Was sind Gewerkschaften?

Transcrição

Was sind Gewerkschaften?
Gewerkschaftskunde
GK
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Martin Bolkovac/Michael Vlastos/Elisabeth Mitter
Was sind
Gewerkschaften?
INHALT
Was sind Gewerkschaften?
Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht
Gegenmacht
Schutzfunktion
(Genossenschaftsfunktion, p0litische Funktion)
Organisation des ÖGB
(Der ÖGB und seine Gewerkschaften)
Der Reformprozess
Öffentlichkeitsarbeit
(Internet, Kampagnen, Bildung,
Gewerkschaftspublikationen)
Mitbestimmung der Basis
Neue Herausforderungen
Exkurs: Geschichte der österreichischen
Gewerkschaftsbewegung
Kontaktadressen
Fernlehrgang
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Stand: Dezember 2009
Nachdruck: September 2010
Mitgewirkt haben: Werner Drizhal, Michael Niedermair, Peter Drizhal, Herbert
Kreuz­eder, Christian Zickbauer, Karin Baker, Andreas Brantner, Ilse Reichart, Sonja
Freitag, Regina Weinmüller, Michael Neubauer, Gerda Zinniel, Michael Rovina
Dieses Skriptum ist für die Verwendung im Rahmen der Bildungsarbeit
des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Gewerkschaften und
der Kammern für Arbeiter und Angestellte bestimmt.
Wie soll mit diesem Skriptum
gearbeitet werden?
Anmerkungen
Zeichenerklärung
Frage zum Lernstoff im vorigen Abschnitt (vergleichen Sie
Ihre eigene Antwort mit der am Ende des Skriptums ange­
gebenen).
Anmerkungen: Die linke bzw. rechte Spalte jeder Seite dient zur Eintra­
gung persön­licher Anmerkungen zum Lernstoff. Diese ei­
genen Notizen sollen, gemeinsam mit den bereits vorgege­
benen, dem Verständnis und der Wiederholung dienen.
Arbeitsanleitung
• Lesen Sie zunächst den Text eines Abschnitts aufmerksam durch.
• Wiederholen Sie den Inhalt des jeweiligen Abschnittes mit Hilfe der ge­
druckten und der eigenen Randbemerkungen.
• Beantworten Sie die am Ende des Abschnitts gestellten Fragen (möglichst
ohne nachzu­sehen).
• Die Antworten auf die jeweiligen Fragen finden Sie am Ende des Skrip­
tums.
• Ist Ihnen die Beantwortung der Fragen noch nicht möglich, ohne im Text
nachzusehen, arbeiten Sie den Abschnitt noch einmal durch.
• Gehen Sie erst dann zum Studium des nächsten Abschnitts über.
• Überprüfen Sie am Ende des Skriptums, ob Sie die hier angeführten
Lernziele erreicht haben.
Dank
Gemeinsam mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ÖGB und der Ge­
werkschaften, Gewerkschaftsmitgliedern und an Gewerkschaftsthemen in­
teressierten Nichtmitgliedern haben wir erarbeitet: „Was Sie schon immer
über den ÖGB und die Gewerkschaften wissen wollten“.
Viel Erfolg beim Lernen!
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Was sind Gewerkschaften?
Anmerkungen
„Das Proletariat ist nicht mehr, was es einmal war, doch bedeutet
das nicht, das es verschwunden wäre.“
(MICHAEL HARDT/ANTONIO NEGRI)
• Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht
• Gegenmacht
• Schutzfunktion
In unserer Gesellschaftsordnung besteht ein grundsätzlicher Interessenge­
gensatz zwischen Kapital und Arbeit:
Die Produktionsmittelbesit­
zerInnen, KapitalseignerIn­
nen oder -verwalterInnen
haben Interesse daran, das
Kapital zu vergrößern oder
zumindest zu erhalten.
Die Interessen der Arbeitenden zie­
len darauf ab, ihr Arbeitseinkom­
men zu erhöhen oder zumindest
ihre Kaufkraft zu erhalten und
gleichzeitig die Verausgabung ih­
rer Arbeitskraft zu begrenzen.
„Die Arbeitskraft ist also eine Ware, die ihr Besitzer, der Lohnarbei­
ter, an das Kapital verkauft … Die Arbeitskraft ist also eine Ware,
nicht mehr, nicht minder als der Zucker. Die erste misst man mit der
Uhr, die andere mit der Waage.
KARL MARX
Die unterschiedlichen Interessen haben permanent Konflikte zur Folge.
KARL MARX sprach von einem „Guerillakrieg zwischen Kapital und Arbeit“.
Die Hauptursache des industriellen Konflikts kann in der Kon­
frontation zwischen einer Gruppe der Gesellschaft, die durch Ei­
gentumsrechte und Verwaltungsfunktionen über die Produktions­
mittel bzw. das Kapital verfügt und einer anderen Großgruppe der
Gesellschaft, die der ersten Gruppe ihre Arbeitskraft zur Verfü­
gung stellt, gesehen werden.
Karl Marx
Die Beziehungen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind durch ein
Machtübergewicht der KapitalseignerInnen charakterisiert, wodurch sich
diese bei Interessengegensätzen meist durchsetzen können. Es ist also von
einer asymmetrischen Machtbeziehung zugunsten der Kapitalseigne­
rInnen auszugehen:
Die ArbeitgeberInnen und KapitalseignerInnen sind in einer stärkeren
Position: Je nach Chancen zur Profitmaximierung wird über das Produkt,
die Ware, die zu produzieren ist, entschieden, genauso über die Art der
Produktionsmittel, der Arbeitsabläufe, die Qualität und die Anzahl der Ar­
beitskräfte.
ArbeitnehmerInnen
ArbeitgeberInnen
3
Anmerkungen
Die ArbeitnehmerInnen hingegen können ihre Existenz, ihr Überleben, nur
dann sichern, wenn den Kapital- und ProduktionsmittelbesitzerInnen ihre
Arbeitskraft verkauft wird. Sie sind also zur Gänze abhängig. Die Kapitals­
eignerInnen und ProduktionsmittelbesitzerInnen verfügen somit nicht nur
über die Produktionsmittel, sondern auch über den ­Menschen.
Die Entstehung und der Aufstieg der Gewerkschaftsbewegung
vollzog sich aus dem Bedürfnis, die unumschränkte Verfügungs­
gewalt der KapitalseignerInnen und Produktionsmittelbesitze­
rInnen über den Menschen einzuschränken.
Zur Bildung von Gewerkschaften kam es, als die arbeitenden Menschen
gemeinsam versuchten, ihre Verhältnisse zu verbessern. Die Arbeitneh­
merInnen eines Betriebes sprachen und berieten miteinander und trugen
ihr Ansuchen, nachdem sie sich vorher verabredet hatten, der Geschäftslei­
tung vor. Später weitete sich die Verabredung im eigenen Betrieb zu einer
Verabredung mehrerer Betriebe aus. So schlossen sich die arbeitenden Men­
schen zusammen und bildeten Organisationen. Nun musste nicht mehr je­
der/jede einzelne ArbeitnehmerIn seine/ihre Arbeitsbedingungen aushan­
deln. Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeit wurden in steigendem
Maße kollektiv vereinbart – von Gewerkschaften.
Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern und Ar­
beitnehmerinnen zur Durchsetzung von Interessen.
Das Prinzip der Gewerkschaften ist die Organisation vieler Menschen, also
die Massenorganisation. Hierbei vereinigen die Gewerkschaften zwei Ge­
danken:
Solidarität
Effektive Interessenwahrung
Damit sind Gewerkschaften kein Verein, dessen Zweck im netten Beisam­
mensein besteht, sondern eine Zweckgemeinschaft zu gegenseitiger Hilfe
im gemeinsamen Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung. Wesent­
lich für eine solche Massenorganisation ist ein gemeinsames Ziel:
Hauptziel der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist die Hebung des
Lebensstandards aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Um dieses Ziel zu erreichen, obliegen Gewerkschaften folgende Funkti­
onen:
Gestaltungsfunktion
Ordnungsmacht
Gegenmacht
Schutzfunktion
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Gestaltungsfunktion/Ordnungsmacht
In über 150 Jahren gingen die Gewerkschaften einen weiten Weg. Von der
Illegalität bis zur staatstragenden Kraft. Heute ist die Gewerkschaftsbewe­
gung eine Interessenvertretung, deren Notwendigkeit und Nützlichkeit
grundsätzlich allgemein anerkannt ist – auch von den Organisationen der
früher „bekämpften“ ArbeitgeberInnen, der Bevölkerung und allen poli­
tischen Parteien.
Gestaltungsfunktion
Ordnungsmacht
Gewerkschaften in Österreich sind im gesamten Entscheidungs­
prozess der Sozialpartnerschaft beteiligt. Sie bilden einen zen­
tralen Machtkörper im politischen System und tragen gesamtge­
sellschaftliche Verantwortung. Als Ordnungsfaktor regulieren
Gewerkschaften das Wirtschaftssystem und das gesellschaftliche
Zusammenleben.
Gewerkschaften sind heute
• repräsentative und damit von der Gesetzgebung, den ArbeitgeberInnen
und der öffentlichen Meinung anerkannte und
• mit öffentlichen Funktionen und Verantwortungen betraute Organisa­
tionen.
Der ÖGB und die Gewerkschaften betrachten sich als eine gestaltende
Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft. Da sowohl durch die Lohn- und Sozi­
alpolitik wie auch durch die Wirtschaftspolitik gesellschaftspolitische Be­
einflussungen und Veränderungen erfolgen, wirkt der ÖGB durch seinen
Einfluss auch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse ein.
Der Sozialstaat und die pluralistische Demokratie sind zu einem
großen Teil das Ergebnis der Forderungen der Gewerkschafts­
bewegung.
Moderne Gewerkschaften sind heute durch die Sozialpartnerschaft (siehe
unten) in den institutionalisierten Klassenkonflikt eingebunden, der das
Spannungsverhältnis zwischen Kapital und Lohnarbeit repräsentiert und
bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen ausschließt. Gewerkschaften
vermitteln zwischen den Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgrup­
pen. Entsprechend verfolgen sie ihre Ziele auf zwei Ebenen:
➤➤Als Arbeitsmarktverband suchen sie höhere Einkommen, kürzere Ar­
beitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen in Verhandlungen mit den
Unternehmensvertretungen zu erreichen und in Kollektivverträgen ab­
zusichern. Dabei können sie kooperativ (als stabilste Form der Interes­
senvermittlung) vorgehen oder die Mittel des Konflikts (z. B. Streik) an­
wenden.
➤➤Als politischer Verband beeinflussen sie Staat und Gesetzgebung.
Die Gewerkschaften sind ein Teil des gesellschaftlichen Systems der Rege­
lung von Arbeitsbeziehungen und -bedingungen.
Die Gewerkschaft ist eine gesellschaftspolitische Akteurin, die
den gesellschaftlichen Wandel und die Arbeitsbeziehungen mit­
bestimmt, und damit auch wesentlichen Einfluss auf die Zukunft
der Welt hat.
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Gegenmacht
Gewerkschaften können in einem Fall zur Stabilisierung eines bestehen­
den Systems und im anderen Fall zu dessen Veränderung oder Überwin­
dung beitragen. Als politische Gegenmacht können sie in Konflikt zu der
bestehenden Wirtschaftsweise und des damit in Zusammenhang stehenden
gesellschaftlichen Lebens geraten. Auf Grund ihrer Stärke können Gewerk­
schaften zur Überwindung bestehender Machtverhältnisse ein Wesentliches
beitragen.
Gegenmacht
Die Aufgaben des ÖGB sind in seinen Statuten (§ 3) festgelegt:
Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen
Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängig­
keit und Neutralität, sowie zur Wahrung der in der Verfassung
verankerten Rechtsstaatlichkeit unseres Landes in einem sozialen
Europa, zur Bekämpfung des Faschismus, jeder Reaktion und al­
ler totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherung des
Weltfriedens und der Menschenrechte, sowie zum unentwegten
Kampf zur Hebung des Lebensstandards der ArbeitnehmerInnen
Österreichs und zum Einsatz für Gleichstellung von Frauen und
Männern berufen und verpflichtet.
Schutzfunktion
Die Schutzfunktion untergliedert sich in Genossenschaftsfunktion und
politische Funktion.
Schutzfunktion
Genossenschaftsfunktion
• ÖGB-Berufsschutz
• ÖGB-Solidaritätsversicherung
• Rechtsschutzregulativ
• Unterstützungsordnung
• FlexPower
• Sotour-Austria
• Mitgliedschaft
Genossenschafts­
funktion
Die ersten Gewerkschaften setzten in ihren Formen wie Forderungen die
Gesellenzünfte des mittelalterlichen Europas fort. Man traf sich in Schen­
ken, die gleichermaßen Klub, Versammlungsort und Arbeitsvermittlung
waren. Auch in den sozialen Forderungen nach angemessenen Löhnen,
Arbeitszeitbegrenzung und Koalitionsrecht konnten die alten Gesellen­
zünfte als Vorbild dienen. Daneben wurden Kassen geschaffen, welche
durch Beiträge die Mittel für die Stunden der größten Not, wie Arbeits­
losigkeit, Krankheit oder Tod, für die Mitglieder bereitzustellen hatten.
Das System der Hilfskassen wurde zur Zelle der proletarischen Solidarität
für die hilflosen ArbeitnehmerInnen, deren soziale Lage von einem Zu­
stand der Abhängigkeit, Unfreiheit und des Ausgebeutetwerdens gekenn­
zeichnet war.
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In Österreich, wie nahezu in ganz Europa, hat der Staat im Laufe der Zeit
die Fürsorge für Krankheit, Alter, Todesfälle den Gewerkschaften abge­
nommen, in den USA hingegen tragen heute noch vielfach die Gewerk­
schaften einen wichtigen Teil dieser Aufgaben.
Anmerkungen
Gewerkschaften verfolgen eine Genossenschaftsfunktion, in der die
gegenseitige Hilfe zwischen Gewerkschaftsmitgliedern im Zen­
trum steht. Dieser Aspekt ist als Weiterführung der Tradition von
Hilfskassen anzusehen, freilich heute in einem eingeschränkteren
Rahmen als noch vor hundert Jahren, da der moderne Sozialstaat
viele der Hilfskassen unnötig werden ließ (z.B. durch die Arbeits­
losenversicherung).
In Österreich deckt die gesetzliche Sozialversicherung viele Risikobereiche
des Lebens ab. Die Unterstützungs- und Versicherungsleistungen des ÖGB
an seine Mitglieder sollen als Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen
Leistungen für Vorkommnisse in Beruf und Freizeit dienen. Es sollen
­„Lücken im System“ gestopft werden.
ÖGB-Berufsschutz
Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung bei Personen- und
Sachschäden während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, für die der
Dienstgeber nicht haftet. Der Berufsschutz gilt für alle aktiven Mitglieder,
die mehr als sechs Monate ÖGB-Mitglied sind.
• Versicherungsschutz bis zu 75.000 € bei fahrlässig verursachten Per­
sonen- oder Sachschäden einer dritten Person.
• Versicherungsschutz bis zu 15.000 € für Schäden, die in Ausübung der
beruflichen Tätigkeit erlitten wurden.
Hilfe gibt es auch bei Mobbing:
Ein angespanntes Arbeitsklima und überlastete MitarbeiterInnen
bieten einen guten Nährboden für Mobbing am Arbeitsplatz. Die
Opfer werden von Kollegen und Kolleginnen ausgegrenzt, verleum­
det oder beschimpft. Man spricht von Mobbing, wenn solche Attacken
oftmalig und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen.
Das ÖGB-Beratungszentrum bzw. die Mobbingberatungsstellen der
Landesorganisationen und der Gewerkschaften bieten kompetente
Beratungen an (siehe Kontaktadressen!). In einigen Betrieben ist
es den Betriebsräten gelungen, eine Betriebsvereinbarung gegen
Mobbing durchzusetzen.
ÖGB-Berufsschutz
ÖGB-Solidaritätsversicherung
Von der Solidaritätsversicherung können alle Personen, die mindestens
drei Jahre lang Mitglied sind, profitieren. Im Falle eines unfallbedingten
Spitalsaufenthaltes (egal ob durch Freizeit oder Berufstätigkeit verursacht)
von mindestens 4 Tagen wird ein Spitaltagegeld bezahlt. Bei freizeitunfall­
bedingter Invalidität oder Todesfolge kommen je nach Dauer der Mit­
gliedschaft Geldleistungen und/oder Begräbniskostenbeiträge zur Aus­
zahlung. Für GÖD-, GdG-, vida- und GPF-PensionistInnen gibt es darüber
­hinaus eine Ablebens-Risiko-Versicherung.
ÖGB-Solidaritäts­
versicherung
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• Spitaltagegeld: 4 € ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindes­
tens vier Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 € (= 77 Tage)
• Invaliditätsversicherung:
bei einer Mitgliedschaft von drei bis zehn Jahren:
bei einer Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren:
bei einer Mitgliedschaft über 25 Jahre:
3.200 €
4.800 €
6.400 €
• Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen:
Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren:
Mitgliedschaft von über 10 bis 25 Jahren:
Mitgliedschaft über 25 Jahre:
800 €
1.000 €
1.200 €
• Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:
Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren:
Mitgliedschaft über 10 bis 20 Jahren:
Mitgliedschaft über 20 bis 30 Jahren:
Mitgliedschaft über 30 Jahre:
• Ablebens-Risikoversicherung:
Mitgliedschaft von drei bis 10 Jahren:
Mitgliedschaft über 10 bis 25 Jahren:
Mitgliedschaft über 25 Jahre:
150 €
160 €
170 €
180 €
875 €
1.310 €
1.745 €
Rechtsschutzregulativ
Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine
Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienst­
verhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmit­
telbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes
können Leistungen erbracht werden. Bei Bedarf wird kostenlos ein/eine
RechtsvertreterIn zur Verfügung gestellt, werden Gerichtsgebühren,
Barauslagen ersetzt oder werden gegnerische Prozesskosten zur Gänze
übernommen. Ein Antrag ist bei der zuständigen Gewerkschaft, egal ob
mündlich oder schriftlich, im Vorhinein zu stellen.
Unterstützungsordnung
Um ein umfassendes Leistungsangebot zu ermöglichen, bietet der ÖGB
seinen Mitgliedern unter gewissen Voraussetzungen auch
• Streik- und Aussperrungsunterstützung
• Gemaßregeltenunterstützung
• Arbeitslosenunterstützung
Unterstützungs­
ordnung
Gewerkschaften bieten darüber hinaus weitere Leistungen an, wie z. B.
­Beratung in Mietrechtsfragen, Unterstützung für Diplomarbeiten und
­Dissertationen, MigrantenInnenberatung, verbilligte Karten für Theater
und andere Veranstaltungen.
