GEMEINDE HARSUM - Gemeinde Holle

Transcrição

GEMEINDE HARSUM - Gemeinde Holle
HARSUM
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und
Katasterverwaltung 2014
Maßstab ca. M 1 : 10.000
GEMEINDE HARSUM
LANDKREIS HILDESHEIM
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
33. Änderung
(Wohnbauflächen in Harsum)
BEGRÜNDUNG
Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Inhalt
Teil A: Städtebauliche Begründung ..........................................................................................1
A.1 Planungserfordernis ..........................................................................................................1
A.2 Einordnung des Vorhabens in die Ziele der Raumordnung ....................................................2
A.3 Bevölkerungsentwicklung - Siedlungsflächenbedarf..............................................................3
A.3.1 Auswertung statistische Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen ................3
A.3.1.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021,
LSN 2014 ................................................................................................3
A.3.1.2. Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der
Volkszählung 1987) ...................................................................................4
A.3.2 Ergebnisse gemeindlicher Beteiligungsprozesse der Bevölkerung .................................5
A.3.3 Siedlungsflächenbedarf ...........................................................................................6
A. 3.4 Baulandreserven innerhalb des FNP und bestehender Bebauungspläne..........................
in den Ortschaften ..................................................................................................7
A.3.4.1 Harsum ....................................................................................................7
A.3.4.2 Borsum.....................................................................................................8
A.3.4.3 Klein Förste ..............................................................................................9
A.3.4.4 Machtsum.................................................................................................9
A.3.4.5 Rautenberg ...............................................................................................9
A.3.4.6 Adlum ......................................................................................................9
A.3.4.7 Asel........................................................................................................10
A.3.4.8 Hönnersum .............................................................................................10
A.3.4.9 Hüddessum.............................................................................................10
A.3.4.10 Zusammenfassung Flächenreserven.........................................................10
A.3.5 Reserven im Innenbereich (Harsum), Baulücken- und Leerstandskataster ..................11
A.3.6 Prognose des Flächenbedarfs .................................................................................11
A.4 Standortdiskussion .........................................................................................................12
A.4.1 Standort A: Bereich "Morgenstern" (östliche Ortslage)...............................................12
A.4.2 Standort B: Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße" (südliche Ortslage) ................13
A.4.3 Standort C: Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld II"
(westliche Ortslage) ..............................................................................................14
A.4.4 Standort D: Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg"
(nördliche Ortslage) ..............................................................................................14
A.4.5 Ergebnis der Standortabwägung .............................................................................15
A.5 Versorgung .....................................................................................................................15
A.5.1 Einkaufsmöglichkeiten ..........................................................................................15
A.5.2 Schule; Kindergarten ............................................................................................15
A.5.3 Ärztliche Versorgung .............................................................................................16
A.5.4 Alten- und Pflegeheime .........................................................................................16
A.5.5 Handwerk / Gewerbe / Landwirtschaft .....................................................................16
A.6 ÖPNV ............................................................................................................................16
A.7 Immissionen ..................................................................................................................16
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
A.8 Belange von Natur und Landschaft ...................................................................................17
A.9 Planung / Darstellungen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans .................................17
A.10 Städtebauliche Werte ....................................................................................................17
Teil B: Umweltbericht...........................................................................................................18
B.1 Umweltbericht - Einleitung ..............................................................................................18
B.1.1 Inhalt und Ziele des Planes ...................................................................................18
B.1.1.1 Angaben zum Standort .............................................................................18
B.1.1.2 Art des Vorhabens und Festsetzungen ........................................................18
B.1.1.3 Alternative Standorte ...............................................................................19
B.1.1.4 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden .............................23
B.1.2 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen ........................................23
B.1.2.1 Fachgesetze ............................................................................................23
B.1.2.2 Fachplanungen........................................................................................23
B.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen......................................................24
B.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes der Umweltmerkmale .........24
B.2.1.1 Schutzgut Mensch ...................................................................................24
B.2.1.2 Schutzgut Arten und Biotope ....................................................................25
B.2.1.3 Schutzgut Boden .....................................................................................28
B.2.1.4 Schutzgut Wasser ....................................................................................29
B.2.1.5 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................30
B.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung ...................................................30
B.2.1.7 Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter.............................................................32
B.2.1.8 Wechselwirkung der Schutzgüter ...............................................................32
B.2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................33
B.2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung................33
B.2.2.2 Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung ...........................................33
B.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen ..........................................................................33
B.2.3.1 Schutzgut Arten und Biotope ...................................................................33
B.2.3.2 Schutzgut Boden .....................................................................................35
B.2.3.3 Schutzgut Wasser ....................................................................................36
B.2.3.4 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung ...................................................36
B.2.3.5 Übrige Schutzgüter ..................................................................................36
B.2.3.6 Kompensationserfordernisse insgesamt ......................................................36
B.2.3.7 Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen ...........................................37
B.2.3.8 Beschreibung der Festsetzungen ...............................................................38
B.3 Zusätzliche Angaben .......................................................................................................38
B.3.1 Verwendete Untersuchungsmethoden......................................................................38
B.3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen - Monitoring........................39
B.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung.............................................................39
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Teil A: Städtebauliche Begründung
A.1
Planungserfordernis
Der Ortschaft Harsum wird im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hildesheim (2001) als Grundzentrum die Schwerpunktaufgabe “Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten” zugewiesen, mit Entlastungsfunktion für die Stadt Hildesheim. Innerhalb der Ortschaft Harsum
sind bereits langjährig die Wohnbaureserven ausgeschöpft. So stehen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 21 “Am alten Bahnhof”, des letzten neu ausgewiesenen Wohngebietes der Ortschaft, keine
Wohnbaugrundstücke mehr zur Verfügung. In Bebauungsplänen der Innenentwicklung sind kleinere
Anpassungen erfolgt, um vorhandene Ausbaumöglichkeiten zu erweitern. Soweit verfügbar, wurden
außerdem Reserven im Altbestand der Gebäudestruktur in Anspruch genommen.
Bislang ist in der benachbarten Ortschaft Borsum, entsprechend der “dezentralen Konzentration”
aufgrund ihrer guten Infrastrukturausstattung, weiterer Wohnraum bereitgestellt worden. Der Bebauungsplan Nr. 13 “Neisser Straße” ist jedoch mittlerweile ebenfalls ausgebaut und der Bebauungsplan Nr. 14 “Harsumer Straße” stellt lediglich eine kleinräumliche Abrundung am Ortsrand
dar. Für die Innenentwicklung wurde in Borsum die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 “Im
Dorfe Nord” durchgeführt.
Harsum verfügt über eine sehr gute Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz, mit eigenem Haltepunkt der Deutschen Bahn (nach Hildesheim und Hannover), mit einem nahe benachbartem Autobahnanschluss (A 7 Hannover - Kassel) und Einbindung in das regionale Fernstraßennetz. Die infrastrukturellen Ausstattung mit Kindergärten, Grundschule und weiterführender Schule, Sitz der Verwaltung und ärztlicher Versorgung sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen ist gegeben. Am Ort ist ein
vielfältiges Angebot des klein- und großflächigen Einzelhandels vorhanden, so dass die Versorgungsfunktion gesichert ist. Das örtliche Gewerbe stellt ein Arbeitsplatzangebot in Harsum bereit. Darüber
hinaus besteht ein aktives öffentliches Leben (u.a. durch die örtlichen Vereine), so dass Harsum
weiterhin einen gesuchten Wohnstandort zwischen Hildesheim und Hannover darstellt. Der Gemeindeverwaltung liegt deshalb eine entsprechende Nachfrage nach Wohnbauland vor.
Bereits im Jahre 2003 hat die Gemeinde Harsum im Zusammenhang mit der seinerzeit geplanten
Nordumgehung eine wohnbauliche Erweiterung in Richtung Norden vorbereitet, die im Rahmen einer 24. Änderung (2. Teilbereich) des Flächennutzungsplanes zur Umsetzung kommen sollte. Nach
Aufgabe der Planungen zur Nordumgehung wurde die wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich
vorerst nicht weiterverfolgt.
Im Rahmen der Bürgerbefragung zum “Gemeindeentwicklungskonzept” (Mai 2014), das für die Gemeinde Harsum erarbeitet wurde, ist seitens der Bürger ein Bedarf an neuen Wohnbauflächen deutlich zum Ausdruck gebracht worden, wobei dem Standort “Milchberg”/ “Koppelweg” der Vorzug gegeben wurde. Weiterhin ist darauf hingewiesen worden, dass neben dem Einfamilienhausbau auch
andere Wohnformen (wie der Geschosswohnungsbau, Seniorenwohnen) Berücksichtigung finden
sollten.
Mittlerweile wurden verschiedene Alternativen zur Siedlungserweiterung geprüft. Die Gemeinde beabsichtigt nunmehr, die bereits 2003 begonnene Planung fortzuführen und im Norden von Harsum
neue Wohnbauflächen auszuweisen. Diese sollen, entsprechend den Ergebnissen aus der Bürgerbefragung, die Errichtung von unterschiedlichen Wohnformen wie Einfamilienhäusern, Doppelhäusern
und Geschosswohnungsbau ermöglichen. Ergänzend wurden die Bauinteressenten, die sich bei Bekanntwerden der Planungsabsicht bei der Gemeinde beworben hatten, im Vorfeld angeschrieben,
1
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
um den Bedarf der jeweiligen Wohnform zu ermitteln. Es wurde ein besonderer Bedarf an Einfamilienhäusern geäußert. Des weiteren wurde deutlich, dass viele, insbesondere junge Einwohner aus
Harsum anstreben, sich vor Ort ein eigenes Haus zu bauen. Damit wird durch die beabsichtigte Neuausweisung nicht nur die o.g. Entlastungsfunktion geleistet, sondern insbesonder dem Wunsch gefolgt, für die Harsumer Bevölkerung selbst entsprechenden Wohnraum bereitzustellen.
Um auch die Innenentwicklung im Bestand weiter zu fördern, ist seitens der Gemeinde Harsum beabsichtigt, zukünftig verwaltungsintern ein Leerstandskataster zu führen. Die Erfahrung der letzten
Jahre hat jedoch gezeigt, dass eine Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke oder Gebäude nur eingeschränkt gegeben bzw. schwer einzuplanen ist, da i.d.R. eine Abhängigkeit von der individuellen Eigentümersituation besteht. Die Gemeinde hat im Vorfeld die Verfügbarkeit der vorhandenen Baulücken in Harsum abgefragt; eine Verkaufsbereitschaft war durchweg nicht gegeben. Hinzu kommt,
dass viele Bauinteressenten, auch unter energetischen Aspekten, an einem Neubau statt einer Umnutzung bzw. Weiternutzung interessiert sind. Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, der Innenentwicklung und der Neuausweisung von Wohnbauflächen in gleicher Weise nachzukommen, um eine
nachhaltige und bedarfsgerechte Sicherung und Entwicklung aus ihren bestehenden Strukturen heraus zu leisten.
Die Gemeinde Harsum beabsichtigt deshalb, weitere Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Flächennutzungsplan darzustellen, um den seit mehreren
Jahren bestehenden Fehlbedarf zu decken.
Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich derzeit "Fläche für die Landwirtschaft" dar. Für
die Umsetzung der Planungsabsichten ist die Darstellung von "Wohnbauflächen" erforderlich. Ebenso sind erforderliche Flächen für die Regenrückhaltung und Ortsrandeingrünung darzustellen. Dementsprechend besteht das Erfordernis, den Flächennutzungsplan in einer 33. Änderung anzupassen.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" aufgestellt, um das planerische
Konzept weiter zu konkretisieren.
A.2
Einordnung des Vorhabens in die Ziele der Raumordnung
Die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreises Hildesheim befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren, liegt lediglich im Entwurf vor und ist deshalb
noch unverbindlich. Die Darstellungen des Entwurfs sind. lt. Auskunft des Landkreises, jedoch als
"sonstiger Belang" zu bewerten und in die Erörterung einzubeziehen.
Das RROP ordnet Harsum in der noch gültigen Fassung (2001) die Schwerpunktaufgabe "Sicherung
und Entwicklung von Wohnstätten" zu. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (2013) besteht diese Darstellung nicht mehr, sie erfolgt nur noch für
die Städte Sarstedt (Mittelzentrum) und Hildesheim (Oberzentrum).
Harsum wird als "zentraler Ort" als Standort eines "Grundzentrums" (Ziel der Raumordnung) dargestellt (RROP 2001 und 2013). Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig hier erfolgen. Es wird
das Leitbild der "dezentralen Konzentration" verfolgt, wonach die Siedlungsentwicklung sich auf geeignete Standorte konzentrieren soll, während sich die übrigen Ortsteile auf die Eigenentwicklung
beschränken sollen.
- Dies entspricht der Zielsetzung der 33. Änderung des FNP, da eine wohnbauliche Erweiterung sich
auf geeignete Standorte (Harsum und Borsum) konzentrieren soll.
In den Grundzentren sind "zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen täglichen Grundbedarf" zu sichern und zu entwickeln.
2
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gleichzeitig wird im Entwurf 2013 als Grundsatz festgelegt, dass
- "bei der zukünftigen Siedlungsentwicklung geeignete Flächen im Innenbereich vorrangig vor neuen
Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden sollen.
- In diesem Rahmen sollen die Städte und Gemeinden Brachflächen-, Baulücken- oder Leerstandskataster führen".
- "Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine sinnvolle Zuordnung von Wohngebieten und Versorgungseinrichtungen zueinander erfolgen, um eine fußläufige Erreichbarkeit zu ermöglichen." (2.1; 02)
Als Grundsatz zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen wird aufgeführt (Entwurf 2013):
- "Vor der Ausweisung neuer Baugebiete sollen zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgeschöpft werden." (entspr. 1.5 "Siedlungsentwicklung, Wohnen, Schutz siedlungsbezogener Freiräume", D 02, RROP 2001).
Insgesamt wird - als Grundsatz - der Innenentwicklung Vorrang eingeräumt. Hiermit wird dem Baugesetzbuch gefolgt, das in seiner zuletzt geänderten Fassung (durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung" v. 11.06.2013) in § 1 (5) darstellt, dass die "städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll.
Diese Ausrichtung wird auch von der Gemeinde Harsum geteilt. In den letzten zehn Jahren sind vorrangig Projekte der Innenentwicklung in den Ortschaften Harsum und Borsum betrieben worden. Es
war erklärtes Ziel, kleinere Baugebiete im bestehenden Siedlungszusammenhang als Bebauungspläne der Innenentwicklung umzusetzen. Diese konnten, mit z.T. sehr aufwändigen Verfahrenverläufen
und unter Berücksichtigung der jeweils örtlichen Zusammenhänge, nur zum Teil zum Abschluss gebracht werden. Das Potenzial der Innenentwicklung ist zur Zeit ausgeschöpft. Die Gemeinde beabsichtigt, diese behutsame, aber auch langsame Entwicklung weiterzubetreiben. Seitens der Gemeinde ist bereits begonnen worden, ein Baulücken- und Leerstandstandskataster aufzubauen.
A.3
Bevölkerungsentwicklung - Siedlungsflächenbedarf
A.3.1
Auswertung statistische Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
A.3.1.1 Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021, LSN 2014
(Quelle: LSN-Online: Tabelle P1000001)
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) berechnet auf den Basisdaten von 2006-2011 für
die Gemeinde Harsum eine negative Bevölkerungsentwicklung für die Jahre 2016 und 2021, wie für
den Landkreis Hildesheim insgesamt. Die Geburtenrate stellt sich geringer (+435) als die Sterbefälle (-566) dar, entsprechend den allgemeinen Tendenzen des demografischen Wandels. Darüber hinaus sind deutliche Abwanderungsprozesse (-345) zu beobachten. Die Bevölkerungsabnahme wird
nach dieser Berechnung im Zeitraum von 2011 bis 2016 vier Prozent, bis 2021 acht Prozent betragen. (Anm. zu dieser Statistik: Sie stellt lediglich die Berechnung einer linearen Fortführung der
Werte der Jahre 2006-11 dar, unter der Voraussetzung gleichbleibender Randbedingungen. Sie
stellt keine Prognose der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung dar, sondern dient dazu, Tendenzen und Fehlentwicklungen abzuschätzen, auf die die Gemeinde ggf. reagieren muss.)
