HMG-CoA-Reduktasehemmea, (Statine) Gesetzliche - Lipid-Liga
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HMG-CoA-Reduktasehemmea, (Statine) Gesetzliche - Lipid-Liga
Beschlussbegründung zur Anderungder Anlage2 der Arzneimittel-Richflinien "HMG-CoA-Reduktasehemmea, (Statine) 1. GesetzlicherAuftrag 2 2. Erstellungdes Anhörungsentwurfs 2 2.1 Gruppierung aufder Wirksubstanz-Ebene 2 2.2 Uberpnifungder vorgeschlagenen Festbeiragsgruppen 3 Entscheidungsgrundlagen des Unterausschusses ,,Arzneimittel" Auswertungdes schriftlichenAnhörungsverfahrens 4.1 Ergebnisse der Auswertung der Studienundder Stellungnahmen desAnhörungsverfahrens sowiedie Beschlussempfehlung Beschluss 6. Begründung 14 6.1 Entscheidungsbegründung zu den Einwänden zur lvlethodik der Gruppenbildung 14 Entscheidungsbegnindung zu den Einwänden bezüglich der vorgeschlagenen Gruppenbildung 20 6.3 Bewertungsverfah ren 22 6.4 Auseinandersetzung mit denArgumenren der Stellungnehmenden 24 6.5 Abschließende Bewertung 34 7. Literatur 6.2 1. GesetzlicherAuftrag Der GemeinsameBundesausschuss überprüftin seinem Unterausschüss ,,Azneimittel", für welche Gruppen von Azneimitteln, auch mit patentgeschüztenWirkstoffen,FestbeträgefestgesetAwerden können.Das Ergebnisder Überpnjfung enischeidet danjber,welcheArzneimittel in Gruppen mit 1. denselbenWirkstoffen, 2. pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarenWirkstoffen, insbesondere mit chemischveMandtenStoffen, 3. therapeutischvergleichbarer Wirkung, insbesondereArzneimittelkombinationen unter Berücksichtigung der gesetziichen Ausnahmetatbestände zusammengefasstwerden. 2- ErstellungdesAnhörungsentwurfs ln den vorbereitenden Si?ungendes Arbeitsausschusses,,Arzneimittel" am 3. Novemberund 16. Dezember 2003wurdederAnhörunosentwurf beraten. 2.1 Gruppierungauf der Wirksubstanz-Ebene lm ersten Schritt werden die noch nicht festbetragsgeregelten Arzneimittelim Sinne des S 35 Absatz 1 Satz2 SGB V bzw. S 35 Abs. 1a SGB V in der Fassung des GN4Gin Wirkstoffgruppen aus pharmakologisch-therapeuiisch vergleichbaren (Stufe2) unierteilt. sowiechemisch verwandten Substanzen Hierzuwird der 7-stellige ATC-Code der WHOverwendet. Der ATC-Code setä sich aus 5 Ebenenzusammen, wobeidie Ebene1 die anatomische, die Ebene 2-4 die therapeutischeund die Ebene 5 die chemischeKlassifikation widerspiegelt. Auf der Grundlagedes ATC-IndexeswurdenfolgendeWirkstoffevo€elegt: - C10AA01Slmvastatin - C 10AA02Lovastatin - C10M03 Pravastaiin - C10M04 Fluvastatin - Cl0AA05Atorvastatin 2.2 UberprüfungdervorgeschlagenenFestbetragsgruppen Die so entstandenenWirkstoffgruppen werden dann hinsichflichihrer Kompatibilitätzu dem gesetzlichen Kriterium der pharmakologischtherapeutisdhen sowie chemischenVergleichbarkeiinach S 3S SGB V überprüft. Ausgenommenwerdennur Arzneimiftelmit patentgeschützten Wirksloffen,die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringererNebenwirkungen, bedeuten(S35 Abs.1a SaE 2 SGBV i. d. F. des GMG). Bei der so entstandenen Wirkstoffgruppe werdendie Darreichungsformen der daruntef gefassten Azneimittel grundsätzlich differenziert nach der Vergleichbarkeitihres Wirkorts (2. B. systemisch,topisch) und des (2.B. oral,parenteral). Applikationswegs 3. EntscheidungsgrundlagendesUnterausschusses,,Arzneimittel,, zur Festbetragsgruppenbildung nach S 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 SGBV uno zur Konkretisierung des Ausnahmetatbestandes nach S 35 Abs. 1 Satz3, 2. HS SGts V zur Gruppenbildung unter Einbeziehungvon Arzneimittelnmit patentgeschützten Wirkstoffen nachS 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 i. V. m. S 35 Abs. 1 S a t z3 u n dA b s .1 a S G BV A. Einführung NachS 35 Abs. 1 SGBV bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nachS 92 Abs.1 S. 2 Nr. 6, für welchecruppenvon Azneimitteln Festbeträge festgesetd werdenkönnen.ln denGruppensollenAzneimittelmit 1. denselben Wirkstoffen, 2. pharmakologischtherapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesonderemitchemisch verwandten Stoffen, 3. therapeutischvergleichbarerWirkung, insbesondereArzneimittelkombinationen zusammengefasst werden; unterschiedliche Biovedügbarkeiten wirkstoffgleicher Azneimittelsind zu berücksichtigen, sofern sie für die T h e r a p i eb e d e u i s a m s i n d .D i e n a c h S . 2 N r . 2 u n d 3 g e b i l d e t eG n ruppen müssengewährleisten, dassTherapiemöglichkeiten nichteingeschränkt werden und medizinischnotwendige Verordnungsalternativen zur Verfügungstehen; ausgenommenvon diesenGruppensind Azneimittelmit patentgeschütäen Wirkstoffen,deren Wirkungsweise neuartigist und die eine theEpeutische Verbesserung,auch wegen geringererNebenwirkungen, bedeuten.Als gilt ein Wirkstoff, solangederjenigeWirkstoff,der als Ersterdieser ,,neuartig" Gruppe in Verkehr gebrachtworden ist, unter Patentschutzsteht. Der Gemeinsame Bundesausschuss ermitteltauchdie nachAbsatz3 notwendigen rechnerischenmittlerenTages- oder Einzeldosenoder andere geeignete Vergleichsgrößen. B. Entscheidungsgrundlagen zur Festbetragsgruppenbildung Diese Entscheidungsgrundlagen sichernein einheitliches Verfahrenbei der Bildungvon Festbetragsgruppen nach g 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 SGB V unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen nachS 35 Abs. 1 Satz3, 2. HS und Abs. 1a SGB V auf der Grundlagedes allgemeinanerkannten Standesder '1 medizinischen Erkenntnisse i. S. d. S 2 Abs. Satz3 SGBV. Sie gewährleisten ein objektives,transparentes und nachpRlfbares Vef€hren der Festbetragsgruppenbildung, auchunterBerücksichtigung der evidenzbasierten ivledizin. + C. Konkretisierung der gesetzlichen Kriterien zur Gruppierung auf Wirkstoff-Ebene (Stufe2) Bei der Gruppenbildung nach S 35 Abs.1Satz 2 Nr. 2 SGB V sindfotgende Kriterienzu beachten: 1. nach$ 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 SGBV - pharmakologisch-therapeutische Vergieichbad(eit - chemischeVerwandtschaft 2. nach$ 35 Abs. 1 Satz3 SGBV - neuartigeWirkungsweise - therapeutische Verbesserung (auchS 35 Abs.1a SGBV) Ve.gleichbarkeit, S 1 Feststellungder pharmakologisch-therapeutischen chemischeVerwandtschaft Für die pharmakologischlherapeutische Vergleichbarkeit kommtes auf die pharmakologischen undtherapeutischen Eigenschaften derWirkstoffe an. Nach der Gesetzessystematik erfolgtdie Gruppenbildung auf der Ebenevon Wirkstofien. AIs Ausgangspunkt für die Feststellung der Vergjeichbarkeit von Wirkstoffeneignetsich die anaiomisch-therapeutjsch-chemische Klassifikation der WHO (ATC-Code)nach t!'taßgabe des S 73 Abs.I S. 5 SGB V. Danach können Festbetragsgruppen für Wirkstoffegebildetwerden, die einem Wirkprinzip (4. Ebene)zugecrdnetsind,auchwennsie sjchin übergeordneten Klassifikationsmerkmalen unterscheiden. Allerdings ist bei aufdieserGrundlage vorgeschlagenenFestbetragsgruppen ergänzendzu prüfen, ob unter pharmakologisch-therapeutischen cesichtspunkten b€stimmteWirkstoffe(5. Ebene) auch wegen einer relevantentherapeutischen qaer Verbesserung wegen therapeutjsch relevanter geringerer Nebenwirkungenvon der Gruppenbildung auszuschiießen oder in Untergruppen zusammenzufassen sr n d . i\4aßgebend fijr die Prüfung der pharmakologisch-therapeutischen Vergleichbarkeit von Wirkstoffen, der insbesondere unterdem Gesichtspunkt Verwandtschaft, chemischen sinddiefolgendenKrjterien: 1. Ebenenderpharmakologisch-therapeutischenVergleichbarkeit 1.1 pharmakologischeVergleichbarkeit Für die Vergleichbarkeit von Wirkstoffen unter pharmakologischen wesentlich. sinddie Pharmakokineiik und Pharmakodynamik Gesichtspunkten 1.1.'l Pharmakokinetik Eigenschaften,durch Wirkstoffund/oderGalenikbedingt, Pharmakokinetische (absoluteBioveriügbarkeit, finden u. a. Ausdruck in der Bioverfügbarkeit gemessengegen eine parenteraleApplikation), aber auch z. B. in einer undWirkungsdauer. unterschiedlichen Eliminationshalbwertszeit dann Parametersind für die FestbetEgsgruppenbildung Pharmakokinetische Verbesserung, auchwegen relevant,wenn sie hinsichtlich der therapeutischen sind Bedeutung geringeferNebenwirkungen, von erheblicher nachweislich 1.1.2 Pharmakodynamik (Pharmakon) ist AllgemeineVorausselzung für die WirkungeinesArzneistoffs ,Abläufe der bestimmtephysiolcgische mit einemRezeptor, z.B. die lnteraktion verstehtman Rezeptoren" im Organismussteuert.Unter,,pharmakologischen Proteine,die nach Bindung eines intrazelluläreoder membranständige einenEffekt Rezeptorbindungsstelle Ligandenan eine für Diesenspezifische hervorrufen. ist Voraussetzungfür die Ein vergleichbarerWirkungsmechanismus pharmakologische Vergleichbark;it ChemischeVerwandtschaft Wirksioffesind chemischverwandt,wenn sie eine vergleichbare chemtscne Grundsiruktur auiweisenund sich durcheine räumlicheStrukturauszeichnen, die eine speziäschePharmakon-Rezeptor-Wechselwirkung ermöglicht.Eine chemischeVerwandtschaft erstreckt sich nichtnur auf lvlol€külvariationen aus kombinatorischen Syntheseverfahren, sondernschließtauch Strukturformen ein, die auf Verfahren der Gentechnik oderdes ,,molecular modeling" beruhen. ChemischveMandt sind z.B. aktive Stereoisomere und Razematesowie Prodrugs. Chemische VeMandtschaft ist grundsätzlich auch bei unterschiedlichen gegeben. Herstellungsverfahren 1.3 Pharmakologisch-therapeutischeVergleichbarkeit Wirkstoffesind phannakologisch-therapeqtisch vergleichbar, wenn sie über einen vergleichbaren Wirkungsmechanismus hinaus eine Zulassungfür ein oder mehrerege'neinsame Anwendungsgebiete besitzen. nach S 35 Abs.1 Satz 3 und Abs.1 a Satz 2 S 2 Ausnahmeregelungen SGB V Ausgenommen von der Gruppenbildung nach S 35 Abs.1Satz 2 Nr. 2 und 3 SGB V sind Azneimittelmit patentgeschüizten Wirkstoffen, derenWirkungsweise neuaftigist und die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen gerjngerer Nebenwirkungen, bedeuten. A 15 A.