Leitfaden Wirtschaftsinformatik

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Leitfaden Wirtschaftsinformatik
Fakultät Informatik und Mathematik
Hochschule München
Leitfaden zum Praktischen Studiensemester
im Studiengang Wirtschaftsinformatik
an der Hochschule München
Der Leitfaden gilt für die SPO Bachelor Wirtschaftsinformatik
in der Fassung von Oktober 2012.
Er dient zur unverbindlichen Erläuterung von RaPO, APO, SPO, Studienplan etc.,
die allein ausschlaggebend sind. Bitte ziehen Sie diese daher unbedingt auch zu Rate.
Bitte kontrollieren Sie, ob Sie die aktuelle Fassung des Leitfadens verwenden.
Die aktuelle Fassung ist auf den Webseiten des Studienganges verlinkt
Sie unterscheidet sich ggfs. von alten Referenzen,
die noch über Suchmaschinen auffindbar sind.
1.
Übersicht ............................................................................................................................ 2
1.1.
1.1.1.
Fachpraktikum ...................................................................................................... 2
1.1.2.
Praktikumsvertrag ................................................................................................ 4
1.1.3.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung................................................................... 6
1.2.
Nachweise und Prüfungsleistungen ............................................................................ 7
1.2.1.
Fachpraktikum ...................................................................................................... 7
1.2.2.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung................................................................... 8
1.3.
2.
Lage und Bestandteile ................................................................................................. 2
Anerkennung von Ausbildung und beruflichen Tätigkeiten ........................................ 8
Form und Inhalt des Praktikumsberichts ......................................................................... 10
2.1.
„Normaler“ Praktikumsbericht .................................................................................. 10
2.2.
„Virtueller“ Bericht .................................................................................................... 11
2.3.
Mindestanforderungen an den Bericht ..................................................................... 12
3.
WH&HGF .......................................................................................................................... 14
A.
Anhang: Checklisten ......................................................................................................... 16
B.
(a)
Antrag: (teilweise) Anerkennung von Berufsausbildung/beruflichen Tätigkeit ....... 16
(b)
Keine vollständige Anerkennung von Berufsausbildung/beruflicher Tätigkeit ........ 17
(c)
„Virtueller Bericht“ (nur bei vollständig anerkannter Praxis) ................................... 19
Anhang: Für Unternehmen .............................................................................................. 20
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1. Übersicht
1.1. Lage und Bestandteile

Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist das 5. Semester als Praktisches Studiensemester vorgesehen. Es hat einen Umfang von 22 Wochen bei 30 ECTS-Kreditpunkten.

Es besteht aus zwei Teilen:
o Fachpraktikum in Industrie oder Verwaltung (20 Wochen mit 25 ECTS-Kreditpunkte)
o Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (2 Wochen bzw. 6 SWS/5 ECTS-Kreditpunkte).
1.1.1. Fachpraktikum

Lernziele und Kompetenzen
o Die Studierenden sollen grundlegende, betriebliche Arbeitsweisen kennenlernen, sich
im Bereich der praktischen Tätigkeit orientieren sowie Rollen im Bereich der
Wirtschaftsinformatik (Softwareentwicklung, Projektmitarbeit usw.) trainieren.
o Die Studierenden erwerben Erfahrung in der praktischen Tätigkeit in einem
Unternehmen als angehende WirtschaftsinformatikerInnen.

Inhalte:
o Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Wirtschaftsinformatik, insbesondere:
 Softwareentwicklung (z. B. Analyse, Entwurf, Programmierung, Prüfung).



Projektmanagement bzw. -realisierung.

IV-Systemkonzeption, -realisierung, -verwaltung bzw. -wartung.

Organisation; Marketing; Unternehmensdisposition.
Anforderungen an das Unternehmen:
o Jahresumsatz mindestens EUR 250.000.
o Mindestens fünf festangestellte VollzeitmitarbeiterInnen im Unternehmen.
o Mindestens drei festangestellte VollzeitmitarbeiterInnen im unmittelbaren einschlägigen Arbeitsumfeld der Praktikantin/des Praktikanten.
o Die Arbeitsstätte der/des PraktikantIn befindet sich in einem abgeschlossenen
Bürokomplex, d.h. sie ist nicht Teil einer Wohnung u.ä.
o Das Unternehmen verfügt über eine(n) unmittelbare(n) AusbildungsleiterIn bzw.
fachliche(n) BetreuerIn für die Praktikantin/den Praktikanten.
Arbeitszeit und -ort
o Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den üblichen Arbeitszeitvorgaben für eine
Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen. Sind keine derartigen Arbeitszeitvorgaben im
Unternehmen definiert, so setzen Sie eine 40 Stundenwoche an.
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o Es wird vorausgesetzt, dass Sie fünf Tage pro Woche im Unternehmen arbeiten –
unabhängig von einer ggfs. anders gelebten Praxis im Unternehmen. Montags bis
donnerstags vorarbeiten, um freitags frei zu haben, widerspricht dem beispielsweise.
Sind vom Unternehmen keine Kernarbeitszeiten definiert, so nehmen Sie montags bis
freitags 09:00 – 16:00 an.
o Das Praktikum kann nicht in sogenannten „Home Offices“ abgeleistet werden – auch
nicht teilweise (stunden- oder tageweise). Dieses ist unabhängig davon, ob „Home
Offices“ im Unternehmen geduldet werden oder üblich sind.
 Hinweise:
o Es obliegt den Studierenden, eine geeignete Stelle zu finden.
o Das Praxissemester ist als fünftes Regelsemester (Wintersemester: 01. Oktober bis 14.
März) vorgesehen.
o Eine abweichende Lage ist, sofern die Zulassungsbedingungen für das Praxissemester
erfüllt sind, möglich – beispielsweise in einem anderen Semester oder der Beginn des
Praktikums in der dem Praxissemester vorangehenden vorlesungsfreien Zeit. Es sollte
sich jedoch nicht mit Vorlesungs- und Prüfungszeiten des vorhergehenden bzw.
nachfolgenden Semesters überschneiden.
Sollten sich jedoch aus dieser individuellen Terminierung des Praktikums „Unebenheiten“ im Studienablauf ergeben, so obliegt es der/dem Studierenden, eine Lösung
dafür zu finden. Gleiches gilt auch für etwaige Implikation auf Ihren Versicherungsschutz etc.
Beispiele:
 Sie wollen Ihr Praktikum bereits in den Semesterferien beginnen und wären
daher damit vor dem Blockunterricht fertig. Sie wissen bei Vertragsabschluss aber
noch nicht, ob Sie die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung tatsächlich begleitend
oder als Block nach dem Praktikum absolvieren. Somit wissen Sie auch noch nicht,
ob Sie einen Vertrag inklusive Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (22 Wochen)
abschließen müssen oder einen Vertrag exklusive Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (20 Wochen) abschließen können.

