Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution

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Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution
H 53602
konkret
Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen
Heft 5 · September / Oktober · 2006
AKTUELL
Delegiertenversammlung
verabschiedet Resolution
PHARMAZIE
Arzneimittelwechselwirkungen
RECHT – INFORMATIV
Das Mutterschutzgesetz
INTERN
75. Zentrale Fortbildung:
Erkrankungen der Haut
Inhalt | LAK-Notizen
✓ AKTUELL
Delegiertenversammlung – Politik beherrschte Diskussionen
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Resolution der LAK Hessen
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Organspende – Hessens Apotheker sind dabei
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Umgang mit Kunden – Substitutionspatienten
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✓ PHARMAZIE
Arzneimittelwechselwirkungen – Interaktion Statin – Ciclosporin
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Schlaganfall – jeder Dritte kennt keinen Risikofaktor
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AMK – Arzneimittelrisiken sofort melden
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Arzneimittelberatung – Embryotoxzentrum berät Apotheker
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Seite 6
✓ RECHT
Recht – aktuell
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Recht – informativ
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✓ INTERN
Meldungen
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Botanische Exkursion – Waalwege im Vinschgau
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Weiterbildung – Homöopathie und Naturheilkunde
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75. Zentrale Fortbildung (Ankündigung)
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Zertifizierte Fortbildung – Klinische Pharmazie
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ABDA – „Reformcenter 2006“
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FH Fulda – Doktorandenstelle
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Pflanzenschutzgesetz – Anzeigepflicht
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Seite 17
✓ RUBRIKEN
„gelesen“
22
Impressum
22
Seite 14
TITELBILD: Draxler
LAK-Notizen
Delegiertenversammlungen 2006
Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 15. November 2006 statt. Die Versammlung beginnt um
10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Hotel „Golden Tulip“, Kaiserleistraße 45, 63067 Offenbach.
Stellenmarkt der LAK Hessen
Stellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik
„Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Paula Alves Mateus,
Tel.: 0 69 / 97 95 09 - 45, Fax: 0 69 / 97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected]
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LAK KONKRET 5 / 06
Editorial
Wir „Unreformierbaren“
D
ie politische und öffentliche Debatte um die Struktur unseres Apothekenwesens hat in letzter Zeit eine nie dagewesene Intensität erreicht. Da ist einmal das Thema „Billigmedizin“
und zum anderen das Thema „Fremdbesitz“; beide werden uns hartnäckig verfolgen.
Die Politik versteht gerade noch, dass ein kranker Mensch sein Arzneimittel schnell und sicher
braucht. Kosten darf es aber nichts. Nicht, weil es das Geld nicht wert wäre, sondern weil das Geld
leider anderweitig ausgegeben werden muss. Das müssen die Kranken und die Heilberufler doch
einsehen! Da kann schon mal ein Minister deutsches Recht brechen und einer Aktiengesellschaft
eine Betriebserlaubnis erteilen, schließlich wird dann alles billiger. Allein diese Vermutung rechtfertigt im Gesundheitsmarkt ALLES.
Die Verbraucherschützer und einsichtige Politiker(innen) haben die Gefahr bereits erkannt, die den
Verbrauchern (Wählern) droht, wenn der Apothekenmarkt von Großkonzernen organisiert wird. Ich
hoffe, dass sie bei den Entscheidungsträgern Gehör finden.
Wir haben die Patienten weitgehend auf unserer Seite. Ich erlebe sogar, dass mir beim Lebensmitteleinkauf auf die Schulter geklopft wird, mit den Worten: Kopf hoch, wir halten zu euch! Das tut gut.
Aber wie werden die Patienten sich verhalten, wenn sie von der Krankenkasse darauf hingewiesen
werden, dass sie um die Zuzahlung mit uns verhandeln sollen, wir dürften sie nämlich jetzt erlassen?
Und wie werden wir uns verhalten?
Wir verzichten auf die Zuzahlung, dafür bekommen die Patienten das Mittel erst in drei Tagen, wie
beim Versandhandel? Das erspart uns die Lagerhaltung. Oder wir nehmen von chronisch Kranken
keine Zuzahlung, von akut Kranken jedoch schon, die brauchen ihr Medikament schließlich schnell.
Oder wir verzichten beim Ferrarifahrer auf die Zuzahlung, der wird sonst aggressiv. Von einem
armen alten Mütterlein nehmen wir sie aber, das kann sich nicht wehren. Oder wir verzichten nicht
auf die Zuzahlung, haben dann natürlich weniger Kunden. Die bedienen wir allein, das frei werdende Personal könnte dann vielleicht bei der Krankenkasse arbeiten, in einer Kontrollfunktion, dafür
ist ja Geld da.
Verzeihen Sie, aber ich werde zum Zyniker, wenn ich von den Plänen höre, die in den verschiedenen
Schubladen liegen und nach und nach zum Vorschein kommen. Sie werden zum Teil auch wieder
verschwinden, doch erfahrungsgemäß bleibt immer etwas zurück und macht im schlimmsten Fall
aus einem gerade noch funktionierenden System einen Trümmerhaufen.
Viele unserer gewählten Volksvertreter zeigen uns, was sie von uns halten, nämlich nichts. Allein
sind wir nicht schlagkräftig, aber zusammen mit den Patienten schon. Und jetzt habe ich auch die
Lösung: Wir geben eine Partei vor, die die Patienten bei der nächsten Wahl wählen sollen. Wenn sie
gewinnt, erlassen wir ein Jahr lang die Zuzahlung. Wenn es dann mit den Apotheken aufwärtsgeht,
noch länger. Dieser Vorschlag ist nicht unsinniger als das, was unsere Politiker gerade produzieren.
Weitere Vorschläge nehme ich gern an.
Aber es gibt noch etwas, das mich sehr nachdenklich macht. Ein kluger Kollege hat mich im Gespräch darauf hingewiesen. Im Bundestag – in unserer Volksvertretung – sitzen sehr viele Politiker,
die unsere Form der Existenz gar nicht nachempfinden können. Selbständig handeln, das finanzielle
Risiko tragen, Arbeitsplätze schaffen, Mensch sein im Umgang mit den Patienten, die eigenen Arbeitsstunden nicht zählen, denn der Laden muss laufen, das stößt auf tiefes Unverständnis. Wir sind
„unreformierbar“, denn reformieren bedeutet offensichtlich vereinheitlichen, jeden und alles.
Ihre
Foto: Draxler
Erika Fink,
Präsidentin der
LAK Hessen
5 / 06 LAK KONKRET
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Aktuell
Delegiertenversammlung
Politik beherrschte Diskussionen
Die Delegiertenversammlung der
Landesapothekerkammer (LAK)
Hessen stand am 9. August ganz
im Zeichen der anstehenden Gesundheitsreform. Darüber hinaus
erhitzte die Eröffnung der
„DocMorris“-Filiale im Saarland die
Gemüter. Wurde seitens der Landesregierung doch offensichtlich gegen
das geltende deutsche Recht verstoßen. Eine Resolution, adressiert an
die Bundesregierung, soll den Missstand nochmals mit klaren Worten
verdeutlichen. Eindringlich fordern
die Delegierten darin auch, dass
Reformmaßnahmen nicht zu Lasten
einer qualitativ hochwertigen,
flächendeckenden Arzneimittelversorgung geschehen.
Auf das schärfste verurteilten die Delegierten die Erteilung einer deutschen
Apothekenbetriebserlaubnis für „Doc
Morris“ in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft. Die Erlaubnis war durch den Saarländischen
Justiz(!)- und Gesundheitsminister Josef
Hecken Ende Juni erteilt worden. Auf
den Tag der Delegiertenversammlung
fiel auch die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die
„DocMorris“-Apotheke. Kammergeschäftsführer und Rechtsanwalt Ulrich
Laut konnte somit das Urteil, welches im
Eilverfahren den Antrag einer Saarbrücker Apothekerin auf sofortige Schließung der Filiale abwies, aktuell erläutern.
Lex Hecken? Das Landgericht Saarbrücken habe in dem Fall nur in Bezug
auf das Wettbewerbsrecht entschieden,
erklärte Laut. Für die Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen sei das Verwal4
LAK KONKRET 5 / 06
tungsgericht des Saarlandes in Saarlouis
zuständig. Die dort anhängige Klage sei
von der Apothekerkammer des Saarlandes, drei Apothekenleitern sowie dem
Deutschen Apothekerverband bereits
Ende Juli eingereicht worden. Deren
Klagebegehren gegen das Saarländische
Ministerium für Justiz, Gesundheit und
Soziales sowie gegen das Bundesland
Saarland ziele jetzt darauf, die Nichtigkeit
der Betriebserlaubnis wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit festzustellen.
Gespräch im Hessischen Sozialministerium. Kammerpräsidentin Erika
Fink informierte die Delegierten über die
aktuellen politischen Entwicklungen.
Auf Landesebene habe sie zusammen
mit dem Vorsitzenden des Hessischen
Apothekerverbands, Dr. Peter Homann,
ein Gespräch mit Staatssekretär Gerd
Krämer im Hessischen Sozialministerium geführt. Dabei habe man die im
Eckpunktepapier vorgeschlagenen Änderungen im Apothekenbereich diskutiert. Beide hätten darauf verwiesen, dass
ein abermaliger monetärer Aderlass –
dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform zufolge sollen es 500 Millionen
Euro werden – für die Apotheker nicht
hinnehmbar sei, zumal diese bereits seit
längerem – jüngst erst durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) – zu Einsparungen beitrügen. Über die Gesprächsergebnisse
zeigte sich Fink zufrieden. Die Apothekerschaft werde auf Unterstützung durch
Ministerin Silke Lautenschläger, die in
Berlin der 16-köpfigen Arbeitsgruppe
zur Gesundheitsreform angehört, zählen.
Krämer habe es darüber hinaus positiv
zur Kenntnis genommen, dass die Apotheker in Hessen neue Arbeitsplätze geschaffen hätten.
Zusammen mit Homann habe sie aufgezeigt, dass mehr Budgetverantwortung
für die Apotheker zu deutlichen Einsparungen führen könne. Problematisch sei
jedoch das bestehende Rabattverbot des
AVWG, wenn nun von den Apothekern
verstärkt wirtschaftliches Handeln in Form
von Rabattverhandlungen mit den Pharmaherstellern gefordert würde.
Fink betonte im weiteren Verlauf der
Sitzung, dass nicht nur die politischmediale Diskussion um das Fremd- und
Mehrbesitzverbot, sondern auch eine
mögliche Freigabe der OTC-Arzneimittel aus der Apothekenpflicht eine BedroFoto: LAK Hessen
Aktuell
hung für den Berufsstand darstelle. Zahlreiche Marktpartner witterten dabei
schon die Gelegenheit, in das Geschäft
einzusteigen. „Wenn der Arzt zum Händler wird“ – dieses Szenario wäre dann
auch eine mögliche Realität. Fink informierte die Delegierten, dass sie über eine
Presseinformation mit gleichlautender
Überschrift von einer aktuellen Bürgerumfrage der Verbraucherzentrale Hessen
erfahren habe. Darin untersuchten die
Verbraucherschützer den Verkauf von
Nahrungsergänzungsmitteln und Diätprodukten in Arztpraxen.
Aufgrund der aktuellen politischen
Lage verabschiedeten die Delegierten
einstimmig eine Resolution zur anstehenden Gesundheitsreform (siehe Kasten unten).
Zukunft der Apotheke. Im weiteren
Verlauf der Sitzung gab es breiten Raum
für Diskussionen um die Zukunft der
Apotheke. Diese hat nach Ansicht der
Delegierten zwar den deutlichen Mehrwert in Form ihrer Sozialfunktion, jedoch interessiere der die Politik und auch
die Krankenkassen wenig.
Hinzu komme, dass Aspekte von Betreuung und Zuwendung der Politik
Resolution der Delegiertenversammlung der
Landesapothekerkammer Hessen
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert den
Bundesgesetzgeber auf, bei den anstehenden Änderungen im Gesundheitswesen
die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf die Kosten
des Gesundheitswesens, sondern auch im Hinblick auf die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.
