A (8)

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A (8)
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Gesundheitsgefahren
durch Lärm und Vibrationen
am Arbeitsplatz
LärmVibrationsArbSchV
vom 6. März 2007
Umsetzung der EU-Vibrations-Richtline 2002/44/EG
&
der EU-Lärm-Richtlinie 2003/10/EG
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Inhalt
Was ist an Arbeitsplätzen mit Lärm- & Vibrationseinwirkungen zu beachten?
Welche gesundheitlichen Folgen können mit Lärm- & Vibrationseinwirkungen
haben?
Welche gesetzlichen Mindestvorgaben hat der Gesetzgeber zur Vermeidung von
Erkrankungen der Hörorgane oder vibrationsbedingten Erkrankungen des
Skelett- , Muskelsystems erlassen?
Wie wird die Lärmbelastungen im Arbeitsbereich ermittelt (praktische Beispiele)
Ermittlung der von Vibrationsbelastung (praktische Beispiele)
Stand: 09/2009
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Wirkung des Lärms
Organismus reagiert auf äußere Reize.
Lärm und Vibrationen lösen Stress aus. Lärm führt z. B. zur:
• Pupillenerweiterung
• Ausschüttung „Stresshormone“
• Bereitstellung Energiereserven
• Intensivierung der Herz-Kreislauf-Funktion
• Verminderung der Verdauungsfunktion
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Folgen der Lärmeinwirkung
• Lärmschwerhörigkeit (chronische Wirkung - hohe Pegel & lange Einwirkung)
• Knalltrauma (akut - donnernde, kurze Geräusche - Lmax > 135 dB(C) )
• psychosoziale Reaktionen beim Menschen z. B.:
beeinträchtigt Leistungsfähigkeit, Konzentrationsstörungen ab 45 dB(A),
körperliche Leistungsfähigkeit ab 70 dB(A)
Kommunikationsstörungen - Störpegel weniger als 10 dB(A) unter Sprachpegel
Schlafstörungen - ab ca. 30 dB(A)
Konzentrationsprobleme - häufige Ursache von Unfällen – mehr Ruhe!
Ob Geräusche einen Belästigung darstellen oder nicht,
hängt vom subjektiven Empfinden ab.
• vegetative Reaktionen z. B.:
Bluthochdruck
chronische Herzerkrankung
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Zweck der LärmVibrationsArbSchV
Schutz der Beschäftigten vor möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit &
Sicherheit durch Lärm & Vibrationen bei der Arbeit.
• persönliche Nachteile (Lärmschwerhörigkeit führt zum Verlust von Lebensqualität,
Leistungsfähigkeit) abzuwenden (Hörbeispiel „Gehörschädigung“)
• Kosten für diese Berufskrankheit zu vermeiden
Geltungsbereich – für alle Beschäftigungsverhältnisse, in Betrieben, soweit
diese nicht dem Bundesberggesetz unterliegen.
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Was ist neu beim Lärmschutz?
• Absenkung der Auslösewerte um 5 dB(A)
Verschärfung – 5 dB(A) weiter runter zu kommen, ist schwierig.
obere Auslösewert :
Spitzenschalldruckpegel:
(Nr. 3.7 Anhang zu § 3 ArbStättV)
Lex,8h
= 85 dB(A) statt bisher 90 dB(A) bzw.
LpC,peak = 137 dB(C) (nicht nur andauernde, auch
kurze knallende Geräusche sind schädigend
untere Auslösewert:
Spitzenschalldruckpegel:
Lex,8h = 80 dB(A) statt bisher 85 dB(A)
LpC,peak =135 dB(C) (unbewertet)
• Einführung eines Expositionspegels von 85 dB(A)
(drückt Geräuschwirkung auf das menschliche Ohr aus, unter Berücksichtigung der
dämmenden Wirkung des Gehörschutzes & Tragekorrekturfaktors)
• Gefährdungsbeurteilung, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind (sein können)
& deren Dokumentation bereits ab einem AN,
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Was bedeuten die niedrigeren Auslöse- bzw.
Lärmgrenzwerte für die betriebliche Praxis?
Wird der untere Auslösewert von 80 dB(A) überschritten, so ist:
• Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, (§ 8 (1)
• Unterweisen über Lärmrisiken ggf. auch arbeitsmed. Beratung, (§ 11 (1 & 2)
• Angebot von Vorsorgeuntersuchungen (§ 14 (3)
Wird der obere Auslösewert 85 dB(A) überschritten, so muss:
• Kennzeichnung, falls möglich Abgrenzung & Zugangsbeschränkung (§ 7 (4)
• Gehörschutztragepflicht § 8 (3),
• Lärmminderungsprogramm aufstellen & durchführen (§ 7(5)
• verpflichtende arbeitsmedizinische Gehöruntersuchungen G20
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(§ 14 (1)
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Werden trotz Lärmminderungsmaßnahmen in Arbeitsbereichen, die oberen Auslösewerte überschritten, ist Gehörschutz zu tragen und die Eignung
nachzuweisen (§ 8 Abs. 1 & 3).
Bedeutung des Expositionsgrenzwertes
dient der Auswahl von geeigneten Gehörschutz
Der wirksame Pegel am Ohr darf unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des
Gehörschutzes 85 dB(A) bzw. bei Einzelschallereignissen 137 dB(C) nicht überschreiten!
vorsätzliche Zuwiderhandlung = Straftat
§ 16 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV i.V. § 26 ArbSchG )
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Überprüfung des Lärmexpositionspegels
Aus den im Arbeitsbereich gemessenen Schalldruckpegeln ist unter Berücksichtigung der Einwirkdauer der Beurteilungspegel (LAeq) zu berechnen.
