Die Kundenzeitung der ekom21
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Die Kundenzeitung der ekom21
Die Kundenzeitung der ekom21 April 2007 Justizminister besucht ekom21 Liebe Leserinnen und Leser, was wäre die erste Ausgabe unserer Kundenzeitschrift ohne einen Rückblick auf die CeBIT? Wir haben uns in Hannover wieder gemeinsam mit dem Land Hessen präsentiert und auch in diesem Jahr gab es zahlreiche Höhepunkte: Bundesjustizministerin Zypries war bei uns zu Besuch, der hessische Justizminister Banzer hat den elektronischen Rechtsverkehr in owi21 offiziell in Betrieb genommen und erstmals haben wir einen Präsentationsplatz für einen unserer Kunden eingeräumt. Für die Idee „Anwender beraten Anwender“ konnten wir die Stadt Großalmerode gewinnen, die mit ihrem virtuellen Rathaus riesige Resonanz fand. Von Stefan Thomas Der hessische Justizminister Jürgen Banzer war zu Gast in der ekom21-Geschäftsstelle Darmstadt. Banzer informierte sich über den elektronischen Rechtsverkehr bei Ordnungswidrigkeiten. Die Geschäftsführer Bertram Huke und Ulrich Künkel erläuterten die Neuentwicklung, bei der es sich um die bundesweit erste Lösung ihrer Art handelt. Fortsetzung auf Seite 4. „Es war die absolut richtige Entscheidung“ Die Stadt Kassel nutzt das moderne Archivierungsverfahren der ekom21 und führt dies in Kürze beim Einwohnermeldeamt ein. Erfolgreich läuft „DMS-ASP“ bereits bei der Kraftfahrzeugzulassung und im Bereich „Steuern und Abgaben“ der Stadt. Einen umfangreichen CeBIT-Rückblick finden Sie auf den Seiten 2 und 3 dieser Ausgabe. Aber auch sonst hat sich viel bei der ekom21 getan, wie Sie auf den folgenden Seiten feststellen werden. Zum Schluss möchte ich Sie aber noch auf die KOMCOM Süd hinweisen. In Karlsruhe sind wir auf Stand D21 mit neuen und bewährten Produkten vertreten. So zum Beispiel auch mit einem neu entwickelten Verfahren zur Überwachung wassergefährdender Stoffe. Ein Besuch des ekom21-Standes lohnt sich also. Jetzt aber viel Spaß beim Lesen ! Ihre Gabi Göpfert Leiterin Unternehmensbereich Vertrieb/Marketing Unternehmensverbund KGRZ/ekom21 GmbH Geschäftsstelle Darmstadt Bartningstraße 51, 64289 Darmstadt Redaktion: Stefan Thomas Telefon: 06151.704 1181, eMail: [email protected] Wir sprachen mit Klaus Bruchhäuser, Abteilungsleiter Grundbesitzabgaben, über seine Erfahrungen mit dem DMS. Das Interview lesen Sie auf Seite 9 und 10. owi21 wird in Schleswig-Holstein eingesetzt Von Kristina Isberner (Dataport) und Stefan Thomas Am 26. März 2007 wurde zwischen Dataport und der ekom21 GmbH ein Vertrag über den Einsatz des Softwareprogramms „owi21“ in Schleswig-Holstein geschlossen. Neben Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen ist das von der ekom21 entwickelte Verfahren zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nun auch im nördlichsten Bundesland eingesetzt. Fortsetzung auf Seite 10. Rückblende: CeBIT 2007 Von Stefan Thomas Eine durchweg positive Bilanz konnten die beiden Geschäftsführer der ekom21 GmbH, Bertram Huke und Ulrich Künkel, am letzten Messetag der CeBIT ziehen. Nicht nur die Anzahl der Fachbesucher hatte sich erhöht, sondern auch Bundesjustizministerin Zypries und der hessische Justizminister Banzer waren auf dem Stand der ekom21. Einen umfassenden Messe-Rückblick finden Sie auf den Seiten 2 und 3. 2 Rückblende: CeBIT 2007 Von Stefan Thomas Vom 15. bis 21. März 2007 hatte die CeBIT ihre Pforten geöffnet. Die ekom21 war wieder auf dem Gemeinschaftsstand mit dem Land Hessen vertreten. Großalmerode mit dabei Auf Einladung der ekom21 GmbH präsentierte die Stadt Großalmerode während des kompletten Messeverlaufs ihr virtuelles Rathaus. Insgesamt waren 379.000 Fachbesucher in Hannover, was zum Vorjahr eine Steigerung von 14.000 Messegästen bedeutet. Die ekom21 verzeichnete ebenfalls einen stärkeren Besucherandrang, wobei auch die Qualität der Kontakte höher als in den Vorjahren war. Die CeBIT-Präsenz von Großalmerode kam nicht von ungefähr. Dazu Bürgermeister Andreas Nickel: „Als wir damals unser „Virtuelles Rathaus“ mit seinen umfangreichen Informationen und Dienstleistungen für Bürger konzipierten, hat uns die ekom21 von Anfang an unterstützt. Durch das gemeinsame Projekt und die enge Zusammenarbeit wurde die Idee geboren, das virtuelle Rathaus von Großalmerode auch einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen“. Gelungener Auftakt Mit einem „Paukenschlag“ begann der CeBITAuftritt der ekom21 GmbH. Bereits am ersten Tag war hoher Besuch auf dem hessischen Gemeinschaftsstand. Und das hat die Stadt perfekt gemacht: Stefan Möller, IT-Manager von Großalmerode, betreute während der kompletten CeBIT den städtischen Arbeitsplatz - und hatte allerhand zu tun. Das Konzept „Anwender beraten Anwender“ ging auf und das virtuelle Rathaus wurde stark frequentiert. Souverän und fachlich kompetent meisterte Möller die zahlreichen Präsentationen. Kommunaltag auf der CeBIT Fast schon traditionell war der Messe-Montag ganz den Kommunalverwaltungen gewidmet. „Doppik - Praxiserfahrung im Bertram Huke, Elfie Bagda, Ulrich Künkel und Brigitte Zypries (v.l.n.r.) Umstellungsprozess“ lautete die erste Podiumsdiskussion am Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Kommunaltag auf der CeBIT; sie war gleichbesuchte die ekom21, um sich über die zeitig Auftakt einer ganzen Reihe von Neuerungen beim elektronischen Vorträgen und Diskussionsrunden, die die Rechtsverkehr in OWi-Sachen informieren zu ekom21 an diesem Tage hielt. lassen. Hans-Peter Stock, Amtsleiter Zentrale Dienste Die Ministerin begutachtete bereits bei der der Stadt Solms, schilderte sehr eindrucksvoll, CeBIT vor einem Jahr den damaligen Entwicklungsstand von eRV-Owi. In der Zwischenzeit hat sich viel getan und so konnte ekom21-Mitarbeiterin Elfie Bagda viele neue Funktionen präsentieren. wie seine Kommune den Umstellungsprozess erlebt hat. Seit dem 1.1.2007 arbeitet Solms mit der Doppik. „So wie wir es gemacht haben, macht Doppik Spaß“ zeigte sich Stock zufrieden mit der Umstellung und der Zusammenarbeit mit der ekom21. Thomas Becker von der Firma Kommunal Consult, ein Partner der ekom21 GmbH, hob insbesondere die Komplexität der Wertermittlung von Sachanlagegütern hervor. Aus Sicht der ekom21 schilderte Geschäftsführer Bertram Huke den Umstellungsprozess, den die Kommunalverwaltungen in Hessen gehen müssen. Huke bezeichnete die Umstellungswelle als „Herkulesarbeit“; rund 270 Kommunen stellt die ekom21 um. Zu den derzeit laufenden Projekten konnte