Primarschulgemeinde Altnai
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Primarschulgemeinde Altnai
Kindergarten und Primarschule Schulinformationen der Primarschule Altnau für das Schuljahr 2016/17 Liebe Eltern Schon bald geht das Schuljahr 2015/16 wieder dem Ende entgegen und für 15 Kinder beginnt im Sommer der Kindergartenalltag. 18 Kinder werden zusammen mit 24 Zweitklässlern eine unserer zwei 1./2. Klassen besuchen. Für 30 Schülerinnen und Schüler aus den drei 6. Klassen beginnt zudem im Sommer ein neuer Abschnitt, sie wechseln in die Sekundarschule. Neu werden aufgrund der stark sinkenden Schülerzahlen ab Sommer 2016 an der Primarschule nur noch sieben Doppelklassen und zwei Kindergartenabteilungen geführt. Wie jedes Jahr ermöglichen die vorliegenden Schulinformationen einen Überblick über das Schulsystem des Kantons Thurgau und die Organisation unserer Primarschule. Zudem vermitteln sie aktuelle Informationen und kündigen einige geplante Aktivitäten an. Weitere Informationen, das Schulprogramm, den Ferienplan sowie News und Adressen finden Sie auch immer auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch. Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrperson Ihres Kindes oder an die Schulleitung. Mit den besten Wünschen für einen erfolgreiche Abschluss des Schuljahres 2015/16 und für ein erfreuliches Schuljahr 2016/17. Juni 2016 Schulleitung und Schulbehörde Primarschule Altnau Schulsystem Kanton Thurgau Das Bildungs- und Erziehungswesen ist durch das Gesetz über die Volksschule kantonal geregelt. Dieses wurde per 01.01.08 wesentlich erneuert. Das Amt für Volksschule (AV) ist für die organisatorischen, inhaltlichen und pädagogischen Belange des Kindergartens, der Primarschule, der Sekundarschule sowie der Sonder- und Privatschulen zuständig. Sämtliche kantonalen Informationen sind im Internet zu finden unter: www.av.tg.ch Schulgemeinde Die Schulbehörde ist verantwortlich für strategische Entscheide und sie ist das ausführende Organ der Schulgemeinde. Die Mitglieder wurden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für eine Amtsdauer von vier Jahren (bis Sommer 2017) gewählt. Die Schulleitung ist für den operativen Schulbetrieb verantwortlich und wird von der Behörde eingestellt und geführt. Sie ist zuständig für die pädagogische, personelle und administrativ-organisatorische Führung. Schulpflicht Im Schulgesetz ist die Schulpflicht verbindlich geregelt. Gemäss § 37 gilt: § 37 Eintritt in Kindergarten und Primarschule 1 Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten können die Verschiebung des Eintritts um ein Jahr erklären. 2 Aus wichtigen Gründen kann der Eintritt in Kindergarten oder Primarschule um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Schriftliche Verschiebungsmitteilungen für den Kindergarteneintritt müssen bei der Primarschulbehörde bis spätestens 28. Februar eingereicht werden. Besucht ein Kind keine öffentliche Schule, ist der Schulleitung ein alternativer, der Volksschule entsprechender Unterricht, nachzuweisen. Schulaufsicht Die Kantonale Schulaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über den Kindergarten, die Primarschule, die Sekundarschule, die Sonderschulen, die Privatschulen und die private Schulung. Schulinspektorinnen und Schulinspektoren fördern und unterstützen die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Sie überprüfen die Einhaltung der Vorgaben des Kantons. Zugeteilte Schulinspektorin für die PS Altnau: Marie-Theres Dahinden Bahnhofstrasse 16 8590 Romanshorn 071 966 69 69 [email protected] Seite 2 von 16 An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern Auf der Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Eltern» sind für neu nach Altnau ziehende und von hier wegziehende Eltern entsprechende Formulare verfügbar. Bitte diese Formulare möglichst frühzeitig der Schulleitung zukommen lassen. Kindergarten Der Kindergarten bildet eine wichtige Vorbereitungsstufe für die Schule. Der Lehrplan des Kindergartens umfasst eine individuelle Förderung der geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder und unterstützt die