Primarschulgemeinde Altnai

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Primarschulgemeinde Altnai
Kindergarten und Primarschule
Schulinformationen der Primarschule Altnau
für das Schuljahr 2016/17
Liebe Eltern
Schon bald geht das Schuljahr 2015/16 wieder dem Ende entgegen und für 15 Kinder beginnt im
Sommer der Kindergartenalltag. 18 Kinder werden zusammen mit 24 Zweitklässlern eine unserer zwei
1./2. Klassen besuchen. Für 30 Schülerinnen und Schüler aus den drei 6. Klassen beginnt zudem im
Sommer ein neuer Abschnitt, sie wechseln in die Sekundarschule. Neu werden aufgrund der stark
sinkenden Schülerzahlen ab Sommer 2016 an der Primarschule nur noch sieben Doppelklassen und
zwei Kindergartenabteilungen geführt.
Wie jedes Jahr ermöglichen die vorliegenden Schulinformationen einen Überblick über das
Schulsystem des Kantons Thurgau und die Organisation unserer Primarschule. Zudem vermitteln sie
aktuelle Informationen und kündigen einige geplante Aktivitäten an.
Weitere Informationen, das Schulprogramm, den Ferienplan sowie News und Adressen finden Sie auch
immer auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch.
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrperson Ihres Kindes
oder an die Schulleitung.
Mit den besten Wünschen für einen erfolgreiche Abschluss des Schuljahres 2015/16 und für ein
erfreuliches Schuljahr 2016/17.
Juni 2016
Schulleitung und Schulbehörde Primarschule Altnau
Schulsystem Kanton Thurgau
Das Bildungs- und Erziehungswesen ist durch das Gesetz über die Volksschule kantonal geregelt. Dieses
wurde per 01.01.08 wesentlich erneuert. Das Amt für Volksschule (AV) ist für die organisatorischen,
inhaltlichen und pädagogischen Belange des Kindergartens, der Primarschule, der Sekundarschule sowie der Sonder- und Privatschulen zuständig. Sämtliche kantonalen Informationen sind im
Internet zu finden unter: www.av.tg.ch
Schulgemeinde
Die Schulbehörde ist verantwortlich für strategische Entscheide und sie ist das ausführende Organ der
Schulgemeinde. Die Mitglieder wurden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für eine
Amtsdauer von vier Jahren (bis Sommer 2017) gewählt. Die Schulleitung ist für den operativen
Schulbetrieb verantwortlich und wird von der Behörde eingestellt und geführt. Sie ist zuständig für die
pädagogische, personelle und administrativ-organisatorische Führung.
Schulpflicht
Im Schulgesetz ist die Schulpflicht verbindlich geregelt. Gemäss § 37 gilt:
§ 37
Eintritt in Kindergarten und Primarschule
1
Bei Vollendung des vierten Altersjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten
zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten können die Verschiebung des Eintritts um ein Jahr
erklären.
2
Aus wichtigen Gründen kann der Eintritt in Kindergarten oder Primarschule um ein Jahr vorgezogen
oder hinausgeschoben werden.
Schriftliche Verschiebungsmitteilungen für den Kindergarteneintritt müssen bei der Primarschulbehörde bis spätestens 28. Februar eingereicht werden. Besucht ein Kind keine öffentliche Schule, ist
der Schulleitung ein alternativer, der Volksschule entsprechender Unterricht, nachzuweisen.
Schulaufsicht
Die Kantonale Schulaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über den Kindergarten, die Primarschule, die
Sekundarschule, die Sonderschulen, die Privatschulen und die private Schulung. Schulinspektorinnen
und Schulinspektoren fördern und unterstützen die Schulen in Fragen der Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung. Sie überprüfen die Einhaltung der Vorgaben des Kantons.
Zugeteilte Schulinspektorin für die PS Altnau:
Marie-Theres Dahinden
Bahnhofstrasse 16
8590 Romanshorn
071 966 69 69
[email protected]
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An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern
Auf der Webseite www.primarschule-altnau.ch unter «Eltern» sind für neu nach Altnau ziehende und
von hier wegziehende Eltern entsprechende Formulare verfügbar. Bitte diese Formulare möglichst
frühzeitig der Schulleitung zukommen lassen.
Kindergarten
Der Kindergarten bildet eine wichtige Vorbereitungsstufe für die Schule. Der Lehrplan des
Kindergartens umfasst eine individuelle Förderung der geistigen, musischen und körperlichen
Fähigkeiten der Kinder und unterstützt die Eltern in der Erziehung. Im Februar werden die Eltern der
zukünftigen Kindergartenkinder jeweils zu einem Informationsabend im Kindergarten eingeladen. Für
Absenzen im Kindergarten gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schule (siehe Seite 10).
