Anleitung Standortfestlegung und Bodenprobenahme

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Anleitung Standortfestlegung und Bodenprobenahme
SchALVOHerbstkontrollaktion
Anleitung zur Standortfestlegung
und Bodenprobenahme 2016
LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM
AUGUSTENBERG
IMPRESSUM
Herausgeber:
Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 / 126-0
Fax: 0711 / 126-2255
eMail:
[email protected]
Internet: www.mlr.baden-württemberg.de
Redaktion:
Landwirtschaftliches Technologiezentrum
Augustenberg (LTZ)
Dr. Margarete Finck
Ref. 12 Ökologischer Landbau und
Agrarökologie
Tel.: 0721 / 9468-120
Fax: 0721 / 9468-114
eMail: [email protected]
Internet: www.ltz-augustenberg.de
Bearbeitung:
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
(LTZ), Ref. 12, Dr. Margarete Finck
Regierungspräsidium Stuttgart,
Ref. 33, Hanspeter Hug
Regierungspräsidium Karlsruhe,
Ref. 33, Dr. Bernadette Straub
Regierungspräsidium Tübingen,
Ref. 33, Elisabeth Ehrhart, Tanja Witt-Geiges
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau
(LVG), FB 1, Dr. Karin Rather
Auflage:
Druck:
150 Exemplare
Fischer, Karlsruhe
Stand:
Mail 2016
Seite 2
Inhalt
1
Einführung ..................................................................................................................... 5
2
Allgemeine Hinweise, Druckaufträge ............................................................................. 6
3
Hinweise zur Standortfestlegung ................................................................................... 7
3.1 Auswahl der Probenahmestandorte........................................................................ 7
3.1.1 Verteilung der Dauerstandorte ............................................................................ 7
3.1.2 Verteilung der restlichen Standorte ..................................................................... 7
3.2
4
Checkliste für die Arbeit auf dem Feld .................................................................... 8
Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsformulars ........................................................ 9
4.1
WSG-Bezeichnung ................................................................................................. 9
4.2
Nitratklasse ............................................................................................................. 9
4.3 Standortcode .......................................................................................................... 9
4.3.1 Beprobungsziffer für Erst-, Zweit- und Nachbeprobung................................... 10
4.3.2 Standortnummer ................................................................................................ 10
4.4
Vorjahres-Standortcode ........................................................................................ 10
4.5 Hinweisfelder ........................................................................................................ 10
4.5.1 Dauerstandort .................................................................................................... 10
4.5.2 Problemstandort ................................................................................................ 10
4.5.3 Sonstig1 ............................................................................................................ 10
4.5.4 Sonstig2 und Sonstig3....................................................................................... 10
4.6 Nutzungs-Datenfelder ........................................................................................... 11
4.6.1 Plan-Nr. ............................................................................................................. 11
4.6.2 Gewann ............................................................................................................. 11
4.6.3 Gemarkungsnr. und Gemeinde-Gemarkung ..................................................... 11
4.6.4 WSG-Zone ........................................................................................................ 11
4.6.5 Flurstückskennung ............................................................................................ 11
4.6.6 Die Auswaschungsrisikoklasse ......................................................................... 12
4.6.7 Anzahl Flurstücke .............................................................................................. 12
4.6.8 Summe Nutzfläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) ................................... 12
4.6.9 Beprobte Fläche ggf. mit Landschaftselementen (LE) ....................................... 12
4.7
Bewirtschafter ....................................................................................................... 12
4.8
Hauptfrucht 2016 und verfeinert ........................................................................... 13
4.9
Bodenart ............................................................................................................... 14
4.10 Zwischenfrucht...................................................................................................... 14
4.11 Pflanzenbestand bei Probenahme ........................................................................ 14
4.12 Bemerkungen und Bemerkungen (intern) ............................................................. 15
4.13 Probenahmedaten ................................................................................................ 16
4.14 Stechzylinderprobe und Volumengewicht ............................................................. 16
Seite 3
5
Anleitung zur Probenahme .......................................................................................... 17
5.1
Vorbereitung ......................................................................................................... 17
5.2
Bodenkontrollzeitraum .......................................................................................... 17
5.3
Nachbeprobung .................................................................................................... 17
5.4 Anzahl der Einstiche ............................................................................................. 18
5.4.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 18
5.4.2 Beprobung flachgründiger Standorte ................................................................. 19
5.5 Verteilung der Einstiche ........................................................................................ 21
5.5.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 21
5.5.2 Beprobung von Maisschlägen ........................................................................... 22
5.5.3 Spargel .............................................................................................................. 22
5.5.4 Tabak ................................................................................................................ 22
5.5.5 Reben ................................................................................................................ 22
5.5.6 Hopfen ............................................................................................................... 22
5.5.7 Erdbeeren.......................................................................................................... 23
5.5.8 Gemüse ............................................................................................................. 23
5.5.9 Baumschule ....................................................................................................... 23
5.6 Entnahme der Bodenprobe ................................................................................... 24
5.6.1 Grundsätzliches ................................................................................................. 24
5.6.2 Maschinelle Probenahme .................................................................................. 25
5.6.3 Probenahme von Hand...................................................................................... 25
5.6.4 Homogenisierung und Becherbefüllung........................................................... 26
5.6.5 Volumengewicht ................................................................................................ 26
6
7
Verpackung / Kühlung / Transport ............................................................................... 27
6.1
Verpackung und Etikettierung ............................................................................... 27
6.2
Kühlung, Transport und Lagerung ........................................................................ 29
6.3
Probenübergabeprotokoll ..................................................................................... 30
Aufgaben des Vermessungstechnikers bei der SchALVO-Kontrollaktion .................... 31
Anlagen............................................................................................................................. 33
Anlage 1 Bestimmung des Volumengewichts ................................................................. 33
Anlage 2 Schlüssel für Probenahmegeräte ..................................................................... 36
Anlage 3 Erhebungsformular .......................................................................................... 37
Anlage 4 Fruchtartenschlüssel ........................................................................................ 38
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1 Einführung
Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom 20.2.2001
(Gbl. S.145) ist eine Verordnung des Umweltministeriums BadenWürttemberg über Schutzbestimmungen und die Gewährung von
Ausgleichsleistungen in Wasserschutzgebieten.
Zweck der SchALVO ist die Rohwässer der öffentlichen Wasserversorgung
in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der
Landbewirtschaftung zu schützen. Mikrobielle Verunreinigungen und
Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln sollen möglichst vermieden,
Nitrateinträge minimiert sowie nitratbelastete Grundwasservorkommen durch
grundwasserentlastende Bewirtschaftungsmaßnahmen schnellstmöglich
saniert werden. Dazu schränkt die SchALVO die ordnungsgemäße
Landbewirtschaftung ein. Die Bewirtschafter der Flächen können für ihren
höheren Aufwand und Ertragsverluste auf Antrag einen finanziellen Ausgleich
erhalten.
Das zentrale Kontrollinstrument der SchALVO ist die Bestimmung des
auswaschungsgefährdeten Bodennitratgehaltes im Herbst (§7 SchALVO).
Werden
die
vorgegebenen
Überwachungswerte
während
des
Bodenkontrollzeitraums überschritten, erhält der Bewirtschafter der Fläche
Auflagen und Ausgleichsleistungen werden nicht bewilligt.
Die Nitratkontrollbeprobung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im
Rahmen der SchALVO stellt hohe Anforderungen an
- die zuständigen Wasserschutzberater,
- die Vermessungstechniker als Leiter des Probenahmetrupps und
- die beauftragten Probenehmer.
Zur Sicherung der Probenahmequalität führt das LTZ Augustenberg jährlich
Schulungen zur Probenahme durch. Nur Probenehmer mit entsprechender
Teilnahmebescheinigung dürfen die Bodenprobenahme im Rahmen der
SchALVO-Herbstkontrollaktion
unter
amtlicher
Aufsicht
der
Vermessungstechniker durchführen. Während der Herbstkontrollaktion führen
die Wasserschutzberater zudem regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen zur
Sicherung der Probenahmequalität durch.
Die fachlichen Grundlagen für die sachgerechte Durchführung der SchALVOHerbstkontrollaktion sind in der vorliegenden „Anleitung für die
Standortfestlegung und Bodenprobenahme“ zusammengestellt. Die Aufgaben
des Vermessungstechnikers sind in Kapitel 7 zusammengestellt.
Die Einhaltung der Vorgaben dieser Anleitung ist wesentlich für die
Justitiabilität der ermittelten Nitratgehalte.
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2 Allgemeine Hinweise, Druckaufträge
Festlegung der Anzahl Standorte je WSG
Die Standorte werden direkt im Programm SchALVO-Manager angelegt. Die
aktuell
festgelegte
Anzahl
Standorte
im
Dienstbezirk
ist
im
Bearbeitungsfenster Standorte - Wasserschutzgebiete jederzeit erkennbar.
Jede Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) legt nur Flächen innerhalb des
eigenen Dienstbezirks fest!
Änderungen
der
Anzahl
der
Standorte
in
den
einzelnen
Wasserschutzgebieten sind bis 16. September 2016 möglich. Das vom RP
vorgegebene Gesamtkontingent je Landratsamt (LRA), sowie die
vorgegebene Anzahl an Standorten in Sanierungs-, Problem- und
Normalgebieten ist jedoch bindend.
Drucken von Etiketten
Den Druck der Etiketten übernimmt das LTZ Augustenberg anhand des am
19. September im SchALVO-Manager vorhandenen Datenbestandes an
Standortcodes.
Drucken der Erhebungsformulare
Die Erhebungsformulare druckt das Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung in Kornwestheim (LGL). Druckaufträge werden dem LGL
von den ULB in der Zeit vom 01.06. bis 16.09.2015 direkt aus dem
SchALVO-Manager erteilt (Menüpunkt: Standorte/ WSG/ Erhebungsformulare). Je
ULB können maximal 3 Druckaufträge erteilt werden. Eine Bearbeitungszeit
von max. 10 Arbeitstagen je Druckauftrag wird angestrebt.
In das Erhebungsformular werden die Informationen eingedruckt, die zum
Zeitpunkt des Druckauftrages bereits erfasst worden sind. Als
Mindestinformation wird nach dem Anlegen der Probenahmestandorte im
SchALVO-Manager der betreffende Standort-Code gedruckt. Jedes
Erhebungsformular (Durchschreibesatz) wird nur einmal erstellt!
Erfassen der Nutzungs- und Beprobungsdaten
Angaben zum Probenahmestandort sind wie bisher im SchALVO-Manager
einzugeben. Die Eingabe muss bis zum 12. Dezember abgeschlossen sein.
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3 Hinweise zur Standortfestlegung
3.1 Auswahl der Probenahmestandorte
Grundsätzlich gilt:
- Die zu beprobenden Standorte in den WSG sind in die Kategorien
Normal-, Problem und Sanierungsgebiete aufgeteilt. Die Verteilung
der Standorte auf die einzelnen Gebietskategorien ist vorgegeben.
