GEMEINDE HARSUM - Gemeinde Holle
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GEMEINDE HARSUM - Gemeinde Holle
HARSUM Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2014 Maßstab ca. M 1 : 10.000 GEMEINDE HARSUM LANDKREIS HILDESHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 33. Änderung (Wohnbauflächen in Harsum) BEGRÜNDUNG Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Inhalt Teil A: Städtebauliche Begründung ..........................................................................................1 A.1 Planungserfordernis ..........................................................................................................1 A.2 Einordnung des Vorhabens in die Ziele der Raumordnung ....................................................2 A.3 Bevölkerungsentwicklung - Siedlungsflächenbedarf..............................................................3 A.3.1 Auswertung statistische Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen ................3 A.3.1.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021, LSN 2014 ................................................................................................3 A.3.1.2. Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987) ...................................................................................4 A.3.2 Ergebnisse gemeindlicher Beteiligungsprozesse der Bevölkerung .................................5 A.3.3 Siedlungsflächenbedarf ...........................................................................................6 A. 3.4 Baulandreserven innerhalb des FNP und bestehender Bebauungspläne.......................... in den Ortschaften ..................................................................................................7 A.3.4.1 Harsum ....................................................................................................7 A.3.4.2 Borsum.....................................................................................................8 A.3.4.3 Klein Förste ..............................................................................................9 A.3.4.4 Machtsum.................................................................................................9 A.3.4.5 Rautenberg ...............................................................................................9 A.3.4.6 Adlum ......................................................................................................9 A.3.4.7 Asel........................................................................................................10 A.3.4.8 Hönnersum .............................................................................................10 A.3.4.9 Hüddessum.............................................................................................10 A.3.4.10 Zusammenfassung Flächenreserven.........................................................10 A.3.5 Reserven im Innenbereich (Harsum), Baulücken- und Leerstandskataster ..................11 A.3.6 Prognose des Flächenbedarfs .................................................................................11 A.4 Standortdiskussion .........................................................................................................12 A.4.1 Standort A: Bereich "Morgenstern" (östliche Ortslage)...............................................12 A.4.2 Standort B: Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße" (südliche Ortslage) ................13 A.4.3 Standort C: Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld II" (westliche Ortslage) ..............................................................................................14 A.4.4 Standort D: Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg" (nördliche Ortslage) ..............................................................................................14 A.4.5 Ergebnis der Standortabwägung .............................................................................15 A.5 Versorgung .....................................................................................................................15 A.5.1 Einkaufsmöglichkeiten ..........................................................................................15 A.5.2 Schule; Kindergarten ............................................................................................15 A.5.3 Ärztliche Versorgung .............................................................................................16 A.5.4 Alten- und Pflegeheime .........................................................................................16 A.5.5 Handwerk / Gewerbe / Landwirtschaft .....................................................................16 A.6 ÖPNV ............................................................................................................................16 A.7 Immissionen ..................................................................................................................16 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung A.8 Belange von Natur und Landschaft ...................................................................................17 A.9 Planung / Darstellungen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans .................................17 A.10 Städtebauliche Werte ....................................................................................................17 Teil B: Umweltbericht...........................................................................................................18 B.1 Umweltbericht - Einleitung ..............................................................................................18 B.1.1 Inhalt und Ziele des Planes ...................................................................................18 B.1.1.1 Angaben zum Standort .............................................................................18 B.1.1.2 Art des Vorhabens und Festsetzungen ........................................................18 B.1.1.3 Alternative Standorte ...............................................................................19 B.1.1.4 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden .............................23 B.1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen ........................................23 B.1.2.1 Fachgesetze ............................................................................................23 B.1.2.2 Fachplanungen........................................................................................23 B.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen......................................................24 B.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes der Umweltmerkmale .........24 B.2.1.1 Schutzgut Mensch ...................................................................................24 B.2.1.2 Schutzgut Arten und Biotope ....................................................................25 B.2.1.3 Schutzgut Boden .....................................................................................28 B.2.1.4 Schutzgut Wasser ....................................................................................29 B.2.1.5 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................30 B.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung ...................................................30 B.2.1.7 Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter.............................................................32 B.2.1.8 Wechselwirkung der Schutzgüter ...............................................................32 B.2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................33 B.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung................33 B.2.2.2 Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung ...........................................33 B.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ..........................................................................33 B.2.3.1 Schutzgut Arten und Biotope ...................................................................33 B.2.3.2 Schutzgut Boden .....................................................................................35 B.2.3.3 Schutzgut Wasser ....................................................................................36 B.2.3.4 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung ...................................................36 B.2.3.5 Übrige Schutzgüter ..................................................................................36 B.2.3.6 Kompensationserfordernisse insgesamt ......................................................36 B.2.3.7 Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen ...........................................37 B.2.3.8 Beschreibung der Festsetzungen ...............................................................38 B.3 Zusätzliche Angaben .......................................................................................................38 B.3.1 Verwendete Untersuchungsmethoden......................................................................38 B.3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen - Monitoring........................39 B.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung.............................................................39 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Teil A: Städtebauliche Begründung A.1 Planungserfordernis Der Ortschaft Harsum wird im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hildesheim (2001) als Grundzentrum die Schwerpunktaufgabe “Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten” zugewiesen, mit Entlastungsfunktion für die Stadt Hildesheim. Innerhalb der Ortschaft Harsum sind bereits langjährig die Wohnbaureserven ausgeschöpft. So stehen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 21 “Am alten Bahnhof”, des letzten neu ausgewiesenen Wohngebietes der Ortschaft, keine Wohnbaugrundstücke mehr zur Verfügung. In Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind kleinere Anpassungen erfolgt, um vorhandene Ausbaumöglichkeiten zu erweitern. Soweit verfügbar, wurden außerdem Reserven im Altbestand der Gebäudestruktur in Anspruch genommen. Bislang ist in der benachbarten Ortschaft Borsum, entsprechend der “dezentralen Konzentration” aufgrund ihrer guten Infrastrukturausstattung, weiterer Wohnraum bereitgestellt worden. Der Bebauungsplan Nr. 13 “Neisser Straße” ist jedoch mittlerweile ebenfalls ausgebaut und der Bebauungsplan Nr. 14 “Harsumer Straße” stellt lediglich eine kleinräumliche Abrundung am Ortsrand dar. Für die Innenentwicklung wurde in Borsum die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 “Im Dorfe Nord” durchgeführt. Harsum verfügt über eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz, mit eigenem Haltepunkt der Deutschen Bahn (nach Hildesheim und Hannover), mit einem nahe benachbartem Autobahnanschluss (A 7 Hannover - Kassel) und Einbindung in das regionale Fernstraßennetz. Die infrastrukturellen Ausstattung mit Kindergärten, Grundschule und weiterführender Schule, Sitz der Verwaltung und ärztlicher Versorgung sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen ist gegeben. Am Ort ist ein vielfältiges Angebot des klein- und großflächigen Einzelhandels vorhanden, so dass die Versorgungsfunktion gesichert ist. Das örtliche Gewerbe stellt ein Arbeitsplatzangebot in Harsum bereit. Darüber hinaus besteht ein aktives öffentliches Leben (u.a. durch die örtlichen Vereine), so dass Harsum weiterhin einen gesuchten Wohnstandort zwischen Hildesheim und Hannover darstellt. Der Gemeindeverwaltung liegt deshalb eine entsprechende Nachfrage nach Wohnbauland vor. Bereits im Jahre 2003 hat die Gemeinde Harsum im Zusammenhang mit der seinerzeit geplanten Nordumgehung eine wohnbauliche Erweiterung in Richtung Norden vorbereitet, die im Rahmen einer 24. Änderung (2. Teilbereich) des Flächennutzungsplanes zur Umsetzung kommen sollte. Nach Aufgabe der Planungen zur Nordumgehung wurde die wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich vorerst nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der Bürgerbefragung zum “Gemeindeentwicklungskonzept” (Mai 2014), das für die Gemeinde Harsum erarbeitet wurde, ist seitens der Bürger ein Bedarf an neuen Wohnbauflächen deutlich zum Ausdruck gebracht worden, wobei dem Standort “Milchberg”/ “Koppelweg” der Vorzug gegeben wurde. Weiterhin ist darauf hingewiesen worden, dass neben dem Einfamilienhausbau auch andere Wohnformen (wie der Geschosswohnungsbau, Seniorenwohnen) Berücksichtigung finden sollten. Mittlerweile wurden verschiedene Alternativen zur Siedlungserweiterung geprüft. Die Gemeinde beabsichtigt nunmehr, die bereits 2003 begonnene Planung fortzuführen und im Norden von Harsum neue Wohnbauflächen auszuweisen. Diese sollen, entsprechend den Ergebnissen aus der Bürgerbefragung, die Errichtung von unterschiedlichen Wohnformen wie Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau ermöglichen. Ergänzend wurden die Bauinteressenten, die sich bei Bekanntwerden der Planungsabsicht bei der Gemeinde beworben hatten, im Vorfeld angeschrieben, 1 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung um den Bedarf der jeweiligen Wohnform zu ermitteln. Es wurde ein besonderer Bedarf an Einfamilienhäusern geäußert. Des weiteren wurde deutlich, dass viele, insbesondere junge Einwohner aus Harsum anstreben, sich vor Ort ein eigenes Haus zu bauen. Damit wird durch die beabsichtigte Neuausweisung nicht nur die o.g. Entlastungsfunktion geleistet, sondern insbesonder dem Wunsch gefolgt, für die Harsumer Bevölkerung selbst entsprechenden Wohnraum bereitzustellen. Um auch die Innenentwicklung im Bestand weiter zu fördern, ist seitens der Gemeinde Harsum beabsichtigt, zukünftig verwaltungsintern ein Leerstandskataster zu führen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass eine Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke oder Gebäude nur eingeschränkt gegeben bzw. schwer einzuplanen ist, da i.d.R. eine Abhängigkeit von der individuellen Eigentümersituation besteht. Die Gemeinde hat im Vorfeld die Verfügbarkeit der vorhandenen Baulücken in Harsum abgefragt; eine Verkaufsbereitschaft war durchweg nicht gegeben. Hinzu kommt, dass viele Bauinteressenten, auch unter energetischen Aspekten, an einem Neubau statt einer Umnutzung bzw. Weiternutzung interessiert sind. Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, der Innenentwicklung und der Neuausweisung von Wohnbauflächen in gleicher Weise nachzukommen, um eine nachhaltige und bedarfsgerechte Sicherung und Entwicklung aus ihren bestehenden Strukturen heraus zu leisten. Die Gemeinde Harsum beabsichtigt deshalb, weitere Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Flächennutzungsplan darzustellen, um den seit mehreren Jahren bestehenden Fehlbedarf zu decken. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich derzeit "Fläche für die Landwirtschaft" dar. Für die Umsetzung der Planungsabsichten ist die Darstellung von "Wohnbauflächen" erforderlich. Ebenso sind erforderliche Flächen für die Regenrückhaltung und Ortsrandeingrünung darzustellen. Dementsprechend besteht das Erfordernis, den Flächennutzungsplan in einer 33. Änderung anzupassen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" aufgestellt, um das planerische Konzept weiter zu konkretisieren. A.2 Einordnung des Vorhabens in die Ziele der Raumordnung Die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreises Hildesheim befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren, liegt lediglich im Entwurf vor und ist deshalb noch unverbindlich. Die Darstellungen des Entwurfs sind. lt. Auskunft des Landkreises, jedoch als "sonstiger Belang" zu bewerten und in die Erörterung einzubeziehen. Das RROP ordnet Harsum in der noch gültigen Fassung (2001) die Schwerpunktaufgabe "Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten" zu. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (2013) besteht diese Darstellung nicht mehr, sie erfolgt nur noch für die Städte Sarstedt (Mittelzentrum) und Hildesheim (Oberzentrum). Harsum wird als "zentraler Ort" als Standort eines "Grundzentrums" (Ziel der Raumordnung) dargestellt (RROP 2001 und 2013). Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig hier erfolgen. Es wird das Leitbild der "dezentralen Konzentration" verfolgt, wonach die Siedlungsentwicklung sich auf geeignete Standorte konzentrieren soll, während sich die übrigen Ortsteile auf die Eigenentwicklung beschränken sollen. - Dies entspricht der Zielsetzung der 33. Änderung des FNP, da eine wohnbauliche Erweiterung sich auf geeignete Standorte (Harsum und Borsum) konzentrieren soll. In den Grundzentren sind "zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen täglichen Grundbedarf" zu sichern und zu entwickeln. 2 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gleichzeitig wird im Entwurf 2013 als Grundsatz festgelegt, dass - "bei der zukünftigen Siedlungsentwicklung geeignete Flächen im Innenbereich vorrangig vor neuen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden sollen. - In diesem Rahmen sollen die Städte und Gemeinden Brachflächen-, Baulücken- oder Leerstandskataster führen". - "Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine sinnvolle Zuordnung von Wohngebieten und Versorgungseinrichtungen zueinander erfolgen, um eine fußläufige Erreichbarkeit zu ermöglichen." (2.1; 02) Als Grundsatz zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen wird aufgeführt (Entwurf 2013): - "Vor der Ausweisung neuer Baugebiete sollen zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgeschöpft werden." (entspr. 1.5 "Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungsbezogener Freiräume", D 02, RROP 2001). Insgesamt wird - als Grundsatz - der Innenentwicklung Vorrang eingeräumt. Hiermit wird dem Baugesetzbuch gefolgt, das in seiner zuletzt geänderten Fassung (durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung" v. 11.06.2013) in § 1 (5) darstellt, dass die "städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll. Diese Ausrichtung wird auch von der Gemeinde Harsum geteilt. In den letzten zehn Jahren sind vorrangig Projekte der Innenentwicklung in den Ortschaften Harsum und Borsum betrieben worden. Es war erklärtes Ziel, kleinere Baugebiete im bestehenden Siedlungszusammenhang als Bebauungspläne der Innenentwicklung umzusetzen. Diese konnten, mit z.T. sehr aufwändigen Verfahrenverläufen und unter Berücksichtigung der jeweils örtlichen Zusammenhänge, nur zum Teil zum Abschluss gebracht werden. Das Potenzial der Innenentwicklung ist zur Zeit ausgeschöpft. Die Gemeinde beabsichtigt, diese behutsame, aber auch langsame Entwicklung weiterzubetreiben. Seitens der Gemeinde ist bereits begonnen worden, ein Baulücken- und Leerstandstandskataster aufzubauen. A.3 Bevölkerungsentwicklung - Siedlungsflächenbedarf A.3.1 Auswertung statistische Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen A.3.1.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021, LSN 2014 (Quelle: LSN-Online: Tabelle P1000001) Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) berechnet auf den Basisdaten von 2006-2011 für die Gemeinde Harsum eine negative Bevölkerungsentwicklung für die Jahre 2016 und 2021, wie für den Landkreis Hildesheim insgesamt. Die Geburtenrate stellt sich geringer (+435) als die Sterbefälle (-566) dar, entsprechend den allgemeinen Tendenzen des demografischen Wandels. Darüber hinaus sind deutliche Abwanderungsprozesse (-345) zu beobachten. Die Bevölkerungsabnahme wird nach dieser Berechnung im Zeitraum von 2011 bis 2016 vier Prozent, bis 2021 acht Prozent betragen. (Anm. zu dieser Statistik: Sie stellt lediglich die Berechnung einer linearen Fortführung der Werte der Jahre 2006-11 dar, unter der Voraussetzung gleichbleibender Randbedingungen. Sie stellt keine Prognose der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung dar, sondern dient dazu, Tendenzen und Fehlentwicklungen abzuschätzen, auf die die Gemeinde ggf. reagieren muss.) 3 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen - LSN-Online: Tabelle P1000001 Gemeinde Harsum Einwohner BevölkeBasis rungsvo- Einwohner 2011, um Geborene 2011 2006-2011 rausbe5 J. gealrechnung tert Alter von... 1 2 3 bis Jahren unter 5 WandeGestorberungssalne 2006den 2011 2006-2011 4 5 Vorausberechnung 2016 1) Vorausberechnung 2021 2) 6 7 440 - 435 -1 -3 431 431 5 - 15 1291 1008 - - -29 979 839 15 - 25 1324 1442 - -3 -241 1198 921 25 - 45 2802 2361 - -9 -32 2320 2229 45 - 65 3520 3878 - -74 -94 3710 3418 65 u.ä. 2286 2974 - -479 54 2549 2873 11663 11663 435 -566 -345 11187 10711 Insgesamt 1) auf Basis 31.12.2006-2011 2) auf Basis 31.12.2011-2016 (Schätzung) A.3.1.2. Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987) (Quelle: LSN-Online: Tabelle K1000014) Die Auswertung der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Harsum in den letzten 10 Jahren (2004 - 2013) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibungen (auf Basis der Volkszählung 1987 und auf Basis des Zensus 2011) zeigt auf, dass die Bevölkerung stetig abgenommen hat. Die Abnahme beträgt absolut 718 Personen bzw. -6,0 %. In die Bevölkerungsfortschreibung fließen die von Standesämtern und Meldebehörden festgestellten Daten zur Anzahl der Lebendgeborenen, Sterbefälle (natürliche Bevölkerungsbewegungen), sowie Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenze (Wanderungsbewegungen) ein. Betrachtet man die Einzelstatistiken zur natürlichen Bevölkerungsbewegungen und Wanderungsbewegungen, zeigt sich, dass im Betrachtungszeitraum der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegungen bei -270 Personen lag, der Saldo der Wanderungsbewegungen bei - 448 Personen lag. Damit haben die Wanderungsbewegungen einen Anteil von 2/3 der gesamten Bevölkerungsabnahme. Die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die Bevölkerungsfortschreibung zeigen eine zunehmende Tendenz zur Bevölkerungsabnahme, insbesondere verursacht durch Abwanderung. Um die Bevölkerungabnahme insgesamt wirksam einzudämmen, beabsichtigt die Gemeinde der Abwanderungstendenz mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken. Die hohe Abwanderung kann durch verschiedene Faktoren wesentlich beeinflusst werden: - Junge Familien und andere Bauinteressenten konnten ihre Bauwünsche in Harsum nicht umsetzen, weil kein entsprechendes Angebot zur Verfügung stand. Sie haben sich in benachbarten oder anderen Orten niedergelassen. - Jugendliche haben zur Berufsausbildung oder zur Berufsausübung die Ortschaft verlassen. - ein Wechsel des Berufsstandortes, und in Folge dessen des Wohnstandortes, findet zunehmend häufiger statt und wird innerhalb eines flexiblen Arbeitsmarktes erwartet. Harsum ist ein Wohnort mit hohem Pendleranteil, aber auch ein Gewerbestandort mit einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot, so dass Auswirkungen erwartet werden können. 4 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Bevölkerung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987) Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen - LSN-Online: Tabelle K1000014 Gemeinde Harsum Bevölkerung Insgesamt Männlich Weiblich Fläche Einwohner je qkm jeweils am 31.12. Anzahl 1987=100 Anzahl % Anzahl % qklm Anzal Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 2004 12257 120,1 6039 49,3 6218 50,7 49,93 245,5 2005 12227 119,8 6027 49,3 6200 50,7 49,93 244,9 2006 12140 118,9 5987 49,3 6153 50,7 49,93 243,1 2007 12058 118,1 5963 49,5 6095 50,5 49,93 241,5 2008 12002 117,6 5936 49,5 6066 50,5 49,93 240,4 2009 11862 116,2 5869 49,5 5993 50,5 49,93 237,6 2010 11751 115,1 5822 49,5 5929 50,5 49,93 235,3 2011 11663 114,3 5778 49,5 5885 50,5 49,93 233,6 2012 11597 113,6 5769 49,7 5828 50,3 49,93 232,3 2013 2014 2015 A.3.2 Ergebnisse gemeindlicher Beteiligungsprozesse der Bevölkerung Durch die Gemeinde Harsum wurde eine Umfrage im Rahmen des "Gemeindeentwicklungskonzeptes" (2014) durchgeführt, bei dem die örtliche Bevölkerung durch Fragebögen aktiv Vorschläge für eine Gemeindeentwicklung vorgetragen hat. Es wurde der vordringliche Wunsch geäußert, dass in der Ortschaft Harsum die Ausweisung weiteren Wohnraums erfolgt. Der Gemeinde liegt derzeit eine sehr hohe Anzahl von Anfragen für Baugrundstücke in Harsum vor. Um den Bedarf genauer zu analysieren, hat die Gemeinde eine Abfrage bei den Interessenten (2014) zu ihrer derzeitigen Wohnsituation (Miete, Eigentum, Wohnungstyp) und zur gewünschten, zukünftigen Wohnform durchgeführt. Aus der Abfrage wird deutlich, dass von derzeit rd. 100 Bewerbungen ca. 60 % aus der Ortschaft selber stammen, ca. 30 % von extern hinzuziehen möchten (inkl. Rückkehrern) und ca. 10 % aus dem übrigen Gemeindegebiet von Harsum stammen. Der überwiegende Teil beabsichtigt aus einer Mietwohnung in das Wohneigentum / Einfamilienhaus wechseln zu wollen. Selbst bei Abzug von üblichen Mehrfachbewerbungen (z.B. bei anderen Gemeinden) stellt sich ein eindeutiger Bedarf aus der Gemeinde und der Ortschaft selbst heraus dar. Es ist davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um junge Paare und Familien handelt, die unter Berücksichtigung der Vorzüge von Harsum weiter ansässig bleiben wollen, bzw. selbst aus Harsum stammen, mit weiteren familiären Bindungen. Wenn für diese Bevölkerungsgruppe kein passendes Wohnungsangebot innerhalb der Gemeinde bereitgestellt werden kann, ist zu erwarten, dass diese in benachbarte Ortschaften abwandern. 5 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Die Gemeinde sieht sich deshalb veranlasst, den Mangel an geeignetem Wohnraum und verfügbaren Bauland auszugleichen und die dafür erforderlichen Flächen auszuweisen. A.3.3 Siedlungsflächenbedarf Auf Grundlage der vorliegenden Statistiken wird eine Abschätzung des erforderlichen Siedlungsflächenbedarf durchgeführt. Die "Kleinräumliche Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021" für die Gemeinde Harsum stellt eine Bevölkerungsabnahme auf 10.711 Einwohner (EW) im Jahr 2021 dar. Zwischen 2011 (11.663 EW) und 2021 ist damit mit einer Abnahme um 952 EW zu rechnen. Im Betrachtungsraum von 2006-2011 nehmen die Wanderungsbewegungen einen Anteil von 72 % an der Abnahme der Bevölkerungszahl ein (Geborene / Sterbefälle = - 131 EW im Verhältnis zu -345 EW durch Abwanderung). Überträgt man diesen Anteil auf die Gesamtabnahme bis 2021, ist mit einem Anteil von 685 EW durch Abwanderung zu rechnen. Die Gemeinde strebt an, diese Personengruppe in der Gemeinde zu halten und die dafür erforderliche Siedlungsfläche bereitzustellen. Der Zensus 2011 des Statistischen Bundesamtes stellt für die Gemeinde Harsum folgende Daten zum Verhältnis zwischen Personen pro Haushalt zur Verfügung: Haushalte nach Größe des privaten Haushalts Quelle: Zensus 2011 (Statistisches Bundesamt) Gemeinde Harsum 2011 Peronen pro Haushalt Anzahl Haushalte Anteil Haushalte Anzahl Personen* Anteil Personen 1 1269 26,2% 1269 10,9% 2 1685 34,8% 3370 29,0% 3 912 18,9% 2736 23,5% 4 697 14,4% 2788 24,0% 5 185 3,8% 925 8,0% 6 90 1,9% 540 4,6% 4838 100,0% 11628 100,0% Gesamt: * errechnet aus: Personen pro Haushalt * Anzahl Haushalte Daraus errechnet: Belegungsdichte = Anzahl Personen / Anzahl Haushalte: 2,40 Kursive Angabe: Eigenberechnungen Daraus lässt sich eine durchschnittliche Belegungsdichte von 2,40 Personen pro Haushalt ermitteln. Zum Vergleich: für Niedersachsen liegt der Landesdurchschnitt derzeit bei 2,1 Personen / Haushalt (lt. RROP Entwurf 2014). Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,40 Personen pro Haushalt ergibt sich für 658 EW ein Bedarf von 286 Wohneinheiten (WE). Bei einem Verhältnis von 1/3 WE für den Geschosswohnungsbau zu 2/3 WE für den Einfamilienhausbau, ergeben sich 95 WE im Geschosswohnungsbau zu 190 WE im Einfamilienhausbau. 6 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Für den Geschosswohnungsbau wird eine durchschnittliche Bruttowohnbaufläche (Anteil am Gebäudegrundriss, Erschließung und zugeordneter Grünflächenanteil) von 300 qm angesetzt. In diesem Ansatz wird u.a. die Absicht der Gemeinde berücksichtigt, das Seniorenwohnen zu unterstützen, das i.d. R. kleinere Wohnflächen beansprucht. - Bei 95 WE wird damit für den Geschosswohnungsbau ein Siedlungsflächenbedarf von 2,85 ha ermittelt. Für den Einfamilienhausbau wird eine durchschnittliche Bruttowohnbaufläche (einschl. Grundstück, Erschließung und zugeordneter Grünflächenanteil) von 750 qm angesetzt; es werden ebenfalls Doppelhäuser in diesem Ansatz berücksichtigt. - Bei 190 WE wird damit für den Einfamilienhausbau ein Siedlungsflächenbedarf von 14,25 ha ermittelt. Für die gesamte Gemeinde Harsum besteht bis 2021 damit rechnerisch ein Siedlungsflächenbedarf von 17,1 ha, unter der Zielsetzung, die Bevölkerungszahl zu halten. Die bestehenden Reserven an Siedlungsflächen sind davon abzuziehen. A. 3.4 Baulandreserven innerhalb des FNP und bestehender Bebauungspläne in den Ortschaften A.3.4.1 Harsum Der letzte großräumige Bebauungsplan für die wohnbauliche Entwicklung "Westerfeld II" wurde im Jahre 2000 rechtsverbindlich und ist seit vielen Jahren vollständig umgesetzt (Gesamtfläche: rd. 7,6 ha; WA rd. 5 ha). - Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Harsum bestehen in der Ortschaft Harsum keine Flächenreserven für das Wohnen. Innerhalb der dargestellten Flächen befinden sich Gebäudebestand bzw. Bebauungspläne. In den letzten 10 Jahren wurden in der Ortschaft Harsum folgende Baugebiete ausgewiesen bzw. im Sinne einer wohnbaulichen Entwicklung in Harsum geändert : - - - - - B-Plan Nr. 4 A, 2. v. Änderung (2010) Anpassung von Baugrenzen zur besseren Ausnutzbarkeit der Innenlage. Flächengröße (WA): rd. 4.450 qm B-Plan Nr. 12 "Harsum-Ost", 5. Änderung (2009) Umwandlung eines Gebäudes der Telekommunikation zum Wohnen, Ermöglichen eines Dachausbaus durch Anpassung an aktuelle Baunutzungsverordnung. Flächengröße (WA): rd. 3.850 qm B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 1. Änderung (2005) Anpassungen durch Wegfall von Nordumgehung und im Bereich Schallschutz; bessere Ausnutzbarkeit der bereits ausgewiesenen Bauflächen B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 2. Änderung (2008) Rücknahme des alten Bahnhofs. Ausweisung eines Mischgebietes (mit Wohnanteil) Flächengröße: rd. 1.990 qm (WA), Mischgebiet 3.550 qm B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 3. v. Änderung (2006) Erhöhung Wohnanteil im Gebiet Der Bebauungsplan Nr. 21 stellte, als Umnutzung des ehem. Zuckerfabriksgeländes, eine "Innenentwicklung" innerhalb der Ortslage von Harsum dar. Lediglich im Bereich des nördlichen Mischgebietes ist ein Grundstück noch frei, das jedoch wg. der Immissionslage durch die Bahn nicht für das Wohnen geeignet ist. 7 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER - - Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung B-Plan Nr. 19 "Oynhausen", 3. Änderung Anpassung von Baugrenzen, Einrichtung eines Fußweges Flächengröße (WA): rd. 2.400 qm B-Plan Nr. 12 "Harsum-Ost", 