Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung

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Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung
Gelebte Demokratie in der
Sozialversicherung
Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Gelebte Demokratie in der
Sozialversicherung
Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Impressum
Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung
Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung
Erstveröffentlichung 06/2012, Stand 05/2015
© 2012 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Herausgeber
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Bestellnummer
SX-SV10A
Redaktion
Torsten Beckel, Leiter Abteilung Kommunikation
Claudia Raabe, Abteilung Kommunikation
Fotos
BGW (Seite 10), BGW/Werner Bartsch (Seite 15), BGW/Stephan Floss (Seite 8, 10 und 20),
BGW/Jan Haeselich (Seite 9 und 10), BGW/in.signo GmbH (Seite 13),
BGW/Kröger Gross Fotografie (Seite 16), BGW/Michael Zapf (Seite 10),
Titelmotive: BGW/Werner Bartsch
Gestaltung und Satz
Martin Großkinsky – Designer AGD, Hamburg
Druck
Beisner Druck GmbH & Co. KG
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,
biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.
4
Impressum
Inhalt
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
1
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.2
1.2.1
Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie .
Versicherungsschutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Auftrag der BGW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prävention trägt Früchte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitgeber und Versicherte Seite an Seite . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die paritätisch besetzten Organe der BGW-Selbstverwaltung . . . . . .
Sechsjährige Amtsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.7.1
2.7.2
2.8
Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode . . . . . . . . . . . .
Die Renten- und Widerspruchsausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . .
Verständliche Bescheide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorausschauende Personalpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Versichertenbeiträge – ausgewogen und stabil . . . . . . . . . . . . .
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Schwerpunkt Pflege
Kompetenz in Sachen Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erfolgreiche Kampagnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
„Aufbruch Pflege“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
„Lebe Deinen Traum“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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11
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12
12
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15
15
16
17
3
3.1
3.2
3.3
Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011 . . . . . .
Steiler Anstieg – Entwicklung der versicherten Unternehmen und Personen
Mehr Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . .
Mehr Entschädigungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Gut gerüstet für die Zukunft – Ausblick auf die elfte Amtsperiode . . . . . . . . . . . . . . 20
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Organigramm der BGW-Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Inhalt
5
6
Vorwort
Diese Broschüre gibt einen Einblick in die Tätigkeit
der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) innerhalb ihrer zehnten Amtsperiode.
Dabei wird deutlich: Das Prinzip der paritätischen
Selbstverwaltung ist ein überzeugendes, praxisbezogenes und effizientes Element der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diejenigen, die
nahe an den Aufgaben und unmittelbar davon
betroffen sind, Arbeitgeber und Versicherte,
regeln ihre Angelegenheiten selbst.
Bei der BGW sind über sieben Millionen Menschen
in etwa 650.000 privaten und gemeinnützigen
Betrieben gegen die Folgen von Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten versichert. Gesteuert wird
sie von einer aktiven Selbstverwaltung, die für
jeweils sechs Jahre im Amt ist. Gerade in der zehnten Amtsperiode von Oktober 2005 bis Oktober
2011 war das Prinzip der Selbstverwaltung im
Sinne einer gleichberechtigten Partizipation von
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr denn je
gefragt. Diese sechs Jahre brachten für die BGW
eine Reihe von Neuerungen mit sich: Dazu gehörten vor allem das Unfallversicherungsmodernisie-
rungsgesetz des Bundes und der Start der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
von gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und
staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen. Aber auch
innerhalb der BGW vollzog sich eine Entwicklung
hin zum modernen Dienstleistungsunternehmen
für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Mitglieder der BGW-Selbstverwaltung haben
Herausforderungen angenommen, Keime für neue
Lösungen gepflanzt und sie bis zur Blüte begleitet.
Als Expertinnen und Experten auf ihren eigenen
Fachgebieten brachten sie in der BGW neue Ideen
und Projekte auf den Weg, unterstützten deren
Umsetzung und standen der Verwaltung beratend
zur Seite. Regelmäßig nahm die Selbstverwaltung
auch gegenüber Öffentlichkeit und Politik Stellung
zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Dies spiegelt wider: Die Selbstverwaltung gibt der BGW ein
Fundament, von dem aus sie weiterhin selbstbewusst ihre Zukunft gestalten kann.
Axel Schmidt,
Vorsitzender des Vorstands
Birgit Adamek,
alternierende Vorsitzende des Vorstands
Dr. Robert Schäfer,
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Dr. Margret Steffen,
alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Professor Dr. Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer
Arthur Montada,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Vorwort
7
1 Die Selbstverwaltung der BGW –
gesetzlicher Auftrag und Eigenregie
Sitzung der BGW-Vertreterversammlung im Jahr 2010 in
Dresden
1.1 Versicherungsschutz am
Arbeitsplatz
1.1.1 Der Auftrag der BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist ein Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Bei der BGW sind über sieben Millionen
Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in etwa 650.000
privaten und gemeinnützigen Betrieben gegen
die Risiken des Arbeitslebens versichert – also
gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Berufsfelder, die die BGW
abdeckt, erstrecken sich von Gesundheit und
Pflege über soziale Einrichtungen bis hin zu
Beauty und Wellness. Zu den versicherten Unternehmen gehören daher Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Arzt- und Therapiepraxen,
Apotheken, Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsförderungswerke, Friseur- und Kosmetikstudios und viele mehr. Die Versicherungsbeiträge zahlen die Unternehmen. Für sie stellt
die gesetzliche Unfallversicherung eine Haftpflichtversicherung für den Fall dar, dass ihren
Beschäftigten bei der Arbeit etwas zustößt.
8
Der gesetzliche Auftrag der BGW umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, verbunden mit der Maßgabe zur Überwachung und
Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Versicherten. Außerdem beinhaltet der gesetzliche Auftrag eine optimale Rehabilitation und Entschädigung im Schadensfall. Das
bedeutet: Wer einen Arbeitsunfall erlitten hat
oder an einer Berufskrankheit leidet, für den
regelt und finanziert die BGW das gesamte Heilund Rehabilitationsverfahren und klärt alle strittigen Fragen. Betroffene erhalten jede geeignete
Hilfe, um an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu
können. Ist dies nicht möglich, sucht die BGW für
sie einen Ersatzarbeitsplatz. Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht mehr voll wiederhergestellt werden kann, zahlt sie eine Rente entsprechend den
rechtlichen Bedingungen.