Die ULB legen die Standorte entsprechend der Verteilung in den
Loslisten fest.
-
Kleingärten und Wald werden nicht beprobt.
3.1.1 Verteilung der Dauerstandorte
-
In Problem- und Sanierungsgebieten
Es sind ca.12-20 % der Standorte im WSG als Dauerstandorte
repräsentativ nach dem Anteil der Kulturarten, Bewirtschaftern und
Standortverhältnissen festzulegen. In der Regel sind die
Dauerstandorte identisch mit denen vom Vorjahr.
-
In flurbereinigten Gebieten werden erst ab dem zweiten
Beprobungsjahr nach der Zuteilung Dauerstandorte festgelegt.
3.1.2 Verteilung der restlichen Standorte
-
verstärkte Beprobung auf Flächen von Betrieben mit Antrag auf
Einzelausgleich und Sanierungsverträgen
-
auf Flächen nach bzw. mit Problemkulturen (Kulturen, die
stickstoffreiche Erntereste hinterlassen z.B., Raps, Kartoffeln, Tabak,
Gemüse) bzw. Mais, Spargel und Erdbeeren.
-
auf Flächen, die im Vor-(vor)jahr mit überhöhten Nitratwerten
aufgefallen sind und für die Auflagen (z.B. Aufzeichnungspflicht)
bestehen.
-
auf bisher noch nicht kontrollierten Flächen.
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3.2 Checkliste für die Arbeit auf dem Feld
Zur Standortfestlegung vor Ort werden in der Regel folgende
Arbeitsmittel benötigt:
- Flurkarten und Kabelpläne
- Losliste
- Liste der „Übersicht GA Nutzungen“
- evtl. Listen mit den Dauerstandorten und den Standorten mit
Aufzeichnungspflicht aus dem Vorjahr.
- evtl. Hilfslisten zur Standortfestlegung oder Erhebungsformulare
- evtl. Hilfslisten für Volumengewichte bei Standorten mit hohen
Humusgehalten
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4 Anleitung zum Ausfüllen des
Erhebungsformulars
Für jeden mit Hilfe des SchALVO-Managers erzeugten Kontrollstandort steht
ein Erhebungsformular (Durchschreibesatz) in DIN A5-Format zur Verfügung.
BITTE das Erhebungsformular auf harter Unterlage kräftig mit
Kugelschreiber beschriften. Die Angaben im dick umrandeten Feld rechts
oben müssen im Labor gut lesbar sein!
4.1 WSG-Bezeichnung
Der WSG-Nummer ist ggf. einen Buchstabencode für mögliche
Teilbereiche (TB) angehängt. Innerhalb eines WSGs werden einzelne
Standortnummern nur einmal vergeben, auch wenn mehrere TB eines
WSG beprobt werden.
Beispiel: WSG 105 A bekommt die Standortnummern 1 bis 25 zugeordnet, WSG 105 C
dann die Standortnummern 26 bis 60.
4.2 Nitratklasse
Die Nitratklasse bezieht sich auf die Einteilung der WSG in drei Klassen:
I = Normalgebiet
II = Problemgebiet
III = Sanierungsgebiet
Dieses Feld ist in der SchALVO-Gebietskulisse hinterlegt und wird beim
Druck der Erhebungsbögen automatisch ausgefüllt.
4.3 Standortcode
Jedem Kontrollstandort ist eine aus mehreren Teilen aufgebaute
Identifikationsnummer (Code) zugeordnet.
Beispiel:
1 2016 2130 215 045 0017 2
darin bedeutet
1 = Beprobungsziffer
2016 = Aktionsjahr
2130 = Nummer des zuständigen LRA
215 = (Kreis)-Teil der offiziellen LUBW-WSG-Nr.
045 = (eigentliche) WSG-Nr., allerdings nur in Verbindung mit
Kreisnummer eindeutig
0017 = Standortnummer des einzelnen Kontrollstandortes im jeweiligen
Aktionsjahr
2 = Prüfziffer
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4.3.1 Beprobungsziffer
für Erst-, Zweit- und Nachbeprobung
Sie wird fortlaufend angegeben:
1 = erste Beprobung auf dem betreffenden Standort
2 = zweite Beprobung (i. d. R. Nachbeprobung) auf dem
betreffenden Standort, u.s.w.
4.3.2 Standortnummer
Die Beprobungsfläche wird auf der Arbeitskarte des WSG mit der für
das jeweilige Aktionsjahr spezifischen Standortnummer
gekennzeichnet und dadurch entsprechend identifiziert.
4.4 Vorjahres-Standortcode
Verweis auf vorherigen Standort-Code eintragen, wenn die Fläche in
einem der vorangegangenen Jahre (z.B. 2013, 2014 oder 2015) schon
einmal beprobt wurde.
4.5 Hinweisfelder
Die Hinweisfelder sind folgendermaßen auszufüllen:
Für einen Standort kann/können ggf. auch kein oder mehrere
Hinweisfeld(er) zutreffen.
4.5.1 Dauerstandort
In diesem Feld sind alle Dauerstandorte anzukreuzen.
4.5.2 Problemstandort
Problemflächen: alle Flächen mit Auflagen.
4.5.3 Sonstig1
Der bei Sonstig1 im Erhebungsformular aufgeführte Schlüssel ist zu
verwenden:
"K": ist auch bei Flächen mit vertraglicher Regelung in
fachtechnisch abgegrenzten WSG einzutragen.
Andere Buchstaben als die im Schlüssel angegebenen sind nicht
zulässig.
4.5.4 Sonstig2 und Sonstig3
Die Felder Sonstig2 oder Sonstig3 stehen dem ULB für eigene
Erhebungen zur Verfügung. Referenzstandorte werden im Feld
Sonstig3 mit „R“ gekennzeichnet.
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Nutzung der Datenfelder am LRA, z.B.:
Sonstig2
Sonstig3
1 = Fläche mit
A =
Sanierungsvertrag
2=
B =
3=
C =
4=
D =
5=
R = Referenzstandort
4.6 Nutzungs-Datenfelder
Die Nutzungsdatenfelder sind im Rahmen der Standortfestlegung im
Erhebungsformular oder einer Hilfsliste so exakt einzutragen, dass
später eine eindeutige, fehlerfreie Zuordnung und Erfassung mit dem
SchALVO-Manager möglich ist.
4.6.1 Plan-Nr.
Hier ist die Nummer der Flurkarte zu registrieren, auf der der Standort
markiert ist. Es kann die Flurkarten-Nummer oder auch eine interne
Planbezeichung sein. Im SchALVO-Manager wird diese Bezeichnung
im Feld Plan-Nr. (optional) notiert.
4.6.2 Gewann
Das Gewann kann bei Bedarf erfasst werden.
4.6.3 Gemarkungsnr. und Gemeinde-Gemarkung
Der Eintrag der Gemarkungsnummer ist unbedingt erforderlich.
Die Angabe der Gemarkung (Text) kann zusätzlich erfolgen, um Fehler
durch Zahlendreher zu erkennen.
4.6.4 WSG-Zone
Die WSG-Zone kann eingetragen werden, obwohl das Programm eine
automatische Zuordnung aufgrund der Angaben in der SchALVOGebietskulisse macht. Dadurch ist ein Abgleich möglich.
4.6.5 Flurstückskennung
Hier soll die Kennung aller beprobten Flurstücke des Schlages
eingetragen sein. Bei fortlaufenden Nummern können auch ”von ... bis
..."-Angaben verwendet werden. Im SchALVO-Manager müssen
jedoch alle zum beprobten Schlag gehörenden Flurstücke/Nutzungen
einzeln erfasst bzw. zugeordnet werden. Die manuelle Eintragung der
einzelnen Nutzflächen ist nicht erforderlich.
Bei "Teilstück" ist nur dann eine Ziffer einzutragen (z. B. 1), wenn der
Kontrollstandort nur aus einem Teil der betreffenden Nutzfläche des
jeweiligen Flurstücks/ der jeweiligen Nutzung besteht (siehe auch
Punkt 4.6.9).
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4.6.6 Die Auswaschungsrisikoklasse
wird vom Programm SchALVO-Manager bei der Eingabe der
Flurstückskennung automatisch aus der SchALVO-Gebietskulisse
zugeordnet. Sie muss daher bei der Standortfestlegung nicht
eingetragen werden.
4.6.7 Anzahl Flurstücke
Diese Eintragung dient der Kontrolle bei der Dateneingabe.
4.6.8 Summe Nutzfläche ggf. mit Landschaftselementen
(LE)
Hier wird die gesamte Nutzfläche des beprobten Schlages
eingetragen. Der SchALVO-Manager summiert alle den einzelnen
Flurstücken zugeordneten Nutzflächen automatisch.
4.6.9 Beprobte Fläche ggf. mit Landschaftselementen (LE)
Hier macht der Vermessungstechniker Angaben über die tatsächlich
beprobte Fläche ggf. mit LE, sofern sie von der "Summe der
Nutzfläche ggf. LE"abweicht,
z.B. bei der Beprobung eines Teilstücks eines Schlages mit nicht
homogenen Bodenverhältnissen.
Beispiel:
”Summe Nutzfläche ggf. LE” 7,46 ha (=Gesamtschlag)
”beprobte Fläche ggf. LE” 3,00 ha
Die Lage des beprobten Teilstücks wird in der Flurkarte und ggf. im
Erhebungsformular eingezeichnet. Soll die beprobte Teilfläche
gleichzeitig Vollzugsfläche sein, so muss die Größe der einzelnen
Flurstücksteile im SchALVO-Manager in der Datenmaske „Nutzungen Vollzugsfläche“ eindeutig eingegeben und zugeordnet werden.
Die geplante Verteilung der Beprobungseinstiche () gegebenenfalls
bereits bei der Standortfestlegung Bemerkungen intern einskizzieren.
4.7 Bewirtschafter
Die Eintragung erfolgt bei der Standortfestlegung nur bei Bedarf, da
die Bewirtschafter (sofern GA-Antragsteller) automatisch im SchALVOManager zugeordnet werden.
Die Felder „Antragsteller“ und „Einzel-Ausgleich“ werden ebenfalls
automatisch zugeordnet.
Die Kennzeichnung “Öko-Betrieb“ kann nur manuell zugeordnet und
eingetragen werden. Dazu ist im SchALVO-Manager im Register
Stammdaten „Markieren Öko-Betriebe“ auszuwählen.
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Nichtantragsteller, deren Flächen erstmalig beprobt werden, sind mit
den entsprechenden Angaben in die Bewirtschafterliste im SchALVOManager aufzunehmen (Register Nutzungen beim einzelnen Standort,
mit Button „Anschrift“).