6. Änderung Umwandlung einer Spielplatzfläche zu einer Wohnbaufläche. Flächengröße (WA): rd. 400 qm Ergebnis für Harsum: Die durch die aufgeführten Änderungen ermöglichte Wohnbauentwicklung im Innenbereich in Harsum ist bis jetzt vollständig umgesetzt worden; es sind (bis auf das letzte Änderungsverfahren mit lediglich rd. 400 qm) keine weiteren Reserven innerhalb der bestehenden Bebauungspläne vorhanden. Seit mehreren Jahren ist damit bereits ein erhöhter Druck auf den Wohnungsbestand im Sinne der vorrangigen Innenentwicklung ausgeübt worden. Im Flächennutzungsplan im Bereich Harsum bestehen keine Reserveflächen, die bauleitplanerisch umgesetzt werden könnten. Es besteht ein deutlicher Nachholbedarf. A.3.4.2 Borsum Nach den Festlegungen des RROP (2001) und auch dem Entwurf (2013) wird der Ortschaft Borsum als zweitgrößter Ort im Sinne der "dezentralen Konzentration" eine wohnbauliche Entwicklung, die über den Eigenbedarf hinausgeht, eingeräumt. Dies liegt begründet in der bestehenden sehr guten infrastrukturellen Ausstattung (Grundschule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten) und der Anbindung an das ÖPNV-Netz. In den letzten Jahren sind deshalb verschiedene, kleinere Bebauungspläne zur Umsetzung gebracht worden. Reserven innerhalb des Flächennutzungsplans: A.) Nordöstlicher Ortsrand zwischen Feldstraße und Verlängerung Berliner Straße: rd. 2 ha B.) Nordöstlicher Bereich zwischen Feldstraße, Martinstraße und ehem. Gärtnerei: rd. 0,9 ha, mit ehem. Gärtnereifläche (jetzt "Gemischte Baufläche") ca. 1,4 ha. C.) Südöstlicher Ortsrand entlang dem Südring: ca. 0,7 ha D.) Südlicher Ortsrand, südl. Hasenkamp: ca. 2-3 freie Baugrundstücke; wg. Nachbarschaft Spedition unattraktiv. Reserven lt. Flächennutzungsplan insgesamt: ca. 3,6 - 4 ha Bebauungspläne bzgl. Wohnen in den letzten 15 Jahren: - B-Plan Nr. 1 "Rielackern", 6. Änderung (2007) Aufhebung der zwingenden Dreigeschossigkeit, Ausweisung Zweigeschossigkeit Plangebiet: rd. 1.185 qm - B- Plan Nr. 2 "Im Dorfe Nord", 3. (2001), 4. (2003), 5. (2004), 6. Änd. (bislang nicht zu Ende geführt), mit jeweils kleinräumlichen Anpassungen, mit dem Ziel, die Ausnutzbarkeit zu verbessern (z. B. Anpassung Baugrenzen; Bauen in zweiter Reihe) - B-Plan Nr. 12 "Beukenfeld" (2001): Bessere Ausnutzung der inneren, tiefen Grundstücksflächen. - B- Plan Nr. 13 "Neisser Straße" (2007): Neuausweisung eines Baugebietes, ca. 2,5 ha groß, mit 28 Wohneinheiten. Bereits vollständig ausgebaut. - B- Plan Nr. 14 "Harsumer Straße" (2014) / mit FNP-Änderung: Vorbereitung der Erschließung von 4 Gartengrundstücken als Baugrundstücke (bis zu 6 WE). Größe: ca. 4.200 qm. Noch nicht umgesetzt. Reserven in Bebauungsplänen: ca. 4.200 qm 8 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Ergebnis für Borsum: Größere Baugebiete bestehen nicht mehr. Das zuletzt entwickelte Baugebiet stellt einen kleineren Bereich dar. Verschiedene Bebauungsplanänderungen hatten zum Ziel, bestehende Grundstücke einer Erschließung zuzuführen. Durch die Dorferneuerung in Borsum besteht die Möglichkeit der Förderung zur Instandsetzung bestehender Bausubstanz der Innenlage, was auch in Anspruch genommen wird. Für Borsum sind im FNP Reserven in einer Größenordnung von rd. 4 ha vorhanden. Eine weitere Entwicklung in Borsum ist vorzubereiten. Reserven in Borsum (FNP): 4 ha A.3.4.3 Klein Förste Der Flächennutzungsplan weist keine weiteren Wohnbaulandreserven auf. Die letzte Ausweisung eines Baugebietes erfolgte 1999 mit dem Bebauungsplan Nr. 6 "Westlich Steinfeld". Reserve in Klein Förste: keine A.3.4.4 Machtsum In Machtsum zeigt der FNP lediglich im westlichen Bereich der Lindenallee eine größere Baulücke im Siedlungszusammenhang, die als "Dorfgebietsfläche" ausgewiesen ist. Innerhalb des B-Planes Nr. 5 "Hogesfeld" (1982) sind im östlichen Bereich noch Ausbaureserven, im Rahmen einer Ausweisung als "Dorfgebiet" (MD*), in einer Größenordnung von ca. 5.300 qm (ohne landw. Gebäude im Bestand). Eine Durchmischung von i.d. R. 50 % ist erforderlich, so dass nicht eine ausschließliche Wohnbebauung erwartet werden kann, und damit hier von einer Wohnbaulandreserve von ca. 2.650 qm ausgegangen werden kann. Als letzter Bebauungsplan wurde der B- Plan Nr. 6 "Am Beeke" 2001 aufgestellt, der mittlerweile mit 4 Grundstücken ausgebaut ist und noch 1 freies Grundstück aufweist, mit ca. 600 qm. In 2005 wurde eine kleinräumliche Innenbereichsatzung aufgestellt, in deren Rahmen bereits ein Wohngebäude errichtet wurde. Die Größenordnung entspricht der zukünftigen Eigenentwicklung. Reserve in Machtsum: max. ca. 3.250 qm (Eigenentwicklung) A.3.4.5 Rautenberg Der Flächennutzungsplan zeigt in Rautenberg keine größeren Reserven, lediglich wenige Einzelgrundstück, die im Siedlungszusammenhang des Dorfgebietes sich befinden. In Rautenberg wurde 2003 der Bebauungsplan Nr. 3 "Wallweg" ausgewiesen, mit einer Größe von 2,6 ha (1,63 ha WA). Innerhalb dieses Bebauungsplanes ist lediglich noch ein Baugrundstück frei. Reserve in Rautenberg: ca. 600 qm (Eigenentwicklung) A.3.4.6 Adlum Für Adlum ist im Flächennutzungsplan, bis auf kleinere Flächen im Süden der Ortschaft ("Wohnbauflächen"), "Dorfgebiet" oder "Mischgebiet" ausgewiesen. Die Wohnbauflächen sind bereits in Anspruch genommen; innerhalb der übrigen Flächen befinden sich, vorbehaltlich der erforderlichen Durchmischung, kleinere Reserveflächen, die mit entsprechender Anpassung im FNP, ggf. für eine Wohnnutzung herangezogen werden könnten: im Westen der Ortslage (Bereich "Tappenkamp"), im Norden ("Mühlenkamp") oder in Verlängerung der St. Georg-Straße. Die deutliche Vorprägung durch bestehende Landwirtschaft ist hier relevant, so dass die Geeignetheit der Flächen für eine Wohnnut- 9 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung zung im Grundsatz zunächst zu prüfen wäre; eine direkte Verfügbarkeit ist derzeit nicht gegeben. Als letzter Bebauungsplan wurde 1999 der B-Plan Nr. 6 "Meerfeld-Ost" aufgestellt, der vollständig ausgebaut ist. Reserve in Adlum: keine A.3.4.7 Asel Die im Flächennutzungsplan dargestellten "Wohnbauflächen" sind in Anspruch genommen worden. Kleinere Reserveflächen könnten sich im Süden, Südwesten und im nördlichen Ortsgefüge befinden (jetzt: Gartenflächen), allerdings ist hier "gemischte Baufläche" bzw. "Dorfgebiet" ausgewiesen, so dass der FNP anzupassen wäre. Grundsätzlich ist Asel stark durch die Schallemissionen der westlich gelegenen Bahnstrecke, der östlich verlaufenden B 494 und insbesondere durch die Autobahn A 7 belastet. Gleichzeitig ist die Ortschaft durch die Nähe zum Autobahnanschluss sehr gut erreichbar. Reserve in Asel: keine A.3.4.8 Hönnersum In Hönnersum weist der FNP noch freie Wohnbauflächen nördlich der "Johann-Eggers-Straße" aus, in einer Größe von ca. 1,3 ha. Dies entspricht der Größenordnung einer zukünftigen Eigenentwicklung, so dass damit für Hönnersum ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Als letzter Bebauungsplan für das Wohnen wurde 2002 der Bebauungsplan Nr. 7 "Hönnersum West" aufgestellt, der mittlerweile bis auf eine Baulücke umgesetzt ist. Durch die Nähe zu Hildesheim besteht grundsätzlich ein erhöhter Siedlungsdruck durch Zuzug von außen. Reserve in Hönnersum: ca. 1,3 ha (Eigenentwicklung) A.3.4.9 Hüddessum Der Flächennutzungsplan im Bereich von Hüddessum zeigt keine noch freien Wohnbauflächen. Reserven können innerhalb des Siedlungszusammenhanges gefunden werden, jedoch liegen diese innerhalb der Dorfgebiete (z.B. östl."Am Stapel"), sodass der FNP erst angepasst werden müsste, oder innerhalb von Gärten und Grünflächen ( z.B. zwischen Adlumer Straße/ Messestr., oder südl. Matthiasstr.). Hier wäre zunächst zu klären, ob eine Nutzungsänderung überhaupt gewünscht ist. Weiterhin ist für kleinere Dörfer, wie Hüddessum, eine offenere, durchgrünte Struktur ortstypisch, und damit erhaltenswert. Reserve in Hüddessum: keine A.3.4.10 Zusammenfassung Flächenreserven Innerhalb der Gemeinde Harsum sind in den kleineren Ortschaften nur in Rautenberg und Machtsum Flächenreserven im Rahmen von Bebauungsplänen in einer Größenordnung von insgesamt 0,3 ha verfügbar. In Hönnersum bietet der FNP derzeit 1,3 ha Ausbaureserve. Die Reserven entsprechen der Größenordnung einer zukünftigen Eigenentwicklung der jeweiligen Ortschaften. Die große Ortschaft Borsum, der ebenfalls grundzentrale Aufgaben im RROP (2001 und Entwurf 2013) zugeordnet sind, verfügt über Reserven in Bebauungsplänen von ca. 0,42 ha und im Flächennutzungsplan von insgesamt ca. 3,6 - 4 ha (Verfügbarkeit ist zu klären). Am Grundzentrum Harsum stehen derzeit keine nennenswerten Reserven im Rahmen der bauleitplanerischen Sicherung zur Verfügung. - Insgesamt bestehen damit im FNP Flächenreserven von rd. 5,7 ha. 10 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung A.3.5 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Reserven im Innenbereich (Harsum), Baulücken- und Leerstandskataster Durch die Gemeinde Harsum wird derzeit ein Baulücken- und Leerstandskataster aufgebaut. Der aktuelle Gebäudeleerstand in der Ortschaft Harsum wurde unter Berücksichtigung der Einwohnermeldedaten untersucht. Es wurden Gebäude, die derzeit durch Abriss, Umbau oder Selbstbezug nicht zur Verfügung stehen, herausgefiltert. Im Ergebnis konnten durch die Gemeinde in der Ortschaft Harsum fünf Leerstände ermittelt werden. Die Eigentümer wurden bezüglich ihrer weiteren Planungsabsichten befragt. Des weiteren hat die Gemeinde eine Abfrage der Baulücken innerhalb von Harsum durchgeführt, in Bezug auf z.B. Gartenflächen, freie Baugrundstücke. Es wurden 47 potentielle Baulücken in der Ortslage festgestellt, die Eigentümer wurden zu ihrer Verkaufsbereitschaft befragt. Es ist ermittelt worden, dass eine Verkaufsbereitschaft durchweg nicht gegeben ist. Obwohl diese Flächen im Rahmen einer Nachverdichtung Siedlungspotenziale in der Ortslage darstellen, können sie nicht dazu beitragen, die Nachfrage zu befriedigen. Darüber hinaus wurde die Altersstruktur der Einzelhaushalte in der Ortschaft Harsum untersucht, um abzuschätzen, ob in in einem näheren Zeitraum ein Überhang an möglicherweise zur Verfügung stehenden Wohnungen zu erwarten ist. Für die Ortschaft Harsum wurden derzeit ca. 15 Einzelhaushalte mit Personen über 85 Jahren festgestellt. Für die Altersgruppe zwischen 70-84 Jahre sind ca. 53 Einzelhaushalte feststellbar. Diese Altersgruppen stellen insgesamt ca. 2,5 % der Haushalte der Ortschaft Harsum dar, die Größenordnung ist damit als gering einzustufen. Die daraus ergebenden Wechsel werden voraussichtlich nicht zu einem Überhang führen, sondern im üblichen Wohnungsangebot aufgehen. Davon unabhängig ist für diesen Wohnraum weder zum jetzigen Zeitpunkt, noch zukünftig eine verbindliche Verfügbarkeit gegeben, so dass lediglich eine Tendenz in die prognostischen Betrachtungen aufgenommen werden kann. A.3.6 Prognose des Flächenbedarfs Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der Gemeinde und insbesondere am Grundzentrum Harsum eine deutliche Nachfrage an Wohnraum für junge Familien besteht, der nur ein sehr eingeschränktes Angebot gegenübersteht. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung sind am Ort Harsum weitgehend ausgeschöpft bzw. es ist keine Verfügbarkeit gegeben. Die kommunale Planung kann über das Leerstandskataster diese Prozesse begleiten, aber nur in eingeschränkten Umfang steuern, weil privatrechtliche Belange berührt werden. Es kann davon augegangen werden, dass selbst bei ausschließlicher Innenentwicklung weitere Abwanderung stattfindet, weil nicht die gewünschte Wohnform am Ort umgesetzt werden kann. Dies konnte in den letzten Jahren in Harsum bereits beobachtet werden. Nach Umfrage des Gemeindeentwicklungskonzeptes und durch Nachfrage bei den Bauinteressenten (rd. 100 Bewerbungen) konnte festgestellt werden, dass vornehmlich Einfamilienhäuser, aber auch Geschosswohnungen nachgefragt werden. Des weiteren sollen weitere Wohnformen für den wachsenden Anteil der älteren Generation ("Seniorenwohnen") bereitgestellt werden, um dieser Bevölkerungsgruppe Möglichkeiten zu eröffnen, am Ort bzw. in der Gemeinde zu bleiben. Gleichzeitig stellt Harsum als Grundzentrum die notwendige Versorgungsstruktur hierfür in fußläufiger Nähe bereit, so dass auch die erforderliche Eignung besteht, diese Einrichtungen am Ort zu etablieren und betreiben zu können. Der in der Umfrage deutlich gewordene Nachfragedruck nach Wohneigentum wird u.a. durch das zur Zeit historisch niedrige Zinsniveau für Hypotheken und Darlehen unterstützt. Da ungewiss ist, wie lange diese Möglichkeiten weiterhin bestehen, wird eine möglichst zügige Umsetzung des Bauwun- 11 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung sches verfolgt, u.U. mit der Entscheidung, die Gemeinde zu verlassen, weil derzeit kein entsprechendes Angebot in der eigenen Gemeinde vorhanden ist. Die Gemeinde muss also mit Abwanderung rechnen, wenn sie der Baulandnachfrage nicht nachkommt. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb, entsprechende Wohnbauflächen in Harsum auszuweisen, um weitere Abwanderungsprozesse zu vermeiden und auf den demografischen Wandel rechtzeitig zu reagieren. Die Gemeinde setzt sich zum Ziel, den Bevölkerungsrückgang am Ort Harsum entgegenzuwirken. Das Wohnungsangebot soll ein Ausbauprogramm für die nächsten 10 Jahren umfassen. Es werden rd. 70 Einfamilienhäuser mit einer Belegungsdichte von durchschnittlich 3 Personen in Ansatz gebracht (= 210 EW). Darüber hinaus werden 50 WE mit einer Belegungsdichte von 1,5 Personen im Geschosswohnungsbau in Ansatz gebracht (= 75 EW). Dies entspräche der Unterbringung von ca. 285 EW. Es ist damit zu rechnen, dass rd. die Hälfte aus der Ortschaft selbst stammen, sodass eine Umverteilung stattfindet. Die Gemeinde geht davon aus, dass die freiwerdenden Wohnungen nicht zu einem längerfristigen Leerstand führen, sondern im Gegenteil zu einer größeren Angebotsvielfalt, und damit zu einer höheren Attraktivität des Harsumer Wohnungsmarktes. Für die geplanten Einfamilienhäuser wird eine Bruttogrundstücksgröße (Baugrundstück, Erschließung- und Grünflächenanteil) von ca. 750 qm angesetzt, bei 70 WE; dies entspricht 5,25 ha. Für den geplanten Geschosswohnungsbau wird eine Bruttogrundstücksgröße von ca. 300 qm angesetzt, bei 40 WE; dies entspricht 1,2 ha. Darüber hinaus sind Flächen für die Ortsrandeingrünung und das Regenrückhaltebecken vorzusehen, die mit rd. 8.000 qm angesetzt werden. Daraus resultiert ein Flächeninanspruchnahme von rd. 7,2 ha. Nach Abzug der Flächenreserven im FNP von rd. 5,7 ha vom Siedlungsflächenbedarf von rd. 17,1 ha (s. Kap. A.3.3), ergibt sich ein Siedlungsflächenbedarf von 11,4 ha. Die geplante Flächeninanspruchnahme von rd. 7,2 ha ordnet sich in diesen Entwicklungsrahmen ein. Es verbleiben rd. 4,2 ha, die zukünftig an anderer Stelle im Gemeindegebiet, oder soweit verfügbar, in der Innenlage bereitgestellt werden können. In der Planung soll ein längerfristiger, bedarfsgerechter Ausbau in Bauabschnitten berücksichtigt werden können (s. parallel geführter B-Plan Nr. 25 "Ährenkamp"). A.4 Standortdiskussion Seitens der Gemeinde wurden verschiedene Standorte für eine Siedlungserweiterung in der Ortschaft Harsum untersucht. A.4.1 Standort A: Bereich "Morgenstern" (östliche Ortslage) Der Bereich befindet sich südlich der Straße "Morgenstern", in kurzer Entfernung zum ÖPNV- Haltepunkt Harsum. Das Gebiet wird westlich begrenzt durch die Bahnstrecke, östlich durch die B 494 (Verbindung Hildesheim-Hohenhameln). Südlich befinden sich Kleingärten. Im