Davon ist der Schalldämmwert des Gehörschutzes & ein Korrekturwert abzuziehen.
LEX,8h = LAeq - (H/M/L-Wert - Ks)
Korrekturwerte für Gehörschutzarten nach BGR 194:
• Stöpsel Ks = 9 dB
• Kapsel Ks = 5 dB
• Otoplastik Ks = 3 dB
berücksichtigen, dass die im Labor ermittelten Schalldämmangaben im allgemeinen durch Fehler beim Tragen nicht
erreicht werden.
LEX,8h - am Ohr wirksamer
Expositionspegel
LAeq - Lärmexpositionspegel über
8h im Arbeitsbereich
H/M/L - Dämmwertangabe des
Herstellers
Ks
- Korrekturwert je Gehörschutzart
Der Gehörschutz ist dann zulässig, wenn die Exposition < 85 dB(A) ist.
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Beispiel für die Auswahl des Gehörschutzes
Beispiel:
In einem Arbeitsraum wird ein Beurteilungspegel von 100 dB(A) über 8h ermittelt. Die zu
benutzenden Kapselgehörschützer haben eine Dämmwirkung von 20 dB.
Welcher Expositionspegel ergibt sich bei einem Korrekturfaktor von 5 dB?
LEX,8h = 100 dB(A) - (20 dB - 5 dB)
LEX,8h = 85 dB(A)
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Auswahl von Gehörschutz (BGR 194)
ermittelte Expositionswert (dBA)
Bewertung der
dämpfenden Wirkung
> 85
Nicht zulässig
> 80
Nicht empfehlenswert
65 bis 79
gut
< 65
Zu hoch (Überprotektion)
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Beispiel für die „richtige“ Auswahl von Gehörschutz
Ein Schmiedehammer mit einem Spitzenschalldruckpegel von 148 dB(C) bewirkt einen
Dauerschallpegel über 8 h von 100dB(A). Die SiFa wählt zusammen mit den Beschäftigten
einen angenehm zu tragenden Kapselgehörschützer der Geräuschklasse HM (hoch- &
mittelfrequent) aus, mit einem Schalldämmwert HM von 19 dB.
Sind die Kapselgehörschützer für diese impulshaltigen Geräusche geeignet?
L‘pC,peak = LpC,peak - (M- Ks)
L‘Ex,8h = LAeq - (M- Ks)
= 148 dB(C) – (19dB – 5 dB)
L‘pC,peak = 134 dB(C)
= 100 dB(A) – (19dB – 5 dB)
L‘Ex,8h = 86 dB(A)
L‘pC,peak < GW = 137 dB(C)
Die unter dem Gehörschutz wirksame Impulsspitzen des
unbewerteten Schalldrucks, sind kleiner dem Grenzwert
für den Spitzenschalldruckpegel.
Nicht geeignet!
Schalldämmwert muss
> 20 dB(A) sein.
Ist für die Auswahl des richtigen Gehörschutzes in diesem Fall der Spitzenpegel oder der
(energieäquivalente) Dauerschallpegel ausschlaggebend?
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Hilfe zur Ermittlung des Schalldämmwertes – BGR 194
Für einzelne Pegelbereiche sind erforderliche Schalldämmwerte für die Geräuschdämmklasse
„HM“ im Abschnitt 4.3 vorgegeben. Da etwa 85 % aller Geräusche am Arbeitsplatz mittel- bis
hochfrequent sind, sind häufig Gehörschützer mit dem M-Wert bzw. HM-Wert auszuwählen.
Einteilung von Gehörschutz in Geräuschdämmklassen
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das menschliche Ohr Töne mit gleichem Schalldruck in unterschiedlichen Tonhöhen unterschiedlich laut empfindet, wird der Gehörschutz in frequenzabhängige Geräuschklassen
eingeteilt:
„H“ - hochfrequent: LC – LA < 0 dB
„M“ - mittelfrequent: LC – LA > 0 dB bis 10 dB
„T“ - tieffrequent:
LC – LA > 10 dB
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hochfreq. Schall kann leichter gedämpft werden!
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Unterschied zwischen A- und C- bewerteten Messpegeln
liefert Informationen über die spektralen Eigenschaften des gemessenen Schalls.
LC – LA
LC – LA < 0 dB
Kennlinien bei 40 phon
Schall wird das durch hohes Frequenzspektrum
Bestimmt. Je negativer das Ergebnis, desto
C-Bewertung
10
hochfrequenter ist das Geräusch.
0
-10
LC – LA = 0 liegt der dominante Frequenzbereich des Geräuschs um 1 kHZ.
LC – LA > 0 bis + 10 dB
wird das Geräusch durch ein nieder- bis mittelfrequenten Spektrum dominiert. Bis +10 dB
überwiegen die mittleren Frequenzen, weil die
C- Bewertung im Bereich unter 1 kHz nicht so stark
abschwächt, wie die A-Bewertung.
LC – LA > 10 dB
wird das Geräusch durch tiefes Frequenzspektrum bestimmt.
