Produktbeschreibung Sprach- , Internet - k

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Produktbeschreibung Sprach- , Internet - k
K-net Telekommunikation GmbH | Barbarossastraße 64 | 67655 Kaiserslautern
Fon: 06 31 / 31 60-800 | Fax: 06 31 / 3160-820
E-Mail: [email protected]
Service: [email protected] | Internet: www.k-net-gmbh.de
Produktbeschreibung Sprach- , Internetund Multimediadienstleistungen
Allgemeines
Die K-net Telekommunikation GmbH (Im Folgenden „K-net“) erbringt auf Basis
der AGB_Telefon_Internet und AGB_Rundfunk_TV (im Folgenden „AGB“)
folgende Leistungen für
- Klug und Klever Paket 1 „Endlos Babble“
- Klug und Klever Paket 2 „Endlos Babble un durchs Netz sause“
- Klug und Klever Paket 3 „Endlos Babble un durchs Netz sause awwer verdammt schnell“
- Klug und Klever Paket 1G „Endlos Babble“
- Klug und Klever Paket 2G„Endlos Babble un durchs Netz sause“
- Klug und Klever Paket 3G „Endlos Babble durchs Netz sause un gugge“
- K-net Analoger Telefonanschluss
- K-net Mehrgeräteanschluss
- K-net Anlagenanschluss
- K-net Primärmultiplexanschluss
- K-net DSL/Internetzugang bis zu 6.000, 1bis zu 6.000, bis zu 25.000, bis zu
50.000, bis zu 100.000
- K-net SDSL 2.000 / 5.000
Die Leistungen werden entsprechend den nachfolgenden Kapiteln zur Verfügung gestellt
- Sprachdienstleistungen (Kapitel 1)
- Internetdienstleistungen (Kapitel 2)
- Multimediadienstleistungen IPTV (Kapitel 3)
Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
KAPITEL 1
Sprachdienstleistung
1. Standardleistungen Sprache
NOTRUFE
Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z.B. ISDN
NTBA, FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder ähnliches) über das
Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung
mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit NICHT möglich.
Siehe auch §3.9. AGB K-net Nomadische Nutzung lokalisierter Rufnummern
Die K-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss gemäß den nachfolgenden aufgeführten Gegebenheiten.
Diese werden unterteilt in folgende Unterpunkte:
Anschluss / Übergabepunkt, Gebäudeinfrastruktur / Leitungsnetz, Netzabschluss / CPE, Technische Vorraussetzungen zur Nutzung des Sprachanschlusses.
NTBA, FritzBox, Router o.ä.), werden gegen gesonderte Berechnung durchgeführt (siehe auch Optionspaket: Installation vor Ort).
D: Technische Vorraussetzungen zur Nutzung des Sprachanschlusses
Die K-net vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten den Anschluss an das Teilnehmeranschlussnetz der K-net. Die
Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden (siehe auch Kapitel
7), insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der
Beschaffung ist nicht Bestandteil dieses Vertrags.
2. Basisleistungen Sprache
A: Anschluss
Die K-net GmbH überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen und
betrieblichen Möglichkeiten Analoganschlüsse bzw. Euro-ISDN-Anschlüsse mit
dem Protokoll DSS1 (leitungsvermittelt) oder SIP-Sprachanschlüsse (paketvermittelt). Die K-net hat die Wahl in welcher Form die Ausführung der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist.
Es ist zu beachten, dass es bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder
Technik (SIP) zu Einschränkungen bei der Nutzung diverser Leitungsmerkmalen kommt. Folgende Meldeanlagen können daher NICHT angeschaltet werden:
- Hausnotrufsysteme
- Alarmanlagen
- Brandmeldeanlagen
- Fernabfragesysteme
Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies ausdrücklich in dem
Auftragsformular erwähnt und deren Funktion von der K-net bestätigt werden.
Euro-ISDN-Anschlüsse werden überlassen als
• Basisanschluss als Mehrgeräteanschluss oder Anlagenanschluss mit zwei
Basiskanälen und einem Steuerkanal oder
• Primärmultiplexanschluss als Anlagenanschluss mit 30 Basiskanälen und
einem Steuerkanal.