< 1. S)r- 1 qGP \/ hact:6rt .rä<< \/ön.iÄr G v i f lv,P^Pos a , .6 v ihi vi le d i . le icL/r J Jr Abs. 1a Satz 1 SGB V patentgeschützte Wirkstoffeausgenommen sind,die eine therapeutische Verbesserung, auch wegengeringererNebenwirkungen, bedeuten. 1. NeuartigeWirkungsweise AIs neuartiggilt ein Wirkstoff,solangederjenigeWirkstoff,der als Ersterdieser Gruppe in Verkehr gebracht worden ist, unter Patentschutz steht. Die nach Neuartigkeit der Wirkungsweise ist nur relevantfür Festbetragsgruppen S 35 Abs.1 Satz2 Nr. 2 SGBV i. S. des S 35 Abs.1 Satz3 und4 SGBV. TherapeutischeVerbesserung 2. Wirkstoffzeigtim Vergleichzu Ein Arzneimitielmit einempatenigeschützen eine therapeutische anderen Azneimitteln derselben Festbetragsgruppe Verbesserung i. S. des S 35 Abs. 1 Satz3 und Abs.1a Satz2 SGBV, wennin mit einem ein Zusatznutzen dem (den)gemeinsamen Anwendungsgebiet(en) Standder therapeutisch relevanten Ausmaßnachdem allgemeinanerkannten medizinischen Erkennrnisse besteh daraus ergeben, Verbesserung kann sich insbesondere Eine therapeutische dass gegenüberStandardmitteln in Wirksamkeit a) das Azneimitteleineüberlegene nach dem allgemein anerkanntenStand der der Vergleichsgruppe zeigt, medizinischen Erkenntnisse vedügi,z. B. Leistungsmerkmale b) dasAzneimittelüberbesondere - (2.8.systemisch, topisch), WechseldesApplikationsortes - (2.8.oral,parenteral) oder Wechseldes Applikationsweges - für die TherapiebedeuisameandereGalenik(2.8. retardierunormai freisetzend) aufweist. Nebenwirkungen c) dasAzneimittelgeringere Als Nebenwirkung'bezeichnetman eine Reaktion,die schädlich und beirn auftritt,wie sie normalerweise ist und bei Dosierungen unbeabsichtigt oderfür i\,4enschen zur Prophylaxe, Diagnoseoder Therapievon Krankheiten weroen.: FLnktionverwendet die Anderungeinerphysio{ogischen jecjes einzelnen In erner Das Nebenwirkungs-,,vie auch das IntefakiionspotentiaL der Bestandteil Wirkstoffs sI zusarnrnengefassten Feslbelragsgruppe iür den Grundlage als Z!lassLrng!nc n der Fachiniormation, aazieirnittelgeserilchen Gebrauch,beschfleben. bestianrnungsgemaßen Kloesel/Cy.an,Komment€r :um Arzf eirnitteigesetz(Al\,1C),S 4 Rn. 'tB llt.a); -?. mit andefenMiiteln Wechselwirkungen Bekanntrnachung :ur Anzerge'/onNebenwiakungen, nach S ?9 Abs- 1 Satz 2 bis I AMG. EAnz- Nr' 97 '/ 25 Mai |]no Arznermrttelmissbrauch, i 9s6. s.592_o Die Nebenwirkungen werdenin der Regel der Organklassensystematik der WHO zugeordnetund nachHäufigkeitsklassen3 quantifiziert. Ad und Ausmaß beschreiben den Schweregrad der Nebenwirkungen. Eine Nebenwirkung ist schweMiegend, wenn sie tödlich oder lebensbedrohendist, zu Arbeitsunfähigkeii oder einer Behinderungführt oder eine stationäre Behandlung bzw. eine Verlängerung einerstationären Behandlung zur Folge GeringereNebenwirkung i. S. des S 35 Abs. 1 Satz3 und Abs.1a SGBV kann im Vergleich zu den anderen Wirkstoffen derVergleichsgruppe derWegfalloder die erheblicheVerringerung des Häuflgkeitsgrades einer schweMiegenden Nebenwirkung sein. Verbesserung S 3 Nachweisder therapeutischen tulaßstabfür die Beurteilungeiner therapeutischen Verbesserungist der gemäßS 2 Abs.1 allgemeinanerkannte Standder medizinlschen Erkenntnisse Satz3 SGBV. 1. AllgemeinanerkannterStandder medizinischen Erkenntnisse5 Dem allgemeinanerkannten Standder medizinischen Erkenntnisse entspricht Verbesserung, eine therapeutische wenn sie von der großenMehrheitder einschlägigenFachleute(Arzte, Wissenschaftle0 befr]rworietwird. Von SPC-Guideiine(GUideiineon Summary oi Product Charactedstics,G!iCeline on the Reedabbilityof the Label elrd Package Leaflet) - sehr häufig(>=10%), - häufig{>=17o-<10%), - ge egentlich(>-0,14/a-<1%), - se ten (>=0,01%-<0,196)bis - sehrselten(<0,0196) und Einzeifällen. Kloesel/Cyran.Alvlc, S J Rn. ,+8 lit. b); 3 BekanntmachLrng zur Anzerge von Nebenwirkungen. Weciseiwiakungen mit anderenMittelnund A|zneirnrttelrnrssbrauch, nach 1996,5.5929 S 29 Abs- 1 Satz2 bis 8 Al\,]G,BAnz.Nr 97 v.25.1\4ar -a;i-:!^- ö.cl-i.r. .-- rac osc :Lf Ausregungces S 2 Abs.1 Sat: 3 SGB V. cierals Leimormden Versorgungsstandard lür die Leistungspfcnr ier GK'/ festlegt;rgt. :um Canzen gSG. Un. v. 1s.02.2442.Az.i B I KR 1 6 / 0 0R einzelnen,nicht ins GewichtfallendenGegensiimmen abgesehen, muss über die Zweckmäßigkeit der therapeutischen Verbesserung Konsensbestehen. Das seEt im Regelfail voraus, dass über Qualität und Wirksamkeitder therapeutischen Verbesserungzuverlässige,wissenschafilich nachprüfbare Aussagengemachtwerdenkönnen.Die therapeutische Verbesserung rnussin einerfür die sichereBeudeilungausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreichgewesen sein. Der Erfolg muss sich aus wissenschaftlich geführtenStatistiken einwandfrei über die Zahl der behandelten Fälleund die Wirksamkeit der therapeutischen Verbesserung ablesenlassen. 2. Unterlagenfür den Nachweiseinertherapeutischen Verbesserung 2.1 Vergleichsstudien Die therapeutische Verbesserung soll in randomisierten, doppelblinden und konirolliertendireKen Vergleichsstudie guter Qualitätanhandrelevanter klinischer Endpunkte nachgewiesen sein und ein therapeutisch bedeutsames Ausmaßaufweisen. b) Die Studien sollen eine positive Beeinflussungklinisch bedeutsarner Endpunkte zeigen,die möglichstprognostisch relevantsind. c) Sie sollenan Populationen oder unterBedingungen durchgeführt sein,die für die üblicheBehandlungssituation repräsentativ undrelevant sind. d) Sie sollen gegenüberStandardmitteln der Vergleichsgruppe durchgeführt werden,um die möglicheuberlegenheit der therapeutischen Verbesserung pIÜfenzu können. mit ausreichender Sicherheit Placebokontrollierte Studien Liegen Vergleichsstudien nicht vor, ist zu prüfen,ob piacebokontrollierte Studien verfügbarsind, die sich für den Nachweiseiner therapeutischen V e r b e s s e r u n ge i g n e n u n d d e n u n i e r 2 . 1 . b e s c h r i e b e n eQn u a l i t ä t s a n forCerunoen entsorechen. 10 2.3 Entscheidungdes Unterausschusses prüftdie nach2.1 und2.2 vorgelegten Der Unterausschuss Studienhinsichich ihrerPlanungs-, DurchführungsundAuswedungsqualiiät und entscheidet über ihre Aussagekraftzur Relevanzder therapeutischen Verbesserungunter Berucksichtigung der aktuellen Fachinformation. C. Ermittlungder Vergleichsgrößen gemäßS 35 Abs. 1 SatzS SGBV GemäßS 35 Abs.3 Satz5 SGBV hai der Gemeinsame Bundesausschuss die für die Festsetzung von Festbeträgen nachS 35 Abs. 3 SGB V notwendigen mittleren Tages-oderEinzeldosen oderanderegeeignete Vergleichsgrößen zu ermitteln. durchschnitiche Wirkstärke S 1 Verordnungsgewichtete Als geeigneteVergleichsgröße im Sinnedes S 35 Abs.1 Satz S wird die verordnungsgewichtete durchschnittliche Wirkstärkebestimmt.Sie wird nach Maßgabeder folgenden l\y'eihodik ermittelt: '1. Ermittlungder gewichtetenWirkstärke Grundsäiziichist davon auszugehen,dass nur therapeutischsinnvolle !Virkstärkenzugelassenwerden. lJm der therapeutischenRelevanzder einzelnenWirksiärkenangemessenRechnungzu tragen, ist ihre jeweijige Verordnungshäufigkeit zu be|"Ücksichtigen. Zu diesemZweckwerdenfür jeden einzelnen Wirksloff die zu den im l\,4arktverfügbaren Wirkstärken ausgewiesenen Verofdnungen anhandder zum Stichtagzuletä verfügbaren Jahresdaten des GKV-Atzneimittelindexes heranoezoqen. Jeder wifkstärkenbezogen ermitteltepfozentualeVerordnungsanteil wtrd zunächstabgerundetund zu diesem Ergebnisder Wert 1 addiert.Der Gewichtungswert ist alsostetsdie nächstgrößereganzeZahl.JedeWirkstärke wird dann mit ihrem Gewichtungslvert multipliziertund als gewichtete Wirkstärke ausqewiesen. 11 2. ErmittlungderdurchschnittlichenWirkstärke Anschließend werdenfürjedeneinzelnen Wirksioffdie gewichteten Wirksiärken addiertund durchdie Summeder Gewichtungswerte des Wirkstoffes dividiert. Die so ermittelte durchschnittliche Wirkstärke ergibtdie Vergleichsgröße. Diese berücksichtigt die Verordnungsrelevanz der einzelnenWirkstärken und erlaubt einenquantitativen Vergleichder therapeutischen Einsafzbreite desjeweiligen Wirkstoffes. D, Anpassungund Aktualisierung der Festbetragsgruppen Festbetragsgruppenals Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses müssendem allgemein anerkannten Stand der medizinischenErkenntnisse entsprechenund deshalb in geeigneien Zeitabstindenüberprüft werden.Diesgiltauchfür signifikante Anderungen der prczentualenVerordnungsanieile einzelnerWirkstärkeneines bestimmten Wirkstoffes. ,1. Auswertungdes schriftlichenAnhörungsverfahrens "Arzneimittel" In den Sitzungendes Unterausschusses am 2., 9. und 15. März '1. sowie am 6. April und 1 ivlai 2004 wurden die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens beraten. Die Argumenteder Stellungnehmenden, die lm Rahmender Anhörungvom 22.12.2OO3 bis 26.01.20O4 zur Festbetragsgruppe "HN,lG-CoA-Reduktasehemmer'' elngegangen sind, wurden detailliert dargestellt,zu Kernargumenten zusammengefasst und in der Sitzungdes Unterausschusses,,Azneimittel" am 2. März 2004 betaten. 