4.8 Hauptfrucht 2016 und verfeinert
Die Schlüsselnummern der Fruchtarten werden wie im Vorjahr von der
Codeliste des Gemeinsamen Antrags übernommen (siehe
Fruchtartenschlüssel im Anhang).
Zur exakten Bezeichnung der Fruchtart dient bei einzelnen Kulturarten
zudem die verfeinerte Eingabe:
für Eissalat im Freiland
Kulturgruppe:
14
GA-Code
610
Verfeinerung:
111
= Gemüse Freiland
= Eissalat
Es ist die Codenummer und/oder der Name der Kultur einzutragen, die
im Sommer/Herbst des Jahres 2016 geerntet wird.
Sonderfall Gemüse: Als Hauptfrucht gilt die letzte im Anbaujahr
geerntete Kultur.
Bei Tabak, Erdbeeren und Gemüse muss die Verfeinerung
angegeben werden.
Zu beachten ist der Reihenabstand bei Mais !
Bei einer Ansaat von engen Reihen (kleiner 75 cm)
oder bei
Breitsaat von Mais ist dies über die verfeinerte Fruchtart extra
anzugeben:
171 500 Körnermais - enge Reihe / Breitsaat
171 501 CCM - enge Reihe / Breitsaat
172 500 Mais (Biogas) - enge Reihe / Breitsaat
411 500 Silomais - enge Reihe / Breitsaat
174 500 Zuckermais - enge Reihe / Breitsaat
Wird keine verfeinerte Fruchtart angegeben, so wird davon
ausgegangen, dass es sich um einen „normalen Reihenabstand“ von
ca. 75 cm handelt.
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4.9 Bodenart
Die Erfassung der Bodenart ist nicht zwingend erforderlich. Es gilt die
Bodenart nach der Reichsbodenschätzung (siehe Schlüssel im
Erhebungsformular). Die Bodenart(en) von einzelnen Flurstücken sind
auch im Großrechner und in der GISELa-Anwendung unter „ALBDaten“ hinterlegt und können dort bei Bedarf nachgeschaut werden.
4.10 Zwischenfrucht
Untersaaten und Begrünungen bei Reihenkulturen
Zwischenfrüchte anzusehen.
Ziffer 1 keine Zwischenfrucht
bedeutet keine aktiv angesäte Zwischenfrucht
sind
als
Ziffer 2 Nichtleguminosen
bedeutet Nichtleguminosen als Zwischenfrucht, unabhängig davon ob
diese noch steht oder abgefahren wurde; auch Ausfallraps
(geschlossener Bestand), wenn dieser am Probenahmetag noch steht.
Ziffer 3 Leguminosen
bedeutet Leguminosen als Zwischenfrucht, unabhängig davon ob
diese noch steht oder abgefahren wurde.
Ziffer 4 Leguminosen-Gemisch
Auch Leguminosen-Mischungen mit einem Leguminosenanteil über
50 % werden mit Ziffer 4 eingetragen, unabhängig davon ob diese
noch steht oder abgefahren wurde.
4.11 Pflanzenbestand bei Probenahme
Dieses Feld ist immer auszufüllen!
Es ist der Pflanzenbestand einzutragen, der am Tag der Probenahme
vorgefunden wird!
Ziffer 1: keine Pflanzen, unbearbeitet
wird eingetragen, wenn auf der Fläche keine Pflanzen stehen und die
Fläche noch unbearbeitet ist. Hierzu zählen auch Maisstoppeln und
misslungene Begrünungen (einzelne Pflanzen werden nicht
berücksichtigt).
Ziffer 2: keine Pflanzen, bearbeitet
gilt, wenn aktuell keine Pflanzen auf dem Feld stehen, die Fläche
jedoch bearbeitet ist.
Ziffer 3: frisch angesät
Frisch angesät ist jede kürzlich angesäte Bewirtschaftungseinheit, auf
der die Kultur noch nicht eindeutig erkennbar ist.
Seite 14
Ziffer 4: Wintergetreide
ist nur einzutragen wenn Wintergetreide als Hauptfrucht 2017 angesät
wurde. Bei Ausfallgetreide gilt Ziffer 7.
Ziffer 5: Winterraps
ist nur einzutragen, wenn Winterraps als Hauptkultur 2017 angesät
wurde. Bei Ausfallraps gilt Ziffer 7
Ziffer 6: Zwischenfrucht
ist nur einzutragen, wenn zum Zeitpunkt der Probenahme eine
Zwischenfrucht steht bzw. abgefahren wurde, aber noch keine
Bodenbearbeitung durchgeführt wurde.
Ziffer 7: Ausfallgetreide/ Ausfallraps
ist einzutragen, wenn Ausfallgetreide/-raps (aus der Hauptfrucht 2016)
auf dem Feld vorgefunden wird.
Ziffer 8: siehe Hauptfrucht
ist z.B. bei Dauerkulturen wie Grünland, Reben, Obst
oder Spargel einzutragen. Ebenso bei mehrjährigen Stilllegungen,
oder einjährigen Stilllegungen ohne NaWaRo, wenn die Fläche zum
Zeitpunkt der Probenahme immer noch unbearbeitet vorgefunden wird.
Ziffer 9: Neuanpflanzung mehrjähriger Kulturen
ist einzutragen, wenn z.B. Erdbeeren oder andere Dauerkulturen im
Sommer/Herbst des laufenden Jahres neu angepflanzt wurden.
4.12 Bemerkungen und Bemerkungen (intern)
Im Feld Bemerkungen wird nur Text eingetragen, der im
Benachrichtigungsschreiben an den Bewirtschafter erscheinen soll,
z.B. Kennzeichnung von drainierten Flächen zwecks gesonderter
Auswertung für den Vollzug.
Das Feld Bemerkungen (intern) kann für weiteren Text zur internen
Verwendung benutzt werden.
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4.13 Probenahmedaten
In den Feldern
- Los-Nr.
- Probenahmegerät
- Anzahl Einstiche
- Anzahl beprobte Schichten
- Datum der Probenahme
- VT (Name des Vermessungstechnikers)
- Uhrzeit (Zeitpunkt der Probenahme)
werden erst bei der Probenahme Eintragungen vorgenommen.
Die Schlüssel des Probenahmegerätes ist Anlage 2 zu entnehmen.
4.14 Stechzylinderprobe und Volumengewicht
-
In diese Felder sind ggf. Eintragungen nach Anlage 1 vorzunehmen.
Wenn
im
SchALVO-Manager
durch
Eingabe
des
Vor(vor)jahresstandortes ein Bezug hergestellt worden ist (siehe
Punkt 4.4), wird beim Druck der Erhebungsbögen das Volumengewicht
des Vor(vor)jahresstandortes im Feld „im Vorjahr“ als Vorabinformation
ausgegeben.
Diese Angaben müssen dann von Hand in die Felder „VolumenGewicht“ übergetragen werden. Nur dann werden sie vom Labor bei
der Probenerfassung als Bestandteil der aktuellen Probe erkannt,
EDV-mäßig erfasst und für die Berechnung des aktuellen
Nitratgehaltes verwendet.
Die manuelle Handeingabe/-übertragung ist nur dann nicht
erforderlich, wenn die Volumengewichte des
Standortes von den Standard-Volumengewichten (130 g/100cm3,
150 g/100cm3, 150 g/100cm3) nicht abweichen.
Seite 16
5
Anleitung zur Probenahme
Den Vermessungstechnikern obliegt im Rahmen der Herbstkontrollaktion die
amtliche Aufsicht über die ordnungsgemäße Bodenprobenahme. Sie tragen
die Verantwortung für eine sorgfältige Vorgehensweise bei der Probenahme
und für die sachgerechte Aufbewahrung und den Transport der Proben.
5.1 Vorbereitung
Dem Tagesplan entsprechend sind folgende Arbeitsmittel erforderlich:
- Flurkarten, ggf. Straßenkarten
- Formulare, dazugehörige Etiketten
- Klarsichthüllen (je Styroporkiste 1 Stück)
- Schreibunterlagen, Kugelschreiber
- Transportfahrzeuge (Treibstoff, Öl, Wasser kontrollieren)
- Fahrtenbuch
- Styroporkisten, Becher, Deckel
- ggf. für Stechzylinderprobenahme: Stechzylinder mit
Aufsatzzylinder, Schlosserhammer, Messer, Spaten, rote PunktEtiketten
5.2 Bodenkontrollzeitraum
Alle festgelegten Standorte werden im Zeitraum vom 15. Oktober bis
15. November beprobt. In begründeten Fällen kann der Bodenkontrollzeitraum ausnahmsweise bis 15. Dezember ausgedehnt werden, z. B.
wenn die Kultur noch nicht geerntet wurde oder bei zusätzlicher
Beprobung in Normal-Gebieten.
5.3 Nachbeprobung
Auf Anweisung der Unteren Landwirtschaftsbehörde (ULB) wird auf
bestimmten Standorten anschließend an die erste Beprobung, i. d. R.
nach Vorliegen des Laborbefundes, eine Nachbeprobung (Zweit- ggf.
auch
Drittbeprobung)
durchgeführt.
Dazu
werden
den
Vermessungstechnikern Formulare und Blanko-Etiketten ausgehändigt.
Im Erhebungsformular
und auf den Etiketten wird
”Beprobungsziffer” fortlaufend angegeben (siehe Pkt. 4.3).
Seite 17
die
5.4 Anzahl der Einstiche
5.4.1 Grundsätzliches
Auf dem zu beprobenden Standort (Bewirtschaftungseinheit ggf. mit
Landschaftselementen (LE)) sind die Einstiche nach folgenden
Kriterien durchzuführen (siehe auch Tab. 1):
* Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) bis 1 ha:
mindestens 8 Einstiche repräsentativ verteilt. Ausnahme: Bei
flachgründigen( 1-schichtigen) Standorten 15 Einstiche.
* Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) 1 bis 3 ha:
15 Einstiche repräsentativ verteilt.
* Homogene Bewirtschaftungseinheiten (ggf. mit LE) größer 3 ha:
15 Einstiche auf der Gesamtfläche oder repräsentativem Teilstück
von mindestens 3 ha. Im Formularfeld "beprobte Fläche" wird die
Fläche der gesamten Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE)
eingetragen. Der Nitrat-Messwert gilt für die gesamte
Bewirtschaftungseinheit.
* Nicht homogene Bewirtschaftungseinheiten ( mit LE) größer 3 ha:
Beprobung eines oder mehrerer homogener Teilstücke.
Beprobung des/r Teilstücke wie oben angegeben.
Im Formularfeld "beprobte Fläche" wird nur die Fläche des
beprobten Teilstücks eingetragen. Der Nitrat-Messwert gilt nur für
das beprobte Teilstück.