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FlexPower
Anmerkungen
Bereits ein Drittel der Beschäftigten in Österreich arbeitet in einem
Arbeitsverhältnis, das von einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung
mit sozialer Absicherung ziemlich abweicht. Solche Beschäftigungs­
verhältnisse werden im Allgemeinen als „atypische Beschäftigungs­
verhältnisse“ bezeichnet. Um eine bessere soziale und arbeits­
rechtliche Stellung der Betroffenen zu erreichen, bietet der ÖGB
eine Reihe von Leistungen für Freie DienstnehmerInnen und Neue
Selbstständige an.
Im Kampf um mehr Rechte für atypisch Beschäftigte konnten laufend klei­
ne Erfolge erzielt werden. Ein großer Schritt erfolgte mit 1.1. 2008 durch die
sozialrechtliche Gleichstellung der Freien DienstnehmerInnen mit den
regulären ArbeitnehmerInnen. Das bedeutet, dass freie Dienstneh­
merInnen numehr auch Anspruch auf Krankengeld und einkommensab­
hängiges Wochengeld haben, sowie in die Arbeitslosenversicherung ein­
bezogen sind.
Um die unzureichende Absicherung der WerkvertragsnehmerInnen/
Neue Selbstständigen abzumildern, hat der ÖGB eine Zusatzversiche­
rung für ÖGB-Mitglieder entwickelt: FlexPower.
• Mit FlexPower sind die Betroffenen krankengeld- und unfallversichert.
• Die Tarife liegen um 20 bis 30 % unter den Prämien einer gleichartigen
Privatversicherung.
• Die Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung kann kos­
tenlos in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich bietet der ÖGB Erstberatungen im Bereich Vertrags-, Steuerund Sozialrecht für alle interessierten Mitglieder und Nichtmitglieder
an.
Die Leistungen im Detail:
• Krankengeld: Krankengeld bis zu 80% des Durchschnittseinkommens
(abhängig von der Höhe der Beiträge) ab dem 8. bzw. 15. Tag der krank­
heits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit
• Unfallversicherung: lebenslange Rente in der Höhe von 1.000 € monat­
lich bei unfallbedingter Invalidität von mehr als 50%, Sofortschutz in der
Höhe von 3.634 € bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt von mehr
als drei Wochen
Sotour-Austria
Eine Mitgliedschaft beim ÖGB bietet auch Vergünstigungen bei Urlaubsrei­
sen und Top-Reiseangebote zu allen Jahreszeiten, so z. B. im Seehotel Haf­
nersee oder im Feriendorf Ossiacher See.
Sotour-Austria
Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied?
Formulare für die ÖGB-Mitgliedsanmeldung können telefonisch bei der
zuständigen Gewerkschaft bzw. der ÖGB-Zentrale angefordert oder unter
http://www.oegb.at downgeloadet und ausgedruckt werden. Diese For­
Mitgliedschaft
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Anmerkungen
mulare können dann ausgefüllt, unterschrieben und per Post an die zustän­
dige Gewerkschaft retourniert werden.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Monatlich ein Prozent des Brutto-Lohns oder -Gehalts. Auch Arbeitslose,
StudentenInnen und PensionistenInnen können zu einem verminderten
Beitrag ÖGB-Mitglied werden/bleiben (zuständig bleibt die Gewerkschaft
der letzten Erwerbstätigkeit oder, im Falle der Studierenden, jene Gewerk­
schaft, die dem beruflichen Wunsch entspricht).
Was passiert mit den Beiträgen der Mitglieder?
Jedes Mitglied des ÖGB hat das Recht, über die Verwendung seiner Beiträ­
ge und über die Leistungen ausführlich informiert zu werden. Deshalb
präsentiert der ÖGB jedes Jahr eine umfassende Leistungsbilanz, veröffent­
licht Mitgliederstatistiken und legt einen detaillierten Finanzbericht vor.
Politische Funktion
• Einflussnahme auf die Staatstätigkeit
m Lobbyismus
• Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen der Unternehmerinteressen
m Kollektivverträge
m Sozialpartnerschaft
• Das „duale Mitbestimmungsmodell“
• Organisierter Arbeitskonflikt
m Streik
m Demonstrationen
Politische Funktion
Gewerkschaften gehen einer politischen Funktion nach, indem sie
als kollektive Macht der organisierten Arbeit, als Kampfverband, die
Arbeitnehmerinteressen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln durchzusetzen versuchen.
In Österreich beeinflusst der ÖGB die gesamte Sozial- und Wirtschafts­
politik, um zu verhindern, dass z.B. die in der Lohn- und Sozialpolitik
­erzielten Ergebnisse durch Gegenmaßnahmen der selbstständig Wirt­
schaftstreibenden oder durch wirtschaftspolitische Maßnahmen einer
Regierung zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen korrigiert werden.
Im Wesentlichen versuchen Gewerkschaften in Österreich ihre Forderungen
auf vier Ebenen durchzusetzen:
➤➤Einflussnahme auf die Staatstätigkeit
➤➤Vereinbarungen mit den RepräsentantenInnen der Unternehmerinteres­
sen
➤➤„Duales Mitbestimmungsmodell“
➤➤Organisierter Arbeitskonflikt
Einflussnahme auf die Staatstätigkeit
In Österreich verfügen der ÖGB und die Gewerkschaften über Einfluss im
Bereich der Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und
Gerichtsbarkeit (Judikative):
Einflussnahme
auf die Staatstätigkeit
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• Aus einem Naheverhältnis zu den Parteien, weil alle ÖGB-Fraktionen
durch ihnen nahe stehende Parteien im Parlament vertreten sind.
• Auf Grund der Delegierung von ArbeitnehmervertreternInnen in die
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wirkt der ÖGB auch an der staat­lichen Rechtssprechung mit.
• Darüber hinaus sind praktisch alle Funktionäre und Funktionärinnen
der Arbeiterkammern von den Gewerkschaften gestellt und die den
Arbeiterkammern zukommenden Mitwirkungsrechte sind de facto Ein­
flusschancen des ÖGB. Die Arbeiterkammern besitzen z. B. das Recht der
Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und wirken als
Vertretung der ArbeitnehmerInnen in zahlreichen paritätischen Gremien
mit.
Anmerkungen
Beispiel: Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungs­
träger (Stand: März 2007)
Der Verbandsvorstand des Hauptverbandes hat die Generalkompe­
tenz, er vertritt den Hauptverband nach außen. Dem Vorstand sind
vor allem die operativen Aufgaben des Hauptverbandes zugeordnet
sowie die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Trägerkonferenz.
Der Verbandsvorstand besteht aus 12 stimmberechtigten (7 ÖVP,
4 SPÖ, 1 FPÖ) und 3 beratenden Mitgliedern.
Der Verbandsvorstand wird von der Trägerkonferenz auf Basis von
Vorschlägen der Interessenvertretungen (Bundesarbeitskammer und
Wirtschaftskammer Österreich) für eine Funktionsdauer von vier
Jahren entsendet und hat je zur Hälfte aus Mitgliedern aus der Grup­
pe der DienstgeberInnen und der DienstnehmerInnen zu bestehen
(Parität).
Beispiel: Die Organisation des AMS (Stand: April 2007)
• Präsidium des Verwaltungsrates (3 Mitglieder, davon ein Regie­
rungsvertreter, ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter)
• Mitglieder des Verwaltungsrates (12 Mitglieder, davon 3 Regie­
rungsvertreter, 2 kooptierte Mitglieder, 3 Arbeitnehmervertreter, 3
Arbeitgebervertreter und 1 Vertreter des Zentralbetriebsrates)
Der ÖGB und die Gewerkschaften versuchen, den Staat und die Gesetz­
gebung zu beeinflussen in den Bereichen:
➤➤Arbeitsbedingungen: gesetzliche Regelungen schaffen hierfür Mindest­
normen, die unabhängig von weiter gehenden kollektivvertraglichen
oder betrieblichen Vereinbarungen bestehen.
➤➤Im Bereich der Fiskal- und Geldpolitik drängen sie auf eine Nachfrage­
orientierung, um so Einkommen und Beschäftigung zu erhöhen.
➤➤Schließlich streben sie nach gesetzlichen Regelungen, die den gewerk­
schaftlichen Einfluss gegenüber dem Staat und den Unternehmen si­
chern und ausbauen. Dieser letzte Bereich kann auch unter dem Begriff
„Demokratisierung der Wirtschaft“ zusammengefasst werden.
Lobbyismus
Lobbying für ArbeitnehmerInnen: Lobbying für ArbeitnehmerInnen be­
deutet, AkteurInnen der Gesetzgebung dahingehend zu bewegen, Ent­
scheidungen zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen zu treffen.
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Anmerkungen
Neben der Einbeziehung von Interessengruppen in Ausschüsse und
Kommissionen gibt es auch das informelle Lobbying. Dabei wird ver­
sucht, über diverse Kontakte per Telefon, Brief oder Mittagsessen die
Meinungsbildung zu beeinflussen.
Die Lobby der ArbeitnehmerInnen in Brüssel
Das „Austrian House“ ist die ständige Vertretung Österreichs in
Brüssel. Nicht nur die Ministerien, auch ÖGB und AK arbeiten hier.
Die österreichischen ArbeitnehmervertreterInnen sammeln Infor­
mationen und geben sie nach Wien weiter. Zusätzlich wird direkt
Einfluss auf EU-Entscheidungsträger genommen und Kontakt zwi­
schen ArbeitnehmervertreterInnen und EU-PolitikerInnen herge­
stellt. War Lobbyismus ursprünglich eine reine Angelegenheit von
Unternehmen, ist die gewerkschaftliche Einflussnahme auf die
EU-Gesetzgebung heute nicht mehr wegzudenken.
Zwei Beispiele für erfolgreiches Lobbying in Brüssel:
• Die Beibehaltung der EU-Förderungen für die Eurobetriebsräte wurde
im Haushaltsausschuss durchgesetzt. Rat und Kommission wollten diese
Mittel drastisch senken, weswegen sich der ÖGB mit seinem Anliegen an
den EU-Abgeordneten Herbert Bösch wandte, damit dieser die Gewerk­
schaftsposition weiterträgt.
• Als dem Europabüro zu Ohren kam, dass osteuropäische Unternehmen
oft die Gründung von Betriebsräten und gewerkschaftliche Organisation
der Beschäftigten untersagen, wandte man sich wieder an das EU-Parla­
ment. EU-Förderungen sollten an die Einhaltung von Sozial- und
­Gewerkschaftsrechten gebunden sein. Es wurde durchgesetzt, dass
­osteuropäische Unternehmen sich an diese Bedingung halten müssen.
Vereinbarungen mit den RepräsentantInnen
der Unternehmerinteressen
Vereinbarungen mit
den RepräsentantInnen
der Unter­nehmer­
interessen
„Keine Ho-ruck-Politik, keine Blitzsiege, keine Niederwerfung des Gegners, sondern langsame, systematische Anpassung, Schritt für Schritt, Stein für Stein
ausbrechend von der Mauer des konservativen Beharrens.“
Anton Benya
Für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses kommen in Betracht:
• Gesetze
• Kollektivverträge
• Betriebsvereinbarungen
• Einzelarbeitsverträge
ARBEITSVERTRAG
BETRIEBSVEREINBARUNG
KOLLEKTIVVERTRAG
GESETZE
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Günstigkeitsprinzip
Anmerkungen
Die oben skizzierte Reihenfolge stellt eine Rangfolge dar. Betriebsverein­
barungen und Einzelvereinbarungen zwischen Beschäftigten und Arbeit­
geberInnen können kollektivvertragliche Mindestansprüche nur erwei­
tern, nicht jedoch einschränken oder aufheben.
Kollektivverträge
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den kol­
lektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der Ar­
beitgeberInnen. Diese Vereinbarung hat direkte Wirkungen auf die
Arbeitsverhältnisse, darf aber nicht gegen bestehende Gesetze bzw. dazu
erlassene Verordnungen verstoßen.
Als Dachorganisation kann der ÖGB Generalkollektivverträge für alle
ArbeitnehmerInnen abschließen. Die einzelnen Gewerkschaften bekommen
vom ÖGB das Recht übertragen, für ihren Bereich Kollektivverträge abzu­
schließen. Auf ArbeitnehmerInnenseite wird das Verhandlungsteam zum
größten Teil aus Betriebsräten und Betriebsrätinnen jener Branche beste­
hen, für die verhandelt werden soll. Auf Arbeitgeberseite verhandeln zu­
meist UnternehmerInnen und ManagerInnen aus den Betrieben der Bran­
che. Beide Verhandlungsteams werden in der jeweiligen Organisation ge­
wählt (in der Regel Wirtschaftskammer und Gewerkschaften). Die Teams
werden auf beiden Seiten durch hauptberuflich Beschäftigte der jewei­
ligen Interessenorganisation unterstützt.
Lobbyismus
Durch solche Verhandlungen werden jährlich in etwa 500 Kollektivverträ­
ge abgeschlossen. Derzeit gibt es ca. 1300 gültige Kollektivverträge. Kol­
lektivvertragsverhandlungen finden nicht automatisch jährlich statt, auch
wenn die ArbeitnehmervertreterInnen regelmäßige Verhandlungszeiträu­
me anstreben.
Die Gewerkschaft als Interessenorganisation der ArbeitnehmerInnen kann
regelmäßige und gute Verhandlungsabschlüsse nur dann erzielen, wenn sie
organisatorisch und finanziell stark genug ist. Die Zahl der Gewerkschafts­
mitglieder ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung
wirtschaftlicher und sozialer Interessen.
Der KV regelt:
• Löhne, (Mindest-)Gehälter und Lehrlingsentschädigung
• Überstundenzuschläge und erhöhten Stundenlohn für Überstunden
• Urlaubs- und Weihnachtsgeld
• Arbeitszeit und arbeitsfreie Tage (z. B. 24. und 31. Dezember)
• Schutzbestimmungen bei Kündigung
• Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
• Anrechnung von Karenzurlaub für Entgeltfortzahlung und Kündigungs­
frist
• Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit, Todesfall etc.)
Sozialpartnerschaft
Die freiwillige Zusammenarbeit von Verbänden auf Seite der Regierung,
der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen wird in Österreich pari­
tätische Politik der Sozialpartnerorganisationen genannt. Die Sozialpartner­
schaft ist ein System der Wirtschaftspolitik, das in der ganzen Welt einzig­
artig dasteht.
Sozialpartnerschaft
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Anmerkungen
Die Paritätische Kommission ist die zentrale Gesprächsebene zwischen
Regierung und Sozialpartnerorganisationen. Hier erfolgt die Diskussion
über die wirtschaftspolitischen Strategien und Maßnahmen, über die Um­
setzung gemeinsamer Empfehlungen und auch über allfällige Konflikte. Sie
ist die Kerninstitution der überbetrieblichen Mitbestimmung.
Interessenverbände
ArbeitgeberInnen
Interessenverbände
ArbeitnehmerInnen
Wirtschaftskammer Österreich
Österreichischer Gewerkschaftsbund
PräsidentenInnenkonferenz
der Landwirtschaftskammern
Bundesarbeitskammer
Die Statuten des ÖGB sehen die Mitwirkung an der Erlassung von Geset­
zen vor. Es ist üblich geworden, maßgebliche Verbände zur Begutachtung
von Gesetzesentwürfen heranzuziehen. Im Rahmen der Wirtschafts- und
Sozialpartnerschaft erfolgt auch bereits im Vorfeld eine Mitsprache bei der
Ausarbeitung von Gesetzen.
Problemlösung und Interessen­
ausgleich: Konflikte zwischen
Arbeit­gebernInnen und
ArbeitnehmernInnen durch
Verhandlungen lösen
Stabilisierung
der politischen
Rahmen­bedingungen
Zentrale Ziele der Sozialpartnerschaft
Erhöhung
des Wohlstandes
Erhaltung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit
Kollektivvertragsverhandlungen
Zentrale Aufgaben
der
Sozialpartnerschaft
Vereinbarungen zwischen
den Verbänden treffen
Gemeinsame Führung von
Verwaltungsaufgaben
Beratung in Kommissionen
und Beiräten
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Anmerkungen
Die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen
Die Paritätische Kommission ist 1957 eingerichtet worden und gilt
als Kern der Sozialpartnerschaft. Es gehören ihr VertreterInnen der
Interessenverbände an, der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin,
der/die Innen-, Wirtschafts- und SozialministerInnen. Die Paritä­
tische Kommission beruht auf dem Prinzip der Einstimmigkeit und
der Freiwilligkeit, sie ist nicht gesetzlich verankert. Die Zuständig­
keit für Preiserhöhungen wurde im Laufe der Zeit immer weiter ein­
geschränkt, die Lohnerhöhungen trafen von Beginn an die gesamte
gewerbliche Wirtschaft.
Paritätische
Kommission
Im Rahmen dieses Systems besitzt der ÖGB z. B. Einflussmöglichkeiten in
vier Unterausschüssen:
• Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen: Er konstituiert sich aus Exper­
tenInnen der Sozialpartnerverbände und erarbeitet Studien und Gutach­
ten zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen. Die Bedeutung des
Beirats liegt darin, dass das Wissen der Verbände den Ausgangspunkt
für von den Sozialpartnerorganisationen getragene Maßnahmen bildet.
• Unterausschuss für internationale Fragen: Dieser Ausschuss dient zur
gemeinsamen Evaluierung internationaler Prozesse, damit die Teilnah­
me in internationalen Institutionen koordiniert wird.
• Lohnunterausschuss: Hauptaufgabe ist die zeitliche Koordinierung von
hunderten jährlich abgeschlossenen Kollektivverträgen.
• Wettbewerbs- und Preisunterausschuss: Um überhöhte Preise infolge
beherrschender Marktpositionen zu verhindern, werden z. B. Informati­
onen von bestimmten Unternehmen eingefordert.
Das „duale Mitbestimmungsmodell“
Während die Gewerkschaften auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene aktiv
sind, agieren die BetriebsräteInnen auf Betriebs- und Unternehmens­ebene.
Durchsetzungschancen und Mitbestimmung finden also auf zwei Ebenen
statt: auf betrieblicher Ebene und auf überbetrieblicher Ebene.
Diese im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehene institutionelle Trennung
hat den Vorteil, dass gesellschaftlich bedingte Konfliktinhalte spezifiziert
und differenziert werden. Trotz dieser Trennung besteht zwischen Gewerk­
schaft und Beriebsräten eine enge Verflechtung. Diese Zusammenhänge
drücken sich dadurch aus:
15
Anmerkungen
Betriebliche Ebene
Überbetriebliche Ebene
Personelle Zusammenhänge:
Funktionale Zusammenhänge:
In Österreich sind nahezu 37.000
BetriebsrätInnen und Personal­
vertreterInnen aktiv. 90% der Be­
triebsräteInnen sind gewerk­
schaftlich organisiert und bestim­
men die Politik von ÖGB und sei­
nen Gewerkschaften maßgeblich
mit.