der Geschäftsführer eine positive Zwischenbilanz aufzeigen. Wilhelm Wecker von der ekom21 verwies auf die Kommunen, die sich noch nicht dem Umstellungsprozess gewidmet haben. Die Zeit bis zum 1.1.2009 sei jetzt ohnehin schon knapp, aber um die Umstellung dennoch meistern zu können, müssten die Vorarbeiten und Entscheidungen nun zügig eingeleitet werden. Praxiserfahrung stand auch bei der zweiten Podiumsdiskussion, „Die elektronische Akte mit owi21“, im Vordergrund. Zunächst stellten Elfie Bagda (ekom21) und Detlef Erdmann (Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel) das Verfahren kurz vor. Besondere Beachtung fand beim fachkundigen Publikum das Einsparpotential von rund 20% bei den Sachkosten. Mehr als 5 Millionen Blatt Papier werden durch den Einsatz von owi21 eingespart. Es entfallen außerdem Transportkosten, Aktendeckel, Lagerkapazität für Akten etc. Durch die Optimierung der Arbeitsabläufe und den Verzicht auf Registraturkräfte konnte außerdem 20% Effizienzgewinn erzielt werden. Brigitte Zypries zeigte sich beeindruckt über die vollständige elektonische Aktenführung, der so genannten „eAkte“. Der elektronische Rechtsverkehr ist in das Ordnungswidrigkeitenverfahren „owi21“ integriert, das von der ekom21 entwickelt wurde. Mit der Einbindung des eRV-Owi stehen nun folgende Funktionalitäten zur Verfügung: Abgabe an die Justiz mit „eAkte“ Empfang des Justizaktenzeichens Nachsendung von Dokumenten In Vorbereitung ist derzeit der „Empfang von Justizentscheidungen“. Über den Entwicklungsstand von owi21 und den elektronischen Rechtsverkehr informierten sich auch Ex-Justizminister und jetziger CDU-Fraktionsvorsitzender im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner, sowie Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei. Ulrich Künkel (Geschäftsführer ekom21), Bürgermeister Andreas Nickel, Stefan Möller (Großalmerode), Bertram Huke (Geschäftsführer ekom21) und Oswin Veith (Aufsichtsratsvorsitzender ekom21) 3 Bei der anschließenden Diskussionsrunde wurden praktische Erfahrungswerte mit owi21 und der elektronischen Akte beleuchtet. Dazu gaben Gabriele Dombois (Leiterin Zentrale Bußgeldstelle), Reinhold Döll (Leiter der Bußgeldstelle Frankfurt am Main) und Olaf Nimmerfroh vom hessischen Justizministerium ihre Erfahrungen an die zahlreichen Zuhörer wieder. Alles in allem konnte Stefan Möller den zahlreichen Zuhörern ein leistungsfähiges und modernes „Virtuelles Rathaus“ präsentieren, das mit seinen umfangreichen Informationen und Dienstleistungen den Bürger zur Verfügung steht - und von diesen auch sehr rege in Anspruch genommen wird. Über „Doppik - Die Einführungsstrategie der Die ekom21 GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Justiz dieses Verfahren entwickelt. Es handelt sich hierbei um die bundesweit erste Lösung dieser Art. Hintergrund ist, dass seit dem 1.4.2005 ist das Justizkommunikationsgesetz in Kraft getreten ist, das die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, Verfahrensdaten und Gabriele Dombois konnte zur Einführung der „eAkte“ berichten „Damit sparen wir täglich den Transport von 200 Kilogramm Papier in der ZBS“. Auch Reinhold Döll bestätigte „Es sind viele Arbeitsschritte erleichtert worden oder sogar entbehrlich geworden“. Zusammenfassend konnte in Frankfurt 20 bis 25% Zeitersparnis erzielt werden. „Die Clearingstelle - Modell Hessen“ lautete der Vortrag von Volker Steinbeck, Fachbereichsleiter eGovernment Frontoffice der ekom21. Seit dem 1. Januar 2007 betreibt das KGRZ Kassel, als öffentliches Rechenzentrum und Teil des Unternehmensverbundes KGRZ/ekom21 GmbH, die Clearingstelle für das Bundesland Hessen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die bundesweite Kommunikation zwischen Meldebehörden nämlich automatisiert. So sieht es die 1. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vor, die den Versand und den Empfang elektronischer Nachrichten zwischen den Meldebehörden regelt. Steinbeck machte in seinem Vortrag sehr anschaulich, welche Abläufe in der elektronischen Kommunikation stattfinden, damit die rund 6.000 Meldeämtern in Deutschland untereinander kommunizieren können. „Möglich wird dies durch den „Online Services Computer Interface“, kurz: OSCI genannt. Dies ist ein Softwarestandard, der bundesweit einheitlich und quasi Kommunikationsgrundlage ist“ erklärte Steinbeck. Praxisnah ging es weiter beim Kommunaltag auf dem ekom21-Stand: Stefan Möller, IT-Manager der Stadt Großalmerode, referierte über das virtuelle Rathaus. Möller schilderte zunächst die Ausgangslage und wie sich das Projekt weiterentwickelte. Neben der Installation leistungsfähiger Hardware war eine neue Software für die Internet-Programmierung notwendig. Kernstück der neuen Internetpräsenz von Großalmerode ist die eGovernment-Suite „eCity21“. Den Bürgern steht dabei ein umfangreicher Formularservice und der umfassende Lebenslagenbereich zur Verfügung. Für tiefer gehende Informationen sind außerdem Rechtsgrundlagen hinterlegt. Zur Verbesserung der Auskunftsfähigkeit hat Großalmerode auch intern neue Softwareprogramme eingesetzt. Für die Archivierung wird beispielsweise das Dokumentenmanagementsystem der ekom21 im Personal-, Finanz- sowie im Pass- und Einwohnerwesen genutzt. Staatsminister Jürgen Banzer, CIO Harald Lemke, Elfie Bagda (ekom21), Geschäftsführer Ulrich Künkel und Olaf Nimmerfroh (Justizministerium) ekom21“ referierte Willhelm Wecker. Die ekom21 hat das so genannte 3-KomponentenEinführungskonzept entwickelt, mit dem der Umstieg auf die Doppik erleichtert wird. Wecker zeigte, wie dieses Modell von der Schulung und individuellen Beratung bis hin zur Einführungsunterstützung für einen punktgenauen Umstieg sorgt. „DMS im ASP-Betrieb - Eine Erfolgsstory“ lautete der Vortrag von Norbert Kluge; unterstützt wurde er dabei von Michael Gertges, Geschäftsführer der Lorenz Orga-Systeme. Das Referat zeigte, wie sich das Dokumentenmanagementsystem der ekom21 entwickelt hat und welche Bereiche für den ASP-Betrieb besonders geeignet sind. DMSASP ist bereits für das Personal-, Finanz-, Einwohner- sowie das Passwesen realisiert. Über „Technikunterstützung beim TVöD“ sprach Klaus-Peter Kreuder. In seinem Referat ging er insbesondere auf die neuen wichtigen Bereiche der Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen und Leistungsentgelte ein. Kreuder gab auch einen Überblick auf das Human Ressource Management (HRMS) und die dementsprechenden Module, wie Personalkosten- und