Dauer
Der Kindergarten dauert zwei Jahre und bereitet auf die Primarschule vor. Die Primarschule umfasst
sechs Jahre und legt die Basis der schulischen Bildung. Sie vermittelt elementare Kenntnisse,
Fertigkeiten und Haltungen. Die Sekundarschulzeit beträgt drei Jahre. Sie festigt und erweitert das in
der Primarschule Gelernte und rundet die Bildung der Volksschule ab. Sie bereitet auf berufliche
Ausbildung und weiterführende Schulen vor.
Schulqualität
Unsere Schule wurde in den vergangenen Monaten zum zweiten Mal nach 2009 vom Kanton evaluiert.
Die Ergebnisse liegen im Sommer/Herbst 2016 vor und werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Seit
Sommer 2015 ist das neue Qualitätskonzept mit dem Schulprogramm und dem jährlichen QualitätsKreislauf der Primarschule Altnau in Kraft. Auf unserer Webseite www.primarschule-altnau.ch unter
«Werte / Kultur» sind die entsprechenden Dokumente zu finden.
Schulentwicklung
Der Kanton legt für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest und überprüft deren Erfüllung.
Schulbehörde, Schulleitung und Lehrerschaft sind verpflichtet, ihre Schule ständig weiter zu
entwickeln. Die Entwicklungsschwerpunkte der Primarschule Altnau werden von der Schulbehörde,
Schulleitung und Lehrerschaft aus dem Leitbild abgeleitet und jeweils für einen Zeitraum von drei
Jahren geplant und jährlich angepasst. Die Ziele sind in einem Schulprogramm festgehalten. Dieses
finden Sie auf unserer Webseite unter «Werte/Kultur».
Lehrplan 21
In den kommenden Jahren wird uns vor allem die Einführung Lehrplan 21 bzw. Lehrplan Volksschule
Thurgau herausfordern. Die Einführung ist beschlossen. Der Lehrplan Volksschule Thurgau wird nach
Auswertung der Vernehmlassung im Herbst 2016 vom Regierungsrat erlassen und tritt per 1. August
2017 in Kraft. Dabei wird er gleichzeitig für alle Schuljahre des Kindergartens und der Primarstufe
sowie für die erste Klasse der Sekundarstufe I in Kraft gesetzt. Die beiden letzten Klassen der
Sekundarstufe I (3. Zyklus) laufen nach dem alten Lehrplan aus.
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Aktivitäten und Besuchsanlässe
Schon heute möchten wir Sie auf zwei Anlässe hinweisen:
Dezember 2016
Adventsveranstaltung Kindergarten und 1./2. Klassen
Freitag, 30.06.2017
Schulschlussveranstaltung / Ende Projektwoche
Klassenintern finden immer wieder Aktivitäten statt, zu welchen die Eltern herzlich eingeladen sind.
Elternabende, Schulgemeindeversammlungen und sonstige schulische Anlässe (Projektwochen,
Theater, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.) sind ebenfalls Möglichkeiten, mit der Schule in
Kontakt zu kommen und Informationen zu erhalten. Ein Besuch der Eltern an schulischen Anlässen
erfüllt die Kinder mit Stolz und Freude. Über besondere Aktivitäten und Neuerungen werden wir Sie
informieren. Allfällige Stundenplanänderungen geben wir frühzeitig bekannt. Eine Jahresübersicht
finden Sie auf Seite 15 dieser Schulinformationen und unter www.primarschule-altnau.ch.
Schulanlässe
Die Teilnahme an den durch die Schule organisierten Schulanlässen, Exkursionen, Schulreisen und
Schullagern ist für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Eltern können zu einem Beitrag
verpflichtet werden. Während der Mittelstufe finden zwei Klassenlager statt, mindestens eines davon
ist ein Schneesportlager. Im März 2017 werden eine 5./6. Klasse und die 4./5. Klasse eine Woche in
Lenzerheide/Valbella GR verbringen. Die andere 5./6. Klasse wird 2017 ins Sommerlager nach Sedrun
gehen. Bei schulischen Aktivitäten, welche mit dem Velo durchgeführt werden, ist das Helmtragen für
alle obligatorisch. Fehlende Helme stellt die Primarschulgemeinde zur Verfügung. In den Schneesportlagern besteht ebenfalls Helmpflicht.
Schulbesuche / Elternabende / Standortgespräch
Sie dürfen bei ihrem Kind jederzeit einen Schulbesuch abstatten. Falls Sie ein Gespräch mit der
Lehrperson wünschen, bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Mindestens
einmal pro Schuljahr wird zudem ein Standortgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchgeführt. Es findet in der Regel am Ende des ersten Semesters statt.
Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des Standortgesprächs. Einladungen zu
Standortgesprächen, Elternabenden und weiteren Gesprächen sind im Interesse Ihres Kindes
wahrzunehmen.
