Weiterbildung Diplom- Wirtschaftsingenieur/in (FH)

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Weiterbildung Diplom- Wirtschaftsingenieur/in (FH)
Weiterbildung
DiplomWirtschaftsingenieur/in (FH)
- Studiengang Grundstücksbewertung -
Fernstudium
mit Präsenzphasen an der
Fachhochschule Kaiserslautern
Studienabschnitt 1
Fachfrau / Fachmann für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Studienabschnitt 2
Gutachterin / Gutachter für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
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Änderungen vorbehalten
Studienabschnitt 3
Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH)
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
- Studiengang Grundstücksbewertung Stand: 01.2008- Änderungen vorbehalten
Sachverständig?
Wert und Bewertung sind Begriffe und Aufgaben, die im Mittelpunkt unseres privaten, sozialen
und wirtschaftlichen Lebens stehen. Die Qualitätsanforderungen an Wertgutachten in der Immobilienbewertung sind wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung hoch. Sie unterliegen einer
großen Dynamik. Es ist von elementarer Bedeutung, Handlungskompetenz zu erlangen und zu
erhalten um Wertgutachten für Immobilien zu fertigen.
Für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten brauchen
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen, Gutachter / Gutachterinnen und Sachverständige ein
anerkanntes Instrumentarium und die notwendige funktionsbezogene soziale Handlungskompetenz.
Wann darf ich mich Sachverständige(r) nennen?
Der Gesetzgeber lässt es zu, dass Sie sich bereits dann als Sachverständiger bezeichnen können, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie über ausreichenden Sachverstand (theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen) verfügen. Eine spezielle Ausbildung für Sachverständige ist bisher nicht vorgeschrieben. Die Ausübung dieser Tätigkeit ohne hinreichende nachweisbare Qualifizierung wird von Gerichten geahndet.
Ihr Ziel
Sie wissen, wer Großes will, erreicht auch viel. Ihr definitives Ziel sollte das
Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung
an der Fachhochschule Kaiserslautern sein. Sie können berufsbegleitend zur / zum zertifizierten
Sachverständigen der Fachhochschule Kaiserslautern – Studiengang Grundstücksbewertung aufsteigen. Sie erlangen eine neue und interessante Kompetenz!
Für wen ist das Studium interessant?
Wer sollte teilnehmen? Architekten, Bauingenieure, Geodäten, Geologen, Mitarbeiter von Banken, Sparkassen, Behörden, Gutachterausschüssen, Makler, Mitarbeiter von Verwaltungen
sowie Personen, die mit diesen Fragestellungen betraut sind und auf der Karriereleiter aufsteigen oder ein zweites berufliches Standbein gründen wollen. Das Studium bereitet auch auf
Anforderungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung vor.
Zulassungsvoraussetzungen zum Zertifikatsstudium
Personen mit Hochschulabschluss und mindestens 3 Jahre praktischer Tätigkeit im Immobilienbereich. Für Personen ohne Hochschulabschluss gelten die Regelungen des
1
Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.09.2003 . Eine einschlägige berufliche Tätigkeit
während des Studiums wird für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorausgesetzt.
Wie erfolgreich ist dieses Konzept?
Bereits seit 1978 führt die Technische Akademie Südwest e.V. (TAS®) die Seminarreihe „Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke“ durch. Seit 1990 wurde das vorliegende
Studienkonzept entwickelt. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der vernetztes Denken praktiziert.
Absolventen des Studienganges der Fachhochschule Kaiserslautern, deren Marktpartner und
Experten bestätigen die besondere Qualität des Studiums.
