlungsunfähigkeit, Streichung der Zeichnungsbefugnis oder
Löschung aus einem Register), sondern müssen gesperrt werden
(vgl. Ziff. 6).
2. Persönliche Legitimationsmittel
2.1 UBS stellt den Benutzern auf Antrag des Unternehmens die persönliche Vertragsnummer mit der dazugehörigen persönlichen Access
Card sowie einem persönlichen Passcode (nachfolgend «Legitima­
tionsmittel») für das Login ins Portal (nachfolgend «Login») zur Verfügung. Der durch UBS zugestellte Passcode muss beim erstmaligen
Login durch einen persönlichen Passcode ersetzt werden.
2.2 Der Zugriff auf das Portal und die damit angebotenen Dienstleistungen erfolgt, nachdem ein Benutzer sich unter Gebrauch der Legitimationsmittel gegenüber UBS legitimiert hat.
2.3 UBS kann die Legitimationsmittel jederzeit austauschen oder anpassen.
3. Legitimation
3.1 Nimmt der Benutzer eine Dienstleistung via das Portal in Anspruch,
so erfolgt die Identifikation durch UBS allein anhand der Legitima­
tionsmittel (Selbstlegitimation) und nicht anhand einer Unterschriften­ oder Ausweisprüfung.
3.2 Jede Person, die sich mit den Legitimationsmitteln erfolgreich
Zugang zum Portal verschafft (Selbstlegitimation), gilt UBS
gegenüber als zugriffsberechtigt. Dies gilt unabhängig davon,
ob es sich bei dieser Person tatsächlich um einen Benutzer
handelt bzw. dieser vom Unternehmen entsprechend autori­
siert wurde. UBS gilt als vom Unternehmen beauftragt und
ermächtigt, die bei ihr über das Portal eingehenden Aufträge
auszuführen, sobald ihnen eine korrekte Legitimations­
prüfung zugrunde liegt. UBS ist somit ihren Verpflichtungen nachgekommen, wenn sie den bei ihr eingehenden Aufträgen im Rahmen
des üblichen Geschäftsgangs Folge leistet.
4. Sorgfaltspflichten
4.1 Der Benutzer ist verpflichtet, die Legitimationsmittel besonders
sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Diese
dürfen weder versandt, weitergegeben noch in einer anderen
Weise anderen Personen zugänglich gemacht werden. Der persönliche Passcode ist geheim zu halten, darf weder notiert (etwa
auf der Access Card), elektronisch gespeichert noch leicht ermittelbar sein (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen,
einfach ermittelbare Zahlenfolgen usw.).
4.2 Auf E­Mails, die angeblich von UBS stammen und zur Bekanntgabe
von Legitimationsmitteln auffordern (z.B. durch Eingabe auf Web­
seiten, die via Link aufgerufen werden können), darf nicht reagiert
werden. UBS ist umgehend darüber zu informieren. Besteht Grund
zur Annahme, dass eine andere Person vom persönlichen Passcode
Kenntnis erhalten hat, muss der Benutzer diesen unverzüglich
ändern. Der Verlust der Access Card ist UBS sofort zu melden.
4.3 Beim Login ist der Benutzer zwecks Bekämpfung von Irrtümern und
Missbräuchen verpflichtet, die Richtigkeit der angewählten Login­
Webseite und die Echtheit des zugehörigen UBS­Server­Zertifikats
(Fingerprint) zu verifizieren. Bei Unregelmässigkeiten darf kein Login
erfolgen bzw. ist die Verbindung umgehend abzubrechen und UBS
zu kontaktieren. Die Vertragsnummer und der vom Kartenleser
1
(nach Eingabe des Passcodes und der 6­stelligen Eingabenummer
von der Login­Webseite) generierte Code sind ausschliesslich an
UBS zu übermitteln. Das Login hat immer nur auf der Login­Web­
seite des Portals zu erfolgen und nie auf einer Webseite eines Dritt­
anbieters.
4.4 Es ist möglich, dass sich unberechtigte Dritte unbemerkt Zugang
zu Hardware und Software, inkl. mobiler Endgeräte, Festnetz­ und
Mobiltelefonen sowie weiteren technischen Hilfsmitteln für die
Verwendung der Legitimationsmittel (nachfolgend «EDV­System»)
des Benutzers zu verschaffen versuchen. Deshalb ist der Benutzer
verpflichtet, die üblichen Schutzmassnahmen zu treffen, um bestehende Sicherheitsrisiken (z.B. die Risiken in öffentlichen elektronischen Netzwerken wie dem Internet) zu minimieren. Insbesondere
Betriebssystem und Browser sind aktuell zu halten. D.h., die von den
jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten und empfohlenen
Sicherheitskorrekturen (Patches) sind vom Benutzer zu installieren.