Sie machen Ihr Praxissemester erst im 6. Semester und wollen unmittelbar nach
Ende des Praxissemesters Ihre Bachelorarbeit beginnen. Beachten Sie dazu die
Hinweise in Kapitel 1.2.1 Fachpraktikum.
o Sie werden ggfs. von einer/einem BetreuerIn der HM im Unternehmen besucht oder
per Telefon betreut. Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht angetroffen werden (auch
telefonisch), gehen wir davon aus, dass das Praktikum nicht ordnungsgemäß
abgeleistet wird.
o Beachten Sie, dass das erfolgreiche Ableisten von Teilen des Praktischen Studiensemesters Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit sein kann (siehe SPO und
weitere einschlägige Regelwerke).
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1.1.2. Praktikumsvertrag

Es sind in der Regel die Vertragsvordrucke der HM zu verwenden. Diese sind optimal auf
das Praxissemester abgestimmt. Die Vertragsvordrucke sind ausschließlich online auf
den zentralen Webseiten der HM erhältlich. Die Vertragsvordrucke sind vollständig
auszufüllen und mit einem Stempel des Unternehmens zu versehen. Wenn ein unternehmensspezifischer Vertrag verwendet wird, gehen etwaige nachteilige Regelungen zu
Lasten der Studierenden, d.h. die Hochschule hilft nicht (Beispiel: siehe unten).

Im Standardfall, die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (beide Teilveranstaltungen)
werden parallel zum Fachpraktikum abgeleistet, muss ein Vertrag über 22 Wochen
abgeschlossen werden. Ein Vertrag über 21 Wochen genügt, wenn nur eine
Teilveranstaltung parallel abgeleistet wird. Wird die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung
(beide Teilveranstaltungen) überschneidungsfrei zum Fachpraktikum abgeleistet, so
reicht ein Vertrag über 20 Wochen aus.

Für die Länge des Vertrages mit Ihrer Praktikumsstelle ist es unerheblich, ob die
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung semesterbegleitend oder als Block besucht wird, da
sie in beiden Fällen mit insgesamt 2 Wochen (eine Woche pro Teilveranstaltung)
angerechnet wird.

Beim Prüfungsamt sind folgende Unterlagen vor der Rücksendung des Vertrages an das
Unternehmen zusammen einzureichen:
o Originale des Vertragsangebotes in vierfacher Ausfertigung zur fachlichen
Zustimmung durch die HM.
o Fragebogen Unternehmen in einfache Ausfertigung (siehe Webseiten der FK 07).
Die dort enthaltenen Anforderungen sind dem Studienplan entnommen und als
Service im Fragebogen Unternehmen zusammengefasst.
o zusätzlich ein individueller Ausbildungsplan und eine Imagebroschüre (inkl. InternetLink) des Unternehmens (Ausnahmen: Unternehmen, die in der Praktikumsbörse der
Hochschule München enthalten sind, Partnerunternehmen eines Competence
Centers der FK 07 und Unternehmen, die mit der HM ein Programm zum Dualen
Studium anbieten). Falls das Unternehmen keine Imagebroschüre hat, so erstellen Sie
selbst eine kurze Übersicht, z.B. aus Webseiten des Unternehmens, zusammen und
legen sie bei.

Falls ein Vertrag über ein Duales Studium mit der HM explizit das Praxissemester (inkl.
Start- und Enddatum) ausweist, genügt es, eine Kopie dieses Vertrages vorzulegen. Bitte
markieren Sie den entsprechenden Passus mit einem Textmarker.

Der Vertrag kann jederzeit abgeben werden; er muss der Hochschule aber rechtzeitig vor
Beginn des Praktikums vorliegen. Ist dieses nicht möglich (z.B. Vertrag am Tag des
Praktikumsbeginns), so muss der Vertrag schnellstmöglich der HM zur Genehmigung
nachgereicht werden. Die Studierenden tragen bis zu dessen Genehmigung das Risiko, ob
das Unternehmen fachlich geeignet ist.
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
Die Zustimmung zum Vertragsangebot durch die HM impliziert nur, dass das Unternehmen fachlich zur Ableistung des Praktikums geeignet schein. Das Vertragsangebot
wird weder rechtlich geprüft noch gutgeheißen. Die Zustimmung ist nicht gleich
bedeutend mit der automatischen Anerkennung des Praktikums.

Die angegebenen Zeiten sind „Nettozeiten“. Unterbrechungen sind grundsätzlich in
vollem Umfang nachzuholen, also auch Krankheit. Auch vereinbarter Urlaub (aus
fachlicher Sicht maximal anteilige 30 Tagen/Jahr) muss unabhängig davon nachgeholt
werden, ob der Urlaub betrieblich veranlasst ist (z.B. Betriebsferien zwischen
Weihnachten und Neujahr), Brückentage freigenommen werden u.a.