Unstrittig kann im Gesundheitswesen gespart werden, dies darf jedoch nicht zu
Lasten einer qualitativ hoch stehenden, flächendeckenden Arzneimittelversorgung
geschehen. Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung durch die Alterspyramide,
die medizinische Weiterentwicklung und innovative Arzneimittel führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. Eine Strukturreform muss daher
an unterschiedlichen Stellen ansetzen, statt sehenden Auges das bestens funktionierende System der Arzneimittelversorgung zu zerstören. Es sei daran erinnert,
dass die deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Konsens mit der Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ein neues Preisbildungssystem
eingeführt haben und seit Jahren zu Kosten dämpfenden Maßnahmen beitragen.
Für die Steigerungen sind andere verantwortlich, nicht die Apotheker. In diesem
Zusammenhang regt die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer
Hessen an, das Gesundheitswesen von dem riesigen und Kosten treibenden
Verwaltungsaufwand zu entschlacken.
Auch fordert die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen
die Bundesregierung auf, Sorge dafür zu tragen, dass der Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder in rechtmäßigem Rahmen stattfindet. Die Erteilung einer
Betriebserlaubnis für eine Apotheke in der Rechtsform einer niederländischen
Aktiengesellschaft durch die Landesregierung des Saarlandes stellt einen eklatanten Rechtsbruch dar. Unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn der Staat
für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgt. Dies kann er jedoch nur dann
fordern und durchsetzen, wenn er selbst sich zuvorderst hieran hält. Artikel 20
Absatz 3 des Grundgesetzes unter dem Argument der Schaffung einiger Arbeitsplätze zur Disposition eines Landesministers zu stellen, erschüttert das Vertrauen
in den Rechtsstaat. Es ist daher Aufgabe der Bundesregierung klarzustellen, dass
diese Betriebserlaubnis den bundesrechtlichen Vorschriften des Apothekengesetzes widerspricht, und zu fordern, dass die Betriebserlaubnis zurückgenommen wird.
Frankfurt am Main, den 09. August 2006
schwer vermittelt werden könnten. Was
zähle, sei das medizinisch Notwendige.
Die Lebensqualität des Patienten rücke
in den Hintergrund, was die aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erstattung von Insulinanaloga gezeigt habe. Der Berufsstand
müsse seine guten Konzepte ausbauen,
wie zum Beispiel den Apotheker als Lotsen im Gesundheitssystem. Weil die aktuelle Diskussion jedoch hauptsächlich unter dem Aspekt der Kosteneinsparung geführt werde, stelle ein wichtiges
Angebot der Apothekerschaft zurzeit dar,
Budgetverantwortung zu übernehmen.
Die Delegierten führten Beispiele aus
anderen Ländern an, die zeigen: Ketten
verteuern die Arzneimittel auf Dauer,
wenn sich wenige Big Player den
Apothekenmarkt aufteilen. Nicht mehr
der Apotheker als Heilberuf, sondern das
Kaufmännische und die Gewinnmaximierung von Großkonzernen stünden
dann im Vordergrund. Kleine Apotheken
und Apotheken auf dem Land würden
dem System zum Opfer fallen. Politiker
sollten daher in der Frage der Ausgestaltung des Apothekensystems nicht zu kurz
denken, weil es sich später böse räche.
Deutscher Apothekertag. Beim Deutschen Apothekertag wird die LAK Hessen einen Antrag auf Erweiterung der
ABDA-Datenbank einbringen, den die
Delegierten zum Schluss der Sitzung
beschlossen.
Hintergrund: Wegen der Auswirkung
der genetisch determinierten Enzymausstattung und -aktivität auf die Arzneimittelwirksamkeit und -verträglichkeit
müsse der Apotheker, bei bekannter abweichender Metabolisierungsaktivität
des Patienten, dem Arzt Handlungsoptionen anbieten können. Bei dieser Option könne es sich entweder um das Herausfinden des geeigneten alternativen
Wirkstoffes oder um eine Dosisanpassung handeln. Dem Antrag zufolge wird
die Erweiterung eines der Aut-idem-Suche vergleichbaren Tools in der ABDADatenbank gefordert, mit dem sich diese Dienstleistung umsetzen lässt.
5 / 06 LAK KONKRET
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Aktuell
Initiative „Organspende“
Hessens Apotheker sind dabei!
Mit einer Kampagne unter dem
Motto „Ich bin dabei!“ will die
Hessische Landesregierung in den
kommenden Monaten das Thema
„Organspende“ in das
Bewusstsein der Bevölkerung
rücken. Ziel der Aktion ist es, die
Organspende zum Gesprächsthema zu machen und die Zahl der
ausgefüllten Organspendeausweise zu erhöhen.
Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, die Kampagne durch Auslage von Organspendeausweisen zu unterstützen (siehe auch Heft 4, Juli / August 2006 dieser Zeitschrift). Diese können kostenlos samt Aufsteller, Broschüren und Poster beim Infotelefon „Organspende“ der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der gebührenfreien Rufnummer 08 00 / 90 40 40 0 bestellt werden.
Hessen rangiert in puncto Organspende – vergleicht man die Spendebereitschaft seiner Einwohner mit der in anderen Bundesländern – im unteren Drittel. Auf eine Million Einwohner kamen
im Jahr 2005 genau 11,7 Organspenden.
Der Bundesdurchschnitt liegt bei 14,8.
Einige Bundesländer erzielen Werte mit
mehr als 20 Organen je eine Million Einwohner.
Dabei ist es nicht so, dass den Bürgern
die Problematik nicht bewusst wäre: Gut
80 Prozent aller Bundesbürger wären
grundsätzlich damit einverstanden, dass
man ihnen nach ihrem Tod Organe entnimmt. Allerdings besitzen nur 12 Prozent auch einen Spenderausweis. Erklärt
werden kann diese Diskrepanz mit tief
sitzenden Ängsten vieler Menschen. So
befürchten beispielsweise zwei Drittel
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LAK KONKRET 5 / 06
Auch Hessens Apothekerschaft steht voll hinter dem Anliegen der Landesregierung, die
Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen
aller Bundesbürger, dass mit ihren Organen Handel getrieben wird. Ein weiteres Drittel ist der Meinung, dass man
als Patient im Zweifel nicht mehr richtig behandelt wird, wenn ein Organspendeausweis in den Unterlagen gefunden
wird (Quelle: Institut für Demoskopie in
Allensbach).
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt:
Weil die Menschen mit ihren Angehörigen und Freunden nicht über dieses
wichtige Thema reden, wissen Familienmitglieder im Zweifel auch nicht, wie
sich ein Angehöriger entschieden hätte
– und lehnen eine Organentnahme deshalb auf Nachfrage der Ärzte in gut 50
Prozent der Fälle ab.
Folge: Die Entscheidung gegen eine
Entnahme wird dann in 70 Prozent der
Fälle mit dem vermuteten Willen begründet. Nur in jedem vierten Fall können
sich die Hinterbliebenen auf einen
schriftlich oder mündlich geäußerten
Willen berufen.
Im Rahmen der Organspendekampagne lädt die Hessische Sozialministerin, Silke Lautenschläger, gemeinsam
mit den hessischen Transplantationszentren zu einem Symposium zum Thema „Organspende und Organtransplantation: Gemeinschaftsaufgabe eines modernen Gesundheitssystems“ ein. Dieses
findet am 12. Oktober im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen
in Bad Nauheim statt (in der Zeit von 10
bis 17.30 Uhr) statt.
Das Symposium beleuchtet dabei zum
einen, wo es innerhalb des Organspendeprozesses weiteren Handlungsbedarf
gibt, wie die Anzahl der Organe, die
transplantiert werden könnten, erhöht
und wie die Organspende in den KliniFoto: LAK Hessen
Aktuell
ken gefördert werden kann. Zum anderen sollen die Fortschritte in der Organtransplantationsmedizin dargestellt werden. Erwartet werden der Präsident von
„Eurotransplant“ aus Leiden (NL), Professor Dr. Bruno Meiser sowie Professor Dr. Hans Sollinger von der University
of Wisconsin .
Ergänzt wird das medizinische Programm um juristische Aspekte der derzeit gültigen Rechtslage in Bezug auf die
erweiterte Zustimmungslösung. Der
Hessische Ministerpräsident, Roland
Koch, wird die Veranstaltung eröffnen.
Apothekerinnen und Apotheker sind
herzlich eingeladen, an dem Symposium teilzunehmen.
Telefonische Anmeldung: Patrick Engelke, Tel.: 06 11/8 17 24 97
Oft gestellte Fragen zur
Organspende
??? Wer kann Organspender sein?
Eine feste Altersgrenze für Organspender gibt es nicht. Ein 80-Jähriger
kann ebenso als Organspender in Frage kommen wie ein 16-Jähriger. Auf
eine Organentnahme verzichtet wird
immer dann, wenn Tumorerkrankungen oder Infektionen beim Organspender vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten.
??? Warum sollte ich einen Organspendeausweis ausfüllen?
Weil Sie damit eine Entscheidung
treffen, die Leben rettet. In Deutschland warten derzeit rund 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeden
Tag sterben drei von ihnen, weil zu
wenige Organe gespendet werden.
??? Sollte ich meine Entscheidung mit
meinen Familienangehörigen besprechen?
Es ist unbedingt ratsam, mit Familienangehörigen über das Thema „Organspende“ zu sprechen. Denn wenn
ein Mensch als möglicher OrganspenFoto: ABDA
der in Frage kommt, aber kein Ausweis bei ihm gefunden wird, fragen
die Ärzte die Familienangehörigen
nach dem mutmaßlichen Willen des
Verstorbenen. Ein Gespräch mit den
Verwandten zu Lebzeiten stellt sicher,
dass diese im Falle des Todes die Entscheidung des Verstorbenen definitiv
kennen.
??? Kann ich meine Entscheidung
ändern?
Ja, Sie können Ihre Entscheidung
jederzeit ändern. Vernichten Sie einfach den alten Ausweis und füllen Sie
einen neuen aus. Von Ihrer geänderten Entscheidung sollten Sie auf jeden Fall Ihre Angehörigen unterrichten.
??? Wenn ich lebensbedrohlich
erkrankt bin, wird dann trotz Organspendeausweis alles Mögliche für
mich getan?
Selbstverständlich ist es das Ziel
ärztlichen Handelns, das Leben des
Patienten zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner
werden immer alles tun, um Ihren
Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Die Frage nach der Organspende stellt
sich erst im Zusammenhang mit dem
Hirntod des Patienten.
??? Muss ich befürchten, dass
Organe nach der Entnahme verkauft
werden oder gegen den ausdrücklichen Willen entnommen werden?
Ein Verkauf von Organen ist strengstens verboten. Auch eine Entnahme
gegen den ausdrücklichen Willen des
Patienten oder dessen Angehörigen ist
nicht erlaubt.
??? Wer entscheidet, welcher Patient
ein gespendetes Organ erhält?
Die zur Spende freigegebenen Organe werden nach der Entnahme umgehend über die Vermittlungsstelle
„Eurotransplant“ im niederländischen
Leiden entsprechend den Richtlinien
der Bundesärztekammer an Patienten
auf der Warteliste vermittelt.
Mit Beratung
weniger Messfehler
Mehr als jeder vierte Deutsche mit
Diabetes mellitus misst seinen Blutzucker selbst. Doch nach der Einweisung durch den Arzt können sich mit
der Zeit Fehler einschleichen. Wie
eine aktuelle Untersuchung der ABDA
– Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände zeigt, hilft eine
Beratung in der Apotheke, die Fehlerquote deutlich zu reduzieren. Bereits ein Beratungsgespräch in der
Apotheke verbessert die selbständige
Blutzuckerkontrolle von Diabetikern
deutlich. Beteiligt waren 462 Patienten aus 32 deutschen Apotheken.
Wie die Studie nachwies, machten
anfangs 83 Prozent der Teilnehmer
Fehler bei der
Messung. Einige Wochen
nach der Beratung in der
Apotheke lag
die Fehlerquote mit 41 Prozent nur noch
halb so hoch.
Die Studie
zeigte, dass
Beratungen zur Durchführung von
Blutzuckerselbstkontrollen in Apotheken notwendig und effektiv sind.