Die TAS®, Institut an der Fachhochschule Kaiserslautern und an der Technischen Universität
Kaiserslautern, ist mit der Planung, Organisation und Durchführung des Studienganges beauftragt.2 Für die Durchführung besteht ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Die TAS® ist
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Hochschulgesetz geändert am 01. September 2003 (pdf-Datei unter http://www.mwwfk.rlp.de >> Service >> Hochschulgesetz; 22.07.2004)
Organe der TAS: K.-H. Dielmann, Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Kaiserslautern, Prof. Dr. U. Schell, Präsident der
Fachhochschule Kaiserslautern, Prof. Dr.-Ing. R. Herbrik, Fachhochschule Kaiserslautern, Dipl.-Kfm. R. Becker, Kanzler der
Fachhochschule Kaiserslautern, Dipl.-Ing. E. Storzum, Vorsitzender des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Rheinland Pfalz, Prof. Dr. H. J. Schmidt, Präsident der Technischen Universität Kaiserslautern, Dipl.-Ing. R. Bach,
Verband Deutscher Vermessungsingenieure Saarland e.V., Dipl.-Ing. R. Bischler, Technische Werke Kaiserslautern, Dipl.Ing. F. Brütsch, Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Rheinland-Pfalz e.V., Dipl.-Ing. H. G. Stoffel, Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V. Rheinland-Pfalz, Ass. jur. S. Lorenz, Kanzler der Technischen Universität Kaiserslautern, Dipl.-Ing. W. Schmehr, Ingenieurkammer des Saarlandes, Prof. Dr.-Ing. H. Rückel, Fachhochschule Kaiserslautern,
Dipl.-Ing. M. Rastetter, leitender techn. Aufsichtsbeamter, BG BAU, Prävention Hochbau, Rechtsanwalt U. Mönch, Geschaftsführer der Ingenieurkammer Rheinland Pfalz
von VAZ nach DIN EN ISO 45012 bzw. ISO/IEC 17021:2006 akkreditiert und zertifiziert. Die
Akkreditierung wurde im Jahr 2007 wiederum bestätigt. Der Prüfungsausschuss der Fachhochschule Kaiserslautern, Fachbereich Bauingenieurwesen,(neu: Bauen und Gestalten) ist für die
Prüfung verantwortlich. Externe Fachprüfer, zum Beispiel von Kammern, Verbänden und Universität, sind eingebunden.
Muss das komplette Studium belegt werden?
Nein, wenn einzelne Themen zur Weiterbildung in Form von Seminaren besucht werden (Gasthörer). Nein, wenn nur die erste Stufe (zwei Semester) für die Funktion der Sachbearbeitung
oder die zweite Stufe (insgesamt drei Semester) für eine mittlere Führungsfunktion absolviert
wird. Ja, wenn der Abschluss Sachverständige(r) angestrebt wird.
Welche Leistungsnachweise gibt es?
Gasthörer erhalten Teilnahmebestätigungen für die besuchten Einzeltage (Seminare). Die Teilnahme wird auch als Weiterbildungsnachweis für Sachverständige anerkannt. Die erfolgreiche
Teilnahme an den jeweiligen Studienstufen wird beim Bestehen der Leistungskontrollen durch
ein qualifiziertes Zertifikat der Fachhochschule Kaiserslautern bestätigt. Die Prüfungsordnung
für das Zertifikatsstudium an der Fachhochschule wurde am 8. Dezember 2001 genehmigt. Es
handelt sich bei den Zertifikaten um Nachweise im rechtlich geregelten Bereich einer Hochschule. Diese Abschlüsse unterliegen strengen Qualitätsnormen. Sie dürfen nach bestandener
Zertifikatsprüfung den Hinweis führen: von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zertifiziert. 3 Die Zertifikatsprüfungen der Fachhochschule berücksichtigen die Regelungen des normativen Dokuments Grundstücksbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2003.
Wie kompetent ist die Vermittlung der Lehrinhalte?
