Was sind Gewerkschaften?
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Was sind Gewerkschaften?
Gewerkschaftskunde GK 1 Martin Bolkovac/Michael Vlastos/Elisabeth Mitter Was sind Gewerkschaften? INHALT Was sind Gewerkschaften? Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht Gegenmacht Schutzfunktion (Genossenschaftsfunktion, p0litische Funktion) Organisation des ÖGB (Der ÖGB und seine Gewerkschaften) Der Reformprozess Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Kampagnen, Bildung, Gewerkschaftspublikationen) Mitbestimmung der Basis Neue Herausforderungen Exkurs: Geschichte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung Kontaktadressen Fernlehrgang 3 5 6 6 20 21 29 31 35 38 44 52 59 Stand: Dezember 2009 Nachdruck: September 2010 Mitgewirkt haben: Werner Drizhal, Michael Niedermair, Peter Drizhal, Herbert Kreuzeder, Christian Zickbauer, Karin Baker, Andreas Brantner, Ilse Reichart, Sonja Freitag, Regina Weinmüller, Michael Neubauer, Gerda Zinniel, Michael Rovina Dieses Skriptum ist für die Verwendung im Rahmen der Bildungsarbeit des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Gewerkschaften und der Kammern für Arbeiter und Angestellte bestimmt. Wie soll mit diesem Skriptum gearbeitet werden? Anmerkungen Zeichenerklärung Frage zum Lernstoff im vorigen Abschnitt (vergleichen Sie Ihre eigene Antwort mit der am Ende des Skriptums ange gebenen). Anmerkungen: Die linke bzw. rechte Spalte jeder Seite dient zur Eintra gung persönlicher Anmerkungen zum Lernstoff. Diese ei genen Notizen sollen, gemeinsam mit den bereits vorgege benen, dem Verständnis und der Wiederholung dienen. Arbeitsanleitung • Lesen Sie zunächst den Text eines Abschnitts aufmerksam durch. • Wiederholen Sie den Inhalt des jeweiligen Abschnittes mit Hilfe der ge druckten und der eigenen Randbemerkungen. • Beantworten Sie die am Ende des Abschnitts gestellten Fragen (möglichst ohne nachzusehen). • Die Antworten auf die jeweiligen Fragen finden Sie am Ende des Skrip tums. • Ist Ihnen die Beantwortung der Fragen noch nicht möglich, ohne im Text nachzusehen, arbeiten Sie den Abschnitt noch einmal durch. • Gehen Sie erst dann zum Studium des nächsten Abschnitts über. • Überprüfen Sie am Ende des Skriptums, ob Sie die hier angeführten Lernziele erreicht haben. Dank Gemeinsam mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ÖGB und der Ge werkschaften, Gewerkschaftsmitgliedern und an Gewerkschaftsthemen in teressierten Nichtmitgliedern haben wir erarbeitet: „Was Sie schon immer über den ÖGB und die Gewerkschaften wissen wollten“. Viel Erfolg beim Lernen! 2 Was sind Gewerkschaften? Anmerkungen „Das Proletariat ist nicht mehr, was es einmal war, doch bedeutet das nicht, das es verschwunden wäre.“ (MICHAEL HARDT/ANTONIO NEGRI) • Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht • Gegenmacht • Schutzfunktion In unserer Gesellschaftsordnung besteht ein grundsätzlicher Interessenge gensatz zwischen Kapital und Arbeit: Die Produktionsmittelbesit zerInnen, KapitalseignerIn nen oder -verwalterInnen haben Interesse daran, das Kapital zu vergrößern oder zumindest zu erhalten. Die Interessen der Arbeitenden zie len darauf ab, ihr Arbeitseinkom men zu erhöhen oder zumindest ihre Kaufkraft zu erhalten und gleichzeitig die Verausgabung ih rer Arbeitskraft zu begrenzen. „Die Arbeitskraft ist also eine Ware, die ihr Besitzer, der Lohnarbei ter, an das Kapital verkauft … Die Arbeitskraft ist also eine Ware, nicht mehr, nicht minder als der Zucker. Die erste misst man mit der Uhr, die andere mit der Waage. KARL MARX Die unterschiedlichen Interessen haben permanent Konflikte zur Folge. KARL MARX sprach von einem „Guerillakrieg zwischen Kapital und Arbeit“. Die Hauptursache des industriellen Konflikts kann in der Kon frontation zwischen einer Gruppe der Gesellschaft, die durch Ei gentumsrechte und Verwaltungsfunktionen über die Produktions mittel bzw. das Kapital verfügt und einer anderen Großgruppe der Gesellschaft, die der ersten Gruppe ihre Arbeitskraft zur Verfü gung stellt, gesehen werden. Karl Marx Die Beziehungen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind durch ein Machtübergewicht der KapitalseignerInnen charakterisiert, wodurch sich diese bei Interessengegensätzen meist durchsetzen können. Es ist also von einer asymmetrischen Machtbeziehung zugunsten der Kapitalseigne rInnen auszugehen: Die ArbeitgeberInnen und KapitalseignerInnen sind in einer stärkeren Position: Je nach Chancen zur Profitmaximierung wird über das Produkt, die Ware, die zu produzieren ist, entschieden, genauso über die Art der Produktionsmittel, der Arbeitsabläufe, die Qualität und die Anzahl der Ar beitskräfte. ArbeitnehmerInnen ArbeitgeberInnen 3 Anmerkungen Die ArbeitnehmerInnen hingegen können ihre Existenz, ihr Überleben, nur dann sichern, wenn den Kapital- und ProduktionsmittelbesitzerInnen ihre Arbeitskraft verkauft wird. Sie sind also zur Gänze abhängig. Die Kapitals eignerInnen und ProduktionsmittelbesitzerInnen verfügen somit nicht nur über die Produktionsmittel, sondern auch über den Menschen. Die Entstehung und der Aufstieg der Gewerkschaftsbewegung vollzog sich aus dem Bedürfnis, die unumschränkte Verfügungs gewalt der KapitalseignerInnen und Produktionsmittelbesitze rInnen über den Menschen einzuschränken. Zur Bildung von Gewerkschaften kam es, als die arbeitenden Menschen gemeinsam versuchten, ihre Verhältnisse zu verbessern. Die Arbeitneh merInnen eines Betriebes sprachen und berieten miteinander und trugen ihr Ansuchen, nachdem sie sich vorher verabredet hatten, der Geschäftslei tung vor. Später weitete sich die Verabredung im eigenen Betrieb zu einer Verabredung mehrerer Betriebe aus. So schlossen sich die arbeitenden Men schen zusammen und bildeten Organisationen. Nun musste nicht mehr je der/jede einzelne ArbeitnehmerIn seine/ihre Arbeitsbedingungen aushan deln. Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeit wurden in steigendem Maße kollektiv vereinbart – von Gewerkschaften. Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern und Ar beitnehmerinnen zur Durchsetzung von Interessen. Das Prinzip der Gewerkschaften ist die Organisation vieler Menschen, also die Massenorganisation. Hierbei vereinigen die Gewerkschaften zwei Ge danken: Solidarität Effektive Interessenwahrung Damit sind Gewerkschaften kein Verein, dessen Zweck im netten Beisam mensein besteht, sondern eine Zweckgemeinschaft zu gegenseitiger Hilfe im gemeinsamen Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung. Wesent lich für eine solche Massenorganisation ist ein gemeinsames Ziel: Hauptziel der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist die Hebung des Lebensstandards aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, obliegen Gewerkschaften folgende Funkti onen: Gestaltungsfunktion Ordnungsmacht Gegenmacht Schutzfunktion 4 Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht In über 150 Jahren gingen die Gewerkschaften einen weiten Weg. Von der Illegalität bis zur staatstragenden Kraft. Heute ist die Gewerkschaftsbewe gung eine Interessenvertretung, deren Notwendigkeit und Nützlichkeit grundsätzlich allgemein anerkannt ist – auch von den Organisationen der früher „bekämpften“ ArbeitgeberInnen, der Bevölkerung und allen poli tischen Parteien. Gestaltungsfunktion Ordnungsmacht Gewerkschaften in Österreich sind im gesamten Entscheidungs prozess der Sozialpartnerschaft beteiligt. Sie bilden einen zen tralen Machtkörper im politischen System und tragen gesamtge sellschaftliche Verantwortung. Als Ordnungsfaktor regulieren Gewerkschaften das Wirtschaftssystem und das gesellschaftliche Zusammenleben. Gewerkschaften sind heute • repräsentative und damit von der Gesetzgebung, den ArbeitgeberInnen und der öffentlichen Meinung anerkannte und • mit öffentlichen Funktionen und Verantwortungen betraute Organisa tionen. Der ÖGB und die Gewerkschaften betrachten sich als eine gestaltende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft. Da sowohl durch die Lohn- und Sozi alpolitik wie auch durch die Wirtschaftspolitik gesellschaftspolitische Be einflussungen und Veränderungen erfolgen, wirkt der ÖGB durch seinen Einfluss auch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Der Sozialstaat und die pluralistische Demokratie sind zu einem großen Teil das Ergebnis der Forderungen der Gewerkschafts bewegung. Moderne Gewerkschaften sind heute durch die Sozialpartnerschaft (siehe unten) in den institutionalisierten Klassenkonflikt eingebunden, der das Spannungsverhältnis zwischen Kapital und Lohnarbeit repräsentiert und bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen ausschließt. Gewerkschaften vermitteln zwischen den Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgrup pen. Entsprechend verfolgen sie ihre Ziele auf zwei Ebenen: ➤➤Als Arbeitsmarktverband suchen sie höhere Einkommen, kürzere Ar beitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen in Verhandlungen mit den Unternehmensvertretungen zu erreichen und in Kollektivverträgen ab zusichern. Dabei können sie kooperativ (als stabilste Form der Interes senvermittlung) vorgehen oder die Mittel des Konflikts (z. B. Streik) an wenden. ➤➤Als politischer Verband beeinflussen sie Staat und Gesetzgebung. Die Gewerkschaften sind ein Teil des gesellschaftlichen Systems der Rege lung von Arbeitsbeziehungen und -bedingungen. Die Gewerkschaft ist eine gesellschaftspolitische Akteurin, die den gesellschaftlichen Wandel und die Arbeitsbeziehungen mit bestimmt, und damit auch wesentlichen Einfluss auf die Zukunft der Welt hat. 5 Gegenmacht Gewerkschaften können in einem Fall zur Stabilisierung eines bestehen den Systems und im anderen Fall zu dessen Veränderung oder Überwin dung beitragen. Als politische Gegenmacht können sie in Konflikt zu der bestehenden Wirtschaftsweise und des damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftlichen Lebens geraten. Auf Grund ihrer Stärke können Gewerk schaften zur Überwindung bestehender Machtverhältnisse ein Wesentliches beitragen. Gegenmacht Die Aufgaben des ÖGB sind in seinen Statuten (§ 3) festgelegt: Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängig keit und Neutralität, sowie zur Wahrung der in der Verfassung verankerten Rechtsstaatlichkeit unseres Landes in einem sozialen Europa, zur Bekämpfung des Faschismus, jeder Reaktion und al ler totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherung des Weltfriedens und der Menschenrechte, sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der ArbeitnehmerInnen Österreichs und zum Einsatz für Gleichstellung von Frauen und Männern berufen und verpflichtet. Schutzfunktion Die Schutzfunktion untergliedert sich in Genossenschaftsfunktion und politische Funktion. Schutzfunktion Genossenschaftsfunktion • ÖGB-Berufsschutz • ÖGB-Solidaritätsversicherung • Rechtsschutzregulativ • Unterstützungsordnung • FlexPower • Sotour-Austria • Mitgliedschaft Genossenschafts funktion Die ersten Gewerkschaften setzten in ihren Formen wie Forderungen die Gesellenzünfte des mittelalterlichen Europas fort. Man traf sich in Schen ken, die gleichermaßen Klub, Versammlungsort und Arbeitsvermittlung waren. Auch in den sozialen Forderungen nach angemessenen Löhnen, Arbeitszeitbegrenzung und Koalitionsrecht konnten die alten Gesellen zünfte als Vorbild dienen. Daneben wurden Kassen geschaffen, welche durch Beiträge die Mittel für die Stunden der größten Not, wie Arbeits losigkeit, Krankheit oder Tod, für die Mitglieder bereitzustellen hatten. Das System der Hilfskassen wurde zur Zelle der proletarischen Solidarität für die hilflosen ArbeitnehmerInnen, deren soziale Lage von einem Zu stand der Abhängigkeit, Unfreiheit und des Ausgebeutetwerdens gekenn zeichnet war. 6 In Österreich, wie nahezu in ganz Europa, hat der Staat im Laufe der Zeit die Fürsorge für Krankheit, Alter, Todesfälle den Gewerkschaften abge nommen, in den USA hingegen tragen heute noch vielfach die Gewerk schaften einen wichtigen Teil dieser Aufgaben. Anmerkungen Gewerkschaften verfolgen eine Genossenschaftsfunktion, in der die gegenseitige Hilfe zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Zen trum steht. Dieser Aspekt ist als Weiterführung der Tradition von Hilfskassen anzusehen, freilich heute in einem eingeschränkteren Rahmen als noch vor hundert Jahren, da der moderne Sozialstaat viele der Hilfskassen unnötig werden ließ (z.B. durch die Arbeits losenversicherung). In Österreich deckt die gesetzliche Sozialversicherung viele Risikobereiche des Lebens ab. Die Unterstützungs- und Versicherungsleistungen des ÖGB an seine Mitglieder sollen als Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Vorkommnisse in Beruf und Freizeit dienen. Es sollen „Lücken im System“ gestopft werden. ÖGB-Berufsschutz Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, für die der Dienstgeber nicht haftet. Der Berufsschutz gilt für alle aktiven Mitglieder, die mehr als sechs Monate ÖGB-Mitglied sind. • Versicherungsschutz bis zu 75.000 € bei fahrlässig verursachten Per sonen- oder Sachschäden einer dritten Person. • Versicherungsschutz bis zu 15.000 € für Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlitten wurden. Hilfe gibt es auch bei Mobbing: Ein angespanntes Arbeitsklima und überlastete MitarbeiterInnen bieten einen guten Nährboden für Mobbing am Arbeitsplatz. Die Opfer werden von Kollegen und Kolleginnen ausgegrenzt, verleum det oder beschimpft. Man spricht von Mobbing, wenn solche Attacken oftmalig und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Das ÖGB-Beratungszentrum bzw. die Mobbingberatungsstellen der Landesorganisationen und der Gewerkschaften bieten kompetente Beratungen an (siehe Kontaktadressen!). In einigen Betrieben ist es den Betriebsräten gelungen, eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing durchzusetzen. ÖGB-Berufsschutz ÖGB-Solidaritätsversicherung Von der Solidaritätsversicherung können alle Personen, die mindestens drei Jahre lang Mitglied sind, profitieren. Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (egal ob durch Freizeit oder Berufstätigkeit verursacht) von mindestens 4 Tagen wird ein Spitaltagegeld bezahlt. Bei freizeitunfall bedingter Invalidität oder Todesfolge kommen je nach Dauer der Mit gliedschaft Geldleistungen und/oder Begräbniskostenbeiträge zur Aus zahlung. Für GÖD-, GdG-, vida- und GPF-PensionistInnen gibt es darüber hinaus eine Ablebens-Risiko-Versicherung. ÖGB-Solidaritäts versicherung 7 • Spitaltagegeld: 4 € ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindes tens vier Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 € (= 77 Tage) • Invaliditätsversicherung: bei einer Mitgliedschaft von drei bis zehn Jahren: bei einer Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren: bei einer Mitgliedschaft über 25 Jahre: 3.200 € 4.800 € 6.400 € • Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen: Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren: Mitgliedschaft über 25 Jahre: 800 € 1.000 € 1.200 € • Begräbniskostenbeitrags-Versicherung: Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: Mitgliedschaft über 10 bis 20 Jahren: Mitgliedschaft über 20 bis 30 Jahren: Mitgliedschaft über 30 Jahre: • Ablebens-Risikoversicherung: Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren: Mitgliedschaft über 10 bis 25 Jahren: Mitgliedschaft über 25 Jahre: 150 € 160 € 170 € 180 € 875 € 1.310 € 1.745 € Rechtsschutzregulativ Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienst verhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmit telbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden. Bei Bedarf wird kostenlos ein/eine RechtsvertreterIn zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren, Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze übernommen. Ein Antrag ist bei der zuständigen Gewerkschaft, egal ob mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen. Unterstützungsordnung Um ein umfassendes Leistungsangebot zu ermöglichen, bietet der ÖGB seinen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen auch • Streik- und Aussperrungsunterstützung • Gemaßregeltenunterstützung • Arbeitslosenunterstützung Unterstützungs ordnung Gewerkschaften bieten darüber hinaus weitere Leistungen an, wie z. B. Beratung in Mietrechtsfragen, Unterstützung für Diplomarbeiten und Dissertationen, MigrantenInnenberatung, verbilligte Karten für Theater und andere Veranstaltungen. 