Die K-net teilt dem Kunden je Anschlussart
• für einen Analoganschluss eine Rufnummer
• für einen Mehrgeräteanschluss drei Rufnummern und
• für einen Anlagenanschluss eine Durchwahlrufnummer mit Regelrufnummernblock zu
• für einen SIP-Anschluss, je nach Anzahl der bestellten gleichzeitigen
Sprachkanäle eine oder zwei Rufnummern.
B: Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung
Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde aus dem Rufnummernkontingent, welches die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) der K-net zugewiesen hat.
A: Anschluss/Übergabepunkt
Entsprechend dem Kundenauftrag, wird dem Kunden an der in dem Vertrag
genannten Lieferadresse ein Anschluss an das Netz der K-net zur Verfügung
gestellt (Hausanschlussraum)
B: Gebäudeinfrastruktur / Leitungsnetz
Die Bereitstellung eines geeigneten Leitungsnetzes (Verbindung ErstEndeinrichtung – Räumlichkeiten des Kunden) obliegt dem Kunden.
Sofern gewünscht, installiert K-net beim Kunden in der Nähe der ErstEndeinrichtung eine Anschalteeinrichtung, die als Abschluss des Netzes zur
Anschaltung von Endstelleneinrichtungen bestimmt ist. Befindet sich die Abschlusseinrichtung des Übertragungsweges nicht in der Nähe der ErstEndeinrichtung (Anschlusskabellänge = 1,50 m) führt K-net die notwendigen
Installationsarbeiten auf Wunsch des Kunden ebenfalls durch. Die zusätzlichen
Arbeiten werden dem Kunden nach Aufwand entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste in Rechnung gestellt. Sonstige Installationsarbeiten, die nicht im
direkten Zusammenhang mit der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses stehen, werden auf Wunsch des Kunden durchgeführt und dem jeweiligen
Aufwand entsprechend nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
C: Netzabschluss / CPE
Die Leistung der K-net ist mit der abgeschlossenen und funktionstüchtigen
Installation bereitgestellt. Sonstige Installationsarbeiten, die nicht direkt im
Zusammenhang mit der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses stehen
(Inbetriebnahme
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Abweichend hiervon kann der Kunde mit der K-net die Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde
und in das Telefonnetz der K-net übertragbar ist. Vorraussetzung ist, dass
der Kunde am gleichen Standort verbleibt.
C: Portierung / Ablauf
Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die
K-net sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der K-net zu
portieren
Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der K-net an den
abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei
Version 1.0 vom 18.06.12
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der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig
von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem
Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die
netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zur Zeit
geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen
kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden
die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen
Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen
Netzbetreiber aktualisiert. Die K-net ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und
die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der K-net beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der
Rufnummer.
diesen Rufnummern werden von der K-net zu dem jeweiligen Serviceanbieter
hergestellt. Die K-net ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Verbindungen für
Dritte abzurechen.
Die Abrechnung der Servicerufnummern mit variabeln Tarifen (z.B. 0900er oder
118xx) erfolgt über einen externen Dienstleister der K-net und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Für das Inkasso der Rechnung ist die MR.NET services GmbH & Co. KG
beauftragt worden. Sie erhalten daher eine zweite Rechnung, sobald Sie diese
Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Anfragen und Einwände gegen
diese Forderung richten Sie bitte an den jeweiligen Diensteanbieter des genutzten Dienstes
Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von K-net können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (kein Callby-Call oder Preselection ist möglich).
F: Leistungsmerkmale der K-net Sprachanschlüsse kostenfrei
D: Telefonbucheintrag
K-net leitet auf Wunsch des Kunden Rufnummer, Name und Adresse zwecks
Eintrag in öffentliche und elektronische Teilnehmerverzeichnisse und für die
Erteilung von telefonischen Auskünften weiter (Datenredaktion der Deutschen
Telekom AG). Erhält der Kunde eine neue Rufnummer für seinen Telefonanschluss, wird die niedrigste Rufnummer eingetragen, sofern der Kunde bei
Auftragserteilung nichts anderes wünscht.
Für Fehler bei der Erstellung der Kommunikationsverzeichnisse haftet die K-net
nicht.
E: Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern)
Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu
Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze über das Netz der K-net
oder verbundener Unternehmen realisiert. Zweck der Verbindungen ist die
Vermittlung von Sprachtelefonie und Telefax im normalen Umfang.
Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen
des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein
nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird.
Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag für folgende
abgehende Verbindungen gesperrt werden:
•
nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche
und Servicerufnummern 017x, 01 80x),
•
•
•
•
Verbindungen zum Service "01 80x"
Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x",
Auslandsverbindungen,
InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa.
Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den K-net.-Service eingerichtet. K-net stellt auf Wunsch einen Überblick über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Für Servicerufnummern (Premium Rate-Dienste) ist von der Bundesnetzagentur
das sogenannte „Offline-Billing“ Verfahren vorgesehen. Dies bedeutet, dass der
jeweilige Anbieter sowohl die Preise, als auch die Inhalte seiner Dienste vollkommen frei definieren kann. Gesetzlich festgelegt wurde lediglich eine Preisobergrenze, diese beträgt derzeit für zeitabhängige Dienste 2 Euro pro Minute,
für zeitunabhängige Dienste30 Euro pro Verbindung. Diese Tarife sind aus allen
Festnetzen gleich.
Die Servicerufnummern unter der Vorwahl 0900 x sind in der Regel gesperrt.
Die Anwahl der Servicerufnummern unter der Vorwahl 0900x können auf
Wunsch des Kunden frei geschaltet werden.
Anhand der Folgeziffer kann der Kunde die Art des angebotenen Dienstes
erkennen:
0900-1 Information (Bsp.: Börse, Wetter, Verkehrsinfo etc.)
0900-2 Unterhaltungsdienste (Bsp.: Gewinnspiele)
0900-5 Sonstige Dienste(Bsp.: Beratung, Flirt, Erotik)
0900-9 Interneteinwahlprogramme (z.B. Dailer)
Der Kunde kann die K-net auch damit beauftragen, die Nutzung von bestimmten Rufnummernbereichen zu sperren (z.B. 0900x,0180x, 0137 etc.).
K-net kann nach Ermessen Ziele mit bestimmten Sonderrufnummern sperren,
wenn ein erhöhtes Missbrauchs- und Forderungsausfallrisiko droht. Diese
Nummern werden nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden freigeschaltet
(ggf. sind der K-net hierfür Sicherheiten zu leisten).
Generell gilt: 0900er Rufnummern werden automatisch nach 60 min getrennt
und der Nutzer muss diese neu anwählen.
Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließen Sie
direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Gespräche zu
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Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das angeschaltete
Endgerät des Kunden diese unterstützt.
• Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Verbindungen angezeigt, wenn diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird (CLIP)
• Übermittlung der eigenen Rufnummer
Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angerufenen übermittelt. Die
Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Einstellung des Anschlusses (COLP).
Sofern seine Telefonendgeräte es unterstützen, kann der Kunde die Rufnummernunterdrückung auch fallweise (je aufgebauter Verbindung) aktivieren (außer bei Notrufen). Der Kunde kann auch beantragen, dass seine Rufnummer dauerhaft nicht übermittelt wird.
• Übermittlung der eigenen Rufnummer bei Nutzung einer Fritz-Box
Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angerufenen übermittelt. Die
Aktivierunng / Deaktivierung erfolgt direkt an der Firtz-Box (Einstellung)
• Anrufweiterschaltung
Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss umgeleitet werden. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung erfolgt durch den Kunden.
Der Kunde kann an seinem Telefon selbst eingeben, in welchen Fällen und
unter welcher Rufnummer er erreichbar sein möchte:
- ständige Anrufweiterschaltung
- Anrufweiterschaltung bei Nichtmelden nach ca. 15 Sekunden
- Anrufweiterschaltung bei besetztem Anschluss (nicht bei SIP-basierten
Telefonanschlüssen)
Bedingungen zur Anrufweiterschaltung:
Der Kunde ist verpflichtet den Teilnehmer darüber zu informieren, dass er
seinen Anschluss per Rufweiterleitung dessen Anschluss weiterleitet.
Mit der Aktivierung der Rufweiterleitung bestätigt der Kunde das Einverständnis des Teilnehmers zu besitzen.
• Bandansage bei Umzug / neuer oder geänderter Rufnummer
Die K-net schaltet im Falle der Zuteilung einer neuen Rufnummer oder bei
Umzug (Aufgabe der alten Rufnummer) dem Kunden für 3 Monate kostenfrei
eine Bandansage. Diese wir dem Anrufer, der die bisherige bekannte Rufnummer wählt, bekannt gegeben. Die Erstellung der Ansage übernimmt die
K-net. Dieser Dienst ist bei der K-net zu beantragen.
