Leitfaden zum Praktischen Studiensemester im Studiengang

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Leitfaden zum Praktischen Studiensemester im Studiengang
 Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München Leitfaden zum Praktischen Studiensemester im Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule München Der Leitfaden gilt für die SPO Bachelor Wirtschaftsinformatik in der Fassung von Oktober 2012. Er dient zur unverbindlichen Erläuterung von RaPO, APO, SPO, Studienplan etc., die allein ausschlaggebend sind. Bitte ziehen Sie diese daher unbedingt auch zu Rate. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München 1. Übersicht 1.1. Lage und Bestandteile 
Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist das 5. Semester als Praktisches Studien‐
semester vorgesehen. Es hat einen Umfang von 22 Wochen bei 30 ECTS‐Kreditpunkten. 
Es besteht aus zwei Teilen: o Fachpraktikum in Industrie oder Verwaltung (20 Wochen mit 25 ECTS‐Kreditpunkte) o Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (2 Wochen bzw. 6 SWS / 5 ECTS‐Kreditpunkte). 1.1.1. Fachpraktikum 
Lernziele und Kompetenzen o Die Studierenden sollen grundlegende, betriebliche Arbeitsweisen kennenlernen, sich im Bereich der praktischen Tätigkeit orientieren sowie Rollen im Bereich der Wirtschaftsinformatik (Softwareentwicklung, Projektmitarbeit usw.) trainieren. o Die Studierenden erwerben Erfahrung in der praktischen Tätigkeit in einem Unternehmen als angehende WirtschaftsinformatikerInnen. 
Inhalte: o Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Wirtschaftsinformatik, insbesondere:  Softwareentwicklung (z. B. Analyse, Entwurf, Programmierung, Prüfung). 

Projektmanagement bzw. ‐realisierung. 
IV‐Systemkonzeption, ‐realisierung, ‐verwaltung bzw. ‐wartung. 
Organisation; Marketing; Unternehmensdisposition. Anforderungen an das Unternehmen: o Jahresumsatz mindestens EUR 250.000 o Mindestens fünf festangestellte VollzeitmitarbeiterInnen im Unternehmen o Mindestens drei festangestellte VollzeitmitarbeiterInnen im unmittelbaren ein‐
schlägigen Arbeitsumfeld der Praktikantin / des Praktikanten o Die Arbeitsstätte der/des PraktikantIn befindet sich in einem abgeschlossenen Bürokomplex, d.h. sie ist nicht Teil einer Wohnung u.ä. o Das Unternehmen verfügt über eine(n) unmittelbare(n) AusbildungsleiterIn bzw. fachliche(n) BetreuerIn für die Praktikantin / den Praktikanten. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Arbeitszeit und ‐ort o Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den üblichen Arbeitszeitvorgaben für eine Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen. Sind keine derartigen Arbeitszeitvorgaben im Unternehmen definiert, so setzen Sie eine 40 Stundenwoche an. o Es wird vorausgesetzt, dass Sie fünf Tage pro Woche im Unternehmen arbeiten – unabhängig von einer ggfs. anders gelebten Praxis im Unternehmen. Montags bis donnerstags vorarbeiten, um freitags frei zu haben, widerspricht dem beispielsweise. Sind vom Unternehmen keine Kernarbeitszeiten definiert, so nehmen Sie montags bis freitags 09:00 – 16:00 an. o Das Praktikum kann nicht in sogenannten „Home Offices“ abgeleistet werden ‐ auch nicht teilweise (stunden‐ oder tageweise). Dieses ist unabhängig davon, ob „Home Offices“ im Unternehmen geduldet werden oder üblich sind.  Hinweise: o Es obliegt den Studierenden, eine geeignete Stelle zu finden. o Das Praxissemester ist als fünftes Regelsemester (Wintersemester: 01. Oktober bis 14. März) vorgesehen. o Eine abweichende Lage ist, sofern die Zulassungsbedingungen für das Praxissemester erfüllt sind, möglich – beispielsweise in einem anderen Semester oder der Beginn des Praktikums in der dem Praxissemester vorangehenden vorlesungsfreien Zeit. Es sollte sich jedoch nicht mit Vorlesungs‐ und Prüfungszeiten des vorhergehenden bzw. nachfolgenden Semesters überschneiden. Sollten sich jedoch aus dieser individuellen Terminierung des Praktikums „Uneben‐
heiten“ im Studienablauf ergeben, so obliegt es der/dem Studierenden, eine Lösung dafür zu finden. Gleiches gilt auch für etwaige Implikation auf Ihren Versicherungsschutz etc. Beispiele:  Sie wollen Ihr Praktikum bereits in den Semesterferien beginnen und wären daher damit vor dem Blockunterricht fertig. Sie wissen bei Vertragsabschluss aber noch nicht, ob Sie die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung tatsächlich begleitend oder als Block nach dem Praktikum absolvieren. Somit wissen Sie auch noch nicht, ob Sie einen Vertrag inklusive Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (22 Wochen) abschließen müssen oder einen Vertrag exklusive Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (20 Wochen) abschließen können. 
