Handreichung für EA 08- 2013 - Betreuungsverein Landkreis

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Handreichung für EA 08- 2013 - Betreuungsverein Landkreis
Sennhofgasse 7
Bankverbindung:
88400 Biberach
Kreissparkasse
Tel.: 07351-178 69
BLZ: 654 500 70
Fax: 07351-179 62
Kto.: 747 394
E-Mail: [email protected]
HANDREICHUNG
für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Inhaltsverzeichnis
1.
Persönliches Anschreiben
Vorwort
2.
Die Aufgabenbereiche des ehrenamtlichen, gesetzlichen Betreuers Seite 6
- detaillierte Beschreibung
- Definition
- Gesetzestexte
Seite 5
2.1
Die Personensorge
Seite 10
2.1.1 Gesundheitsfürsorge
Seite 10
- ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen
- Formblätter G1 an den behandelnden Arzt
G2 an den behandelnden Zahnarzt
- die soziale Pflegeversicherung ( Leistungen, Einstufung, Beantragung )
- Übersicht über die Pflegeversicherung ( AOK in Kopie ) bei Beamten
2.1.2 Aufenthaltsbestimmung und Lebensgestaltung des Betreuten
Seite 15
- Unterbringung
- unterbringungsähnliche Maßnahmen
- freiheitsentziehende Maßnahmen
- Kündigung und Aufgabe von Wohnraum
- Formblätter A 1 Antrag auf geschlossene Unterbringung
A 2 Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme
A 3 Antrag auf Genehmigung / Auflösung von Wohnraum
2.2
Vermögenssorge
- Aufgaben
- Die Jahresabrechnung - Finanzen im Überblick
- Formblätter V 1 Banken
V 2 Versicherungen
V 3 Lebensversicherung
Seite 16
1
V 4 Gläubiger
V 5 Rentenrechnungsstelle
V 6 Krankenkasse zur Abklärung des
Rentenversicherungsverlaufs
V 7 Checkliste - Prüfliste möglicher Ansprüche
V 8 Vermögensverzeichnis
V 9 Vermögensabrechnung/ Verwaltung des Vermögens
V 10 Kontenblatt
3.
Der Erstkontakt
- Persönliche Daten für die Betreuung (Formblatt Datenübertragung)
Seite 18
4.
Die Betreuungsverfügung und Vollmacht, Vorsorgevollmacht,
- Die Betreuungsverfügung
- Die Vorsorgevollmacht
- Broschüre
Seite 29
5.
Der persönliche Bericht – Jahresbericht
Vorschlag für die Gestaltung und den Inhalt des persönlichen Berichts
- Merkblatt Aufwandsersatz, Vergütung
- Formblatt AW 1 an das Notariat
- Formblatt AW 2 an das Notariat
- Formblatt AW 3 Aufstellung für die Abrechnung der Aufwendungen
Seite 31
6.
Zuständigkeit der Betreuungsgerichte
betreuungsgerichtliche Aufgaben des Notariats
betreuungsgerichtliche Aufgaben des Amtsgerichts
(Was kann gegen eine Entscheidung des Gerichts getan werden?)
- Widerspruch ( Amtsgericht )
Seite 34
7.
Mitgliedschaft und Beitrittserklärung zum Betreuungsverein
Seite 37
8.
Merkblatt zur Versicherung
Seite 40
Merkblatt zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Vormünder und
Betreuer ( Justizministerium Baden- Württemberg )
9.
9.1
Datenschutz
Merkblatt zum Datenschutz
Das Wichtigste aus dem LDSG
Verpflichtung auf das Datenschutzgeheimnis ( § 7 LDSG )
Seite 42
10.
Das Ende einer Betreuung
Der Tod des Betreuten und die Pflichten des Betreuers ( Referat )
Entlastungserteilung für Betreuer
Seite 45
11.
Beratungs- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche,
gesetzliche Betreuer
Hinweis auf Beratungs- und Fortbildungsangebote beim BTV
9.2
Seite 49
2
12.
Wichtige Adressen und Telefonnummern
Betreuungsgerichte und Notariate
tätige Ärzte
nichtärztliche Psychotherapeuten
Dienste- Hilfen- Informationen ( Broschüre AOK, Caritas, Diakonie )
Patientenfürsprecher im Landkreis Biberach
Seite 50
13.
Literaturliste
Seite 51
ANHANG
Seite 53
Formblätter und Formbriefe
1.
Gesundheitsfürsorge
Seite 53
- Formblätter G 1 an den behandelnden Arzt
G 2 an den behandelnden Zahnarzt
- Übersicht über die Pflegeversicherung (AOK in Kopie)
2. Aufenthaltsbestimmung
Seite 56
- Formblätter A 1 Antrag auf geschlossene Unterbringung
A 2 Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme
A 3 Antrag auf Genehmigung / Auflösung von Wohnraum
3. Vermögenssorge
Seite 60
- Formblätter V 1 Banken
V 2 Versicherungen
V 3 Lebensversicherung
V 4 Gläubiger
V 5 Rentenrechnungsstelle
V 6 Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufs
V 7 Checkliste – Prüfliste möglicher Ansprüche
V 8 Vermögensverzeichnis
V 9 Vermögensabrechnung / Verwaltung des Vermögens
V 10 Kontenblatt
4. Aufwendungsersatz
Seite 75
- Formblätter AW 1 an das Notariat
AW 2 an das Notariat
AW 3 Aufstellung für die Abrechnung der Aufwendungen
3
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Biberach, August 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1993 besteht der Betreuungsverein im Landkreis Biberach.
In den zurückliegenden Jahren haben wir erreicht, dass durch den Verein über
300 Betreuungen geführt werden, die meisten von ehrenamtlichen Betreuern. In diesem
Zeitraum hat der Betreuungsverein über 170 ehrenamtliche Betreuer geworben.
Trotz Beendigung von Betreuungen oder Ausscheiden von Ehrenamtlichen ist die Zahl der
Ehrenamtlichen dennoch weiterhin angestiegen.
Derzeit begleiten wir 165 ehrenamtliche Betreuer in ihrer Arbeit; wir beraten diese und bieten
über das Jahr verteilt ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsmaßnahmen an.
Trotz Schwierigkeiten in der Finanzierung und einer Zunahme von Aufgaben
(z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Beratung für Ehrenamtliche) konnten wir unseren
hohen Standard halten und weiterentwickeln.
Das neue Betreuungsrecht – Änderungsgesetz fordert die Übernahme von weiteren Aufgaben,
so u.a. die Information zu Vollmachten, die die Einrichtung von Betreuungen einschränken
sollen.
Eine umfassende Beratung, Begleitung und Weiterbildung der Vollmachtnehmer wird vom
Betreuungsverein erwartet.
Die Aufgabenerweiterung hat leider nicht zur Folge gehabt, dass wir auch finanziell besser
gestellt werden.
Um die erfreuliche Entwicklung im Betreuungsverein weiter zu fördern und auch zukünftig
positiv zu gestalten, sind wir nicht nur auf die Mitarbeit der ehrenamtlichen Betreuer, der
Vorstands- und Vereinsmitglieder, sondern insbesondere auch auf eine hohe Akzeptanz in der
Bevölkerung angewiesen.
Um finanzielle Deckungslücken auszugleichen, wenden wir uns heute an Sie.
Wir würden uns freuen, wenn Sie entweder Fördermitglied oder den Betreuungsverein durch
eine Spende unterstützen würden.
In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleiben wir
Andreas Hofer
Geschäftsführer
4
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Vorwort
Liebe BetreuerInnen,
vom Betreuungsgericht sind Sie als gesetzliche Betreuerin/gesetzlicher Betreuer für einen
Menschen bestellt worden, der seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder
Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selber erledigen kann.
Für Ihre Bereitschaft, sich im Ehrenamt zu engagieren und im persönlichen Kontakt zu Ihrem
Betreuten Verantwortung zu übernehmen, danken wir Ihnen.
Mit unserer Handreichung möchten wir Ihnen einen Einblick in die vielfältigen Bereiche der
gesetzlichen Betreuung geben. Sie umfasst jeweils für die einzelnen Aufgabenbereiche einen
Informationsteil mit gesetzlichen Grundlagen, dem sich als Vorschlag für die praktische
Anwendung Formbriefe anschließen. Sie können diese Formbriefe bitte in Kopie verwenden
oder, speziell auf Ihren Fall zugeschnitten, abändern oder ergänzen.
Alle persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz, und wir bitten Sie, diese vertraulich zu
behandeln (vgl. Datenschutz).
In allen Fragen der Betreuung können Sie sich an den Betreuungsverein wenden, der Ihnen
mit der Erfahrung seiner Mitarbeiter beratend zur Seite steht.
Für ehrenamtliche BetreuerInnen besteht zusätzlich ein regelmäßiges Fortbildungs- und
Beratungsangebot, über welches wir Sie gerne informieren.
In den nachfolgenden Texten wird ausschließlich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit der
Begriff „Betreuter“ und „Betreuer“ verwendet.
Bei Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Betreuung wünschen wir Ihnen viel Freude und hoffen auf
eine gute Zusammenarbeit.
5
2. Die Aufgabenbereiche des ehrenamtlichen,
gesetzlichen Betreuers
Was ist eine Betreuung?
Betreuung bedeutet die gesetzliche Vertretung eines Menschen, der wegen einer Krankheit
oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Das Betreuungsgericht entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und
ein Betreuer bestellt wird.
Was bedeutet das für den Betreuten?

Durch den persönlichen Kontakt zum Betreuer erfährt der betroffene Mensch
Unterstützung und Lebensbegleitung, damit er seine Angelegenheiten möglichst lang
selbst regeln kann.

Er wird rechtlich in bestimmten Aufgabenkreisen durch den Betreuer vertreten, ist
aber nicht entmündigt.
Was bedeutet das für den Betreuer?

Im persönlichen Kontakt zum Betreuten die Angelegenheiten des betroffenen
Menschen so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht: (z.B. Auflösung der
Wohnung, Sorge um die Gesundheit, das Vermögen oder das Geltendmachen von
Rechtsansprüchen)

sich auf einen Menschen mit seinen guten und problematischen Seiten einzulassen
und ihm gesetzlicher Vertreter zu sein.
AUFGABEN DES BETREUERS
1.
Der Betreuer hat innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises für das
Wohl des Betreuten zu sorgen und ihn gerichtlich zu vertreten.
2.
Wesentliches Element der Betreuung ist u.a. der persönliche Kontakt,
insbesondere das persönliche Gespräch zwischen Betreutem und Betreuer.
3.
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es
dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die
Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen
Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
4.
Der Betreuer hat den Wünschen des Betroffenen zu entsprechen, soweit
dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.
5.
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat jeder Betreuer dazu beizutragen,
dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder die Behinderung
des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, die Verschlimmerung zu verhüten
oder ihre Folgen zu mildern.
6
6.
Die Aufgabenbereiche können unterteilt sein in:
I.
Personensorge
Das Personensorgerecht umfasst insbesondere die Sorge für
die Gesundheit und den Aufenthalt und die Lebensgestaltung
des Betreuten.
II.
Vermögenssorge
Die Sorge für das Vermögen des Betreuten verpflichtet den
Betreuer, dieses Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und
es unter Berücksichtigung der Wünsche des Betreuten zu
verwenden. Das Vermögen ist wirtschaftlich sinnvoll,
verzinslich und regelmäßig mündelsicher anzulegen.
7.
Es besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem
Betreuungsgericht.
8.
Es besteht Mitteilungspflicht über den Wechsel der Anschriften von
Betreutem und Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht.
9.
Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über die Tätigkeiten des
Betreuers und berät ihn.
Weiterhin berät und unterstützt den Betreuer die Betreuungsbehörde am
Landratsamt und der Betreuungsverein in Biberach auf dessen Wunsch bei
der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
10.
Die Aufgaben sind in den §§ 1896 bis 1908 BGB geregelt.
7
Neues Merkblatt für ehrenamtliche Betreuer vom Justizministerium
des Landes Baden-Württemberg
Allgemeines
Der Betreuer hat innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises für das Wohl des
Betreuten zu sorgen und ihn gerichtlich zu vertreten.
Nicht vertreten kann er ihn u.a. bei Rechtsgeschäften oder Prozessen mit sich selbst – im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten -, seinem Ehegatten oder einem Verwandten
in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Abkömmlinge).
Wesentliches Element der Betreuung ist u.a. der persönliche Kontakt, insbesondere das
persönliche Gespräch zwischen Betreutem und Betreuer. Wünschen des Betreuten hat der
Betreuer zu entsprechen, soweit dies dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft und dem
Betreuer zuzumuten ist.
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat jeder Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten
genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern,
die Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
1. Personensorge
Das Personensorgerecht umfasst insbesondere die Sorge für die Gesundheit, den
Aufenthalt und die Lebensgestaltung des Betreuten.
2. Vermögenssorge
Die Sorge für das Vermögen des Betreuten verpflichtet den Betreuer, dieses
Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und es unter Berücksichtigung der
beachtlichen Wünsche des Betreuten zu verwenden. Das Vermögen ist wirtschaftlich
sinnvoll, verzinslich und regelmäßig sicher anzulegen.
Genehmigungen des Betreuungsgerichts
Der Betreuer bedarf für besonders wichtige Angelegenheiten der Genehmigung des
Betreuungsgerichts, vor allem:
1.
zur Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung (z.B.
psychiatrisches Krankenhaus) oder in einer geschlossenen Abteilung einer Einrichtung
wegen Selbstgefährdung oder Untersuchungs- bzw. Behandlungsbedürftigkeit;
2.
zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen.