Sind insofern gegeben, als ei­
nerseits die Gewerkschaften
die Betriebsräte und Betriebs­
rätinnen durch ihre
BetriebsräteInnen sind die Akteu­
reInnen der Gewerkschaften im
Betrieb.
• Wirtschaftspolitik unterstüt­
zen und entlasten
Sie werben für die Gewerk­
schaften Mitglieder und sorgen
für die Umsetzung und Verfeine­
rung von dem, was die Gewerk­
schaften auf der überbetrieblichen
Ebene durchgesetzt haben, wie
z. B. der kollektivvertraglichen
Regelungen.
und
• Kollektivvertragspolitik
und
• Beratungsdienstleistungen
sowie
• Schulungen und Information
zur Verfügung stellen.
Die BetriebsrätInnen bilden in der Praxis die Grundorganisation des
­Gewerkschaftsbundes.
Die ArbeitnehmervertreterInnen als gewählte VertreterInnen der Beleg­
schaft haben nicht nur die Aufgabe, diese über ihre Rechte und Pflichten
aufzuklären und sie in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu vertre­
ten. Darüber hinaus übernehmen sie (in der Regel) gewerkschaftliche
Funktionen und sind in ihre jeweilige Gewerkschaft eingebunden.
Organisierter Arbeitskonflikt
Der kollektive industrielle Konflikt besteht zwischen zwei Gruppen der
Gesellschaft: ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen:
Arbeitskonflikt
Wenn mehrere Menschen ein Verlangen gemeinsam äußern, hat es bessere
Chancen auf Verwirklichung als der Wunsch des Einzelnen. Durch solida­
rische Verabredung (im eigenen Betrieb und/oder in verschiedenen Betrie­
ben – überbetrieblich) können sie den/die ArbeitgeberIn unter Druck set­
zen. Da der/die KapitalseignerIn und ProduktionsmittelbesitzerIn bei guter
Geschäftslage am Halten der Arbeitskräfte interessiert ist, ist er oft zu einem
gewissen Entgegenkommen bereit. In der Vorbereitungsphase der Industri­
alisierung überwogen vielfach wahllose und von lokalen Erfordernissen
bestimmte spontane Sabotageakte, Proteste und Unruhen. Später wurden
diese Kämpfe zunehmend zentral gesteuert. Denn kollektiv ausgetragene
Konflikte sind Erfolg versprechender als individuell ausgetragene.
Streik
Die wichtigste Form des kollektiven industriellen Konflikts ist der Streik.
Streik
Die Möglichkeit, die Arbeit zu verweigern, der Streik, ist die
schärfste Waffe der ArbeitnehmerInnen in den Auseinanderset­
zungen mit den Produktionsmittelbesitzern.
16
GRAFIK DER WOCHE
Streiks
„Rekordjahr“ 2003
Er wird nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn
• Verhandlungen und Beratungen mit den VertreterInnen der Unter­
nehmerverbände keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen und
Noch
wurde in der 2. Beschluss
Republik soder
oft Gewerkschaft
gestreikt wie 2003:
Insgesamt 780.000
• einnie
demokratischer
vorliegt.
ArbeitnehmerInnen streikten mehr als 10,4 Millionen Stunden.
Anmerkungen
Stärkste Streikjahre in Österreich
Beteiligte ArbeitnehmerInnen
Mio. Streikstunden
2003
10,4
1962
207.459
28.093
146.009
5,2
1950
4,0
1965
5.120
116.991
3,4
1948
2,4
1952
1,3
43.249
1956
1,2
38.338
1961
0,9
1973
0,8
1949
0,7
78.251
25.157
Quelle: ÖGB, Foto: Fotoarchiv des ÖGB / Korp
779.182
infoGRAFIK
Abbildung: Streiktage je 1000 unselbstständig Beschäftigte im Durchschnitt 1990–2003
➟
Die „Pensionsre- ge. Das bedeutet eine Streik- Zeit hatte die Streiklust deutform“ brach alle dauer von fast 13,5 Stunden je lich abgenommen: In den verS t r e i k- Re k o r d e : Streik-TeilnehmerIn oder von gangenen zehn Jahren wurDemonstrationen
2003
wurden insgesamt 3 Stunden 16 Minuten und de vom ÖGB gleich fünf Mal
mehr als 10,4 Millionen Stun- 48 Sekunden pro Arbeit- (1994, 1996, 1998, 1999, 2001)
Manchmal
esals
auch
die Gewerkschaftsbewegung
sich
den
gestreikt –ist
mehr
je zu-notwendig,
nehmerIn. dass
Streikjahr
Num- ein Nullwert verzeichnet.
bereit
ihren
Forderungen
Zielen
Demonstrationen
vor.
Auchzeigt,
die Zahl
der Arbeitmer eins und
war bisher
dasdurch
Jahr Für
den Streik-Rekord und
2003
nehmerInnen,
die sich an den Nachdruck
1962, als durch Langzeitstreiks
der PensionsProtestkundgebungen
zu verleihen. waren
Von neben
der Anti-Sozial­
Streiks
beteiligten, war noch
vonWiderstand
Metallern und Exekutive
reform der Regierung bis
die
abbaudemonstration
über
gegen Neonazi-Aufmärsche
nie so hoch wie 2003: Knapp 5,1 Millionen Streikstunden zu Zerschlagung der ÖBB sowie
zur Großdemonstration
die Pensionsreform
derdrohenden
Regierung
beteili­
780.000
Beschäftigte legten gegen
verzeichnen
waren. Viel ge- die
Verschlechgen
sich
die
Gewerkschaften
immer
wieder
an
Protestaktionen
auf
der
zeitweise ihre Arbeit nieder. streikt wurde ebenfalls 1965: terungen der ArbeitsbeGeht
manum
vonzusätzlichen
einem Acht- Damals
vor allemund/oder
die dingungen
der FlugbegleiStraße,
Druckstreikten
auszuüben
die Öffentlichkeit
Stunden-Tag
aus, kommt man Bediensteten bei der Eisen- terInnen und PilotInnen
aufzurütteln.
auf exakt 1,305.466 Streikta- bahn und der Post. In letzter verantwortlich.
■
Demonstrationen
Nachrichtendienst
3226
Die Organisation des ÖGB
• Der ÖGB und seine Gewerkschaften
Die Organisation
des ÖGB
Der ÖGB: Ein Verein
m
Gebündelte Kraft: „Wir bauen eine neue Gewerkschaft“!
m
Siamesische Zwillinge: ÖGB und Arbeiterkammer
m
Gewerkschaftliche Organisation kann auf verschiedene Art und Weise er­
folgen:
17
Industriegruppenprinzip
Anmerkungen
Die Gewerkschaftsorganisation fasst alle Beschäftigten einer Branche zu­
sammen. In einem Betrieb würde im Idealfall nur eine Gewerkschaft tätig
sein. Im ÖGB ist das Industriegruppenprinzip nur zum Teil verwirklicht.
Während eine Chemikerin in einem Stahlwerk der Gewerkschaft der Pri­
vatangestellten angehört, ist für einen Hochofenarbeiter die Gewerkschaft
Metall-Textil zuständig.
Organisation nach Berufsverbänden
Die Gewerkschaften setzen sich aus Angehörigen eines Berufes zusam­
men. Diese Organisationsform war in Österreich bis zum Jahre 1934 vor­
herrschend.
DienstgeberInnenprinzip
Die Gewerkschaft fasst alle Beschäftigten vom/von der selben Dienstge­
berIn zusammen.
Richtungsgewerkschaften
Diese Gewerkschaften binden sich an eine konfessionelle oder parteipoli­
tische Richtung. Bis 1934 gab es in Österreich nur Richtungsgewerk­
schaften. Bekannte Beispiele für Richtungsgewerkschaften lassen sich heute
etwa in Italien oder Frankreich finden.
Einheitsgewerkschaften
Die Gewerkschaft vertritt ArbeiterInnen, Angestellte und BeamtInnen und
vereinigt verschiedene Parteien, Weltanschauungen und Konfessionen.
Eine Einheitsgewerkschaft agiert unabhängig von Parteien, Kirchen und
Regierungen. Auf dem Grundsatz der Einheitsgewerkschaft beruht auch
der ÖGB.
Syndikalismus
Klassenkämpferische Gewerkschaftsrichtung, die durch Arbeitskämpfe,
Streiks und Sabotage die Macht für die ArbeitnehmerInnen erkämpfen
will. Politische oder parlamentarische Betätigung lehnt sie ab. Die Haupt­
wirkungszeit des Syndikalismus waren die ersten beiden Jahrzehnte des 20.
Jahrhunderts, wo die syndikalistisch geprägten Gewerkschaften sowohl in
den USA als auch in Spanien, Italien oder Deutschland beachtliche Mitglie­
derzahlen aufwiesen.
Gelbe Gewerkschaften
Gewerkschaften, die den politischen Kampf ablehnen, wirtschaftsfreund­
lich auftreten und von Regierung und/oder UnternehmerInnen unter­
stützt werden. Sie kämpfen auch gegen die anderen Gewerkschaften.
Der ÖGB und seine Gewerkschaften
Der Österreichische Gewerkschaftsbund wurde in seiner heutigen Form im
Jahre 1945 gegründet. An seiner Gründung waren sozialistische, christliche
und kommunistische GewerkschafterInnen beteiligt, was den ÖGB bis heu­
te zu einem überparteilichen Bund macht.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist überparteilich und un­
abhängig.
18
„Als freie Gewerkschaften sind wir unabhängig vom Staat, Unternehmen
und politischen Parteien – und eine unserer in den Statuten verankerten
Hauptaufgaben ist es, unsere ganze Kraft einzusetzen, den Lebensstandard
der Arbeitnehmer unseres Landes zu verbessern. Der ÖGB ist weder eine
Oppositionspartei noch ein Teil des Staats- und Verwaltungsapparates.“
Anmerkungen
Anton Benya auf dem 6. Bundeskongress des ÖGB 1967
Die Überparteilichkeit des ÖGB gehört zum Gründungskonsens. Sie be­
deutet, dass der ÖGB seine politischen Ziele selbst bestimmt und nicht von
einer politischen Partei übernimmt. Im Vordergrund der Ziele des ÖGB
stehen die ArbeitnehmerInneninteressen. Soweit politische Parteien in ih­
rer praktischen Politik diesen Zielen entsprechen, werden sie vom ÖGB
unterstützt bzw. abgelehnt. Diese grundsätzlich pragmatische Haltung be­
deutet aber nicht unpolitisches Agieren: Selbstverständlich bezieht der
ÖGB Stellung.
Die Überparteilichkeit des ÖGB kommt durch die Existenz mehre­
rer politischer Fraktionen zum Ausdruck. Dies gewährleistet eine
einheitliche Gewerkschaftsorganisation, eine demokratische Wil­
lensbildung ebenso wie eine weltanschauliche Bandbreite und den
gesamtgesellschaftlichen Einfluss.
Auszug aus der Geschäftsordnung des ÖGB, welche die Aufgaben, die Aner­
kennung und die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Fraktionen
regelt:
§ 13 Fraktionen: Der ÖGB ist überparteilich. Die Willensbildung erfolgt durch
die Gewerkschaften. Fraktionen und Gruppierungen gewährleisten jedoch
den notwendigen weltanschaulichen Spielraum. Fraktionen und Gruppie­
rungen haben eine wesentliche Bedeutung für die Existenz und Stärke eines
einheitlichen ÖGB.
Folgende Fraktionen haben sich im ÖGB gebildet:
• FSG –Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen
• FCG–Fraktion Christlicher GewerkschafterInnen
• GLB–Gewerkschaftlicher Linksblock
• UG –Unabhängige GewerkschafterInnen
• PFG –Parteifreie GewerkschafterInnen
• FA –Freiheitliche ArbeitnehmerInnen
Die Fraktion der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) ist
die dominierende Kraft, legt aber Wert auf Konsenspolitik im Interesse
­aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Daher haben alle Fraktionen,
und vor allem die große Minderheitsfraktion, die Fraktion Christlicher
­Gewerkschafter (FCG), gewichtiges Mitspracherecht.
Der ÖGB agiert als Gewerkschaftsdachverband, wodurch sich folgende
Chancen und Vorteile gegenüber anderen Organisationsmodellen ergeben:
• Einheitliche und konsequente Wahrnehmung der Interessen aller Ar­
beitnehmerInnen.
• Hoher Organisationsgrad und hohe Kompetenzausstattung der Ge­
werkschaftszentrale.
• Effektive Einbindung gewerkschaftlicher Politik in die Wirtschaftsund Sozialpartnerschaft.
19
Der ÖGB: Ein Verein
Die rechtliche Grundlage des ÖGB ist seit 1945 das Vereinsrecht. Der ÖGB
regelt daher seine Grundlage und Existenz nicht gesetzlich, etwa in einem
Gewerkschaftsgesetz. Er betrachtet sich vor der Rechtsordnung geschaf­
fen und diese schaffend, will er sich seine Autonomie nicht einschränken
lassen.
ÖGB: Ein Verein
So versteht sich der Österreichische Gewerkschaftsbund als eine auf
­freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitneh­
merInnen. Er umfasst alle unselbstständig Erwerbstätigen zur Vertretung
ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen.
In ihm findet sich heute annähernd die gesamte ArbeiterInnen- und An­
gestelltenschaft sowie der öffentliche Dienst organisiert. 1,2 Millionen
Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen und Konfessionen, Frauen
und Männer, ÖsterreicherInnen und Personen mit Migrationshintergrund,
ArbeiterInnen, Angestellte und Beamte, Auszubildende, SchülerInnen und
Studierende, PensionistInnen und Arbeitslose sind heute in 7 Gewerkschaf­
ten des ÖGB zusammengeschlossen.
Die größten Gewerkschaften sind die Gewerkschaft der Privatangestell­
ten, Druck, Journalismus, Papier/GPA-DJP, die Produktionsgewerkschaft
pro.ge und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst/GÖD. Rechtlich sind
alle 7 Gewerkschaften Teilorganisationen des ÖGB. Im Rahmen der Sta­
tuten und der Geschäftsordnung des ÖGB bestimmt jedoch jede Gewerk­
schaft ihre Organisation und ihre gewerkschaftspolitischen Leitlinien selbst.
Ein Bund mit
Ein
Bund
Bundmitmit
8Ein
Gewerkschaften
7Gewerkschaft
8 Gewerkschaften
Gewerkschaften
der Privatangestellten,
Die Gewerkschaften
Druck, Journalismus, Papier
Gewerkschaft der Privatangestellten,
Gewerkschaft
¶ffentlicher
Dienst
Druck, Journalismus,
Papier
Gewerkschaft
Gemeindebediensten
Gewerkschaft der
¶ffentlicher
Dienst
- Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Gewerkschaft der Gemeindebediensten
Gewerkschaft
Bau
- Holzfreie Berufe
- Kunst, Medien,
Sport,
Gewerkschaft der
BauChemiearbeiter
- Holz
der Chemiearbeiter
Gewerkschaft vida
vidaPost- und Fernmeldebediensteten
Gewerkschaft der
Gewerkschaft Metall
– Textil
- Nahrung
der Postund
Fernmeldebediensteten
Produktionsgewerkschaft
pro.ge
Gewerkschaft Metall – Textil - Nahrung
Der ÖGB hat eine Organisationsform, die eine ausgewogene Mischung
von Konzentration und Dezentralisierung darstellt. Damit unterscheidet
er sich von vielen Gewerkschaften anderer Länder, zum Beispiel von den
amerikanischen. Allein in New York bewerben sich knapp 90 Gewerk­
schaften um die Vertretung der ArbeitnehmerInnen. Daraus entsteht Chaos
bzw. Verlust politischer und sozialer Effizienz.
20
Gender Mainstreaming im ÖGB
Anmerkungen
Gender Mainstreaming ist eine Strategie, mit der Entscheidungsprozesse in
Organisationen verbessert werden sollen, mit dem Ziel der Gleichstellung
von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
• Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der gesamten Organi­
sation:
Integration von Überlegungen zur Geschlechtergerechtigkeit in alle Stra­
tegien und Aktivitäten, entsprechende Vertretung von Männern und
Frauen auf allen Entscheidungsebenen und Gremien, der ÖGB lebt die
Gender-Mainstreaming-Prinzipien und vertritt sie in der gesamten Orga­
nisation nach innen und nach außen, alle Führungskräfte fühlen sich für
Gender Mainstreaming verantwortlich.
Frauen werden nach innen und außen – ebenso wie Männer – sichtbar
und wahrgenommen, Frauenpolitik ist ein wichtiger und glaubwürdiger
Bestandteil der gesamten Gewerkschaftspolitik, Frauen und Männer
­fühlen sich mit ihren spezifischen Interessen gut vertreten und ange­
sprochen.
Frauenanteil in den Statuten des ÖGB festgelegt:
Der Frauenanteil in den Organen des ÖGB, wie auch der Anteil der Frauen
bei Delegierungen durch Gewerkschaften in Organe des ÖGB muss ver­
pflichtend aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen,
wobei mindestens eine Vertreterin vom jeweils zuständigen Gremium der
Frauenabteilung zu nominieren ist. Sofern aufgrund der Delegierungen der
Gewerkschaften der Frauenanteil in einem Organ des ÖGB, dies sind der
Bundeskongress, der Bundesvorstand und in den ÖGB-Gremien der
Landes- und Regionalorganisationen nicht erfüllt sind, entscheidet die be­
troffene Frauenabteilung der delegierenden Gewerkschaft über diese Plät­
ze, ansonsten bleiben diese Plätze frei.
Der Bundeskongress hat mindestens eine Frau als Präsidentin oder Vize­
präsidentin zu wählen.
Die zentralen Organe des ÖGB
Am 16. Bundeskongress im Januar 2007 wurden folgende fünf Leitsätze
gewerkschaftlichen Agierens beschlossen:
1)Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich
handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch
Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde,
sowie multikulturelle Haltung. Wir vertreten in Wort und Tat konse­
quent Mitgliederinteressen.
2)Unsere Organisation ist flexibel und unbürokratisch, sowie sparsam,
effizient und transparent in allen finanziellen Angelegenheiten mit
einer wirksamen Kontrolle.
3)Wir entwickeln die innerorganisatorische Demokratie ständig weiter.
Um der Vielfalt der Interessen der Menschen in unserer Organisation
Rechnung zu tragen, fördern wir eine offene und ehrliche Diskussion
und Kommunikation. Wir haben den Auftrag, in allen Gremien alles
zu hinterfragen.