Sie machen Ihr Praxissemester erst im 6. Semester und wollen unmittelbar nach Ende des Praxissemesters Ihre Bachelorarbeit beginnen. Beachten Sie dazu die Hinweise in Kapitel 1.2.1 Fachpraktikum. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München o Sie werden ggfs. von einer / einem BetreuerIn der HM im Unternehmen besucht oder per Telefon betreut. Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht angetroffen werden (auch telefonisch), gehen wir davon aus, dass das Praktikum nicht ordnungsgemäß abgeleistet wird. o Beachten Sie, dass das erfolgreiche Ableisten von Teilen des Praktischen Studien‐
semesters Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit sein kann (siehe SPO und weitere einschlägige Regelwerke). 1.1.2. Praktikumsvertrag 
Es sind in der Regel die Vertragsvordrucke der HM zu verwenden. Diese sind optimal auf das Praxissemester abgestimmt. Die Vertragsvordrucke sind online oder im Prüfungsamt erhältlich. Die Vertragsvordrucke sind vollständig auszufüllen und mit einem Stempel des Unternehmens zu versehen. 
Wenn ein unternehmensspezifischer Vertrag verwendet wird, gehen etwaige nachteilige Regelungen zu Lasten der Studierenden, d.h. die HM hilft nicht (Beispiel: siehe unten). 
Falls die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (beide Teilveranstaltungen) parallel zum Fachpraktikum abgeleistet wird, muss ein Vertrag über 22 Wochen abgeschlossen werden muss, über 21 Wochen falls nur eine Teilveranstaltung parallel abgeleistet wird. Ein Vertrag über 20 Wochen genügt, wenn die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung überschneidungsfrei zum Fachpraktikum abgeleistet wird. 
Nach Abschluss des Vertrages zwischen Unternehmen und Studierenden sind im Prüfungsamt folgende Unterlagen zusammen einzureichen: o Vertrag zur Zustimmung durch die HM (in vierfacher Ausfertigung) o Fragebogen Unternehmen in einfache Ausfertigung (siehe Webseiten der FK 07). Die dort enthaltenen Anforderungen sind dem Studienplan entnommen und als Service im Fragebogen Unternehmen zusammengefasst. o zusätzlich ein individueller Ausbildungsplan und eine Imagebroschüre (inkl. Internet‐
Link) bei Unternehmen, die nicht in der Praktikumsbörse der Hochschule München enthalten sind. 
Der Vertrag kann jederzeit abgeben werden; er muss der Hochschule aber vor Beginn des Praktikums vorliegen. 
Die Zustimmung zum Vertrag durch die HM ist nicht gleich bedeutend mit der automatischen Anerkennung des Praktikums. 
Die 20 Wochen im Unternehmen sind „Nettozeiten“. Unterbrechungen sind grundsätzlich in vollem Umfang nachzuholen, also auch Krankheit und vereinbarter Urlaub (maximal anteilige 30 Tagen/Jahr) ‐ unabhängig davon, ob ein Urlaub betrieblich veranlasst ist (z.B. Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr), Brückentage freigenommen werden u.a. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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In den Vertragsvorlagen der HM ist i.d.R. ein Passus enthalten, der festgelegt, dass die Studierenden für die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (siehe unten) von den Unternehmen freizustellen sind. Mithin ist es irrelevant, wann die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung stattfinden (z.B. begleitend oder als Block). Bitte informieren Sie die Unternehmen darüber frühzeitig ‐ am bestem bereits im Vorstellungsgespräch, um spätere negative Überraschungen zu vermeiden. 
Enthält ein unternehmensspezifischer Vertrag den Passus zur Freistellung für die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung nicht oder in anderer Form, obliegt es den Studierenden damit umzugehen. Beispiel: Sie haben die Freistellung für die begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung mit dem Unternehmen vereinbart, nehmen aber am Block teil. 