Die Regelung über die Unterbringung gelten auch dann, wenn dem Betreuten, der sich
in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne
untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf
andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen
werden soll;
3.
zur Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustandes, in die Heilbehandlung
und in einen ärztlichen Eingriff bei dem Betreuten, wenn die begründete Gefahr
besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren oder
länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet;
4.
zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute (oder für
ihn sein Betreuer) gemietet hat sowie für andere Erklärungen, die auf die Aufhebung
eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z.B. Aufhebungsvertrag zwischen
8
Vermieter und Betreuer);
5.
zu Rechtsgeschäften über ein Grundstück (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) oder
einem Recht an einem Grundstück, z.B. über den Kauf oder Verkauf eines
Grundstücks und die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten (Hypothek,
Grundschuld);
6.
zur Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses und zu einem
Erbauseinandersetzungsvertrag;
7.
zur Verfügung über eine Forderung des Betreuten (z.B. Entgegennahme einer fällig
gewordenen Lebensversicherungssumme);
8.
zur Aufnahme eines Darlehens für den Betreuten;
9.
zu einem Vergleich, wenn der Wert des Streitgegenstandes 3.000,-- EUR übersteigt
(Dies gilt nicht, wenn ein Gericht den Vergleich schriftlich vorgeschlagen oder
protokolliert hat).
Diese Aufstellung ist nicht vollständig. Bei Zweifeln empfiehlt sich, Auskunft beim
Betreuungsgericht einzuholen.
Ein Vertrag, der ohne die erforderliche Genehmigung abgeschlossen worden ist, bleibt
zunächst unwirksam. Der Betreuer hat nachträglich die betreuungsgerichtliche Genehmigung
einzuholen und diese dem Vertragspartner mitzuteilen.
Es genügt nicht, wenn dieser die Genehmigung von dritter Seite erfährt. Der Betreuer muss
also selbst entscheiden, ob er den Vertrag durch die Mitteilung der Genehmigung wirksam
werden lassen will.
Ein einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Kündigung), das der Genehmigung bedarf, ist nur mit
vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts wirksam.
Allgemeine Aufgaben des Betreuers
Der Betreuer hat über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten dem Betreuungsgericht
gegenüber mindestens einmal jährlich zu berichten.
Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung, Einschränkung oder
Erweiterung der Betreuung erfordern, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen.
Der Betreuer teilte jede Änderung seiner bzw. der Anschrift des Betreuten dem
Betreuungsgericht mit.
Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers und berät ihn:
Außerdem berät und unterstützt die Betreuungsbehörde und den Betreuer auf dessen
Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie sind in den §§ 1896 bis 1908 i BGB
geregelt.
9
2.1
Die Personensorge
2.1.1 Gesundheitsfürsorge
Der Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge beinhaltet die Zuführung zur ärztlichen
Behandlung im weitesten Sinne.
vgl. Ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen
Der Betreuer kann nur einwilligen, wenn der Betreute selbst nicht einwilligen
kann.
Selbst einwilligen kann ein Betreuter, wenn er nach ärztlicher Aufklärung
und Beratung, die Art, Bedeutung und die Tragweite der jeweiligen Maßnahme voll
erfassen kann und dadurch seinen Willen bzw. Zustimmung oder Ablehnung
selbst bestimmen vermag.
Oftmals stellt das Abwägen des Für und Wider einer Maßnahme eine Überforderung
für den Betreuten dar, so dass sich der Betreuer in die Entscheidung einbringen
muss. Wenn der Betreute nicht in der Lage ist, den Willen zu äußern, ist die
Entscheidung noch schwieriger.
Zuerst muss mit dem Arzt und dem Betreuten direkt die ärztliche Maßnahme
besprochen, mögliche Risiken und der notwendige Handlungsbedarf abgewogen werden.
Wenn eine Behandlung für die Gesundheit und das Wohlergehen des Betreuten sinnvoll
erscheint, kann auch gegen den Willen des Betreuten gehandelt werden.
Hilfreich kann es sein, im Zweifelsfall bei Angehörigen, Nachbarn oder Freunden
nachzufragen.
Gespräche mit Mitarbeitern in Wohnheimen oder Altenheimen helfen ebenfalls bei
der Entscheidungsfindung, die nach Möglichkeit aber zusammen mit dem Betreuten
zu treffen ist.
Wichtig ist es, in guten Zeiten die Vorstellungen des Betreuten kennenzulernen,
damit in schlechten Zeiten im Sinne des Betreuten entschieden werden kann.
Im gemeinsamen Gespräch sollte zu Beginn der Betreuung abgesprochen werden,
wie sich Betreute und Betreuer die Unterstützung im Bereich Gesundheitsfürsorge
vorstellen.
Gesundheitsfürsorge kann auch bedeuten,
dass andere Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden.
z. B. Maßnahmen die den Tagesablauf bzw. den Bereich Wohnen und
Freizeit betreffen.
(Tagesstätte für psychisch Kranke)
Erweiterung des Aufgabenkreises:
Sollte eine medizinische Behandlung des Betreuten nur in einer geschlossenen
Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses möglich sein, so benötigt der
Betreuer auf jeden Fall den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“.
Auch bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen ist der Aufgabenkreis
“Aufenthaltsbestimmung“ notwendig.
10
Ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen
Aufgabe des Betreuers:
Im gesamten Aufgabenkreis entscheiden Sie als Betreuer selbst, ob eine ärztliche Handlung
am Betreuten vorzunehmen ist. Sie als Betreuer müssen sich vom Arzt aufklären lassen, Sie
als Betreuer treffen die Entscheidung, dass die Behandlung aufgenommen oder
fortgesetzt wird. Ihre Entscheidung kann auch gegen den natürlichen Willen des Betreuten
(„Nein, will ich nicht“) erklärt werden. Allerdings hat der Betreuer nach § 1901, Abs. I, II BGB
zum Wohle des Betreuten zu handeln und seine Wünsche im Rahmen des Vertretbaren zu
respektieren.
Gesetzliche Grundlage ist § 1904, Satz 1 BGB:
„Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine
Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des
Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der
Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden
erleidet.“ Was bedeutet das im Einzelnen?
Untersuchung des Gesundheitszustandes:
Jede Maßnahme der Diagnose des Arztes, des Heilpraktikers, des ärztlichen Hilfspersonals
ist gemeint. Es ist jede Handlung erfasst, die zur Feststellung des gegenwärtigen
Gesundheitszustandes des Betreuten nötig erscheint.
Ärztliche Heilbehandlung:
Das ist jede Handlung der genannten Personen, die auf eine Besserung, Beseitigung oder
Vermeidung von Verschlimmerungen einer Krankheit des Betreuten oder auf Linderung der
Folgen einer Krankheit gerichtet ist.
Ärztlicher Eingriff:
Hierzu zählt jede Handlung, die nicht unter einen der beiden vorher genannten Punkte fällt
(z.B. Operation).
Für den Betreuer ist zunächst einmal der in der Betreuung angeordnete Aufgabenkreis von
Bedeutung. Nur in diesem Bereich wird der Betreuer tätig. Das Betreuungsgericht wird
dem Betreuer einen möglichst genau umschriebenen Aufgabenkreis übertragen. Nur soweit
der Betreute selbst nicht wirksam in eine ärztliche Behandlung einwilligen kann, wird ein
Betreuer zu bestellen sein. Im Rahmen dieses Aufgabenkreises entscheidet der Betreuer.
Bitte prüfen Sie also, ob eine ärztliche Maßnahme überhaupt in Ihren Aufgabenkreis fällt.
Gegebenenfalls kommt eine Erweiterung in Betracht, die Sie anregen müssten.
Auch der Betreuer hat trotz des bestehenden Aufgabenkreises stets zu prüfen, ob der
Betreute nicht etwa wieder einwilligungsfähig geworden ist. Sein Gesundheitszustand kann
sich jederzeit ändern. Sie als Betreuer handeln nur, soweit der Betreute nicht
einwilligungsfähig ist. Im Zweifel vergewissern Sie sich ( Arzt, Gericht, Betreuungsbehörde
oder Betreuungsverein ). Wenn Sie bei Gericht vorsprechen, bringen Sie ein ärztliches Attest
mit, aus dem hervorgehen sollte, welche Untersuchungshandlungen anstehen, welche
Erkrankung behandlungsbedürftig ist und welche Behandlungsweisen beabsichtigt sind.
Zeigen Sie dieses Merkblatt dem behandelnden Arzt.
Betreuungsgerichtliche Genehmigung:
Nach § 1904, Satz 1 BGB ist eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nur in Ausnahmen
erforderlich. Sie ist dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der
ärztlichen Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden Schaden erleidet.
Eine solche Gefahr muss einen gewissen realen Hintergrund haben, es reicht nicht, dass
eine entfernte Möglichkeit dieser Folge besteht, dass die Gefahr ganz hypothetisch bzw.
ganz unwahrscheinlich ist.
11
Beispiele zur Untersuchungshandlung (nicht genehmigungspflichtig):
Körperliche Untersuchungen, wie das Anschauen, Abhören, Abtasten, Abklopfen,
Überprüfung der Reflexe, Blutdruckmessen, bedürfen keiner betreuungsgerichtlichen
Genehmigung. Röntgenuntersuchungen sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig. Die
Strahlenbelastung erscheint im Allgemeinen gering, Schockgefahren sind so
außergewöhnlich, dass der Gefahrengrad des § 1904 BGB nicht erreicht wird. Eine
einmalige Computertomographie dürfte ebenfalls nicht genehmigungspflichtig sein. Magenund Darmspiegelungen sind im Allgemeinen problemlos. Es kann im Einzelfall anders sein;
bitten Sie den Arzt um entsprechende Aufklärung. Ultraschalluntersuchungen unterliegen
nicht der Genehmigungspflicht. Blutentnahmen sind nicht genehmigungspflichtig.
Beispiele zur Untersuchungshandlung ( genehmigungspflichtig ):
Arthroskopien (Gelenkspiegelungen), Herzkatheter sind genehmigungspflichtig.
Heilbehandlung (Verordnung von Medikamenten):
Es gilt die Grundregel:
Kurzzeitige Therapien sind nicht genehmigungspflichtig. Langzeittherapien sind
genehmigungspflichtig. Eine Kurzzeittherapie nimmt man bei Medikamentenverordnung für 2
- 3 Wochen an, alles was an Medikamenten länger als diese Zeit genommen werden muss,
zählt zur Langzeittherapie. Wegen der Nebenwirkungen ist hier die Genehmigung nötig,
Gefahren im Sinne des § 1904, S 1 BGB sind nicht auszuschließen. Im Einzelfall können
sogar kürzere Verordnungen die Gefahr heraufbeschwören (Morphium ).
Achtung bei Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln, krampflösenden Mitteln (Epilepsie ),
angstlösenden und entspannenden Mitteln, stimmungsanregenden, -dämpfenden oder aufhellenden Mitteln.
Heilbehandlung (genehmigungspflichtig):
Harnkatheter bedürfen als Dauerkatheter der Genehmigung. Gefahren wie
Nierenbeckenentzündung sind insbesondere bei älteren Menschen greifbar nahe.
Heilbehandlung (Operationen) ohne Genehmigungspflicht:
Einfachere Operationen, wie das Entfernen von Warzen / Hautwucherungen, einfache
Eingriffe unter örtliche Betäubung, ja selbst das Entfernen des Blinddarms, sind ohne
Genehmigung statthaft. Der Gefahrengrad des § 1904 BGB wird nicht erreicht. Natürlich ist
es theoretisch möglich, dass man Schaden erleidet oder gar stirbt, wenn eine der genannten
Maßnahmen fehlgeht. Aber dies sind die ganz seltenen Ausnahmen und nicht die Regel,
nicht eine konkrete Erwartung.
Heilbehandlung (Operation) mit Genehmigungspflicht:
Bei Risikoeingriffen ( Herz-, Hirn-, Rückenoperationen, größere Magen- oder Darmeingriffe,
Transplantationen) ist eine Genehmigung nötig, ebenso für Chemotherapie, Strahlentherapie
(Krebs).
In Zweifelsfällen fragen Sie bei Gericht nach. In Eilfällen darf der Arzt auch ohne
betreuungsgerichtliche Genehmigung den Eingriff vornehmen (§ 1904, Satz 2 BGB).
12
Die soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wurden in zwei Stufen eingeführt:
Die ambulanten Leistungen zum 1. April 1995 und die stationären Leistungen zum 1. Juli
1996. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Deshalb bilden
die Leistungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege den Schwerpunkt des Gesetzes.
Wer ist versichert?
Es gilt der Grundsatz, dass alle, die krankenversichert sind, auch zum Kreis der
Pflegeversicherten gehören. Wer nicht krankenversichert ist, bekommt im gleichen Umfang
Pflegeleistungen über die Sozialhilfe (Sozialamt).
Wer stellt den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest?
Die Pflegekassen stellen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung fest, ob
die Voraussetzungen Hausbesuch durchgeführt, bei dem mit einem Fragebogen der
Pflegebedarf ermittelt. wird. Um das gesamte Verfahren in Gang zu bringen, ist es
erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse zu
stellen. Die Beteiligung des Hausarztes bei der Antragsstellung ist nicht mehr erforderlich.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen besteht Anspruch auf die Bezahlung
einer Pflegevertretung bis zu 4 Wochen pro Jahr im Gesamtwert von bis zu 1550,-- €. Lässt
sich häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, werden Aufwendungen für Tages- und
Nachtpflege übernommen.
Wenn häusliche Pflege bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist, kann der Pflegebedürftige
auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen aufgenommen werden.
Pflegepersonen, die nicht berufsmäßig die Pflege für einen Pflegebedürftigen übernommen
haben, können renten- und unfallversichert werden. Will die Pflegeperson nach Beendigung
ihrer Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, kann sie von der Arbeitslosenversicherung ein Unterhaltsgeld nach § 4 AFG (Arbeitsförderungsgesetz) erhalten.
Der Übersicht über die Pflegeversicherung sind weitere Informationen zu entnehmen:

Wer ist pflegebedürftig?
Leistungen erhalten alle Personen- und zwar unabhängig von ihrem Alter – die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für
die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem
oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Was sind gewöhnliche oder regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen?