1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie
1.1.2 Prävention trägt Früchte
Mindestens ebenso wichtig wie die erfolgreiche
Therapie und Rehabilitation ist im Vorwege eine
gute und effektive Prävention – damit es möglichst nicht zu Unfällen und Erkrankungen durch
die Arbeit kommt. Dazu hat die BGW eine Vielzahl branchenspezifischer Präventionsprogramme entwickelt, die sie ihren versicherten
Unternehmen meist kostenlos anbietet.
1.2 Die paritätisch besetzten Organe
der BGW-Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlung: Sie setzt sich aus je
30 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Versichertenseite zusammen. In der
Vertreterversammlung sind alle für die BGW relevanten Arbeitnehmer- und Arbeitgebergruppen
vertreten.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der
BGW. Ihren Vorsitz teilten sich in der zehnten
Amtsperiode im jährlichen Wechsel Wilma
Hagen-Henneberg als Versichertenvertreterin
und Arbeitgebervertreter Dr. Robert Schäfer.
BGW-Vertreterversammlung der zehnten Amtsperiode im Oktober 2011 in Hamburg
1.1.3 Arbeitgeber und Versicherte
Seite an Seite
Die BGW ist eine öffentlich-rechtliche Institution
mit Selbstverwaltung. Das heißt, sie hat ihre Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen bekommen
und führt sie in eigener Verantwortung unter
staatlicher Aufsicht durch. Mitglieder der BGW
sind alle versicherten Unternehmen.
In den Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung sind sowohl die Mitglieder – die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – als auch die Versicherten selbst – die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer – zu gleichen Teilen vertreten. Nur
so kann die BGW vom Expertenwissen und von
den prak tischen Er fahr ungen aus dem
Arbeitsalltag beider Seiten profitieren. Die
Selbstverwaltungsmitglieder regeln alle Angelegenheiten wie die Gestaltung der Präventionsund Rehabilitationsmaßnahmen, die Grundsätze
der Beitragsgestaltung und die Zahlung von Renten selbst. Alle üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
Der Vorstand: Er besteht aus je 13 Vertreterinnen
und Vertretern von Arbeitgeber- und Versichertenseite. Der Vorstand lenkt die Berufsgenossenschaft und vertritt sie nach außen. Vorstandsvorsitzende der zehnten Amtsperiode waren im
jährlichen Wechsel Birgit Adamek als Arbeitgebervertreterin sowie Norbert Badziong als Vertreter
der Versichertenseite. Norbert Badziong verstarb
Ende September 2010. Sein Nachfolger wurde
Axel Schmidt. Als beratendes Mitglied gehört dem
Vorstand außerdem der Hauptgeschäftsführer der
BGW an – bis zum Jahr 2009 Professor Dr. Gerhard
Mehrtens und seitdem Professor Dr. Stephan
Brandenburg sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Arthur Montada.
Die Ausschüsse: Um die verschiedenen Aufgabenfelder der BGW zu bearbeiten, bilden die Vertreter versammlung und der Vorstand Ausschüsse. Die Ausschüsse bereiten zum Teil
wichtige Entscheidungen vor, zum Teil treffen sie
diese auch selbst.
• Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz
• Ausschuss für Rehabilitation und Heilverfahren
• Haushalts- und Satzungsausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Ausschuss für Kommunikation
• Ausschuss für Informations- und Kommuni-
kationstechnik
• Verwaltungsausschuss
• Bauausschuss
• Ausschuss für Gefahrtarif und Beitragsange-
legenheiten
• Bußgeldausschuss
1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie
9
Außerdem gibt es – regional auf das Bundesgebiet verteilt – insgesamt 31 Rentenausschüsse,
16 Widerspruchsausschüsse sowie an der Hauptverwaltung in Hamburg drei Widerspruchsausschüsse und Einspruchsausschüsse.
Zu bestimmten thematischen Schwerpunkten hat
der Vorstand zudem acht Arbeitsgruppen gebildet. In einigen arbeiten auch Mitglieder der Vertreterversammlung oder der Verwaltung mit. Die
Selbstverwaltung (SV) stellt sich auch auf der
BGW-Internetseite www.bgw-online.de vor. Unter
dem Navigationspunkt „Selbstverwaltung“ gibt
es Informationen über die Zusammensetzung und
Aufgaben der SV-Organe, Arbeitsgrundsätze und
vieles mehr.
• anhaltendes wirtschaftliches Wachstum im
Gesundheits- und Sozialsektor mit stetiger
Zunahme an Mitgliedsunternehmen und
Versicherten
• an Brisanz gewinnende Gesundheitsthemen
wie demografischer Wandel und Pflege
• erhebliche Umstrukturierung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland
• Wandel der BGW zum kundenorientierten
Dienstleistungsunternehmen im Bereich
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Vertreterversammlung der BGW wird von den
Versicherten sowie den Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die zehnte Amtsperiode der Selbstverwaltung erstreckte sich von Oktober 2005 bis
Vor diesem Hintergrund hatten die Mitglieder der
Vertreterversammlung und des Vorstands während ihrer Amtsperiode anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Anhand ausgewählter
Beispiele wird im folgenden Kapitel näher dargestellt, wie sie ihre Gestaltungsmöglichkeiten
genutzt haben, um den gesetzlichen Auftrag der
BGW verantwortungsvoll umzusetzen.
Birgit Adamek, Vorsitzende des Vorstands im
Wechsel mit Norbert
Badziong beziehungsweise Axel Schmidt
Norbert Badziong,
verstorben, Vorsitzender des Vorstands im
Wechsel mit Birgit
Adamek
Axel Schmidt, Vorsitzender des Vorstands im
Wechsel mit Birgit
Adamek, Nachfolger von
Norbert Badziong
Wilma Hagen-Henneberg,
Vorsitzende der Vertreterversammlung im
Wechsel mit Dr. Robert
Schäfer
Dr. Robert Schäfer,
Vorsitzender der Vertreterversammlung im
Wechsel mit Wilma
Hagen-Henneberg
Professor Dr.
Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer
seit 2009
Arthur Montada,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer seit
2009
Professor Dr. Gerhard
Mehrtens, Vorsitzender
der Geschäftsführung
bis 2009
1.2.1 Sechsjährige Amtsperiode
10
Oktober 2011. Diese sechs Jahre waren für die
BGW von bedeutenden Entwicklungen geprägt:
1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte
Amtsperiode
Als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Berufsfelder haben die Mitglieder der Selbstverwaltung
(SV) die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen auf ihrem Gebiet stets im Blick.
Dadurch sind sie in der Lage, Ideen und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis einzubringen,
Impulse zu geben und Initiative zu ergreifen.
Dabei folgen sie stets dem Prinzip, kostenbewusst zu arbeiten und unnötige Bürokratie zu
vermeiden. Die nachfolgenden Beispiele aus der
zehnten Amtsperiode zeigen auf, wie die Gremien der Selbstverwaltung konkret an Projekten
und Programmen beteiligt waren.
2.1 Die Renten- und Widerspruchsausschüsse
Kernaufgabe der Selbstverwaltung ist die Arbeit
in den Renten- und Widerspruchsausschüssen.
Diese Ausschüsse sind an jede Bezirksverwaltung der BGW angegliedert und tagen regelmäßig. Ihre Mitglieder arbeiten Hand in Hand mit
den BGW-Expertinnen und -Experten und treffen
Entscheidungen, die für verunglückte oder
erkrankte Versicherte oft von existenzieller
Bedeutung sind.
In den 31 Rentenausschüssen an den elf Standorten der BGW geht es darum, Versicherungsfälle, also Arbeits- beziehungsweise Wegeunfälle und Berufskrankheiten, anzuerkennen oder
abzulehnen sowie Rentenzahlungen zu bewilligen. Die Selbstverwaltungsmitglieder entscheiden zum Beispiel darüber, ob ein Verkehrsunfall
von der BGW als beruflich bedingter Wegeunfall
anerkannt wird – und sie infolgedessen Heilverfahren, Rehabilitation und Entschädigung organisiert und bezahlt – oder ob er sich auf einer
privaten Fahrt ereignete. Dazu trägt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksverwaltung
den zwei Ausschussmitgliedern, die jeweils von
der Arbeitgeber- und der Versichertenseite kommen, individuelle Fälle vor. Nach eingehender
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
Beratung trifft der Ausschuss eine Entscheidung
– während der zehnten Amtsperiode geschah
dies bei der BGW knapp 52.000-mal. Die gesetzliche Grundlage für alle Entscheidungen bildet
das Sozialgesetzbuch VII.
Sind Versicherte mit Bescheiden, Entscheidungen oder Maßnahmen der BGW nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen. Dies ist
etwa der Fall, wenn die BGW in obigem Beispiel
keinen Wegeunfall anerkannt hat, weil aus privaten Gründen ein erheblicher Umweg gefahren
wurde. Die oder der Versicherte vertritt jedoch
die Auffassung, die Unfallfahrt sei durchaus
beruflich bedingt gewesen. Dann berät ein
Widerspruchsausschuss im Anschluss an eine
Vorprüfung über den Fall und entscheidet
abschließend.
Es gibt bei der BGW 19 Widerspruchsausschüsse,
ebenfalls verteilt auf alle Standorte. In ihnen setzen sich jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen, wägen die ursprüngliche Entscheidung
nochmals ab und veranlassen, dass die Angelegenheit erneut geprüft wird. Am Ende erhält die
oder der Versicherte eine Entscheidung der
Selbstverwaltung in Form eines Widerspruchsbescheids. Während der zehnten Amtsperiode
trafen die Widerspruchsausschüsse der BGW
knapp 12.000 Entscheidungen. Ziel ist es immer,
eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Wichtige Entscheidungen aus der Sozialgerichtsbarkeit werden von den Ausschüssen dabei kontinuierlich berücksichtigt.
Einmal jährlich nehmen die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse gemeinsam
an einer Fortbildungsveranstaltung teil. Auf der
Tagesordnung stehen zum Beispiel aktuelle
Rechtsprechungen oder aktuelle medizinische
Themen, die wertvolle Informationen für die Ausschussarbeit liefern.
11
2.2 Verständliche Bescheide
Die BGW verschickt jährlich Zehntausende von
Bescheiden an ihre Mitglieder und Versicherten,
in denen sie zum Beispiel darüber informiert,
dass Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Diese Bescheide müssen juristisch korrekt
formuliert werden, sollen aber für den Empfänger
oder die Empfängerin gleichzeitig leicht verständlich sein. Das ist nicht immer einfach.
In der Arbeitsgruppe „Bescheidgestaltung“ arbeiten zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam mit
drei hauptamtlichen Mitarbeitern kontinuierlich
daran, Bescheide versichertenfreundlicher zu
gestalten. Die Arbeitsgruppe greift Anregungen
aus den Renten- und Widerspruchsausschüssen
auf, mit denen Versicherten- und Arbeitgebervertreter zum Beispiel auf unklare Formulierungen in
Standardtexten aufmerksam machen. In der zehnten Amtsperiode haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe rund 50 Musterbescheide bearbeitet.
2.3 Vorausschauende Personalpolitik
Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine
wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche
Arbeit der BGW. Zu den Aufgaben der Selbstverwaltung gehört es auch, die Personalpolitik mitzugestalten. So wählt die Vertreterversammlung
auf Vorschlag des Vorstands den Hauptgeschäftsführer und seinen Stellvertreter.
einer effektiveren Organisationsstruktur zusammengefasst. Neu entstandene oder umstrukturierte Abteilungen und Bereiche mussten in der
Folge mit geeigneten Führungskräften besetzt
werden, die zum Teil noch innerhalb der zehnten
Amtsperiode ausgewählt wurden.
Insgesamt haben Vorstand und Verwaltungsausschuss zwischen Ende Oktober 2005 und Ende
Oktober 2011 rund 800 Personalentscheidungen
getroffen.