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-20
-30
-40
-50
tief
mittel
hochfrequent
A-Bewertung
20Hz
1kHz
20kHz
Wieso ist das von Bedeutung?
Wirksamen Schutz vor
hoch- oder tieffrequenter Lärmquellen zu erreichen!
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Hilfe zur Auswahl von wirksamen Gehörschutz
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
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Was ist im Unternehmen zu beachten?
1. erweiterten Lärmbereiche ermitteln (Lärmkarten ausweisen)
2. Festlegung von Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen, in denen der
Auslösewert > 80 dB(A) ist.
a) > 80 dB(A) Geräuschpegel < 85 dB(A) – Unterweisung, Bereitstellung Gehörschutz,
Angebot Vorsorgeuntersuchung G20,
b) > 85 db(A)
– Kennzeichnung Lärmbereiche, Lärmminderungsprogramm, Gehörschutztragepflicht
Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend
c) > 85 db(A) – zusätzlich zu b) ist die Eignung des Gehörschutzes nachzuweisen!
(unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes &
Tragekorrekturwert muss der Expositionswert LEX,8h = 85 dB(A) bzw.
LpC,peak = 137 dB (C) eingehalten sein.)
3. Bestehende Pflicht zur Dokumentation der Ermittlung von Lärmbelastungen,
Festlegung von Schutzmaßnahmen
4. durch Vorbildwirkung die Tragebereitschaft von Gehörschutz erhöht
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Zusammenfassung der Anforderungen
85 dB(A) dürfen unter
Berücksichtigung der
dämmenden Wirkung des
Gehörschutzes nicht
überschritten werden!
Obere Auslöswerte
LEX,8h=85db(A)
LpC,peak=137 dB(C)
Ohne Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des
Gehörschutzes
Untere Auslöswerte
LEX,8h=80dB(A)
LpC,peak= 135 dB(C)
Tragepflicht von Gehörschutz
Kennzeichnung der Lärm-AP
Arbeitsmedizinische
Pflichtuntersuchungen G20
Programm
technischer/organisatorischer
Maßnahmen
ƒSchmiedehämmer
ƒTurbinenprüfstände
ƒBetonsteinfertigung
ƒAufbruchhammer
ƒRichtarbeiten
ƒMetallschleifer
ƒGussputzen
ƒSchlagbohren
ƒBolzenschussgeräte
ƒKreissägen
ƒMusik-/Unterhaltungssektor
Bereitstellung v. Gehörschutz
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
Allg. arbeitsmed. Beratung
Angebot arbeitsmedizinischer
Vorsorgeuntersuchungen
Gefährdungsbeurteilung
Minimierungsangebot nach
ArbSchG
ƒBüroarbeitplätze
ƒPersonenkraftfahrzeuge
ƒGesundheitswesen
ƒGastgewerbe
ƒEinzelhandel
ƒFrisörhandwerk
ƒZahnarztpraxen
Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
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Eher ungefährlich Expositionszeit berücksichtigen! Eher gefährlich
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Ermittlung der Lärmbelastung
Lärm-Physik
Was ist Lärm?
ist unerwünschter
und
gesundheitsschädlicher
Schall.
• Schall sind mechanische Schwingungen eines gasförmigen, flüssigen oder festen
Mediums, über das Energie in Form von Wellen von einer Schallquelle abgestrahlt wird.
„Musik wird oft nicht schön gefunden,
weil stets sie mit Geräusch verbunden“
Wilhelm Busch
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Was sind hörbare Geräusche?
• wahrnehmbar vom Ohr sind nur die Änderungen des Schalldrucks oberhalb 20 µPa
mit einer Frequenz von 20 Hz – 20 kHz. (< 20 Hz Infraschall; > 20 kHz – Ultraschall)
• Um den Schall in der Luft so zu beschreiben, wie ihn das Ohr empfindet, werden
Geräusche als frequenz abhängiger Druck in dB und nicht als Druck in µPa gemessen.
• Die A- Bewertung durch entsprechende Terzbandfilter spiegelt die bevorzugte
Wahrnehmung von Frequenzen im Bereich von 1- 4 kHz) wieder.
• Die Gehörschwelle von 20 µPa ist 109 mal kleiner als der Luftdruck.
Wechseldruck bei der Ausbreitung von Schallwellen überlagert den Luftdruck.
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Physikalische Grundlagen des Schalls
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Was ist ein „dezi Bel“?
dezi Bel = Maßeinheit, um die hörbare Schalldruckänderung zu beschreiben
(Unterscheidung Schalldruck vom „mech. Druck“)
Geräuschpegeländerung = log. Verhältnis vom momentanen Schalldruck & dem Schalldruck
der Gehörschwelle (Referenzdruck = 20µPa).
Geräusch
Stille
Druck p
20 µPa
Referenzdruck
Schalldruckpegel
Lp
0 dB Gehörschwelle
Flüstern
2 mPa
40 dB
Normales
Sprechen
0,02 Pa
60 dB
Kreissäge
2 Pa
100 dB
Bleche
hämmern
20 Pa
120 dB Schmerzgrenze
P2 Druck
Lp = 10 log 2
p Referenzdruck
Lp = 10 log
Stand: 09/2009
Lp = 10 log
(0,00002 Pa)2 = 0 dB (dezi Bel)
(0,00002 Pa)2
(20 Pa)2
(0,00002
= 120 dB
Pa)2
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Ermittlung der Lärmbelastung im Arbeitsbereich
Personen- oder arbeitsplatzbezogene Messungen des Schalldruckpegels LpAeq
Schall stellt eine Form von Energie dar, deren gehörschädigende Wirkung vom
Schalldruckpegel & von der Einwirkdauer abhängt.