Darunter versteht man
- im Bereich der Ernährung: das mundgerechte Zubereiten, die Aufnahme der
Nahrung.
- im Bereich der Mobilität: das selbstständige Aufstehen und zu Bett gehen, An- und
Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der
Wohnung.
- Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: Das Einkaufen, Kochen, Reinigen
der Wohnung, Spülen, Waschen der Wäsche und Bekleidung, Beheizen.
13
Näheres regeln Richtlinien über die Abgrenzung der Merkmale der
Pflegebedürftigkeit.

Was sind Pflegestufen?
Je nach Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen in drei Stufen
eingeteilt.
Pflegestufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige

Welche Leistungen gibt es bei der häuslichen Pflege?
Man unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen. Die Kombination von Sachund Geldleistung ist ebenfalls möglich. Nimmt er Pflegebedürftige die zustehende
Sachleistung einer Pflegekraft nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein
anteiliges Pflegegeld. Hier einzelne Ansprüche im Überblick:
Sachleistungen
Pflegestufe 1 = 450,00 €
Pflegestufe 2 = 1.100,00 €
Pflegestufe 3 = 1.550,00 €
in Härtefällen: 1.825,00 €
Geldleistungen
Pflegestufe 1 = 235,00 €
Pflegestufe 2 = 440,00 €
Pflegestufe 3 = 700,00 €
Die Übersicht ergibt, dass die Sachleistungen je nach Art der Pflegebedürftigkeit
mehr als doppelt so hoch sind wie die Geldleistungen.

Welche Leistung gibt es bei der stationären Pflege ab 2012 ?
Ist stationäre Pflege erforderlich, übernimmt die Pflegeversicherung Aufwendungen
bis 1.510,00 € monatlich. Für Schwerstpflegebedürftige werden in Härtefällen
ausnahmsweise bis zu 1.825,00 € monatlich übernommen. Die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung muss der Versicherte – wie bei der häuslichen Pflege auch – selbst
tragen.
Weitere Informationen
Jede Kranken- bzw. Pflegekasse informiert ausführlich über den Leistungsrahmen der
Pflegeversicherung.
14
2.1.2 Aufenthaltsbestimmung und Lebensgestaltung des Betreuten
Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung steht nicht für sich alleine, sondern ist mit
anderen Aufgabenkreisen kombiniert.
z.B. mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge- Zuführung zur ärztlichen Behandlung“
oder mit dem Aufgabenkreis „ Begründung eines Heimaufenthaltes“,
„Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten“.
Jeder Betreute kann seinen Aufenthalt selbst bestimmen, sofern es seinem Wohlergehen
nicht zuwider läuft.
Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung besagt auf keinen Fall, dass der Aufenthalt nach
Belieben festgelegt werden kann.
Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht den jeweiligen Aufenthaltsort des Betreuten
mitteilen.
Er übernimmt die polizeiliche An- und Abmeldung, wenn der Betreute dies nicht selber
erledigen kann.
Unterbringung
Zum Bereich der Personensorge gehören wichtige Angelegenheiten, die der Genehmigung
durch das Betreuungsgericht bedürfen.
Dazu zählt die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder geschlossenen
Abteilung einer Einrichtung.
Die Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB ist nur zulässig, wenn beim Betreuten die
Gefahr einer Selbstschädigung oder Selbsttötung besteht oder wenn eine notwendige
ärztliche Maßnahme ohne diese Unterbringung nicht durchgeführt werden kann.
Wenn der Betreute die Notwendigkeit des Aufenthaltes nicht erkennen kann, kann er für
bestimmte Zeit in einer Einrichtung untergebracht werden.
Ist mit dem Aufschub der richterlichen Genehmigung Gefahr im Verzug, so kann der
Betreute zunächst vorläufig untergebracht werden. Die betreuungsrechtliche Genehmigung
muss unverzüglich beantragt werden.
Der Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung ist dann zu beenden, wenn die Gründe für
die Unterbringung nicht mehr gegeben sind oder die Heilbehandlung erfolgreich war.
Der Betreuer setzt das Betreuungsgericht über die Entlassung in Kenntnis.
Anlage A1: Antrag auf geschlossene Unterbringung
Unterbringungsähnliche Maßnahmen
Nur wenn sich der Betreute selbstgefährdet oder wenn eine erforderliche medizinische
Behandlung durchgeführt werden muss, darf dem Betroffenen regelmäßig oder über einen
längeren Zeitraum hinweg die Freiheit entzogen werden.
Unterbringungsähnliche, freiheitsentziehende Maßnahmen sind beispielsweise:
-
mechanische Vorrichtungen
( Fixierung durch Leibgurte im Bett oder Stuhl, Festbinden der Arme und
Beine, Bettgitter, Abschließen des Zimmers oder der Station )
Medikamente, die die Bewegungsfreiheit ausschalten, der Ruhigstellung
dienen (Sedierung).
Unterbringungsähnliche Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Ein längerer Zeitraum kann bereits nach einem Tag vorliegen.
Beim verantwortungsvollen Umgang mit Unterbringung und unterbringungsähnlichen
Maßnahmen steht immer das Wohl des Betreuten im Vordergrund.
Eine gute, kooperative Zusammenarbeit zwischen Betreuer, Betreutem, Arzt,
Richter, Pflegepersonal, Heimleitung ist wichtig.
15
Anlage A2: Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme
Kündigung oder Aufgabe von Wohnraum
Viele Betreute leben solange in ihrer eigenen Wohnung, bis sie trotz fremder Hilfe und Pflege
nicht mehr ausreichend versorgt werden können.
Sie müssen in einem beschützenden Rahmen untergebracht werden.
Der bisherige Wohnraum, der für den Betroffenen ein Stück Heimat und gewohnte
Umgebung ist, darf erst nach betreuungsgerichtlicher Genehmigung gekündigt oder
aufgegeben werden.
Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf der Betreuer die Wohnung aufgeben und den
Haushalt auflösen.
Er sorgt dafür, dass mit dem Betroffenen Kleidung, Möbel, persönliche Dinge aussortiert
werden und Wertgegenstände sichergestellt und evtl. veräußert oder in einem Banksafe
deponiert werden.
Die Kosten für die Haushaltsauflösung trägt der Betreute oder das Sozialamt, wenn die
finanziellen Mittel fehlen.
Anlage A3: Antrag auf Auflösung von Wohnraum
2.2 Vermögenssorge
Die Jahresabrechnung
Finanzen im Überblick
Die Aufgabe des Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge beinhaltet die Regelung
der finanziellen Angelegenheiten des Betreuten.
Dazu zählen die Erledigung von Bankgeschäften, die Klärung von Versorgungs- und
Unterhaltsansprüchen.
Der Betreuer verwaltet und verwendet das Geld im Sinne des Betreuten. Nur wenn sich der
Betreute selbst schädigt, soll der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden.
Bei besonderen Schwierigkeiten mit dem Betreuten, z.B. bei einer manischen Erkrankung,
kann ein Einwilligungsvorbehalt beim Betreuungsgericht am Amtsgericht beantragt werden.
Dieses Verfahren bedeutet eine Entmündigung in dem Aufgabenkreis „Vermögen“ für den
Betreuten. Grundsätzlich gibt es aber keine Entmündigung mehr. Alle Rechtsgeschäfte, die
der Betreute ausübt, somit auch finanzielle Angelegenheiten, sind rechtswirksam. Er darf
selbstständig handeln, z.B. Geld abheben, einkaufen, Verträge abschließen usw. Nur wenn
sich der Betreute selbst schädigt, soll der Betreuer gegen den Willen des Betreuten
entscheiden.
Sind nahe Familienangehörige Betreuer (Vater, Mutter, Ehegatte oder Kinder des Betreuten),
so besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Rechnungslegung (Nachweis der
Einnahmen und Ausgaben mit Belegen).
Spätestens alle zwei Jahre muss der Betreuer eine Übersicht über den Vermögensstand des
Betreuten beim Betreuungsgericht einreichen.
Bei Verfügungen aus dem Vermögen gibt es eine Reihe von genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten des Betreuers, die beim Betreuungsgericht beantragt werden müssen,
- wie z.B. der Verkauf von Grund und Boden, Geldanlage und Kreditaufnahme,
Pachtverträge sind betreuungsgerichtlich zu genehmigen.
- Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagung müssen vom
Betreuungsgericht genehmigt werden.
- wenn das Gesamtvermögen über € 3.000,-- liegt.
16
Eine differenzierte Ausarbeitung über den umfassenden Aufgabenbereich
„Vermögenssorge/Verwaltung“ kann beim Betreuungsverein angefordert werden.
Bei Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses legt der Betreuer mit einem sogenannten
„Vermögensverzeichnis“ den Grundstock für die folgenden Abrechnungen. Für dieses
Verzeichnis erhält er vom Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein
Unterlagen.
Bis auf die nötigen Ausgaben soll das Geld verzinslich angelegt werden.
Zu Beginn der Betreuung wird ein Vermögensverzeichnis angelegt mit dem Stand des
vorhandenen Vermögens zum Stichtag der Einrichtung der Betreuung.
In den folgenden Jahren informiert der Betreuer das Betreuungsgericht in festgelegten
Abrechnungszeiträumen über Zu- und Abgänge des verwalteten Vermögens.
Belege sind der Kontoführung beizulegen. (vgl. Anlage)
In der Folgezeit notiert der Betreuer alle Veränderungen des Vermögens, um einmal im Jahr
eine schriftliche Abrechnung vorzunehmen. Das heißt, er schreibt Einnahmen und Ausgaben
seines Betreuten auf und fügt die entsprechenden Belege (Quittungen, Kontoauszüge) bei.
Auch wenn sich bei den Konten im Laufe des Jahres nichts verändert hat, sollen sie in die
Abrechnung aufgenommen werden, egal ob es sich um Sparbücher, Giro-, Festgeld- oder
Depotkonten handelt.
Zur leichteren Übersicht nummeriert der Betreuer die Belege und Kontoauszüge in der
gleichen Reihenfolge wie er seine Abrechnung vornimmt durch, so dass das
Betreuungsgericht die Positionen leicht nachvollziehen kann.
Lebt der Betreute in einem Heim, so bietet es sich aus praktischen Gründen an, die
Taschengeldverwaltung im Heim zu belassen. Vom Kostenträger werden die Taschengeldbezüge direkt an die Heimverwaltung überwiesen. Der Betreuer kann sich zur Übersicht
Kontoauszüge erstellen lassen.
Anlage V1
V2
V3
V4
V5
V6
V7
V8
V9
V10
für Banken
für Versicherungen
für Lebensversicherungen
für Gläubiger
für Rentenrechnungsstelle
für Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufes
Checkliste, Prüfliste möglicher Ansprüche
Vermögensverzeichnis
Verwaltung des Vermögens
Kontenblatt
17
3. Der Erstkontakt
Persönliche Daten des betreuten Menschen
Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Telefon
derzeitiger Aufenthalt
Telefon
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
ggf. verstorben am
Personaldokumente: Personalausweis, Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis etc. (ggf. Gültigkeitsdaten)
Gerichtsdaten
zuständiges Notariat
GR Nr.
Amtsgericht
Notar
Betreuung erstmalig
seit:
Gesch.zeichen
Richter
Letztes Gutachten (von wem, wann ...)
Verfahrenspflegerin
derzeitige/r BetreuerIn
ehrenamtl. Betr.
Vereinsbetr.
Vereinsbetr.
Beh.-Betreuung/Betr.In
AZ:
andere
seit wann:
befristet bis:
Name, Vorname (ggf. VertreterIn)
Anschrift
Telefon
vorherige Betreuung durch:
Anschrift
Entlastung erteilt
am
Aufgabenkreise der Betreuung (im Betreuerausweis genannt)
mit Beschluss vom:
 Einwilligungsvorbehalt für:
nächster Bericht:
18
Verwandte, Freunde, Bekannte und sonstige unterstützende
Personen und Institutionen
Name,
Vorname
Beziehung z.
Betreuten
Anschrift
Telefon
Welche Unterstützung
wird gegeben
Vermögen
Girokonten, Sparbücher, Barvermögen etc.
Bezeichnung d.
BLZ
Konto-Nr.
geld-führenden
Instituts
Kontostand
am
Sachvermögen
Bezeichnung
Ort/Aufbewahrung
weitere Angaben
Wert (ggf.
Schätzung
19
Einnahmen/Bezüge/Leistungen
Leistungsart
Gehalt/Lohn
Anschrift
Telefon
Zeichen
beantragt
am
Bescheid
vom
Betrag
(mtl.)
Arbeitslosengeld/-hilfe
Renten/
Pensionen
Krankengeld
Sozialhilfe
Pflegevers./
Pflegegeld
Wohngeld
Sonstiges
Gesamtbetrag
regelmäßige Ausgaben
Ausgabenart Zahlung an wen:
Anschrift, Tel., Zeichen
Geldinstitut, Konto-Nr.,
BLZ und Zahlart
(Überweisung, Dauerauftrag,
Betrag
mtl., 1/4jährl.,
Jahr ...
Einzugsermächt.)
Summe mtl. Ausgaben
20
Schulden (sofern nicht unter 4.4) evtl. Aufstellung extra Blatt
Gläubiger (Name, Anschrift,
Tel.)
Erläuterungen
Betrag
Sonstiges
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Gesundheitsfürsorge
Krankenversicherung
Name
Nummer
Anschrift, Telefon
Behandelnde ÄrzteInnen
Name
Fachgebiet
Anschrift, Telefon
Krankenhausaufenthalte
Krankenhaus
Zeit/Dauer
wegen
21
Geschlossene Unterbringung/unterbringungsähnliche Maßnahmen
genehm. am/
befristet bis
beantragt am
Ort bzw. Art
Beginn/
Beschluss
Häufigkeit
der
vom
Maßnahme
Funktionsbeeinträchtigungen/Behinderungen
Art
Grad/Beeinträchtigung ggf. anerkennende Stelle
Entlassung/
Beendigung
Nummer
Frühere Diagnosen (mit Zeitpunkt)
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Aktuelle Diagnosen/Therapien
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Beschreibung der aktuellen gesundheitlichen Situation
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
22
Zur Sozialentwicklung und Persönlichkeit
Hintergründe und aktuelle Situation
Hier kann u.a. beschrieben werden:
Pers. Entwicklung
Beruflicher Werdegang
Sozialverhalten
Ethn. rel. kulturspez. Aspekte
Familiengeschichte
Wohn- und Lebensverhältnisse Reflexionsfähigkeit
Pers.