12 4.1 Ergebnisseder Auswertungder Studienund der Stellungnahmen des An hörungsverfahrens sowie die Beschlussempfehlung Zur Überprüfung,ob die Bildung der Festbetragsgruppe 'HMG-CoAReduktasehemmer" dem allgemeinanerkanntenStand der medizinischen Erkenntnisseentspricht, hat der Unterausschusseine fachgutachfliche jttelkommissionder deutschen Arzteschaft Stellungnahmeder Arzneim eingeholt. Aus den Beratungsunterlagen gehthervor,dassdie Azneimjttelkomm jssiondie Argumenteder Stellungnehmenden, die insbesondercauf die patienten_ sicherheitabzielten(wenigerNebenwirkungen, wenigerInteraktionen) und hierauseinentherapeutischen Vorteilableiteten, sehrgründlich geprüfthat.Die Azneimittelkommission kommtzu dem Schluss,dassdie vorliegenden Daten zur Arzneimittelsicherheil keineSonderstellung einesVertreters der Gruopeder Statinerechtfertigen. Der Unterausschuss"Arzneimittel',hat nach eingehenderprüfung der gutachterlichen Stellungnahmeder Arznejmittelkommission keinen Grund gefunden,an der Plausibilität der Ergebnjsseund deren Begrundungen zu zweifeln. DieAnalyseder chemischen Strukturen der l\,4itglieder derWirkstoffgruppe lässt keinen Zweifel an der chemischenVeMandtschaftzu. Der ihrer Wirkung zugrunde liegende gemeinsameWirkmechanismus in den gemeinsamen Anwendungsgebietenlässt von einer pharmakologisch_therapeutischen Vergleichbarkeit ausgehen. Basiere|dauf den vorliegenden direktenVergleichsstudien (eine Studiemit kiinischenEndpunkten) jndirekten sowieauf einem sorgfältigen Veigleichder umfangreichenLiteratur zu klinischen Endpunktstudien bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunktkeine hinrejchendenGründe,ejne therapeutische Verbesserung durcheinebestimmte Substanzanzunehmen. Eine ausreichende Grundlagefür die F,erausnahme einzelnerVertreterder Statineder Anhörungsfassung daheraus der Sichtdes Unterausschusses Arzneimittel n/chagegeben. i3 J. Beschluss des Der GemeinsameBundesausschuss hat die Beschlussempfehlung Unterausschusses,,Arzneimittel" beraten und ist dabei zu dem Eqebnis gekommen,dass gegendie Bildungeiner Festbetragsgruppe mit Hl\4G-CoAnach5 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 i.V.m.S 35 Abs.1Satz3 und Reduktasehemmer der pharmakologisch-iherapeutischen Abs. 1a SGBV unterdem Gesichtspunkt Vergleichbarkeit keineBedenkenbestehen. 6. 6.1 Begründung zu den Einwändenzur Methodikder Entscheidungsbegründung Gruppenbildung Gruppierungauf der Wirksubstanz-Ebene Einwandder Stellungnehmenden; Der ATC-Code sei lediglich als Aufgreiftriteriumfür eine mögliche geeignei.Die vierteEbenedes ATc-Codes(Wirkstoffgruppe) Gruppenbildung und die nachfolgendauf der fünftenEbeneaufgeführtenWirkstoffedürftennicht nach S 35 Abs. 1 Satz2 Nr. 2 SGB V als Festbetragsgruppe zwangsläuilg zusammengefassten definiert werden. Die zu einer Festbetragsgruppe Wirkstoffemüssten pharmakologisch therapeutisch vergleichbar sein Grundstruktur und chemische einevergleichbare (mitquantitativer häben. Bedeutung) Leitindikation einegemeinsame Verbesserung, Davonauszunehmen seienAzneimittel,die einetherapeutische Nebenwirkungen, bedeuten. auchwegengeringerer Entscheidungsbegründung: für dle Gruppenbildung Der ATC-Codeist weiterhinals Orientierungshilfe g e e r q r e rB. e i a u f d i e s e rB a s i s , o r g e s c n r a g e nGernu p c e r( v i e n eE b e n e )i s t Aspekten therapeutischen ergänzendzu pRifen,ob unter pharmakologisch therapeutischen bestimmteWirkstoffe(fünfteEbene)wegen einer relevanten '14 Verbesserung oderwegentherapeutisch geringerer relevanter Nebenwirkungen von der Gruppenbildung gänzlichausgenommen werden müssenooer ob Untergruppenzu bilden sind. Nach der Gesetzessystematik erfolgt die Gruppenbildung auf der Ebenevon Wirkstoffen. Dahersindgrundsätzlich auch Gruppenbildungen zulässigfür Wirkstoffgruppen, die auf der viertenEbene identisch,aber bei übergeordneien Klassifikationsmerkmalen unterschiedlich sind. Für die Wirkstoffgruppe HMG-CoA-Reduktasehemmer (vierteEbene)bestätigt z.B.die Arzneimittelkommission der Deutschen Arzteschaft, dassdie Wirkstoffe Atorvastatin,Fluvastatin,Lovastatin,Pravastatinund Simvastatin(ftinfteEbene) das geseulicheKriteriumnachS 35 Abs. 1 Satz3 zweiterHalbsatzSGB V erfüllenund eine weitergehende Differenzierung nicht erforderlichist. Bei Festbetragsgruppen der Stufezwei ist ergänzenddas geseElicheKriterium chemischverwandte ,,insbesondere Stoffe"zu berücksichtigen. Einechemische VeMandtschaft erstreckt sich nicht nur auf lvlolekülvariationen aus kombinatorischen Syntheseverfahren, sondernschließtauch Strukturformen ein, die auf Verfahrender Gentechnik oderdes 'molecular modeling"beruhen. So haben alle Statine nichi nur eine gemeinsameb-, d- Dihydroxy-nCarbonsäure-Struktur, sondern darüber hinaus auch eine gemeinsame molekulareräumlicheStruktur,die erst die speziiischeInieraktion WirkstoffEnzym ermöglicht.lnsoweitgenügtdie auf Basisdes ATC-Codesgebildete Festbetragsgruppe,,HN4c-CoA-Reduktasehemmer" allen geseizlichenAnforderunoen. Ermittlungder vorläufigenVergleichsgrößen E i n w a n dd e r S t e l l u n g n e h m e n d e n : Die vorläufigeVergleichsgröße, ais Iniervallmitte der Wirkstärkenspanne aus den stichtagbezogen vorhandenen Wirkstärkenausprägungen einesWirkstoffes berechnet,werde therapeutisch notwendigen Differenzierungen nichtgerecht B. indikationsbezogeneDosisan passungen, Dosistitrjeru lz. ngen, Dosierungsfrequenzen). Die vorläuiige Vergieichsgrößesei insoweit strategieanfällig, als niedrige Wirkstärken den endgüitigen Wirkstärkenvergleichswe.t begünsiigen,ciagegenhohe Wirkstärkenden Wirkstärkenvergieichswert verschlechtern. (2.8. GaienischeBesonderheiten Retardformu lierungen. Telibarkeit) blieben unberücksichtjqt. Eine Gleichbehandlung aller Wirkstärkenausprägungen entsprechenicht deren jeweiliger Verordnungsrelevanz. Alternatjv wirdvorgeschlagen, alsvodäufige Vergleichsgröße die Erhaltungsdosis in der Leitindikation, die auf Grundlage klinischer Studienermittelte Aquivalenzdosierung oder die DDD der WHOfestzulegenbzw die jeweiligen Wirkstärken mitVerordnungen zu gewichten. Entscheidungsbegründung: gezogenenSchlussfolgerungen Die von Stellungnehmenden aus einer rein mathematischen Betrachtung der verfügbaren im lvlarkt Wirkstärkenausprägungen eines Wirkstoffessind teilweise berechtigt.Die vorgeschlagenen Alternativen sindallerdings nichtgeeignet,weil die DDD der WHO gerichtlich beklagt ist (vgl. gemeinsames Aktionsprogramm vom 16.09.1 999), die Erhaltungsdosis in der Leitindikation nlchtermessensfehlerfrei ermittelt werdenkannund - aus Studien abgeleiteteAquivalenzdosierungen unter Willkürvorbehalt stehen,weilsystematisch vergleichende Studiennichtverpflichtend sind. Grundsätzlichmuss davon ausgegangenwerden, dass nur therapeutisch sinnvolleWirkstärken Relevanz zugelassen werden.lJm der therapeutischen der einzelnenWirkstärken angemessen Rechnungzu trägen,sollteauch ihre jeweilige Verordnungshäufigkeit Benlcksichtigung finden. Daher wird die Intervallmitte der vorhandenen Wirksiärken ersetzl durch die verordnungsgewichtete durchschnittliche Wirkstärke. Zu diesemZweckwefden für jeden einzelnenWirkstoffdie zu den im Markt verfügbarenWirkstärken Verorcjnungen, ausgewiesenen anhandder zum Stichtagzuletztverfügbaren Jahresdaten des GKV-Arnzemittelindex. heranqezoqen. Jeder wirkstärkenbezogen wird ermittelteprozentualeVerordnungsanteil -,rnä.hc- ah.an -.iFr r-. -'r .iiF.ar. E..Fh-rs ,ia. Warl 1 ,.idren. Der Ge,tichtungswertist also stets die nächst großere ganze Zahl (modifizierte 16 Gauß-Klammer-Funktion). Somitkönnenauch neueWirkstärken, für die noch keine Verordnungsanieile ausgewiesensind, einbezogenwerden. Jede Wirkstärkewird dann mit ihrem cewichtungswertmuiiiplizieftund als gewichtete Wirkstärke ausgewiesen. Anschließend werdenfürjedeneinzelnen Wirkstoffdie gewichteten Wirksiärken addiertund durchdie Summeder Gewichtungswerte des Wirkstoffes dividiert. Die so ermittelte durchschnitllicheWirkstärke ergibt die vorläufige Vergleichsgröße. Dieseberücksichtigt die Verordnungsrelevanz der einzelnen Wirkstärkenund erlaubteinen quantitativen Vergleichder therapeutjschen Einsatzbreite desjeweiligen Wirkstoffes. Ermittlungder endgültigenVergleichsgrößen unterBerücksichtigung der zugelassenenlndikationsbereiche Einwandder Stellungnehmenden Es dürftennurWirkstoffe zu Festbetragsgruppen zusammengefasst werden,die allefür einebestimmte Indikation arzneimittelgeseLlich zugelassen sind.Diese IndikaiionmüsseVerordnungsbedeutung haben(Leitindikation). Als Fortschritt zu dem bisherigenVerfahrenwird nahezu einvernehmlich begrüßt,dem lndikationsspektrum eines Wirkstoffesangemessenzu entsprechenund quantitativzu berücksichtigen. Indikationsbereiche Die Gewichtungder Indikaiionsbereiche nachder Anzahlder Wirkstoffe in einerFestbetragsgruppe förderejedochdie Bildungvon so genannten Jumbogruppen, zudemführtjede E:rgruppierung eiles neuen W rksioffes zu einer Anderung der Berechnungsgrundlage. Die Zulassungeines Indikation sbereiih es, für den bereiisandereWirkstoffe zugelassen sind,werdeim Vergleich zu einerneuen Indikation,für die bisher noch kein Wirkstoff eine Zulassunghabe, überbewertet. Gefordert wirddie Festlegung einerLeitindikation mitdemWertX jeden und ein fixerBonusfür zusätzlichen Indikationsbereich. Entscheidungsbegründu ng: Die Bestimmung