2.4 Versichertenbeiträge – ausgewogen und stabil
Die Beiträge der versicherten Unternehmen zur
gesetzlichen Unfallversicherung hängen von drei
Faktoren ab: Der erste sind die Löhne und Gehälter der Versicherten sowie die Versicherungssummen der Unternehmer, der zweite die
Gesamtausgaben der BGW für Prävention und
Rehabilitation und der dritte die unterschiedlichen Risiken in den versicherten Berufsfeldern.
Eine Kosmetikerin ist an ihrem Arbeitsplatz zum
Beispiel geringeren Gefahren ausgesetzt als ein
Schädlingsbekämpfer an seinem.
Die verschiedenen Risiken werden im sogenannten Gefahrtarif alle sechs Jahre statistisch neu
berechnet und festgelegt. Eine wesentliche Aufgabe des Ausschusses für Gefahrtarif und Beitragsangelegenheiten in jeder Amtsperiode ist
es, einen neuen Gefahrtarif zu erarbeiten, der
Über wesentliche Personalangelegenheiten wie
Beförderungen oder einen Teil der Stellenbesetzungen entscheidet der Verwaltungsausschuss.
In einigen Fällen – wenn beispielsweise höhere
Führungspositionen zu vergeben sind – wählt der
Vorstand auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die geeignetsten Bewerberinnen und
Bewerber aus.
Wichtige Personalentscheidungen hat die
Selbstverwaltung in der zehnten Amtsperiode
insbesondere im Bereich der Prävention gefällt:
Im Sommer 2011 beschloss der Vorstand eine
umfassende neue Aufbau- und Ablauforganisation (Organisationsstruktur) der BGW. Dadurch
wurden die vielfältigen Aktionen zur Optimierung
und Verbreitung der Präventionsprodukte in
12
Faltblatt zum dritten
Gefahrtarif der BGW
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
von Vorstand und Vertreterversammlung verabschiedet wird. Zum Beispiel müssen sich die SVMitglieder einigen, welche Daten dafür zugrunde
gelegt werden. Für das eine Berufsfeld kann es
zum Beispiel vorteilhaft sein, die Summe der
Rentenzahlungen ab einem bestimmten Stichtag
in die Berechnung einzubeziehen, andere sprechen sich für einen anderen Zeitraum aus. Außerdem entscheiden die Selbst ver waltungsmitglieder darüber, welche der versicherten
Berufsgruppen zusammengefasst werden und
dieselbe Risikobewertung erhalten.
Im Jahr 2007 trat der dritte Gefahrtarif der BGW
in Kraft. Seitdem werden zum Beispiel Beschäftigte in Ausbildungsstätten für soziale Berufe
nicht mehr in einer gemeinsamen Risikogruppe
mit Angestellten in Suchthilfeprojekten eingeordnet. Stattdessen bilden sie eine neue Risikogemeinschaft mit Ausbildungsstätten für Berufe
im Gesundheitswesen, da sie mehr Gemeinsamkeiten aufweisen. Die neue Gruppe erhielt eine
niedrigere Risikobewertung und das wirkt sich
günstig auf die Versichertenbeiträge aus.
Heutzutage keinesfalls eine Selbstverständlichkeit: Während der gesamten sechsjährigen Amtsperiode konnte der BGW-Kernbeitrag für die versicher ten Unternehmen tragbar und stabil
gehalten werden. Veränderungen brachte allerdings das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) des Bundes von 2008 mit einem
neuen System der Lastenverteilung zwischen
den Berufsgenossenschaften. Seit jeher werden
Berufsgenossenschaften, die ihre Ausgaben aufgrund wirtschaftlicher Schwächen ihrer Branchen nicht mehr decken können, von anderen
unterstützt. Das UVMG sah im ersten Entwurf
einen sprunghaften Anstieg des BGW-Anteils vor.
Die bisher vom Lastenausgleich befreiten
gemeinnützigen Einrichtungen und Kleinunternehmen, die bei der BGW einen großen Anteil
ausmachen, hätten sich in voller Höhe beteiligen
müssen. Doch Selbstverwaltung, Verwaltung
und Verbände der versicherten Berufsfelder setzten sich erfolgreich dafür ein, dass die Höherbelastung insgesamt geringer ausfällt und zeitlich
gestreckt wird. Zusätzlich profitieren gerade
kleine Unternehmen von einer Freibetragsgrenze.
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
2.5 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Schwerpunkt
Pflege
Das UVMG sieht auch eine stärkere Abstimmung
der verschiedenen Institutionen vor, die in
Deutschland für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind. Als Antwort darauf
wurde die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen – ein Verbund
aus staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den
Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die
GDA hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit
aller in Deutschland Beschäftigten durch systematische Arbeitsschutzmaßnahmen mit noch
mehr Nachdruck zu fördern. Unter dem Dach der
GDA wurden elf Arbeitsprogramme ins Leben
gerufen, darunter 2009 das Programm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“, das
von der BGW geleitet wird. Es setzt bei der Prävention von Rückenerkrankungen an und hat
auch die psychischen Belastungen von Pflegekräften im Blick. Die Konzeption des Programms
und seine Fortschritte wurden regelmäßig im
Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz vorgestellt und beraten.
Die BGW setzt sich innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
besonders für das Thema Pflege ein.
Zur Unterstützung des Programms entwickelte
die BGW mit ihren GDA-Partnern das InternetPortal „gesund-pflegen-online.de“. Dessen Kernstück ist eine Online-Selbstbewertung für Pflegeeinrichtungen, die besonders auf die
Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unterneh-
13
men ausgerichtet ist. Damit können diese ohne
großen Aufwand selbst analysieren, wo sie beim
Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. Falls
nötig, erhalten sie Unterstützungsangebote –
zum Wohle ihrer Beschäftigten. Bis Ende 2011
nutzten knapp 2.000 Einrichtungen das Portal.
Auch die betrieblichen Interessenvertretungen
können das Instrument zur Unterstützung ihrer
Aufgaben nutzen.
Gerade bei der Entwicklung des GDA-Programms
und des Portals „gesund-pflegen-online.de“ war
der Praxisbezug der Selbstverwaltungsmitglieder zu ihren eigenen Berufsfeldern von großem
Vorteil: Sie brachten ihre Erfahrungen nicht nur
bei der Arbeit am Konzept ein. Sie trugen auch
stark dazu bei, die versicherten Unternehmen
auf die Angebote aufmerksam zu machen.