Zusammenarbeit
Für eine optimale Förderung des Kindes ist es sehr wichtig, dass Schule und Elternhaus
zusammenarbeiten. Gegenseitige Informationen und Unterstützung sollen in wertschätzender Art und
Weise gepflegt werden. Dies ist neu auch im Volksschulgesetz festgehalten.
(§ 21) Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die Volksschule,
namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte
Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, soweit dies der schulische Erziehungsund Bildungsauftrag erfordert.
Die Erziehungsberechtigten halten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur
Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und
pünktlich in der Schule erscheinen.
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Schulordnung
Die Werthaltungen und Erziehungsstile der Familien sind sehr verschiedenartig. Deshalb definiert die
Schule Regeln des Zusammenlebens, die während des Schulbetriebs einzuhalten sind. Auf unserer
Webseite unter «Eltern» finden Sie zudem unsere Schulordnung. Auch im neuen Schuljahr 2016/17
gelten unsere drei Hauptregeln:
Ich trage Sorge zu mir. Ich trage Sorge zu dir. Ich trage Sorge zu den Sachen.
In den Klassenzimmern gelten zusätzlich vereinbarte Klassenregeln. Durch Präsenz, Beharrlichkeit und
auf der Basis der Beziehungsebene fordern wir die Einhaltung der Regeln ein. Dabei verzichten wir auf
einen detaillierten Katalog der Konsequenzen, sondern reagieren situationsbezogen. Die mit dem
Smile-Projekt bekannt gegebenen Grundwerte des „sich kennen und grüssen“ werden wir auch im
neuen Schuljahr nachhaltig vertiefen und ergänzen.
Lückenloser Unterricht
Aufgrund von Abwesenheit (Unfall, Krankheit usw.) der Lehrperson fällt der Unterricht nicht aus. Es
wird eine kurzfristige Stellvertretung durch eine ausgebildete Lehrperson aus dem bestehenden
Lehrkörper oder eine ausgewählte «Springer-Lehrperson» eingesetzt. Bei länger andauerndem oder
einem geplanten Ausfall der Klassenlehrperson werden die Eltern informiert. Die Koordination für
einen lückenlosen Unterricht obliegt der Schulleitung.
Schulbibliothek
Die Kinder besuchen in regelmässigen Abständen mit der Klasse die Schulbibliothek. Bücher können
drei Wochen ausgeliehen werden. Für verlorene Bücher wird ein Unkostenbetrag von sFr. 20.erhoben.
Religionsunterricht
Die Verantwortung für die Erteilung des Unterrichts, die Anzahl Lektionen und das Stoffprogramm liegt
bei den Landeskirchen. Die Schulgemeinde stellt wenn möglich Unterrichtsräume zur Verfügung.
Aufgabenhilfe
Für Kinder, welche ihre Hausaufgaben infolge ungünstiger Voraussetzungen nur sporadisch oder gar
nicht erledigen können, kann die Anordnung einer Aufgabenhilfe sinnvoll sein. Die Klassenlehrperson
stellt der Schulleitung einen Antrag und diese sorgt dafür, dass das betreffende Kind seine
Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem ruhigen Ort lösen kann. Es werden
auch mehrere Schülerinnen und Schüler in Gruppen zusammengefasst. Es wird ein Unkostenbeitrag
bei den Eltern erhoben. Auf unserer Webseite finden Sie unter «Eltern» die entsprechenden
Unterlagen (Konzept und Anmeldeformular). Der Elternbeitrag kann reduziert oder ganz erlassen
werden, wenn es die finanzielle Situation der Familie erfordert. Ein schriftlicher Antrag mit den
Angaben über die finanziellen Verhältnisse ist hierfür an das Schulpräsidium zu stellen.
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Förderangebote
Unsere integrativen Förderangebote umfassen Logopädie, Schulische Heilpädagogik (SHP), Deutsch als
Zweitsprache (DaZ), Psychomotorik, Ergotherapie und Aufgabenhilfe. Wir verfügen über ein Förderkonzept, das seit 1. Februar 2014 gültig ist und im Frühling 2016 aktualisiert wurde. Darin enthalten
sind Ziele, Angebotsstruktur, Prozesse der Erfassung und Abwicklung, Begleitung und Standortbestimmung (siehe Webseite unter «Zusammenarbeit intern»). Die Schulleitung verwaltet, plant und
koordiniert die Fördermassnahmen mit allen beteiligten Personen und orientiert sich dabei an den
konzeptionellen Vorgaben. Die Organisation der Angebote richtet sich nach den individuellen
Bedürfnissen des Kindes, sowie nach den personellen und materiellen Möglichkeiten der Schule. Die
Förderangebote (exklusiv Aufgabenhilfe und Psychomotorik) werden in der Regel während den
ordentlichen Schulzeiten angeboten. Private Förderungen dürfen nicht während den offiziellen
Schulzeiten stattfinden.