4)Um eine umfassende Transparenz zu gewährleisten, präsentieren sich
vor einer Wahl alle KandidatInnen und stellen sich einer Diskussion.
Alle Bestellungen von MitarbeiterInnen und FunktionärInnen erfolgen
nach einem transparenten Auswahlverfahren.
21
5)Der ÖGB richtet sich in seinem wirtschaftlichen Handeln, in der Auf­
tragsvergabe, im Führen eigener Betriebe und in der eigenen Organi­
sation nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien.
Gewerkschaftskunde
Zentrale Organe
des ÖGB
Zentrale Organe des ÖGB
Frauen-,­ Jug­end- &
PensionistInnenabteilung­
Fraktionen
stimmberechtigte Mitglieder
Vorstand
Kontrollkommission
Bundesvorstand
stimmb.
Delegierte
wählt
wählt
BunDESkOnGrESS
Landesorg­anisationen
stimmb.
Delegierte
��
7 Gewerkschaften
derOrgane
ÖGB und
Gewerkschaften
Die
des die
ÖGB9sind:
Stand:
- Februar
der 2007
Bundeskongress
- die Gewerkschaften
- der Bundesvorstand
- der Vorstand
- die Geschäftsleitung
- die Kontrollkommission
- die Landesvorstände
Bundeskongress: Der Bundeskongress ist das höchste Organ des ÖGB, die
„Delegiertenversammlung“. Jede Gewerkschaft entsendet nach einem fest­
gelegten Schlüssel stimmberechtigte Delegierte, wobei auf ein ausgewo­
genes Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu achten ist. Der Bundes­
kongress wählt den Präsidenten/die Präsidentin, die beiden Vizepräsiden­
tInnen, die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands und die Kontroll­
kommission. Außerdem wählt er einen/eine AbschlussprüferIn. Er be­
schließt die Statuten des ÖGB und die an den Bundeskongress gestellten
Anträge.
Gewerkschaften: Die Gewerkschaften üben ihre Tätigkeit nach den allge­
meinen Grundsätzen und Richtlinien des ÖGB aus. Sie führen Mitglieder­
versammlungen durch und gliedern sich im Bedarfsfall nach sektoralen
und/oder territorialen Kriterien (z. B. Sektionen, Fachgruppen, Regionen).
22
Bundesvorstand: Stimmberechtigte Mitglieder des Bundesvorstands sind
die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands des ÖGB und die Vertrete­
rInnen der Gewerkschaften. Der Bundesvorstand trägt die Verantwortung
für die Umsetzung der Aufgaben des ÖGB die in den Statuten geregelt sind.
Er ist dem Bundeskongress verantwortlich.
Anmerkungen
Vorstand: Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten/der Präsidentin,
zwei VizepräsidentInnen, 12 bis 20 Mitglieder des Vorstandes und höch­
stens drei Leitenden SekretärInnen des ÖGB zusammen. Beratende Mit­
glieder sind der/die Vorsitzende der Kontrollkommission des ÖGB und
dessen/deren StellvertreterInnen, je ein/eine VertreterIn der Frauen-, Ju­
gend- und PensionistInnenabteilung, sowie ein/eine vom Zentralbetriebs­
rat entsandte/-r ArbeitnehmervertreterIn der Beschäftigten des ÖGB. Der
Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundes­
vorstands, verwaltet das Vermögen und die Liegenschaften des ÖGB und
beschließt die Geschäftsordnung der Geschäftsleitung des ÖGB.
Geschäftsleitung: Die laufenden Geschäfte des ÖGB werden von der Ge­
schäftsleitung des ÖGB besorgt. Die Mitglieder der Geschäftsleitung des
ÖGB sind an die Weisungen des Bundesvorstands und des Vorstands ge­
bunden. Die Geschäftsleitung des ÖGB besteht aus dem/der PräsidentIn,
zwei VizepräsidentInnen, höchstens drei Leitenden SekretärInnen, die vom
Bundesvorstand bestellt werden. Die Geschäftsleitung des ÖGB hat die für
sie vom Vorstand beschlossene Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
zu beachten.
Kontrollkommission: Die Kontrollkommission des ÖGB wird vom Bunde­
skongress gewählt. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und der gleichen
Anzahl an Ersatzmitgliedern. Sie überwacht die Einhaltung der Statuten
und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und kontrol­
liert die Kassen- und Vermögensstände des ÖGB sowie alle finanziellen
und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB.
Landesvorstände: Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands sind
die stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums des Landesvorstands, die
VertreterInnen der Gewerkschaften, die VertreterInnen der Abteilungen,
die Regionalvorsitzenden, die VertreterInnen der auf Landesebene aner­
kannten Fraktionen und die kooptierten Mitglieder. Die Aufgaben des Lan­
desvorstands sind unter anderem die Vertretung der Ziele des ÖGB gegen­
über den Landtagen und Landesregierungen und die Zusammenarbeit mit
den gesetzlichen Interessenvertretungen der Bundesländer.
Die Spitzenpositionen im ÖGB werden personell so besetzt, dass
sie unter anderem auch der politisch-weltanschaulichen Einstellung
der Gewerkschaftsmitglieder entsprechen. Das Messinstrument
für die politischen Einstellungen sind die Betriebsratswahlen/Per­
sonalvertretungswahlen, bei denen die KandidatInnen zumeist von
den Fraktionen aufgestellt werden.
Die Anzahl der Delegierten zum Bundeskongress bemisst sich nach der
Anzahl der Mitglieder, die eine Gewerkschaft hat, die politische Ausrich­
tung der Delegierten hängt von den Ergebnissen der letzten Betriebsrats­
wahlen/Personalvertretungswahlen ab.
Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regi­
onal gegliedert: in acht Landesorganisationen und diverse Regionalorga­
nisationen. Die 7 Gewerkschaften weisen eine ähnliche Struktur auf, sind
aber zusätzlich nach Arbeits- und Fachbereichen gegliedert. Die gewerk­
schaftliche Basisorganisation bilden die Betriebsräte bzw. die Personal­
vertretungen auf der Ebene des Betriebes.
23
Anmerkungen
Der ÖGB ist Gründungsmitglied des Internationalen Gewerkschafts­
bundes, der im November 2006 in Wien gegründet wurde und des Euro­
päischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Der frühere ÖGB-Präsident
Verzetnitsch übte bis 2003 auch die Funktion des Präsidenten des EGB
aus.
„Leider hat massive Diskriminierung in vielen großen Konzernen System.
Oft gelingt es den Betroffenen joedoch trotzdem, durch rechtliche Schritte
ihre Ansprüche durchzusetzen. Das zeigt, wie wichtig die internationale
Vernetzung der Gewerkschaften ist. Die Gründung des Internationalen
Gewerkschaftsbundes ist daher ein Meilenstein.“
Renate Csörgits
„Wir bauen die neue Gewerkschaft“!
Organisationsreform
Am 13. Bundeskongress (1995) beschloss der ÖGB ein Konzept zur Organi­
sationsentwicklung. Die Neuorganisation soll die Gewerkschaft gegenüber
neuen Zielgruppen öffnen und sie der veränderten Arbeitswelt anpassen.
GMTN
• Im Mai 2006 fusionieren die Gewerkschaften Metall-Textil und AgrarNahrung-Genuss zur Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung. Auch da­
vor arbeiteten die beiden Gewerkschaften in einzelnen Bundesländern in
vielen Bereichen schon eng zusammen, wie beispielsweise in der Bil­
dung, bei der Mitgliederzeitung und bei der Betreuung von Betriebsrä­
tInnen. Als Schwerpunkte des zukünftigen Arbeitsprogramms werden
Lohnpolitik, Sozialpolitik und die Gleichstellung der Rechte zwischen
ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen.
• Im November 2006 schließen sich die Gewerkschaft der Privatangestell­
ten (GPA) und die Gewerkschaft Druck, Journalismus, Papier (DJP)
zusammen, um laut Vorsitzendem der neuen GPA-DJP Wolfgang Katzi­
an „gemeinsam Druck“ zu machen. Die neuen Synergien sollen unter
anderem dazu genutzt werden, die Unterschiede zwischen Arbeite­
rInnen und Angestellten zu verringern.
• Nach mehrjähriger Zusammenarbeit wird im Dezember 2006 die neue
Gewerkschaft vida gegründet. Die Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe,
Persönlicher Dienst, die Gewerkschaft der Eisenbahner und die Ge­
werkschaft Handel, Transport, Verkehr schließen sich zu einer gemein­
samen Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft zusammen. Der neue
Name „vida“ bezieht sich auf „La Vida“ („das Leben“). vida sieht sich
laut ihrem Leitbild als eine stabile und fortschrittliche Kraft einer gesell­
schaftlichen Veränderung, in der die ArbeitnehmerInnen einen wich­
tigen Stellenwert haben. „Insbesondere soziale Gerechtigkeit, wirt­
schafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen stellen Schwerpunkte
unserer Arbeit dar.“ Parallel zum Gründungsprozess startet vida ein
Gender-Mainstreaming-Projekt, das für gleiche Bedingungen für Frauen
und Männer sorgen soll. Frauen und Männer sollen in der Bewegung
gleichermaßen vertreten und sichtbar sein, ein gleichberechtigtes und
konstruktives Miteinander von Frauen und Männern soll ermöglicht
werden. vida teilt sich in drei Sektionen: die Sektion Verkehr umfasst
alle Verkehrsträger: Schiene, Straße, Wasser und Luft, die Sektion sozi­
ale, persönliche Dienste, Gesundheitsberufe kümmert sich um den
großen Pflege- und Sozialbereich und in der dritten Sektion der privaten
Dienstleistungen finden sich die Tourismusberufe, der Handel, Reini­
gung sowie die Sicherheitsdienste. Zum ersten Vorsitzenden der Ge­
werkschaft vida wird Rudolf Kaske gewählt.
• Im Juni 2009 fusionieren die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
(GdG) mit der Kulturgewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
(KMSfB) zur „GdG-KMSfB“.
GPA-DJP
vida
GdG-KMSfB
24
Die GdG-KMSfB legt dabei ein klares Bekenntnis zu Vielfalt in der Ein­
heit ab. Die einzelnen, meist sehr traditionsreichen Berufsgruppen, sollen
und werden ihre Identität behalten. Die Definition der gemeinsamen
Ziele beinhaltet u.a. den Kampf für gerechte Arbeitszeiten, faire Löhne
und bessere Arbeitsbedingungen, die Rechte der Frauen und Chancen­
gleichheit im Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die
Unterstützung aller in Ausbildung stehenden Jugendlichen beim Kampf
um eine bessere Berufsausbildung und eine Zukunft mit Chancen.
• Die Gewerkschaft der Chemiearbeiter und die Gewerkschaft MetallTextil-Nahrung arbeiten bereits seit Jahren in vielen Bereichen eng zu­
sammen. Aus dieser Kooperation wurde eine gemeinsame Zukunft: GdC
und GMTN gründeten im November 2009 die neue Produktionsge­
werkschaft „pro.ge“.
Pro-Ge
Siamesische Zwillinge: ÖGB und Bundesarbeitskammer
ÖGB – AK
Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeit­
nehmerInnen gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit. Zu ihren we­
sentlichen Aufgaben zählen die Gesetzesbegutachtung, der Konsumen­
tenschutz, Beratungstätigkeit und wissenschaftliche Grundsatzarbeit.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund vertritt die Interessen der Arbeit­
nehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen und ist ein Verein, der aus
freiwilligen Mitgliedern besteht. Nur der ÖGB und die Gewerkschaften
schließen traditionell Kollektivverträge ab.
Die Arbeiterkammern bilden gemeinsam mit dem ÖGB/den Gewerk­
schaften und den BetriebsrätInnen ein starkes Gewicht gegenüber dem
Staat und den VerhandlungspartnerInnen aus der Wirtschaft.
25
Anmerkungen
Besondere Aufgaben AK:
Besondere Aufgaben ÖGB:
• Lehrlingsvertretung
• Kollektivvertrag
• Konsumentenschutz
• Lohnverhandlungen
• Grundsatzaufgaben
• Betriebsarbeit
• Vertretung
gegenüber Staat
• Organisation von
Betriebsversammlungen
• Stellungnahme
zu Gesetzen
Gemeinsame Aufgaben:
• Information und Beratung
• Bildungsmaßnahmen
• Rechtschutz und gerichtliche Vertretung
• Internationale Interessenvertretung
Die Strukturreform
„Unser Ziel ist eine echte Erneuerung des ÖGB, wir wollen eine
der modernsten Gewerkschaftsbewegungen Europas werden.“
Rudolf Hundstorfer
IFES-Studie
Krise
Laut einer IFES-Studie zum Image des ÖGB vom Juli 2006 befindet sich
der ÖGB nach dem BAWAG/P.S.K.-Skandal in einer Vertrauens- und
Glaubwürdigkeitskrise. Jeweils rund ein Drittel der Gewerkschaftsmit­
glieder haben weiterhin Vertrauen in ihre Interessenvertretung bzw. äu­
ßern diesbezüglich ihre deutliche Enttäuschung. Auf der anderen Seite ist
das Kompetenzprofil weitgehend intakt geblieben, wobei der Gewerk­
schaft weiterhin hohes Know-how in berufsbezogenen Belangen zuge­
schrieben wird, und auch mit der Tätigkeit der BetriebsrätInnen und Per­
sonalvertreterInnen herrscht überwiegend große Zufriedenheit. Außer­
dem wird dem ÖGB eine unverzichtbare gesamtgesellschaftliche Rolle
zugeschrieben.
Reformprozess
Der ÖGB beginnt eine tief greifende Reform, um seine Strukturen zu mo­
dernisieren, sich neu zu positionieren, um Veränderungen in der Arbeits­
welt nachzuvollziehen und auch bis dahin wenig vertretene Gruppen bes­
ser anzusprechen. Nicht zuletzt soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in
den ÖGB wieder hergestellt werden.
26
Bei einer Klausur im Juni 2006 wurden, unter anderem, folgende Eckpunkte
der Reform beschlossen:
• Mitbestimmung auf regionaler Ebene: im Zuge von BetriebsrätInnenund PersonalvertreterInnen-Konferenzen haben ÖGB-Mitglieder ver­
stärkt die Möglichkeit der Mitbestimmung. Außerdem können Mit­
glieder mittels Fragebogen in der Zeitschrift „Solidarität“ sowie im Inter­
net über Themen und Ideen abstimmen.
• Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen und VertreterInnen
von Wissenschaft und Forschung werden verstärkt.
• Gehaltsobergrenze für FunktionäreInnen
• Aufteilung der Kernkompetenzen: Während die Gewerkschaften ihre
Kernkompetenz der Mitgliederbetreuung und –gewinnung ausbauen,
konzentriert sich der ÖGB auf Grundsatzfragen wie Sozialpolitik, Volks­
wirtschaft und Internationales.
Ausgehend von der Mitgliederbefragung, den Regionalkonferenzen und
direkten Vorschlägen von FunktionärInnen und Mitgliedern erarbeiteten
sechs Arbeitsgruppen Strategien und Lösungsansätze für bestehende Pro­
bleme und zukünftige Herausforderungen. Die Themen waren neue Glaub­
würdigkeit, Kommunikation, Mitsprache und Mitbestimmung, Organisati­
on, Zielgruppen und Verwaltung. Die Leitung und Koordination dieser
Gruppen wurde von KollegInnen aus den Gewerkschaften, der ÖGB-Zen­
trale und den ÖGB-Landesorganisationen übernommen. Die Ergebnisse
wurden in Form eines Antrages zur Umsetzung von Reformmaßnahmen,
dem ÖGB-Bundeskongress zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der 16. ÖGB-Bundeskongress (2007) beschloss Anträge zur Organisations­
reform, Reformumsetzung, zur Organisationsentwicklung von ÖGB und
Gewerkschaften. Er beschloss die Änderung des Statutes und der Geschäfts­
ordnung mit der Einführung statutarischer Möglichkeiten zusätzlicher Mit­
wirkungsmöglichkeiten von Mitgliedern und der Einführung des verpflich­
tenden Frauenanteils entsprechend der Mitgliederzahl. Er gab somit die
endgültigen Reformschritte in Auftrag.
Die wichtigste Vorgabe für die Reform von ÖGB und Gewerkschaften:
Die Vertretung der Mitglieder. Die ÖGB-Reform ermöglicht Inhalte, struk­
turelle und personelle Erneuerung der Gewerkschaftsbewegung, neben
der Sanierung der Finanzen geht es vor allem um eine neue Politik und um
Strukturen, die geeignet sind, die Zukunft der Arbeitswelt zu ge­stalten.
Zur organisatorischen Umsetzung dieser Reform wird es einen starken,
überparteilichen ÖGB und starke, solidarische Gewerkschaften geben. Die
Stärke der Gewerkschaftsbewegung beruht darauf, dass alle Teile in den
unterschiedlichen Aufgaben erfolgreich wirken.
Die klare Aufgabenteilung zwischen ÖGB und Gewerkschaften ermöglicht
die Konzentration auf Kernkompetenzen und damit eine bestmögliche Mit­
gliederbetreuung. ÖGB und Gewerkschaften müssen gemeinsame Zielset­
zungen verfolgen.
Doppelgleisigkeiten werden in der Organisationsstruktur beseitigt und teil­
weise veraltete Strukturen überarbeitet. Insgesamt werden ÖGB und Ge­
werkschaften schlanker, effizienter und transparenter.
Die Beiträge der Mitglieder sind sorgfältig und wirtschaftlich zu nutzen. Bei
den Ausgaben hat die Leistungskomponente Vorrang. Die Verwaltungs­
aufgaben sind auf dem unbedingt notwendigen Ausmaß zu halten. ÖGB
und Gewerkschaften haben kontinuierlich gemeinsam zu prüfen, ob die
Kostenstruktur durch Errichtung von gemeinsamen Einrichtung verbessert
werden kann.
