gestaltung und satz fabian gruber, jasmin elmer, marina
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gestaltung und satz fabian gruber, jasmin elmer, marina
GESTALTUNG UND SATZ FABIAN GRUBER, JASM I N E LM ER, MARINA MASPOLI FOTOGRAFIE FABIAN GRUBER BEGLEITUNG RENÉ WÄGER WEG LEIT UNG DER BERUFSFACHSCHULEN ZÜRICH FÜR BERUFSSCHÜLERINNEN UND BERUFSSCHÜLER 2015 2016 LIEBE BERUFSSCHÜLERINNEN UND BERUFSSCHÜLER IHRE BERUFSSCHULE HEISST SIE HERZLICH WILL KOM MEN IN HA LT BERUFSFACHSCHULEN 4 ALLGEMEINE BERUFSSCHULE ZÜRICH 6 BAUGEWERBLICHE BERUFSSCHULE ZÜRICH 10 BERUFSSCHULE FÜR DETAILHANDEL ZÜRICH 12 B ERUFSSCHULE FÜR GESTALTUNG ZÜRICH 14 BERUFSSCHULE MODE UND GESTALTUNG ZÜRICH 16 TECHNISCHE BERUFSSCHULE ZÜRICH 20 BERUFSMATURITÄTSSCHULE ZÜRICH 22 EB ZÜRICH — BERUFSSCHULE FÜR WEITERBILDUNG 25 ALLGEMEINE ORIENTIERUNG 39 DISZIPLINARREGLEMENT ALLG E M E INE B E RUFSSCHULE ZÜRICH R E KTO R I N R E KTO R AT Brigitta Walser [email protected] Limmatstrasse 45/47 8090 Zürich Zimmer 105 (1. OG) Telefon 044 446 94 46 Telefax 044 446 94 44 www.a-b-z.ch PROR E KTO R Dr. Romeo Scheidegger [email protected] ABTE I LU NGSLEITERIN SCH U LORTE Regina Brunner [email protected] Schulhaus Limmatstrasse 45/47 (Li) Schulhaus Ausstellungsstrasse Ausstellungsstrasse 90 (Au) Schulhaus Heinrichstrasse Heinrichstrasse 240 ( He) Schulhaus USZ, Universitätsspital, Zürich Gloriastrasse 19 (Gl ) ABTE I LU NGSLEITER STE LLVERTRETER Stefan Wolf [email protected] 4 5 ALLG E M E I NE BE RUFSSCHULE ZÜRICH LE H RBERUFE BÜHNENTÄNZER/IN DROGIST/IN FACHFRAU/-MANN INFORMATION UND DOKUMENTATION HOTELFACHFRAU/-MANN HOTELLERIEANGESTELLTE/R KÖCHIN/KOCH KÜCHENANGESTELLTE/R OBERFLÄCHENBESCHICHTER/IN OBERFLÄCHENPRAKTIKER/IN ORTHOPÄDIST/IN PHYSIKLABORANT/IN RESTAURATIONSANGESTELLTE/R RESTAURATIONSFACHFRAU/-MANN TEXTILPFLEGER/IN ZAHNTECHNIKER/IN ZUSATZLEHRE DIÄTKÖCHIN/DIÄTKOCH KÖCHIN/KOCH RESTAURATIONSFACHFRAU/-MANN HOTELFACHFRAU/-MANN BAUG EWE RBLICHE B E RUFSSCHULE ZÜRICH R E KTO R Rainer Hofer ABTE I LU N G PLA NU NG U N D ROH BAU PROR E KTO R LE ITE R Peter Stocker R E KTO R AT Reishauerstrasse 2 Postfach 8090 Zürich Zimmer 323 ( 3. OG ) Telefon 044 446 98 88 Telefax 044 446 98 54 www.bbzh.ch Peter Stocker LE ITE R-STE LLVERTRETER Mathias Hauri S E KR ETAR IAT Lagerstrasse 55 Postfach 8090 Zürich Zimmer 331 /332 ( 3. OG ) Telefon 044 297 24 24 Telefax 044 297 24 23 www.bbzh.ch SCH U LORT Schulhaus Lagerstrasse Lagerstrasse 55 ( La ) 6 7 BAUG EWERBLICHE BERUFSSCHULE ZÜRICH LE H RBERUFE ZEICHNERKLASSEN ZEICHNER/IN EFZ Fachrichtungen: Architektur Ingenieurbau Landschaftsarchitektur Raumplanung GEOMATIKER/IN EFZ HANDWERKERKLASSEN ARCHITEKTURMODELLBAUER/IN BAUPRAKTIKER/IN EBA MAURER/IN EFZ SCHREINER/IN EFZ SCHREINERPRAKTIKER/IN EBA BAUG EWE RBLICHE B E RUFSSCHULE ZÜRICH ABTE I LU NG MO NTAG E UN D AUSBAU M IT TECH N I KE RSCH U LE HF H EIZU NG, KLI MA, SAN ITÄR, I N N E NARC H ITE KTU R LE ITE R Markus Hodel LE ITE R-STE LLVERTRETER LE H RW E RKSTÄTTE FÜ R MÖB E LSC HREI N E R LE ITE R Markus Bosshard S E KR ETAR IAT Gerechtigkeitsgasse 12 8001 Zürich Telefon 044 287 22 00 Telefax 044 201 20 16 Stefan Kyburz LE H RORT S E KR ETAR IAT Gerechtigkeitsgasse 12 ( Ge ) [email protected] www.lwz.ch Reishauerstrasse 2 Postfach 8090 Zürich Telefon 044 446 98 88 Telefax 044 446 98 39 www.bbzh.ch SCH U LORT Schulhaus Reishauer Reishauerstrasse 2 ( Re ) 8 9 BAUG EWERBLICHE BERUFSSCHULE ZÜRICH LE H RBERUFE ZEICHNERKLASSEN GEBÄUDETECHNIKPLANER/IN HEIZUNG EFZ GEBÄUDETECHNIKPLANER/IN LÜFTUNG EFZ GEBÄUDETECHNIKPLANER/IN SANITÄR EFZ METALLBAUKONSTRUKTEUR/IN EFZ HANDWERKERKLASSEN BODEN-/PARKETTLEGER/IN EFZ HAUSTECHNIKPRAKTIKER/IN EBA Schwerpunkte: Heizung Lüftung Sanitär HEIZUNGSINSTALLATEUR/IN EFZ LÜFTUNGSANLAGENBAUER/IN EFZ SANITÄRINSTALLATEUR/IN EFZ METALLBAUER/IN EFZ INNENDEKORATEUR/IN BERUFSSCHULE FÜR DETAILHANDEL ZÜRICH 10 R E KTO R Erich Mattes [email protected] PROR E KTO R I N Karin Jung [email protected] PROR E KTO R Lukas Gallmann [email protected] R E KTO R AT S E KR ETAR IAT Niklausstrasse 16 8090 Zürich Hochparterre Telefon 044 368 27 00 Telefax 044 368 27 27 [email protected] SCH U LO RTE Niklausstrasse 16 (Ni) Herostrasse 5 (He) www.bsdhz.ch BE RUFSSCHULE FÜR DETAI LHAN DE L ZÜRICH LE H RBERUFE DETAILHANDELSFACHFRAU/MANN PHARMA-ASSISTENT/IN EFZ ATTESTAUSBILDUNG DETAILHANDELSASSISTENT/IN VORLEHRE VORLEHRE DETAILHANDEL 11 B E RUFSSCHULE FÜ R G E STALTU NG ZÜRICH M E DI E N FO RM FAR B E 12 R E KTO R I N Marianne Glutz [email protected] PROR E KTO R Konrad Kuoni [email protected] ABTEILUNGSLEITER Jonas Schudel [email protected] S E KR ETAR IAT Ausstellungsstrasse 104 8090 Zürich Telefon 044 446 97 77 Telefax 044 446 97 79 www.medienformfarbe.ch SCH U LORTE Bananenhaus Ausstellungsstrasse 100 (Au) Schulhaus Konradshof Limmatstrasse 55 /57 ( Ko) Schulhaus Limmatplatz Ausstellungsstrasse 104 ( Lp) Schulhaus Josefstrasse Josefstrasse 53–59 ( Jo) 13 BE RUFSSCHULE FÜR G E STALTUNG ZÜRICH M E DI E N FORM FAR B E LE H RBERUFE BEUTEL- /KUVERTMASCHINENFÜHRER/IN CARROSSIER/IN LACKIEREREI EFZ DRUCKTECHNOLOGE/DRUCKTECHNOLOGIN EFZ Fachrichtungen: Bogendruck, Rollendruck, Reprografie und Siebdruck FLEXODRUCKER/IN EFZ FOTOFACHFRAU/FOTOFACHMANN EFZ Fachrichtungen: Beratung und Verkauf, Fotografie und Finishing FOTOGRAF/IN EFZ GESTALTER/IN WERBETECHNIK EFZ GOLDSCHMIED/IN