Integration und Kombinierte Einschulungsklasse (ESK)
Wir integrieren möglichst alle Schulkinder in den Regelklassen, zum Teil mit individuellen
Lernzielanpassungen. Nach dem Kindergarten gehen alle Kinder in die 1. Klasse. Die Primarschule
Altnau bietet die Möglichkeit, das Lerntempo zu verlangsamen und die Lernziele der 1. Klasse auf zwei
Jahren auszudehnen. Der Start erfolgt in der 1. Regelklasse und es wird während zwei Jahren an
individuellen Lernzielen gearbeitet. Danach erfolgt der Übertritt in die 2. Regelklasse. An der
Primarschule Altnau führen wir eine sogenannte "kombinierte Einschulungsklasse" (ESK 1 bzw. 2) und
ein Übertritt in die ESK 2 ist auch während der 2. Klasse möglich. Voraussetzungen sind wenn möglich
das Einverständnis der Eltern bzw. eine Abklärung bei der zuständigen kantonalen Stelle
(Schulpsychologie und Schulberatung SPB). Das Konzept finden Sie auf der Webseite unter «Lehren
und Lernen»
Logopädie
Unsere Logopädin fördert die Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten in Absprache mit den
Lehrpersonen und Eltern. Sie berät Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen und kann auch zu
Beratungen und Behandlungen für Kinder im Vorschulalter beigezogen werden.
Integrative Förderung (IF)
Heilpädagogisch ausgebildete Lehrpersonen (Schulische Heilpädagoginnen SHP) fördern Schülerinnen
und Schüler mit Auffälligkeiten verschiedenster Ausprägung in Verhaltens- und Lernbereichen, aber
auch schulisch besonders begabte Kinder. Sie arbeiten in den Klassen, mit Kleingruppen oder mit
einzelnen Kindern und sind ein selbstverständlicher Bestandteil des Schulalltages. Sie unterstützen und
beraten auch die Lehrpersonen und Eltern.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern, welche die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft
beherrschen, wird ein zusätzlicher, unterstützender Unterricht in deutscher Sprache angeboten.
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Unterrichtsgestaltung
Die Gestaltung des Unterrichts liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen. Sie sind didaktisch und
pädagogisch aus- und weitergebildet. In offenen Lernformen lernen die Kinder häufig in Gruppen oder
in selbstständiger Werkstattarbeit. Neben dem gesteuerten wird so auch das eigenverantwortliche,
entdeckende und lösungsorientierte Lernen gefördert. Dadurch kann auch ein hohes Mass an
Individualisierung erreicht werden. Ein leicht erhöhter Lärmpegel kann zu diesen Lernformen gehören.
Durch die Zusammenarbeit in den Stufen-, Arbeits- und Qualitätsgruppen findet ein ressourcenorientierter Austausch unter den Lehrpersonen statt.
Fremdsprachen-Unterricht
Im Kanton Thurgau wird Englisch ab der 3. Klasse unterrichtet. Französisch lernen die Kinder (noch) ab
der 5. Klasse. Mit der Einführung des neuen Lehrplanes 21 im Sommer 2017 sind im Bereich Französisch
Änderungen geplant. Für das Erteilen des Fremdsprachenunterrichts in den Fächern Französisch und
Englisch ist eine spezielle Qualifikation der Lehrperson nötig. Weil mit dem Fremdsprachenunterricht
das Vollpensum einer Klassenlehrperson überschritten würde, werden in der Regel die Fremdsprachen-Lektionen von einer zusätzlichen Fachlehrperson erteilt.
Informatik
Die Kinder erlangen während des regulären Unterrichts grundlegende Anwenderkompetenzen (mit
definierten Standards) im Gebrauch und im Umgang mit dem Computer. Informatik ist jedoch kein
separates Schulfach.
Unterrichtszeiten
Sowohl für Kindergarten wie auch Primarschule gelten am Morgen Blockzeiten. Von Montag bis Freitag
sind daher alle Kinder von 08.15 – 11.45 Uhr in der Schule bzw. im Kindergarten. Am Nachmittag kann
der Unterricht ab 13.30 oder 14.15 Uhr bis maximal 15.45 Uhr stattfinden. Die Kinder haben an
mindestens zwei Nachmittagen Unterricht, einer davon ist der Freitagnachmittag. In der 1. und 2.
Klasse wird am Montag- und Dienstagnachmittag in der Regel in Halbklassen unterrichtet. Mittwochund Donnerstagnachmittag ist für alle Kinder schulfrei.