Die für öffentliche elektronische Netzwerke üblichen Sicherheits­
vorkehrungen sind zu treffen (z.B. durch Installation einer Firewall
und den Einsatz eines Antivirenprogramms, die laufend aktualisiert
werden). Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sich über die
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen genau zu informieren und
diesen nachzukommen. Ausserdem ist der Benutzer verpflichtet, die
notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung allfälliger auf seinem
EDV­System gespeicherter Daten zu treffen.
4.5 Es kann sein, dass der Benutzer bei der Erteilung von Aufträgen aufgefordert wird, Auskunft zu bestimmten Transaktionsdaten zu erteilen.
Dies dient der Erhöhung der Sicherheit. UBS kann die vorhandenen
Schutzmechanismen jederzeit anpassen sowie neue einführen.
5. Risiken
5.1 Die Nutzung des Portals ist mit Risiken verbunden, u.a. aufgrund
der Möglichkeit der weiteren Verwendung der im Portal angezeigten
Informationen auch im Rahmen von weiteren über das Portal angebotenen Dienstleistungen (z.B. Bestellung von UBS Business Traveler
Plus/UBS Basic Insurance Plus). Im Wesentlichen sind dies folgende
Risiken: (1) Offenlegung der Bankbeziehung sowie von Bank­
kundeninformationen gegenüber Dritten, wodurch das Bank­
geheimnis insoweit nicht mehr sichergestellt werden kann;
(2) Veränderungen bzw. Verfälschungen von Informationen (z.B.
Vortäuschen falscher Informationen); (3) Systemunterbrüche und
andere Übermittlungsstörungen, die Verzögerungen, Verfälschungen, Fehlleitungen oder Löschungen von Informationen verursachen
können; (4) Missbrauch mit Schädigungsfolge durch das Abfangen
von Informationen durch Dritte.
5.2 Die Legitimationsabrede (vgl. Ziff. 3) bedeutet, dass jene Risi­
ken beim Benutzer bzw. beim Unternehmen liegen, die sich
(i) aus Manipulationen an dessen EDV-System durch Unbefugte, (ii) aus missbräuchlicher Verwendung der persönlichen
Legitimationsmittel, (iii) aus Verletzung von Sorgfaltspflich­
ten oder (iv) aus Eingriffen unberechtigter Dritter in die
Datenübermittlung ergeben.
5.3 Das Unternehmen bzw. der Benutzer ist sich zudem der Risiken bezüglich des Informations­ und Datenaustauschs über öffentliche und
private Datenübermittlungsnetze, namentlich auch das Risiko der
Offenlegung der Bankbeziehung und der Bankkundeninformationen
gegenüber Dritten, bewusst. Auch wenn beim Zugriff auf das Portal
der zu übermittelnde Dateninhalt, mit Ausnahme von Absender und
Empfänger, automatisch verschlüsselt wird, können gezielte Manipulationen am EDV­System des Benutzers durch Unbefugte nicht
ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Risiken aus solchen
Manipulationen fallen in den Einflussbereich des Unternehmens
bzw. des Benutzers und sind vom Unternehmen zu tragen.
6. Sperre
6.1 Der Administrator kann die Zugriffsberechtigung weiterer Benutzer
jederzeit sperren.
6.2 Das Unternehmen kann die Sperrung der Zugriffsberechtigung des
Administrators oder weiterer Benutzer jederzeit bei einer von UBS
bekannt gegebenen Stelle beantragen.
6.3 Jeder Benutzer kann die Sperrung seiner Zugriffsberechtigung bei
einer von UBS bekanntgegebenen Stelle beantragen. UBS behält
sich vor, einem solchen Antrag erst nach Rücksprache mit dem
Administrator nachzukommen.
Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.
1/2
6.4 Das Unternehmen trägt das Risiko von Einsätzen der persönli­
chen Legitimationsmittel bis zum Wirksamwerden der Sperre.
7.
Informationen von Automaten, Terminals, Bildschirmen oder
anderen EDV-Systemen
Bei der Anzeige von Informationen und Mitteilungen über Auto­
maten, Terminals, Bildschirme oder andere EDV­Systeme achtet UBS
auf geschäftsübliche Sorgfalt. Jede weitergehende Gewährleistung
und Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität schliesst
UBS aus. Die angezeigten Informationen und Mitteilungen gelten als
vorläufig und unverbindlich, es sei denn, gewisse Angaben würden
im Rahmen einer Dienstleistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ebenso stellen solche Informationen weder eine Empfehlung
noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäfts dar, es sei
denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
8.