EFZ Fachrichtungen: Goldschmieden, Silberschmieden und Edelsteinfassen GRAFIKER/IN EFZ GRAVEUR/IN EFZ INDUSTRIELACKIERER/IN EFZ MALER/IN EFZ POLYDESIGNER/IN 3D EFZ POLYGRAF/IN EFZ PRINTMEDIENVERARBEITER/IN EFZ Fachrichtungen: Buchbinderei, Bindetechnologie und Druckausrüstung THEATERMALER/IN EFZ ATTESTAUSBILDUNG LACKIERASSISTENT/IN EBA PRINTMEDIENPRAKTIKER/IN EBA MALERPRAKTIKER/IN EBA B E RUFSSCHULE M ODE U N D G E STALTU NG ZÜRICH 14 R E KTO R I N Silvia Anastasiades PROR E KTO R I N Regula Peter Gassmann S E KR ETAR IAT Ackerstrasse 30 8090 Zürich Zimmer 207 ( 2. O G ) Telefon 044 444 54 44 Telefax 044 444 54 45 www.bsmg.ch SCH U LORT Ackerstrasse 30 15 BE RUFSSCHULE MODE UND G ESTALTUNG ZÜRICH LE H RBERUFE BEKLEIDUNGSGESTALTER/IN EFZ COIFFEUR/COIFFEUSE EFZ FLORIST/IN EFZ KOSMETIKER/IN EFZ WOHNTEXTILGESTALTER/IN EFZ VORLEHRE DIVERSE BERUFE ATTESTAUSBILDUNGEN DEKORATIONSNÄHER/IN EBA FLORIST/IN EBA COIFFEUR/COIFFEUSE EBA ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 16 R E KTO R Elmar Schwyter PROR E KTO R Klaus Schmid R E KTO R AT Ausstellungsstrasse 70 8090 Zürich Zimmer 602 ( 6. OG ) Telefon 044 446 96 00 Telefax 044 446 96 19 [email protected] www.tbz.ch TBZ AUTOMOB I LTECH N I K TBZ E LE KTRO/ E LE KTRO N I K LE ITE R LE ITE R Klaus Schmid Edgar Frei LE ITE R-STE LLVERTRETER LE ITE R-STE LLVERTRETER Beat Kupferschmied Bernhard Gerber S E KR ETAR IAT S E KR ETAR IAT Ausstellungsstrasse 70 8090 Zürich Zimmer 207 ( 2. O G ) Telefon 044 446 96 46 Telefax 044 446 96 86 [email protected] www.tbz.ch Sihlquai 101 8090 Zürich Zimmer 7 ( EG ) Telefon 044 446 95 95 Telefax 044 446 95 90 [email protected] www.tbz.ch SCH U LORT SCH U LORT Ausstellungsstrasse 70 ( AU ) Sihlquai 101 ( SQ ) 17 TECH N ISCH E BE RUFSSCHULE ZÜRICH LE H RBERUFE AUTOMOBILTECHNIK AUTOMOBIL-MECHATRONIKER/IN EFZ AUTOMOBIL-FACHFRAU/MANN EFZ AUTOMOBIL- ASSISTENT/IN EBA CARROSSIER/IN SPENGLEREI EFZ ELEKTRO/ELEKTRONIK ELEKTROINSTALLATEUR/IN EFZ ELEKTRONIKER/IN EFZ ELEKTROPLANER/IN EFZ MONTAGE-ELEKTRIKER/IN EFZ MULTIMEDIAELEKTRONIKER/IN EFZ TELEMATIKER/IN EFZ ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 18 TBZ I N FORMATI O NS-TE CH N I K TBZ HÖH E RE FACHSCHULE LE ITE R LE ITE R René Muggli Beat Hartmann LE ITE R-STE LLVERTRETER LE ITE R-STE LLVERTRETER Casimir Schmid Salvatore Berwert S E KR ETAR IAT LE H RGANGSLE ITER E LE KTRO Ausstellungsstrasse 70 8090 Zürich Zimmer 210 ( 2. O G ) Telefon 044 446 96 60 Telefax 044 446 96 66 [email protected] www.tbz.ch SCH U LORT Ausstellungsstrasse 70 ( AU ) TECH N ISCH E BE RUFSSCHULE ZÜRICH Markus Borner LE H RBERUFE LE H RGANGSLE ITER ITSE INFORMATIONS-TECHNIK AUGENOPTIKER/IN EFZ INFORMATIKER/IN EFZ F achrichtungen: Betriebsinformatik Systemtechnik Applikationsentwicklung INFORMATIKPRAKTIKER/IN EBA VERANSTALTUNGSFACHFRAU/MANN EFZ Beat Hartmann S E KRETAR IAT Sihlquai 101 8090 Zürich Zimmer 2 ( EG ) Telefon 044 446 95 11 Telefax 044 446 95 00 [email protected] www.tbz.ch SCH U LORT Sihlquai 101 ( SQ ) 19 TBZ HÖHERE FACHSCHULE BERUFLICHE WEITERBILDUNG AUTOMOBILTECHNIK ELEKTRO/ELEKTRONIK INFORMATIK LEHRGÄNGE UND WEITERE KURSE SIEHE WWW.TBZ.CH ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 20 BERUFSMATURITÄTSSCHULE ZÜRICH REKTOR Dr. Stephan Meyer PROREKTORIN Dr. Carmen Frehner REKTORAT Lagerstrasse 55 8090 Zürich TECHNIK, ARCHITEKTUR, G E S T A L T U N G LIFE SCIENCES UND KUNST DIENSTLEISTUNGEN SCHULLEITER GESUNDHEIT Dr. Marcel Bongni UND SOZIALES SEKRETARIAT/ LEITERIN BM 1 SCHULORT Dr. Carmen Frehner LEITER BM 2 Martin Waldmann SEKRETARIA/ SCHULORT Lagerstrasse 55 8090 Zürich Zimmer 433 (4. OG) Telefon 044 297 24 70 Telefax 044 297 24 99 [email protected] www.bms-zuerich.ch Herostrasse 5 8048 Zürich Zimmer 403 (4. OG) Telefon 043 299 20 99 Telefax 043 299 20 88 [email protected] www.gbms.ch 21 BE RUFSMATU R ITÄTSSCHULE ZÜRICH «DIE BERUFSMATURITÄT – DER KÖNIGSWEG ZUR (FACH-)HOCHSCHULE» Je nach Berufswahl, Eignung und Neigung können an der Berufsmaturitätsschule Zürich die folgenden Ausrichtungen besucht werden: – Technik, Architektur, Life Sciences – Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen – Gesundheit und Soziales – Gestaltung und Kunst Bei genügender Nachfrage wird jede Ausrichtung lehrbegleitend (BM 1) und nach Abschluss der Lehre (BM 2) entweder als Vollzeitbildungsgang oder berufsbegleitend angeboten. Die Anmeldeformulare können auf dem Sekretariat des jeweiligen Schulortes bezogen werden. Die BM 1 und BM 2 haben dasselbe Ziel: Sie führen zur Berufsmaturität und damit zur (Fach-) Hochschulreife. Die Berufsmaturität ermöglicht zudem den verkürzten Erwerb der gymnasialen Matur an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) oder die Absolvierung der einjährigen Passerelle für den Übertritt an eine universitäre Hochschule oder an die ETH. E B ZÜRICH KANTONALE BE RUFSSCHULE FÜR WE ITE RB I LDU NG 22 R E KTO R Hugo Lingg Telefon 044 385 83 47 [email protected] ADM I N ISTRATION Bildungszentrum für Erwachsene Riesbachstrasse 11 8090 Zürich Telefon 0842 843 844 Telefax 044 385 83 29 www.eb-zuerich.ch [email protected] B E REI CH PE RSÖN LI CH KEIT UND M A NAG E M ENT LE ITE R Nikolaus Stähelin Telefon 044 385 83 42 [email protected] BEREICH DEUTSCH LE ITE RIN Marinella Papastergios-Pedevilla 044 385 83 07 [email protected] B E REI CH FREM