Bedienungs- und geräteunabhängige
Fehler hielten sich die Waage.
Bei fast jedem zweiten Gerät stimmten Datum- oder Uhrzeiteinstellung
nicht. Jeder fünfte Patient wechselte die
Lanzette nicht korrekt, bei jedem siebten war die Stechtiefe falsch eingestellt
und oft blieben die Vorratsgefäße der
Teststreifen offen. Häufigster Fehler
war das Herauspressen des Bluttropfens. Dadurch wird das Blut durch Gewebsflüssigkeit verdünnt und für die
Messung ungeeignet.
5 / 06 LAK KONKRET
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Aktuell
Umgang mit Kunden
Substitutionspatienten – immer
wieder mal kniffelige Situationen
Seit mehreren Jahren nimmt
Apotheker Dr. Ulrich Roesrath,
Rosen-Apotheke, Bad Karlshafen,
mit seiner Apotheke am
Substitutionsprogramm teil. In
dieser Zeit gab es immer wieder
kniffelige Situationen zu lösen, die
zwar rechtlich eindeutig geregelt
sind, sich der Kenntnis der
Betroffenen aber weitestgehend entziehen. In Teil III
unserer Serie gibt der Pharmazeut Einblicke in seinen
Beratungsalltag:
auf die Einlösung des Rezeptes verzichten sollte, da spätestens beim nächsten
routinemäßigen Drogenscreening die
Substanz auf jeden Fall entdeckt werden
würde und er somit seinen Verbleib im
Methadonprogramm gefährde. Gegebenenfalls setzen wir uns mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung, um
diesen Fall für die Zukunft auszuschließen.
Grundsätzlich beraten wir die
Methadonpatienten über die Grundlagen der Substitutionstherapie, die
rechtlichen Hintergründe der „TakeHome“-Verordnung und die Möglichkeit der Ausstellung eines Urlaubsrezeptes, da für diese Thematik in der Arztpraxis häufig zu wenig Zeit bleibt.
In der Anfangsphase wurde öfter versucht, ein Rezept über Flunitrazepam 1mg einzulösen, das
nicht der „substitutionsberechtigte“
Arzt ausgestellt hatte. Während wir
das Rezept entgegennehmen, wird
uns vom Patienten schon gleich berichtet, dass die Tabletten dringend
benötigt werden. Es sei ein familiärer Notfall eingetreten, man sei
ganz aufgeregt.
Unsere Nachfrage, ob der Patient dem verschreibenden Arzt von
seiner Einnahme von Substitutionsmitteln berichtet habe, wird
verneint. Wir klären den Patienten
auf, dass wir das Rezept nicht einlösen dürfen, da das Medikament
nicht auf einem BtM-Rezept verordnet
ist. Zudem liefe es der Substitutionsvereinbarung zuwider. Obwohl der Patient ärgerlich wird, wird ihm der Sachverhalt noch einmal in Ruhe verdeutlicht.
Des Weiteren wird er darauf hingewiesen, dass er schon im eigenen Interesse
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LAK KONKRET 5 / 06
Abgesehen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, die eine Veränderung der Dosierung und/oder Menge
nicht zulassen, empfiehlt sich in dieser
Situation eine sofortige Rücksprache mit
dem verordnenden Arzt – durchaus in
Beisein des Patienten, um die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker darzustellen. In der Regel wurde
keine Änderung zwischen Arzt und Patient vereinbart. Dies wird dann
dem Patienten in aller Deutlichkeit
gesagt. Nach unserer Erfahrung
unterbleiben solche Ansinnen dann
auch meist.
Bei uns hat sich folgende Regelung bewährt: Wir haben feste Abgabezeiten, sowohl beim Arzt als
auch in der Apotheke. Wir scheuen uns auch nicht, die Patienten auf
ein angemessenes Verhalten hinzuweisen.
Eine Szene, die immer wieder vorkommt, ist auch die folgende: Ein Methadonpatient kommt mit seinem BtMRezept in die Apotheke und behauptet,
dass der Arzt die Tagesdosierung erhöhen beziehungsweise ein Urlaubsrezept
ausstellen wollte.
Fazit: Klare Verhaltens- und
„Spiel“-Regeln von Anfang an stellen keine Diskriminierung der Betroffenen dar, sondern erleichtern den
Umgang aller Beteiligten miteinander.
Der Erfolg gibt einem recht, wenn es
eine Reihe der Patienten auf diese Weise schafft, mit niedrigster Methadongabe
in ein geregeltes Arbeitsleben zurückzukehren.
Foto: Roesrath
Pharmazie
Arzneimittelwechselwirkungen
Interaktion Statin – Ciclosporin
Das Erfassen von Interaktionen
und ein plausibles Lösungsangebot zur Therapieauswahl für den
verschreibenden Arzt gehören zu
den Hauptaufgaben des Apothekers im Rahmen seiner Verpflichtung als Heilberufler. Um aus im
Prinzip vermeidbaren, aber
dennoch immer wieder vorkommenden nicht kompatiblen Verschreibungen zu lernen, möchte
die Landesapothekerkammer
(LAK) Hessen ihre Mitglieder in
regelmäßigen Abständen über
solche Fälle informieren.
Interaktion Statin – Ciclosporin. Das
erste Beispiel betrifft eine Patientin, bei
der sich unter der gleichzeitigen Einnahme des Immunsuppressivums Ciclosporin und eines Statins (HMGCoA-Reduktasehemmer), dessen Dosierung
nicht wie notwendig reduziert wurde,
eine muskuläre Schädigung bis hin zu
einer Rhabdomyolyse, das heißt einer
Zerstörung der quergestreiften Muskelzellen, entwickelte.
Es handelte sich um eine 64-jährige
Patientin, die nach einer Nierentransplantation unter anderem mit Ciclosporin
behandelt worden war. Ein halbes Jahr
nach der Transplantation war ihr wegen
einer Hyperlipidämie Simvastatin 80
mg/Tag (die höchste zugelassene Dosis)
verordnet worden. 18 Tage später wurde
sie wegen einer Rhabdomyolyse (CKWert bis 116 000 U/l) stationär aufgenommen. Trotz intensivmedizinischer
Therapie und Dialyse konnte der Gesundheitszustand der Patientin nicht stabilisiert werden, sie verstarb an einem
akuten globalen Herzversagen bei Rhabdomyolyse.
Welche Mechanismen liegen der Interaktion zugrunde? Statine werden
von den meisten Patienten gut vertragen.
Zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen gehören jedoch häufig muskuläre Beschwerden bis hin zu den sehr
selten auftretenden Rhabdomyolysen.
Das Risiko für das Auftreten von Myopathien und Rhabdomyolyse während
einer Statintherapie wird durch verschiedene Begleitmedikationen erhöht, wahrscheinlich indem der Statinspiegel ansteigt. Insbesondere die gleichzeitige
Einnahme von CYP3A4-Inhibitoren, zu
denen neben Ciclosporin auch Makrolidantibiotika (zum Beispiel Erythromycin), Azolantimykotika (zum Beispiel
Fluconazol) und Proteaseinhibitoren
(zum Beispiel Saquinavir), aber auch
Grapefruitsaft gehören, erhöht die Gefährdung. Das Risiko für Myopathien
scheint auch mit der Lipophilie des Statins zu steigen.
Die im Handel befindlichen Statine
werden mit Ausnahme von Pravastatin
durch das Monooxygenasesystem der
Leber verstoffwechselt. Während Fluvastatin durch das Isoenzym CYP2C9 verstoffwechselt wird, dominiert bei der
Elimination von Atorvastatin, Lovastatin
beziehungsweise Simvastatin weit überwiegend CYP3A4. Demgegenüber wird
Pravastatin durch unspezifische Hydrolasen und nicht durch Enzyme der Cytochrom-P450-Familie metabolisiert. Die
aus Pravastatin gebildeten Metabolite
sind pharmakologisch inaktiv.
Atorvastatin, Lovastatin beziehungsweise Simvastatin unterliegen einem
hohen First-Pass-Metabolismus. Aufgrund ihrer moderaten Affinität zum
CYP3A4 kommt es bei der Kombination dieser Statine mit anderen Arzneimitteln, die ebenfalls über dieses Isoenzym
verstoffwechselt werden (zum Beispiel
Ciclosporin, Azolantimykotika, Erythromycin, Clarithromycin und Azithromycin), zu einer Inhibition des FirstPass-Effektes des Statins in der Darmwand beziehungsweise in der Leber, was
insbesondere im Falle von Lovastatin und
Simvastatin zu einem teilweise deutlichen Anstieg der Bioverfügbarkeit des
Statins mit erhöhter Gefahr von muskelschädigenden Nebenwirkungen führen
kann. Die Interaktionen von Atorvastatin
mit Inhibitoren von CYP3A4 sind qualitativ vergleichbar, aufgrund der primär
höheren Bioverfügbarkeit von Atorvastatin quantitativ jedoch schwächer ausgeprägt.
Neben den metabolisierenden Enzymen des Cytochrom-P450-Systems sind
vor allen Dingen Transportproteine, die
Arzneistoffe unter Energieverbrauch aus
der Zelle aktiv heraustransportieren, eine
Quelle potentieller Interaktionen. Das
bedeutendste Transportprotein ist P-Glykoprotein, das vor allem im Darm, aber
auch in der Blut-Hirn-Schranke, in der
Niere, im Herzen und in weiteren Organsystemen exprimiert wird.
Lovastatin und Simvastatin binden in
vitro mit hoher Affinität an diesen Transporter und hemmen dessen Funktion.
Auch Atorvastatin zeigt einen signifikanten inhibitorischen Effekt auf P-Glykoprotein, während Pravastatin die Aktivität des Transportproteins nicht beeinflusst.
Zusätzlich liegen Hinweise vor, dass
die genannten Statine P-Glykoprotein
nicht nur hemmen, sondern selbst Substrate für den Transporter darstellen. So
kommt es bei der kombinierten Behandlung mit Ciclosporin und Simvastatin zu
einem eklatanten Anstieg der Plasmaspiegel von Simvastatin, weil zusätzlich 5 / 06 LAK KONKRET
9
Pharmazie
zur Hemmung von CYP3A4 durch
Ciclosporin zum Ausmaß der Interaktion auch die Hemmung der Aktivität von
P-Glykoprotein durch das Immunsuppressivum beiträgt. Bei der Kombination von Ciclosporin mit Pravastatin
steigt die Plasmakonzentration von
Pravastatin um den Faktor 5. Ursächlich
hierfür scheint nicht die Hemmung von
CYP3A4 durch Ciclosporin zu sein, weil
Pravastatin kein Substrat für dieses
Isoenzym ist. Die beobachtete Interaktion kann vielmehr durch die Inhibition
des Transportproteins P-Glykoprotein
durch Ciclosporin, wodurch der Auswärtstransport von Pravastatin – zum
Beispiel aus den Zellen der Darmschleimhaut zurück in das Darmlumen –
gehemmt wird, erklärt werden.
Wenn eine Kombinationstherapie von
einem HMG-CoA-Reduktasehemmer
und Ciclosporin nicht umgangen werden
kann, müssen die HMG-CoA-Reduktasehemmer in niedriger Dosierung gegeben werden. Es sollte das hydrophile
Pravastatin ausgewählt werden (5 bis
höchstens 20 mg/Tag, bei nierentransplantierten Patienten höchstens 10 mg/
Tag), das nicht wesentlich über CYP3A4
metabolisiert wird.
Bitte teilen Sie der Arzneimittelkommission (AMK) stets alle beobachteten
unerwünschten Arzneimittelwirkungen
mit, auch und gerade wenn diese im Prinzip vermeidbar gewesen wären.