2.6 Kompetenz in Sachen Haut
Bei der BGW sind Beschäftigte aus Berufsfeldern
mit besonderen Risiken für die Haut versichert: Friseure etwa, die sehr häufig mit Wasser und Haarchemikalien arbeiten, Pflegekräfte, die Patienten
waschen, oder Reinigungskräfte in Krankenhäusern, deren Hände von Wasser, Putz- und Desinfektionsmitteln angegriffen werden. Viele
Beschäftigte in diesen Berufen leiden unter Ekzemen und entwickeln Allergien. Die typische Folge
einer beruflichen Hauterkrankung war früher der
Berufsausstieg und die Umschulung in einen
Beruf ohne Risiken für die Haut. Dies bedeutete
BGW-Faltblatt zu Hautschutzseminaren
14
nicht nur für die Betroffenen einen persönlichen
Rückschlag, sondern auch für die Beitragszahler
der BGW einen enormen Kostenfaktor, da sie für
die Kosten der Behandlung und Umschulung aufkommen müssen. In einigen Berufsfeldern wie
dem Friseurhandwerk wurde diese Problematik so
gravierend, dass die Beiträge für die versicherten
Unternehmen stark anstiegen.
In enger Zusammenarbeit von BGW-Selbstverwaltungsgremien, -Fachabteilungen und den Branchenverbänden der betroffenen Berufsgruppen
entstand daraufhin in den 1990er-Jahren ein Konzept, das seither als ein Erfolgsmodell im Bereich
der gesetzlichen Unfallversicherung angesehen
wird. Damals entwickelte die BGW mit der Universitätsklinik Osnabrück das Programm der sogenannten Sekundären Individualprävention (SIP).
Es handelt sich um ein Beratungs- und Behandlungskonzept für Versicherte, die unter beruflichen Hautproblemen leiden, mit neuem Ansatz:
Wenn Hautschäden schon in einem frühen Stadium behandelt und dann bei der Arbeit Schutzmaßnahmen konsequent beachtet werden, können die Beschäftigten häufig ihren Beruf weiter
ausüben und müssen nicht umschulen. Mit diesem Ziel führte die BGW flächendeckend Hautschutzseminare ein, die Behandlung und Präventionsmaßnahmen kombinieren. Wichtig war es für
die Selbstverwaltung dabei, Versicherte und ihre
Arbeitgeber zu motivieren, sich bei der BGW
schon zu melden, wenn sie die ersten Hautstörungen bemerken – und nicht erst, wenn zum Beispiel
ein schweres Handekzem vorliegt.
Während der zehnten Amtsperiode der Selbstverwaltung baute die BGW das SIP-Programm erfolgreich aus: Zunächst richtete sie auf Beschluss des
Vorstands mehrere Schulungs- und Beratungszentren (schu.ber.z) für SIP-Seminare ein. Da sich
dies als sehr erfolgreich erwies, wurde das Konzept schließlich deutschlandweit auf alle BGWStandorte ausgeweitet. Neben Seminaren werden
dort auch individuelle Sprechstunden angeboten,
in denen sich Beschäftigte von Hautexpertinnen
und -experten untersuchen und beraten lassen
können. Der Ausschuss für Rehabilitation und
Heilverfahren hat insbesondere die Gründung der
schu.ber.ze und die Entwicklung der Sekundären
Individualprävention fachlich vorbereitet und
wichtige Impulse gesetzt.
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
Die Strategie erwies sich als erfolgreich: Im Jahr
2007 konnte der Vorstand auf Vorschlag des Ausschusses für Gefahrtarif und Beitragsangelegenheiten zum dritten Mal in Folge das Risiko für Friseure, an einer Berufskrankheit zu erkranken oder
einen Arbeitsunfall zu erleiden, herabstufen, diesmal um 17 Prozent. Dadurch reduzierte sich jeweils
auch der durchschnittliche BGW-Beitrag.
Auch Versicherte anderer Berufsgenossenschaften, zum Beispiel Floristinnen und Floristen sowie
Beschäftigte in Metallberufen, haben inzwischen
die Möglichkeit, am SIP-Seminarprogramm der
BGW teilzunehmen.
Weitere Schritte, mit denen die BGW ihre Hautschutzkompetenz stärkte, folgten: Mit dem Weiterbildungszentrum studio78 in Bochum wurde
2008 ein spezielles Angebot für den Friseurnachwuchs geschaffen. Es verknüpft berufliche Inhalte
wie Technik, Styling und Friseur-Know-how mit
professionellem Hautschutz.
Ziel der Selbstverwaltung war es auch, die SIP
über den Hautschutz hinaus weiter auszubauen.
So wurden die Angebote der Schulungs- und Beratungszentren auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems ausgedehnt: 2009 ging eine Rückensprechstunde an den Start, die mittlerweile an
allen Standorten angeboten wird. Außerdem hat
die BGW 2010 am Berufsgenossenschaftlichen
Unfallkrankenhaus Hamburg eine Atemwegssprechstunde für Versicherte eingerichtet, die
unter berufsbedingten allergischen Atemwegserkrankungen leiden.
2.7 Erfolgreiche Kampagnen
In die Zeit der zehnten Amtsperiode fielen zwei
große Kampagnen, die sich auf zwei Schwerpunktthemen konzentrierten: zum einen die Initiative „Aufbruch Pflege“ für das Berufsfeld Pflege,
zum anderen die Friseurkampagne „Lebe Deinen
Traum“.
2.7.1 „Aufbruch Pflege“
„Aufbruch Pflege“ war eine Initiative der BGW zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur
Gesundheitsförderung von Pflegekräften. Sie
startete 2007 für einen Zeitraum von zwei Jahren.
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
Mit der Kampagne „Aufbruch Pflege“ engagierte sich
die BGW für die Gesundheitsförderung bei Pflegekräften.
Der Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz
hat die Kampagne ausführlich diskutiert und
eigene Ideen eingebracht. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Herausforderungen des
demografischen Wandels: In einer immer schneller alternden Gesellschaft wird nicht nur der
Bedarf an Pflegekräften wachsen, auch das
Durchschnittsalter der Pflegekräfte selbst steigt
an. Für Unternehmen im Bereich Pflege ist es
deshalb von zentraler Bedeutung, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
investieren.