DSPRACH E N LE ITE R Werner Weisskopf Telefon 044 385 83 49 [email protected] B E REI CH I N FO RMATI K LE ITE R Massimo Romano Telefon 044 385 83 43 [email protected] B E REI CH DI DAKTI K UND BILDUNGSMANAG EM ENT LE ITE R I N Marlise Leinauer Telefon 044 385 83 45 [email protected] LEH R- UND LE R NORTE Bildungszentrum für Erwachsene BiZE Schulhaus Max-Högger-Strasse Schulhaus Konradshof Schulhaus Lagerstrasse Technische Berufsschule Zürich Technopark Zürich Schulhaus Niklausstrasse 23 E B ZÜRICH KANTONALE BE RUFSSCHULE FÜR WE ITE RBI LDUNG Die EB Zürich bietet Erwachsenen und Berufslernenden (Lehrlingen) die Gelegenheit, Sprachen neu zu lernen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Für Fremdsprachige und Lernende mit deutscher Muttersprache werden Lernstützkurse im Fach Deutsch angeboten. Daneben bietet die EB Zürich eine Reihe von Kursen für die berufliche und allgemeine Weiterbildung an. Ebenfalls führt sie Vorbereitungskurse für die BMS durch. Diese Angebote können gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises für Lernende unentgeltlich oder zu ermässigten Preisen belegt werden. In diesen Kursen treffen sich Lernende aller Altersklassen. Weitere Angaben finden Sie auf Seite 29 und 30 in der «Allgemeinen Orientierung». IN HA LT ALLGEMEINE ORIENTIERUNG 27 BERUFSFACHSCHULE / PFLICHTUNTERRICHT / SPORTUNTERRICHT 28 EXKURSIONEN, ARBEITSWOCHEN UND SPORTVERANSTALTUNGEN / FERIEN- UND SPORTWOCHEN / KURSE / FREIFÄCHER / STÜTZKURSE / KURSE ZUR BERUFLICHEN UND ALLGEMEINEN WEITERBILDUNG 29 DIE EB ZÜRICH — KANTONALE BERUFSSCHULE FÜR WEITERBILDUNG 30 BERUFSMATURITÄTSSCHULEN 31 SCHUL- UND MATERIALGELD / HAUSAUFGABEN / NOTENGEBUNG / ZEUGNISSE 32 GRUNDAUSBILDUNG EBA ( MIT EIDG. BERUFSATTEST) / VORLEHRE / DISPENSATIONEN UND BEWILLIGUNGEN / BIBLIOTHEK/MEDIOTHEK / MENSEN 33 SCHULEINSTELLUNG / FERIEN / SCHÜLERVORSTELLUNGEN UND JUGENDKONZERTE / AUSWEIS FÜR LERNENDE / KLASSENVERTRETER/INNENKONFERENZ UND SCHÜLER/INNENORGANISATION / UNFALLVERSICHERUNG 34 INFOTAFELN / ADRESSÄNDERUNG / ÄNDERUNGEN IM LEHRVERHÄLTNIS / REKRUTENSCHULE /BERATUNG UND BETREUUNG / SUCHTPRÄVENTION 35 ZWISCHENPRÜFUNG / TEILPRÜFUNG / QUALIFIKATIONSVERFAHREN / ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES / BERUFSBERATUNG 36 STIPENDIEN / ARBEITSLOSIGKEIT / AUSWANDERERBERATUNG ALLGEMEINE ORIENTIERUNG BERUFSFACHSCHULE Mit dem Eintritt in die Berufslehre Die/Der gesetzliche Vertreter/in der Schülerin/des Schü- beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Als Ergänzung lers hat die Berufsfachschule in der Erfüllung ihrer Aufga- zu den Aufgaben in Ihrem Lehrbetrieb besuchen Sie die ben zu unterstützen. Ergeben sich wegen der Leistungen Berufsfachschule je nach Beruf in der Regel an einem oder der Schülerin bzw. des Schülers in der Berufsfachschule zwei Schultagen. Wir wünschen Ihnen eine lehrreiche Zeit Zweifel an deren/dessen Eignung, so trifft die kantonale an Ihrer Berufsfachschule und viel Freude an Ihren Schul- Behörde nach Anhören der Vertragsparteien die notwentagen. digen Anordnungen und kann das Lehrverhältnis auflösen. PFLICHTUNTERRICHT Schülerinnen und Schüler sind SPORTUNTERRICHT Die Durchführung des Sportunter- durch das Gesetz verpflichtet, den obligatorischen Unter- richts ist abhängig von der Infrastruktur. Wenn das Fach richt gemäss Stundenplan regelmässig und pünktlich zu Sport im Stundenplan enthalten ist, ist der Besuch obliga- besuchen sowie die Anordnungen der Schule zu befolgen. torisch. ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 28 dann zulässig, wenn die Leistungen im Lehrbetrieb nicht aller Altersstufen. Auf dem Portal www.wbzh.ch sind alle Management und Marketing Auch für junge Berufs- ANSTALTUNGEN Als Ergänzung des Unterrichts können genügen. Die Lehrmeisterin/Der Lehrmeister hat das Unge- Angebote des Kantons Zürich ausgeschrieben. leute können spezielle Fähigkeiten bei Planung, Selbstän- Exkursionen, Arbeitswochen oder Sportveranstaltungen nügen nachzuweisen. Die durchschnittliche Abwesenheit durchgeführt werden. Die Exkursionen treten an Stelle des vom Lehrbetrieb darf einschliesslich des obligatorischen DIE EB ZÜRICH – KANTONALE BERUFSSCHULE FÜR Unterrichts und sind obligatorisch. Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten. WEITERBILDUNG Neben den berufsbezogenen Weiterbil- EXKURSIONEN, ARBEITSWOCHEN UND SPORTVER- digkeit, Buchführung, Werbung oder Social Media im Marketing von grosser Bedeutung sein. dungen, die je nach Branche an den einzelnen Berufsfach- Deutsch Das umfangreiche Angebot der EB Zürich ermög- schulen angeboten werden, bietet die EB Zürich eine ganze licht allen, sich in der deutschen Sprache sicher auszudrü- ganisieren Ferien- und Sportwochen. Anmeldungen neh- Schülerinnen und Schülern mit einem schulischen Rück- Reihe von Weiterbildungen an. Zusätzlich zu den Kursen cken und zu verständigen. Fremdsprachige finden Kurse men die Schul- bzw. Abteilungssekretariate entgegen. hat die EB Zürich mit dem Lernfoyer einen Ort zum selb- für Anfänger/innen und Fortgeschrittene bis zu anerkann- FERIEN- UND SPORTWOCHEN Verschiedene Schulen or- STÜTZKURSE Diese sind befristeter Zusatzunterricht, um stand das Aufholen zu erleichtern. Zudem werden für Legastheniker/innen besondere Kurse angeboten. Sie sind ständigen Lernen. Das Spektrum reicht