27
Der Vorstand installierte eine Projektleitung und beschloss in der Folge
36 Umsetzungsprojekte:
  1. Gleichstellung benachteiligter Gruppen
  2. Kampagne „Einkommensungleichheit“
  3. Umfassendes Weiterbildungsprogramm für MitarbeiterInnen und
FunktionärInnen
  4. Führungskräftequalifizierung und -entwicklung
  5. Stabstelle Organisationsentwicklung und Controlling
  6. FunktionärInneneinkommen
  7. Ethische Kriterien für Finanzierung
  8. Probeweise Installierung von Themen- und Funktionsforen
  9. Regionalgremien und Wahlen
10. Umsetzungsgruppe die Modelle zur (Ur-)Abstimmung, Mitglieder­
befragungen und Nicht-Mitglieder- bzw. Betroffenen-Befragung entwi­
ckelt
11. Neue Form der Fraktionsfinanzierung
12. Beteiligungsmöglichkeiten von „fraktionslosen“ FunktionärInnen
13. Wissenschaftliche/praxisbezogene Stärken-Schwächen-Analyse
14. Gewerkschaftshearing
15. Erstellung von Betreuungslandkarten
16. Klärungen zur Seminararbeit im bestehenden Bildungsrat
17. Stabstelle Internationales
18. Abteilungen im sogenannten Backoffice organisieren
19. Schaffung einer neuern Organisationsstruktur in einem gemeinsamen
Haus
20. Zielgruppenprojekt „Sozialberufe“
21. Zielgruppenprojekt „TeilnehmerInnen in AMS-Maßnahmen“
22. Zielgruppenprojekt „Atypisch Beschäftigte“
23. Zielgruppenprojekt „Verärgerte und ausgetretene Mitglieder“
24. Zielgruppenerhebung und Zuordnung
25. Entwicklung einer inhaltlichen Strategie
26. Gesamtmedienkonzept
27. Neustrukturierung der „Portal-Landschaft“
28. Direktkommunikation
29. Koordinierung des Weges in Richtung Customer Relationship Manage­
ment (CRM)
30. Projekt „Stille Austritte“
31. Eine gemeinsame Mitgliederevidenz
32. Umsetzung des IKT-Konzeptes
33. Einrichtung einer einheitlichen Festnetznummer
34. Umsetzung eines Konzepts – Buchhaltung, Kostenrechnung & Budge­
tierung, Anlagenbuchhaltung
35. Zentraler Einkauf
36. Die Arbeit des Umsetzungsprojekts Verwaltung ist fortzusetzen, Be­
richterstattung an den Vorstand und Herbeiführung der notwendigen
Beschlüsse (Geldverwaltung, Ehrungen, Digitaldruck, Beitrag und
­Leistung, Controlling, Zeitungsversand)
Am 17. Bundeskongress des ÖGB im Juli 2009 konnte bereits über viele
umgesetzte/abgeschlossene oder in Umsetzung befindliche Projekte be­
richtet werden. Einige Maßnahmen werden noch im Laufe der nächsten
vier Jahre implementiert. Nur wenige scheinen aufgrund der Strukturen
nicht umsetzbar.
28
Als mittlerweile umgesetztes Schlüsselprojekt gilt u. a. „Regionsbildung
und Erstellung von Bereuungslandkarten“ mit dem Ziel der Neuausrich­
tung im Bereich der Betriebsbetreuung und Betreuung von Mitgliedern in
den Regionen. Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zwischen ÖGB und
Gewerkschaften. Alle Standorte sollten weiterhin als erste Anlaufstelle für
Beratung der Mitglieder und Betriebsräte/Personalvertretungen zur Verfü­
gung stehen.
Anmerkungen
Öffentlichkeitsarbeit
• Internet
• Kampagnen und Aktionstage
m Kampagnen: Beispiele
m Aktionstage: Beispiele
m Überparteiliche Plattformen
m Das mobile Kommunikationszentrum der ÖGJ
• Bildung
• Gewerkschaftspublikationen
Öffentlichkeitsarbeit
„Von den Beiträgen zahlender Mitglieder hängt die Finanzkraft einer
­Organisation ab, und durch die finanzielle Stärke wieder wird bestimmt, wie
dicht das Netz für die Betreuung der Mitglieder geknüpft werden kann.“
Ferdinand Karlhofer, Politologe
Internet
Die schnellste und bequemste Art, Informationen über die Ziele und Ser­
viceleistungen des ÖGB zu bekommen, bietet das Internet. Die Homepages
des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der einzelnen Gewerk­
schaften (unter http://www.oegb.at finden sich Links zu allen Gewerk­
schaften) bieten ein breit gefächertes Angebot an Informationen: Über
Möglichkeiten der Weiterbildung, aktuelle Presseaussendungen und
Stellungnahmen von GewerkschaftsvertreterInnen, rechtliche Informati­
onen, Publikationen, Kontaktadressen, Veranstaltungen usw.
Internet
Ein spezielles Service ist das so genannte „ÖGB-News-Abo“. Jede/r, die/der
sich online einträgt, erhält die wichtigsten ÖGB-Meldungen zusammenge­
fasst an seine E-Mail-Adresse geschickt. Alternativ dazu liefert das SMSNews-Service zweimal wöchentlich die aktuellsten Meldungen aufs Handy.
Kampagnen und Aktionstage
Kampagnen mit großer Medienpräsenz sind dazu geeignet, die
­ArbeitgeberInnenseite unter Druck zu setzen.
Kampagnen und
Aktionstage
Einige charakteristische Merkmale von Kampagnen:
• Kampagnen sind auf ein begrenztes Problem zentriert.
• Es wird versucht, bestimmte Ziele zu erreichen.
• Es erfolgt keine Einzelaktion, sondern eine Serie von aufeinander bezo­
genen Aktionen.
29
• Die Aktionen laufen über einen absehbaren Zeitraum hinweg.
• Die Herangehensweise ist systematisch und geplant.
Gewerkschaften und BetriebsrätInnen nutzen z. B. zunehmend die Chance,
die sich aus der besonderen Beziehung der DienstleisterInnen zur Kund­
schaft ergibt. Die Kundenorientierung der DienstleisterInnen ist grundsätz­
lich die Stärke der Dienstleistungsfirmen, sie ist die Grundlage ihres Er­
folges. Sie kann aber auch zur Achillesferse dieser Firmen werden. Wenn
eine qualitativ hochwertige Dienstleistung unter „menschenunwürdigen“
Arbeits- und Einkommensbedingungen erbracht wird, wird sie von der
Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden. So ist z. B. die Veröffentlichung in­
nerbetrieblicher Missstände etwas, was auf ihr gutes Image bedachte
Dienstleistungsfirmen scheuen. Hier hat sich ein weites Feld für öffentlich­
keitswirksame Kampagnen eröffnet.
Kampagnen: Beispiele
• Aktion zur Jugendbeschäftigung
Die Europäische Gewerkschaftsjugend hat Betriebe, die Lehrlinge
­ausbilden, positiv bewertet und Firmen, die es nicht tun, negativ. In
Österreich wurde unter anderem die Firma H&M negativ bewertet. Auf
Grund des großen Medienechos wurde die Firma von der Zentrale in
Schweden dazu angehalten, in Zukunft Lehrlinge auszubilden. Was
durch jahrelange Verhandlungen nicht erreicht werden konnte, wurde
durch diese Aktion bewerkstelligt.
Kampagnen
• Kaffeehausbesetzungsaktion der HGPD
Nach erfolglosen Verhandlungen im Gastgewerbe wurden von der
­Gewerkschaft HGPD Aktionen zur Erzielung eines KV-Abschlusses
durchgeführt. Es wurden Lokale der HauptgegnerInnen des Abschlus­ses
während der Hauptgeschäftszeit durch BetriebsrätInnen und Funktio­
närInnen „besetzt“. Dieser öffentliche Druck führte zum ­Abschluss von
Kollektivverträgen.
• Protestaktion gegen Coca Cola
Als Coca-Cola Amatil die Abfüllstation Innsbruck und fünf Depots
schließen wollte, forderten Betriebsräte vieler österreichischer Industrie­
betriebe die Firma Coca-Cola Amatil auf, ihre Automaten aus ihrem Be­
trieb abzuholen. Nach der Aktion zeigte man Verhandlungsbereitschaft
und es konnte eine akzeptable Lösung für die ArbeitnehmerInnen ge­
funden werden.
Aktionstage: Beispiele
Eine weitere Form, eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, sind Aktions­
tage, an denen in Betrieben und auf der Straße Veranstaltungen organi­
siert werden. Ein besonders breitenwirksamer Aktionstag (mit über 600
Veranstaltungen) fand im Juni 2000 statt, um auf die geplanten Belastungen
der Regierung aufmerksam zu machen.
Aktionstage
Einige Höhepunkte dieses Aktionstages:
• VertreterInnen der Gewerkschaft Bau–Holz stellten Pappfiguren als
Symbol für den von der Regierung geplanten Sozialabbau auf. Mit einer
Straßenwalze wurde gezeigt, wie über die geplanten Belastungen hin­
weggefahren wird.
• In zahlreichen Betriebsversammlungen in ganz Österreich wurde über
die Sparpläne der Regierung informiert. Das Medienecho war so groß,
dass viele Abendausgaben von Tageszeitungen erst später erscheinen
konnten.
30
• Vor der Wirtschaftskammer in Wien überreichten VertreterInnen der
Gewerkschaften symbolisch einen Beitrag an einen am Thron sitzenden
UnternehmerInnen. Mütter machten mit Puppen und Spielsachen auf die
fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen aufmerksam.
• Die BerufskraftfahrerInnen stellten zwei Lkw und einen Bus mit Trans­
parenten versehen vor das Sozial- und Wirtschaftsministerium, um auf
die spezifischen Probleme dieser Berufsgruppe aufmerksam zu machen:
„Übermüdung tötet!“
Andere Aktionstage waren z. B. eine Protestaktion der ÖGB-Pensionis­
tInnen gegen den sie besonders betreffenden Sozialabbau in allen Landes­
hauptstädten oder der Aktionstag des Europäischen Gewerkschaftsbundes
zur Verbesserung der Euro-Betriebsrats-Richtlinie.
Überparteiliche Plattformen
Der ÖGB beteiligt sich auch an überparteilichen Plattformen, um gemein­
sam mit anderen Organisationen und Einzelpersonen, welche die selben
Interessen verfolgen, an die Öffentlichkeit zu treten und Aufklärung zu
betreiben. Ein Beispiel dafür ist die Kampagne für den arbeitsfreien Sonn­
tag, die von nicht weniger als 46 Organisationen unterstützt wurde.
Plattformen
Auch das von Prominenten wie dem Politologen Emmerich Tálos, dem
Arzt Werner Vogt oder der Frauenministerin a. D. Johanna Dohnal initiierte
Volksbegehren „Sozialstaat Österrei­
ch“ wurde vom ÖGB unterstützt. Es
ging um die Verankerung des Sozial­
staatprinzips in der Verfassung, eine
Art „Bestandschutzgarantie für den So­
zialstaat“. Die soziale Verträglichkeit
soll bei Gesetzgebung und Vollziehung
mitberücksichtigt werden. Im April 2002
unterschrieben schließlich 717.314 Österreicher das Volksbegehren. Der So­
zialausschuss des Parlamentes wurde dadurch verpflichtet, sich mit dem
Thema zu beschäftigen. Die Ziele des Volksbegehrens werden durch ein
Sozialforum weiter vertreten.
Das mobile Kommunikationszentrum der ÖGJ
Ein Hightech-Bus der Österreichischen Gewerkschaftsjugend tourt als „mo­
biles Kommunikationszentrum“ durch ganz Österreich. So soll den Jugend­
lichen ein professioneller Service und individuelle Beratung auf dem Weg
ins Berufsleben geboten werden. Bei den
zahlreichen Stopps steht die ÖGJ-InfoTruppe Jugendlichen Rede und Ant­
wort: In Berufsschulen, Lehrwerkstät­
ten, Betrieben, Schulen oder auf öffent­
lichen Plätzen. Der Tourplan ist zwar
dicht gedrängt, dennoch wurde darauf
geachtet, dass überall genügend Zeit
bleibt, um sich mit den Jugendlichen
ausführlich unterhalten zu können.
Kommunikations­
zentrum der ÖGJ
Bildung
Bildung
Zu den Aufgaben einer Gewerkschaft gehört die Herausgabe von Publikati­
onen, Fachzeitschriften und Aufklärungsmaterial. Auch Bildungseinrich­
tungen müssen geschaffen werden, um Fachkurse, Vorträge und Veranstal­
tungen für FunktionärInnen und Mitglieder anbieten zu können. Gut ausge­
31
Anmerkungen
bildete GewerkschafterInnen sollen über soziale, arbeitsrechtliche und wirt­
schaftliche Themen in ausreichender Weise Bescheid wissen, um die Vorha­
ben der ArbeitgeberInnenseite richtig analysieren zu können. Die Fortbil­
dung der Mitglieder muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen, sei es durch
Kurse, sei es durch verteilte Broschüren, sei es in Betriebsbibliotheken.
Der Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung (VÖGB) ist
der Dachverband der gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen und ein
vom Bildungsministerium anerkannter gemeinnütziger Bildungsträger. Zu
den Aufgaben gehört die Organisation unterschiedlicher Bildungsmaß­
nahmen. Die Aus- und Weiterbildungsseminare sind speziell auf die spe­
zifischen Bedürfnisse der TeilnehmerInnen abgestimmt: So gibt es etwa
neben der klassischen FunktionärInnen-Schulung Frauenseminare, Semi­
nare für Behindertenvertrauenspersonen und Sozialversicherungsvertrete­
rInnen. Über das bestehende Seminarangebot hinaus besteht auch die Mög­
lichkeit, maßgeschneiderte und anlassbedingte „Rufseminare“ anzufragen
und in Anspruch zu nehmen.
Eine Skriptenbank bietet Unterrichtsmaterialien für die gewerkschaftliche
Bildungsarbeit und Gratisinformationen zu (gewerkschafts-)politischen, ar­
beits- und sozialrechtlichen und anderen Themen. Es besteht darüber hi­
naus die Möglichkeit, an einem Fern­
lehrgang teilzunehmen und sein Wis­
sen im eigenen Lerntempo zu vertiefen.
Der VÖGB tritt auch mit Ausstel­
lungen, politischen und kulturellen
Veranstaltungen und regelmäßigen
Podiumsdiskussionen an die Öffent­
lichkeit.
Gewerkschaftspublikationen
Die Publikationen des ÖGB und der Gewerkschaften bieten ein reichhal­
tiges Informationsangebot für alle Zielgruppen: von der peppigen Jugend­
zeitung bis zu wirtschaftlichen Fachinformationen:
Publikationen
Solidarität
Die Monatszeitschrift des ÖGB: Aktuelles, Reportagen, Arbeitswelt, Fix­
punkte ...
Hallo
Das Magazin der Österreichischen Gewerkschaftsjugend: Infos und Repor­
tagen zu für Jugendliche relevante Themen rund um Politik, Kultur und
Freizeit.
Arbeit & Wirtschaft
Vielfältige Meinungen und Grundlagen für die Auseinandersetzung mit
den verschiedensten gewerkschaftspolitischen Themenbereichen.
ÖGB-Nachrichtendienst
Information zu Gewerkschaft und Politik direkt vom ÖGB.
Cult & Card
Das ÖGB-Magazin für Kultur, Bildung und Service: Veranstaltungen, Kon­
zerte, Seminare etc.
Außerdem bieten auch die Gewerkschaften Publikationen an, die beson­
ders auf ihre jeweiligen Mitglieder und Zielgruppen zugeschnitten sind.
32
Mitbestimmung der Basis
• Mitgliederbefragung
• Neue Formen der Mitbestimmung
m Startschuss Zukunft
m Die Interessengemeinschaften (IGs)
m „kv-net“
Mitbestimmung
der Basis
Mitgliederbefragung
Mitgliederbefragungen können eine kraftvolle Unterstützung von Ge­
werkschaftsanliegen sein. Am 19. Juli 2001 beschloss der aufgrund der so­
zialen Entwicklungen in Österreich außerordentlich einberufene Bundes­
vorstand einstimmig, von September bis Oktober des selben Jahres eine
Urabstimmung unter den Mitgliedern aller Gewerkschaften durchzufüh­
ren. Thema der Abstimmung waren die soziale Lage und mögliche zu er­
greifende Kampfmaßnahmen.
Mitgliederbefragung
Insgesamt beteiligten sich 807.192 Mitglieder an der ÖGB-Urabstimmung.
Abstimmungsberechtigte
ÖGB-Mitglieder: 1.428.409
Beteiligung: 807.192 (56,5 Prozent)
Forderung 1
Wir fordern, dass die österreichische Sozialpartnerschaft gestärkt wird.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss auf
alle Bereiche der Arbeitswelt ausgeweitet werden.
Zustimmung: 95,4 Prozent
Forderung 2
Wir fordern die Beibehaltung der Pflichtversicherung, damit auch in
­Zukunft alle – unabhängig von ihrem Einkommen – auf die Gesundheitsund Pensionsversorgung vertrauen können.
Zustimmung: 96,4 Prozent
Forderung 3
Wir fordern, dass Lohnerhöhungen und Arbeitszeiten weiterhin durch
die Gewerkschaften in Kollektivverträgen geregelt werden.
Zustimmung: 96,8 Prozent
Forderung 4
Wir fordern einen Anspruch auf Abfertigung ab dem ersten Tag – auch bei
Selbstkündigung – mit freier Verfügbarkeit durch die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Zustimmung: 88,5 Prozent
Forderung 5
Wir fordern eine schulische und berufliche Bildungsoffensive, um die
Zukunftschancen aller zu verbessern. Ziel ist: ein offener Bildungszugang
ohne soziale Barrieren.
Zustimmung: 94,2 Prozent
33
Forderung 6
Wir fordern die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffent­
lichen Dienste und den Stopp des unwiderruflichen Ausverkaufs öffent­
lichen Eigentums (z.B. Betriebe, Strom, Wasser, Wälder), um unsere Grund­
versorgung zu sichern.
Zustimmung: 94,6 Prozent
Soll der ÖGB zur Durchsetzung seiner Forderungen in Verantwortung für
die Zukunft unseres Landes und seiner Menschen notfalls auch gewerk­
schaftliche Kampfmaßnahmen ergreifen?
Zustimmung: 88,0 Prozent
Neue Formen der Mitbestimmung
Die immer größer werdende Verbreitung der neuen Medien In­
ternet, E-Mail und SMS bot der Gewerkschaft die Chance, ihre
Mitglieder wesentlich stärker in die Entscheidungsprozesse ein­
zubinden.
Mitbestimmung:
Neue Formen
Startschuss Zukunft
Mitte August 2001 startete der ÖGB die Veranstaltungsreihe „startschusszukunft – Konferenzen zur Zukunft der Arbeitswelt“. Als Begleitmaßnah­
me der insgesamt acht Konferenzen fanden Mitgliederbefragungen via­
E-Mail, SMS und auf der ÖGB-Website im Internet statt, um allen interes­
sierten Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, bei Zukunftsthemen wie
„Soziale Sicherheit“ oder „Einkommens-, Kollektivvertrags- und Lohnpoli­
tik“ mitzusprechen. Wöchentlich wurde via SMS und parallel auch online
eine Frage gestellt, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden konnte.
Wer darüber hinaus einen Kommentar abgeben wollte, konnte dies per
E-Mail tun. Bis April 2002 wurden ca. 50.000 Stimmen zu den Fragen abge­
geben, davon allein 20.000 betreffend die Weiterentwicklung der betrieb­
lichen Mitbestimmung.
