Handreichung für EA 08- 2013 - Betreuungsverein Landkreis
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Handreichung für EA 08- 2013 - Betreuungsverein Landkreis
Sennhofgasse 7 Bankverbindung: 88400 Biberach Kreissparkasse Tel.: 07351-178 69 BLZ: 654 500 70 Fax: 07351-179 62 Kto.: 747 394 E-Mail: [email protected] HANDREICHUNG für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Inhaltsverzeichnis 1. Persönliches Anschreiben Vorwort 2. Die Aufgabenbereiche des ehrenamtlichen, gesetzlichen Betreuers Seite 6 - detaillierte Beschreibung - Definition - Gesetzestexte Seite 5 2.1 Die Personensorge Seite 10 2.1.1 Gesundheitsfürsorge Seite 10 - ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen - Formblätter G1 an den behandelnden Arzt G2 an den behandelnden Zahnarzt - die soziale Pflegeversicherung ( Leistungen, Einstufung, Beantragung ) - Übersicht über die Pflegeversicherung ( AOK in Kopie ) bei Beamten 2.1.2 Aufenthaltsbestimmung und Lebensgestaltung des Betreuten Seite 15 - Unterbringung - unterbringungsähnliche Maßnahmen - freiheitsentziehende Maßnahmen - Kündigung und Aufgabe von Wohnraum - Formblätter A 1 Antrag auf geschlossene Unterbringung A 2 Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme A 3 Antrag auf Genehmigung / Auflösung von Wohnraum 2.2 Vermögenssorge - Aufgaben - Die Jahresabrechnung - Finanzen im Überblick - Formblätter V 1 Banken V 2 Versicherungen V 3 Lebensversicherung Seite 16 1 V 4 Gläubiger V 5 Rentenrechnungsstelle V 6 Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufs V 7 Checkliste - Prüfliste möglicher Ansprüche V 8 Vermögensverzeichnis V 9 Vermögensabrechnung/ Verwaltung des Vermögens V 10 Kontenblatt 3. Der Erstkontakt - Persönliche Daten für die Betreuung (Formblatt Datenübertragung) Seite 18 4. Die Betreuungsverfügung und Vollmacht, Vorsorgevollmacht, - Die Betreuungsverfügung - Die Vorsorgevollmacht - Broschüre Seite 29 5. Der persönliche Bericht – Jahresbericht Vorschlag für die Gestaltung und den Inhalt des persönlichen Berichts - Merkblatt Aufwandsersatz, Vergütung - Formblatt AW 1 an das Notariat - Formblatt AW 2 an das Notariat - Formblatt AW 3 Aufstellung für die Abrechnung der Aufwendungen Seite 31 6. Zuständigkeit der Betreuungsgerichte betreuungsgerichtliche Aufgaben des Notariats betreuungsgerichtliche Aufgaben des Amtsgerichts (Was kann gegen eine Entscheidung des Gerichts getan werden?) - Widerspruch ( Amtsgericht ) Seite 34 7. Mitgliedschaft und Beitrittserklärung zum Betreuungsverein Seite 37 8. Merkblatt zur Versicherung Seite 40 Merkblatt zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Vormünder und Betreuer ( Justizministerium Baden- Württemberg ) 9. 9.1 Datenschutz Merkblatt zum Datenschutz Das Wichtigste aus dem LDSG Verpflichtung auf das Datenschutzgeheimnis ( § 7 LDSG ) Seite 42 10. Das Ende einer Betreuung Der Tod des Betreuten und die Pflichten des Betreuers ( Referat ) Entlastungserteilung für Betreuer Seite 45 11. Beratungs- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer Hinweis auf Beratungs- und Fortbildungsangebote beim BTV 9.2 Seite 49 2 12. Wichtige Adressen und Telefonnummern Betreuungsgerichte und Notariate tätige Ärzte nichtärztliche Psychotherapeuten Dienste- Hilfen- Informationen ( Broschüre AOK, Caritas, Diakonie ) Patientenfürsprecher im Landkreis Biberach Seite 50 13. Literaturliste Seite 51 ANHANG Seite 53 Formblätter und Formbriefe 1. Gesundheitsfürsorge Seite 53 - Formblätter G 1 an den behandelnden Arzt G 2 an den behandelnden Zahnarzt - Übersicht über die Pflegeversicherung (AOK in Kopie) 2. Aufenthaltsbestimmung Seite 56 - Formblätter A 1 Antrag auf geschlossene Unterbringung A 2 Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme A 3 Antrag auf Genehmigung / Auflösung von Wohnraum 3. Vermögenssorge Seite 60 - Formblätter V 1 Banken V 2 Versicherungen V 3 Lebensversicherung V 4 Gläubiger V 5 Rentenrechnungsstelle V 6 Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufs V 7 Checkliste – Prüfliste möglicher Ansprüche V 8 Vermögensverzeichnis V 9 Vermögensabrechnung / Verwaltung des Vermögens V 10 Kontenblatt 4. Aufwendungsersatz Seite 75 - Formblätter AW 1 an das Notariat AW 2 an das Notariat AW 3 Aufstellung für die Abrechnung der Aufwendungen 3 Sennhofgasse 7 Bankverbindung: 88400 Biberach Kreissparkasse Tel.: 07351-178 69 BLZ: 654 500 70 Fax: 07351-179 62 Kto.: 747 394 E-Mail: [email protected] Biberach, August 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1993 besteht der Betreuungsverein im Landkreis Biberach. In den zurückliegenden Jahren haben wir erreicht, dass durch den Verein über 300 Betreuungen geführt werden, die meisten von ehrenamtlichen Betreuern. In diesem Zeitraum hat der Betreuungsverein über 170 ehrenamtliche Betreuer geworben. Trotz Beendigung von Betreuungen oder Ausscheiden von Ehrenamtlichen ist die Zahl der Ehrenamtlichen dennoch weiterhin angestiegen. Derzeit begleiten wir 165 ehrenamtliche Betreuer in ihrer Arbeit; wir beraten diese und bieten über das Jahr verteilt ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsmaßnahmen an. Trotz Schwierigkeiten in der Finanzierung und einer Zunahme von Aufgaben (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Beratung für Ehrenamtliche) konnten wir unseren hohen Standard halten und weiterentwickeln. Das neue Betreuungsrecht – Änderungsgesetz fordert die Übernahme von weiteren Aufgaben, so u.a. die Information zu Vollmachten, die die Einrichtung von Betreuungen einschränken sollen. Eine umfassende Beratung, Begleitung und Weiterbildung der Vollmachtnehmer wird vom Betreuungsverein erwartet. Die Aufgabenerweiterung hat leider nicht zur Folge gehabt, dass wir auch finanziell besser gestellt werden. Um die erfreuliche Entwicklung im Betreuungsverein weiter zu fördern und auch zukünftig positiv zu gestalten, sind wir nicht nur auf die Mitarbeit der ehrenamtlichen Betreuer, der Vorstands- und Vereinsmitglieder, sondern insbesondere auch auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Um finanzielle Deckungslücken auszugleichen, wenden wir uns heute an Sie. Wir würden uns freuen, wenn Sie entweder Fördermitglied oder den Betreuungsverein durch eine Spende unterstützen würden. In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleiben wir Andreas Hofer Geschäftsführer 4 Sennhofgasse 7 88400 Biberach Tel.: 07351-178 69 Fax: 07351-179 62 Bankverbindung: Kreissparkasse BLZ: 654 500 70 Kto.: 747 394 Vorwort Liebe BetreuerInnen, vom Betreuungsgericht sind Sie als gesetzliche Betreuerin/gesetzlicher Betreuer für einen Menschen bestellt worden, der seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selber erledigen kann. Für Ihre Bereitschaft, sich im Ehrenamt zu engagieren und im persönlichen Kontakt zu Ihrem Betreuten Verantwortung zu übernehmen, danken wir Ihnen. Mit unserer Handreichung möchten wir Ihnen einen Einblick in die vielfältigen Bereiche der gesetzlichen Betreuung geben. Sie umfasst jeweils für die einzelnen Aufgabenbereiche einen Informationsteil mit gesetzlichen Grundlagen, dem sich als Vorschlag für die praktische Anwendung Formbriefe anschließen. Sie können diese Formbriefe bitte in Kopie verwenden oder, speziell auf Ihren Fall zugeschnitten, abändern oder ergänzen. Alle persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz, und wir bitten Sie, diese vertraulich zu behandeln (vgl. Datenschutz). In allen Fragen der Betreuung können Sie sich an den Betreuungsverein wenden, der Ihnen mit der Erfahrung seiner Mitarbeiter beratend zur Seite steht. Für ehrenamtliche BetreuerInnen besteht zusätzlich ein regelmäßiges Fortbildungs- und Beratungsangebot, über welches wir Sie gerne informieren. In den nachfolgenden Texten wird ausschließlich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit der Begriff „Betreuter“ und „Betreuer“ verwendet. Bei Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Betreuung wünschen wir Ihnen viel Freude und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. 5 2. Die Aufgabenbereiche des ehrenamtlichen, gesetzlichen Betreuers Was ist eine Betreuung? Betreuung bedeutet die gesetzliche Vertretung eines Menschen, der wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Das Betreuungsgericht entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und ein Betreuer bestellt wird. Was bedeutet das für den Betreuten? Durch den persönlichen Kontakt zum Betreuer erfährt der betroffene Mensch Unterstützung und Lebensbegleitung, damit er seine Angelegenheiten möglichst lang selbst regeln kann. Er wird rechtlich in bestimmten Aufgabenkreisen durch den Betreuer vertreten, ist aber nicht entmündigt. Was bedeutet das für den Betreuer? Im persönlichen Kontakt zum Betreuten die Angelegenheiten des betroffenen Menschen so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht: (z.B. Auflösung der Wohnung, Sorge um die Gesundheit, das Vermögen oder das Geltendmachen von Rechtsansprüchen) sich auf einen Menschen mit seinen guten und problematischen Seiten einzulassen und ihm gesetzlicher Vertreter zu sein. AUFGABEN DES BETREUERS 1. Der Betreuer hat innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises für das Wohl des Betreuten zu sorgen und ihn gerichtlich zu vertreten. 2. Wesentliches Element der Betreuung ist u.a. der persönliche Kontakt, insbesondere das persönliche Gespräch zwischen Betreutem und Betreuer. 3. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. 4. Der Betreuer hat den Wünschen des Betroffenen zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. 5. Innerhalb seines Aufgabenkreises hat jeder Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder die Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, die Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. 6 6. Die Aufgabenbereiche können unterteilt sein in: I. Personensorge Das Personensorgerecht umfasst insbesondere die Sorge für die Gesundheit und den Aufenthalt und die Lebensgestaltung des Betreuten. II. Vermögenssorge Die Sorge für das Vermögen des Betreuten verpflichtet den Betreuer, dieses Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und es unter Berücksichtigung der Wünsche des Betreuten zu verwenden. Das Vermögen ist wirtschaftlich sinnvoll, verzinslich und regelmäßig mündelsicher anzulegen. 7. Es besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht. 8. Es besteht Mitteilungspflicht über den Wechsel der Anschriften von Betreutem und Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht. 9. Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über die Tätigkeiten des Betreuers und berät ihn. Weiterhin berät und unterstützt den Betreuer die Betreuungsbehörde am Landratsamt und der Betreuungsverein in Biberach auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. 10. Die Aufgaben sind in den §§ 1896 bis 1908 BGB geregelt. 7 Neues Merkblatt für ehrenamtliche Betreuer vom Justizministerium des Landes Baden-Württemberg Allgemeines Der Betreuer hat innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises für das Wohl des Betreuten zu sorgen und ihn gerichtlich zu vertreten. Nicht vertreten kann er ihn u.a. bei Rechtsgeschäften oder Prozessen mit sich selbst – im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten -, seinem Ehegatten oder einem Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Abkömmlinge). Wesentliches Element der Betreuung ist u.a. der persönliche Kontakt, insbesondere das persönliche Gespräch zwischen Betreutem und Betreuer. Wünschen des Betreuten hat der Betreuer zu entsprechen, soweit dies dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Innerhalb seines Aufgabenkreises hat jeder Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, die Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. 1. Personensorge Das Personensorgerecht umfasst insbesondere die Sorge für die Gesundheit, den Aufenthalt und die Lebensgestaltung des Betreuten. 2. Vermögenssorge Die Sorge für das Vermögen des Betreuten verpflichtet den Betreuer, dieses Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und es unter Berücksichtigung der beachtlichen Wünsche des Betreuten zu verwenden. Das Vermögen ist wirtschaftlich sinnvoll, verzinslich und regelmäßig sicher anzulegen. Genehmigungen des Betreuungsgerichts Der Betreuer bedarf für besonders wichtige Angelegenheiten der Genehmigung des Betreuungsgerichts, vor allem: 1. zur Unterbringung des Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung (z.B. psychiatrisches Krankenhaus) oder in einer geschlossenen Abteilung einer Einrichtung wegen Selbstgefährdung oder Untersuchungs- bzw. Behandlungsbedürftigkeit; 2. zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Die Regelung über die Unterbringung gelten auch dann, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll; 3. zur Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustandes, in die Heilbehandlung und in einen ärztlichen Eingriff bei dem Betreuten, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet; 4. zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute (oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat sowie für andere Erklärungen, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z.B. Aufhebungsvertrag zwischen 8 Vermieter und Betreuer); 5. zu Rechtsgeschäften über ein Grundstück (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) oder einem Recht an einem Grundstück, z.B. über den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks und die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld); 6. zur Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses und zu einem Erbauseinandersetzungsvertrag; 7. zur Verfügung über eine Forderung des Betreuten (z.B. Entgegennahme einer fällig gewordenen Lebensversicherungssumme); 8. zur Aufnahme eines Darlehens für den Betreuten; 9. zu einem Vergleich, wenn der Wert des Streitgegenstandes 3.000,-- EUR übersteigt (Dies gilt nicht, wenn ein Gericht den Vergleich schriftlich vorgeschlagen oder protokolliert hat). Diese Aufstellung ist nicht vollständig. Bei Zweifeln empfiehlt sich, Auskunft beim Betreuungsgericht einzuholen. Ein Vertrag, der ohne die erforderliche Genehmigung abgeschlossen worden ist, bleibt zunächst unwirksam. Der Betreuer hat nachträglich die betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen und diese dem Vertragspartner mitzuteilen. Es genügt nicht, wenn dieser die Genehmigung von dritter Seite erfährt. Der Betreuer muss also selbst entscheiden, ob er den Vertrag durch die Mitteilung der Genehmigung wirksam werden lassen will. Ein einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Kündigung), das der Genehmigung bedarf, ist nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts wirksam. Allgemeine Aufgaben des Betreuers Der Betreuer hat über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten dem Betreuungsgericht gegenüber mindestens einmal jährlich zu berichten. Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung der Betreuung erfordern, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Der Betreuer teilte jede Änderung seiner bzw. der Anschrift des Betreuten dem Betreuungsgericht mit. Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers und berät ihn: Außerdem berät und unterstützt die Betreuungsbehörde und den Betreuer auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie sind in den §§ 1896 bis 1908 i BGB geregelt. 9 2.1 Die Personensorge 2.1.1 Gesundheitsfürsorge Der Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge beinhaltet die Zuführung zur ärztlichen Behandlung im weitesten Sinne. vgl. Ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen Der Betreuer kann nur einwilligen, wenn der Betreute selbst nicht einwilligen kann. Selbst einwilligen kann ein Betreuter, wenn er nach ärztlicher Aufklärung und Beratung, die Art, Bedeutung und die Tragweite der jeweiligen Maßnahme voll erfassen kann und dadurch seinen Willen bzw. Zustimmung oder Ablehnung selbst bestimmen vermag. Oftmals stellt das Abwägen des Für und Wider einer Maßnahme eine Überforderung für den Betreuten dar, so dass sich der Betreuer in die Entscheidung einbringen muss. Wenn der Betreute nicht in der Lage ist, den Willen zu äußern, ist die Entscheidung noch schwieriger. Zuerst muss mit dem Arzt und dem Betreuten direkt die ärztliche Maßnahme besprochen, mögliche Risiken und der notwendige Handlungsbedarf abgewogen werden. Wenn eine Behandlung für die Gesundheit und das Wohlergehen des Betreuten sinnvoll erscheint, kann auch gegen den Willen des Betreuten gehandelt werden. Hilfreich kann es sein, im Zweifelsfall bei Angehörigen, Nachbarn oder Freunden nachzufragen. Gespräche mit Mitarbeitern in Wohnheimen oder Altenheimen helfen ebenfalls bei der Entscheidungsfindung, die nach Möglichkeit aber zusammen mit dem Betreuten zu treffen ist. Wichtig ist es, in guten Zeiten die Vorstellungen des Betreuten kennenzulernen, damit in schlechten Zeiten im Sinne des Betreuten entschieden werden kann. Im gemeinsamen Gespräch sollte zu Beginn der Betreuung abgesprochen werden, wie sich Betreute und Betreuer die Unterstützung im Bereich Gesundheitsfürsorge vorstellen. Gesundheitsfürsorge kann auch bedeuten, dass andere Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden. z. B. Maßnahmen die den Tagesablauf bzw. den Bereich Wohnen und Freizeit betreffen. (Tagesstätte für psychisch Kranke) Erweiterung des Aufgabenkreises: Sollte eine medizinische Behandlung des Betreuten nur in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses möglich sein, so benötigt der Betreuer auf jeden Fall den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“. Auch bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen ist der Aufgabenkreis “Aufenthaltsbestimmung“ notwendig. 10 Ärztliche Maßnahmen, ärztliche Handlungen Aufgabe des Betreuers: Im gesamten Aufgabenkreis entscheiden Sie als Betreuer selbst, ob eine ärztliche Handlung am Betreuten vorzunehmen ist. Sie als Betreuer müssen sich vom Arzt aufklären lassen, Sie als Betreuer treffen die Entscheidung, dass die Behandlung aufgenommen oder fortgesetzt wird. Ihre Entscheidung kann auch gegen den natürlichen Willen des Betreuten („Nein, will ich nicht“) erklärt werden. Allerdings hat der Betreuer nach § 1901, Abs. I, II BGB zum Wohle des Betreuten zu handeln und seine Wünsche im Rahmen des Vertretbaren zu respektieren. Gesetzliche Grundlage ist § 1904, Satz 1 BGB: „Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.“ Was bedeutet das im Einzelnen? Untersuchung des Gesundheitszustandes: Jede Maßnahme der Diagnose des Arztes, des Heilpraktikers, des ärztlichen Hilfspersonals ist gemeint. Es ist jede Handlung erfasst, die zur Feststellung des gegenwärtigen Gesundheitszustandes des Betreuten nötig erscheint. Ärztliche Heilbehandlung: Das ist jede Handlung der genannten Personen, die auf eine Besserung, Beseitigung oder Vermeidung von Verschlimmerungen einer Krankheit des Betreuten oder auf Linderung der Folgen einer Krankheit gerichtet ist. Ärztlicher Eingriff: Hierzu zählt jede Handlung, die nicht unter einen der beiden vorher genannten Punkte fällt (z.B. Operation). Für den Betreuer ist zunächst einmal der in der Betreuung angeordnete Aufgabenkreis von Bedeutung. Nur in diesem Bereich wird der Betreuer tätig. Das Betreuungsgericht wird dem Betreuer einen möglichst genau umschriebenen Aufgabenkreis übertragen. Nur soweit der Betreute selbst nicht wirksam in eine ärztliche Behandlung einwilligen kann, wird ein Betreuer zu bestellen sein. Im Rahmen dieses Aufgabenkreises entscheidet der Betreuer. Bitte prüfen Sie also, ob eine ärztliche Maßnahme überhaupt in Ihren Aufgabenkreis fällt. Gegebenenfalls kommt eine Erweiterung in Betracht, die Sie anregen müssten. Auch der Betreuer hat trotz des bestehenden Aufgabenkreises stets zu prüfen, ob der Betreute nicht etwa wieder einwilligungsfähig geworden ist. Sein Gesundheitszustand kann sich jederzeit ändern. Sie als Betreuer handeln nur, soweit der Betreute nicht einwilligungsfähig ist. Im Zweifel vergewissern Sie sich ( Arzt, Gericht, Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein ). Wenn Sie bei Gericht vorsprechen, bringen Sie ein ärztliches Attest mit, aus dem hervorgehen sollte, welche Untersuchungshandlungen anstehen, welche Erkrankung behandlungsbedürftig ist und welche Behandlungsweisen beabsichtigt sind. Zeigen Sie dieses Merkblatt dem behandelnden Arzt. Betreuungsgerichtliche Genehmigung: Nach § 1904, Satz 1 BGB ist eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nur in Ausnahmen erforderlich. Sie ist dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der ärztlichen Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden Schaden erleidet. Eine solche Gefahr muss einen gewissen realen Hintergrund haben, es reicht nicht, dass eine entfernte Möglichkeit dieser Folge besteht, dass die Gefahr ganz hypothetisch bzw. ganz unwahrscheinlich ist. 11 Beispiele zur Untersuchungshandlung (nicht genehmigungspflichtig): Körperliche Untersuchungen, wie das Anschauen, Abhören, Abtasten, Abklopfen, Überprüfung der Reflexe, Blutdruckmessen, bedürfen keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Röntgenuntersuchungen sind ebenfalls nicht genehmigungspflichtig. Die Strahlenbelastung erscheint im Allgemeinen gering, Schockgefahren sind so außergewöhnlich, dass der Gefahrengrad des § 1904 BGB nicht erreicht wird. Eine einmalige Computertomographie dürfte ebenfalls nicht genehmigungspflichtig sein. Magenund Darmspiegelungen sind im Allgemeinen problemlos. Es kann im Einzelfall anders sein; bitten Sie den Arzt um entsprechende Aufklärung. Ultraschalluntersuchungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Blutentnahmen sind nicht genehmigungspflichtig. Beispiele zur Untersuchungshandlung ( genehmigungspflichtig ): Arthroskopien (Gelenkspiegelungen), Herzkatheter sind genehmigungspflichtig. Heilbehandlung (Verordnung von Medikamenten): Es gilt die Grundregel: Kurzzeitige Therapien sind nicht genehmigungspflichtig. Langzeittherapien sind genehmigungspflichtig. Eine Kurzzeittherapie nimmt man bei Medikamentenverordnung für 2 - 3 Wochen an, alles was an Medikamenten länger als diese Zeit genommen werden muss, zählt zur Langzeittherapie. Wegen der Nebenwirkungen ist hier die Genehmigung nötig, Gefahren im Sinne des § 1904, S 1 BGB sind nicht auszuschließen. Im Einzelfall können sogar kürzere Verordnungen die Gefahr heraufbeschwören (Morphium ). Achtung bei Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln, krampflösenden Mitteln (Epilepsie ), angstlösenden und entspannenden Mitteln, stimmungsanregenden, -dämpfenden oder aufhellenden Mitteln. Heilbehandlung (genehmigungspflichtig): Harnkatheter bedürfen als Dauerkatheter der Genehmigung. Gefahren wie Nierenbeckenentzündung sind insbesondere bei älteren Menschen greifbar nahe. Heilbehandlung (Operationen) ohne Genehmigungspflicht: Einfachere Operationen, wie das Entfernen von Warzen / Hautwucherungen, einfache Eingriffe unter örtliche Betäubung, ja selbst das Entfernen des Blinddarms, sind ohne Genehmigung statthaft. Der Gefahrengrad des § 1904 BGB wird nicht erreicht. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass man Schaden erleidet oder gar stirbt, wenn eine der genannten Maßnahmen fehlgeht. Aber dies sind die ganz seltenen Ausnahmen und nicht die Regel, nicht eine konkrete Erwartung. Heilbehandlung (Operation) mit Genehmigungspflicht: Bei Risikoeingriffen ( Herz-, Hirn-, Rückenoperationen, größere Magen- oder Darmeingriffe, Transplantationen) ist eine Genehmigung nötig, ebenso für Chemotherapie, Strahlentherapie (Krebs). In Zweifelsfällen fragen Sie bei Gericht nach. In Eilfällen darf der Arzt auch ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung den Eingriff vornehmen (§ 1904, Satz 2 BGB). 12 Die soziale Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wurden in zwei Stufen eingeführt: Die ambulanten Leistungen zum 1. April 1995 und die stationären Leistungen zum 1. Juli 1996. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Deshalb bilden die Leistungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege den Schwerpunkt des Gesetzes. Wer ist versichert? Es gilt der Grundsatz, dass alle, die krankenversichert sind, auch zum Kreis der Pflegeversicherten gehören. Wer nicht krankenversichert ist, bekommt im gleichen Umfang Pflegeleistungen über die Sozialhilfe (Sozialamt). Wer stellt den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest? Die Pflegekassen stellen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung fest, ob die Voraussetzungen Hausbesuch durchgeführt, bei dem mit einem Fragebogen der Pflegebedarf ermittelt. wird. Um das gesamte Verfahren in Gang zu bringen, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse zu stellen. Die Beteiligung des Hausarztes bei der Antragsstellung ist nicht mehr erforderlich. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen besteht Anspruch auf die Bezahlung einer Pflegevertretung bis zu 4 Wochen pro Jahr im Gesamtwert von bis zu 1550,-- €. Lässt sich häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, werden Aufwendungen für Tages- und Nachtpflege übernommen. Wenn häusliche Pflege bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen aufgenommen werden. Pflegepersonen, die nicht berufsmäßig die Pflege für einen Pflegebedürftigen übernommen haben, können renten- und unfallversichert werden. Will die Pflegeperson nach Beendigung ihrer Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, kann sie von der Arbeitslosenversicherung ein Unterhaltsgeld nach § 4 AFG (Arbeitsförderungsgesetz) erhalten. Der Übersicht über die Pflegeversicherung sind weitere Informationen zu entnehmen: Wer ist pflegebedürftig? Leistungen erhalten alle Personen- und zwar unabhängig von ihrem Alter – die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Was sind gewöhnliche oder regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen? Darunter versteht man - im Bereich der Ernährung: das mundgerechte Zubereiten, die Aufnahme der Nahrung. - im Bereich der Mobilität: das selbstständige Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung. - Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: Das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Waschen der Wäsche und Bekleidung, Beheizen. 13 Näheres regeln Richtlinien über die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit. Was sind Pflegestufen? Je nach Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen in drei Stufen eingeteilt. Pflegestufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige Welche Leistungen gibt es bei der häuslichen Pflege? Man unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen. Die Kombination von Sachund Geldleistung ist ebenfalls möglich. Nimmt er Pflegebedürftige die zustehende Sachleistung einer Pflegekraft nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Hier einzelne Ansprüche im Überblick: Sachleistungen Pflegestufe 1 = 450,00 € Pflegestufe 2 = 1.100,00 € Pflegestufe 3 = 1.550,00 € in Härtefällen: 1.825,00 € Geldleistungen Pflegestufe 1 = 235,00 € Pflegestufe 2 = 440,00 € Pflegestufe 3 = 700,00 € Die Übersicht ergibt, dass die Sachleistungen je nach Art der Pflegebedürftigkeit mehr als doppelt so hoch sind wie die Geldleistungen. Welche Leistung gibt es bei der stationären Pflege ab 2012 ? Ist stationäre Pflege erforderlich, übernimmt die Pflegeversicherung Aufwendungen bis 1.510,00 € monatlich. Für Schwerstpflegebedürftige werden in Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1.825,00 € monatlich übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte – wie bei der häuslichen Pflege auch – selbst tragen. Weitere Informationen Jede Kranken- bzw. Pflegekasse informiert ausführlich über den Leistungsrahmen der Pflegeversicherung. 