Ressourcen/Förd.möglichk.
Schulischer Werdegang
Soziale Kontakte/Einbindung
Prakt. Lebensbewältigung Pers. Schwächen/soz. Dienste
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________
Über die bisherige Betreuungsführung
Hier kann u.a. beschrieben werden:
Wer hat die Betreuung angeregt/beantragt, Verlauf, Häufigkeit der persönlichen Kontakte, BetreuerInnenwechsel,
Einstellungen des/der Betreuten zur Betreuung bzw. zum/zur BetreuerIn, Erfolge, Probleme, Schwierigkeiten etc.
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Ziele und Planung der Betreuung
Persönliche Wünsche, Hoffnungen, Zielsetzungen etc. der/des Betreuten
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Ziele für die künftige Betreuungsführung:
therapeutische, rehabilitative/integrierende und fördernde Maßnahmen
zur Verbesserung der Lebenssituation der/des Betreuten
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
23
Konkrete Planung/Handlungsschritte zur Erreichung der Ziele
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
Vorsorgeregelungen und Verfügungen der/des Betreuten
 Testament
hinterlegt:
gefertigt,
 Begräbnisvorsorge/bei:


Zusammenfassung/Sonstiges ...
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
24
Persönliche Daten für die Betreuung von Frau/ Herrn
1.
Name:..................................................
Vorname:.............................................
2.
Geburtstag:..........................................
Geburtsort:...........................................
3.
Staatsangehörigkeit ............................
4.
PLZ/Wohnort:..............................................................................................
Straße:............................................................................................................
5.
Telefon: ............................................. .Fax ....................................................
6.
Voraussetzungen für eine Betreuung (nach § 1896 BGB - BtG)
psychische Krankheit .......................................................................................
geistige Behinderung .......................................................................................
seelische Behinderung:.....................................................................................
körperliche Behinderung:...................................................................................
Wer hat die Behinderung festgestellt?..........................................................................
Gutachten?...................................................................................................................
Beginn der Betreuung...................................................................................................
7.
Wohnung:
Miete
/
Eigentum
/
Altersheim
/ Wohnheim f.
Behinderte
.........................................................................................................................
8.
Familie :
Ehegatte/in.......................................................................................................
Adresse:............................................. Telefon: ................................................
Lebensgefährte/in:............................................................................................
Adresse.............................................. Telefon: ................................................
..........................................................................................................................
Kinder:...............................................................................................................
Adresse:............................................ Telefon: .................................................
Kinder:...............................................................................................................
.......................................................... Telefon: .................................................
25
Geschwister:...................................... Telefon: .................................................
..........................................................................................................................
Angehörige: ......................................................................................................
Adresse: ............................................ Telefon. ................................................
..........................................................................................................................
9.
Bezugspersonen: z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn:.....................................
Adresse:.............................................. Telefon:.
......................................
..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
.........................................................................................................................
10.
Bestehende Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Generalvollmacht,
Rechtsanwalt:
..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
11.
Anzuordnende Betreuung, Änderung des Aufgabenkreises.............................
..........................................................................................................................
..........................................................................................................................
12.
Ist der Betreute damit einverstanden?
ja
/
nein
13.
Zuständiges Notariat /Betreuungsgericht...................................................
..........................................................................................................................
Gesch. Nr............................................Tel.: ......................................................
Richter ................................................Tel. .......................................................
Fax: .....................................................
Zuständiges Amtsgericht : ................................................................................
..........................................................................................................................
Tel.:..................................................... Fax:
14.
Wo und bei wem ist der Betreute in Behandlung? Arzt oder Psychiatrisches
Landeskrankenhaus: ........................................................................................
..........................................................................................................................
26
15.
Sonstige ambulante Hilfen?
1.Sozialstation: ......................................................................................
2.Essen auf Rädern: .............................................................................
3.Sozialpsychiatrischer Dienst: .............................................................
sonstige: ...............................................................................................
16.
Medikamente - Was? Wieviel?..........................................................................
..........................................................................................................................
17.
Arbeitssituation:
1. Arbeitgeber: .................................................................................................
..........................................................................................................................
2. Rentner: .......................................................................................................
..........................................................................................................................
3. Werkstatt für Behinderte : ............................................................................
..........................................................................................................................
4. sonstiges: .....................................................................................................
18.
Einkommen:
Banken, Volksbanken, Kreissparkassen
Bankleitzahlen, Kontonummern, Sparbücher, Depots, sonst. Anlagen
Freistellungsauftrag, gestellt am
Arbeitsentgeld:..................................................................................................
Altersrente/Pension/EU-Rente:.........................................................................
Personalausweis ..............................................................................................
Krankenkasse ......................................Tel. .....................................................
Mitgliedsnummer ..............................................................................................
Pflegekasse .........................................Tel: ......................................................
Schwerbehindertenausweis..............................................................................
Vermögen, siehe gesonderte Vermögensaufstellung
19.
Besonderheiten ( Diabetes, Schwerhörigkeit )
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
27
20.
Bemerkungen/ Fragen:.....................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
.........................................................................................................................
Datum:.............................................................
Unterschrift:.....................................................
28
4. Betreuungsverfügung, Vollmacht,
General- und Vorsorgevollmacht
Um für Zeiten, in denen die eigenen Besorgungen nicht mehr selbstständig erledigt werden
können, Regelungen und Vorsorge für die Stellvertretung zu treffen, gibt es zwei
Möglichkeiten, die vom Gesetzgeber benannt werden:
Zum einen die Betreuungsverfügung, zum anderen die General- und Vorsorgevollmacht.
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist neben der Vollmacht eine vorsorgende Verfügung.
Sie soll im Falle einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit Einfluss nehmen auf die Auswahl
des Betreuers und die Führung der Betreuung.
 Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern.
 Wen Sie als Betreuer vorschlagen oder wen Sie ablehnen;
 welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen;
 ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen;
 Welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.
Denkbar sind auch Bestimmungen für den Fall dauernder Bewusstlosigkeit oder einer
unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit. Wenn es Ihrer Überzeugung entspricht, dass
eine Verzögerung des Leidens und des Sterbevorgangs mit Hilfe der hoch technisierten
Medizin nicht erfolgen sollte, so können Sie in der Betreuungsverfügung darauf hinweisen,
dass sich die Behandlung in einem solchen Falle auf schmerzlindernde Maßnahmen und
eine Grundpflege beschränken soll.
Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Person Ihres Vertrauens
übergeben werden. Diese müsste die Verfügung im Betreuungsfall dem Betreuungsgericht
übergeben, damit Ihre Anordnungen berücksichtigt werden können (§ 1901 a BGB). Sie
können die Betreuungsverfügung auch bei ihren persönlichen Unterlagen verwahren; dabei
sollten Sie jedoch sicherstellen, dass die Verfügung im Betreuungsfall auch aufgefunden
werden kann.
Die Betreuungsverfügung muss vom Betreuer beachtet werden, außer sie würde Ihrem Wohl
zuwiderlaufen oder Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines
Wunsches kann dem Betreuer nicht zugemutet werden.
Die General- und Vorsorgevollmacht
Jeder volljährige Geschäftsfähige kann für seine finanziellen und persönlichen rechtlichen
Angelegenheiten Vorsorge treffen und einen oder mehrere Bevollmächtigte allein oder
gemeinschaftlich benennen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Bei
später einsetzender Geschäftsunfähigkeit erlischt die Vollmacht nicht. Wenn die
Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten geregelt werden können, ist die
Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB).
In der Vorsorgevollmacht können Aufgabenbereiche der Vollmacht explizit benannt werden und
ein Werkvertrag über die Wirksamkeit der Vollmacht, der Umfang der gewünschten Vertretung,
Abwicklung und u.a. die Bezahlung geschlossen werden. Eine General- und Vorsorgevollmacht
wird im gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer
geschlossen. Ratsam ist immer die schriftliche Form mit Beurkundung durch den Notar.
29
Der Vollmachtnehmer unterliegt keiner staatlichen Kontrolle über die Ausübung seines Amtes.
In der Vollmacht kann jedoch ein Kontrollbetreuer festgelegt werden.
Seit dem 01.01.99 bedarf der Bevollmächtigte der Genehmigung durch das Betreuungsgericht,
wenn ein Betreuer in vergleichbarer Lage eine solche Genehmigung gebraucht hätte. So z.B.
bei Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen, freiheits-entziehender
Unterbringung, Einwilligung in eine Heilbehandlung (§§ 1904 II, 1906 V BGB). Die Vollmacht
muss hierbei schriftlich vorliegen und ausdrücklich diese Maßnahmen benennen.
Nach dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz informieren die Betreuungsbehörde und
Betreuungsvereine über diese rechtliche Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Eine umfassende
rechtliche Beratung, die Beurkundung einer individuellen Vorsorgevollmacht mit gleichzeitiger
Bestätigung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers liegt in der Zuständigkeit eines Notars.
Wenn Sie sich alters- oder krankheitsbedingt mit Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr abstimmen
können, so kann das Betreuungsgericht in gewichtigen Fällen einen Betreuer bestellen, dessen
Aufgabe sich darauf beschränkt, Ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen
(Kontrollbetreuer). Ihr Bevollmächtigter kann dann weiterhin für Sie handeln; er muss jedoch mit
dem Betreuer Verbindung halten. Würde sich Ihr Bevollmächtigter als unzuverlässig erweisen, so
könnte der Betreuer die Vollmacht widerrufen. Es wäre dann vom Betreuungsgericht zu prüfen,
ob für die vom Bevollmächtigten wahrgenommenen Aufgaben ein Betreuer bestellt werden muss.
Den Wunsch nach Bestellung eines Kontrollbetreuers können Sie auch in einer Betreuungsverfügung festlegen.
Zur Gestaltung einer Betreuungsverfügung oder einer General- und Vorsorgevollmacht
können Sie selbstverständlich auch den Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars
einholen. Über Bankvollmachten erteilen Banken und Sparkassen Auskünfte.
30
5. Der persönliche Bericht - Jahresbericht
Ein Betreuer bildet das Verbindungselement zwischen Betreuungsgericht und Betreuten. Zu
beiden baut er im Laufe der Betreuung ein Vertrauensverhältnis auf. Während sich der
Betreuer aber um eine möglichst intensive Verbindung zu seinem Betreuten kümmert, kann
sein Kontakt mit dem Bericht nur vergleichsweise lose sein. Das Gesetz sieht zwei
feststehende Termine vor, um die Verbindung zwischen Gericht und Betreuer nicht abreißen
zu lassen: einen jährlichen Bericht im Bereich der „Personensorge“ und eine
Jahresabrechnung im Bereich „Vermögenssorge“.
Der Betreuer-Bericht
Zu Beginn einer Betreuung informiert der Betreuer das Betreuungsgericht über seinen
Eindruck, den er vom Betreuten hat sowie über seine geplante Vorgehensweise.
Inhaltlich soll der Bericht die aktuelle Situation des Betreuten und die Tätigkeit des Betreuers
im Berichtszeitraum wiedergeben. Der Bericht bezieht sich auf die Aufgabenbereiche, für die
der Betreuer bestellt wurde. Für die Erstellung des Berichts ist es hilfreich, wenn der
Betreuer sich die Tätigkeiten und besondere Ereignisse im Leben des Betreuten während
des Jahres notiert, so dass man die Daten bei Berichterstellung zur Verfügung hat.
Jedes weitere Jahr berichtet er über den Verlauf der Betreuung. Dieser Bericht ist an kein
Formular gebunden. Dem Gericht genügt ein kurzer schriftlicher Überblick über die
Lebensverhältnisse des Betreuten. Dazu gehört vor allem der Kontakt zwischen Betreuer
und Betreutem, wie oft sie sich sehen und wie sie miteinander zurechtkommen. Ein weiterer
wichtiger Punkt ist natürlich der Gesundheitszustand des Betreuten. Für das Gericht sind
aber auch knappe Beschreibungen des Betreuers zur Wohn- und Lebenssituation des
Betreuten interessant, z.B. Krankenhausaufenthalte, Änderung der Pflegesituation oder
Änderung des Wohnsitzes.
Aus diesen Informationen leitet der Betreuer Empfehlungen ab, ob sein anfangs mit dem
Gericht abgesprochener Aufgabenbereich erweitert oder eingeschränkt werden sollte oder
ob eine Betreuung überhaupt weiterhin notwendig ist. Denn ein Betreuungsverhältnis zielt
immer darauf ab, den Betreuten in seiner Selbstständigkeit zu stabilisieren oder ihn sogar so
selbstständig zu machen, dass der Betreuer überflüssig wird.
Von dem Bericht an das Betreuungsgericht wie auch von den anderen Schreiben, die der
Betreuer verschickt, sollte er sich eine Durchschrift oder Kopie machen, die er in der Akte
abheftet, in der er auch alle eingehenden Schreiben für den Betreuten sammelt. So hat er
immer die Möglichkeit, im Bedarfsfall die Schreiben noch einmal einzusehen.
Rücksprache bei Bedarf
Die beiden angesprochenen Berichte machen den Minimalkontakt zwischen Gericht und
Betreuer aus. Natürlich kann sich der Betreuer bei Fragen und Unsicherheiten jederzeit an
das zuständige Betreuungsgericht wenden, wie auch an örtliche Betreuungsvereine oder an
die Betreuungsbehörde. Andererseits ist es ebenso möglich, dass das Gericht unabhängig
von den Berichten an den Betreuer herantritt, um von ihm Informationen über seine
Betreuung und seinen Betreuten einzuholen. Dann ist der Betreuer verpflichtet, Auskünfte zu
erteilen.