Stellenbewirtschaftung, Personalakte, Seminarverwaltung, Bewerbermanagement sowie Mitarbeiterportal. Stapellauf für eRV-OWi Nachdem owi21 und der integrierte elektronische Rechtsverkehr schon seit Beginn der CeBIT im Mittelpunkt des Interesses stand, war es am 20. März 2007 endlich soweit: Der hessische Justizminister Jürgen Banzer und die beiden ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke und Ulrich Künkel nahmen eRVOwi offiziell in Betrieb. Dokumente medienbruchfrei zwischen den kommunalen und staatlichen Behörden und der Justiz übertragen zu können. Die ekom21 hat in ihrem Ordnungswidrigkeitenverfahren owi21 die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr umgesetzt. Ziel war es, die mehrfache Erfassung von Personen- und Verfahrensdaten zu ersparen sowie den Transport von Papierakten zu vermeiden. Als Basistechnologie für den elektronischen Rechtsverkehr wird die bundeseinheitlich standardisierte XML-Schnittstelle „XJustiz“ verwendet. Dadurch ist ein übergreifender Austausch elektronischer Dokumente und Verfahrensdaten zwischen Bußgeldstellen, der Polizei und der Justiz möglich geworden. Positive Bilanz Eine durchweg positive Bilanz konnten die beiden Geschäftsführer der ekom21 GmbH, Bertram Huke und Ulrich Künkel, am letzten Messetag ziehen. An den vier Arbeitsplätzen eGovernment im Echtbetrieb Ordnungswidrigkeiten Kommunales Finanzwesen eGovernment im Meldewesen herrschte reger Andrang und auch der Kommunaltag mit seinen Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen war durchweg gut besucht. Zum Schluss deshalb ein herzliches „Dankeschön“ an die zahlreichen Messegäste und an das Standteam der ekom21. 4 Justizminister besucht ekom21 Von Stefan Thomas Der hessische Justizminister Jürgen Banzer war am 23. Januar 2007 zu Gast in der ekom21-Geschäftsstelle Darmstadt. Banzer informierte sich über den elektronischen Rechtsverkehr bei Ordnungswidrigkeiten. Die Geschäftsführer Bertram Huke und Ulrich Künkel erläuterten die Neuentwicklung, bei der es sich um die bundesweit erste Lösung ihrer Art handelt. Abgerundet wurde die Informationsveranstaltung durch Vorträge von Olaf Nimmerfroh, Hessisches Ministerium der Justiz, und Gabriele Dombois, Dezernatsleiterin Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel. Die Presse war ebenfalls anwesend: Vier Kamerateams sowie Hörfunkreporter und Journalisten der Tagespresse verfolgten die Veranstaltung und führten anschließend Interviews. „Die Einführung des elektronischen Ordnungswidrigkeitenverfahrens stellt nach der Einrichtung elektronischer Gerichtsbriefkästen einen weiteren Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs in der hessischen Justiz dar“ erklärte Jürgen Banzer. Der Justizminister hob insbesondere die bundesweite Einzigartigkeit dieses Projektes hervor. Die Einsparpotentiale hierbei sind enorm, denn Einsprüche gegen Bußgeldbescheide gehen zunächst an die Staatsanwaltschaft und werden von dort an die zuständigen Amtsgerichte weitergeleitet. Bisher wurden diese Fälle in Papierform auf dem Postweg übersandt und die Personenund Verfahrensdaten mussten von der Justiz nochmals erfasst werden. Allein bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel, werden jährlich rund 500.000 Bußgeldbescheide erlassen. Davon werden pro Jahr mehr als 22.000 Einsprüche zur Entscheidung an die Justiz abgegeben. In all diesen Fällen wurde der komplette Vorgang bislang in Papierform an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht gesandt. Um die Transportwege zu beschleunigen und Mehrfacherfassungen zu vermeiden, wurden im Ordnungswidrigkeitenverfahren der ekom21, owi21, die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und des Justizkommunikationsgesetzes umgesetzt. Dieses Gesetz ist am 1. April 2005 in Kraft getreten und regelt die medienbruchfreie Übertragung von Verfahrensdaten und Dokumenten zwischen den kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Justiz. Als Basistechnologie für den elektronischen Rechtsverkehr wird die bundeseinheitlich standardisierte XML-Schnittstelle „XJustiz“ verwendet. Dadurch ist ein übergreifender Austausch elektronischer Dokumente und Verfahrensdaten zwischen Bußgeldstellen, der Polizei und der Justiz möglich geworden. Was früher mit mühsamem und zeitaufwendigem Transport regelrechter Aktenberge verbunden war, kann nun auf elektronischem Weg erledigt werden, ohne dass Medienbrüche entstehen. eRV-OWi ist zwischenzeitlich so ausgereift, dass es zur CeBIT offiziell freigegeben wurde und in den Echtbetrieb ging. Lesen Sie hierzu unseren separaten CeBIT-Artikel. Was genau ist aber dieser elektronische Rechtsverkehr? Die ekom21 GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Justiz den Prototypen für den „elektronischen Rechtsverkehr in OWi-Sachen“ (eRV-OWi) entwickelt. Damit ist es gelungen, Verwaltungshandlungen effizient und Kosten sparend zu automatisieren. Geschäftsführer Ulrich Künkel, Justizminister Jürgen Banzer und Geschäftsführer Bertram Huke (v.l.n.r.) Serie: Das Web-Impressum (Teil II) Von Olaf Orth Leider erst kurz nach Redaktionsschluss unse- rer letzten Folge (Dezember-Ausgabe 2006) ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlicht worden, die Licht in das Dunkel vieler, teilweise gegensätzlicher Gerichtsentscheidungen und juristischer Artikel der vergangenen Jahr bringt. Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob es zu beanstanden ist, wenn die Anbieterkennzeichnung erst durch mehrere Links von der Startseite aus zu erreichen ist. Dazu hat der BGH nunmehr festgestellt, dass eine „unmittelbare Erreichbarkeit“ im Sinne des § 6 TDG nicht daran scheitert, „dass der Nutzer nicht schon in einem Schritt, sondern erst in zwei Schritten zu den benötigten Informationen gelangt“ (BGH Urteil vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03). In der gleichen Entscheidung hatte der BGH auch Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigten, ob eine Verpflichtung besteht, die nach § 6 TDG geforderte Anbieterkennzeichnung unter der Bezeichnung „Impressum“ vorzuhalten. Dies hat das Gericht verneint. Die Verwendung andere Begriffe soll demnach zulässig sein, wenn und soweit sich diese in den letzten Jahren im Internetverkehr für die geforderten Pflichtangaben erfolgreich durchgesetzt haben. Eine entsprechende Verkehrsdurchsetzung sei zumindest bei den Begriffen „Kontakt“ und „Impressum“ anzunehmen. Aber auch der Gesetzgeber war zwischenzeitlich nicht untätig. Als Bestandteil