14 2.1.2 Aufenthaltsbestimmung und Lebensgestaltung des Betreuten Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung steht nicht für sich alleine, sondern ist mit anderen Aufgabenkreisen kombiniert. z.B. mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge- Zuführung zur ärztlichen Behandlung“ oder mit dem Aufgabenkreis „ Begründung eines Heimaufenthaltes“, „Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten“. Jeder Betreute kann seinen Aufenthalt selbst bestimmen, sofern es seinem Wohlergehen nicht zuwider läuft. Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung besagt auf keinen Fall, dass der Aufenthalt nach Belieben festgelegt werden kann. Der Betreuer muss dem Betreuungsgericht den jeweiligen Aufenthaltsort des Betreuten mitteilen. Er übernimmt die polizeiliche An- und Abmeldung, wenn der Betreute dies nicht selber erledigen kann. Unterbringung Zum Bereich der Personensorge gehören wichtige Angelegenheiten, die der Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedürfen. Dazu zählt die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder geschlossenen Abteilung einer Einrichtung. Die Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB ist nur zulässig, wenn beim Betreuten die Gefahr einer Selbstschädigung oder Selbsttötung besteht oder wenn eine notwendige ärztliche Maßnahme ohne diese Unterbringung nicht durchgeführt werden kann. Wenn der Betreute die Notwendigkeit des Aufenthaltes nicht erkennen kann, kann er für bestimmte Zeit in einer Einrichtung untergebracht werden. Ist mit dem Aufschub der richterlichen Genehmigung Gefahr im Verzug, so kann der Betreute zunächst vorläufig untergebracht werden. Die betreuungsrechtliche Genehmigung muss unverzüglich beantragt werden. Der Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung ist dann zu beenden, wenn die Gründe für die Unterbringung nicht mehr gegeben sind oder die Heilbehandlung erfolgreich war. Der Betreuer setzt das Betreuungsgericht über die Entlassung in Kenntnis. Anlage A1: Antrag auf geschlossene Unterbringung Unterbringungsähnliche Maßnahmen Nur wenn sich der Betreute selbstgefährdet oder wenn eine erforderliche medizinische Behandlung durchgeführt werden muss, darf dem Betroffenen regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum hinweg die Freiheit entzogen werden. Unterbringungsähnliche, freiheitsentziehende Maßnahmen sind beispielsweise: - mechanische Vorrichtungen ( Fixierung durch Leibgurte im Bett oder Stuhl, Festbinden der Arme und Beine, Bettgitter, Abschließen des Zimmers oder der Station ) Medikamente, die die Bewegungsfreiheit ausschalten, der Ruhigstellung dienen (Sedierung). Unterbringungsähnliche Maßnahmen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Ein längerer Zeitraum kann bereits nach einem Tag vorliegen. Beim verantwortungsvollen Umgang mit Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen steht immer das Wohl des Betreuten im Vordergrund. Eine gute, kooperative Zusammenarbeit zwischen Betreuer, Betreutem, Arzt, Richter, Pflegepersonal, Heimleitung ist wichtig. 15 Anlage A2: Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme Kündigung oder Aufgabe von Wohnraum Viele Betreute leben solange in ihrer eigenen Wohnung, bis sie trotz fremder Hilfe und Pflege nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Sie müssen in einem beschützenden Rahmen untergebracht werden. Der bisherige Wohnraum, der für den Betroffenen ein Stück Heimat und gewohnte Umgebung ist, darf erst nach betreuungsgerichtlicher Genehmigung gekündigt oder aufgegeben werden. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf der Betreuer die Wohnung aufgeben und den Haushalt auflösen. Er sorgt dafür, dass mit dem Betroffenen Kleidung, Möbel, persönliche Dinge aussortiert werden und Wertgegenstände sichergestellt und evtl. veräußert oder in einem Banksafe deponiert werden. Die Kosten für die Haushaltsauflösung trägt der Betreute oder das Sozialamt, wenn die finanziellen Mittel fehlen. Anlage A3: Antrag auf Auflösung von Wohnraum 2.2 Vermögenssorge Die Jahresabrechnung Finanzen im Überblick Die Aufgabe des Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge beinhaltet die Regelung der finanziellen Angelegenheiten des Betreuten. Dazu zählen die Erledigung von Bankgeschäften, die Klärung von Versorgungs- und Unterhaltsansprüchen. Der Betreuer verwaltet und verwendet das Geld im Sinne des Betreuten. Nur wenn sich der Betreute selbst schädigt, soll der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden. Bei besonderen Schwierigkeiten mit dem Betreuten, z.B. bei einer manischen Erkrankung, kann ein Einwilligungsvorbehalt beim Betreuungsgericht am Amtsgericht beantragt werden. Dieses Verfahren bedeutet eine Entmündigung in dem Aufgabenkreis „Vermögen“ für den Betreuten. Grundsätzlich gibt es aber keine Entmündigung mehr. Alle Rechtsgeschäfte, die der Betreute ausübt, somit auch finanzielle Angelegenheiten, sind rechtswirksam. Er darf selbstständig handeln, z.B. Geld abheben, einkaufen, Verträge abschließen usw. Nur wenn sich der Betreute selbst schädigt, soll der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden. Sind nahe Familienangehörige Betreuer (Vater, Mutter, Ehegatte oder Kinder des Betreuten), so besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Rechnungslegung (Nachweis der Einnahmen und Ausgaben mit Belegen). Spätestens alle zwei Jahre muss der Betreuer eine Übersicht über den Vermögensstand des Betreuten beim Betreuungsgericht einreichen. Bei Verfügungen aus dem Vermögen gibt es eine Reihe von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten des Betreuers, die beim Betreuungsgericht beantragt werden müssen, - wie z.B. der Verkauf von Grund und Boden, Geldanlage und Kreditaufnahme, Pachtverträge sind betreuungsgerichtlich zu genehmigen. - Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagung müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. - wenn das Gesamtvermögen über € 3.000,-- liegt. 16 Eine differenzierte Ausarbeitung über den umfassenden Aufgabenbereich „Vermögenssorge/Verwaltung“ kann beim Betreuungsverein angefordert werden. Bei Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses legt der Betreuer mit einem sogenannten „Vermögensverzeichnis“ den Grundstock für die folgenden Abrechnungen. Für dieses Verzeichnis erhält er vom Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein Unterlagen. Bis auf die nötigen Ausgaben soll das Geld verzinslich angelegt werden. Zu Beginn der Betreuung wird ein Vermögensverzeichnis angelegt mit dem Stand des vorhandenen Vermögens zum Stichtag der Einrichtung der Betreuung. In den folgenden Jahren informiert der Betreuer das Betreuungsgericht in festgelegten Abrechnungszeiträumen über Zu- und Abgänge des verwalteten Vermögens. Belege sind der Kontoführung beizulegen. (vgl. Anlage) In der Folgezeit notiert der Betreuer alle Veränderungen des Vermögens, um einmal im Jahr eine schriftliche Abrechnung vorzunehmen. Das heißt, er schreibt Einnahmen und Ausgaben seines Betreuten auf und fügt die entsprechenden Belege (Quittungen, Kontoauszüge) bei. Auch wenn sich bei den Konten im Laufe des Jahres nichts verändert hat, sollen sie in die Abrechnung aufgenommen werden, egal ob es sich um Sparbücher, Giro-, Festgeld- oder Depotkonten handelt. Zur leichteren Übersicht nummeriert der Betreuer die Belege und Kontoauszüge in der gleichen Reihenfolge wie er seine Abrechnung vornimmt durch, so dass das Betreuungsgericht die Positionen leicht nachvollziehen kann. Lebt der Betreute in einem Heim, so bietet es sich aus praktischen Gründen an, die Taschengeldverwaltung im Heim zu belassen. Vom Kostenträger werden die Taschengeldbezüge direkt an die Heimverwaltung überwiesen. Der Betreuer kann sich zur Übersicht Kontoauszüge erstellen lassen. Anlage V1 V2 V3 V4 V5 V6 V7 V8 V9 V10 für Banken für Versicherungen für Lebensversicherungen für Gläubiger für Rentenrechnungsstelle für Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufes Checkliste, Prüfliste möglicher Ansprüche Vermögensverzeichnis Verwaltung des Vermögens Kontenblatt 17 3. Der Erstkontakt Persönliche Daten des betreuten Menschen Name, Vorname (ggf. Geburtsname) Anschrift Telefon derzeitiger Aufenthalt Telefon Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Familienstand ggf. verstorben am Personaldokumente: Personalausweis, Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis etc. (ggf. Gültigkeitsdaten) Gerichtsdaten zuständiges Notariat GR Nr. Amtsgericht Notar Betreuung erstmalig seit: Gesch.zeichen Richter Letztes Gutachten (von wem, wann ...) Verfahrenspflegerin derzeitige/r BetreuerIn ehrenamtl. Betr. Vereinsbetr. Vereinsbetr. Beh.-Betreuung/Betr.In AZ: andere seit wann: befristet bis: Name, Vorname (ggf. VertreterIn) Anschrift Telefon vorherige Betreuung durch: Anschrift Entlastung erteilt am Aufgabenkreise der Betreuung (im Betreuerausweis genannt) mit Beschluss vom: Einwilligungsvorbehalt für: nächster Bericht: 18 Verwandte, Freunde, Bekannte und sonstige unterstützende Personen und Institutionen Name, Vorname Beziehung z. Betreuten Anschrift Telefon Welche Unterstützung wird gegeben Vermögen Girokonten, Sparbücher, Barvermögen etc. Bezeichnung d. BLZ Konto-Nr. geld-führenden Instituts Kontostand am Sachvermögen Bezeichnung Ort/Aufbewahrung weitere Angaben Wert (ggf. Schätzung 19 Einnahmen/Bezüge/Leistungen Leistungsart Gehalt/Lohn Anschrift Telefon Zeichen beantragt am Bescheid vom Betrag (mtl.) Arbeitslosengeld/-hilfe Renten/ Pensionen Krankengeld Sozialhilfe Pflegevers./ Pflegegeld Wohngeld Sonstiges Gesamtbetrag regelmäßige Ausgaben Ausgabenart Zahlung an wen: Anschrift, Tel., Zeichen Geldinstitut, Konto-Nr., BLZ und Zahlart (Überweisung, Dauerauftrag, Betrag mtl., 1/4jährl., Jahr ... Einzugsermächt.) Summe mtl. Ausgaben 20 Schulden (sofern nicht unter 4.4) evtl. Aufstellung extra Blatt Gläubiger (Name, Anschrift, Tel.) Erläuterungen Betrag Sonstiges ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Gesundheitsfürsorge Krankenversicherung Name Nummer Anschrift, Telefon Behandelnde ÄrzteInnen Name Fachgebiet Anschrift, Telefon Krankenhausaufenthalte Krankenhaus Zeit/Dauer wegen 21 Geschlossene Unterbringung/unterbringungsähnliche Maßnahmen genehm. am/ befristet bis beantragt am Ort bzw. Art Beginn/ Beschluss Häufigkeit der vom Maßnahme Funktionsbeeinträchtigungen/Behinderungen Art Grad/Beeinträchtigung ggf. anerkennende Stelle Entlassung/ Beendigung Nummer Frühere Diagnosen (mit Zeitpunkt) ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Aktuelle Diagnosen/Therapien ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Beschreibung der aktuellen gesundheitlichen Situation ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ 22 Zur Sozialentwicklung und Persönlichkeit Hintergründe und aktuelle Situation Hier kann u.a. beschrieben werden: Pers. Entwicklung Beruflicher Werdegang Sozialverhalten Ethn. rel. kulturspez. Aspekte Familiengeschichte Wohn- und Lebensverhältnisse Reflexionsfähigkeit Pers. Ressourcen/Förd.möglichk. Schulischer Werdegang Soziale Kontakte/Einbindung Prakt. Lebensbewältigung Pers. Schwächen/soz. Dienste _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ Über die bisherige Betreuungsführung Hier kann u.a. beschrieben werden: Wer hat die Betreuung angeregt/beantragt, Verlauf, Häufigkeit der persönlichen Kontakte, BetreuerInnenwechsel, Einstellungen des/der Betreuten zur Betreuung bzw. zum/zur BetreuerIn, Erfolge, Probleme, Schwierigkeiten etc. ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Ziele und Planung der Betreuung Persönliche Wünsche, Hoffnungen, Zielsetzungen etc. der/des Betreuten ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________ Ziele für die künftige Betreuungsführung: therapeutische, rehabilitative/integrierende und fördernde Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der/des Betreuten _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ 23 Konkrete Planung/Handlungsschritte zur Erreichung der Ziele ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Vorsorgeregelungen und Verfügungen der/des Betreuten Testament hinterlegt: gefertigt, Begräbnisvorsorge/bei: Zusammenfassung/Sonstiges ... _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ 24 Persönliche Daten für die Betreuung von Frau/ Herrn 1. Name:.................................................. Vorname:............................................. 2. Geburtstag:.......................................... Geburtsort:........................................... 3. Staatsangehörigkeit ............................ 4. PLZ/Wohnort:.............................................................................................. Straße:............................................................................................................ 5. Telefon: ............................................. .Fax .................................................... 6. Voraussetzungen für eine Betreuung (nach § 1896 BGB - BtG) psychische Krankheit ....................................................................................... geistige Behinderung ....................................................................................... seelische Behinderung:..................................................................................... körperliche Behinderung:................................................................................... Wer hat die Behinderung festgestellt?.......................................................................... Gutachten?................................................................................................................... Beginn der Betreuung................................................................................................... 7. Wohnung: Miete / Eigentum / Altersheim / Wohnheim f. Behinderte ......................................................................................................................... 