Der Studiengang ist ein Weiterbildungsstudiengang der Fachhochschule Kaiserslautern. Ein
Expertenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Lehre legt die Prüfungsziele und
Lerninhalte fest und vermittelt kompetent.4)
Bildungsfreistellungsgesetz
Das Studium ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz
auch nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt (bisherige Anerkennungskennziffer
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Institute der TAS: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Prävention Hochbau (BG Bau), Bund der Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure e.V., Landesgruppe Rheinland-Pfalz (BDVI), Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz (BDB), Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V., Landesverband Saarland (BDB), Deutscher Verein für Vermessungswesen e.V., Landesverein RLP (DVW), Fachhochschule Kaiserslautern, Gasanstalt Kaiserslautern, Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Ingenieurkammer des Landes RheinlandPfalz (KBI), Ingenieurkammer des Saarlandes (KBI), Kreissparkasse Kaiserslautern, Service- und Schulungscenter für
Brandschutz Neuwied e.K. (SSB), Stadtsparkasse Kaiserslautern, Stadtverwaltung Kaiserslautern, Technische Werke Kaiserslautern (TWK), Technische Universität Kaiserslautern, Verband Beratender Ingenieure e.V., Landesverband RheinlandPfalz (VBI). Verband Beratender Ingenieure e.V., Landesverband Saarland (VBI), Verein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz e.V. (VÖbV), Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V., Landesverband Saarland
(VDV), Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V., Rheinland-Pfalz (VDV), Verband zertifizierter Sanierungs-Berater
für Entwässerungssysteme e.V. (VSB)
Auszug aus der Prüfungsordnung Ordnung für die Zertifikatsprüfung im weiterbildenden Studiengang Grundstücksbewertung im Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Kaiserslautern vom 8. Dezember 2001 aufgrund des § 5 Abs. 2 Nr. 3 und des § 72 Abs. 2 Nr.
3 des Fachhochschulgesetzes (FHG) vom 6. Februar 1996 (GVBl. S. 71), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Fachhochschule Kaiserslautern am 16. Juni 1999 die folgende Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Studiengang Grundstücksbewertung beschlossen. Diese Zertifikatsprüfungsordnung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur mit Schreiben vom 7. Dezember 2001, Az: 15203-1 Tbg. Nr. 317/2000,
genehmigt.
§1 Zulassung zum Studium
(1) Die Zulassung zum Studium setzt voraus:
1. eine abgeschlossene Berufsausbildung,
2. eine mindestens dreijährige berufliche gutachterliche Tätigkeit in der Grundstückswirtschaft nach dem Berufsabschluss und die erforderliche Eignung die in Beruf oder auf andere Weise erworben wurde,
3. eine einschlägige berufliche Tätigkeit während des weiterbildenden Studienganges.
In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 3 Titel Sachverständiger
Aufgrund der bestandenen Zertifikatsprüfung wird der Titel „Sachverständige“ bzw. „Sachverständiger“ für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten verliehen.
Vgl. Verzeichnis der Referenten und Mitgliedsinstitutionen
5186/4042/06, sonst i. d. jeweiligen Fassung).
Organisation des Studiums
Das Studium ist ein berufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphasen in der Fachhochschule
Kaiserslautern. In jedem Semester sind in der Regel zwei Studienwochen an der Fachhochschule Kaiserslautern zu absolvieren. Hinzu kommen Hausarbeiten, Selbststudium, die Erstellung von Gutachten und die Prüfungstermine. Themen, und Aufgabenstellung werden dem
Stand der Wissenschaft und Entwicklung angepasst.
Der Studienabschnitt 1 umfasst zwei Semester mit ca. 200 Präsenzstunden. Er wird mit der
Zwischenprüfung zur Fachfrau / zum Fachmann für die Bewertung bebauter und unbebauter
Grundstücke abgeschlossen.
Der Studienabschnitt 2 setzt den Studienabschnitt 1 voraus. Der Studienabschnitt 2 umfasst ein
Semester mit ca. 100 Präsenzstunden und schließt mit der Zwischenprüfung zum Gutachter /
zur Gutachterin für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke ab.
Der Studienabschnitt 3, mit ca. 100 Präsensstunden schließt mit dem Zertifikat Sachverständige(r) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten ab.
Was bietet die TAS® und die Fachhochschule nach dem Studium?
Die TAS® und die Fachhochschule Kaiserslautern bieten regelmäßig Seminare zur Aktualisierung an. Daneben bieten die Kongresse / Tagungen allen Absolventen und Interessenten die
Möglichkeit, Ihr Wissen auf dem Laufenden zu halten. Außerdem besteht die Möglichkeit, persönliches Fördermitglied der TAS® zu werden und damit in das Absolventenwerk eingebunden
zu werden.
Was kostet das Studium?
Das Studium kostet pro Semester € 2.600,00 (Regelstudium vier Semester); Wiederholungs- /
Folgesemester bis zum Abschluss der letzten Prüfungsleistung (nach der Regelstudienzeit)
€ 770,00; zzgl. der Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Semester (auch Urlaubssemester). Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei.