Mit bedarfsgerechten Angeboten zur Prävention
berufsbedingter Erkrankungen in der Pflege
stieß die BGW auf reges Interesse. Sie konnte
viele Pflegeeinrichtungen bei der Verbesserung
von innerbetrieblichen Strukturen unterstützen:
Durch beispielsweise Seminare, Informationsmaterialien oder individuelle Beratung wurden
Unternehmen darin geschult, der Mitarbeitergesundheit größere Achtsamkeit entgegenzubringen. Mit Aktionen und Veranstaltungen brachte
die BGW zudem unterschiedliche Akteure aus
dem Bereich der Pflege zusammen und stieß so
einen gesellschaftspolitischen Diskussionsprozess zur Zukunft der Pflege an.
15
Durch die Kampagne „Aufbruch Pflege“ gelang
es der BGW, bei Heim- und Pflegedienstleitungen
mehr Bewusstsein für den Stellenwert des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu schaffen.
Denn dieser entscheidet als Qualitätsfaktor
letztendlich mit über den wirtschaftlichen Erfolg
einer Pflegeeinrichtung. Die Selbstverwaltung
setzte sich mit der eigens gegründeten „Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Konzepts Fortführung der Aktivitäten aus der Kampagne ‚Aufbruch Pflege‘ “ dafür ein, dass die Initiative nach
dem offiziellen Ende in eine BGW-Strategie für
das Berufsfeld Pflege überführt wurde. Diese
Strategie wurde insbesondere mit dem Programm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Pflege“ innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie abgestimmt.
2.7.2 „Lebe Deinen Traum“
Schon früher beschäftigte sich die BGW mit dem
Thema Hautschutz für Friseurinnen und Friseure.
Zunächst war es das vorrangige Ziel, die Zahl der
hauterkrankten Friseurinnen und Friseure durch
Maßnahmen der Sekundären Individualprävention zu senken. Dies gelang sehr erfolgreich. In der
zehnten Amtsperiode legte die BGW-Selbstverwaltung einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die
Primärprävention. Dies sind Maßnahmen, die hel-
fen, gesunde Haut zu schützen, um so erst gar
keine Hautschäden entstehen zu lassen. Junge Friseurinnen und Friseure sollen in ihrem Beruf arbeiten können, ohne dass ihre Haut dabei krank wird.
Mit dieser Zielrichtung rief die BGW im Jahr 2009
gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks die Kampagne „Lebe
Deinen Traum“ zum professionellen Hautschutz
für das Friseurhandwerk ins Leben und beschritt
dabei ganz neue Wege. Mit einem jungen, unkonventionellen und trendigen Ansatz tritt die BGW
an den Friseurnachwuchs heran und motiviert ihn
für die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen
Hauterkrankungen – das Tragen von Schutzhandschuhen beim Haarewaschen. Auf Messen, Plakaten oder dem Internetauftritt der Kampagne wirbt
Boris Entrup – bekannt als Schönheitsexperte aus
TV-Sendungen für die junge Zielgruppe – für den
Trendfaktor gesunde Haut. Eigens gestaltete Produkte wie Handschuhboxen, Aktionen oder auch
Spiele tragen die „Lebe Deinen Traum“-Botschaften zu den Nachwuchsfriseurinnen und -friseuren.
Auch Friseurunternehmer und -kunden werden
einbezogen.
Die Kampagne wird noch bis Ende des Jahres 2012
fortgesetzt. Die Arbeitsgruppe (AG) „Friseurkampagne“ hat „Lebe Deinen Traum“ mitkonzipiert
und ist auch an deren Steuerung beteiligt. So
begleitet die AG, in der sowohl Beschäftigte aus
den Fachabteilungen als auch SV-Mitglieder vertreten sind, die gesamte Kampagne.
Vor dem Start von „Lebe Deinen Traum“ haben
Verwaltung und Selbstverwaltung Kosten und
Nutzen genau abgewogen. Ausschlaggebend für
das „Ja“ zur Kampagne war folgende Überlegung:
Wenn durch die „Lebe Deinen Traum“-Aktionen
pro Kampagnenjahr an jedem BGW-Standort nur
eine Friseurin ihre Haut besser schützt und nicht
den Beruf aufgeben muss, rechnet sich die Kampagne. Eine Umschulungsmaßnahme für die
betroffene Friseurin würde die Beitragszahler der
BGW pro Fall durchschnittlich 75.000 Euro kosten.
Boris Entrup wirbt für das Handschuhtragen beim
Haarewaschen.
16
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
2.8 Forschung
Durch Forschung gewinnt die BGW wertvolle
Erkenntnisse über Ursachen von Berufskrankheiten, Trends im Unfallgeschehen, Entwicklungen
von Gefährdungspotenzialen und Erfolge in der
Rehabilitation. Die BGW-Selbstverwaltung hat
maßgeblich zu wissenschaftlichen Kooperationen
und Projekten beigetragen.
Unter anderem haben die Vorstandsmitglieder auf
Empfehlung des Verwaltungsausschusses im Jahr
2006 eine Zusammenarbeit zwischen der BGW
und der Universität Osnabrück beschlossen.
Beide Institutionen forschen gemeinsam zu Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen.
Zwei Jahre später brachte der Vorstand eine Stiftungsprofessur am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) auf den Weg, die von der
BGW getragen wird. Parallel setzte der Vorstand
einen Stiftungsbeirat ein. Mit der Stiftungsprofessur wurde am UKE ein Kompetenzzentrum ge schaffen, das die Arbeits- und Gesundheitssituation von Pflegekräften und anderen Beschäftigten
im Gesundheitswesen untersucht.
Darüber hinaus haben sich der Ausschuss für
Prävention und Arbeitsschutz sowie der Vorstand dafür engagiert, die Arbeit in Apotheken
sicherer zu machen: So hat die BGW ein Verfahren ent wickelt, mit dem Verunreinigungen am
Arbeitsplatz mit Zytostatika – Medikamenten zur
Krebsbehandlung – ermittelt werden können.