Es gibt keine Regelung, wie oft Betreuer und Gericht sich in Verbindung setzen sollen. Ein
guter Kontakt zwischen Betreuer, Betreuten und dem Gericht erleichtert aber stets die
Führung einer Betreuung.
31
Vorschlag für die Gestaltung und den Inhalt
des persönlichen Berichts - der Jahresbericht
An das
Notariat/
Betreuungsgericht
Datum
Persönlicher Bericht über die persönlichen Verhältnisse von
Herrn/Frau .........................................................................................
der gesetzlichen Betreuung, GR NR. ......................., für die Zeit von ............... bis
Wichtige Inhalte, die in kurzer Form angesprochen werden sollten:
1. Allgemeiner Bericht über wichtige Ereignisse und Entwicklungen während eines
Berichtsjahres
1.1 Kann das Ziel der Betreuung erreicht werden?
1.2 Muss der Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden?
1.3 Ist ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1901 Abs. 4 BGB) erforderlich
1.4 Stehen wesentliche Änderungen bevor und können diese mit dem/der Betreuten
besprochen werden.
1.5 Kann die Betreuung evtl. aufgehoben werden (§ 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB) falls
sich die Umstände gebessert haben.
2. Bericht über die einzelnen Aufgabengebiete, für die der Betreuer zuständig ist.
2.1 Aufenthaltsbestimmung:
Aufenthalt der/ des Betreuten, Wohnverhältnisse
Ist eine Änderung des Aufenthaltsortes notwendig?
2.2. Gesundheitsfürsorge
Von wem wird der/die Betreute versorgt? z.B. Fam.-Angehörige,
Sozialstation, Erzieher usw.
Wie ist der momentane Gesundheitszustand der/ des Betreuten?
Wer ist behandelnder Arzt?
Gab es schwerwiegende Erkrankungen oder operative Eingriffe?
Gab es einschneidende medikamentöse Änderungen?
2.3. Vermögenssorge
Steht die/ der Betreute in einem Arbeitsverhältnis?
Wer kommt sonst für den Unterhalt der/ des Betreuten auf?
Bei Rentnern Rententräger angeben.
Wie sind die Einkünfte und Vermögensverhältnisse oder bestehen
Forderungen oder Schulden?
3. Wie halten Sie persönlichen Kontakt zur/zum Betreuten? Wann war der letzte
Besuch?
Datum, Name, Adresse, Unterschrift
32
Merkblatt Aufwendungsersatz, Vergütung
Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 1835 bis 1836 a BGB.
Aufwendungsersatz
Wer als Betreuer tätig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen.
Hierzu gehören vor allem Barauslagen, Fahrtkosten, Porto, Telefongebühren, Fotokopien
usw. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Auslagen in einer Liste (Muster siehe Rückseite)
festzuhalten und Belege aufzubewahren.
Vergütung
Eine Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Es steht jedoch im Ermessen des
Betreuungsgerichts, im Einzelfall eine Vergütung zu bewilligen. Dies soll nur geschehen,
wenn das Vermögen des Betreuten sowie die Bedeutung und der Umfang der Betreuungsgeschäfte es rechtfertigen. Das Betreuungsgericht entscheidet über die Bemessung der
Vergütung.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten hat der Betreute selbst zu tragen, wenn er Vermögen besitzt. Wenn dies der Fall
ist und die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann dieser
Vorschuss und Ersatz seiner Aufwendungen nach Genehmigung durch das
Betreuungsgericht dem Vermögen entnehmen und braucht sie später nur noch in der
Rechnungslegung aufführen.
Ist der Betreute mittellos, erhält der Betreuer Ersatz aus der Staatskasse (zu beantragen
über das Betreuungsgericht).
Als mittellos gilt der Betreute dann, wenn sein Vermögen (abzüglich Schulden) den
Vermögensfreibetrag des § 90 SGB XII Bundessozialhilfegesetz (z.B. bei Heimbewohnern
z.Z. 2.600,-- €) nicht übersteigt.
Abrechnung gegenüber dem Betreuungsgericht
Es empfiehlt sich, einmal jährlich abzurechnen, am besten zusammen mit dem Bericht über
die persönlichen Verhältnisse und einer eventuellen Rechnungslegung.
Gewährt das Betreuungsgericht eine Vergütung, müssen die Aufwendungen immer einzeln abgerechnet werden. Ansonsten ist ein Vergleich zwischen den tatsächlichen geringfügigen
Aufwendungen und der Aufwandspauschale für geringfügige Aufwendungen (z.Z. 399,-- €/Jahr)
sinnvoll.
Bleiben die tatsächlichen geringfügigen Aufwendungen unter 399,-- €, so kann der Betreuer
ohne weitere Begründung und ohne Vorlage von Belegen die Aufwandspauschale
beantragen.
Wenn Aufwendungen einzeln abgerechnet werden, sollen sie auch mit Belegen
nachgewiesen werden. Wo dies nicht möglich ist (z.B. Telefonate), genügen die eigenen
Aufzeichnungen.
Anlage: AW 1
AW 2
AW 3
33
6. Zuständigkeit der Betreuungsgerichte
Für die Anordnung und Bestellung einer Betreuung ist das Betreuungsgericht zuständig, in
dessen Bezirk der Betroffene zur Zeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Im württembergischen Rechtsgebiet werden die Aufgaben des Betreuungsgerichtes von den
Notariaten wahrgenommen, nur einzelne Anordnungen werden vom Amtsgericht erteilt.
Im badischen Rechtsgebiet, wie auch in den übrigen Bundesländern, ist das Amtsgericht für
sämtliche Aufgaben des Betreuungsgerichts zuständig.
betreuungsgerichtliche Aufgaben
der Notariate
z.B.
- Aufgabe der Anordnung, Einrichtung
und Überwachung einer Betreuung
- Aufgabe/Auflösung von Wohnraum des
Betreuten
- Grundstücks-, Pacht- und Immobiliengeschäfte
der Amtsgerichte
Erteilung besonderer Genehmigungen
z.B.
- Unterbringungen, unterbringungsähnliche Maßnahmen
- schwerwiegende medizinische
Eingriffe, die zum Tod oder
Behinderung führen können
- Einwilligungsvorbehalt
- Sterilisation
Es gibt weitere genehmigungspflichtige Maßnahmen, die entweder beim Notariat oder
Amtsgericht beantragt werden müssen. Sehen Sie dazu die Seite „Genehmigungspflichtige
Maßnahmen im Betreuungsrecht“.
Rechtsmittel
Als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts können eingelegt werden
-
Widerspruch (geht an das Notariat, dort wird entweder abgeholfen oder zur
weiteren Beschwerde an das zuständige Landgericht weitergegeben)
-
die (unbefristete) Beschwerde (nicht bei allen Angelegenheiten, Entscheidungen
bei Aufwendungen und Vergütungen nur 14 Tage)
-
bei sofortiger Beschwerde entscheidet das Landgericht ( innerhalb von 14 Tagen )
-
in nächster Instanz das Oberlandesgericht
34
35
36
Erklärung für neue Betreuer:
Herr/Frau:
geb.:
Sennhofgasse 7
88400 Biberach
Tel 07351/17869
………………………………………………
...........................................
Geburtsname:…………………….
Wohnort (PLZ):.........................................................................
Straße: .....................................................................................
Telefon (privat/dienstlich): ....................................................................................
E-Mail: ………………………………………………………………………………………….
Beruf (falls im Ruhestand, frühere Tätigkeit): ................................................................
Führerschein
 ja
 nein
Ich führe bereits eine ehrenamtliche Betreuung :
 ja
 nein
Ich bin Bevollmächtigter: für einen Angehörigen

für einen anderen Menschen

Ich bin bereit, ehrenamtlich beim Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. mitzuarbeiten. Dabei will
ich einen Teil meiner Zeit, meine Lebens- und Berufserfahrung, hilfsbedürftigen Menschen zur
Verfügung stellen.
Insbesondere bin ich bereit, eine GESETZLICHE BETREUUNG für einen psychisch kranken, einen
geistig behinderten, einen körperbehinderten oder einen altersgebrechlichen Menschen zu
übernehmen.
Ich kann das Betreueramt abgeben, wenn ich feststelle, dass andere Verpflichtungen
(z.B. Familie, Beruf) nachhaltig darunter leiden.
Der Betreuungsverein bietet mir Einführung in das Betreuungsamt, eine fachliche Begleitung und
Beratung, Fortbildungen/Schulungen sowie Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuerinnen und
Betreuern an. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Vereinsangeboten besteht nicht.
Nach der Bestellung durch das zuständige Betreuungsgericht (Notariat) bin ich in meiner Tätigkeit
über das Justizministerium Baden-Württemberg haftpflichtversichert (Personen - und
Vermögensschaden).
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten beim Betreuungsverein gespeichert werden und die
Erklärung bei der konkreten Übernahme einer Betreuung an das zuständige Gericht und die
Betreuungsbehörde am Landratsamt weitergegeben werden.
Ich versichere, dass gegen mich keine schuldrechtlichen Maßnahmen, wie z.B.
Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Zwangsvergleichsverfahren eingeleitet wurden oder anhängig
sind.
Mit der Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem
Schuldnerverzeichnis durch die Betreuungsbehörde bin ich einverstanden.
Außerdem versichere ich, dass ich im Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte bin, gegen mich keine
strafrechtlichen Verfahren anhängig sind und ich noch nie wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt
wurde. Gegebenenfalls werde ich auch diese Maßnahme nachweisen und begründen.
Über die Schweigepflicht im Rahmen des Datenschutzgesetzes bin ich informiert und verpflichte mich
zur Einhaltung
Datum: …………………..
…….................................
Unterschrift:
Für den Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.
Unterschrift:
Hinweis: Die Erklärung begründet keine Mitgliedschaft im Betreuungsverein
..................................
(Stand 2-2013)
37
Angaben zur Aufnahme in die Betreuerliste
(Bitte nachstehende Fragen sorgfältig ausfüllen)
1.
Vorname: ………………………………………………
2.
Familienname: ………………………………………………
3.
evtl. Geburtsname: ………………………………………………
4.
Geburtsdatum………………………………………………
5.
Geburtsort: ………………………………………………
6.
Straße: ………………………………………………
7.
Wohnort: ………………………………………………
8.
PLZ: ………………………………………………
9:
Telefon privat: ………………………………………………
Sennhofgasse 7
88400 Biberach
Tel 07351/17869
erreichbar ab …………………Uhr
10. Telefon beruflich: ………………………………………………
erreichbar von ………………… bis …………………Uhr
E-Mail:………………………………………………………
11. Beruf: ………………………………………………
12. Besondere persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse:.…………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………………………
13. Besondere berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse:
..………………………….….……………………………………………………………………………………
………………...……………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………………..
14. Was hat Ihr Interesse an einer rechtl. Betreuung
geweckt?......…………………………………
………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………
15. Führen Sie bereits ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung?
( ) JA
( ) NEIN
Wenn JA, bitte folgende Angaben machen:
a) Anzahl der Betreuungen: ………………………………………………….……
b) Zuständiges Betreuungsgericht ………………………………………………
c) Zeitpunkt der Bestellung zum Betreueramt: …………………………………………………..……….
……………………………………………………………………………………………………………
38
d) Angaben zu Art und Umfang der Betreuung ………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………………………………….
16. Welcher Personenkreis für die Betreuung ist Ihnen angenehm?
(z.B.: altersgebrechliche, geistig Behinderte, psychisch kranke Menschen)
Am liebsten möchte ich betreuen: …………………………………………………………….
………...………………………………………………….…………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………
Auf keinen Fall möchte ich betreuen: ..……………...…………………………………………….
………………………………………………………………………………………………………………
17. Welches Einzugsgebiet kommt für Ihre zukünftige Betreuung(en) in Frage?
Ich bin im ganzen Landkreis Biberach mobil: ( ) JA
( ) NEIN
Ich möchte am liebsten Betreuungen im Umkreis von: ………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………
Ich möchte auf gar keinen Fall Betreuungen in ………………………………………….
………………………………………………………………………………………………………………
18. Ich bin damit einverstanden, dass die Daten beim Betreuungsverein gespeichert
werden und als Nachweis für die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter des
Betreuungsvereins verwendet werden dürfen.
19. Der Betreuervorschlag in einem Betreuungsverfahren erfolgt durch die
Betreuungsbehörde. Mit der Weitergabe der Daten an die Betreuungsbehörde erkläre
ich mich einverstanden.
20. Die Betreuungsbehörde wird vor jeder Bestellung ein Führungszeugnis und eine
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis anfordern. Mit dieser Verfahrensweise
erkläre ich mich einverstanden. ………………………………………………
Ort und Datum
Unterschrift Ehrenamtlicher Betreuer
……………………………………
………………………………………………
Ort und Datum
Unterschrift Betreuungsverein
39
B
etreuungsverein
Landkreis
iberach e.V.
Sennhofgasse 7
88400 Biberach
Tel.: 07351-17869
Fax: 07351-17962
E-Mail: [email protected]
Betreuungsverein
Landkreis Biberach e.V.
Sennhofgasse 7
88400 Biberach
Hiermit trete ich dem Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. bei.
Die Mitgliedschaft beginnt nach der Bestätigung durch den Vorstand.
Der derzeitige Jahresbeitrag beträgt 13,-- € (Fördermitgliedschaft 25,-- €).
Änderungen beschließt die Mitgliederversammlung002
Name: ..........................................Vorname: .........................................
Straße: ...................................................................................................
Postleitzahl: ..................Wohnort: .........................................................
Datum: ...........................
Unterschrift: ..............................................