Aufsicht über den Schulbetrieb
Die Aufsicht über den alltäglichen Schulbetrieb erfolgt durch die Schulleitung. Sie wird unterstützt
durch die Schulbehörde. Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Schulunterricht oder Schulbetrieb,
so wenden Sie sich zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Als folgende Instanzen stehen Ihnen
die Schulleitung und nachfolgend das Schulpräsidium gerne zur Verfügung. Die Schulaufsicht (siehe
Seite 2) setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten ihren jeweiligen Auftrag nach kantonalen Vorgaben
erfüllen.
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Schülerlaufbahnblatt
Für jedes Kind wird ein Schülerlaufbahnblatt geführt, in welches die Eltern auf Anfrage Einsicht nehmen
können. Bei einem Wegzug wird dieses, zusammen mit dem Zeugnis und allfälligen Berichten, von der
Schulleitung an die neue Schule weitergeleitet.
Unfallversicherung
Es existiert keine Schülerinnen- und Schüler-Unfallversicherung, da die Krankenkassen bei Unfällen in
der Grundversicherung den gleichen Versicherungsschutz bieten wie bei Krankheit. Alle Unfälle, auch
während der Schule, auf dem Schulweg oder in Klassenlagern müssen demnach von der privaten
Krankenkasse abgedeckt werden.
Haftpflichtversicherung
Die Schule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche von Schülerinnen und Schülern oder vom Schulpersonal während dem
Schulbetrieb gegenüber aussen stehenden Drittpersonen verursacht werden. Schäden von Schülerinnen und Schülern gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen oder Schäden, welche Schülerinnen und
Schüler an Schulgebäuden oder Schuleinrichtungen verursachen, sind darin nicht gedeckt.
Schulärztin
Die Schulärztin untersucht die einzuschulenden Kinder vor Schuleintritt im 2. Kindergarten oder im 1.
Schuljahr sowie in der 4. oder 5. Klasse über den allgemeinen Gesundheitszustand. Die Kosten gehen
zu Lasten der Schulgemeinde.
Schulärztin:
Dr. med. Heidrun Stauder
Wuhrwiesenstrasse 8
8595 Altnau
071 / 660 16 16
Schulzahnarzt und Zahnprophylaxe
Zwei- bis dreimal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler durch eine Fachperson in die Kunst des
Zähneputzens eingeführt bzw. weitergebildet. Einmal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler
vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde.
Wenn Sie diese Untersuchung nicht wünschen, melden Sie dies bitte der Schulleitung oder der
Klassenlehrperson. Bei Fragen über die Schulzahnpflege wenden Sie sich bitte an den Schulpfleger
Andreas Meyer.
Schulzahnarzt:
Mike Weiland, Zahnarzt med. dent
Winkelacker 36
8595 Altnau
071 695 38 83
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Läuse
Falls in einzelnen Klassen oder an unserer Schule Läuse auftreten sollten, werden wir Sie informieren.
Untersuchen Sie dann bitte Ihre Kinder ebenfalls nach Kopfläusen und melden Sie einen allfälligen
Befall bei der Schulleitung. Zur Behandlung erhalten Sie Informationen unter www.kopflaus.ch, bei
Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke. Es ist wichtig, dass die Behandlung gründlich und mehrmals
vorgenommen wird.
Duschen
Ab der 3. Klasse ist das Duschen nach dem Sportunterricht obligatorisch. Nur mit einer schriftlich
begründeten Information der Eltern an die Lehrperson können Kinder vom Duschen dispensiert
werden.
Seh- und Hörfähigkeit
Einmal jährlich werden im Kindergarten die Seh- und Hörfähigkeiten der Kinder untersucht. Die
Untersuchung erfolgt durch Spezialisten. Die Eltern werden mit einem Formular über die Ergebnisse
informiert. Die Kosten der Erstuntersuchung gehen zu Lasten der Schulgemeinde.
Gesundheitsförderung und Prävention
Wir legen Wert auf gesunde Ernährung. Geben Sie Ihrem Kind eine sinnvolle Pausenverpflegung mit
und achten Sie darauf, dass Ihr Kind erst nach einem ausgiebigen und gesunden Morgenessen zur
Schule kommt. Lassen Sie ihrem Kind ausreichend Zeit zur Genesung nach einer Erkrankung. Es soll
ausgeruht und gesund zur Schule kommen. Der Schulstoff wird entsprechend angepasst und kann
nachgeholt werden. Gesundheitsförderung durch mehr Bewegung und gesunde Ernährung ist auch an
unserer Schule ein wichtiges Thema.
Schulen sollen in Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen gesundheitliche Risikofaktoren
vermindern und schützende Faktoren stärken. Dazu gehört u.a. auch die Sexualpädagogik. Die 5. und
6. Klassen werden zu diesem Thema einmal jährlich durch Fachleute der Perspektive Thurgau begleitet.
Ferien
Feriendaten und die allgemeinen Termine der Schule sind auf Seite 15 ersichtlich. Für weitere
Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung. Gesuche für Freistellungen unmittelbar
vor oder nach den offiziellen Schulferien werden von der Schulbehörde abgelehnt.
Schulareal
Das Verlassen des Schulareals ist während der Pause nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem Schulareal
ist während der Schulzeit nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die den Unterricht besuchen. Für
das ganze Schulareal gilt ein Rauch-, Alkohol- und Kaugummiverbot. Die Pausenaufsicht wird von den
Lehrpersonen gewährleistet. In der schulfreien Zeit dürfen die Schulplätze ebenfalls zum Spielen
benützt werden. Die Aufsichtspflicht obliegt dann aber den Eltern.
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Schulweg
Für die Organisation des Schulweges sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Schulkinder
kommen zu Fuss in die Schule. Skateboard, Scooter oder Skates bleiben zu Hause. Die Kinder ab der 1.
Klasse dürfen mit dem Fahrrad in die Schule kommen, sofern sie mehr als einen Kilometer (Luftlinie)
vom Schulhaus entfernt wohnen (siehe Seite 14). Auf unserer Webseite finden sie unter «Eltern» einen
Plan, welcher den Kilometerkreis bezeichnet. Für Schäden an Fahrrädern übernimmt die Schule keine
Haftung. Besprechen Sie das Verhalten auf dem Schulweg und bei allfälligen Vorfällen immer wieder
mit Ihrem Kind. So können Verhaltensmuster eingeprägt werden, welche Sicherheit für Eltern und Kind
bieten. In der Schule wird das Thema Verkehrssicherheit ebenfalls immer wieder behandelt. Beachten
Sie auch die verschiedenen Unterlagen, die wir von Zeit zu Zeit den Schülerinnen und Schülern mit nach
Hause geben. Hilfreiche Broschüren für die Eltern sind auch von der Kantonspolizei erstellt worden und
zu finden unter: www.kapo.tg.ch > Verkehrsunterricht.
Ab Herbst 2016 gilt an der Primarschule Altnau für alle Schülerinnen und Schüler neu die Pflicht, auf
dem Schulweg zwischen Herbst- und Frühlingsferien Leuchtwesten zu tragen.
Absenzen
Bitte melden Sie Ihr Kind aus Sicherheitsgründen unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrperson
ab, wenn es krankheitshalber nicht zur Schule kommen kann. Ansonsten starten wir eine strukturierte
Suchaktion. Melden Sie Ihr Kind täglich ab, wenn es krank ist. Geben Sie der Klassenlehrperson noch
eine zweite (oder dritte) Telefonnummer bekannt, auf welcher immer jemand der Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen delegierte Aufsichtsperson erreichbar ist. Nur so können wir
sicherstellen, dass wir sofort handeln können, wenn ein Kind nicht in der Schule erscheint. Falls die
erste Lektion auf dem Stundenplan Religion ist, informieren Sie bitte die Religions- und die
Klassenlehrperson und vergessen Sie auch die Abmeldung beim Schüler-Mittagstisch nicht! Bei
längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Als
entschuldbare Absenzen gelten die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen. Bis zu einem
halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Vorhersehbare, über einen halben Tag dauernde
Absenzen müssen vorgängig schriftlich von der Schulleitung bewilligt werden. Das Reglement und ein
Antragsformular sind auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden. Erziehungsverantwortliche, die
ihr Kind ohne ausreichende Entschuldigungsgründe nicht zur Schule schicken, müssen mit einer
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.
Jokertage
Ab Schuljahr 2016/17 gibt es an der Primarschule Altnau zwei Jokertage. Die Bestimmungen dazu
werden ab Sommer 2016 auf unserer Webseite unter «Eltern» zu finden sein.
Musikunterricht
Die Primarschule Altnau übernimmt 20% der Kosten des Musikunterrichts Ihres Kindes am privaten
Musikunterricht, sofern die Unterrichtskosten nicht höher sind als bei den kantonal anerkannten
Musikschulen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Schulpfleger. Das Beitragsformular für Rückerstattungen kann auf unserer Webseite unter «Eltern» heruntergeladen werden.
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Sportunterricht
Im Sportunterricht sind Turnschuhe (Halle und Aussenbereich) für die Schülerinnen und Schüler der 1.6. Klasse obligatorisch. Die Lehrpersonen entscheiden, ob in einzelnen Turnlektionen auf Turnschuhe
verzichtet werden kann. Die Sohlen der Hallen-Turnschuhe werden von der Lehrkraft regelmässig
überprüft. Sie dürfen keine Striemen auf dem Hallenboden hinterlassen.