einer,/erordnungsrelevanten isrungeeignei, Leitinoikation weil not!4/endige Diagncsedaien nicht verFügbarsind. Auf die Gewichtungder lndikationsbereiche nacnAnzahlcierWirkstoffein der Feslberfagsgruppe kann ohne Not verzichtet',vercen.Es erscheintsachgerecht, die Schiießung von Indikationslücken im Vergieich:u anCerenWiftstoffender Festbetraqsgruppe 17 (zur Vermeidungeines Off-label-use) und die Förderungvon lnnovationen gleichberechtigt (durchErwerbneuerIndikationen) zu bewerten. zugelassenerIndikationenzu therapierelevanten Die Zusammenfassung lndikationsbereichen ist dahernichterfordedich. erfolgennach und die Ermittlungder Vergleichsgröße Die Gruppenbildung Verfahrenauf der Grundlageder nachvollziehbaren einem transparenten, arzneimittelgeseElichen Zulassung und unter Berücksichtigung der der Vertragsärzte.Der auf Grundder Anhörungmodiäzierte Verordnungsrealität der Stellungnehmer. Einwänden folgtdenwesentlichen Vorschlag des Festbetragsgruppenals Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinien Stand habendem allgemeinanerkannten Bundesausschusses Gemeinsamen zu entsprechenund müssenvon daher in Erkenntnisse der medizinischen der Anderungen geeigneten überprüftwerden.Bei signifikanten Zeitabständen prozentualenVerordnungsanteile einzelnerWirkstärkeneines bestimmten Wirkstoffes ist eine Anpassung der Vergleichsgrößefür diesen Wirkstoff erforderlich- 18 6.1.1 Berechnung der Vergleichsgrößennach Anpassung des Verfahrens Tabelle: GewichtungderWirkstärken HMG-CoA-Reduktasehemmer Festbetragsgruppe:1orale,abgeteilte Kapseln;Filmtabletten; Daneichungsformen Retardtabletten; Tabletten Wirkstoffbase Wirkstärke Verordnungs- GewichtungsWirkstärke, -wert gewichtet anteilin % '10,00 Atorvastatin 45,9 46 460,0 1000,0 Atorvastiatin 20,00 Atorvastatin 40,00 Fluvastaiin 20,00 36,1 Fluvastatin 40,00 40,1 Fluvastatin 24 1920,0 Lovastatin 80,00 '10,00 18 180,0 Lovastatin 20,00 58 Lovastatin 40,00 1160,0 't000,0 22 209,2 57 1084,1 Pravastatin 50 240,0 Pravastatin 38,03 Simvastatin Simvastatin 5,00 '10,00 Srmvastatin 20,00 Simvastatin 30,00 Simvastatin Simvastatin 74n O 1640,0 24,8 21,6 Pravastatin 37 22,2 874,7 5 30 300,0 47,4 48 960,0 1 30,0 40,00 0,0 '18,6 1S 760,0 80,00 0,4 1 80,0 Tabelle: ErmittlungderVergleichsgröße HMG-CoA-Reduktasehemmer Festbetragsgruppe:1orale,abgeteilte Kapseln;Filmtabletten: Darreichungsformen Retardtabletten; Tabletten Wirkstoffbase Gewichtete Summe (VG)= Vergleichsgröße Wirkstärken- Gewichtungsgewachtete summe Wirkstärkensumme/Summe der Gewichtungswerte Atorvastatin 1700,0 102 Fluvastatin 4300,0 102 422 Lovasiatin 2340,0 101 23,2 Pravastatin 2168,1 102 21,3 Simvastatin 2155,0 103 20,7 trF<th.ir.^eeh 'fa t Wirkstoffgruppe: HMG-CoA-Reduklasehemmer Festbetagsgruppe:lorale,abgeteilte Kapaeln;Fjlmtabletten; DarreichungsfofmenRetardtabletten; Tabletten Wirkstoffe: Vergleichsgröße Aiorvastatin 16,7 Fluvastatin 422 Lovastatin Pravastatin 23,2 Simvastatin 20,7 6.2 Entscheidungsbegründung zu den Einwändenbezüglichder vorgeschlagenenGruppenbildung Die Entscheidungdes GemeinsamenBundesausschusses stützt sich im wesentlichenauf die folgendender gutachterlichen Stellungnahmeder Arzneimiitelkommission entnommenen Beqrllndunq. 20 6.2.1 Pharmakologisch-therapeutischeVergleichbarkeit Alle CSE-Hemmer besitzenein vergleichbares Wirkungsprofll: durchHemmung der HMc-CoA-Reduktasewerden Vorstufen von Cholesterin verringert synthetisiert.Die daraus resultierendeVerarmung an intrazellulärem Cholesterin führizu einerZunahmevon LDL-Rezeptoren an der Zelloberfläche. DieAufnahmevon LDL-Cholesterin in die Zellewirdhierdurch erhöht.Daneben werden Cholesterin-unabhängige pleiotrope Effekte auf Gefäßendothel, Gerinnungund entzündliche qeren Vorgängein den Gefäßplaques vermuter, Bedeutung bislangnochnichthinreichend bewertbar ist. Unterschiede in der Wirksamkeii sind für die Statinebislangnichtanhandvon Studienzu klinischrelevanten Endpunkten belegtworden. Somit liegenkeine hinreichenden Befundein Bezug auf pharmakodynamik, Pharmakokinetik, Nebenwirkungsspektrum und Interaktionsprofil vor, die eine Sonderctellung einesderWirkstoffe begrunden könnte. 6.1.: - lndikationsbereiche SenkungerhöhterCholesterinwene und oder Triglyceridwerte und oder Apolipoprotein B-Wertebzw. AnhebungniedrigerHDL-Cholesterinwerte: Hypercholesterinämie einschließlich heierozygoter familiärer Hypercholesterinämie familiäreHypercholesterinämie (homozygote Form) _ Prävention schwerer koronarer oder zerebrovaskulärer Ereignisse (,,Primärprävention" odef,,Sekundärprävention") Hypedriglyceridärnie Typ lV nachFredickson Die zugelassenenIndikationsbereiche können wie folgt zusammengefaßt werden: - HMG-CoA-Reduktasehemme.Tabelle Zusamrnensrellung cer zugelassen (Stand:11l2003) en lndikationen Wirkstoff Hyperchoiesterinämi ll4onozygote Prävention Hypenriglycerid (primär/sekundämieTyp lV kombiniefte Hypercholesie nach Hyperiipidämie, rinämie cardiovaskuläreFredickson wenn r oaer HvDercholeslerinämi zerebrovaskulä familiäre 21 e im Vordergrund steht re. Ereignisse Simvastatin+ 0 + Pravastatin + 0 + 0 Lovastatin 0 0 0 Atorvasiatin + 0 0 Fluvastaiin + 0 + 0 Bewertungsverfahren 6.3 der Statine hat die AkdA einen Zur Überprüfungder Festbetragsgruppe ausgewiesenen Sachverständigen sowie methodisch ausgebildete der Inneren der Geschäftsstelle auf den Gebieten l\4itarbeiter wissenschaftliche herangezogen. lvledizin Pharmakologie und Klinischen einemweiterenSachverständigen wurdeim Peer-Review Die Stellungnahme vorgelegt. (2.B. kontrollierte Studien) Publikationstypen auf bestimmte EineBeschränkung nichtmöglich.Die auf Grundder Evidenzlage war bei dieserWirkstoffgruppe hauptsächlich auf die sich die vodiegendeStellungnahme Liieraturquellen, wiedergegeben. stützl,sindim Literaturverzeichnis aus dem sind die folgendenStellungnahmen In das Bewertungsvedahren Anhörungsverfahren eingegangen: 6.3.1 FristgerechteingegangeneStellungnahmen tellungnahme 1 A Pharma oehflnger Ingelheim 3 ultsawa eutschland GmbH (HMG-il6.01.2004 erfahrensgrundsätze/ duktasehemmer) (HMG-?6.01.2004 erfahrensgrundsäUe/ duktasehemmer) (HMG- 6 . 0 1 . 2 0 0 4 erfahrensgru.dsätze/ oA-Reduktasehemrner) (Hl\4G-6 . 0 ' 1 . 2 0 0 4 yerlahrensgrundsäEe/ GlaxosmithKline GmbH CoA-Reduktasehemmer) (Ht\,'lc26.01.2004 Hennig iverianrensgrundsälz-./ CoA-Reduktasehemmer) (HMG-23.01.2004 HexalAG Verfahrensgrundsätzei CcA-Reduktasehemmerl 22 Nr. Stellungnahme 7 3 :ingangsdatum MSD lSelektiveSerotonin-5HT1- 26.01.2004 Sharp&DohmeAgonisten/ (Hl\,,1G]Verfahrensgrundsätze/ uktasehemmer) lcoA-Red \ovartis /erfahrensgrundsätze/ (HMG-26.01.20046 loA-Reduktasehemmer, \lpha-Glucosidasehemmer) rfizerGmbH SelektiveSerotonin-5HT1- 26.01.2AA4 Agonistenl {.ierfahrensgrundsäEe/ (HMG:oA-Reduktasehemmer) y'eriahrensgrundsätze/ (HtulG-19.01.2004 :oA-Reduktasehemmer) 10 Ratiophanrl 11 SankyoPharma /erfahrensgrundsätze/ (HMG- 23.01.2004 3mbH loA-Redukiasehemmer) 6-3-2 SonstigeStellungnahmen Schreiben den FirmaPfizermit Datumvom09.03.2004 Schreiben den FirmaPfizermit Datumvom 19.05.2004 Die in den Stellungnahmen benannteLiteraturging, sofern sie allgemein verfügbarwar, ebenfallsin die Bewertungein. BesondereBenicksichtigung fandenPublikationen, die in den Stellungnahmen oderder Literaturwiederholt als BelegaufgeFührt werden: 1. Cannonet al. 2004 2. HPS 2002 3 . J o n e se t a l . 1 9 9 8 4. Lawet al.2003 5. Pedersenet al. 1996 6 . S a c k se t a l . 1 9 9 6 ' Eine im iext erwähnteStellungnahme vonr'15.01.200a iegr.icht vor. 23 7 . S S S S1 9 9 4 8. Severet al. 2003 9. Shepherdet al. 1995 10.Shepherdet al. 2002 1 1. Smildeet al. 2001 l2.Faylot et al. 2002 1 3 .L I P t D1 9 9 8 l 4 . W O S C O P S1 9 9 8 6.4 Auseinandersetzung mit den Argumentender Stellungnehmenden 6.4.7 Atorvastatin Der Stellungnehmerbeansprucht eine nachgewiesenetherapeutische Verbesserungdurch Atorvastatin,belegt hauptsächlichdurch das Gutachten von Ganzund Mason.Diesezeigesichvor allemin Bezugauf Wirkstärkeund Zeitdauerbis zum Erreichen klinischer Endounkte. P u n k t1 : Atorvastatin zeigeim Vergleich zu anderenStatinen, einschließlich Simvastatin und Pravastatin,einen überlegenenlipidsenkenden Effekt, wodurch eine größereAnzahlvon Patientenoptimalbehandelt wird,da sie die empfohlenen Zielweriefür die Lipide mit der darausfolgendenklinischenVerbesserung errelchen. Die größtenEndpunktstudien mit StatinenseienASCOTmit '10305Patienten und HPS mit 20536 Patienten. Währendin ASCOT10 mg/TagAtorvastatin benötigtwurden,seienin HPS40 nng/Tag Simvastatin benötigtworden.Diese Dosierungsei auchin allenEndpunktstudien mit Pravastatin benötigtworden. Basierend auf den DatenvonACCESSwirdangeführt, der Anteilder patienten, die einenden gegenwärtigen Empfehlungen entsplechenden Zielweddes LDL erreichen, sei unterAtorvastatin unterallenStatinenam qrößten. Punkt2: Die Stellungnehmer weisen darauf hin, dass mit Atorvastatinbehandelte PatientenbereitsnachkwzerZeit profitieren. So sei in PROVE]Tbereitsnach 30 TagenderBehandlung eineüberlegene gegenüber Wirksamkeit Pravaslatin zu beobachtengewesen(Gutachtenlvlä2,Wanner,Nordt). Anhand weiterer Studien wird gezeigt, dass sich der Wirkeintrittbei Endpunktstudien mit Pravastatin und Simvastatin (2.B.45, LlPlD,CARE,HPS) in den erstenein bis zwei JahrennachTherapiebeginn nichtoder nur kaum zeige,dieserunterAtorvastatin aberschonim erstenJahrsichtbafsei (KaDlan[,4eier-Kurve zu ASCOT). Weiterhinhättenalle Endpunkstsiudien mii Slmvastatin und Pravastaiin eine Dauer von fünf Jahrengehabt,bis sich ein statistischsignifikantes Ergebnis zeigte. Zwei Studienunter Atorvastatin(CARDSund ASCOT)seien aber bereitsnachzwei bis drei JahrenwegenÜberlegenheit überPlazebogestoppt worden. Punkt3: Aiorvastatinist aufgrund seines überlegenenSicherheitsprofils aus der Festbetragsgruppe herauszunehmen. Die lnzidenzder l\,4yopathien bzw. Rhabdomyolysen sei im Vergleichzu geringer. Simvastatin Der Stellungnehmer weistdaraufhin,dass eine Dosistitration mit Atorvastatin gegenüber Sjmvastaiin einfacher möglich sei, da l\4yopathienoder Rhabdomyolysen nicht dosjsabhängig seien. Es läge im Gegensaizzu Simvastatin keineEmpfehlung zur Dosisreduldion bei Niereninsufflzienz vor.Es bestündekeinWarnhinweis zu Interaktionen mit Warfarin.Auch bestünden im Gegensatzzu Simvasiatin keineerhöhtenRatenan unerWünschten Wirkungen bei mii Amiodaron oderVerapamii behandelten Patienten. P u n k 4t : 25 Die überlegeneWirksamkeii vom Atorvastatinin vivo sei durchseinelange (bzw.die seineraktivenlvletaboliten) Prof. Halbwertszeii bedingt(Gutachten sei durch seine März, Grcz). Die besondereWirkstärkevon Atorvastatin begründet,über aktive l\4etaboliten zu verfügen(ortho-und Einzigartigkeit parahydroxylierte Derivate),denen in vivo el a 70 % der Enzymhemmung wird. zugeschrieben Punkt5: eine bishtsr Atorvastatin zeigt im Gegensatzzu Simvastatinund Pravastatin zum Stillstand zu nichterreichteFähigkeit, die Progression der Atherosklerose bringenbzw.eine Regression zu bewirken.Angeführtwirdhier als Belegvor allemREVERSAL. Punkt6: Es wird bestritten,dass eine chemischeVeMandtschaftmit den anderen und Statinenbesteht.Währenddie älteren Statine Lovastatin,Pravastatin habenund Simvastatin einengemeinsamen Ursprungvon den Schimmelpilzen daher als mikrobiellesemisynthetische Statine (fungaleStatine)bezeichnet hergestellt. werden,seienAtorvastatin vollsynthetisch [undFluvastatin] Punkt7: Formalel\4ängel desVerfahrens der Gruppenbildung. in der gutachterlichen Zu diesenArgumentenhat die Arzneimittelkommission Stellungnahme folgendeBeurteilung abgegeben: P u n k t1 : geringere Dosierungen mit Atorvastatin Es ist richtig,dass in Endpunktstudien notwendigwaren,dies belegtaber keinesfallseine klinischeUberlegenheit. Auch ist es richtig,dass der Anteilder Patienten,die in einenangestrebten am größtenist. werdensollen,mit Atorvastatin Zielbereich des LDL eingesiellt Dies beruhtauf der größtenWirkstärkeder Substanz,dje es erlaubt,auch herbeizuführen. Dies bedeulelailerdingsntcht, ausgeprägteLDL-Senkungen LDl-Senkung dass alle anderenPatienten, bei denen keine so ausgeprägte Als isi, von Atorvastatin als von anderenStatinen. eriorderlich mehrprofitieren, 26 Belegfür eine therapeutische Verbesserung kann diesesArgumentdeshalb nichtgelten. Punkt2: Die Beobachtung von unterschiedlichen Dauernbis zum Ejntreten signifikanter Unterschiede bei den Endpunktenist per se richtig,es liegt aber keine schlüssigeErklärungoder Begründungvor. Ob die angeführteBegründung zutrifft,der schnellereWirkeintrittwäre auf die vollsynthetische Herkunftder verwendeten Substanzen zuRickzuführen, bleibtunbewiesen und damitunklar. Es kanndavonausgegangen werden,dass die stärksteDeterminante für die Geschwindigkeit des Eintretens einer Signifikanz die Kombination aus Größe des Ausgangsrisikos der untersuchten Population und Stärkeder Intervention ist. Da sich diese Parameterbei den angeführtenStudien wesentlich unterschieden,kann eine endgültigeAntworterst nachVoriiegenvon direkten Vergleichsstudien gegebenwerden.Bis dahinwäre eine Herausnahme von vollsynthelischen StatinenwegenschnelleremWirkeintrittnichtgerechtfertigt. Punkt3: Es bestehtkein Anhalt dafür, dass sich die Raten der Myopathienoder Rhabdomyolysen zwischenden gegenwärtig verfügbaren Statinensignifikant (vgl.auchStellungnahme voneinander unterscheiden zu Fluvastatin). Die genanntenlnteraktionen sind bekanntund müssenin der klinischen Praxis beachtetwerden.Nachden Entscheidungsgrundlagen des G-BAliegtjedoch keineerheblicheVerringerung des Häuigkeitsgrades einer schwerwiegenden Nebenwirkuno vor. 27 P u r k r4 : Der Argumentation kann im Grundsatzgefolgiwerden.Es sprichtviel dafür, (CURVES, von Atorvastatin Joneset al. 1998)in dassdie stärksteWirksamkeit bedingtist. der Gruppeder Statinedurch seine besonderePharmakokinetik Praxismöglicherweise machtdie Substanzin der klinischen DieseEigenschaft (sog. Compliance,Auslasseneinzelner resistentergegen Einnahmefehler bei. zu der ausgeprägtesten LDL-Senkung Dosen)undträglso zusätzlich sind des G-BA(1.1.1:Pharmakokinetik) Nach den Entscheidungsgrundlagen wenn pharmakokinetische relevant, Parameter dannfür die FB-Gruppenbildung Verbesserung.... nachweislichvon sie hinsichtlichder therapeutischen erheblicherBedeutungsind. Die Frage, ob eine nachweislicherhebliche von Atorvastatin vorliegt,muss Bedeutungder besonderenPharmakokinetik der anderenWirkstoffe eindeutigverneintwerden.Eine küzere Halbwertszeii werden,so dass ausgeglichen kannggf.durcheineerhöhteEinnahmefrequenz der langen Halbwertszeitper se keine Bedeutungzukommt.rDer vom Tageszeit Vorteil,den Wirkstoff zu jederbeliebigen reklamiede Stellungnehmer einnehmenzu können(im Gegensa?zu den übrigenStatinen,die abends Vorteil von eingenommenwerden sollen), ist nicht als therapeutischer zu weften. erheblicher Bedeutung Ohne Frage hat Atorvasiatindie stärkstePotenz bei der LDL-Senkung. der Wirksamkeitmit kann eine Reihenfolge Aufgrundvieier Untersuchungen lAtorvastatin> Simvastatin= Lovastatin> Pravastatin> Fluvastatin] noch klinisch werden.Es ist dabeijedochwedermathematisch angenommen Die Grenze ohneWillküranzuwenden. Atorvastatin auszugrenzen, begründbar, Statinenund den zwe' könntegenausogut zwischenden drei potentesten wenigerpotentengezogenwerden. von aktivenMetabolitenper se ist kein Kriteriumfür Das Vorhandensein (vgl. auch die Stellungnahme zu Fluvastatin, in therapeutische Überlegenheit ' dass die Wirkdauerde. HMG_CoAn olesem Zusammenhangsei darauf hingewresen. Reduktasehenamea im wesentlichenn/aht durch die Halbwerts:erides Mrksioffs sondern duach -larbwefis:eir ;ie oes LDL-Re:eprcrsbestimmtwrrd.NachWegfaiider kompelitlvenilemmung des Rezeptorsweder dufch ein Statinwrrcidie Expression des EnzymsHl\1G-CoA-Reduklase im Blut kornmi:u.ßn Wiederansiieg der LDL Choleslearnkonzenirat]on heaunreagerege[ uno es 28 welcherdie Abwesenheiivon aktivenl\4eiaboliten als therapeutischer Vorteil ausgelegt wird). Punkt5: Untersuchungender Progressionatherosklerotischer Veränderungender Koronariensind keinesfallsneu und wurdeft schon vor der Statin-Ara durchgeführt(Angiographie). Ohne Frage liegt mit REVERSALeine valide Studie vor, die eine Überlegenheitüber Pravastatindemonstriert;die Untersuchung tritt jedoch als Surrogatparameter orientierteStudie in ihrer Aussagekraft hinterStudienmit klinischen Endpunkten zurück. Punkt6: Die unterschiedliche Hersiellungsweise, fungaleFermentaiion, Semi-Synihese oder Vollsynthese,triffi zu. Nicht zutreffendist jedoch die Folgerung, Atorvasiatin können.Nach müssedeshalbeine Sonderstellung beanspruchen den Entscheidungsgrundlagen des G-BA sind Wirkstoffedann chemisch verwandt,wenn sie eine vergleichbare aufweisen chemischeGrundstruktur (trift zu) und wennsie sichdurcheineräumliche die eine Strukturauszeichnen, (trifftausdrücklich spezifische Pharmakon-Rezeptor-Wechselwirkung ermöglicht zur großen Ahnlichkeitmit dem zu, siehe unten zu den Ausführungen HMG-CoA). Die natürlichen Substrat der Reduktase, dem Entscheidungsgrundlagen sehenausdrücklich eine chemischeVerwandtschaft auch dann als grundsätzlichgegeben an, wenn unterschiedliche Herstellungsverfahren vorliegen. Punkt7: NichtGeqenstand diesesGutachtens. 6.1.1 Fluvastatin wircjdurchden Hersteller Die grundsätzliche Problematik der Gruppenbildung von von Fluvastatin,Novartis,herausgearbeiiet. Aufgrundder Sonderstellung Fiuvastatinhinsichtlichfuletabolisierung, Einsatzbei Niereninsuffizienz, dem sowie Unterschiedhinsichtlich Nebenwirkungsspektrum und Interaktionsprofil isi der Indikation zu. Sekundärprävention nach Herzkatheter-Therapie Fluvastatin aus der Gruppenbiidung (Novartis, Fujisawa). herauszunehmen 29 P u n h1 : Fluvastatinstelle im Verhältniszu anderen Statinen eine therapeutische Verbesserung dar. Durcheinen,,alternativen" (CYP2Cg) Metabolisjerungsweg sei eine Minimierung von Azneimittelinteraktionen zu erwarten.Das geringere Interaktionspotential wird auf die Metabolisierung über das lsoenzymCYP2Cg zuruckgeführi(andere Statine werden übeMiegend über das lsoenzym CYP3A4metabolisiert). Das Risikofür lvlyopathien und Rhabdomyolysen werde so entscheidend reduziert. In einer FDA-Analyse sei im Zeitraum31.12.1993 bis 26.06.200'lkein dokumentierter Fall einer tödlichenRhabdomvolvse verzeichnet. gesehenhabenSimvastaiin Statistisch und Lovastatindas höchsie,Fluvastatin das geringsteInteraktionspotential. lm Gegensatz zu Simvastatin tauchenkeine Inieraktionen mit lvlakrolidantibiotika, den Antiarrhythmika(Amiodaron, Verapamil) und lmmunsuppressiva (Ciclosporin,Tacrolimus)auf. Allein Fluvastatin besitztdieZulassung zur Therapiein Kombination mit Fibraten. Der Stellungnehmer Fujisawa reklamiert, die Nebenwirkungen Alopezie, erektile