Einzugsermächtigung siehe Rückseite
Stand: 2-2013
40
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen
durch SEPA-Lastschriftverfahren
BTV-Nr:________
Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V.
Sennhofgasse 7
88400 Biberach
Gläubiger ID: DE83ZZZ00000196452
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns
zu entrichtenden Zahlungen wegen:
den jeweils in der Mitgliederversammlung des Betreuungsvereins
festgelegten Jahresbeitrag (z.Z. in Höhe von 13,-- € oder 25,-- €)
bei Fälligkeit einmal jährlich zu Lasten meines/unseres Girokontos
Konto-Nr. .........................................................................................
IBAN. .........................................................BIC ……….....................
bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstitutes)
...................................................................................
Bankleitzahl ...............................................................
durch SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht
aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung.
Name, Vorname Anschrift
.........................................................................................
.........................................................................................
.........................................................................................
Ort, Datum ......................................................................
Unterschrift .....................................................................
41
42
43
9. Datenschutz
9.1 Merkblatt zum Datenschutz
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Datenschutz ist im Rahmen der Führung von Betreuungen ein wichtiger Gesichtspunkt.
Hier einige Anmerkungen dazu:
1. Die Ihnen anvertrauten Daten müssen nach dem Datenschutzgesetz von Ihnen so
geschützt werden, dass kein Unbefugter Zugang hat.
2. Sie dürfen diese Daten, Namen und Adressen auch im persönlichen Gespräch nicht
weitergeben.
Denken Sie bitte daran, dass selbst durch Äußerungen Identifizierungen möglich sind.
Dies ist z.B. bei einem geistig behinderten Menschen, der in einer Einrichtung wohnt,
sicher nicht so problematisch wie bei einem psychisch kranken Menschen, der in
einem Dorf lebt oder an seinem Arbeitsplatz öffentlicher Kontrolle ausgesetzt ist.
3. Mit Ihren persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer und Kfz-Kennzeichen, die
beim Betreuungsverein genutzt und gespeichert sind, wird sehr sorgsam
umgegangen und darauf geachtet, dass kein Dritter Zugang hat.
Weitergegeben werden Ihre Daten nur an das Betreuungsgericht und die
Betreuungsbehörde am Landratsamt im Rahmen der Anordnung einer Betreuung.
Damit Sie einen kleinen Einblick in das Datenschutzgesetz haben, ist auf dem
zweiten Blatt ein kleiner Auszug aus dem Landesdatenschutzgesetz kopiert.
Ihre Mitarbeiter des Betreuungsvereins Biberach e.V.
44
45
9.2 Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 7 LDSG)
(Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Abteilung, Referat)
____________________________________________________________________
1.
wurde heute
1.1. auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 7 des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 4. Dezember 1979 (GBL. S. 534),
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1982 (GBL. S. 265), verpflichtet;
1.2. darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten
unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben,
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese Pflichten auch nach
Beendigung der Tätigkeit fortbestehen;
1.3. darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis ggf. nach § 25 LDSG
und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe
geahndet werden können; eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch
nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung des Datengeheimnisses wird in den
meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit bzw. einen
Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Schweigepflicht darstellen, auch kann in
ihr zugleich eine Verletzung spezieller Geheimhaltungspflichten liegen;
2.
bestätigt den Empfang einer Abschrift dieser Niederschrift.
Ort und Datum
Biberach, den
.........................................
Unterschriften:
des Verpflichteten
...............................................
des Verpflichtenden
Andreas Hofer (Geschäftsführer)
46
10. Das Ende der Betreuung
Der Tod des Betreuten und die Pflichten des Betreuers
Von Horst Deinert (Dipl.-Sozialarbeiter/Veraltungswirt, Duisburg
Grundsätzliches
Betreuer sind häufig verunsichert, wie sie im Falle des Todes der betreuten Person verfahren
sollen. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die
betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr
diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu
verfügen. Nach dem Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die
Verpflichtung des Betreuers, das Vermögen des Betreuten zu verwalten, Verfügungen zu
treffen und die Erben belastende Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sicherung des Nachlasses
Für die Sicherung des Nachlasses des Betreuten hat grundsätzlich das Nachlassgericht
Sorge zu tragen (§ 1960 BGB): Stellt das Nachlassgericht einen aktuellen Sicherungsbedarf
fest, wird es umgehend einen Nachlasspfleger bestellen (dies gilt insbesondere dann, wenn
der Erbe unbekannt ist).
Dieser Nachlasspfleger kann natürlich auch der bisherige Betreuer sein, er wird dann aber
nicht mehr als Betreuer, sondern eben als Nachlasspfleger tätig. Dies muss man von seinen
Konsequenzen streng unterscheiden (siehe hierzu weiter unten). Schwierig wird es erst
dann, wenn aufgrund des fehlenden aktuellen Sicherungsbedürfnisses die Bestellung eines
Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht unterbleibt. Somit besteht hier einzig die
Aufgabe des Betreuers im Todesfall des Betreuten, das Betreuungs- und das
Nachlassgericht und einen der Erben über das Ereignis zu informieren. Hatte der Betreuer
die Vermögenssorge inne, so hat er dem Betreuungsgericht eine Schlussrechnung zu
erstatten.
Bestattung des Betreuten
Nur im Ausnahmefall hat der frühere Betreuer unaufschiebbare Dinge für den Erben zu
erledigen, wenn er verhindert (oder unbekannt) ist. Die Rechtsgrundlage hierfür ist §1908 i
BGB; der auf § 1893 BGB verweist, der seinerseits auf § 1698 b BGB (Fortführung der
elterlichen Sorge nach dem Tod des Kindes) verweist.
Hier muss der bisherige Betreuer aber besonders vorsichtig bei der Frage sein, was
unaufschiebbar ist. Eigentlich ist es wohl nur die Bestattung des Toten, aber auch hierfür
sind andere Behörden zuständig, wenn der Erbe sich nicht darum kümmert oder nicht
bekannt ist.
Nach den Landesbestimmungen über das Leichenwesen, dies sind in der Regel
Verordnungen zu den jeweiligen Ordnungsbehördengesetzen, stellt eine nicht bestattete
Leiche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Nach diesen Bestimmungen haben die
Familienangehörigen, auch wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, für die Bestattung
zu sorgen. Kümmern sie sich nicht darum, ist es Aufgabe des Ordnungsamtes, die
Bestattung zu organisieren. Lediglich in Bayern kann die Ordnungsbehörde auch den
bisherigen Betreuer, der die Personensorge innehatte, zur Bestattung verpflichten (§ 15 Abs.
2 Ziff. 3 Bayrisches Bestattungsgesetz).
47
Aufgabe des Betreuers (außerhalb von Bayern) ist es daher nur, die Ordnungsbehörde (der
Stadt oder des Landkreises) von der bestattungsbedürftigen Leiche zu informieren. Allenfalls
dann, wenn der Verstorbene den Betreuer zu Lebzeiten selbst mit seiner Bestattung
beauftragt hat, sollte er sie durchführen lassen. Dennoch ist Vorsicht bei der Unterschrift
unter Bestattungsaufträge empfohlen. Wenn der Erbe der Meinung ist, der vom früheren
Betreuer erteilte Bestattungsauftrag sei zu teuer gewesen, haftet u.U. der Betreuer selbst.
Deshalb: bei derartigen ausnahmsweisen Bestattungen nur Aufträge vergeben zum örtlichen
Sozialamtstarif (dort nachfragen). Wünsche zur Art und Weise der Bestattung kann natürlich
der Betreute auch in einem Testament festhalten.
Am praktischsten ist es natürlich, wenn bereits zu Lebzeiten des Betreuten ein
Bestattungsvorvertrag mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde
(wichtig: Aufgabenkreis beachten und Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen).
Dies setzt natürlich entsprechendes Vermögen der betreuten Person voraus, welches für
den Lebensunterhalt nicht benötigt wird.
Sonstige unaufschiebbare Angelegenheiten
Ansonsten sind ja nur sehr wenige Sachen unaufschiebbar, z.B. die Unterbringung von
Haustieren im Tierheim oder das Abdrehen von Strom, Gas und Wasser in der Wohnung.
Die Wohnungskündigung oder Auflösung obliegt nicht mehr dem früheren Betreuer. Lediglich
aus Zweckmäßigkeitsgründen sollte er den Vermieter, die Bank, die Stadtwerke, das
Sozialamt, die Rentenversicherung etc. vom Todesfall unterrichten.
Sobald der Erbe bekannt oder ein Nachlasspfleger eingesetzt ist, hat der frühere Betreuer
die Unterlagen an diesen gegen Quittung auszuhändigen. Ist der Erbe unklar, so ist es
Aufgabe des Nachlassgerichtes, einen Nachlasspfleger einzusetzen (§ 1960 BGB). Dies
sollte ggf. beim Nachlassgericht (des Sterbeortes) angeregt werden.
Vergütung des bisherigen Betreuers
Bei der Vergütung muss man diejenige unterscheiden für Tätigkeiten zu Lebzeiten des
Betreuten und nach seinem Tode. Vergütungen für die Zeit vor dem Tod sind nach den
allgemeinen Bestimmungen zu betrachten.
Abzurechnende Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten sind grundsätzlich nur der
Schlussbericht und die Schlussrechnung an das Betreuungsgericht. Wichtig: Sie müssen
innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Betreuten den letzten Vergütungsantrag stellen,
wenn die Vergütung bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse gezahlt werden soll (§ 15 ZSEG).
Ist die Vergütung aus dem Nachlass zu bezahlen ( es gibt nach dem Tod kein
Schonvermögen mehr), so ist der Ansprechpartner natürlich der Erbe, denn der Betreuer
darf über das Konto ja nicht mehr verfügen. Die Zahlung der Vergütung ist sicher keine der
obengenannten unaufschiebbaren Maßnahmen; außerdem muss ja auch erst das
Betreuungsgericht diese bewilligen.
Das Nachlassgericht hat mit der Betreuervergütung nichts zu tun. Entscheiden darüber muss
das Betreuungsgericht. Die Vergütungsansprüche sind dann Nachlassverbindlichkeiten
(genauso wie unbezahlte Rechnungen, Mietrückstände oder die Kosten der
Bestattung).Reicht der Nachlass für alles nicht aus, so sollte der bisherige Betreuer als
Nachlassgläubiger einen Nachlasskonkurs beim Nachlassgericht beantragen. Er erhält dann
aber ggf. nur einen bestimmten Prozentsatz der Forderung (z.B. 25 %, wenn die
Nachlassverbindlichkeiten 4 x so hoch sind wie die Vermögenswerte). Den Rest kann der
Betreuer dann wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse geltend machen (3-Monats-Frist
beachten).
48
Nachlasspflegschaft
Ist der Erbe unbekannt, so kann der Betreuer als Nachlassgläubiger natürlich auch selbst
beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB beantragen. Gefährdet der
bekannte Erbe die Vergütungsforderung des Betreuers, so kann dieser nach § 1881 BGB
eine Nachlassverwaltung beantragen (für die ähnliches gilt wie für die Nachlasspflegschaft).
Es ist auch ohne weiteres möglich (und auch für die Vergütungsforderung wohl am besten),
dass der frühere Betreuer zum Nachlasspfleger bestellt wir. Dann hätte er selbst die
Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln, hätte Verfügungsgewalt über die Konten und könnte
sich auch selbst die vom Betreuungsgericht bewilligte Vergütung auszahlen. Das
Vertretungsverbot des § 181 BGB gilt hier nicht, da es nur um die Erfüllung einer
Verbindlichkeit geht.
Die Tätigkeit des Nachlasspflegers wird natürlich auch vergütet, wobei hierüber dann das
Nachlassgericht entscheidet (§ 1962 BGB).
Testamentsvollstreckertätigkeit
Wenn der Betreute es möchte, kann er natürlich auch zu Lebzeiten in einem Testament den
bisherigen Betreuer zum Testamentsvollstrecker erklären. Dann kann er zur Abwicklung des
Nachlasses in dieser Funktion tätig werden. Bekannterweise wird durch die Betreuung (wie
auch durch einen Einwilligungsvorbehalt) der Betreute in seiner Testierfähigkeit nicht
beeinträchtigt. Es gilt dann ähnliches wie beim Nachlasspfleger.
Gesetzestexte
§ 1893 BGB (Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft)
(1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amtes finden
die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung.
(2) Der Vormund hat nach Beendigung seines Amtes die Bestellung dem
Betreuungsgericht zurückzugeben. In den Fällen der §§ 1791a, 1791b ist die
schriftliche Verfügung des Betreuungsgerichtes, im Falle des § 1791c die
Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zurückzugeben.
§ 1698b BGB (Geschäftsbesorgung bei Tod des Kindes)
Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die
nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweitig
Fürsorge treffen kann.
§ 1960 BGB (Nachlasssicherung; . Nachlasspfleger
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des
Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das gleiche gilt, wenn der Erbe
unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger)
bestellen.
§ 1968 BGB (Bestattungskosten)
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
49
Entlastungserteilung für Betreuer/innen bei Tod
oder Wechsel der Betreuung
Begriffserläuterung
Das Betreuungsgericht hat nach § 1890 BGB die Pflicht, nach Beendigung
einer Betreuung (durch Aufhebung oder Tod des Betreuten) oder Beendigung des
Amtes als Betreuer/in (durch Entlassung des Betreuers aus dem Amt), die
Abrechnung des Betreuers auf seine Richtigkeit zu prüfen.
Eine Entlastungserteilung ergeht nach abgeschlossener Prüfung mittels
Erlassvertrag.
Das Mündel oder dessen gesetzlicher Vertreter (z. B. die Erben bei Tod des
Mündels) haben das Recht, vom Betreuer/in die Herausgabe des von ihm
verwalteten Vermögens und die Rechenschaftslegung zu verlangen. Es gibt nun die
Möglichkeit, dass z. B. die Erben mit der von ihnen geprüften Rechenschaftslegung
des Betreuers einverstanden sind und ihn hierfür entlasten.