8 FlexPower Anmerkungen Bereits ein Drittel der Beschäftigten in Österreich arbeitet in einem Arbeitsverhältnis, das von einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung mit sozialer Absicherung ziemlich abweicht. Solche Beschäftigungs verhältnisse werden im Allgemeinen als „atypische Beschäftigungs verhältnisse“ bezeichnet. Um eine bessere soziale und arbeits rechtliche Stellung der Betroffenen zu erreichen, bietet der ÖGB eine Reihe von Leistungen für Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige an. Im Kampf um mehr Rechte für atypisch Beschäftigte konnten laufend klei ne Erfolge erzielt werden. Ein großer Schritt erfolgte mit 1.1. 2008 durch die sozialrechtliche Gleichstellung der Freien DienstnehmerInnen mit den regulären ArbeitnehmerInnen. Das bedeutet, dass freie Dienstneh merInnen numehr auch Anspruch auf Krankengeld und einkommensab hängiges Wochengeld haben, sowie in die Arbeitslosenversicherung ein bezogen sind. Um die unzureichende Absicherung der WerkvertragsnehmerInnen/ Neue Selbstständigen abzumildern, hat der ÖGB eine Zusatzversiche rung für ÖGB-Mitglieder entwickelt: FlexPower. • Mit FlexPower sind die Betroffenen krankengeld- und unfallversichert. • Die Tarife liegen um 20 bis 30 % unter den Prämien einer gleichartigen Privatversicherung. • Die Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung kann kos tenlos in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bietet der ÖGB Erstberatungen im Bereich Vertrags-, Steuerund Sozialrecht für alle interessierten Mitglieder und Nichtmitglieder an. Die Leistungen im Detail: • Krankengeld: Krankengeld bis zu 80% des Durchschnittseinkommens (abhängig von der Höhe der Beiträge) ab dem 8. bzw. 15. Tag der krank heits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit • Unfallversicherung: lebenslange Rente in der Höhe von 1.000 € monat lich bei unfallbedingter Invalidität von mehr als 50%, Sofortschutz in der Höhe von 3.634 € bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mehr als drei Wochen Sotour-Austria Eine Mitgliedschaft beim ÖGB bietet auch Vergünstigungen bei Urlaubsrei sen und Top-Reiseangebote zu allen Jahreszeiten, so z. B. im Seehotel Haf nersee oder im Feriendorf Ossiacher See. Sotour-Austria Mitgliedschaft Wie werde ich Mitglied? Formulare für die ÖGB-Mitgliedsanmeldung können telefonisch bei der zuständigen Gewerkschaft bzw. der ÖGB-Zentrale angefordert oder unter http://www.oegb.at downgeloadet und ausgedruckt werden. Diese For Mitgliedschaft 9 Anmerkungen mulare können dann ausgefüllt, unterschrieben und per Post an die zustän dige Gewerkschaft retourniert werden. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Monatlich ein Prozent des Brutto-Lohns oder -Gehalts. Auch Arbeitslose, StudentenInnen und PensionistenInnen können zu einem verminderten Beitrag ÖGB-Mitglied werden/bleiben (zuständig bleibt die Gewerkschaft der letzten Erwerbstätigkeit oder, im Falle der Studierenden, jene Gewerk schaft, die dem beruflichen Wunsch entspricht). Was passiert mit den Beiträgen der Mitglieder? Jedes Mitglied des ÖGB hat das Recht, über die Verwendung seiner Beiträ ge und über die Leistungen ausführlich informiert zu werden. Deshalb präsentiert der ÖGB jedes Jahr eine umfassende Leistungsbilanz, veröffent licht Mitgliederstatistiken und legt einen detaillierten Finanzbericht vor. Politische Funktion • Einflussnahme auf die Staatstätigkeit m Lobbyismus • Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der Unternehmerinteressen m Kollektivverträge m Sozialpartnerschaft • Das „duale Mitbestimmungsmodell“ • Organisierter Arbeitskonflikt m Streik m Demonstrationen Politische Funktion Gewerkschaften gehen einer politischen Funktion nach, indem sie als kollektive Macht der organisierten Arbeit, als Kampfverband, die Arbeitnehmerinteressen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen versuchen. In Österreich beeinflusst der ÖGB die gesamte Sozial- und Wirtschafts politik, um zu verhindern, dass z.B. die in der Lohn- und Sozialpolitik erzielten Ergebnisse durch Gegenmaßnahmen der selbstständig Wirt schaftstreibenden oder durch wirtschaftspolitische Maßnahmen einer Regierung zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen korrigiert werden. Im Wesentlichen versuchen Gewerkschaften in Österreich ihre Forderungen auf vier Ebenen durchzusetzen: ➤➤Einflussnahme auf die Staatstätigkeit ➤➤Vereinbarungen mit den RepräsentantenInnen der Unternehmerinteres sen ➤➤„Duales Mitbestimmungsmodell“ ➤➤Organisierter Arbeitskonflikt Einflussnahme auf die Staatstätigkeit In Österreich verfügen der ÖGB und die Gewerkschaften über Einfluss im Bereich der Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative): Einflussnahme auf die Staatstätigkeit 10 • Aus einem Naheverhältnis zu den Parteien, weil alle ÖGB-Fraktionen durch ihnen nahe stehende Parteien im Parlament vertreten sind. • Auf Grund der Delegierung von ArbeitnehmervertreternInnen in die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirkt der ÖGB auch an der staatlichen Rechtssprechung mit. • Darüber hinaus sind praktisch alle Funktionäre und Funktionärinnen der Arbeiterkammern von den Gewerkschaften gestellt und die den Arbeiterkammern zukommenden Mitwirkungsrechte sind de facto Ein flusschancen des ÖGB. Die Arbeiterkammern besitzen z. B. das Recht der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und wirken als Vertretung der ArbeitnehmerInnen in zahlreichen paritätischen Gremien mit. Anmerkungen Beispiel: Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungs träger (Stand: März 2007) Der Verbandsvorstand des Hauptverbandes hat die Generalkompe tenz, er vertritt den Hauptverband nach außen. Dem Vorstand sind vor allem die operativen Aufgaben des Hauptverbandes zugeordnet sowie die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Trägerkonferenz. Der Verbandsvorstand besteht aus 12 stimmberechtigten (7 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ) und 3 beratenden Mitgliedern. Der Verbandsvorstand wird von der Trägerkonferenz auf Basis von Vorschlägen der Interessenvertretungen (Bundesarbeitskammer und Wirtschaftskammer Österreich) für eine Funktionsdauer von vier Jahren entsendet und hat je zur Hälfte aus Mitgliedern aus der Grup pe der DienstgeberInnen und der DienstnehmerInnen zu bestehen (Parität). Beispiel: Die Organisation des AMS (Stand: April 2007) • Präsidium des Verwaltungsrates (3 Mitglieder, davon ein Regie rungsvertreter, ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter) • Mitglieder des Verwaltungsrates (12 Mitglieder, davon 3 Regie rungsvertreter, 2 kooptierte Mitglieder, 3 Arbeitnehmervertreter, 3 Arbeitgebervertreter und 1 Vertreter des Zentralbetriebsrates) Der ÖGB und die Gewerkschaften versuchen, den Staat und die Gesetz gebung zu beeinflussen in den Bereichen: ➤➤Arbeitsbedingungen: gesetzliche Regelungen schaffen hierfür Mindest normen, die unabhängig von weiter gehenden kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen bestehen. ➤➤Im Bereich der Fiskal- und Geldpolitik drängen sie auf eine Nachfrage orientierung, um so Einkommen und Beschäftigung zu erhöhen. ➤➤Schließlich streben sie nach gesetzlichen Regelungen, die den gewerk schaftlichen Einfluss gegenüber dem Staat und den Unternehmen si chern und ausbauen. Dieser letzte Bereich kann auch unter dem Begriff „Demokratisierung der Wirtschaft“ zusammengefasst werden. Lobbyismus Lobbying für ArbeitnehmerInnen: Lobbying für ArbeitnehmerInnen be deutet, AkteurInnen der Gesetzgebung dahingehend zu bewegen, Ent scheidungen zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen zu treffen. 11 Anmerkungen Neben der Einbeziehung von Interessengruppen in Ausschüsse und Kommissionen gibt es auch das informelle Lobbying. Dabei wird ver sucht, über diverse Kontakte per Telefon, Brief oder Mittagsessen die Meinungsbildung zu beeinflussen. Die Lobby der ArbeitnehmerInnen in Brüssel Das „Austrian House“ ist die ständige Vertretung Österreichs in Brüssel. Nicht nur die Ministerien, auch ÖGB und AK arbeiten hier. Die österreichischen ArbeitnehmervertreterInnen sammeln Infor mationen und geben sie nach Wien weiter. Zusätzlich wird direkt Einfluss auf EU-Entscheidungsträger genommen und Kontakt zwi schen ArbeitnehmervertreterInnen und EU-PolitikerInnen herge stellt. War Lobbyismus ursprünglich eine reine Angelegenheit von Unternehmen, ist die gewerkschaftliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung heute nicht mehr wegzudenken. Zwei Beispiele für erfolgreiches Lobbying in Brüssel: • Die Beibehaltung der EU-Förderungen für die Eurobetriebsräte wurde im Haushaltsausschuss durchgesetzt. Rat und Kommission wollten diese Mittel drastisch senken, weswegen sich der ÖGB mit seinem Anliegen an den EU-Abgeordneten Herbert Bösch wandte, damit dieser die Gewerk schaftsposition weiterträgt. • Als dem Europabüro zu Ohren kam, dass osteuropäische Unternehmen oft die Gründung von Betriebsräten und gewerkschaftliche Organisation der Beschäftigten untersagen, wandte man sich wieder an das EU-Parla ment. EU-Förderungen sollten an die Einhaltung von Sozial- und Gewerkschaftsrechten gebunden sein. Es wurde durchgesetzt, dass osteuropäische Unternehmen sich an diese Bedingung halten müssen. Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der Unternehmerinteressen Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der Unternehmer interessen „Keine Ho-ruck-Politik, keine Blitzsiege, keine Niederwerfung des Gegners, sondern langsame, systematische Anpassung, Schritt für Schritt, Stein für Stein ausbrechend von der Mauer des konservativen Beharrens.“ Anton Benya Für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses kommen in Betracht: • Gesetze • Kollektivverträge • Betriebsvereinbarungen • Einzelarbeitsverträge ARBEITSVERTRAG BETRIEBSVEREINBARUNG KOLLEKTIVVERTRAG GESETZE 12 Günstigkeitsprinzip Anmerkungen Die oben skizzierte Reihenfolge stellt eine Rangfolge dar. Betriebsverein barungen und Einzelvereinbarungen zwischen Beschäftigten und Arbeit geberInnen können kollektivvertragliche Mindestansprüche nur erwei tern, nicht jedoch einschränken oder aufheben. Kollektivverträge Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den kol lektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der Ar beitgeberInnen. Diese Vereinbarung hat direkte Wirkungen auf die Arbeitsverhältnisse, darf aber nicht gegen bestehende Gesetze bzw. dazu erlassene Verordnungen verstoßen. Als Dachorganisation kann der ÖGB Generalkollektivverträge für alle ArbeitnehmerInnen abschließen. Die einzelnen Gewerkschaften bekommen vom ÖGB das Recht übertragen, für ihren Bereich Kollektivverträge abzu schließen. Auf ArbeitnehmerInnenseite wird das Verhandlungsteam zum größten Teil aus Betriebsräten und Betriebsrätinnen jener Branche beste hen, für die verhandelt werden soll. Auf Arbeitgeberseite verhandeln zu meist UnternehmerInnen und ManagerInnen aus den Betrieben der Bran che. Beide Verhandlungsteams werden in der jeweiligen Organisation ge wählt (in der Regel Wirtschaftskammer und Gewerkschaften). Die Teams werden auf beiden Seiten durch hauptberuflich Beschäftigte der jewei ligen Interessenorganisation unterstützt. Lobbyismus Durch solche Verhandlungen werden jährlich in etwa 500 Kollektivverträ ge abgeschlossen. Derzeit gibt es ca. 1300 gültige Kollektivverträge. Kol lektivvertragsverhandlungen finden nicht automatisch jährlich statt, auch wenn die ArbeitnehmervertreterInnen regelmäßige Verhandlungszeiträu me anstreben. Die Gewerkschaft als Interessenorganisation der ArbeitnehmerInnen kann regelmäßige und gute Verhandlungsabschlüsse nur dann erzielen, wenn sie organisatorisch und finanziell stark genug ist. Die Zahl der Gewerkschafts mitglieder ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Der KV regelt: • Löhne, (Mindest-)Gehälter und Lehrlingsentschädigung • Überstundenzuschläge und erhöhten Stundenlohn für Überstunden • Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Arbeitszeit und arbeitsfreie Tage (z. B. 24. und 31. Dezember) • Schutzbestimmungen bei Kündigung • Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder • Anrechnung von Karenzurlaub für Entgeltfortzahlung und Kündigungs frist • Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit, Todesfall etc.) Sozialpartnerschaft Die freiwillige Zusammenarbeit von Verbänden auf Seite der Regierung, der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen wird in Österreich pari tätische Politik der Sozialpartnerorganisationen genannt. Die Sozialpartner schaft ist ein System der Wirtschaftspolitik, das in der ganzen Welt einzig artig dasteht. Sozialpartnerschaft 13 Anmerkungen Die Paritätische Kommission ist die zentrale Gesprächsebene zwischen Regierung und Sozialpartnerorganisationen. Hier erfolgt die Diskussion über die wirtschaftspolitischen Strategien und Maßnahmen, über die Um setzung gemeinsamer Empfehlungen und auch über allfällige Konflikte. Sie ist die Kerninstitution der überbetrieblichen Mitbestimmung. Interessenverbände ArbeitgeberInnen Interessenverbände ArbeitnehmerInnen Wirtschaftskammer Österreich Österreichischer Gewerkschaftsbund PräsidentenInnenkonferenz der Landwirtschaftskammern Bundesarbeitskammer Die Statuten des ÖGB sehen die Mitwirkung an der Erlassung von Geset zen vor. Es ist üblich geworden, maßgebliche Verbände zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen heranzuziehen. Im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft erfolgt auch bereits im Vorfeld eine Mitsprache bei der Ausarbeitung von Gesetzen. Problemlösung und Interessen ausgleich: Konflikte zwischen ArbeitgebernInnen und ArbeitnehmernInnen durch Verhandlungen lösen Stabilisierung der politischen Rahmenbedingungen Zentrale Ziele der Sozialpartnerschaft Erhöhung des Wohlstandes Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Kollektivvertragsverhandlungen Zentrale Aufgaben der Sozialpartnerschaft Vereinbarungen zwischen den Verbänden treffen Gemeinsame Führung von Verwaltungsaufgaben Beratung in Kommissionen und Beiräten 14 Anmerkungen Die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen Die Paritätische Kommission ist 1957 eingerichtet worden und gilt als Kern der Sozialpartnerschaft. Es gehören ihr VertreterInnen der Interessenverbände an, der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin, der/die Innen-, Wirtschafts- und SozialministerInnen. Die Paritä tische Kommission beruht auf dem Prinzip der Einstimmigkeit und der Freiwilligkeit, sie ist nicht gesetzlich verankert. Die Zuständig keit für Preiserhöhungen wurde im Laufe der Zeit immer weiter ein geschränkt, die Lohnerhöhungen trafen von Beginn an die gesamte gewerbliche Wirtschaft. Paritätische Kommission Im Rahmen dieses Systems besitzt der ÖGB z. B. Einflussmöglichkeiten in vier Unterausschüssen: • Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen: Er konstituiert sich aus Exper tenInnen der Sozialpartnerverbände und erarbeitet Studien und Gutach ten zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen. Die Bedeutung des Beirats liegt darin, dass das Wissen der Verbände den Ausgangspunkt für von den Sozialpartnerorganisationen getragene Maßnahmen bildet. • Unterausschuss für internationale Fragen: Dieser Ausschuss dient zur gemeinsamen Evaluierung internationaler Prozesse, damit die Teilnah me in internationalen Institutionen koordiniert wird. • Lohnunterausschuss: Hauptaufgabe ist die zeitliche Koordinierung von hunderten jährlich abgeschlossenen Kollektivverträgen. • Wettbewerbs- und Preisunterausschuss: Um überhöhte Preise infolge beherrschender Marktpositionen zu verhindern, werden z. B. Informati onen von bestimmten Unternehmen eingefordert. Das „duale Mitbestimmungsmodell“ Während die Gewerkschaften auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene aktiv sind, agieren die BetriebsräteInnen auf Betriebs- und Unternehmensebene. Durchsetzungschancen und Mitbestimmung finden also auf zwei Ebenen statt: auf betrieblicher Ebene und auf überbetrieblicher Ebene. Diese im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehene institutionelle Trennung hat den Vorteil, dass gesellschaftlich bedingte Konfliktinhalte spezifiziert und differenziert werden. Trotz dieser Trennung besteht zwischen Gewerk schaft und Beriebsräten eine enge Verflechtung. Diese Zusammenhänge drücken sich dadurch aus: 15 Anmerkungen Betriebliche Ebene Überbetriebliche Ebene Personelle Zusammenhänge: Funktionale Zusammenhänge: In Österreich sind nahezu 37.000 BetriebsrätInnen und Personal vertreterInnen aktiv. 