Literatur:
Deutsches Ärzteblatt, Jg. 103; Heft
15, 14. April 2006
Fachinformation „Sandimmun“
Fachinformation „Simvastatin Heumann“
Keogh A, Macdonald P, Kaan A,
Aboyoun C, Spratt P, Mundy J:
Efficacy and safety of pravastatin vs
simvastatin after cardiac
transplantation, J Heart Lung
Transplant 2000, 19: 529–37
Fachinformation „Pravastatinratiopharm® 10/20/40 mg Tabletten
10
LAK KONKRET 5 / 06
Schlaganfall
Jeder Dritte kennt keinen
einzigen Risikofaktor
U
m das Wissen der Bevölkerung über die Risikofaktoren
des Schlaganfalls steht es
schlecht. Die größte deutsche Studie zu
diesem Thema wurde jüngst vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie
und Gesundheitsökonomie an der Charité in Berlin durchgeführt. Ergebnis: 32
Prozent der rund 28 000 befragten Bürger im Alter
über 50 Jahre
konnten keinen einzigen
Risikofaktor
für
den
Schlaganfall
benennen.
Der Deutschen Stiftung
SchlaganfallHilfe zufolge
ist auch das
Wissen um
die Symptome des Schlaganfalls – plötzliches Lähmungs- und/
oder Taubheitsgefühl an
einer Körperseite, Sehstörungen oder Sprach- und/oder Sprachverständigungsstörungen – in der Bevölkerung noch zu wenig verbreitet. So könnten jährlich etwa 40 000 Menschenleben
gerettet werden, würden die Bürger Warnsignale und Risikofaktoren ernst nehmen
und sofort geeignete Therapiemaßnahmen
eingeleitet werden.
Rund 200 000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall.
Jeder Fünfte stirbt in den ersten vier
Wochen danach an den Folgen. Viele Betroffene bleiben arbeitsunfähig oder
schwerbehindert. Damit stellt der
Schlaganfall die häufigste Ursache für
Behinderungen in Deutschland dar.
Apotheke und Prävention. Die Apotheke als Ort der Prävention kann beim
Thema „Schlaganfall“ wertvolle Aufklärungsarbeit leisten. Die Deutsche
SchlaganfallHilfe stellt
dazu einen
kompakten
Info-Flyer zur
Abgabe an
Kunden zur
Ve r f ü g u n g ,
der über die
Entstehung,
Risikofaktoren und die
Symptome
des Schlaganfalls sowie
das Verhalten
im Notfall informiert. Weil
beim Schlaganfall jede
Minute zählt,
wurde darüber hinaus
eine Notrufnummernkarte im Scheckkartenformat für Reisende entwickelt.
Neben einer Auflistung der Notrufnummern wichtiger europäischer Urlaubsländer erinnert die Karte an die drei
wichtigsten Schlaganfallsymptome.
Apotheken können Info-Flyer sowie ein
Paket mit 100 Notrufnummernkarten kostenfrei bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, unter der Telefonnummer
0 18 05 / 093 093 bestellen.
Pharmazie
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
Arzneimittelrisiken sofort melden
anstandeter Inhalatoren aus Apotheken
weist die Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker auf folgende wichtige Punkte hin:
Meldungen über Risiken durch
mangelhafte Qualität von Arzneimitteln sind eine Kernaufgabe des
Apothekerstandes – nachzulesen
in der Apothekenbetriebsordnung
(ApoBetrO §21 Ziffer 3). Demzufolge ist bei berechtigter Annahme eines herstellerbedingten
Qualitätsmangels unverzüglich die
zuständige Behörde zu benachrichtigen. In Hessen ist dies das
Regierungspräsidium Darmstadt.
Fast alle Berufsordnungen, so auch
jene der Landesapothekerkammer Hessen, schreiben aus gutem Grund aber die
gleichzeitige Benachrichtigung der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK) vor. Bei Medizinprodukten ist die AMK ohnehin die in
der Medizinprodukte-SicherheitsplanVerordnung für Apotheker vorgeschriebene Meldestelle.
Warum existiert diese Vorschrift in den
Berufsordnungen? Ohne Meldungen,
weniger Sicherheit. Schließlich kann
keine Überwachungsbehörde – auch
nicht die AMK – einem Qualitätsmangel
nachgehen, wenn sie davon nicht erfährt.
Vor Gründung der AMK im Jahre 1975
wurden im ganzen damaligen Bundesgebiet nach verlässlichen Angaben weniger als zwanzig Meldungen aus Apotheken jährlich an Überwachungsbehörden abgegeben. Im Jahr nach der
Gründung der AMK waren es immerhin
schon 354 Meldungen und seit zehn Jahren liegen die jährlichen Meldungen bei
ungefähr 5 000 bis 7 000 an der Zahl. Hiervon betreffen unverändert etwa 80 Prozent
pharmazeutische Qualitätsmängel, zirka
20 Prozent beziehen sich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
Foto: ABDA
Inhalatoren sind trotz detaillierter Gebrauchsinformationen bei der Abgabe erklärungsbedürftige Fertigarzneimittel.
Oftmals sind lediglich die Ventilstifte
und Bohrungen der Mundstücke bei den
eingesandten Inhalatoren durch verklebte Pulverrückstände verstopft. Nach Entfernung der Rückstände funktionieren
viele Inhalatoren wieder einwandfrei.
Die Patienten sind darauf hinzuweisen,
dass sie nicht in das Gerät ausatmen,
da die feuchte Atemluft zu einem Verkleben des pulverförmigen Trägers führt.
Erfreulicherweise sind ungefähr 18
Prozent der Meldungen nur Einzelfälle.
In zirka 20 Prozent der gemeldeten Qualitätsmängel veranlasst die AMK eine
rasche Untersuchung durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, um
einen anfänglichen Verdacht zu verifizieren. Ein Eingreifen der Behörden beziehungsweise amtliche Kenntnisnahme
war in ungefähr elf Prozent der Fälle
notwendig.
Durch das hohe Meldeaufkommen sichern die Apotheken ganz wesentlich die
Arzneimittelsicherheit. Dank des Engagements der Apotheken verfügt die AMK
mittlerweile über eine zentrale Datenbank mit rund 125 000 Berichten, die
eine rasche Bewertung einer neuen Einzelmeldung ermöglicht. Die AMK ist
erreichbar unter www.abda-amk.de, EMail: [email protected] oder über
die Homepage der „Pharmazeutischen
Zeitung“ unter www.pharmazeutischezeitung.de.
Hinweise zu Inhalatoren. Aufgrund
der hohen Zahl von Einsendungen be-
Inhalatoren lösen in Abhängigkeit vom
Atemzugvolumen aus. Daher müssen die
Lippen das Mundstück fest umschließen.
Häufig wird moniert, der Patient habe
die Inhalation des Pulvers durch
Schmecken oder Riechen gar nicht feststellen können. Hier ist der Patient über
die geringen inhalierten Mengen im Bereich weniger Mikrogramm aufzuklären,
die organoleptisch nicht wahrgenommen
werden können.
Aufgrund dieser geringen Wirkstoffund Trägermengen kann auch der Füllungsgrad eines Inhalators nicht durch
Differenzwägung in der Apotheke ermittelt werden.
Viele Zählwerke funktionieren in
Zehnerschritten. Daher bedeutet ein
momentan sich nicht bewegendes Zählwerk nicht unbedingt den Funktionsverlust des Gerätes. Auch wenn das
Zählwerk einen leeren Inhalator anzeigt,
können Schüttelgeräusche weiterhin einen Füllungsgrad vortäuschen. Diese
Schüttelgeräusche sind für eine Aussage über den Füllungsgrad mit Wirkstoff
belanglos. Sie stammen vom Trocknungsmittel.
Die AMK empfiehlt daher, Patienten
bei der Abgabe von Inhalatoren unbedingt über deren produktspezifische Eigenschaften, Handhabung und Reinigung zu informieren.
5 / 06 LAK KONKRET
11
Pharmazie
Symposium zu
Diabetologie
Vom 2. bis 4. November findet im
Berliner Congress Center die diesjährige Herbsttagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) gemeinsam mit dem Symposium für praktische Diabetologie der Arbeitsgemeinschaft niedergelassener diabetologisch tätiger Ärzte (AND) statt.
Apotheker sind im Diabetesnetzwerk ein wichtiger Partner. Dies spiegelt sich auch in ihrer inhaltlichen Beteiligung an diesem Kongress wider.
Ein Workshop mit dem Titel „Pharmazeutische Betreuung im Diabetesnetzwerk“ mit den Schwerpunkten
Früherkennung, Arzneimittelsicherheit und Anleitung zum Selbstmanagement wird als interdisziplinäres
Angebot von der ABDA durchgeführt.
In einem weiteren Workshop werden
mehrere Kasuistiken durch verschiedene Leistungsbringer vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Neben einem Apotheker werden ein Hausarzt, ein Diabetologe, eine Diabetesberaterin, ein Psychologe, ein Theologe und ein Patientenvertreter teilnehmen. Außerdem ist
die Beteiligung eines politischen Vertreters der Apotheker an einer Podiumsdiskussion vorgesehen.
Auch die Kongressangebote der anderen Berufsgruppen sind aufgrund
ihrer Praxisnähe als Fortbildungsveranstaltungen – besonders für diabeteszertifizierte Apotheker – empfehlenswert. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt
im Hauptprogramm bei „Diabetes und
Herz“ sowie bei allen Facetten der
Makroangiopathie, der diabetischen
Neuropathie und dem diabetischen
Fußsyndrom.
Im Rahmen des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammern wird
die Veranstaltung mit 23 Punkten in der
Kategorie 2 „Kongress“ anerkannt. Weitere Informationen unter www.and-ddg.de
12
LAK KONKRET 5 / 06
Arzneimittelberatung
Embryotoxzentrum berät
Apotheker und Ärzte
I
nformationen in Packungsbeilagen, Firmenmitteilungen
und in der Roten Liste zum
Arzneimittelgebrauch in der Schwangerschaft sind meist zu allgemein und
manchmal irreführend. So kann der Hinweis „in der Schwangerschaft kontraindiziert“ in einem Fall eine ernstzunehmende Warnung darstellen und in einem
anderen Fall nur bedeuten, dass keine
ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Im Zweifelsfall sollten Apotheker einschlägige Literatur oder ein embryonaltoxikologisches Zentrum zu Rate ziehen.
Das Berliner Pharmakovigilanz- und
Beratungszentrum für wird von Ärzten
verschiedener Fachrichtungen und Apothekern in Anspruch genommen, die vor
Ort Schwangere beraten. Auch kommunale, Länder- und Bundesbehörden aus
dem Gesundheits- und Umweltbereich
können das Angebot nutzen.
Das Beratungstelefon ist unter der
Rufnummer: 0 30/30 30 8 - 111 von
Montag bis Freitag von 9 bis 12.30 Uhr
und von 13.30 bis 16 Uhr (außer an Feiertagen) erreichbar. Weitere Informationen im Internet: www.embryotox.de
Die Experten beantworten Fragen wie
zum Beispiel:
Muss eine Schädigung des Feten durch
eine (während der Schwangerschaft) erfolgte Arzneimittelgabe befürchtet werden?
Ist eine beabsichtigte Medikation akzeptabel oder sollte auf ein in der Schwangerschaft besser verträgliches Mittel umgestellt werden?
Spricht eine medikamentöse Langzeitbehandlung gegen die Planung einer
Schwangerschaft?
Bedeutet die (suizidale) Überdosierung
eines Medikamentes ein spezifisches
entwicklungstoxisches Risiko?
Ist die bei einem Kind diagnostizierte
Fehlbildung oder funktionelle Entwicklungsstörung im Zusammenhang mit einer während der Schwangerschaft erfolgten Medikation zu sehen?
Wie hoch ist das entwicklungstoxische
Risiko von chemischen Substanzen im
Haushalt, am Arbeitsplatz oder in der
Umwelt?
Können eine bestimmte Impfung oder
Infektionskrankheit, radiologische Untersuchungen oder andere physikalische
Einwirkungen die vorgeburtliche Entwicklung schädigen?
Können Medikamenteneinnahmen des
Vaters oder Kontakt zu bestimmten chemischen Substanzen (am Arbeitsplatz)
teratogen wirken (paternale Teratologie)?
Verträgt sich eine Medikamenteneinnahme mit dem Stillen des Säuglings?
Etwa 70 Prozent der Anfragen betreffen
die Einnahme von Arzneimitteln durch
die Mutter und andere für die vorgeburtliche Entwicklung potentiell riskante
mütterliche Faktoren. Der Rest entfällt
auf die Stillzeit oder betrifft das Risiko
einer väterlichen Exposition für die embryonale Entwicklung.