Als Maß für das Gesundheitsrisiko wird der energieäquivalente
Dauerschallpegel „LEx,8h“ (Beurteilungspegel) berechnet.
Die Energie des Schalls ist proportional der Einwirkdauer und des Schalldrucks.
Berechnung des Beurteilungspegels LEX,8h (energiebezogene Pegel aus allen Einzelquellen in Bezug auf 8h erfolgt nach DIN 45645-2; (DIN EN ISO 9612)
LEx,8h = 10 log
ΣT
* (10 0,1 * LpAeq )
m
To
Tm – Dauer der Einwirkung
To – Bezugsdauer = 480 min/d
Dosis =
Zeit
*
Energie
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Beispiel zur Berechnung des Beurteilungspegel
Bsp.: Ein Schlosser arbeitet 8 Stunden in einer Werkstatt bei 75 dB(A).
LEX,8h = 10 log
480 min
480 min
* (10 0,1 * 75 )
10 x 7,5 log 10
LEx,8h = 75 dB(A)
Der Schalldruckpegeln entspricht nur dann dem Beurteilungspegel
wenn:
• die Einwirkzeit gleich der Tagesbezugsdauer ist
• die Geräuscheinwirkungen nicht wechseln.
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Beispiel zur Berechnung des Tagesexpositionspegels
Der Schlosser betritt innerhalb der Arbeitszeit zusätzlich noch für 12 min eine große
Maschinenraum in der ein Pegel von 115 dB(A) auftritt. Welcher Exposition ist der
Beschäftigte ausgesetzt?
LpAeq,8h = 10 log
1
* (10
480 min
0,1 * 75
* 468min + 10 0,1 * 115 * 12 min)
LpAeq,8h = 98,99 dB(A)
Wie hoch ist die Dosis, wenn der Schlosser nur für 12 min einem Pegel von 115 dB(A)
ausgesetzt ist?
1
LpAeq,8h = 10 log 480 min
* (12 min * 10 0,1 * 115)
LpAeq,8h = 98,98 dB(A)
Bei Pegelunterschieden zweier Quellen von > 10 dB hat der kleinere Pegel auf
den Gesamtpegel kaum eine Auswirkung.
1 Minute bei 112 dB(A) bedeuten eine L Ex,8h > 85 dB(A)
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Lärm-Punktetabelle
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Hilfe zur Feststellung der Lärmbelastung (unterschiedlichen Quellen & Wirkzeiten)
http://bb.osha.de/docs/Laerm_Tafel_dt.pdf
Lineares Punktebewertungssystem
100 Punkte < 80dB(A)
< 316 Punkte < 85 dB(A)
> 316 Punkte > 85 dB(A)
Beispiel:
LAeq,1 = 85 dB(A) über 4h
LAeq,2 = 88 dB(A) über 3 h
Expositionspegel eingehalten?
85 dB 4h Punkte: 158
88 dB 3h Punkte: 237
Σ 395 > 316
(o.A.)
Lärmschutz erforderlich!
Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
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Fazit
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5 dB(A) weiter runter zu kommen ist schwierig…
…trotzdem besteht immer die Chance, Verbesserungen zu erreichen.
• Situation vor Ort, Ursachenanalyse
Überlegungen, welche vorhandenen Lärmminderungsmöglichkeiten geeignet sind
• Schallausbreitungswege feststellen und Lärmschutzmaßnahmen treffen
(Lärmschutztunnel, -blenden, -kapselungen; Reflexionsschallminderungen durch
schallisolierende Baumaterialien)
• Planung: Anordnung der Maschinen mit einem größtmöglichen Abstand zueinander
und möglichst 3 m zur Wand
Wenn alle Möglichkeiten des Lärmschutzes ausgeschöpft sind, hilft nur noch
das ständige Tragen des Gehörschutzes.
Stand: 09/2009
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Mit einer konsequenten Umsetzung der Vorgaben
können Sie einen aktiven Beitrag zur Einhaltung der
Lärmschutzziele leisten, um so :
¾ die Hörorgane der Beschäftigten gesund zu erhalten,
¾ lärm- und stressbedingter Unfälle vorzubeugen,
denn nur so kann der enorme volkswirtschaftliche Schaden von
162 Mio.€/a für die Entschädigung berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) gesenkt werden.
Stand: 09/2009
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Teil 2
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Schutz der Beschäftigten
vor Vibrationen
… die durch handgeführte Maschinen
oder Fahrzeuge wie Bau-, Land-, Forstmaschinen auf den Menschen übertragen
werden.
Medizinische Untersuchungen belegen, dass die durch Schwingungen übertragenen
Kräfte unterschiedlichste Erkrankungen hervorrufen können. Diese reichen vom
• Unwohlsein, Verspannungen
• Durchblutungsstörungen, neurologische Störungen bis zu
• Gelenkschäden, Wirbelsäulenleiden.
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Stand: 09/2009
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Was ist neu ?