90% der Be triebsräteInnen sind gewerk schaftlich organisiert und bestim men die Politik von ÖGB und sei nen Gewerkschaften maßgeblich mit. Sind insofern gegeben, als ei nerseits die Gewerkschaften die Betriebsräte und Betriebs rätinnen durch ihre BetriebsräteInnen sind die Akteu reInnen der Gewerkschaften im Betrieb. • Wirtschaftspolitik unterstüt zen und entlasten Sie werben für die Gewerk schaften Mitglieder und sorgen für die Umsetzung und Verfeine rung von dem, was die Gewerk schaften auf der überbetrieblichen Ebene durchgesetzt haben, wie z. B. der kollektivvertraglichen Regelungen. und • Kollektivvertragspolitik und • Beratungsdienstleistungen sowie • Schulungen und Information zur Verfügung stellen. Die BetriebsrätInnen bilden in der Praxis die Grundorganisation des Gewerkschaftsbundes. Die ArbeitnehmervertreterInnen als gewählte VertreterInnen der Beleg schaft haben nicht nur die Aufgabe, diese über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und sie in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu vertre ten. Darüber hinaus übernehmen sie (in der Regel) gewerkschaftliche Funktionen und sind in ihre jeweilige Gewerkschaft eingebunden. Organisierter Arbeitskonflikt Der kollektive industrielle Konflikt besteht zwischen zwei Gruppen der Gesellschaft: ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen: Arbeitskonflikt Wenn mehrere Menschen ein Verlangen gemeinsam äußern, hat es bessere Chancen auf Verwirklichung als der Wunsch des Einzelnen. Durch solida rische Verabredung (im eigenen Betrieb und/oder in verschiedenen Betrie ben – überbetrieblich) können sie den/die ArbeitgeberIn unter Druck set zen. Da der/die KapitalseignerIn und ProduktionsmittelbesitzerIn bei guter Geschäftslage am Halten der Arbeitskräfte interessiert ist, ist er oft zu einem gewissen Entgegenkommen bereit. In der Vorbereitungsphase der Industri alisierung überwogen vielfach wahllose und von lokalen Erfordernissen bestimmte spontane Sabotageakte, Proteste und Unruhen. Später wurden diese Kämpfe zunehmend zentral gesteuert. Denn kollektiv ausgetragene Konflikte sind Erfolg versprechender als individuell ausgetragene. Streik Die wichtigste Form des kollektiven industriellen Konflikts ist der Streik. Streik Die Möglichkeit, die Arbeit zu verweigern, der Streik, ist die schärfste Waffe der ArbeitnehmerInnen in den Auseinanderset zungen mit den Produktionsmittelbesitzern. 16 GRAFIK DER WOCHE Streiks „Rekordjahr“ 2003 Er wird nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn • Verhandlungen und Beratungen mit den VertreterInnen der Unter nehmerverbände keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen und Noch wurde in der 2. Beschluss Republik soder oft Gewerkschaft gestreikt wie 2003: Insgesamt 780.000 • einnie demokratischer vorliegt. ArbeitnehmerInnen streikten mehr als 10,4 Millionen Stunden. Anmerkungen Stärkste Streikjahre in Österreich Beteiligte ArbeitnehmerInnen Mio. Streikstunden 2003 10,4 1962 207.459 28.093 146.009 5,2 1950 4,0 1965 5.120 116.991 3,4 1948 2,4 1952 1,3 43.249 1956 1,2 38.338 1961 0,9 1973 0,8 1949 0,7 78.251 25.157 Quelle: ÖGB, Foto: Fotoarchiv des ÖGB / Korp 779.182 infoGRAFIK Abbildung: Streiktage je 1000 unselbstständig Beschäftigte im Durchschnitt 1990–2003 ➟ Die „Pensionsre- ge. Das bedeutet eine Streik- Zeit hatte die Streiklust deutform“ brach alle dauer von fast 13,5 Stunden je lich abgenommen: In den verS t r e i k- Re k o r d e : Streik-TeilnehmerIn oder von gangenen zehn Jahren wurDemonstrationen 2003 wurden insgesamt 3 Stunden 16 Minuten und de vom ÖGB gleich fünf Mal mehr als 10,4 Millionen Stun- 48 Sekunden pro Arbeit- (1994, 1996, 1998, 1999, 2001) Manchmal esals auch die Gewerkschaftsbewegung sich den gestreikt –ist mehr je zu-notwendig, nehmerIn. dass Streikjahr Num- ein Nullwert verzeichnet. bereit ihren Forderungen Zielen Demonstrationen vor. Auchzeigt, die Zahl der Arbeitmer eins und war bisher dasdurch Jahr Für den Streik-Rekord und 2003 nehmerInnen, die sich an den Nachdruck 1962, als durch Langzeitstreiks der PensionsProtestkundgebungen zu verleihen. waren Von neben der Anti-Sozial Streiks beteiligten, war noch vonWiderstand Metallern und Exekutive reform der Regierung bis die abbaudemonstration über gegen Neonazi-Aufmärsche nie so hoch wie 2003: Knapp 5,1 Millionen Streikstunden zu Zerschlagung der ÖBB sowie zur Großdemonstration die Pensionsreform derdrohenden Regierung beteili 780.000 Beschäftigte legten gegen verzeichnen waren. Viel ge- die Verschlechgen sich die Gewerkschaften immer wieder an Protestaktionen auf der zeitweise ihre Arbeit nieder. streikt wurde ebenfalls 1965: terungen der ArbeitsbeGeht manum vonzusätzlichen einem Acht- Damals vor allemund/oder die dingungen der FlugbegleiStraße, Druckstreikten auszuüben die Öffentlichkeit Stunden-Tag aus, kommt man Bediensteten bei der Eisen- terInnen und PilotInnen aufzurütteln. auf exakt 1,305.466 Streikta- bahn und der Post. In letzter verantwortlich. ■ Demonstrationen Nachrichtendienst 3226 Die Organisation des ÖGB • Der ÖGB und seine Gewerkschaften Die Organisation des ÖGB Der ÖGB: Ein Verein m Gebündelte Kraft: „Wir bauen eine neue Gewerkschaft“! m Siamesische Zwillinge: ÖGB und Arbeiterkammer m Gewerkschaftliche Organisation kann auf verschiedene Art und Weise er folgen: 17 Industriegruppenprinzip Anmerkungen Die Gewerkschaftsorganisation fasst alle Beschäftigten einer Branche zu sammen. In einem Betrieb würde im Idealfall nur eine Gewerkschaft tätig sein. Im ÖGB ist das Industriegruppenprinzip nur zum Teil verwirklicht. Während eine Chemikerin in einem Stahlwerk der Gewerkschaft der Pri vatangestellten angehört, ist für einen Hochofenarbeiter die Gewerkschaft Metall-Textil zuständig. Organisation nach Berufsverbänden Die Gewerkschaften setzen sich aus Angehörigen eines Berufes zusam men. Diese Organisationsform war in Österreich bis zum Jahre 1934 vor herrschend. DienstgeberInnenprinzip Die Gewerkschaft fasst alle Beschäftigten vom/von der selben Dienstge berIn zusammen. Richtungsgewerkschaften Diese Gewerkschaften binden sich an eine konfessionelle oder parteipoli tische Richtung. Bis 1934 gab es in Österreich nur Richtungsgewerk schaften. Bekannte Beispiele für Richtungsgewerkschaften lassen sich heute etwa in Italien oder Frankreich finden. Einheitsgewerkschaften Die Gewerkschaft vertritt ArbeiterInnen, Angestellte und BeamtInnen und vereinigt verschiedene Parteien, Weltanschauungen und Konfessionen. Eine Einheitsgewerkschaft agiert unabhängig von Parteien, Kirchen und Regierungen. Auf dem Grundsatz der Einheitsgewerkschaft beruht auch der ÖGB. Syndikalismus Klassenkämpferische Gewerkschaftsrichtung, die durch Arbeitskämpfe, Streiks und Sabotage die Macht für die ArbeitnehmerInnen erkämpfen will. Politische oder parlamentarische Betätigung lehnt sie ab. Die Haupt wirkungszeit des Syndikalismus waren die ersten beiden Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts, wo die syndikalistisch geprägten Gewerkschaften sowohl in den USA als auch in Spanien, Italien oder Deutschland beachtliche Mitglie derzahlen aufwiesen. Gelbe Gewerkschaften Gewerkschaften, die den politischen Kampf ablehnen, wirtschaftsfreund lich auftreten und von Regierung und/oder UnternehmerInnen unter stützt werden. Sie kämpfen auch gegen die anderen Gewerkschaften. Der ÖGB und seine Gewerkschaften Der Österreichische Gewerkschaftsbund wurde in seiner heutigen Form im Jahre 1945 gegründet. An seiner Gründung waren sozialistische, christliche und kommunistische GewerkschafterInnen beteiligt, was den ÖGB bis heu te zu einem überparteilichen Bund macht. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist überparteilich und un abhängig. 18 „Als freie Gewerkschaften sind wir unabhängig vom Staat, Unternehmen und politischen Parteien – und eine unserer in den Statuten verankerten Hauptaufgaben ist es, unsere ganze Kraft einzusetzen, den Lebensstandard der Arbeitnehmer unseres Landes zu verbessern. Der ÖGB ist weder eine Oppositionspartei noch ein Teil des Staats- und Verwaltungsapparates.“ Anmerkungen Anton Benya auf dem 6. Bundeskongress des ÖGB 1967 Die Überparteilichkeit des ÖGB gehört zum Gründungskonsens. Sie be deutet, dass der ÖGB seine politischen Ziele selbst bestimmt und nicht von einer politischen Partei übernimmt. Im Vordergrund der Ziele des ÖGB stehen die ArbeitnehmerInneninteressen. Soweit politische Parteien in ih rer praktischen Politik diesen Zielen entsprechen, werden sie vom ÖGB unterstützt bzw. abgelehnt. Diese grundsätzlich pragmatische Haltung be deutet aber nicht unpolitisches Agieren: Selbstverständlich bezieht der ÖGB Stellung. Die Überparteilichkeit des ÖGB kommt durch die Existenz mehre rer politischer Fraktionen zum Ausdruck. Dies gewährleistet eine einheitliche Gewerkschaftsorganisation, eine demokratische Wil lensbildung ebenso wie eine weltanschauliche Bandbreite und den gesamtgesellschaftlichen Einfluss. Auszug aus der Geschäftsordnung des ÖGB, welche die Aufgaben, die Aner kennung und die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Fraktionen regelt: § 13 Fraktionen: Der ÖGB ist überparteilich. Die Willensbildung erfolgt durch die Gewerkschaften. Fraktionen und Gruppierungen gewährleisten jedoch den notwendigen weltanschaulichen Spielraum. Fraktionen und Gruppie rungen haben eine wesentliche Bedeutung für die Existenz und Stärke eines einheitlichen ÖGB. Folgende Fraktionen haben sich im ÖGB gebildet: • FSG –Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen • FCG–Fraktion Christlicher GewerkschafterInnen • GLB–Gewerkschaftlicher Linksblock • UG –Unabhängige GewerkschafterInnen • PFG –Parteifreie GewerkschafterInnen • FA –Freiheitliche ArbeitnehmerInnen Die Fraktion der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) ist die dominierende Kraft, legt aber Wert auf Konsenspolitik im Interesse aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Daher haben alle Fraktionen, und vor allem die große Minderheitsfraktion, die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), gewichtiges Mitspracherecht. Der ÖGB agiert als Gewerkschaftsdachverband, wodurch sich folgende Chancen und Vorteile gegenüber anderen Organisationsmodellen ergeben: • Einheitliche und konsequente Wahrnehmung der Interessen aller Ar beitnehmerInnen. • Hoher Organisationsgrad und hohe Kompetenzausstattung der Ge werkschaftszentrale. • Effektive Einbindung gewerkschaftlicher Politik in die Wirtschaftsund Sozialpartnerschaft. 19 Der ÖGB: Ein Verein Die rechtliche Grundlage des ÖGB ist seit 1945 das Vereinsrecht. Der ÖGB regelt daher seine Grundlage und Existenz nicht gesetzlich, etwa in einem Gewerkschaftsgesetz. Er betrachtet sich vor der Rechtsordnung geschaf fen und diese schaffend, will er sich seine Autonomie nicht einschränken lassen. ÖGB: Ein Verein So versteht sich der Österreichische Gewerkschaftsbund als eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitneh merInnen. Er umfasst alle unselbstständig Erwerbstätigen zur Vertretung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen. In ihm findet sich heute annähernd die gesamte ArbeiterInnen- und An gestelltenschaft sowie der öffentliche Dienst organisiert. 1,2 Millionen Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen und Konfessionen, Frauen und Männer, ÖsterreicherInnen und Personen mit Migrationshintergrund, ArbeiterInnen, Angestellte und Beamte, Auszubildende, SchülerInnen und Studierende, PensionistInnen und Arbeitslose sind heute in 7 Gewerkschaf ten des ÖGB zusammengeschlossen. Die größten Gewerkschaften sind die Gewerkschaft der Privatangestell ten, Druck, Journalismus, Papier/GPA-DJP, die Produktionsgewerkschaft pro.ge und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst/GÖD. Rechtlich sind alle 7 Gewerkschaften Teilorganisationen des ÖGB. Im Rahmen der Sta tuten und der Geschäftsordnung des ÖGB bestimmt jedoch jede Gewerk schaft ihre Organisation und ihre gewerkschaftspolitischen Leitlinien selbst. Ein Bund mit Ein Bund Bundmitmit 8Ein Gewerkschaften 7Gewerkschaft 8 Gewerkschaften Gewerkschaften der Privatangestellten, Die Gewerkschaften Druck, Journalismus, Papier Gewerkschaft der Privatangestellten, Gewerkschaft ¶ffentlicher Dienst Druck, Journalismus, Papier Gewerkschaft Gemeindebediensten Gewerkschaft der ¶ffentlicher Dienst - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Gewerkschaft der Gemeindebediensten Gewerkschaft Bau - Holzfreie Berufe - Kunst, Medien, Sport, Gewerkschaft der BauChemiearbeiter - Holz der Chemiearbeiter Gewerkschaft vida vidaPost- und Fernmeldebediensteten Gewerkschaft der Gewerkschaft Metall – Textil - Nahrung der Postund Fernmeldebediensteten Produktionsgewerkschaft pro.ge Gewerkschaft Metall – Textil - Nahrung Der ÖGB hat eine Organisationsform, die eine ausgewogene Mischung von Konzentration und Dezentralisierung darstellt. Damit unterscheidet er sich von vielen Gewerkschaften anderer Länder, zum Beispiel von den amerikanischen. Allein in New York bewerben sich knapp 90 Gewerk schaften um die Vertretung der ArbeitnehmerInnen. Daraus entsteht Chaos bzw. Verlust politischer und sozialer Effizienz. 