Eltern in der Erziehung. Im Februar werden die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder jeweils zu einem Informationsabend im Kindergarten eingeladen. Für Absenzen im Kindergarten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schule (siehe Seite 10). Dauer Der Kindergarten dauert zwei Jahre und bereitet auf die Primarschule vor. Die Primarschule umfasst sechs Jahre und legt die Basis der schulischen Bildung. Sie vermittelt elementare Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen. Die Sekundarschulzeit beträgt drei Jahre. Sie festigt und erweitert das in der Primarschule Gelernte und rundet die Bildung der Volksschule ab. Sie bereitet auf berufliche Ausbildung und weiterführende Schulen vor. Schulqualität Unsere Schule wurde in den vergangenen Monaten zum zweiten Mal nach 2009 vom Kanton evaluiert. Die Ergebnisse liegen im Sommer/Herbst 2016 vor und werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Seit Sommer 2015 ist das neue Qualitätskonzept mit dem Schulprogramm und dem jährlichen QualitätsKreislauf der Primarschule Altnau in Kraft. Auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Werte / Kultur» sind die entsprechenden Dokumente zu finden. Schulentwicklung Der Kanton legt für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest und überprüft deren Erfüllung. Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft sind verpflichtet, ihre Schule ständig weiter zu entwickeln. Die Entwicklungsschwerpunkte der Primarschule Altnau werden von der Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft aus dem Leitbild abgeleitet und jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren geplant und jährlich angepasst. Die Ziele sind in einem Schulprogramm festgehalten. Dieses finden Sie auf unserer Webseite unter «Werte/Kultur». Lehrplan 21 In den kommenden Jahren wird uns vor allem die Einführung Lehrplan 21 bzw. Lehrplan Volksschule Thurgau herausfordern. Die Einführung ist beschlossen. Der Lehrplan Volksschule Thurgau wird nach Auswertung der Vernehmlassung im Herbst 2016 vom Regierungsrat erlassen und tritt per 1. August 2017 in Kraft. Dabei wird er gleichzeitig für alle Schuljahre des Kindergartens und der Primarstufe sowie für die erste Klasse der Sekundarstufe I in Kraft gesetzt. Die beiden letzten Klassen der Sekundarstufe I (3. Zyklus) laufen nach dem alten Lehrplan aus. Seite 3 von 16 Aktivitäten und Besuchsanlässe Schon heute möchten wir Sie auf zwei Anlässe hinweisen: Dezember 2016 Adventsveranstaltung Kindergarten und 1./2. Klassen Freitag, 30.06.2017 Schulschlussveranstaltung / Ende Projektwoche Klassenintern finden immer wieder Aktivitäten statt, zu welchen die Eltern herzlich eingeladen sind. Elternabende, Schulgemeindeversammlungen und sonstige schulische Anlässe (Projektwochen, Theater, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.) sind ebenfalls Möglichkeiten, mit der Schule in Kontakt zu kommen und Informationen zu erhalten. Ein Besuch der Eltern an schulischen Anlässen erfüllt die Kinder mit Stolz und Freude. Über besondere Aktivitäten und Neuerungen werden wir Sie informieren. Allfällige Stundenplanänderungen geben wir frühzeitig bekannt. Eine Jahresübersicht finden Sie auf Seite 15 dieser Schulinformationen und unter www.primarschule-altnau.ch. Schulanlässe Die Teilnahme an den durch die Schule organisierten Schulanlässen, Exkursionen, Schulreisen und Schullagern ist für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Eltern können zu einem Beitrag verpflichtet werden. Während der Mittelstufe finden zwei Klassenlager statt, mindestens eines davon ist ein Schneesportlager. Im März 2017 werden eine 5./6. Klasse und die 4./5. Klasse eine Woche in Lenzerheide/Valbella GR verbringen. Die andere 5./6. Klasse wird 2017 ins Sommerlager nach Sedrun gehen. Bei schulischen Aktivitäten, welche mit dem Velo durchgeführt werden, ist das Helmtragen für alle obligatorisch. Fehlende Helme stellt die Primarschulgemeinde zur Verfügung. In den Schneesportlagern besteht ebenfalls Helmpflicht. Schulbesuche / Elternabende / Standortgespräch Sie dürfen bei ihrem Kind jederzeit einen Schulbesuch abstatten. Falls Sie ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Mindestens einmal pro Schuljahr wird zudem ein Standortgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchgeführt. Es findet in der Regel am Ende des ersten Semesters statt. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des Standortgesprächs. Einladungen zu Standortgesprächen, Elternabenden und weiteren Gesprächen sind im Interesse Ihres Kindes wahrzunehmen. Zusammenarbeit Für eine optimale Förderung des Kindes ist es sehr wichtig, dass Schule und Elternhaus zusammenarbeiten. Gegenseitige Informationen und Unterstützung sollen in wertschätzender Art und Weise gepflegt werden. Dies ist neu auch im Volksschulgesetz festgehalten. (§ 21) Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die Volksschule, namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, soweit dies der schulische Erziehungsund Bildungsauftrag erfordert. Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. Seite 4 von 16 Schulordnung Die Werthaltungen und Erziehungsstile der Familien sind sehr verschiedenartig. Deshalb definiert die Schule Regeln des Zusammenlebens, die während des Schulbetriebs einzuhalten sind. Auf unserer Webseite unter «Eltern» finden Sie zudem unsere Schulordnung. Auch im neuen Schuljahr 2016/17 gelten unsere drei Hauptregeln: Ich trage Sorge zu mir. Ich trage Sorge zu dir. Ich trage Sorge zu den Sachen. In den Klassenzimmern gelten zusätzlich vereinbarte Klassenregeln. Durch Präsenz, Beharrlichkeit und auf der Basis der Beziehungsebene fordern wir die Einhaltung der Regeln ein. Dabei verzichten wir auf einen detaillierten Katalog der Konsequenzen, sondern reagieren situationsbezogen. Die mit dem Smile-Projekt bekannt gegebenen Grundwerte des „sich kennen und grüssen“ werden wir auch im neuen Schuljahr nachhaltig vertiefen und ergänzen. Lückenloser Unterricht Aufgrund von Abwesenheit (Unfall, Krankheit usw.) der Lehrperson fällt der Unterricht nicht aus. Es wird eine kurzfristige Stellvertretung durch eine ausgebildete Lehrperson aus dem bestehenden Lehrkörper oder eine ausgewählte «Springer-Lehrperson» eingesetzt. Bei länger andauerndem oder einem geplanten Ausfall der Klassenlehrperson werden die Eltern informiert. Die Koordination für einen lückenlosen Unterricht obliegt der Schulleitung. Schulbibliothek Die Kinder besuchen in regelmässigen Abständen mit der Klasse die Schulbibliothek. Bücher können drei Wochen ausgeliehen werden. Für verlorene Bücher wird ein Unkostenbetrag von sFr. 20.erhoben. Religionsunterricht Die Verantwortung für die Erteilung des Unterrichts, die Anzahl Lektionen und das Stoffprogramm liegt bei den Landeskirchen. Die Schulgemeinde stellt wenn möglich Unterrichtsräume zur Verfügung. Aufgabenhilfe Für Kinder, welche ihre Hausaufgaben infolge ungünstiger Voraussetzungen nur sporadisch oder gar nicht erledigen können, kann die Anordnung einer Aufgabenhilfe sinnvoll sein. Die Klassenlehrperson stellt der Schulleitung einen Antrag und diese sorgt dafür, dass das betreffende Kind seine Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem ruhigen Ort lösen kann. Es werden auch mehrere Schülerinnen und Schüler in Gruppen zusammengefasst. Es wird ein Unkostenbeitrag bei den Eltern erhoben. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Eltern» die entsprechenden Unterlagen (Konzept und Anmeldeformular). Der Elternbeitrag kann reduziert oder ganz erlassen werden, wenn es die finanzielle Situation der Familie erfordert. Ein schriftlicher Antrag mit den Angaben über die finanziellen Verhältnisse ist hierfür an das Schulpräsidium zu stellen. Seite 5 von 16 Förderangebote Unsere integrativen Förderangebote umfassen Logopädie, Schulische Heilpädagogik (SHP), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Psychomotorik, Ergotherapie und Aufgabenhilfe. Wir verfügen über ein Förderkonzept, das seit 1. Februar 2014 gültig ist und im Frühling 2016 aktualisiert wurde. Darin enthalten sind Ziele, Angebotsstruktur, Prozesse der Erfassung und Abwicklung, Begleitung und Standortbestimmung (siehe Webseite unter «Zusammenarbeit intern»). Die Schulleitung