Schulfotograf
Im Kindergarten und in der 5./6. Klasse werden Fotos von einem Fotografen erstellt. Es besteht kein
Kaufzwang.
Schüler-Mittagstisch
Der Verein Schüler-Mittagstisch Altnau bietet für alle Kindergartenkinder, Primarschüler/innen und
Sekundarschüler/innen einen betreuten Mittagstisch an. Der Mittagstisch wird seit August 2014 im
Aufenthaltsraum A5 der Sekundarschule durchgeführt. An folgenden Tagen findet der Mittagstisch
statt: Montag, Dienstag und Freitag von 11.45 Uhr bis 13.30 Uhr. Die Kosten für einen Besuch betragen
pro Kind für Mitglieder 12.- sFr. und für Nichtmitglieder 17.- sFr. Bei der Gemeindeverwaltung können
sowohl Einzel- als auch Dauerkarten, im VOLG Altnau nur Einzelkarten erworben werden. Die Anmeldung für alle Besuche erfolgt über eine Kurzmitteilung (SMS) auf die Nummer 076 200 74 27 jeweils
bis 08.30 Uhr morgens. Für die rechtzeitige Abmeldung infolge Krankheit, Schulreisen usw. sind die
Eltern verantwortlich. Für unregelmässige Besuche können Einzelkarten weiterhin im Briefkasten beim
Primarschulhaus (Eingang Nord Zwischentrakt) eingeworfen oder im Mittagstisch direkt abgegeben
werden.
Genauere Informationen über den Mittagstisch sind auch auf der Schulhomepage („Eltern“) und auf
der Gemeindehomepage (Vereine) zu finden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Präsidentin
des Vereins Schüler-Mittagstisch: Frau Daniela Erny, Tel. 071 690 04 90
Kantonale Dienste
Die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung SPB des Amtes für Volkschule Kanton Thurgau steht
Eltern und Lehrpersonen für Fragen und Abklärungen zur Verfügung. Sie erstellt auch Gutachten,
welche für Fragen des Schuleintritts- und Klassenübertrittes notwendig sind. Für Altnau zuständig ist
die Regionalstelle Kreuzlingen. Eine Anmeldung findet in Absprache mit den Eltern durch die
Klassenlehrperson statt.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD betreut und berät Kinder und Familien. Er gehört
zu Spital Thurgau AG und ist bei erzieherischen und entwicklungsbedingten Frau-gen eine hilfreiche
Ansprechstelle. Die Kontaktaufnahme kann nur durch die Eltern und /oder den Kinderarzt
aufgenommen werden. Die Lehrpersonen können mit einbezogen werden.
Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Die KESB Kreuzlingen ist für zahlreiche Aufgaben in den
Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut,
Adoption, Erwachsenenschutz und Ähnliches zuständig.
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Die Abklärungen und behördlichen Massnahmen sollen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger
Personen sicherstellen. Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige,
Nachbarn, Schule, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie
geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein,
beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder
Eltern nicht in der Lage sind, genügend für ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die
Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
Schulbehörde / Schulleitung
Ressort
Schulpräsident + Behördenmitglied Sekundarschule
Schulpfleger
Familien und Jugendarbeit/Aktuar/Anlässe/Vorträge
Qualitätsmanagement
Informatik/Immobilien/Turnanlagen
Harry Lüthi-Gantenbein
Andreas Meyer
Thomas Anderes
Madelaine Tunesi
Christian Barth
Schulleitung
Andy Berner
Lehrerschaft
Klassenlehrpersonen
Kindergarten a:
Kindergarten b:
1./2. Klasse a:
1./2. Klasse b:
3./4. Klasse a:
3./4. Klasse b:
4./5. Klasse c:
5./6. Klasse a:
5./6. Klasse b:
Mirjam Clematide
Jsabella Twerenbold
Doris Stark
Karin Fritsche
Sonja Straub
Christoph Frehner
Bruno Frischknecht (Sommer- Sportferien Lisa Sonderegger)
Manuela Carmo
Andreas Stricker
Fachlehrperson Englisch/Sport:
Olivia Bosshart
Fachlehrperson Französisch:
Annette Auer
Teilpensen in den Klassen:
Olivia Bosshart / Karin Hess-Ilg / Marion Good
Doris Scherb (Kindergarten)
Textiles Werken:
Schulische Heilpädagogik:
Vreni Zogg / Esther Loser
Esther Fimmel / Rahel Herren-Fey
Logopädie:
Danielle Bergenhenegouwen
Deutsch als Zweitsprache
und übriger Förderunterricht:
Rebecca Lösch
Aufgabenhilfe:
Jeannine Padula
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Assistenzpersonen:
Sylvia Baettig / Pia Ringenbach / Sonja Schenk
Jeannine Padula / Daniela Arndt / Simone Wehner
Hauswart:
Nunzio Padula (Primarschule)
Vreni Stüssi (Kindergarten)
Sekretariat (Sekundarschule):
Margrit Rutishauser
Telefonnummern / Adressen
Kindergarten
Primarschulhaus, Lehrerzimmer
071 695 25 10
071 695 12 08
Schulleitung
Andy Berner
071 695 44 70
schulleitung@primarschule–altnau.ch
Bürozeiten während den Schulwochen:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr
(Weitere Termine nur nach Vereinbarung)
Schulpräsident
Harry Lüthi–Gantenbein
Winkelacker 10
071 695 29 18
[email protected]
Schulpfleger (Finanzen)
Andreas Meyer
Seezelgstrasse 26
071 690 02 24 / Fax 071 690 02 25
[email protected]
Schulsekretariat (in Sekundarschule) Margit Rutishauser
Schulaufsicht
Marie-Theres Dahinden
Bahnhofstrasse 16
8590 Romanshorn
Tel. 071 966 69 69 / Fax 071 966 69 03
[email protected]
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Konstanzerstrasse 11
8280 Kreuzlingen
Tel. 058 345 73 10
[email protected]
Webseite
www.primarschule-altnau.ch
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Unerlaubterweise auf dem Schulareal abgestellte Mini-Scooter, Skateboards usw.