Werden
mehrere
homogene
Teilstücke
einer
Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) beprobt (wird bereits bei der
Standortfestlegung festgelegt!) ist dies jeweils im Formularfeld
„Bemerkungen“ mit der/den Standortnummern der von dieser
Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE) außerdem beprobten
Teilstücke zu vermerken.
* Bei Nachbeprobungen:
Anzahl und Verteilung der Einstiche grundsätzlich wie bei
Erstbeprobung. Ausnahme: Bei nicht vollständig beprobbarer
zweiter und dritter Schicht unabhängig von der Flächengröße immer
15 Einstiche (siehe Pkt. 5.4.2).
Seite 18
Tab. 1: Anzahl notwendiger Einstiche je nach Größe und Homogenität des
Standorts (Bewirtschaftungseinheit).
Angaben zur
Anzahl
Verteilung der
Bewirtschaftungseinheit (ggf. mit LE)
Einstiche
Einstiche
bis 1 ha (2- oder 3-schichtig)
mind. 8
repräsentativ
mind.15
repräsentativ
bis 1 ha flachgründig ( 1-schichtig)
1 bis 3 ha
15
repräsentativ
größer als 3 ha
15
repräsentativ auf
homogen
Teilstück mit
mind. 3 ha
größer als 3 ha
15
repräsentativ
NICHT homogen
auf einem oder
mehreren homog.
Teilstück/en*
Vorgehen bei der Nachbeprobung
grundsätzlich wie bei der Erstbeprobung mit
folgender Ausnahme:
bei Nachbeprobung, wenn zweite und/oder
dritte Schicht nicht vollständig beprobbar ist,
mind.15
repräsentativ
unabhängig von der Flächengröße !
*Jedes beprobte Teilstück erhält eine Standortnummer und ein Formular.
Im Zweifel entscheidet der Vermessungstechniker, in welche Kategorie der
Standort fällt und wieviele Teilflächen zu bilden sind.
5.4.2 Beprobung flachgründiger Standorte
Grundsätzlich gilt im Profil (0 – 90 cm) eine Bodenschicht nach § 7 SchALVO
als beprobbar, wenn mit mindestens der Hälfte der Einstiche die Schichttiefe
von 30 cm vollständig erreicht wurde.
Vorgehensweise bei der Erstbeprobung
* Die Bodenprobe der zweiten (30-60 cm) und dritten (60-90 cm)
Schicht muss bei insgesamt 15 Einstichen mindestens 8 Einstiche,
bzw. bei insgesamt 8 Einstichen mindestens 4 Einstiche aus der
gesamten Schichttiefe enthalten. Ist das in der zweiten oder dritten
Schicht nicht der Fall, wird das Material sofort verworfen. Der
Vermessungstechniker
dokumentiert
den
Sachverhalt
im
Erhebungsformular unter „Bemerkung intern“.
* Sehr flachgründige Standorte ( 1-schichtig) werden unabhängig von
der Flächengröße immer mit 15 Einstichen beprobt. Das gesamte
entnommene Material der ersten Schicht wird gesammelt, auch wenn
die Schichttiefe nicht vollständig erreicht wurde. Der Probenehmer
teilt dem Vermessungstechniker die Anzahl der Einstiche, die 30 cm
Tiefe erreicht haben zwecks Dokumentation mit.
Seite 19
Nachbeprobung und Formular bei flachgründigen Standorten
* Die Nachbeprobung ist nur mit elektrischem oder hydraulischem
Schlaghammer erlaubt (kein hydraulisches Eindrücken des
Bohrstocks). In Ausnahmefällen ist für einzelne Standorte die
Probenahme mit dem Handbohrstock möglich.
* Die Anzahl und Verteilung der Einstiche je Schicht sind auf dem
Formular „Nachbeprobung “ (siehe unten) zu dokumentieren.
* Bei Flächen kleiner 1 ha werden Standorte auf denen die zweite
oder dritte Schicht nicht vollständig beprobt werden konnte
mit 15 Einstichen beprobt.
* Bei unvollständiger erster Schicht ist deren Mächtigkeit jeweils auf
5 cm Tiefe für jeden Einstich anzugeben. Die Verteilung der
Einstiche ist vom Vermessungstechniker anhand einer Skizze zu
dokumentieren.
Formular Nachbeprobung
Bei der Nachbeprobung auf flachgründigen Standorten (Standorte
auf denen die jeweiligen Schichten nicht vollständig beprobt
werden können) sind die Anzahl und Verteilung der Einstiche vom
Vermessungstechniker bzw. ggf. vom Probenehmer auf dem
Formular „Nachbeprobung“ zu dokumentieren. Jeder getätigte
Einstich wird mit einem Strich registriert, dessen Länge die erreichte
Beprobungstiefe wiedergibt.
Beispiel für einen 2-schichtigen Standort :
Seite 20
5.5 Verteilung der Einstiche
5.5.1 Grundsätzliches
Die gezogene Bodenprobe muss die beprobte Fläche in ihrer Gesamtheit
repräsentieren. In bestimmten Fällen ist die Vorgehensweise bei der
Probenahme den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Hanglage,
Reihenkulturen, inhomogene Flächen).
Die
Einstichstellen
dürfen
nicht
auf
Linien
parallel
zur
Bearbeitungsrichtung liegen (Fehler durch vorherige Blattschwaden,
Düngerstreifen usw.).
Die Zahl der Einstiche ist während der Probennahme z. B. mit einem
Stückzähler zu registrieren.
Nicht repräsentative Stellen sind von der Beprobung auszuschließen
(z.B. Vorgewende, Tränkstellen, schattige Plätze auf Weiden usw.).
Die Einstiche sind möglichst gleichmäßig über die Fläche zu verteilen.
Als Vorgehensweise wird ein schiefes "S" oder eine "8" und nur auf
schmalen Flächen kleiner 1 ha wird eine Diagonale vorgeschlagen.
Die Verteilung der Einstiche kann ggf. auf der Karte oder auf dem
Erhebungsformular (Bemerkungen intern) skizziert werden (siehe 4.6.9).
Beispiele zur Verteilung der
Einstiche zur Gewinnung
einer repräsentativen
Misch-Bodenprobe
Auf schmalem Acker
Auf breitem Acker
(< 1ha = 8 Einstiche)
(> 1ha = 15 Einstiche)
Auf benachbarten Äckern (> 1ha = 15 Einstiche)
(größer 1ha = jeweils 15
Einst.)
Seite 21
(> 1ha = 15 Einstiche)
5.5.2 Beprobung von Maisschlägen
a) auf Maisstoppeln:
normaler Reihenabstand:
1/3 der Einstiche in den Reihen, d.h.
3 bei insgesamt 8 Einstichen bzw.
5 bei insgesamt 15 Einstichen,
2/3 der Einstiche zwischen den Reihen
enger Reihenabstand (kleiner 75 cm) oder
bei Breitsaat (keine Reihen erkennbar):
Einstiche gleichmäßig verteilen
b) auf allen bearbeiteten Maisflächen:
Einstiche gleichmäßig verteilen. Bei Schlägen größer 1 ha sind zwingend
15 Einstiche durchzuführen und entsprechend die Einstiche als schiefes
„S“ oder „8“ verteilen!
5.5.3 Spargel
a) Spargel begrünt: 50 % der Einstiche am Dammfuß
50 % der Einstiche in begrünten Streifen
b) Spargel unbegrünt: alle Einstiche am Dammfuß
Das Überfahren der Dämme mit Probenahmefahrzeugen ist nicht erlaubt,
ggf. von Hand beproben.
5.5.4 Tabak
Fahrgassen flächenanteilmäßig mitbeproben
5.5.5 Reben
a) begrünt:
b) Reben schwach
oder nicht begrünt:
Einstiche gleichmäßig verteilen
50 % der Einstiche in den Reihen
50 % der Einstiche zwischen den Reihen
5.5.6 Hopfen
50 % der Einstiche in den Reihen
50 % der Einstiche zwischen den Reihen
Seite 22
5.5.7 Erdbeeren
Grundsätzlich parallel zu den Reihen befahren oder von Hand beproben, um
Schäden an der Kultur und ggf. an den Beregnungsrohren zu vermeiden!
50 % der Einstiche in den Reihen
50 % der Einstiche zwischen den Reihen
a) Erdbeeren in Doppelreihen
(Reihenabstand 50 cm
Fahrgassenbreite 100 cm): kleiner 1 ha: 9 Einstiche (drei in der Doppelreihe, drei
ca. 10 – 15 cm neben der Pflanzreihe in Richtung
Fahrgasse, drei in der Fahrgassenmitte)
1 – 3 ha: 15 Einstiche (je 5 Einstiche wie oben)
b) Erdbeeren unter Schwarzfolie: 50 % der Einstiche unter der Folie,
50 % außerhalb der Folie.
c) Erdbeeren als Dammkultur mit Doppelreihe Erdbeeren in Folie:
1/3 der Einstiche auf dem Damm (nicht mittig, da
dort gedüngt und bewässert wird!)
2/3 der Einstiche in der Gasse
5.5.8 Gemüse
Generell gilt für gartenbauliche Kulturen: Probenziehung getrennt nach
Kulturen mit besonderer Vorsicht (Schadensbegrenzungspflicht).
a) Flächenkultur
Siehe 2.2.1
b) Beetkultur
Fahrgassen flächen-anteilsmäßig mitbeproben.
c) Reihenkulturen
(z. B. Stangenbohnen)
50 % der Einstiche in der Reihe und
50 % der Einstiche zwischen der Reihe
d) Dammkulturen
(z. B. Möhren)
50 % am Fuß des Dammes und
50 % zwischen den Dämmen
5.5.9
Baumschule
Generell gilt für gartenbauliche Kulturen: Probenziehung getrennt nach
Kulturen mit besonderer Vorsicht (Schadensbegrenzungspflicht).
drei Einstiche in der Fahrgasse
drei Einstiche in der Pflanzreihe (Baum- bzw.
Strauchreihe)
drei Einstiche ca. 20-40 cm neben der Pflanzreihe
(Baum- bzw. Strauchreihe) in Richtung Fahrgasse
Seite 23
5.6 Entnahme der Bodenprobe
5.6.1 Grundsätzliches
Die Befahrbarkeit feuchter/nasser Probenahmestandorte und von
Standorten mit Sonderkulturen ist vom Trägerfahrzeug abhängig. Um
Flurschäden zu vermeiden, sollten die Beprobungsflächen
insbesondere bei schlechten Bodenverhältnissen nur mit Niederdruck
oder Breitreifen befahren werden. Über die Befahrbarkeit des
Standortes entscheidet der VT ggf. in Rücksprache mit der ULB.
Vor dem Einstechen sind eventuell vorhandene Pflanzenreste o.ä.
beiseite zu schieben und die Einstichstelle ggf. festzutreten.