Für die Länge des Vertrages mit Ihrer Praktikumsstelle ist es unerheblich, ob die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung semesterbegleitend oder als Block besucht wird, da sie in beiden Fällen mit insgesamt 2 Wochen (eine Woche pro Teilveranstaltung) angerechnet wird. D.h., wenn Sie beispielsweise die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung parallel zum Praktikum in Industrie ober Verwaltung ableisten, müssen Sie einen Vertrag von 22 Wochen abschließen. 
Die begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung erfordert in der Regel, dass Sie vom Unternehmen in die Hochschule München fahren oder umgekehrt. Eine Teilveranstaltung (Seminar oder Projekt) findet im Semester i.d.R. entweder am Vor‐ oder am Nachmittag statt. Für die Teilveranstaltung und der eventuellen Fahrt zwischen Hochschule und Unternehmen setzen Sie pauschal einen halben Arbeitstag an. D.h., wenn Sie beispielsweise nachmittags eine Teilveranstaltung (Seminar oder Projekt) der begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung haben, müssen Sie morgens einen halben Arbeitstag im Unternehmen verbringen. Daher ist die begleitende Praxisbegleitende Lehrveranstaltung nur für Studierende sinnvoll, die das Fachpraktikum im Raum München absolvieren. 
Sollte das Unternehmen eine Bescheinigung benötigen, dass es sich um ein Pflicht‐
praktikum handelt, so wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. 1.1.3. Praxisbegleitende Lehrveranstaltung 
Gemäß SPO/Studienplan gliedert sich die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung in zwei Teile zu je 3 SWS: o Seminar zum Praktischen Studiensemester o Projekt zum Praktischen Studiensemester  Hinweise: o Die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung sollte idealerweise parallel zum Praktikum im selben Semester absolviert werden. o Das Seminar zum Praktischen Studiensemester kann in dem Praxissemester voraus‐
gehenden Semester besucht werden. Bedingung ist jedoch, dass in diesem Semester die Vorrückungsregeln für das Praxissemester bereits erfüllt sind. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München o Die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung Projekt kann i.d.R. erst nach Start des Fach‐
praktikums begonnen werden (ggfs. auch in einem Folgesemester). Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Praxisbeauftragten. o In der Regel ist in der Fakultät 07 eine separate Anmeldung zur Teilnahme (u.U. bereits im vorherigen Semester!) zu jedem der zwei Teile der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung notwendig (analog zu den Praktikumsgruppen, die seminaristische Unterrichte begleiten, und FWP). Beachten Sie dazu die aktuellen Informationen. Davon unberührt bleibt die zentrale Anmeldung zur den jeweiligen Prüfungen der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung. o Im Studienplan ist die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung im Wintersemester verankert; i.d.R. wird sie zusätzlich in Sommersemestern angeboten (beachten Sie ggfs. entsprechenden Informationen). o Die Teile der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung werden als Blockunterricht und/oder begleitend zu Semestern ausgerichtet. o Wenn die Termine (fakultätsinterne Anmeldetermine, Termine der Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung etc.) feststehen, werden sie an den allgemein bekannten Stellen veröffentlicht. Anfragen „Wann findet … statt?“ können und werden daher nicht beantwortet. o Für die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. 1.2. Nachweise und Prüfungsleistungen Beachten Sie, dass Sie sich ‐ mit Ausnahme vom Praktikumszeugnis ‐ für jede Prüfung über das zentrale Hochschulsystem anmelden müssen. 1.2.1. Fachpraktikum 
Praktikumszeugnis o Die Praktikumszeugnisse können laufend im Prüfungsamt abgegeben werden. o Zeugnisvordrucke sind im bzw. auf den Webseiten des Prüfungsamtes erhältlich. Diese sollten Sie vorrangig verwenden. Wenn das Unternehmen/die Verwaltung eigene Zeugnisse verwendet, müssen diese die gleichen Informationen enthalten wie die Vordrucke der Hochschule München. o Neben dem einen Zeugnis für die Hochschule kann es sinnvoll sein, dass Sie vom Unternehmen/Verwaltung ein zweites, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, erhalten, das Sie ggfs. bei Bewerbungen verwenden können.  