3
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen
-
LSN-Online: Tabelle P1000001
Gemeinde Harsum
Einwohner
BevölkeBasis
rungsvo- Einwohner 2011, um Geborene
2011
2006-2011
rausbe5 J. gealrechnung
tert
Alter
von...
1
2
3
bis Jahren
unter 5
WandeGestorberungssalne 2006den
2011
2006-2011
4
5
Vorausberechnung
2016 1)
Vorausberechnung
2021 2)
6
7
440
-
435
-1
-3
431
431
5 - 15
1291
1008
-
-
-29
979
839
15 - 25
1324
1442
-
-3
-241
1198
921
25 - 45
2802
2361
-
-9
-32
2320
2229
45 - 65
3520
3878
-
-74
-94
3710
3418
65 u.ä.
2286
2974
-
-479
54
2549
2873
11663
11663
435
-566
-345
11187
10711
Insgesamt
1) auf Basis 31.12.2006-2011
2) auf Basis 31.12.2011-2016 (Schätzung)
A.3.1.2. Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987)
(Quelle: LSN-Online: Tabelle K1000014)
Die Auswertung der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Harsum in den letzten 10 Jahren
(2004 - 2013) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibungen (auf Basis der Volkszählung 1987
und auf Basis des Zensus 2011) zeigt auf, dass die Bevölkerung stetig abgenommen hat. Die Abnahme beträgt absolut 718 Personen bzw. -6,0 %. In die Bevölkerungsfortschreibung fließen die von
Standesämtern und Meldebehörden festgestellten Daten zur Anzahl der Lebendgeborenen, Sterbefälle (natürliche Bevölkerungsbewegungen), sowie Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenze (Wanderungsbewegungen) ein.
Betrachtet man die Einzelstatistiken zur natürlichen Bevölkerungsbewegungen und Wanderungsbewegungen, zeigt sich, dass im Betrachtungszeitraum der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegungen bei -270 Personen lag, der Saldo der Wanderungsbewegungen bei - 448 Personen lag. Damit haben die Wanderungsbewegungen einen Anteil von 2/3 der gesamten Bevölkerungsabnahme.
Die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die Bevölkerungsfortschreibung zeigen eine
zunehmende Tendenz zur Bevölkerungsabnahme, insbesondere verursacht durch Abwanderung. Um
die Bevölkerungabnahme insgesamt wirksam einzudämmen, beabsichtigt die Gemeinde der Abwanderungstendenz mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken.
Die hohe Abwanderung kann durch verschiedene Faktoren wesentlich beeinflusst werden:
- Junge Familien und andere Bauinteressenten konnten ihre Bauwünsche in Harsum nicht umsetzen, weil kein entsprechendes Angebot zur Verfügung stand. Sie haben sich in benachbarten oder
anderen Orten niedergelassen.
- Jugendliche haben zur Berufsausbildung oder zur Berufsausübung die Ortschaft verlassen.
- ein Wechsel des Berufsstandortes, und in Folge dessen des Wohnstandortes, findet zunehmend
häufiger statt und wird innerhalb eines flexiblen Arbeitsmarktes erwartet. Harsum ist ein Wohnort
mit hohem Pendleranteil, aber auch ein Gewerbestandort mit einem entsprechenden Arbeitsplatzangebot, so dass Auswirkungen erwartet werden können.
4
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Bevölkerung (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987)
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen
-
LSN-Online: Tabelle K1000014
Gemeinde Harsum
Bevölkerung
Insgesamt
Männlich
Weiblich
Fläche
Einwohner
je qkm
jeweils
am 31.12.
Anzahl
1987=100
Anzahl
%
Anzahl
%
qklm
Anzal
Jahr
1
2
3
4
5
6
7
8
2004
12257
120,1
6039
49,3
6218
50,7
49,93
245,5
2005
12227
119,8
6027
49,3
6200
50,7
49,93
244,9
2006
12140
118,9
5987
49,3
6153
50,7
49,93
243,1
2007
12058
118,1
5963
49,5
6095
50,5
49,93
241,5
2008
12002
117,6
5936
49,5
6066
50,5
49,93
240,4
2009
11862
116,2
5869
49,5
5993
50,5
49,93
237,6
2010
11751
115,1
5822
49,5
5929
50,5
49,93
235,3
2011
11663
114,3
5778
49,5
5885
50,5
49,93
233,6
2012
11597
113,6
5769
49,7
5828
50,3
49,93
232,3
2013
2014
2015
A.3.2
Ergebnisse gemeindlicher Beteiligungsprozesse der Bevölkerung
Durch die Gemeinde Harsum wurde eine Umfrage im Rahmen des "Gemeindeentwicklungskonzeptes" (2014) durchgeführt, bei dem die örtliche Bevölkerung durch Fragebögen aktiv Vorschläge für
eine Gemeindeentwicklung vorgetragen hat. Es wurde der vordringliche Wunsch geäußert, dass in
der Ortschaft Harsum die Ausweisung weiteren Wohnraums erfolgt.
Der Gemeinde liegt derzeit eine sehr hohe Anzahl von Anfragen für Baugrundstücke in Harsum vor.
Um den Bedarf genauer zu analysieren, hat die Gemeinde eine Abfrage bei den Interessenten
(2014) zu ihrer derzeitigen Wohnsituation (Miete, Eigentum, Wohnungstyp) und zur gewünschten,
zukünftigen Wohnform durchgeführt. Aus der Abfrage wird deutlich, dass von derzeit rd. 100 Bewerbungen ca. 60 % aus der Ortschaft selber stammen, ca. 30 % von extern hinzuziehen möchten
(inkl. Rückkehrern) und ca. 10 % aus dem übrigen Gemeindegebiet von Harsum stammen. Der überwiegende Teil beabsichtigt aus einer Mietwohnung in das Wohneigentum / Einfamilienhaus wechseln
zu wollen. Selbst bei Abzug von üblichen Mehrfachbewerbungen (z.B. bei anderen Gemeinden)
stellt sich ein eindeutiger Bedarf aus der Gemeinde und der Ortschaft selbst heraus dar.
Es ist davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um junge Paare und Familien handelt, die unter
Berücksichtigung der Vorzüge von Harsum weiter ansässig bleiben wollen, bzw. selbst aus Harsum
stammen, mit weiteren familiären Bindungen. Wenn für diese Bevölkerungsgruppe kein passendes
Wohnungsangebot innerhalb der Gemeinde bereitgestellt werden kann, ist zu erwarten, dass diese in
benachbarte Ortschaften abwandern.
5
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Die Gemeinde sieht sich deshalb veranlasst, den Mangel an geeignetem Wohnraum und verfügbaren
Bauland auszugleichen und die dafür erforderlichen Flächen auszuweisen.
A.3.3
Siedlungsflächenbedarf
Auf Grundlage der vorliegenden Statistiken wird eine Abschätzung des erforderlichen Siedlungsflächenbedarf durchgeführt.
Die "Kleinräumliche Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021" für die Gemeinde Harsum stellt eine Bevölkerungsabnahme auf 10.711 Einwohner (EW) im Jahr 2021 dar. Zwischen 2011 (11.663 EW) und 2021 ist damit mit einer Abnahme um 952 EW zu rechnen. Im Betrachtungsraum von 2006-2011 nehmen die Wanderungsbewegungen einen Anteil von 72 % an der
Abnahme der Bevölkerungszahl ein (Geborene / Sterbefälle = - 131 EW im Verhältnis zu -345 EW
durch Abwanderung). Überträgt man diesen Anteil auf die Gesamtabnahme bis 2021, ist mit einem
Anteil von 685 EW durch Abwanderung zu rechnen.
Die Gemeinde strebt an, diese Personengruppe in der Gemeinde zu halten und die dafür erforderliche Siedlungsfläche bereitzustellen.
Der Zensus 2011 des Statistischen Bundesamtes stellt für die Gemeinde Harsum folgende Daten
zum Verhältnis zwischen Personen pro Haushalt zur Verfügung:
Haushalte nach Größe des privaten Haushalts
Quelle: Zensus 2011 (Statistisches Bundesamt)
Gemeinde Harsum 2011
Peronen pro
Haushalt
Anzahl
Haushalte
Anteil
Haushalte
Anzahl
Personen*
Anteil
Personen
1
1269
26,2%
1269
10,9%
2
1685
34,8%
3370
29,0%
3
912
18,9%
2736
23,5%
4
697
14,4%
2788
24,0%
5
185
3,8%
925
8,0%
6
90
1,9%
540
4,6%
4838
100,0%
11628
100,0%
Gesamt:
* errechnet aus: Personen pro Haushalt * Anzahl Haushalte
Daraus errechnet:
Belegungsdichte = Anzahl Personen / Anzahl Haushalte:
2,40
Kursive Angabe: Eigenberechnungen
Daraus lässt sich eine durchschnittliche Belegungsdichte von 2,40 Personen pro Haushalt ermitteln. Zum Vergleich: für Niedersachsen liegt der Landesdurchschnitt derzeit bei 2,1 Personen /
Haushalt (lt. RROP Entwurf 2014).
Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,40 Personen pro Haushalt ergibt sich für 658
EW ein Bedarf von 286 Wohneinheiten (WE). Bei einem Verhältnis von 1/3 WE für den Geschosswohnungsbau zu 2/3 WE für den Einfamilienhausbau, ergeben sich 95 WE im Geschosswohnungsbau zu 190 WE im Einfamilienhausbau.
6
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Für den Geschosswohnungsbau wird eine durchschnittliche Bruttowohnbaufläche (Anteil am Gebäudegrundriss, Erschließung und zugeordneter Grünflächenanteil) von 300 qm angesetzt. In diesem
Ansatz wird u.a. die Absicht der Gemeinde berücksichtigt, das Seniorenwohnen zu unterstützen, das
i.d. R. kleinere Wohnflächen beansprucht.
- Bei 95 WE wird damit für den Geschosswohnungsbau ein Siedlungsflächenbedarf von 2,85 ha ermittelt.
Für den Einfamilienhausbau wird eine durchschnittliche Bruttowohnbaufläche (einschl. Grundstück,
Erschließung und zugeordneter Grünflächenanteil) von 750 qm angesetzt; es werden ebenfalls Doppelhäuser in diesem Ansatz berücksichtigt.
- Bei 190 WE wird damit für den Einfamilienhausbau ein Siedlungsflächenbedarf von 14,25 ha ermittelt.
Für die gesamte Gemeinde Harsum besteht bis 2021 damit rechnerisch ein Siedlungsflächenbedarf von 17,1 ha, unter der Zielsetzung, die Bevölkerungszahl zu halten. Die bestehenden Reserven
an Siedlungsflächen sind davon abzuziehen.
A. 3.4
Baulandreserven innerhalb des FNP und bestehender Bebauungspläne
in den Ortschaften
A.3.4.1
Harsum
Der letzte großräumige Bebauungsplan für die wohnbauliche Entwicklung "Westerfeld II" wurde im
Jahre 2000 rechtsverbindlich und ist seit vielen Jahren vollständig umgesetzt (Gesamtfläche: rd.
7,6 ha; WA rd. 5 ha).
- Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Harsum bestehen in der Ortschaft Harsum keine Flächenreserven für das Wohnen. Innerhalb der dargestellten Flächen befinden sich Gebäudebestand
bzw. Bebauungspläne.
In den letzten 10 Jahren wurden in der Ortschaft Harsum folgende Baugebiete ausgewiesen bzw. im
Sinne einer wohnbaulichen Entwicklung in Harsum geändert :
-
-
-
-
-
B-Plan Nr. 4 A, 2. v. Änderung (2010)
Anpassung von Baugrenzen zur besseren Ausnutzbarkeit der Innenlage.
Flächengröße (WA): rd. 4.450 qm
B-Plan Nr. 12 "Harsum-Ost", 5. Änderung (2009)
Umwandlung eines Gebäudes der Telekommunikation zum Wohnen, Ermöglichen eines Dachausbaus durch Anpassung an aktuelle Baunutzungsverordnung.
Flächengröße (WA): rd. 3.850 qm
B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 1. Änderung (2005)
Anpassungen durch Wegfall von Nordumgehung und im Bereich Schallschutz; bessere Ausnutzbarkeit der bereits ausgewiesenen Bauflächen
B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 2. Änderung (2008)
Rücknahme des alten Bahnhofs. Ausweisung eines Mischgebietes (mit Wohnanteil)
Flächengröße: rd. 1.990 qm (WA), Mischgebiet 3.550 qm
B-Plan Nr. 21 "Am alten Bahnhof", 3. v. Änderung (2006)
Erhöhung Wohnanteil im Gebiet
Der Bebauungsplan Nr. 21 stellte, als Umnutzung des ehem. Zuckerfabriksgeländes, eine "Innenentwicklung" innerhalb der Ortslage von Harsum dar. Lediglich im Bereich des nördlichen
Mischgebietes ist ein Grundstück noch frei, das jedoch wg. der Immissionslage durch die Bahn
nicht für das Wohnen geeignet ist.
7
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
-
-
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
B-Plan Nr. 19 "Oynhausen", 3. Änderung
Anpassung von Baugrenzen, Einrichtung eines Fußweges
Flächengröße (WA): rd. 2.400 qm
B-Plan Nr. 12 "Harsum-Ost", 6. Änderung
Umwandlung einer Spielplatzfläche zu einer Wohnbaufläche.
Flächengröße (WA): rd. 400 qm
Ergebnis für Harsum:
Die durch die aufgeführten Änderungen ermöglichte Wohnbauentwicklung im Innenbereich in Harsum ist bis jetzt vollständig umgesetzt worden; es sind (bis auf das letzte Änderungsverfahren mit lediglich rd. 400 qm) keine weiteren Reserven innerhalb der bestehenden Bebauungspläne vorhanden. Seit mehreren Jahren ist damit bereits ein erhöhter Druck auf den Wohnungsbestand im Sinne
der vorrangigen Innenentwicklung ausgeübt worden.
Im Flächennutzungsplan im Bereich Harsum bestehen keine Reserveflächen, die bauleitplanerisch
umgesetzt werden könnten. Es besteht ein deutlicher Nachholbedarf.
A.3.4.2
Borsum
Nach den Festlegungen des RROP (2001) und auch dem Entwurf (2013) wird der Ortschaft Borsum
als zweitgrößter Ort im Sinne der "dezentralen Konzentration" eine wohnbauliche Entwicklung, die
über den Eigenbedarf hinausgeht, eingeräumt. Dies liegt begründet in der bestehenden sehr guten
infrastrukturellen Ausstattung (Grundschule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten) und der Anbindung an das ÖPNV-Netz. In den letzten Jahren sind deshalb verschiedene, kleinere Bebauungspläne
zur Umsetzung gebracht worden.
Reserven innerhalb des Flächennutzungsplans:
A.) Nordöstlicher Ortsrand zwischen Feldstraße und Verlängerung Berliner Straße: rd. 2 ha
B.) Nordöstlicher Bereich zwischen Feldstraße, Martinstraße und ehem. Gärtnerei: rd. 0,9 ha, mit
ehem. Gärtnereifläche (jetzt "Gemischte Baufläche") ca. 1,4 ha.
C.) Südöstlicher Ortsrand entlang dem Südring: ca. 0,7 ha
D.) Südlicher Ortsrand, südl. Hasenkamp: ca. 2-3 freie Baugrundstücke; wg. Nachbarschaft Spedition unattraktiv.
Reserven lt. Flächennutzungsplan insgesamt: ca. 3,6 - 4 ha
Bebauungspläne bzgl. Wohnen in den letzten 15 Jahren:
- B-Plan Nr. 1 "Rielackern", 6. Änderung (2007)
Aufhebung der zwingenden Dreigeschossigkeit, Ausweisung Zweigeschossigkeit
Plangebiet: rd. 1.185 qm
- B- Plan Nr. 2 "Im Dorfe Nord", 3. (2001), 4. (2003), 5. (2004), 6. Änd. (bislang nicht zu Ende
geführt), mit jeweils kleinräumlichen Anpassungen, mit dem Ziel, die Ausnutzbarkeit zu verbessern (z. B. Anpassung Baugrenzen; Bauen in zweiter Reihe)
- B-Plan Nr. 12 "Beukenfeld" (2001): Bessere Ausnutzung der inneren, tiefen Grundstücksflächen.
- B- Plan Nr. 13 "Neisser Straße" (2007): Neuausweisung eines Baugebietes, ca. 2,5 ha groß, mit
28 Wohneinheiten. Bereits vollständig ausgebaut.
- B- Plan Nr. 14 "Harsumer Straße" (2014) / mit FNP-Änderung: Vorbereitung der Erschließung
von 4 Gartengrundstücken als Baugrundstücke (bis zu 6 WE). Größe: ca. 4.200 qm. Noch nicht
umgesetzt.