Dysfunktionund Pankreatitis seien für Fluvastatinals einzigesStaiin nicht belegt.DiesbedeutegrößereAkzeptanzbei dem ,,typischen Statinpatienten". P u n k t2 : Fiuvastatin werdenurzu einemgeringenAnteil(6 %) renaleliminiert undkönne deshalb auch bei schwerer Niereninsufflzienz ohne Dosiseinschränkunq verabreicht werden. P u n k t3 : Zu berücksichtigensei, dass Fluvastatin 2003 die Zusatzindikation schwerwiegender kardialer Ergebnissenach PTCA" ,Sekundärprävention erhielt(Novartis). Fluvastatin belegeals einzigesStatineinenNutzenin diesem fnlhenStadiumder KHK. P u n k4 t: Die spezieileDarreichungsform (Reiardformulierung) führe zur Verminderung der Konzentrationsspitzen des Wirkstoffs im Plasma um so das Nebenwirkungsprofil zu verringern.Fluvastatinweist sich im Gegensatzzu ancerenStatinendurchinaktivePlasmarnelaboliie aus. 30 Zu diesenArgumenten hai die Arzneimittelkommission in der guiachterlichen folgendeBeurteilung Stellungnahme abgegeben: P u n k t1 : Bei allenStatjnenhat die Uberprüfung des lvlyopathieund RhabdomyolyseRisikosanhandder Fachinformationen Bewertungen zwischen'selten"und über CYP2Cgim Gegensatzzu ,,sehrselten"ergeben.Die Metabolisierung CYP3A4 bietet keinen belegten signifikantenklinischenVorteil. Die Uberlegungen zu der verminderten Anzahlpotentieller Inieraktionspartner sind rein theoretischer Natur.Die über CYP3A4interagierenden Azneimittelsind bekannt,und die enisprechenden lnteraktionen müssenklinischberücksichtigt werden,wie auchdie Interaktionen mit CYP2CSverstoffwechselten Substanzen vom behandelnden Arztberücksichtiqt werdenmüssen. Der fehlendeBelegder Nebenwirkungen Alopezie,erektileDysfunktion und Pankreatitjs stelltnur im Falleder Pankreatitis einenWegfalleinetschweren Nebenwirkung dar. EineSonderstellung desWirkstoffs nur ausdiesemGrunde wäre nicht gerechtfertigt. Die Behauptung, wenigerTherapieabbrüche seien durchden Wegfallder genanntenNebenwirkungen zu vezelchnen,wid nicht belegt. Punkt2: Ein signifikanter klinischer Vorteilwird durchdieseEigenschaften nichtbelegt. Siatinewerdennichtin festenschematischen verordnet, Dosierungen sondern werden nach Wirkung(LDL-C)und Verträglichkeit dosiert.Einer eveniuell bestehenden Niereninsuffizienz wirddabeidurcheine individualisierte Theraoie Rechnunggetragen. Punkt3: Die Aussageder Stellungnehmer, Fluvastatin belegeals einzigesStatineinen Nutzenzur kardialenRisikoreduktion nach PTCA(LlPS,Se.ruysei a|.2002) ',,rird durchdie Ergebnisse der PROVE-ITStudiewiededegt. EineHerausnahme aus diesenGrrindenist dahernichtqerechtfertiot. P u n k lt: Ein kiinischer VofteilistdurchdieseEioenschaften nichtbeieor. 31 6.J.3 Lovastatin P u n k t1 : In ihrer Stellungnahme beantragtdie Firma MSO Sharp & Dohme die Herausnahmesowohl von Lovastatinals auch von Simvastaiinaus eineT tracthatr.^<^n rnna in der gutachterlichen Zu diesenArgumentenhat die Azneimittelkommission folgendeBeurteilung abgegeben: Stellungnahme P u n k t1 : Zur Herausnahmedes Wirkstoffes Lovastatin werden keine spezifischen Argumentevorgetragen.Auf die tragendenArgumentezu Simvastatinwird im eingegangen. Abschnitt,,Simvastatin" 6.4.1 Pravastatin P u n k t1 : von 8-18 zugelässen für KinderundJugendliche Die lndikation von Pravastatin, Jahre sei zu berücksichtigen. Pravastatin erhalteim April2004die Zulassung der zusätzlichen Indikation,,Verringerungeiner Post-Transplantationseine Hyperlipidämie"bei Patienten, die nach Organtransplantation Therapieerhalten(SankyoPharma). immunsuppressive in der gutachtedichen Zu diesenArgumenten hat die Arzneimittelkommission Beurteilung abgegeben: Stellungnahme folgende P u n k1t : Die Einbeziehungder oben genannten Aspekte ist für die vorliegende Fragestellungzur Festbetragsregelung ohne Relevanz. 32 6.4.5 Simvastatin P u n k1 t: Die verschiedenenStatine sind bezüglich der zugelassenenAnwendungsgebiete (MSDSharp& Dohme). nichtvergleichbar Der Stellungnehmer weistinsbesondere daraufhin, dassnur Simvastaiin laut Fachinformation zur Erhöhung des HDL-Cholesterins eingesetzi werdendarf. ln Tabelle 1 (Seite 3 der Stellungnahme) werden die zugetassenen Anwendungsgebiete aufgeführt.Der Stellungnehmer reklamiert, es sei nicht korrekt,Primär-und Sekundärprävention sowiedie Präventionkardiovaskulärer undzerebrovaskulärer Ereignisse zusammenzu fassen. Punkt2: Siatine sind aufgrund der Ergebnissevon klinischenEndpunktstudien therapeutisch nichtvergleichbar und nichtuntereinander (MSD austauschbar Sharp& Dohme), P u n k 3t : Bildunggetrenntercruppen für patentgeschütäe und patentfreie HMG-CoAReduktasehemmer P u n k 4t : Kritikan der Berechnung geeigneter Vergleichsgrößen. Zu diesenArgumentenhat die AE neimittelkommission in der gutachterlichen Stellungnahme folgendeBeurteilung abgegeben: P u n k t1 : Es liegenkeineHinweiseäus direktenvergleichenden Studienvor, die einen signifikanten Unterschiedbei der HDL-Erhöhung belegenwürden.Die t-1DLErhöhungist eine Eigenschaft,die allen Statinenzukcmmt unC Cie im Zusammenhang mit deren komplexemEinflussauf die Konzentrationen der Lipoproteine zu sehen ist (v.a. Effekteaui Trigtyzeride). Eine eigenständige 33 Bedeutung,wie sie vom Stellungnehmer reklamiertwird, kann daher nicht n..h\/^ll7^^an M/a.dan Punkt2: Die Kritikan der Zusammenfassung von Primär-und Sekundärprävention kann nichtnachvollzogen werden,denndie Indikation für ein Statinwird heutzutage nach dem gesamtenvaskulären Risikogestellt.Dabeikönnendie Ubergänge zwischenPrimär-und Sekundärprävention fließendsein und andere,nlcht Iipidologische Risikofatoren könneneingehen(Blutdruck,Rauchen,Diabetes u.a.). Punkt3: So im Gesetznichtvorgesehen. Punkt4: Gutachtens. NichtGegensiand des vorliegenden AbschließendeBewertung o.5.1 Verbesserung Therapeutische Subsirat Allen Statinenist die enge sterischeAhnlichkeitmit dem natürlichen der HIVIG-CoA-Reduktase, dem 5-Hydroxy-s-MethylglutarylCoenzynr-4, gemeinsam. Es besteht daher eine vergleichsweisegroße chemische zwischenden VeMandtschaft.Es existierenzwar chemischeUnterschiede Statinen,die sich vor allem bei der Hersiellung(Lovastatinist ein fungales Fermentationsprodukt, Simvastatinund Pravastatinsind semjsynthetisch, Fluvastatinund Atorvastatinsind vollsynthetisch) und am Vorliegenals Pfodrugs(Lovasiatinund Simvastatin sind Lactone)zeigen.Auch bestehen Eigenschafien (Lovastaiin, Unterschiede bei den physiko-chemischen isi hydrophil). Simvastatin, Fluvastatin undAtorvastatin sindlipophil,Pravastatin Verbesserung oderein l-iierausalleine ässt sichjedochkeinetherapeutische geringeres NeberwirKu ngsproj' l einzeiner Vertreterableiten. Alle Siatineverfügenüber ein vergleichbares Wirkprofilies handeltsich bei cem gemeinsamen pharmakologiscnen Wirkmechanismusum die Hemmungder HN4G-CoA-Reduktase, dem geschwindigkeitsbestimmenden Enzym der endogenen Cholesterinsynthese, welches HMG-CoA in lvlevalonsäure umwandelt. Diedarausresultierende verminderte Cholesterinsynthese führtzur Depletionan intrazellulärem Cholesterin, vor allem in der Leberzelle.Dies wiederumführtzu einerZunahmeder Exoression von LDL-Rezeotoren an def Zelloberflächeund einer erhöhten rezeptorvermittelten Aufnahme von Lipoproteinen niedrigerDichte (LDL) aus der Zirkulationin die Zelle mit konsekutivem Absinkender Cholesterinkonzentration im Blut.Die Statinesind ausden genannien vergleichbar. Grundenpharmakologisch Danebenwurden den Statinenvon der Cholesterinsenkung unabhängige pleiotropeEfiekteauf das Gefäßendothel, die Gerinnungund entzündliche Vorgängezugeschrieben, deren Bedeutungbislangnoch nicht hinreichend bewertbarist. Unierschiede in der Wirksamkeit, die auf diesenMechanismen beruhen,sindfür die Statinebislanganhandvon Studienzu klinischrelevanten Endpunkten nichthinreichend belegtworden. Die meisienWirkstofiewerdenüberwiegend hepatischmetabolisiert und die l\4etaboliten biliärundrenaleliminiert. Somit liegenkeinehinreichenden Befundein Bezugauf Pharmakodynamik, Pharmakokinetik, vor, die eine Nebenwirkungsspektrum und Interaktionsprofil Sonderstellung einesderWirkstoffe begnindenkönnten. IndirekteVergleichsstudien Eine große Zahl randomisierter Studien mii Statinen,in denen klinische Endpunkteuntersuchtwurden, legt den Schluss nahe, dass Statineals Substanzklasse in der Lagesind,das Auftretenvon hartenEndpunkten wie i\4yokardinfarkten zu verringern. DabeischeinenzweiFaktorenvon besonderer Bedeutung zu sein. 1. Das kardiovaskuläre Ausgangsrisiko für koronareEreignissescheinieine große Rolle zu spieien.Die Effektesind umso größer,je höher das Ausgangsrisiko ist.DasAusgangsrisiko variiertin großemAusmaßzwischen den Studien.Dievodiegenden Stucjien sinddaherkauminiirekrmiieinander verqleichbar. 