In der Gebühr enthalten:
• Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung
• Erstkorrektur der Gutachten, der Diplomarbeit und der Hausarbeiten
• Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet
• Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen (Wiederholungsprüfungen
werden gesondert berechnet).
Die Gebühren werden für das einzelne Semester berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum
Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten zum Semesterende bestehen. Teilnehmer / Teilnehmerinnen im Studiengang gelten als Studierende; sie erhalten einen Studienausweis. Wenn auch Sie, wie unsere
bisherigen Absolventen, eine neue und erfolgreiche Karriere starten wollen, dann sollten Sie
sich für das Studium entscheiden.
Zertifizierung außerhalb der Hochschule
Die Technische Akademie Südwest e.V. hat für die Zertifizierung von Sachverständigen in der
Immobilienbewertung die Zertifizierungsstelle TASZERT eingerichtet. Die TASZERT ist akkreditiert bei der TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung – German Association for Accreditation
GmbH - D.A.R. Registriernummer: TGA-ZP-03-04-73 und kann zertifizieren nach DIN EN
ISO/IEC 17024: 2003.
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Änderungen vorbehalten
Ansprechpartner:
Professor Dr. Lothar M. Scherer
Dipl.-Ing. Thomas Häßel
Dipl.-Ing. Anne Karl
Für weitere Informationen / Unterlagen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Weiterbildungsstudium
Grundstücksbewertung
Zulassungsvoraussetzungen für
das Diplomstudium:
Abgeschlossenes Studium
(einschlägige Fachrichtung) und 1
Jahr Praxis (einschlägiger Beruf)
Fachhochschule Kaiserslautern
Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH)
Studienabschnitt 1
Studienabschnitt 2
Studienabschnitt 3
Fachfrau / Fachmann für die
Bewertung bebauter und
unbebauter Grundstücke
Gutachterin / Gutachter für die
Bewertung bebauter und
unbebauter Grundstücke
Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH)
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
- Studiengang Grundstücksbewertung -
Inhalte
Inhalte
Inhalte
• Sachwertermittlung
• Ertragswert- und
Vergleichswertverfahren
• Grundlagen des Grundbuchrechts
• Grundlagen der Statistik
• Gutachten und Wertermittlung
• Grundlagen der Investitionsrechnung
• Gutachtenvorbereitung und
Gutachtenerstellung
• Behördliches Bewertungswesen;
Gutachterausschüsse und
Grundstückswerte
• Bauplanungsrecht
• Bauordnungsrecht
• Ableitung der erforderlichen Daten zur
Wertermittlung
• Zins-, Zinseszins- und
Rentenrechnung
• Technische Vorschriften, Normen
• Bautechnische Grundlagen
• Grundlagen des Liegenschaftswesen
• Gesetzliche
Bodenordnungsverfahren: Umlegung
und Grenzregelung
• Renditeanalyse, Marktanalyse und
Standortanalyse
• Mietvertragsrecht
• Bewertung von Mieten und Pachten
• Wirtschaftlichkeit der
Baulandbereitstellung
• Grundlagen des Rechnungswesens
• Sachenrecht
• Grundstücksbewertung und
Verkehrswertermittlung in Sanierungsund Entwicklungsgebieten
• Wertermittlung in der
Baulandumlegung
• Sachverständiger im
Zivilgerichtsprozess
• Erkennen von Bauschäden
• Kreditwirtschaftliche
Immobilienbewertung
• Erbschaftssteuerliche Bewertung von
Grundstücken
• Bodensanierungsverfahren
• Wertermittlung bei Enteignung
• Gesetzliche Bodenordnungsverfahren:
Umlegung und Grenzregelung
• Immobilienökonomie
• Europäische Bewertungsverfahren
• Sonderfälle der Wertermittlung
• Grundlagen der Projektentwicklung
• Bewertung im Fondgeschäft
• Immobilien – Research
• Residualwertkalkulation
Abschlussprüfung
Wahlfächer (Auswahl)
• Bauphysik
• Ökonomie
• Prüfung von Gutachten
Zwischenprüfung
Zwischenprüfung
Diplomarbeit
Zertifikat der
Fachhochschule
Zertifikat der
Fachhochschule
Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (FH)
Fachfrau / Fachmann
für die Bewertung bebauter
und unbebauter Grundstücke
Gutachterin / Gutachter
für die Bewertung bebauter
und unbebauter Grundstücke
- Studiengang
Grundstücksbewertung -
Änderungen vorbehalten
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Änderungen vorbehalten
Referenten im Weiterbildungsstudium Grundstücksbewertung der Fachhochschule Kaiserslautern / TAS®
Dr. jur. W. Asmus, Präsident des Landgerichts Kaiserslautern; Dipl.-Ing. U. Baumann, VAR, Ministerium des Inneren RheinlandPfalz; Dr. Th. Beyerle, Bereichsleiter Research & Strategie, Frankfurt am Main; Prof. Dipl.-Ing. P. Bindseil, Fachhochschule Kaiserslautern; Dipl.-Ing. B. Bohr, Finanzamt Kaiserslautern; Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) S. Erbeldinger, Gimbsheim; Prof.