Reserven in Bebauungsplänen: ca. 4.200 qm
8
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Ergebnis für Borsum:
Größere Baugebiete bestehen nicht mehr. Das zuletzt entwickelte Baugebiet stellt einen kleineren
Bereich dar. Verschiedene Bebauungsplanänderungen hatten zum Ziel, bestehende Grundstücke einer Erschließung zuzuführen. Durch die Dorferneuerung in Borsum besteht die Möglichkeit der Förderung zur Instandsetzung bestehender Bausubstanz der Innenlage, was auch in Anspruch genommen wird. Für Borsum sind im FNP Reserven in einer Größenordnung von rd. 4 ha vorhanden. Eine
weitere Entwicklung in Borsum ist vorzubereiten.
Reserven in Borsum (FNP): 4 ha
A.3.4.3
Klein Förste
Der Flächennutzungsplan weist keine weiteren Wohnbaulandreserven auf. Die letzte Ausweisung eines Baugebietes erfolgte 1999 mit dem Bebauungsplan Nr. 6 "Westlich Steinfeld".
Reserve in Klein Förste: keine
A.3.4.4
Machtsum
In Machtsum zeigt der FNP lediglich im westlichen Bereich der Lindenallee eine größere Baulücke
im Siedlungszusammenhang, die als "Dorfgebietsfläche" ausgewiesen ist. Innerhalb des B-Planes
Nr. 5 "Hogesfeld" (1982) sind im östlichen Bereich noch Ausbaureserven, im Rahmen einer Ausweisung als "Dorfgebiet" (MD*), in einer Größenordnung von ca. 5.300 qm (ohne landw. Gebäude im
Bestand). Eine Durchmischung von i.d. R. 50 % ist erforderlich, so dass nicht eine ausschließliche
Wohnbebauung erwartet werden kann, und damit hier von einer Wohnbaulandreserve von ca. 2.650
qm ausgegangen werden kann. Als letzter Bebauungsplan wurde der B- Plan Nr. 6 "Am Beeke" 2001
aufgestellt, der mittlerweile mit 4 Grundstücken ausgebaut ist und noch 1 freies Grundstück aufweist, mit ca. 600 qm. In 2005 wurde eine kleinräumliche Innenbereichsatzung aufgestellt, in deren Rahmen bereits ein Wohngebäude errichtet wurde.
Die Größenordnung entspricht der zukünftigen Eigenentwicklung.
Reserve in Machtsum: max. ca. 3.250 qm (Eigenentwicklung)
A.3.4.5
Rautenberg
Der Flächennutzungsplan zeigt in Rautenberg keine größeren Reserven, lediglich wenige Einzelgrundstück, die im Siedlungszusammenhang des Dorfgebietes sich befinden.
In Rautenberg wurde 2003 der Bebauungsplan Nr. 3 "Wallweg" ausgewiesen, mit einer Größe von
2,6 ha (1,63 ha WA). Innerhalb dieses Bebauungsplanes ist lediglich noch ein Baugrundstück frei.
Reserve in Rautenberg: ca. 600 qm (Eigenentwicklung)
A.3.4.6
Adlum
Für Adlum ist im Flächennutzungsplan, bis auf kleinere Flächen im Süden der Ortschaft ("Wohnbauflächen"), "Dorfgebiet" oder "Mischgebiet" ausgewiesen. Die Wohnbauflächen sind bereits in Anspruch genommen; innerhalb der übrigen Flächen befinden sich, vorbehaltlich der erforderlichen
Durchmischung, kleinere Reserveflächen, die mit entsprechender Anpassung im FNP, ggf. für eine
Wohnnutzung herangezogen werden könnten: im Westen der Ortslage (Bereich "Tappenkamp"), im
Norden ("Mühlenkamp") oder in Verlängerung der St. Georg-Straße. Die deutliche Vorprägung durch
bestehende Landwirtschaft ist hier relevant, so dass die Geeignetheit der Flächen für eine Wohnnut-
9
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
zung im Grundsatz zunächst zu prüfen wäre; eine direkte Verfügbarkeit ist derzeit nicht gegeben. Als
letzter Bebauungsplan wurde 1999 der B-Plan Nr. 6 "Meerfeld-Ost" aufgestellt, der vollständig ausgebaut ist.
Reserve in Adlum: keine
A.3.4.7
Asel
Die im Flächennutzungsplan dargestellten "Wohnbauflächen" sind in Anspruch genommen worden.
Kleinere Reserveflächen könnten sich im Süden, Südwesten und im nördlichen Ortsgefüge befinden
(jetzt: Gartenflächen), allerdings ist hier "gemischte Baufläche" bzw. "Dorfgebiet" ausgewiesen, so
dass der FNP anzupassen wäre. Grundsätzlich ist Asel stark durch die Schallemissionen der westlich
gelegenen Bahnstrecke, der östlich verlaufenden B 494 und insbesondere durch die Autobahn A 7
belastet. Gleichzeitig ist die Ortschaft durch die Nähe zum Autobahnanschluss sehr gut erreichbar.
Reserve in Asel: keine
A.3.4.8
Hönnersum
In Hönnersum weist der FNP noch freie Wohnbauflächen nördlich der "Johann-Eggers-Straße" aus,
in einer Größe von ca. 1,3 ha. Dies entspricht der Größenordnung einer zukünftigen Eigenentwicklung, so dass damit für Hönnersum ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Als letzter Bebauungsplan für das Wohnen wurde 2002 der Bebauungsplan Nr. 7 "Hönnersum West" aufgestellt, der
mittlerweile bis auf eine Baulücke umgesetzt ist. Durch die Nähe zu Hildesheim besteht grundsätzlich ein erhöhter Siedlungsdruck durch Zuzug von außen.
Reserve in Hönnersum: ca. 1,3 ha (Eigenentwicklung)
A.3.4.9
Hüddessum
Der Flächennutzungsplan im Bereich von Hüddessum zeigt keine noch freien Wohnbauflächen. Reserven können innerhalb des Siedlungszusammenhanges gefunden werden, jedoch liegen diese innerhalb der Dorfgebiete (z.B. östl."Am Stapel"), sodass der FNP erst angepasst werden müsste, oder
innerhalb von Gärten und Grünflächen ( z.B. zwischen Adlumer Straße/ Messestr., oder südl. Matthiasstr.). Hier wäre zunächst zu klären, ob eine Nutzungsänderung überhaupt gewünscht ist. Weiterhin
ist für kleinere Dörfer, wie Hüddessum, eine offenere, durchgrünte Struktur ortstypisch, und damit
erhaltenswert.
Reserve in Hüddessum: keine
A.3.4.10 Zusammenfassung Flächenreserven
Innerhalb der Gemeinde Harsum sind in den kleineren Ortschaften nur in Rautenberg und Machtsum Flächenreserven im Rahmen von Bebauungsplänen in einer Größenordnung von insgesamt 0,3
ha verfügbar. In Hönnersum bietet der FNP derzeit 1,3 ha Ausbaureserve. Die Reserven entsprechen
der Größenordnung einer zukünftigen Eigenentwicklung der jeweiligen Ortschaften.
Die große Ortschaft Borsum, der ebenfalls grundzentrale Aufgaben im RROP (2001 und Entwurf
2013) zugeordnet sind, verfügt über Reserven in Bebauungsplänen von ca. 0,42 ha und im Flächennutzungsplan von insgesamt ca. 3,6 - 4 ha (Verfügbarkeit ist zu klären).
Am Grundzentrum Harsum stehen derzeit keine nennenswerten Reserven im Rahmen der bauleitplanerischen Sicherung zur Verfügung.
- Insgesamt bestehen damit im FNP Flächenreserven von rd. 5,7 ha.
10
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
A.3.5
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Reserven im Innenbereich (Harsum), Baulücken- und Leerstandskataster
Durch die Gemeinde Harsum wird derzeit ein Baulücken- und Leerstandskataster aufgebaut.
Der aktuelle Gebäudeleerstand in der Ortschaft Harsum wurde unter Berücksichtigung der Einwohnermeldedaten untersucht. Es wurden Gebäude, die derzeit durch Abriss, Umbau oder Selbstbezug
nicht zur Verfügung stehen, herausgefiltert. Im Ergebnis konnten durch die Gemeinde in der Ortschaft Harsum fünf Leerstände ermittelt werden. Die Eigentümer wurden bezüglich ihrer weiteren
Planungsabsichten befragt.
Des weiteren hat die Gemeinde eine Abfrage der Baulücken innerhalb von Harsum durchgeführt, in
Bezug auf z.B. Gartenflächen, freie Baugrundstücke. Es wurden 47 potentielle Baulücken in der
Ortslage festgestellt, die Eigentümer wurden zu ihrer Verkaufsbereitschaft befragt. Es ist ermittelt
worden, dass eine Verkaufsbereitschaft durchweg nicht gegeben ist. Obwohl diese Flächen im Rahmen einer Nachverdichtung Siedlungspotenziale in der Ortslage darstellen, können sie nicht dazu
beitragen, die Nachfrage zu befriedigen.
Darüber hinaus wurde die Altersstruktur der Einzelhaushalte in der Ortschaft Harsum untersucht,
um abzuschätzen, ob in in einem näheren Zeitraum ein Überhang an möglicherweise zur Verfügung
stehenden Wohnungen zu erwarten ist. Für die Ortschaft Harsum wurden derzeit ca. 15 Einzelhaushalte mit Personen über 85 Jahren festgestellt. Für die Altersgruppe zwischen 70-84 Jahre sind ca.
53 Einzelhaushalte feststellbar. Diese Altersgruppen stellen insgesamt ca. 2,5 % der Haushalte der
Ortschaft Harsum dar, die Größenordnung ist damit als gering einzustufen. Die daraus ergebenden
Wechsel werden voraussichtlich nicht zu einem Überhang führen, sondern im üblichen Wohnungsangebot aufgehen. Davon unabhängig ist für diesen Wohnraum weder zum jetzigen Zeitpunkt, noch zukünftig eine verbindliche Verfügbarkeit gegeben, so dass lediglich eine Tendenz in die prognostischen Betrachtungen aufgenommen werden kann.
A.3.6
Prognose des Flächenbedarfs
Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der Gemeinde und insbesondere am Grundzentrum Harsum eine deutliche Nachfrage an Wohnraum für junge Familien besteht, der nur ein sehr eingeschränktes
Angebot gegenübersteht. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung sind am Ort Harsum weitgehend
ausgeschöpft bzw. es ist keine Verfügbarkeit gegeben. Die kommunale Planung kann über das Leerstandskataster diese Prozesse begleiten, aber nur in eingeschränkten Umfang steuern, weil privatrechtliche Belange berührt werden. Es kann davon augegangen werden, dass selbst bei ausschließlicher Innenentwicklung weitere Abwanderung stattfindet, weil nicht die gewünschte Wohnform am
Ort umgesetzt werden kann. Dies konnte in den letzten Jahren in Harsum bereits beobachtet werden. Nach Umfrage des Gemeindeentwicklungskonzeptes und durch Nachfrage bei den Bauinteressenten (rd. 100 Bewerbungen) konnte festgestellt werden, dass vornehmlich Einfamilienhäuser,
aber auch Geschosswohnungen nachgefragt werden.
Des weiteren sollen weitere Wohnformen für den wachsenden Anteil der älteren Generation ("Seniorenwohnen") bereitgestellt werden, um dieser Bevölkerungsgruppe Möglichkeiten zu eröffnen, am
Ort bzw. in der Gemeinde zu bleiben. Gleichzeitig stellt Harsum als Grundzentrum die notwendige
Versorgungsstruktur hierfür in fußläufiger Nähe bereit, so dass auch die erforderliche Eignung besteht, diese Einrichtungen am Ort zu etablieren und betreiben zu können.
Der in der Umfrage deutlich gewordene Nachfragedruck nach Wohneigentum wird u.a. durch das zur
Zeit historisch niedrige Zinsniveau für Hypotheken und Darlehen unterstützt. Da ungewiss ist, wie
lange diese Möglichkeiten weiterhin bestehen, wird eine möglichst zügige Umsetzung des Bauwun-
11
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
sches verfolgt, u.U. mit der Entscheidung, die Gemeinde zu verlassen, weil derzeit kein entsprechendes Angebot in der eigenen Gemeinde vorhanden ist. Die Gemeinde muss also mit Abwanderung
rechnen, wenn sie der Baulandnachfrage nicht nachkommt.
Die Gemeinde beabsichtigt deshalb, entsprechende Wohnbauflächen in Harsum auszuweisen, um
weitere Abwanderungsprozesse zu vermeiden und auf den demografischen Wandel rechtzeitig zu reagieren.
Die Gemeinde setzt sich zum Ziel, den Bevölkerungsrückgang am Ort Harsum entgegenzuwirken.
Das Wohnungsangebot soll ein Ausbauprogramm für die nächsten 10 Jahren umfassen.
Es werden rd. 70 Einfamilienhäuser mit einer Belegungsdichte von durchschnittlich 3 Personen in
Ansatz gebracht (= 210 EW). Darüber hinaus werden 50 WE mit einer Belegungsdichte von 1,5 Personen im Geschosswohnungsbau in Ansatz gebracht (= 75 EW). Dies entspräche der Unterbringung
von ca. 285 EW. Es ist damit zu rechnen, dass rd. die Hälfte aus der Ortschaft selbst stammen, sodass eine Umverteilung stattfindet. Die Gemeinde geht davon aus, dass die freiwerdenden Wohnungen nicht zu einem längerfristigen Leerstand führen, sondern im Gegenteil zu einer größeren Angebotsvielfalt, und damit zu einer höheren Attraktivität des Harsumer Wohnungsmarktes.
Für die geplanten Einfamilienhäuser wird eine Bruttogrundstücksgröße (Baugrundstück, Erschließung- und Grünflächenanteil) von ca. 750 qm angesetzt, bei 70 WE; dies entspricht 5,25 ha. Für
den geplanten Geschosswohnungsbau wird eine Bruttogrundstücksgröße von ca. 300 qm angesetzt,
bei 40 WE; dies entspricht 1,2 ha. Darüber hinaus sind Flächen für die Ortsrandeingrünung und das
Regenrückhaltebecken vorzusehen, die mit rd. 8.000 qm angesetzt werden.
Daraus resultiert ein Flächeninanspruchnahme von rd. 7,2 ha.
Nach Abzug der Flächenreserven im FNP von rd. 5,7 ha vom Siedlungsflächenbedarf von rd. 17,1
ha (s. Kap. A.3.3), ergibt sich ein Siedlungsflächenbedarf von 11,4 ha. Die geplante Flächeninanspruchnahme von rd. 7,2 ha ordnet sich in diesen Entwicklungsrahmen ein. Es verbleiben rd. 4,2
ha, die zukünftig an anderer Stelle im Gemeindegebiet, oder soweit verfügbar, in der Innenlage bereitgestellt werden können.
In der Planung soll ein längerfristiger, bedarfsgerechter Ausbau in Bauabschnitten berücksichtigt
werden können (s. parallel geführter B-Plan Nr. 25 "Ährenkamp").
A.4
Standortdiskussion
Seitens der Gemeinde wurden verschiedene Standorte für eine Siedlungserweiterung in der Ortschaft Harsum untersucht.
A.4.1
Standort A: Bereich "Morgenstern" (östliche Ortslage)
Der Bereich befindet sich südlich der Straße "Morgenstern", in kurzer Entfernung zum ÖPNV- Haltepunkt Harsum. Das Gebiet wird westlich begrenzt durch die Bahnstrecke, östlich durch die B 494
(Verbindung Hildesheim-Hohenhameln). Südlich befinden sich Kleingärten. Im Anschlussbereich an
die B 494 befindet sich ein kleiner Discounter.