Startschuss Zukunft
Am 8. Oktober 2002 fand die Veranstaltungsserie mit der 8. Konferenz ihren
Abschluss.
Die Interessengemeinschaften
Seit 2001 gibt es die insgesamt 7 GPA-djp Interessengemeinschaften. Mit
deren Gründung wurde auf die arbeitsmarktbedingten Veränderungen bei
den Bedürfnissen der Mitglieder eingegangen. In den Interessengemein­
schaften finden Personen mit ähnlichen beruflichen Situationen Beratung
und Raum für gewerkschaftliches Engagement.
Interessengemeinschaften
34
Ziel dieser Interessengemeinschaften ist, dass die Mitglieder ihre Erfah­
rungen und ihr Wissen austauschen sowie gemeinsam nach Problemlö­
sungen suchen. So gesammelte Themen und Forderungen werden in die
GPA-djp eingebracht. Die Interessengemeinschaften unterscheiden sich
also von traditioneller Gewerkschaftsarbeit, da ihnen keine betriebliche
Struktur zugrunde liegt.
Interessengemeinschaften und thematischen Schwerpunkte:
work@professional
für FachexpertenInnen und Führungskräfte
Themen: Verantwortungsvolles Management, Vertragsberatung, Mobilität,
Weiterbildung, Frauen in Führungspositionen
work@flex
für „atypisch“ Beschäftigte, gleiches Arbeits- und Sozialrecht für alle Ar­
beitnehmerInnen, Grundsicherung für alle
work@it
für IT-Berufe, Vermittlung von Soft Skills, Beratung in beruflicher Aus- und
Weiterbildung
work@social
für Sozialberufe, Stressbewältigung, Image und Sozialarbeit, Arbeitszeit im
sozialen Bereich,
work@education
für Menschen, die im Bildungsbereich arbeiten, Vertragsberatung, Rechts­
grundlagen, Qualität in der Erwachsenenbildung
work@external –
für Berufe im Außendienst und in den mobilen Diensten
Themen: Arbeitsbedingungen außerhalb des Betriebes, gesellschaftliches
Lobbying, Dienstreise-und Entsendungsregelungen, Arbeitszeit
work@migration
IG für MigrantInnen, rechtliche Besserstellung von nicht-österreichischen
ArbeitnehmerInnen, Informationen zu Fremdengesetzgebung und Auslän­
derInnenbeschäftigungsgesetz
Detaillierte Informationen zu den Themen und Arbeitsschwerpunkten, zu
den Serviceleistungen sowie zu den gewählten VertreterInnen der Interes­
sengemeinschaften finden sich auf der Website unter:
http://www.gpa-djp.at/interesse
Neue Herausforderungen
• Globalisierung
• Wegfall der Systemkonkurrenz
• lndividualisierung und gesellschaftlicher Wandel
• Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft
• Neue Konzepte der Produktions- und Arbeitsorganisation
• Atypische Beschäftigungsverhältnisse
• Die Unternehmensorganisation ändert sich
• Neuer Managertypus
Neue Herausforderungen
35
Anmerkungen
• Verbetrieblichung
• Drohende Auflösung etablierter Konfliktlösungsmuster
• Haben Gewerkschaften Zukunft?
m Europäische und internationale Zusammenarbeit
m Beispiel: StudentenInnen als neue Mitglieder?
„Die Gewerkschaften bleiben unersetzbar in den Arbeitsbeziehungen, und
keine neue Institution scheint in der Lage zu sein, ihren Platz einzunehmen.“
Weltarbeitsbericht der
Internationalen Arbeitsorganisation 1997/98
Die Probleme und Herausforderungen der Gewerkschaften sind weltweit
und innerhalb Europas in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Es las­
sen sich aber einige Gemeinsamkeiten erkennen:
Globalisierung
• Die Produktion wird global organisiert. Der Wettbewerb innerhalb ei­
ner Branche oder eines Wirtschaftsbereiches findet nicht mehr innerhalb
geschlossener Räume mit vergleichbaren Arbeits- und Entlohnungsbe­
dingungen statt. Jetzt konkurrieren Unternehmen in allen Regionen
der Welt miteinander.
• Es wird mit Produktionsverlagerungen gedroht, um Beschäftigte und
Belegschaften unter Druck zu setzen.
• Viele Unternehmen, z. B. aus der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie,
sind in den vergangenen Jahren durch Firmenaufkäufe und Übernahmen
zu Zweigwerken und abhängigen Tochterunternehmen großer und teil­
weise international agierender Unternehmen mutiert. Wesentliche Ent­
scheidungen, z. B. über Betriebsstandorte oder größere Investitionsvorha­
ben, werden weit entfernt in den nicht mehr erreichbaren Konzernzentra­
len gefällt. Dadurch sind wichtige Entscheidungen dem Einflussbereich
der lokalen BetriebsrätInnen, und damit der Gewerkschaft entzogen. Es
geht der/die örtliche VerhandlungspartnerIn verloren. Die tatsächlichen
Entscheidungen werden außerhalb des Betriebes getroffen. Gewerkschaft
und Betriebsrat verhandeln bestenfalls mit dem „Hauswart“.
• Arbeitslosigkeit: Nicht zuletzt auf Grund der Rationalisierungsentschei­
dungen vieler Unternehmen steigt die Anzahl der Arbeitslosen zuneh­
mend an.
Globalisierung
Wegfall der Systemkonkurrenz
• Durch das Scheitern des Kommunismus ist der politische Druck für
eine soziale Regulierung des globalen Kapitalismus und der Marktwirt­
schaft zurückgegangen.
Wegfall der
Systemkonkurrenz
Die Erpressungspotenziale der Unternehmen gegenüber den Ar­
beitnehmerInnen und ihren Vertretungen sind größer geworden.
Gleichzeitig hat der Druck auf die Politik, sozialstaatliche Kon­
zepte zu realisieren, nachgelassen.
Individualisierung und gesellschaftlicher Wandel
• Gerade wegen vieler gewerkschaftlicher Errungenschaften ist der Druck
der gemeinsamen Notlage als die materielle Voraussetzung von solida­
rischem Handeln weitgehend entfallen.
36
• Der gesellschaftliche Wandel wirkt sich auch in den geänderten Struktu­
ren des gesellschaftlichen Zusammenlebens aus. Verhaltensmuster wer­
den immer weniger tradiert. Dies gilt auch für die Gewerkschaftsmit­
gliedschaft.
• Es ist auch eine weit über die Gewerkschaften hinausgehende nachlas­
sende Attraktivität von Großorganisationen, wie Kirchen, Parteien,
Sportverbänden usw. festzustellen. An die Stelle von dauerhaften Bin­
dungen tritt ein punktuelles Engagement, z. B. im Umweltbereich.
Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft
• Diese Entwicklung führt zu mehr Arbeitsplätzen in privaten Dienstleis­
tungsbereichen, in denen gewerkschaftliche Organisierung immer
schon schwieriger war. Die Zahl der unmittelbaren Produktionsarbeite­
rInnen nimmt deutlich ab, während der Anteil von technischer Intelli­
genz, von Marketing und Vertrieb, d. h. der Angestelltentätigkeiten,
steigt. Gewerkschaften treffen gerade in den Dienstleistungsbranchen
auf ArbeitnehmerInnen mit anderen Qualifikationen, Verhaltensweisen
und Ansprüchen an Mitbestimmung in der Arbeitswelt wie z. B. bei Ar­
beitnehmerInnen in den Großbetrieben der Industrie.
Dienstleistungs­
gesellschaft
Neue Konzepte der Produktions- und Arbeitsorganisation
• Gerade durch Gruppen- und Teamarbeit steigt die Selbstverantwortung
der ArbeiterInnen und Angestellten. Im Rahmen neuer Unternehmens­
kulturen wird stärker auf die Selbstausbeutung der Betroffenen gesetzt.
Dadurch wird die Konkurrenz innerhalb der Belegschaft verstärkt, ge­
meinsames Handeln erschwert.
• Die Bereitschaft, Interessen in kollektiver Form wahrzunehmen, sie zu
bündeln und in organisierter Form zu vertreten, nimmt stetig ab. Insbesondere in der „New Economy“ mit ihren Arbeitsorganisations­
formen in selbstverantwortlichen („teilautonomen“) Projektgruppen,
kommt nicht nur die Identifikation der einzelnen ArbeitnehmerInnen
mit „dem Betrieb“, sondern vor allem das Zugehörigkeitsgefühl zur
Belegschaft abhanden. Es wird zunehmend schwieriger, KandidatInnen
für betriebsrätliche Arbeit zu finden. Und dort, wo es einen Betriebsrat
gibt, wird ihm oft nicht erlaubt, sich in die Arbeit des „neuen“ Arbeitneh­
mertypus einzumischen.
Produktions- und
Arbeitsorganisation
Atypische Beschäftigungsverhältnisse
• Durch „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse nimmt die Heterogeni­
tät der Beschäftigten zu. Der Vertretungsanspruch der BetriebsrätInnen
konzentriert sich im Allgemeinen auf die Stammbelegschaften und die so
genannten „Normalarbeitsverhältnisse“. Nicht zuletzt aus organisations­
technischen Gründen kann die Randbelegschaft sehr oft unzureichend
vertreten werden. Gerade durch die Zurückdrängung des „Normalar­
beitsverhältnisses“ und die daraus folgende Individualisierung der Be­
legschaften droht die soziale Basis für kollektives Handeln des Betriebs­
rats verloren zu gehen.
37
Anmerkungen
Die Unternehmensorganisation ändert sich
Änderung der
Unter­nehmens­
organisation
• Die letzten Jahre sind geprägt von einem massiven Trend der Dezentra­
lisierung. Betriebsteile werden ausgelagert und zum Teil rechtlich ver­
selbstständigt. Gerade Strukturveränderungen im Industriebereich ha­
ben zur Auslagerung zahlreicher Produktions- und Dienstleistungsbe­
reiche geführt, die nun in meist kleinbetrieblicher Form mit neuartigen
Abhängigkeits- und Kooperationsbeziehungen untereinander weiter ge­
führt werden.
• In ganz ähnlicher Weise führen die Privatisierungsentscheidungen in
größeren Unternehmen des Öffentlichen Dienstes zu neuen Netzwerken
kleiner Betriebe.
• Im Ganzen genommen werden die Unternehmenseinheiten im Durch­
schnitt wesentlich kleiner. Das hat Auswirkungen auf die Betriebsrats­
körperschaften: Denn parallel zur Ausgliederung von Betriebsteilen wer­
den die Betriebsratsstrukturen zerschlagen. An die Stelle eines personell
und materiell recht gut ausgestatteten Betriebsratsgremiums mit Zugang
zu den zentralen Entscheidungspositionen treten jetzt im besten Fall
neue „Klein-Betriebsräte“. Das heißt, der Betriebsrat arbeitet unter we­
sentlich ungünstigeren Bedingungen, wenn z.B. Freistellungen und Pro­
fessionalisierungsmöglichkeiten verloren gehen.
Neuer ManagerInnentypus
In viele, zumeist aufgekaufte Betriebe zieht ein neues Management ein, das
unter betriebswirtschaftlichen Direktiven eingestellt wird und dementspre­
chend unter Erfolgsdruck steht. Oft mit Zeitverträgen ausgestattet, ist das
einzige Ziel, dass am Ende des Jahres die Dividende stimmt. Der „neue“
Manager/die „neue“ Managerin setzt mehr auf kurzfristige Ausbeutung
als auf eine längerfristige Entwicklungsstrategie des Unternehmens. Damit
steht die/der „moderne“ ManagerIn zunehmend im Widerspruch zu ver­
trauensbasierten, langfristig angelegten betrieblichen Arbeitsbeziehungen.
Dieser ManagerInnentypus sieht die Mitbestimmung grundsätzlich als stö­
rend und überflüssig an.
Neuer Manage­
rInnentypus
Verbetrieblichung
• Unter dem Stichwort „Verbetrieblichung“ werden seit einiger Zeit in­
haltliche Normierungen zunehmend von der gesetzlichen und der kol­
lektivvertraglichen Ebene auf die betriebliche Ebene delegiert. Prinzi­
piell gilt, dass eine klare Hierarchie existiert: Staatliche Gesetzgebung,
Kollektivvertragsregelungen, Betriebsvereinbarungen. Regelungen auf
einer Ebene stellen jeweils Mindestbedingungen für Regulierungen auf
den niedrigeren Ebenen dar. Dies soll dem Schutz der Beschäftigten und
einer gewissen Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen dienen, ohne
den Betriebsparteien die Möglichkeit zu nehmen, für die Arbeitneh­
merInnen günstigere Vereinbarungen auszuhandeln. In bestimmten Fra­
gen, wie z. B. der Arbeitszeit, geben Kollektivverträge einen Rahmen vor,
der den betrieblichen AkteurInnen erhebliche Handlungsoptionen ein­
räumt. Es handelte sich bisher also um eine kontrollierte Verbetriebli­
chung.
• Durch Verbetrieblichung werden die Betriebsräte und Betriebsrätinnen
oftmals überfordert. Nur allzu leicht könnte der Unternehmer die Beleg­
schaftsvertretung mit „Totschlagargumenten“ wie „Verlagerung des
Standorts“ oder „unvermeidliche Kündigungen“ gefügig machen. Die
Betriebsräte werden angebunden an Überlebensfragen des Betriebes,
und es wird immer schwieriger, Gewerkschaftspolitik im Betrieb umzu­
setzen. Wo es ums Überleben geht, da kann nicht erwartet werden, dass
Verbetrieblichung
38
der Betriebsrat ständig im gewerkschaftlichen Interesse agiert. Es wird
schwieriger, sich vom unmittelbaren Betriebsinteresse, vom unmittel­
baren Erhalt der Arbeitsplätze loszulösen.
• Der Betriebsrat ist keine Einrichtung, die Lohnerhöhungen abschließt,
Regelungen erfindet, und das mit gutem Grund. Es ist Aufgabe der Ge­
werkschaften, die nicht nur den Branchenüberblick haben, sondern auch
gegen Repressionen einzelner Unternehmer resistent sind. Der Betriebs­
rat ist geschaffen worden, um die Bestimmungen, die im Gesetz und
auf Kollektivvertragsebene etabliert wurden, umzusetzen, anzuwen­
den und zu kontrollieren. Durch Verbetrieblichung der kollektiven Re­
gulierung wird die Arbeitsteilung mit der Gewerkschaft im dualen
System in Frage gestellt. Mit „Verlagerung auf die Betriebsebene“ ist die
nachhaltige Schwächung der Gewerkschaft beabsichtigt.
Anmerkungen
Drohende Auflösung etablierter Konfliktlösungsmuster
• Von vielen ExpertInnen wird die informelle Konfliktlösung in der Sozi­
alpartnerschaft als beendet angesehen. „Der Klassenkampf am grünen
Tisch“, so heißt es, sei ein Relikt aus der Vergangenheit. Mit Sicherheit
unterlag die Sozialpartnerschaft in den letzten Jahren einer schwierigen
Belastungsprobe. Ihr Ende scheint jedoch nicht in Sicht.
Sozialpartnerschaft
Haben Gewerkschaften Zukunft?
Zukunft
All die geschilderten Entwicklungen bewirken für Gewerkschaften:
– Rückgang der Mitgliederzahlen
– Verlust an politischem Einfluss
– Nachlassende Gestaltungsmacht
Gewerkschaften stehen angesichts der geschilderten Entwicklungen vor
mannigfachen Herausforderungen. Trotz aller Schwierigkeiten werden Ge­
werkschaften auch unter gewandelten Bedingungen als Interessenvertre­
tung gegenüber den Unternehmerverbänden durchsetzungsfähig bleiben
und ihren politischen Einfluss behalten und ausbauen. Zunehmend wird
die gezielte Ansprache von Mitgliedern, auch von neuen Mitgliedergrup­
pen, ausgebaut, neue Themen werden aufgegriffen und neue Formen der
Interessenvertretung sowie der Beteiligung von Mitgliedern entwickelt.
Nicht zu unterschätzen ist hierbei das Erwerben von Wissen und Kompe­
tenz für eine sich schnell wandelnde Berufswelt. Bildung muss berufsbe­
gleitend und lebenslang erfolgen. Bildung und Wissen hat einen hohen
Wert am Arbeitsmarkt. Die ArbeitnehmerInnen müssen daher animiert
werden, verstärkt Bildungsangebote anzunehmen.
39
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Anmerkungen
Eine zentrale strategische Zukunftsaufgabe für die Gewerkschaften liegt im
Ausbau und in der Entwicklung der globalen, insbesondere der europä­
ischen Zusammenarbeit. Gewerkschaften agieren erkennbar europäisch
und beweisen zunehmend, dass sie auch europäisch regulieren können.
Angestrebt werden europäische Regelungen, z. B. bei Entlohnungsfragen
und Arbeitszeiten.
Ein sehr wichtiger Schwerpunkt ist der Ausbau einer europaweiten
Aktionsfähigkeit, um Interessen auch auf europäischer Ebene mit
Druck durchsetzen zu können. Ein Beispiel auf dem aufgebaut werden
kann, wären z. B. die europäischen gewerkschaftlichen Aktionstage.
Beispiel: StudentenInnen als neue Mitglieder?
Warum sollen sich Gewerkschaften um StudentInnen bemühen?
• Die überwiegende Mehrheit der aktuell Studierenden wird nach dem
Studium abhängig beschäftigt sein.
• Dieses hoch qualifizierte ArbeitnehmerInnenpotenzial benötigt eine
starke Interessenvertretung.
• StudentInnen stellen nicht nur ein inhaltliches Potenzial für die
­Gewerkschaften dar, sie sind auf Grund ihrer zukünftigen Stellung auch
MultiplikatorInnen.
• Gewerkschaftliche Inhalte und gewerkschaftliches Gedankengut kann
in den Hochschulen verankert werden.
Quelle:
University of Florida
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad an Universitäten ist sehr ge­
ring. Allerdings gilt das zum Teil auch für das Engagement der Gewerk­
schaften. Gemeinsames Handeln und gegenseitige Unterstützung von Ak­
tionen von Studierenden und GewerkschafterInnen bleibt noch die Aus­
nahme. Dabei gäbe es eine Fülle von Gebieten, welche die Möglichkeit
einer Kooperation und darüber hinaus einer studentischen Mitgliedschaft
in der Gewerkschaft aufzeigen:
• Kollektivverträge für wissenschaftliche Hilfskräfte
• Information über Berufschancen
• Arbeits- und sozialrechtliche Beratung
• Rechtsbeistand
• Gemeinsame Forschungsprojekte mit gewerkschaftsrelevantem Inhalt
• Betreuung von PraktikantInnen, DiplomandInnen und Dissertan­
tInnen
• Gemeinsame Arbeitskreise
40
Exkurs: Geschichte der Österreichischen
Gewerkschaftsbewegung
Ausführlichere Informationen zur Gewerkschaftsgeschichte siehe GK 2, GK 3A,
GK 3B und GK 3C!