8. Familie : Ehegatte/in....................................................................................................... Adresse:............................................. Telefon: ................................................ Lebensgefährte/in:............................................................................................ Adresse.............................................. Telefon: ................................................ .......................................................................................................................... Kinder:............................................................................................................... Adresse:............................................ Telefon: ................................................. Kinder:............................................................................................................... .......................................................... Telefon: ................................................. 25 Geschwister:...................................... Telefon: ................................................. .......................................................................................................................... Angehörige: ...................................................................................................... Adresse: ............................................ Telefon. ................................................ .......................................................................................................................... 9. Bezugspersonen: z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn:..................................... Adresse:.............................................. Telefon:. ...................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... ......................................................................................................................... 10. Bestehende Betreuung, Einwilligungsvorbehalt, Generalvollmacht, Rechtsanwalt: .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... 11. Anzuordnende Betreuung, Änderung des Aufgabenkreises............................. .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... 12. Ist der Betreute damit einverstanden? ja / nein 13. Zuständiges Notariat /Betreuungsgericht................................................... .......................................................................................................................... Gesch. Nr............................................Tel.: ...................................................... Richter ................................................Tel. ....................................................... Fax: ..................................................... Zuständiges Amtsgericht : ................................................................................ .......................................................................................................................... Tel.:..................................................... Fax: 14. Wo und bei wem ist der Betreute in Behandlung? Arzt oder Psychiatrisches Landeskrankenhaus: ........................................................................................ .......................................................................................................................... 26 15. Sonstige ambulante Hilfen? 1.Sozialstation: ...................................................................................... 2.Essen auf Rädern: ............................................................................. 3.Sozialpsychiatrischer Dienst: ............................................................. sonstige: ............................................................................................... 16. Medikamente - Was? Wieviel?.......................................................................... .......................................................................................................................... 17. Arbeitssituation: 1. Arbeitgeber: ................................................................................................. .......................................................................................................................... 2. Rentner: ....................................................................................................... .......................................................................................................................... 3. Werkstatt für Behinderte : ............................................................................ .......................................................................................................................... 4. sonstiges: ..................................................................................................... 18. Einkommen: Banken, Volksbanken, Kreissparkassen Bankleitzahlen, Kontonummern, Sparbücher, Depots, sonst. Anlagen Freistellungsauftrag, gestellt am Arbeitsentgeld:.................................................................................................. Altersrente/Pension/EU-Rente:......................................................................... Personalausweis .............................................................................................. Krankenkasse ......................................Tel. ..................................................... Mitgliedsnummer .............................................................................................. Pflegekasse .........................................Tel: ...................................................... Schwerbehindertenausweis.............................................................................. Vermögen, siehe gesonderte Vermögensaufstellung 19. Besonderheiten ( Diabetes, Schwerhörigkeit ) ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... 27 20. Bemerkungen/ Fragen:..................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... ......................................................................................................................... Datum:............................................................. Unterschrift:..................................................... 28 4. Betreuungsverfügung, Vollmacht, General- und Vorsorgevollmacht Um für Zeiten, in denen die eigenen Besorgungen nicht mehr selbstständig erledigt werden können, Regelungen und Vorsorge für die Stellvertretung zu treffen, gibt es zwei Möglichkeiten, die vom Gesetzgeber benannt werden: Zum einen die Betreuungsverfügung, zum anderen die General- und Vorsorgevollmacht. Die Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist neben der Vollmacht eine vorsorgende Verfügung. Sie soll im Falle einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit Einfluss nehmen auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung. Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern. Wen Sie als Betreuer vorschlagen oder wen Sie ablehnen; welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen; ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen; Welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen. Denkbar sind auch Bestimmungen für den Fall dauernder Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren, zum Tode führenden Krankheit. Wenn es Ihrer Überzeugung entspricht, dass eine Verzögerung des Leidens und des Sterbevorgangs mit Hilfe der hoch technisierten Medizin nicht erfolgen sollte, so können Sie in der Betreuungsverfügung darauf hinweisen, dass sich die Behandlung in einem solchen Falle auf schmerzlindernde Maßnahmen und eine Grundpflege beschränken soll. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Person Ihres Vertrauens übergeben werden. Diese müsste die Verfügung im Betreuungsfall dem Betreuungsgericht übergeben, damit Ihre Anordnungen berücksichtigt werden können (§ 1901 a BGB). Sie können die Betreuungsverfügung auch bei ihren persönlichen Unterlagen verwahren; dabei sollten Sie jedoch sicherstellen, dass die Verfügung im Betreuungsfall auch aufgefunden werden kann. Die Betreuungsverfügung muss vom Betreuer beachtet werden, außer sie würde Ihrem Wohl zuwiderlaufen oder Sie haben einen Wunsch erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung eines Wunsches kann dem Betreuer nicht zugemutet werden. Die General- und Vorsorgevollmacht Jeder volljährige Geschäftsfähige kann für seine finanziellen und persönlichen rechtlichen Angelegenheiten Vorsorge treffen und einen oder mehrere Bevollmächtigte allein oder gemeinschaftlich benennen. Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Bei später einsetzender Geschäftsunfähigkeit erlischt die Vollmacht nicht. Wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten geregelt werden können, ist die Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). In der Vorsorgevollmacht können Aufgabenbereiche der Vollmacht explizit benannt werden und ein Werkvertrag über die Wirksamkeit der Vollmacht, der Umfang der gewünschten Vertretung, Abwicklung und u.a. die Bezahlung geschlossen werden. Eine General- und Vorsorgevollmacht wird im gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer geschlossen. Ratsam ist immer die schriftliche Form mit Beurkundung durch den Notar. 29 Der Vollmachtnehmer unterliegt keiner staatlichen Kontrolle über die Ausübung seines Amtes. In der Vollmacht kann jedoch ein Kontrollbetreuer festgelegt werden. Seit dem 01.01.99 bedarf der Bevollmächtigte der Genehmigung durch das Betreuungsgericht, wenn ein Betreuer in vergleichbarer Lage eine solche Genehmigung gebraucht hätte. So z.B. bei Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen, freiheits-entziehender Unterbringung, Einwilligung in eine Heilbehandlung (§§ 1904 II, 1906 V BGB). Die Vollmacht muss hierbei schriftlich vorliegen und ausdrücklich diese Maßnahmen benennen. Nach dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz informieren die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine über diese rechtliche Möglichkeit der Vorsorgevollmacht. Eine umfassende rechtliche Beratung, die Beurkundung einer individuellen Vorsorgevollmacht mit gleichzeitiger Bestätigung der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers liegt in der Zuständigkeit eines Notars. Wenn Sie sich alters- oder krankheitsbedingt mit Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr abstimmen können, so kann das Betreuungsgericht in gewichtigen Fällen einen Betreuer bestellen, dessen Aufgabe sich darauf beschränkt, Ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen (Kontrollbetreuer). Ihr Bevollmächtigter kann dann weiterhin für Sie handeln; er muss jedoch mit dem Betreuer Verbindung halten. Würde sich Ihr Bevollmächtigter als unzuverlässig erweisen, so könnte der Betreuer die Vollmacht widerrufen. Es wäre dann vom Betreuungsgericht zu prüfen, ob für die vom Bevollmächtigten wahrgenommenen Aufgaben ein Betreuer bestellt werden muss. Den Wunsch nach Bestellung eines Kontrollbetreuers können Sie auch in einer Betreuungsverfügung festlegen. Zur Gestaltung einer Betreuungsverfügung oder einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie selbstverständlich auch den Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars einholen. Über Bankvollmachten erteilen Banken und Sparkassen Auskünfte. 30 5. Der persönliche Bericht - Jahresbericht Ein Betreuer bildet das Verbindungselement zwischen Betreuungsgericht und Betreuten. Zu beiden baut er im Laufe der Betreuung ein Vertrauensverhältnis auf. Während sich der Betreuer aber um eine möglichst intensive Verbindung zu seinem Betreuten kümmert, kann sein Kontakt mit dem Bericht nur vergleichsweise lose sein. Das Gesetz sieht zwei feststehende Termine vor, um die Verbindung zwischen Gericht und Betreuer nicht abreißen zu lassen: einen jährlichen Bericht im Bereich der „Personensorge“ und eine Jahresabrechnung im Bereich „Vermögenssorge“. Der Betreuer-Bericht Zu Beginn einer Betreuung informiert der Betreuer das Betreuungsgericht über seinen Eindruck, den er vom Betreuten hat sowie über seine geplante Vorgehensweise. Inhaltlich soll der Bericht die aktuelle Situation des Betreuten und die Tätigkeit des Betreuers im Berichtszeitraum wiedergeben. Der Bericht bezieht sich auf die Aufgabenbereiche, für die der Betreuer bestellt wurde. Für die Erstellung des Berichts ist es hilfreich, wenn der Betreuer sich die Tätigkeiten und besondere Ereignisse im Leben des Betreuten während des Jahres notiert, so dass man die Daten bei Berichterstellung zur Verfügung hat. Jedes weitere Jahr berichtet er über den Verlauf der Betreuung. Dieser Bericht ist an kein Formular gebunden. Dem Gericht genügt ein kurzer schriftlicher Überblick über die Lebensverhältnisse des Betreuten. Dazu gehört vor allem der Kontakt zwischen Betreuer und Betreutem, wie oft sie sich sehen und wie sie miteinander zurechtkommen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich der Gesundheitszustand des Betreuten. Für das Gericht sind aber auch knappe Beschreibungen des Betreuers zur Wohn- und Lebenssituation des Betreuten interessant, z.B. Krankenhausaufenthalte, Änderung der Pflegesituation oder Änderung des Wohnsitzes. Aus diesen Informationen leitet der Betreuer Empfehlungen ab, ob sein anfangs mit dem Gericht abgesprochener Aufgabenbereich erweitert oder eingeschränkt werden sollte oder ob eine Betreuung überhaupt weiterhin notwendig ist. Denn ein Betreuungsverhältnis zielt immer darauf ab, den Betreuten in seiner Selbstständigkeit zu stabilisieren oder ihn sogar so selbstständig zu machen, dass der Betreuer überflüssig wird. Von dem Bericht an das Betreuungsgericht wie auch von den anderen Schreiben, die der Betreuer verschickt, sollte er sich eine Durchschrift oder Kopie machen, die er in der Akte abheftet, in der er auch alle eingehenden Schreiben für den Betreuten sammelt. So hat er immer die Möglichkeit, im Bedarfsfall die Schreiben noch einmal einzusehen. Rücksprache bei Bedarf Die beiden angesprochenen Berichte machen den Minimalkontakt zwischen Gericht und Betreuer aus. Natürlich kann sich der Betreuer bei Fragen und Unsicherheiten jederzeit an das zuständige Betreuungsgericht wenden, wie auch an örtliche Betreuungsvereine oder an die Betreuungsbehörde. Andererseits ist es ebenso möglich, dass das Gericht unabhängig von den Berichten an den Betreuer herantritt, um von ihm Informationen über seine Betreuung und seinen Betreuten einzuholen. Dann ist der Betreuer verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Es gibt keine Regelung, wie oft Betreuer und Gericht sich in Verbindung setzen sollen. Ein guter Kontakt zwischen Betreuer, Betreuten und dem Gericht erleichtert aber stets die Führung einer Betreuung. 