Eine Erweiterung würde an die bestehende Ortsstruktur jenseits der Straße "Morgenstern" (B-Pläne
"Harsum-Ost", "Oyenhausen") anschließen. Der Bereich ist sehr verkehrsgünstig gelegen, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Harsum und Anschluss an das überregionale Straßennetz, und wäre damit
12
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
insbesondere für Pendler attraktiv. Diese Lage bedeutet jedoch auch eine hohe Belastung mit Schallemissionen von zwei Seiten (Bahn und Straße). Eine Versorgung des Gebietes wäre durch den Discounter gegeben. Um die zentralen Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie die Schulen aufsuchen zu können, ist die Bahnlinie (unter Berücksichtigung der Schrankenschließzeiten) jeweils zu
queren, wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit erschwert ist. Die Möglichkeiten einer Straßenerschließung vom "Morgenstern" aus in ein neues Baugebiet hinein stellt sich derzeit wegen der bestehenden, engen Randbebauung auf der Südseite und nur sehr schmaler Stichwege als eingeschränkt
dar. Ebenso ist die Entwässerung (Oberflächenwasser) wegen der bestehenden Kanäle und der örtlichen Gefällesituation nicht ohne erhöhten Aufwand bereitzustellen.
Kläranlage
D
Autobahn
C
A7
A
B 494
Eisenbahnstrecke
B
Abb. : Ausschnitt aus dem FNP der Gemeinde Harsum, mit Standortalternativen
A.4.2
Standort B: Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße" (südliche Ortslage)
Der Bereich befindet sich im Übergangsbereich zur Ortschaft Asel. Eine Erschließung aus den bestehenden Wohngebieten heraus ist nicht möglich, es müsste ein Anschluss über die K 201 erfolgen.
Der Bereich ist erheblich durch Verkehrslärm vorbelastet, durch die unmittelbare Lage an der Bahn-
13
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
strecke, die Nähe zur Autobahn A 7 und zu den Straßen B 494 und K 201. Dadurch bestehen sehr
ungünstige Lagebedingungen für das Wohnen. Weiterhin sollen Harsum und Asel räumlich als einzelne Dörfer weiterhin ablesbar sein, ein "Zusammenwachsen" der Ortschaften ist nicht beabsichtigt.
A.4.3
Standort C: Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld
II" (westliche Ortslage)
Der Bereich befindet sich westlich des Neubaugebietes "Westerfeld II" und östlich des Stichkanals
Hildesheim und den anliegenden Waldgebieten. Das Baugebiet weist Straßenanschlüsse auf, ebenso
könnte eine Erschließung über die "Förster Straße" erfolgen. Dieser Bereich bietet vielfältige Möglichkeiten für eine wohnortnahe Erholung. Allerdings ist der Bereich durch Schallemissionen vorbelastet.
Bereits für den Bebauungsplan Nr. 18 "Westerfeld" waren unter Berücksichtigung der Verkehrsemissionen der Landesstraße 467, die als Verbindung zur B 6 relativ stark frequentiert wird, aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) durchzuführen. Durch die Nähe zur Autobahn (A 7) mit einem
Abstand von lediglich ca. 800 - 1.000 m ist eine relativ hohe und ständige Belastung durch Verkehrsemissionen zu erwarten. Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 "Westerfeld II", der südlich anschließt, wurde gutachterlich festgestellt, dass die Schallgrenzwerte für die Nacht überschritten werden, und passiver Schallschutz am Gebäude erforderlich ist. Eine Fortsetzung der Baugebiete würde
noch näher an die Autobahn heranrücken. Ungünstig ist, dass die Emissionen auf die Westseite der
zukünftigen Freibereiche einwirken würden.
Darüber hinaus würde eine weitere Verlagerung des Siedlungsschwerpunktes der Ortschaft Harsum
nach Westen erfolgen.
A.4.4
Standort D: Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg" (nördliche Ortslage)
Der Bereich schließt unmittelbar an bestehende Straßenanschlüsse an. Neben "Milchberg",
"Kampstraße" und "Koppelweg" von Süden, führt die Straße "Zur Zuckerfabrik" von Osten an das Gebiet heran. Das Gebiet ist dadurch relativ leicht erreichbar, bestehende Strukturen werden aufgenommen bzw. können durch eine Siedlungserweiterung komplettiert werden, zumal im Bebauungsplan
Nr. 21 "Am alten Bahnhof" die erschließungsmäßige Anbindung dieses Gebietes bereits vorgesehen
war.
Östlich benachbart in ca. 200 m Entfernung verläuft die Bahnstrecke, so dass Schallemissionen
durch die Bahn (insbesondere in der Nachtzeit durch Güterverkehr) zu erwarten sind. Ca. 700 m
nördlich des betrachteten Gebietes zweigt ein weiterer Schienenweg (derzeit stillgelegt) von der
Hauptstrecke in Richtung Westen nach Giesen ab. Die Reaktivierung dieser Strecke wird für den Güterverkehr im Rahmen der Wiederaufnahme des Kali-Abbaus am Schacht in Giesen durch die Betreibergesellschaft Kali + Salz derzeit vorbereitet (Planfeststellung). Jedoch sind nur wenige und sehr
langsame (d.h. emissionsarme) Fahrten ausschließlich während der Tageszeit zu erwarten.
Die Biotopflächen der ehem. Teiche der Zuckerfabrik, zwischen Bahnlinie und Gebiet gelegen, bilden
bereits einen deutlichen Abstandspuffer. Nordwestlich des Gebietes befindet sich die Kläranlage der
Gemeinde Harsum, in ca. 250 m Entfernung. Die Hauptwindrichtung führt jedoch von der Ortslage
weg; geruchsemissionsrelevante Bereiche befinden sich abgewandt im Norden der Kläranlage. Bislang wurden seitens der örtlichen Bevölkerung keine Beeinträchtigungen wahrgenommen. Geruchsemissionen können, falls erforderlich, z.B. durch Einhaltung von Abständen oder technische Maßnahmen an der Kläranlage berücksichtigt werden.
14
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Der nördlich anschließende Landschaftsraum (mit Unsinnbach) und die renaturierten ehem. Teiche
der Zuckerfabrik mit zugeordneten Freiflächen zwischen “Nordfeld” und “Koppelweg” stellen eine
für die Naherholung attraktive Umgebung dar.
Die Erreichbarkeit von örtlichen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen, sowie der Schulen /Kindergärten ist durch die Nähe zum historisch gewachsenen Ortskern gegeben.
Im Rahmen der Bürgerbefragung des "Gemeindeentwicklungskonzeptes" (2014) wurde seitens der
Harsumer Bevölkerung eine Wohnbauentwicklung im Norden der Ortschaft der Vorzug gegeben.
A.4.5
Ergebnis der Standortabwägung
Im Vergleich der Standorte untereinander wird dem Standort im Norden der Vorrang eingeräumt, weil
er, entsprechend einer "organischen" Siedlungsentwicklung, sich aus dem bestehenden Erschließungssystem entwickeln lässt und eine unmittelbare Verbindung mit der Kernortschaft ermöglicht.
Damit ist auch eine bessere fußläufige Erreichbarkeit gegeben. Die bestehende Ortslage wird nach
Norden abgerundet und die bestehende Lücke geschlossen. Des weiteren ist zwar auch hier, wie überall in Harsum, eine Beeinträchtigung durch Schallemissionen insbesondere der Bahn gegeben, jedoch sind hiervon die besonders empfindlichen Südwestlagen in deutlich geringerem Maße als an
den anderen Standorten betroffen. Mögliche Geruchsemissionen der Kläranlage sind ggf. zu untersuchen und Regelungen zu treffen. Dem Standort wurde seitens des Gemeindeentwicklungskonzeptes
ein positives Votum erteilt.
A.5
Versorgung
A.5.1
Einkaufsmöglichkeiten
Über die bestehenden Einkaufsmöglichkeiten ist eine Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs in Harsum in vielfältiger Weise möglich.
Als großflächige Einzelhandelseinrichtung befindet sich ein Einkaufszentrum an der Carl-Zeiss-Str.,
mit einem Vollsortimenter-Lebensmittelmarkt, sowie einem Drogerie- und Bekleidungsmarkt. In östlicher Randlage zur B 494 am "Morgenstern" liegt ein Discounter. In zentraler Lage befindet sich ein
weiterer Discounter an der Straße "Mahnhof", der auch ohne Querung der Bahnstrecke aus dem westlichen Ortsteil von Harsum erreicht werden kann.
Die "Kaiserstraße" bildet traditionell die örtliche Einkaufsstraße, wo sich in lockerer Folge unterschiedliche Geschäfte des z.T. inhabergeführten Einzelhandels, Banken, Apotheken, Bäckerei und
Gaststätte bzw. Imbiss befinden. Weitere Dienstleistungsgeschäfte,handwerkliche Geschäfte (z.B.
Schlachterei) und andere Geschäfte befinden sich verteilt in der gewachsenen, zentralen Dorflage
von Harsum, westlich der "Kaiserstraße". Diese Geschäfte sind vom Plangebiet aus grundsätzlich gut
zu Fuß und per Rad zu erreichen.
A.5.2
Schule; Kindergarten
In der Ortschaft Harsum befinden sich mehrere Kindergärten:
- Kindergarten Regenbogen, Osterfeldstr. 6
- Kath. Kindergarten St. Vincenz, Kirchplatz 6
- Kindergarten Pusteblume e.V., Hoher Weg 20
Die Grundschule Harsum, in zentraler Lage am "Mahnhof", stellt eine Verlässliche Grundschule
(VGS) mit Betreuungsangebot bis 13.00 Uhr dar.
15
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Darüber hinaus gibt es in Harsum weitergehende Angebote, wie Tagespflege und Schulkindbetreuung, so dass auch bei Berufstätigkeit der Eltern eine Betreuung am Ort bis ca. 16.00 Uhr gesichert
ist.
In Harsum, direkt am Wohnort, kann als weiterführende Schule die Molitoris-Schule am Haseder
Weg besucht werden. Die Molitoris-Schule ist eine "Oberschule mit Gymnasialzweig", in der die drei
Schulformen Gymnasium, Realschule und Hauptschule integriert sind. Der Einzugsbereich umfasst
die Gemeinden Harsum und Algermissen.
- Die bestehenden Kindergärten und Schulen in Harsum haben ausreichend Kapazitäten, um die zukünftig im Plangebiet zu erwartetenden Kinder aufzunehmen.
A.5.3
Ärztliche Versorgung
In Harsum sind drei Allgemeinmediziner sowie zwei Zahnärzte ansässig. Die Versorgung mit Medikamenten ist durch zwei Apotheken an der "Kaiserstraße" gesichert. Darüber hinaus gibt es mehrere
Angebote für Physiotherapie am Ort.
In Harsum ist ebenfalls ein Tierarzt ansässig.
A.5.4
Alten- und Pflegeheime
In Harsum befinden sich an der "Kaiserstraße" zwei Alten- und Pflegeheime, sowie ein Seniorenzentrum und eine Wohnanlage der Lebenshilfe am "Koppelweg".
A.5.5
Handwerk / Gewerbe / Landwirtschaft
Harsum verfügt über ein größeres Industrie-/ Gewerbegebiet im Norden der Ortslage ("Nordfeld"), mit
verschiedenen Betrieben und Produktionsstätten, z.T. mit überregionaler Bedeutung. Harsum stellt
deshalb auch einen wichtigen Standort für Arbeitsplätze dar. Innerhalb der Ortslage sind weitere,
kleinere (Handwerks-) Betriebe verteilt. Ebenso sind auch weiterhin landwirtschaftliche Betriebe in
Harsum ansässig, die das Ortsbild und die Abläufe im Ort prägen.
A.6
ÖPNV
Harsum verfügt über einen eigenen Haltepunkt der Bahn, der sich in ca. 750 m Entfernung vom
Plangebiet befindet. Über das Schienennetz der Bahn können Hannover und Hildesheim direkt erreicht werden, mit stündlicher Verbindung. Darüber hinaus verkehren Busse innerhalb des Gemeindegebietes, mit Anschluss an den ZOB in Hildesheim. Harsum ist damit sehr gut in das ÖPNV-Netz
eingebunden.
A.7
Immissionen
Für den Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp", der parallel zur 33. Änderung geführt wird, wird derzeit ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet, erste Ergebnisse liegen vor. Es wurde festgestellt,
dass das Plangebiet durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Insbesondere durch den seitens der Deutschen Bahn zukünftig geplanten Güterverkehr in der Nacht sind Schallimmissionen zu erwarten.
Durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Errichtung eines Lärmschutzwalles von mind. 3,50 m Höhe
16
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
westlich der Bahnstrecke), sowie durch passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau schalldämpfender
Lüftungseinrichtungen; Grundrißgestaltung) kann ein ausreichender Schallschutz für das Plangebiet
erreicht werden kann.
In der Umgebung des Plangebietes befinden sich weitere Geräuschquellen, die voraussichtlich innerhalb des Plangebietes wahrgenommen werden, deren Geräusche jedoch keine relevanten Auswirkungen erwarten lassen.
Bei Wind von Westen werden Verkehrsgeräusche von der Autobahn A 7 zu hören sein. Aus dem Betrieb der Kläranlage im Nordwesten und aus dem Industriegebiet im Norden von Harsum können Geräusche ausgehen. Nördlich der Kläranlage befinden sich Lagerhallen für landwirtschaftliche Produkte (Kartoffellager). Durch den saisonalen An- und Abtransport können hier ebenfalls Geräusche
(Bereich "Berliner Ring") entstehen.
A.8
Belange von Natur und Landschaft
Die Belange von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht dargestellt. Durch den Eingriff werden Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die insbesondere das Landschaftsbild und die Inanspruchnahme des Bodens betreffen. Faunistische Belange (Feldhamster, Brut- und Gastvögel) werden gutachterlich untersucht und auf der Bebauungsplanebene abschließend beurteilt. Der erforderliche Ausgleich wird vor Ort bzw. auf externen Flächen bereitgestellt.
A.9
Planung / Darstellungen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans
Es ist die Ausweisung von "Wohnbauflächen" geplant. Das Erschließungssystem kann in Anschluss
an die bestehenden Straßen entwickelt werden. Es sollte auf der Ebene der verbindlichen Bebauungsplanung ein Ausbau in Abschnitten ermöglicht werden. Der nördliche Rand wird durch eine
Ortsrandeingrünung, als "Grünfläche" mit Zweckbestimmung "Ortsrandgrün" eingefasst, um eine Einbindung des Plangebietes in den Landschaftsraum zu erreichen.
Im Nordwesten wird ein Regenrückhaltebecken in Verbindung zum Unsinnbach vorgesehen. Zum
Unsinnbach wird eine Grünfläche, als Pufferbereich zum Gewässer, dargestellt. Diese Flächen werden außerdem für den Ausgleich bereitgestellt.
A.10
Städtebauliche Werte
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 7,2 ha
mit:
- Wohnbauflächen
- Grünfläche
mit Zweckbestimmung Ortsrand/RRB
rd. 5,7 ha
rd. 1,5 ha
17
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Teil B
Umweltbericht
B.1
Umweltbericht - Einleitung
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EuroparechtsanpassungsgesetzBau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 setzt als Artikelgesetz die Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG
des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) um.
Nach § 2 (4) Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung für die
Umweltbelange einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB
zu erarbeiten, auf die eine Durchführung des Bauleitplans voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Die Daten, hierzu zählen auch die Eingriffsregelung und Bodenschutz-Belange,
werden ermittelt, im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Nach § 2a BauGB ist der Umweltbericht nach der Anlage zu diesem Gesetz auszuarbeiten und in der Begründung zum Bauleitplan darzustellen.
B.1.1
Inhalt und Ziele des Planes
B.1.1.1
Angaben zum Standort
Die Ortschaft Harsum liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit "Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde" in der Untereinheit "Hildesheimer Lössbörde". Die Börde, ein wenige Kilometer breiter Übergangsraum zwischen dem Norddeutschen Tiefland und den südlich angrenzenden Höhenzügen des
Niedersächsischen Berglandes, ist gekennzeichnet durch ein flachwelliges bis leicht hügeliges Relief. Auf einer fast geschlossenen Lössdecke haben sich sehr fruchtbare Böden entwickelt, diese Gegebenheit hat zu einer intensiven ackerbaulichen Nutzung geführt. So ist der Charakter dieses Landschaftsraums geprägt durch offene, weite Ackerflächen, lediglich durch kleinflächige, lineare oder
punktuelle Vegetationsstrukturen gegliedert. Der Waldanteil ist sehr gering. Durch den westlichen
Teil der Ortschaft fließt der Unsinnbach in Richtung Norden.
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) wäre im Raum um Harsum ein Waldmeister-Buchenwald basenreicher, mittlerer Standorte mit Übergängen zum Flattergrasbuchenwald. Entlang
des Unsinnbaches entwickelte sich im schmalen Niederungsbereich ein Traubenkirschen-ErlenEschenwald.
Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Harsum im Übergangsbereich
zur freien Feldflur, der historischen Ortskern liegt südlich. Das Gebiet selbst ist ackerbaulich genutzt, westlich, östlich und südlich grenzt die bebaute Ortslage an.
B.1.1.2
Art des Vorhabens und Festsetzungen
Die Gemeinde beabsichtigt, in Harsum am nördlichen Ortsrand ein Baugebiet für Wohnnutzung auszuweisen. Die Siedlungserweiterung liegt beiderseits des "Milchberges", einer Straße, die aus dem
Ort kommend in die hier anschließende Feldflur führt. Längs der Westgrenze fließt der Unsinnbach
in einem Einschnitt in nördliche Richtung, begleitet von einigen Laubbäumen. Vorgesehen ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie von Geschosswohnungsbau, den Gebäuden
sind jeweils private Grünflächen zugeordnet. Die Erschließung der Häuser bzw. Grundstücke erfolgt
18
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
über eine Ringstraße, die über die Straßen "An der Zuckerfabrik" und "Milchberg" an die örtlichen
Hauptstraßen angebunden ist. Neben den privaten sind öffentliche Grünflächen in Form von einer
Grünverbindung in Verlängerung der "Kampstraße" und zwei Spielplätzen geplant. Zwischen der Bebauung und dem Unsinnbach soll ein unbebauter Grünraum entstehen, der im Norden die notwendige Regenrückhaltung aufnimmt. Mit dem anstehenden Bauleitplanverfahren bereitet die Gemeinde
die Siedlungserweiterung vor.
B.1.1.3
Alternative Standorte
Vor der Entscheidung für eine Siedlungserweiterung im Nordosten der Ortschaft prüfte die Gemeinde neben dem gewählten Standort drei weitere Alternativen. Die folgende Auflistung stellt die vier
einzelnen Flächen anhand der Schutzgüter kurz vor und nennt die möglichen Auswirkungen bei Umsetzung der Planung.
Bereich "Morgenstern"
Lage am südöstlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen und Kleingärten / Grabeland;
Schutzgut Mensch
Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der angrenzend verlaufende Verkehrstrassen (Bahnlinie im Westen und Bundesstraße B494 im Osten);
Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch
PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern;
Schutzgut Arten und Biotope
Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahn und innerhalb der Kleingärten;
Äcker bieten potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster, Kleingärten ungeeignet; stark
eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch geringe Abstände zu
vertikalen Strukturen;
Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, eventuell Verlust einiger Gehölze,
Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume;
Schutzgut Boden
Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse; Pseudogley-Schwarzerde mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der
mittleren Wertstufe;
Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen;
Schutzgut Wasser
Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige Deckschicht; Schutzpotenzial
der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher geringe Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem
einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner Bedeutung;
Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte
Grundwasserneubildung;
Schutzgut Klima und Luft
Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang
mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; im Süden Kleingärten mit den ausgleichend wirkenden Klimaelementen der Grünanlagen; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich;
Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen;
19
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Bestand: Lage am Ortsrand, dreiseitig eingefasst von Siedlungsflächen bzw. Kleingärten, nach Osten
Übergang offenen, landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum; ungegliederte, ebene Ackerfläche, Gehölze stehen in den Gärten der angrenzenden Ortslage, in den Kleingärten sowie entlang der
Bahnanlage und der B494; insgesamt von geringer Bedeutung;
Erschließung über einen Weg, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen
Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt vorhanden, Ausblicke nach Osten;
Planung: eine Siedlungserweiterung wirkt mittelbar in den östlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein;
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter
Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt;
Bereich im Anschluss an das Baugebiet "Westerfeld" und "Westerfeld II"
Lage am westlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen;
Schutzgut Mensch
Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der westlich liegenden Bundesautobahn BAB7 und
der nördlich angrenzenden Landesstraße L467;
Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch
PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern;
Schutzgut Arten und Biotope
Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahn und innerhalb der Kleingärten; mit
Ausnahme eines Randstreifen entlang eines ehemaligen Fließgewässers am Ostrand bieten die
Äcker potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster; eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch teils geringe Abstände zu vertikalen Strukturen, ausgedehnte
Wälder im Norden, Westen und Süden;
Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume, ev. Störung der benachbart liegenden naturnahen Waldflächen (LSG Harsumer Holz);
Schutzgut Boden
Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse bzw.
Geschiebelehmen der Saalekaltzeit, am östlichen Rand linear holozäner Lösslehm; PseudogleySchwarzerde mit Übergängen zu Parabraunerden im Westen, äußerst hohes ackerbauliches Ertragspotenzial, längs des östlichen Randes ein Gley mit mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe
Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen;
Schutzgut Wasser
Bestand: Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige, im Westen geringdurchlässige Deckschicht; Schutzpotenzial
der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden; insgesamt von allgemeiner Bedeutung;
Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte
Grundwasserneubildung;
Schutzgut Klima und Luft
Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang
mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut
ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich;
Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen;
20
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Bestand: Lage am Ortsrand, westlich und südlich liegen Waldbestände, nach Norden grenzt offener,
landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum an; ungegliederte, ebene Ackerfläche, Gehölze stehen in den Gärten der angrenzenden Ortslage sowie entlang des vorgelagerten Weges, Straßenbäume
längs der L467; insgesamt von geringer Bedeutung;
Wege nur randlich vorhanden, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer halboffenen Agrarlandschaft mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt vorhanden, Ausblicke nach Osten;
Planung: eine Siedlungserweiterung wirkt mittelbar in den östlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein;
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter
Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt;
Bereich südlich "Rektor-Dorpmund-Straße"
Lage am südlichen Ortsrand im Übergang zur Ortschaft Asel, landwirtschaftliche Nutzflächen;
Schutzgut Mensch
Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der angrenzend verlaufende Verkehrstrassen (Bahnlinie und K201 im Westen), BAB7 liegt im Südwesten in einer Entfernung von ca. einem Kilometer;
Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch
PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern;
Schutzgut Arten und Biotope
Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände längs der Bahntrasse und des Unsinnbaches; mit
Ausnahme eines Randstreifen entlang des Unsinnbaches am Südwestrand bieten die Äcker potenziell gut geeignete Habitate für den Feldhamster; eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche) durch teils geringe Abstände zu vertikalen Strukturen (Siedlungsflächen und
dichte Gehölzbestände);
Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Feldhamsterlebensräume;
Schutzgut Boden
Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehm über Sand- und Kiesablagerungen der Mittelterrasse bzw.
Tonstein der Unterkreide, am westlichen Rand linear holozäner Lösslehm; Pseudogley-Schwarzerde
mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial, längs des westlichen Randes teils ein Gley mit
mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe
Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen;
Schutzgut Wasser
Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten steigen von 0 - 50 mm/a
im Osten bis zu 101 - 150 mm/a im Westen; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung;
im Westen hochdurchlässige Deckschicht, im Osten stark variabel; Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; am nördlichen Rand liegt ein
Entwässerungsgraben, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner Bedeutung;
Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte
Grundwasserneubildung;
Schutzgut Klima und Luft
Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang
mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut
ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich;
Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen;
21
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Bestand: Lage am Ortsrand zwischen den Ortschaften Harsum und Asel, westlich und östlich grenzen offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsräume an; ungegliederte Ackerfläche, schwach
reliefiert; Gehölze wachsen am Rand in den Gärten der angrenzenden Ortslage, entlang des Unsinnbaches und längs der Verkehrswege (K201, Eisenbahntrasse); insgesamt von geringer Bedeutung;
keine Wegeerschließung, Fuß- und Radweg entlang der ortsverbindenden K201 bietet sehr eingeschränkte Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung;
Planung: eine Siedlungserweiterung überformt das Landschaftsbildes und wirkt in den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein;
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter
Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt;
Bereich zwischen "Berliner Ring - Milchberg und Koppelweg"
Lage am nördlichen Ortsrand, landwirtschaftliche Nutzflächen;
Schutzgut Mensch
Bestand: Vorbelastung durch Lärmimmissionen der im Westen verlaufenden Bahnlinie;
Planung: zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr hauptsächlich durch
PKW, die Gesamtbelastung auf den Erschließungsstraßen nicht deutlich vergrößern;
Schutzgut Arten und Biotope
Bestand: Ackerflächen, randlich Gehölzbestände am Unsinnbaches; mit Ausnahme eines Randstreifen entlang des Unsinnbaches am Westrand bieten die Äcker potenziell gut geeignete Habitate für
den Feldhamster; leicht eingeschränkte Habitateignung für Vögel des Offenlandes (Feldlerche)
durch angrenzende Siedlungsflächen und westlich vorhandene Baumreihe, im Norden Anschluss an
weitläufige Ackerfluren;
Planung: hauptsächlich Eingriffe in geringwertige Biotoptypen, Verlust potenziell gut geeignete Lebensräume für Feldhamster und Feldlerche;
Schutzgut Boden
Bestand: weichselkaltzeitlicher Lösslehme mit sandigen Beimengungen, unterlagert von kiesig-sandige Bildungen der Mittelterrasse, teils zwischengelagerte Geschiebelehme der Saale-Kaltzeit, am
westlichen Rand linear holozäne Schwemmlössablagerungen; hauptsächlich Pseudogley-Schwarzerde mit äußerst hohem ackerbaulichem Ertragspotenzial, längs des westlichen Randes teils ein Gley
mit mittlerem ackerbaulichem Ertragspotenzial; unversiegelte Böden der mittleren Wertstufe;
Planung: großflächige Bodenversiegelung durch Bebauung und Anlage von Verkehrsflächen, Teilverlust der Bodeneigenschaften und -funktionen;
Schutzgut Wasser
Bestand: bislang weitgehend unversiegelt, Grundwasserneubildungsraten von 101 - 150 mm/a; keine überdurchschnittliche Grundwasserneubildung; hochdurchlässige Deckschicht; das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist überwiegend hoch, daher gering Gefährdung des Grundwassers; Oberflächengewässer sind nicht vorhanden, entlang der westlichen Grenze fließt der Unsinnbach mit schmalem einstweilig gesichertem Überschwemmungsgebiet; insgesamt von allgemeiner
Bedeutung;
Planung: Flächenversiegelung beeinträchtigen die Versickerung von Niederschlägen, verminderte
Grundwasserneubildung;
Schutzgut Klima und Luft
Bestand: Übergang von einem Freiflächen- zu einem Siedlungsklima; Ackerflächen im Tagesgang
mit großer Temperatur- und Feuchteamplitude; von eingeschränkter Bedeutung für das Schutzgut
ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich;
Planung: beeinflussende Wirkung lediglich mikroklimatisch; keine großräumigen Klimaveränderungen;
22
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Bestand: Lage am nördlichen Ortsrand im Übergangsbereich zum angrenzenden offenen, landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum; ungegliederte Ackerfläche, schwach reliefiert; Gehölze stehen lediglich in den Gärten der angrenzenden Ortslage und entlang des Unsinnbaches; insgesamt
von geringer Bedeutung;
Erschließung über einen Weg, Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen
Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt vorhanden, weite Ausblicke in das angrenzenden Umland;
Planung: eine Siedlungserweiterung überformt das Landschaftsbildes und wirkt in den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein;
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter
Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von Bodendenkmalen ist nicht bekannt.
Die Kurzprüfung ergab, dass eine Umsetzung der Siedlungserweiterung alle Flächen in ähnlicher
Weise beeinträchtigte. Lediglich graduelle Unterschiede in der Erheblichkeit der Beeinträchtigung
einzelner Schutzgüter rechtfertigen keine eindeutige Bevorzugung einer Erweiterungsalternative. Für
den letzlich ausgewählten Standort sprechen vor allem städtebauliche Gründe, nachzulesen im Teil
A dieser Begründung.
B.1.1.4
Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 7,2 ha
mit:
- Wohnbauflächen
rd. 5,7 ha
- Grünfläche
mit Zweckbestimmung Ortsrand/RRB
rd. 1,5 ha
B.1.2
Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen
B.1.2.1
Fachgesetze
Für das anstehende Planverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB (i.d.F. vom
23.09.2004, zuletzt geändert am 20.11.2014) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 BNatSchG (i.d.F.
vom 29.07.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert am 07.08.2013) maßgeblich.
B.1.2.2
Fachplanungen
Das Regionale Raumordnungsprogramm (2001) für den Landkreis Hildesheim weist der Ortschaft
Harsum verschiedene Funktionen zu:
-
-
Harsum ist ein Grundzentrum mit der Schwerpunktaufgabe "Sicherung und Entwicklung von
Wohnstätten";
die nord-südlich verlaufende Bundesstraße B494 als Hauptverkehrsstraße mit überregionaler Bedeutung tangiert Harsum östlich; zwei Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung führen
nach Westen (L467) bzw. Osten (K204);
die Haupteisenbahnstrecke Lehrte-Nordstemmen schneidet Harsum in nord-südlicher Richtung,
die hier verkehrende S-Bahn verbindet Harsum mit Hildesheim;
23
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
-
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
nördlich der Ortschaft ist der erweiterte Niederungsbereich des Unsinnbaches als Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes gekennzeichnet.
Der Landschaftsrahmenplan (1993) für den Landkreis Hildesheim trifft für den hier betroffenen Planungsraum in Harsum keine planungsrelevanten Aussagen. Das Leitbild für die Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde spricht ganz allgemein von der Bewahrung der Siedlungsstruktur der alten
Haufendörfer und der charakteristischen offenen Landschaftsstruktur. Auch wird der notwendige
Schutz der Bäume entlang der Straßen angesprochen. Der Landschaftsrahmenplan weist den Unsinnbach mit seiner Niederung nördlich von Harsum als Entwicklungsschwerpunktraum aus.
Der Landschaftsplan (2006) für das Gebiet der Gemeinde Harsum möchte den Unsinnbach mit den
Randbereichen in ein kommunales Biotopverbundsystem einbeziehen, er weist auf die Möglichkeit
der extensiven Unterhaltung des Gewässers hin. Entlang des Koppelweges am östlichen Rand des
Planungsgebietes soll die Ortsrandgestaltung verbessert werden. Sonst macht das Planwerk keine
weiteren Aussagen, die über das im Landschaftsrahmenplan Beschriebene hinausgehen.
B.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
B.2.1
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes der Umweltmerkmale
Der Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werden nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung im
Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend werden die mit der Durchführung der
Planung verbundenen Veränderungen des Umweltzustandes dokumentiert und bewertet. Die aus
dem Vollzug der Planung entstehenden erheblichen Umweltauswirkungen werden herausgestellt, um
daraus anschließend Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich abzuleiten.
B.2.1.1
Schutzgut Mensch
Das Schutzgut Mensch umfasst Aspekte der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen. Im
Zusammenhang mit der Planung sind Auswirkungen auf das Wohn- und Lebensumfeld von Bedeutung. Mögliche negative Beeinträchtigungen für den Menschen in Bezug auf eine Einschränkung von
Erholungsfunktionen behandelt das Kapitel zum Landschaftsbild.
Das Planungsgebiet und die umliegende Wohnbebauung sind durch Lärmemissionen, ausgehend
vom Schienenverkehr auf den östlich liegenden Bahngleisen, vorbelastet. Eine gutachterliche Kurzstellungnahme untersucht die Auswirkungen auf das geplante Wohngebiet (TÜV NORD Umweltschutz, Aug. 2015). Basierend auf den ermittelten Verkehrsmengen der tags und nachts fahrenden
Züge ergaben sich insbesondere im Nachtzeitraum deutliche Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiete. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen werden im Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven
Schallschutz für schutzbedürftige Räume wie Schlaf- und Kinderzimmer festgesetzt. Daneben ist
der Bau einer mindestens 3,50 m hohen Lärmschutzanlage entlang der Schienen zu errichten.
24
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Nördlich des Geltungsbereiches liegt am Unsinnbach in ca. 200 m Entfernung die Kläranlage von
Harsum. Der Wind weht hauptsächlich aus westlichen und südwestlichen Richtungen und damit
nicht in Richtung des zukünftigen Baugebietes. Bislang wurden seitens der örtlichen Bevölkerung
keine Beeinträchtigungen wahrgenommen.
Die geplanten Bauflächen bedingen zusätzliche Geräuschimmissionen durch den Quell- und Zielverkehr. Betroffen sind vor allem die Erschließungstraßen "An der Zuckerfabrik" und "Milchberg". Das
zusätzliche Verkehrsaufkommen hauptsächlich durch PKW wird die Gesamtbelastung auf den genannten Straßen nicht deutlich vergrößern.