35 Diesesvariiert 2. DerzweitewichtigeFak'ior ist das Ausmaßder LDL-Senkung. gilt, dass die ebensozwischenden einzelnenStudien.lm Allgemeinen korreliert.Da Risikoverbesserung mit dem Ausmaß der LDL-Senkung unterscheiden, Statine sich in ihrer maximal möglichenLDL-Senkung zu bestehen. zMischenden Substanzen scheinenauch hier Unterschiede Effekten Die Risikoverbesserung scheintaberauchvondensog.pleioiropen in welchemAusmaßdie Es isi dezeii unbekannt, der Statineabzuhängen.3 pleiotropenEffektezur Risikoverbesserung im Verhältniszu den LDLund ob unterschiede zwischendeneinzelnen senkendenEffektenbeitragen AusdiesenGründen Effektebestehen. Statinenin Bezugaufdie pleiotropen kann ein indirekterVe€leich der Statineebensowenig aufklären,ob Wirkstoffen bestehen. Unierschiede zwischenden einzelnen OirekteVergleichsstudien des der Festbetragsgruppenbildung Nach den Enischeidungsgrundlagen für den Nachweis sollenan Untedagen GemeinsamenBundesausschusses VerbesserungvornehmlichdirekteVergieichsstudien einer therapeutischen vorgelegtwerden.Erst wenn zwischenWirkstoffeneiner Festbetragsgruppe Studienherangezogen sind,sollenPlazebokontrollierte diesenichtvorhanden Verbesserung werden,wenndiesesichfür den Nachweiseinertherapeutischen Vergleich, s. o.). eignen(sog.indirekter bei den Statinen Erkenntnisse Anteilder wissenschaftlichen Der überwiegende Studien.NurwenigedirekteVergleichsstudien beruhtauf Plazebokontrollierten Atherosclerosis worden,nämlichREVERSAL(Reversing sind abgeschlossen or with Aggressive LipidLowering,Nissenei al. 2004),PROVE-lT(Pravastatin AtorvastatinEvaluationand InfectionTherapy,Cannonet al. 2004),ASAP (Smildeet al. 2001)undARBITER(Tayloret al. 2002). (IVUS)uniersucht, ob Ultraschall ln REVERSALwurdemittelsintravaskuiärem mit stabilerKHK bei 502 Patienien sich das Fortschreiten der Koronarsklerose (80 (40 mg/Tag)und Atorvastatin mit Pravastatin zwischeneinerBehandlung r Z,.rden cleiol.open Eafeklenaiihit man E:fekte aui zeiluiäfe Funktronen,oxidative Prozesse. Entzündungsvorgänge,Koaguletoa, vasomotorische FLrnktjonen,Endothelfunktionund Einilüsseaui lntea:eluiäaeAchäsronsmolekÜle. 36 mgffag) über 18 Monate unterscheidet. Atorvastatinsenkte das LDL-C stärkerund zeigte sich bei dem untersuchten Surrogatparameter signifikant der koronarenAtherosklerose" dem Pravastatin überlegen. Die ,,Fortschreiten Studiewar nichtauf die Untersuchung von klinischen Endpunkten ausgelegt. Sie ist daher für die Fragesiellungdes vorliegendenGutachtensnicht zielführend. Die Studiehat aber zu der allgemeindiskutierten Frage,ob eine intensivierte sinnvollist, beigetragen. Die Untersucher haben LDL-C-Senkung bei ihrerlnterpretation der Datendie stärkereLDL-Senkung alleinjedochnicht gemacht. für die überlegenenEffektevon Atorvastatinverantwortlich In PROVE-ITwurde anhandeineszusammengesetzten klinischen Endpunkts klinischer untersucht, ob eineintensivierte LDL-Senkung zu einerVerbesserung Endpunkteführt. Die Studie ist daher von zentralerBedeutungfür das vorliegendeGutachten und wird demzufolgeausführlichdargestelltund direkteVergleichsstudie mit bewertet.Sie ist die einzige abgeschlossene klinischen Endpunkten zwischenStatinen. wurden Studiendesign:4162 Patientenmit einem akutenKoronarsyndrom '10 (Pravastatin Tagen einerStandardtherapie 40 mg/Tag)oder innerhalbvon eineriniensivierten Therapie(Atorvastatin 80 mg/Tag)zugeführtund im Mittel .18-36 Der primäreEndpunktwar 24 Monate(Bereich Monate)nachverfolgt. instabile kombiniert dokumentierte als Tod jeglicherUrsache,Myokardinfarkt, Angina pectoris mit notwendiger Hospitalisierung,Revaskularisierung (mindestens Das Ziel der 30 Tage nach Randomisierung) oder Schlaganfall. von Pravastatin. Studiewarder Nachweisder Nicht-Unterlegenheit Ergebnisse:Die durch die Behandlung erreichtemedianeLDL-Konzeniraiion betrug 95 mg/dl unter Pravastatinbzw. 62 mg/dl unter Atorvastatin(P < 0,0001).Die durch Kaplan-i\4eier-Analyse berechneteRate des primären bzw.22,4o/aunlel Endpunkts betrugnachzweiJahren26,37ounterPravastatin um 16 70zugunsten Atorvastatin, einerrelativenRisikoreduktion entsprechend (P = 0,005,95 %-Verirauensbereich von Atorvastatin 5-26 %). DieVotleileder jeglicherUrsache Therapiezeigtensich bereitsnach30 Tagen.Die l,4orial;iät warennichtsignifikant um28 lo hzw.18 % reduziert bzw.durchtulyokardinfarkt (P = 0.07bzw.0,06). von Interpreration:Die Stucjie,die zum Nachweisder Nicht-tjnteriegenheit geplantwar. hat die Diskussionum die Empfehlungeines LDLPravastatin von 100 mg/dlif der Sekundärprävention neu eröffnet.Die G.ünde Zielwertes 37 für die Uberlegenheit von Atoryastaiin könnenin seinerstärkerenWirksamkeit auf die LDL-Senkung, aberauchin anderenEigenschaften liegenund bleiilen daher unklar. In Frage kommen Effekteauf En2ündungsparameier, wie Senkungdes hochsensitiven CRP oder eines löslichenCD4o-Liganden. Die (-83 % Senkungdes CRP war jedochin beidenStudienarmen vergleichbar unter Pravastatinbzw.-89 % unterAtorvastatin). lm Gegensatzdazu war in REVERSAL(bei Patientenmit stabilerKHK) ein wesentlichausgeprägterer Effekt von Atorvastatinauf das CRP beobachtetworden. Es besteht kein Zusammenhang zwischenLDL-Senkung und Entzündungsmarkem. PROVE-IT muss bezüglich der Zusammenstellungdes kombinierten Endpunkteskritisiertwerden:so dürftebeispielsweise bei der Auslegung des Endpunkts,,Noiwendigkeit der Hospiialisierung wegen instabilerAngina pectoris"Interpretationsspielraum bel den einzelnenUnteßuchernin den verschiedenen Zentrenbestanden haben. Die Daten der PROVEIT Studie rechtfertigenkeine Sonderstellung von Innerhilrlrrnn Atorvastatin im Rahmenoer Festber'znsnn DieGrundedafürsindwiefolgt: 1. Nach den Entscheidungsgrundlagen des G-BA kann sich eine therapeutische Verbesserung insbesonderedaraus ergeben,dass'das gegenüberStandardmitteln in der Arzneimittel eine überlegene Wirksamkeit Vergleichsgruppenach dem allgemein anerkannten Stand der Stand medizinischen Erkenntnisse zeigt."Von einemallgemeinanerkannten der medizinischen Erkenntnisse kannnachVorlageeinereinzigenStudiein der Regel jedoch nicht ausgegangenwerden.Zumindesteine weitefe konfirmierendeStudie wäre erforderlich.Der G-BA fordert in seinen Entscheidungsgrundlagen einen Konsensüber die Zweckrnäßigkeit der therapeuiischen Verbesserung. Das seizt im Regelfallvoraus,dass über zuveriässige, Qualitätund Wirksamkeii der therapeutischen Verbesserung wissenschaftlich nachprüfbare Aussagengemachtwerden können.Von einer hohen Qualitätder PROVE-ITStudie kann ausgegangenwerden, ebenso von einer ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen. Eine Nechprüfbarkeit istjedochnur nachVorlageminCestens einer der Aussagen w e i t e r eS n r u d i em t tl e r s e l b e ;nr : . F c ' F .r , r . , - e . p h F n t8 2 . Kritischzu diskutierensind die Venvendeten Dosierungen. Bei beiden Substanzen, Pravastatin undAtorvastatin, wurdendie jeweilszugelassenen Höchstdosierungen eingesezt.Unter diesen Bedingungen konntekeine vergleichbare LDL-Senkung erzieltwird. Als äquipotentin Bezugauf die LDl-Senkungwürdeman in etwa 40 mg/TagPravastatin und 10 mg/Tag Atorvastatin bezeichnen. Solangeunklarist,warumAtorvastatin überlegen war (LDL-Senkung oder andere Effekte,wie z. B. antiinflammatorische Wirkung) muss zum Nachweiseiner Sonderstellung eine äquipotente Dosierunggetestetwerden. 3 . Nach den Entscheidungsgrundlagen des G-BA (2.1c) so en Vergleichsstudien,,an Populationen oder unterBedingungen durchgeführi sein, die für die üblicheBehandlungssituation repräsentativ sind und relevantsind."PROVE-IT erfülltdieseBedingung nachden Buchstaben der jedoch Entscheidungsgrundlagen, nicht nach deren Intention.Das Einschlusskriterium derStudiewar sehreng gefasst. Aufgenommen wurden nur Patienten, die mit einem akuten Koronarsyndromhospitalisiertwurden (Myokardinfarki mit oderohneST-Hebung) oder Hochrisiko insiabile Angina, bei denendas Ereignis nichtlängerals 10 Tagezurucklag. bei deneneinePTCAdurchgeführt wurdeodergeplantwar, < 240 mq/dlaufwiesen. die ein Gesamtcholesterin Somit sind die Ergebnisseder Studie ausschließlichauf die so beschriebenePopulation anwendbar.Diese Populationist zwar für die entsprechende Behandlungssituation repräsentativ und relevani,und die Ergebnissezeigen eine positive Beeinflussungklinisch bedeutsamer Endpunkte, die prognostisch relevantsind,die Population repräsentiert aber zahlenmäßig nureinengeringenBruchteilder Patienten, die einelndikation für ein Statin haben.Der weitausgrößteTeil der Statinpatienten sind Paiientenmit stabilerKHK in der Sekundärprävention oder Patienten mit (Diabetiker).ln einemRisiko-Aquivalent Deutschland lst von einerPrävalenz der KHK von ca. 3,2 [,4io. Patienten auszugehen(zitiert nach Therapieempfeh lung SiabilekoronareHerzkrankheit der AkdA,2004).Die Zahi der Diabetikerbeirägt mindesrens4 Mio. Patienten,nach 39 zuverlässigen Schätzungen könntediesesogar7-8 l\4io.beiragen.Beide Gruppen zusammen(Schnittmengen nicht berucksichtigt) stellen den Personenkreis mit einer lndikationfür ein Statindar.' ln Deutschland erleidenpro Jahretwa300000Personen Nachden unter einenHerzinfarkt. < 240 a) bis d) genanntenKdterien(Hospiialisation, Gesamtcholesterin einer PTCA)sind die Einschlusskriterien der Studie mg/dl,Durchführung auf maximaletwa 100000bis 150000Patientenpro Jahr anwendbar.'o DieseZahl entspricht somitwenigerals ca. 2-3 % der Patienten mit einer ist somit Indikaiionfür ein Statin.Die in PROVE-IT untersuchte Population nichtrepräsentativ flir die,,übliche Behandlungssituation'. Nach den Entscheidungsgrundlagen des G-BA (2.1d) sollen Vergleichsstudiengegenüber Standardmittelnder Vergleichsgruppe von Atorvastatin durchgeführt werden.In PROVE-ITwurdeeine Dosierung verwendet, die nichtder klinischen Praxisentspricht. DiehöchsteDosisstufe von 80 mg/TagAtorvastatinwird in < 3 % aller Atorvastatin-Verordnungen eingesetzi." ist kritischzu sehen. Der paarweiseVergleichAtorvastatin vs. Pravastatin Zwar beweist PROVE-IT eine Uberlegenheit von Atorvastatinüber Pravastatin der Studieeinschl.der