Geschichte
Reicher Mann und armer Mann
Standen da und sahn sich an.
Und der Arme sagte bleich:
Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.
Bertolt Brecht
Situation vor der Entstehung der Gewerkschaft:
• Die festgesetzten Arbeitsstunden sind: von 6 bis 12 Uhr vormittags und
von 1 bis 6 ½ Uhr nachmittags. Von 8 bis 8 ½ Uhr früh wird eine halbe
Stunde zum Frühstück freigegeben ...
• Wer ¼, ½ oder 1 Tag fehlt, verliert nicht nur den verhältnismäßigen
Lohn, sondern wird auch noch um ebensoviel gestraft ...
• Wer blauen Montag hält, wird der Polizei angezeigt ...
• Alle jene Arbeiter, welche während der Arbeitszeit herumlaufen, mit
einander plaudern oder schwätzen, und Nichts thuend beieinander ste­
hen und somit ihre Arbeit versäumen, verfallen in eine Strafe von ¼ Tag
Abzug ...
• Das Tabakrauchen in der Fabrik ist bei 1 Tag Abzug verboten
• Streitigkeiten, welche ... zwischen dem Fabriksherrn und den Arbeitern
entstehen, werden durch die Polizeibehörde entschieden
(Regeln und Vorschriften für die Arbeiter in der
Eisengießerei und Maschinenfabrik der Fa. Klett & Co, 1844)
Bis zu 16 Stunden täglich wurde in den ersten großen Fabriken gearbeitet.
Die Löhne waren derart niedrig, dass auch Kinder in der Fabrik arbeiten
mussten. Als sich am 13. März 1848 das Bürgertum in Wien erhob, kämpften
die ArbeiterInnen mit. Sie stürmten Fabriken und zerstörten Maschinen.
Sie konnten zunächst jedoch keine Lohnerhöhungen und Verkürzung der
Arbeitszeit erreichen.
Durch das Vereinsrecht wurde 1867 die Gründung von Arbeiter­
bildungsvereinen möglich. Dort durften Lohnabhängige lesen und
schreiben lernen, waren aber nach wie vor von politischer Betäti­
gung jeglicher Art ausgeschlossen.
1869 zogen an die 25.000 ArbeiterInnen vor das Parlament und forderten
die Aufhebung des Koalitionsverbotes (des Verbotes der Gründung poli­
tischer Vereinigungen) und die Einführung des allgemeinen gleichen Wahl­
rechtes. Das Koalitionsverbot wurde im April 1870 aufgehoben, auch aus
Sorge um zu große Radikalisierung der unzufriedenen Arbeiterschaft. Eini­
ge Gruppen leisteten gewaltsamen Widerstand in Form von Attentaten auf
VertreterInnen von Regierung, Polizei und Wirtschaft.
41
Anmerkungen
Schon kurze Zeit nach Einführung des Koalitionsrechtes entstan­
den Gewerkschaftsvereine. Die Staatsmacht sah sich durch deren
sozialdemokratische Ausrichtung bedroht und leitete einen Hoch­
verratsprozess gegen ArbeiterInnenfunktionäre ein. Es gab lange
Haftstrafen und die meisten Arbeiterbildungsvereine und die neu
gegründeten Gewerkschaften wurden aufgelöst.
Auf dem Hainfelder Parteitag 1888/89 gelang es Victor Adler, die radi­
kalen und gemäßigten Strömungen der ArbeiterInnenschaft zu einigen
und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) zu gründen. Die Ei­
nigung führte auch zu einer engen Bindung der Gewerkschaften an die So­
zialdemokratische Partei.
„Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Erholung, acht Stunden Schlaf!“
Mit dieser Parole startete die Arbeiterschaft ihren internationalen
Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit. Der Internationale So­
zialistenkongress von 1889 fasste den Beschluss, am 1. Mai in allen
Ländern für den Achtstundentag zu demonstrieren. Auch in Wien
gingen zum ersten Mal am 1. Mai die Massen auf die Straße.
Victor Adler
Kampf um das Wahlrecht
Auf Druck der Gewerkschaft wurde 1897 eine fünfte Wählerklasse für alle
Männer über 24 eingeführt. Bisher durften bloß die besitzenden Klassen
Abgeordnete ins Parlament wählen. Je höher das Einkommen, desto höher
die Wählerklasse, desto höher auch die Anzahl der Abgeordneten, die ge­
wählt werden durften. Dennoch: Zum ersten Mal in der österreichischen
Geschichte zogen Arbeitnehmervertreter ins Parlament ein, um ihre Inter­
essen durchzusetzen. Der Generalstreik von 1905 brachte endgültig das
allgemeine und gleiche Männerwahlrecht, welches 1907 erstmals ange­
wandt wurde. 1918 waren auch die Frauen wahlberechtigt.
Sozialpolitische Verbesserungen
1885:
Einführung des 11-Stunden-Tages
1887/88: Unfall- und Krankenversicherung für ArbeiterInnen
1906:
Angestelltenpensionsgesetz eingeführt
1910:
10-Stunden-Tag
Einrücken und Eingliederung der ArbeiterInnen in kriegswirtschaftliche
Betriebe schwächten die Gewerkschaften während des Ersten Weltkrieges
erheblich. Friedrich Adler, der Sohn von Victor Adler, ließ sich zu einer
Verzweiflungstat hinreißen: Er erschoss 1916 den Ministerpräsidenten Graf
Stürgkh aus Protest gegen Krieg, Elend und Völkermord.
Die deutschsprachigen Abgeordneten bildeten am Ende des Ersten Welt­
krieges eine provisorische Koalitionsregierung unter dem Sozialdemo­
kraten Karl Renner. Der Gewerkschafter Ferdinand Hanusch wurde Staats­
sekretär für Soziale Verwaltung und kurz darauf Sozialminister. Die Sozial­
demokraten und die Gewerkschaften hatten zum ersten Mal die Hauptver­
antwortung in einer Regierung erlangt.
42
Anmerkungen
In den zwei Jahren von 1918 bis 1920 konnten eine Fülle von sozi­
alen und arbeitsrechtlichen Gesetzen geschaffen werden, die bis
heute den Hauptbestandteil unserer Sozialgesetzgebung bilden.
• Schaffung von Arbeitsämtern
• 8-Stunden-Tag
• Gesetz über die Einrichtung von BetriebsrätInnen
• Urlaubsgesetz
• Arbeiterkammergesetz zur Errichtung von Arbeiterkammern
• Verbot der Kinderarbeit
• Abschaffung des Arbeitsbuches
• Kollektivvertragsgesetz
Nach dem Austritt der Sozialdemokraten aus der Regierung im Jahr 1920
nahm die soziale Gesetzgebung ein schnelles Ende. Die Gewerkschaften
mit ihren über 1 Million Mitgliedern mussten gegen die Vorhaben des
Bürgertums, die Sozialgesetzgebung von 1918–20 rückgängig zu machen,
auftreten. Die Sanierung der österreichischen Wirtschaft belastete die
ArbeitnehmerInnen durch Arbeitslosigkeit, Verteuerung der Lebenshal­
tung und Rationalisierung der Betriebe.
Als 1927 Angehörige der Heimwehren (von der Regierung und den
­Unternehmern aufgestellte faschistische Söldnergruppen) im Burgenlän­
dischen Schattendorf nach einer Veranstaltung des Republikanischen
Schutzbundes (Gegenbewegung der Arbeiter zum Schutze der Demokra­
tie) einen Mann und ein Kind erschossen, ging Österreich knapp an einem
Bürgerkrieg vorbei. Die Täter wurden im Juli freigesprochen, ­woraufhin in
Wien Tausende ArbeiterInnen gegen das „Schandurteil“ protestierten. Die
Polizei schoss brutal in die unbewaffnete Menge.
ArbeiterInnen ziehen in die Stadt Frauen der Vaterländischen Front Karl Renner
Der Einfluss und damit die Mitgliederzahl der Freien Gewerkschaften
(= Sozialdemokratisch geprägte Richtungsgewerkschaften) sank bis zum
Jahr 1934 auf 480.000. Die Zahl der Arbeitslosen war dagegen von knapp
50.000 (1921) auf 600.000 angestiegen. Zwar wurden die Sozialdemokraten
1930 stärkste Partei, doch weigerten sich die bürgerlichen Kräfte, einer
­Koalitionsregierung unter ihrer Führung zuzustimmen.
1933 löste Bundeskanzler Engelbert Dollfuß das Parlament auf und regier­
te mit Notverordnungen. Die austrofaschistische Diktatur richtete sich
nicht nur gegen die seit der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland
erstarkten Nationalsozialisten, sondern auch gegen die Arbeiterbewegung.
Die „Vaterländische Front“ sollte zur einzigen Partei werden. Den Arbei­
terkammern wurde die Selbstverwaltung entzogen, die Löhne und Gehäl­
ter wurden gekürzt.
Am 12. Februar erhob sich die organisierte Arbeiterschaft gegen den Fa­
schismus. Nach vier Tagen brach der Kampf zusammen. Es folgten Todes­
urteile, Gefängnisstrafen und Einweisungen in Konzentrationslager. Die
Freien Gewerkschaften und die Sozialdemokratische Partei wurden auf­
43
Anmerkungen
gelöst. Viele GewerkschafterInnen flüchteten ins Ausland. Dollfuß ließ ei­
nen regierungstreuen Gewerkschaftsbund gründen, deren Funktionä­
rInnen vom Sozialminister ernannt wurden.
Im März 1938 marschierte Hitler in Österreich ein und startete sogleich
eine Verhaftungswelle gegen RegimegegnerInnen aller Art. So kam es,
dass sich in den Konzentrationslagern Funktionäre der Einheitsgewerk­
schaft und des Illegalen Bundes Freier Gewerkschaften wieder fanden.
Im April 1945 unterzeichneten die drei Gründungsparteien der Zweiten
Republik die Unabhängigkeit Österreichs. Die provisorische Staatsregie­
rung wurde wie bereits 1918 von Karl Renner geleitet. Es gehörten ihr die
in „Sozialistische Partei Österreichs“ umbenannten Sozialdemokraten, die
„Österreichische Volkspartei“ und die Kommunisten (KPÖ) an. ­Unter
Beteiligung von ehemaligen christlichsozialen und den kommunistischen
Gewerkschaftern wurde auf Initiative der Sozialdemokraten die Errichtung
eines überparteilichen Gewerkschaftsbundes beschlossen. Erster Vorsit­
zender wurde Johann Böhm, der dieses Amt bis 1959 innehaben sollte.
J. Böhm A. Benya
Der ÖGB als freie Interessenvertretung der ArbeiterInnen, Ange­
stellten und öffentlich Bediensteten konnte in der Zweiten Repu­
blik dank seiner einheitlichen Organisation und Stärke über die
traditionellen gewerkschaftlichen Aufgaben hinaus gesamtgesell­
schaftlichen Einfluss gewinnen und diesen zur Bewältigung anste­
hender und neuer Probleme nutzen. Der ÖGB stand für eine koordinierte Lohnpolitik, die sich an den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientierte: eine Lohnpoli­
tik, die sich nicht nur um höhere Löhne, sondern auch um stabile
Preise bemühte.
Die Lohn- und Preisabkommen mit der Wirtschaftskammer waren starker
Kritik ausgesetzt, die Opfer, die der ArbeitnehmerInnenschaft abverlangt
würden, waren unverhältnismäßig hoch. In dieser Situation versuchten die
Kommunisten 1950 einen Generalstreik zu organisieren. Es kam zu Ar­
beitsniederlegungen, Demonstrationen und schweren Ausschreitungen.
Gemeinsam mit der Regierung konnte der ÖGB durch intensive Aufklä­
rungstätigkeit und Widerstand in den Betrieben den Streik vereiteln.
Die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder schoss von 298.417 im Dezember
1945 in zwei Jahren auf 1,238.088 Mitglieder empor. Bereits die ersten
­Betriebsratswahlen von 1947 legten die Position der Sozialisten/FSG als
Mehrheitsfraktion im ÖGB fest, die sie bis heute halten konnten.
Nach dem Tod von Johann Böhm wurde 1959 Franz Olah zum neuen Prä­
sidenten gewählt. Bereits 1963 legte Olah seine Funktion zurück, da er In­
nenminister in der Regierung Gorbach wurde. Nachdem zu Tage kam, dass
Olah finanzielle Transaktionen mit Gewerkschaftsmitteln durchgeführt
hatte, musste er auch seine anderen Gewerkschaftsfunktionen zurücklegen.
44
Sein Nachfolger wurde Anton Benya, der ab 1971 auch als erster Präsident
des Nationalrates diente. Benya galt zusammen mit dem ehemaligen Wirt­
schaftskammerpräsidenten Rudolf Sallinger als Inbegriff der österrei­
chischen Sozialpartnerschaft.
„Meine Herren, wenn das so ist, fangen wir am Mittwoch zu streiken an.
Die Hüttenbetriebe laufen am Montag nicht mehr, am Samstag und Sonntag werden die Hochöfen eingedämmt und am Montag ist Schluss.“
Anton Benya nach dem Scheitern der Verhandlungen
zu den Arbeitgebern
Wesentliche Anliegen des ÖGB waren:
• kontinuierliche Forderung nach Vollbeschäftigung
• aktiver Arbeitsmarktpolitik
• und Senkung der Arbeitszeit
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einigten sich auf den Generalkollek­
tivvertrag von 1959, der die Einführung der 45-Stunden-Woche vorsah.
Als die Arbeitgeberseite trotz gestiegener Produktivität und Erhöhung der
Lebenshaltungskosten entsprechende Änderungen in den Kollektivver­
trägen verweigerte, rief der ÖGB 1962 die Metallarbeiter zum Streik auf.
Über 200.000 Mitglieder folgten dem Aufruf. Bereits kurze Zeit nach ­Beginn
der Arbeitsniederlegungen kamen annehmbare Abschlüsse zustande.
Mit 1. Jänner 1965 wurde der Drei-Wochen-Mindesturlaub eingeführt,
verbunden mit dem Gesetz „Krankheit unterbricht Urlaub“. 1969 unter­
zeichneten fast 900.000 Personen ein vom ÖGB unterstütztes Volksbegeh­
ren zur Einführung der 40-Stunden-Woche. Noch im Herbst des selben
Jahres konnte die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche abge­
schlossen werden. Seit 1967 war auch der 26. Oktober bezahlter arbeitsfrei­
er Staatsfeiertag. Seit 1966 werden Kosten für einen Spitalsaufenthalt von
der Versicherung übernommen. Auch die (inzwischen wieder rückgängig
gemachte) Herabsetzung der Altersgrenze für Frühpensionen auf 60
(Männer) bzw. 55 Jahre (Frauen) datiert auf das Jahr 1966. Auch für Mütter
(Mutterschutzgesetz mit Karenzurlaubsanspruch) und Kinder aus sozial
schwächeren Familien (Studienförderungsgesetz) gab es Verbesserungen.
„In einer Rede im Nationalrat im Oktober 1968 hatte ich auf unsere Beweggründe für unsere Forderung hingewiesen, nämlich die weiter steigende, vor
allem nervliche Belastung, also den Stress, der durch Rationalisierung und
gestiegenes Arbeitstempo für die Arbeitnehmer gewachsen war. Für uns
war damals die Arbeitszeitverkürzung ein Beitrag zur Humanisierung der
Arbeitswelt.“ Anton Benya
Bei den Nationalratswahlen von 1970 erreichte die SPÖ erstmals in
der Zweiten Republik die Mehrheit. In der Minderheitsregierung
von Bruno Kreisky saßen auch Vertreter der Gewerkschaftsbe­
wegung (z. B. Rudolf Häuser als Sozialminister oder Josef Sta­
ribacher als Handelsminister). Die Sicherung der Vollbeschäfti­
gung bei gleichzeitiger Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit war
ein Hauptanliegen der neuen Regierung. Die Neuwahlen von 1971
brachten schließlich die absolute Mehrheit für die SPÖ, was eine
Fülle von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen auslöste,
die sich auch nicht durch die beiden „Ölpreisschocks“ und die da­
mit verbundenen Verteuerungen (1973 und 1979) stoppen ließen.
45
Anmerkungen
„Ein paar Milliarden Schulden bereiten mir weniger schlaflose Nächte als
ein paar hunderttausend Arbeitslose.“
Bruno Kreisky
Leistungen/Errungenschaften der Kreisky-Ära:
• 1971: Starthilfe für junge Ehepaare (bei Haushaltsgründung Prämie in
der Höhe von S 15.000,–)
• 1971/72: Schülerfreifahrten und Einführung von Gratisschulbüchern
• 1973: Gesundenuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
• 1973: Arbeitsverfassungsgesetz (Erweiterung der betrieblichen Mitbe­
stimmung)
• 1974: Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit oder
Unfall)
• 1975: Fristenlösung (Möglichkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs)
• 1975: stufenweise Einführung der 40-Stunden-Woche abgeschlossen
• 1976: Ausländerbeschäftigungsgesetz (Verbesserung des Schutzes von
Gastarbeitern)
• 1977: Vier Wochen Mindesturlaub (für ArbeiterInnen und Angestellte
gleichermaßen)
• 1977: Erhöhung der Mehrwertssteuer bei teuren Importgütern auf 30 %
(„Luxussteuer“)
• 1979: Abfertigung für ArbeiterInnen
• 1979: Gleichbehandlungsgesetz (rechtliche Gleichstellung der Frau am
Arbeitsplatz)
• 1980: Ausweitung der Drittelvertretung der Betriebsräte in Aufsichtsrä­
ten auf GesmbHs
• 1981: Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz (Zusatzurlaub, Sonderruhe­
geld etc.)
Die legendäre Arbeiterzeitung feiert die Wahlsiege Bruno Kreiskys
Zu Beginn der 80er Jahre erfasste die weltweite Konjunkturschwäche auch
Österreich. Die außerordentlich niedrige Zahl an Arbeitslosen konnte
nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die nach dem Verlust der absoluten
SPÖ-Mehrheit gebildete „Kleine Koalition“ unter Fred Sinowatz veran­
lasste von deutlichen Arbeitsplatzverlusten begleitete Privatisierungen und
Rationalisierungen.