vom Nutzen der ten Zertifikaten. Deutschsprachige erweitern und verbes- KURSE Jede Schule organisiert neben dem Pflichtunter- zeitlich so angesetzt, dass die Schülerinnen und Schüler Infrastruktur, mit oder ohne Lernbegleitung, über den Be- sern ihre Deutschkenntnisse für den Beruf. richt (berufskundliche und allgemein bildende Fächer) mit Gewinn zu folgen vermögen. Sofern sie während der such eines Ateliers oder Sprachencafés bis zu Beratungen. Stützkurse und Freifächer sowie Kurse zur beruflichen und Arbeitszeit stattfinden, ist der Besuch ohne Lohnabzug zu Sowohl die Kurse als auch die Angebote des Lernfoyer wer- Lernstützkurs für Berufslernende Speziell auf Be- allgemeinen Weiterbildung. Die Anforderungen dürfen nicht gestatten. den den Berufslernenden kostenlos oder zu ermässigten rufslernende ausgerichtet gibt es eigentliche Lernstütz- unterschätzt werden. Wer die Lektionen nicht regelmässig Stützkurse dürfen einen halben Tag pro Woche nicht über- Preisen angeboten. Beispiele aus dem Angebot: kurse entsprechend den Niveaus des europäischen besuchen kann oder keine Zeit findet, die Hausaufgaben zu schreiten. Schülerinnen und Schüler, die Stützkurse besu- lösen, verzichtet besser darauf, einen Kurs zu belegen. chen, belegen in der Regel keine Freifächer. Kommunikation Kommunikative Kompetenzen erwer- Sprachenp ortfolios. FREIFÄCHER Die Schülerin/Der Schüler kann Freifächer KURSE ZUR BERUFLICHEN UND ALLGEMEINEN WEI- lernen, Verhandlungstechniken verbessern, Konflikte lö- Berufsleben entscheidende Vorteile. Auch das persönliche ben bedeutet : Zusammenarbeiten und zusammen reden bis zu einem halben Tag pro Woche während der Arbeits- TERBILDUNG Weiterbildung gilt heute als Voraussetzung, sen, Sensibilität und Durchsetzungsvermögen entwickeln. Fremdsprachen Fremdsprachenkenntnisse bringen im Blickfeld erfährt durch das Erlernen von Fremdsprachen zeit besuchen, sofern die Leistungen in den Pflichtfächern um im Berufsleben bestehen zu können. Den Berufslernen- eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Eine Ver- den steht der Besuch von Weiterbildungskursen zu ermäs- Arbeitstechnik Besser lernen, schneller lesen, Probleme eine bleibende Bereicherung. Die EB Zürich bietet die Gelegenheit, Fremdsprachen zu lernen oder vorhandene Fremd- weigerung dieses Rechts aus betrieblichen Gründen ist sigten Kurskosten offen. Sie treffen dabei auf Berufsleute lösen, Tastaturschreiben im 10-Finger-System. sprachenkenntnisse zu vertiefen. 29 ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 30 Informatik Die Informatik ist heute aus dem Berufsalltag BERUFSMATURITÄTSSCHULE ZÜRICH Begabte und leis- vielleicht einmal einen Betrieb übernehmen möchten. Das nicht mehr wegzudenken. Die entsprechenden Kompeten- tungswillige Berufsschüler/innen können nach bestande- Schwergewicht liegt in den Bereichen Finanz- und Rech- Optimum zu erreichen, ist es unumgänglich, dass jede nungswesen sowie Wirtschaft und Recht. Schülerin und jeder Schüler die zugewiesenen Aufgaben zen müssen laufend ergänzt und erweitert werden. Die EB ner Aufnahmeprüfung die Berufsmaturitätsschule besu- HAUSAUFGABEN Um in der begrenzten Schulzeit ein Zürich bietet dazu die passenden Kurse an: Office-Anwen- chen und sich dadurch eine erweiterte Allgemeinbildung dungen und Diplomlehrgänge oder Programmierkurse auf aneignen, ihre Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz erhöhen Gesundheit und Soziales Diese Ausrichtung hat ihren Unterrichtsstoff zurückgeblieben ist, muss – auch im eige- pünktlich und gewissenhaft löst. Wer infolge Absenzen im verschiedenen Stufen. sowie ihre berufliche Flexibilität fördern. Damit schaffen sie Schwerpunkt in den Sozial- und Naturwissenschaften und nen Interesse – das Versäumte nacharbeiten. sich die Voraussetzungen für ein Studium an einer (Fach-) richtet sich an Lernende mit einem Beruf im medizinisch- Digitale Medien Gängige Software ermöglicht heute fast Hochschule und erleichtern sich weiterführende Ausbildun- sozialen Bereich. Das Maturitätszeugnis ermöglicht eine NOTENGEBUNG Die Leistungen der Schülerinnen und alles – von der professionellen Bildbearbeitung über das gen der höheren Berufsbildung. Lernende, welche die entsprechende Weiterbildung auf (Fach-)Hochschulstufe. Schüler werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die Gestaltung und Kunst Diese Ausrichtung bereitet ge- nen genügende Leistungen; Noten unter 4 bezeichnen Erstellen einer Website bis zum 3D-Drucken oder Produzie- Berufsmaturitätsschule besuchen, sind vom Besuch der allren eines Films. Das Angebot der EB Zürich unterstützt gemein bildenden Fächer im Rahmen des Pflichtunterrich- beste, 1 die schlechteste Note. 4 und höhere Noten bezeich- dabei alle, die die Möglichkeiten der neuen Werkzeuge op- tes und der entsprechenden Abschlussprüfung befreit. stalterisch interessierte und begabte Lernende gewerb- ungenügende Leistungen. Im Weiteren sind auch halbe timal nutzen möchten. lich-industrieller Berufe auf die Berufsmaturität vor und Zwischennoten in den Semesterzeugnissen zulässig. Tech n i k, A rch itek tu r, L ife Sc iences Diese Aus- hat ihr Schwergewicht in den Bereichen Gestaltung, Kunst, richtung legt das Schwergewicht auf die Ausbildung in Kultur sowie Information und Kommunikation. Nebst einer Mit diesem