20 Gender Mainstreaming im ÖGB Anmerkungen Gender Mainstreaming ist eine Strategie, mit der Entscheidungsprozesse in Organisationen verbessert werden sollen, mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen. • Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der gesamten Organi sation: Integration von Überlegungen zur Geschlechtergerechtigkeit in alle Stra tegien und Aktivitäten, entsprechende Vertretung von Männern und Frauen auf allen Entscheidungsebenen und Gremien, der ÖGB lebt die Gender-Mainstreaming-Prinzipien und vertritt sie in der gesamten Orga nisation nach innen und nach außen, alle Führungskräfte fühlen sich für Gender Mainstreaming verantwortlich. Frauen werden nach innen und außen – ebenso wie Männer – sichtbar und wahrgenommen, Frauenpolitik ist ein wichtiger und glaubwürdiger Bestandteil der gesamten Gewerkschaftspolitik, Frauen und Männer fühlen sich mit ihren spezifischen Interessen gut vertreten und ange sprochen. Frauenanteil in den Statuten des ÖGB festgelegt: Der Frauenanteil in den Organen des ÖGB, wie auch der Anteil der Frauen bei Delegierungen durch Gewerkschaften in Organe des ÖGB muss ver pflichtend aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen, wobei mindestens eine Vertreterin vom jeweils zuständigen Gremium der Frauenabteilung zu nominieren ist. Sofern aufgrund der Delegierungen der Gewerkschaften der Frauenanteil in einem Organ des ÖGB, dies sind der Bundeskongress, der Bundesvorstand und in den ÖGB-Gremien der Landes- und Regionalorganisationen nicht erfüllt sind, entscheidet die be troffene Frauenabteilung der delegierenden Gewerkschaft über diese Plät ze, ansonsten bleiben diese Plätze frei. Der Bundeskongress hat mindestens eine Frau als Präsidentin oder Vize präsidentin zu wählen. Die zentralen Organe des ÖGB Am 16. Bundeskongress im Januar 2007 wurden folgende fünf Leitsätze gewerkschaftlichen Agierens beschlossen: 1)Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde, sowie multikulturelle Haltung. Wir vertreten in Wort und Tat konse quent Mitgliederinteressen. 2)Unsere Organisation ist flexibel und unbürokratisch, sowie sparsam, effizient und transparent in allen finanziellen Angelegenheiten mit einer wirksamen Kontrolle. 3)Wir entwickeln die innerorganisatorische Demokratie ständig weiter. Um der Vielfalt der Interessen der Menschen in unserer Organisation Rechnung zu tragen, fördern wir eine offene und ehrliche Diskussion und Kommunikation. Wir haben den Auftrag, in allen Gremien alles zu hinterfragen. 4)Um eine umfassende Transparenz zu gewährleisten, präsentieren sich vor einer Wahl alle KandidatInnen und stellen sich einer Diskussion. Alle Bestellungen von MitarbeiterInnen und FunktionärInnen erfolgen nach einem transparenten Auswahlverfahren. 21 5)Der ÖGB richtet sich in seinem wirtschaftlichen Handeln, in der Auf tragsvergabe, im Führen eigener Betriebe und in der eigenen Organi sation nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien. Gewerkschaftskunde Zentrale Organe des ÖGB Zentrale Organe des ÖGB Frauen-, Jugend- & PensionistInnenabteilung Fraktionen stimmberechtigte Mitglieder Vorstand Kontrollkommission Bundesvorstand stimmb. Delegierte wählt wählt BunDESkOnGrESS Landesorganisationen stimmb. Delegierte �� 7 Gewerkschaften derOrgane ÖGB und Gewerkschaften Die des die ÖGB9sind: Stand: - Februar der 2007 Bundeskongress - die Gewerkschaften - der Bundesvorstand - der Vorstand - die Geschäftsleitung - die Kontrollkommission - die Landesvorstände Bundeskongress: Der Bundeskongress ist das höchste Organ des ÖGB, die „Delegiertenversammlung“. Jede Gewerkschaft entsendet nach einem fest gelegten Schlüssel stimmberechtigte Delegierte, wobei auf ein ausgewo genes Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu achten ist. Der Bundes kongress wählt den Präsidenten/die Präsidentin, die beiden Vizepräsiden tInnen, die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands und die Kontroll kommission. Außerdem wählt er einen/eine AbschlussprüferIn. Er be schließt die Statuten des ÖGB und die an den Bundeskongress gestellten Anträge. Gewerkschaften: Die Gewerkschaften üben ihre Tätigkeit nach den allge meinen Grundsätzen und Richtlinien des ÖGB aus. Sie führen Mitglieder versammlungen durch und gliedern sich im Bedarfsfall nach sektoralen und/oder territorialen Kriterien (z. B. Sektionen, Fachgruppen, Regionen). 22 Bundesvorstand: Stimmberechtigte Mitglieder des Bundesvorstands sind die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands des ÖGB und die Vertrete rInnen der Gewerkschaften. Der Bundesvorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Aufgaben des ÖGB die in den Statuten geregelt sind. Er ist dem Bundeskongress verantwortlich. Anmerkungen Vorstand: Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten/der Präsidentin, zwei VizepräsidentInnen, 12 bis 20 Mitglieder des Vorstandes und höch stens drei Leitenden SekretärInnen des ÖGB zusammen. Beratende Mit glieder sind der/die Vorsitzende der Kontrollkommission des ÖGB und dessen/deren StellvertreterInnen, je ein/eine VertreterIn der Frauen-, Ju gend- und PensionistInnenabteilung, sowie ein/eine vom Zentralbetriebs rat entsandte/-r ArbeitnehmervertreterIn der Beschäftigten des ÖGB. Der Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundes vorstands, verwaltet das Vermögen und die Liegenschaften des ÖGB und beschließt die Geschäftsordnung der Geschäftsleitung des ÖGB. Geschäftsleitung: Die laufenden Geschäfte des ÖGB werden von der Ge schäftsleitung des ÖGB besorgt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung des ÖGB sind an die Weisungen des Bundesvorstands und des Vorstands ge bunden. Die Geschäftsleitung des ÖGB besteht aus dem/der PräsidentIn, zwei VizepräsidentInnen, höchstens drei Leitenden SekretärInnen, die vom Bundesvorstand bestellt werden. Die Geschäftsleitung des ÖGB hat die für sie vom Vorstand beschlossene Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung zu beachten. Kontrollkommission: Die Kontrollkommission des ÖGB wird vom Bunde skongress gewählt. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und der gleichen Anzahl an Ersatzmitgliedern. Sie überwacht die Einhaltung der Statuten und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und kontrol liert die Kassen- und Vermögensstände des ÖGB sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB. Landesvorstände: Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands sind die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums des Landesvorstands, die VertreterInnen der Gewerkschaften, die VertreterInnen der Abteilungen, die Regionalvorsitzenden, die VertreterInnen der auf Landesebene aner kannten Fraktionen und die kooptierten Mitglieder. Die Aufgaben des Lan desvorstands sind unter anderem die Vertretung der Ziele des ÖGB gegen über den Landtagen und Landesregierungen und die Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen der Bundesländer. Die Spitzenpositionen im ÖGB werden personell so besetzt, dass sie unter anderem auch der politisch-weltanschaulichen Einstellung der Gewerkschaftsmitglieder entsprechen. Das Messinstrument für die politischen Einstellungen sind die Betriebsratswahlen/Per sonalvertretungswahlen, bei denen die KandidatInnen zumeist von den Fraktionen aufgestellt werden. Die Anzahl der Delegierten zum Bundeskongress bemisst sich nach der Anzahl der Mitglieder, die eine Gewerkschaft hat, die politische Ausrich tung der Delegierten hängt von den Ergebnissen der letzten Betriebsrats wahlen/Personalvertretungswahlen ab. Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regi onal gegliedert: in acht Landesorganisationen und diverse Regionalorga nisationen. Die 7 Gewerkschaften weisen eine ähnliche Struktur auf, sind aber zusätzlich nach Arbeits- und Fachbereichen gegliedert. Die gewerk schaftliche Basisorganisation bilden die Betriebsräte bzw. die Personal vertretungen auf der Ebene des Betriebes. 23 Anmerkungen Der ÖGB ist Gründungsmitglied des Internationalen Gewerkschafts bundes, der im November 2006 in Wien gegründet wurde und des Euro päischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Der frühere ÖGB-Präsident Verzetnitsch übte bis 2003 auch die Funktion des Präsidenten des EGB aus. „Leider hat massive Diskriminierung in vielen großen Konzernen System. Oft gelingt es den Betroffenen joedoch trotzdem, durch rechtliche Schritte ihre Ansprüche durchzusetzen. Das zeigt, wie wichtig die internationale Vernetzung der Gewerkschaften ist. Die Gründung des Internationalen Gewerkschaftsbundes ist daher ein Meilenstein.“ Renate Csörgits „Wir bauen die neue Gewerkschaft“! Organisationsreform Am 13. Bundeskongress (1995) beschloss der ÖGB ein Konzept zur Organi sationsentwicklung. Die Neuorganisation soll die Gewerkschaft gegenüber neuen Zielgruppen öffnen und sie der veränderten Arbeitswelt anpassen. GMTN • Im Mai 2006 fusionieren die Gewerkschaften Metall-Textil und AgrarNahrung-Genuss zur Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung. Auch da vor arbeiteten die beiden Gewerkschaften in einzelnen Bundesländern in vielen Bereichen schon eng zusammen, wie beispielsweise in der Bil dung, bei der Mitgliederzeitung und bei der Betreuung von Betriebsrä tInnen. Als Schwerpunkte des zukünftigen Arbeitsprogramms werden Lohnpolitik, Sozialpolitik und die Gleichstellung der Rechte zwischen ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen. • Im November 2006 schließen sich die Gewerkschaft der Privatangestell ten (GPA) und die Gewerkschaft Druck, Journalismus, Papier (DJP) zusammen, um laut Vorsitzendem der neuen GPA-DJP Wolfgang Katzi an „gemeinsam Druck“ zu machen. Die neuen Synergien sollen unter anderem dazu genutzt werden, die Unterschiede zwischen Arbeite rInnen und Angestellten zu verringern. • Nach mehrjähriger Zusammenarbeit wird im Dezember 2006 die neue Gewerkschaft vida gegründet. Die Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst, die Gewerkschaft der Eisenbahner und die Ge werkschaft Handel, Transport, Verkehr schließen sich zu einer gemein samen Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft zusammen. Der neue Name „vida“ bezieht sich auf „La Vida“ („das Leben“). vida sieht sich laut ihrem Leitbild als eine stabile und fortschrittliche Kraft einer gesell schaftlichen Veränderung, in der die ArbeitnehmerInnen einen wich tigen Stellenwert haben. „Insbesondere soziale Gerechtigkeit, wirt schafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen stellen Schwerpunkte unserer Arbeit dar.“ Parallel zum Gründungsprozess startet vida ein Gender-Mainstreaming-Projekt, das für gleiche Bedingungen für Frauen und Männer sorgen soll. Frauen und Männer sollen in der Bewegung gleichermaßen vertreten und sichtbar sein, ein gleichberechtigtes und konstruktives Miteinander von Frauen und Männern soll ermöglicht werden. vida teilt sich in drei Sektionen: die Sektion Verkehr umfasst alle Verkehrsträger: Schiene, Straße, Wasser und Luft, die Sektion sozi ale, persönliche Dienste, Gesundheitsberufe kümmert sich um den großen Pflege- und Sozialbereich und in der dritten Sektion der privaten Dienstleistungen finden sich die Tourismusberufe, der Handel, Reini gung sowie die Sicherheitsdienste. Zum ersten Vorsitzenden der Ge werkschaft vida wird Rudolf Kaske gewählt. • Im Juni 2009 fusionieren die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) mit der Kulturgewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (KMSfB) zur „GdG-KMSfB“. GPA-DJP vida GdG-KMSfB 24 Die GdG-KMSfB legt dabei ein klares Bekenntnis zu Vielfalt in der Ein heit ab. Die einzelnen, meist sehr traditionsreichen Berufsgruppen, sollen und werden ihre Identität behalten. Die Definition der gemeinsamen Ziele beinhaltet u.a. den Kampf für gerechte Arbeitszeiten, faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, die Rechte der Frauen und Chancen gleichheit im Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Unterstützung aller in Ausbildung stehenden Jugendlichen beim Kampf um eine bessere Berufsausbildung und eine Zukunft mit Chancen. • Die Gewerkschaft der Chemiearbeiter und die Gewerkschaft MetallTextil-Nahrung arbeiten bereits seit Jahren in vielen Bereichen eng zu sammen. Aus dieser Kooperation wurde eine gemeinsame Zukunft: GdC und GMTN gründeten im November 2009 die neue Produktionsge werkschaft „pro.ge“. Pro-Ge Siamesische Zwillinge: ÖGB und Bundesarbeitskammer ÖGB – AK Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeit nehmerInnen gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit. Zu ihren we sentlichen Aufgaben zählen die Gesetzesbegutachtung, der Konsumen tenschutz, Beratungstätigkeit und wissenschaftliche Grundsatzarbeit. Der Österreichische Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen der Arbeit nehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen und ist ein Verein, der aus freiwilligen Mitgliedern besteht. Nur der ÖGB und die Gewerkschaften schließen traditionell Kollektivverträge ab. Die Arbeiterkammern bilden gemeinsam mit dem ÖGB/den Gewerk schaften und den BetriebsrätInnen ein starkes Gewicht gegenüber dem Staat und den VerhandlungspartnerInnen aus der Wirtschaft. 25 Anmerkungen Besondere Aufgaben AK: Besondere Aufgaben ÖGB: • Lehrlingsvertretung • Kollektivvertrag • Konsumentenschutz • Lohnverhandlungen • Grundsatzaufgaben • Betriebsarbeit • Vertretung gegenüber Staat • Organisation von Betriebsversammlungen • Stellungnahme zu Gesetzen Gemeinsame Aufgaben: • Information und Beratung • Bildungsmaßnahmen • Rechtschutz und gerichtliche Vertretung • Internationale Interessenvertretung Die Strukturreform „Unser Ziel ist eine echte Erneuerung des ÖGB, wir wollen eine der modernsten Gewerkschaftsbewegungen Europas werden.“ Rudolf Hundstorfer IFES-Studie Krise Laut einer IFES-Studie zum Image des ÖGB vom Juli 2006 befindet sich der ÖGB nach dem BAWAG/P.S.K.-Skandal in einer Vertrauens- und Glaubwürdigkeitskrise. Jeweils rund ein Drittel der Gewerkschaftsmit glieder haben weiterhin Vertrauen in ihre Interessenvertretung bzw. äu ßern diesbezüglich ihre deutliche Enttäuschung. Auf der anderen Seite ist das Kompetenzprofil weitgehend intakt geblieben, wobei der Gewerk schaft weiterhin hohes Know-how in berufsbezogenen Belangen zuge schrieben wird, und auch mit der Tätigkeit der BetriebsrätInnen und Per sonalvertreterInnen herrscht überwiegend große Zufriedenheit. Außer dem wird dem ÖGB eine unverzichtbare gesamtgesellschaftliche Rolle zugeschrieben. Reformprozess Der ÖGB beginnt eine tief greifende Reform, um seine Strukturen zu mo dernisieren, sich neu zu positionieren, um Veränderungen in der Arbeits welt nachzuvollziehen und auch bis dahin wenig vertretene Gruppen bes ser anzusprechen. Nicht zuletzt soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in den ÖGB wieder hergestellt werden. 