Etwa 87 Prozent der dokumentierten
Expositionen betreffen Arzneimittel. Der
Rest verteilt sich auf diagnostische Maßnahmen (Röntgen), Drogen und Genussmittel, Umwelt- und akzidentielle Expositionen sowie Infektionserkrankungen,
Chemikalien am Arbeitsplatz und Suizidversuche, überwiegend mit Arzneimitteln.
Recht | aktuell
Novelle der
Apothekenbetriebsordnung
Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich einen Entwurf zur
Änderung der Apothekenbetriebsordnung vorgelegt. Der Verordnungsentwurf sieht im Wesentlichen vor,
dass die Dokumentationspflichten für
Apotheken bezüglich Tierarzneimitteln denen für tierärztliche Hausapotheken weitgehend angeglichen werden. Dadurch sollen die Arzneimittelsicherheit und der Schutz der öffentlichen Gesundheit erhöht werden, da
künftig auch die von Apotheken abgegebenen Tierarzneimittel rückverfolgbar sind.
Im Einzelnen beabsichtigt der Verordnungsgeber, eine Verpflichtung
zur Dokumentation der Chargenbezeichnung auf dem Original einer Verschreibung bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch Apotheken in die
Apothekenbetriebsordnung aufzunehmen.
Gleichzeitig soll die für Apotheken
bereits bestehende Dokumentationspflicht bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln
zur Anwendung bei Tieren, die der
Lebensmittelgewinnung dienen, auch
auf die Abgabe für nicht lebensmittelliefernde Tiere erweitert werden.
Weiterhin soll die Dauer der Aufbewahrungspflicht der zu dokumentierenden Unterlagen von derzeit drei
auf fünf Jahre verlängert werden. Im
Zuge der Angleichung an andere
Rechtsvorschriften wird diese Frist
auch für andere aufzubewahrende Unterlagen (Aufzeichnungen über die
Herstellung, Prüfung oder Einfuhr)
vorgeschrieben werden. Dadurch sollen die Aufbewahrungsvorschriften
für Apotheken denen der Großhandelsbetriebe sowie der Pharmabetriebe angeglichen werden.
Gutscheinwerbung
Jede Gutscheinwerbung einer Apotheke soll den eindeutigen Hinweis
enthalten, dass dieser Gutschein nicht
beim Kauf rezeptpflichtiger, preisgebundener Arzneimittel eingelöst werden kann. Die Gründe dafür liefert der
folgende Fall:
Ein Apotheker hatte in einem Krankenhaus auf Zuckertütchen gedruckte Gutscheine verteilt. Diese hatten einen Wert von 0,50 Euro und konnten
in seiner Apotheke ab einem Kauf von
10 Euro eingelöst werden. Ein Hinweis, dass der Gutschein nicht beim
Kauf verschreibungspflichtiger, preisgebundener Arzneimittel eingelöst
werden kann, fehlte jedoch.
Der daraufhin beklagte Apotheker
behauptete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, er habe die
Gutscheine nicht beim Einkauf von
verschreibungspflichtigen Medikamenten eingelöst. Trotzdem wurde
ihm untersagt, weiterhin mit diesen
Zuckertütchen für seine Apotheke zu
werben. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Transparenzgebot als
erwiesen an. Danach handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht
klar und eindeutig angibt.
Der Einwand des Beklagten, man
habe sich in der Apotheke hinsichtlich der weiteren Bedingungen erkundigen können, überzeugte das Gericht
nicht. Denn sobald ein Kunde die
Apothekenbetriebsräume aufsuchen
müsse, sei er dort schon dem Warenangebot ausgesetzt. Der Wettbewerbsverstoß sei auch geeignet, den Wettbewerb unter den Apotheken vor Ort
zu beeinträchtigen. Denn die Kunden
würden gerade die Apotheke des Beklagten aufsuchen, um die mittels
Zuckertütchen suggerierten Preisvorteile in Anspruch zu nehmen.
„DocMorris“ – Klage
vor Saarlouiser
Verwaltungsgericht
Die Apothekerschaft unternimmt
weitere Schritte gegen die Erteilung der
Betriebserlaubnis für die „DocMorris“
AG in Saarbrücken. Am 31. Juli wurde beim Verwaltungsgericht Saarlouis
Klage und Antrag auf einstweiligen
Rechtsschutz gegen die Erlaubnis
zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke für die „DocMorris“ AG gegen
das Saarländische Ministerium für
Justiz, Gesundheit und Soziales sowie
gegen das Bundesland Saarland eingelegt. Kläger und Antragsteller sind
die Apothekerkammer des Saarlandes, drei Apothekenleiter aus dem
Saarland und der Deutsche Apothekerverband. Die Klage richtet sich in
erster Linie darauf, die Nichtigkeit der
Betriebserlaubnis wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit festzustellen.
Grund: Die Vorschriften des Apothekengesetzes untersagen grundsätzlich die Erteilung einer Betriebserlaubnis an eine Aktiengesellschaft
niederländischen Rechts. Weiterhin ist
es nach dem Apothekengesetz nicht
möglich, der „DocMorris“ AG eine
Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke zu erteilen. Das Apothekengesetz sieht entweder die Möglichkeit
vor, eine Apotheke als Einzelunternehmen zu führen, oder als Filialverbund. Bei der „DocMorris“ AG handelt es sich jedoch nicht um einen
Filialverbund im Sinne des Apothekengesetzes, da Haupt- und Filialapotheke nicht im gleichen Landkreis
oder in jeweils benachbarten Landkreisen liegen.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz soll den Vollzug der Betriebserlaubnis bis zur Entscheidung über
die Hauptsache unterbinden. Die Dauer beider Verfahren ist derzeit noch
nicht absehbar.
5 / 06 LAK KONKRET
13
Recht | informativ
Das Mutterschutzgesetz
Sinn und Zweck des
Mutterschutzrechtes ist die
Gewährung eines besonderen
arbeitsrechtlichen Schutzes für
erwerbstätige Frauen in der Zeit
vor und nach der Entbindung.
Diesen Schutz ermöglichen insbesondere gesetzliche Regelungen, die
der Gesundheit von Mutter und Kind
dienen und die der Mutter den Arbeitsplatz nach der Geburt ihres Kindes erhalten. Die Vorschriften über die Elternzeit regelt das Bundeserziehungsgeldgesetz, über das in der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift berichtet werden
wird.
Tritt eine Schwangerschaft ein, so
sollen werdende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz ihrem Arbeitgeber ihre
Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Eine einklagbare Verpflichtung der
Arbeitnehmerin liegt jedoch nicht vor,
die Information des Arbeitgebers ist
aber im Interesse der Mitarbeiterin und
ihres Kindes. Der Arbeitgeber kann ein
ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis
einer Hebamme verlangen. Die Kosten
für ein solches Attest gehen zu seinen
Lasten.
Der Arbeitgeber darf die Schwangerschaft Dritten gegenüber (zum Beispiel
Arbeitskollegen, Angehörigen der werdenden Mutter oder der Krankenkasse) nicht bekannt geben. Er hat jedoch
das örtlich zuständige Gewebeaufsichts-
14
LAK KONKRET 5 / 06
amt von der Mitteilung der Schwangerschaft unverzüglich zu benachrichtigen.
Wer eine werdende oder stillende
Mutter beschäftigt, hat bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und bei der
Durchführung der Arbeit sowie beim
Arbeitsablauf die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Mutter und
Kind zu treffen. Muss die Schwangere
bei ihrer Arbeit ständig stehen oder gehen, so ist für sie eine Sitzgelegenheit
zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
Muss die Schwangere bei ihrer Arbeit
ständig sitzen, so ist ihr Gelegenheit zu
einer kurzen Unterbrechung ihrer Arbeit zu geben.
Apothekenbetrieb. Werdende und
stillende Mütter dürfen mit bestimmten Tätigkeiten nicht beschäftigt werden. Für den Apothekenbetrieb spielen
vor allem folgende Verbote eine Rolle:
Werdende Mütter dürfen keine Mehrarbeit (Überstunden) leisten. Mehrarbeit liegt immer dann vor, wenn erwachsene Frauen mehr als achteinhalb
Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in zwei Wochen arbeiten. Bei jugendlichen Frauen liegt die Mehrarbeit
bei mehr als acht Stunden täglich beziehungsweise 80 Stunden in zwei Wochen. Werdende Mütter dürfen nicht
nachts zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. Damit ist die Notdienstbereitschaft für schwangere Mitarbeiterinnen in Apotheken verboten.
Werdende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie
regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilo
oder gelegentlich Lasten von mehr als
Recht | informativ
10 Kilo heben müssen. Diese Vorschrift
betrifft überwiegend die Tätigkeit der
pharmazeutisch-technischen Angestellten. Nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats darf eine Schwangere mit
Arbeiten, bei denen sie ständig stehen
muss, nur während vier Stunden täglich
beschäftigt werden. In der restlichen Arbeitszeit muss die Arbeitnehmerin dann
andere Aufgabe erfüllen können.
Werdende Mütter dürfen nicht mit sehr
giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen und in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, zum Beispiel Vitamin-A-Säure,
Vitamin-A-Ester, umgehen. Ebenso dürfen sie nicht mit Stoffen umgehen, die
ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. Werdende und stillende Mütter dürfen daher kein
Blut, beispielsweise für Blutzuckermessungen abnehmen.
Sie dürfen auch keinen Kontakt mit
krebserregenden, fruchtschädigenden
oder erbgutverändernden Stoffen haben,
wie zum Beispiel Zytostatika oder
Virustatika. Im Labor dürfen sie keinen
direkten Kontakt haben mit potentiell
infektiösen Körper-flüssigkeiten, Geweben oder Ausscheidungen und Lebendimpfstoffen. Sie dürfen auch keinen
Umgang mit stechenden, schneidenden
oder bohrenden Instrumenten haben.
Darüber hinaus dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach
ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer
der Beschäftigung gefährdet sind. Vom
Arzt untersagte Tätigkeiten dürfen nicht,
auch nicht mit Zustimmung der Arbeitnehmerin, ausgeführt werden.
Muss die werdende Mutter wegen der
obengenannten Beschäftigungsverbote
teilweise oder vollständig mit der Arbeit
aussetzen, hat der Arbeitgeber trotzdem
den bisherigen Durchschnittsverdienst
der letzten drei Monate vor Beginn des
ersten Schwangerschaftsmonat weiter zu
zahlen. Damit sollen schwangere Frauen keine finanziellen Nachteile aufgrund
vorgeschriebener Beschäftigungsverbote
erleiden.
In den letzten sechs Wochen vor der
Entbindung sowie acht Wochen nach der
Entbindung darf die Arbeitnehmerin
nicht beschäftigt werden. Dies gilt auch
dann, wenn die Arbeitnehmerin ausdrücklich arbeiten möchte. Nur im Falle
des Todes ihres Kindes darf die Arbeitnehmerin früher an ihren Arbeitsplatz
zurückkehren. Ansonsten besteht ein
gesetzliches Verbot der Beschäftigung.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht
sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen.
Die Schutzfrist beginnt mit dem letzten Wochentag, der mindestens sechs
Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin liegt, und endet acht beziehungsweise zwölf Wochen nach dem Tag
der Entbindung. Auf die Dauer der
Schwangerschaft kommt es bei der Berechnung der Schutzfrist nicht an.
Während der gesetzlichen Schutzfristen sowie für den Entbindungstag erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen statt des Arbeitsentgeltes
von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beträgt
höchstens 13 Euro pro Kalendertag.
Übersteigt das Arbeitsentgelt 13 Euro,
so erhält die Arbeitnehmerin den Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschutzgeld von maximal 13 Euro pro Tag
und dem um die gesetzlichen Abzüge
verminderten Arbeitsentgelt von ihrem
Arbeitgeber.
Die Schutzfristen beeinträchtigen für
die Arbeitnehmerin weder den Anspruch
auf Urlaub noch den Anspruch auf die
Sonderzahlung nach dem Bundesrahmentarifvertrag.