des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (EIGVG) hat er mit dem neuen Telemediengesetz (TMG) den Bereich der Internetinhalte ab dem 1. März 2007 einer Neuordnung zugeführt (BGBl. I 2007, S. 179). Die bisher im Teledienstegesetz (TDG) geregelten „Teledienste“ und die im Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) verorteten „Mediendienste“ sind unter dem einheitlichen Begriff der Telemedien zusammengefasst worden. Dem neuen Begriff der „Telemedien“ und damit dem TMG - unterfallen nunmehr „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“ die nicht dem Bereich der Telekommunikation oder des Rundfunks zugeordnet sind. Bislang galten für die individuelle Nutzung vorgesehene elektronische Informationsund Kommunikationsdienst als Teledienste, wohingegen an die Allgemeinheit gerichtete, redaktionell gestaltete und zur Meinungsbildung beitragende Inhalte als Mediendienste einzuordnen waren. Diese, der föderalen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund (TDG) und Ländern (MDStV) geschuldete Aufspaltung ist damit fallengelassen worden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die bisherigen Datenschutzvorschriften für Teledienste nach dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) weitgehend wortgleich in das TMG übernommen und mit dem neuen § 6 TMG den Versuch unternommen, durch besondere Informationspflichten der wachsenden SPAM-Flut Herr zu werden. In der nächsten Folge lesen Sie, welche Auswirkungen die erweiterten Auskunftspflichten haben und welche Angaben zu den Pflichtinformationen gehören. 5 Neues Stimmenzählgerät vorgestellt Von Werner Fritzsch Die ekom21 bietet nicht nur Hard- und Software für Ihre Verwaltung - zum Dienstleistungsspektrum gehört ebenfalls die Marktbeobachtung. So auch, wenn es im Bereich Wahlen um den Einsatz neuer Technologien und Stimmenzählgeräte geht. Ein neues Modell solch einer Wahlmaschine stellte die Firma Election Systems & Software Inc. (ES&S) am 1. Februar 2007 in der Geschäftsstelle Gießen vor. Die Firma hat in Amerika über 97.000 Geräte verkauft und möchte ihre Produkte nun auch auf den europäischen Markt bringen. Das von der Firma ES&S vorgestellte Stimmenzählgerät ist zwar noch ein Prototyp, zeigte aber bereits eine beachtliche Leistung. Zur Erlangung der Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig war das Landtags- und Kommunalwahlrecht des Landes BadenWürttemberg implementiert. Das Kommunalwahlrecht Baden-Württemberg gehört zu den kompliziertesten Gesetzen in Deutschland. statt, bei dem das hessische Wahlrecht und seine Besonderheiten behandelt wurden. Dadurch konnte die Firma ES&S eine Fülle von Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen aufnehmen. Nach der praktischen Vorführung der Wahlmaschine fand ein intensives Gespräch Werner Fritzsch eMail: [email protected] Die Projektgruppe Wahlen der ekom21 wird die weitere Entwicklung beobachten und zu gegebener Zeit informieren. Weitere Informationen erhalten Sie von In Deutschland ist zur Zeit nur das Stimmenzählgerät der niederländischen Firma NEDAP zugelassen und bereits bei einigen hessischen Kommunen zum Einsatz gekommen. Während die NEDAP-Geräte eine mechanische Stimmenerfassung mit elektronischer Intelligenz verbinden, arbeiten die von der Firma ES&S entwickelten Wahlmaschinen auf rein elektronischer Basis. Die Projektgruppe Wahlen konnte zu dieser Präsentation den Landeswahlleiter für Hessen, Wolfgang Hannappel, den Hersteller der Wahlsoftware „PC-Wahl", Volker Berninger sowie Vertreter der Wahlämter einiger hessischer Großstädte begrüßen. Geschäftsführer Ulrich Künkel betonte in seiner Begrüßungsrede, dass die ekom21 es als eine ihrer Aufgaben sieht, neue und innovative Produkte auf dem europäischen und internationalen Markt zu finden, zu bewerten und ggf. in das eigene Angebot aufzunehmen. Großes Interesse an der neuen Wahlmaschine (v.l.n.r.): Volker Berninger (Berninger-Software GmbH), Rüdiger Wolf (Wahlamt Stadt Wiesbaden), Ulrich Künkel (Geschäftsführer ekom21), Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel, Helmut Schäfer (Wahlamt Stadt Kassel), Wolfgang Seim (Wahlamt Stadt Marburg), Andreas Millen (Wahlamt Stadt Bad Homburg v.d. Höhe) Informationstag eGovernment Von Stefan Thomas Zum „Informationstag eGovernment“ hatte das Hessische Innenministerium am 20. Februar nach Gießen eingeladen. Die Veranstaltung fand im „Alten Schloss“ statt und richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörden sowie von Kommunalverwaltungen. Als weiteren Vortrag von Seiten der ekom21 sprach Volker Steinbeck über „eGovernment im Meldewesen - Chancen für die Landesbehörden“. Eine begleitende Ausstellung gab den Besuchern die Möglichkeit, die beiden ekom21-Verfahren „Datenpool“ und „owi21“ im Echteinsatz zu erleben. Wie schon zuvor beim Informationstag im Regierungspräsidium Kassel (26. Oktober 2006), war auch die ekom21 vertreten. Geschäftsführer Bertram Huke begrüßte im Namen der ekom21 die zahlreichen Gäste und machte in seiner Ansprache deutlich, dass die ekom21 auch ein Teil des „Konzern Hessen“ sei. Als Beleg dafür verwies Huke auf die gemeinsamen Projekte mit dem Land, wie zum Beispiel den Datenpool Meldewesen, das landesweite Mailsystem, die Clearingstelle für Hessen und die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Dazu passend referierten Elfie Bagda (ekom21) und Andreas Werner (Zentrale Bußgeldstelle, RP Kassel) über „Prozessoptimierung mit owi21“. Geschäftsführer Bertram Huke begrüßte die Besucher im Namen der ekom21 6 Aufsichtsratsvorsitzender wiedergewählt Von Stefan Thomas E indeutiger hätte die Bestätigung nicht ausfallen können: In einer turnusmäßigen Sitzung wurde der Aufsichtsratsvorsitzende der ekom21 einstimmig wiedergewählt. Vorsitzender des Gremiums ist erneut Oswin Veith, Erster Kreisbeigeordneter des Wetteraukreises. Stellvertretender Vorsitzender bleibt Günter Jung, Bürgermeister der Gemeinde Wabern (Schwalm-Eder-Kreis). In seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender hat Oswin Veith maßgeblich die Weichen zum Geschäftserfolg der ekom21 mitgestellt. So wird mittlerweile das selbst entwickelte Ordnungswidrigkeitenverfahren „owi21“ wird nicht nur in Hessen, sondern auch in den Bundesländern BadenWürttemberg, Thüringen und Schleswig- Holstein (Bericht auf Seite 10 in dieser Ausgabe) eingesetzt. Aufsichtsrat und Geschäftsführung konzentrieren sich derzeit verstärkt auf die Einführung der Doppik bei den Kommunen. Cirka 270 Verwaltungen stellt die ekom21 