31 Vorschlag für die Gestaltung und den Inhalt des persönlichen Berichts - der Jahresbericht An das Notariat/ Betreuungsgericht Datum Persönlicher Bericht über die persönlichen Verhältnisse von Herrn/Frau ......................................................................................... der gesetzlichen Betreuung, GR NR. ......................., für die Zeit von ............... bis Wichtige Inhalte, die in kurzer Form angesprochen werden sollten: 1. Allgemeiner Bericht über wichtige Ereignisse und Entwicklungen während eines Berichtsjahres 1.1 Kann das Ziel der Betreuung erreicht werden? 1.2 Muss der Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden? 1.3 Ist ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1901 Abs. 4 BGB) erforderlich 1.4 Stehen wesentliche Änderungen bevor und können diese mit dem/der Betreuten besprochen werden. 1.5 Kann die Betreuung evtl. aufgehoben werden (§ 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB) falls sich die Umstände gebessert haben. 2. Bericht über die einzelnen Aufgabengebiete, für die der Betreuer zuständig ist. 2.1 Aufenthaltsbestimmung: Aufenthalt der/ des Betreuten, Wohnverhältnisse Ist eine Änderung des Aufenthaltsortes notwendig? 2.2. Gesundheitsfürsorge Von wem wird der/die Betreute versorgt? z.B. Fam.-Angehörige, Sozialstation, Erzieher usw. Wie ist der momentane Gesundheitszustand der/ des Betreuten? Wer ist behandelnder Arzt? Gab es schwerwiegende Erkrankungen oder operative Eingriffe? Gab es einschneidende medikamentöse Änderungen? 2.3. Vermögenssorge Steht die/ der Betreute in einem Arbeitsverhältnis? Wer kommt sonst für den Unterhalt der/ des Betreuten auf? Bei Rentnern Rententräger angeben. Wie sind die Einkünfte und Vermögensverhältnisse oder bestehen Forderungen oder Schulden? 3. Wie halten Sie persönlichen Kontakt zur/zum Betreuten? Wann war der letzte Besuch? Datum, Name, Adresse, Unterschrift 32 Merkblatt Aufwendungsersatz, Vergütung Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 1835 bis 1836 a BGB. Aufwendungsersatz Wer als Betreuer tätig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Hierzu gehören vor allem Barauslagen, Fahrtkosten, Porto, Telefongebühren, Fotokopien usw. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Auslagen in einer Liste (Muster siehe Rückseite) festzuhalten und Belege aufzubewahren. Vergütung Eine Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Es steht jedoch im Ermessen des Betreuungsgerichts, im Einzelfall eine Vergütung zu bewilligen. Dies soll nur geschehen, wenn das Vermögen des Betreuten sowie die Bedeutung und der Umfang der Betreuungsgeschäfte es rechtfertigen. Das Betreuungsgericht entscheidet über die Bemessung der Vergütung. Wer trägt die Kosten? Die Kosten hat der Betreute selbst zu tragen, wenn er Vermögen besitzt. Wenn dies der Fall ist und die Vermögenssorge zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann dieser Vorschuss und Ersatz seiner Aufwendungen nach Genehmigung durch das Betreuungsgericht dem Vermögen entnehmen und braucht sie später nur noch in der Rechnungslegung aufführen. Ist der Betreute mittellos, erhält der Betreuer Ersatz aus der Staatskasse (zu beantragen über das Betreuungsgericht). Als mittellos gilt der Betreute dann, wenn sein Vermögen (abzüglich Schulden) den Vermögensfreibetrag des § 90 SGB XII Bundessozialhilfegesetz (z.B. bei Heimbewohnern z.Z. 2.600,-- €) nicht übersteigt. Abrechnung gegenüber dem Betreuungsgericht Es empfiehlt sich, einmal jährlich abzurechnen, am besten zusammen mit dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse und einer eventuellen Rechnungslegung. Gewährt das Betreuungsgericht eine Vergütung, müssen die Aufwendungen immer einzeln abgerechnet werden. Ansonsten ist ein Vergleich zwischen den tatsächlichen geringfügigen Aufwendungen und der Aufwandspauschale für geringfügige Aufwendungen (z.Z. 399,-- €/Jahr) sinnvoll. Bleiben die tatsächlichen geringfügigen Aufwendungen unter 399,-- €, so kann der Betreuer ohne weitere Begründung und ohne Vorlage von Belegen die Aufwandspauschale beantragen. Wenn Aufwendungen einzeln abgerechnet werden, sollen sie auch mit Belegen nachgewiesen werden. Wo dies nicht möglich ist (z.B. Telefonate), genügen die eigenen Aufzeichnungen. Anlage: AW 1 AW 2 AW 3 33 6. Zuständigkeit der Betreuungsgerichte Für die Anordnung und Bestellung einer Betreuung ist das Betreuungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene zur Zeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im württembergischen Rechtsgebiet werden die Aufgaben des Betreuungsgerichtes von den Notariaten wahrgenommen, nur einzelne Anordnungen werden vom Amtsgericht erteilt. Im badischen Rechtsgebiet, wie auch in den übrigen Bundesländern, ist das Amtsgericht für sämtliche Aufgaben des Betreuungsgerichts zuständig. betreuungsgerichtliche Aufgaben der Notariate z.B. - Aufgabe der Anordnung, Einrichtung und Überwachung einer Betreuung - Aufgabe/Auflösung von Wohnraum des Betreuten - Grundstücks-, Pacht- und Immobiliengeschäfte der Amtsgerichte Erteilung besonderer Genehmigungen z.B. - Unterbringungen, unterbringungsähnliche Maßnahmen - schwerwiegende medizinische Eingriffe, die zum Tod oder Behinderung führen können - Einwilligungsvorbehalt - Sterilisation Es gibt weitere genehmigungspflichtige Maßnahmen, die entweder beim Notariat oder Amtsgericht beantragt werden müssen. Sehen Sie dazu die Seite „Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Betreuungsrecht“. Rechtsmittel Als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts können eingelegt werden - Widerspruch (geht an das Notariat, dort wird entweder abgeholfen oder zur weiteren Beschwerde an das zuständige Landgericht weitergegeben) - die (unbefristete) Beschwerde (nicht bei allen Angelegenheiten, Entscheidungen bei Aufwendungen und Vergütungen nur 14 Tage) - bei sofortiger Beschwerde entscheidet das Landgericht ( innerhalb von 14 Tagen ) - in nächster Instanz das Oberlandesgericht 34 35 36 Erklärung für neue Betreuer: Herr/Frau: geb.: Sennhofgasse 7 88400 Biberach Tel 07351/17869 ……………………………………………… ........................................... Geburtsname:……………………. Wohnort (PLZ):......................................................................... Straße: ..................................................................................... Telefon (privat/dienstlich): .................................................................................... E-Mail: …………………………………………………………………………………………. Beruf (falls im Ruhestand, frühere Tätigkeit): ................................................................ Führerschein ja nein Ich führe bereits eine ehrenamtliche Betreuung : ja nein Ich bin Bevollmächtigter: für einen Angehörigen für einen anderen Menschen Ich bin bereit, ehrenamtlich beim Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. mitzuarbeiten. Dabei will ich einen Teil meiner Zeit, meine Lebens- und Berufserfahrung, hilfsbedürftigen Menschen zur Verfügung stellen. Insbesondere bin ich bereit, eine GESETZLICHE BETREUUNG für einen psychisch kranken, einen geistig behinderten, einen körperbehinderten oder einen altersgebrechlichen Menschen zu übernehmen. Ich kann das Betreueramt abgeben, wenn ich feststelle, dass andere Verpflichtungen (z.B. Familie, Beruf) nachhaltig darunter leiden. Der Betreuungsverein bietet mir Einführung in das Betreuungsamt, eine fachliche Begleitung und Beratung, Fortbildungen/Schulungen sowie Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern an. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Vereinsangeboten besteht nicht. Nach der Bestellung durch das zuständige Betreuungsgericht (Notariat) bin ich in meiner Tätigkeit über das Justizministerium Baden-Württemberg haftpflichtversichert (Personen - und Vermögensschaden). Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten beim Betreuungsverein gespeichert werden und die Erklärung bei der konkreten Übernahme einer Betreuung an das zuständige Gericht und die Betreuungsbehörde am Landratsamt weitergegeben werden. Ich versichere, dass gegen mich keine schuldrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Zwangsvergleichsverfahren eingeleitet wurden oder anhängig sind. Mit der Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis durch die Betreuungsbehörde bin ich einverstanden. Außerdem versichere ich, dass ich im Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte bin, gegen mich keine strafrechtlichen Verfahren anhängig sind und ich noch nie wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Gegebenenfalls werde ich auch diese Maßnahme nachweisen und begründen. Über die Schweigepflicht im Rahmen des Datenschutzgesetzes bin ich informiert und verpflichte mich zur Einhaltung Datum: ………………….. ……................................. Unterschrift: Für den Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. Unterschrift: Hinweis: Die Erklärung begründet keine Mitgliedschaft im Betreuungsverein .................................. (Stand 2-2013) 37 Angaben zur Aufnahme in die Betreuerliste (Bitte nachstehende Fragen sorgfältig ausfüllen) 1. Vorname: ……………………………………………… 2. Familienname: ……………………………………………… 3. evtl. Geburtsname: ……………………………………………… 4. Geburtsdatum……………………………………………… 5. Geburtsort: ……………………………………………… 6. Straße: ……………………………………………… 7. Wohnort: ……………………………………………… 8. PLZ: ……………………………………………… 9: Telefon privat: ……………………………………………… Sennhofgasse 7 88400 Biberach Tel 07351/17869 erreichbar ab …………………Uhr 10. Telefon beruflich: ……………………………………………… erreichbar von ………………… bis …………………Uhr E-Mail:……………………………………………………… 11. Beruf: ……………………………………………… 12. Besondere persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse:.………………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………… 13. Besondere berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse: ..………………………….….…………………………………………………………………………………… ………………...…………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………….. 14. Was hat Ihr Interesse an einer rechtl. Betreuung geweckt?......………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… 15. Führen Sie bereits ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung? ( ) JA ( ) NEIN Wenn JA, bitte folgende Angaben machen: a) Anzahl der Betreuungen: ………………………………………………….…… b) Zuständiges Betreuungsgericht ……………………………………………… c) Zeitpunkt der Bestellung zum Betreueramt: …………………………………………………..………. …………………………………………………………………………………………………………… 38 d) Angaben zu Art und Umfang der Betreuung …………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………………………. 16. Welcher Personenkreis für die Betreuung ist Ihnen angenehm? (z.B.: altersgebrechliche, geistig Behinderte, psychisch kranke Menschen) Am liebsten möchte ich betreuen: ……………………………………………………………. ………...………………………………………………….………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… Auf keinen Fall möchte ich betreuen: ..……………...……………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………… 17. Welches Einzugsgebiet kommt für Ihre zukünftige Betreuung(en) in Frage? Ich bin im ganzen Landkreis Biberach mobil: ( ) JA ( ) NEIN Ich möchte am liebsten Betreuungen im Umkreis von: ……………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………… Ich möchte auf gar keinen Fall Betreuungen in …………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………… 18. Ich bin damit einverstanden, dass die Daten beim Betreuungsverein gespeichert werden und als Nachweis für die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Betreuungsvereins verwendet werden dürfen. 19. Der Betreuervorschlag in einem Betreuungsverfahren erfolgt durch die Betreuungsbehörde. Mit der Weitergabe der Daten an die Betreuungsbehörde erkläre ich mich einverstanden. 20. Die Betreuungsbehörde wird vor jeder Bestellung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis anfordern. Mit dieser Verfahrensweise erkläre ich mich einverstanden. ……………………………………………… Ort und Datum Unterschrift Ehrenamtlicher Betreuer …………………………………… ……………………………………………… Ort und Datum Unterschrift Betreuungsverein 39 B etreuungsverein Landkreis iberach e.V. Sennhofgasse 7 88400 Biberach Tel.: 07351-17869 Fax: 07351-17962 E-Mail: [email protected] Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. Sennhofgasse 7 88400 Biberach Hiermit trete ich dem Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. bei. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Bestätigung durch den Vorstand. Der derzeitige Jahresbeitrag beträgt 13,-- € (Fördermitgliedschaft 25,-- €). Änderungen beschließt die Mitgliederversammlung002 Name: ..........................................Vorname: ......................................... Straße: ................................................................................................... Postleitzahl: ..................Wohnort: ......................................................... Datum: ........................... Unterschrift: .............................................. Einzugsermächtigung siehe Rückseite Stand: 2-2013 40 Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriftverfahren BTV-Nr:________ Betreuungsverein Landkreis Biberach e.V. Sennhofgasse 7 88400 Biberach Gläubiger ID: DE83ZZZ00000196452 Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen: den jeweils in der Mitgliederversammlung des Betreuungsvereins festgelegten Jahresbeitrag (z.Z. in Höhe von 13,-- € oder 25,-- €) bei Fälligkeit einmal jährlich zu Lasten meines/unseres Girokontos Konto-Nr. ......................................................................................... IBAN. .........................................................BIC ………..................... bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstitutes) ................................................................................... Bankleitzahl ............................................................... durch SEPA-Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Name, Vorname Anschrift ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... Ort, Datum ...................................................................... Unterschrift ..................................................................... 41 42 43 9. Datenschutz 9.1 Merkblatt zum Datenschutz Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Datenschutz ist im Rahmen der Führung von Betreuungen ein wichtiger Gesichtspunkt. Hier einige Anmerkungen dazu: 1. Die Ihnen anvertrauten Daten müssen nach dem Datenschutzgesetz von Ihnen so geschützt werden, dass kein Unbefugter Zugang hat. 2. Sie dürfen diese Daten, Namen und Adressen auch im persönlichen Gespräch nicht weitergeben. Denken Sie bitte daran, dass selbst durch Äußerungen Identifizierungen möglich sind. Dies ist z.B. bei einem geistig behinderten Menschen, der in einer Einrichtung wohnt, sicher nicht so problematisch wie bei einem psychisch kranken Menschen, der in einem Dorf lebt oder an seinem Arbeitsplatz öffentlicher Kontrolle ausgesetzt ist. 3. Mit Ihren persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer und Kfz-Kennzeichen, die beim Betreuungsverein genutzt und gespeichert sind, wird sehr sorgsam umgegangen und darauf geachtet, dass kein Dritter Zugang hat. Weitergegeben werden Ihre Daten nur an das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde am Landratsamt im Rahmen der Anordnung einer Betreuung. Damit Sie einen kleinen Einblick in das Datenschutzgesetz haben, ist auf dem zweiten Blatt ein kleiner Auszug aus dem Landesdatenschutzgesetz kopiert. Ihre Mitarbeiter des Betreuungsvereins Biberach e.V. 44 45 9.2 Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 7 LDSG) (Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Abteilung, Referat) ____________________________________________________________________ 1. wurde heute 1.1. auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 7 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 4. Dezember 1979 (GBL. S. 534), geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1982 (GBL. S. 265), verpflichtet; 1.2. darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen; 1.3. darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis ggf. nach § 25 LDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können; eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Eine Verletzung des Datengeheimnisses wird in den meisten Fällen gleichzeitig eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit bzw. einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Schweigepflicht darstellen, auch kann in ihr zugleich eine Verletzung spezieller Geheimhaltungspflichten liegen; 2. bestätigt den Empfang einer Abschrift dieser Niederschrift. Ort und Datum Biberach, den ......................................... Unterschriften: des Verpflichteten ............................................... des Verpflichtenden Andreas Hofer (Geschäftsführer) 46 10. Das Ende der Betreuung Der Tod des Betreuten und die Pflichten des Betreuers Von Horst Deinert (Dipl.-Sozialarbeiter/Veraltungswirt, Duisburg Grundsätzliches Betreuer sind häufig verunsichert, wie sie im Falle des Todes der betreuten Person verfahren sollen. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen. Nach dem Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die Verpflichtung des Betreuers, das Vermögen des Betreuten zu verwalten, Verfügungen zu treffen und die Erben belastende Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sicherung des Nachlasses Für die Sicherung des Nachlasses des Betreuten hat grundsätzlich das Nachlassgericht Sorge zu tragen (§ 1960 BGB): Stellt das Nachlassgericht einen aktuellen Sicherungsbedarf fest, wird es umgehend einen Nachlasspfleger bestellen (dies gilt insbesondere dann, wenn der Erbe unbekannt ist). Dieser Nachlasspfleger kann natürlich auch der bisherige Betreuer sein, er wird dann aber nicht mehr als Betreuer, sondern eben als Nachlasspfleger tätig. Dies muss man von seinen Konsequenzen streng unterscheiden (siehe hierzu weiter unten). Schwierig wird es erst dann, wenn aufgrund des fehlenden aktuellen Sicherungsbedürfnisses die Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht unterbleibt. Somit besteht hier einzig die Aufgabe des Betreuers im Todesfall des Betreuten, das Betreuungs- und das Nachlassgericht und einen der Erben über das Ereignis zu informieren. Hatte der Betreuer die Vermögenssorge inne, so hat er dem Betreuungsgericht eine Schlussrechnung zu erstatten. Bestattung des Betreuten Nur im Ausnahmefall hat der frühere Betreuer unaufschiebbare Dinge für den Erben zu erledigen, wenn er verhindert (oder unbekannt) ist. Die Rechtsgrundlage hierfür ist §1908 i BGB; der auf § 1893 BGB verweist, der seinerseits auf § 1698 b BGB (Fortführung der elterlichen Sorge nach dem Tod des Kindes) verweist. Hier muss der bisherige Betreuer aber besonders vorsichtig bei der Frage sein, was unaufschiebbar ist. Eigentlich ist es wohl nur die Bestattung des Toten, aber auch hierfür sind andere Behörden zuständig, wenn der Erbe sich nicht darum kümmert oder nicht bekannt ist. Nach den Landesbestimmungen über das Leichenwesen, dies sind in der Regel Verordnungen zu den jeweiligen Ordnungsbehördengesetzen, stellt eine nicht bestattete Leiche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Nach diesen Bestimmungen haben die Familienangehörigen, auch wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, für die Bestattung zu sorgen. Kümmern sie sich nicht darum, ist es Aufgabe des Ordnungsamtes, die Bestattung zu organisieren. Lediglich in Bayern kann die Ordnungsbehörde auch den bisherigen Betreuer, der die Personensorge innehatte, zur Bestattung verpflichten (§ 15 Abs. 2 Ziff. 3 Bayrisches Bestattungsgesetz). 47 Aufgabe des Betreuers (außerhalb von Bayern) ist es daher nur, die Ordnungsbehörde (der Stadt oder des Landkreises) von der bestattungsbedürftigen Leiche zu informieren. Allenfalls dann, wenn der Verstorbene den Betreuer zu Lebzeiten selbst mit seiner Bestattung beauftragt hat, sollte er sie durchführen lassen. Dennoch ist Vorsicht bei der Unterschrift unter Bestattungsaufträge empfohlen. Wenn der Erbe der Meinung ist, der vom früheren Betreuer erteilte Bestattungsauftrag sei zu teuer gewesen, haftet u.U. der Betreuer selbst. Deshalb: bei derartigen ausnahmsweisen Bestattungen nur Aufträge vergeben zum örtlichen Sozialamtstarif (dort nachfragen). Wünsche zur Art und Weise der Bestattung kann natürlich der Betreute auch in einem Testament festhalten. Am praktischsten ist es natürlich, wenn bereits zu Lebzeiten des Betreuten ein Bestattungsvorvertrag mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde (wichtig: Aufgabenkreis beachten und Genehmigung des Betreuungsgerichtes einholen). Dies setzt natürlich entsprechendes Vermögen der betreuten Person voraus, welches für den Lebensunterhalt nicht benötigt wird. Sonstige unaufschiebbare Angelegenheiten Ansonsten sind ja nur sehr wenige Sachen unaufschiebbar, z.B. die Unterbringung von Haustieren im Tierheim oder das Abdrehen von Strom, Gas und Wasser in der Wohnung. Die Wohnungskündigung oder Auflösung obliegt nicht mehr dem früheren Betreuer. Lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen sollte er den Vermieter, die Bank, die Stadtwerke, das Sozialamt, die Rentenversicherung etc. vom Todesfall unterrichten. Sobald der Erbe bekannt oder ein Nachlasspfleger eingesetzt ist, hat der frühere Betreuer die Unterlagen an diesen gegen Quittung auszuhändigen. Ist der Erbe unklar, so ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes, einen Nachlasspfleger einzusetzen (§ 1960 BGB). Dies sollte ggf. beim Nachlassgericht (des Sterbeortes) angeregt werden. Vergütung des bisherigen Betreuers Bei der Vergütung muss man diejenige unterscheiden für Tätigkeiten zu Lebzeiten des Betreuten und nach seinem Tode. Vergütungen für die Zeit vor dem Tod sind nach den allgemeinen Bestimmungen zu betrachten. Abzurechnende Tätigkeiten nach dem Tod des Betreuten sind grundsätzlich nur der Schlussbericht und die Schlussrechnung an das Betreuungsgericht. Wichtig: Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Betreuten den letzten Vergütungsantrag stellen, wenn die Vergütung bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse gezahlt werden soll (§ 15 ZSEG). Ist die Vergütung aus dem Nachlass zu bezahlen ( es gibt nach dem Tod kein Schonvermögen mehr), so ist der Ansprechpartner natürlich der Erbe, denn der Betreuer darf über das Konto ja nicht mehr verfügen. Die Zahlung der Vergütung ist sicher keine der obengenannten unaufschiebbaren Maßnahmen; außerdem muss ja auch erst das Betreuungsgericht diese bewilligen. Das Nachlassgericht hat mit der Betreuervergütung nichts zu tun. Entscheiden darüber muss das Betreuungsgericht. Die Vergütungsansprüche sind dann Nachlassverbindlichkeiten (genauso wie unbezahlte Rechnungen, Mietrückstände oder die Kosten der Bestattung).Reicht der Nachlass für alles nicht aus, so sollte der bisherige Betreuer als Nachlassgläubiger einen Nachlasskonkurs beim Nachlassgericht beantragen. Er erhält dann aber ggf. nur einen bestimmten Prozentsatz der Forderung (z.B. 25 %, wenn die Nachlassverbindlichkeiten 4 x so hoch sind wie die Vermögenswerte). Den Rest kann der Betreuer dann wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse geltend machen (3-Monats-Frist beachten). 48 Nachlasspflegschaft Ist der Erbe unbekannt, so kann der Betreuer als Nachlassgläubiger natürlich auch selbst beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft nach § 1960 BGB beantragen. Gefährdet der bekannte Erbe die Vergütungsforderung des Betreuers, so kann dieser nach § 1881 BGB eine Nachlassverwaltung beantragen (für die ähnliches gilt wie für die Nachlasspflegschaft). Es ist auch ohne weiteres möglich (und auch für die Vergütungsforderung wohl am besten), dass der frühere Betreuer zum Nachlasspfleger bestellt wir. Dann hätte er selbst die Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln, hätte Verfügungsgewalt über die Konten und könnte sich auch selbst die vom Betreuungsgericht bewilligte Vergütung auszahlen. Das Vertretungsverbot des § 181 BGB gilt hier nicht, da es nur um die Erfüllung einer Verbindlichkeit geht. Die Tätigkeit des Nachlasspflegers wird natürlich auch vergütet, wobei hierüber dann das Nachlassgericht entscheidet (§ 1962 BGB). Testamentsvollstreckertätigkeit Wenn der Betreute es möchte, kann er natürlich auch zu Lebzeiten in einem Testament den bisherigen Betreuer zum Testamentsvollstrecker erklären. Dann kann er zur Abwicklung des Nachlasses in dieser Funktion tätig werden. Bekannterweise wird durch die Betreuung (wie auch durch einen Einwilligungsvorbehalt) der Betreute in seiner Testierfähigkeit nicht beeinträchtigt. Es gilt dann ähnliches wie beim Nachlasspfleger. Gesetzestexte § 1893 BGB (Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft) (1) Im Falle der Beendigung der Vormundschaft oder des vormundschaftlichen Amtes finden die Vorschriften der §§ 1698a, 1698b entsprechende Anwendung. (2) Der Vormund hat nach Beendigung seines Amtes die Bestellung dem Betreuungsgericht zurückzugeben. In den Fällen der §§ 1791a, 1791b ist die schriftliche Verfügung des Betreuungsgerichtes, im Falle des § 1791c die Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zurückzugeben. § 1698b BGB (Geschäftsbesorgung bei Tod des Kindes) Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweitig Fürsorge treffen kann. § 1960 BGB (Nachlasssicherung; . Nachlasspfleger (1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. (2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen. § 1968 BGB (Bestattungskosten) Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. 49 Entlastungserteilung für Betreuer/innen bei Tod oder Wechsel der Betreuung Begriffserläuterung Das Betreuungsgericht hat nach § 1890 BGB die Pflicht, nach Beendigung einer Betreuung (durch Aufhebung oder Tod des Betreuten) oder Beendigung des Amtes als Betreuer/in (durch Entlassung des Betreuers aus dem Amt), die Abrechnung des Betreuers auf seine Richtigkeit zu prüfen. Eine Entlastungserteilung ergeht nach abgeschlossener Prüfung mittels Erlassvertrag. Das Mündel oder dessen gesetzlicher Vertreter (z. B. die Erben bei Tod des Mündels) haben das Recht, vom Betreuer/in die Herausgabe des von ihm verwalteten Vermögens und die Rechenschaftslegung zu verlangen. Es gibt nun die Möglichkeit, dass z. B. die Erben mit der von ihnen geprüften Rechenschaftslegung des Betreuers einverstanden sind und ihn hierfür entlasten. Dies ist ein einseitiger, sogenannter Anerkenntnisvertrag. Das Gericht muss die Rechenschaftslegung des Betreuers aufgrund des Anerkenntnisvertrages nicht mehr prüfen. Wenn keine Entlastungserteilung erfolgt, muss der Betreuer dem Gericht die Rechenschaftslegung über das Vermögen und die Führung der Betreuung vorlegen. Dies heißt, dass der Betreuer eine formell ordnungsgemäße Schlussrechnung vorlegen muss (§ 1837 BGB). Falls eine Entlastung erteilt wird, so erfolgt diese durch einen Vertrag nach § 397 BGB (Erlassvertrag). Auch das Betreuungsgericht kann dabei entlastet werden. Es empfiehlt sich folgender Wortlaut für eine Entlastungserklärung: „Dem Vormund/Betreuer und dem Betreuungsgericht erteile ich Entlastung.