Während der Schutzfristen, und im
Falle der Elternzeit auch darüber hinaus,
besteht ein Kündigungsverbot für den
Arbeitgeber. Dieses erstreckt sich auf
jede Art der Kündigung – ordentlich, außerordentlich oder auf Änderungskündigung. Auch während der Probezeit darf
nicht gekündigt werden. Die Mitarbeiterin selbst kann jedoch jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen.
Apotheker genießen
großes Vertrauen
Eine repräsentative Umfrage der
GfK Marktforschung belegt: Ärzte
und Apotheker gelten bei den Deutschen nach wie vor als die vertrauenswürdigsten Informationspartner,
wenn es um Fragen zu Krankheit und
Gesundheit geht. Den absoluten Spitzenwert von 96 Prozent erreichen die
Mediziner, dicht gefolgt von den Apothekern mit 84 Prozent.
Dagegen nimmt nach der Studie
„Health Care Monitoring 2006“ des
Kölner Marktforschungsinstituts
Psychonomics AG das Vertrauen der
Bundesbürger in die Gesundheitspolitik weiter ab. Sie erhält im Vergleich zu allen anderen Beteiligten im
Gesundheitswesen in puncto „Sympathie“, „Vertrauenswürdigkeit“, „Verlässlichkeit“, „Kompetenz“ und „Patientenorientierung“ mit Abstand die
schlechtesten Noten. Nicht einmal
mehr jeder Dritte (29 Prozent) traut
der Politik noch zu, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung
langfristig sicherstellen zu können. Im
vergangenen Jahr waren dies dagegen
noch 37 Prozent.
Ganz vorn in der Gunst der Bürger
liegen auch bei dieser Studie Hausärzte und Apotheker. Gleichzeitig ist
dieser Untersuchung zufolge der Stellenwert von Apothekenbesuchen als
„kleiner Arztbesuch zwischendurch“
weiter gestiegen: 64 Prozent lassen
sich bei leichteren Erkrankungen von
Apothekern beraten und verzichten
stattdessen auf Arztbesuche (2003
waren es 56 Prozent).
Auch zusätzliche Apothekenangebote wie Informationsveranstaltungen
zu Gesundheitsthemen, regelmäßige
Gesundheitsnewsletter oder konkrete Beratungsleistungen wie Ernährungsberatung stoßen bei den Bürgern
auf hohes Interesse.
5 / 06 LAK KONKRET
15
Intern
Pollenflug-Newsletter des
Deutschen Wetterdienstes
Mit einem kostenlosen E-Mail-Abonnement können rund zwölf Millionen
Pollenallergiker in Deutschland bequem
Pollenflugvorhersagen abonnieren. Der
Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet den
Newsletterservice auf seiner Internetseite www.dwd.de/pollenflug an.
Nach der Anmeldung erhalten interessierte Bürger täglich eine detaillierte
Pollenflugvorhersage. Der als E-Mail bis
jeweils 11.45 Uhr versandte Bericht gliedert Deutschland in 27 Regionen. In der
Pollenflugvorhersage des nationalen
Wetterdienstes wird für jede dieser Regionen beschrieben, wie stark die Belastung durch die sechs allergologisch wichtigsten Blütenpollen von Hasel, Erle, Birke, Süßgräsern, Roggen und Beifuß bis
zum Abend des kommenden Tages sein
wird.
Die Stärke der Belastung für Allergiker stellt der DWD in fünf Stufen dar.
Das beginnt bei „keine Flugsaison“ und
reicht bis zur Kennzeichnung „starke
allergene Belastung“. Der Deutsche Wetterdienst bietet diesen Service in Kooperation mit der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) an.
Erinnerung: Impftermine
von Kindern
Kinder sollten einer Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission (STIKO) zufolge gegen mindestens zehn Erkrankungen immunisiert sein. Dabei können Eltern schnell den Überblick verlieren und
zum Beispiel eine Auffrischung vergessen. Der Berufsverband der Kinder- und
Jugendärzte bietet auf seiner Homepage
einen kostenfreien Service für Eltern an.
Dieser informiert automatisch per EMail, wenn eine Impfung für das Kind
bevorsteht.
Um den Service zu nutzen, müssen Eltern auf der Internetseite www.kinderaer
zteimnetz.de (Rubrik: impfen schützt /
Terminerinnerung) nur ihre E-Mail16
LAK KONKRET 5 / 06
Adresse, die Namen sowie die Geburtsdaten der Kinder eingeben. Neben den
Impfterminen weist das System die Eltern auch auf alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für die Kleinen hin
und bietet Informationen rund um die
kindliche Entwicklung.
Die STIKO hat übrigens ihre Impfempfehlungen erweitert. Die wichtigsten
Änderungen betreffen Impfungen gegen
Pneumokokken und Meningokokken,
die nun als Standardimpfung für alle
Säuglinge (Pneumokokken) beziehungsweise Kleinkinder bis zum vollendeten
zweiten Lebensjahr (Meningokokken)
empfohlen werden. Zur Erinnerung: Diese Erreger sind die zwei häufigsten Ursachen für schwer verlaufende (invasive)
bakterielle Erkrankungen bei Säuglingen
und Kleinkindern.
Newsletter des Deutschen
Grünen Kreuzes
Anmeldung für eine Beratungsaktion
verpasst? Das muss nicht mehr sein.
Damit Apotheker rechtzeitig über die
Angebote des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) informiert sind, bietet der
Verein exklusiv für medizinische Fachkreise einen kostenfreien elektronischen
Newsletter an: Dieser informiert unter
anderem über:
Apothekenaktionen und Kampagnen
des DGK sowie die Möglichkeit, daran
teilzunehmen
Hotlines für Laien und medizinische
Fachleute
neue Produkte und Aufklärungsmedien
neue wissenschaftliche medizinische
Inhalte, wirtschaftliche Aspekte und vieles mehr.
Apotheker, die den Servicenewsletter
beziehen möchten, senden ihre Anmeldung mit Angabe von Firma (Apothekenname), Vor- und Nachname, Straße,
Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon- und
Faxnummer sowie E-Mail-Anschrift an
newsletter@ kilian.de.
Verwendung von Triclosan
sprunghaft gestiegen
Triclosan ist ein biozider Wirkstoff und
Bestandteil von Desinfektionsmitteln,
die in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie
in Krankenhäusern eingesetzt werden.
Sorgen bereitet Hygienikern jedoch der
zunehmend breite Einsatz des Biozids in
verbrauchernahen Produkten wie Waschund Reinigungsmitteln oder als biozide
Ausrüstung von Kleidung und Kunststoffen.
Die Zahl der Produkte, die das Biozid
Triclosan enthalten, hat sich in den letzten Jahren sprunghaft erhöht. Anders als
in Desinfektionsmitteln für den ärztlichen Bereich ist Triclosan in verbrauchernahen Produkten niedrig dosiert.
Diese niedrigen Konzentrationen reichen
häufig nicht aus, um bakterielle Krankheitserreger abzutöten.
Im Fall von Triclosan bewirkt eine sich
ausbildende Resistenz der bakteriellen
Erreger, dass diese auch gegen andere
antimikrobielle Substanzen und Antibiotika wie Chinolone und Tetrazykline, die
in der Therapie beim Menschen eingesetzt werden, unempfindlich werden.
Der Resistenzmechanismus beruht auf
sogenannten „Effluxpumpen“.
Dabei handelt es sich um zelluläre
Strukturen, die giftige Stoffe aktiv über
die Membran aus dem Inneren der Zelle
nach außen transportieren und so deren
Überleben gewährleisten. Somit könnte
der mannigfaltige Einsatz von Triclosan
im Alltag dazu beitragen, dass sich vermehrt Kreuzresistenzen ausbilden. Noch
ist nicht eindeutig geklärt, ob das vermehrte Auftreten von Kreuzresistenzen
gegen therapeutisch angewandte Antibiotika mit dem zunehmenden Einsatz
von Triclosan zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang ist jedoch wahrscheinlich und anzunehmen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät deshalb, im häuslichen Bereich
auf biozidhaltige Reinigungsmittel und
Produkte zu verzichten.
Intern
Botanische Exkursion
Entdeckungen entlang der
Waalwege im Vinschgau
Der Vinschgau, mit nur 550
Millimeter Jahresniederschlag das
trockenste Tal der Ostalpen, war
Ziel der diesjährigen botanischen
Exkursion der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen, die vom
9. bis 15. Juli stattfand und an der
15 Pharmazeuten teilnahmen.
Ausgehend von der Ortschaft Mals mit
herrlichem Blick auf die Ortlergruppe erFoto: Beck
kundete eine gutgelaunte und wissbegierige Gruppe von Apothekerinnen und
Apothekern die spezifische Flora der Gegend, insbesondere der Waalwege und
der trockenen Hänge des Sonnenberges.
Am ersten Tag führte die unter der
Leitung von Dr. Karl Heinrich Horz stehende Exkursion von Müstair den Mitterwaal entlang nach Glurns. Am nächsten Tag ging es von Taufers auf dem
Eselsweg durch uralte Lärchenwälder
und letzte Reste der ursprünglichen
Flaumeichenvegetation nach Schleis.
Große Bestände der Jupiterlichtnelke
erfreuten das Auge. Berberitzen-Sommerwurz, Igelsame, Dillenius´ Ehrenpreis, Schwarzes Bilsenkraut und viele
verschiedene Disteln (Carlina-, Cirsium-, und Carduusarten) lernten die
Teilnehmer auf dieser Wanderung kennen. Der Sonnenberg wurde oberhalb
von Eyrs und Spondinig, bei Tanas und
zwischen Schlanders und Vetzan erkundet. Die dort ausgebildete Steppen- 5 / 06 LAK KONKRET
17
Intern
vegetation bot eine enorme Blütenpracht
und man konnte an verschiedenen Beispielen lernen, durch welche Mechanismen Pflanzen es schaffen, sich an Standorten extremer Trockenheit und Sonneneinstrahlung zu behaupten.
Begeisternd waren viele seltene Fabaceen (Gelbe Hauhechel, Zottiger Spitzkiel, Esparsetten-Tragant, Stengelloser
Tragant sowie der endemische Vinschgauer Blasen-Tragant), Hauswurzen,
mehrere Laucharten, fünf verschiedene
Königskerzen und Raritäten wie Meerträubel, Trentiner Lotwurz und Bunter
Bergfenchel (Seseli pallasii). Eine Wan18
LAK KONKRET 5 / 06
derung entlang des Latschanderwaales
führte dann weit in den Mittelvinschgau
hinein und gab Gelegenheit zur Beschäftigung mit wärmeliebenden Sträuchern
und Bäumen wie Zürgelbaum, Mannaesche, Eschenahorn, Götterbaum, Sanddorn, Felsenbirne, Felsenkirsche und
Traubenkirsche.
Ein Ausflug ins Münstertal mit einem
schönen Standort der Feuerlilie und einer
Hochgebirgswanderung vom Ofenpass aus
rundete die Exkursion ab und bot eine reichhaltige Bergflora mit vielen Orchideen und
zwei besonderen Pippauarten: Crepis kerneri
und Crepis bocconei. Vor oder nach den
Tagestouren blieb jeweils ein wenig Zeit für
Kunst und Kultur. So wurden die bedeutenden romanischen Kirchen und Klöster St. Johann in Müstair, St. Johann in Taufers, St.
Prokulus in Naturns, das Kloster Marienberg
in Burgeis sowie die mittelalterliche
Churburg in Schluderns besichtigt.
Mit vielen Eindrücken kehrten die
Teilnehmer von einer botanisch, landschaftlich und kulturell einmaligen Gegend zurück – mit einer Pflanzenliste,
die deutlich mehr als 500 Arten umfasst,
welche im Verlauf der Exkursion gefunden, bestimmt und besprochen wurden.
KARL HEINRICH HORZ
Fotos: Beck
Intern
„Homöopathie und
Naturheilkunde“
ie LAK Hessen bietet eine Weiterbildung in „Homöopathie
und Naturheilkunde“ nach dem
Curriculum der Bundesapothekerkammer
(BAK) in Kooperation mit dem Deutschen
Zentralverein homöopathischer Ärzte
(DZVhÄ) an:
D
Seminar 1 „Phythotherapie“ (Teil I III), 40 Std.