auf die so genannte Doppik bis zum Jahr 2009 um. „Ich freue mich sehr über dieses Vertrauen und nehme die Herausforderung an, den Unternehmensverbund für die Kommunen in Hessen weiterzuentwickeln“, sagte Veith nach seiner Wiederwahl. Erfreut zeigten sich auch die beiden Geschäftsführer der ekom21 GmbH, Bertram Huke und Ulrich Künkel. „Das klare Votum ist eine Anerkennung der bisherigen Leistungen und Erfolge“ kommentiert Bertram Huke das Ergebnis. Ulrich Künkel ergänzt „Getreu dem Leitsatz ´Never change a winning team` kann der Aufsichtsrat seine erfolgreiche Arbeit weiterführen“. Erfolgreicher Geschäftsverlauf Seit Gründung der ekom21 GmbH durch KGRZ und KIV in Hessen im Jahr 2001, hat sich der Geschäftsverlauf positiv entwickelt. In Hessen ist der Unternehmensverbund mittlerweile Marktführer im Bereich der kommunalen Informations- und Kommunikationstechnik. Ulrich Künkel, Günter Jung, Oswin Veith und Bertram Huke pass21 Feldtest erfolgreich gestartet Kassel und Gießen testen die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass Von Sebastian Franz Seit dem 1. März 2007 läuft ein von der Bundesdruckerei betreuter Feldtest in 20 Kommunen in Deutschland, bei dem der neue elektronische Reisepass der zweiten Generation getestet werden soll. Bei den elektronischen Reisepässen der ersten Generation werden biometrische Gesichtsmerkmale auf einem Chip erfasst, bei der zweiten Generation kommen biometrische Merkmale des Fingerabdrucks hinzu. Ein Fingerabdruck des Passinhabers wird mit elektronischen Lesegeräten erfasst, der Bundesdruckerei übermittelt und bei der Passerstellung auf dem Chip gespeichert. Die bundesweite Einführung dieser neuen Pässe ist für den 01.November 2007 geplant. In Hessen wurden die Städte Gießen und Kassel für den Pilotversuch einbezogen. Hierfür wurde die neue, in EWO-Pamela integrierte Biometriesoftware „Pass21“ zur Erfassung der Fingerabdrücke in den Meldeämtern beider Städte durch Mitarbeiter der ekom21 installiert. Die erfolgreiche Einführung der neuen pass21-Programme war nur durch eine aktive Zusammenarbeit der EWO Sachbearbeiter und System-Administratoren der beiden Pilotstädte mit den zuständigen DVFachleuten der ekom21 möglich. Ziel des Feldtests soll es sein, organisatorisch und technisch die Einführung des neuen ePass bei ca. 5.500 Meldebehörden in Deutschland zum 01.November diesen Jahres vorzubereiten und vielleicht noch bestehende Programmschwächen rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Ab sofort werden in Kassel und Gießen bei der Pass Beantragung von jedem Bürger zwei Fingerabdrücke genommen und an die Bundesdruckerei zu Testzwecken übermittelt. Die Fingerabdrücke werden allerdings noch nicht in den entsprechenden Reisepass gespeichert, da dies aus rechtlichen Gründen erst ab dem 01.November 2007 möglich ist. Der Bürger erhält weiterhin einen Reisepass der ersten Generation. Die Bundesdruckerei erhält die Möglichkeit, in Einzelfällen Testpässe mit Fingerabdrücken aus den Feldtestdaten herzustellen. Diese werden jedoch nicht in Umlauf gebracht. Als Aufwandsentschädigung für den Bürger wird die übliche Gebühr für Reisepässe während des Testzeitraumes März bis Juni 2007 in Kassel und Giessen um fünf Euro reduziert. Bislang gab es seitens der Bürger keine Einwände bzgl. der Fingerabdruckerfassung. Die ersten Fingerabdrücke konnten schnell und mit guter Qualität erfasst werden. Der Pilotversuch läuft bis zum 30. Juni 2007. Für weitere Fragen steht Ihnen Sebastian Franz eMail: [email protected] gerne zur Verfügung. 7 Kommunales Finanzwesen stellt sich neu auf Von Wilfrid Nusser Der Unternehmensverbund KGRZ/ekom21 GmbH liefert nicht nur Hard- und Softwarelösungen, sondern bietet seinen Kunden einen Full-Service rund um die Informationstechnologie. Gerade die Umstellung auf das neue kommunale Finanzwesen „newsystem® kommunal“ (nsk) stellt sowohl den Unternehmensverbund als auch die hessischen Verwaltungen vor große Herausforderungen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, finden permanente Überprüfungen statt, ob die dafür erforderlichen Abläufe den Ansprüchen entsprechen oder ob es notwendig wird, organisatorische Veränderungen vorzunehmen. Ziele dieser Umstrukturierungsmaßnahme sind Verbesserung der Kundenbetreuung für produktive nsk-Kunden und der Erreichbarkeit Konzentration des Bereiches, der nsk bei Kunden einführt Schaffung von klaren Zuständigkeiten und Ansprechpartnern Konzentration aller bisher eingesetzten klassischen Finanzwesenverfahren in einem Fachbereich, wodurch ebenfalls die Betreuungsqualität verbessert werden soll Im Rahmen der Umstellung auf IP-Telefonie im Unternehmensverbund wurden für die Kundenbetreuung „Gruppenservicenummern“ geschaffen, die beibehalten werden. Um aber auch die gezielte Ansprache zu ermöglichen, können die Supportmitarbeiter ihre persönlichen Durchwahlnummern bekannt geben. Mit dieser Maßnahme soll der Service konzentriert und Kundenanfragen schnell und zuverlässig beantwortet werden. Wir sind sicher, dass wir mit diesen Änderungen die Effizienz und Effektivität unserer Leistungen, wie sie auch gerade im Umstellungsprozess auf die Doppik erforderlich sind, weiter verbessern werden. Fragen zur Umorganisation beantwortet Ihnen gerne: Wilfrid Nusser eMail: [email protected] Nach der Optimierung des nsk-Rollouts im vergangenen Jahr wurde eine weitere, eingehende Überprüfung der internen Strukturen vorgenommen. Daraus resultierend fiel die Entscheidung, den Unternehmensbereich 4 (Kunden- und Produktmanagement Finanzund Rechnungswesen) neu zu organisieren. Diese Änderung gilt vom 15. März 2007 an. Es wurden vier interne Bereiche und eine Stabsstelle gebildet (s. Grafik); Leiter dieses Unternehmensbereiches ist Hans-Ulrich Theiss. Solms startet mit der Doppik Stadt arbeitet seit 1. Januar mit der Doppik Der 1. Januar 2009 ist ein ganz besonderer Termin für die hessischen Kommunen. Spätestens dann müssen alle Verwaltungen die bisherige Kameralistik gegen die kaufmännische Buchführung ersetzt haben. Die Stadt Solms ist aber schon einen Schritt weiter und arbeitet bereits seit dem 1. Januar 2007 mit der so genannten Doppik (Doppelte Buchführung in Konten). Durch diese frühzeitige Umstellung gehört Solms mit zu den ersten Kommunen in Hessen, die das kamerale Buchungssystem durch die Doppik ersetzen. Dementsprechend zufrieden zeigt sich Bürgermeister Jörg Ludwig: „Alle Kommunen wissen, dass die Doppik kommt, aber die meisten warten bis zum Stichtag. Wir