Die Entnahme der Bodenproben ist je nach Bodenart aus einer
Tiefe von
0-30 cm, 0-60 cm oder 0-90 cm, getrennt nach
Profilschichten à 30 cm durchzuführen.
Vor dem Entleeren des Bohrstocks ist stets die Oberfläche des
Bohrkerns mit dem Messer oder einem vergleichbaren Werkzeug
abzuschaben (sonst besteht Gefahr der Bodenverschleppung).
Der Bohrkern der drei Profilschichten (0-30 cm, 30-60 cm, 6090 cm) wird in die farblich zugeordneten Eimer entleert.
Abb. 1
Entleeren des Bohrstocks
schwarz
weiß
Seite 24
grün
5.6.2
Maschinelle Probenahme
siehe auch Werkvertrag(WV) §2 (1c)
a) ... mit elektrischem und/oder hydraulischem Schlaghammer
Die eingesetzten Geräte müssen hinsichtlich Schlagkraft und
Schlagfrequenz eine ordnungsgemäße Probenahme gewährleisten, d.h.
die vertraglich geregelten technischen Angaben sind zu erfüllen:
Schlagenergie:
Schlagfrequenz:
b)
15 bis 30 Nm (Joule)
2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute.
... durch hydraulisches Eindrücken
Es muss grundsätzlich der RECK-Schürfbohrstock eingesetzt werden.
Andernfalls ist eine schichtgetreue Probenahme nicht gewährleistet.
(Gefahr der Pfropfbildung). Der RECK-Schürfbohrstock ist nur bei
vollständig (0 – 90 cm) beprobbaren Böden erlaubt.
5.6.3
Probenahme von Hand
mit Pürckhauer Bohrstock s. auch WV§2 (3)
Auf allen Böden außer Sand (S, Sl, lS) muss im Fall der Handbeprobung das
abgesetzte Verfahren durchgeführt werden. Andernfalls ist eine schichtgetreue Probenahme nicht gewährleistet. (Gefahr der Pfropfbildung)
Erster Schritt: Entnahmetiefe 0-30 cm
*
*
*
Bohrstock vorsichtig bis zur 30 cm-Marke einschlagen.
Bohrstock abdrehen und vorsichtig ausheben.
Bodenmaterial in den grün(lich)en Eimer auskratzen.
Zweiter Schritt: Entnahmetiefe 30-60 cm oder 30-90 cm
*
*
*
*
Bohrstock so in das selbe Bohrloch einführen, dass möglichst keine
lose Erde in das Loch fällt.
Bohrstock bis auf die beprobbare Tiefe (60/90 cm) einschlagen (ggf.
auch zwischendurch abdrehen).
Bohrstock abdrehen und ausheben.
Beide Bodenschichten (30-60 cm, 60-90 cm) in die entsprechenden
Eimer entleeren. Den nachgerieselten Oberboden verwerfen.
Bei sehr festem Untergrund - bedingt durch Trockenheit und/oder Bodenart ist während des Einschlagens der Bohrstock mehrmals abzudrehen.
Auf Standorten mit kiesigem oder felsigem Untergrund ist ggf. auf eine Entnahme von Bodenschichten tiefer als 30 cm bzw. 60 cm zu verzichten!
Seite 25
5.6.4
Homogenisierung und Becherbefüllung
Bei mehr als 8 Einstichen je Standort ist die Probenmenge je Schicht in der
Regel größer als das Fassungsvermögen des Bechers. In diesem Fall
müssen repräsentative Teilproben gewonnen werden.
Homogenisierung
Nach Beendigung einer Probenziehung an einem Standort wird der Boden im
Eimer mit einer Spachtel so fein zerkleinert und durchmischt, dass der ganze
Inhalt in sich homogen ist. Der Durchmischungsvorgang ist mindestens 3 mal
zu wiederholen. Von dieser Menge wird der entsprechende Transportbecher
durch „schöpfen“ befüllt und der Rest verworfen.
Becherbefüllung
Zur Untersuchung der Probe wird mindestens ein halber, aber höchstens ein
zu 3/4 gefüllter Becher mit Bodenmaterial benötigt (Abb. 2).
Abb. 2 Becherbefüllung bei homogenisierten Proben
Der Boden darf keinesfalls in den Becher gedrückt werden!!
RICHTIG !
Becher
locker
befüllen
mind. 1/2 voll
5.6.5
max. 3/4 voll
Volumengewicht
Das Volumengewicht wird vom Labor für die Berechnung der Nitratmenge in
der beprobten Bodenschicht benötigt. Auf Mineralböden wird in der Regel
keine Volumengewichtsbestimmung durchgeführt; die drei Formularfelder
"Volumengewicht (g/100cm³") bleiben leer. Das Labor setzt automatisch die
Werte 130 (0-30 cm) und 150 (30-60 cm, 60-90 cm) ein. Nur auf stark
humosen Mineralböden, anmoorigen Böden und Moorböden, soll die
Probenahme der Schicht 0-30 cm mit dem 100 ccm-Stechzylinder
durchgeführt werden, falls das Volumengewicht nicht bekannt ist. Detaillierte
Beschreibung und Durchführung siehe Anlage 1).
Seite 26
6 Verpackung / Kühlung / Transport
6.1 Verpackung und Etikettierung
- Die Styroporkiste soll grundsätzlich im Fahrzeug verbleiben, um sie
vor Verschmutzung zu schützen. Die gefüllte Styroporkiste ist beim
Anheben gut unterzufassen; nicht an der Seitenwand hochheben,
damit die Kanten nicht ausbrechen (verminderte Isolierung).
- Die Styroporkiste ist grundsätzlich standortweise von links nach rechts
zu befüllen. Bei Stechzylinderproben ist wie auf Abb. 3 dargestellt zu
verfahren (siehe auch Anlage 1: Volumengewicht).
- Es dürfen keine Bodenkrümel oder Wassertropfen zwischen Becher
und Styroporkiste gelangen, da sonst Gefahr des Festfrierens der
Becher besteht.
- Nach dem Einsetzen der Becher in die Styroporkiste ist der Etikettaufkleber auf der Vorderseite der Styroporkiste präzise an der
vorgesehenen Stelle anzubringen. (Vorderseitige Oberkante der Kiste
glatt, rückseitige Oberkante mittig gekerbt.)
Vorsicht:
Auf keinen Fall den Strichcode auf dem Etikett bekleben,
beschriften oder verschmutzen.
- Für jeden Standort ist jeweils ein komplett ausgefülltes Erhebungsformular (=Durchschrift) in einer Klarsichthülle in die dazugehörige
Styroporkiste zu legen. Proben ohne Erhebungsformulare werden
nicht untersucht!
Seite 27
Merke: Erhebungsformular auf harter Unterlage kräftig mit Kugelschreiber beschriften. Angaben im dick umrandeten Feld
rechts oben müssen für das Labor gut lesbar sein!!
- Styroporkiste - insbesondere bei warmer Witterung - sofort mit Deckel
oder durch Aufsetzen einer weiteren Kiste verschließen.
Abb. 3 Verpackung und Etikettierung der Proben
schwarz
Schicht: 60-90 cm
weiß
30-60 cm
Position der Becher in der Styroporkiste:
Vorderseite
Mitte
(Etikettens.)
grün
0-30 cm
Rückseite
(Kerbseite)
! Begleitformulare ausgefüllt in der Hülle beilegen !
Kerbe an der Rückseite
Stechzylinderprobe
(5 x 100 ccm aus 0-30 cm Tiefe)
für links daneben stehenden
Standort 3 = Moor
Nmin-Proben
Kontrollaktion
n
Nmin-Proben
Nmin-Proben
Kontrollaktion
Kontrollaktion
1
1
1
2012
2012
2012
2130
2130
2130
215
215
215
045
045
045
0017
0018
0019
7
7
7
1
Standort
2
rotes Punktetikett
für Stechzylinderprobe
1/2012/2130/215/
045/0017/7
3
Moor
handgeschriebenes Etikett
für Stechzylinderprobe im grünen
Becher (0-30 cm) von Standort 3
= Moor
Etiketten exakt auf vordere Seite kleben!
Seite 28
6.2 Kühlung, Transport und Lagerung
- Die Bodenproben müssen zügig in die Styroporkisten eingestellt
werden. Sie müssen stets zugedeckt sein (durch Deckel oder durch
aufgesetzte Styroporkiste), um ein Ansteigen der Bodentemperatur zu
verhindern.
- Grundsätzlich ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bodenproben für die
Nitratuntersuchung ohne Unterbrechung der (Tief-) Kühlkette vom
beprobten Standort bis ins Laboratorium gelangen.
- Nach Anlieferung zur Unteren Landwirtschaftsbehörde sind die
Styroporkisten mit den Bodenproben umgehend ohne Deckel und über
Kreuz versetzt gestapelt auf minus 18 Grad Celsius tiefzugefrieren
(Bedienungsanleitung der Gefriertruhe beachten!).
Auf den Boden der Gefriertruhe sollen Holzleisten gelegt werden, um
ein Festfrieren der untersten Kisten zu vermeiden.
- Die Styroporkisten mit durchgefrorenen Bodenproben werden am
nächsten Morgen dicht gestapelt und oben mit einem Deckel
verschlossen.
- In dieser Form werden die Styroporkisten bei den Unteren
Landwirtschaftsbehörden oder an vereinbarten Sammelstellen vom
Labor i. d. R. täglich abgeholt (Tourenplan der Laboratorien beachten).
Seite 29
6.3 Probenübergabeprotokoll
Bei der Probenahme und der Übergabe von SchALVO-Bodenproben an
das Labor muss in jedem Fall das Probenübergabeprotokoll
vollständig ausgefüllt und abgezeichnet werden. Diese Maßnahme
ist Teil der Qualitätssicherung im Rahmen der Laborakkreditierung!
Landratsamt
Datum
Frau / Herr
Labor
Vermessungstechniker/in (VT)
Probenahme
WSGNr.
Standortnummern
Vor-
Nachmittag
Tiefkühlung ab:
Uhrzeit
Anmerkungen:
Anzahl Styroporkisten gesamt
.
Handzeichen VT
Probenübergabe
Anmerkungen:
Datum
Uhrzeit
Vertreter LRA
Handzeichen
Vertreter LABOR
Handzeichen
Seite 30
7 Aufgaben des Vermessungstechnikers bei der
SchALVO-Kontrollaktion
Merkblatt über die Aufgaben des Vermessungstechnikers
bei der SchALVO-Kontrollaktion
Dem vom Landratsamt bestimmten Vermessungstechniker obliegt im
Rahmen der Herbstkontrollaktion die amtliche Aufsicht über die
ordnungsgemäße Bodenprobenahme. Er trägt die Verantwortung für eine
sorgfältige Vorgehensweise bei der Probenahme.