Apo thekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
können mit dieser Messmethode besser vor
Gesundheitsgefahren bei der Herstellung von
Zytostatika geschützt werden.
2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode
17
3 Stabilität und Wachstum – die BGW
in den Jahren 2006 bis 2011
Versicherte Personen und Unternehmen
Versicherte Unternehmen
Versicherte Personen
Stichtag: jeweils 31.12.
6.328.019
6.104.091
540.810
2006
6.615.348
565.094
551.826
2007
2008
6.905.762
7.086.899
628.869
599.640
2009
2010
7.213.715 *
651.403
2011
* Hochrechnung
Die zehnte Amtsperiode der Selbstverwaltung
war geprägt von einer Entwicklung, die seit Jahrzehnten zu beobachten ist: Der Gesundheitsund Wohlfahrtsbereich wächst. Im Zeitraum von
2006 bis 2011 konnte die BGW deshalb eine
Zunahme an versicherten Unternehmen und Personen verzeichnen. Dementsprechend stiegen
auch die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten
von BGW-Versicherten sowie die Summe der Entschädigungsleistungen.
3.1 Steiler Anstieg – Entwicklung der
versicherten Unternehmen und
Personen
In den Jahren 2006 bis 2011 wuchs die BGW von
540.810 auf 651.403 versicherte Unternehmen.
Dies bedeutet einen Anstieg um 20,4 Prozent.
Die Anzahl der Versicherten stieg im selben Zeitraum von rund 6,1 Millionen auf über sieben Millionen an.
18
3.2 Mehr Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und
Berufskrankheiten. Statistisch erfasst werden
meldepflichtige Versicherungsfälle, also solche,
die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei
Tagen zur Folge haben.
Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm zwischen 2006
und 2011 um rund 42,4 Prozent zu. Bei den
Wegeunfällen ist traditionell eine stärkere Aufund-ab-Bewegung zu beobachten, da diese
Unfälle stark witterungsbedingt sind. In Jahren mit
kalten und schneereichen Wintern sind die Zahlen
deutlich höher als in anderen. Wegeunfälle sind
alle Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur
oder von der Arbeit ereignen, unabhängig vom
Verkehrsmittel.
Die Zahl der bei der BGW eingegangenen Meldungen des Verdachts auf eine Berufskrankheit stieg
zwischen 2006 und 2011 um rund 26,9 Prozent an.
Es handelt sich in den meisten Fällen um Haut-,
Wirbelsäulen- oder Infektionserkrankungen.
3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011
Meldepflichtige Versicherungsfälle
Arbeitsunfälle
Wegeunfälle
Berufskrankheiten
Stichtag: jeweils 31.12.
65.267
64.241
57.757
55.696
52.415
45.833
34.909
30.218
24.137
24.227
21.906
8.934
2007
2008
3.3 Mehr Entschädigungsleistungen
Im Zeitraum 2006 bis 2011 wuchs die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen um rund
25 Prozent. Dabei handelt es sich um Leistungen
für Versicherte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden.
11.338
10.720
9.631
8.892
8.805
2006
26.111
2009
2010
2011
Zum Leistungskatalog zählt sowohl die medizinische und berufliche Rehabilitation als auch die
Wiedereingliederung in das gesellschaftliche
Leben. Die Entschädigungsleistungen umfassen
außerdem die Kosten für Renten, Abfindungen,
Beihilfen und Sterbegeld.
(Gerundet, in Mio. Euro)
Entschädigungsleistungen
Stichtag: jeweils 31.12.
441,9
367,8
361,8
376,2
2006
2007
2008
3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011
459,9
399,7
2009
2010
2011
19
4 Gut gerüstet für die Zukunft –
Ausblick auf die elfte Amtsperiode
In den Sozialwahlen vom Juni 2011 wurde die
Selbstverwaltung der BGW für die elfte Amtsperiode von Oktober 2011 bis Oktober 2017 bestimmt.
Sie wird in ihrer neuen Zusammensetzung die
erfolgreiche Arbeit, die in der zehnten Amtsperiode geleistet wurde, mit großem Engagement fortsetzen. Auch künftig werden ihre Mitglieder daran
arbeiten, die BGW weiterzuentwickeln.
Die Selbstverwaltungsmitglieder bringen ihre Erfahrungen aus ihren eigenen Berufsfeldern in die Gremienarbeit ein.
Eine der ersten Aufgaben der Selbstverwaltung
in jeder Amtsperiode ist es, in enger Zusammenarbeit mit der BGW-Verwaltung das Schwerpunktprogramm für den kommenden Sechsjahreszeitraum aufzustellen und zu verabschieden.
Dieses Programm beschreibt die strategische
Ausrichtung und die Ziele der BGW. In der elften
Amtsperiode wird es vorrangig darum gehen,
den Arbeits- und Gesundheitsschutz voranzubringen und Versicherte, die sich in Rehabilitation befinden, noch individueller zu beraten und
zu versorgen.
tet werden. Unter anderem sollen neue Ansätze
entwickelt werden, um diesen Themen zu begegnen. Nicht zuletzt müssen die sozialpolitischen
Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die
sich ständig verändern. Das Programm wird
darüber hinaus auch neue Herausforderungen
beschreiben und Themen setzen, die in den
nächsten Jahren das Handeln der BGW bestimmen werden. Durch die par tnerschaftliche
Zusammenarbeit der Fachbereiche der BGW und
der Ausschüsse von Vertreterversammlung und
Vorstand am Schwerpunktprogramm werden die
Ergebnisse auf eine breite Basis gestellt.
Das Konzept der Selbstverwaltung hat sich bei
der BGW bewährt. Ärzte, Apotheker, Friseure und
die vielen anderen Arbeitgebervertreterinnen
und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien
erleben es unmittelbar, wenn es Handlungsbedarf in ihren Berufsfeldern gibt. Für die Interessen der Versicherten setzen sich Vertreterinnen
und Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), des Marburger Bunds – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen
und Ärzte Deutschlands – sowie unter dem Dach
der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) das Kolpingwerk
Deutschland, die Katholische Arbeitnehmerbewegung e. V. und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen ein.