werden durch den Hauswart eingezogen. Sie müssen bei der Schulleitung abgeholt
werden. Leuchtwesten obligatorisch zwischen Herbst- und Frühlingsferien!
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Termin- und Ferienplan Schuljahr 2016/17
Monat
Termin
Anlass
Bemerkungen
August 16
Mo 15.08.
Schuljahresbeginn
September 16
Sa 10.Sa 24.09.
Fr 09.09.
Apfelwochen Altnau
CleanUp-Day und Herbstwanderung
kombiniert
Oktober 16
Samstag, 08.10.2016 bis Sonntag, 23.10.2016
Herbstferien
Mo 31.10.
Jahrmarkt Kreuzlingen
Ganzer Tag schulfrei
Do 03.11.
Aktion «Pausenmilch»
Znünipause
Di 15.11.
Orientierungsversammlung Budget
Do 10.11.
Do 24.11.
Nationaler Zukunftstag
Gemeindeversammlung Budget
für 5. + 6. Klassen
Im Dezember
Adventsveranstaltung
Öffentlich (früher Abend)
November 16
Dezember 16
Samstag, 24.12.2016 bis Sonntag, 08.01.2017
Weihnachtsferien
Samstag, 28.01.2017 bis Sonntag, 05.02.2017
Sportferien
Di 21.02.
Elternabend neue Kindergartenkinder
gemäss Einladung
So 26.03.Fr 31.03.
Schneesportlager in Lenzerheide/Valbella GR
5./6. Klasse Carmo
4./5. Klasse Frischknecht
Januar 17
Februar 17
März 17
April 17
Samstag, 01.04.2017 bis Montag, 17.04.2017
Frühlingsferien
Mai 17
Mo 08.05.
Orientierungsversammlung Rechnung
Mi 17.05.
Jahresgemeindeversammlung Rechnung
Donnerstag, 25.05.2017 bis Montag, 05.06.2017
Pfingstferien
Mi 14.06.
Mo 26.06 –
Fr 30.06
Fr 30.06.
Schnuppermorgen
gemäss Einladung
Projektwoche
Kindergarten bis 6. Klasse
Schulschlussfeier
öffentlich
Juni 17
Juli 17
Samstag, 08.07.2017 bis Sonntag, 13.08.2017
Sommerferien
Stand: Juni 2016 Änderungen vorbehalten. Wichtige Änderungen und Zusatztermine werden auf unserer Webseite unter
www.primarschule-altnau.ch > News publiziert und rechtzeitig mitgeteilt!
Achtung: im September/Oktober/November 2016 finden stufenweise verschiedene ganztägige kantonale Weiterbildungstagungen zum Thema Lehrplan Volksschule Thurgau statt. An solchen Tagen haben die Schülerinnen und Schüler
frei. Die Klassenlehrpersonen informieren Schülerinnen, Schülern und Eltern rechtzeitig und individuell.
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Clean-Up-Day, Waldweihnacht im Kindergarten, Kunstausstellung Projektnachmittage 3.-6. Klassen,
Wintersportlager Sedrun 5./6. Klassen, Projektwoche Kindergarten und 1./2. Klassen,
Zmorgebuffet nach der Lesenacht 3./4. Klasse, Arbeit im Schulgarten 1./2. Klasse,
auf den Spuren der Steinzeit 3./4. Klassen, Sternenschmuck im Advent.
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