Die Vorgaben in der vorliegenden Anleitungsbroschüre sind zu beachten
Für den SchALVO-Vollzug ist die ordnungsgemäße Bodenprobenahme von
ausschlaggebender Bedeutung.
Aufgabenkatalog:
1. Vorbereitung des Kartenmaterials für die Bodenprobenahme
 Veranlassung von Ersatzbeschaffungen von Flurkarten bei den ULB,
soweit erforderlich.
 Besorgung von aktuellen Kartenunterlagen in Flurbereinigungsgebieten
bei den zuständigen Fachbereichen der Landratsämter.
 Eintragung der fixen Standorte (Dauerstandorte).
 Eintragung von zur Orientierung wichtigen „Fixpunkten" (z. B. Bäume,
Leitungsmasten) in die Arbeitskarten (ggf. in Transparente).
 Einsehen der Leitungspläne bei den Versorgungsunternehmen und
Eintragung der Leitungen in die Flurkarten der WSG (ggf. in
Transparente).
2. Gemeinsame Standortfestlegung der Vermessungstechniker mit den
WSG-Beratern der ULB.
 Korrekte Eintragung der festgelegten Standorte in die WSGArbeitskarten; die Fläche des beprobten Standortes muss auf der Karte
genau ersichtlich sein (Teilstück einzeichnen und ggf. die vorgesehene
Beprobungslinie einskizzieren).
 Übertragung der Flurstückskennung und der Größe des festgelegten
Standorts von der Karte in das Erhebungsformular.
3. Bodenprobenahme (15.Okt. bis 15. Nov., ggf. bis 11. Dez.)
 Leitung des Probenahmetrupps (Lohnunternehmer).
 Zuweisung der zu beprobenden Fläche, der Anzahl und Verteilung der
Einstiche.
Seite 31
 Aufzeigen möglicher Gefährdungen durch Leitungen.
 Ausfüllen der Felder des Erhebungsformulars bezüglich
 Labor (nach Anweisung der ULB),
 Probenehmer,
 Datum und Uhrzeit der Probenahme,
 Pflanzenbestand,
 Zwischenfrucht,
 ggf. Stellen im Feld "Flurstückskennung" vervollständigen/korrigieren,
 Volumengewicht,
 bei „beprobte Fläche“ ggf. Korrektur erforderlich (evtl. mit kleiner
Skizze),
 Probenahmegerät (nach Geräteschlüssel bzw. Anweisung des ALLB),
 Anzahl Einstiche (nach Vorgaben der Anleitung zur
Bodenprobenahme),
 Anzahl beprobbarer Schichten,
 Ausfüllen des Probenübergabeprotokolls und ggf. des Formulars
„Nachbeprobung“
 Ggf. Stechzylinder-Probenahme zur Volumengewichtsbestimmung.
 Ggf. Kontrolle, dass wirklich bis zur beprobbaren Tiefe eingestochen
wurde.
 Ggf. Entscheidung über Befahrbarkeit des Standorts und ob Hand oder Maschinenbeprobung eingesetzt wird.
 Feldfrische Bodenproben sofort in Transportbecher umfüllen, in
Styroporkisten richtig einstellen, etikettieren und möglichst geschützt
vor Wärmeeinwirkung lagern.
4. Täglicher Transport der Bodenproben zur Tiefkühlung zur ULB bzw.
zur Sammelstelle oder zur sofortigen Untersuchung zum Labor.
ProbenübergabepProtokoll ergänzen und abzeichnen.
5. Nachbeprobung nach Vorgabe der ULB.
6. Fragebögen für Mietwagen vollständig ausfüllen und bei Rückgabe der
vollgetankten Fahrzeuge eine Kopie an die Mietwagenfirma aushändigen
(Beleg zur Abrechnung).
Seite 32
Anlagen
Anlage 1 Bestimmung des Volumengewichts
1. STECHZYLINDERPROBENAHME
Eine Stechzylinderprobe wird in der Regel nur vorgenommen auf stark
humosen Mineralböden, Anmoor- und Moorböden, sofern das
Volumengewicht nicht bekannt ist.
Vorgehensweise mit dem Stechzylinder
- Eine Spatentiefe Boden ausheben.
- An der Abstichfläche eine 5 cm dicke Scheibe abstechen ohne Druck auf
die rückseitige Profilwand auszuüben.
- Stechzylinder mit Aufsatzring, angeschliffene Kante voran, in ca. 10-15 cm
Tiefe seitlich in die Profilwand drücken und mit dem Schlosserhammer
einschlagen.
- Stechzylinder dickschollig (ca. 10 cm) mit dem Spaten ausstechen.
- Überstehenden Boden mit dem Messer vorsichtig abschneiden.
- Inhalt von 5 Stechzylindern à 100 ccm (repräsentativ vom Standort
entnommen) in einen grünen Becher entleeren. Diesen grünen Becher in
der Styroporkiste rechts neben den dazugehörigen Standort stellen. Der
weiße und der schwarze Becher bleiben in dieser Reihe leer. Die
vollständige Codenummer des Standorts wird handschriftlich auf einen
weißen Adressaufkleber übertragen und an der Frontseite neben die entsprechende Standortreihe geklebt (zum grünen Becher mit 5 Stechzylinderproben). Oberhalb des Adressaufklebers wird ein rotes Punkt-Etikett
angebracht (siehe Abb. 2).
Auf dem Formular das Feld
"Stechzylinderprobe"
ankreuzen bzw. das Feld
„Stechzylinderprobe wie
Standort-Nr." ausfüllen, wenn
im gleichen WSG bereits eine
Stechzylinderprobe auf einem
vergleichbaren Standort
genommen wurde.
Stechzylinder
- probe
X
Labor:
Stechzylinderprobe
Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm
Gewicht
wie Standort- Nr.
(g/10 0cm3)
im Vorjahr
Seite 33
60-90 cm
2. FORMULARFELD "VOLUMENGEWICHT"
Volumengewicht ist bekannt:
* Bei Mineralböden wird allgemein keine Angabe im Formularfeld "Volumengewicht" (Rohdichte trocken) eingetragen. Das Laborprogramm setzt
in diesem Fall die Werte 130 (0-30 cm Tiefe) und 150 (30-60,
60-90 cm Tiefe) ein.
* Ist die Rohdichte auf einem Anmoor- oder Moorboden in den Vorjahren
bereits bestimmt worden, so ist dieser Messwert entsprechend zu
übertragen.
Volumengewicht ist nicht bekannt:
* Gleichbleibende Bodenart im gesamten Bodenprofil:
Das Labor bestimmt das Volumengewicht für die Schicht 0-30cm. Dieser
Messwert gilt bei Anmoor- und Moorböden für alle drei Schichten.
Bei stark humosen Mineralböden wie z. B. auf der Schwäbischen Alb
addiert das Labor zum Messwert der obersten Schicht je weitere 30 cm
Bodentiefe 20g/100 ccm hinzu (bis zum Höchstwert von 150g/100 ccm).
Beispiel: 0-30 cm gemessen
= 110 g/100 ccm
30-60 cm gerechnet = 130 g/100 ccm und
60-90 cm gerechnet = 150 g/100 ccm.
* Bei organischem Oberboden und mineralischem Unterboden:
Wird anhand des Bohrstockinhalts festgestellt, dass sich
der (An-) Moorboden nur auf
den oberen Bereich des
Bodenprofils erstreckt, so ist
für die tiefer gelegenen
mineralischen Bodenschichten ein Volumen-gewicht von
150 einzutragen. Für die
obere(n) Schicht(en)
ist wie unter Anlage 1 Punkt 1
beschrieben zu verfahren.
Beispiel:. 3te Schicht mineralisch
Stechzylinder
- probe
X
Labor:
Stechzylinderprobe
Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm
Gewicht
wie Standort- Nr.
(g/10 0cm3)
im Vorjahr
Seite 34
60-90 cm
150
* Bei mineralischem Oberboden und organischem Unterboden
Wird anhand des Bohrstockinhalts festgestellt, dass eine
(an-)moorige Bodenschicht
nur im tieferen Bereich des
Bodenprofils (unterhalb von
30 cm) vorliegt, so wird keine
Stechzylinderprobe entnommen. Es wird kein rotes
Punkt-Etikett aufgeklebt und
kein Vermerk im Feld
"Stechzylinder" des Formulars
angebracht. Für die
organogene(n) Bodenschicht(en) wird ein
Volumengewicht eingetragen:
für Moor von 80 g /100 ccm,
für Anmoor 110 g /100 ccm.
Beispiel. Moorboden in der 2ten. und 3ten Schicht
Stechzylinder
- probe
X
Labor:
Stechzylinderprobe
Volumen- in 0-30 cm 30 - 60 cm
Gewicht
wie Standort- Nr.
(g/10 0cm3)
im Vorjahr
Seite 35
80
60-90 cm
80
Anlage 2 Schlüssel für Probenahmegeräte
Handbeprobung
Schlüssel- Nummer
11 Handbeprobung nicht abgesetzt nach 30 cm Tiefe; nur auf S, Sl, lS
- Pürckhauer-Bohrstock aus Rohrmaterial
- Pürckhauer-Bohrstock aus Vollmaterial
12 Handbeprobung abgesetzt nach 30 cm Tiefe; auf SL, sL, L, LT, T, Mo
Bohrstockmaterial wie unter Schlüssel-Nummer 11
Zur Beachtung: Der Einsatz von Spiralbohrern ist in der Herbstkontrollaktion nicht gestattet!
Maschinenbeprobung
31 Anbausystem mit hydraulischem Eindrücken des Schürfbohrstocks,
z. B
- Reck/Stauß
32 Anbausystem mit elektrischem Schlaghammer
Technische Daten: ca. 17 Nm (Joule) Schlagenergie,
2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute,
z. B.
- Oehler Anbaugerät
- Franke "Frankomat 2000"
- Lederer
- Jeep-Einbau
- Motorrad-Anbau
33 Anbau- oder Selbstfahrersystem mit hydraulischem Schlaghammer
Technische Daten: 15-30 Nm (Joule) Schlagenergie,
2.000 bis 3.000 Schläge pro Minute,
z. B.
- Kubach ("Lifton"-Hammer)
- Rieger
41
Selbstfahrersystem mit elektrischem Schlaghammer
Technische Daten wie unter Schlüssel-Nummer 32
z. B.