Praktikumsbericht (Form und Inhalt siehe weiter unten): o Abgabetermine. Die Abgabetermine werden sehr frühzeitig in der Hochschule München ausgehängt. Die Praktikumsberichte müssen bis zu diesen Terminen im Sekretariat der Fakultät Informatik und Mathematik eingegangen sein (Ausschlussfrist). Anderweitig aufschlagende Praktikumsberichte gelten als nicht Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München abgegeben. Ein Auskunftsservice via Telefon, Email etc. zur Erfragung der Abgabetermine besteht nicht. o Falls Ihr Praktikum über den Abgabetermin des Praktikumsberichtes hinausgeht, so können Sie den Bericht um diese Zeit (jedoch nur bis maximal 6 Wochen) vor Beendigung des Praktikums abgeben. Beginnen Sie Ihr Praktikum daher nicht zu spät (insbesondere, wenn Sie es im Sommersemester absolvieren). o Praktikumsberichte müssen als „Einheit“ abgeben werden, d.h. das Nachreichen des Deckblattes, der Freigabe des Unternehmens, eines Anhangs etc. ist nicht möglich. o Nicht fristgerecht eingegangene Praktikumsberichte werden im nachfolgenden Semester bewertet. Nachfristen werden nicht gewährt, sei es, dass Ihre Chefin / Ihr Chef verspätet den Bericht freigibt, weil sie /er auf Dienst‐ oder Hochzeitsreise ist oder dass eine Schranke auf Ihrem Weg zur Hochschule geschlossen oder Ihr Wecker defekt war usw. o Die Bewertung des Praxisberichtes erfolgt i.d.R. zeitnah nach dem bekanntge‐
gebenen, offiziellen Abgabetermin. Diese kann fallweise auch erst am Anfang des Folgesemesters sein. Das ist kompatibel mit dem empfohlenen Studienverlauf: Praxissemester: 5. Semester, Bachelorarbeit: 7. Semester. Das Ergebnis wird ‐ wie jedes anderes Prüfungsergebnis auch ‐ im persönlichen Notenblatt bekanntgegeben. Bitte haben Sie ggfs. etwas Geduld (wenige Wochen), da die Notenmeldung zum Teil manuell erfolgt. In diesen Fällen kann der Bericht in den nach Notenbekanntgabe vier folgenden Sprechstunden des Praxisbeauftragten eingesehen werden (eine „Einsicht“ per Email, Telefon etc. ist nicht möglich). 1.2.2. Praxisbegleitende Lehrveranstaltung 
Das Fach wird mit zwei studienbegleitenden Teilprüfungen (Seminar und Projekt) abgeschlossen (näheres SPO und Studienplan). 1.3. Anerkennung von Ausbildung und beruflichen Tätigkeiten 
Anrechnungspraxis o Das Fachpraktikum kann aufgrund einer einschlägigen Ausbildung oder aufgrund einer mindestens 12‐monatigen, einschlägigen, überwiegend zusammenhängenden Berufstätigkeit vor Studienbeginn ggfs. ganz oder teilweise anerkannt werden. Beachten Sie dazu den aktuellen Studienplan (der Studienplan für das Semester, in dem der ausgehängte Abgabetermin liegt), der entsprechende Details enthält. o Beachten Sie, dass Ihnen i.d.R. der Praktikumsbericht und die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung nicht erlassen werden. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Anträge o Bitte reichen Sie entsprechende Anträge bis zu den bekanntgegebenen Terminen im Sekretariat der FK 07 zu Händen des Praxisbeauftragten des Studiengangs Bachelor Wirtschaftsinformatik ein (Aushänge in der FK 07 beachten). o Die entsprechenden Antragsformulare sind auf den zentralen Webseiten der Hochschule München zu finden. Beachten Sie die dort angegebenen Informationen zu Unterlagen, die Sie zum Nachweis beilegen müssen. o Unvollständige Anträge werden abgelehnt. o Verspätet eingegangene Anträge werden im Folgesemester bearbeitet. o Das elektronische Einreichen von Anträgen per Email etc. ist nicht möglich. o Es wird nur aufgrund von tatsächlichen Anträgen über die Anerkennung entschieden. Anfragen „Wenn ich einen Antrag stellen würde, würde dieser dann …“ werden nicht beantwortet. o Über die Entscheidung informiert das Prüfungsamt die Studierenden mittels eines Bescheides. o Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den zentralen Webseiten der Hochschule. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München 2. Form und Inhalt des Praktikumsberichts 2.1. „Normaler“ Praktikumsbericht  Der Bericht muss in der Form eines professionellen Projektberichtes / einer Fachstudie verfasst werden. Der Inhalt und der Aufbau des Projektberichtes ist Ihr Werk, d.h. Sie wählen das Themengebiet (die Themenauswahl ist Bestandteil der Prüfungsleistung) aus, entwerfen das Inhaltsverzeichnis selbständig etc.  Ein vollständiger Praktikumsbericht enthält folgende Punkte in der Reihenfolge: o Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07 verfügbare „Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit 
der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, Unternehmen und Dauer des Prakti‐
kums (von‐bis), Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe 
der Anzahl der Wörter des Kernberichtes. 
der folgende Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift. 