Seminar 2 „Homöopathie“, 36 Std.
Seminar 3 „Besondere Therapierichtungen“ (Teil I - III), 24 Std.
Die Teilnahme am Seminar 2 „Homöopathie“ ist zugleich Voraussetzung für die
Teilnahme am Vertrag zur integrierten
Versorgung zwischen den BKKen und
verschiedenen weiteren Krankenkassen,
dem Deutschen Apothekerverband
(DAV) und dem DZVhÄ („Homöopathie-Vertrag“).
Interessenten für dieses Seminar melden sich bitte telefonisch bei Dr. Harald
Nicklas, Schriftführer des DZVhÄ (Tel.:
0 64 00/60 87) an. Selbstverständlich
nimmt auch die Landesapothekerkammer Anmeldungen entgegen und leitet
diese an den DZVhÄ weiter.
Die Seminare 1 und 3 werden von der
LAK Hessen veranstaltet. Alle Seminare werden neben der Weiterbildung auch
als einzeln buchbare Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Kurzbeschreibungen der Seminare „Phytotherapie“
(Seminar 1, Teile I bis III) und „Naturheilverfahren – besondere Therapierichtungen“ (Seminar 3, Teile I bis III)
sind im aktuellen Fortbildungsheft sowie
auf der Kammerhomepage www.apothe
kerkammer.de (Rubrik: Kammer intern/
Pharmazie/Fortbildung/allg. Fortbildungsveranstaltungen) zu finden. Die
Anmeldung erfolgt online oder per Fax
mit dem auf der Rückseite des Fortbildungsheftes befindlichen Anmeldeformular.
Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Für das Absolvieren der Seminare 1 bis
3 ist darüber hinaus keine bestimmte
Reihenfolge vorgeschrieben, so dass ein
Einstieg jederzeit möglich ist.
In der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift
informierte die LAK Hessen darüber, dass
sie ihren Mitgliedern im Rahmen der
Qualitätsoffensive eine kostenfreie Teilnahme am ZL-Ringversuch Rezeptur ermöglicht. Anmeldeschluss für den kommenden Ringversuch, bei dem eine
„Cremezubereitung mit Clotrimazol“ geprüft wird, ist der 27. Oktober – unter
www.zentrallabor.com. Die Prüfung erfolgt in Bezug auf Gehalt, mikrobiologische Qualität, Beschaffenheit sowie die
Kennzeichnung der Rezeptur. Die Kosten
werden aus dem Kammerhaushalt getragen. Ansprechpartner beim ZL: Holger
Latsch, Leitung QMS /Apothekenpraxis,
Tel.: 0 61 96 /9 37 - 8 53
NEWSLETTER
Politik
Pharmazie
Recht
Für Auskünfte steht in der LAK-Geschäftsstelle Dr. Hildegard Mauthner, Tel.:
0 69/97 95 09 -14, zur Verfügung.
Stefanie Bachouchi (li., Apotheke im
Hessencenter, Frankfurt), Franziska
Bergner (Zeil-Apotheke, Frankfurt) und
Andrea Raabe (Schumann-Apotheke,
Frankfurt) bestanden an der JuliusLeber-Schule, Frankfurt/Main, als Beste
ihres Ausbildungsjahrgangs die
Abschlussprüfung für pharmazeutischkaufmännische Angestellte (PKAs). Im
Rahmen einer feierlichen Verabschiedung erhielt jede ein Buchpräsent. Für
die Landesapothekerkammer (LAK)
Hessen gratulierte Dr. Hildegard
Mauthner zu dieser Leistung.
Foto: LAK Hessen
ZL-Ringversuch –
schon angemeldet?
www.apothekerkammer.de/newsletter.php
Weiterbildung
Ein Service Ihrer LAK Hessen –
damit auch Sie mitreden können.
Ihr kostenfreies Abo unter:
www.apothekerkammer.de/
newsletter.php
5 / 06 LAK KONKRET
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75. Zentrale Fortbildung
Programm
der 75. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung
der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen am 18./19. November 2006 in Gießen
Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
Thema: „Erkrankungen der Haut“
Samstag, 18. November 2006
15.00 - 15.15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Erika Fink
Präsidentin der LAK Hessen
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
15.15 - 16.20 Uhr
Psoriasis
Prof. Dr. Roland Kaufmann
Zentrum der Dermatologie und Venerologie, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität,
Frankfurt/Main
16.40 - 17.45 Uhr
Juckreiz
PD Dr. Sonja Ständer
Abteilung Klinische Neurodermatologie, Klinik und Poliklinik für Hautkrankheiten
Universitätsklinikum Münster
18.05 - 19.10 Uhr
Die Haut als Spiegel innerer Erkrankungen
Prof. Dr. Michael Hertl
Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen-Marburg GmbH
Sonntag, 19. November 2006
9.15 - 10.20 Uhr
Pilzerkrankungen
Prof. Dr. Peter Mayser
Zentrum für Dermatologie und Andrologie, Universitätsklinikum Gießen-Marburg GmbH
10.40 - 11.45 Uhr
Diagnostik und Therapie maligner Hauterkrankungen (inkl. Präkanzerosen)
Prof. Dr. Dirk Schadendorf
Klinische Kooperationseinheit Dermato-Onkologie des DKFZ an der Klinik für
Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum Mannheim
im Anschluss:
Dermatologische Rezepturen – Qualität verbessern, Chancen wahrnehmen
Rosemarie Eifler-Bollen
Neues Rezeptur-Formularium, Pharmazeutisches Laboratorium, Eschborn
Moderation:
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
Programmänderungen vorbehalten
Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der ersten Pause an der Rezeption in der
Kongresshalle aus.
Kinderbetreuung: telefonische Anmeldung unter 0 69 / 97 95 09 - 12 erbeten
20
LAK KONKRET 5 / 06
Intern
Zertifizierte Fortbildung
Klinische Pharmazie
Bereits zum dritten Mal bietet das
Bonner Kolleg für Klinische Pharmazie
einen strukturierten Zertifikatskurs an,
in dem interessierten Apothekern Kenntnisse in Klinischer Pharmazie und in der
Praxis der Pharmazeutischen Betreuung
vermittelt werden.
Zwischen Februar und Oktober 2007
finden an jeweils zweieinhalb Tagen vier
thematisch in sich geschlossene Theoriemodule statt. Die Schwerpunkte sind
Grundlagen der Klinischen Pharmazie,
Therapiemonitoring, Therapiebewertung
und die Pharmazeutische Betreuung.
Alle Inhalte werden praxisbezogen vorgestellt und, so oft es geht, durch konkrete Fallbeispiele mit Leben gefüllt.
In der Zeit zwischen den Theoriemodulen haben die Teilnehmer Gelegenheit, die
praktische Umsetzung von Betreuungskonzepten in ihrem eigenen Arbeitsumfeld zu erproben. Ziel des Kurses ist die
Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Patientenbetreuung. Dabei werden den Teilnehmern in der Betreuung erfahrene Kollegen zur Seite gestellt,
die für Rückfragen und Tipps jederzeit zur
Verfügung stehen. Durch ein Internetforum ist eine einfache Kommunikation
zwischen Teilnehmern, Referenten, Tutoren und den Organisatoren möglich. Auch
ehemalige Teilnehmer stehen hier im Austausch mit allen Beteiligten.
Da die Teilnehmerzahl für den Zertifikatskurs beschränkt ist, um ein effektives Lernumfeld für die Arbeiten in
Kleingruppen zu schaffen, ist bei Interesse eine baldige Anmeldung zu empfehlen. Für all diejenigen Kollegen, die
tiefere Einblicke in bestimmte Gebiete
der Klinischen Pharmazie erhalten wollen, bietet sich auch die Teilnahme an
einzelnen Theoriemodulen an.
Der Zertifikatskurs wurde von der
Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung akkreditiert. Für die
Module wurden 19-21 Fortbildungspunkte und für den praktischen Teil inklusive Klausur 23 Punkte (insgesamt
103 Punkte) vergeben.
Weitere Informationen: Meike Eckhardt, Pharm. D., Pharmazeutisches Institut der Universität Bonn, An der
Immenburg 4, 53121 Bonn, Tel.: 02 28/
73 52 29, E-Mail: [email protected] oder unter www.klinischepharmazie.info (Rubrik „Bonner Kolleg“)
ABDA-„Reformcenter 2006“
Die ABDA – Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände bündelt
auf ihrer Homepage Informationen für
Apotheker zu aktuellen politischen Entwicklungen. Unter www.abda.de finden
Apotheker im geschlossenen Bereich
(Log-in für Apotheker) in der Rubrik
„Themen“ ein neueingerichtetes „Reformcenter 2006“. Inhalt: ein überregio-
naler Pressespiegel mit ausgewählten Artikeln und Internetlinks zur aktuellen
gesundheitspolitischen Diskussion in
Bezug auf die Apotheken. Enthalten sind
auch Hintergrundinformationen und beispielsweise Briefe, die von der ABDA
anlässlich der Eröffnung der „DocMorris“-Filiale in Saarbrücken an die Politik
gesandt wurden.
Promotion in Fulda
Die (Fach-) Hochschule Fulda hat
die Stelle eines Doktoranden im Fachgebiet Pharmazeutische Technologie
des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie ausgeschrieben. Die industrienahe Promotionsarbeit wird sich
voraussichtlich mit der Entwicklung
zukunftsweisender Darreichungsformen beschäftigen – wobei die Promotion in Kooperation mit einer Universität mit Promotionsrecht erfolgt. Voraussetzungen für eine Bewerbung:
Zweite Pharmazeutische Staatsprüfung mit gutem Ergebnis, Approbation zum Apotheker (beziehungsweise
in Kürze angestrebt), gute Englischkenntnisse und anderes mehr. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen
sind bis zum 30. September 2006 an
den Präsidenten der (Fach-) Hochschule Fulda, Marquardstr. 35, 36039
Fulda, erbeten. Für eventuelle Rückfragen steht Professor Dr. Felix Ecker,
Telefon: 06 61/96 40 - 5 17, zur Verfügung.
Pflanzenschutzgesetz
Die Landesapothekerkammer Hessen
bittet um die Beachtung der Anzeigepflichten nach dem Pflanzenschutzgesetz
(PflschG), da einige Aufsichtsbehörden
gegenwärtig verstärkt auf die Einhaltung
dieser – bußgeldbewehrten – Pflicht achten. Für Apotheken relevant ist die Anzeigepflicht gemäß § 21a PflschG. Darin heißt es: „Wer Pflanzenschutzmittel
zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu
gewerblichen Zwecken einführen will,
hat dies der für den Betriebssitz und den
Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr
der für den Betriebssitz oder die Niederlassung zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.“ Die
dafür zuständige Behörde in Hessen ist
das Regierungspräsidium Darmstadt. 5 / 06 LAK KONKRET
21
gelesen
Geschäftspost fehlerfrei
Duden - Die deutsche Rechtschreibung: Das umfassende Standardwerk
auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln / Hrsg. Dudenredaktion. 24., vollst. neu bearb. u. erw. Aufl.. Mannheim: Bibliographisches Institut,
2006. - 1 216 S.: ca. 130 000 Stichw.,
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PLUS [Elektronische Ressource]: die
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und Works; Kommasetzung, Getrenntund Zusammenschreibung, Silbentrennung, Stilprüfung; nachschlagen in
3 Dudentiteln. - Version 3.51. - Mannheim: Bibliogr.
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mit Prozessor
der PentiumIII- oder
Athlon-Klasse;
mindestens 320 MB freier Festplattenspeicher; Windows 2000 ab SP2, XP
oder Windows Server 2003, Microsoft
konkret
Office 2000, XP oder 2003 oder
Microsoft Works 2000, 6.0, 7.0 oder 8.0.