verwaltet, plant und koordiniert die Fördermassnahmen mit allen beteiligten Personen und orientiert sich dabei an den konzeptionellen Vorgaben. Die Organisation der Angebote richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes, sowie nach den personellen und materiellen Möglichkeiten der Schule. Die Förderangebote (exklusiv Aufgabenhilfe und Psychomotorik) werden in der Regel während den ordentlichen Schulzeiten angeboten. Private Förderungen dürfen nicht während den offiziellen Schulzeiten stattfinden. Integration und Kombinierte Einschulungsklasse (ESK) Wir integrieren möglichst alle Schulkinder in den Regelklassen, zum Teil mit individuellen Lernzielanpassungen. Nach dem Kindergarten gehen alle Kinder in die 1. Klasse. Die Primarschule Altnau bietet die Möglichkeit, das Lerntempo zu verlangsamen und die Lernziele der 1. Klasse auf zwei Jahren auszudehnen. Der Start erfolgt in der 1. Regelklasse und es wird während zwei Jahren an individuellen Lernzielen gearbeitet. Danach erfolgt der Übertritt in die 2. Regelklasse. An der Primarschule Altnau führen wir eine sogenannte "kombinierte Einschulungsklasse" (ESK 1 bzw. 2) und ein Übertritt in die ESK 2 ist auch während der 2. Klasse möglich. Voraussetzungen sind wenn möglich das Einverständnis der Eltern bzw. eine Abklärung bei der zuständigen kantonalen Stelle (Schulpsychologie und Schulberatung SPB). Das Konzept finden Sie auf der Webseite unter «Lehren und Lernen» Logopädie Unsere Logopädin fördert die Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten in Absprache mit den Lehrpersonen und Eltern. Sie berät Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und kann auch zu Beratungen und Behandlungen für Kinder im Vorschulalter beigezogen werden. Integrative Förderung (IF) Heilpädagogisch ausgebildete Lehrpersonen (Schulische Heilpädagoginnen SHP) fördern Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten verschiedenster Ausprägung in Verhaltens- und Lernbereichen, aber auch schulisch besonders begabte Kinder. Sie arbeiten in den Klassen, mit Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern und sind ein selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltages. Sie unterstützen und beraten auch die Lehrpersonen und Eltern. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, welche die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrschen, wird ein zusätzlicher, unterstützender Unterricht in deutscher Sprache angeboten. Seite 6 von 16 Unterrichtsgestaltung Die Gestaltung des Unterrichts liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen. Sie sind didaktisch und pädagogisch aus- und weitergebildet. In offenen Lernformen lernen die Kinder häufig in Gruppen oder in selbstständiger Werkstattarbeit. Neben dem gesteuerten wird so auch das eigenverantwortliche, entdeckende und lösungsorientierte Lernen gefördert. Dadurch kann auch ein hohes Mass an Individualisierung erreicht werden. Ein leicht erhöhter Lärmpegel kann zu diesen Lernformen gehören. Durch die Zusammenarbeit in den Stufen-, Arbeits- und Qualitätsgruppen findet ein ressourcenorientierter Austausch unter den Lehrpersonen statt. Fremdsprachen-Unterricht Im Kanton Thurgau wird Englisch ab der 3. Klasse unterrichtet. Französisch lernen die Kinder (noch) ab der 5. Klasse. Mit der Einführung des neuen Lehrplanes 21 im Sommer 2017 sind im Bereich Französisch Änderungen geplant. Für das Erteilen des Fremdsprachenunterrichts in den Fächern Französisch und Englisch ist eine spezielle Qualifikation der Lehrperson nötig. Weil mit dem Fremdsprachenunterricht das Vollpensum einer Klassenlehrperson überschritten würde, werden in der Regel die Fremdsprachen-Lektionen von einer zusätzlichen Fachlehrperson erteilt. Informatik Die Kinder erlangen während des regulären Unterrichts grundlegende Anwenderkompetenzen (mit definierten Standards) im Gebrauch und im Umgang mit dem Computer. Informatik ist jedoch kein separates Schulfach. Unterrichtszeiten Sowohl für Kindergarten wie auch Primarschule gelten am Morgen Blockzeiten. Von Montag bis Freitag sind daher alle Kinder von 08.15 – 11.45 Uhr in der Schule bzw. im Kindergarten. Am Nachmittag kann der Unterricht ab 13.30 oder 14.15 Uhr bis maximal 15.45 Uhr stattfinden. Die Kinder haben an mindestens zwei Nachmittagen Unterricht, einer davon ist der Freitagnachmittag. In der 1. und 2. Klasse wird am Montag- und Dienstagnachmittag in der Regel in Halbklassen unterrichtet. Mittwochund Donnerstagnachmittag ist für alle Kinder schulfrei. Aufsicht über den Schulbetrieb Die Aufsicht über den alltäglichen Schulbetrieb erfolgt durch die Schulleitung. Sie wird unterstützt durch die Schulbehörde. Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Schulunterricht oder Schulbetrieb, so wenden Sie sich zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Als folgende Instanzen stehen Ihnen die Schulleitung und nachfolgend das Schulpräsidium gerne zur Verfügung. Die Schulaufsicht (siehe Seite 2) setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten ihren jeweiligen Auftrag nach kantonalen Vorgaben erfüllen. Seite 7 von 16 Schülerlaufbahnblatt Für jedes Kind wird ein Schülerlaufbahnblatt geführt, in welches die Eltern auf Anfrage Einsicht nehmen können. Bei einem Wegzug wird dieses, zusammen mit dem Zeugnis und allfälligen Berichten, von der Schulleitung an die neue Schule weitergeleitet. Unfallversicherung Es existiert keine Schülerinnen- und Schüler-Unfallversicherung, da die Krankenkassen bei Unfällen in der Grundversicherung den gleichen Versicherungsschutz bieten wie bei Krankheit. Alle Unfälle, auch während der Schule, auf dem Schulweg oder in Klassenlagern müssen demnach von der privaten Krankenkasse abgedeckt werden. Haftpflichtversicherung Die Schule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche von Schülerinnen und Schülern oder vom Schulpersonal während dem Schulbetrieb gegenüber aussen stehenden Drittpersonen verursacht werden. Schäden von Schülerinnen und Schülern gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen oder Schäden, welche Schülerinnen und Schüler an Schulgebäuden oder Schuleinrichtungen verursachen, sind darin nicht gedeckt. Schulärztin Die Schulärztin untersucht die einzuschulenden Kinder vor Schuleintritt im 2. Kindergarten oder im 1. Schuljahr sowie in der 4. oder 5. Klasse über den allgemeinen Gesundheitszustand. Die Kosten gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Schulärztin: Dr. med. Heidrun Stauder Wuhrwiesenstrasse 8 8595 Altnau 071 / 660 16 16 Schulzahnarzt und Zahnprophylaxe Zwei- bis dreimal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler durch eine Fachperson in die Kunst des Zähneputzens eingeführt bzw. weitergebildet. Einmal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Wenn Sie diese Untersuchung nicht wünschen, melden Sie dies bitte der Schulleitung oder der Klassenlehrperson. Bei Fragen über die Schulzahnpflege wenden Sie sich bitte an den Schulpfleger Andreas Meyer. Schulzahnarzt: Mike Weiland, Zahnarzt med. dent Winkelacker 36 8595 Altnau 071 695 38 83 Seite 8 von 16 Läuse Falls in einzelnen Klassen oder an unserer Schule Läuse auftreten sollten, werden wir Sie informieren. Untersuchen Sie dann bitte Ihre Kinder ebenfalls nach Kopfläusen und melden Sie einen allfälligen Befall bei der Schulleitung. Zur Behandlung erhalten Sie Informationen unter www.kopflaus.ch, bei Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. Es ist wichtig, dass die Behandlung gründlich und mehrmals vorgenommen wird. Duschen Ab der 3. Klasse ist das Duschen nach dem Sportunterricht obligatorisch. Nur mit einer schriftlich begründeten Information der Eltern an die Lehrperson können Kinder vom Duschen dispensiert werden. Seh- und Hörfähigkeit Einmal jährlich werden im Kindergarten die Seh- und Hörfähigkeiten der Kinder untersucht. Die Untersuchung erfolgt durch Spezialisten. Die Eltern werden mit einem Formular über die Ergebnisse informiert. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde. Gesundheitsförderung und Prävention Wir legen Wert auf gesunde Ernährung. Geben Sie Ihrem Kind eine sinnvolle Pausenverpflegung mit und achten Sie darauf, dass Ihr Kind erst nach einem ausgiebigen und gesunden Morgenessen zur Schule kommt. Lassen Sie ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung nach einer Erkrankung. Es soll ausgeruht und gesund zur Schule kommen. Der Schulstoff wird entsprechend angepasst und kann nachgeholt werden. Gesundheitsförderung durch mehr Bewegung und gesunde Ernährung ist auch an unserer Schule ein wichtiges Thema. Schulen sollen in Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen gesundheitliche Risikofaktoren vermindern und schützende Faktoren stärken. Dazu gehört u.a. auch die Sexualpädagogik. Die 5. und 6. Klassen werden zu diesem Thema einmal jährlich durch Fachleute der Perspektive Thurgau begleitet. Ferien Feriendaten und die allgemeinen Termine der Schule sind auf Seite 15 ersichtlich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung. Gesuche für Freistellungen unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien werden von der Schulbehörde abgelehnt. Schulareal Das Verlassen des Schulareals ist während der Pause nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem Schulareal ist während der Schulzeit nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die den Unterricht besuchen. Für das ganze Schulareal gilt ein Rauch-, Alkohol- und Kaugummiverbot. Die Pausenaufsicht wird von den Lehrpersonen gewährleistet. In der schulfreien Zeit dürfen die Schulplätze ebenfalls zum Spielen benützt werden. Die Aufsichtspflicht obliegt dann aber den Eltern. Seite 9 von 16 Schulweg Für die Organisation des Schulweges sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Schulkinder kommen zu Fuss in die Schule. Skateboard, Scooter oder Skates bleiben zu Hause. Die Kinder ab der 1. Klasse dürfen mit dem Fahrrad in die Schule kommen, sofern sie mehr als einen Kilometer (Luftlinie) vom Schulhaus entfernt wohnen (siehe Seite 14). Auf unserer Webseite finden sie unter «Eltern» einen Plan, welcher den Kilometerkreis bezeichnet. Für Schäden an Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung. Besprechen Sie das Verhalten auf dem Schulweg und bei allfälligen Vorfällen immer wieder mit Ihrem Kind. So können Verhaltensmuster eingeprägt werden, welche Sicherheit für Eltern und Kind bieten. In der Schule wird das Thema Verkehrssicherheit ebenfalls immer wieder behandelt. Beachten Sie auch die verschiedenen Unterlagen, die wir von Zeit zu Zeit den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause geben. Hilfreiche Broschüren für die Eltern sind auch von der Kantonspolizei erstellt worden und zu finden unter: www.kapo.tg.ch > Verkehrsunterricht. Ab Herbst 2016 gilt an der Primarschule Altnau für alle Schülerinnen und Schüler neu die Pflicht, auf dem Schulweg zwischen Herbst- und Frühlingsferien Leuchtwesten zu tragen. Absenzen Bitte melden Sie Ihr Kind aus Sicherheitsgründen unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrperson ab, wenn es krankheitshalber nicht zur Schule kommen kann. Ansonsten starten wir eine strukturierte Suchaktion. Melden Sie Ihr Kind täglich ab, wenn es krank ist. Geben Sie der Klassenlehrperson noch eine zweite (oder dritte) Telefonnummer bekannt, auf welcher immer jemand der Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen delegierte Aufsichtsperson erreichbar ist. Nur so können wir sicherstellen, dass wir sofort handeln können, wenn ein Kind nicht in der Schule erscheint. Falls die erste Lektion auf dem Stundenplan Religion ist, informieren Sie bitte die Religions- und die Klassenlehrperson und vergessen Sie auch die Abmeldung beim Schüler-Mittagstisch nicht! Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Als entschuldbare Absenzen gelten die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen. Bis zu einem halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Vorhersehbare, über einen halben Tag dauernde Absenzen müssen vorgängig schriftlich von der Schulleitung bewilligt werden. Das Reglement und ein Antragsformular sind auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden. Erziehungsverantwortliche, die ihr Kind ohne ausreichende Entschuldigungsgründe nicht zur Schule schicken, müssen mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Jokertage Ab Schuljahr 2016/17 gibt