dagegen haben uns ganz bewusst für eine frühzeitige Umstellung entschieden". Dazu war aber ein aufwendiges Auswahlverfahren verschiedener Programme und Hersteller notwendig „Wir haben uns nach intensiver Prüfung für die KIV/ekom21 GmbH entschieden, weil sie mit der Finanzsoftware newsystem® kommunal der Firma INFOMA führend in Hessen ist. Außerdem beziehen wir eine Reihe anderer Softwarelösungen und Dienstleistungen über dieses Rechenzentrum und waren immer zufrieden" so der Bürgermeister weiter. Die KIV/ekom21 GmbH ist der größte Dienstleister in Hessen für kommunale Informationstechnologien, wie deren Geschäftsführer Bertram Huke berichtet. „Mit unserem Finanzwesen newsystem kommunal stellen wir zur Zeit rund 200 Kommunen auf die Doppik um. Das Programm ist dabei ein rein technisches Hilfsmittel - die eigentliche Umstellung muss aber in den Köpfen erfolgen. Bürgermeister Jörg Ludwig (Bildmitte) präsentiert den neuen Haushaltsplan Die Stadt Solms hat frühzeitig erkannt, dass für den Umstellungsprozess von der Kameralistik zur Doppik kaufmännisch qualifiziertes Personal vorhanden sein muss und hat dem entsprechend in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter-/Innen investiert. Alle Mitarbeiter-/Innen der Finanzverwaltung wurden in Kursen der VHS/IHK Wetzlar auf die Buchhaltung vorbereitet. Weitere Mitarbeiter/Innen haben sich bereits erfolgreich zum Bilanzbuchhalter-/In oder Betriebswirt-/In qualifiziert. 8 I m Rahmen eines Referenzprojektes wurde die Umstellung gemeinsam mit der KIV/ekom21 erfolgreich umgesetzt. Fällen wissen wir, dass sogar Nachtragshaushalte aufgestellt und zusätzliches Personal eingestellt werden musste“. Dazu Bürgermeister Ludwig: „Die Investition in die Ausbildung unserer Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit der KIV/ekom21 waren die Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung. Erst danach haben wir uns auf das neue Programm konzentriert“. Während dezentrale Lösungen komplett in der Verantwortung der jeweiligen Kommune liegen, stellt die KIV/ekom21 die technische Infrastruktur und das dafür notwendige Personal zur Verfügung. Neue Programmstände brauchen von der Stadt Solms nicht selbst installiert zu werden, sondern werden vom Rechenzentrum zentral eingespielt. Für die Stadt Solms war es aber auch wichtig, die Umstellungskosten kalkulierbar zu halten. In Zeiten knapper Haushaltskassen ein nicht zu unterschätzender Faktor, wie Bertram Huke zu berichten weiß: „Wir erleben es leider immer wieder, dass die Folgekosten der Umstellung verkannt werden. In einigen Beschaffung und Unterhalt spezifischer Hardware, Einspielen und Tests neuer Programmstände, Schulung und Vorhaltung fachkundigem Personals, Einrichtung von Sicherheitsstandards und Notfallvorsorge das alles sind Folgekosten, die bei einer oberflächlichen Betrachtung meist außer Acht gelassen werden. Der umfangreiche Druck von Bescheiden setzt beispielsweise den Erwerb und Unterhalt von Hochleistungsdruckern voraus. Anders hingegen beim zentralen Betrieb; um den Druck und die Kuvertierung kümmert sich das Rechenzentrum. All diese Dienstleistungen nimmt Solms in Anspruch und sieht sich somit auf der sicheren Seite: „Unser Aufwand ist gering, die Software arbeitet stabil und die Verbindungen zum Rechenzentrum sind sicher“ freut sich Bürgermeister Ludwig. Premiere: Mörfelden-Walldorf zeigt Wahlergebnisse geografisch an Von Susanne Kreuz, Softplan Informatik Um 18 Uhr ist der Stadtverordnetensitzungssaal des Walldorfer Rathauses von Menschen überfüllt. Anlässlich der Bürgermeisterdirektwahl am 11. März 2007 ist hier das Pressezentrum eingerichtet. Es herrscht Spannung: Politiker, Journalisten, interessierte Bürger und natürlich die Kandidaten warten ungeduldig auf die Veröffentlichung der Wahlergebnisse. Lage des Wahlbezirkes und dem Verlesen der zugeordneten Straßen.“, weiß Krüger zu berichten. Wenn am Schluss alle Ergebnisse vorliegen, zeigt Krüger in der digitalen Stadtkarte, welcher Bewerber welchen Wahlbezirk gewonnen hat. Und für die spätere Wahlanalyse ist durch die aussagekräftige, farbige Darstellung der Stimmverteilung in der Karte von MörfeldenWalldorf für jeden auf den ersten Blick erkennbar, wo welcher Kandidat wie viele Stimmen erhalten hat. Parallel zur Präsentation werden die Wahlergebnisse auch auf der städtischen Homepage unter www.moerfelden-walldorf.de veröffentlicht. So kann sich jeder Internetnutzer die absolut und prozenSpannung beim Publikum: Wahl-Map sorgte für die Aha-Effekte tual erreichten Zahlen der verschiedenen Hauptamts- und Wahlleiter Thomas Krüger Bewerber nach Wahlbezirken, dargestellt in präsentiert dem Publikum die Ergebnisse der der Karte von Mörfelden-Walldorf, anzeigen ausgezählten Wahlbezirke live auf einer grolassen. ßen Leinwand. In diesem Jahr kann er sich Dank Wahl-Map erhält der Anwender umgedabei erstmals nicht nur auf die rein tabellarihend alle wichtigen Informationen grafisch sche Darstellung der Wahlergebnisse verlasansprechend aufbereitet. Farbabstufungen sen, sondern auf das neue Programm Wahlveranschaulichen die Stimmverteilung und Map. Feinanalysen zeigen beispielsweise, in welchem Wahlbezirk welcher Kandidat wie stark Umgehend nach der Stimmauszählung fließen vertreten ist. Auswertungen sind nach die Ergebnisse aus PC-Wahl, dem Wahlbezirk als auch nach Kandidat möglich Wahlprogramm der ekom21, direkt in Wahlund nicht nur bei der Ergebnisdarstellung hilfMap, das auf INGRADA basiert. reich, sondern auch zur Wahlanalyse und -vorDiese innovative Idee der Mörfeldenbereitung. Walldorfer Stadtverwaltung wurde gemeinsam mit der ekom21 und der Softplan Informatik Bereits seit 1999 setzt Mörfelden-Walldorf das umgesetzt. Geografische Informationssystem (GIS) „Ein großer Aha-Effekt geht durchs Publikum, INGRADA der Softplan Informatik GmbH wenn neben der Anzeige der absoluten Zahlen erfolgreich ein. Die südhessische Stadt nutzt und Prozentualwerte der jeweiligen es in den Bereichen Stadtplanung, Hoch- und Kandidaten auch die grafische Darstellung des Tiefbau, Bauhof, Stadtwerke, Straßenverbetroffenen Wahlbezirkes erfolgt. Dadurch kehrsbehörde, Gewerbe- und Ordnungsamt entfallen die wiederholten Fragen nach der und in der Verwaltungsführung. Durch den Ausbau zum Online-GIS steht INGRADA nicht nur im Intranet der gesamten Stadtverwaltung zur Verfügung, sondern als wesentlicher Teil des Bürgerservice auch allen Interessierten als Stadtinformationssystem (SIS) auf der städtischen Homepage. Im SIS