“ 50 11. Beratungs- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche, gesetzliche Betreuer siehe aktuelle Fortbildungsangebote 51 12. Wichtige Adressen und Telefonnummern (Stand Januar 2013) Betreuungsgerichte: Notariate: 88400 Biberach Alter Postplatz 4, 07351 / 59-0 88499 Riedlingen Kirchstr. 20, 07371 / 187-0 88400 Biberach Referat I Zeppelinring 56, 07351/1803-10 Referat III Zeppelinring 56, 07351/1803-30 Referat IV Zeppelinring 56, 07351/1803-40 Referat V Zeppelinring 56, 07351/1803-50 Referat VI Zeppelinring 56, 07351/1803-60 Landratsamt Biberach 88416 Ochsenhausen Referat I und II Schloßstr. 61, 07352 / 9236-10 Rollinstr. 18, 07351/52-0 Betreuungsbehörde 07351/52-6296 07351/52-5330 Gesundheitsamt, Sozialdienst Rollinstr. 17, 07351 / 52-6151 Sozialamt Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialhilfe und Schwerbehindertenfürsorge, 07351/52-7226 07351/52-7225 Gemeindepsychiatrisches Zentrum 88400 Biberach, Zeppelinring 26, 07351 / 587950 Verbände auf Kreisebene: Caritasverband Diözese Rottenburg-Stuttgart 88400 Biberach, Kolpingstr. 43, 07351/ 5005-0 88471 Laupheim Marktplatz 1 Referat I 07392 / 9638-10 Referat II 07392 / 9638-20 Referat III 07392 / 9638-30 88499 Riedlingen Kirchstr. 20 Referat I 07371 / 187-230 Referat II 07371 / 187-239 Referat III 07371 / 187-236 88422 Bad Buchau Schloßplatz 11 07582/93190 Diakonische Bezirksstelle Biberach 88400 Biberach, Wielandstr. 24, 07351/ 1502-10 88427 Bad Schussenried Wilhelm-Schussen Str.36 07583/94190 Mobile Soziale Dienste: siehe beiliegende Broschüre 88459 Tannheim Rathaus, 08395/9270 Sozialstationen: siehe beiliegende Broschüre Raum für eigene Eintragungen, Notizen, Adressen, Telefonnummern: ....................................................................................................................................... ....................................................................................................................................... ....................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 52 13. Literaturliste Bücher und Broschüren zum Betreuungsgesetz Bücher Jürgens, A., Kröger, D., Marschner, R., Winterstein, P. Das neue Betreuungsrecht Verlag C.H. Beck, München 1992, neue Auflage Faustmann, H.G., Ludwigs, W. Das Betreuungsrecht Hilfe und Beistand für Erwachsene, Behinderte und Kranke unter gerichtlicher Obhut Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek 1997 Raack, W., Thar, J. Betreuungsrecht Ein Leitfaden für Betroffene, Angehörige, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Rechtsanwälte, Ärzte, ambulante Hilfskräfte, Altenpflege- und Krankenhauspersonal Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln Klessmann, E. Wenn Eltern Kinder werden und doch die Eltern bleiben Verlag Hans Huber, Bern 1990 Dörner, K., Plog, U. Irren ist menschlich Lehrbuch der Psychiatrie, Psychotherapie Psychiatrie-Verlag, Bonn 1996 Broschüren Das neue Betreuungsrecht Bundesministerium der Justiz, Bonn 1996 Das Betreuungsgesetz (BtG) Ein Ratgeber zur Reform von Vormundschaft und Pflegschaft Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart 1991/1992 Erben und Vererben Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart 1995 Modellmaßnahmen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen Abschlußbericht 1991-1995 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Band 72 Verwaltungsrecht für die soziale Praxis Verlag Recht für die soziale Praxis, Frechen 2002 Qualitätshandbuch – Begleitung Ehrenamtlicher in der Rechtlichen Betreuung, Band 1 und 2 FH Ravensburg-Weingarten 2003, in Zusammenarbeit mit KVJS Stuttgart, Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Baden-Württemberg, SKM und SkF Freiburg 53 Das Deutsche Betreuungsrecht – Informationsbroschüre für Migrantinnen und Migranten (in 6 Sprachen) Institut für transkulturelle Betreuung e.V., Hannover Betrifft Betreuung, Band 1-8 Vormundschaftsgerichtstag e.V., Eigenverlag, Recklinghausen 2004 Platz, S. Die Vorsorgevollmacht Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart 2005 Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Jana Schwarz Verlag, Köln 2006 Gesetzestexte Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Sozialgesetzbuch (SGB), Gesetz für die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) Bauer/Kli HK-BUR – Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg 2005 Juchart/Warmbrunn/Stolz Praxiskommentar zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg, 3. Auflage C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003 Fachzeitschriften BtPRAX Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Köln 54 ANHANG 1. Gesundheitsfürsorge Formschreiben an behandelnden Arzt für Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge G1 Datum: Betreuung für: ___________________________geb.: ____________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Mein Aufgabenkreis umfasst die Gesundheitsfürsorge, so dass ich als gesetzliche/r Vertreter/in für die ärztliche Behandlung Verantwortung trage. Informieren Sie mich bitte über jede wesentliche Erkrankung und holen Sie meine Einwilligung ein, wenn Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden, sobald mein/e Betreute/r Art, Bedeutung und Tragweite nicht ausreichend erfassen kann. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, welche Medikamente verordnet werden. Ich werde mich in den nächsten Tagen diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 55 Formschreiben an Zahnarzt für Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge G2 Datum: Betreuung für: ___________________________geb.: ____________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Frau/Herr _______________________ geht in der Regel alleine zu Ihnen zur Behandlung. Ich bitte Sie, mich über Erkrankungen im Mund- und Kieferbereich zu informieren. Zahnersatzbehandlungen bitte ich, auf jeden Fall mit mir zu besprechen. Von Ihnen erstellte Heil- und Kostenpläne sowie das Bonusheft schicken Sie bitte direkt an mich, damit die Kosten entsprechend geregelt werden können. Vor einer notwendigen Operation bin ich in Kenntnis zu setzen, da ggf. eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einzuholen ist. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 56 Leistungen der Krankenkasse / Pflegekasse / Sozialamt bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit Stand 01.01.2013 Euro Pflegesachleistung § 36 Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Pflegegeld Stufe I Stufe II Stufe III Höchstpreis für Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 Stufe I und II Stufe III Verhinderungspflege § 39 665,00 1.250.00 1.550,00 1.918,00 305,00 525,00 700,00 21,00 31,00 1.550,00 Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel § 40 Abs. 2 31,00 Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln § 40 Abs. 3 25,00 Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen § 40 Abs. 4 2.557,00 Tages- und Nachtpflege § 41 Stufe I Stufe II Stufe III 450,00 1100,00 1.550,00 Kurzzeitpflege § 42 1.550,00 Vollstationäre Pflege § 43 Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Leistungen bei Unterbringung in vollstationärer Einrichtung der Behindertenhilfe § 43a Verhinderungspflege: Fahrtkosten pro km Fahrtkosten pro km je weitere Person Stundenweise Verhinderungspflege: pro Stunde max. 8 Stunden pro Tag Zusätzliche Betreuungsleistungen, nach Begutachtung Hausnotruf: Miete monatlich Anschlussgebühr je nach Anbieter 1.023,00 1.279,00 1.550,00 1.825,00 256,00 0,22 0,01 7,25 58,00 100,00 200,00 57 2. Aufenthaltsbestimmung Formschreiben: Antrag auf geschlossene Unterbringung A1 Betreuungsgericht am Amtsgericht Datum: Betreuung für:_______________________ geb.: ___________________________ Geschäftszeichen: ___________________ Antrag auf Genehmigung der Unterbringung in der geschlossenen Abteilung in einer psychiatrischen Klinik einer sonstigen stationären Einrichtung nach § 1906 BGB Sehr geehrter/r Frau/Herr in o.g. Betreuung stelle ich den Antrag: die Unterbringung von Herrn/Frau ____________________________________im _________________________________betreuungsgerichtlich zu genehmigen. Begründung: ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Zur weiteren Begründung nehme ich Bezug auf das beiliegende/bereits vorliegende nervenärztliche Gutachten vom ______________________________ von ________________________________________________________________ 58 (Wenn die geschlossene Unterbringung keinen Aufschub duldet und die Anwendung von polizeilichem Zwang bzw. zwangsweises Öffnen der Türe notwendig sind, muss dies bei der Antragsstellung formuliert werden. Im Beschluss muss die Anwendung polizeilicher Gewalt deutlich genannt werden.) Mit freundlichen Grüßen ___________________________ Unterschrift Betreuer/in 59 Formschreiben: Antrag auf unterbringungsähnliche Maßnahme A2 Datum: Betreuungsgericht am Amtsgericht Betreuung für: __________________________ geb.: ____________________ Geschäftszeichen: _________________________ Antrag auf Genehmigung einer unterbringungsähnlichen Maßnahme Als Betreuer beantrage ich hiermit gemäß § 1906 Abs. 4 BGB folgende unterbringungsähnliche Maßnahme zu genehmigen: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Begründung: ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Die ärztliche Stellungnahme liegt bei. Eine Verständigung mit der/dem Betreuten ist nicht mehr möglich. Ich bitte, meinem Antrag stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 60 Formschreiben: Antrag auf Genehmigung der Aufgabe/Auflösung von Wohnraum A 3 Datum: Betreuungsgericht am Notariat Betreuung für: __________________________ geb.: ____________________ mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung Sehr geehrte/r Frau/Herr ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _______________________________ zum gesetzlichen Betreuer von _________________________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Hiermit beantrage ich die Genehmigung zur Aufgabe/Auflösung von Wohnraum des Betreuten, gemäß § 1907 Abs. 1 BGB (Kündigung eines Mietverhältnisses) oder gemäß § 1908 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1821 Nr. 1 BGB (Verfügung über ein Grundstück/Grundstücksgeschäfte). Begründung: Aufgrund von _______________________________________________________ (Verwirrtheit, Altersdemenz, Krankheit) kann der Betreute zu seinem eigenen Wohl nicht mehr in seiner bisherigen Umgebung wohnen und muss in _______________________ in einem beschützten Rahmen untergebracht werden. Wir bitten Sie, in diese Maßnahme einzuwilligen. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 61 3. Vermögenssorge Formschreiben für Banken bei Aufgabenkreis Vermögenssorge V1 Datum: Betreuung für: ________________________ mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge Einwilligungsvorbehalt liegt vor. Geschäftsunfähigkeit liegt vor lt. Gutachten vom ___________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Ich bitte Sie um Auskunft, ob mein/e Betreute/r in Geschäftsverbindung mit Ihnen steht. Wenn ja, bitte ich um Mitteilung: ob bei Ihnen Girokonten, Sparbücher, Depots oder Schließfächer bestehen. Sind Konten, Depots oder Schließfächer kurz vor oder nach Einrichtung der Betreuung aufgelöst worden? Welche Abbuchungen und Daueraufträge sind Ihnen bekannt? Für sämtliche Konten, Sparbücher und Depots von meiner/m Betreuten bitte ich um eine Saldenstandsbestätigung zum Stichtag ________________ zur Vorlage beim Betreuungs gericht. Ich werde mich in den nächsten Tagen diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 62 Formschreiben für Versicherungen bei Aufgabenkreis Vermögenssorge V2 Datum: Betreuung für: _________________________ Versicherungsnummer: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Aus den Unterlagen meiner/s Betreuten geht hervor, dass Frau/Herr __________________ bei Ihnen eine Versicherung unter der obigen Versicherungsnummer abgeschlossen hat. Ich bitte deshalb um folgende Mitteilung: Besteht diese Versicherung noch? Um welche Versicherungsart handelt es sich? Wie hoch sind die Beiträge und bis wann sind sie bezahlt? Wie haben Sie die Beiträge bisher erhalten? Bestehen bei Ihrer Gesellschaft weitere Versicherungen unter diesem Namen? Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Versicherungsscheines und der Versicherungsbedingungen. Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten. Mit freundlichen Grüßen ______________________ Unterschrift Betreuer/in 63 Formschreiben für Lebensversicherungen bei Aufgabenkreis Vermögenssorge V3 Datum: Betreuung für: ____________________________ Versicherungsnummer: ____________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Aus den Unterlagen meiner/s Betreuten geht hervor, dass Frau/Herr __________________ bei Ihnen eine Lebensversicherung unter der obigen Nummer abgeschlossen hat. Ich bitte deshalb um folgende Mitteilung: Besteht diese Versicherung noch? Wie hoch ist die Versicherungssumme, und wie hoch sind die Beiträge? Wie haben Sie die Beiträge bisher erhalten und von wem? Wer ist bezugsberechtigt? Bestehen bei Ihrer Gesellschaft weitere Versicherungen unter diesem Namen? Ich bitte um Übersendung einer Kopie des Versicherungsscheines. Ich bitte, mir die Höhe des Rückkaufwertes zum Stichtag _______________ zur Vorlage beim Notariat/Betreuungsgericht zu bestätigen sowie die Bedingungen des Rückkaufs zu nennen. Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 64 Formschreiben für Gläubiger bei Aufgabenkreis Vermögenssorge V4 Datum: Betreuung für: ____________________________ Ihr Zeichen: ____________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in Kopie bei. Ich bitte Sie um Aufstellung der Art und Höhe der Verbindlichkeiten zum Stichtag vom ______________. Bitte teilen Sie mir mit, seit wann Ihre Forderungen bestehen. Bitte schicken Sie mir Ihre Forderungsaufstellung, falls vorhanden einen Titel sowie eine Ablichtung des zugrunde liegenden Vertrages. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 65 Formschreiben für Rentenrechnungsstelle bei Aufgabenkreis Vermögenssorge oder Rentenangelegenheiten V5 Datum: Betreuung für: ___________________________ geb.: _________________ Versicherungsnummer: ___________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht ______________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn __________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in beglaubigter Kopie bei. Bitte teilen Sie mir mit, welche Renten für Frau/Herrn _____________________ gezahlt werden. Wegen Änderung des Kontos (der Adresse) liegt ein ausgefülltes Formular zur Änderung im Postrentendienst diesem Schreiben bei. (Hinweis: Formulare liegen bei jedem Postamt auf) Des Weiteren bitte ich Sie, künftig den gesamten Schriftverkehr direkt an mich zu richten. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 66 Formschreiben für Krankenkasse zur Abklärung des Rentenversicherungsverlaufs bei Aufgabenkreis Vermögenssorge V6 Datum: Betreuung für: _________________________ Versicherungsnummer: _________________________ geb.: ________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom Notariat/Betreuungsgericht _________________________ zur/m gesetzlichen Betreuer/in für Frau/Herrn _________________________ bestellt worden. Mein Betreuerausweis liegt in beglaubigter Kopie bei. Ich nehme derzeit die Kontenklärung meiner/s Betreuten vor. Dies ist erforderlich zur Rentenantragsstellung zur Abklärung des Versicherungsverlaufs Mein/e Betreute/r war in der Zeit vom _________________________ bei Ihnen krankenversichert. Ich bitte um Mitteilung, ob und welche Versicherungszeiten durch Ihre Unterlagen nachgewiesen werden können. Die Lücken im Versicherungsverlauf sind in der Anlage aufgeführt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen _______________________ Unterschrift Betreuer/in 67 Formblatt Checkliste V7 CHECKLISTE für BetreuerInnen In der folgenden Liste sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die eine Betreuerin oder ein Betreuer bei der Übernahme seiner Aufgaben beachten muss. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten und der Reihe nach abhaken, können Sie auf einen Blick feststellen, was noch zu tun ist. Personensorge: - Ist Ihr(e) Betreute(r) ordnungsgemäß versorgt oder muss Hilfe geholt werden, z.B. durch Einschaltung einer entsprechenden Behörde oder eines Verbandes? - Hat Ihr(e) Betreute(r) Familienangehörige/Verwandte, die im Notfall zu benachrichtigen sind? - Wer ist der Hausarzt / behandelnder Arzt ? - Bei welcher Krankenkasse ist er / sie versichert? Vermögenssorge: - Bei welcher Bank / Post (evtl. mehreren) besteht ein Konto? - Besteht eine Bank- oder Generalvollmacht? - Ist der Betreuer auf dem Konto vermerkt? (nur der Betreuer darf darüber verfügen, die Konten müssen jedoch auf den Namen der / des Betreuten weitergeführt werden). - Ist der Kontostand zur Zeit der Übernahme in einer Liste vermerkt? - Sind Sparkonten und Wertpapiere mit einem Sperrvermerk versehen? (Über diese Konten darf nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügt werden). - Ist ein Freistellungsauftrag gestellt? - Die laufenden Verbindlichkeiten feststellen ( Miete, Strom, Wasser, Krankenkasse, Rundfunk, Telefon ) und evtl. Daueraufträge oder Einzugsverfahren regeln, damit bei Urlaubszeiten die Zahlungen geregelt sind. - Hat der / die Betreute Schulden? - Welches Einkommen besteht? ( Arbeitseinkommen, Unterhaltsleistungen, Ausbildungsvergütung, Renten, Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung, Höhe des mtl. Taschengeldes )! - Ermittlung des Betrags, der für den Unterhalt benötigt wird, evtl. ist Antrag auf Sozialhilfe oder Wohngeld notwendig. 68 - Bei Heimunterbringung ist der Kostenträger festzustellen (Sozialamt oder Selbstzahler). Die Höhe des derzeit geschützten Vermögens beträgt 2.600,-- €. - Ist mit dem Heim eine Vereinbarung zur Taschengeldverwaltung getroffen? Falls keine Abrechnung möglich ist, müssen Sie die Verwaltung übernehmen! - Bei der Unterbringung im Krankenhaus müssen Sie ebenfalls den Kostenträger feststellen. Zahlt die Krankenkasse, müssen die monatlichen Renten, die nicht für den Lebensunterhalt benötigt werden, gespart werden. Wenn der Patient ein Pflegefall wird, muss er die Krankenhauskosten selbst bezahlen. Verlangen Sie dann immer einen Bescheid der Krankenkasse, dass diese die Zahlung der Krankenhauskosten nicht mehr übernimmt. Sie müssen dann eventuell einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. - Am Jahresende an Einkommensteuerausgleich oder Vermögenssteuererklärung denken! - Ist der / die Betroffene schwerbehindert? Vergünstigungen bitte überprüfen! - Fragen Sie nach oder denken Sie an: Wohngeld, Kindergeld, Waisenrente. - Denken Sie daran, dass der Betroffene sterben kann und dass für die Beerdigung Rücklagen gebildet werden können, evtl. Kauf des Grabsteines oder der Grabplatte, Bezahlung des Grabplatzes usw. - Bei längeren Krankenhausaufenthalten oder lebensgefährlichen Erkrankungen fragen Sie den Betroffenen, ob er Besuch des zuständigen Pfarrers seiner Kirchengemeinde oder des Besuchsdienstes seiner Kirchengemeinde wünscht. 69 Checkliste – Prüfliste möglicher Ansprüche V7 PRÜFLISTE MÖGLICHER ANSPRÜCHE beantragt bewilligt ___________________________________________________________________ Regelmäßige Einkünfte u.a. - Arbeitsentgelt - Krankengeld - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Altersrente - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Pension - Versorgungsrente - Zusatzrente - Witwenrente - Waisenrente - Sozialhilfe - Unterhaltsanspruch - Wohngeld - Kindergeld bzw. Kindergeldzuschuss - Erziehungsgeld - Zinserträge Laufende Ausgaben u.a. - Miete - Mietnebenkosten - Heizung - Strom - Telefon - Rundfunkgebühren - Privathaftpflichtversicherung - Hausratversicherung - Lebensversicherung - Unterhalt Vergünstigungs- und Befreiungsmöglichkeiten - Wohngeld - Telefongebührenermäßigung - Rundfunkgebührenermäßigung - ergänzende Sozialhilfe - Befreiung von der Zuzahlung zu Medikamenten - Freistellungsauftrag bei Geldinstituten - Freifahrtsberechtigung durch Schwerbehindertenausweis 70 Formschreiben Vermögensverzeichnis V8 VERMÖGENSVERZEICHNIS Stand vom Notariat GR Nr. für den zu Betreuenden / die zu Betreuende, Name: Vorname: Geb.Tag: ................................................................................................................................... PLZ, Wohnort, Straße .................................................................................................................................. Geldvermögen: Giro-, Spar-, und Bausparguthaben Bank/Sparkasse Bestand Kontonummer derzeitiger .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Wertpapiere, Aktien, Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben: Bank Art/Bezeichnung Stück Nennwert derz. Kurswert .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. 71 Lebens- und Sterbegeldversicherungen: Versicherer Vertragssumme Vertragsdauer .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Haus- und Grundbesitz: (Grundbuchauszug, Katasternummer, evtl. Gutachten beilegen) Art und Lage Größe Einheitswert vermietet/verpachtet Verkehrswert .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Forderungen: Hypothekenforderungen, Erbansprüche, vertragliche Ansprüche, Leibgeding Grund- und Rentenschuldforderungen, Kauf- und Darlehensverträge, usw. Anschrift des Schuldners/ Zahlstelle bei eingetragenen Forderungen Bezeichnung nach dem Grundbuch .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Bewegliche Sachen: ( kein gewöhnlicher Hausrat, z. B. PKW, Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Handwerkszeug, Maschinen, landwirtschaftliche Geräte) .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. 72 Einkommen: z.B. Rente, Löhne, Gehälter, Mieteinnahmen, Zinsen usw. mtl./jährl. Betrag Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/- hilfe, Kindergeld und sonstige Ansprüche .................................................................................................................................. Arbeitgeber, -Einkommen, Arbeitsamt, Stammnummer. .................................................................................................................................. Kindergeld, Kindergeldnummer .................................................................................................................................. Versicherungsträger, Rente: Höhe und Art, Rentennummer, Zusatzrente ................................................................................................................................... Sozialhilfe. Aktenzeichen, zuständiges Sozialamt .................................................................................................................................. Kostenträger, Taschengeld, Höhe ( bei Heimunterbringung ) .................................................................................................................................. Kindererziehungsleistung, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld .................................................................................................................................. 73 Schulden, Verpflichtungen: wie z.B. Unterhaltszahlungen, Heimkosten, häusliche Pflege Versicherungen, wie Krankenvers., Hausrat, Haftpflicht Gläubiger: Grund der Schuldaufnahme derzeitiger Stand .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Verpflichtungen (Leibgeding, Hofübergabe, Grabpflegevertrag) .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Unterhalt .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Lebenshaltungskosten .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Ratenzahlungen .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Ich versichere, dass das Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig ist. Biberach, den ............................. ........................................................................ Gesetzliche(r )Betreuer/in 74 Kontenblatt V10 KONTENBLATT Blatt ______ _______________________________ _____________________ Name, Vorname, Aktenzeichen Abrechnungszeitraum _____________________ Girokonto Kontonummer Sparkonto _____________________ Bankleitzahl __________________ _______________________________ _____________________ Eingerichtet/übernommen am Aufbewahrung ________________________________________________________________________ Geldinstitut mit Sitz BelegNr. Datum Kontobewegung Ausgabe € Einnahme € Kontostand € Unterschrift Kürzel 75 BelegNr. Datum Kontobewegung Ausgabe € Einnahme € Kontostand € Unterschrift Kürzel 76 4. Aufwendungsersatz Formschreiben Aufwandsentschädigung AW1 Datum: Betreuung für: _______________________ geb.: __________________ GR Nr.: ________________________ Aufwandsentschädigung gem. § 1835 BGB Sehr geehrte Damen und Herren, für die Führung der gesetzlichen Betreuung bei Herrn in der Zeit vom bis bitte ich Sie um die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Entnahme von dem mir gem. § 1836, 1 BGB zustehenden Aufwendungsersatz und der Vergütung gem. § 1836 1, 2 BGB aus dem Vermögen des Betreuten. Im Rahmen der Besuche bei ........................................ und der Verwaltung sind mir Auslagen und Aufwendungen, in Höhe von € ................ entstanden. Es wird versichert, dass die Aufwendungen für die Führung der Betreuung notwendig waren. Mit freundlichen Grüßen 77 Formschreiben Aufwandsentschädigung AW2 Absender An das Notariat Datum: Betreuung für: _____________________________ GR Nr.: geb. _____________________ _____________________________ Betr.: Aufwandsentschädigung für den Zeitraum vom ........................... bis ........................... Für den o.a. Zeitraum (1 Jahr) bitte ich zur Abgeltung meiner Aufwendungen um Zahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung nach § 1835 a BGB in Höhe von 399,-- €. Da die von mir geführte Betreuung weniger als 1 Jahr gedauert hat, bitte ich um Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für .............. Monate á 33,25 € = ........................... €. Anstelle der Aufwandspauschale beantrage Einzelaufwendungen gemäß beigefügter Aufstellung (§ 1835 BGB). ich die Erstattung von Da die/der Betreute mittellos ist, beantrage ich die Bewilligung aus der Staatskasse. Ich bitte Sie, die Entschädigung auf mein Konto zu überweisen. Kontonummer: ............................................................ Bankleitzahl: ............................................................ Bankverbindung: (Zutreffendes ausfüllen) ............................................................ Es wird versichert, dass die Aufwendungen zur Führung der Betreuung notwendig waren. .......................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift Anlagen 78 Formblatt Aufwendungen AW 3 Betreuung für ________________________________ Name, Vorname Zeitaufwand in Minuten Aufwendungen Datum geringfügige Kopien TelefonEinheiten Bemerkungen (z.B. Art der Tätigkeit, Art der Aufwendung, evtl. Hinweis auf Beleg) nicht geringfügi ge km x km-Satz = € Porto Sonstige Übertrag Übertrag Standardauslagen (je 1 Strich) Kopien: 0,15 €/Blatt Telefon: 0,10 €/Einheit aus Staatskasse 0,06 €/Einheit Porto: 0,58 €/Brief, -,90 €/Doppel, 1,45 €/Großbrief Fahrtkostenerstattung: 0,30 €/km 79