• erstmalig sind physikalische Einwirkungen durch Vibrationen beim AN-Schutz zu
berücksichtigen
• Pflicht der AG, Gefährdungen durch Vibrationen zu erkennen, zu beurteilen & zu
dokumentieren (ab einem Beschäftigten)
• Vibrationen sind Schwingungen, die von Maschinen/ Fahrzeugen über den Sitz, Füße
oder Hände übertragen werden
• Schwingungen können akute und chronische Erkrankungen verursachen:
- z. B. an Handgelenken, Ellenbogen,
- Rücken- und Schulterbeschwerden,
- Durchblutungsstörungen
• Unterscheidung von 2 Arten von Schwingungen je nach Übertragung
Hand-Arm-Vibration (HAV)
&
Stand: 09/2009
Ganzkörpervibration (GKV)
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Wer oder welche Branchen sind betroffen?
Exponierte Berufe:
™Maschinenführer (Bauwirtschaft)
™Land- und Forstwirtschaft
™Handwerker (Umgang mit elektr. oder motorbetriebenen handgeführten Geräten)
Aus der europäischen Studie „European Survey on Working Conditions 2000“ geht hervor:
¾ ca. 24 % der Beschäftigten sind in mehr als ¼ der Arbeitszeit gegenüber
Vibrationen exponiert
¾ ca. 10 % der Beschäftigten sind während der gesamten Arbeitszeit gegenüber
Vibrationen exponiert
¾ ca. 33 % der gegenüber Vibrationen exponierten AN klagen über Rückenschmerzen
Stand: 09/2009
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Was sind Vibrationen?
Vibrationen entstehen, wenn Körper aufgrund von äußeren Kräften hin & her
bewegt werden.
Die Heftigkeit und die Frequenz sind ein Maß für die Schwingung.
Kenngröße für die Vibrationen:
Schwingbeschleunigung a in m/s²
Gesundheitliche Schädigungen sind vom Aufnahmeweg & von der Frequenz abhängig.
Hand-Arm-Vibrationen (HAV)
Gesundheitliche Risiko
ist abhängig von den:
GanzkörperVibrationen
(GKV)
HAV EINWIRKRICHTUNGEN
horizontal - x,y
vertikal - z
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
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Beurteilung von Schwingungen
Das Risiko einer Schädigung durch Vibration ist nicht bei allen Frequenzen gleich.
HAV- Frequenzen im Bereich
von 8 Hz bis 1000 Hz gefährlich.
GKV- Frequenzen im Bereich von 0,5 bis 80 Hz
GKV
HAV
ahw =
a²hwx + a²hwy + a²hwz
Schwingintensität ergibt sich aus der
Σ der Schwingbeschleunigungen in die
Einwirkrichtungen x, y, z
(Bildung des Maximalwertes)
Stand: 09/2009
aw = { 1,4 awx; 1,4 awy; awz }
Schwingintensität ergibt sich aus der
Schwingbeschleunigung je Einwirkrichtung.
Schwingintensität in die horizontalen Richtungen sind mit Faktor 1,4 zu multiplizieren.
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Wer misst die Schwingungsemissionen?
HERSTELLER
…sind durch Maschinenrichtlinie 98/37/EG, national durch GPSG & 9. GPSV verpflichtet,
Angaben über Gefährdungen von Schwingungen in den Begleitunterlagen zu machen
und die Schwingungsemissionen zu messen.
Fahrzeuge – Angabe der Schwingungswerte am Sitz
x-Achse : awx = …m/s²
y-Achse: awy = …m/s²
z-Achse: awz = …m/s²
Maschinen/ Geräten – Angabe des Schwingungsgesamtwertes
ahw = … m/s²
MESSWERTE zu Schwingungsemissionen
http://www.las-bb.de/karla/index_.htm
Beispiel zur Suche nach Emissionswerten
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Gesundheitliche Schäden durch Vibrationen bzw. Schwingungen
• Durchblutungsstörungen durch HAV
• neurologische Störungen
• Gelenkschmerzen bis hin zu entzündlichen Erkrankungen des Schulter- oder
Handgelenks, Ellenbogen
• Rückenschmerzen
• chronische Magenbeschwerden
• Wirbelsäulenerkrankung wie
- Hexenschuss
- Ischias
- Bandscheibenvorfall bis zu
chronischen Erkrankungen
Stand: 09/2009
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
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Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen (§ 9)
1. Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt
•
der Expositionsgrenzwert
A(8) = 5 m/s² und
•
der Auslösewert
A(8) = 2,5 m/s²
Die Exposition der Beschäftigten
A (8) = ahw *
(ahw - Vibrationsgesamtwert/ -intensität)
Texp
T0
2. Für Ganzkörpervibration beträgt
•
der Expositionsgrenzwert
A(8) = 1,15 m/s² in x- und y- und
A(8) = 0,80 m/s² in z-Richtung
•
der Auslösewert
A(8) = 0,5 m/s²
Die Exposition der Beschäftigten für GKV nach Anh. 2
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Ermittlung der Tagesexposition für GKV (Nr. 2 im Anhang)
Die Tagesexposition berechnet sich bei GKV aus dem größten Wert der Schwingbeschleunigung in vertikaler oder horizontaler Richtung.
horizontal:
Ax,y (8) = 1,4 * awx,y *
Texp
T0
Vertikal:
Az (8) = awz *
Texp
T0
Die ermittelte Tagesexposition ist mit dem Expositionsgrenzwert in x/y- oder in
z-Richtung zu vergleichen.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
35
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Vorgehen zur Ermittlung der Tagesexposition bei GKV
1. Schritt:
Schwingungswerte feststellen (Herstellerangaben z. B. für Sitz)
2. Schritt:
Berechnung der Tagesexposition
3. Schritt:
Der höchste Wert Ax(8), Ay(8) oder Az(8) ist die Tagesexposition
Beispiel zur Ermittlung der Tagesexposition
Der Fahrer eines Baumerntemaschine fährt 6 Stunden pro Tag.