können Internetanwender raumbezogene Informationen über die öffentlichen Einrichtungen, Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, Hotel und Gastronomie, Apotheken und Ärzte anzeigen sowie zu den Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan, dem Landschaftsplan, zu Gewerbeflächen und zum Abfallkalender einsehen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ingolf Weidl, Softplan Informatik GmbH Telefon: 0641.98 24 60 eMail: [email protected] gerne zur Verfügung. Thomas Krüger bei der Präsentation der Wahlergebnisse 9 „Es war die absolut richtige Entscheidung“ Stadt Kassel nutzt modernes Archivierungsverfahren der ekom21 Für die effiziente Archivierung von Unterlagen ist ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) unerlässlich. Seit einiger Zeit bietet die ekom21 GmbH in Kooperation mit der Lorenz Orga-Systeme GmbH ein DMS auf Großrechner-Basis an. Beim ASP-Betrieb wird der Kunde von der Installation und technischen Administration entlastet, da die komplette Technik im Rechenzentrum der ekom21 gehostet wird. Größere Kommunen oder Kreise betreiben eine solche Archivlösung aber auch in eigener Regie. Zu diesen Kunden gehört auch die Stadt Kassel. Die Stadt Kassel führt in Kürze beim Einwohnermeldeamt die insgesamt dritte Lösung ein; erfolgreich läuft diese schon bei der Kraftfahrzeugzulassung und im Bereich „Steuern und Abgaben“. Wir sprachen mit Klaus Bruchhäuser, Abteilungsleiter Grundbesitzabgaben, über seine Erfahrungen mit dem DMS. Herr Bruchhäuser, wie haben Sie vom DMSAngebot für den Bereich „Steuern und Abgaben“ erfahren? Wir haben uns bereits vor mehreren Jahren mit dem Gedanken „Digitale Archivierung“ beschäftigt. Etwa zeitgleich mit der Projektierung des neuen Finanzwesens in einem Querschnittsamt wurde testweise ein solches Verfahren eingeführt, das sich für unsere Zwecke jedoch aus verschiedenen Gründen nicht 100 %-ig eignete. Über ein Rundschreiben der ekom21 wurden wir auf das dort angebotene Verfahren aufmerksam und konnten uns während eines Workshops abzulösen. Ausschlaggebend war dabei insbesondere die Verbindung mit „newsystem kommunal“ und die direkte Archivierung aller Arbeitsergebnisse aus dem neuen Finanzwesen. Bis Ende 2005 wurde der Schriftverkehr verfilmt und jacketiert – wir konnten dadurch über mehrere Tage nicht auf unsere Vorgänge zugreifen - die Bescheide und die Kontoauszüge erhielten wir als Mikrofiches. In anderen Bereichen mussten noch zusätzlich zum Schriftverkehr Bescheidkopien in Akten abgeheftet werden, die zentral außerhalb des eigentlichen Arbeitsbereichs aufbewahrt wurden, was lange Wege und zusätzlichen zeitlichen Aufwand bedeutete. Auch die Suche in den verfilmten Unterlagen war zeitaufwändig, da die Vorgänge aus unterschiedlichen Unterlagen zusammengestellt werden mussten. Hinzu kam, dass die verfilmten Unterlagen nicht immer in vollem Umfang lesbar waren. Auf die nachträgliche Archivierung der Jacketts und Fiches haben wir jedoch aus Kostengründen verzichtet und die tägliche Arbeit zeigt, dass wir immer weniger darauf zurückgreifen müssen. Die Entscheidung für „2Charta“ wurde nach kurzer Überzeugungsarbeit eigentlich sehr schnell getroffen. Länger gedauert hat die Erarbeitung eines Hardwarekonzepts in unserem Hause, die jedoch durch die Firma Lorenz tatkräftig unterstützt wurde, so dass der rechtzeitigen Einführung nichts im Wege stand. Massiv beeinflusst wurde unsere Entscheidung durch die kompetente Information und Beratung durch die ekom21 und die Firma Lorenz, die ja auch die praktische Arbeit ständig begleiten und uns in allen Belangen unterstützen. Wir haben uns früh entschieden, das Projekt gemeinsam mit der ekom21 zu bewältigen. Sicher ein sehr umfangreiches Projekt. Wie lange lief die Vorbereitungsphase? Uschi Staab (Lorenz Orga-Systeme GmbH), Klaus Bruchhäuser (Stadt Kassel) und ekom21-Mitarbeiter Norbert Kluge (v.l.n.r.) bei der KIV in Gießen bereits ein erstes Bild machen. Die Fragen der Anwender mit den anschließenden Problemlösungen und die sehr anschauliche Präsentation haben uns sehr schnell erkennen lassen, dass dieses Verfahren durchaus in der Lage war unsere bisherige Vollverfilmung – die im Bereich der Grundstücksabgaben und der Hundesteuer bereits seit vielen Jahren betrieben wurde – men. Alles lief Hand in Hand, also ohne störende Zeitverluste. Das trifft auf alle Bereiche zu, auch die notwendige Unterstützung der ekom21 – mit der Zurverfügungstellung der notwendigen Daten – und der Firma Lorenz. Wir hätten gern schon zu Zeiten des Kommunalen Finanzwesens KomFin mit der digitalen Archivierung begonnen. Aufgezeigte Probleme bei der Migration haben dazu geführt, dass wir uns im gesamten Bereich der Steuern und Abgaben entschlossen haben, zeitgleich mit der Einführung von nsk zu beginnen. Wichtig war zunächst die Überzeugungsarbeit bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Da aber die Einführung der Archivierung und des neuen Finanzwesens zusammenfiel, war das im Ergebnis unproblematisch. Inzwischen kann sich wohl niemand mehr vorstellen, zur Verfilmung oder Aktenführung zurückzukehren. Die internen Vorbereitungen bezogen sich ausschließlich auf die Beschaffung der Multifunktionsgeräte, die jedoch in anderen Bereichen schon vorhanden waren, so dass wir uns deren Erfahrungen zu Nutze machen konnten und auch hier keine lange Entscheidungsfindung benötigten. Zeitgleich wurden notwendige Installationen vorgenom- Klaus Bruchhäuser (links) sowie Andre Reger und Marc Hofmann an einem der Arbeitsplätze Die Archivierung der Arbeitsergebnisse aus „newsystem kommunal“ lief reibungslos und ohne zeitliche Verzögerung an. Wir konnten sofort nach der Migration auf die zeitnah erzeugten Bescheide zugreifen, die Zuordnung der gescannten Belege ist ohnehin unproblematisch. Die Schulungen erfolgten vor Ort durch Mitarbeiter der Firma Lorenz. Der Zeitbedarf war gering, die Erläuterungen leicht verständlich, alle anstehenden Fragen wurden sofort beantwortet, so dass die Aufnahme der Arbeiten hätte umgehend erfolgen können. Daran nahmen nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil, die dann Ihr Wissen als Multiplikatoren an alle anderen weitergaben. Die Schulung einer weiteren Abteilung, die erst später mit der Archivierung beginnen konnte, habe ich selbst übernommen. Selbstverständlich achtet man zunächst nicht auf alle Möglichkeiten des Verfahrens, einiges hat auch noch die tägliche Arbeit gebracht. Aber nach kürzester Zeit hatten wir die Arbeitsabläufe so weit optimiert, dass ein reibungsloser Umgang mit dem Verfahren gewährleistet war und die Arbeitsersparnis spürbar wurde. An die Software hatten wir einige zusätzliche Anforderungen, die auch sofort in Angriff genommen wurden, in kleinen Bereichen aber noch durch interne Besonderheiten behindert werden, was aber ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich liegt. 