In den Vertragsvorlagen der HM ist i.d.R. ein Passus enthalten, der festgelegt, dass die
Studierenden für die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (siehe unten) von den
Unternehmen freizustellen sind. Mithin ist es irrelevant, wann die Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung stattfinden (z.B. begleitend oder als Block). Bitte informieren Sie die
Unternehmen darüber frühzeitig – am bestem bereits im Vorstellungsgespräch, um
spätere negative Überraschungen zu vermeiden.

Die HM beurteilt den Vertrag nicht inhaltlich, sondern nur danach, ob das Unternehmen
fachlich zur Ableistung des Praktikums geeignet erscheint. Enthält beispielsweise ein
unternehmensspezifischer Vertrag den Passus zur Freistellung für die Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung nicht oder in anderer Form, obliegt es den Studierenden damit
umzugehen. Beispiel: Sie haben die Freistellung für die begleitende Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung mit dem Unternehmen vereinbart, nehmen aber am Block teil.

Die begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung erfordert in der Regel, dass Sie vom
Unternehmen in die Hochschule München fahren oder umgekehrt. Eine
Teilveranstaltung (Seminar oder Projekt) findet im Semester i.d.R. entweder am Voroder am Nachmittag statt. Für die Teilveranstaltung und der eventuellen Fahrt zwischen
Hochschule und Unternehmen setzen Sie pauschal einen halben Arbeitstag an. D.h.,
wenn Sie beispielsweise nachmittags eine Teilveranstaltung (Seminar oder Projekt) der
begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung haben, müssen Sie morgens einen
halben Arbeitstag im Unternehmen verbringen. Daher ist die begleitende
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung nur für Studierende sinnvoll, die das Fachpraktikum
im Raum München absolvieren.

Sollte das Unternehmen eine Bescheinigung benötigen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren studentischen Status
(etwa für Visa) brauchen, so wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Machen Sie
dieses idealerweise zusammen mit dem Einreichen des Vertrages.

Alle oben gegebenen Informationen zum Vertrag enthalten allein fachliche
Perspektiven. Bitte informieren Sie sich über darüber hinausgehende Regeln (z.B. bzgl.
Versicherungen, Steuer etc.) an geeigneter Stelle. Dieses gilt sowohl für den
Standardfall (22-wöchiger Vertrag mit parallelem Besuch der Praxisbegleitenden
Lehrveranstaltung) als auch im Besonderen(!), wenn Sie von diesem abweichen.
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1.1.3. Praxisbegleitende Lehrveranstaltung

Gemäß SPO/Studienplan gliedert sich die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung in zwei
Teile zu je 3 SWS:
o Seminar zum Praktischen Studiensemester
o Projekt zum Praktischen Studiensemester
 Hinweise:
o Die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung sollte idealerweise parallel zum Praktikum im
selben Semester absolviert werden.
o Das Seminar zum Praktischen Studiensemester kann in dem Praxissemester vorausgehenden Semester besucht werden. Bedingung ist jedoch, dass in diesem Semester
die Vorrückungsregeln für das Praxissemester bereits erfüllt sind.
o Die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung Projekt kann i.d.R. erst nach Start des Fachpraktikums begonnen werden (ggfs. auch in einem Folgesemester). Ausnahmen
bedürfen der Zustimmung des Praxisbeauftragten.
o In der Regel ist in der Fakultät 07 eine separate Anmeldung zur Teilnahme (u.U.
bereits im vorherigen Semester!) zu jedem der zwei Teile der Praxisbegleitenden
Lehrveranstaltung notwendig (analog zu den Praktikumsgruppen, die seminaristische
Unterrichte begleiten, und FWP). Beachten Sie dazu die aktuellen Informationen.
Davon unberührt bleibt die zentrale Anmeldung zur den jeweiligen Prüfungen der
Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung.
o Im Studienplan ist die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung im Wintersemester
verankert; i.d.R. wird sie zusätzlich in Sommersemestern angeboten (beachten Sie
ggfs. entsprechenden Informationen).
o Die Teile der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung werden als Blockunterricht
und/oder begleitend zu Semestern ausgerichtet.
o Die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung ist als Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung
vorgesehen. In dem Praxissemester sind in der Studienordnung keine weiteren
Prüfungen und Module vorgesehen. Dieses hat die folgenden Implikationen:
 Blockunterricht: Der Blockunterricht kann auch in der Prüfungszeit stattfinden.
Sollten Studierende dennoch weitere Prüfungen ablegen wollen, können sie für
die Prüfungen vom Blockunterricht freigestellt werden, sofern das Lernziel des
Blockunterrichts nicht gefährdet ist (z.B. bei zu vielen weiteren Prüfungen).
Studierende werden jedoch nicht zur Vorbereitung dieser weiteren Prüfungen
vom Blockunterricht freigestellt.

Begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung: Im allgemeinen ist nicht
gewährleistet, dass sich die begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung
überschneidungsfrei in den Stundenplan eines späteren Semesters integrieren
lässt.
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o Wenn die Termine (fakultätsinterne Anmeldetermine, Termine der Praxisbegleitenden
Lehrveranstaltung etc.) feststehen, werden sie an den allgemein bekannten Stellen
veröffentlicht. Anfragen „Wann findet … statt?“ können daher nicht beantwortet
werden.
o Für die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht.
1.2. Nachweise und Prüfungsleistungen
Beachten Sie, dass Sie sich – mit Ausnahme vom Praktikumszeugnis – für jede Prüfung über
das zentrale Hochschulsystem anmelden müssen. Der Bericht ist davon ausgenommen, falls
er im zentralen Hochschulsystem zu Prüfungsanmeldung nicht aufgeführt ist - in diesem Fall
sind Sie durch die Abgabe des Berichtes angemeldet.
1.2.1. Fachpraktikum

Praktikumszeugnis
o Zeugnisvordrucke sind auf den Webseiten des Prüfungsamtes erhältlich. Diese
sollten Sie vorrangig verwenden. Wenn das Unternehmen eigene Zeugnisse
verwendet, müssen diese die gleichen Informationen enthalten wie die der
Hochschule München.
o Die Praktikumszeugnisse werden nur einmal pro Semester geprüft und anerkannt.
Diese ist kompatibel mit dem empfohlenen Studienverlauf: Praxissemester: 5.
Semester, Bachelorarbeit: 7. Semester.
o Fristen zu Abgabe im Prüfungsamt: jeweils bis Ende eines Semesters (14. März im
Wintersemester und 30. September im Sommersemester, bzw. der nächste
Arbeitstag, wenn diese Tage auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen). Es
genügt i.d.R. eine Zeugniskopie.
o Ein Praktikumszeugnis, das an einer anderen Stelle als dem Prüfungsamt abgegeben
wird, wird i.d.R. nicht an das Prüfungsamt weitergeleitet. Insbesondere wird ein
Praktikumszeugnis, das in der Fakultät abgegeben oder dem Bericht beigelegt wird,
als (überflüssiger) Bestandteil des Berichtes angesehen und verbleibt dort.
o Neben dem Zeugnis für die Hochschule kann es sinnvoll sein, dass Sie vom
Unternehmen/Verwaltung ein zweites, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, erhalten, das
Sie ggfs. bei Bewerbungen verwenden können.
 Praktikumsbericht (Form und Inhalt siehe weiter unten):
o Abgabetermine. Die Abgabetermine werden sehr frühzeitig in der Hochschule ausgehängt. Die Praktikumsberichte müssen bis zu diesen Terminen im Sekretariat der
Fakultät Informatik und Mathematik eingegangen sein (Ausschlussfrist). Anderweitig
aufschlagende Praktikumsberichte gelten als nicht abgegeben. Ein Auskunftsservice
via Telefon, Email etc. zur Erfragung der Abgabetermine besteht nicht.
o Nur bei vollständig abzuleistenden Praktika (d.h. wenn keine teilweise Anerkennung
von Praxiszeiten erfolgt ist): Falls Ihr Praktikum über den Abgabetermin des
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Praktikumsberichtes hinausgeht, so können Sie den Bericht um diese Zeit (jedoch nur
bis maximal 6 Wochen) vor Beendigung des Praktikums abgeben. Beginnen Sie Ihr
Praktikum daher (vor allem im Sommersemester) nicht zu spät.
o Praktikumsberichte müssen auf Papier und als „Einheit“ abgeben werden, d.h. das
Nachreichen des Deckblattes, der Freigabe des Unternehmens, eines Anhangs etc. ist
nicht möglich. Eine elektronische Abgabe (per Email etc.) ist nicht möglich.
o Nicht fristgerecht eingegangene Praktikumsberichte werden im nachfolgenden
Semester bewertet. Nachfristen werden nicht gewährt, sei es, dass Ihre Chefin/Ihr
Chef verspätet den Bericht freigibt, weil sie /er auf Dienst- oder Hochzeitsreise ist
oder dass eine Schranke auf Ihrem Weg zur Hochschule geschlossen oder Ihr
Smartphone Sie nicht geweckt hat, weil der Akku leer gewesen ist usw.
o Die Bewertung des Praktikumsberichtes erfolgt i.d.R. zeitnah nach dem bekanntgegebenen, offiziellen Abgabetermin. Dieses kann fallweise auch erst am Anfang des
Folgesemesters sein. Das ist kompatibel mit dem empfohlenen Studienverlauf:
Praxissemester: 5. Semester, Bachelorarbeit: 7. Semester.
o Das Prüfungsergebnis wird – wie jedes anderes Prüfungsergebnis auch – im
persönlichen Notenblatt bekanntgegeben. Bitte haben Sie ggfs. etwas Geduld (wenige
Wochen), da die Notenmeldung zum Teil manuell erfolgt. In diesen Fällen kann der
Bericht in den nach Notenbekanntgabe vier folgenden Sprechstunden des
Praxisbeauftragten eingesehen werden. Eine „Einsicht“ per Email, Telefon etc. ist
nicht möglich.
1.2.2. Praxisbegleitende Lehrveranstaltung

Das Fach wird mit zwei studienbegleitenden Teilprüfungen (Seminar und Projekt)
abgeschlossen (näheres SPO und Studienplan).
1.3. Anerkennung von Ausbildung und beruflichen Tätigkeiten

Anrechnungspraxis
o Das Fachpraktikum kann aufgrund einer einschlägigen Ausbildung oder aufgrund einer
mindestens 12-monatigen, einschlägigen, überwiegend zusammenhängenden
Berufstätigkeit vor Studienbeginn ggfs. ganz oder teilweise anerkannt werden.
Beachten Sie dazu den aktuellen Studienplan (der Studienplan für das Semester, in
dem der ausgehängte Abgabetermin liegt), der entsprechende Details enthält.
o Beachten Sie, dass Ihnen i.d.R. der Praktikumsbericht und die Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung nicht erlassen werden.

Anträge
o Bitte reichen Sie entsprechende Anträge bis zu den bekanntgegebenen Terminen im
Sekretariat der FK 07 zu Händen des Praxisbeauftragten des Bachelorstudiengangs
Wirtschaftsinformatik ein (Aushänge in der FK 07 beachten).
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o Die entsprechenden Antragsformulare sind auf den zentralen Webseiten der
Hochschule München zu finden. Beachten Sie die dort angegebenen Informationen zu
Unterlagen, die Sie beilegen müssen.
o Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Verspätet eingegangene Anträge werden
im Folgesemester bearbeitet. Das elektronische Einreichen von Anträgen per Email
etc. ist nicht möglich.
o Es wird nur aufgrund von tatsächlichen Anträgen entschieden. Anfragen „Wenn ich
einen Antrag stellen würde, würde dieser dann …“ werden nicht beantwortet.
o Über die Entscheidung informiert das Prüfungsamt die Studierenden mittels eines
Bescheides.
o Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den zentralen Webseiten der Hochschule.
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2. Form und Inhalt des Praktikumsberichts
2.1. „Normaler“ Praktikumsbericht
 Der Inhalt und der Aufbau des Praktikumsberichtes ist Ihr Werk, d.h. Sie wählen das
Themengebiet aus, entwerfen das Inhaltsverzeichnis selbständig etc. Dies ist Bestandteil
der Prüfungsleistung.
 Ein vollständiger Praktikumsbericht enthält folgende Punkte in der Reihenfolge:
o Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07 verfügbare
„Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit

der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im
Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, Unternehmen und Dauer des Praktikums (von–bis), Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe.

der Anzahl der Wörter des Kernberichtes.

der folgende Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den
vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht
anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und
sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift.

Unterschrift und der Freigabe des Praktikumsberichtes durch das Unternehmen
(Kontaktdaten, Unterschrift; Stempel oder Deckblatt auf Unternehmenspapier).
o Eine Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt-Diagr. o.ä.).
o Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.
o Kern des Praktikumsberichtes (2000–3000 Wörter).
o Literatur- und Quellenverzeichnis – im Sinne von „Literatur und andere Quellen“;
nicht im Sinne der Literaturwissenschaften (Originalquellen und Sekundärliteratur).
o (Optional: Anlagen, z.B. Vorworte und Danksagungen, Unternehmensdarstellungen,
Beschreibung der Abteilung, Programmcode, über die Einordung des Praktikums in
den Studienablauf u.ä. Hinweis: Der Anhang ist nicht Bestandteil des Kernberichtes;
er zählt nicht zu den unten geforderten Wörtern).
 Praktikumsberichte ohne komplett ausgefülltes Deckblatt können nicht bewertet
werden. Sie liegen einen Monat nach dem offiziellen Abgabetermin im Sekretariat der
FK 07 zur Abholung bereit.
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 Hinweise:
o Diese Regeln gelten auch, wenn das Praktikum teilweise anerkannt worden und der
Praktikumsbericht angefertigt werden muss. Der Bericht muss in diesem Falle einen
Themenkreis aus dem abgeleisteten Praktikum behandeln.
o Unternehmenspapier: Ein Unternehmenspapier enthält in der Regel:
Angaben zur Geschäftsführung, Sitz des Unternehmens, Handelsregister-Eintrag.
Ein Blatt mit einem kopierten Unternehmenslogo ist kein Unternehmenspapier.
o Freigabe: Sollte Ihre/Ihr BetreuerIn weder Zugriff auf einen Unternehmensstempel
noch Unternehmenspapier haben, so wird davon ausgegangen, dass sie/er nicht die
Berechtigung zur Freigabe des Berichtes besitzt.
o Digitale Zertifikate widersprechen dem Abgabeformat auf Papier. Sie sind kein Ersatz
von Unternehmenspapier, Stempel und Unterschrift.
o Die Hochschule München stellt keine Vertraulichkeitserklärungen für Berichte aus.
o Fertigstellung des Berichtes: Legen Sie den Bericht rechtzeitig vor Ende des Praktikums Ihrem Unternehmen zur Freigabe vor. Wenn Sie ihn unmittelbar vor oder sogar
erst nach Beendigung des Praktikums fertigstellen, haben Sie evtl. Schwierigkeiten,
die Freigabe des Berichts rechtzeitig zu erhalten – dieses ginge allein zu Ihren Lasten.
2.2. „Virtueller“ Bericht
Gilt nur für Studierenden, die das Praktikum ganz erlassen bekommen haben.
 Studierende, die das Praktikum ganz erlassen bekommen haben, müssen i.d.R. einen
„virtuellen“ Praktikumsbericht anfertigen.
o Das Thema kann frei aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik gewählt werden (z.B.
ein Thema aus der Tätigkeit aufgrund derer das Praktikum erlassen wurde; die
selbständige Themenauswahl ist Bestandteil der Prüfungsleistung).
o Der Bericht muss originär zur Erfüllung der Prüfungsleistung verfasst werden. Ein
früher verfasster (Projekt)-Bericht u.ä. aus der Ausbildung, der Berufstätigkeit etc. ist
nicht akzeptabel.
o Der Bericht kann sofort nach Anerkennung des Praktikums abgeben werden.
Im Wesentlichen gelten bzgl. der Vollständigkeit des Berichtes die Vorgaben des Kapitels
2.1 „Normaler“ Praktikumsbericht analog. Unterschiede:
o Setzen Sie auf dem Deckblatt statt der Firma „Virtueller Bericht“ ein. Die weiteren
Angaben zum Unternehmen (Abteilung, Ort, Zeitraum) bleiben leer.
o Die Freigabe des Berichtes durch das Unternehmen entfällt, sofern er keine
Unternehmensinterna enthält. Anderenfalls ist er durch das entsprechende
Unternehmen (Ausbildungsbetrieb etc.) freizugeben.
o Der Bericht hat direkt nach dem Deckblatt eine Kopie des Anerkennungsbescheids
der HM über das Praktikum zu enthalten.
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o Die Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt-Diagr. o.ä.) entfällt.

Praktikumsberichte ohne komplett ausgefülltes Deckblatt und Kopie des Anerkennungsbescheides können nicht bewertet werden. Sie liegen einen Monat nach dem
offiziellen Abgabetermin im Sekretariat der FK 07 zur Abholung bereit.
2.3. Mindestanforderungen an den Bericht
 Bei Nichteinhaltung eines oder mehrere der folgenden Punkte kann der Bericht mit
„ohne Erfolg“ bewertet werden – unabhängig davon, ob sie in Ihrem Unternehmen
vielleicht punktuell anders gelebt werden sollten:
o Kern des Praktikumsberichtes muss die Form eines professionellen Projektberichtes
in allen Aspekten (inhaltlich und formal) haben, der wesentliche Aspekte Ihres
Tätigkeitsgebietes beschreibt. Im Gegensatz zu einer ggfs. in Unternehmen gelebten
Praxis muss der Projektbericht dabei den Ansprüchen einer wissenschaftlichen
Arbeit genügen.
o Wenn Sie nicht wissen, wie man einen professionellen Projektbericht oder eine
wissenschaftlichen Arbeit anfertigt, überprüfen Sie bitte Ihren Studienfortschritt. Bitte
besorgen Sie sich entsprechende Literatur oder fragen in Ihrem Unternehmen.
Hinweis: Die Anforderungen „professioneller Projektbericht“ und „wissenschaftliche
Arbeit“ sind nicht widersprüchlich.
o Mangelhafte oder unvollständige Zitationen und Quellenangaben sind mindestens
schwere Formfehler wenn nicht Plagiate.
o Quellen müssen an der jeweiligen Textstelle unterschieden in wörtliche und
sinngemäße Zitate gekennzeichnet werden. Eine einfache Auflistung der Quellen im
Literaturverzeichnis ist nicht ausreichend.
o Einfache URL als Referenzen im Literatur- und Quellenverzeichnis widersprechen
fundamentalen Gepflogenheiten wissenschaftlichen Arbeitens.
o Wikipedia u.ä. sind als Quellen ungeeignet.
o „Patchwork“-Berichte (Berichte, die signifikant aus „zusammengepuzzelten“
wörtlichen oder sinngemäßen Zitaten aus einer oder diversen Quellen bestehen) sind
keine Praktikumsberichte – unabhängig davon, ob „ordentlich“ zitiert wurde oder
nicht.
o Eine Präsentation (PPT etc.) ist keine geeignete Form für einen Projektbericht.
o Keine Bestandteile des Kernberichtes sind: Vorworte und Danksagungen,
Unternehmensdarstellungen, Beschreibung der Abteilung Programmcode, über die
Einordung des Praktikums in den Studienablauf u.ä. Diese können ggfs. in einen
Anhang aufgenommen werden.
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 Hinweise
o Der Bericht als Ganzes oder in Teilen (Inhaltsverzeichnis etc.) wird vor der Abgabe von
der Hochschule München weder angeschaut noch „vorbewertet“, ob er zum Bestehen
reicht. Es gibt nur eine, die offizielle Abgabe.
o Der Bericht muss als Ganzes abgegeben werden. Teillieferung („Die Freigabe des
Unternehmens reiche ich nach“ etc.) werden nicht akzeptiert.
o Geben Sie den Bericht ausschließlich auf einseitig bedrucktem und oben links einmal
getackertem Din A4 Papier ab. Verzichten Sie bitte auf sämtliche Plastikverpackung
u.ä. Das Sekretariat der FK 07 tackert nicht für Sie – auch nicht „einmal und
ausnahmsweise“.
o Achten Sie darauf, vollständige Berichte abzugeben (siehe Kapitel 2.1 und 2.2).
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(1) F: Wo finde ich Formulare (Vertragsvordrucke, Zeugnisvorlagen etc.)? A: Ausschließlich
online: auf den einschlägigen zentralen Web-Seiten der HM.
(2) F: Kann das Praktische Studiensemester geteilt werden (zeitlich unterbrochen, bei
verschiedenen Unternehmen etc.)? A: Nein, i.d.R. ist das Praktische Studiensemester
ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen abzuleisten. Bitte wenden Sie sich in
Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz des Unternehmens) an den Praxisbeauftragten zur
Genehmigung.
(3) F: Kann das Praktische Studiensemester auch länger als die vorgegebenen Wochen sein?
A: Aus fachlicher Sicht ist nur eine Mindestzeit vorgegeben. Bei Fragen zu etwaigen Implikationen auf Ihren Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht-, Kranken- oder Sozialversicherung), Steuern u.a. bei längeren Praxiszeiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse,
Steuerberater etc.
(4) F: Werden Sie von Professoren während des Praktikums besucht? A: Wir versuchen auch
während Ihres Praktikums den Kontakt zu Ihnen aufrecht zu erhalten. Aus Kapazitätsgründen können wir jedoch leider nicht alle Studierenden im Praktikum besuchen.
(5) F: Warum ist die Freigabe des Praktikumsberichtes durch den Betreuer wichtig? A: Ein
Grund für die Freigabe ist, um sicherzustellen, dass Sie im Praktikumsbericht keine
Unternehmensgeheimnisse „ausplaudern“.
(6) F: Ich habe den Bericht nicht bestanden. Muss der geänderte/neue Bericht erneut vom
Unternehmen freigegeben werden? A: Ja.
F: Aber, wie soll ich dem Unternehmen erklären, dass ich eine erneute Freigabe brauche?
A: Die Beantwortung dieser Frage geht über den Kontext des Leitfadens hinaus.
(7) F: Muss der Praxisbegleitende Unterricht für das Praxissemester im selben Semester
abgeleistet werden wie das Praktikum? A: Nein, er kann später (nicht jedoch früher –
Ausnahme siehe Kapitel 1.1.3) abgeleistet werden.
(8) F: Wann finden die Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt? A: Sie können
semesterbegleitend oder als Blockveranstaltungen angeboten werden. Die Termine
werden an den entsprechenden Stellen bekanntgegeben.
(9) F: Wann kann ich, bis wann muss ich das Praktikum ableisten und Praktikumszeugnis
und Bericht abgeben? A: Rechtliches dazu, insbesondere Vorrückungsregeln, enthält die
SPO. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in Kapitel 1.2.1.
(10) F: Ich habe den Bericht verspätet abgegeben./Ich habe den Bericht nicht bestanden.
Jetzt verliere ich nur wegen des Berichtes ein halbes Jahr? A: Ja.
F: Kann der Bericht nicht ausnahmsweise kurz zwischendrin bewertet werden? A: Nein.