Elektronische Vereinbarungen, elektronisch angezeigte
rechtliche Hinweise
Die Nutzung gewisser, über das Portal zur Verfügung gestellter
Dienstleistungen, kann von der Vereinbarung zusätzlicher Bestimmungen abhängig gemacht werden. Diese Bestimmungen kann UBS
dem Benutzer in elektronischer Form vorlegen, nachdem er sich über
das Portal legitimiert hat. Dies gilt auch für die Anpassung oder
Ergänzung der vorliegenden Vereinbarung. Die Dienstleistungen
werden freigegeben, sobald der Benutzer, sofern erforderlich, diese
erfolgreich beantragt und den zusätzlichen besonderen Bestimmungen elektronisch zugestimmt hat. Damit werden die Bestimmungen
für den Benutzer bzw. das Unternehmen verbindlich. Elektronisch
abgeschlossene Vereinbarungen werden den handschriftlich unterzeichneten Vereinbarungen gleichgestellt. Die Bestimmungen
können ausgedruckt werden und sind im Portal einsehbar. UBS kann
ihr Dienstleistungsangebot jederzeit ändern. Aufgrund der Inter­
nationalisierung der Märkte und der laufenden Erweiterung der
elektronischen Dienstleistungen muss UBS elektronisch veröffentlichte Informationen und Dienstleistungen mit zusätzlichen rechtlichen Hinweisen versehen. Diese sind mit Anzeige für den Benutzer
verbindlich. Will er sie nicht anerkennen, hat er auf die betreffenden
Informationen/Dienstleistungen zu verzichten.
9.
Länderspezifische Schranken, ausländische Import- und
Exportbeschränkungen
Das Angebot von Finanzdienstleistungen für Benutzer im Ausland
kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen. Verfügt UBS nicht
über die notwendigen lokalen Bewilligungen, muss der Umfang der
Dienstleistungen für Benutzer jenes Landes eingeschränkt werden.
Diese Beschränkungen unterliegen einem laufenden Wandel der
Rechtsentwicklung und des regulatorischen Umfeldes jedes Landes.
UBS ist berechtigt, den Umfang der zur Verfügung stehenden
Dienstleistungen jederzeit und ohne vorgängige Anzeige an­
zupassen bzw. zu beschränken. Die von UBS überlassenen Legitimationsmittel können spezifischen Import­/Export­ sowie Nutzungsrestriktionen unterliegen. Zudem kann der Import/Export und der
Gebrauch der Legitimationsmittel durch den Benutzer in Dritt­
länder(n), d.h. andere Länder als das Land der ursprünglichen Zustellung durch UBS, zusätzlichen länderspezifischen Gesetzen unter­
liegen. Die Kenntnis und die Beachtung aller relevanten Restriktionen
und Gesetze obliegen dem Benutzer. UBS lehnt diesbezüglich jede
Haftung ab.
10. Übermittlungsfehler, technische Störungen, Betriebsausfälle
und rechtswidrige Eingriffe
Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel
und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV­
Systeme des Benutzers oder eines Dritten (inkl. jedermann zugäng­
licher Systeme und Übermittlungsnetze) verursachten Schäden über­
nimmt UBS keine Haftung, es sei denn, UBS habe die geschäfts­
übliche Sorgfalt verletzt. Solange UBS die geschäftsübliche Sorgfalt
wahrnimmt, übernimmt UBS keine Gewähr für störungsfreien, jeder­
zeit ununterbrochenen Zugang zu ihren Dienstleistungen. Damit
entfällt auch jede Haftung für Schäden infolge Störung, Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) oder Überlastungen
von Automaten bzw. EDV­Systemen von UBS.
11. Hard-/Software
Der Benutzer erhält für die Benützung des Portals als Teil seiner persönlichen Legitimationsmittel spezielle Hardware (z.B. Kartenleser).
Diese ist innert Wochenfrist ab Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel
sind umgehend bei UBS zu rügen, ansonsten gilt die Hardware als
funktionstüchtig abgenommen. Entsprechendes gilt für Software,
die gegebenenfalls für besondere Dienstleistungen von UBS geliefert
wird. UBS übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung für die absolute Fehlerfreiheit der gelieferten Hard­/Software.