Engagement lanciert die EB Zürich eine Weiter- den Bereichen Naturwissenschaften und Mathematik. profunden künstlerisch-gestalterischen Grundausbildung ber der gesetzlichen Sorge, Lehrmeisterinnen und Lehr- bildungspalette für die Grundkompetenzen Lesen und Das Maturitätszeugnis berechtigt zum prüfungsfreien bietet sie eine gute Vorbereitung für spätere Studien im meister sich über die Leistungen in den einzelnen Fächern Schreiben, Deutsch als Zweitsprache, Alltagsmathematik, Eintritt in einen mit dem erlernten Beruf verwandten gestalterischen sowie grafisch-technischen Bereich. BasiX–Bildun g f ür Er wachsene von Gr und auf Umgang mit lnformationstechnologien (IKT) sowie Metho- Fachbereich einer (Fach-)Hochschule. denkompetenzen für die Arbeit und den Alltag. ZEUGNISSE Damit die Schülerinnen und Schüler, die Inha- sowie über die Aussichten beim Qualifikationsverfahren orientieren können, wird jeweils Ende Semester ein Zeug- SCHUL- UND MATERIALGELD Für persönliche Lehrmittel nis ausgestellt. Einsprachen gegen die Noten müssen in- Wir tschaf t und Dienstleistun gen, T y p Dienst- (Schulmaterial und Kopien), soweit sie von der Schule nerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor BMS-Vorbereitung Die EB Zürich bereitet gezielt auf die Auf- leist u n gen Dieser Typ richtet sich an Lernende in abgegeben werden, haben die Schülerinnen und Schüler eingereicht und schriftlich begründet werden. Verlorene nahmeprüfung BMS II (Berufsmaturität für Erwachsene) vor. Dienstleistungsberufen und gewerblichen Berufen, die kostendeckende Beiträge zu entrichten. Schlusszeugnisse werden gegen eine Gebühr ersetzt. 31 ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 32 GRUNDAUSBILDUNG EBA (MIT EIDG. BERUFSATTEST) 80, 8090 Zürich) ein Dispensationsgesuch einzureichen. Für destens vier Wochen Ferien. Diese Regelung gilt auch für Diese zweijährige Ausbildung ist für Jugendliche vorgese- verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen des Un- Anlehrlinge sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Fe- KLASSENVERTRETER / INNENKONFERENZ, SCHÜLER / hen, die fähig sind, mindestens ein Teilgebiet eines Beru- terrichts haben auswärtige Schülerinnen und Schüler eine rien müssen in der Regel während der schulf reien Zeit be- INNENORGANISATION In jeder Klasse wird ein/e Klassen- fes zu erlernen. Der/die Lernende besucht die Berufsfach- Bewilligung der Schul- bzw. Abteilungsleitung einzuholen. zogen werden. vertreter/in und Stellvertreter/in gewählt. Die Klassenver- schule an einem Tag pro Woche; der Unterricht erfolgt etwa hälftig in beruflichen und allgemein bildenden Fächern. VORLEHRE Die Vorlehre möchte speziell fremdsprachige treterin/Der Klassenvertreter vertritt die Klasse gegenBIBLIOTHEK / MEDIOTHEK Jeder Schülerin und jedem In der Berufsfachschule (in der Regel) über dem Vorstand der Klassenvertreter/ innenkonferenz Schüler stehen die jeweiligen Schülermediotheken unent- Sommerferien 5 Wochen 29. bis 33. Woche und der Schulleitung. Mindestens einmal pro Jahr findet geltlich zur Benützung offen. Dort finden sich Bücher und eine Klassenvertreter/innenkonferenz statt. Herbstferien 2 Wochen 41. und 42. Woche Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren zu einer Berufs- Medien fachlichen und unterhaltenden Inhalts. Weihnachtsferien 2 Wochen 52. und 1. Woche lehre motivieren. Sie will den Übergang zwischen Schule Wintersportferien 2 Wochen 6. und 7. Woche UNFALLVERSICHERUNG Schülerinnen und Schüler sind Frühlingsferien 2 Wochen 17. und 18. Woche für Berufs- und Nichtberufsunfälle obligatorisch durch den Unfälle im Zusammenhang mit dem Besuch der Berufs- und Beruf optimieren. Jugendliche, die vor allem die sprach- MENSEN Die Schülerinnen und Schüler haben in fast allen lichen Voraussetzungen für eine Berufslehre noch nicht Schulhäusern Gelegenheit, sich in gut eingerichteten Men- erfüllen, werden durch gezielte Ausbildung an die ordentli- sen zu verpflegen. Zusammen mit dem Zürcher Frauenverein SCHÜLERVORSTELLUNGEN UND JUGENDKONZERTE che Berufslehre herangeführt. Spätimmigrierte Jugendliche und SV sind die Berufsschulen bestrebt, preisgünstige und Während jeder Spielzeit werden im Opernhaus, im Schau- fachschule enthalten. Unfallmeldungen sind an den Lehr- mit abgeschlossener obligatorischer Schulpflicht und aus- gesunde Zwischenverpflegungen und Menüs anzubieten. spielhaus und in der Tonhalle Schülervorstellungen zu be- reichenden Deutschkenntnissen sollen sprachlich soweit Lehrbetrieb versichert. In dieser Versicherung sind auch deutend ermässigten Eintrittspreisen durchgeführt. gefördert werden, dass sie dem regulären Berufsschulun- SCHULEINSTELLUNG Donnerstag vor Karfreitag ab 16 Uhr, terricht und den Anleitungen im Betrieb folgen können. betrieb zu richten. INFOTAFELN Beachten Sie die Infotafeln in den Schulhäu- Sechseläuten-Montag, 1. Mai, Mittwoch vor Auffahrt ab AUSWEIS FÜR LERNENDE Jede Schülerin und jeder Schü- 16 Uhr, Freitag nach Auffahrt, Knabenschiessen-Montag ler erhält bei Ausbildungsbeginn einen Ausweis für Ler- sern. Sie finden dort die Bekanntmachungen der Schule. nende. Verlorene Ausweise werden gegen Entrichtung ei- ADRESSÄNDERUNG Wohnorts- und Lehrortswechsel so- DISPENSATIONEN UND BEWILLIGUNGEN Wünscht eine Schülerin bzw. ein Schüler vom Besuch einzelner Fächer dis- FERIEN Im Lehrbetrieb Für Lehrlinge, die das 20. Alters- ner Gebühr auf dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat er- wie Adressänderungen der Lehrmeisterin/des Lehrmeis- pensiert zu werden, hat sie/er nach Rücksprache mit dem jahr noch nicht vollendet haben, beträgt der gesetzliche setzt. Gewisse Ermässigungen bedingen das Vorweisen ters sind dem Schul- bzw. Abteilungssekretariat und den Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausstellungsstrasse Anspruch fünf Wochen Ferien. Ältere Lehrlinge haben min- des Ausweises für Lernende. Lehrpersonen zu melden. 