Sie klären die Fragen gesunden Arbeitens in
ihren Berufsfeldern, bestimmen die Schwerpunkte und steuern die Aufgabenfelder ihrer
Berufsgenossenschaft selbst. Die Selbstverwaltung ist ein Modell, das für Praxisnähe steht und
sowohl den Interessen der Arbeitgeber als auch
denen der Versicherten dient.
Auch die Schwerpunkte der vergangenen Jahre
wie Kundenorientierung, Dienstleistungsgedanke, demografischer Wandel, psychische
Belastungen und Pflege sollen weiter ausgestal-
20
4 Gut gerüstet für die Zukunft – Ausblick auf die elfte Amtsperiode
Organigramm der BGW-Selbstverwaltung
Vertreterversammlung
Ausschüsse der
Vertreterversammlung
• Haushalts- und
Satzungsausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Widerspruchsausschüsse ¹
– Berlin
– Bochum
– Delmenhorst
– Dresden
– Bezirksverwaltung
Hamburg
– Hauptverwaltung
Hamburg (inklusive
Einspruchsausschüsse)
– Karlsruhe
– Köln
– Magdeburg
– Mainz
– München
– Würzburg
Gemeinsame Ausschüsse von
Vertreterversammlung und
Vorstand
• Ausschuss für Gefahrtarif
und Beitragsangelegenheiten
• Ausschuss für Prävention
und Arbeitsschutz
Vorstand
Ausschüsse des
Vorstands
• Bauausschuss
• Bußgeldausschuss
• Ausschuss für
Rehabilitation und Heilverfahren
• Ausschuss für
Kommunikation
• Verwaltungsausschuss
• Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik
• Rentenausschüsse ²
– Berlin
– Bochum
– Delmenhorst
– Dresden
– Hamburg
– Karlsruhe
– Köln
– Magdeburg
– Mainz
– München
– Würzburg
Arbeitsgruppen des
Vorstands
• Jury – BGW-Gesundheitspreis
• Arbeitsgruppe „Bescheidgestaltung“
• Gemeinsame Arbeitsgruppe
der Selbstverwaltung und
der Verwaltung „Friseurkampagne“
• Beirat der Stiftungsprofessur Epidemiologie
und Versorgungsforschung
bei Pflegeberufen am Universitätsklinikum HamburgEppendorf
Arbeitsgruppen des Vorstands
mit Beteiligung der Vertreterversammlung
• Beirat BGWforum
• Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Konzepts
Fortführung der Aktivitäten
aus der Kampagne „Aufbruch Pflege“
• Arbeitsgruppe
„Überarbeitung der
Satzung“
• Wettbewerbsjury „Gesundheitsförderung in der
Pflegeausbildung“
¹ Die Vertreterversammlung entscheidet, ob und wie viele Widerspruchsausschüsse – an der Hauptverwaltung Hamburg auch Einspruchsausschüsse – an den BGW-Standorten eingerichtet werden. Diese Ausschüsse werden von der Vertreterversammlung aus dem gesamten Kreis der
BGW-Mitglieder und -Versicherten besetzt.
² Der Vorstand entscheidet, ob und wie viele Rentenausschüsse an den BGW-Standorten eingerichtet werden. Diese Ausschüsse werden vom
Vorstand aus dem gesamten Kreis der BGW-Mitglieder und -Versicherten besetzt.
Organigramm der BGW-Selbstverwaltung
21
Kontakt – Ihre BGW-Standorte
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Ihre BGW-Kundenzentren
Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin
Bezirksstelle
Tel.: (030) 896 85 - 37 01
Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (030) 896 85 - 36 96
Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum
Bezirksstelle
Tel.: (0234) 30 78 - 64 01
Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0234) 30 78 - 64 70
studio78
Tel.: (0234) 30 78 - 64 78
Fax: - 37 99
Fax: - 36 25
Fax: - 36 24
Fax: - 64 19
Fax: - 62 49
Fax: - 63 79
Fax: - 63 99
Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst
Bezirksstelle
Tel.: (04221) 913 - 42 41
Fax: - 42 39
Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0
Fax: - 42 25
schu.ber.z*
Tel.: (04221) 913 - 41 60
Fax: - 42 33
Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden
Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0
Fax: - 56 25
schu.ber.z*
Tel.: (0351) 86 47 - 57 01
Fax: - 57 11
Bezirksstelle
Tel.: (0351) 86 47 - 57 71
Fax: - 57 77
Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2
01109 Dresden
BGW Akademie
Tel.: (0351) 288 89 - 61 10
Fax: - 61 40
Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8
01109 Dresden
Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Bezirksstelle
Tel.: (040) 41 25 - 29 01
Fax: - 29 97
Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0
Fax: - 29 99
schu.ber.z*
Tel.: (040) 73 06 - 34 61
Fax: - 34 03
Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg
BGW Akademie
Tel.: (040) 202 07 - 28 90
Fax: - 28 95
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover
Außenstelle von Magdeburg
Bezirksstelle
Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89
Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe
Bezirksstelle
Tel.: (0721) 97 20 - 55 55
Fax: - 55 76
Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0
Fax: - 55 73
schu.ber.z*
Tel.: (0721) 97 20 - 55 27
Fax: - 55 77
Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln
Bezirksstelle
Tel.: (0221) 37 72 - 53 56
Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0221) 37 72 - 53 00
Fax: - 53 59
Fax: - 51 01
Fax: - 51 15
Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg
Bezirksstelle
Tel.: (0391) 60 90 - 79 20
Fax: - 79 22
Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5
Fax: - 78 25
Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz
Bezirksstelle
Tel.: (06131) 808 - 39 02
Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (06131) 808 - 39 77
Fax: - 39 97
Fax: - 39 98
Fax: - 39 92
München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München
Bezirksstelle
Tel.: (089) 350 96 - 46 00
Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (089) 350 96 - 45 01
Fax: - 46 28
Fax: - 46 86
Fax: - 45 07
Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Bezirksstelle
Tel.: (0931) 35 75 - 59 51
Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0931) 35 75 - 58 55
Fax: - 59 24
Fax: - 58 25
Fax: - 59 94
*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum
22
Kontakt
23
Bestell-Nr.: SX-SV10A · 05/2015 · CR/MGr
www.bgw-online.de
BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg