Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker
Transcrição
Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker
LANDESVERBAND Beitragsordnung des Landesverbandes SAARLÄNDISCHER Beitragsordnung IMKER E.V.des Landesverbandes Saarländisc Beitragsordnung des Landesverbandes Saarländischer Imker mker Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung Jahresbeiträge der Imker esbeiträge der Imker Versicherung Versicherung pro Volk DIB Unfall Grundbeitrag € € Versicherung € Lehrbienenstand ohne ohne Imker 0,30 5,13 Imker ohne0,62 Bienen ohne Jungimker 0,30 DIB pro Volk 5,13 0,62 Werbebeitrag DIB € LSI € KVI Rechtsschutz Unfall Grundbeitrag € € € € ohne ohne ohne ohne ohne 0,26*) 3,58 9,00 1,49 0,30 5,13 0,26 3,58 9,00x ohne ohnex 1,49 0,30 5,13 0,26 x LSI € € DIB LSI Rechtsschut Werbebeitrag DIB KVI Lehrbienenstand ohne ohne € € € € € 3,58 9,00 LehrbienenstandImker ohne ohne*) ohne ohne 0,26 Imker ohne3,58 Bienen 3,58 9,00 Imker *) 9,00 1,49 0,62 0,26 x Jungimker 3,58 ohne ohne Imker ohne Bienen 9,00 x Jungimker ohne ohne 1,49 0,62 0,26 x Neu- und Jungimker Bei Eintritt nach dem Stichtag Versicherung 1.1. des Beitragsjahres Neu- und Jungimker Bei*) Eintritt nach wer demam Stichtag der Beitragsbere Bei Eintritt nach dem Stichtag der Beitragsberechnung (31.3.) in diesem Jahr kostenfrei, aber im OMV melden. Imker ohne Bienen Imker, die als Mitglied *) wer am 1.1. des Beitragsjahres 80 Jahregemeld alt ist u (31.3.) in diesem Jahr kostenfrei, aber *) im OMV melden. wer am 1.1. des Beitragsjahres 80 Jahre alt ist und 25 Jahre Mitglied im DIB ist, ist beim DIB beitragsfrei. Jungimker Imker bis zur Vollendung Imker ohne Bienen Imker, die als Mitglied gemeldet sind, aberdes zur1 ahre Mitglied im DIB ist, Imker ist beim DIBBienen beitragsfrei. ohne Imker, die als Mitglied gemeldet sind, aber zur Zeit keine Bienen halten. Neuimker Wer mit Bienenhaltung beginn Jungimker Imker bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ne Bienen halten. Jungimker Imker bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stichtag ist der 1.1. des Kalenderjahres. InaktiveWer mit Bienenhaltung nicht melden oder entsprechen Neuimker beginnt. g ist der 1.1. des Kalenderjahres. Neuimker Wer mit Bienenhaltung beginnt. Inaktive nicht melden oder entsprechend im OMV kenn Inaktive nicht melden oder entsprechend im OMV kennzeichnen. Die Beiträge für den Deutschen Imkerbund und die Ve en. und ihre ist am werd 9.3.2 Die Beiträge für Die denBeitragsordnung Deutschen Imkerbund undAnwendung die Versicherung Die Beiträge für den Deutschen Imkerbund und die Versicherung werden von diesen festgelegt. Die Höhe des LSI-Beitrages ist am 8.3.2009 beschlossen worden. Eppelborn, den 9.3.2014 ist am 9.3.2014 in der Haup Die Beitragsordnung und ihre Anwendung diesen festgelegt. Die Höhe LSI-Beitrages und ist am 8.3.2009 beschlossen worden.in der Hauptversammlung beschlossen worden. Die des Beitragsordnung ihre Anwendung ist am 9.3.2014 Eppelborn, den 9.3.2014 mlung beschlossen worden. Eppelborn, den 9.3.2014 Neu- und Jungimker (Nieser) (Nieser) Verbandsvorsitzender (Nieser) Verbandsvorsitzender Verbandsvorsitzender