Der Hersteller gibt entsprechend der Forderung der Maschinen-Rl folgende
Schwingungswerte am Sitz an:
• x-Achse: 0,2 m/s²
• Y-Achse: 0,4 m/s²
• z-Achse: 0,25 m/s²
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
36
Tagesexposition für eine Tätigkeit
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
1. Schritt:
2. Schritt:
Ermitteln der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung awx;
awy, awz aus den Herstellerangaben
Berechnen der Tagesexposition in den
drei Richtungen x,y,z;
6
Ax(8) = 1,4 * 0,2 *
3. Schritt:
= 0,25 m/s²
8
6
Ay(8) = 1,4 * 0,4 *
Az(8) = 0,25 *
x-Achse: 0,2 m/s²
Y-Achse: 0,4 m/s²
z-Achse: 0,25 m/s²
= 0,48 m/s²
8
6
= 0,22 m/s²
8
Die tägliche Vibrationsexposition Ay(8) ist die höchste Tagesexposition.
In diesem Fall entspricht die Tagesexposition bei dieser Tätigkeit dem
Auslösewert.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
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Tagesexposition GKV für 2 Tätigkeiten
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Beispiel 2:
Ein Auslieferungsfahrer verbringt täglich eine Stunde damit, seine Lieferwagen mit Hilfe
eines kleinen Gabelstaplers zu beladen. Danach sitzt er 6 Stunden lang am Steuer
seines Lieferwagens.
1. Schritt:
Schwingwerte aus den Herstellerangaben ermitteln:
Gabelstapler
Lieferwagen
x-Achse: 0,5 m/s²
y-Achse: 0,3 m/s²
z-Achse: 0,9 m/s²
x-Achse: 0,2 m/s²
y-Achse: 0,3 m/s²
z-Achse: 0,3 m/s²
Herstellerangaben zu Baufahrzeugen können z. B. aus der Internetdatenbank des
Landes Brandenburg abgerufen werden:
http://www.las-bb.de/karla/
Dann Praktische Lösungen, Gefährdungskategorien
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
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Tagesexposition für zwei Tätigkeiten
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
2. Schritt:
Berechnen der tägliche Exposition an der x-; y- und z- Achse:
Gabelstapler (1h Einwirkdauer)
Lieferwagen (6 h Einwirkdauer)
Ax,1(8) = 1,4 *0,5 * (1 / 8)0,5 = 0,25 m/s²
Ax,2(8) = 1,4 *0,2 * (6 / 8)0,5 = 0,24 m/s²
Ay,1(8) = 1,4 *0,3 * (1 / 8)0,5 = 0,15 m/s²
Ay,2(8) = 1,4 *0,3 * (6 / 8)0,5 = 0,36 m/s²
Az,1(8) = 0,9 * (1 / 8)0,5 = 0,32 m/s²
Az,2(8) = 0,3 * (6 / 8)0,5 = 0,26 m/s²
3. Schritt:
Ermitteln der täglichen Exposition für jede Achse
Ax(8) = (0,25 2 + 0,24 2) 0,5 = 0,35 m/s²
Die tägliche Schwingexposition beträgt:
Ay(8) = (0,15 2 + 0,36 2) 0,5 = 0,39 m/s²
Az(8) = (0,32 2 + 0,26 2) 0,5 = 0,41 m/s²
Stand: 09/2009
0,41 m/s²
Auslösewert ?: Unterschritten!
Michael Kaufhold
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Maßnahmen zur Verringerung der Vibrationsbelastung bei
Überschreitung des Auslösewertes GKV (§ 10)
• Alternative Arbeitsverfahren möglich,
• Auswahl besser geeigneter AM z. B. Schwingsitz,
• richtige Einstellung des Schwingsitzes nach dem Gewicht,
• Fahrten auf unebenen Fahrbahnen reduzieren,
• Fahrbahnen ertüchtigen,
• Geschwindigkeit auf unebenen Fahrbahnen reduzieren
• richtiger Luftdruck der Reifen
• Kabinenfederung warten und pflegen
•angemessenen Information und Schulung der AN über Gesundheitsgefahren
• Beschränkung der täglichen AZ bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
40
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Arbeitshilfe zur Feststellung der Vibrationsbelastung bei GKV
http://bb.osha.de/docs/gkv_Tafel_dt.pdf
Ziel:
Schnelle und einfache Überprüfung
des Expositionsgrenzwertes
0,5/1h 0,5 * 1,4= 0,70 entspricht 25 Punkte
0,3/1h 0,3 * 1,4= 0,42 entspricht 8 Punkte
0,9/1h
entspricht 41 Punkte
0,2/6h 0,2 * 1,4= 0,28 entspricht 27 Punkte
0,3/6h 0,3 * 1,4= 0,42 entspricht 40 Punkte
0,3/6h
entspricht 27 Punkte
horizontal: Σx = 52 < 100
Σy = 48 < 100
Auslösewert eingehalten!
vertikal: Σz = 68 < 100
Auslösewert eingehalten!