Unterschrift und der Freigabe des Praktikumsberichtes durch das Unternehmen (Kontaktdaten, Unterschrift; Stempel oder Deckblatt auf Unternehmenspapier). o Eine Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt‐Diagr. o.ä.). o (Optional: Beschreibung des Umfeldes (z.B. über das Unternehmen, die Abteilung etc.). Diese Darstellung ist nicht Bestandteil des Kernberichtes und zählt nicht zu den unten geforderten Wörtern.) o Inhalts‐, Abbildungs‐ und Tabellenverzeichnis. o Kern des Praktikumsberichtes (2000‐3000 Wörter). o Literaturverzeichnis. o (Optional: Anlagen, z.B. ausgewählter (nicht aller!) Programmquellcode.) Praktikumsberichte ohne komplett ausgefülltes Deckblatt können nicht bewertet werden. Sie liegen einen Monat nach dem offiziellen Abgabetermin im Sekretariat der FK 07 zur Abholung bereit.  Hinweise: o Diese Regeln gelten auch, wenn das Praktikum teilweise anerkannt worden und der Praxisbericht angefertigt werden muss. Der Bericht muss in diesem Falle einen Themenkreis aus dem abgeleisteten Praktikum behandeln. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München o Unternehmenspapier: Ein Unternehmenspapier enthält in der Regel: Angaben zur Geschäftsführung, Sitz des Unternehmens, Handelsregister‐Eintrag. Ein Blatt mit einem kopierten Unternehmenslogo ist kein Unternehmenspapier. o Freigabe: Sollte Ihre/Ihr BetreuerIn weder Zugriff auf einen Unternehmensstempel noch Unternehmenspapier haben, so wird davon ausgegangen, dass sie/er nicht die Berechtigung zur Freigabe des Berichtes besitzt. o Digitale Zertifikate widersprechen dem Abgabeformat auf Papier. Sie sind kein Ersatz von Unternehmenspapier, Stempel und Unterschrift. o Die Hochschule München stellt keine Vertraulichkeitserklärungen für Berichte aus. o Fertigstellung des Berichtes: Legen Sie den Bericht rechtzeitig vor Ende des Prakti‐
kums Ihrem Unternehmen zur Freigabe vor. Wenn Sie ihn unmittelbar vor oder sogar erst nach Beendigung des Praktikums fertigstellen, haben Sie evtl. Schwierigkeiten, die Freigabe des Berichts rechtzeitig zu erhalten – dieses ginge allein zu Ihren Lasten. 2.2. „Virtueller“ Bericht Gilt nur für Studierenden, die das Praktikum ganz erlassen bekommen haben.  Studierende, die das Praktikum ganz erlassen bekommen haben, müssen i.d.R. einen „virtuellen“ Praktikumsbericht anfertigen. o Das Thema kann frei aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik gewählt werden (z.B. ein Thema aus der Tätigkeit aufgrund derer das Praktikum erlassen wurde; die selbständige Themenauswahl ist Bestandteil der Prüfungsleistung). o Der Bericht muss originär zur Erfüllung der Prüfungsleistung verfasst werden. Ein früher verfasster (Projekt)‐Bericht u.ä. aus der Ausbildung, der Berufstätigkeit etc. ist nicht akzeptabel. o Der Bericht kann sofort nach Anerkennung des Praktikums abgeben werden.  Im Wesentlichen gelten bzgl. der Vollständigkeit des Berichtes die Vorgaben des Kapitels 2.1 „Normaler“ Praktikumsbericht analog. Unterschiede: o Setzen Sie auf dem Deckblatt statt der Firma „Virtueller Bericht“ ein. Die weiteren praktikumsbezogenen Angaben zum Unternehmen (Abteilung, Ort, Zeitraum) bleiben leer. Die Freigabe des Berichtes durch das Unternehmen entfällt. o Stattdessen enthält der Bericht direkt nach dem Deckblatt eine Kopie des Aner‐
kennungsbescheids der HM über das Praktikum. o Die Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt‐Diagr. o.ä.) entfällt. 