(11) F: Ich habe den Antrag auf Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung
verspätet abgegeben. Nun weiß ich nicht, ob ich mich für ein Praktikum bewerben muss.
Kann über meinen Antrag nicht ausnahmsweise kurz zwischendrin entschieden werden?
A: Nein.
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(12) F: Kann ich den Antrag auf Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung oder
den Bericht elektronisch (Email etc.) einreichen? A: Nein, die Unterlagen sind auf Papier
einzureichen.
(13) F: Kann ich die Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung rückgängig
machen lassen? A: Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das Prüfungsamt.
(14) F: Sind Auslandspraktika möglich? A: Ja, eine Unterscheidung zwischen Auslands- und
Inlandspraktika gibt es nicht. Beachten Sie jedoch bei Auslandspraktika etwaige
Implikationen auf Ihren Versicherungsschutz u.a.
(15) F: Gibt es den Leitfaden, den FragebogenUnternehmen auch in Englischer Sprache?
A: Nein, ebenso wie RaPO, APO, SPO und Studienplan nicht. Vertrags- und Zeugnisvordrucke sind jedoch in Englischer Sprache auf den zentralen Webseiten der HM
vorhanden.
(16) F: In welchen Sprachen kann der Vertrag, der FragebogenUnternehmen, das Zeugnis und
der Bericht vorgelegt werden? A: Deutsch ist Amtssprache; Englisch wird akzeptiert.
Wenn die Vertrags- und Zeugnisvordrucke der HM verwendet werden, werden Verträge
und Zeugnisse (und nur diese) in Sprachen, in denen die Vordrucke verfasst sind,
toleriert. Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen
beizulegen.
(17) F: Wer gibt Auskunft zu Regelungen über Versicherungen, Steuern etc. im
Praxissemester? A: Bitte informieren Sie sich auf den zentralen Seiten der HM, bei Ihrer
Krankenversicherung, Ihrem Steuerberater etc.
(18) F: Findet eine Informations- und Fragestunde zum Praxissemester statt? A: In der Regel
findet eine Informations- und Fragestunde am Anfang eines Sommersemesters statt.
F: Da war ich nicht. A: Bitte nutzen Sie die nächste im Folgejahr.
(19) F: Werden per Email oder persönlich gestellte Fragen zum Praxissemester beantwortet,
die bereits in der RaPO, APO, SPO, Studienplan, diesem Leitfaden oder in der Informations- und Fragestunde behandelt wurden?
A: Um eine hohe persönliche Beratungsqualität sicherzustellen, steht Ihnen für darüber
hinausgehende Fragen der Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik in der Sprechstunde (Kontaktdaten: siehe Internet) zur Verfügung. Spezifizieren Sie bei Ihrer Frage
genau, was Sie in der RaPO, APO, SPO, Studienplan oder Leitfaden nicht verstanden
haben, damit Ihnen optimal geholfen werden kann.
(20) F: An wen kann ich mich wenden, wenn im Praktikum Schwierigkeiten auftreten?
A: Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik (Kontaktdaten: siehe Internet).
(21) F: Ich habe von Prof. XYZ, meiner Großtante väterlicherseits etc. gehört, dass folgendes
möglich ist. A: Dann wenden Sie sich an Prof. XYZ, Ihre Großtante väterlicherseits etc.
(22) F: Gilt tatsächlich, dass …? A: Ja.
F: Aber … A: Nein.
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A. Anhang: Checklisten
(a) Antrag: (teilweise) Anerkennung von Berufsausbildung/beruflichen Tätigkeit
Checkliste Anerkennung Berufsausbildung/berufliche Tätigkeit
⃝
Prüfen Sie die Anerkennungspraxis (siehe Studienplan für das Semester, in dem der
ausgehängte Abgabetermin liegt).
⃝
Antrag gemäß HM-Formularen (siehe zentrale HM-Seiten zum Praktikum).
⃝
Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten).
⃝
Der Bescheid wird Ihnen vom Prüfungsamt zugesendet.
⃝
Bei keiner oder teilweiser Anerkennung weiter mit
(b) Keine vollständige Anerkennung von Berufsausbildung/beruflicher Tätigkeit
⃝
Bei vollständiger Anerkennung weiter mit
(c) „Virtueller Bericht“ (nur bei vollständig anerkannter Praxis)
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(b) Keine vollständige Anerkennung von Berufsausbildung/beruflicher Tätigkeit
Checkliste Vertrag
⃝
Unterlagen zur Vorlage an der Hochschule München:
o Original des Vertragsangebotes vierfache Ausführung (nutzen Sie vorrangig die
Vertragsvorlage der HM: siehe zentrale HM-Webseiten zum Praktikum).
o Unternehmensfragebogen (siehe Praktikumswebseite der FK 07).
o Individueller Ausbildungsplan und Imagebroschüre (inkl. Internet-Link) des
Unternehmens
(Ausnahmen: Unternehmen, die in der Praktikumsbörse der Hochschule
München enthalten sind, Partnerunternehmen eines Competence Centers der
FK 07 und Unternehmen, die mit der HM ein Programm zum Dualen Studium
anbieten).
⃝
Abgabe der vollständigen Unterlagen im Prüfungsamt.*
⃝
Der Entscheid, ob das Unternehmen fachlich als Praktikumsstelle geeignet ist,
wird Ihnen vom Prüfungsamt zugesendet.
⃝
Bei fachlich geeigneten Unternehmen: Vertragsangebot annehmen und den
unterzeichneten Vertrag an das Unternehmen senden.
Checkliste „Normaler Bericht“
Inhalt des „Normalen Praktikumsberichtes“ in nachstehender Reihenfolge.
⃝
Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07
verfügbare „Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit
o der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im
Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, Unternehmen und Dauer des
Praktikums (von–bis), Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe.
o der Anzahl der Wörter des Kernberichtes.
o der folgenden Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den
vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht
anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und
sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift.
o Unterschrift und der Freigabe des Praktikumsberichtes durch das Unternehmen
(Kontaktdaten, Unterschrift; Stempel oder Deckblatt auf Unternehmenspapier).