Auch übernimmt UBS keine Gewährleistung dafür, dass die Hard­/
Software in allen Teilen den Vorstellungen des Benutzers entspricht
sowie in allen Anwendungen und Kombinationen mit anderen vom
Benutzer ausgewählten Programmen und Hardware­/Netzkonfigurationen fehlerfrei arbeitet. Bei Mängeln oder Fehlern, welche die
Funktionsfähigkeit beeinträchtigen oder aufheben, hat der Benutzer
deren Benützung zu unterlassen und UBS unverzüglich zu informieren.
12. Preise
Die Preise für die Benützung des Portals und der damit zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sowie für das Überlassen der Legitimationsmittel (inkl. deren Ersatz und Zusatzbestellungen) und der
zugehörigen Hardware sind in einer separaten Preisliste aufgeführt.
Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die vereinbarten Preise werden dem Unternehmen je nach Wahl von UBS
umgehend, monatlich, vierteljährlich oder jährlich belastet. Die von
UBS überlassenen Legitimationsmittel können beim Import im Ausland Zollabgaben und Einfuhrsteuern unterliegen. Daneben können
weitere Gebühren, z.B. Zollabwicklungskommissionen, entstehen.
Da UBS unverzollt liefert, gehen sämtliche Abgaben und Gebühren
im Zusammenhang mit einem Import im Ausland zulasten des Unternehmens.
13. Bankgeheimnis/Datenschutz, Marketing
13.1 Das schweizerische Recht (z.B. bezüglich Bankgeheimnis, Datenschutz) beschränkt sich allein auf schweizerisches Territorium. Somit
verlieren alle ins Ausland gelangenden Daten den Schutz nach
schweizerischem Recht.
13.2 UBS ist ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals
erlangten Daten über das Unternehmen bzw. den Benutzer zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere dürfen UBS selbst
oder durch UBS beauftragte Dritte die genannten Daten auswerten,
daraus Kundenprofile erstellen und sie auch zu Marktforschungszwecken bearbeiten. Dadurch sollen UBS­Kunden eine individuelle
Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen
über UBS­Produkte und ­Dienstleistungen erhalten. Typischerweise
werden folgende Daten bearbeitet: Angaben zum Unternehmen
bzw. Benutzer und Kreditkartenkonto sowie zu den Kartentransak­
tionen und Zusatzleistungen. Das Unternehmen bzw. der Benutzer
kann jederzeit auf Angebote und Informationen über UBS­Produkte
und ­Dienstleistungen verzichten. Der Verzicht ist schriftlich an den
Kundendienst zu richten. Von UBS beauftragte Dritte und deren
Mitarbeiter werden zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutz­
gesetzes verpflichtet.
14. Änderungen der Bestimmungen
UBS behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB,
von allfälligen Zusatzvereinbarungen oder besonderen Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungen vor. Diese werden schriftlich,
elektronisch am Bildschirm (vgl. Ziff. 8), auf dem Zirkularweg oder
auf andere Weise bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen
Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt, auf
jeden Fall aber mit dem nächsten Einsatz der Legitimationsmittel.
15. Kündigung
15.1 Eine Kündigung der Nutzung des Portals mit Wirkung für sämtliche
oder nur einzelne Benutzer kann jederzeit sowohl durch das Unternehmen als auch durch UBS erfolgen.
15.2 Zudem kann jeder Benutzer die Nutzung des Portals mit Wirkung für
sich selbst jederzeit kündigen.
15.3 Nach der Kündigung ist die überlassene Access Card unaufgefordert
und unverzüglich unbrauchbar zu machen und UBS zu retournieren.
UBS bleibt trotz Kündigung berechtigt, sämtliche noch vor Rück­
gabe der Access Card ausgelösten Aufträge rechtsverbindlich
für das Unternehmen zu verarbeiten.
15.4 UBS ist jederzeit berechtigt, einzelne über das Portal angebotene
Dienstleistungen fristlos und ohne Anzeige an das Unternehmen
oder den Benutzer zu kündigen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem
Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich oder
der Ort der kontoführenden Geschäftsstelle. Dies ist zugleich auch der
Erfüllungsort sowie für Benutzer und Unternehmen mit Domizil im
Ausland der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende
gesetzliche Gerichtsstände.
17. Sonstige Bestimmungen
Im Übrigen gelten sowohl die auf der jeweiligen Webseite des Portals
enthaltenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung
als auch die länderspezifischen rechtlichen Hinweise und Restriktionen
sowie die übrigen, seitenspezifischen Informationen und Hinweise.
Diese sind sorgfältig durchzulesen.
Juni 2015
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