Praktikumsberichte ohne komplett ausgefülltes Deckblatt und Kopie des Aner‐
kennungsbescheides können nicht bewertet werden. Sie liegen einen Monat nach dem offiziellen Abgabetermin im Sekretariat der FK 07 zur Abholung bereit. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München 2.3. Mindestanforderungen an den Bericht  Bei Nichteinhaltung eines oder mehrere der folgenden Punkt(e) kann der Bericht mit „ohne Erfolg“ bewertet werden – unabhängig davon, ob sie in Ihrem Unternehmen vielleicht punktuell anders gelebt werden sollten: o Achten Sie darauf, vollständige Berichte abzugeben (siehe Kapitel 2.1 und 2.2). o Mangelhafte oder unvollständige Zitationen sind mindestens schwere Formfehler wenn nicht Plagiate. o Einfache URL als Referenzen im Literaturverzeichnis widersprechen fundamentalen Gepflogenheiten wissenschaftlichen Arbeitens. o Wikipedia u.ä. sind als Quellen ungeeignet. o „Patchwork“‐Berichte (Berichte, die signifikant aus „zusammengepuzzelten“ (wörtlichen) Zitaten aus einer oder diversen Quellen bestehen) sind keine Projektberichte ‐ unabhängig davon, ob „ordentlich“ zitiert wurde oder nicht. o Eine Präsentation (PPT etc.) ist keine geeignete Form für einen Projektbericht. o Kern des Praktikumsberichtes muss die Form eines professionellen Projektberichtes (kein Erlebnisbericht) haben, der wesentliche Aspekte Ihres Tätigkeitsgebietes beschreibt. Wenn Sie nicht wissen, wie man einen professionellen Projektbericht verfasst, überprüfen Sie bitte Ihren Studienfortschritt, besorgen sich entsprechende Literatur oder fragen in Ihrem Unternehmen. o Zur Erinnerung: Im Gegensatz zu einer ggfs. in Unternehmen gelebten Praxis muss der Projektbericht den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Arbeit genügen.  Hinweise o Der Bericht als Ganzes oder in Teilen wird vor der Abgabe von der Hochschule München weder angeschaut noch „vorbewertet“, ob er zum Bestehen reicht. Es gibt nur eine, die offizielle Abgabe. o Der Bericht muss als Ganzes abgegeben werden. Teillieferung („Die Freigabe des Unternehmens reiche ich nach“ etc.) werden nicht akzeptiert. o Geben Sie den Bericht ausschließlich doppelseitig gedruckt, gelocht und oben links einmal getackert ab. Verzichten Sie bitte auf sämtliche Plastikverpackung u.ä. Hinweis: das Sekretariat der FK 07 locht und tackert nicht für Sie ‐ auch nicht „einmal und ausnahmsweise“. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München 3. WH&HGF  F: Wo finde ich Formulare (Vertragsvordrucke, Zeugnisvorlagen etc.)? A: Auf den ein‐
schlägigen zentralen Web‐Seiten der HM.  F: Kann das Praktische Studiensemester geteilt werden (zeitlich unterbrochen, bei verschiedenen Unternehmen etc.)? A: Nein, i.d.R. ist das Praktische Studiensemester ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen abzuleisten. Bitte wenden Sie sich in Ausnahme‐
fällen (z.B. Insolvenz des Unternehmens) an den Praxisbeauftragten zur Genehmigung.  F: Kann das Praktische Studiensemester auch länger als die vorgegebenen Wochen sein? A: Aus fachlicher Sicht ist nur eine Mindestzeit vorgegeben. Mit Fragen zu etwaigen Implikationen auf Ihren Versicherungsschutz (z.B. Krankenversicherung) u.a. bei längeren Praxiszeiten wenden Sie sich an die Verwaltung der HM, Ihre Krankenkasse etc.  F: Werden Sie von Professoren während des Praktikums besucht? A: Wir versuchen auch während Ihres Praktikums den Kontakt zu Ihnen aufrecht zu erhalten. Aus Kapazitäts‐
gründen können wir jedoch leider nicht alle Studierenden im Praktikum besuchen.  F: Warum ist die Freigabe des Praktikumsberichtes durch den Betreuer wichtig? A: Ein Grund ist, dass der Praktikumsbericht Unternehmensinterna enthält. Um sicherzustellen, dass Sie im Praktikumsbericht keine Unternehmensgeheimnisse „ausplaudern“, ist der Bericht vom Unternehmen freizugeben.  F: Ich habe den Bericht nicht bestanden. Muss der geänderte/neue Bericht erneut vom Unternehmen freigegeben werden? A: Ja. F: Aber, wie soll ich dem Unternehmen erklären, dass ich eine erneute Freigabe brauche? A: Die Beantwortung dieser Frage geht über den Kontext des Leitfadens hinaus.  F: Muss der Praxisbegleitende Unterricht für das Praxissemester im selben Semester abge‐