26 Bei einer Klausur im Juni 2006 wurden, unter anderem, folgende Eckpunkte der Reform beschlossen: • Mitbestimmung auf regionaler Ebene: im Zuge von BetriebsrätInnenund PersonalvertreterInnen-Konferenzen haben ÖGB-Mitglieder ver stärkt die Möglichkeit der Mitbestimmung. Außerdem können Mit glieder mittels Fragebogen in der Zeitschrift „Solidarität“ sowie im Inter net über Themen und Ideen abstimmen. • Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen und VertreterInnen von Wissenschaft und Forschung werden verstärkt. • Gehaltsobergrenze für FunktionäreInnen • Aufteilung der Kernkompetenzen: Während die Gewerkschaften ihre Kernkompetenz der Mitgliederbetreuung und –gewinnung ausbauen, konzentriert sich der ÖGB auf Grundsatzfragen wie Sozialpolitik, Volks wirtschaft und Internationales. Ausgehend von der Mitgliederbefragung, den Regionalkonferenzen und direkten Vorschlägen von FunktionärInnen und Mitgliedern erarbeiteten sechs Arbeitsgruppen Strategien und Lösungsansätze für bestehende Pro bleme und zukünftige Herausforderungen. Die Themen waren neue Glaub würdigkeit, Kommunikation, Mitsprache und Mitbestimmung, Organisati on, Zielgruppen und Verwaltung. Die Leitung und Koordination dieser Gruppen wurde von KollegInnen aus den Gewerkschaften, der ÖGB-Zen trale und den ÖGB-Landesorganisationen übernommen. Die Ergebnisse wurden in Form eines Antrages zur Umsetzung von Reformmaßnahmen, dem ÖGB-Bundeskongress zur Beschlussfassung vorgelegt. Der 16. ÖGB-Bundeskongress (2007) beschloss Anträge zur Organisations reform, Reformumsetzung, zur Organisationsentwicklung von ÖGB und Gewerkschaften. Er beschloss die Änderung des Statutes und der Geschäfts ordnung mit der Einführung statutarischer Möglichkeiten zusätzlicher Mit wirkungsmöglichkeiten von Mitgliedern und der Einführung des verpflich tenden Frauenanteils entsprechend der Mitgliederzahl. Er gab somit die endgültigen Reformschritte in Auftrag. Die wichtigste Vorgabe für die Reform von ÖGB und Gewerkschaften: Die Vertretung der Mitglieder. Die ÖGB-Reform ermöglicht Inhalte, struk turelle und personelle Erneuerung der Gewerkschaftsbewegung, neben der Sanierung der Finanzen geht es vor allem um eine neue Politik und um Strukturen, die geeignet sind, die Zukunft der Arbeitswelt zu gestalten. Zur organisatorischen Umsetzung dieser Reform wird es einen starken, überparteilichen ÖGB und starke, solidarische Gewerkschaften geben. Die Stärke der Gewerkschaftsbewegung beruht darauf, dass alle Teile in den unterschiedlichen Aufgaben erfolgreich wirken. Die klare Aufgabenteilung zwischen ÖGB und Gewerkschaften ermöglicht die Konzentration auf Kernkompetenzen und damit eine bestmögliche Mit gliederbetreuung. ÖGB und Gewerkschaften müssen gemeinsame Zielset zungen verfolgen. Doppelgleisigkeiten werden in der Organisationsstruktur beseitigt und teil weise veraltete Strukturen überarbeitet. Insgesamt werden ÖGB und Ge werkschaften schlanker, effizienter und transparenter. Die Beiträge der Mitglieder sind sorgfältig und wirtschaftlich zu nutzen. Bei den Ausgaben hat die Leistungskomponente Vorrang. Die Verwaltungs aufgaben sind auf dem unbedingt notwendigen Ausmaß zu halten. ÖGB und Gewerkschaften haben kontinuierlich gemeinsam zu prüfen, ob die Kostenstruktur durch Errichtung von gemeinsamen Einrichtung verbessert werden kann. 27 Der Vorstand installierte eine Projektleitung und beschloss in der Folge 36 Umsetzungsprojekte: 1. Gleichstellung benachteiligter Gruppen 2. Kampagne „Einkommensungleichheit“ 3. Umfassendes Weiterbildungsprogramm für MitarbeiterInnen und FunktionärInnen 4. Führungskräftequalifizierung und -entwicklung 5. Stabstelle Organisationsentwicklung und Controlling 6. FunktionärInneneinkommen 7. Ethische Kriterien für Finanzierung 8. Probeweise Installierung von Themen- und Funktionsforen 9. Regionalgremien und Wahlen 10. Umsetzungsgruppe die Modelle zur (Ur-)Abstimmung, Mitglieder befragungen und Nicht-Mitglieder- bzw. Betroffenen-Befragung entwi ckelt 11. Neue Form der Fraktionsfinanzierung 12. Beteiligungsmöglichkeiten von „fraktionslosen“ FunktionärInnen 13. Wissenschaftliche/praxisbezogene Stärken-Schwächen-Analyse 14. Gewerkschaftshearing 15. Erstellung von Betreuungslandkarten 16. Klärungen zur Seminararbeit im bestehenden Bildungsrat 17. Stabstelle Internationales 18. Abteilungen im sogenannten Backoffice organisieren 19. Schaffung einer neuern Organisationsstruktur in einem gemeinsamen Haus 20. Zielgruppenprojekt „Sozialberufe“ 21. Zielgruppenprojekt „TeilnehmerInnen in AMS-Maßnahmen“ 22. Zielgruppenprojekt „Atypisch Beschäftigte“ 23. Zielgruppenprojekt „Verärgerte und ausgetretene Mitglieder“ 24. Zielgruppenerhebung und Zuordnung 25. Entwicklung einer inhaltlichen Strategie 26. Gesamtmedienkonzept 27. Neustrukturierung der „Portal-Landschaft“ 28. Direktkommunikation 29. Koordinierung des Weges in Richtung Customer Relationship Manage ment (CRM) 30. Projekt „Stille Austritte“ 31. Eine gemeinsame Mitgliederevidenz 32. Umsetzung des IKT-Konzeptes 33. Einrichtung einer einheitlichen Festnetznummer 34. Umsetzung eines Konzepts – Buchhaltung, Kostenrechnung & Budge tierung, Anlagenbuchhaltung 35. Zentraler Einkauf 36. Die Arbeit des Umsetzungsprojekts Verwaltung ist fortzusetzen, Be richterstattung an den Vorstand und Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse (Geldverwaltung, Ehrungen, Digitaldruck, Beitrag und Leistung, Controlling, Zeitungsversand) Am 17. Bundeskongress des ÖGB im Juli 2009 konnte bereits über viele umgesetzte/abgeschlossene oder in Umsetzung befindliche Projekte be richtet werden. Einige Maßnahmen werden noch im Laufe der nächsten vier Jahre implementiert. Nur wenige scheinen aufgrund der Strukturen nicht umsetzbar. 28 Als mittlerweile umgesetztes Schlüsselprojekt gilt u. a. „Regionsbildung und Erstellung von Bereuungslandkarten“ mit dem Ziel der Neuausrich tung im Bereich der Betriebsbetreuung und Betreuung von Mitgliedern in den Regionen. Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zwischen ÖGB und Gewerkschaften. Alle Standorte sollten weiterhin als erste Anlaufstelle für Beratung der Mitglieder und Betriebsräte/Personalvertretungen zur Verfü gung stehen. Anmerkungen Öffentlichkeitsarbeit • Internet • Kampagnen und Aktionstage m Kampagnen: Beispiele m Aktionstage: Beispiele m Überparteiliche Plattformen m Das mobile Kommunikationszentrum der ÖGJ • Bildung • Gewerkschaftspublikationen Öffentlichkeitsarbeit „Von den Beiträgen zahlender Mitglieder hängt die Finanzkraft einer Organisation ab, und durch die finanzielle Stärke wieder wird bestimmt, wie dicht das Netz für die Betreuung der Mitglieder geknüpft werden kann.“ Ferdinand Karlhofer, Politologe Internet Die schnellste und bequemste Art, Informationen über die Ziele und Ser viceleistungen des ÖGB zu bekommen, bietet das Internet. Die Homepages des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der einzelnen Gewerk schaften (unter http://www.oegb.at finden sich Links zu allen Gewerk schaften) bieten ein breit gefächertes Angebot an Informationen: Über Möglichkeiten der Weiterbildung, aktuelle Presseaussendungen und Stellungnahmen von GewerkschaftsvertreterInnen, rechtliche Informati onen, Publikationen, Kontaktadressen, Veranstaltungen usw. Internet Ein spezielles Service ist das so genannte „ÖGB-News-Abo“. Jede/r, die/der sich online einträgt, erhält die wichtigsten ÖGB-Meldungen zusammenge fasst an seine E-Mail-Adresse geschickt. Alternativ dazu liefert das SMSNews-Service zweimal wöchentlich die aktuellsten Meldungen aufs Handy. Kampagnen und Aktionstage Kampagnen mit großer Medienpräsenz sind dazu geeignet, die ArbeitgeberInnenseite unter Druck zu setzen. Kampagnen und Aktionstage Einige charakteristische Merkmale von Kampagnen: • Kampagnen sind auf ein begrenztes Problem zentriert. • Es wird versucht, bestimmte Ziele zu erreichen. • Es erfolgt keine Einzelaktion, sondern eine Serie von aufeinander bezo genen Aktionen. 29 • Die Aktionen laufen über einen absehbaren Zeitraum hinweg. • Die Herangehensweise ist systematisch und geplant. Gewerkschaften und BetriebsrätInnen nutzen z. B. zunehmend die Chance, die sich aus der besonderen Beziehung der DienstleisterInnen zur Kund schaft ergibt. Die Kundenorientierung der DienstleisterInnen ist grundsätz lich die Stärke der Dienstleistungsfirmen, sie ist die Grundlage ihres Er folges. Sie kann aber auch zur Achillesferse dieser Firmen werden. Wenn eine qualitativ hochwertige Dienstleistung unter „menschenunwürdigen“ Arbeits- und Einkommensbedingungen erbracht wird, wird sie von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden. So ist z. B. die Veröffentlichung in nerbetrieblicher Missstände etwas, was auf ihr gutes Image bedachte Dienstleistungsfirmen scheuen. Hier hat sich ein weites Feld für öffentlich keitswirksame Kampagnen eröffnet. Kampagnen: Beispiele • Aktion zur Jugendbeschäftigung Die Europäische Gewerkschaftsjugend hat Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, positiv bewertet und Firmen, die es nicht tun, negativ. In Österreich wurde unter anderem die Firma H&M negativ bewertet. Auf Grund des großen Medienechos wurde die Firma von der Zentrale in Schweden dazu angehalten, in Zukunft Lehrlinge auszubilden. Was durch jahrelange Verhandlungen nicht erreicht werden konnte, wurde durch diese Aktion bewerkstelligt. Kampagnen • Kaffeehausbesetzungsaktion der HGPD Nach erfolglosen Verhandlungen im Gastgewerbe wurden von der Gewerkschaft HGPD Aktionen zur Erzielung eines KV-Abschlusses durchgeführt. Es wurden Lokale der HauptgegnerInnen des Abschlusses während der Hauptgeschäftszeit durch BetriebsrätInnen und Funktio närInnen „besetzt“. Dieser öffentliche Druck führte zum Abschluss von Kollektivverträgen. • Protestaktion gegen Coca Cola Als Coca-Cola Amatil die Abfüllstation Innsbruck und fünf Depots schließen wollte, forderten Betriebsräte vieler österreichischer Industrie betriebe die Firma Coca-Cola Amatil auf, ihre Automaten aus ihrem Be trieb abzuholen. Nach der Aktion zeigte man Verhandlungsbereitschaft und es konnte eine akzeptable Lösung für die ArbeitnehmerInnen ge funden werden. Aktionstage: Beispiele Eine weitere Form, eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, sind Aktions tage, an denen in Betrieben und auf der Straße Veranstaltungen organi siert werden. Ein besonders breitenwirksamer Aktionstag (mit über 600 Veranstaltungen) fand im Juni 2000 statt, um auf die geplanten Belastungen der Regierung aufmerksam zu machen. Aktionstage Einige Höhepunkte dieses Aktionstages: • VertreterInnen der Gewerkschaft Bau–Holz stellten Pappfiguren als Symbol für den von der Regierung geplanten Sozialabbau auf. Mit einer Straßenwalze wurde gezeigt, wie über die geplanten Belastungen hin weggefahren wird. • In zahlreichen Betriebsversammlungen in ganz Österreich wurde über die Sparpläne der Regierung informiert. Das Medienecho war so groß, dass viele Abendausgaben von Tageszeitungen erst später erscheinen konnten. 30 • Vor der Wirtschaftskammer in Wien überreichten VertreterInnen der Gewerkschaften symbolisch einen Beitrag an einen am Thron sitzenden UnternehmerInnen. Mütter machten mit Puppen und Spielsachen auf die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen aufmerksam. • Die BerufskraftfahrerInnen stellten zwei Lkw und einen Bus mit Trans parenten versehen vor das Sozial- und Wirtschaftsministerium, um auf die spezifischen Probleme dieser Berufsgruppe aufmerksam zu machen: „Übermüdung tötet!“ Andere Aktionstage waren z. B. eine Protestaktion der ÖGB-Pensionis tInnen gegen den sie besonders betreffenden Sozialabbau in allen Landes hauptstädten oder der Aktionstag des Europäischen Gewerkschaftsbundes zur Verbesserung der Euro-Betriebsrats-Richtlinie. Überparteiliche Plattformen Der ÖGB beteiligt sich auch an überparteilichen Plattformen, um gemein sam mit anderen Organisationen und Einzelpersonen, welche die selben Interessen verfolgen, an die Öffentlichkeit zu treten und Aufklärung zu betreiben. Ein Beispiel dafür ist die Kampagne für den arbeitsfreien Sonn tag, die von nicht weniger als 46 Organisationen unterstützt wurde. Plattformen Auch das von Prominenten wie dem Politologen Emmerich Tálos, dem Arzt Werner Vogt oder der Frauenministerin a. D. Johanna Dohnal initiierte Volksbegehren „Sozialstaat Österrei ch“ wurde vom ÖGB unterstützt. Es ging um die Verankerung des Sozial staatprinzips in der Verfassung, eine Art „Bestandschutzgarantie für den So zialstaat“. Die soziale Verträglichkeit soll bei Gesetzgebung und Vollziehung mitberücksichtigt werden. Im April 2002 unterschrieben schließlich 717.314 Österreicher das Volksbegehren. Der So zialausschuss des Parlamentes wurde dadurch verpflichtet, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Ziele des Volksbegehrens werden durch ein Sozialforum weiter vertreten. Das mobile Kommunikationszentrum der ÖGJ Ein Hightech-Bus der Österreichischen Gewerkschaftsjugend tourt als „mo biles Kommunikationszentrum“ durch ganz Österreich. So soll den Jugend lichen ein professioneller Service und individuelle Beratung auf dem Weg ins Berufsleben geboten werden. Bei den zahlreichen Stopps steht die ÖGJ-InfoTruppe Jugendlichen Rede und Ant wort: In Berufsschulen, Lehrwerkstät ten, Betrieben, Schulen oder auf öffent lichen Plätzen. Der Tourplan ist zwar dicht gedrängt, dennoch wurde darauf geachtet, dass überall genügend Zeit bleibt, um sich mit den Jugendlichen ausführlich unterhalten zu können. Kommunikations zentrum der ÖGJ Bildung Bildung Zu den Aufgaben einer Gewerkschaft gehört die Herausgabe von Publikati onen, Fachzeitschriften und Aufklärungsmaterial. Auch Bildungseinrich tungen müssen geschaffen werden, um Fachkurse, Vorträge und Veranstal tungen für FunktionärInnen und Mitglieder anbieten zu können. Gut ausge 31 Anmerkungen bildete GewerkschafterInnen sollen über soziale, arbeitsrechtliche und wirt schaftliche Themen in ausreichender Weise Bescheid wissen, um die Vorha ben der ArbeitgeberInnenseite richtig analysieren zu können. Die Fortbil dung der Mitglieder muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen, sei es durch Kurse, sei es durch verteilte Broschüren, sei es in Betriebsbibliotheken. Der Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB) ist der Dachverband der gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen und ein vom Bildungsministerium anerkannter gemeinnütziger Bildungsträger. Zu den Aufgaben gehört die Organisation unterschiedlicher Bildungsmaß nahmen. Die Aus- und Weiterbildungsseminare sind speziell auf die spe zifischen Bedürfnisse der TeilnehmerInnen abgestimmt: So gibt es etwa neben der klassischen FunktionärInnen-Schulung Frauenseminare, Semi nare für Behindertenvertrauenspersonen und Sozialversicherungsvertrete rInnen. Über das bestehende Seminarangebot hinaus besteht auch die Mög lichkeit, maßgeschneiderte und anlassbedingte „Rufseminare“ anzufragen und in Anspruch zu nehmen. Eine Skriptenbank bietet Unterrichtsmaterialien für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit und Gratisinformationen zu (gewerkschafts-)politischen, ar beits- und sozialrechtlichen und anderen Themen. Es besteht darüber hi naus die Möglichkeit, an einem Fern lehrgang teilzunehmen und sein Wis sen im eigenen Lerntempo zu vertiefen. Der VÖGB tritt auch mit Ausstel lungen, politischen und kulturellen Veranstaltungen und regelmäßigen Podiumsdiskussionen an die Öffent lichkeit. Gewerkschaftspublikationen Die Publikationen des ÖGB und der Gewerkschaften bieten ein reichhal tiges Informationsangebot für alle Zielgruppen: von der peppigen Jugend zeitung bis zu wirtschaftlichen Fachinformationen: Publikationen Solidarität Die Monatszeitschrift des ÖGB: Aktuelles, Reportagen, Arbeitswelt, Fix punkte ... Hallo Das Magazin der Österreichischen Gewerkschaftsjugend: Infos und Repor tagen zu für Jugendliche relevante Themen rund um Politik, Kultur und Freizeit. Arbeit & Wirtschaft Vielfältige Meinungen und Grundlagen für die Auseinandersetzung mit den verschiedensten gewerkschaftspolitischen Themenbereichen. ÖGB-Nachrichtendienst Information zu Gewerkschaft und Politik direkt vom ÖGB. Cult & Card Das ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service: Veranstaltungen, Kon zerte, Seminare etc. Außerdem bieten auch die Gewerkschaften Publikationen an, die beson ders auf ihre jeweiligen Mitglieder und Zielgruppen zugeschnitten sind. 32 Mitbestimmung der Basis • Mitgliederbefragung • Neue Formen der Mitbestimmung m Startschuss Zukunft m Die Interessengemeinschaften (IGs) m „kv-net“ Mitbestimmung der Basis Mitgliederbefragung Mitgliederbefragungen können eine kraftvolle Unterstützung von Ge werkschaftsanliegen sein. Am 19. Juli 2001 beschloss der aufgrund der so zialen Entwicklungen in Österreich außerordentlich einberufene Bundes vorstand einstimmig, von September bis Oktober des selben Jahres eine Urabstimmung unter den Mitgliedern aller Gewerkschaften durchzufüh ren. Thema der Abstimmung waren die soziale Lage und mögliche zu er greifende Kampfmaßnahmen. Mitgliederbefragung Insgesamt beteiligten sich 807.192 Mitglieder an der ÖGB-Urabstimmung. Abstimmungsberechtigte ÖGB-Mitglieder: 1.428.409 Beteiligung: 807.192 (56,5 Prozent) Forderung 1 Wir fordern, dass die österreichische Sozialpartnerschaft gestärkt wird. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss auf alle Bereiche der Arbeitswelt ausgeweitet werden. Zustimmung: 95,4 Prozent Forderung 2 Wir fordern die Beibehaltung der Pflichtversicherung, damit auch in Zukunft alle – unabhängig von ihrem Einkommen – auf die Gesundheitsund Pensionsversorgung vertrauen können. Zustimmung: 96,4 Prozent Forderung 3 Wir fordern, dass Lohnerhöhungen und Arbeitszeiten weiterhin durch die Gewerkschaften in Kollektivverträgen geregelt werden. Zustimmung: 96,8 Prozent Forderung 4 Wir fordern einen Anspruch auf Abfertigung ab dem ersten Tag – auch bei Selbstkündigung – mit freier Verfügbarkeit durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zustimmung: 88,5 Prozent Forderung 5 Wir fordern eine schulische und berufliche Bildungsoffensive, um die Zukunftschancen aller zu verbessern. Ziel ist: ein offener Bildungszugang ohne soziale Barrieren. Zustimmung: 94,2 Prozent 33 Forderung 6 Wir fordern die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffent lichen Dienste und den Stopp des unwiderruflichen Ausverkaufs öffent lichen Eigentums (z.B. Betriebe, Strom, Wasser, Wälder), um unsere Grund versorgung zu sichern. Zustimmung: 94,6 Prozent Soll der ÖGB zur Durchsetzung seiner Forderungen in Verantwortung für die Zukunft unseres Landes und seiner Menschen notfalls auch gewerk schaftliche Kampfmaßnahmen ergreifen? Zustimmung: 88,0 Prozent Neue Formen der Mitbestimmung Die immer größer werdende Verbreitung der neuen Medien In ternet, E-Mail und SMS bot der Gewerkschaft die Chance, ihre Mitglieder wesentlich stärker in die Entscheidungsprozesse ein zubinden. Mitbestimmung: Neue Formen Startschuss Zukunft Mitte August 2001 startete der ÖGB die Veranstaltungsreihe „startschusszukunft – Konferenzen zur Zukunft der Arbeitswelt“. Als Begleitmaßnah me der insgesamt acht Konferenzen fanden Mitgliederbefragungen via E-Mail, SMS und auf der ÖGB-Website im Internet statt, um allen interes sierten Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, bei Zukunftsthemen wie „Soziale Sicherheit“ oder „Einkommens-, Kollektivvertrags- und Lohnpoli tik“ mitzusprechen. Wöchentlich wurde via SMS und parallel auch online eine Frage gestellt, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden konnte. Wer darüber hinaus einen Kommentar abgeben wollte, konnte dies per E-Mail tun. Bis April 2002 wurden ca. 50.000 Stimmen zu den Fragen abge geben, davon allein 20.000 betreffend die Weiterentwicklung der betrieb lichen Mitbestimmung. Startschuss Zukunft Am 8. Oktober 2002 fand die Veranstaltungsserie mit der 8. Konferenz ihren Abschluss. Die Interessengemeinschaften Seit 2001 gibt es die insgesamt 7 GPA-djp Interessengemeinschaften. Mit deren Gründung wurde auf die arbeitsmarktbedingten Veränderungen bei den Bedürfnissen der Mitglieder eingegangen. In den Interessengemein schaften finden Personen mit ähnlichen beruflichen Situationen Beratung und Raum für gewerkschaftliches Engagement. Interessengemeinschaften 34 Ziel dieser Interessengemeinschaften ist, dass die Mitglieder ihre Erfah rungen und ihr Wissen austauschen sowie gemeinsam nach Problemlö sungen suchen. So gesammelte Themen und Forderungen werden in die GPA-djp eingebracht. Die Interessengemeinschaften unterscheiden sich also von traditioneller Gewerkschaftsarbeit, da ihnen keine betriebliche Struktur zugrunde liegt. Interessengemeinschaften und thematischen Schwerpunkte: work@professional für FachexpertenInnen und Führungskräfte Themen: Verantwortungsvolles Management, Vertragsberatung, Mobilität, Weiterbildung, Frauen in Führungspositionen work@flex für „atypisch“ Beschäftigte, gleiches Arbeits- und Sozialrecht für alle Ar beitnehmerInnen, Grundsicherung für alle work@it für IT-Berufe, Vermittlung von Soft Skills, Beratung in beruflicher Aus- und Weiterbildung work@social für Sozialberufe, Stressbewältigung, Image und Sozialarbeit, Arbeitszeit im sozialen Bereich, work@education für Menschen, die im Bildungsbereich arbeiten, Vertragsberatung, Rechts grundlagen, Qualität in der Erwachsenenbildung work@external – für Berufe im Außendienst und in den mobilen Diensten Themen: Arbeitsbedingungen außerhalb des Betriebes, gesellschaftliches Lobbying, Dienstreise-und Entsendungsregelungen, Arbeitszeit work@migration IG für MigrantInnen, rechtliche Besserstellung von nicht-österreichischen ArbeitnehmerInnen, Informationen zu Fremdengesetzgebung und Auslän derInnenbeschäftigungsgesetz Detaillierte Informationen zu den Themen und Arbeitsschwerpunkten, zu den Serviceleistungen sowie zu den gewählten VertreterInnen der Interes sengemeinschaften finden sich auf der Website unter: http://www.gpa-djp.at/interesse Neue Herausforderungen • Globalisierung • Wegfall der Systemkonkurrenz • lndividualisierung und gesellschaftlicher Wandel • Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft • Neue Konzepte der Produktions- und Arbeitsorganisation • Atypische Beschäftigungsverhältnisse • Die Unternehmensorganisation ändert sich • Neuer Managertypus Neue Herausforderungen 35 Anmerkungen • Verbetrieblichung • Drohende Auflösung etablierter Konfliktlösungsmuster • Haben Gewerkschaften Zukunft? m Europäische und internationale Zusammenarbeit m Beispiel: StudentenInnen als neue Mitglieder? „Die Gewerkschaften bleiben unersetzbar in den Arbeitsbeziehungen, und keine neue Institution scheint in der Lage zu sein, ihren Platz einzunehmen.“ Weltarbeitsbericht der Internationalen Arbeitsorganisation 1997/98 Die Probleme und Herausforderungen der Gewerkschaften sind weltweit und innerhalb Europas in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Es las sen sich aber einige Gemeinsamkeiten erkennen: Globalisierung • Die Produktion wird global organisiert. Der Wettbewerb innerhalb ei ner Branche oder eines Wirtschaftsbereiches findet nicht mehr innerhalb geschlossener Räume mit vergleichbaren Arbeits- und Entlohnungsbe dingungen statt. Jetzt konkurrieren Unternehmen in allen Regionen der Welt miteinander. • Es wird mit Produktionsverlagerungen gedroht, um Beschäftigte und Belegschaften unter Druck zu setzen. • Viele Unternehmen, z. B. aus der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, sind in den vergangenen Jahren durch Firmenaufkäufe und Übernahmen zu Zweigwerken und abhängigen Tochterunternehmen großer und teil weise international agierender Unternehmen mutiert. Wesentliche Ent scheidungen, z. B. über Betriebsstandorte oder größere Investitionsvorha ben, werden weit entfernt in den nicht mehr erreichbaren Konzernzentra len gefällt. Dadurch sind wichtige Entscheidungen dem Einflussbereich der lokalen BetriebsrätInnen, und damit der Gewerkschaft entzogen. Es geht der/die örtliche VerhandlungspartnerIn verloren. Die tatsächlichen Entscheidungen werden außerhalb des Betriebes getroffen. Gewerkschaft und Betriebsrat verhandeln bestenfalls mit dem „Hauswart“. • Arbeitslosigkeit: Nicht zuletzt auf Grund der Rationalisierungsentschei dungen vieler Unternehmen steigt die Anzahl der Arbeitslosen zuneh mend an. Globalisierung Wegfall der Systemkonkurrenz • Durch das Scheitern des Kommunismus ist der politische Druck für eine soziale Regulierung des globalen Kapitalismus und der Marktwirt schaft zurückgegangen. Wegfall der Systemkonkurrenz Die Erpressungspotenziale der Unternehmen gegenüber den Ar beitnehmerInnen und ihren Vertretungen sind größer geworden. Gleichzeitig hat der Druck auf die Politik, sozialstaatliche Kon zepte zu realisieren, nachgelassen. Individualisierung und gesellschaftlicher Wandel • Gerade wegen vieler gewerkschaftlicher Errungenschaften ist der Druck der gemeinsamen Notlage als die materielle Voraussetzung von solida rischem Handeln weitgehend entfallen. 36 • Der gesellschaftliche Wandel wirkt sich auch in den geänderten Struktu ren des gesellschaftlichen Zusammenlebens aus. Verhaltensmuster wer den immer weniger tradiert. Dies gilt auch für die Gewerkschaftsmit gliedschaft. • Es ist auch eine weit über die Gewerkschaften hinausgehende nachlas sende Attraktivität von Großorganisationen, wie Kirchen, Parteien, Sportverbänden usw. festzustellen. An die Stelle von dauerhaften Bin dungen tritt ein punktuelles Engagement, z. B. im Umweltbereich. Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft • Diese Entwicklung führt zu mehr Arbeitsplätzen in privaten Dienstleis tungsbereichen, in denen gewerkschaftliche Organisierung immer schon schwieriger war. Die Zahl der unmittelbaren Produktionsarbeite rInnen nimmt deutlich ab, während der Anteil von technischer Intelli genz, von Marketing und Vertrieb, d. h. der Angestelltentätigkeiten, steigt. Gewerkschaften treffen gerade in den Dienstleistungsbranchen auf ArbeitnehmerInnen mit anderen Qualifikationen, Verhaltensweisen und Ansprüchen an Mitbestimmung in der Arbeitswelt wie z. B. bei Ar beitnehmerInnen in den Großbetrieben der Industrie. Dienstleistungs gesellschaft Neue Konzepte der Produktions- und Arbeitsorganisation • Gerade durch Gruppen- und Teamarbeit steigt die Selbstverantwortung der ArbeiterInnen und Angestellten. Im Rahmen neuer Unternehmens kulturen wird stärker auf die Selbstausbeutung der Betroffenen gesetzt. Dadurch wird die Konkurrenz innerhalb der Belegschaft verstärkt, ge meinsames Handeln erschwert. • Die Bereitschaft, Interessen in kollektiver Form wahrzunehmen, sie zu bündeln und in organisierter Form zu vertreten, nimmt stetig ab. Insbesondere in der „New Economy“ mit ihren Arbeitsorganisations formen in selbstverantwortlichen („teilautonomen“) Projektgruppen, kommt nicht nur die Identifikation der einzelnen ArbeitnehmerInnen mit „dem Betrieb“, sondern vor allem das Zugehörigkeitsgefühl zur Belegschaft abhanden. Es wird zunehmend schwieriger, KandidatInnen für betriebsrätliche Arbeit zu finden. Und dort, wo es einen Betriebsrat gibt, wird ihm oft nicht erlaubt, sich in die Arbeit des „neuen“ Arbeitneh mertypus einzumischen. Produktions- und Arbeitsorganisation Atypische Beschäftigungsverhältnisse • Durch „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse nimmt die Heterogeni tät der Beschäftigten zu. Der Vertretungsanspruch der BetriebsrätInnen konzentriert sich im Allgemeinen auf die Stammbelegschaften und die so genannten „Normalarbeitsverhältnisse“. Nicht zuletzt aus organisations technischen Gründen kann die Randbelegschaft sehr oft unzureichend vertreten werden. Gerade durch die Zurückdrängung des „Normalar beitsverhältnisses“ und die daraus folgende Individualisierung der Be legschaften droht die soziale Basis für kollektives Handeln des Betriebs rats verloren zu gehen. 37 Anmerkungen Die Unternehmensorganisation ändert sich Änderung der Unternehmens organisation • Die letzten Jahre sind geprägt von einem massiven Trend der Dezentra lisierung. Betriebsteile werden ausgelagert und zum Teil rechtlich ver selbstständigt. Gerade Strukturveränderungen im Industriebereich ha ben zur Auslagerung zahlreicher Produktions- und Dienstleistungsbe reiche geführt, die nun in meist kleinbetrieblicher Form mit neuartigen Abhängigkeits- und Kooperationsbeziehungen untereinander weiter ge führt werden. • In ganz ähnlicher Weise führen die Privatisierungsentscheidungen in größeren Unternehmen des Öffentlichen Dienstes zu neuen Netzwerken kleiner Betriebe. • Im Ganzen genommen werden die Unternehmenseinheiten im Durch schnitt wesentlich kleiner. Das hat Auswirkungen auf die Betriebsrats körperschaften: Denn parallel zur Ausgliederung von Betriebsteilen wer den die Betriebsratsstrukturen zerschlagen. An die Stelle eines personell und materiell recht gut ausgestatteten Betriebsratsgremiums mit Zugang zu den zentralen Entscheidungspositionen treten jetzt im besten Fall neue „Klein-Betriebsräte“. Das heißt, der Betriebsrat arbeitet unter we sentlich ungünstigeren Bedingungen, wenn z.B. Freistellungen und Pro fessionalisierungsmöglichkeiten verloren gehen. Neuer ManagerInnentypus In viele, zumeist aufgekaufte Betriebe zieht ein neues Management ein, das unter betriebswirtschaftlichen Direktiven eingestellt wird und dementspre chend unter Erfolgsdruck steht. Oft mit Zeitverträgen ausgestattet, ist das einzige Ziel, dass am Ende des Jahres die Dividende stimmt. Der „neue“ Manager/die „neue“ Managerin setzt mehr auf kurzfristige Ausbeutung als auf eine längerfristige Entwicklungsstrategie des Unternehmens. Damit steht die/der „moderne“ ManagerIn zunehmend im Widerspruch zu ver trauensbasierten, langfristig angelegten betrieblichen Arbeitsbeziehungen. Dieser ManagerInnentypus sieht die Mitbestimmung grundsätzlich als stö rend und überflüssig an. Neuer Manage rInnentypus Verbetrieblichung • Unter dem Stichwort „Verbetrieblichung“ werden seit einiger Zeit in haltliche Normierungen zunehmend von der gesetzlichen und der kol lektivvertraglichen Ebene auf die betriebliche Ebene delegiert. Prinzi piell gilt, dass eine klare Hierarchie existiert: Staatliche Gesetzgebung, Kollektivvertragsregelungen, Betriebsvereinbarungen. Regelungen auf einer Ebene stellen jeweils Mindestbedingungen für Regulierungen auf den niedrigeren Ebenen dar. Dies soll dem Schutz der Beschäftigten und einer gewissen Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen dienen, ohne den Betriebsparteien die Möglichkeit zu nehmen, für die Arbeitneh merInnen günstigere Vereinbarungen auszuhandeln. In bestimmten Fra gen, wie z. B. der Arbeitszeit, geben Kollektivverträge einen Rahmen vor, der den betrieblichen AkteurInnen erhebliche Handlungsoptionen ein räumt. Es handelte sich bisher also um eine kontrollierte Verbetriebli chung. • Durch Verbetrieblichung werden die Betriebsräte und Betriebsrätinnen oftmals überfordert. Nur allzu leicht könnte der Unternehmer die Beleg schaftsvertretung mit „Totschlagargumenten“ wie „Verlagerung des Standorts“ oder „unvermeidliche Kündigungen“ gefügig machen. Die Betriebsräte werden angebunden an Überlebensfragen des Betriebes, und es wird immer schwieriger, Gewerkschaftspolitik im Betrieb umzu setzen. Wo es ums Überleben geht, da kann nicht erwartet werden, dass Verbetrieblichung 38 der Betriebsrat ständig im gewerkschaftlichen Interesse agiert. Es wird schwieriger, sich vom unmittelbaren Betriebsinteresse, vom unmittel baren Erhalt der Arbeitsplätze loszulösen. • Der Betriebsrat ist keine Einrichtung, die Lohnerhöhungen abschließt, Regelungen erfindet, und das mit gutem Grund. Es ist Aufgabe der Ge werkschaften, die nicht nur den Branchenüberblick haben, sondern auch gegen Repressionen einzelner Unternehmer resistent sind. Der Betriebs rat ist geschaffen worden, um die Bestimmungen, die im Gesetz und auf Kollektivvertragsebene etabliert wurden, umzusetzen, anzuwen den und zu kontrollieren. Durch Verbetrieblichung der kollektiven Re gulierung wird die Arbeitsteilung mit der Gewerkschaft im dualen System in Frage gestellt. Mit „Verlagerung auf die Betriebsebene“ ist die nachhaltige Schwächung der Gewerkschaft beabsichtigt. Anmerkungen Drohende Auflösung etablierter Konfliktlösungsmuster • Von vielen ExpertInnen wird die informelle Konfliktlösung in der Sozi alpartnerschaft als beendet angesehen. „Der Klassenkampf am grünen Tisch“, so heißt es, sei ein Relikt aus der Vergangenheit. Mit Sicherheit unterlag die Sozialpartnerschaft in den letzten Jahren einer schwierigen Belastungsprobe. Ihr Ende scheint jedoch nicht in Sicht. Sozialpartnerschaft Haben Gewerkschaften Zukunft? Zukunft All die geschilderten Entwicklungen bewirken für Gewerkschaften: – Rückgang der Mitgliederzahlen – Verlust an politischem Einfluss – Nachlassende Gestaltungsmacht Gewerkschaften stehen angesichts der geschilderten Entwicklungen vor mannigfachen Herausforderungen. Trotz aller Schwierigkeiten werden Ge werkschaften auch unter gewandelten Bedingungen als Interessenvertre tung gegenüber den Unternehmerverbänden durchsetzungsfähig bleiben und ihren politischen Einfluss behalten und ausbauen. Zunehmend wird die gezielte Ansprache von Mitgliedern, auch von neuen Mitgliedergrup pen, ausgebaut, neue Themen werden aufgegriffen und neue Formen der Interessenvertretung sowie der Beteiligung von Mitgliedern entwickelt. Nicht zu unterschätzen ist hierbei das Erwerben von Wissen und Kompe tenz für eine sich schnell wandelnde Berufswelt. Bildung muss berufsbe gleitend und lebenslang erfolgen. Bildung und Wissen hat einen hohen Wert am Arbeitsmarkt. Die ArbeitnehmerInnen müssen daher animiert werden, verstärkt Bildungsangebote anzunehmen. 