Baubedingt können zeitlich befristete Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten entstehen. Zu
nennen sind der Baulärm durch Transportfahrzeuge, Baumaschinen und Montagearbeiten sowie die
Abgase der Fahrzeuge. Erdarbeiten können insbesondere bei trockener Witterung Staubemissionen
verursachen. Die Beeinträchtigungen werden sich hauptsächlich auf dem Grundstück selbst auswirken und nur geringe Außenwirkung auf die umliegenden Flächen entfalten. Sie werden als wenig erheblich eingestuft.
Bewertung
Die beschriebenen Vorbelastung durch den Schienenlärm können durch die oben genannten Maßnahmen gemindert werden. Von der Realisierung dieses Vorhabens gehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Menschen aus. Das Schutzgut Mensch wird
daher nicht weiter untersucht.
B.2.1.2
Schutzgut Arten und Biotope
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen biologischen und historisch gewachsenen Artenvielfalt dauerhaft
zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und gegebenenfalls wieder herzustellen. Für die dauerhafte Sicherung der biologischen
Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad der Erhalt lebensfähiger Populationen
wild lebender Tiere und Pflanzen, natürlich vorkommender Ökosysteme und Biotope sowie Lebensgemeinschaften mit geographischen Eigenheiten in ihrer natürlichen Dynamik von hoher Bedeutung
(§ 1 Abs. 2 BNatSchG).
Floristische Belange - Biotoptypen
Beim Planungsgebiet handelt es sich um intensiv bewirtschaftete Ackerflächen auf Löss ohne spezifische Wildkrautgesellschaften, die Äcker setzen sich auch nach Norden hin fort. Die Verlängerung
der Straße "Milchberg" schneidet das Gebiet von Süd nach Nord, östlich grenzt der Koppelweg an.
Beides sind asphaltierte Feldwege bzw. Straßen mit schmalen randlichen Streifen halbruderaler
Gras- und Staudenfluren. Längs der westlichen Plangebietsgrenze fließt der Unsinnbach, parallel
hierzu liegt die Straße "Berliner Ring" mit einer einseitigen Einzelhausbebauung. Der begradigte,
ausgebaute Bach zeigt sich strukturarm, die Sohle bleibt überwiegend unbewachsen. Steinschüttungen zur Uferbefestigung wurden lediglich an einzelnen Stellen eingebracht. Entlang des Baches
wachsen auf beiden Böschungen Gras- und Staudenfluren teils mit Gehölzaufwuchs junger Erlen, eine Baumreihe aus unterschiedlichen Arten besetzt die obere Böschungskante westlich des Baches.
Im Süden grenzt die bebaute Ortslage an, westlich des Milchbergs mit einer Reihenhausbebauung
und kleinen Gärten, östlich befinden sich Einzelhäuser mit größeren Hausgärten, darin stehen einige
höhere Laub- und Nadelgehölze. Im Osten setzt sich die Bebauung fort, nordöstlich befindet sich eine größere Ruderalfläche mit Gehölzaufwuchs, hier lagen ehemals Absetzteiche der Zuckerfabrik.
Im Bebauungsplan Nr. 21 "Am Alten Bahnhof" wurde der Bereich zur Umsetzung einer externen Aus25
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
gleichsmaßnahme festgesetzt, vorgesehen war die Entwicklung einer artenreichen und extensiven
Gräser- und Wildblumenwiese mit Gehölzinseln. Am südlichen Rand im Planungsgebiet selbst liegt
der Bebauung vorgelagert ein schmaler Weg mit Trittrasen, stellenweise ist der Streifen auch gänzlich unbewachsen. An einer Stelle hat sich innerhalb der Wegeparzelle ein höherer Bestand aus Gräsern und Kräutern eingestellt.
Jede Fläche ist im Regelfall einem Biotoptyp zugeordnet und mit einem Code gekennzeichnet. Bei
der kleinräumigen Vergesellschaftung zweier Biotoptypen trennt ein Schrägstrich die Codes, ein in
Klammern gesetzter Nebencode bezeichnet schwächer ausgeprägte Übergänge zu anderen Biotoptypen. Gestrichelte Grenzlinien zwischen einzelnen Biotoptypen zeigen unscharfe Übergänge. Folgende Biotoptypen und Wertigkeiten sind im Planungsgebiet vorhanden (Benennung gemäß NLWKN,
v. Drachenfels, 2011: Kartierschlüssel für die Biotoptypen in Niedersachsen; Bewertung gemäß
NLWKN, v. Drachenfels, 2012: Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen):
BRF2
HBE 2x Er ø ca. 6-8 m
AT
BRF2 Sb
Planungsgebiet
Es ø ca. 10 m
Li ø ca. 10 m
OFL
(GRT)
AT
UHM
FXS Unsinnbach
Koppelweg
HBA
Bi ø ca. 10 m
OVSv
OVSw
Milchb
erg
PHZ
PHZ
HEB We ø ca. 10 m
AT
AT
UHM
3x Bi ø ca. 8-10 m
UHM
HBA
UHM
Li ø ca. 10 m
UHM (BRSa)
PHZ
OVWu/GRT
3x Bi ø ca. 8 m
OVSv
OVWu/GRT
UHM
0 10
50
PHZ
PHZ
HEB
Wa ø ca. 10 m
PHZ
PHZ
PHZ
PHZ
PHZ
PHZ
100 m
PHZ
PHZ
Karte 1: Biotoptypen im Bestand (eigene Kartierung am 03.03.2015)
Codes
Bezeichnung des Biotoptyps
BFR
Feuchtgebüsch nährstoffreicher Standorte
BRS
sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch
HBE
sonstiger Einzelbaum / Baumgruppe
HBA
Allee / Baumreihe
HEB
Einzelbaum / Baumgruppe des Siedlungsbereichs
Zusatz "ø" Kronendurchmesser
Zusatz "2" mittelalte Sträucher
Zusatz "a" junger Gehölzaufwuchs
FXS
stark ausgebauter Bach mit Feinsubstrat
UHM
halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte
URF
Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte
AT
basenreicher Lehm-/Tonacker
GRA
artenarmer Scherrasen
GRT
Trittrasen
PHZ
neuzeitlicher Ziergarten
OVS
Straße
OVW
Weg
OFL
Lagerplatz
26
PHZ
GRA
HEB Ei ø ca. 3 m
OVSv
OVSv
PHZ
PHZ
URF
Bewertung
Wertstufe III
Wertstufe III
ohne Zuordnung
ohne Zuordnung
ohne Zuordnung
Wertstufe III
Wertstufe III
Wertstufe III
Wertstufe I
Wertstufe I
Wertstufe I
Wertstufe I
Wertstufe I
Wertstufe I
Wertstufe I
PHZ
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Zusatz "v" versiegelte Fläche (Asphalt, Pflaster)
Zusatz "w" Kies, wassergebundene Decke
Zusatz "u" unbefestigt, unbewachsener Boden
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
-
Gehölzarten
Bi
Birke (Betula pendula)
Ei
Eiche (Quercus petraea, Quercus robur)
Er
Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
Es
Esche (Fraxinus excelsior)
Li
Linde (Tilia cordata)
Sb
Schneeball (Viburnum opulus)
Wa
Walnuss (Juglans regia)
We
Weide (Salix alba, S. fragilis u.a.)
Die Bewertung orientiert sich an einer fünfstufigen Werteskala, wobei der Wertstufe V die höchste
Wertigkeit zukommt. Kriterien für die Einstufung der Biotoptypen in die Wertstufen sind die Naturnähe, Gefährdung und Seltenheit sowie die Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Die versiegelten Verkehrsräume tragen keine Vegetation. Der schmale Weg längs der südlichen Plangebietsgrenze, die intensiv genutzten Gartenflächen außerhalb des Geltungsbereiches und die Äcker
sind artenarm und aus floristischer Sicht von geringer Bedeutung. Die unversiegelten Seitenräume
der Straßen und die Böschungen entlang des Baches und das Gewässer selbst erreichen die Wertstufe III. Ebenfalls dieser Wertstufe zugeordnet ist die Ausgleichsfläche östlich des Geltungsbereiches.
Die Baumreihe entlang des Baches sowie die größeren Bäume innerhalb der Gärten bleiben ohne
Einstufung, sie erhöhen die Strukturvielfalt Raumes. Das Gebiet ist als Lebensraum für Pflanzen insgesamt von geringer Bedeutung.
Im Geltungsbereich des Vorhabens liegen keine naturschutzrechtlich gesicherten Schutzgebiete,
Europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete, auch gesetzlich geschützte Biotope nach § 30
BNatSchG bzw. § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG kommen nicht vor.
Faunistische Belange - Tierarten
Das gesamte Planungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum für Tierarten des Offenlandes dar.
Besonders untersucht werden muss die Habitatbedeutung der Ackerflächen für den streng geschützten Feldhamster sowie für Brutvögel des Offenlandes wie die Feldlerche. Um den Wert für wandernde Vogelarten zu ermitteln, ist zusätzlich ein erweiterter Bereich nördlich von Harsum zu betrachten.
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) ist eine "Anhang IV"-Art der FFH-Richtlinie und zählt daher zu
den nach § 7 BNatSchG streng geschützten Tierarten, er gehört zu den in Niedersachsen wie auch
bundesweit stark gefährdeten Arten. Für das niedersächsische Areal ist der Erhaltungszustand des
Feldhamsters als schlecht einzustufen. Als typischer Bewohner der offenen Kulturlandschaft findet
der Hamster auf den Ackerflächen im Umfeld von Harsum mit den hier vorherrschenden Lössböden
prinzipiell geeignete Lebensräume. Die "Potenzialanalyse Feldhamster" des Landkreises Hildesheim
zur "Habitateignung" zeigt den Landschaftsraum nördlich der Ortschaft als potentiell gut geeignetes
Habitat; ein schmales Band längs des Unsinnbaches und der Siedlungsraum wird hingegen als ungeeignet eingestuft (LK Hildesheim, 2008). Jüngere Nachweise der Art im Untersuchungsraum und direkt angrenzend verzeichnet die Analyse nicht. Eine gutachterliche Untersuchung des Gebietes findet verfahrensbegleitend statt. Eine erste Begehung des westlichen Geländeteils erfolgte Anfang Juni 2015, hier konnte aufgrund der jungen und damit lückigen Vegetationsdecke (Kultur: Rüben) kar27
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
tiert werden. Hinweise auf das Vorkommen von Feldhamstern ergaben sich nicht (Mextorf, 2015).
Am 28.08.2015 fand eine weitere, spätsommerliche Begehung statt. Neben den überplanten Flächen wurde ein erweitertes Umfeld in die Untersuchung einbezogen. Auch diesmal wurden keinerlei
aktuelle Hinweise auf den Feldhamster gefunden.
Der vorhandene Biotoptyp der weitläufigen, strukturarmen Ackerflur bietet den Vogelarten des Offenlandes und insbesondere der Feldlerche (Alauda arvensis) einen typischen bzw. klassischen Lebensraum. Die Feldlerche ist in der Roten Liste Niedersachsens und Deutschlands jeweils als gefährdet
(Gefährdungskategorie 3) geführt, in Niedersachsen ist der Erhaltungszustand der Art als ungünstig
zu bewerten. Eingeschränkt wird der Lebensraum im Westen durch die randlich vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Unsinnbaches und die angrenzenden Siedlungsflächen im Westen, Süden
und Osten. Die Feldlerche meidet Bereiche ohne überwiegend freien Horizont, sie hält Abstand zu
vertikalen Strukturen. Zur Ermittlung des gesamten Brutvogelbestandes wird im Frühjahr 2016 eine
Erfassung aller vorkommenden Arten mit besonderem Augenmerk auf die Offenlandarten durchgeführt.
Nördlich des Planungsgebietes liegen mehrere nicht mehr genutzt Klärteiche der früher vor Ort ansässigen Zuckerfabrik. Zusammen mit den umliegenden Ackerflächen stellen diese Strukturen potenziell Nahrungs- und Rastflächen für ziehende Gastvogelarten dar. Um die tatsächliche Bedeutung zu ermitteln, wird ab September 2015 der Landschaftsraum nördlich der Ortschaft mit den
ehemaligen Klärteichen und den südlich liegende Äckern bis zum Siedlungsrand hin untersucht, dabei erfolgt die Erfassung aller Arten und ihrer Aktivitäten.
Erkenntnisse aus den oben genannten Bestandserfassung fließen, sobald sie vorliegen, in das laufende Verfahren ein.
Bewertung
Die aktuelle Lebensraumqualität des Planungsgebietes ist durch die bereits vorhandene Nutzung beeinträchtigt. Allerdings bereitet das Planungsverfahren erhebliche Eingriffe in bestehende Vegetationsflächen vor. Außerdem müssen die Auswirkungen auf die Tierarten des Offenlandes erfasst und
bewertet werden. Dieses Schutzgut wird daher weiter untersucht.
B.2.1.3
Schutzgut Boden
Das Schutzgut Boden stellt eine nur begrenzt zur Verfügung stehende Ressource dar. Mit Grund und
Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden, die Funktionsfähigkeit des Bodens ist nachhaltig zu sichern. Dies betrifft den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum und Bestandteil des Naturhaushaltes wie auch den Schutz besonders seltener, schutzwürdiger
Böden oder Böden mit besonderer Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, die besondere Werte im Naturhaushalt darstellen (BBodSchG § 1 und § 2).
Das Umfeld des Planungsgebietes bestimmen Ablagerungen der Weichselkaltzeit (Pleistozän), es
handelt sich um Lösslehme, stellenweise mit sandigen Beimengungen. Sie überdecken kiesig-sandige Bildungen der Mittelterrasse aus der Saale-Kaltzeit. Im Westen des Gebietes befinden sich in
einem schmalen Streifen Geschiebelehme des Drenthe-Stadiums zwischen dem Lösslehm und der
früher entstandenen Mittelterasse. Das gesamte Gelände fällt nach Westen zum Unsinnbach leicht
ab. Im schmalen Niederungsbereich hat sich im Holozän Schwemmlöss durch Abspülung von den
höher gelegenen Flächen abgelagert (LBEG, NIBIS-Kartenserver).
28
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Im Geltungsbereich stehen hauptsächlich pseudovergleyte Schwarzerden an, die durch eine starke
Schicht aus tiefgründigem, humosem Oberboden charakterisiert sind. Sperrschichten im Unterboden oder Untergrund bewirken den zeitweiligen Stauwassereinfluss. Das standortbezogene natürliche ackerbauliche Ertragspotenzial ist äußerst hoch (Klasse 7 auf einer 7-stufigen Skala, NIBIS-Kartenserver). Die schmale Bachniederung ist gekennzeichnet durch den grundwasserbeeinflussten
Gley mit einem mittleren Ertragspotenzial (Klasse 4). Die Schwarzerden im Plangebiet weisen besonders im feuchten Zustand eine hohe potentielle Verdichtungsempfindlichkeit auf, auf einer 6-stufigen Skala sind sie der Stufe 4 zugeordnet, für den Gley ist eine äußerst hohe Empfindlichkeit - Stufe 6 - anzunehmen (Auswertungskarte: Potentielle Verdichtungsempfindlichkeit, NIBIS-Kartenserver
des LBEG, 2014).
Die Bewertung des Bodens erfolgt nach dem Natürlichkeitsgrad bzw. dessen aktueller Beeinträchtigung. Im Plangebiet handelt es sich aus naturschutzfachlicher Sicht in den unversiegelten Bereichen um überprägte Naturböden mit gestörtem Bodenprofil, sie werden der mittleren Wertstufe 2
(von allgemeiner Bedeutung) zugeordnet. Die Beeinträchtigung ist auf die ackerbauliche Nutzung zurückzuführen. Vollständig versiegelte Böden im Bereich des Weges werden der unteren Wertstufe 1
zugeordnet. Die Bewertung folgt den Vorgaben des NLWKN (Breuer, Wilhelm: Aktualisierung "Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung". Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 1/2006). Eine natur- oder kulturhistorische Bedeutung der Böden ist nicht gegeben, die Bodentypen treten häufig auf. Auch fehlen den Böden mit Ausnahme des
Gleys besondere Standorteigenschaften, es handelt sich nicht um Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotential. Ob der Gley längs des Unsinnbaches aktuell noch über die charakteristische
Grundwasserbeeinflussung durch phasenweise geringe Grundwasserflurabstände und einen ständig
nassen, reduktomorphen Unterboden verfügt, ist fraglich und ohne eine weitere Prüfung nicht eindeutig zu beantworten. Die Böden im Planungsgebiet erfüllen keine Archivfunktion.