…
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⃝
Eine Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt-Diagr. o.ä.).
⃝
Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.
⃝
Kern des Praktikumsberichtes (2000–3000 Wörter).
⃝
Literatur- und Quellenverzeichnis.
( )
Optionale Anlagen: beispielsweise Beschreibung des Umfeldes (z.B. über das
Unternehmen, über die Abteilung) und ausgewählter Programmcode.
⃝
Bericht vollständig.
⃝
Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten).
⃝
Das Ergebnis wird in Ihrem Notenblatt bekanntgegeben.
Checkliste Zeugnis der Praktikumsstelle
⃝
Verwenden Sie vorrangig die Zeugnisvordrucke der HM (siehe zentrale HM-Seiten
zum Praktikum). Stellen Sie bei unternehmensindividuellen Zeugnissen sicher, dass
sie mindestens die gleichen Informationen enthalten wie die HM-Vordrucke.
⃝
Abgabe im Prüfungsamt.*
⃝
Über etwaige Praxisauflagen werden Sie vom Prüfungsamt informiert.
* Bitte haben Sie Verständnis, dass Vertragsunterlagen und Zeugnisse, die in der FK 07
eintreffen oder den Berichten beigelegt werden, dort verbleiben. Sie werden nicht an das
Prüfungsamt weitergeleitet.
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(c) „Virtueller Bericht“ (nur bei vollständig anerkannter Praxis)
Inhalt des „Virtuellen Praktikumsberichtes“ in nachstehender Reihenfolge.
⃝
Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07
verfügbare „Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit
o der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im
Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, tragen Sie bei Firma „Virtueller
Bericht“ ein, Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe.
o Anzahl der Wörter des Kernberichtes.
o der folgenden Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den
vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht
anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und
sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift.
o Sofern der Bericht Unternehmensinterna enthält, ist er durch das
entsprechende Unternehmen (Ausbildungsbetrieb etc.) freizugeben
(Kontaktdaten, Unterschrift; Stempel oder Deckblatt auf Unternehmenspapier).
⃝
Kopie des Anerkennungsbescheids der HM über das Praktikum.
⃝
Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.
⃝
Kern des Praktikumsberichtes (2000–3000 Wörter).
⃝
Literatur- und Quellenverzeichnis.
( )
Optionale Anlagen: beispielsweise Beschreibung des Umfeldes (z.B. über das
Unternehmen, über die Abteilung) und ausgewählter Programmcode.
⃝
Bericht vollständig.
⃝
Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten).
⃝
Das Ergebnis wird in Ihrem Notenblatt bekanntgegeben.
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B. Anhang: Für Unternehmen
Das Praxissemester ist als Pflichtpraktikum in der Studien- und Prüfungsordnung verankert
und spezifisch für Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die in besonderer Art und
Weise dem Praxisbezug der Ausbildung verpflichtet sind. Daher sitzt im Praxissemester anders als bei der Beschäftigung beispielsweise von Werkstudierenden - noch ein dritter
Partner, die Hochschule München, mit im Boot. Dementsprechend existieren im Vergleich zu
„normalen“ Arbeitsverhältnissen etwas andere Rahmenbedingungen.
Sicher sind Sie auf der Suche nach guten Praktikantinnen und Praktikanten. Ein kleiner
Indikator dafür ist gewiss, wie professionell und fundiert eine studentische Bewerberin/ein
studentischer Bewerber Sie über das Praxissemester informieren kann. Die Studierenden
erhalten von der Hochschule die entsprechenden Informationen.
Ausgewählte Informationen seien aber nachfolgend kurz zusammengefasst, insbesondere zu
 der Praxisbegleitende Lehrveranstaltung
 dem Praktikantenzeugnis
 dem Praxisbericht.
Das Praktikum in dem Unternehmen/in der Verwaltung wird ergänzt durch die sogenannte
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung, die entweder wöchentlich oder als Block stattfindet.
Bei Verwendung der Standardverträge der Hochschule München ist vereinbart, dass die
Studierenden für diese Lehrveranstaltung vom Unternehmen freigestellt werden. Wenn
einen unternehmenseigenen Vertrag verwendet wird, sollte dieser idealerweise einen
ähnlichen Passus enthalten. Die Planung der Praxisbegleitende Lehrveranstaltung durch die
Hochschule erfolgt zeitlich ggfs. erst nach Abschluss des Praktikumsvertrages. Bitte haben
Sie in diesem Fällen dafür Verständnis, dass Ihnen die Studierenden bei Vertragsabschluss
evtl. nicht Auskunft darüber geben können, wann die Lehrveranstaltungen stattfinden und
ob sie an der wöchentlichen oder an der geblockten Veranstaltung teilnehmen werden.
Das Praktikum wird der Hochschule nachgewiesen durch ein Praktikantenzeugnis. Die
Hochschule verlangt kein qualifiziertes Zeugnis im engeren Sinne. Zeugnisvordrucke sind auf
Webseiten der Hochschule vorhanden; bei unternehmensspezifischen Zeugnissen müssen
diese mindestens die gleichen Informationen enthalten.
Außerdem müssen die Studierenden einen Bericht über die Praxiszeit anfertigen. Bitte
stellen Sie sicher, dass ein unternehmenseigener Vertrag dieses zulässt. Die Hochschule stellt
keinen Vertraulichkeitsvereinbarungen für die Berichte aus. Mittels der Freigabe der
Berichte durch die Unternehmen möchten wir jedoch sicherstellen, dass die Berichte keine
vertraulichen Informationen enthalten.
Ausführlichere Informationen finden Sie in dem Teil des vorliegenden Leitfadens, der sich an
vor allem an Studierende richtet. Natürlich können Sie sich gerne jederzeit mit Ihren
Anliegen zum Praxissemester an den Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik wenden
(Kontaktdaten: siehe Internet).
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