G: Leistungsmerkmale der K-net Sprachanschlüsse kostenpflichtig
Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsumfang
enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot.
• Fangschaltung
Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann K-net für den Kunden auf
schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss
ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer
Fangschaltung ist kostenpflichtig.
• Anschlusssperre (abgehend)
Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von K-net für alle abgehenden
Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zur dieser Sperre kann der Kunde
auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der
Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung dieses Leistungsmerkmals ist jeweils kostenpflichtig.
• Änderung der Rufnummer
Auf Wunsch des Kunden kann bei einem K-net Anschluss eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis von K-net zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig.
Version 1.0 vom 18.06.12
K-net Telekommunikation GmbH | Barbarossastraße 64 | 67655 Kaiserslautern
Fon: 06 31 / 31 60-800 | Fax: 06 31 / 3160-820
E-Mail: [email protected]
Service: [email protected] | Internet: www.k-net-gmbh.de
• Sperre von R-Gesprächen (Rückruf)
Der Kunde kann die K-net damit beauftragen nach §66i des TKG seine
Rufnummer auf die Sperrliste für R-Gesprächen setzen zu lassen. Damit wird
verhindert, dass der Kunde kostenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und dies ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt
werden können. Das Einrichten der Rufnummer ist kostenfrei, die spätere
Löschung kostenpflichtig.
Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung.
Für Inhalte und angebotene Dienste im Internet ist K-net nicht verantwortlich.
Siehe hierzu auch § 4 AGB (Telefon,Internet) Festnetz.
B: Bandbreite
Übersicht über die angebotenen Bandbreiten der K-net. Diese Bandbreiten sind
vom Standort, der Übertragungstechnik und der Leitungsqualität.
3. Rechnungen
Der Kunde erhält, sofern technisch und betrieblich möglich, in der Regel einmal
im Monat von K-net eine Rechnung über die von ihm geführten Gespräche und
bestellten Leistungen (monatlicher Anschlusspreis, kostenpflichtige Leistungsmerkmale o. ä.). Auf Wunsch erhält er zusätzlich eine Aufstellung aller Verbindungen (Einzelverbindungsnachweis, kostenpflichtig). Diese Aufstellung wird in
gedruckter Form gegen Entgelt oder nach Vereinbarung in elektronischer Form
bereitgestellt. Eine Übersendung dieser Aufstellung per E-Mail ist zur Zeit noch
nicht möglich. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden auf Wunsch des
Kunden entweder um die drei letzten Ziffern verkürzt oder in ganzer Länge
angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Beträge für
Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen in einer
Summe zusammengefasst sofern die o.g. Personen und Einrichtungen einen
entsprechenden Antrag bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) gestellt haben. Die Zielrufnummern für diese Verbindungen
werden nicht ausgewiesen.
Sofern beauftragt erhält der Kunde in seiner Rechnung ebenfalls eine Übersicht
über die gebuchte Internetanbindung, das IPTV Paket oder zusätzlich bestellte
Optionspakete.
A: Flatrates
Gemäß der Preisliste werden den Kunden Telefonflatrates angeboten. Je nach
Kundenwunsch, können diese Flatrates entweder Gespräche ins deutsche
Festnetz, Gespräche ins deutsche Mobilfunknetz oder Gespräche ins Ausland
(bestimmte Länder; Auslandsflat 1 und/oder 2) beinhalten.
Folgende Verbindungen werden nicht über die pauschale Abrechnung erfasst,
bzw. sind nicht gestattet.
-
Verbindungen zu Sonderrufnummern
Gespräche zu Servicerufnummern
Auskunftsdienste
Gespräche / Verbindungen für dritte (kommerziell)
Permanente Verbindung zwischen 2 Endstellen (ähnlich einer Festverbindung)
- Datenverbindungen
- Interneteinwahl über eine Festnetznummer
Des Weiteren richten sich die Flatrates an Kunden mit privatem Nutzungsprofil
und gelten nicht für Mehrwertdienste-und Telekommunikationsdiensteanbieter
und nicht für Anbieter von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere
Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center- und TelefonmarketingLeistungen. Kunden ohne privates Nutzerprofil sind von diesen Produkten
ausgeschlossen. Die K-net behält in diesen Fällen eine Einzelentscheidung vor.