Nach der Niederlage bei den Präsidentschaftswahlen 1986 und der Macht­
übernahme Jörg Haiders in der FPÖ bildete Sinowatz‘ Nachfolger Franz
Vranitzky eine Koalitionsregierung mit der ÖVP. Die begonnene Einspa­
rungs- und Privatisierungspolitik, die in den beiden „Sparpaketen“ von
1995 und 1996 ihren Höhepunkt finden sollte, wurde fortgesetzt. Der Nach­
folger von Anton Benya als ÖGB-Präsident, Fritz Verzetnitsch (1987–2006),
46
und die Gewerkschaften setzten sich dafür ein, die soziale Ausgewogen­
heit der notwendig gewordenen Einsparungen zu erhalten. Arbeitneh­
merInnen sollten unter keinen Umständen überverhältnismäßig stark bela­
stet werden. Die Einführung eines 5-wöchigen Urlaubsanspruches war ein
weiterer Erfolg für die Arbeitszeitverkürzungspolitik des ÖGB.
Anmerkungen
Nach den Wahlen von 1999 ging die SPÖ in Opposition, die ÖVP unter Wolf­
gang Schüssel bildete eine Regierung mit der rechtsnationalistischen FPÖ. Die
danach einsetzenden massiven Leistungskürzungen verschonten kaum eine
Bevölkerungsgruppe: Pensionen wurden gekürzt, Selbstbehalte für Kranke
eingeführt, Arbeitslosenregelungen verschlechtert und Studierenden durch
die Einführung von Studiengebühren zusätzliche Lasten aufgebürdet. Diese
Maßnahmen veranlassten den ÖGB, sich wiederholt an Demonstrationen
und Protestmaßnahmen für ein baldiges Ende dieser Regierungsform und für
den Erhalt des österreichischen Sozialstaates zu beteiligen.
Arbeitszeitverkürzung
Der Weg zu mehr Freizeit
1960
1970
1980
1990
45 Stunden Wochenarbeitszeit
2 Wochen Mindesturlaub
43 Stunden Wochenarbeitszeit
3 Wochen Mindesturlaub
40 Stunden Wochenarbeitszeit
4 Wochen Mindesturlaub
38 bzw. 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit
5 Wochen Mindesturlaub
47
Kontaktadressen
Anmerkungen
ÖGB-Frauen
Die Bundesfrauenabteilung des ÖGB setzt sich in Zusammenarbeit mit den
Frauenabteilungen der Gewerkschaften und der Bundesländer für die Inte­
ressen der Frauen, insbesondere der Arbeitnehmerinnen, ein.
Rechtsberatung und Hilfe
In ganz Österreich sind Ansprechpartnerinnen und Kontaktstellen der
ÖGB-Frauen vertreten, um bei Fragen und Problemstellungen Unterstüt­
zung zu leisten. „Wir bieten den weiblichen Gewerkschaftsmitgliedern da­
mit ein engmaschiges Netz an Anlaufstellen. Wenn unsere Mitglieder Rat
und Hilfe brauchen, sind wir für Sie da!“, so ÖGB-Bundesfrauenvorsitzen­
de Brigitte Ruprecht.
Vorsitzende: Brigitte Ruprecht (siehe auch „ÖGB-Frauen“)
Adresse: Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Telefon: 01/534 44/39040
Fax: 01/534 44/556
E-Mail: brigitte [email protected]
Allgemeine E-Mail: [email protected]
ÖGB-Jugend
Die Gewerkschaftsjugend bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen an:
Vom Gratis-Abo der Jugendzeitschrift „HALLO“, kostenlosen Seminaren
und Kursen, vielfältigen Freizeitangeboten bis zu Urlaub. Zudem gibt es
den Gratis-Jugendherbergsausweis, die kostenlose ÖGJ-Rechtsberatung
und spezielle Information für Zivildiener. Für künftige Verkehrsteilnehmer
bietet die ÖGJ ermäßigte Erste-Hilfe-Kurse sowie eine Online-Demoversion
beziehungsweise auch die Vollversion zum Bestellen mit allen Prüfungsfra­
gen und Antworten.
Vorsitzender: Jürgen Michlmayr
Bundesjugendsekretär: Florian Zuckerstätter
Adresse: ÖGB-Jugendabteilung, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Telefon: 01/534 44/39060
E-Mail: [email protected]
Allgemeine E-Mail: [email protected]
ÖGB – Pensionisten und Pensionistinnen
Gerade für Pensionisten ist eine starke Interessenvertretung wichtig. Eine
Mitgliedschaft beim ÖGB bietet neben einer Vetretung bei Pensionsver­
handlungen auch Rechtsschutz, eine kostenlose Rechtsberatung (z. B. bei
der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Sozialdiensten – wie etwa
„Essen auf Rädern“ und Heimhilfe), die ÖGB-Solidaritätsversicherung,
Vergünstigungen auf Urlaubsreisen und viele andere Vorteile mehr.
Vorsitzender: Werner Thum (siehe auch „ÖGB-PensionistInnen“)
Adresse: ÖGB, Pensionistenabteilung, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Telefon: 01/534 44/39082
E-Mail: [email protected]
48
Die Landesorganisationen
Anmerkungen
Die Landesorganisationen und die einzelnen Bezirkssekretariate des ÖGB
vertreten die Gewerkschaftsmitglieder in den einzelnen Bundesländern
und betreuen sie in arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen, kulturellen und
bildungspolitischen Fragen. Die Landesorganisationen koordinieren auch
die Arbeit mit den einzelnen Gewerkschaften im Bundesland.
49
Anmerkungen
ÖGB Wien; Alle Abteilungen
und Referate
ÖGB Landesorganisation
Burgenland
Adresse:
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Telefon: 01/534 44
Fax: 01/534 44/204
E-Mail: [email protected]
Vorsitzende: Sylvia Gartner
Adresse: Wiener Straße 7
PLZ: A-7000 Eisenstadt
Beratungszentrum:
Elisabeth Rolzhauser – DW 39101
Organisation und Koordination
Helmut Tomasek – DW 39290
Organisation und Koordination/
Betriebsarbeit
Romana Steininger – DW 39294
Bildung, Freizeit, Kultur:
Sabine Letz – DW 39230
ÖGB-Personal-Planung und Ent­
wicklung, Interne Weiterbildung:
Brigitte Drizhal
Telefon: 01/512 55 11/DW 39570
Michael Schaller
Telefon: 01/512 55 11/DW 39571
Internationale Verbindungen:
Evelyn Regner – DW 39320
Öffentlichkeitsarbeit:
Nani Kauer – DW 39261
Informationstechnologie:
Andreas Toth – DW 39350
Volkswirtschaft
Georg Kovarik – DW 39200
Sozialpolitik–
Sozialversicherungspolitik:
Dinah Djainous-Glatz – DW 39171
Sozialpolitik –
Arbeitsmarkt und Bildungspolitik
Alexander Prischl – DW 39177
ÖGB Landesorganisation Kärnten
Vorsitzender: Hermann Lipitsch
Adresse: Bahnhofstraße 44
PLZ: A-9020 Klagenfurt
Telefon: 0 46 3/58 70
Fax: 0 46 3/58 70/330
E-Mail: [email protected]
ÖGB Landesorganisation
Niederösterreich
Vorsitzender:
Josef Staudinger
Adresse: Windmühlgasse 28
PLZ: A-1060 Wien
Telefon: 01/586 21 54
Fax: 01/534 44/104400
E-Mail: [email protected]
ÖGB Landesorganisation
Oberösterreich
Vorsitzender: Johann Kalliauer
Adresse: Weingartshofstraße 2
PLZ: A-4020 Linz
Telefon: 0 73 2/66 53 91
Fax: 0 73 2/66 53 91/6099
E-Mail: [email protected]
ÖGB Landesorganisation
Salzburg
Sozialpolitik – Gesundheitspolitik
Reinhard Hager – DW 39172
Vorsitzender: Siegfried Pichler
Adresse: Markus-Sittikus-Straße 10
PLZ: A-5020 Salzburg
Telefon: 0 66 2/88 16 46
Fax: 0 66 2/88 19 03
E-Mail: [email protected]
Kampagnen, Projekte, Zielgruppen:
Willi Mernyi – DW 39550
ÖGB Landesorganisation
Steiermark
Sozialpolitik – Rechtspolitik –
­Kollektivvertragspolitik
Susanne Magerl – DW 39179
Finanz- und
­Vermögensverwaltung:
Clemens Schneider – DW 39007
ÖGB-Büro Brüssel:
Oliver Röpke
Telefon: 00322/230 74 63
50
Telefon: 0 26 82/770
Fax: 0 26 82/770/62
E-Mail: [email protected]
Vorsitzender: Horst Schachner
Adresse: Karl-Morre-Straße 32
PLZ: A-8010 Graz
Telefon: 0 31 6/70 71-0
Fax: 0 31 6/70 71 341
E-Mail: [email protected]
ÖGB Landesorganisation Tirol
Vorsitzender: Gerhard Schneider
Adresse: Südtiroler Platz 14–16
PLZ: A-6010 Innsbruck
Telefon: 0 51 2/597 77
Fax: 01/534 44/104710
E-Mail: [email protected]
ÖGB Landesexekutive Vorarlberg
Vorsitzender: Norbert Loacker
Adresse: Widnau 2
PLZ: A-6800 Feldkirch
Telefon: 0 55 22/3553-0
Fax: 0 55 22/3553/13
E-Mail: [email protected]
Die Regionalsekretariate des ÖGB
Amstetten
Wiener Straße 55
3300 Amstetten
Tel.: 0 74 72/627 26
Baden
Elisabethstraße 38
2500 Baden
Tel.: 0 22 52/482 63
Braunau am Inn
Salzburger Straße 29
5280 Braunau am Inn
Tel.: 0 77 22/632 16
Bruck an der Leitha
Stefaniegasse 1
2460 Bruck an der Leitha
Tel.: 01 70 76/187
Bruck an der Mur
Schillerstraße 22
8600 Bruck an der Mur
Tel.: 0 38 62/510 69
Feldkirchen
Max-Blaha-Straße 1
9560 Feldkirchen
Tel.: 0 42 76/4530
Anmerkungen
Flachgau
Markus-Sittikus-Straße 10
5020 Salzburg
Tel.: 0 66 2/88 16 46/223
Freistadt
Zemannstraße 14
4240 Freistadt
Tel.: 0 79 42/726 14
Fürstenfeld
Hauptplatz 12
8280 Fürstenfeld
Tel.: 0 33 82/523 65
Gänserndorf
Wiener Straße 7a
2230 Gänserndorf
Tel.: 0 22 82/22 86
Gmünd
Emmerich-Berger-Straße 2
3950 Gmünd
Tel.: 0 28 52/524 12
Gmunden
Herakhstraße 15b
4810 Gmunden
Tel.: 0 76 12/644 66
Graz und Umgebung
Karl-Morre-Straße 32
8020 Graz
Tel.: 0 316/70 71/215
Grieskirchen
Manglburg 22
4710 Grieskirchen
Tel.: 0 72 48/64 115
Deutschlandsberg
Rathausgasse 3
8530 Deutschlandsberg
Tel.: 0 34 62/28 09
Eferding
Unterer Graben 5
4070 Eferding
Tel.: 0 72 72/591 20
Eisenstadt
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 0 26 82/770-43
Feldbach
Ringstraße 5
8330 Feldbach
Tel.: 0 31 52/23 55
51
Anmerkungen
Güssing
Hauptstraße 59
7540 Güssing
Tel.: 0 33 22/425 52
Knittelfeld
Hans-Resel-Gasse 2
8720 Knittelfeld
Tel.: 0 35 12/824 352
Hartberg
Ressavarstraße 16
8230 Hartberg
Tel.: 0 33 32/622 72
Köflach
Alter Rathausplatz 1
8580 Köflach
Tel.: 0 31 44/33 82
Hermagor
Wulfeniaplatz 1
9620 Hermagor
Tel.: 0 42 82/21 50Hollabrunn
Brunnthalgasse 30
2020 Hollabrunn
Tel.: 0 29 52/24 33
Korneuburg
Gärtnergasse 1
2100 Korneuburg
Tel.: 0664/61 45 072
Horn
Spitalgasse 25
3560 Horn
Tel.: 0 29 82/24 58
Imst
Rathausstraße 1
6460 Imst
Tel.: 0 54 12/651 63
Innsbruck Stadt-Land
Südtiroler Platz 14–16
6010 Innsbruck
Tel.: 0 512/597 77/605
Jennersdorf
Bahnhofring 5
8380 Jennersdorf
Tel.: 0 33 29/462 55
Judenburg
Kaserngasse 22
8750 Judenburg
Tel.: 0 35 72/823 76
52
Krems an der Donau
Wiener Straße 24
3500 Krems an der Donau
Tel.: 0 27 32/824 61/454
Kufstein
Arkadenplatz 6
6330 Kufstein
Tel.: 0 53 72/626 82/20
Landeck
Malser Straße 11
6500 Landeck
Tel.: 0 54 42/624 81
Leibnitz
Karl-Morre-Gasse 6
8430 Leibnitz
Tel.: 0 34 52/821 76
Leoben
Buchmüllerplatz 2
8700 Leoben
Tel.: 0 38 42/423 85
Lienz
Beda-Weber-Gasse 20
9900 Lienz
Tel.: 0 48 52/621 02
Kirchdorf a. d. Krems
Sengsschmiedstraße 6
4560 Kirchdorf a. d. Krems
Tel.: 0 75 82/516 72
Liezen
Ausseer Straße 42
8940 Liezen
Tel.: 0 36 12/222 81
Kitzbühel
Rennfeld 13, 1. Stock
6370 Kitzbühel
Tel.: 0 53 56/716 66
Lilienfeld
Pyrkerstraße 3
3180 Lilienfeld
Tel.: 0 27 62/52 248
Klagenfurt
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt
Tel.: 0 463/58 70/333
Linz/Land
Neubauerstraße 11
4050 Traun
Tel.: 0 72 29/650 40
Klosterneuburg
Rathausplatz 4
3400 Klosterneuburg
Tel.: 0664/61 45 070
Linz-Stadt
Weingartshofstraße 2
4040 Linz
Tel.: 0 7 32/75 99 51
Lungau (Tamsweg)
Schloßparkweg 6
5580 Tamsweg
Tel.: 0 64 74/23 49
Eisenstadt/Mattersburg
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 0 26 82/770 43
Melk
Hummelstraße 1
3390 Melk
Tel.: 0 27 52/523 36
Mistelbach
Josef-Dunkl-Straße 2
2130 Mistelbach
Tel.: 0 25 72/27 72
Mödling/Purkersdorf
Dr.-Hanns-Schürff-Gasse 14
2340 Mödling
Tel.: 0 22 36/485 98
Murau
Bundesstraße 7
8850 Murau
Tel.: 0 35 32/23 77
Mürzzuschlag
Bleckmanngasse 8
8680 Mürzzuschlag
Tel.: 0 38 52/23 88
Neunkirchen
Würflacher Straße 1
2620 Neunkirchen
Tel.: 0 263 5/624 44
Neusiedl
Obere Hauptstraße 55
7100 Neusiedl
Tel.: 0 21 67/87 12
Radkersburg
Theatergasse 2
8490 Bad Radkersburg
Tel.: 0 34 76/23 85Reutte
Mühler Straße 22
6600 Reutte
Tel.: 0 56 72/732 22
Anmerkungen
Ried im Innkreis
Peter-Rosegger-Straße 26
4910 Ried im Innkreis
Tel.: 0 77 52/825 88
Rohrbach im Mühlviertel
Ehrenreiterweg 17
4150 Rohrbach im Mühlviertel
Tel.: 0 72 89/62 17
Schärding
Schulstraße 4
4780 Schärding am Inn
Tel.: 0 77 12/26 67
Scheibbs
Burgerhofstraße 5
3270 Scheibbs
Tel.: 0 74 82/423 84
Schwaz
Münchner Straße 20, 2. Stock
6130 Schwaz
Tel.: 0 52 42/611 66
Schwechat
Sendnergasse 7
2320 Schwechat
Tel.: 01/707 61 87
Spittal an der Drau
Lutherstraße 4
9800 Spittal an der Drau
Tel.: 0 47 62/22 07
Oberwart/Oberpullendorf
Lehárgasse 5
7400 Oberwart
Tel.: 0 33 52/323 56
St. Pölten
Gewerkschaftsplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: 0 27 42/325
Perg
Hinterbachweg 3
4320 Perg
Tel.: 0 72 62/536 72
St. Veit an der Glan
Friesacher Straße 3a
9300 St. Veit an der Glan
Tel.: 0 42 12/20 21
Pinzgau (Zell am See)
Ebenbergstraße 1
5700 Zell am See
Tel.: 0 65 42/723 07
Steyr
Redtenbachergasse 1a
4400 Steyr
Tel.: 0 72 52/53 011
Pongau (Bischofshofen)
Gasteiner Straße 29
5500 Bischofshofen
Tel.: 0 64 62/307 40
Tamsweg
Schloßparkweg 6
5580 Tamsweg
Tel.: 0 64 74/23 49
53
Anmerkungen
Tennengau (Hallein)
Bahnhofstraße 10
5400 Hallein
Tel.: 0 62 45/803 07Tulln
Rudolf-Buchinger-Straße 27–29
3430 Tulln
Tel.: 0664/61 45 070
Villach
Kaiser-Josef-Platz 1
9500 Villach
Tel.: 0 42 42/262 94
Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck
Tel.: 0 76 72/234 44
Völkermarkt/Wolfsberg
Herzog-Bernhard-Platz 11
9100 Völkermarkt
Tel.: 0 42 32/32 02
54
Waidhofen an der Thaya
Thayastraße 5
3830 Waidhofen an der Thaya
Tel.: 0 28 42/524 38
Weiz
Birkfelder Straße 22
8160 Weiz
Tel.: 0 31 72/22 59
Wels
Roseggerstraße 10
4600 Wels
Tel.: 0 72 42/471 09
Wiener Neustadt
Babenberger Ring 9B
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 0 26 22/274 91
Zwettl
Gerungser Straße 31
3910 Zwettl
Tel.: 0664/61 45 068
Name und Adresse:
Anmerkungen
Fragen zu
Gewerkschaftskunde 1
Wir ersuchen, die folgenden Fragen zu beantworten:*
1. Welche Aspekte der gewerkschaftlichen Genossenschaftsfunktion er­
scheinen Ihnen als die Wesentlichsten? Begründen Sie Ihre Antwort!
2. Warum ist die politische Funktion der Gewerkschaften für die Arbeit­
nehmerInnen so bedeutend?
55
Anmerkungen
3. Fassen Sie die wesentlichsten Kennzeichen der Organisation des ÖGB
zusammen!
4. Wie beurteilen Sie die Öffentlichkeits- und Basisarbeit des ÖGB? Welche
Gewerkschaftspublikationen kennen Sie?
* FernlehrgangsteilnehmerInnen bitten wir, nach Abschluss der Fragen­
beant­wortung die Seite(n) mit den Fragen abzutrennen und an folgende
Adresse zu senden:
Fernlehrgang des Österreichischen Gewerkschaftsbundes
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
56