33 ALLG E M E I N E O R I E NTI E RU N G 34 ÄNDERUNGEN IM LEHRVERHÄLTNIS Änderungen im Schul- bzw. Abteilungsleitung direkt von der Lehrerin/vom QUALIFIKATIONSVERFAHREN Die Schülerin bzw. der datin/der Kandidat eine ungenügende Note erreichte. Er- Lehrverhältnis, Verkürzungen der Lehrzeit, Nachholen Lehrer eingeleitet werden. Schüler hat das Qualifikationsverfahren gegen Ende der fahrungsnoten bleiben in der Regel bestehen. oder Berufswechsel sind dem Schul- bzw. Abteilungssekre- Lehrzeit abzulegen. Ist die Schülerin bzw. der Schüler ver- tariat sofort zu melden, damit eine allfällige Umteilung SUCHTPRÄVENTION Suchtprävention ist Teil der Schul- hindert, so wird sie nach Wegfall des Hinderungsgrundes ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Eine Beendigung oder Zuweisung in eine andere Abteilung vorgenommen entwicklung. Sensibilisierung für Sucht und Suchtursa- abgelegt. Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die des Arbeitsverhältnisses mit Abschluss der Lehrzeit ist chen, Vermittlung von Informationen und Kenntnisse über während der Prüfungszeit in der Rekrutenschule weilen, vom Lehrmeister bis drei Monate vor Ende der Lehrzeit mit- Sucht und deren Ursachen, Prävention und die Unterstüt- erhalten den nötigen Urlaub, sofern sie unverzüglich nach werden kann. zuteilen. REKRUTENSCHULE Der Schüler wird im 19. Altersjahr zur zung gesundheitsfördernder Faktoren sind einige der Ziele. Erhalt des Prüfungsaufgebotes bei ihrem militärischen militärischen Aushebung aufgeboten. Bei Tauglichkeit hat Ausgebildete Kontaktlehrpersonen stehen zur Verfügung Vorgesetzten ein Urlaubsgesuch einreichen. Wer das Qua- BERUFSBERATUNG Die Dienstleistungen der Berufsbera- er in dem Jahr, in welchem das 20. Altersjahr vollendet und fördern durch gezielte Aktivitäten die Suchtpräven- lifikationsverfahren bestanden und die Lehre vertrags- tung sind kostenlos. Auswärts wohnende Schülerinnen wird, die Rekrutenschule zu absolvieren. Die meisten Trup- tion in der Schule. pengattungen führen im Jahr drei Rekrutenschulen durch, mit Beginn im Frühjahr, Sommer oder Herbst. Diese Teilung und Schüler wenden sich für eine Beratung an die für ihren das sie/ihn berechtigt, sich als gelernte/r Berufs a n Wohnsitz zuständige Beratungsstelle. ZWISCHENPRÜFUNG In Einzelfällen, wenn der Lehrbe- ermöglicht den Militärbehörden, auf persönliche Gegeben- trieb oder die/der Inhaber/in der elterlichen Sorge der heiten Rücksicht zu nehmen. mässig beendet hat, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis, gehörige/r zu bezeichnen. Das eidg. Fähigkeitszeugnis Unterlagen und Prospekte über Berufe, Schulen und Kurse, wird von der kantonalen Behörde ausgestellt. Hat die Kan- Information über Ausbildung, Umschulung und Weiterbil- Schülerin bzw. des Schülers es verlangt, kann die kanto- didatin bzw. der Kandidat das Qualifikationsverfahren dung erhalten sie in den Berufsinformationszentren, die sich in der Nähe ihres Wohnortes befinden. nale Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht nicht bestanden, so kann sie/er dieses frühestens nach BERATUNG UND BETREUUNG Die Schul- bzw. Abtei- ein allgemeines Bedürfnis, so kann der Kanton Lehrlingen einem Jahr wiederholen. Besteht sie/er dieses wiederum lungsleitung und die Lehrpersonen stehen den Schülerin- eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben. nicht, so wird sie/er frühestens nach einem weiteren Jahr STIPENDIEN können an Schülerinnen und Schüler ausge- zum dritten und letzten Qualifikationsverfahren zugelas- richtet werden, sofern die Finanzierung der Ausbildung nen und Schülern bei Problemen (Unterricht, Stundenplan, Prüfungen usw.) beratend zur Verfügung. Sprechstunden TEILPRÜFUNG In einigen Berufen muss nach einer be- sen. Wird zur Vorbereitung ein weiterer Schulbesuch ge- und des Lebensunterhalts nicht durch eigene Mittel oder der Abteilungsleitung werden nach Angaben auf dem stimmten Zeit eine Teilprüfung abgelegt werden, die am wünscht, ist es empfehlenswert, frühzeitig mit der Abtei- durch Elternbeiträge gesichert ist. Für Schülerinnen und Stundenplan oder nach Vereinbarung durchgeführt. Bera- Ende der Lehrzeit zu den Noten der Lehrabschlussprüfung lungsleitung Kontakt aufzunehmen. Bei der Wiederholung Schüler aus dem Kanton Zürich sind die Beitragsgesuche tungen in Lebensfragen können nach Vereinbarung mit der werden nur noch jene Fächer geprüft, in denen die Kandi- direkt an die Stipendienabteilung der Bildungsdirekt ion gerechnet wird. 35 des Kantons Zürich, Abteilung Stipendien, Dörflistrasse 120, 8090 Zürich, Telefon 043 259 96 80, zu richten. ARBEITSLOSIGKEIT Erstmeldungen sind über die Wohngemeinde abzuklären. Diese verfügen über die