es an der Primarschule Altnau zwei Jokertage. Die Bestimmungen dazu werden ab Sommer 2016 auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden sein. Musikunterricht Die Primarschule Altnau übernimmt 20% der Kosten des Musikunterrichts Ihres Kindes am privaten Musikunterricht, sofern die Unterrichtskosten nicht höher sind als bei den kantonal anerkannten Musikschulen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Schulpfleger. Das Beitragsformular für Rückerstattungen kann auf unserer Webseite unter «Eltern» heruntergeladen werden. Seite 10 von 16 Sportunterricht Im Sportunterricht sind Turnschuhe (Halle und Aussenbereich) für die Schülerinnen und Schüler der 1.6. Klasse obligatorisch. Die Lehrpersonen entscheiden, ob in einzelnen Turnlektionen auf Turnschuhe verzichtet werden kann. Die Sohlen der Hallen-Turnschuhe werden von der Lehrkraft regelmässig überprüft. Sie dürfen keine Striemen auf dem Hallenboden hinterlassen. Schulfotograf Im Kindergarten und in der 5./6. Klasse werden Fotos von einem Fotografen erstellt. Es besteht kein Kaufzwang. Schüler-Mittagstisch Der Verein Schüler-Mittagstisch Altnau bietet für alle Kindergartenkinder, Primarschüler/innen und Sekundarschüler/innen einen betreuten Mittagstisch an. Der Mittagstisch wird seit August 2014 im Aufenthaltsraum A5 der Sekundarschule durchgeführt. An folgenden Tagen findet der Mittagstisch statt: Montag, Dienstag und Freitag von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. Die Kosten für einen Besuch betragen pro Kind für Mitglieder 12.- sFr. und für Nichtmitglieder 17.- sFr. Bei der Gemeindeverwaltung können sowohl Einzel- als auch Dauerkarten, im VOLG Altnau nur Einzelkarten erworben werden. Die Anmeldung für alle Besuche erfolgt über eine Kurzmitteilung (SMS) auf die Nummer 076 200 74 27 jeweils bis 08.30 Uhr morgens. Für die rechtzeitige Abmeldung infolge Krankheit, Schulreisen usw. sind die Eltern verantwortlich. Für unregelmässige Besuche können Einzelkarten weiterhin im Briefkasten beim Primarschulhaus (Eingang Nord Zwischentrakt) eingeworfen oder im Mittagstisch direkt abgegeben werden. Genauere Informationen über den Mittagstisch sind auch auf der Schulhomepage („Eltern“) und auf der Gemeindehomepage (Vereine) zu finden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Präsidentin des Vereins Schüler-Mittagstisch: Frau Daniela Erny, Tel. 071 690 04 90 Kantonale Dienste Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung SPB des Amtes für Volkschule Kanton Thurgau steht Eltern und Lehrpersonen für Fragen und Abklärungen zur Verfügung. Sie erstellt auch Gutachten, welche für Fragen des Schuleintritts- und Klassenübertrittes notwendig sind. Für Altnau zuständig ist die Regionalstelle Kreuzlingen. Eine Anmeldung findet in Absprache mit den Eltern durch die Klassenlehrperson statt. Der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD betreut und berät Kinder und Familien. Er gehört zu Spital Thurgau AG und ist bei erzieherischen und entwicklungsbedingten Frau-gen eine hilfreiche Ansprechstelle. Die Kontaktaufnahme kann nur durch die Eltern und /oder den Kinderarzt aufgenommen werden. Die Lehrpersonen können mit einbezogen werden. Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Die KESB Kreuzlingen ist für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption, Erwachsenenschutz und Ähnliches zuständig. Seite 11 von 16 Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Schule, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, genügend für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen. Schulbehörde / Schulleitung Ressort Schulpräsident + Behördenmitglied Sekundarschule Schulpfleger Familien und Jugendarbeit/Aktuar/Anlässe/Vorträge Qualitätsmanagement Informatik/Immobilien/Turnanlagen Harry Lüthi-Gantenbein Andreas Meyer Thomas Anderes Madelaine Tunesi Christian Barth Schulleitung Andy Berner Lehrerschaft Klassenlehrpersonen Kindergarten a: Kindergarten b: 1./2. Klasse a: 1./2. Klasse b: 3./4. Klasse a: 3./4. Klasse b: 4./5. Klasse c: 5./6. Klasse a: 5./6. Klasse b: Mirjam Clematide Jsabella Twerenbold Doris Stark Karin Fritsche