Das Bauleitplanverfahren bereitet eine Überbauung und Versiegelung für Verkehrsflächen vor, was
zu einer Beeinträchtigung des Schutzgutes führt. Darüber hinaus können baubedingt durch den flächenhaften Einsatz schwerer Baumaschinen und Transportfahrzeuge den Zustand der Böden durch
Bodenverdichtung besonders in feuchtem Zustand verschlechtern. Die auch zukünftig nicht überbauten Bereiche sind von der Befahrung mit Baufahrzeugen durch geeignete Maßnahmen auszunehmen.
Bewertung
Das Schutzgut Boden wird durch die geplante Überbauung und Versiegelung erheblich beeinträchtigt. Das Schutzgut Boden wird weiter untersucht.
B.2.1.4
Schutzgut Wasser
Wasser ist ein elementarer Bestandteil des Naturhaushaltes. Ziel ist die nachhaltige Sicherung in
seiner Funktion als allgemeine Lebensgrundlage, klimatisch bedeutsamer Faktor und landschaftsprägendes Element. Insbesondere natürliche und naturnahe Gewässer sind vor Beeinträchtigungen
zu bewahren. Für den Schutz des Grundwassers sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist Sorge zu tragen. (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG).
Die bestehenden Grundwasserverhältnisse sind stark von den geologischen und bodenkundlichen
Gegebenheiten beeinflusst. Das Planungsgebiet liegt in einer Zone mit einer Grundwasserneubildungsrate von 101 - 150 mm/a, der Planungsraum selbst trägt also nicht überdurchschnittlich zur
Grundwasserneubildung bei. Trotz einer hochdurchlässigen Grundwasserüberdeckung wird die Gefährdung des Grundwassers im Planungsgebiet als gering eingestuft. Lediglich randlich im Nordwes29
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
ten entlang des Unsinnbaches liegt das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung im mittleren
Bereich, hier sind die mittleren Grundwasserflurabstände geringer (LBEG: NIBIS-Kartenserver,
2015; LRP LK Hi, 1993).
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich selbst nicht vorhanden. Es sind keine Wasser- oder
Heilquellenschutzgebiete im Bearbeitungsgebiet oder in der Umgebung festgesetzt. Entlang der
westlichen Plangebietsgrenze liegt der ausgebaute Unsinnbach. Das Gewässer ist stark verschmutzt,
das entspricht der Gewässergüteklasse III (NLWKN: Gewässergütekarte, Teileinzugsgebiet InnersteNord). Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Unsinnbaches liegt außerhalb des Planungsgebietes, es beschränkt sich auf den vorhandenen Geländeeinschnitt und die schmalen bachbegleitenden bewachsenen Randstreifen. Die Planung betrifft den Gewässerbereich nicht.
Bewertung
Das gesamte Gebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut. Die Flächen der geplanten
Siedlungserweiterung sind bislang weitgehend unversiegelt. Die Errichtung von Bauwerken und Verkehrsflächen beeinträchtigen die ungehinderte Versickerung von Niederschlägen, die Grundwasserneubildung wird vermindert. Außerdem wird zur Regenrückhaltung ein Auffangbecken gebaut. Der
Eingriff ist erheblich, dieses Schutzgut wird weiter untersucht.
B.2.1.5
Schutzgut Klima und Luft
Der Landkreis Hildesheim unterliegt großklimatisch ozeanischen Einflüssen. Im Nordosten, also
auch in Harsum, sind Übergänge zu einem eher kontinental geprägten Klima feststellbar. Auswirkung hat dies auf relativ geringe jährliche durchschnittliche Niederschläge bis 650 mm bei Durchschnittstemperaturen von 0°C im Januar und 17°C im Juli. Die Winde wehen überwiegend aus westlichen Richtungen (LRP LK Hi, 1993; LBEG, 2015).
Der Geltungsbereich liegt im Übergang von einem Freiflächen- zum Siedlungsklima kleiner Ortslagen. Die Ackerflächen im Freiland sind gekennzeichnet durch stärkere Amplituden im Tagesgang der
Temperatur und Feuchte, sie tragen zur Kaltluftbildung und Luftbefeuchtung bei. Durch die Ortschaft mit der lockeren Bebauung erfahren die Klimaelemente des Freilandes insgesamt eine leichte
Dämpfung. Infolge der Reliefausbildung ist allenfalls ein schwachen Abfluss der Kaltluft nach Westen und Nordwesten in Richtung des Unsinnbaches zu vermuten. Der Kaltluftstrom ist nicht auf einen Bedarfsraum gerichtet. Die hier betrachtete Fläche ist von eingeschränkter Bedeutung für das
Schutzgut ohne besondere Funktionsfähigkeit für den Klimaausgleich. Das Planverfahren bereitet eine Bebauung und Versiegelung von Teilflächen vor. Die klimatisch beeinflussende Wirkung der Planung bleibt gering und beschränkt sich wegen der geringen Flächengröße des Eingriffs auf den Planungsraum selbst. Von einer großräumigen Klimaveränderungen im umgebenden Landschaftsraum
ist nicht auszugehen.
Bewertung
Eine Verschlechterung der geschilderten Situation ist durch die Planung nicht zu erwarten. Für das
Schutzgut Klima/Luft ergibt sich kein Kompensationsbedarf. Dieses Schutzgut wird nicht weiter untersucht.
B.2.1.6
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung des Landschaftsbildes sind wichtige Ziele der Naturschutzgesetzgebung. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
Landschaft sind entsprechend § 1 BNatSchG als Grundlage für Leben und Gesundheit des Men30
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
schen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dauerhaft zu sichern. Sie
ist auch für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen von Bedeutung. Im
besiedelten und siedlungsnahen Bereich sind zum Zwecke der Erholung in der freien Landschaft geeignete Flächen vor Beeinträchtigungen zu schützen und zugänglich zu machen (§ 1 Abs. 4
BNatSchG).
Die Landschaft wird räumlich als Ganzes erlebt, geprägt durch das Zusammenspiel von Topografie
und Bewuchs. Geräusche und Gerüche treten angenehm oder störend in Erscheinung. Neben den
materiell-physischen Funktionen spielen für das Landschaftsbild im Zusammenhang mit dem
Wahrnehmen und Erleben von Landschaft auch zahlreiche immaterielle Funktionen eine Rolle.
Maßstab für eine Bewertung ist die naturraumtypische Eigenart einer Landschaft. Dieses ist das
Ergebnis der naturraumangepassten Nutzungsformen durch den Menschen. So entwickeln sich
regional unterschiedlich ausgeprägte Landschaften, bedingt durch Geländeform, Bodenverhältnisse,
wirtschaftliche Bedingungen. Das naturraumtypische Erscheinungsbild bildet Identität und ist für
den Einzelnen mit Erinnerungen und einem Heimatgefühl verbunden.
Der Geltungsbereich ist durch seine Lage am nördlichen Ortsrand von Harsum im Übergangsbereich
zum angrenzenden offenen Landschaftsraum von Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Aufgrund der guten standörtlichen Voraussetzungen bestimmen intensiv bewirtschaftete Äcker das Planungsgebiet selbst sowie den nördlich angrenzenden, offenen Landschaftsraum. Die Ortslage mit
den umgebenden Ziergärten, die im Wesentlichen keinen raumprägenden Gehölzbestand aufweisen,
definiert den Südrand. Die Bebauung setzt sich westlich und östlich des Planungsgebietes fort. Im
ungegliederten Untersuchungsraum wachsen keine Gehölze, bis auf die schmalen Grassäume längs
der Wege fehlen naturnah wirkende Vegetationsstrukturen. An den Planungsraum westlich angrenzend begleitet eine Baumreihe entlang des Berliner Rings den eingetieften Unsinnbach. Die schmalen Böschungsflächen besiedeln Krautsäume. Im weiteren Verlauf des Baches steht auf dem Gelände der Harsumer Kläranlage ein größerer Gehölzbestand mit höheren Einzelbäumen. Östlich des Planungsraumes entwickeln sich auf einer größeren Brachfläche Ruderalfluren, zunehmend mit
Gehölzaufwuchs. Das schwach reliefierte Gelände fällt leicht nach Westen zum Unsinnbach ab.
Mit den zwei vorhandenen Feldwegen, die die Feldmark erschließen, bietet der Untersuchungsraum
als Teil der Bördelandschaft Möglichkeiten für eine landschaftsbezogene Erholung in einer offenen
Agrarlandschaft mit geringer Strukturvielfalt. Weite Ausblicke in den angrenzenden Umland mit wenigen fernwirksamen Strukturelementen sind möglich. Beeinträchtigend wirkt die östlich liegende
Eisenbahnlinie genannt werden, die Harsum in nord-südlicher Richtung schneidet. Die Schallausbreitung kann bis zu mehrere 100 Meter tief in die Seitenräume des Schienenweges hineinreichen.
Der stark durch die Ackernutzung geprägte Untersuchungsraum wird auf einer fünf-stufigen Skala
der Wertstufe 2, von geringer Bedeutung für das Schutzgut, zugeordnet. In der nüchternen Eigenart
der Börde ist die naturraumtypische Vielfalt und Schönheit stark vermindert. Höherwertige Bereiche
mit naturnäherer Erscheinung und mit raumgliedernden Landschaftsteilen liegen in näherer Umgebung außerhalb des Geltungsbereiches. Der geplante Eingriff stellt eine erhebliche Beeinträchtigung
und Überformungen des Landschaftsbildes dar. Die vorgesehene Bebauung verändert die bestehende Situation am Ortsrand von Harsum nachteilig, die Siedlungserweiterung wirkt nach Norden in
den direkt angrenzenden, offenen Landschaftsraum hinein.
Bewertung
Das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung wird durch die geplante Überbauung erheblich beeinträchtigt. Das Schutzgut wird daher weiter untersucht.
31
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
B.2.1.7
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Schutzgut Kulturgüter / Sachgüter
Der Gemeindeverwaltung ist im Planbereich das Vorkommen von Kultur- oder Sachgütern bzw. von
Bodendenkmalen o. ä. nicht bekannt. Allerdings kann aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege
das Auftreten von Bodenfunden nicht ausgeschlossen werden. Sollten in Rahmen der Erdbauarbeiten kulturhistorische und archäologische Funde erfolgen, so werden die zuständigen Fachbehörden
unverzüglich davon unterrichtet. Es sind die §§ 12 - 14 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten.
Bewertung
Dieser Belang wird nicht weiter untersucht, da kein erheblicher Eingriff zu erwarten ist.
B.2.1.8
Wechselwirkung der Schutzgüter
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in
unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die sogenannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes, komplexes Wirkungsgefüge. Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der
Funktionen des Bodens, der Flora und Fauna sowie zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
mit sich negativ verstärkenden Wechselwirkungen.
Tab.1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Beeinträchtigung
-
Mensch
nicht betroffen
Arten und
Beseitigung von krautigen Vegetationsflächen
Biotope
Verlust potenzieller Lebensräume
Boden
Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Versiegelung
**
Wasser
Reduzierung der GW-Neubildungsrate durch Versiegelung
**
Luft /Klima
nicht betroffen
Landschaft
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes
Kultur- u.
nicht vorhanden
**
**
-
Sachgüter
Wechsel-
bezogen auf Arten und Biotope, Boden, Wasser und das
wirkungen
Orts- und Landschaftsbild
Erläuterung: ** erheblich / * weniger erheblich / - nicht erheblich
32
**
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
B.2.2
Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes
B.2.2.1
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Mit der Planung sind die ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten
und Biotope, Boden, Wasser sowie das Landschafts- und Ortsbild verbunden. Im Zuge der Realisierung der Planung können für das Landschaftsbild sowie in geringerem Umfang für das Schutzgut Boden Verbesserungen auf dem Grundstück selbst erreicht werden. Weitere Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches sind erforderlich.
B.2.2.2
Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung
Im Falle einer Fortführung der bestehenden Nutzungen bliebe die Fläche im derzeitigen weitgehend
unversiegelten Zustand mit den bestehenden Belastungen durch die intensive landwirtschaftliche
Bearbeitung erhalten. Der Ortsrand von Harsum änderte sich nicht. Außerdem entfiele der Bau der
Lärmschutzeinrichtung, die Schallemissionen des Schienenverkehrs würden weiterhin ungehindert
auf den Raum einwirken.
B.2.3
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Die Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in ihrer Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der
Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1
BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geplante Siedlungserweiterungen zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln.
Die Bauleitplanung an sich stellt keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar, sie bereitet einen Eingriff vor. Nicht unbedingt erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.
Die Bilanzierung der betroffenen Schutzgüter findet in den folgenden Teilkapiteln statt. Dort erfolgt
gegebenenfalls die Beschreibung der geeigneten Maßnahmen zur Verminderung bzw. zum Ausgleich. Die einzelnen Schritte der Vermeidung und Verminderung werden durch die auf die jeweiligen betroffenen Schutzgüter bezogene Maßnahme konkretisiert.
Aus der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenen Zielvorstellungen Anforderungen aufgrund der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen
für folgende Teilbereiche:
-
Gehölzpflanzungen mit Saumflächen innerhalb des Geltungsbereiches
Extensivierung von Flächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches
B.2.3.1
Schutzgut Arten und Biotope
Mit der Neuausweisung der Siedlungsfläche werden Vegetationsflächen überplant. Für den Bau der
Lärmschutzanlage längs der Bahnlinie müssen Ruderal- und Grasfluren mit Gehölzaufwuchs ent33
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
fernt werden. Diese Vegetationsbestände liegen innerhalb einer externen Ausgleichsfläche, die im
Bebauungsplan Nr. 21 "Am Alten Bahnhof" festgesetzt wurde. Auch die Verkleinerung der Fläche ist
kompensationspflichtig. Es kommt ein Kompensationsfaktor von 1:1 zur Anwendung.
-
Verlust von Vegetationsflächen: ca. 1.100 qm; Kompensationsbedarf: 1.100 qm
Verlust von Vegetationsbeständen, ext. Ausgleichsfläche: ca. 2.300 qm; Kompensationsbedarf:
2.300 qm
- Verkleinerung der ext. Ausgleichsfläche mit Vegetationsbeständen: ca. 2.300 qm; Kompensationsbedarf: 2.300 qm
Gesamtbetrag Kompensationsbedarf: 5.700 qm
Arten
Mittels laufender und anstehender Kartierungen wird geklärt, inwiefern von dem Vorhaben tatsächlich besiedelte Flächen des Feldhamsters, Brutvögel oder Nahrungs- oder Rasthabitate von Gastvögeln betroffen sind. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG gegen gemeinschaftsrechtlich oder besonders geschützte Arten durch das Vorhaben entstehen können. Dies betrifft im Einzelnen:
1. das Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), wenn sich der Erhalt der lokalen Population
verschlechtern könnte;
2. das Verbot der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG),
sofern deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht erhalten bleibt.
Abhängig vom Ergebnis der Prüfung können sich Vorgaben zur Vermeidung der Lebensraumbeeinträchtigung und Festsetzungen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ergeben. Im Zuge des laufenden Verfahrens werden gegebenenfalls die genaue Lage der Ausgleichsflächen und die Art der Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Abstimmung der Gemeinde Harsum und der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Hildesheim, ermittelt. Die Informationen fließen mit entsprechend gekennzeichneten Planausschnitten in das Beteiligungsverfahren
ein. Zur Durchführung der Maßnahmen werden dann die nötigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen.
Ausgleich Avifauna
Durch die geplante Siedlungserweiterung werden Ackerflächen in Anspruch genommen. Der erforderliche Kompensationsbedarf für den tatsächlichen bzw. potenziellen Lebensraumverlust sowie die Benennung der Ausgleichmaßnahmen werden nach der Auswertung der oben angesprochenen Kartierungen bestimmt.