10 Fortsetzung: „Es war die absolut richtige Entscheidung“ Welche Anforderungen waren das? Zunächst ging es vordringlich um die Optimierung des Antwortverhaltens, das war innerhalb kürzerer Zeit gelöst. Weiterhin war hinderlich, dass einmal geöffnete Vorgänge im Verfahrensgang der Zuordnung gescannter Belege immer wieder geschlossen wurden und so nicht mehr sichtbar und zuordnungsfähig waren. Falsche Zuordnungen konnten wir nicht rückgängig machen, und solche Dinge kommen anfänglich, wie man sich unschwer vorstellen kann, häufig vor. Dokumentenbeschreibungen waren zunächst nicht vorhanden, konnten aber sehr schnell erstellt werden. Mit der Umsetzung unserer Wünsche steht uns ein stabiles System zur Verfügung, dass uns in unserer täglichen Arbeit umfassend unterstützt. Wie sieht denn Ihr Arbeitsalltag aus? Die Bearbeitung unserer Abgabenfälle erfordert zwar nicht in allen, aber doch in der überwiegenden Anzahl der Fälle den unmittelbaren Blick in die Akte. Bei vielen Rückfragen von Bürgern geht es um frühere Eingaben und Anträge, eigentlich immer um einen Abgabenbescheid. Nur im DMS ist der Bescheid revisionssicher abgelegt. Auskunftsbereit sind wir ja nur, wenn wir den Gesamtvorgang vor Augen haben. Das wird durch das DMS gewährleistet und das, ohne eine Akte zu holen, zu blättern oder im Datensichtgerät zu suchen. Bei richtiger Verwendung der Dokumentenbeschreibungen ist die effektive Zeitersparnis nur allzu deutlich. DMS-ASP ist in unserem Ablauf gar nicht mehr wegzudenken. Auch andere Abteilungen scannen eigene Vorgänge in unseren Akten, es bestehen gegenseitige Leserechte. Dadurch entfällt die Übersendung von Kopien, also wiederum eine Ersparnis an Zeit und Material. Ihr Resümee? Es war die absolut richtige Entscheidung, DMS-ASP der ekom21 einzusetzen. Zeit- und Arbeitsersparnis, unkomplizierte laufende Betreuung durch die ekom21 und die Firma Lorenz, stabiler Betrieb ohne Ausfallzeiten haben unsere Entscheidung bestätigt. Auch die Akzeptanz durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der früheren Lösung in keiner Weise „nachtrauern“, lässt den richtigen Weg erkennen. Die Zeitersparnis können wir nun für eine bessere Betreuung unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen. Wir können nur jeder Kommune empfehlen, die Arbeitserleichterung von DMS-ASP zu nutzen. Herr Bruchhäuser, vielen Dank für das Gespräch. Impressum Herausgeber: ekom21 GmbH Geschäftsstelle Darmstadt Bartningstraße 51, 64289 Darmstadt Telefon: 06151.7 04 0, Telefax: 06151.7 04 20 30 Redaktion, Satz und Gestaltung: Stefan Thomas, Claus Knobel Layout: Roman Dzwigaj Litho und Druck: ORDAT-TYPOGRAFIK, 35394 Gießen Auflage: 4.000 Exemplare Bildnachweis: ekom21 GmbH, Stefan Thomas, Claus Knobel, Volker Steinbeck, Werner Fritzsch, Armin Merle e-info21 erscheint vierteljährlich und dient ausschließlich der Information. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Nahezu alle Produktbezeichnungen, die in dieser Publikation erwähnt werden, sind gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen und sollten als solche betrachtet werden. Abdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion. e-info21 wird ausschließlich aus umweltfreundlichen Materialien hergestellt. Dazu gehört die Verwendung von 50 % Altpapier, 50 % chlorfreiem Zellstoff und mineralölfreier Druckfarbe. Anschriften Geschäftsstelle Darmstadt 64289 Darmstadt | Bartningstraße 51 Tel.: 06151.7 04 0 | Fax: 06151.7 04 20 30 Geschäftsstelle Gießen 35398 Gießen | Carlo-Mierendorff-Straße 11 Tel.: 0641.98 30 0 | Fax: 0641.98 30 20 20 Geschäftsstelle Kassel 34134 Kassel | Knorrstraße 30 Tel.: 0561.2 04 0 | Fax: 0561.2 04 20 10 Außenstelle Wiesbaden 65195 Wiesbaden | Aarstraße 1 Tel.: 06151.7 04 0 | Fax: 06151.7 04 20 40 Internet: http://www.ekom21.de eMail: [email protected] owi21 wird in Schleswig-Holstein eingesetzt Von Kristina Isberner (Dataport) und Stefan Thomas Am 26. März 2007 wurde zwischen Dataport und der ekom21 GmbH ein Vertrag über den Einsatz des Softwareprogramms „owi21“ in Schleswig-Holstein geschlossen. Das von der ekom21 entwickelte Verfahren zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist somit in vier Bundesländern eingesetzt. Mit owi21 werden nicht nur Verstöße im Straßenverkehr verarbeitet, sondern auch sonstige Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise die illegale Abfallentsorgung. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren basiert auf Web-Technologie und wird bei vollständiger Mandantentrennung zentral für die Nutzer bereitgestellt. Das Verfahren eignet sich deshalb in besonderer Weise für den Betrieb in Rechenzentren. Es stellt nur minimale Anforderungen an die technische Infrastruktur bei den Anwendern selbst. Gerade in Flächenländern mit zahlreichen autonomen Anwendern sind diese Eigenschaften wichtig. Dataport bietet das Verfahren in SchleswigHolstein im Rahmen eines Gesamtdienstleistungspaketes unter der Produktbezeichnung Dataport.OWI an. Neben der Landespolizei als größtem Einzelanwender mit jährlich etwa 600.000 Fällen werden auch zahlreiche kommunale Bußgeldstellen Dataport.OWI nutzen. owi21 wird bereits in Hessen bei rund 280 Kommunen sowie der Zentralen Bußgeldstelle des Landes (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel eingesetzt. Hessenweit werden jährlich mehr als 4,5 Millionen Ordnungswidrigkeitenfälle mit owi21 abgewickelt. Das Verfahren wird außerdem landesweit in Baden-Württemberg und Thüringen genutzt; insgesamt werden in beiden Bundesländern rund 7,5 Millionen Fälle verarbeitet. Vertragsunterzeichnung (v.l.n.r.): Jörg Krüger (Dataport Vorstand), Ulrich Künkel (Geschäftsführer ekom21), Matthias Kammer (Vorstandsvorsitzender Dataport) und Bertram Huke (Geschäftsführer ekom21) Die Vertragsunterzeichnung fand am Rande des 44. Erfahrungsaustauschs des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) in Dresden statt. Seitens der ekom21 unterschrieben die Geschäftsführer Bertram Huke und Ulrich Künkel. Für Dataport unterzeichneten der Vorstandsvorsitzende Matthias Kammer sowie Jörg Krüger, Dataport Vorstand Lösungen.