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Arbeitshilfe zur Feststellung der Vibrationsbelastung
Expositions-Rechner für GKV
http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls
Expositions-Rechner für HAV
http://bb.osha.de/docs/hav_calculator.xls
Punktetabelle für GKV
http://bb.osha.de/docs/gkv_Tafel_dt.pdf
Punktetabelle für HAV
http://bb.osha.de/docs/hav_Tafel_dt.pdf
Expositionsrechner und Punktetabellen können gespeichert werden!
Interessante Artikel, Arbeitshilfen, Text der Verordnung, Herstellerangaben finden
Sie auch unter:
http://bb.osha.de/de/gfx/good_practice/gefaehrdungskategorien.php
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Hand-Arm-Vibration
• Betroffen Berufsgruppen sind Steinmetze,
Gussputzer, Schlosser
• Folgeschäden sind Durchblutungsstörungen,
Gelenkerkrankungen, -entzündungen,
• schlagende Geräte verursachen Gelenkschäden
(Schlagschrauber) BK 2103
• hochfrequente Geräte verursachen
Durchblutungsstörungen (Schleifgeräte) BK 2104
Auslösewert:
A(8) = 2,5 m/s²
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
…ist bei schlagenden Geräten nach 1/2h & rotierenden Geräten nach 2 h Einwirkung erreicht.
Expositionsgrenzwert: A(8) = 5 m/s²
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
43
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Arbeitgeberpflichten zum Schutz
vor Gesundheitsgefahren durch HAV
Eher gefährlich sind:
Aufbruchhämmer, Steinbohrer,
Stampfer, Schlagschrauber, Nagler, Winkelschleifer, Niethammer
Expositionsgrenzwert wird überschritten:
• Beschäftigungsverbote beachten,
• Sofortmaßnahmen bei Feststellung (z. B. Verringerung
der Einsatzdauer)
• arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung G 46
Expositionsgrenzwert:
A(8) = ahv,8h = 5,0 m/s²
Auslösewert wird überschritten:
• verständliche Unterrichtung & Unterweisung der Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme & dann regelmäßig
• allgemeine arbeitsmedizinische Beratung
• Anbieten arbeitsmediz. Vorsorgeuntersuchungen
• Programm technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Stand der Technik festlegen / durchführen
• Vibrationsgefährdungen fachkundig ermitteln/ beurteilen
Auslösewert wird nicht überschritten:
• Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren,
• Minimierungsgebot gem. ArbSchG weiterhin beachten
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Stand: 09/2009
Auslösewert:
A(8) = ahv,8h = 2,5 m/s²
Eher ungefährlich sind:
Akkuschrauber, Poliermaschinen, elektr. Messer, Betonflaschenrüttler, Bohrmaschinen
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Berechnung Tagesexposition HAV
A (8) = ahv *
Vibrationsintensität:
Texp
ahv =
T0
a²hvx + a²hvy + a²hvz
Herstellerangabe – Messwerte zu Vibrat.
http://www.las-bb.de/karla/index_htm
Beispiel für den Einsatz eines Gerätes:
Ein Forstarbeiter arbeitet insgesamt 4 Stunden/Tag mit einem Freischneider. Die
Vibrationen am Freischneider im Betrieb liegen bei 4 m/s2.
Welche Tagesexposition A(8) liegt vor?
A (8) = 4 m/s² *
4
= 2,83 m/s²
8
Die Tages-Vibrationsexposition von 2,8 m/s² liegt oberhalb des Auslösewertes und
unterhalb des Expositionsgrenzwertes.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
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45
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Beispiel für den Einsatz von mehreren Maschinen
Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit:
• einem Winkelschleifer: 4 m/s² während 2½ Stunden
• einem Winkelfräse: 3 m/s² während 1 Stunde
• einem Meißelhammer: 20 m/s² während 15 Minuten
1. Ermittlung der Teil-Vibrationsexposition für die 3 Tätigkeiten
A (8) = 4 m/s² *
2,5
= 2,2 m/s²
8
A (8) = 3 m/s² *
1
= 1,1 m/s²
8
A (8) = 20 m/s² *
0,25
= 3,5 m/s²
8
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
46
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Beispiel für den Einsatz von mehreren Maschinen
2. Ermittlung der Gesamtbelastung für die 3 Tätigkeiten
Die Tagesvibration berechnet sich beim Einsatz mehrerer Maschinen aus der Summe
der einzelnen Teil-Vibrationen einzelnen
A(8) =
ASchl (8)2 + AFräse (8)2 + A Ham (8)2
A(8) =
(2,2 m/s²)2
A(8) = 4,3 m/s²
+ (1,1 m/s²)2
+ ( 3,5 m/s²)2
Die Tages-Vibrationsexposition liegt über dem Auslösewert
aber unter den Expositionsgrenzwert.