Geschäftskunden erhalten in der Regel von der K-net ein Angebot über die
Nutzung von Flatrates mit geschäftlichem Nutzungsprofil.
Bei dauerhaften Verbindungen bzw. Datenverbindungen (national oder international) gelten die Entgelte der aktuellen Preisliste.
B: Minutenpakete
Im Mobilfunkbereich kann der Kunde Minutenkontingente buchen. Diese werden bei Freischaltung auf den laufenden Monat entsprechend angepasst.
Gesprächsminuten, die über das gebuchte Kontingent hinausgehen, werden
nach der aktuell gültigen Preisliste abgerechnet. Nicht genutzte Minuten des
Kontingentes sind nicht in den nächsten Monat übertragbar und verfallen.
KAPITEL 2
Internetdienstleistungen
Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen von K-net bestimmt sich nach
dem Auftragsformular, den AGBs für Internetdienstleistungen und den nachfolgenden Bedingungen.
1. Internetzugang
A: Allgemeines
Die K-net vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll,
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Die Verfügbarkeit der oben angegebenen Bandbreiten ist von verschiedensten
Parametern abhängig Siehe hierzu auch § 4 AGB (Telefon,Internet) Festnetz.
C: Verfügbarkeit
K-net schuldet eine mittlere Verfügbarkeit des Zugangssystems von 98,5% im
Monat. Einschränkungen infolge der regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
K-net ist berechtigt, die Verbindung nach 24 Stunden zu unterbrechen. Der
Kunde kann die Verbindung anschließend sofort wieder aufbauen. K-net ist
ferner berechtigt, die Verbindung zu unterbrechen, wenn über mehr als zwei
Stunden kein Datenverkehr stattgefunden hat.
D: Verbindungsaufbau:
Je nach Verbindungsart werden dem Kunden Login- Name und Passwort
werden im Rahmen der Registrierung vergeben und dem Kunden schriftlich
mitgeteilt. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und gegen Missbrauch zu
schützen (siehe AGB K-net 3.12.). Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur
vom Anschluss des Kunden aus gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die K-net die notwendigen Informationen dem Kunden
zur Verfügung.
E: IP-Adresse
Der Benutzer erhält für die Dauer der Inanspruchnahme des Internetzugangs
eine IP- Adresse aus dem K-net- Adressraum zugewiesen. Die Adressvergabe
erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP- Adresse kann bei jedem Verbindungsaufbau von K-net automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der K-net von Dritten bereitgestellter Dienste
und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen
Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der K-net.
F: DSL Tarifstruktur
Folgende Tarife / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich
unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt
ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss.
- Klug und Klever Paket 2 „Endlos Babble un durchs Netz sause“
- Klug und Klever Paket 3 „Endlos Babble un durchs Netz sause awwer verdammt schnell“
- Klug und Klever Paket 2G„Endlos Babble un durchs Netz sause“
- Klug und Klever Paket 3G „Endlos Babble durchs Netz sause un gugge“
- K-net DSL/Internetzugang bis zu 6.000, bis zu 16.000, bis zu 25.000, bis zu
50.000, bis zu 100.000
- K-net SDSL 2.000 / 5.000
- K-net Internetzugang 10.000 etc.
K-net behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung des Internetanschlusses, die
weitab des üblichen Nutzverhaltens liegt die Bandbreite zu reduzieren, bzw.
den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Version 1.0 vom 18.06.12
K-net Telekommunikation GmbH | Barbarossastraße 64 | 67655 Kaiserslautern
Fon: 06 31 / 31 60-800 | Fax: 06 31 / 3160-820
E-Mail: [email protected]
Service: [email protected] | Internet: www.k-net-gmbh.de
2. E-Mail
A: E-Mail Adressen
Es obliegt dem Kunden der K-net seine Wunsch E-Mail Adressen bei der
Vertragsunterzeichnung mitzuteilen. Die Verfügbarkeit der gewünschten
Mailadresse wird von K-net geprüft und ggf. bereit gestellt.
Sofern der Kunde der K-net keine Wunsch-Mail-Adresse(n) mitteilt werden
diese von der K-net nach folgendem Muster eingerichtet:
[email protected]
Oder [email protected]
Oder [email protected]
Für den Fall, dass die gewünschte E-Mail nicht verfügbar bzw. vergeben ist,
wird nach dem Nachnamen eine Zahl eingefügt z.B. [email protected]
Generell erhält der Kunde fünf E-Mail Adressen. Diese werden alle nach obigem Muster eingerichtet.