Sonja Straub Christoph Frehner Bruno Frischknecht (Sommer- Sportferien Lisa Sonderegger) Manuela Carmo Andreas Stricker Fachlehrperson Englisch/Sport: Olivia Bosshart Fachlehrperson Französisch: Annette Auer Teilpensen in den Klassen: Olivia Bosshart / Karin Hess-Ilg / Marion Good Doris Scherb (Kindergarten) Textiles Werken: Schulische Heilpädagogik: Vreni Zogg / Esther Loser Esther Fimmel / Rahel Herren-Fey Logopädie: Danielle Bergenhenegouwen Deutsch als Zweitsprache und übriger Förderunterricht: Rebecca Lösch Aufgabenhilfe: Jeannine Padula Seite 12 von 16 Assistenzpersonen: Sylvia Baettig / Pia Ringenbach / Sonja Schenk Jeannine Padula / Daniela Arndt / Simone Wehner Hauswart: Nunzio Padula (Primarschule) Vreni Stüssi (Kindergarten) Sekretariat (Sekundarschule): Margrit Rutishauser Telefonnummern / Adressen Kindergarten Primarschulhaus, Lehrerzimmer 071 695 25 10 071 695 12 08 Schulleitung Andy Berner 071 695 44 70 schulleitung@primarschule–altnau.ch Bürozeiten während den Schulwochen: Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr (Weitere Termine nur nach Vereinbarung) Schulpräsident Harry Lüthi–Gantenbein Winkelacker 10 071 695 29 18 [email protected] Schulpfleger (Finanzen) Andreas Meyer Seezelgstrasse 26 071 690 02 24 / Fax 071 690 02 25 [email protected] Schulsekretariat (in Sekundarschule) Margit Rutishauser Schulaufsicht Marie-Theres Dahinden Bahnhofstrasse 16 8590 Romanshorn Tel. 071 966 69 69 / Fax 071 966 69 03 [email protected] Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Konstanzerstrasse 11 8280 Kreuzlingen Tel. 058 345 73 10 [email protected] Webseite www.primarschule-altnau.ch Seite 13 von 16 Unerlaubterweise auf dem Schulareal abgestellte Mini-Scooter, Skateboards usw. werden durch den Hauswart eingezogen. Sie müssen bei der Schulleitung abgeholt werden. Leuchtwesten obligatorisch zwischen Herbst- und Frühlingsferien! Seite 14 von 16 Termin- und Ferienplan Schuljahr 2016/17 Monat Termin Anlass Bemerkungen August 16 Mo 15.08. Schuljahresbeginn September 16 Sa 10.Sa 24.09. Fr 09.09. Apfelwochen Altnau CleanUp-Day und Herbstwanderung kombiniert Oktober 16 Samstag, 08.10.2016 bis Sonntag, 23.10.2016 Herbstferien Mo 31.10. Jahrmarkt Kreuzlingen Ganzer Tag schulfrei Do 03.11. Aktion «Pausenmilch» Znünipause Di 15.11. Orientierungsversammlung Budget Do 10.11. Do 24.11. Nationaler Zukunftstag Gemeindeversammlung Budget für 5. + 6. Klassen Im Dezember Adventsveranstaltung Öffentlich (früher Abend) November 16 Dezember 16 Samstag, 24.12.2016 bis Sonntag, 08.01.2017 Weihnachtsferien Samstag, 28.01.2017 bis Sonntag, 05.02.2017 Sportferien Di 21.02. Elternabend neue Kindergartenkinder gemäss Einladung So 26.03.Fr 31.03. Schneesportlager in Lenzerheide/Valbella GR 5./6. Klasse Carmo 4./5. Klasse Frischknecht Januar 17 Februar 17 März 17 April 17 Samstag, 01.04.2017 bis Montag, 17.04.2017 Frühlingsferien Mai 17 Mo 08.05. Orientierungsversammlung Rechnung Mi 17.05. Jahresgemeindeversammlung Rechnung Donnerstag, 25.05.2017 bis Montag, 05.06.2017 Pfingstferien Mi 14.06. Mo 26.06 – Fr 30.06 Fr 30.06. Schnuppermorgen gemäss Einladung Projektwoche Kindergarten bis 6. Klasse Schulschlussfeier öffentlich Juni 17 Juli 17 Samstag, 08.07.2017 bis Sonntag, 13.08.2017 Sommerferien Stand: Juni 2016 Änderungen vorbehalten. Wichtige Änderungen und Zusatztermine werden auf unserer Webseite unter www.primarschule-altnau.ch > News publiziert und rechtzeitig mitgeteilt! Achtung: im September/Oktober/November 2016 finden stufenweise verschiedene ganztägige kantonale Weiterbildungstagungen zum Thema Lehrplan Volksschule Thurgau statt. An solchen Tagen haben die Schülerinnen und Schüler frei. Die Klassenlehrpersonen informieren Schülerinnen, Schülern und Eltern rechtzeitig und individuell. Seite 15 von 16 Clean-Up-Day, Waldweihnacht im Kindergarten, Kunstausstellung Projektnachmittage 3.-6. Klassen, Wintersportlager Sedrun 5./6. Klassen, Projektwoche Kindergarten und 1./2. Klassen, Zmorgebuffet nach der Lesenacht 3./4. Klasse, Arbeit im Schulgarten 1./2. Klasse, auf den Spuren der Steinzeit 3./4. Klassen, Sternenschmuck im Advent. Seite 16 von 16