Anschlussbereich an die B 494 befindet sich ein kleiner Discounter. Eine Erweiterung würde an die bestehende Ortsstruktur jenseits der Straße "Morgenstern" (B-Pläne "Harsum-Ost", "Oyenhausen") anschließen. Der Bereich ist sehr verkehrsgünstig gelegen, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Harsum und Anschluss an das überregionale Straßennetz, und wäre damit 12 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER insbesondere für Pendler attraktiv. Diese Lage bedeutet jedoch auch eine hohe Belastung mit Schallemissionen von zwei Seiten (Bahn und Straße). Eine Versorgung des Gebietes wäre durch den Discounter gegeben. Um die zentralen Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie die Schulen aufsuchen zu können, ist die Bahnlinie (unter Berücksichtigung der Schrankenschließzeiten) jeweils zu queren, wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit erschwert ist. Die Möglichkeiten einer Straßenerschließung vom "Morgenstern" aus in ein neues Baugebiet hinein stellt sich derzeit wegen der bestehenden, engen Randbebauung auf der Südseite und nur sehr schmaler Stichwege als eingeschränkt dar. Ebenso ist die Entwässerung (Oberflächenwasser) wegen der bestehenden Kanäle und der örtlichen Gefällesituation nicht ohne erhöhten Aufwand bereitzustellen. Kläranlage D Autobahn C A7 A B 494 Eisenbahnstrecke B Abb. : Ausschnitt aus dem FNP der Gemeinde Harsum, mit Standortalternativen A.4.2 Standort B: Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße" (südliche Ortslage) Der Bereich befindet sich im Übergangsbereich zur Ortschaft Asel. Eine Erschließung aus den bestehenden Wohngebieten heraus ist nicht möglich, es müsste ein Anschluss über die K 201 erfolgen. Der Bereich ist erheblich durch Verkehrslärm vorbelastet, durch die unmittelbare Lage an der Bahn- 13 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung strecke, die Nähe zur Autobahn A 7 und zu den Straßen B 494 und K 201. Dadurch bestehen sehr ungünstige Lagebedingungen für das Wohnen. Weiterhin sollen Harsum und Asel räumlich als einzelne Dörfer weiterhin ablesbar sein, ein "Zusammenwachsen" der Ortschaften ist nicht beabsichtigt. A.4.3 Standort C: Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld II" (westliche Ortslage) Der Bereich befindet sich westlich des Neubaugebietes "Westerfeld II" und östlich des Stichkanals Hildesheim und den anliegenden Waldgebieten. Das Baugebiet weist Straßenanschlüsse auf, ebenso könnte eine Erschließung über die "Förster Straße" erfolgen. Dieser Bereich bietet vielfältige Möglichkeiten für eine wohnortnahe Erholung. Allerdings ist der Bereich durch Schallemissionen vorbelastet. Bereits für den Bebauungsplan Nr. 18 "Westerfeld" waren unter Berücksichtigung der Verkehrsemissionen der Landesstraße 467, die als Verbindung zur B 6 relativ stark frequentiert wird, aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) durchzuführen. Durch die Nähe zur Autobahn (A 7) mit einem Abstand von lediglich ca. 800 - 1.000 m ist eine relativ hohe und ständige Belastung durch Verkehrsemissionen zu erwarten. Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 "Westerfeld II", der südlich anschließt, wurde gutachterlich festgestellt, dass die Schallgrenzwerte für die Nacht überschritten werden, und passiver Schallschutz am Gebäude erforderlich ist. Eine Fortsetzung der Baugebiete würde noch näher an die Autobahn heranrücken. Ungünstig ist, dass die Emissionen auf die Westseite der zukünftigen Freibereiche einwirken würden. Darüber hinaus würde eine weitere Verlagerung des Siedlungsschwerpunktes der Ortschaft Harsum nach Westen erfolgen. A.4.4 Standort D: Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg" (nördliche Ortslage) Der Bereich schließt unmittelbar an bestehende Straßenanschlüsse an. Neben "Milchberg", "Kampstraße" und "Koppelweg" von Süden, führt die Straße "Zur Zuckerfabrik" von Osten an das Gebiet heran. Das Gebiet ist dadurch relativ leicht erreichbar, bestehende Strukturen werden aufgenommen bzw. können durch eine Siedlungserweiterung komplettiert werden, zumal im Bebauungsplan Nr. 21 "Am alten Bahnhof" die erschließungsmäßige Anbindung dieses Gebietes bereits vorgesehen war. Östlich benachbart in ca. 200 m Entfernung verläuft die Bahnstrecke, so dass Schallemissionen durch die Bahn (insbesondere in der Nachtzeit durch Güterverkehr) zu erwarten sind. Ca. 700 m nördlich des betrachteten Gebietes zweigt ein weiterer Schienenweg (derzeit stillgelegt) von der Hauptstrecke in Richtung Westen nach Giesen ab. Die Reaktivierung dieser Strecke wird für den Güterverkehr im Rahmen der Wiederaufnahme des Kali-Abbaus am Schacht in Giesen durch die Betreibergesellschaft Kali + Salz derzeit vorbereitet (Planfeststellung). Jedoch sind nur wenige und sehr langsame (d.h. emissionsarme) Fahrten ausschließlich während der Tageszeit zu erwarten. Die Biotopflächen der ehem. Teiche der Zuckerfabrik, zwischen Bahnlinie und Gebiet gelegen, bilden bereits einen deutlichen Abstandspuffer. Nordwestlich des Gebietes befindet sich die Kläranlage der Gemeinde Harsum, in ca. 250 m Entfernung. Die Hauptwindrichtung führt jedoch von der Ortslage weg; geruchsemissionsrelevante Bereiche befinden sich abgewandt im Norden der Kläranlage. Bislang wurden seitens der örtlichen Bevölkerung keine Beeinträchtigungen wahrgenommen. Geruchsemissionen können, falls erforderlich, z.B. durch Einhaltung von Abständen oder technische Maßnahmen an der Kläranlage berücksichtigt werden. 14 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Der nördlich anschließende Landschaftsraum (mit Unsinnbach) und die renaturierten ehem. Teiche der Zuckerfabrik mit zugeordneten Freiflächen zwischen “Nordfeld” und “Koppelweg” stellen eine für die Naherholung attraktive Umgebung dar. Die Erreichbarkeit von örtlichen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen, sowie der Schulen /Kindergärten ist durch die Nähe zum historisch gewachsenen Ortskern gegeben. Im Rahmen der Bürgerbefragung des "Gemeindeentwicklungskonzeptes" (2014) wurde seitens der Harsumer Bevölkerung eine Wohnbauentwicklung im Norden der Ortschaft der Vorzug gegeben. A.4.5 Ergebnis der Standortabwägung Im Vergleich der Standorte untereinander wird dem Standort im Norden der Vorrang eingeräumt, weil er, entsprechend einer "organischen" Siedlungsentwicklung, sich aus dem bestehenden Erschließungssystem entwickeln lässt und eine unmittelbare Verbindung mit der Kernortschaft ermöglicht. Damit ist auch eine bessere fußläufige Erreichbarkeit gegeben. Die bestehende Ortslage wird nach Norden abgerundet und die bestehende Lücke geschlossen. Des weiteren ist zwar auch hier, wie überall in Harsum, eine Beeinträchtigung durch Schallemissionen insbesondere der Bahn gegeben, jedoch sind hiervon die besonders empfindlichen Südwestlagen in deutlich geringerem Maße als an den anderen Standorten betroffen. Mögliche Geruchsemissionen der Kläranlage sind ggf. zu untersuchen und Regelungen zu treffen. Dem Standort wurde seitens des Gemeindeentwicklungskonzeptes ein positives Votum erteilt. A.5 Versorgung A.5.1 Einkaufsmöglichkeiten Über die bestehenden Einkaufsmöglichkeiten ist eine Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs in Harsum in vielfältiger Weise möglich. Als großflächige Einzelhandelseinrichtung befindet sich ein Einkaufszentrum an der Carl-Zeiss-Str., mit einem Vollsortimenter-Lebensmittelmarkt, sowie einem Drogerie- und Bekleidungsmarkt. In östlicher Randlage zur B 494 am "Morgenstern" liegt ein Discounter. In zentraler Lage befindet sich ein weiterer Discounter an der Straße "Mahnhof", der auch ohne Querung der Bahnstrecke aus dem westlichen Ortsteil von Harsum erreicht werden kann. Die "Kaiserstraße" bildet traditionell die örtliche Einkaufsstraße, wo sich in lockerer Folge unterschiedliche Geschäfte des z.T. inhabergeführten Einzelhandels, Banken, Apotheken, Bäckerei und Gaststätte bzw. Imbiss befinden. Weitere Dienstleistungsgeschäfte,handwerkliche Geschäfte (z.B. Schlachterei) und andere Geschäfte befinden sich verteilt in der gewachsenen, zentralen Dorflage von Harsum, westlich der "Kaiserstraße". Diese Geschäfte sind vom Plangebiet aus grundsätzlich gut zu Fuß und per Rad zu erreichen. A.5.2 Schule; Kindergarten In der Ortschaft Harsum befinden sich mehrere Kindergärten: - Kindergarten Regenbogen, Osterfeldstr. 6 - Kath. Kindergarten St. Vincenz, Kirchplatz 6 - Kindergarten Pusteblume e.V., Hoher Weg 20 Die Grundschule Harsum, in zentraler Lage am "Mahnhof", stellt eine Verlässliche Grundschule (VGS) mit Betreuungsangebot bis 13.00 Uhr dar. 15 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Darüber hinaus gibt es in Harsum weitergehende Angebote, wie Tagespflege und Schulkindbetreuung, so dass auch bei Berufstätigkeit der Eltern eine Betreuung am Ort bis ca. 16.00 Uhr gesichert ist. In Harsum, direkt am Wohnort, kann als weiterführende Schule die Molitoris-Schule am Haseder Weg besucht werden. Die Molitoris-Schule ist eine "Oberschule mit Gymnasialzweig", in der die drei Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule integriert sind. Der Einzugsbereich umfasst die Gemeinden Harsum und Algermissen. - Die bestehenden Kindergärten und Schulen in Harsum haben ausreichend Kapazitäten, um die zukünftig im Plangebiet zu erwartetenden Kinder aufzunehmen. A.5.3 Ärztliche Versorgung In Harsum sind drei Allgemeinmediziner sowie zwei Zahnärzte ansässig. Die Versorgung mit Medikamenten ist durch zwei Apotheken an der "Kaiserstraße" gesichert. Darüber hinaus gibt es mehrere Angebote für Physiotherapie am Ort. In Harsum ist ebenfalls ein Tierarzt ansässig. A.5.4 Alten- und Pflegeheime In Harsum befinden sich an der "Kaiserstraße" zwei Alten- und Pflegeheime, sowie ein Seniorenzentrum und eine Wohnanlage der Lebenshilfe am "Koppelweg". A.5.5 Handwerk / Gewerbe / Landwirtschaft Harsum verfügt über ein größeres Industrie-/ Gewerbegebiet im Norden der Ortslage ("Nordfeld"), mit verschiedenen Betrieben und Produktionsstätten, z.T. mit überregionaler Bedeutung. Harsum stellt deshalb auch einen wichtigen Standort für Arbeitsplätze dar. Innerhalb der Ortslage sind weitere, kleinere (Handwerks-) Betriebe verteilt. Ebenso sind auch weiterhin landwirtschaftliche Betriebe in Harsum ansässig, die das Ortsbild und die Abläufe im Ort prägen. A.6 ÖPNV Harsum verfügt über einen eigenen Haltepunkt der Bahn, der sich in ca. 750 m Entfernung vom Plangebiet befindet. Über das Schienennetz der Bahn können Hannover und Hildesheim direkt erreicht werden, mit stündlicher Verbindung. Darüber hinaus verkehren Busse innerhalb des Gemeindegebietes, mit Anschluss an den ZOB in Hildesheim. Harsum ist damit sehr gut in das ÖPNV-Netz eingebunden. A.7 Immissionen Für den Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp", der parallel zur 33. Änderung geführt wird, wird derzeit ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet, erste Ergebnisse liegen vor. Es wurde festgestellt, dass das Plangebiet durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Insbesondere durch den seitens der Deutschen Bahn zukünftig geplanten Güterverkehr in der Nacht sind Schallimmissionen zu erwarten. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Errichtung eines Lärmschutzwalles von mind. 3,50 m Höhe 16 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER westlich der Bahnstrecke), sowie durch passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau schalldämpfender Lüftungseinrichtungen; Grundrißgestaltung) kann ein ausreichender Schallschutz für das Plangebiet erreicht werden kann. In der Umgebung des Plangebietes befinden sich weitere Geräuschquellen, die voraussichtlich innerhalb des Plangebietes wahrgenommen werden, deren Geräusche jedoch keine relevanten Auswirkungen erwarten lassen. Bei Wind von Westen werden Verkehrsgeräusche von der Autobahn A 7 zu hören sein. Aus dem Betrieb der Kläranlage im Nordwesten und aus dem Industriegebiet im Norden von Harsum können Geräusche ausgehen. Nördlich der Kläranlage befinden sich Lagerhallen für landwirtschaftliche Produkte (Kartoffellager). Durch den saisonalen An- und Abtransport können hier ebenfalls Geräusche (Bereich "Berliner Ring") entstehen. A.8 Belange von Natur und Landschaft Die Belange von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht dargestellt. Durch den Eingriff werden Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die insbesondere das Landschaftsbild und die Inanspruchnahme des Bodens betreffen. Faunistische Belange (Feldhamster, Brut- und Gastvögel) werden gutachterlich untersucht und auf der Bebauungsplanebene abschließend beurteilt. Der erforderliche Ausgleich wird vor Ort bzw. auf externen Flächen bereitgestellt. A.9 Planung / Darstellungen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Es ist die Ausweisung von "Wohnbauflächen" geplant. Das Erschließungssystem kann in Anschluss an die bestehenden Straßen entwickelt werden. Es sollte auf der Ebene der verbindlichen Bebauungsplanung ein Ausbau in Abschnitten ermöglicht werden. Der nördliche Rand wird durch eine Ortsrandeingrünung, als "Grünfläche" mit Zweckbestimmung "Ortsrandgrün" eingefasst, um eine Einbindung des Plangebietes in den Landschaftsraum zu erreichen. Im Nordwesten wird ein Regenrückhaltebecken in Verbindung zum Unsinnbach vorgesehen. Zum Unsinnbach wird eine Grünfläche, als Pufferbereich zum Gewässer, dargestellt. Diese Flächen werden außerdem für den Ausgleich bereitgestellt. A.10 Städtebauliche Werte Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 7,2 ha mit: - Wohnbauflächen - Grünfläche mit Zweckbestimmung Ortsrand/RRB rd. 5,7 ha rd. 1,5 ha 17 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Teil B Umweltbericht B.1 Umweltbericht - Einleitung Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EuroparechtsanpassungsgesetzBau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) um. Nach § 2 (4) Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung für die Umweltbelange einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu erarbeiten, auf die eine Durchführung des Bauleitplans voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Die Daten, hierzu zählen auch die Eingriffsregelung und Bodenschutz-Belange, werden ermittelt, im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Nach § 2a BauGB ist der Umweltbericht nach der Anlage zu diesem Gesetz auszuarbeiten und in der Begründung zum Bauleitplan darzustellen. B.1.1 Inhalt und Ziele des Planes B.1.1.1 Angaben zum Standort Die Ortschaft Harsum liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit "Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde" in der Untereinheit "Hildesheimer Lössbörde". Die Börde, ein wenige Kilometer breiter Übergangsraum zwischen dem Norddeutschen Tiefland und den südlich angrenzenden Höhenzügen des Niedersächsischen Berglandes, ist gekennzeichnet durch ein flachwelliges bis leicht hügeliges Relief. Auf einer fast geschlossenen Lössdecke haben sich sehr fruchtbare Böden entwickelt, diese Gegebenheit hat zu einer intensiven ackerbaulichen Nutzung geführt. So ist der Charakter dieses Landschaftsraums geprägt durch offene, weite Ackerflächen, lediglich durch kleinflächige, lineare oder punktuelle Vegetationsstrukturen gegliedert. Der Waldanteil ist sehr gering. Durch den westlichen Teil der Ortschaft fließt der Unsinnbach in Richtung Norden. Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) wäre im Raum um Harsum ein Waldmeister-Buchenwald basenreicher, mittlerer Standorte mit Übergängen zum Flattergrasbuchenwald. Entlang des Unsinnbaches entwickelte sich im schmalen Niederungsbereich ein Traubenkirschen-ErlenEschenwald. Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Harsum im Übergangsbereich zur freien Feldflur, der historischen Ortskern liegt südlich. Das Gebiet selbst ist ackerbaulich genutzt, westlich, östlich und südlich grenzt die bebaute Ortslage an. B.1.1.2 Art des Vorhabens und Festsetzungen Die Gemeinde beabsichtigt, in Harsum am nördlichen Ortsrand ein Baugebiet für Wohnnutzung auszuweisen. Die Siedlungserweiterung liegt beiderseits des "Milchberges", einer Straße, die aus dem Ort kommend in die hier anschließende Feldflur führt. Längs der Westgrenze fließt der Unsinnbach in einem Einschnitt in nördliche Richtung, begleitet von einigen Laubbäumen. Vorgesehen ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie von Geschosswohnungsbau, den Gebäuden sind jeweils private Grünflächen zugeordnet. Die Erschließung der Häuser bzw. Grundstücke erfolgt 18 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER über eine Ringstraße, die über die Straßen "An der Zuckerfabrik" und "Milchberg" an die örtlichen Hauptstraßen angebunden ist. Neben den privaten sind öffentliche Grünflächen in Form von einer Grünverbindung in Verlängerung der "Kampstraße" und zwei Spielplätzen geplant. Zwischen der Bebauung und dem Unsinnbach soll ein unbebauter Grünraum entstehen, der im Norden die notwendige Regenrückhaltung aufnimmt. Mit dem anstehenden Bauleitplanverfahren bereitet die Gemeinde die Siedlungserweiterung vor. B.1.1.3 Alternative Standorte Vor der Entscheidung für eine Siedlungserweiterung im Nordosten der Ortschaft prüfte die Gemeinde neben dem gewählten Standort drei weitere Alternativen. Die folgende Auflistung stellt die vier einzelnen Flächen anhand der Schutzgüter kurz vor und nennt die möglichen Auswirkungen bei Umsetzung der Planung. Bereich "Morgenstern" Lage am südöstlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen und Kleingärten / Grabeland; Schutzgut Mensch Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der angrenzend verlaufende Verkehrstrassen (Bahnlinie im Westen und Bundesstraße B494 im Osten); Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern; Schutzgut Arten und Biotope Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahn und innerhalb der Kleingärten; Äcker bieten potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster, Kleingärten ungeeignet; stark eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch geringe Abstände zu vertikalen Strukturen; Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, eventuell Verlust einiger Gehölze, Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume; Schutzgut Boden Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse; Pseudogley-Schwarzerde mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe; Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen; Schutzgut Wasser Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige Deckschicht; Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher geringe Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner Bedeutung; Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte Grundwasserneubildung; Schutzgut Klima und Luft Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; im Süden Kleingärten mit den ausgleichend wirkenden Klimaelementen der Grünanlagen; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich; Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen; 19 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bestand: Lage am Ortsrand, dreiseitig eingefasst von Siedlungsflächen bzw. Kleingärten, nach Osten Übergang offenen, landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum; ungegliederte, ebene Ackerfläche, Gehölze stehen in den Gärten der angrenzenden Ortslage, in den Kleingärten sowie entlang der Bahnanlage und der B494; insgesamt von geringer Bedeutung; Erschließung über einen Weg, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt vorhanden, Ausblicke nach Osten; Planung: eine Siedlungserweiterung wirkt mittelbar in den östlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein; Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt; Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld II" Lage am westlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen; Schutzgut Mensch Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der westlich liegenden Bundesautobahn BAB7 und der nördlich angrenzenden Landesstraße L467; Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern; Schutzgut Arten und Biotope Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahn und innerhalb der Kleingärten; mit Ausnahme eines Randstreifen entlang eines ehemaligen Fließgewässers am Ostrand bieten die Äcker potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster; eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch teils geringe Abstände zu vertikalen Strukturen, ausgedehnte Wälder im Norden, Westen und Süden; Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume, ev. Störung der benachbart liegenden naturnahen Waldflächen (LSG Harsumer Holz); Schutzgut Boden Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse bzw. Geschiebelehmen der Saalekaltzeit, am östlichen Rand linear holozäner Lösslehm; PseudogleySchwarzerde mit Übergängen zu Parabraunerden im Westen, äußerst hohes ackerbauliches Ertragspotenzial, längs des östlichen Randes ein Gley mit mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen; Schutzgut Wasser Bestand: Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige, im Westen geringdurchlässige Deckschicht; Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden; insgesamt von allgemeiner Bedeutung; Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte Grundwasserneubildung; Schutzgut Klima und Luft Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich; Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen; 20 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bestand: Lage am Ortsrand, westlich und südlich liegen Waldbestände, nach Norden grenzt offener, landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum an; ungegliederte, ebene Ackerfläche, Gehölze stehen in den Gärten der angrenzenden Ortslage sowie entlang des vorgelagerten Weges, Straßenbäume längs der L467; insgesamt von geringer Bedeutung; Wege nur randlich vorhanden, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer halboffenen Agrarlandschaft mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt vorhanden, Ausblicke nach Osten; Planung: eine Siedlungserweiterung wirkt mittelbar in den östlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein; Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt; Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße" Lage am südlichen Ortsrand im Übergang zur Ortschaft Asel, landwirtschaftliche Nutzflächen; Schutzgut Mensch Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der angrenzend verlaufende Verkehrstrassen (Bahnlinie und K201 im Westen), BAB7 liegt im Südwesten in einer Entfernung von ca. einem Kilometer; Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern; Schutzgut Arten und Biotope Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahntrasse und des Unsinnbaches; mit Ausnahme eines Randstreifen entlang des Unsinnbaches am Südwestrand bieten die Äcker potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster; eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch teils geringe Abstände zu vertikalen Strukturen (Siedlungsflächen und dichte Gehölzbestände); Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume; Schutzgut Boden Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse bzw. Tonstein der Unterkreide, am westlichen Rand linear holozäner Lösslehm; Pseudogley-Schwarzerde mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial, längs des westlichen Randes teils ein Gley mit mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen; Schutzgut Wasser Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten steigen von 0 - 50 mm/a im Osten bis zu 101 - 150 mm/a im Westen; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; im Westen hochdurchlässige Deckschicht, im Osten stark variabel; Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; am nördlichen Rand liegt ein Entwässerungsgraben, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner Bedeutung; Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte Grundwasserneubildung; Schutzgut Klima und Luft Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich; Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen; 21 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bestand: Lage am Ortsrand zwischen den Ortschaften Harsum und Asel, westlich und östlich grenzen offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsräume an; ungegliederte Ackerfläche, schwach reliefiert; Gehölze wachsen am Rand in den Gärten der angrenzenden Ortslage, entlang des Unsinnbaches und längs der Verkehrswege (K201, Eisenbahntrasse); insgesamt von geringer Bedeutung; keine Wegeerschließung, Fuß- und Radweg entlang der ortsverbindenden K201 bietet sehr eingeschränkte Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung; Planung: eine Siedlungserweiterung überformt das Landschaftsbildes und wirkt in den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein; Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt; Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg" Lage am nördlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen; Schutzgut Mensch Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der im Westen verlaufenden Bahnlinie; Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern; Schutzgut Arten und Biotope Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände am Unsinnbaches; mit Ausnahme eines Randstreifen entlang des Unsinnbaches am Westrand bieten die Äcker potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster; leicht eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch angrenzende Siedlungsflächen und westlich vorhandene Baumreihe, im Norden Anschluss an weitläufige Ackerfluren; Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Lebensräume für Feldhamster und Feldlerche; Schutzgut Boden Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehme mit sandigen Beimengungen, unterlagert von kiesig-sandige Bildungen der Mittelterrasse, teils zwischengelagerte Geschiebelehme der Saale-Kaltzeit, am westlichen Rand linear holozäne Schwemmlössablagerungen; hauptsächlich Pseudogley-Schwarzerde mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial, längs des westlichen Randes teils ein Gley mit mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe; Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen; Schutzgut Wasser Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige Deckschicht; das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist überwiegend hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner Bedeutung; Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte Grundwasserneubildung; Schutzgut Klima und Luft Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich; Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen; 22 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Bestand: Lage am nördlichen Ortsrand im Übergangsbereich zum angrenzenden offenen, landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum; ungegliederte Ackerfläche, schwach reliefiert; Gehölze stehen lediglich in den Gärten der angrenzenden Ortslage und entlang des Unsinnbaches; insgesamt von geringer Bedeutung; Erschließung über einen Weg, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt vorhanden, weite Ausblicke in das angrenzenden Umland; Planung: eine Siedlungserweiterung überformt das Landschaftsbildes und wirkt in den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein; Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt. Die Kurzprüfung ergab, dass eine Umsetzung der Siedlungserweiterung alle Flächen in ähnlicher Weise beeinträchtigte. Lediglich graduelle Unterschiede in der Erheblichkeit der Beeinträchtigung einzelner Schutzgüter rechtfertigen keine eindeutige Bevorzugung einer Erweiterungsalternative. Für den letzlich ausgewählten Standort sprechen vor allem städtebauliche Gründe, nachzulesen im Teil A dieser Begründung. B.1.1.4 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 7,2 ha mit: - Wohnbauflächen rd. 5,7 ha - Grünfläche mit Zweckbestimmung Ortsrand/RRB rd. 1,5 ha B.1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen B.1.2.1 Fachgesetze Für das anstehende Planverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB (i.d.F. vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 20.11.2014) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG (i.d.F. vom 29.07.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert am 07.08.2013) maßgeblich. B.1.2.2 Fachplanungen Das Regionale Raumordnungsprogramm (2001) für den Landkreis Hildesheim weist der Ortschaft Harsum verschiedene Funktionen zu: - - Harsum ist ein Grundzentrum mit der Schwerpunktaufgabe "Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten"; die nord-südlich verlaufende Bundesstraße B494 als Hauptverkehrsstraße mit überregionaler Bedeutung tangiert Harsum östlich; zwei Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung führen nach Westen (L467) bzw. Osten (K204); die Haupteisenbahnstrecke Lehrte-Nordstemmen schneidet Harsum in nord-südlicher Richtung, die hier verkehrende S-Bahn verbindet Harsum mit Hildesheim; 23 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER - Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung nördlich der Ortschaft ist der erweiterte Niederungsbereich des Unsinnbaches als Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes gekennzeichnet. Der Landschaftsrahmenplan (1993) für den Landkreis Hildesheim trifft für den hier betroffenen Planungsraum in Harsum keine planungsrelevanten Aussagen. Das Leitbild für die Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde spricht ganz allgemein von der Bewahrung der Siedlungsstruktur der alten Haufendörfer und der charakteristischen offenen Landschaftsstruktur. Auch wird der notwendige Schutz der Bäume entlang der Straßen angesprochen. Der Landschaftsrahmenplan weist den Unsinnbach mit seiner Niederung nördlich von Harsum als Entwicklungsschwerpunktraum aus. Der Landschaftsplan (2006) für das Gebiet der Gemeinde Harsum möchte den Unsinnbach mit den Randbereichen in ein kommunales Biotopverbundsystem einbeziehen, er weist auf die Möglichkeit der extensiven Unterhaltung des Gewässers hin. Entlang des Koppelweges am östlichen Rand des Planungsgebietes soll die Ortsrandgestaltung verbessert werden. Sonst macht das Planwerk keine weiteren Aussagen, die über das im Landschaftsrahmenplan Beschriebene hinausgehen. B.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen B.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes der Umweltmerkmale Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend werden die mit der Durchführung der Planung verbundenen Veränderungen des Umweltzustandes dokumentiert und bewertet. Die aus dem Vollzug der Planung entstehenden erheblichen Umweltauswirkungen werden herausgestellt, um daraus anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich abzuleiten. B.2.1.1 Schutzgut Mensch Das Schutzgut Mensch umfasst Aspekte der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen. Im Zusammenhang mit der Planung sind Auswirkungen auf das Wohn- und Lebensumfeld von Bedeutung. Mögliche negative Beeinträchtigungen für den Menschen in Bezug auf eine Einschränkung von Erholungsfunktionen behandelt das Kapitel zum Landschaftsbild. Das Planungsgebiet und die umliegende Wohnbebauung sind durch Lärmemissionen, ausgehend vom Schienenverkehr auf den östlich liegenden Bahngleisen, vorbelastet. Eine gutachterliche Kurzstellungnahme untersucht die Auswirkungen auf das geplante Wohngebiet (TÜV NORD Umweltschutz, Aug. 2015). Basierend auf den ermittelten Verkehrsmengen der tags und nachts fahrenden Züge ergaben sich insbesondere im Nachtzeitraum deutliche Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiete. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen werden im Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz für schutzbedürftige Räume wie Schlaf- und Kinderzimmer festgesetzt. Daneben ist der Bau einer mindestens 3,50 m hohen Lärmschutzanlage entlang der Schienen zu errichten. 24 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Nördlich des Geltungsbereiches liegt am Unsinnbach in ca. 200 m Entfernung die Kläranlage von Harsum. Der Wind weht hauptsächlich aus westlichen und südwestlichen Richtungen und damit nicht in Richtung des zukünftigen Baugebietes. Bislang wurden seitens der örtlichen Bevölkerung keine Beeinträchtigungen wahrgenommen. Die geplanten Bauflächen bedingen zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr. Betroffen sind vor allem die Erschließungstraßen "An der Zuckerfabrik" und "Milchberg". Das zusätzliche Verkehrsaufkommen hauptsächlich durch PKW wird die Gesamtbelastung auf den genannten Straßen nicht deutlich vergrößern. Baubedingt können zeitlich befristete Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten entstehen. Zu nennen sind der Baulärm durch Transportfahrzeuge, Baumaschinen und Montagearbeiten sowie die Abgase der Fahrzeuge. Erdarbeiten können insbesondere bei trockener Witterung Staubemissionen verursachen. Die Beeinträchtigungen werden sich hauptsächlich auf dem Grundstück selbst auswirken und nur geringe Außenwirkung auf die umliegenden Flächen entfalten. Sie werden als wenig erheblich eingestuft. Bewertung Die beschriebenen Vorbelastung durch den Schienenlärm können durch die oben genannten Maßnahmen gemindert werden. Von der Realisierung dieses Vorhabens gehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen aus. Das Schutzgut Mensch wird daher nicht weiter untersucht. B.2.1.2 Schutzgut Arten und Biotope Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen biologischen und historisch gewachsenen Artenvielfalt dauerhaft zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und gegebenenfalls wieder herzustellen. Für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad der Erhalt lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, natürlich vorkommender Ökosysteme und Biotope sowie Lebensgemeinschaften mit geographischen Eigenheiten in ihrer natürlichen Dynamik von hoher Bedeutung (§ 1 Abs. 2 BNatSchG). Floristische Belange - Biotoptypen Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv bewirtschaftete Ackerflächen auf Löss ohne spezifische Wildkrautgesellschaften, die Äcker setzen sich auch nach Norden hin fort. Die Verlängerung der Straße "Milchberg" schneidet das Gebiet von Süd nach Nord, östlich grenzt der Koppelweg an. Beides sind asphaltierte Feldwege bzw. Straßen mit schmalen randlichen Streifen halbruderaler Gras- und Staudenfluren. Längs der westlichen Plangebietsgrenze fließt der Unsinnbach, parallel hierzu liegt die Straße "Berliner Ring" mit einer einseitigen Einzelhausbebauung. Der begradigte, ausgebaute Bach zeigt sich strukturarm, die Sohle bleibt überwiegend unbewachsen. Steinschüttungen zur Uferbefestigung wurden lediglich an einzelnen Stellen eingebracht. Entlang des Baches wachsen auf beiden Böschungen Gras- und Staudenfluren teils mit Gehölzaufwuchs junger Erlen, eine Baumreihe aus unterschiedlichen Arten besetzt die obere Böschungskante westlich des Baches. Im Süden grenzt die bebaute Ortslage an, westlich des Milchbergs mit einer Reihenhausbebauung und kleinen Gärten, östlich befinden sich Einzelhäuser mit größeren Hausgärten, darin stehen einige höhere Laub- und Nadelgehölze. Im Osten setzt sich die Bebauung fort, nordöstlich befindet sich eine größere Ruderalfläche mit Gehölzaufwuchs, hier lagen ehemals Absetzteiche der Zuckerfabrik. Im Bebauungsplan Nr. 21 "Am Alten Bahnhof" wurde der Bereich zur Umsetzung einer externen Aus25 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER gleichsmaßnahme festgesetzt, vorgesehen war die Entwicklung einer artenreichen und extensiven Gräser- und Wildblumenwiese mit Gehölzinseln. Am südlichen Rand im Planungsgebiet selbst liegt der Bebauung vorgelagert ein schmaler Weg mit Trittrasen, stellenweise ist der Streifen auch gänzlich unbewachsen. An einer Stelle hat sich innerhalb der Wegeparzelle ein höherer Bestand aus Gräsern und Kräutern eingestellt. Jede Fläche ist im Regelfall einem Biotoptyp zugeordnet und mit einem Code gekennzeichnet. Bei der kleinräumigen Vergesellschaftung zweier Biotoptypen trennt ein Schrägstrich die Codes, ein in Klammern gesetzter Nebencode bezeichnet schwächer ausgeprägte Übergänge zu anderen Biotoptypen. Gestrichelte Grenzlinien zwischen einzelnen Biotoptypen zeigen unscharfe Übergänge. Folgende Biotoptypen und Wertigkeiten sind im Planungsgebiet vorhanden (Benennung gemäß NLWKN, v. Drachenfels, 2011: Kartierschlüssel für die Biotoptypen in Niedersachsen; Bewertung gemäß NLWKN, v. Drachenfels, 2012: Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen): BRF2 HBE 2x Er ø ca. 6-8 m AT BRF2 Sb Planungsgebiet Es ø ca. 10 m Li ø ca. 10 m OFL (GRT) AT UHM FXS Unsinnbach Koppelweg HBA Bi ø ca. 10 m OVSv OVSw Milchb erg PHZ PHZ HEB We ø ca. 10 m AT AT UHM 3x Bi ø ca. 8-10 m UHM HBA UHM Li ø ca. 10 m UHM (BRSa) PHZ OVWu/GRT 3x Bi ø ca. 8 m OVSv OVWu/GRT UHM 0 10 50 PHZ PHZ HEB Wa ø ca. 10 m PHZ PHZ PHZ PHZ PHZ PHZ 100 m PHZ PHZ Karte 1: Biotoptypen im Bestand (eigene Kartierung am 03.03.2015) Codes Bezeichnung des Biotoptyps BFR Feuchtgebüsch nährstoffreicher Standorte BRS sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch HBE sonstiger Einzelbaum / Baumgruppe HBA Allee / Baumreihe HEB Einzelbaum / Baumgruppe des Siedlungsbereichs Zusatz "ø" Kronendurchmesser Zusatz "2" mittelalte Sträucher Zusatz "a" junger Gehölzaufwuchs FXS stark ausgebauter Bach mit Feinsubstrat UHM halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte AT basenreicher Lehm-/Tonacker GRA artenarmer Scherrasen GRT Trittrasen PHZ neuzeitlicher Ziergarten OVS Straße OVW Weg OFL Lagerplatz 26 PHZ GRA HEB Ei ø ca. 3 m OVSv OVSv PHZ PHZ URF Bewertung Wertstufe III Wertstufe III ohne Zuordnung ohne Zuordnung ohne Zuordnung Wertstufe III Wertstufe III Wertstufe III Wertstufe I Wertstufe I Wertstufe I Wertstufe I Wertstufe I Wertstufe I Wertstufe I PHZ Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Zusatz "v" versiegelte Fläche (Asphalt, Pflaster) Zusatz "w" Kies, wassergebundene Decke Zusatz "u" unbefestigt, unbewachsener Boden PLANUNGSBÜRO SRL WEBER - Gehölzarten Bi Birke (Betula pendula) Ei Eiche (Quercus petraea, Quercus robur) Er Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) Es Esche (Fraxinus excelsior) Li Linde (Tilia cordata) Sb Schneeball (Viburnum opulus) Wa Walnuss (Juglans regia) We Weide (Salix alba, S. fragilis u.a.) Die Bewertung orientiert sich an einer fünfstufigen Werteskala, wobei der Wertstufe V die höchste Wertigkeit zukommt. Kriterien für die Einstufung der Biotoptypen in die Wertstufen sind die Naturnähe, Gefährdung und Seltenheit sowie die Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die versiegelten Verkehrsräume tragen keine Vegetation. Der schmale Weg längs der südlichen Plangebietsgrenze, die intensiv genutzten Gartenflächen außerhalb des Geltungsbereiches und die Äcker sind artenarm und aus floristischer Sicht von geringer Bedeutung. Die unversiegelten Seitenräume der Straßen und die Böschungen entlang des Baches und das Gewässer selbst erreichen die Wertstufe III. Ebenfalls dieser Wertstufe zugeordnet ist die Ausgleichsfläche östlich des Geltungsbereiches. Die Baumreihe entlang des Baches sowie die größeren Bäume innerhalb der Gärten bleiben ohne Einstufung, sie erhöhen die Strukturvielfalt Raumes. Das Gebiet ist als Lebensraum für Pflanzen insgesamt von geringer Bedeutung. Im Geltungsbereich des Vorhabens liegen keine naturschutzrechtlich gesicherten Schutzgebiete, Europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete, auch gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG kommen nicht vor. Faunistische Belange - Tierarten Das gesamte Planungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum für Tierarten des Offenlandes dar. Besonders untersucht werden muss die Habitatbedeutung der Ackerflächen für den streng geschützten Feldhamster sowie für Brutvögel des Offenlandes wie die Feldlerche. Um den Wert für wandernde Vogelarten zu ermitteln, ist zusätzlich ein erweiterter Bereich nördlich von Harsum zu betrachten. Der Feldhamster (Cricetus cricetus) ist eine "Anhang IV"-Art der FFH-Richtlinie und zählt daher zu den nach § 7 BNatSchG streng geschützten Tierarten, er gehört zu den in Niedersachsen wie auch bundesweit stark gefährdeten Arten. Für das niedersächsische Areal ist der Erhaltungszustand des Feldhamsters als schlecht einzustufen. Als typischer Bewohner der offenen Kulturlandschaft findet der Hamster auf den Ackerflächen im Umfeld von Harsum mit den hier vorherrschenden Lössböden prinzipiell geeignete Lebensräume. Die "Potenzialanalyse Feldhamster" des Landkreises Hildesheim zur "Habitateignung" zeigt den Landschaftsraum nördlich der Ortschaft als potentiell gut geeignetes Habitat; ein schmales Band längs des Unsinnbaches und der Siedlungsraum wird hingegen als ungeeignet eingestuft (LK Hildesheim, 2008). Jüngere Nachweise der Art im Untersuchungsraum und direkt angrenzend verzeichnet die Analyse nicht. Eine gutachterliche Untersuchung des Gebietes findet verfahrensbegleitend statt. Eine erste Begehung des westlichen Geländeteils erfolgte Anfang Juni 2015, hier konnte aufgrund der jungen und damit lückigen Vegetationsdecke (Kultur: Rüben) kar27 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung tiert werden. Hinweise auf das Vorkommen von Feldhamstern ergaben sich nicht (Mextorf, 2015). Am 28.08.2015 fand eine weitere, spätsommerliche Begehung statt. Neben den überplanten Flächen wurde ein erweitertes Umfeld in die Untersuchung einbezogen. Auch diesmal wurden keinerlei aktuelle Hinweise auf den Feldhamster gefunden. Der vorhandene Biotoptyp der weitläufigen, strukturarmen Ackerflur bietet den Vogelarten des Offenlandes und insbesondere der Feldlerche (Alauda arvensis) einen typischen bzw. klassischen Lebensraum. Die Feldlerche ist in der Roten Liste Niedersachsens und Deutschlands jeweils als gefährdet (Gefährdungskategorie 3) geführt, in Niedersachsen ist der Erhaltungszustand der Art als ungünstig zu bewerten. Eingeschränkt wird der Lebensraum im Westen durch die randlich vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Unsinnbaches und die angrenzenden Siedlungsflächen im Westen, Süden und Osten. Die Feldlerche meidet Bereiche ohne überwiegend freien Horizont, sie hält Abstand zu vertikalen Strukturen. Zur Ermittlung des gesamten Brutvogelbestandes wird im Frühjahr 2016 eine Erfassung aller vorkommenden Arten mit besonderem Augenmerk auf die Offenlandarten durchgeführt. Nördlich des Planungsgebietes liegen mehrere nicht mehr genutzt Klärteiche der früher vor Ort ansässigen Zuckerfabrik. Zusammen mit den umliegenden Ackerflächen stellen diese Strukturen potenziell Nahrungs- und Rastflächen für ziehende Gastvogelarten dar. Um die tatsächliche Bedeutung zu ermitteln, wird ab September 2015 der Landschaftsraum nördlich der Ortschaft mit den ehemaligen Klärteichen und den südlich liegende Äckern bis zum Siedlungsrand hin untersucht, dabei erfolgt die Erfassung aller Arten und ihrer Aktivitäten. Erkenntnisse aus den oben genannten Bestandserfassung fließen, sobald sie vorliegen, in das laufende Verfahren ein. Bewertung Die aktuelle Lebensraumqualität des Planungsgebietes ist durch die bereits vorhandene Nutzung beeinträchtigt. Allerdings bereitet das Planungsverfahren erhebliche Eingriffe in bestehende Vegetationsflächen vor. Außerdem müssen die Auswirkungen auf die Tierarten des Offenlandes erfasst und bewertet werden. Dieses Schutzgut wird daher weiter untersucht. B.2.1.3 Schutzgut Boden Das Schutzgut Boden stellt eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource dar. Mit Grund und Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden, die Funktionsfähigkeit des Bodens ist nachhaltig zu sichern. Dies betrifft den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum und Bestandteil des Naturhaushaltes wie auch den Schutz besonders seltener, schutzwürdiger Böden oder Böden mit besonderer Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, die besondere Werte im Naturhaushalt darstellen (BBodSchG § 1 und § 2). Das Umfeld des Planungsgebietes bestimmen Ablagerungen der Weichselkaltzeit (Pleistozän), es handelt sich um Lösslehme, stellenweise mit sandigen Beimengungen. Sie überdecken kiesig-sandige Bildungen der Mittelterrasse aus der Saale-Kaltzeit. Im Westen des Gebietes befinden sich in einem schmalen Streifen Geschiebelehme des Drenthe-Stadiums zwischen dem Lösslehm und der früher entstandenen Mittelterasse. Das gesamte Gelände fällt nach Westen zum Unsinnbach leicht ab. Im schmalen Niederungsbereich hat sich im Holozän Schwemmlöss durch Abspülung von den höher gelegenen Flächen abgelagert (LBEG, NIBIS-Kartenserver). 28 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Im Geltungsbereich stehen hauptsächlich pseudovergleyte Schwarzerden an, die durch eine starke Schicht aus tiefgründigem, humosem Oberboden charakterisiert sind. Sperrschichten im Unterboden oder Untergrund bewirken den zeitweiligen Stauwassereinfluss. Das standortbezogene natürliche ackerbauliche Ertragspotenzial ist äußerst hoch (Klasse 7 auf einer 7-stufigen Skala, NIBIS-Kartenserver). Die schmale Bachniederung ist gekennzeichnet durch den grundwasserbeeinflussten Gley mit einem mittleren Ertragspotenzial (Klasse 4). Die Schwarzerden im Plangebiet weisen besonders im feuchten Zustand eine hohe potentielle Verdichtungsempfindlichkeit auf, auf einer 6-stufigen Skala sind sie der Stufe 4 zugeordnet, für den Gley ist eine äußerst hohe Empfindlichkeit - Stufe 6 - anzunehmen (Auswertungskarte: Potentielle Verdichtungsempfindlichkeit, NIBIS-Kartenserver des LBEG, 2014). Die Bewertung des Bodens erfolgt nach dem Natürlichkeitsgrad bzw. dessen aktueller Beeinträchtigung. Im Plangebiet handelt es sich aus naturschutzfachlicher Sicht in den unversiegelten Bereichen um überprägte Naturböden mit gestörtem Bodenprofil, sie werden der mittleren Wertstufe 2 (von allgemeiner Bedeutung) zugeordnet. Die Beeinträchtigung ist auf die ackerbauliche Nutzung zurückzuführen. Vollständig versiegelte Böden im Bereich des Weges werden der unteren Wertstufe 1 zugeordnet. Die Bewertung folgt den Vorgaben des NLWKN (Breuer, Wilhelm: Aktualisierung "Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung". Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 1/2006). Eine natur- oder kulturhistorische Bedeutung der Böden ist nicht gegeben, die Bodentypen treten häufig auf. Auch fehlen den Böden mit Ausnahme des Gleys besondere Standorteigenschaften, es handelt sich nicht um Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotential. Ob der Gley längs des Unsinnbaches aktuell noch über die charakteristische Grundwasserbeeinflussung durch phasenweise geringe Grundwasserflurabstände und einen ständig nassen, reduktomorphen Unterboden verfügt, ist fraglich und ohne eine weitere Prüfung nicht eindeutig zu beantworten. Die Böden im Planungsgebiet erfüllen keine Archivfunktion. Das Bauleitplanverfahren bereitet eine Überbauung und Versiegelung für Verkehrsflächen vor, was zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes führt. Darüber hinaus können baubedingt durch den flächenhaften Einsatz schwerer Baumaschinen und Transportfahrzeuge den Zustand der Böden durch Bodenverdichtung besonders in feuchtem Zustand verschlechtern. Die auch zukünftig nicht überbauten Bereiche sind von der Befahrung mit Baufahrzeugen durch geeignete Maßnahmen auszunehmen. Bewertung Das Schutzgut Boden wird durch die geplante Überbauung und Versiegelung erheblich beeinträchtigt. Das Schutzgut Boden wird weiter untersucht. B.2.1.4 Schutzgut Wasser Wasser ist ein elementarer Bestandteil des Naturhaushaltes. Ziel ist die nachhaltige Sicherung in seiner Funktion als allgemeine Lebensgrundlage, klimatisch bedeutsamer Faktor und landschaftsprägendes Element. Insbesondere natürliche und naturnahe Gewässer sind vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Für den Schutz des Grundwassers sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist Sorge zu tragen. (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG). Die bestehenden Grundwasserverhältnisse sind stark von den geologischen und bodenkundlichen Gegebenheiten beeinflusst. Das Planungsgebiet liegt in einer Zone mit einer Grundwasserneubildungsrate von 101 - 150 mm/a, der Planungsraum selbst trägt also nicht überdurchschnittlich zur Grundwasserneubildung bei. Trotz einer hochdurchlässigen Grundwasserüberdeckung wird die Gefährdung des Grundwassers im Planungsgebiet als gering eingestuft. Lediglich randlich im Nordwes29 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung ten entlang des Unsinnbaches liegt das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung im mittleren Bereich, hier sind die mittleren Grundwasserflurabstände geringer (LBEG: NIBIS-Kartenserver, 2015; LRP LK Hi, 1993). Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich selbst nicht vorhanden. Es sind keine Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete im Bearbeitungsgebiet oder in der Umgebung festgesetzt. Entlang der westlichen Plangebietsgrenze liegt der ausgebaute Unsinnbach. Das Gewässer ist stark verschmutzt, das entspricht der Gewässergüteklasse III (NLWKN: Gewässergütekarte, Teileinzugsgebiet InnersteNord). Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Unsinnbaches liegt außerhalb des Planungsgebietes, es beschränkt sich auf den vorhandenen Geländeeinschnitt und die schmalen bachbegleitenden bewachsenen Randstreifen. Die Planung betrifft den Gewässerbereich nicht. Bewertung Das gesamte Gebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut. Die Flächen der geplanten Siedlungserweiterung sind bislang weitgehend unversiegelt. Die Errichtung von Bauwerken und Verkehrsflächen beeinträchtigen die ungehinderte Versickerung von Niederschlägen, die Grundwasserneubildung wird vermindert. Außerdem wird zur Regenrückhaltung ein Auffangbecken gebaut. Der Eingriff ist erheblich, dieses Schutzgut wird weiter untersucht. B.2.1.5 Schutzgut Klima und Luft Der Landkreis Hildesheim unterliegt großklimatisch ozeanischen Einflüssen. Im Nordosten, also auch in Harsum, sind Übergänge zu einem eher kontinental geprägten Klima feststellbar. Auswirkung hat dies auf relativ geringe jährliche durchschnittliche Niederschläge bis 650 mm bei Durchschnittstemperaturen von 0°C im Januar und 17°C im Juli. Die Winde wehen überwiegend aus westlichen Richtungen (LRP LK Hi, 1993; LBEG, 2015). Der Geltungsbereich liegt im Übergang von einem Freiflächen- zum Siedlungsklima kleiner Ortslagen. Die Ackerflächen im Freiland sind gekennzeichnet durch stärkere Amplituden im Tagesgang der Temperatur und Feuchte, sie tragen zur Kaltluftbildung und Luftbefeuchtung bei. Durch die Ortschaft mit der lockeren Bebauung erfahren die Klimaelemente des Freilandes insgesamt eine leichte Dämpfung. Infolge der Reliefausbildung ist allenfalls ein schwachen Abfluss der Kaltluft nach Westen und Nordwesten in Richtung des Unsinnbaches zu vermuten. Der Kaltluftstrom ist nicht auf einen Bedarfsraum gerichtet. Die hier betrachtete Fläche ist von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich. Das Planverfahren bereitet eine Bebauung und Versiegelung von Teilflächen vor. Die klimatisch beeinflussende Wirkung der Planung bleibt gering und beschränkt sich wegen der geringen Flächengröße des Eingriffs auf den Planungsraum selbst. Von einer großräumigen Klimaveränderungen im umgebenden Landschaftsraum ist nicht auszugehen. Bewertung Eine Verschlechterung der geschilderten Situation ist durch die Planung nicht zu erwarten. Für das Schutzgut Klima/Luft ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Dieses Schutzgut wird nicht weiter untersucht. B.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung des Landschaftsbildes sind wichtige Ziele der Naturschutzgesetzgebung. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind entsprechend § 1 BNatSchG als Grundlage für Leben und Gesundheit des Men30 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER schen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dauerhaft zu sichern. Sie ist auch für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen von Bedeutung. Im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sind zum Zwecke der Erholung in der freien Landschaft geeignete Flächen vor Beeinträchtigungen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 4 BNatSchG). Die Landschaft wird räumlich als Ganzes erlebt, geprägt durch das Zusammenspiel von Topografie und Bewuchs. Geräusche und Gerüche treten angenehm oder störend in Erscheinung. Neben den materiell-physischen Funktionen spielen für das Landschaftsbild im Zusammenhang mit dem Wahrnehmen und Erleben von Landschaft auch zahlreiche immaterielle Funktionen eine Rolle. Maßstab für eine Bewertung ist die naturraumtypische Eigenart einer Landschaft. Dieses ist das Ergebnis der naturraumangepassten Nutzungsformen durch den Menschen. So entwickeln sich regional unterschiedlich ausgeprägte Landschaften, bedingt durch Geländeform, Bodenverhältnisse, wirtschaftliche Bedingungen. Das naturraumtypische Erscheinungsbild bildet Identität und ist für den Einzelnen mit Erinnerungen und einem Heimatgefühl verbunden. Der Geltungsbereich ist durch seine Lage am nördlichen Ortsrand von Harsum im Übergangsbereich zum angrenzenden offenen Landschaftsraum von Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Aufgrund der guten standörtlichen Voraussetzungen bestimmen intensiv bewirtschaftete Äcker das Planungsgebiet selbst sowie den nördlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum. Die Ortslage mit den umgebenden Ziergärten, die im Wesentlichen keinen raumprägenden Gehölzbestand aufweisen, definiert den Südrand. Die Bebauung setzt sich westlich und östlich des Planungsgebietes fort. Im ungegliederten Untersuchungsraum wachsen keine Gehölze, bis auf die schmalen Grassäume längs der Wege fehlen naturnah wirkende Vegetationsstrukturen. An den Planungsraum westlich angrenzend begleitet eine Baumreihe entlang des Berliner Rings den eingetieften Unsinnbach. Die schmalen Böschungsflächen besiedeln Krautsäume. Im weiteren Verlauf des Baches steht auf dem Gelände der Harsumer Kläranlage ein größerer Gehölzbestand mit höheren Einzelbäumen. Östlich des Planungsraumes entwickeln sich auf einer größeren Brachfläche Ruderalfluren, zunehmend mit Gehölzaufwuchs. Das schwach reliefierte Gelände fällt leicht nach Westen zum Unsinnbach ab. Mit den zwei vorhandenen Feldwegen, die die Feldmark erschließen, bietet der Untersuchungsraum als Teil der Bördelandschaft Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt. Weite Ausblicke in den angrenzenden Umland mit wenigen fernwirksamen Strukturelementen sind möglich. Beeinträchtigend wirkt die östlich liegende Eisenbahnlinie genannt werden, die Harsum in nord-südlicher Richtung schneidet. Die Schallausbreitung kann bis zu mehrere 100 Meter tief in die Seitenräume des Schienenweges hineinreichen. Der stark durch die Ackernutzung geprägte Untersuchungsraum wird auf einer fünf-stufigen Skala der Wertstufe 2, von geringer Bedeutung für das Schutzgut, zugeordnet. In der nüchternen Eigenart der Börde ist die naturraumtypische Vielfalt und Schönheit stark vermindert. Höherwertige Bereiche mit naturnäherer Erscheinung und mit raumgliedernden Landschaftsteilen liegen in näherer Umgebung außerhalb des Geltungsbereiches. Der geplante Eingriff stellt eine erhebliche Beeinträchtigung und Überformungen des Landschaftsbildes dar. Die vorgesehene Bebauung verändert die bestehende Situation am Ortsrand von Harsum nachteilig, die Siedlungserweiterung wirkt nach Norden in den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein. Bewertung Das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung wird durch die geplante Überbauung erheblich beeinträchtigt. Das Schutzgut wird daher weiter untersucht. 31 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER B.2.1.7 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter Der Gemeindeverwaltung ist im Planbereich das Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen o. ä. nicht bekannt. Allerdings kann aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege das Auftreten von Bodenfunden nicht ausgeschlossen werden. Sollten in Rahmen der Erdbauarbeiten kulturhistorische und archäologische Funde erfolgen, so werden die zuständigen Fachbehörden unverzüglich davon unterrichtet. Es sind die §§ 12 - 14 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten. Bewertung Dieser Belang wird nicht weiter untersucht, da kein erheblicher Eingriff zu erwarten ist. B.2.1.8 Wechselwirkung der Schutzgüter Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die sogenannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes, komplexes Wirkungsgefüge. Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen des Bodens, der Flora und Fauna sowie zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mit sich negativ verstärkenden Wechselwirkungen. Tab.1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Beeinträchtigung - Mensch nicht betroffen Arten und Beseitigung von krautigen Vegetationsflächen Biotope Verlust potenzieller Lebensräume Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Versiegelung ** Wasser Reduzierung der GW-Neubildungsrate durch Versiegelung ** Luft /Klima nicht betroffen Landschaft Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes Kultur- u. nicht vorhanden ** ** - Sachgüter Wechsel- bezogen auf Arten und Biotope, Boden, Wasser und das wirkungen Orts- und Landschaftsbild Erläuterung: ** erheblich / * weniger erheblich / - nicht erheblich 32 ** Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER B.2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes B.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit der Planung sind die ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser sowie das Landschafts- und Ortsbild verbunden. Im Zuge der Realisierung der Planung können für das Landschaftsbild sowie in geringerem Umfang für das Schutzgut Boden Verbesserungen auf dem Grundstück selbst erreicht werden. Weitere Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches sind erforderlich. B.2.2.2 Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung Im Falle einer Fortführung der bestehenden Nutzungen bliebe die Fläche im derzeitigen weitgehend unversiegelten Zustand mit den bestehenden Belastungen durch die intensive landwirtschaftliche Bearbeitung erhalten. Der Ortsrand von Harsum änderte sich nicht. Außerdem entfiele der Bau der Lärmschutzeinrichtung, die Schallemissionen des Schienenverkehrs würden weiterhin ungehindert auf den Raum einwirken. B.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Die Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in ihrer Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geplante Siedlungserweiterungen zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung an sich stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar, sie bereitet einen Eingriff vor. Nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen. Die Bilanzierung der betroffenen Schutzgüter findet in den folgenden Teilkapiteln statt. Dort erfolgt gegebenenfalls die Beschreibung der geeigneten Maßnahmen zur Verminderung bzw. zum Ausgleich. Die einzelnen Schritte der Vermeidung und Verminderung werden durch die auf die jeweiligen betroffenen Schutzgüter bezogene Maßnahme konkretisiert. Aus der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen aufgrund der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen für folgende Teilbereiche: - Gehölzpflanzungen mit Saumflächen innerhalb des Geltungsbereiches Extensivierung von Flächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches B.2.3.1 Schutzgut Arten und Biotope Mit der Neuausweisung der Siedlungsfläche werden Vegetationsflächen überplant. Für den Bau der Lärmschutzanlage längs der Bahnlinie müssen Ruderal- und Grasfluren mit Gehölzaufwuchs ent33 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung fernt werden. Diese Vegetationsbestände liegen innerhalb einer externen Ausgleichsfläche, die im Bebauungsplan Nr. 21 "Am Alten Bahnhof" festgesetzt wurde. Auch die Verkleinerung der Fläche ist kompensationspflichtig. Es kommt ein Kompensationsfaktor von 1:1 zur Anwendung. - Verlust von Vegetationsflächen: ca. 1.100 qm; Kompensationsbedarf: 1.100 qm Verlust von Vegetationsbeständen, ext. Ausgleichsfläche: ca. 2.300 qm; Kompensationsbedarf: 2.300 qm - Verkleinerung der ext. Ausgleichsfläche mit Vegetationsbeständen: ca. 2.300 qm; Kompensationsbedarf: 2.300 qm Gesamtbetrag Kompensationsbedarf: 5.700 qm Arten Mittels laufender und anstehender Kartierungen wird geklärt, inwiefern von dem Vorhaben tatsächlich besiedelte Flächen des Feldhamsters, Brutvögel oder Nahrungs- oder Rasthabitate von Gastvögeln betroffen sind. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG gegen gemeinschaftsrechtlich oder besonders geschützte Arten durch das Vorhaben entstehen können. Dies betrifft im Einzelnen: 1. das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), wenn sich der Erhalt der lokalen Population verschlechtern könnte; 2. das Verbot der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG), sofern deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht erhalten bleibt. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung können sich Vorgaben zur Vermeidung der Lebensraumbeeinträchtigung und Festsetzungen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ergeben. Im Zuge des laufenden Verfahrens werden gegebenenfalls die genaue Lage der Ausgleichsflächen und die Art der Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Abstimmung der Gemeinde Harsum und der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Hildesheim, ermittelt. Die Informationen fließen mit entsprechend gekennzeichneten Planausschnitten in das Beteiligungsverfahren ein. Zur Durchführung der Maßnahmen werden dann die nötigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Ausgleich Avifauna Durch die geplante Siedlungserweiterung werden Ackerflächen in Anspruch genommen. Der erforderliche Kompensationsbedarf für den tatsächlichen bzw. potenziellen Lebensraumverlust sowie die Benennung der Ausgleichmaßnahmen werden nach der Auswertung der oben angesprochenen Kartierungen bestimmt. Ausgleich Feldhamster Nach der "Potenzialanalyse Feldhamster" des Landkreises Hildesheim zur "Habitateignung" geht durch die Neuausweisung des Baugebiets für Feldhamster potenziell gut geeigneter Lebensraum verloren. Allerdings verzeichnet die Potenzialanalyse auf der Fläche sowie der direkten Umgebung keine jüngeren Vorkommen der Art. Auch die Begehung der Flächen westlich des Milchberges konnte den Hamster nicht nachweisen. Der Grund für das Fehlen der Art könnten die schlechten Zuwanderungsbedingungen sein. Im Westen fließt eingetieft der Unsinnbach, südlich grenzt die Ortslage an, im Osten und Norden liegen Eisenbahngleise, auch befinden sich im Norden Klärteiche der ehemalig ortsansässigen Zuckerfabrik. Das Lebensraumpotenzial muss bei Verlust durch die geplante Überbauung unabhängig von einer tatsächlichen Besiedelung bewertet und kompensiert werden. Die oben genannten Rahmenbedingungen, die die Habitateignung erheblich beschneiden, sind bei der Bemessung des Potenzialausgleichs zu beachten. 34 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Bedingungen durchschnittlich 1 Hamsterbau pro Hektar Ackerfläche zu finden wären: - AT, basenreicher Lehm-/Tonacker (unbeeinflusst durch hoch anstehendes Grundwasser): ca. 6 ha; potenzieller Verlust: 6 Baue, pro Bau sollen 1.000 qm Ackerfläche dauerhaft hamstergerecht bewirtschaftet werden; Kompensationsbedarf: 6.000 qm Ackerfläche dauerhaft hamstergerecht bewirtschaftet. Für den Verlust des potentiellen Lebensraums werden externe Ersatzflächen erforderlich. Auf den für die artgerechte Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Ausgleichsflächen ist in jeder Vegetationsperiode eine Gesamtfläche von 6.000 qm qm feldhamstergerecht zu bewirtschaften. Die Flächen für die Bewirtschaftungsmaßnahmen sind auf ihre Habitateignung hin zu prüfen. Sie müssen in der Potenzialanalyse für den Landkreis Hildesheim als "potenziell gut geeignet" bewertet sein. Ungeeignet sind Äcker mit flachgründigen Böden und Standorte mit hoher Bodenfeuchte im Winter und Frühjahr. B.2.3.2 Schutzgut Boden Mit der geplanten Bebauung und der Anlage von Verkehrsflächen geht auf den bislang unversiegelten Böden der Verlust der Bodeneigenschaften und -funktionen einher, der kompensiert werden muss. Dafür ist flächenmäßig Ausgleich zu leisten. Als naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor wird ein Verhältnis von 1:0,5 zugrunde gelegt, da keine Böden mit besonderer Bedeutung betroffen sind. - geplante Gebäude mit Nebenanlagen (GRZ 0,35 bzw. 0,40): ca. 25.700 qm Verkehrsflächen: ca. 9.100 qm Regenrückhaltebecken: ca. 2.200 qm Summe: ca. 37.000 qm Anders als bei einer Vollversiegelung durch die Bebauung und Straßenverkehrsflächen wird bei der Errichtung der Lärmschutzanlage die Bodenfunktion zwar deutlich beeinträchtigt, die Oberflächenstruktur des anstehenden Boden geht verloren. Allerdings bleibt der aufgebrachte Boden dauerhaft unversiegelt und vegetationsfähig. Der Auftrag einer durchwurzelbaren, funktionsfähigen Bodenschicht minimiert die beschriebenen Beeinträchtigungen, daher kommt hier ein Kompensationsfaktor von 1:0,25 zur Anwendung: - geplanter Lärmschutzwall längs der Schienen: ca. 2.300 qm Gesamtbeträge: 37.000 qm bzw. 2.300 qm; naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor 1:0,5 bzw. 0,25; Kompensationsbedarf: ca. 19.070 qm Unvermeidbare Belastungen, Vermeidung und Verminderung - Maßnahmen Die Überbauung und damit die anteilige Versiegelung des Bodens ist an diesem Standort für das vorliegende Projekt unvermeidbar. Nachteilige Auswirkungen auf den Boden werden durch die differenzierten, überwiegend niedrigen GRZ-Festsetzungen und schmale Straßenquerschnitte gemindert. Bei der Errichtung der Lärmschutzeinrichtung findet der Einbau einer belebten, vegetationsfähigen Oberbodenschicht statt. Die Verdichtungsempfindlichkeit der Böden innerhalb des Geltungsbereiches besonders in feuchtem Zustand erfordert Schutzmaßnahmen der weiterhin nicht überbauten Bereiche. Pflanz- und Ansaat- 35 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung flächen dürfen während der Bauphase nicht befahren oder als Lagerplatz genutzt werden, um eine Verdichtung dieser Bereiche auszuschließen. Die betroffenen Flächen sind durch Bauzäune zu sichern. Dies ist vor der Bauausführung seitens der Bauleitung anzuordnen. B.2.3.3 Schutzgut Wasser Die geplante Bebauung und Versiegelung hat vor allem Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung und den Grundwasserstand. Die Errichtung von Bauwerken und Verkehrsflächen auf bisher nicht versiegelten Flächen ist kompensationspflichtig. Da die betrachteten Flächen nur in geringen Umfang zur Grundwasserneubildung beitragen, wird als naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor ein Verhältnis von 1:0,5 zugrunde gelegt. Die Oberfläche des Lärmschutzwalles bleibt unversiegelt, durch dieses Bauwerk sind keine dauerhaften Beeinträchtigungen zu erwarten: - geplante Gebäude mit Nebenanlagen (GRZ 0,35 bzw. 0,40): ca. 25.700 qm Verkehrsflächen: ca. 9.100 qm Regenrückhaltebecken: ca. 2.200 qm Summe: ca. 37.000 qm Summe: ca. 37.000 qm; naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor 1:0,5; Kompensationsbedarf: ca. 18.500 qm B.2.3.4 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Die geplante Errichtung von Wohngebäuden am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft bewirkt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Fernwirkung der neuen Bauwerke kann vermindert werden, wenn direkt am Ort des Eingriffs in den Randzonen des Geländes ein ausreichend breiter und höhengestaffelter Bepflanzungsstreifen aus Sträuchern in einer Breite von 7 bis 9 Metern angelegt wird. Daraus ergibt sich folgender Kompensationsbedarf: - im Norden des Planungsgebietes Beeinträchtigung auf ca. 500 m; Ausgleich durch die Anpflanzung einer Strauchpflanzung in einer Breite von 7 und 9 m an der nördlichen Grenze des Baugebietes auf der gesamten Länge, Kompensationsfläche: ca. 4.200 qm B.2.3.5 Übrige Schutzgüter Die Schutzgüter Mensch, Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Hier erfolgt keine weitere Betrachtung dieser Belange. B.2.3.6 Kompensationserfordernisse insgesamt Aus den Berechnungen zu den einzelnen Schutzgütern ergeben sich folgende Kompensationserfordernisse: - 36 Schutzgut Arten und Biotope, Flächenverlust Schutzgut Arten und Biotope, Arten - Potenzial Feldhamster - Potenzial Avifauna Schutzgut Boden ca. 5.700 qm ca. 6.000 qm wird noch bestimmt ca. 19.070 qm Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung - Schutzgut Wasser Schutzgut Landschaftsbild B.2.3.7 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER ca. 18.500 qm ca. 4.200 qm Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen Der Ausgleich erfolgt teilweise direkt am Ort des Eingriffs. Der verbleibende Kompensationsbedarf wird wegen fehlender Umsetzungsmöglichkeiten im Plangeltungsbereich auf externen Flächen geleistet. Für das Schutzgut Arten und Biotope erfolgt der Ausgleich durch die Anlage von Gehölzpflanzungen mit standortgerechten Gehölzen und Krautsäumen an den Rändern und den zwischen den Gehölzgruppen: - Pflanzstreifen am nördlich Gebietsrand auf ca. 2.170 qm (anteilig, gesamt 4.200 qm) - Bereich im Südwesten mit Gehölzen und einer artenreichen Wiese auf ca. 1.230 qm - Pflanzung und Krautfluren auf dem Lärmschutzwall (längs der Gleisanlagen) auf 2.300 qm Summe: 5.700 qm Der Ausgleich für die Belange des Bodens wird durch Extensivierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktion erreicht. Hierfür erfolgt die Anlage von Vegetationsflächen: - Pflanzstreifen mit Krautsäumen am nördlich Gebietsrand auf ca. 2.030 qm (anteilig, gesamt 4.201 qm) - Pflanzungen mit Krautsäumen am Rand des Regenrückhaltebeckens auf ca. 370 qm Summe: ca. 2.390 qm Zusätzlich werden innerhalb des Siedlungsgebietes Grünflächen mit Gehölzen und Rasenflächen angelegt. Sie tragen die wie die vorgenannten Flächen zu einer Verbesserung der Bodenfunktion bei, da diese Flächen dauerhaft aus der Ackerbewirtschaftung genommen werden. Da es sich um genutzte Flächen mit kleineren Einbauten (Spielgeräte, schmale Wege etc.) handelt, erfolgt eine Anrechnung mit einem Fakor von 0,8: - Grünflächen innerhalb des Gebietes: ca. 3.450 qm; Faktor 0,8; Gesamtsumme 2.760 qm Kompensationsflächen innerhalb des Geltungsbereiches: ca. 5.160 qm Der verbleibende Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden in einer Größenordnung von ca. 13.910 qm (19.070 qm Bedarf, 5.160 qm innerhalb des Geltungsbereiches) wird auf einer externen Fläche geleistet. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens in Soßmar, Gemeinde Hohenhameln, beabsichtigt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Flächen innerhalb der Gemarkungen Adlum und Rautenberg (Gemeinde Harsum) zum Verfahren hinzuzuziehen. Es handelt sich um einen Bereich südlich des Bruchgrabens, den der Landkreis Hildesheim von der Gemeinde Harsum erworben hat. Der Landkreis beabsichtigt, am Bruchgraben ein Projekt zur Fließgewässerentwicklung und für den Hochwasserschutzn umzusetzen. Südlich des Bruchgrabens ist die Ausweisung eines 10 m breiten Gewässerrandstreifen auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen, eine Bepflanzung am Gewässer ist geplant. Durch die zunehmende Beschattung soll der Schilfbewuchs zurückgedrängt und der Wasserabfluss verbessert werden. Die Flächen des Gewässerrandstreifens werden dem "Ökokonto" der Gemeinde Harsum gutgeschrieben. Weitere externen Flächen für Kompensationsmaßnahmen bezüglich betroffener Tierarten werden im laufenden Verfahren benannt. 37 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung Die Maßnahmen für das Schutzgut Boden auf der Fläche von 18.500 qm können als Mehrfachkompensation für das Schutzgut Grundwasser angerechnet werden. Die Flächen unterliegen nicht mehr der intensiven Ackernutzung, was langfristig zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften führt. Für das Schutzgut Wasser bedeutet die Extensivierung eine Rücknahme der potentiell grundwasserbelastenden Ackernutzung. B.2.3.8 Beschreibung der Festsetzungen Nördlich und westlich der Wohnbauflächen erfolgt die Festsetzung von Öffentlichen Grünflächen. Im Norden dient die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandgrün der Einbindung der Siedlungserweiterung in die umgebende Kulturlandschaft. Der Bereich westlich der Wohnbauflächen ist für die Regenrückhaltung und die Entwicklung eines naturnahen Übergangs zum Unsinnbach vorgesehen. B.3 Zusätzliche Angaben B.3.1 Verwendete Untersuchungsmethoden Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die Ergebnisse sind in den vorliegenden Bericht eingeflossen. Zur baulichen Entwicklung und zur zukünftigen Nutzung des Planungsgebietes wurden Informationen der Gemeinde Harsum verwendet, zur Verdeutlichung der Planungsabsicht dient ein Bebauungsentwurf des Planungsbüros SRL Weber. Angaben zum Planungsgebiet wurden dem Regionalen Raumordnungsprogramm (2001) für den Landkreis Hildesheim, dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim (1993) und dem Landschaftsplan der Gemeinde Harsum (2006) entnommen. Weitere Informationen zu den Schutzgütern stammen aus den interaktiven Umweltkarten des Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sowie dem NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Zusätzlich wurde auf eine durch das Planungsbüro SRL Weber ausgeführte Kartierung der Biotoptypen zurückgegriffen. Zur Einschätzung der Eingriffsauswirkungen dienten neben der verbal-argumentativen Darstellung die "Naturschutzfachliche Hinweise zu Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" (INN 1/94) des Nds. Landesamtes für Ökologie und weitere Arbeitshilfen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Eine gutachterliche Stellungnahme behandelt die Auswirkungen der vorhandenen Lärmemissionen durch den Schienenverkehr: - TÜV NORD Umweltschutz, Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik (2015): 2. Kurzstellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" in Harsum - schalltechnische Untersuchung. Hannover, 26.08.2015 Um die potenzielle und tatsächliche Lebensraumbedeutung des Planungsgebietes für den Feldhamster zu klären, wurden die folgenden Quellen ausgewertet: - Landkreis Hildesheim (2008): Habitatanalyse für den Feldhamster (Cricetus cricetus) im Landkreis Hildesheim. Bearbeitung: Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR. Hildesheim - Mextorf, H. (2015): Bauleitplanverfahren „Ährenkamp“ in Harsum. Untersuchung auf Vorkommen von Feldhamstern im Frühjahr 2015; Bearbeitung: Büro für Landschaftsplanung, Hessisch Oldendorf, 02.06.2015 38 Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung B.3.2 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen - Monitoring Die Ausführung der beschriebenen und festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches und auf externen Flächen wird durch die Gemeinde Harsum kontrolliert. B.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Ortschaft Harsum liegt in der Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde, einer schwach gewellten, wenig strukturierten, großflächigen Agrarlandschaft. Das Umfeld des Planungsgebietes bestimmen Lösslehmablagerungen der Weichselkaltzeit, daraus haben sich äußerst fruchtbare Schwarzerden entwickelt. Die schmale Bachniederung längs des Unsinnbaches ist gekennzeichnet durch den grundwasserbeeinflussten Gley. Das Planungsgebiet liegt in einer Zone mit einer unterdurchschnittlichen Grundwasserneubildungsrate. Derzeitig wird das Planungsgebiet ackerbaulich genutzt. Am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Harsum soll ein Baugebiet für Wohnnutzung ausgewiesen werden. Die Siedlungserweiterung liegt zwischen dem Unsinnbach im Westen und dem Koppelweg im Osten. Neben den Flächen für die Wohnbebauung sollen öffentliche Grünflächen zur Gliederung der Siedlungserweiterung ausgewiesen werden. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen ausgehend vom Schienenverkehr auf den östlich liegenden Bahngleisen werden im Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz festgesetzt. Entlang der Gleisanlagen ist eine mindestens 3,50 m hohe Lärmschutzanlage zu errichten. Der vorliegende Umweltbericht benennt erhebliche Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Arten und Biotope, Boden, Wasser sowie beim Schutzgut Landschaftsbild. Naturschutzrechtlich gesicherte Bereiche werden nicht überplant. Die Eingriffe sind auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung funktional zu kompensieren. Die notwendige Kompensation findet zum Teil im Geltungsbereich innerhalb der ausgewiesenen Vegetations- und Grünflächen statt. Der Anteil des Ausgleichs für das Schutzgut Boden, der nicht innerhalb des Geltungsbereiches erfüllt werden kann, wird extern auf einer Entwicklungsfläche längs des Bruchgrabens geleistet. Weitere externe Ausgleichsflächen für die Belange des Artenschutzes werden im laufenden Verfahren benannt. Die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft und Kultur-/Sachgüter sind durch den Vollzug der Planung nicht betroffen. Die angrenzenden Nutzungen werden nicht beeinträchtigt. Abschließend wird festgestellt, dass keine erheblichen, dauerhaften, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wenn alle Kompensationsmaßnahmen sach- und fachgerecht ausgeführt werden. 39