leistet werden wie das Praktikum? A: Nein, er kann später (nicht jedoch früher – Ausnahme Seminar, siehe Kapitel 1.1.3) abgeleistet werden.  F: Wann finden die Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt? A: Sie können semester‐
begleitend oder als Blockveranstaltungen angeboten werden. Die Termine werden an den entsprechenden Stellen bekanntgegeben. Daher können Fragen „Wann findet statt?“ nicht beantwortet werden.  F: Wann kann ich, bis wann muss ich das Praktikum ableisten und Praktikumszeugnis und Bericht abgeben? A: Rechtliches dazu, insbesondere Vorrückungsregeln, enthält die SPO. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in Kapitel 1.2.1.  F: Ich habe den Bericht verspätet abgegeben. / Ich habe den Bericht nicht bestanden. Jetzt verliere ich nur wegen des Berichtes ein halbes Jahr? A: Ja. F: Kann der Bericht nicht ausnahmsweise kurz zwischendrin bewertet werden? A: Nein. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München  F: Ich habe den Antrag auf Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung verspätet abgegeben. Nun weiß ich nicht, ob ich mich für ein Praktikum bewerben muss. Kann über meinen Antrag nicht ausnahmsweise kurz zwischendrin entschieden werden? A: Nein.  F: Kann ich den Antrag auf Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung oder den Bericht elektronisch (Email etc.) einreichen? A: Nein, die Unterlagen sind auf Papier einzureichen.  F: Kann ich die Anerkennung meiner Berufstätigkeit/meiner Ausbildung rückgängig machen lassen? A: Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das Prüfungsamt.  F: Sind Auslandspraktika möglich? A: Ja, eine Unterscheidung zwischen Auslands‐ und Inlandspraktika gibt es nicht. Beachten Sie jedoch bei Auslandspraktika etwaige Implikationen auf Ihren Versicherungsschutz u.a.  F: Gibt es den Leitfaden, den FragebogenUnternehmen auch in Englischer Sprache? A: Nein, ebenso wie RaPO, APO, SPO und Studienplan nicht. Vertrags‐ und Zeugnisvor‐
drucke sind jedoch in Englischer Sprache auf den zentralen Webseiten der HM vorhanden.  F: In welchen Sprachen kann der Vertrag, der FragebogenUnternehmen, das Zeugnis und der Bericht vorgelegt werden? A: Deutsch ist Amtssprache; Englisch wird akzeptiert. Wenn die Vertrags‐ und Zeugnisvordrucke der HM verwendet werden, werden Verträge und Zeugnisse (und nur diese) in Sprachen, in denen die Vordrucke verfasst sind, toleriert. Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen beizulegen.  F: Wer gibt Auskunft zu Regelungen über Versicherungen etc. im Praxissemester? A: Bitte informieren Sie sich auf den zentralen Seiten der HM, bei Ihrer Krankenversicherung etc.  F: Werden per Email oder persönlich gestellte Fragen zum Praxissemester beantwortet, die bereits in der RaPO, APO, SPO, Studienplan, diesem Leitfaden und in der Informations‐ und Frageveranstaltung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, behandelt wurden? A: Nein. Für darüber hinausgehende Fragen steht Ihnen der Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik in der Sprechstunde (Kontaktdaten: siehe Internet) zur Verfügung. Spezifizieren Sie bei Ihrer Frage genau, was Sie in der RaPO, APO, SPO, Studienplan und Leitfaden nicht verstanden haben.  F: An wen kann ich mich wenden, wenn im Praktikum Schwierigkeiten auftreten? A: Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik (Kontaktdaten: siehe Internet).  F: Ich habe von Prof. XYZ, meiner Großtante väterlicherseits etc. gehört, dass folgendes möglich ist. A: Dann wenden Sie sich an Prof. XYZ, Ihre Großtante väterlicherseits etc.  F: Gilt tatsächlich, dass …? A: Ja. F: Aber … A: Nein. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Für Unternehmen Sie sind sicher auf der Suche nach guten Praktikantinnen und Praktikanten. Ein kleiner Indikator dafür ist sicherlich, wie professionell und fundiert eine studentische Bewerberin / ein studentischer Bewerber Sie über das Praxissemester informieren kann. Die Studierenden erhalten von der Hochschule die entsprechenden Informationen. Natürlich können Sie sich gerne jederzeit mit Ihren Anliegen zum Praxissemester an den Praxisbeauftragten Wirtschaftsinformatik wenden (Kontaktdaten: siehe Internet). Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München Checklisten bei keiner / keiner vollständigen Anerkennung von Berufsausbildung / beruflicher Tätigkeit. Checkliste Vertrag ⃝ Praktikumsvertrag (vierfache Ausführung; nutzen Sie vorrangig den HM‐Vertrag). ⃝ Unternehmensfragebogen (siehe Praktikumsseite zum Studiengang der FK 07). ⃝ Nur bei Unternehmen, die nicht in der Praktikumsbörse der HM aufgeführt sind: Individueller Ausbildungsplan und Imagebroschüre ⃝ Abgabe im Prüfungsamt. ⃝ Der genehmigte Vertrag wird Ihnen vom Prüfungsamt zugesendet. Checkliste „Normaler Bericht“ Inhalt des „Normalen Praktikumsberichtes“. ⃝ Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07 verfügbare „Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit o der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, Unternehmen und Dauer des Praktikums (von‐bis), Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe. o der Anzahl der Wörter des Kernberichtes. o der folgenden Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift. o Unterschrift und der Freigabe des Praktikumsberichtes durch das Unternehmen (Kontaktdaten, Unterschrift; Stempel oder Deckblatt auf Unternehmenspapier). ⃝ Eine Seite Tätigkeitsübersicht (Zeit und Tätigkeit als Tabelle, Gantt‐Diagr. o.ä.). ( ) Optional: Beschreibung des Umfeldes (z.B. über das Unternehmen, die Abteilung). ⃝ Inhalts‐, Abbildungs‐ und Tabellenverzeichnis. ⃝ Kern des Praktikumsberichtes (2000‐3000 Wörter). ⃝ Literaturverzeichnis. ( ) Optional: Anlagen, z.B. ausgewählter (nicht aller!) Programmquellcode. ⃝ Bericht vollständig. ⃝ Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten). ⃝ Das Ergebnis wird in Ihrem Notenblatt bekanntgegeben. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München Checkliste Zeugnis der Praktikumsstelle ⃝ Verwenden Sie vorrangig die Zeugnisvordrucke der HM (siehe zentrale HM‐Seiten zum Praktikum). Stellen Sie bei unternehmensindividuellen Zeugnissen sicher, dass sie mindestens die gleichen Informationen enthalten wie die HM‐Vordrucke. ⃝ Abgabe im Prüfungsamt. ⃝ Über etwaige Praxisauflagen werden Sie vom Prüfungsamt informiert. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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Fakultät Informatik und Mathematik Hochschule München Checklisten bei Anerkennung von Berufsausbildung / beruflichen Tätigkeit. Checkliste Anerkennung Berufsausbildung / berufliche Tätigkeit ⃝ Prüfen Sie die Anerkennungspraxis (siehe Studienplan für das Semester, in dem der ausgehängte Abgabetermin liegt). ⃝ Antrag gemäß HM‐Formularen (siehe zentrale HM‐Seiten zum Praktikum). ⃝ Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten). ⃝ Der Bescheid wird Ihnen vom Prüfungsamt zugesendet. ⃝ Bei teilweiser Anerkennung weiter mit Checklisten bei keiner / keiner vollständigen Anerkennung von Berufsausbildung / beruflichen Tätigkeit. Checkliste „Virtueller Bericht“ (nur bei vollständig anerkannter Praxis) Inhalt des „Virtuellen Praktikumsberichtes“. ⃝ Deckblatt (verwenden Sie ausschließlich das auf den Webseiten des FK 07 verfügbare „Deckblatt für die Praktikumsberichte“) mit o der Kennzeichnung, dass es sich um den Bericht für das Praxissemester im Studiengang Wirtschaftsinformatik handelt, tragen Sie bei Firma „Virtueller Bericht“ ein, Name der/des Studierenden, Matr.Nr., Studiengruppe. o Anzahl der Wörter des Kernberichtes. o der folgenden Erklärung und Unterschrift: Ich erkläre hiermit, dass ich den vorliegenden Praktikumsbericht selbständig verfasst, diese Arbeit noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und dass ich wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe. Datum, Unterschrift. ⃝ Kopie des Anerkennungsbescheids der HM über das Praktikum. ( ) Optional: Beschreibung des Umfeldes (z.B. über das Unternehmen, die Abteilung). ⃝ Inhalts‐, Abbildungs‐ und Tabellenverzeichnis. ⃝ Kern des Praktikumsberichtes (2000‐3000 Wörter). ⃝ Literaturverzeichnis. ( ) Optional: etwaige Anlagen, z.B. ausgewählter (nicht aller!) Programmquellcode. ⃝ Bericht vollständig. ⃝ Abgabe im Sekretariat der FK 07 (Abgabetermine beachten). ⃝ Das Ergebnis wird in Ihrem Notenblatt bekanntgegeben. Praxissemester Wirtschaftsinformatik (SPO 10.2012) V‐2014‐03
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