notwendigen Informationen und die entsprechenden Formulare. AUSWANDERERBERATUNG Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die zur ber uflichen oder sprachlichen Weiterbildung nach der Lehre Auslandpläne haben, wenden sich mit Vorteil an das Bundesamt für Migration, Personenfreizügigkeit und Auswanderung/Stagiaires, Quellenweg 6, 3003 Bern, Wabern. REGLEMENT DISZIPLINARREGLEMENT FÜR BERUFSFACH- UND BERUFSMATURITÄTSSCHULEN VOM 5. MÄRZ 2015 R E G LE M E NT 40 ENTSCHULDIGUNGSGRÜNDE DIE BILDUNGSDIREKTION, GESTÜTZT AUF § 20 DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE BERUFSBILDUNG VOM 14. JANUAR 2008 (EG BBG), VERFÜGT: Allgemeine a) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GELTUNGSBEREICH § 4 1Als Entschuldigungsgründe gelten: a) Krankheit, Unfall und aussergewöhnliche familiäre Ereignisse, b) ausserhalb des Einflussbereichs der oder des Lernenden liegende Ereignisse wie Zugsverspätungen, einer kantonalen oder vom Kanton beauftragten Berufsfach- oder Berufsmaturitätsschule a) c) Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst, einer kantonalen Vollzeitschule oder Lehrwerkstätte oder einer vom Kanton gemäss § 22 EG BBG beauftragb) d) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art, § 1 § 2 Dieses Reglement gilt für Lernende an: ten Vollzeitschule oder Lehrwerkstätte. Vollzug 1Der Vollzug dieses Reglements obliegt den Schulleitungen. 2Weist dieses Reglement einen Entscheid der Schulleitung zu, so kann diese die Entscheidkompetenz an einzelne ihrer Mitglieder oder an Abteilungsleiterinnen und –leiter delegieren. ABSENZEN e) Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329 e des Obligationenrechts vom 30.März 1911 und die Teilnahme an der fliegerischen Vorschulung, f) geschäftliche Inanspruchnahme nach den Voraussetzungen gemäss § 5, g) Ferien, die aus zwingenden Gründen nicht während der Schulferien bezogen werden können, h) Teilnahme an Bildungslagern der Lehrbetriebe und an berufsbezogenen Branchenkursen der Berufs- verbände nach den Voraussetzungen gemäss § 6, i) ABSENZEN andere von der Schulleitung im Einzelfall anerkannte besondere Umstände. 2Die Schulleitung kann Entschuldigungsgesuche gemäss Abs. 1 lit. e–h ablehnen, wenn eine oder mehrere § 3 der nachstehenden Voraussetzungen gegeben sind: 1Als Absenzen gelten das Fernbleiben vom Unterricht, das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des a) die Absenz fällt in das Semester vor der Lehrabschlussprüfung, Unterrichts. Zum Unterricht gehören die obligatorischen und die von den Lernenden gewählten Fächer sowie die b) es liegen bereits mehrere Absenzen im laufenden Schuljahr vor übrigen obligatorischen Schulveranstaltungen. c) ungenügende Leistung der oder des Lernenden 2Als entschuldigt gilt jede Absenz, welche die Anforderungen gemäss §§ 4–8 erfüllt. b) Geschäftliche Inanspruchnahme stimmt dieses b) ? müsste es nicht ein d) sein? 41 R E G LE M E NT 42 § 5 Die geschäftliche Inanspruchnahme gilt als Entschuldigungsgrund, wenn 2Ein ärztliches Zeugnis wegen Krankheit oder Unfall ist in der Regel vorzulegen bei a) bei ausserordentlichen Ereignissen ein bedeutender Schaden abgewendet und das übrige Personal für den a) gleichen Zweck in Anspruch genommen wird, oder b) die auswärtige Berufsarbeit für die Ausbildung unumgänglich ist, der Schulbesuch nicht zugemutet werden b) kann, insbesondere weil die auswärtige Berufsarbeit zu weit von der Schule entfernt ist, und die oder der Lernende den versäumten Unterricht nacharbeiten kann. c) bei einem von ihr bezeichneten Vertrauensarzt anordnen. Frist b) Teilnahme an Bildungslagern Die Teilnahme an Bildungslagern der Lehrbetriebe und an berufsbezogenen Branchenkursen der Berufs- verbände gilt bis zu einer Schulwoche pro Jahr als Entschuldigungsgrund, wenn a) b) kurzen sich wiederholenden Abwesenheiten 3Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Zeugnisses, kann die Schule eine Untersuchung § 8 § 6 Abwesenheiten von zwei oder mehr Schultagen in Folge, a) vorhersehbaren Absenzen mindestens 14 Tage im Voraus, b) den übrigen Absenzen unverzüglich, sobald es die Umstände erlauben. theoretisches oder fachtechnisches Wissen vermittelt wird, das im berufskundlichen Unterricht nicht 2Das Entschuldigungsgesuch wird als rechtzeitig eingereichtes Gesuch behandelt, wenn die Gründe für die Ver- behandelt wird, und diese Veranstaltungen aus zwingenden Gründen nicht während der Schulferien oder der Prüfungswochen 1Das Entschuldigungsgesuch ist einzureichen bei spätung ausserhalb des Einflussbereichs der oder des Lernenden liegen. Entscheid c) durchgeführt werden können. § 9 Der Entscheid über das Entschuldigungsgesuch erfolgt in der Regel schriftlich. ENTSCHULDIGUNGSGESUCH Form a) § 7 stimmt dieses a) ? VERHALTEN IN DER SCHULGEMEINSCHAFT BEEINTRÄCHTIGUNG DES SCHULBETRIEBS 1Das Entschuldigungsgesuch ist nach den Vorgaben der Schule schriftlich und mit Angabe des Entschuldi- gungsgrundes einzureichen. Es ist von der oder dem Lernenden, dem Lehrbetrieb und bis zur Volljährigkeit von § 10 der Inhaberin oder vom Inhaber der elterlichen Sorge oder allfälliger weiterer Erziehungsberechtigten zu unter- a) Verstösse gegen die Hausordnung und schulinterne Erlasse, zeichnen. b) Nichtbefolgung von Anweisungen der Schulleitung, Lehrpersonen und anderen von der Schulleitung er- Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere mächtigen Personen, Könnte man hier noch Kürzen? sodass es auf einer Zeile platz hat? oder evtl. Punkt B+C tauschen? 