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978-3-411-06558-5. Preis: 49,95 €,
ISBN 3-411-06558-3. Preis: 49,95 €
Seit dem 1. August gilt die Reform der
Rechtschreibreform. Wer sich am neuen
Duden orientiert oder seinen PC mit dem
Rechtschreib- und Grammatikprüfprogramm „Korrektor Plus“ ausstattet, erspart
sich Tippfehler und andere Ärgernisse –
wie Wortdoppelungen, falsche Abkürzungen, Interpunktionsfehler, fehlerhafte
Groß- und Kleinschreibung, falsche Getrennt- und Zusammenschreibung oder
anderes mehr. Fehler, die man oft erst entdeckt, wenn man den ausgedruckten Brief
unterschrieben oder am PC den „Senden“Button gedrückt hat.
Analytik bei Arzneimitteln
Arzneibuchanalytik: Grundlagen für
Studium und Praxis; mit 6 Tabellen /
Peter Imming. Mit einem Geleitw. von
Peter-Josef Schorn. - Stuttgart: Wiss.
Verl.-Ges., 2006. - XVI, 222 S.: Ill.,
graph. Darst.;
ISBN 3-80472245-8. Preis:
19,80 €
Ohne Analytik
geht bei Arzneimitteln nichts
und im Pharmaziestudium
schon dreimal
nichts. Ob quali-
Redaktionsbeirat:
Erika Fink (Vors.), Dr. D. Steinbach, Dr. M. Schmall, R. Beck,
Dr. W. Russow, H.-D. Helfer, Dr. C. Menkens
Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen
- 7. Jahrgang Herausgeber:
Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredakteur:
Jürgen R. Draxler
Ständige Mitarbeit:
Ulrich Laut, Michael Aland,
Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Dr. Hildegard Mauthner,
Andrea Mühlbacher, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete
Beiträge: die Verfasser
22
LAK KONKRET 5 / 06
Redaktion:
Im Lohe 13, 29331 Lachendorf
Tel.: 0 51 45 / 98 70 - 0
Fax: 0 51 45 / 98 70 - 70
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Herausgeber:
LAK Hessen
Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M.
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Konzept, Layout, Satz & Grafik:
@ktuell Redaktionsbüro Draxler
Im Lohe 13, 29331 Lachendorf
quanti-anorganisch, instrumentell oder
schließlich arzneimittelbezogen, wie man
den Überblick behalten und Zusammenhänge erkennen kann, zeigt der Autor,
ein erfahrener Universitätslehrer, in diesem Buch auf fast schon unterhaltsame
Weise.
Patientenratgeber
Blutwerte verstehen: Was das Blut über
die Gesundheit verrät, welche Werte
normal sind, was die Abkürzungen
bedeuten, welche Untersuchungen
sinnvoll sind: von Cholesterin bis
Tumormarker / Vera Zylka-Menhorn. [4., überarb. Aufl.]. - Eschborn: Govi,
2006. - 94 S.: Ill. (Gesundheit mit der
Apotheke); ISBN 3-7741-1044-1.
Preis: 9,- €
Alles im grünen
Bereich? Eine
Blutuntersuchung gibt Aufschluss darüber,
was im Körper
gerade los ist.
Dieser Patientenratgeber bietet
ausführliche
Antworten auf
wichtige Fragen. Wie hoch darf das Cholesterin sein? Wie hoch die Harnsäure?
Funktioniert die Schilddrüse normal? Was
ist ein PSA-Wert? Die Autorin, Fachärztin
und erfahrene Medizinjournalistin, klärt
über diese und viele andere Fragen in
leichtverständlicher Art auf.
Druck und Vertrieb:
Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH
Kurhessenstr. 4 - 6
64546 Mörfelden-Walldorf
Amtliches Mitteilungsblatt
der Landesapothekerkammer Hessen
Verantwortlich für den Gesamtinhalt:
Jürgen R. Draxler
Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Erscheinungsweise:
zweimonatlich. Einzelheft 5,50 E, zzgl. Versandkosten. Für
Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der
Bezug kostenfrei.
Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien
(auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der
Chefredaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte,
Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die
(sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.
Veranstaltungskalender
Marburg
19.30 - 21.00 Uhr
PTA-Fortbildung: „Rheumatischer Formenkreis“
(siehe S. 14 des FB-Heftes)
26. September 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Gebäude N 100, Hörsaal B1
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt/M.
20.00 Uhr c. t.
DPhG, Landesgruppe Hessen, u. Region Frankfurt/M.:
„Neue Arzneistoffe“
(siehe S. 3/4 des FB-Heftes)
28. September 2006
Anmeldung erforderlich
Tel.: 05 61/9 41 39 53
Kassel
19.30 - 21.00 Uhr
PTA-Fortbildung: „Neue Arzneistoffe“
(siehe S. 15 des FB-Heftes)
30. September 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Marburg
Philipps-Universität Marburg
Großer Hörsaal
Marbacher Weg 6
35037 Marburg
15.00 - 19.00 Uhr
„Gefahrstoffverordnung"
(siehe S. 19 des FB-Heftes)
4. Oktober 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Merck KGaA
Lkw-Tor an der Virchowstraße
64293 Darmstadt
20.00 Uhr s. t.
Region Darmstadt: „Neue Arzneistoffe“
(siehe S. 1/2 des FB-Heftes)
9. Oktober 2006
Anmeldung erforderlich
Tel.: 0 69/97 95 09 - 15
Frankfurt/Main
19.30 Uhr
Pharmazeutischer Arbeitszirkel –
eigenverantwortliche selbstorganisierte Fortbildung
11. Oktober 2006
Anmeldung erforderlich
Tel.: 0 69/97 95 09 - 15
Darmstadt
19.30 Uhr
Pharmazeutischer Arbeitszirkel –
eigenverantwortliche selbstorganisierte Fortbildung
12. Oktober 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
Marburg
19.30 - 21.00 Uhr
PTA-Fortbildung: „Neue Arzneistoffe“
(siehe S. 15 des FB-Heftes)
25. Oktober 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Wiesbaden
„Dorint Sofitel Pallas“
Auguste-Viktoria-Str. 15
65185 Wiesbaden
20.00 Uhr c. t.
Region Wiesbaden: „Neue Arzneistoffe“
(siehe S. 11/12 des FB-Heftes)
31. Oktober 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
Hanau
19.30 - 21.00 Uhr
PTA-Fortbildung: „Arzneimittel in der Schwangerschaft“
(siehe S. 17 des FB-Heftes)
31. Oktober 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Gebäude N 100, Hörsaal B 1
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt/M.
20.00 Uhr c. t.
DPhG, Landesgruppe Hessen, u. Region Frankfurt/M.:
„Pharmakotherapie im Alter“
(siehe S. 3/4 des FB-Heftes)
1. November 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Fulda
Hotel-Rest. „Bachmühle“
Künzeller Str. 133
36043 Fulda
20.00 Uhr c. t.
Region Fulda: „Beratung bei Erkältungskrankheiten“
(siehe S. 5/6 des FB-Heftes)
20. September 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
5 / 06 LAK KONKRET
weitere Termine siehe Rückseite
23
Landesapothekerkammer
Versorgungswerk
Am Leonhardsbrunn 5
60487 Frankfurt / Main
Telefon 0 69 97 95 09 - 0
Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer)
Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungswerk)
E-Mail
[email protected]
[email protected]
Ansprechpartner in der LAK
Präsidentin: Erika Fink
Telefon 0 69 97 95 09 - 10
Geschäftsführer: Ulrich Laut
Telefon 0 69 97 95 09 - 16
Sekretariat: Maria Hellmeister
Telefon 0 69 97 95 09 - 23
Justitiarin: Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer
Telefon 0 69 97 95 09 - 18
Rzpt.-Sammelst./Tarif: Birgit Bauer
Telefon 0 69 97 95 09 - 38
Stellenmarkt: Paula Alves Mateus
Telefon 0 69 97 95 09 - 45
Veranstaltungskalender
2. November 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongresshalle
– Kleiner Saal –
Berliner Platz 2
35390 Gießen
20.00 Uhr c. t.
Region Gießen: „Die
neuen Arzneistoffe
2006“
siehe S. 7/8 des FBHeftes)
2. November 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
Frankfurt/Main
8.45 - 19.30 Uhr
„Herz-Kreislauf“,
Teil 1, Fortbildungsseminar „Arterielle
Gefäßerkrankungen,
inklusive Schlaganfall“
siehe S. 26 des FBHeftes)
Frankfurt/Main
9.00 - 12.15 Uhr
„Herz-Kreislauf“,
Teil 2, „Therapiebegleitung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen in
der pharmazeutischen Praxis“
siehe S. 27 des FBHeftes)
8. November 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Merck KGaA
Lkw-Tor an der Virchowstraße
64293 Darmstadt
20.00 Uhr s. t.
Region Darmstadt:
„Hypercholesterinämie, Hypertonie
und Rauchen – die
tödliche Trias des
Herzinfarkts“
(siehe S. 1/2 des FBHeftes)
14. November 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Gebäude N 100, Hörsaal B1
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt/M.
20.00 Uhr c. t.
DPhG, Landesgruppe
Hessen, u. Region
Frankfurt/M.: „Optimierte Arzneiformen
zur Verbesserung der
Pharmakotherapie
beim alten
Menschen“
(siehe S. 3/4 des FBHeftes)
15. November 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
Darmstadt
20.00 - 22.30 Uhr
„Interaktionen“
(siehe S. 23 des FBHeftes)
Darmstadt
jeweils 9.00 - 18.00 Uhr
„Intensivpharmakologie für Apotheker“,
Teil 2
(siehe S. 24 des FBHeftes)
18./19. November 2006
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongresshalle
– Kleiner Saal –
Berliner Platz 2
35390 Gießen
75. Zentrale Fortbildungsveranstaltung
der Akademie für
Pharmazeutische
Fortbildung der LAK
Hessen:
Erkrankungen
der Haut
18./19. November 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
Darmstadt
jeweils 9.00 - 18.00 Uhr
„Intensivpharmakologie für Apotheker“,
Teil 3
(siehe S. 25 des FBHeftes)
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
3. November 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
ÖA/Presse: Andrea Mühlbacher
Telefon 0 69 97 95 09 - 13
Buchhaltung: Helga Potz
Telefon 0 69 97 95 09 - 19
Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum
Telefon 0 69 97 95 09 - 17
Adelheid Babutzka
Telefon 0 69 97 95 09 - 40
Druck/Post: Andrej Ulrich
Telefon 0 69 97 95 09 - 20
Pharmazie: Dr. Hildegard Mauthner
Telefon 0 69 97 95 09 - 14
Sekretariat: Marlene Rohrbach
Telefon 0 69 97 95 09 - 12
Fortbildung: Claudia Prinz-Wietschorke
Telefon 0 69 97 95 09 - 15
Weiterbildung: Frank Börner
Telefon 0 69 97 95 09 - 24
PKA-Ausbildung: Ingrid Rhein
Telefon 0 69 97 95 09 - 41
Ansprechpartner im Versorgungswerk
Geschäftsführer: Ulrich Laut
Telefon 0 69 97 95 09 - 16
stv. Geschäftsführer: Michael Aland
Telefon 0 69 97 95 09 - 25
Sekretariat: Paula Alves Mateus
Telefon 0 69 97 95 09 - 45
Renten/Reha: Rosemarie Schäfer
Telefon 0 69 97 95 09 - 39
Mitgliederverw. A - K: Andrea Bär-Sadowski
Telefon 0 69 97 95 09 - 37
Mitgliederverw. L - Z: Marion Stengel
Telefon 0 69 97 95 09 - 28
Beitragsrabrechnung: Sabine Coutú
Telefon 0 69 97 95 09 - 27
Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki
Telefon 0 69 97 95 09 - 35
Buchh.: Gabriela Schlagintweit
Telefon 0 69 97 95 09 - 30
Buchh.: Martina Allmannsdörfer
Telefon 0 69 97 95 09 - 36
Lastschriften: Silke Glaue
Telefon 0 69 97 95 09 - 46
Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter
setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apo
thekerkammer.de) oder @apothekerversorgungs
werk.de (Beispiel: m.aland@apothekerversorgungs
werk.de)
zusammen.
24
LAK
KONKRET 5 / 06
Internet
www.apothekerkammer.de
www.apothekerversorgungswerk.de
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
16./17. November 2006
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 - 22
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm
www.apothekerkammer.de/pharmazie.htm