Ausgleich Feldhamster
Nach der "Potenzialanalyse Feldhamster" des Landkreises Hildesheim zur "Habitateignung" geht
durch die Neuausweisung des Baugebiets für Feldhamster potenziell gut geeigneter Lebensraum verloren. Allerdings verzeichnet die Potenzialanalyse auf der Fläche sowie der direkten Umgebung keine jüngeren Vorkommen der Art. Auch die Begehung der Flächen westlich des Milchberges konnte
den Hamster nicht nachweisen. Der Grund für das Fehlen der Art könnten die schlechten Zuwanderungsbedingungen sein. Im Westen fließt eingetieft der Unsinnbach, südlich grenzt die Ortslage an,
im Osten und Norden liegen Eisenbahngleise, auch befinden sich im Norden Klärteiche der ehemalig ortsansässigen Zuckerfabrik. Das Lebensraumpotenzial muss bei Verlust durch die geplante Überbauung unabhängig von einer tatsächlichen Besiedelung bewertet und kompensiert werden. Die
oben genannten Rahmenbedingungen, die die Habitateignung erheblich beschneiden, sind bei der
Bemessung des Potenzialausgleichs zu beachten.
34
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Bedingungen durchschnittlich 1 Hamsterbau pro Hektar Ackerfläche zu finden wären:
- AT, basenreicher Lehm-/Tonacker (unbeeinflusst durch hoch anstehendes Grundwasser): ca.
6 ha; potenzieller Verlust: 6 Baue, pro Bau sollen 1.000 qm Ackerfläche dauerhaft hamstergerecht bewirtschaftet werden;
Kompensationsbedarf: 6.000 qm Ackerfläche dauerhaft hamstergerecht bewirtschaftet.
Für den Verlust des potentiellen Lebensraums werden externe Ersatzflächen erforderlich. Auf den für
die artgerechte Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Ausgleichsflächen ist in jeder Vegetationsperiode eine Gesamtfläche von 6.000 qm qm feldhamstergerecht zu bewirtschaften. Die Flächen für
die Bewirtschaftungsmaßnahmen sind auf ihre Habitateignung hin zu prüfen. Sie müssen in der Potenzialanalyse für den Landkreis Hildesheim als "potenziell gut geeignet" bewertet sein. Ungeeignet
sind Äcker mit flachgründigen Böden und Standorte mit hoher Bodenfeuchte im Winter und Frühjahr.
B.2.3.2
Schutzgut Boden
Mit der geplanten Bebauung und der Anlage von Verkehrsflächen geht auf den bislang unversiegelten Böden der Verlust der Bodeneigenschaften und -funktionen einher, der kompensiert werden
muss. Dafür ist flächenmäßig Ausgleich zu leisten. Als naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor
wird ein Verhältnis von 1:0,5 zugrunde gelegt, da keine Böden mit besonderer Bedeutung betroffen
sind.
-
geplante Gebäude mit Nebenanlagen (GRZ 0,35 bzw. 0,40): ca. 25.700 qm
Verkehrsflächen: ca. 9.100 qm
Regenrückhaltebecken: ca. 2.200 qm
Summe: ca. 37.000 qm
Anders als bei einer Vollversiegelung durch die Bebauung und Straßenverkehrsflächen wird bei der
Errichtung der Lärmschutzanlage die Bodenfunktion zwar deutlich beeinträchtigt, die Oberflächenstruktur des anstehenden Boden geht verloren. Allerdings bleibt der aufgebrachte Boden dauerhaft
unversiegelt und vegetationsfähig. Der Auftrag einer durchwurzelbaren, funktionsfähigen Bodenschicht minimiert die beschriebenen Beeinträchtigungen, daher kommt hier ein Kompensationsfaktor von 1:0,25 zur Anwendung:
-
geplanter Lärmschutzwall längs der Schienen: ca. 2.300 qm
Gesamtbeträge: 37.000 qm bzw. 2.300 qm; naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor 1:0,5
bzw. 0,25; Kompensationsbedarf: ca. 19.070 qm
Unvermeidbare Belastungen, Vermeidung und Verminderung - Maßnahmen
Die Überbauung und damit die anteilige Versiegelung des Bodens ist an diesem Standort für das vorliegende Projekt unvermeidbar. Nachteilige Auswirkungen auf den Boden werden durch die differenzierten, überwiegend niedrigen GRZ-Festsetzungen und schmale Straßenquerschnitte gemindert.
Bei der Errichtung der Lärmschutzeinrichtung findet der Einbau einer belebten, vegetationsfähigen
Oberbodenschicht statt.
Die Verdichtungsempfindlichkeit der Böden innerhalb des Geltungsbereiches besonders in feuchtem
Zustand erfordert Schutzmaßnahmen der weiterhin nicht überbauten Bereiche. Pflanz- und Ansaat-
35
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
flächen dürfen während der Bauphase nicht befahren oder als Lagerplatz genutzt werden, um eine
Verdichtung dieser Bereiche auszuschließen. Die betroffenen Flächen sind durch Bauzäune zu sichern. Dies ist vor der Bauausführung seitens der Bauleitung anzuordnen.
B.2.3.3
Schutzgut Wasser
Die geplante Bebauung und Versiegelung hat vor allem Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung und den Grundwasserstand. Die Errichtung von Bauwerken und Verkehrsflächen auf bisher
nicht versiegelten Flächen ist kompensationspflichtig. Da die betrachteten Flächen nur in geringen
Umfang zur Grundwasserneubildung beitragen, wird als naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor
ein Verhältnis von 1:0,5 zugrunde gelegt. Die Oberfläche des Lärmschutzwalles bleibt unversiegelt,
durch dieses Bauwerk sind keine dauerhaften Beeinträchtigungen zu erwarten:
-
geplante Gebäude mit Nebenanlagen (GRZ 0,35 bzw. 0,40): ca. 25.700 qm
Verkehrsflächen: ca. 9.100 qm
Regenrückhaltebecken: ca. 2.200 qm
Summe: ca. 37.000 qm
Summe: ca. 37.000 qm; naturschutzrechtlicher Kompensationsfaktor 1:0,5; Kompensationsbedarf:
ca. 18.500 qm
B.2.3.4
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Die geplante Errichtung von Wohngebäuden am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft bewirkt eine
erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Fernwirkung der neuen Bauwerke kann vermindert werden, wenn direkt am Ort des Eingriffs in den Randzonen des Geländes ein ausreichend
breiter und höhengestaffelter Bepflanzungsstreifen aus Sträuchern in einer Breite von 7 bis 9 Metern angelegt wird. Daraus ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:
-
im Norden des Planungsgebietes Beeinträchtigung auf ca. 500 m;
Ausgleich durch die Anpflanzung einer Strauchpflanzung in einer Breite von 7 und 9 m an der
nördlichen Grenze des Baugebietes auf der gesamten Länge, Kompensationsfläche:
ca. 4.200 qm
B.2.3.5
Übrige Schutzgüter
Die Schutzgüter Mensch, Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Hier erfolgt keine weitere Betrachtung dieser Belange.
B.2.3.6
Kompensationserfordernisse insgesamt
Aus den Berechnungen zu den einzelnen Schutzgütern ergeben sich folgende Kompensationserfordernisse:
-
36
Schutzgut Arten und Biotope, Flächenverlust
Schutzgut Arten und Biotope, Arten
- Potenzial Feldhamster
- Potenzial Avifauna
Schutzgut Boden
ca. 5.700 qm
ca. 6.000 qm
wird noch bestimmt
ca. 19.070 qm
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
-
Schutzgut Wasser
Schutzgut Landschaftsbild
B.2.3.7
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
ca. 18.500 qm
ca. 4.200 qm
Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen
Der Ausgleich erfolgt teilweise direkt am Ort des Eingriffs. Der verbleibende Kompensationsbedarf
wird wegen fehlender Umsetzungsmöglichkeiten im Plangeltungsbereich auf externen Flächen geleistet.
Für das Schutzgut Arten und Biotope erfolgt der Ausgleich durch die Anlage von Gehölzpflanzungen
mit standortgerechten Gehölzen und Krautsäumen an den Rändern und den zwischen den Gehölzgruppen:
- Pflanzstreifen am nördlich Gebietsrand auf ca. 2.170 qm (anteilig, gesamt 4.200 qm)
- Bereich im Südwesten mit Gehölzen und einer artenreichen Wiese auf ca. 1.230 qm
- Pflanzung und Krautfluren auf dem Lärmschutzwall (längs der Gleisanlagen) auf 2.300 qm
Summe: 5.700 qm
Der Ausgleich für die Belange des Bodens wird durch Extensivierungsmaßnahmen zur Verbesserung
der Bodenfunktion erreicht. Hierfür erfolgt die Anlage von Vegetationsflächen:
- Pflanzstreifen mit Krautsäumen am nördlich Gebietsrand auf ca. 2.030 qm (anteilig, gesamt
4.201 qm)
- Pflanzungen mit Krautsäumen am Rand des Regenrückhaltebeckens auf ca. 370 qm
Summe: ca. 2.390 qm
Zusätzlich werden innerhalb des Siedlungsgebietes Grünflächen mit Gehölzen und Rasenflächen angelegt. Sie tragen die wie die vorgenannten Flächen zu einer Verbesserung der Bodenfunktion bei,
da diese Flächen dauerhaft aus der Ackerbewirtschaftung genommen werden. Da es sich um genutzte Flächen mit kleineren Einbauten (Spielgeräte, schmale Wege etc.) handelt, erfolgt eine Anrechnung mit einem Fakor von 0,8:
- Grünflächen innerhalb des Gebietes: ca. 3.450 qm; Faktor 0,8; Gesamtsumme 2.760 qm
Kompensationsflächen innerhalb des Geltungsbereiches: ca. 5.160 qm
Der verbleibende Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden in einer Größenordnung von ca.
13.910 qm (19.070 qm Bedarf, 5.160 qm innerhalb des Geltungsbereiches) wird auf einer externen Fläche geleistet. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens in Soßmar, Gemeinde Hohenhameln, beabsichtigt das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Flächen innerhalb der
Gemarkungen Adlum und Rautenberg (Gemeinde Harsum) zum Verfahren hinzuzuziehen. Es handelt
sich um einen Bereich südlich des Bruchgrabens, den der Landkreis Hildesheim von der Gemeinde
Harsum erworben hat. Der Landkreis beabsichtigt, am Bruchgraben ein Projekt zur Fließgewässerentwicklung und für den Hochwasserschutzn umzusetzen. Südlich des Bruchgrabens ist die Ausweisung eines 10 m breiten Gewässerrandstreifen auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen, eine Bepflanzung am Gewässer ist geplant. Durch die zunehmende Beschattung soll der
Schilfbewuchs zurückgedrängt und der Wasserabfluss verbessert werden. Die Flächen des Gewässerrandstreifens werden dem "Ökokonto" der Gemeinde Harsum gutgeschrieben.
Weitere externen Flächen für Kompensationsmaßnahmen bezüglich betroffener Tierarten werden im
laufenden Verfahren benannt.
37
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
Die Maßnahmen für das Schutzgut Boden auf der Fläche von 18.500 qm können als Mehrfachkompensation für das Schutzgut Grundwasser angerechnet werden. Die Flächen unterliegen nicht mehr
der intensiven Ackernutzung, was langfristig zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften führt.
Für das Schutzgut Wasser bedeutet die Extensivierung eine Rücknahme der potentiell grundwasserbelastenden Ackernutzung.
B.2.3.8
Beschreibung der Festsetzungen
Nördlich und westlich der Wohnbauflächen erfolgt die Festsetzung von Öffentlichen Grünflächen. Im
Norden dient die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandgrün der Einbindung der Siedlungserweiterung in die umgebende Kulturlandschaft. Der Bereich westlich der Wohnbauflächen ist für
die Regenrückhaltung und die Entwicklung eines naturnahen Übergangs zum Unsinnbach vorgesehen.
B.3
Zusätzliche Angaben
B.3.1
Verwendete Untersuchungsmethoden
Zur Beurteilung der Planung aus der Sicht von Natur und Landschaft wurde ein Fachbeitrag zur Eingriffsregelung erstellt. Die Ergebnisse sind in den vorliegenden Bericht eingeflossen. Zur baulichen
Entwicklung und zur zukünftigen Nutzung des Planungsgebietes wurden Informationen der Gemeinde Harsum verwendet, zur Verdeutlichung der Planungsabsicht dient ein Bebauungsentwurf des Planungsbüros SRL Weber.
Angaben zum Planungsgebiet wurden dem Regionalen Raumordnungsprogramm (2001) für den
Landkreis Hildesheim, dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim (1993) und dem
Landschaftsplan der Gemeinde Harsum (2006) entnommen. Weitere Informationen zu den Schutzgütern stammen aus den interaktiven Umweltkarten des Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sowie dem NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Zusätzlich wurde auf eine durch das Planungsbüro SRL Weber ausgeführte Kartierung der Biotoptypen zurückgegriffen. Zur Einschätzung der Eingriffsauswirkungen dienten neben der verbal-argumentativen
Darstellung die "Naturschutzfachliche Hinweise zu Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" (INN 1/94) des Nds. Landesamtes für Ökologie und weitere Arbeitshilfen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Eine gutachterliche Stellungnahme behandelt die Auswirkungen der vorhandenen Lärmemissionen
durch den Schienenverkehr:
- TÜV NORD Umweltschutz, Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik (2015): 2. Kurzstellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" in Harsum - schalltechnische Untersuchung.
Hannover, 26.08.2015
Um die potenzielle und tatsächliche Lebensraumbedeutung des Planungsgebietes für den Feldhamster zu klären, wurden die folgenden Quellen ausgewertet:
- Landkreis Hildesheim (2008): Habitatanalyse für den Feldhamster (Cricetus cricetus) im Landkreis Hildesheim. Bearbeitung: Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz GbR. Hildesheim
- Mextorf, H. (2015): Bauleitplanverfahren „Ährenkamp“ in Harsum. Untersuchung auf Vorkommen von Feldhamstern im Frühjahr 2015; Bearbeitung: Büro für Landschaftsplanung, Hessisch
Oldendorf, 02.06.2015
38
Gemeinde Harsum, Flächennutzungsplan 33. Änderung
B.3.2
PLANUNGSBÜRO SRL WEBER
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen - Monitoring
Die Ausführung der beschriebenen und festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches und auf externen Flächen wird durch die Gemeinde Harsum kontrolliert.
B.3.3
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Ortschaft Harsum liegt in der Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde, einer schwach gewellten,
wenig strukturierten, großflächigen Agrarlandschaft. Das Umfeld des Planungsgebietes bestimmen
Lösslehmablagerungen der Weichselkaltzeit, daraus haben sich äußerst fruchtbare Schwarzerden
entwickelt. Die schmale Bachniederung längs des Unsinnbaches ist gekennzeichnet durch den
grundwasserbeeinflussten Gley. Das Planungsgebiet liegt in einer Zone mit einer unterdurchschnittlichen Grundwasserneubildungsrate. Derzeitig wird das Planungsgebiet ackerbaulich genutzt.
Am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Harsum soll ein Baugebiet für Wohnnutzung ausgewiesen werden. Die Siedlungserweiterung liegt zwischen dem Unsinnbach im Westen und dem Koppelweg im
Osten. Neben den Flächen für die Wohnbebauung sollen öffentliche Grünflächen zur Gliederung der
Siedlungserweiterung ausgewiesen werden. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch
Lärmemissionen ausgehend vom Schienenverkehr auf den östlich liegenden Bahngleisen werden im
Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz festgesetzt. Entlang der Gleisanlagen ist eine mindestens 3,50 m hohe Lärmschutzanlage zu errichten.
Der vorliegende Umweltbericht benennt erhebliche Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Arten
und Biotope, Boden, Wasser sowie beim Schutzgut Landschaftsbild. Naturschutzrechtlich gesicherte Bereiche werden nicht überplant. Die Eingriffe sind auf Grundlage der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung funktional zu kompensieren. Die notwendige Kompensation findet zum Teil im Geltungsbereich innerhalb der ausgewiesenen Vegetations- und Grünflächen statt. Der Anteil des Ausgleichs für das Schutzgut Boden, der nicht innerhalb des Geltungsbereiches erfüllt werden kann,
wird extern auf einer Entwicklungsfläche längs des Bruchgrabens geleistet. Weitere externe Ausgleichsflächen für die Belange des Artenschutzes werden im laufenden Verfahren benannt. Die
Schutzgüter Mensch, Klima/Luft und Kultur-/Sachgüter sind durch den Vollzug der Planung nicht betroffen. Die angrenzenden Nutzungen werden nicht beeinträchtigt.
Abschließend wird festgestellt, dass keine erheblichen, dauerhaften, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wenn alle Kompensationsmaßnahmen sach- und fachgerecht ausgeführt
werden.
39

Documentos relacionados