Dies ist ein einseitiger, sogenannter Anerkenntnisvertrag.
Das Gericht muss die Rechenschaftslegung des Betreuers aufgrund des
Anerkenntnisvertrages nicht mehr prüfen.
Wenn keine Entlastungserteilung erfolgt, muss der Betreuer dem Gericht die
Rechenschaftslegung über das Vermögen und die Führung der Betreuung vorlegen.
Dies heißt, dass der Betreuer eine formell ordnungsgemäße Schlussrechnung
vorlegen muss (§ 1837 BGB).
Falls eine Entlastung erteilt wird, so erfolgt diese durch einen Vertrag nach § 397
BGB (Erlassvertrag).
Auch das Betreuungsgericht kann dabei entlastet werden. Es empfiehlt sich
folgender Wortlaut für eine Entlastungserklärung: „Dem Vormund/Betreuer und dem
Betreuungsgericht erteile ich Entlastung.“
50
11. Beratungs- und Fortbildungsangebote für
ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer
siehe aktuelle Fortbildungsangebote
51
12. Wichtige Adressen und Telefonnummern
(Stand Januar 2013)
Betreuungsgerichte:
Notariate:
88400 Biberach
Alter Postplatz 4, 07351 / 59-0
88499 Riedlingen
Kirchstr. 20, 07371 / 187-0
88400 Biberach
Referat I
Zeppelinring 56, 07351/1803-10
Referat III
Zeppelinring 56, 07351/1803-30
Referat IV
Zeppelinring 56, 07351/1803-40
Referat V
Zeppelinring 56, 07351/1803-50
Referat VI
Zeppelinring 56, 07351/1803-60
Landratsamt Biberach
88416 Ochsenhausen
Referat I und II
Schloßstr. 61, 07352 / 9236-10
Rollinstr. 18,
07351/52-0
Betreuungsbehörde
07351/52-6296
07351/52-5330
Gesundheitsamt, Sozialdienst
Rollinstr. 17,
07351 / 52-6151
Sozialamt
Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialhilfe und
Schwerbehindertenfürsorge, 07351/52-7226
07351/52-7225
Gemeindepsychiatrisches Zentrum
88400 Biberach, Zeppelinring 26, 07351 / 587950
Verbände auf Kreisebene:
Caritasverband Diözese
Rottenburg-Stuttgart
88400 Biberach, Kolpingstr. 43, 07351/ 5005-0
88471 Laupheim
Marktplatz 1
Referat I
07392 / 9638-10
Referat II 07392 / 9638-20
Referat III 07392 / 9638-30
88499 Riedlingen
Kirchstr. 20
Referat I
07371 / 187-230
Referat II 07371 / 187-239
Referat III 07371 / 187-236
88422 Bad Buchau
Schloßplatz 11
07582/93190
Diakonische Bezirksstelle Biberach
88400 Biberach, Wielandstr. 24, 07351/ 1502-10
88427 Bad Schussenried
Wilhelm-Schussen Str.36
07583/94190
Mobile Soziale Dienste:
siehe beiliegende Broschüre
88459 Tannheim
Rathaus, 08395/9270
Sozialstationen:
siehe beiliegende Broschüre
Raum für eigene Eintragungen, Notizen, Adressen, Telefonnummern:
.......................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
......................................................................................................................................
52
13. Literaturliste
Bücher und Broschüren zum Betreuungsgesetz
Bücher
Jürgens, A., Kröger, D., Marschner, R., Winterstein, P.
Das neue Betreuungsrecht
Verlag C.H. Beck, München 1992, neue Auflage
Faustmann, H.G., Ludwigs, W.
Das Betreuungsrecht
Hilfe und Beistand für Erwachsene, Behinderte und Kranke
unter gerichtlicher Obhut
Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek 1997
Raack, W., Thar, J.
Betreuungsrecht
Ein Leitfaden für Betroffene, Angehörige, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Rechtsanwälte,
Ärzte, ambulante Hilfskräfte, Altenpflege- und Krankenhauspersonal
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
Klessmann, E.
Wenn Eltern Kinder werden und doch die Eltern bleiben
Verlag Hans Huber, Bern 1990
Dörner, K., Plog, U.
Irren ist menschlich
Lehrbuch der Psychiatrie, Psychotherapie
Psychiatrie-Verlag, Bonn 1996
Broschüren
Das neue Betreuungsrecht
Bundesministerium der Justiz, Bonn 1996
Das Betreuungsgesetz (BtG)
Ein Ratgeber zur Reform von Vormundschaft und Pflegschaft
Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart 1991/1992
Erben und Vererben
Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart 1995
Modellmaßnahmen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen
Abschlußbericht 1991-1995
Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 72
Verwaltungsrecht für die soziale Praxis
Verlag Recht für die soziale Praxis, Frechen 2002
Qualitätshandbuch – Begleitung Ehrenamtlicher in der Rechtlichen Betreuung, Band 1 und 2
FH Ravensburg-Weingarten 2003, in Zusammenarbeit mit KVJS Stuttgart,
Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Baden-Württemberg, SKM und SkF Freiburg
53
Das Deutsche Betreuungsrecht – Informationsbroschüre für Migrantinnen und Migranten
(in 6 Sprachen)
Institut für transkulturelle Betreuung e.V., Hannover
Betrifft Betreuung, Band 1-8
Vormundschaftsgerichtstag e.V., Eigenverlag, Recklinghausen 2004
Platz, S.
Die Vorsorgevollmacht
Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart 2005
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Jana Schwarz Verlag, Köln 2006
Gesetzestexte
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Sozialgesetzbuch (SGB),
Gesetz für die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
Bauer/Kli
HK-BUR – Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht
C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg 2005
Juchart/Warmbrunn/Stolz
Praxiskommentar zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg, 3. Auflage
C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003
Fachzeitschriften
BtPRAX
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln
54
ANHANG
1. Gesundheitsfürsorge
Formschreiben an behandelnden Arzt für Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge G1
Datum:
Betreuung für: ___________________________geb.: ____________________
Sehr geehrte/r Frau/Herr
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Mein Aufgabenkreis umfasst die Gesundheitsfürsorge, so dass ich als gesetzliche/r
Vertreter/in für die ärztliche Behandlung Verantwortung trage. Informieren Sie mich bitte über
jede wesentliche Erkrankung und holen Sie meine Einwilligung ein, wenn
Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden, sobald mein/e Betreute/r Art, Bedeutung
und Tragweite nicht ausreichend erfassen kann. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, welche
Medikamente verordnet werden.
Ich werde mich in den nächsten Tagen diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
55
Formschreiben an Zahnarzt für Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge
G2
Datum:
Betreuung für: ___________________________geb.: ____________________
Sehr geehrte/r Frau/Herr
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Frau/Herr _______________________ geht in der Regel alleine zu Ihnen zur Behandlung.
Ich bitte Sie, mich über Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich zu informieren.
Zahnersatzbehandlungen bitte ich, auf jeden Fall mit mir zu besprechen.
Von Ihnen erstellte Heil- und Kostenpläne sowie das Bonusheft schicken Sie bitte direkt an
mich, damit die Kosten entsprechend geregelt werden können.
Vor einer notwendigen Operation bin ich in Kenntnis zu setzen, da ggf. eine
betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen ist.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
56
Leistungen der Krankenkasse / Pflegekasse / Sozialamt
bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit
Stand 01.01.2013
Euro
Pflegesachleistung § 36
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Härtefall
Pflegegeld
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Höchstpreis für Beratungsbesuche § 37 Abs. 3
Stufe I und II
Stufe III
Verhinderungspflege § 39
665,00
1.250.00
1.550,00
1.918,00
305,00
525,00
700,00
21,00
31,00
1.550,00
Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel § 40 Abs. 2
31,00
Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln § 40 Abs. 3
25,00
Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden
Maßnahmen § 40 Abs. 4
2.557,00
Tages- und Nachtpflege § 41
Stufe I
Stufe II
Stufe III
450,00
1100,00
1.550,00
Kurzzeitpflege § 42
1.550,00
Vollstationäre Pflege § 43
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Härtefall
Leistungen bei Unterbringung in vollstationärer
Einrichtung der Behindertenhilfe § 43a
Verhinderungspflege:
Fahrtkosten pro km
Fahrtkosten pro km je weitere Person
Stundenweise Verhinderungspflege:
pro Stunde
max. 8 Stunden pro Tag
Zusätzliche Betreuungsleistungen,
nach Begutachtung
Hausnotruf: Miete monatlich
Anschlussgebühr je nach Anbieter
1.023,00
1.279,00
1.550,00
1.825,00
256,00
0,22
0,01
7,25
58,00
100,00
200,00
57
2. Aufenthaltsbestimmung
Formschreiben: Antrag auf geschlossene Unterbringung
A1
Betreuungsgericht
am Amtsgericht
Datum:
Betreuung für:_______________________ geb.: ___________________________
Geschäftszeichen: ___________________
Antrag auf Genehmigung der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung in
einer psychiatrischen Klinik
einer sonstigen stationären Einrichtung
nach § 1906 BGB
Sehr geehrter/r Frau/Herr
in o.g. Betreuung stelle ich den Antrag:
die Unterbringung von Herrn/Frau ____________________________________im
_________________________________betreuungsgerichtlich zu genehmigen.
Begründung:
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Zur weiteren Begründung nehme ich Bezug auf das beiliegende/bereits
vorliegende nervenärztliche Gutachten vom
______________________________
von ________________________________________________________________
58
(Wenn die geschlossene Unterbringung keinen Aufschub duldet und die Anwendung von
polizeilichem Zwang bzw. zwangsweises Öffnen der Türe notwendig sind, muss dies bei der
Antragsstellung formuliert werden.
Im Beschluss muss die Anwendung polizeilicher Gewalt deutlich genannt werden.)
Mit freundlichen Grüßen
___________________________
Unterschrift Betreuer/in
59
Formschreiben: Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme
A2
Datum:
Betreuungsgericht
am Amtsgericht
Betreuung für:
__________________________
geb.:
____________________
Geschäftszeichen: _________________________
Antrag auf Genehmigung einer unterbringungsähnlichen Maßnahme
Als Betreuer beantrage ich hiermit gemäß § 1906 Abs. 4 BGB folgende
unterbringungsähnliche Maßnahme zu genehmigen:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Begründung:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Die ärztliche Stellungnahme liegt bei.
Eine Verständigung mit der/dem Betreuten ist nicht mehr möglich.
Ich bitte, meinem Antrag stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
60
Formschreiben: Antrag auf Genehmigung der Aufgabe/Auflösung von Wohnraum A 3
Datum:
Betreuungsgericht
am Notariat
Betreuung für:
__________________________
geb.: ____________________
mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
Sehr geehrte/r Frau/Herr
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _______________________________
zum gesetzlichen Betreuer von _________________________________________
bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Hiermit beantrage ich die Genehmigung zur Aufgabe/Auflösung von Wohnraum des
Betreuten,
gemäß § 1907 Abs. 1 BGB (Kündigung eines Mietverhältnisses)
oder gemäß § 1908 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit
§ 1821 Nr. 1 BGB (Verfügung über ein Grundstück/Grundstücksgeschäfte).
Begründung:
Aufgrund von _______________________________________________________
(Verwirrtheit, Altersdemenz, Krankheit) kann der Betreute zu seinem eigenen Wohl nicht
mehr in seiner bisherigen Umgebung wohnen und muss in _______________________
in einem beschützten Rahmen untergebracht werden.
Wir bitten Sie, in diese Maßnahme einzuwilligen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
61
3. Vermögenssorge
Formschreiben für Banken bei Aufgabenkreis Vermögenssorge
V1
Datum:
Betreuung für: ________________________ mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge
Einwilligungsvorbehalt liegt vor.
Geschäftsunfähigkeit liegt vor lt. Gutachten vom ___________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Ich bitte Sie um Auskunft, ob mein/e Betreute/r in Geschäftsverbindung mit Ihnen steht.
Wenn ja, bitte ich um Mitteilung:
ob bei Ihnen Girokonten, Sparbücher, Depots oder Schließfächer bestehen.
Sind Konten, Depots oder Schließfächer kurz vor oder nach Einrichtung der Betreuung
aufgelöst worden?
Welche Abbuchungen und Daueraufträge sind Ihnen bekannt?
Für sämtliche Konten, Sparbücher und Depots von meiner/m Betreuten bitte ich um eine
Saldenstandsbestätigung zum Stichtag ________________ zur Vorlage beim Betreuungs
gericht.
Ich werde mich in den nächsten Tagen diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
62
Formschreiben für Versicherungen bei Aufgabenkreis Vermögenssorge
V2
Datum:
Betreuung für:
_________________________
Versicherungsnummer:
_________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Aus den Unterlagen meiner/s Betreuten geht hervor, dass Frau/Herr __________________
bei Ihnen eine Versicherung unter der obigen Versicherungsnummer abgeschlossen hat.
Ich bitte deshalb um folgende Mitteilung:
Besteht diese Versicherung noch?
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Wie hoch sind die Beiträge und bis wann sind sie bezahlt?
Wie haben Sie die Beiträge bisher erhalten?
Bestehen bei Ihrer Gesellschaft weitere Versicherungen unter diesem Namen?
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Versicherungsscheines und der
Versicherungsbedingungen.
Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Unterschrift Betreuer/in
63
Formschreiben für Lebensversicherungen bei Aufgabenkreis Vermögenssorge
V3
Datum:
Betreuung für:
____________________________
Versicherungsnummer: ____________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Aus den Unterlagen meiner/s Betreuten geht hervor, dass Frau/Herr __________________
bei Ihnen eine Lebensversicherung unter der obigen Nummer abgeschlossen hat.
Ich bitte deshalb um folgende Mitteilung:
Besteht diese Versicherung noch?
Wie hoch ist die Versicherungssumme, und wie hoch sind die Beiträge?
Wie haben Sie die Beiträge bisher erhalten und von wem?