- Oehler "Nitratraupe"
Seite 36
Anlage 3 Erhebungsformular
Seite 37
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code 2016
für Nutzung
Kulturen
gruppe
verfeinert für SchALVO-Manager
1
Kulturengruppe/
Kulturart
1 Grünland
Kürzel
Bemerkung
Aufz.pflicht
1
451
Wiesen (einschl. Streuobstwiesen)
WIESEN
FA
1
452
Mähweiden
MÄHWEIDE
FA
1
453
Weiden
WEIDEN
FA
1
454
Hutungen
HUTUNG
FA
1
455
Almen und Alpen
ALMEN
FA
1
458
Streuwiesen
STRWIESE
FA
1
460
Sommerschafweiden
SCHAFWEI
FA
1
462
Koppelschafweiden
KOPPSCHA
FA
1
567
Stillgelegte Dauergrünlandfläche nach LPR
GSTILLLP
FA
1
592
Dauergrünland aus der Erzeugung genommen
GAUSERZG
FA
1
481
Streuobst ohne Wiesennutzung *
STREUO
1
925
Biotope mit landw. Nutzung - Dauergrünland
BIOMLAWN
FA
22
NC in 2015: 822
FA
22 Wintergetreide
22
112
Durum/Winterhartweizen
WIHADU
FA
22
114
Winter-Dinkel
DINKEL
FA
22
115
Winterweichweizen
WEIZEN
FA
22
118
22
121
Winter-Emmer/ -Einkorn
Winterroggen
EMMEIN
WIROGGEN
FA
FA
22
125
Wintermenggetreide
WIMENGET
FA
22
131
Wintergerste
WIGERSTE
FA
22
142
Winterhafer
WIHAFER
FA
22
156
Wintertriticale
WITRITIC
FA
22
190
alle anderen Getreidearten
SONSGETR
FA
22
190002
23
Winterung
SOGETRW
23 Sommergetreide
23
113
Durum/Sommerhartweizen
SOHADU
FA
23
116
Sommerweichweizen
SOWEIZEN
FA
23
119
Sommer-Emmer/ -Einkorn
SOEMMEI
FA
23
120
Sommer-Dinkel
SODINK
23
122
Sommeroggen
SOROGGEN
FA
23
132
Sommergerste
SOGERSTE
FA
23
143
Sommerhafer
SOHAFER
FA
23
144
Sommermenggetreide
SOMENGMW
FA
23
157
Sommertriticale
SOTRITIC
FA
23
181
Rispenhirse
HIRSE
FA
23
182
Buchweizen
BUWEIZ
FA
23
183
Sorghumhirse (Körnersorghum)
KSORG
FA
23
186
Amarant (Amarant/Fuchsschwanz)
AMAFUCH
FA
23
190
alle anderen Getreidearten
SONSGETR
FA
23
190001
Sommerung
Neue Kultur
FA
SOGETRS
3 Mais
3
171
Körnermais/CCM
KÖRNMAIS
Bezeichnung in
2015: Körnermais
3
171500
Körnermais - enge Reihe/Breitsaat
KÖRNMAEB
3
171501
CCM - enge Reihe/Breitsaat
CCMEB
NC in 2015: 172500
BIMAIS
Bezeichnung in
2015: CCM
3
172
3
3
172500
174
3
3
411
Zuckermais - enge Reihe/Breitsaat
Silomais
411500
919
4
KA
Mais (Biogas) - enge Reihe/Breitsaat
Zuckermais
174500
3
3
Mais (Biogas)
KA
Silomais - enge Reihe/Breitsaat
Saatmais
ZUCKMAIS
KA
ZUCKMAEB
SILOMAIS
KA
SILOMAEB
SAATMAIS
KA
4 Ölfrüchte
4
311
Winterraps
WINTRAPS
KA
4
312
Sommerraps
SOMMRAPS
KA
4
320
Sonnenblumen
SONNENBL
FA
* Dauerkulturen
1
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
GA-Code 2016
für Nutzung
4
341
Kulturengruppe/
Kulturart
Lein (Gemeiner Lein, Flachs)
4
390
Sonstige Ölfrüchte (z.B.Rübsen, Körnersenf)
verfeinerte
Fruchtart
Kulturen
gruppe
verfeinert für SchALVO-Manager
Kürzel
ÖLLEIN
SONÖLFRÜ
4
390001
Ölrettich
ÖLRETT
4
390002
Senf
SENF
4
390003
Winterübsen
WIRÜBS
4
390004
Sommerrübsen
SORÜBS
5
Bemerkung
Aufz.pflicht
FA
FA
5 Rüben und sonstige Hackfrüchte (außer Kartoffeln)
5
413
Futterrüben (Runkelrüben)
FUTTERRÜ
FA
5
603
Zuckerrüben
ZUCKERRÜ
FA
5
604
Topinambur
TOPINAMB
FA
6
6 Kartoffeln
6
601
Stärkekartoffeln
STKART
Neue Kultur
KA
6
602
Speisekartoffeln
KARTOF
KA
6
605
Süßkartoffeln
SUEßKA
Bezeichnung in 2015:
Andere Kartoffeln;
NC Speisekartoffeln in
2015: 600
Neue Kultur
6
606
Pflanzkartoffeln
PFLKAR
Neue Kultur
KA
Neue Kultur
KA
7
KA
7 Futterleguminosen und sonstige Futterpflanzen
7
047
Leguminosenmischung (stickstoffbindend)
LEGUMI
7
421
Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persischer Klee
KLEE
KA
7
422
Kleegras, Luzerne-Gras-Gemenge
KLEEGRAS
KA
7
423
Luzerne, Hopfen-/Gelbklee, Bastard-/Sandluzerne
LUZERNE
KA
7
424
Ackergras
GRASANB
FA
7
424001
Feldgras
FELDGR
7
424002
Weidelgras
WEIDGR
7
425
Klee-Luzerne-Gemisch
KLEELUZ
7
426
Bockshornklee, Schabziger Klee
BOKLEE
7
427
Hornklee, Hornschotenklee
HOKLEE
7
429
Esparsette
ESPARS
Bezeichnung in 2015:
FA
Grünfutterpflanze nicht
öVF-fähig
7
430
Seradella
SERADE
FA
7
431
Steinklee
STEINK
Bezeichnung in 2015:
Grünfutterpflanze öVFfähig
Neue Kultur
7
432
Kleemischung aus NC 421, 427, 431 (stickstoffbindend)
KLEEMI
Neue Kultur
FA
7
441
Wiesen (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend)
WIESEN
Neue Kultur
FA
7
442
Mähweiden (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend)
MÄHWEI
Neue Kultur
FA
7
443
Weiden (Grünlandneueinsaat weniger als 5 Jahre zurückliegend)
WEIDEN
Neue Kultur
FA
8
KA
Bezeichnung in 2015:
Klee nicht öVF-fähig
Neue Kultur
KA
KA
KA
8 Körnerleguminosen
8
210
Erbsen zur Körnergewinnung
ERBSKORN
8
212
Platterbse
PLERBSE
8
220
Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne
ACKERBKO
KA
8
221
Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke)
WICKEN
KA
8
230
Lupinen
SÜSLUPKO
KA
8
240
Erbsen/Bohnen - Gemenge
GEABERKO
KA
8
250
8
292
Körnerleguminosen/Getreide-Gemenge
Linsen (Speise-Linse)
KÖLEGEG
LINSEN
KA
KA
8
290
Sonstige Hülsenfrüchte
SONSTHUL
KA
8
8
290002
330
Buschbohnen Körnergewinnung
Sojabohnen
KA
Neue Kultur
KA
KÖBOHNEN
SOJABO
FA
SPARGEL
FA
Sonderkulturen
9
9
9 Spargel *
860
Spargel
9
860001
Spargel, Junganlage
SPARJU
9
860002
Grünspargel
SPARGRUE
10
10
10 Tabak
705
* Dauerkulturen
Tabak
TABAK
KA
2
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code 2016
für Nutzung
Kulturen
gruppe
verfeinert für SchALVO-Manager
10
705001
Kulturengruppe/
Kulturart
Tabak Burley
10
705002
Tabak Virgin
VIRGIN
10
705003
Tabak Geudertheimer
GEUDERT
11
11
Kürzel
BURLEY
Bemerkung
Aufz.pflicht
11 Rebland *
843
Bestockte Rebfläche
REBLAND
11
843001
Rebland unbegrünt
REBUNBEG
11
843002
Rebland begrünt
REBBEGR
11
843003
Rebland teilbegrünt
REBTEBGR
11
843004
Rebland Junganlage
REBJUNG
FA
11
844
Unbestockte Rebfläche
UNBEREB
FA
11
848
Tafeltrauben
TAFELTRA
FA
11
845
Rebschulfläche
REBSCHUL
FA
12
12 Hopfen *
12
856
Hopfen
HOPFEN
FA
12
859
Hopfen, vorübergehend stillgelegt
STILHOPF
FA
ERDBEERE
KA
13
13
13 Erdbeeren
707
Erdbeeren
13
707001
Erdbeeren Neuanpflanzung
ERDBNEU
13
707002
Erdbeeren einjährig
ERDBEIN
13
707003
Erdbeeren mehrjährig
ERDBMJAE
13
707004
Erdbeeren mit anschließender Neupflanzung
ERDBNE2
14
14 Gemüse
14
610
Gemüse im Freiland
GEMÜSE
14
211
Gemüseerbse (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)
GEMERBSE
KA
14
649
Artischocke *
ARTIS
KA
14
650
Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen
KÜRHEGEW
KA
14
709
Brennesseln
BRENN
15
15
Verfeinerungen siehe
Gemüse-Liste
Neue Kultur
KA
KA
15 Zierpflanzen
720
Zierpflanzen
ZIERPFL
15
720001
Viola
BLUMVIOL
15
720002
Rosen
BLUMROS
15
720003
Selbstpflücke
BLUMSELB
16
KA
16 Baumschulen *
16
838
Baumschulen, nicht für Beerenobst
BAUMSCHU
16
839
Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen)
BEERSCHU
17
Verfeinerungen siehe
Baumschul-Liste
FA
FA
17 Baumobst *
17
049
Unbestockte Obstbaufläche
UNBOBST
FA
17
821
Kern- und Steinobst
INTOBST
FA
17
821001
Kernobst
KERNOBST
17
821002
Steinobst
STEINOBST
17
821003
Intensivobst Junganlage
JUNGANLA
17
829
Sonstige Obstanlagen (z.B. Holunder, Sanddorn)
SONSOBST
FA
17
833
Haselnüsse
HASELNÜS
FA
17
834
Walnüsse
WALNÜSSE
FA
17
835
sonstige Schalenfrüchte
SOSCHAL
FA
BEEREN
FA
18
18
18 Beerenobst *
827
Beerenobst (z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren)
18
827001
Himbeeren
HIMBEERE
18
827002
Joh.-Beeren rot
JOHAROT
18
827003
Joh.-Beeren schwarz
JOHASCHW
18
827004
Stachelbeeren
STACHELB
18
827005
Kulturheidelbeeren
HEIDELB
18
827006
Holunder
HOLUNDER
18
827007
Junganlagen
OBSTJUNG
19
19 Weihnachtsbäume und Forstflächen *
* Dauerkulturen
3
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
GA-Code 2016
für Nutzung
19
556
19
564
19
verfeinerte
Fruchtart
Kulturen
gruppe
verfeinert für SchALVO-Manager
Kulturengruppe/
Kulturart
Aufforstung nach der Erstaufforstungsprämie (bis einschl. 2006)
Kürzel
AUFF93
Bemerkung
Aufz.pflicht
FA
AUFFEBP
FA
841
Basis-/Betriebsprämienfähige aufgeforstete Flächen nach Erstaufforstungsbzw.