39 Europäische und internationale Zusammenarbeit Anmerkungen Eine zentrale strategische Zukunftsaufgabe für die Gewerkschaften liegt im Ausbau und in der Entwicklung der globalen, insbesondere der europä ischen Zusammenarbeit. Gewerkschaften agieren erkennbar europäisch und beweisen zunehmend, dass sie auch europäisch regulieren können. Angestrebt werden europäische Regelungen, z. B. bei Entlohnungsfragen und Arbeitszeiten. Ein sehr wichtiger Schwerpunkt ist der Ausbau einer europaweiten Aktionsfähigkeit, um Interessen auch auf europäischer Ebene mit Druck durchsetzen zu können. Ein Beispiel auf dem aufgebaut werden kann, wären z. B. die europäischen gewerkschaftlichen Aktionstage. Beispiel: StudentenInnen als neue Mitglieder? Warum sollen sich Gewerkschaften um StudentInnen bemühen? • Die überwiegende Mehrheit der aktuell Studierenden wird nach dem Studium abhängig beschäftigt sein. • Dieses hoch qualifizierte ArbeitnehmerInnenpotenzial benötigt eine starke Interessenvertretung. • StudentInnen stellen nicht nur ein inhaltliches Potenzial für die Gewerkschaften dar, sie sind auf Grund ihrer zukünftigen Stellung auch MultiplikatorInnen. • Gewerkschaftliche Inhalte und gewerkschaftliches Gedankengut kann in den Hochschulen verankert werden. Quelle: University of Florida Der gewerkschaftliche Organisationsgrad an Universitäten ist sehr ge ring. Allerdings gilt das zum Teil auch für das Engagement der Gewerk schaften. Gemeinsames Handeln und gegenseitige Unterstützung von Ak tionen von Studierenden und GewerkschafterInnen bleibt noch die Aus nahme. Dabei gäbe es eine Fülle von Gebieten, welche die Möglichkeit einer Kooperation und darüber hinaus einer studentischen Mitgliedschaft in der Gewerkschaft aufzeigen: • Kollektivverträge für wissenschaftliche Hilfskräfte • Information über Berufschancen • Arbeits- und sozialrechtliche Beratung • Rechtsbeistand • Gemeinsame Forschungsprojekte mit gewerkschaftsrelevantem Inhalt • Betreuung von PraktikantInnen, DiplomandInnen und Dissertan tInnen • Gemeinsame Arbeitskreise 40 Exkurs: Geschichte der Österreichischen Gewerkschaftsbewegung Ausführlichere Informationen zur Gewerkschaftsgeschichte siehe GK 2, GK 3A, GK 3B und GK 3C! Geschichte Reicher Mann und armer Mann Standen da und sahn sich an. Und der Arme sagte bleich: Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich. Bertolt Brecht Situation vor der Entstehung der Gewerkschaft: • Die festgesetzten Arbeitsstunden sind: von 6 bis 12 Uhr vormittags und von 1 bis 6 ½ Uhr nachmittags. Von 8 bis 8 ½ Uhr früh wird eine halbe Stunde zum Frühstück freigegeben ... • Wer ¼, ½ oder 1 Tag fehlt, verliert nicht nur den verhältnismäßigen Lohn, sondern wird auch noch um ebensoviel gestraft ... • Wer blauen Montag hält, wird der Polizei angezeigt ... • Alle jene Arbeiter, welche während der Arbeitszeit herumlaufen, mit einander plaudern oder schwätzen, und Nichts thuend beieinander ste hen und somit ihre Arbeit versäumen, verfallen in eine Strafe von ¼ Tag Abzug ... • Das Tabakrauchen in der Fabrik ist bei 1 Tag Abzug verboten • Streitigkeiten, welche ... zwischen dem Fabriksherrn und den Arbeitern entstehen, werden durch die Polizeibehörde entschieden (Regeln und Vorschriften für die Arbeiter in der Eisengießerei und Maschinenfabrik der Fa. Klett & Co, 1844) Bis zu 16 Stunden täglich wurde in den ersten großen Fabriken gearbeitet. Die Löhne waren derart niedrig, dass auch Kinder in der Fabrik arbeiten mussten. Als sich am 13. März 1848 das Bürgertum in Wien erhob, kämpften die ArbeiterInnen mit. Sie stürmten Fabriken und zerstörten Maschinen. Sie konnten zunächst jedoch keine Lohnerhöhungen und Verkürzung der Arbeitszeit erreichen. Durch das Vereinsrecht wurde 1867 die Gründung von Arbeiter bildungsvereinen möglich. Dort durften Lohnabhängige lesen und schreiben lernen, waren aber nach wie vor von politischer Betäti gung jeglicher Art ausgeschlossen. 1869 zogen an die 25.000 ArbeiterInnen vor das Parlament und forderten die Aufhebung des Koalitionsverbotes (des Verbotes der Gründung poli tischer Vereinigungen) und die Einführung des allgemeinen gleichen Wahl rechtes. Das Koalitionsverbot wurde im April 1870 aufgehoben, auch aus Sorge um zu große Radikalisierung der unzufriedenen Arbeiterschaft. Eini ge Gruppen leisteten gewaltsamen Widerstand in Form von Attentaten auf VertreterInnen von Regierung, Polizei und Wirtschaft. 41 Anmerkungen Schon kurze Zeit nach Einführung des Koalitionsrechtes entstan den Gewerkschaftsvereine. Die Staatsmacht sah sich durch deren sozialdemokratische Ausrichtung bedroht und leitete einen Hoch verratsprozess gegen ArbeiterInnenfunktionäre ein. Es gab lange Haftstrafen und die meisten Arbeiterbildungsvereine und die neu gegründeten Gewerkschaften wurden aufgelöst. Auf dem Hainfelder Parteitag 1888/89 gelang es Victor Adler, die radi kalen und gemäßigten Strömungen der ArbeiterInnenschaft zu einigen und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) zu gründen. Die Ei nigung führte auch zu einer engen Bindung der Gewerkschaften an die So zialdemokratische Partei. „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Erholung, acht Stunden Schlaf!“ Mit dieser Parole startete die Arbeiterschaft ihren internationalen Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit. Der Internationale So zialistenkongress von 1889 fasste den Beschluss, am 1. Mai in allen Ländern für den Achtstundentag zu demonstrieren. Auch in Wien gingen zum ersten Mal am 1. Mai die Massen auf die Straße. Victor Adler Kampf um das Wahlrecht Auf Druck der Gewerkschaft wurde 1897 eine fünfte Wählerklasse für alle Männer über 24 eingeführt. Bisher durften bloß die besitzenden Klassen Abgeordnete ins Parlament wählen. Je höher das Einkommen, desto höher die Wählerklasse, desto höher auch die Anzahl der Abgeordneten, die ge wählt werden durften. Dennoch: Zum ersten Mal in der österreichischen Geschichte zogen Arbeitnehmervertreter ins Parlament ein, um ihre Inter essen durchzusetzen. Der Generalstreik von 1905 brachte endgültig das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht, welches 1907 erstmals ange wandt wurde. 1918 waren auch die Frauen wahlberechtigt. Sozialpolitische Verbesserungen 1885: Einführung des 11-Stunden-Tages 1887/88: Unfall- und Krankenversicherung für ArbeiterInnen 1906: Angestelltenpensionsgesetz eingeführt 1910: 10-Stunden-Tag Einrücken und Eingliederung der ArbeiterInnen in kriegswirtschaftliche Betriebe schwächten die Gewerkschaften während des Ersten Weltkrieges erheblich. Friedrich Adler, der Sohn von Victor Adler, ließ sich zu einer Verzweiflungstat hinreißen: Er erschoss 1916 den Ministerpräsidenten Graf Stürgkh aus Protest gegen Krieg, Elend und Völkermord. Die deutschsprachigen Abgeordneten bildeten am Ende des Ersten Welt krieges eine provisorische Koalitionsregierung unter dem Sozialdemo kraten Karl Renner. Der Gewerkschafter Ferdinand Hanusch wurde Staats sekretär für Soziale Verwaltung und kurz darauf Sozialminister. Die Sozial demokraten und die Gewerkschaften hatten zum ersten Mal die Hauptver antwortung in einer Regierung erlangt. 42 Anmerkungen In den zwei Jahren von 1918 bis 1920 konnten eine Fülle von sozi alen und arbeitsrechtlichen Gesetzen geschaffen werden, die bis heute den Hauptbestandteil unserer Sozialgesetzgebung bilden. • Schaffung von Arbeitsämtern • 8-Stunden-Tag • Gesetz über die Einrichtung von BetriebsrätInnen • Urlaubsgesetz • Arbeiterkammergesetz zur Errichtung von Arbeiterkammern • Verbot der Kinderarbeit • Abschaffung des Arbeitsbuches • Kollektivvertragsgesetz Nach dem Austritt der Sozialdemokraten aus der Regierung im Jahr 1920 nahm die soziale Gesetzgebung ein schnelles Ende. Die Gewerkschaften mit ihren über 1 Million Mitgliedern mussten gegen die Vorhaben des Bürgertums, die Sozialgesetzgebung von 1918–20 rückgängig zu machen, auftreten. Die Sanierung der österreichischen Wirtschaft belastete die ArbeitnehmerInnen durch Arbeitslosigkeit, Verteuerung der Lebenshal tung und Rationalisierung der Betriebe. Als 1927 Angehörige der Heimwehren (von der Regierung und den Unternehmern aufgestellte faschistische Söldnergruppen) im Burgenlän dischen Schattendorf nach einer Veranstaltung des Republikanischen Schutzbundes (Gegenbewegung der Arbeiter zum Schutze der Demokra tie) einen Mann und ein Kind erschossen, ging Österreich knapp an einem Bürgerkrieg vorbei. Die Täter wurden im Juli freigesprochen, woraufhin in Wien Tausende ArbeiterInnen gegen das „Schandurteil“ protestierten. Die Polizei schoss brutal in die unbewaffnete Menge. ArbeiterInnen ziehen in die Stadt Frauen der Vaterländischen Front Karl Renner Der Einfluss und damit die Mitgliederzahl der Freien Gewerkschaften (= Sozialdemokratisch geprägte Richtungsgewerkschaften) sank bis zum Jahr 1934 auf 480.000. Die Zahl der Arbeitslosen war dagegen von knapp 50.000 (1921) auf 600.000 angestiegen. Zwar wurden die Sozialdemokraten 1930 stärkste Partei, doch weigerten sich die bürgerlichen Kräfte, einer Koalitionsregierung unter ihrer Führung zuzustimmen. 1933 löste Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Parlament auf und regier te mit Notverordnungen. Die austrofaschistische Diktatur richtete sich nicht nur gegen die seit der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland erstarkten Nationalsozialisten, sondern auch gegen die Arbeiterbewegung. Die „Vaterländische Front“ sollte zur einzigen Partei werden. Den Arbei terkammern wurde die Selbstverwaltung entzogen, die Löhne und Gehäl ter wurden gekürzt. Am 12. Februar erhob sich die organisierte Arbeiterschaft gegen den Fa schismus. Nach vier Tagen brach der Kampf zusammen. Es folgten Todes urteile, Gefängnisstrafen und Einweisungen in Konzentrationslager. Die Freien Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei wurden auf 43 Anmerkungen gelöst. Viele GewerkschafterInnen flüchteten ins Ausland. Dollfuß ließ ei nen regierungstreuen Gewerkschaftsbund gründen, deren Funktionä rInnen vom Sozialminister ernannt wurden. Im März 1938 marschierte Hitler in Österreich ein und startete sogleich eine Verhaftungswelle gegen RegimegegnerInnen aller Art. So kam es, dass sich in den Konzentrationslagern Funktionäre der Einheitsgewerk schaft und des Illegalen Bundes Freier Gewerkschaften wieder fanden. Im April 1945 unterzeichneten die drei Gründungsparteien der Zweiten Republik die Unabhängigkeit Österreichs. Die provisorische Staatsregie rung wurde wie bereits 1918 von Karl Renner geleitet. Es gehörten ihr die in „Sozialistische Partei Österreichs“ umbenannten Sozialdemokraten, die „Österreichische Volkspartei“ und die Kommunisten (KPÖ) an. Unter Beteiligung von ehemaligen christlichsozialen und den kommunistischen Gewerkschaftern wurde auf Initiative der Sozialdemokraten die Errichtung eines überparteilichen Gewerkschaftsbundes beschlossen. Erster Vorsit zender wurde Johann Böhm, der dieses Amt bis 1959 innehaben sollte. J. Böhm A. Benya Der ÖGB als freie Interessenvertretung der ArbeiterInnen, Ange stellten und öffentlich Bediensteten konnte in der Zweiten Repu blik dank seiner einheitlichen Organisation und Stärke über die traditionellen gewerkschaftlichen Aufgaben hinaus gesamtgesell schaftlichen Einfluss gewinnen und diesen zur Bewältigung anste hender und neuer Probleme nutzen. Der ÖGB stand für eine koordinierte Lohnpolitik, die sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientierte: eine Lohnpoli tik, die sich nicht nur um höhere Löhne, sondern auch um stabile Preise bemühte. Die Lohn- und Preisabkommen mit der Wirtschaftskammer waren starker Kritik ausgesetzt, die Opfer, die der ArbeitnehmerInnenschaft abverlangt würden, waren unverhältnismäßig hoch. In dieser Situation versuchten die Kommunisten 1950 einen Generalstreik zu organisieren. Es kam zu Ar beitsniederlegungen, Demonstrationen und schweren Ausschreitungen. Gemeinsam mit der Regierung konnte der ÖGB durch intensive Aufklä rungstätigkeit und Widerstand in den Betrieben den Streik vereiteln. Die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder schoss von 298.417 im Dezember 1945 in zwei Jahren auf 1,238.088 Mitglieder empor. Bereits die ersten Betriebsratswahlen von 1947 legten die Position der Sozialisten/FSG als Mehrheitsfraktion im ÖGB fest, die sie bis heute halten konnten. Nach dem Tod von Johann Böhm wurde 1959 Franz Olah zum neuen Prä sidenten gewählt. Bereits 1963 legte Olah seine Funktion zurück, da er In nenminister in der Regierung Gorbach wurde. Nachdem zu Tage kam, dass Olah finanzielle Transaktionen mit Gewerkschaftsmitteln durchgeführt hatte, musste er auch seine anderen Gewerkschaftsfunktionen zurücklegen. 44 Sein Nachfolger wurde Anton Benya, der ab 1971 auch als erster Präsident des Nationalrates diente. Benya galt zusammen mit dem ehemaligen Wirt schaftskammerpräsidenten Rudolf Sallinger als Inbegriff der österrei chischen Sozialpartnerschaft. „Meine Herren, wenn das so ist, fangen wir am Mittwoch zu streiken an. Die Hüttenbetriebe laufen am Montag nicht mehr, am Samstag und Sonntag werden die Hochöfen eingedämmt und am Montag ist Schluss.“ Anton Benya nach dem Scheitern der Verhandlungen zu den Arbeitgebern Wesentliche Anliegen des ÖGB waren: • kontinuierliche Forderung nach Vollbeschäftigung • aktiver Arbeitsmarktpolitik • und Senkung der Arbeitszeit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einigten sich auf den Generalkollek tivvertrag von 1959, der die Einführung der 45-Stunden-Woche vorsah. Als die Arbeitgeberseite trotz gestiegener Produktivität und Erhöhung der Lebenshaltungskosten entsprechende Änderungen in den Kollektivver trägen verweigerte, rief der ÖGB 1962 die Metallarbeiter zum Streik auf. Über 200.000 Mitglieder folgten dem Aufruf. Bereits kurze Zeit nach Beginn der Arbeitsniederlegungen kamen annehmbare Abschlüsse zustande. Mit 1. Jänner 1965 wurde der Drei-Wochen-Mindesturlaub eingeführt, verbunden mit dem Gesetz „Krankheit unterbricht Urlaub“. 1969 unter zeichneten fast 900.000 Personen ein vom ÖGB unterstütztes Volksbegeh ren zur Einführung der 40-Stunden-Woche. Noch im Herbst des selben Jahres konnte die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche abge schlossen werden. Seit 1967 war auch der 26. Oktober bezahlter arbeitsfrei er Staatsfeiertag. Seit 1966 werden Kosten für einen Spitalsaufenthalt von der Versicherung übernommen. Auch die (inzwischen wieder rückgängig gemachte) Herabsetzung der Altersgrenze für Frühpensionen auf 60 (Männer) bzw. 55 Jahre (Frauen) datiert auf das Jahr 1966. Auch für Mütter (Mutterschutzgesetz mit Karenzurlaubsanspruch) und Kinder aus sozial schwächeren Familien (Studienförderungsgesetz) gab es Verbesserungen. „In einer Rede im Nationalrat im Oktober 1968 hatte ich auf unsere Beweggründe für unsere Forderung hingewiesen, nämlich die weiter steigende, vor allem nervliche Belastung, also den Stress, der durch Rationalisierung und gestiegenes Arbeitstempo für die Arbeitnehmer gewachsen war. Für uns war damals die Arbeitszeitverkürzung ein Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt.“ Anton Benya Bei den Nationalratswahlen von 1970 erreichte die SPÖ erstmals in der Zweiten Republik die Mehrheit. In der Minderheitsregierung von Bruno Kreisky saßen auch Vertreter der Gewerkschaftsbe wegung (z. B. Rudolf Häuser als Sozialminister oder Josef Sta ribacher als Handelsminister). Die Sicherung der Vollbeschäfti gung bei gleichzeitiger Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit war ein Hauptanliegen der neuen Regierung. Die Neuwahlen von 1971 brachten schließlich die absolute Mehrheit für die SPÖ, was eine Fülle von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen auslöste, die sich auch nicht durch die beiden „Ölpreisschocks“ und die da mit verbundenen Verteuerungen (1973 und 1979) stoppen ließen. 45 Anmerkungen „Ein paar Milliarden Schulden bereiten mir weniger schlaflose Nächte als ein paar hunderttausend Arbeitslose.“ Bruno Kreisky Leistungen/Errungenschaften der Kreisky-Ära: • 1971: Starthilfe für junge Ehepaare (bei Haushaltsgründung Prämie in der Höhe von S 15.000,–) • 1971/72: Schülerfreifahrten und Einführung von Gratisschulbüchern • 1973: Gesundenuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten • 1973: Arbeitsverfassungsgesetz (Erweiterung der betrieblichen Mitbe stimmung) • 1974: Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall) • 1975: Fristenlösung (Möglichkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs) • 1975: stufenweise Einführung der 40-Stunden-Woche abgeschlossen • 1976: Ausländerbeschäftigungsgesetz (Verbesserung des Schutzes von Gastarbeitern) • 1977: Vier Wochen Mindesturlaub (für ArbeiterInnen und Angestellte gleichermaßen) • 1977: Erhöhung der Mehrwertssteuer bei teuren Importgütern auf 30 % („Luxussteuer“) • 1979: Abfertigung für ArbeiterInnen • 1979: Gleichbehandlungsgesetz (rechtliche Gleichstellung der Frau am Arbeitsplatz) • 1980: Ausweitung der Drittelvertretung der Betriebsräte in Aufsichtsrä ten auf GesmbHs • 1981: Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz (Zusatzurlaub, Sonderruhe geld etc.) Die legendäre Arbeiterzeitung feiert die Wahlsiege Bruno Kreiskys Zu Beginn der 80er Jahre erfasste die weltweite Konjunkturschwäche auch Österreich. Die außerordentlich niedrige Zahl an Arbeitslosen konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die nach dem Verlust der absoluten SPÖ-Mehrheit gebildete „Kleine Koalition“ unter Fred Sinowatz veran lasste von deutlichen Arbeitsplatzverlusten begleitete Privatisierungen und Rationalisierungen. Nach der Niederlage bei den Präsidentschaftswahlen 1986 und der Macht übernahme Jörg Haiders in der FPÖ bildete Sinowatz‘ Nachfolger Franz Vranitzky eine Koalitionsregierung mit der ÖVP. Die begonnene Einspa rungs- und Privatisierungspolitik, die in den beiden „Sparpaketen“ von 1995 und 1996 ihren Höhepunkt finden sollte, wurde fortgesetzt. Der Nach folger von Anton Benya als ÖGB-Präsident, Fritz Verzetnitsch (1987–2006), 46 und die Gewerkschaften setzten sich dafür ein, die soziale Ausgewogen heit der notwendig gewordenen Einsparungen zu erhalten. Arbeitneh merInnen sollten unter keinen Umständen überverhältnismäßig stark bela stet werden. Die Einführung eines 5-wöchigen Urlaubsanspruches war ein weiterer Erfolg für die Arbeitszeitverkürzungspolitik des ÖGB. Anmerkungen Nach den Wahlen von 1999 ging die SPÖ in Opposition, die ÖVP unter Wolf gang Schüssel bildete eine Regierung mit der rechtsnationalistischen FPÖ. Die danach einsetzenden massiven Leistungskürzungen verschonten kaum eine Bevölkerungsgruppe: Pensionen wurden gekürzt, Selbstbehalte für Kranke eingeführt, Arbeitslosenregelungen verschlechtert und Studierenden durch die Einführung von Studiengebühren zusätzliche Lasten aufgebürdet. Diese Maßnahmen veranlassten den ÖGB, sich wiederholt an Demonstrationen und Protestmaßnahmen für ein baldiges Ende dieser Regierungsform und für den Erhalt des österreichischen Sozialstaates zu beteiligen. Arbeitszeitverkürzung Der Weg zu mehr Freizeit 1960 1970 1980 1990 45 Stunden Wochenarbeitszeit 2 Wochen Mindesturlaub 43 Stunden Wochenarbeitszeit 3 Wochen Mindesturlaub 40 Stunden Wochenarbeitszeit 4 Wochen Mindesturlaub 38 bzw. 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit 5 Wochen Mindesturlaub 47 Kontaktadressen Anmerkungen ÖGB-Frauen Die Bundesfrauenabteilung des ÖGB setzt sich in Zusammenarbeit mit den Frauenabteilungen der Gewerkschaften und der Bundesländer für die Inte ressen der Frauen, insbesondere der Arbeitnehmerinnen, ein. Rechtsberatung und Hilfe In ganz Österreich sind Ansprechpartnerinnen und Kontaktstellen der ÖGB-Frauen vertreten, um bei Fragen und Problemstellungen Unterstüt zung zu leisten. „Wir bieten den weiblichen Gewerkschaftsmitgliedern da mit ein engmaschiges Netz an Anlaufstellen. Wenn unsere Mitglieder Rat und Hilfe brauchen, sind wir für Sie da!“, so ÖGB-Bundesfrauenvorsitzen de Brigitte Ruprecht. Vorsitzende: Brigitte Ruprecht (siehe auch „ÖGB-Frauen“) Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Telefon: 01/534 44/39040 Fax: 01/534 44/556 E-Mail: brigitte [email protected] Allgemeine E-Mail: [email protected] ÖGB-Jugend Die Gewerkschaftsjugend bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen an: Vom Gratis-Abo der Jugendzeitschrift „HALLO“, kostenlosen Seminaren und Kursen, vielfältigen Freizeitangeboten bis zu Urlaub. Zudem gibt es den Gratis-Jugendherbergsausweis, die kostenlose ÖGJ-Rechtsberatung und spezielle Information für Zivildiener. Für künftige Verkehrsteilnehmer bietet die ÖGJ ermäßigte Erste-Hilfe-Kurse sowie eine Online-Demoversion beziehungsweise auch die Vollversion zum Bestellen mit allen Prüfungsfra gen und Antworten. Vorsitzender: Jürgen Michlmayr Bundesjugendsekretär: Florian Zuckerstätter Adresse: ÖGB-Jugendabteilung, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Telefon: 01/534 44/39060 E-Mail: [email protected] Allgemeine E-Mail: [email protected] ÖGB – Pensionisten und Pensionistinnen Gerade für Pensionisten ist eine starke Interessenvertretung wichtig. Eine Mitgliedschaft beim ÖGB bietet neben einer Vetretung bei Pensionsver handlungen auch Rechtsschutz, eine kostenlose Rechtsberatung (z. B. bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Sozialdiensten – wie etwa „Essen auf Rädern“ und Heimhilfe), die ÖGB-Solidaritätsversicherung, Vergünstigungen auf Urlaubsreisen und viele andere Vorteile mehr. Vorsitzender: Werner Thum (siehe auch „ÖGB-PensionistInnen“) Adresse: ÖGB, Pensionistenabteilung, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Telefon: 01/534 44/39082 E-Mail: [email protected] 48 Die Landesorganisationen Anmerkungen Die Landesorganisationen und die einzelnen Bezirkssekretariate des ÖGB vertreten die Gewerkschaftsmitglieder in den einzelnen Bundesländern und betreuen sie in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen, kulturellen und bildungspolitischen Fragen. Die Landesorganisationen koordinieren auch die Arbeit mit den einzelnen Gewerkschaften im Bundesland. 49 Anmerkungen ÖGB Wien; Alle Abteilungen und Referate ÖGB Landesorganisation Burgenland Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Telefon: 01/534 44 Fax: 01/534 44/204 E-Mail: [email protected] Vorsitzende: Sylvia Gartner Adresse: Wiener Straße 7 PLZ: A-7000 Eisenstadt Beratungszentrum: Elisabeth Rolzhauser – DW 39101 Organisation und Koordination Helmut Tomasek – DW 39290 Organisation und Koordination/ Betriebsarbeit Romana Steininger – DW 39294 Bildung, Freizeit, Kultur: Sabine Letz – DW 39230 ÖGB-Personal-Planung und Ent wicklung, Interne Weiterbildung: Brigitte Drizhal Telefon: 01/512 55 11/DW 39570 Michael Schaller Telefon: 01/512 55 11/DW 39571 Internationale Verbindungen: Evelyn Regner – DW 39320 Öffentlichkeitsarbeit: Nani Kauer – DW 39261 Informationstechnologie: Andreas Toth – DW 39350 Volkswirtschaft Georg Kovarik – DW 39200 Sozialpolitik– Sozialversicherungspolitik: Dinah Djainous-Glatz – DW 39171 Sozialpolitik – Arbeitsmarkt und Bildungspolitik Alexander Prischl – DW 39177 ÖGB Landesorganisation Kärnten Vorsitzender: Hermann Lipitsch Adresse: Bahnhofstraße 44 PLZ: A-9020 Klagenfurt Telefon: 0 46 3/58 70 Fax: 0 46 3/58 70/330 E-Mail: [email protected] ÖGB Landesorganisation Niederösterreich Vorsitzender: Josef Staudinger Adresse: Windmühlgasse 28 PLZ: A-1060 Wien Telefon: 01/586 21 54 Fax: 01/534 44/104400 E-Mail: [email protected] ÖGB Landesorganisation Oberösterreich Vorsitzender: Johann Kalliauer Adresse: Weingartshofstraße 2 PLZ: A-4020 Linz Telefon: 0 73 2/66 53 91 Fax: 0 73 2/66 53 91/6099 E-Mail: [email protected] ÖGB Landesorganisation Salzburg Sozialpolitik – Gesundheitspolitik Reinhard Hager – DW 39172 Vorsitzender: Siegfried Pichler Adresse: Markus-Sittikus-Straße 10 PLZ: A-5020 Salzburg Telefon: 0 66 2/88 16 46 Fax: 0 66 2/88 19 03 E-Mail: [email protected] Kampagnen, Projekte, Zielgruppen: Willi Mernyi – DW 39550 ÖGB Landesorganisation Steiermark Sozialpolitik – Rechtspolitik – Kollektivvertragspolitik Susanne Magerl – DW 39179 Finanz- und Vermögensverwaltung: Clemens Schneider – DW 39007 ÖGB-Büro Brüssel: Oliver Röpke Telefon: 00322/230 74 63 50 Telefon: 0 26 82/770 Fax: 0 26 82/770/62 E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Horst Schachner Adresse: Karl-Morre-Straße 32 PLZ: A-8010 Graz Telefon: 0 31 6/70 71-0 Fax: 0 31 6/70 71 341 E-Mail: [email protected] ÖGB Landesorganisation Tirol Vorsitzender: Gerhard Schneider Adresse: Südtiroler Platz 14–16 PLZ: A-6010 Innsbruck Telefon: 0 51 2/597 77 Fax: 01/534 44/104710 E-Mail: [email protected] ÖGB Landesexekutive Vorarlberg Vorsitzender: Norbert Loacker Adresse: Widnau 2 PLZ: A-6800 Feldkirch Telefon: 0 55 22/3553-0 Fax: 0 55 22/3553/13 E-Mail: [email protected] Die Regionalsekretariate des ÖGB Amstetten Wiener Straße 55 3300 Amstetten Tel.: 0 74 72/627 26 Baden Elisabethstraße 38 2500 Baden Tel.: 0 22 52/482 63 Braunau am Inn Salzburger Straße 29 5280 Braunau am Inn Tel.: 0 77 22/632 16 Bruck an der Leitha Stefaniegasse 1 2460 Bruck an der Leitha Tel.: 01 70 76/187 Bruck an der Mur Schillerstraße 22 8600 Bruck an der Mur Tel.: 0 38 62/510 69 Feldkirchen Max-Blaha-Straße 1 9560 Feldkirchen Tel.: 0 42 76/4530 Anmerkungen Flachgau Markus-Sittikus-Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 0 66 2/88 16 46/223 Freistadt Zemannstraße 14 4240 Freistadt Tel.: 0 79 42/726 14 Fürstenfeld Hauptplatz 12 8280 Fürstenfeld Tel.: 0 33 82/523 65 Gänserndorf Wiener Straße 7a 2230 Gänserndorf Tel.: 0 22 82/22 86 Gmünd Emmerich-Berger-Straße 2 3950 Gmünd Tel.: 0 28 52/524 12 Gmunden Herakhstraße 15b 4810 Gmunden Tel.: 0 76 12/644 66 Graz und Umgebung Karl-Morre-Straße 32 8020 Graz Tel.: 0 316/70 71/215 Grieskirchen Manglburg 22 4710 Grieskirchen Tel.: 0 72 48/64 115 Deutschlandsberg Rathausgasse 3 8530 Deutschlandsberg Tel.: 0 34 62/28 09 Eferding Unterer Graben 5 4070 Eferding Tel.: 0 72 72/591 20 Eisenstadt Wiener Straße 7 7000 Eisenstadt Tel.: 0 26 82/770-43 Feldbach Ringstraße 5 8330 Feldbach Tel.: 0 31 52/23 55 51 Anmerkungen Güssing Hauptstraße 59 7540 Güssing Tel.: 0 33 22/425 52 Knittelfeld Hans-Resel-Gasse 2 8720 Knittelfeld Tel.: 0 35 12/824 352 Hartberg Ressavarstraße 16 8230 Hartberg Tel.: 0 33 32/622 72 Köflach Alter Rathausplatz 1 8580 Köflach Tel.: 0 31 44/33 82 Hermagor Wulfeniaplatz 1 9620 Hermagor Tel.: 0 42 82/21 50Hollabrunn Brunnthalgasse 30 2020 Hollabrunn Tel.: 0 29 52/24 33 Korneuburg Gärtnergasse 1 2100 Korneuburg Tel.: 0664/61 45 072 Horn Spitalgasse 25 3560 Horn Tel.: 0 29 82/24 58 Imst Rathausstraße 1 6460 Imst Tel.: 0 54 12/651 63 Innsbruck Stadt-Land Südtiroler Platz 14–16 6010 Innsbruck Tel.: 0 512/597 77/605 Jennersdorf Bahnhofring 5 8380 Jennersdorf Tel.: 0 33 29/462 55 Judenburg Kaserngasse 22 8750 Judenburg Tel.: 0 35 72/823 76 52 Krems an der Donau Wiener Straße 24 3500 Krems an der Donau Tel.: 0 27 32/824 61/454 Kufstein Arkadenplatz 6 6330 Kufstein Tel.: 0 53 72/626 82/20 Landeck Malser Straße 11 6500 Landeck Tel.: 0 54 42/624 81 Leibnitz Karl-Morre-Gasse 6 8430 Leibnitz Tel.: 0 34 52/821 76 Leoben Buchmüllerplatz 2 8700 Leoben Tel.: 0 38 42/423 85 Lienz Beda-Weber-Gasse 20 9900 Lienz Tel.: 0 48 52/621 02 Kirchdorf a. d. Krems Sengsschmiedstraße 6 4560 Kirchdorf a. d. Krems Tel.: 0 75 82/516 72 Liezen Ausseer Straße 42 8940 Liezen Tel.: 0 36 12/222 81 Kitzbühel Rennfeld 13, 1. Stock 6370 Kitzbühel Tel.: 0 53 56/716 66 Lilienfeld Pyrkerstraße 3 3180 Lilienfeld Tel.: 0 27 62/52 248 Klagenfurt Bahnhofstraße 44 9020 Klagenfurt Tel.: 0 463/58 70/333 Linz/Land Neubauerstraße 11 4050 Traun Tel.: 0 72 29/650 40 Klosterneuburg Rathausplatz 4 3400 Klosterneuburg Tel.: 0664/61 45 070 Linz-Stadt Weingartshofstraße 2 4040 Linz Tel.: 0 7 32/75 99 51 Lungau (Tamsweg) Schloßparkweg 6 5580 Tamsweg Tel.: 0 64 74/23 49 Eisenstadt/Mattersburg Wiener Straße 7 7000 Eisenstadt Tel.: 0 26 82/770 43 Melk Hummelstraße 1 3390 Melk Tel.: 0 27 52/523 36 Mistelbach Josef-Dunkl-Straße 2 2130 Mistelbach Tel.: 0 25 72/27 72 Mödling/Purkersdorf Dr.-Hanns-Schürff-Gasse 14 2340 Mödling Tel.: 0 22 36/485 98 Murau Bundesstraße 7 8850 Murau Tel.: 0 35 32/23 77 Mürzzuschlag Bleckmanngasse 8 8680 Mürzzuschlag Tel.: 0 38 52/23 88 Neunkirchen Würflacher Straße 1 2620 Neunkirchen Tel.: 0 263 5/624 44 Neusiedl Obere Hauptstraße 55 7100 Neusiedl Tel.: 0 21 67/87 12 Radkersburg Theatergasse 2 8490 Bad Radkersburg Tel.: 0 34 76/23 85Reutte Mühler Straße 22 6600 Reutte Tel.: 0 56 72/732 22 Anmerkungen Ried im Innkreis Peter-Rosegger-Straße 26 4910 Ried im Innkreis Tel.: 0 77 52/825 88 Rohrbach im Mühlviertel Ehrenreiterweg 17 4150 Rohrbach im Mühlviertel Tel.: 0 72 89/62 17 Schärding Schulstraße 4 4780 Schärding am Inn Tel.: 0 77 12/26 67 Scheibbs Burgerhofstraße 5 3270 Scheibbs Tel.: 0 74 82/423 84 Schwaz Münchner Straße 20, 2. Stock 6130 Schwaz Tel.: 0 52 42/611 66 Schwechat Sendnergasse 7 2320 Schwechat Tel.: 01/707 61 87 Spittal an der Drau Lutherstraße 4 9800 Spittal an der Drau Tel.: 0 47 62/22 07 Oberwart/Oberpullendorf Lehárgasse 5 7400 Oberwart Tel.: 0 33 52/323 56 St. Pölten Gewerkschaftsplatz 1 3100 St. Pölten Tel.: 0 27 42/325 Perg Hinterbachweg 3 4320 Perg Tel.: 0 72 62/536 72 St. Veit an der Glan Friesacher Straße 3a 9300 St. Veit an der Glan Tel.: 0 42 12/20 21 Pinzgau (Zell am See) Ebenbergstraße 1 5700 Zell am See Tel.: 0 65 42/723 07 Steyr Redtenbachergasse 1a 4400 Steyr Tel.: 0 72 52/53 011 Pongau (Bischofshofen) Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen Tel.: 0 64 62/307 40 Tamsweg Schloßparkweg 6 5580 Tamsweg Tel.: 0 64 74/23 49 53 Anmerkungen Tennengau (Hallein) Bahnhofstraße 10 5400 Hallein Tel.: 0 62 45/803 07Tulln Rudolf-Buchinger-Straße 27–29 3430 Tulln Tel.: 0664/61 45 070 Villach Kaiser-Josef-Platz 1 9500 Villach Tel.: 0 42 42/262 94 Vöcklabruck Ferdinand-Öttl-Straße 19 4840 Vöcklabruck Tel.: 0 76 72/234 44 Völkermarkt/Wolfsberg Herzog-Bernhard-Platz 11 9100 Völkermarkt Tel.: 0 42 32/32 02 54 Waidhofen an der Thaya Thayastraße 5 3830 Waidhofen an der Thaya Tel.: 0 28 42/524 38 Weiz Birkfelder Straße 22 8160 Weiz Tel.: 0 31 72/22 59 Wels Roseggerstraße 10 4600 Wels Tel.: 0 72 42/471 09 Wiener Neustadt Babenberger Ring 9B 2700 Wiener Neustadt Tel.: 0 26 22/274 91 Zwettl Gerungser Straße 31 3910 Zwettl Tel.: 0664/61 45 068 Name und Adresse: Anmerkungen Fragen zu Gewerkschaftskunde 1 Wir ersuchen, die folgenden Fragen zu beantworten:* 1. Welche Aspekte der gewerkschaftlichen Genossenschaftsfunktion er scheinen Ihnen als die Wesentlichsten? Begründen Sie Ihre Antwort! 2. Warum ist die politische Funktion der Gewerkschaften für die Arbeit nehmerInnen so bedeutend? 55 Anmerkungen 3. Fassen Sie die wesentlichsten Kennzeichen der Organisation des ÖGB zusammen! 4. Wie beurteilen Sie die Öffentlichkeits- und Basisarbeit des ÖGB? Welche Gewerkschaftspublikationen kennen Sie? * FernlehrgangsteilnehmerInnen bitten wir, nach Abschluss der Fragen beantwortung die Seite(n) mit den Fragen abzutrennen und an folgende Adresse zu senden: Fernlehrgang des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 56