43 R E G LE M E NT 44 Stören des Unterrichts, c) d) physische und psychische Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung, e) Übertragung und Aufzeichnung von Bild und Ton auf elektronische Datenträger ohne ausdrückliche Geneh- a) durch die Schulleitung oder, wenn von dieser vorgesehen, durch die Lehrperson bei der ersten unentschuldigten Absenz: mündlich oder schriftliche Ermahnung; b) durch die Schulleitung ab der zweiten unentschuldigten Absenz: schriftlicher Verweis; migung der betroffenen Person, c) durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Amt): f) öffentliche Herabsetzung von Angehörigen oder Gästen der Schule, g) unlauteres Verhalten bei Prüfungen und Hausarbeiten. 1. ab der dritten unentschuldigten Absenz: Androhung der Wegweisung von der Berufsfachschule und der Aufhebung des Lehrvertrags, 2. ab der vierten unentschuldigten Absenz: Wegweisung von der Berufsfachschule und Aufhebung des RAUCHEN UND KONSUM VON PSYCHOAKTIVEN SUBSTANZEN Lehrvertrags. 2Bei unentschuldigten Absenzen im Freikurs-, Stützkurs- oder Berufsmaturitätsunterricht oder bei unentschuldig- § 11 1Das Rauchen ist auf dem Schulareal verboten. Die Schule kann Raucherbereiche bezeichnen. 2Der Konsum von Alkohol und anderen nicht ärztlich verordneten psychoaktiven Substanzen ist vor und während dem Unterricht, den Schulveranstaltungen und auf dem Schulareal verboten. 3Die Schulleitung oder die zuständige Lehrperson kann bei besonderen Veranstaltungen den Konsum von Alkohol gestatten. ten Absenzen von Lernenden ohne Lehrvertrag können folgende Massnahmen nacheinander ergriffen werden: a) b) durch die Schulleitung oder, wenn von dieser vorgesehen, durch die Lehrperson bei der ersten unentschuldigten Absenz: mündliche oder schriftliche Ermahnung; durch die Schulleitung: 1. ab der zweiten unentschuldigten Absenz: schriftlicher Verweis mit Androhung des Ausschlusses aus dem betreffenden Unterricht, DISZIPLINARMASSNAHMEN 2. ab der dritten unentschuldigten Absenz: Ausschluss aus dem betreffenden Unterricht. 3Massnahmen nach Abs. 1 lit. c und Abs.2 lit. b können nur bei unentschuldigten Absenzen im Berufsmaturitätsun- Absenzen a) terricht und bei Fernbleiben vom Unterricht an der Berufsfachschule, wenn keine Entschuldigungsgründe gemäss § 4 vorliegen, ergriffen werden. Ausserdem ist insbesondere dem bisherigen Verhalten der oder des Lernenden § 12 1Bei unentschuldigten Absenzen im obligatorischen Berufsfachschulunterricht und an obligatorischen Schulveranstaltungen können folgende Massnahmen nacheinander ergriffen werden: Rechnung zu tragen. 45 R E G LE M E NT 46 gibt es hier kein b) a)? Zählen der Absenzen 2. Versetzung in eine andere Berufsfachschule, 3. Wegweisung von der Berufsfachschule und Aufhebung des Lehrvertrags. § 13 Die unentschuldigten Absenzen werden mit Beginn jedes Schuljahrs neu gezählt. 2Es können gleichzeitig mehrere Massnahmen gemäss Abs. 1 ergriffen werden. Verhalten c) RECHTLICHES GEHÖR § 14 Massnahmen ergriffen werden: a) 1Bei Verstössen gegen §§ 10 und 11 können je nach Schwere des Verstosses und Verschuldens folgende § 15 durch die Lehrperson: 1. Wegweisung aus der Unterrichtsstunde, c) 1Lernende haben vor der Anordnung einer Disziplinarmassnahme die Möglichkeit, sich zu den erhobenen 2Bei Massnahmen gemäss § 12 Abs. 1 lit. c sowie § 14 Abs. 1 lit. c Ziff. 6 und lit. d sind bei minderjährigen Lernenden 2. zeitweiliges Einziehen von Gegenständen während des Unterrichts; b) Vorwürfen zu äussern die Inhaberin oder der Inhaber del elterlichen Sorge anzuhören. In besonderen Fällen können weitere Erziehungs- durch die Schulleitung oder, wenn von dieser vorgesehen, durch die Lehrperson: mündliche oder schriftli- berechtigte angehört werden. che Ermahnung; BUSSE UND GEBÜHREN durch die Schulleitung: 1. schriftlicher Verweis § 16 1Bei schriftlichen Verweisen kann eine Busse erhoben werden: a. beim ersten Verweis: höchstens CHF 100.– maturitätsunterrichts, b. beim zweiten Verweis: höchstens CHF 200.– c. ab dem dritten Verweis: höchstens CHF 500.– 2. vorübergehende Wegweisung vom Unterricht in den Lehr- oder den Praktikumsbetrieb, 3. schriftlicher Verweis mit Androhung des Ausschusses vom Besuch der Freikurs-, Stützkurs- oder Berufs4. Ausschluss vom Besuch des Freikurs-, Stützkurs- oder Berufsmaturitätsunterrichts, 5. Antrag auf Versetzung in eine andere Berufsfachschule an das Amt, 2Die schriftlichen Verweise werden über die gesamte Schulzeit gezählt. 6. schriftlicher Verweis mit Antrag auf Aufhebung des Lehrvertrags an das Amt. 3Bei allen schriftlich verfügten Disziplinarmassnahmen kann unabhängig vom Aussprechen einer Busse eine d) durch das Amt: 1. Androhung auf Wegweisung von der Berufsfachschule und Aufhebung des Lehrvertrags, Staatsgebühr von höchstens Fr. 100 zuzüglich Schreibgebühren erhoben werden. 47 MITTEILUNG § 17 1Massnahmen gemäss § 12 Abs. 1 lit. b und c, Abs.2 lit. b sowie § 14 Abs.1 lit. c und d werden dem Lehrbetrieb und den Inhabern der elterlichen Sorge und weiteren Erziehungsberechtigten mitgeteilt. 2Die Eltern mündiger Lernender werden benachrichtigt, wenn sie für deren Unterhalt aufkommen.