Dr. R. Fillibeck, Technische Universität Kaiserslautern; Dipl.-Ing. H.-P. Frohberger, LVD, Direktor des Referates Stadtentwicklung,
Stadt Kaiserslautern; Dipl.-Ing. Ch. Glock, VD Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz ; R. Grabe; Justizoberamtsrat, Gummersbach; Dipl.-Ing. Th. Häßel, Kaiserslautern; Piet Kok, Head of Real Estate Appraisal & Consulting Europe, Eschborn; K. M. Krempel, Rechtsanwalt, Saarbrücken; Dr. G. Leute, ö.b.u.v. Sachverständiger, Karlsruhe; Dipl.-Kfm. H.-D. Lorenz, Kirchheimbolanden;
Prof. N. Messer, StORR a. D., Fachhochschule Kaiserslautern; Rechtsanwalt U.Mönch, Geschäftsführer der Ingenieurkammer
Rheinland-Pfalz; Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) V.H. Müller, ö.b.u.v. Sachverständiger, Stuttgart; Dr.-Ing. W. Reinhardt, LVD, Vermessungs- und Katasteramt Kaiserslautern; Prof. Dr.-Ing. H. Rückel, Fachhochschule Kaiserslautern; Dr. H. u. Dr. Th. Scherer,
Rechtsanwälte, Kaiserslautern; Prof. Dr. L. M. Scherer, Fachhochschule Kaiserslautern, TAS®; Prof. Dr. W. Simon, Verband DIN
EN ISO 9000ff, Bad Nauheim; Prof. Dr.-Ing. N. Tausch, Fachhochschule Kaiserslautern; Ass. jur. E. Wilhelm, Vorsitzender Richter
am Landgericht Kaiserslautern; Dipl.-Ing. H. Zehfeld, ö.b.u.v. Sachverständiger, Homburg
Prüfungsausschuss der Fachhochschule Kaiserslautern, Fachbereich Bauingenieurwesen.
Fachhochschule Kaiserslautern
Antrag zur Zulassung zum Weiterbildungsstudium
- Grundstücksbewertung, Studiengang Nr. 975 Studiengang mit Abschluss Diplom
(Gruppe T Terminplanung und Themenplanung vorläufig)
Präsenztage 1. Semester
Präsenztage 2. Semester
1. Woche
3. Woche
2. Woche
4. Woche
17.11.-21.11.2008 19.01.-23.01.2009 23.03.-28.03.2009
1. Prüfung
Fachmann/-frau
2. Prüfung
Geburtsdatum:
5. Woche
7. Woche
6. Woche
8. Woche
14.09-18.09.2009 30.11.-04.12.2009 22.02.-26.02.2010 19.04.-23.04.2010
14.-16.01.2010
Abschlussprüfungen / Wahlfächer 15.-17.07.2010 und Diplomarbeit (3 Monate Bearbeitungszeit)
Name: _____________________________
Nr.:
Präsenztage 4. Semester
20.05.2009
Gutachter/in
3. Prüfung
Straße,
27.04.-30.04.2009
Präsenztage 3. Semester
Vorname: _______________________
________________________________________
____/_____/_______
PLZ,
Wohnort:
____________________________________________
Geburtsort:____________________________
Tel. privat: _______________________
Geburtsname: ___________________________
Staatsangehörigkeit:
Tel. dienstl.: ____________________________
_____________________
Fax: _______________________________
E-Mail: __________________________________________________
Letzter Schulabschluss (z.B. Abitur, ...):
Berufsabschluss
Studienabschlüsse / Abschlussprüfungen
was: ____________________________
als: ______________________
als: __________________________________
wo: _____________________________
wo: ______________________
wo: _____________ Kfz.-Kennz.Studienort: ___
wann: ____/____/________
wann: ____/____/________
wann: ____/____/________
Hochschulreife:
† ja † nein
Note: ____ , ____ Berufsschule
Note: ___ , ___
Fachhochschulreife:
† ja † nein
Note: ____ , ____ Prüfung
Zahl der Semester: ______
Status (Zutreffendes ausfüllen / ankreuzen):
† Erstmalige Einschreibung an einer dt. Hochschule
† Erneute Einschreibung nach Abschluss Erststudium † Haupthörer/in †
Arbeitgeber:
† Privat
† Selbständig
† Öffentlicher Dienst † Angestellte(r)
† Beamter
† sonst.
