Potentialausgleich an einem Revisionsschacht in Räumen mit Dusche

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Potentialausgleich an einem Revisionsschacht in Räumen mit Dusche
Praxisprobleme
Potentialausgleich an einem
Revisionsschacht in Räumen mit Dusche
DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701)
FRAGESTELLUNG
In einem Duschraum eines Industriebetriebs befinden sich einzelne Duschkabinen, die auf Stelzen stehen. In
unmittelbarer Nähe gibt es einen Revisionsschacht mit Metallrahmen und
-einsatz. Der Schacht dient der Unterbringung von Abflussrohren. Nach meiner Meinung ist dies kein leitfähiges Teil
und muss daher nicht geerdet werden.
Der technische Leiter des Betriebes ist
jedoch anderer Meinung.
Muss dieser Schacht geerdet werden?
H. G., Nordrhein-Westfalen
ANTWORT
Fremde leitfähige Teile
Leider haben Sie nicht angegeben, ob
zwischen den im Fußboden eingelassenem Revisionsschacht eine direkt leitfähige Verbindung zu Rohrleitungen
besteht, die von einem andern Raum
kommen. Sofern dieser leitfähige Revide 3/2006
sionsschacht keine direkte Verbindung
mit leitfähigen Rohrleitungen hat, die
von einem andern Raum kommen, gilt
Folgendes:
Revisionsschächte mit Metallrahmen
und -einsatz dürften zu den fremden leitfähigen Teilen zählen. Dies hängt von
der Ausführung ab, d. h. ob sie auch in
einen Bereich außerhalb des Raumes
reichen oder nicht, z. B. in einem Keller,
wo sich unter dem Betonboden Erdreich
befindet. Sie gehören jedoch nicht zu
den Teilen, die in den zusätzlichen
Potentialausgleich einbezogen werden
müssen. Zu den fremden leitfähigen Teilen, die nicht einbezogen werden müssen, zählen z. B. auch leitfähige Türzargen und Fensterrahmen. Bei solchen
Teilen geht man davon aus, dass sie kein
Potential einführen können, da sie in der
Regel nicht in Verbindung mit Erde stehen. Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich ist, dass solche Teile ein anderes Potential übertragen können. Die
bisherige Praxis, nach der leitfähige Türzargen und Fenster nicht einbezogen
werden mussten, führte zu keinerlei
bekannten Unfällen.
Revisionsschacht braucht
nicht einbezogen werden
Für elektrische Anlagen, die nach dem
30.06.2003 (Ende der Übergangsfrist
von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100
Teil 701):2002-02) in Räumen mit
Badewanne oder Dusche errichtet wurden, ist DIN VDE 0100-701 (VDE
0100 Teil 701):2002-02 anzuwenden.
Der Abschnitt 413.1.2.2 dieser Norm
legt fest, welche fremden leitfähigen
Teile in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind. Hierzu zählen Teile für
• Frisch- und Abwasser,
• Heizung und Klima und
• Gas.
In der von 01.05.1985 bis 30.06 2003
gültigen Norm DIN VDE 0100-701
(VDE 0100 Teil 701) gab es ebenfalls
keine Forderung den leitfähigen Revisionsschacht mit einzubeziehen, sofern
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Praxisprobleme
keine leitfähige Verbindung mit leitfähigen Rohren besteht. Auch die VDE
0100/05.73 enthält diesbezüglich keine
Forderung.
Sofern zwischen den berührbar leitfähigen Teilen des Revisionsschachts eine
direkte leitfähige Verbindung zu leitfähigen Rohren (z. B. Abflussrohren)
besteht, müssen die leitfähigen Rohrlei-
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tungen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Dies gilt auch für denn
Fall, dass der Fußboden die Bereiche
und den Raum begrenzt und somit die
Rohrleitung nicht in den Raum führt.
Durch die leitfähige Verbindung ergibt
sich jedoch, dass diese Rohrleitung über
den leitfähigen Schacht ein Potential in
den Raum einführen kann und daher
der Revisionsschacht als Teil der Rohrleitung anzusehen ist und somit die
Rohrleitung einbezogen werden muss.
In jedem Falle braucht der Revisionsschacht selbst nicht an den zusätzlichen
Potentialausgleich angeschlossen werden.
W. Hörmann
de 3/2006

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