geschilderten {unterden Bedingungen jedochist keineÜbedegenheit gegenüber Simvastatin, Einschlusskriteden), aus LovastatinoderFiuvastatin nachgewiesen worden.EineHerausnahme ist daher schon aus Gründendes fehlenden der Festbetragsgruppe gegenüberden übrigenl\4itgliedern der Gruppe Überlegenheitsnachweises nichtbegründbar." s Nachdern Arzneiverordnungs-Report 2003 wlrden im Jahre2002 994 Mio. DDD Staline = 2,7l\4io. Behandelten. verordnet. Diesentspricht einerZahlvon994fulio./365 i0 sein. von 1OTagennachdem Ereignisanbehandelt Olesemüssenzudemirlnerhalb '1304 Erro. i: Die Jahrestherapekosten der Therapie mit 80 rng/TagAtorvasiaiin beiragen ca. Die ,lahrestherapiekosienm i generischem Pravastatin40 mg/Tag beiragen ca. 537 ELrro ': Aus in eineaGruppemil mehr als zwei Substanzennur Sicht st ern tJnierschied statistlscher Curch erne Venanzanalysebeweisbaf. Wenn rn dieser Anatyse statistischsignifikanle gefundenlverden,srnd sog. Fost-hoc-fesrsauiässig(aberauch nur dannj, mi LJnterschiede paarweise denen Vergleiciiedurchgefühnwerdenkönnen.Ein paarweiserVerglelchnnerflaLb e ner Gruppeohne vorherigeVarianzanayse ist n cht:ulässig. Konkret muss angesichis des Konfidenzintervalls von E-26 o/. beim primären Endpunkt aufgrund der wissenschaftlichen Literatur zu Endpunktstudien mit Statinender begründbare Verdachtgeäußenwerqen, dass bei einemStudiendesign Atorvastatin 80 mg/TagversusSimvastatin 80 mg/Tag (der zugelassenenHöchstdosierung von Simvastatin)der prjmäreZielparameter mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit nichtsignifikant unterschiedlich gewordenwäre.13Hättedies bedeutet, dass Atorvastatin gemeinsammit Simvastatinausgegliedert wordenwäre und Lovastatin, Pravastatin und Fluvastatin in der Gruppeverblieben wären? An diesen spekulativenüberlegungenzeigt sich die problematikder Fehlerpropagation, wennstatistische Meihodeninadäquat angewender werden. Zusammenfassende Bewertungvon pROVE.tT PROVE-IT beweist, dass die cabe von 80 mg/Tag Atorvastatin(einer Statintherapie,die deutlich weniger als 1 yo allet Statin-Verordnungen ausmacht)bei Patientenmit einemakutenkoronaren Ereignis, das wenigerals 10 Tagezurückliegt (unddamiteinePopulation widerspiegelt, die wenigerals 2 % aller Patientenmit einerIndikation für Statineausmachi) einerTherapiemit Pfavastatin40 mg/Tag überlegenist. Die Verordnungsrealität (Gabe eines Statiosin mittlererDosierungbei Patientenmit stäbilerKFIKoder Diabetes mellitusoder Hyperlipoproteinämie) wird dadurchnur sehrentferntabgebildet. Zudem wird der Beweis nur gegen Pravastatingeführt,nicht aber gegen Lovastatin,Simvastatinoder Fluvastatin. PROVE-ITist dahernichtgeeignet, eineSonderstellung von Atorvastatin zu rechtfertigen. 6.5.: Nebenwirkungsspektrum Das ailgemeine Verträgljchkeitsund Sicherheitsprofil von Statinenist sehf gut (Pedersen ei al. 1996), sie weisen aber in sehr seJtenen Fällen schweF.,,r'iegende Nebenwirkungen auf. Zu diesen zählen vor allern die '3 ATC-1ndex WFiO Äcuivalenzdosen Lovasiarin3Omg, Simvastan j5.ng, p.avastattn::0 mg, Fluvasrarin.+0 mg, Atorvastarinl0 rng 4' , Myopathie, welche in seltenen Fällen in eine lebensbedrohliche Rhabdomyolyse übergehenkann (Hodel2OA2;Omar et al.2OO2;Sinzinger et al 2AO2).Die Nebenwirkung tritt als lnteraktionmit bestimmtenanderen Azneimitteln(2. B. Gemflbrozil, Ciclosporin)deutlich häuflgerauf als bei bei etlva 0,1-0,5% der Monotherapie. Die L4yopathie wird bei l\4onotherapie bei Kombination mit anderenAzneimittelnsteigtsie auf Patientenbeobächtet, bis zu 2,5 %. SchwereFälleder Rhabdomyolyse sind sehr selten,verlaufen dann aber häuig tödlich. Bei Cerivastatinhat die erhöhte Rate an Rhabdomyolysen zur Ma*trucknahmegeführt. Die Ursachensind unklar, als obgleich bei den Interaktionenerhöhte Plasmakonzentrationen mitverursachendangenommenwerden können. Eine weitere schwere (Phanet al. Polyneuropathie Nebenwirkung der Statineist die idiopathische 1995:Gaitet al. 2002). (Omar scheineninhärentbei allenStatinenaufzutreten BeideNebenwirkungen wird mii etwa2,3 FälleneinerMyopathie(Gaistet et al. 2002),ihre Häufigkeit (G i ea i s te t a l . 2 0 0 2 )p r o 1 0 0 0 0 a | . 2 0 0 ' 1 b) z w . 4 , 5F ä l l e ne i n e P o l y n e u r o p a t h angegeben. Angesichtsder großenAnzahlan Personenjahre der Behandlung Zahl von Verschreibungen von Statinenkann daher von einer signifikanten werden,die an den genanntenschwerenUAW ieiden. Patientenausgegangen So finden sich in der gemeinsamenDatenbank zu unerwÜnschten und l\,4edizinprodukte des Bundesinstituts für Arzneimittel Arzneimittelwirkungen der deutschenAtzeschaftdie Statinemit auf und der AE neirnittelkommission den vorderen Plätzen der am häufigsten genannten Wirkstofie. lm Atorvastatin 1998-2002lag in der Gruppeder 50-70-Jährigen Berichtszeitraum aul Platz11 und Pravastatin auf Platz1, Cerivastatin auf Platz6, Simvastatin Daten). Dem MEDWATCH auf Platz 15 aller Wirkstoffe(unveröffentlichte RepodingSystemder FDA wurdenzwischen1990 und 2002 3337 Fällevon gemeldet(Thompsonet al. 2003).Leichte Rhabdomyolyse Statin-induzierter werden häufig beklagt, insbesonderebei oder mittelschwerel\4yopathien die sich körperlich betätigen(Sinzingetet d.2OO2:Thompsonet al. Patienten, kannmit ca. 1-5 % allerPatientengeschätztwerden. 2003).Die Häufigkeit gezeigthat, bestehenbei der Häufigkeit von Wie die Erfahrungmii Cerivastatin Die zwischenden einzelnenStatinen. Rhabcjomyolysen durchausUnterschiede -'.16.A -ätii.ka:,i e ch nrnö a6^rairthar=.ip rl|snFlösl hai :Ur verursachteca. 32 Fälle der Substanzgeführt.Cerivastatin [,4arktrücknahme '/on Rhabdomyolyse auf 10 l\4io.Verschreibungen, während die anderen .+l wenigerals2 Fälleauf 10 l!4io.Verschreibungen Wirkstoffe verursachten (Staffa et al.2002). Zum gegenwärtigen gibtes keinebeweisenden Zeitpunkt Hinweise darauf,dass jm sich die dezeit l\4arktbefindlichen Statinein der Häufigkeitscnwerer unerwünschter Ereignisse signifikant voneinander unterscheiden. Der Hinweis der Stellungnehmer zu Fluvastatin, beider Substanz seies nochzu keinemFall einer tödlichenRhabdomyolyse gekommen,verfängtdeshalb nicht. Der Wirksioff gehört weltweitzu den Statinenmit der geringstenErfahrung, gemessenan der Zahlder Verschreibungen. lm übrigenkanneineSubstanz nicht aufgrundihresSicherheitsprofils alleinbewertetwerden,sondernmuss immer aufgrundihrer Nutzen-Risiko-Relation, also den zusammengesetzten Daten aus klinischer Effektivitätund Sicherheitsprofllbewertet werden. Aufgrund der vorliegendenStudienlageist unter diesem Aspekt keine Sonderstellung für Fluvastatin zu rechtfertigen. Das reklamierte verminderte Interaktionspotential ist reintheoretischef Natur,da diesenbekanntenRisiken mit Vermeidungder Kombination, intensiverer überwachung oder sonstigen Maßnahmenbegegnet werdenkann. EinegenaueAbschätzung derNutzen-Risiko-Relation (Gesamimortalität versus gesamteschwereNebenwirkungen) kann nur auf der Basisvon kontrollierten Siudien vorgenommen werden.Bei den Plazebokontrollierten Studienwird dieser ,,Overallhealth impect" in den seltensten Fällen angegeben (Therapeutics Letter48, 2003).DirekteVergleichsstudien zwischenStatinen liegenzu unerwünschten Wirkungen nichtvor. 6.5.3 Gesamtergebnis Basierendäuf einersorgfäitigen Sichtungder vorgebrachten Stellungnahmen, wie auch der allgemeinzugänglichen wissenschaftlichen Literatur, mussreern großer Mangel an direktenVergleichsstudien mit klinischenEndpunkten konstatiert werden. Die einzigevorliegende direkteVergleichsstudie (PROVE-IT) war wegendes fragwürdigenStudiendesigns wie auch wegender an der, gemessenan der Versorgungsrealitäi, sehr engenAuswahlcjer Patientennichtgeeignet,erne Sonderstellung desals überlegen gefundenen Wirksioffs zu rechtfertigen. :13 Die Anwendungdes indirektenVergleichsvon Ergebnissen aus einempool einer großen Anzahl an Plazebokontroilieften Studienwar ebenfallsnicht geeignei,eine Sonderstellung eines Wirkstoffszu rechtfertigen, da sich die Studiennach ihremDesignund ihrer Patientenauswahl zu sehrvonernander unterscheiden, um valideSchlüssezu zrenen. Es bestehtkein Zweifel,dass sich die Statinein vielerleiHinsichtvoneinander unterscheiden und dassvon einergegenseitigen beliebigen Austauschbarkeit nicht ausgegangenwerden kann. Auch ist nicht auszuschließen, dass sich erkennbareTrends einer therapeutischen Verbesserungin der Zukunft mögljcherweiseverbindlichbelegen lassen können. Gemessenan den Vorgaben der Enischeidungsgrundlagen des G-BA ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkikeine Sonderstellung einesWirkstoffswegeneiner therapeutischenVerbesserung,auch wegen geringererNebenwirkungen, gerechtfertigt. 7- Literatur 1 ) ALLHAT officers. l\,4ajoroutcomes in moderatelyhypefcholesterolemic, patientsrandomized hypertensave to pravastatin vs usualcare.JAIVIA 2002; 288r23):2998-3007. 2 ) Arzneimittelkommission der deutschenAräeschaft.Empfehlungen zur Therapievon Fettsiofi,vechselstörungen (2. Auflage).Azneiverordnung in der Praxis1999(Sonderheft); 1-2C. Azneimiitelkommission der deutschenArzteschaft.Empfehlungen zur Prophylaxeund Therapieder stabilenkoronaren (1.Auflage). Hezkrankheit Arzneiverordnung in der Praxis2004;3'1(Sonderheft 1): 1-28. 4 ) Ar:te Zeitung. Statin-Studienmit über 80000 Patienten geplant: Rosuvastatin im Blickpunkt, Arie ZeitungOnline2A02i1-2. 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