Beantragen Sie Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
† ja
† nein
(Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz: Anerkennungs-Kennziffer: 5186/1284/06
Krankenversicherung: † befreit
† nicht versicherungspflichtig
Berufliche Tätigkeit seit: ___/____/_______
† pflichtversichert
† sonst.
= ______ Jahre, als (Schwerpunkt): ___________________________________
Lebenslauf, Kopien der Abschlusszeugnisse / Diplome, Tätigkeitsnachweise bitte in beglaubigter Form beifügen oder
die Originale in der 1. Präsenzwoche vorlegen.
F0002 WE Antrag Zulassung Studium - Diplom.doc
Änderungen vorbehalten
Ich melde mich verbindlich zum Weiterbildungsstudium – Grundstücksbewertung unter der Voraussetzung der Zulassung an.
Die Teilnahmebedingungen der TAS® vom 28.02.2006 sind mir bekannt und werden von mir anerkannt.
Die endgültige Einschreibung erfolgt in der ersten Präsenzwoche in der Fachhochschule Kaiserslautern.
Das derzeitige Studienentgelt beträgt 2600,- € pro Semester (Regelstudienzeit: 4 Semester); Wiederholungs-/ Folgesemester kosten 770,00 €
pro Semester zzgl. Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Semester (auch Urlaubssemester). Im Studienentgelt sind enthalten:
Prüfungs- und Zulassungsentgelte für die regulären Prüfungen, Erstkorrektur der Gutachten / Hausarbeit, Skripte, Betreuung. Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet. Die Studienentgelte werden für jedes Semester im Voraus berechnet.
Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie eine Rechnung. Der Betrag ist mehrwertsteuerfrei.
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben, und dass ich nicht an einer Krankheit leide, welche die Gesundheit anderer gefährdet; ich bin voll
geschäftsfähig.
Die Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Wenn eine Namensnennung bei Veröffentlichungen nicht erwünscht ist, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller/in
Anmeldung nur über die TAS®
F0122 Teilnahmebedingungen für das Weiterbildungsstudium.doc -Seite 1 von 1
Teilnahmebedingungen für das Weiterbildungsstudium
Gültigkeit
• Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Weiterbildungsstudien der Technischen Akademie Südwest e.V.
im folgenden Veranstalter genannt und der Studiengänge
der TAS / Fachhochschule.
• Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich
bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.
Weiterbildungsangebot
• Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem jeweils gültigen
Weiterbildungsangebot. Gesetzliche Bestimmungen und
Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse
(Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen) werden eingehalten.
• Örtliche und terminliche Veränderungen der LehrgangsAbschnitte sowie zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen des Weiterbildungsablaufs bleiben vorbehalten.
Vorrangig und maßgeblich ist das Erreichen des Weiterbildungszieles.
• Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen
Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Weiterbildungsstudien abgesagt
werden. Bei Absage eines Weiterbildungsstudiums werden die Teilnehmer / -Innen benachrichtigt und bereits
bezahlte Teilnahmeentgelte / -gebühren in voller Höhe
zurückerstattet.
• Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
• Die Teilnahmeentgelte / -gebühren entsprechen den
Angaben des jeweiligen Weiterbildungsangebotes.
Voraussetzungen zur Teilnahme
• Über die Weiterbildungsteilnahme entscheidet der Veranstalter auf Grund der für das angestrebte Weiterbildungsstudium verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und soweit vorgesehen - des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung.
Anmeldung - Rücktritt - Gerichtsstand
• Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
• Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / -Innen die
Teilnahmebedingungen an.
• Ein Rücktritt des Weiterbildungsstudiums ist nur vor
Studienbeginn möglich. Er muss gegenüber der zuständigen Ausbildungsstätte schriftlich erklärt werden.
• Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Studienbeginn, wird eine Bearbeitungspauschale von 10 % des
Studienentgelts / -gebühr berechnet.
• Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Studienbeginn, sind die Entgelte / Gebühren für den ersten Weiterbildungsabschnitt fällig.
• Erfolgt der Rücktritt, weil die beantragte Förderung für
das Studium oder für den Teilnehmer nicht bewilligt wird,
entstehen dem Teilnehmer keine Rücktrittskosten.
• Gerichtsstand für bei Teile ist Kaiserslautern.
Zahlung / Fälligkeit
• Die in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw.
Studienentgelte / -gebühren sind 14 Kalendertage nach
Datum der Rechnungsstellung fällig.
Kündigung
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen:
• Bei Weiterbildungsstudien mit einer Dauer von mehr als 3
Monaten kann die Kündigung zum Ende des laufenden
Semesters erfolgen, dann jeweils zum Semesterende /
bei Masterstudiengängen jeweils zum Halbjahresende.
• Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
• Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmeentgelte /
-gebühren bis zum Semesterende berechnet. Ohne ord-
nungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Teilnahmeentgelts.
• Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines
wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.
Pflichten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen
• Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des Veranstalters ist der
Erfolg jedes Teilnehmers. Deshalb sind deren Anweisungen und die Hausordnung zu befolgen.
• Die Teilnehmer / -Innen verpflichten sich, am Unterricht
regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan und die jeweilige Hausordnung sind verbindliche Vorgaben.
• Soweit vorgeschriebene Arbeitsmittel nicht gestellt werden, bitten wir diese auf eigene Kosten zu besorgen.
• Zur Verfügung gestellte Geräte sowie die Unterrichtsräume bitten wir pfleglich zu behandeln.
• Teilnehmer / -Innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen
diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen.
Abschluss / Prüfung
• Das Weiterbildungsstudium endet alternativ mit
− der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats oder eines Diploms oder Masterurkunde,
− der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
− der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen
Prüfinstanz wie z.B. der IHK.
• Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung
wird den Teilnehmer / -Innen durch eine Urkunde oder ein
Zeugnis / Zertifikat bescheinigt.
• Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist der Ausgleich aller in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge
bzw. Studienentgelte / -gebühren. Ebenso werden Zeugnisse und Urkunden nur ausgehändigt, wenn alle Forderungen ausgeglichen sind (siehe „Zahlung / Fälligkeit“).
Zusatzleistungen
• Wenn für das Studium ein Praktikum vereinbart ist, werden geeignete Praktikantenplätze in Absprache zwischen
den Teilnehmer / -Innen und dem Veranstalter beschafft.
• Zimmerreservierungen, die von dem Veranstalter im
Auftrag der Teilnehmer / -Innen vorgenommen werden,
sind für diese unmittelbar verbindlich. Es entsteht ein Reservierungsvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter.
Umdispositionen oder Stornierungen müssen die Teilnehmer / -Innen selbst schriftlich vornehmen.
Haftung
• Für Schäden haften die Veranstalter nur im Rahmen von
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
• Schadenersatz der Veranstalter gegeneinander aus
Vertrag, vorvertraglicher Sorgfaltspflicht, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ebenfalls
ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, die im Rahmen der Maßnahmen
angesetzt werden.
• Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigungen
oder Diebstahl von Gegenständen aller Art in den Veranstaltungsräumen.
• Die Teilnahme an einem Weiterbildungsstudium garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. der Prüfung.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise ihre Bestandskraft verlieren, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Stand 28. Februar 2006