Einkommensverlustprämie
Niederwald mit Kurzumtrieb lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung
KUP
FA
19
982
Sonstiger Niederwald mit Kurzumtrieb
SONIKUP
FA
19
983
Weihnachtsbäume *
WEIHNABÄ
FA
19
995
Forstflächen (Waldbodenflächen)
WALD
FA
19
956
Aufforstung nach Einkommensverlustprämie ab 2007
AUFF07
FA
20
20 Stillgelegte und Brachflächen ohne NawaRo
20
563
Stillgelegte Ackerfläche nach LPR
ASTILLLP
FA
20
590
BRACHENA
FA
20
591
Brache mit jährlicher Neueinsaat von Blühmischungen (inkl. überjähriger
FAKT-Blühmischungen)
Ackerland aus der Erzeugung genommen
AAUSERZG
FA
20
915
Ackerrandstreifen
ARANDSTR
FA
21
21 Sonstige Flächen
21
048
andere Handelsgewächse
SOHAGEWÄ
NC in 2015: 710
FA
21
050
Mischkultur (Saatgutmischung)
MISAAT
Neue Kultur
FA
21
051
Mischkulturen in Reihenanbau
MIREIHE
FA
21
583
Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Basisprämienfähige Fläche
NLWFLP
FA
21
701
Hanf
HANF
FA
21
702
Rollrasen
ROLLRA
Neue Kultur
FA
21
777
Phacelia (als Hauptkultur, z. B. Saatgutvermehrung)
PHACELI
Neue Kultur
FA
21
801
Sonstige Energiepflanze (Acker)
SOENERG
FA
21
802
Silphium (Durchwachsene Silphie) *
SILPHIE
FA
21
803
Sudangras
SUDANGRA
FA
21
804
Virginiamalve/Sida
VMALVE
Neue Kultur
FA
21
805
Staudenknöterich, Igniscum
STAUKN
Neue Kultur
FA
21
850
sonstige Dauerkulturen *
SODAUKUL
FA
21
851
Rhabarber *
RHABARBE
FA
21
852
Chinaschilf (Miscanthus) *
MISCANTH
FA
21
853
Riesenweizengras/Szarvasi-Gras *
SVARVAS
FA
21
854
Rohrglanzgras
ROGRAS
Neue Kultur
FA
21
912
Grassamenvermehrung
GRASSA
Neue Kultur
FA
21
914
Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturen
VERSUFLA
FA
21
920
Haus- und Nutzgärten
HAUSGAR
FA
21
924
Biotope ohne landwirtschaftliche Nutzung (AUKM)
BIOLAWNU
FA
21
927
Flächen mit LPR-Pflegevertrag
LPRPFLEG
FA
21
990
alle anderen Flächen (keine LF)
ANDFL
FA
21
994
Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- und Dunglagerplätze auf DGL
GFELDMIE
FA
21
996
Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- und Dunglagerplätze auf Ackerland
AFELDMIE
FA
99
99 Flächen ohne Bodennutzung
99
054
Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF
STWALDR
99
055
Ufervegetation ÖVF
UFERVE
99
056
Pufferstreifen ÖVF AL
PUFFAL
99
057
Pufferstreifen ÖVF DGL
PUFFGL
99
058
Feldrand ÖVF
FELDR
99
930
Bewirtschaftete Gewässer/Teichflächen
TEICHGEW
99
980
Pilzbeet- und Gemüseflächen in Gebäuden (nicht im Gewächshaus)
PILZGEB
99
991
Hof-, Wege- und Gebäudeflächen
WEGHOFFL
* Dauerkulturen
4
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
14
610
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code
für Nutzung
KulturGruppe
verfeinert für Gemüse
Kulturengruppe/
Kulturart
Gemüse im Freiland
100 Blattgemüse
Kürzel
GEMÜSE
110
Salat
SALAT
111
Eissalat
EISSALAT
112
Endivien
ENDIVIEN
113
Fenchel (Knollenfenchel)
KNOFENCH
114
Kopfsalat
KOPFSALA
115
Schnittsalat, Rucola
SCHNITTS
116
Salate, Folie
SALATF
117
Salate, Sommer/Herbst
SLATSH
118
Chicoree, Folie
CHICOF
119
Chicoree, Sommer/Herbst
CHICOSH
120
Feldsalat, Sommer
FELDSSO
121
Feldsalat, Herbst/Winter
FELDSHW
122
Radicchio, Folie
RADICF
123
Radicchio, Sommer/Herbst
RADICSH
130
Spinat
SPINAT
131
Spinat, früh (Ind.)
SPINATFR
132
Spinat, Folie
SPINATF
133
Spinat, Herbst/Winter
SPINATHW
134
Spinat, Herbst/Winter (Ind.)
SPINATHW
200 Kohlarten
LTZ, Referat 12
210
Kohl, früh (Ind.)
KOHL
211
Kohl, Sommer/spät (Ind.)
KOHLSO
212
Kohl, Folie
KOHLF
213
Kohl, Sommer/Herbst
KOHLSH
214
Kopfkohl (Weißkohl,Rotkohl)
KOPFKOHL
215
Rosenkohl, Herbst
ROSENKH
216
Blumenkohl, Folie
BLUKOHLF
217
Blumenkohl, Sommer/Herbst
BLUKOSH
218
Brokkoli, Folie
BROKKOF
219
Brokkoli, Sommer/Herbst
BROKKOSH
220
Kohlrabi, Folie
KOHLRF
221
Kohlrabi, Sommer/Herbst
KOHLRSH
223
Chinakohl, Folie
CHINAKF
224
Chinakohl, Sommer/Herbst
CHINAKSH
225
Wirsing, Folie
WIRSINF
226
Wirsing, Sommer/Herbst
WIRSINSH
227
Grünkohl
GRÜNKOHL
1
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
14
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code
für Nutzung
KulturGruppe
verfeinert für Gemüse
Kulturengruppe/
Kulturart
Kürzel
300 Wurzelgemüse
310
Möhren
MÖHREN
311
Möhren, früh (Ind.)
MÖHRENFR
312
Möhren, spät (Ind.)
MÖHRENF
313
Möhren (Bund), Folie
BUNDMÖF
314
Möhren (Bund), Sommer/Herbst
BUNDMÖSH
315
Waschmöhren
WASCHMÖ
320
Radieschen, Folie
RADIESF
321
Radieschen, Sommer/Herbst
RADIESSH
330
Rettich (Bund), Folie
RETTICHF
331
Rettich, sonstiger
RETTICH
340
Rote Beete
ROBETE
345
Rote Beete (Ind.)
ROBETE
350
Sellerie (Knolle)
KNOSELL
351
Sellerie (Bund), Folie
BUSELLF
352
Sellerie (Bund), Sommer/Herbst
BUSELLSH
355
Sellerie (Knolle) (Ind.)
KNOSELL
400 Fruchtgemüse
LTZ, Referat 12
410
Erbsen
ERBSEN
411
Konservenerbsen (Ind.)
KONERBS
412
Pflückerbsen
PFLÜERBS
420
Tomaten
TOMATEN
430
Kürbis
KÜRBIS
440
Zucchini, sonstiger
ZUCCHINI
441
Zucchini, Folie
ZUCHINIF
450
Buschbohnen
BUSCHBO
455
Buschbohnen (Ind.)
BUSCHBO
460
Stangenbohnen
STANGBO
470
Einlegegurken
EINLGURK
471
Gurken (Ind.)
GURKEN
475
Aubergine
AUBERGIN
480
Paprika
PAPRIKA
481
Peperoni
PEPERONI
490
Melonen
MELONE
2
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code
für Nutzung
KulturGruppe
verfeinert für Gemüse
Kulturengruppe/
Kulturart
Kürzel
500 Zwiebelgewächse
14
LTZ, Referat 12
510
Lauch, Folie
LAUCHF
511
Lauch, Sommer/Herbst
LAUCHSH
520
Zwiebel, trocken (Ind.)
ZWIEBETR
521
Zwiebel, Überwinter (Ind.)
ZWIEÜWIN
522
Zwiebel (Bund)
ZWIEBUND
530
Lauchzwiebeln
LAUCHZWI
600 Kräuter, Gewürze
610
Petersilie, Früh/Sommer (Ind.)
PETERSFR
611
Petersilie, Folie/Saat
PETERSF
612
Petersilie, Sommer
PETERSS
620
Schnittlauch
SCHNITTL
630
Meerrettich
MEERRETT
640
Bohnenkraut
BOHNENKR
650
Dill
DILL
660
Kerbel/Koriander
KERBEL
670
Kräuter
KRÄUTERG
3
für Nutzung
verfeinerte
Fruchtart
GA-Code
Kulturengruppe
Fruchtartenschlüssel Herbstkontrollaktion 2016
verfeinert für Baumschulen
16
Kulturengruppe/
Kulturart
Kürzel
Baumschulen *
838
D-Baumschulen
Sträucher
Sträucher,
Sträucher,
Sträucher,
Sträucher,
500
Reihenabstand bis 1 m
501
Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m
502
Reihenabstand über 1,5 m
503
sonstige
504
600
Alleebäume
601
Alleebäume, Reihenabstand bis 1 m
602
Alleebäume, Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m
603
Alleebäume, Reihenabstand über 1,5 m
BAUMSCHU
BAUMSTR
BAUMSTRE
BAUMSTRM
BAUMSTRW
BAUMSTRS
BAUMALLE
BAUMALE
BAUMALM
BAUMALW
und begrünt
Alleebäume, sonstige
604
700
Hochstämme
701
Hochstämme, Reihenabstand bis 1 m
702
Hochstämme, Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m
703
Hochstämme, Reihenabstand über 1,5 m
BAUMALS
BAUMHOCH
BAUMHOE
BAUMHOM
BAUMHOW
und begrünt
704
Hochstämme,
800
Sonstige Baumschule
801
Sonstige Baumschule,
802
Sonstige Baumschule,
803
Sonstige Baumschule,
sonstige
Reihenabstand bis 1 m
Reihenabstand ab 1 m bis 1,5 m
Reihenabstand über 1,5 m
und begrünt
sonstige
Sonstige Baumschule,
804
900
Obstjunggehölze
LTZ, Referat 12
BAUMHOS
BAUMSCHU
BAUMSCHE
BAUMSCHM
BAUMSCHW
BAUMSCHS
BAUMJUNG
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