Wer ist bezugsberechtigt?
Bestehen bei Ihrer Gesellschaft weitere Versicherungen unter diesem Namen?
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Versicherungsscheines.
Ich bitte, mir die Höhe des Rückkaufwertes zum Stichtag _______________ zur Vorlage
beim Notariat/Betreuungsgericht zu bestätigen sowie die Bedingungen des Rückkaufs zu
nennen.
Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
64
Formschreiben für Gläubiger bei Aufgabenkreis Vermögenssorge
V4
Datum:
Betreuung für:
____________________________
Ihr Zeichen:
____________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei.
Ich bitte Sie um Aufstellung der Art und Höhe der Verbindlichkeiten zum Stichtag
vom ______________. Bitte teilen Sie mir mit, seit wann Ihre Forderungen bestehen.
Bitte schicken Sie mir Ihre Forderungsaufstellung, falls vorhanden einen Titel sowie eine
Ablichtung des zugrunde liegenden Vertrages.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
65
Formschreiben für Rentenrechnungsstelle bei Aufgabenkreis Vermögenssorge oder
Rentenangelegenheiten
V5
Datum:
Betreuung für:
___________________________
geb.: _________________
Versicherungsnummer: ___________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht ______________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn __________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in beglaubigter Kopie bei.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Renten für Frau/Herrn _____________________ gezahlt
werden.
Wegen Änderung des Kontos (der Adresse) liegt ein ausgefülltes Formular zur Änderung im
Postrentendienst diesem Schreiben bei.
(Hinweis: Formulare liegen bei jedem Postamt auf)
Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
66
Formschreiben für Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufs
bei Aufgabenkreis Vermögenssorge
V6
Datum:
Betreuung für:
_________________________
Versicherungsnummer:
_________________________
geb.: ________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m
gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden.
Mein Betreuerausweis liegt in beglaubigter Kopie bei.
Ich nehme derzeit die Kontenklärung meiner/s Betreuten vor.
Dies ist erforderlich
zur Rentenantragsstellung
zur Abklärung des Versicherungsverlaufs
Mein/e Betreute/r war in der Zeit vom _________________________ bei Ihnen krankenversichert.
Ich bitte um Mitteilung, ob und welche Versicherungszeiten durch Ihre Unterlagen
nachgewiesen werden können. Die Lücken im Versicherungsverlauf sind in der Anlage
aufgeführt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________
Unterschrift Betreuer/in
67
Formblatt Checkliste
V7
CHECKLISTE für BetreuerInnen
In der folgenden Liste sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die eine
Betreuerin oder ein Betreuer bei der Übernahme seiner Aufgaben beachten muss.
Wenn Sie die folgenden Punkte beachten und der Reihe nach abhaken, können
Sie auf einen Blick feststellen, was noch zu tun ist.
Personensorge:
-
Ist Ihr(e) Betreute(r) ordnungsgemäß versorgt oder muss Hilfe geholt
werden, z.B. durch Einschaltung einer entsprechenden Behörde oder
eines Verbandes?
-
Hat Ihr(e) Betreute(r) Familienangehörige/Verwandte, die im Notfall zu
benachrichtigen sind?
-
Wer ist der Hausarzt / behandelnder Arzt ?
-
Bei welcher Krankenkasse ist er / sie versichert?
Vermögenssorge:
-
Bei welcher Bank / Post (evtl. mehreren) besteht ein Konto?
-
Besteht eine Bank- oder Generalvollmacht?
-
Ist der Betreuer auf dem Konto vermerkt? (nur der Betreuer darf darüber
verfügen, die Konten müssen jedoch auf den Namen der / des Betreuten
weitergeführt werden).
-
Ist der Kontostand zur Zeit der Übernahme in einer Liste vermerkt?
-
Sind Sparkonten und Wertpapiere mit einem Sperrvermerk versehen?
(Über diese Konten darf nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts
verfügt werden).
-
Ist ein Freistellungsauftrag gestellt?
-
Die laufenden Verbindlichkeiten feststellen ( Miete, Strom, Wasser,
Krankenkasse, Rundfunk, Telefon ) und evtl. Daueraufträge oder
Einzugsverfahren regeln, damit bei Urlaubszeiten die Zahlungen geregelt
sind.
-
Hat der / die Betreute Schulden?
-
Welches Einkommen besteht? ( Arbeitseinkommen, Unterhaltsleistungen,
Ausbildungsvergütung, Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung,
Höhe des mtl. Taschengeldes )!
-
Ermittlung des Betrags, der für den Unterhalt benötigt wird, evtl. ist Antrag
auf Sozialhilfe oder Wohngeld notwendig.
68
-
Bei Heimunterbringung ist der Kostenträger festzustellen (Sozialamt oder
Selbstzahler).
Die Höhe des derzeit geschützten Vermögens beträgt 2.600,-- €.
-
Ist mit dem Heim eine Vereinbarung zur Taschengeldverwaltung
getroffen?
Falls keine Abrechnung möglich ist, müssen Sie die Verwaltung
übernehmen!
-
Bei der Unterbringung im Krankenhaus müssen Sie ebenfalls den
Kostenträger feststellen.
Zahlt die Krankenkasse, müssen die monatlichen Renten, die nicht für den
Lebensunterhalt benötigt werden, gespart werden. Wenn der Patient ein
Pflegefall wird, muss er die Krankenhauskosten selbst bezahlen.
Verlangen Sie dann immer einen Bescheid der Krankenkasse, dass diese
die Zahlung der Krankenhauskosten nicht mehr übernimmt. Sie müssen
dann eventuell einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen.
-
Am Jahresende an Einkommensteuerausgleich oder
Vermögenssteuererklärung denken!
-
Ist der / die Betroffene schwerbehindert? Vergünstigungen bitte
überprüfen!
-
Fragen Sie nach oder denken Sie an: Wohngeld, Kindergeld,
Waisenrente.
-
Denken Sie daran, dass der Betroffene sterben kann und dass für die
Beerdigung Rücklagen gebildet werden können, evtl. Kauf des
Grabsteines oder der Grabplatte, Bezahlung des Grabplatzes usw.
-
Bei längeren Krankenhausaufenthalten oder lebensgefährlichen
Erkrankungen fragen Sie den Betroffenen, ob er Besuch des zuständigen
Pfarrers seiner Kirchengemeinde oder des Besuchsdienstes seiner
Kirchengemeinde wünscht.
69
Checkliste – Prüfliste möglicher Ansprüche
V7
PRÜFLISTE MÖGLICHER ANSPRÜCHE
beantragt bewilligt
___________________________________________________________________
Regelmäßige Einkünfte u.a.
- Arbeitsentgelt
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosenhilfe
- Altersrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Pension
- Versorgungsrente
- Zusatzrente
- Witwenrente
- Waisenrente
- Sozialhilfe
- Unterhaltsanspruch
- Wohngeld
- Kindergeld bzw. Kindergeldzuschuss
- Erziehungsgeld
- Zinserträge
Laufende Ausgaben u.a.
- Miete
- Mietnebenkosten
- Heizung
- Strom
- Telefon
- Rundfunkgebühren
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Unterhalt
Vergünstigungs- und Befreiungsmöglichkeiten
- Wohngeld
- Telefongebührenermäßigung
- Rundfunkgebührenermäßigung
- ergänzende Sozialhilfe
- Befreiung von der Zuzahlung zu Medikamenten
- Freistellungsauftrag bei Geldinstituten
- Freifahrtsberechtigung durch Schwerbehindertenausweis
70
Formschreiben Vermögensverzeichnis
V8
VERMÖGENSVERZEICHNIS
Stand vom
Notariat
GR Nr.
für den zu Betreuenden / die zu Betreuende,
Name:
Vorname:
Geb.Tag:
...................................................................................................................................
PLZ, Wohnort, Straße
..................................................................................................................................
Geldvermögen:
Giro-, Spar-, und Bausparguthaben
Bank/Sparkasse
Bestand
Kontonummer
derzeitiger
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Wertpapiere, Aktien, Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben:
Bank
Art/Bezeichnung
Stück
Nennwert
derz. Kurswert
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
71
Lebens- und Sterbegeldversicherungen:
Versicherer
Vertragssumme
Vertragsdauer
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Haus- und Grundbesitz: (Grundbuchauszug, Katasternummer, evtl. Gutachten
beilegen)
Art und Lage
Größe
Einheitswert vermietet/verpachtet
Verkehrswert
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Forderungen:
Hypothekenforderungen, Erbansprüche, vertragliche Ansprüche,
Leibgeding
Grund- und Rentenschuldforderungen, Kauf- und Darlehensverträge, usw.
Anschrift des Schuldners/ Zahlstelle
bei eingetragenen Forderungen Bezeichnung nach dem Grundbuch
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Bewegliche Sachen: ( kein gewöhnlicher Hausrat, z. B. PKW, Schmuck, Antiquitäten,
Kunstgegenstände, Handwerkszeug, Maschinen, landwirtschaftliche Geräte)
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
72
Einkommen: z.B. Rente, Löhne, Gehälter, Mieteinnahmen, Zinsen
usw. mtl./jährl. Betrag
Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/- hilfe, Kindergeld und
sonstige Ansprüche
..................................................................................................................................
Arbeitgeber, -Einkommen,
Arbeitsamt, Stammnummer.
..................................................................................................................................
Kindergeld, Kindergeldnummer
..................................................................................................................................
Versicherungsträger, Rente: Höhe und Art, Rentennummer, Zusatzrente
...................................................................................................................................
Sozialhilfe. Aktenzeichen, zuständiges Sozialamt
..................................................................................................................................
Kostenträger, Taschengeld, Höhe ( bei Heimunterbringung )
..................................................................................................................................
Kindererziehungsleistung, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld
..................................................................................................................................
73
Schulden, Verpflichtungen: wie z.B. Unterhaltszahlungen, Heimkosten,
häusliche Pflege
Versicherungen, wie Krankenvers., Hausrat, Haftpflicht
Gläubiger:
Grund der Schuldaufnahme
derzeitiger Stand
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Verpflichtungen
(Leibgeding, Hofübergabe, Grabpflegevertrag)
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Unterhalt
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Lebenshaltungskosten
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Ratenzahlungen
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Ich versichere, dass das Vermögensverzeichnis nach bestem
Wissen und Gewissen richtig und vollständig ist.
Biberach, den .............................
........................................................................
Gesetzliche(r )Betreuer/in
74
Kontenblatt
V10
KONTENBLATT
Blatt
______
_______________________________
_____________________
Name, Vorname, Aktenzeichen
Abrechnungszeitraum
_____________________
Girokonto
Kontonummer
Sparkonto
_____________________
Bankleitzahl
__________________
_______________________________
_____________________
Eingerichtet/übernommen am
Aufbewahrung
________________________________________________________________________
Geldinstitut mit Sitz
BelegNr.
Datum
Kontobewegung
Ausgabe
€
Einnahme
€
Kontostand
€
Unterschrift
Kürzel
75
BelegNr.
Datum
Kontobewegung
Ausgabe
€
Einnahme
€
Kontostand €
Unterschrift
Kürzel
76
4. Aufwendungsersatz
Formschreiben Aufwandsentschädigung
AW1
Datum:
Betreuung für: _______________________
geb.: __________________
GR Nr.:
________________________
Aufwandsentschädigung gem. § 1835 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Führung der gesetzlichen Betreuung bei Herrn
in der Zeit vom
bis
bitte ich Sie um die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Entnahme von
dem mir gem. § 1836, 1 BGB zustehenden Aufwendungsersatz und der Vergütung
gem. § 1836 1, 2 BGB aus dem Vermögen des Betreuten.
Im Rahmen der Besuche bei ........................................ und der Verwaltung sind mir
Auslagen und Aufwendungen, in Höhe von € ................ entstanden.
Es wird versichert, dass die Aufwendungen für die Führung der Betreuung notwendig waren.
Mit freundlichen Grüßen
77
Formschreiben Aufwandsentschädigung
AW2
Absender
An das
Notariat
Datum:
Betreuung für: _____________________________
GR Nr.:
geb.
_____________________
_____________________________
Betr.: Aufwandsentschädigung für den Zeitraum vom ........................... bis ...........................
Für den o.a. Zeitraum (1 Jahr) bitte ich zur Abgeltung meiner Aufwendungen
um Zahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung nach § 1835 a BGB in Höhe
von 399,-- €.
Da die von mir geführte Betreuung weniger als 1 Jahr gedauert hat, bitte ich um
Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für
.............. Monate á 33,25 € = ........................... €.
Anstelle
der
Aufwandspauschale
beantrage
Einzelaufwendungen
gemäß beigefügter Aufstellung (§ 1835 BGB).
ich
die
Erstattung
von
Da die/der Betreute mittellos ist, beantrage ich die Bewilligung aus der Staatskasse.
Ich bitte Sie, die Entschädigung auf mein Konto zu überweisen.
Kontonummer:
............................................................
Bankleitzahl:
............................................................
Bankverbindung:
(Zutreffendes ausfüllen)
............................................................
Es wird versichert, dass die Aufwendungen zur Führung der Betreuung notwendig waren.
..........................................................................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift
Anlagen
78
Formblatt Aufwendungen
AW 3
Betreuung für
________________________________
Name, Vorname
Zeitaufwand in
Minuten
Aufwendungen
Datum
geringfügige
Kopien
TelefonEinheiten
Bemerkungen (z.B.
Art der Tätigkeit, Art
der Aufwendung,
evtl. Hinweis auf
Beleg)
nicht
geringfügi
ge
km x km-Satz = €
Porto
Sonstige
Übertrag
Übertrag
Standardauslagen (je 1 Strich)
Kopien: 0,15 €/Blatt
Telefon: 0,10 €/Einheit
aus Staatskasse 0,06 €/Einheit
Porto: 0,58 €/Brief, -,90 €/Doppel, 1,45 €/Großbrief
Fahrtkostenerstattung: 0,30 €/km
79