Muss man denn immer erst rechnen oder gibt es auch einen einfacheren Weg
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
47
Arbeitshilfe zur Feststellung derZUSVibrationsbelastung
beiGöttingen
HAV
im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
Ziel: Schnelle und einfache Überprüfung des Expositionsgrenzwertes
= 96 Punkte
Bsp.: Winkelschleifer, 4m/s², 3h Einsatz:
Winkelfräse , 3 m/s²,
1h Einsatz:
= 18 Punkte
Meißelhammer 20 m/s², 15 min Einsatz: = 200 Punkte
http://bb.osha.de/docs/hav_Tafel_dt.pdf
314 Punkte
100 Punkte < 314 < 400 Punkte
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
48
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Maßnahmen zur Verringerung der Exposition durch
Vibrationen bei HAV (§ 10)
• Anwendung alternativer Arbeitsverfahren
• Auswahl moderner schwingungsarmer AM
- schwingungsgedämmte Griffe, entkoppelte Griffe, Massenausgleichssysteme
bei Stichsägen)
- vibrationsarme Schneidwerkzeuge
• angemessene Wartung und Pflege
• Angemessene Information und Schulung
• Bereitstellung wärmender Arbeitskleidung
• Anti-Vibrationshandschuhe AVS
• Beschränkung der Expositionszeit
Fazit: Es gibt keinen Grund für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte.
Sowohl aus technischer als auch organisatorischer Sicht ist die Einhaltung der
Expositionsgrenzwerte machbar. Man kann mit modernen Bohrhämmern bis
zu 8h arbeiten, ohne den Expositionswert zu überschreiten
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
49
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Beurteilung der Vibrationsgefahr
Wie geht man i. S. von § 3 vor?
1. Welche betrieblichen Tätigkeiten sind mit Vibrationen verbunden ?
(elektr. & motorbetriebene Handmaschinen, Kfz in Bau-, Forst- & Landwirtschaft)
2. Exposition für GKV bzw. HAV für jeden Betroffenen bewerten!
(Liegen Herstellerangaben zur Vibrationsbelastungen vor? Einwirkdauer ermitteln)
3. Vibrationsbelastung < Auslösewert = keine Maßnahmen erforderlich,
Ergebnis dokumentieren
4. Auslösewert überschritten – Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung der Vibrationsbelastung durchführen! arbeitsmedizinische Beratung,
Vorsorgeuntersuchung anbieten, Dokumentation
5. Expositionsgrenzwert überschritten – Beschäftigungsverbote beachten, Sofortmaßnahmen (z. B. Verringerung der Einsatzdauer)
arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung G 46,
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
50
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Schutz besonderer Personengruppen vor erheblicher
Vibrationsbelastung § 3 Abs.2 Nr.f
Unternehmer hat den Schutz bestimmter Personengruppen bei Vibrationseinwirkungen durch Regelungen in der Gefährdungsbeurteilung sicherstellen!
Jugendliche, Schwangere &
Personen mit krankheitsbedingter Vorbelastung (Einnahme v. Medikamenten)
Beispiele für Regelungen in Gefährdungsbeurteilungen für einige gefährliche Arbeiten:
1. § 4 (1) MuSchG - Schutz Schwangerer
• sollen Regelungen festgelegt werden, die eine Beschäftigung z. B. auf Beförderungsmitteln wie Busse, Baufahrzeuge (oder ggf. auch PKW im Außendienst?)
nicht vorsehen; oder
• sollten Regelungen geschaffen werden, die eine Beschäftigung von vibrierender
Tätigkeiten mit einer Belastung oberhalb des Auslösewertes zum Schutz der
Schwangeren verbieten.
2. § 22 JugendArbSchG - Schutz Jugendlicher vor gefährlichen Arbeiten
Es sollen Regelungen festgelegt werden, die vibrierende Tätigkeiten im erheblichem
Maße verbieten z. B. Kettensägearbeiten, Stemmarbeiten wenn Belastung oberhalb
des Auslösewertes.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
51
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 13)
1. Erstuntersuchung vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit,
2. Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während dieser Tätigkeit,
3. Nachuntersuchung bei Beendigung dieser Tätigkeit,
4. Untersuchungen aus besonderen Anlass (§ 14 (4)
umfasst:
• die Begehung und Kenntnis des Arbeitsplatzes durch den Arzt,
• arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung des Beschäftigten,
• Beurteilung des Gesundheitszustandes unter Berücksichtigung der
Arbeitsplatzverhältnisse,
• individuelle Beratung und Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
52
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Fazit
Mit einer sorgsamen Umsetzung der Vorschriften
können Sie
einen großen Beitrag zur Gesunderhaltung der
Beschäftigten leisten!
Denn aufgrund des demographischen Wandels werden die Betriebe
in Zukunft länger auf die Arbeitskraft ihrer Beschäftigten
angewiesen sein.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
53
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Bei weiteren Informationen erreichen Sie mich unter:
Tel.: 0551/5070-146
Fax.: 0551/5070-250
E-Mail: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Dipl.-Ing. Michael Kaufhold
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
54
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Schallausbreitungswege
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Schall sollte an seiner Quelle abgebaut oder zumindest reduziert werden und die
Schallübertragung durch Kapselung, Abdeckung oder Abtrennung unterbrochen werden.
Zusätzlich ist die Montage der Maschine auf vibrationsabsorbierenden Isolatoren sinnvoll.
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
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ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen
Bildquelle: Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
56
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
bisherige Rechtsgrundlage
§ 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser
Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und
betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die
Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
Anhang zu Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
3.7 Lärm
In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des
Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf
auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens
85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen
Lärmminderung zumutbarer weise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A)
überschritten werden.
(gilt ausnahmsweise für Musikbereich noch bis spätestens 15.02.2008 – Übergangsfrist)
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
57
ZUS im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Emissionsdaten für HAV verschiedener
Maschinen & Geräte
Stand: 09/2009
Michael Kaufhold
LärmVibrationsArbSchV
58