B: E-Mail Postfächer
Dem Kunden werden bei Bedarf 5 Email-Postfächer zur Verfügung gestellt
(nicht bei symmetrischen Internetzugängen). K-net wird Wünsche hinsichtlich
Login- Name und Email-Wunschname soweit wie möglich berücksichtigen. Der
Kunde erwirbt kein Recht an den Namen dieser Emailadressen. Der Speicherplatz pro Postfach ist auf 50 MB begrenzt. K-net richtet für den Kunden auf
Wunsch weitere Email-Adressen nach dem vorgenannten Muster ein (kostenpflichtig, siehe Zusatzpreisliste).
K-net stellt dem Kunden Speicherplatz für eingehende Emails zur Verfügung.
Eingegangene, nicht abgerufene Emails werden vier Wochen gespeichert.
Nach Ablauf dieses Zeitraums, spätestens jedoch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, ist K-net zur Löschung berechtigt.
C: Mail Relay
Betreibt der Kunde einen eigenen Mailserver, so können Emails mittels des
SMTP-Protokolls zugestellt werden. In diesem Fall muss der Kunde sicherstellen, dass für ihn anfallende Emails zugestellt werden können oder regelmäßig
abgeholt werden. Der Mailserver darf Email von Dritten zu Dritten nicht weiterleiten (sog. Third-Party-Relaying), im Gegensatz zu Emails an den Kunden oder
vom Kunden. Bei Unerreichbarkeit des Mailservers und der damit zusammenhängenden Unzustellbarkeit von Emails ist K-net berechtigt, diese nach fünf
Tagen zu löschen.
Die Einrichtung des E-mail relaying wird mit einem Einrichtungspreis verrechnet.
D: E-Mailversand
K-net übermittelt die E-Mails des Kunden (Abholung vom E-Mail Postfach des
Kunden) in das Internet. K-net übernimmt hier keine Verantwortung über die
zeitnahe und korrekte Zustellung der E-Mail, da diese über verschiedenste
Router anderer Anbieter geleitet werden kann, zu denen die K-net keinerlei
Vertragsbeziehungen hat.
Die maximale Größe einer E-Mail ist begrenzt auf 30 MB. Sofern diese Größe
überschritten wird, behält sich die K-net das Recht vor, diese E-Mail nichtweiterzuleiten. Ebenfalls ist die K-net berechtigt E-Mail nicht weiterzuleiten, wenn
der begründete Verdacht vorliegt, dass diese E-Mail in der Kategorie SpamMails, Junk-Mail oder ähnliches einzuordnen ist.
E: Sonstiges
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der AGB (Telefon,Internet) Festnetz
KAPITEL 3
IPTV (Fernsehen)
Die Bereitstellung dieser Dienstleistung ist standortabhängig.
A: Allgemeines
Die K-net stellt im Rahmen des Glasfaserpaketes G3 („Endlos babble, durchs
Netz sause un gugge“) seinen Kunden IP TV (Fernsehen über das Internetprotokoll) zur Verfügung. Diese Dienstleistung wird nur gegenüber Privatkunden
erbracht. Der Anschluss des TV Endgerätes des Kunden erfolgt über eine IP TV
Settop Box, welche dem Kunden im Rahmen der gebuchten IPTV Dienstleistung auf Mietbasis zur Verfügung gestellt wird.
B: Anschluss weiterer Endgeräte (Fernseher)
Zum Anschluss weiterer Fernseher ist je Fernseher eine weitere Settop-Box
notwendig. Der Anschluss weiterer IPTV Settop Boxen setzt eine Erhöhung der
gebuchten Internetbandbreite voraus. (2.te IPTV Settop Box = bis zu 50.000
kBit/s, 3.te bis 4.te IPTV Settop Box = bis zu 100.000 kBit/s). Dies ist mit weiteren Kosten verbunden, welche Sie bitte der individuellen Preisliste entnehmen.
Gegebenfalls kann die Anzahl der verfügbaren Ports an der Fritz-Box / der
Genexis-Box nicht mehr ausreichen. Hier hat der Kunde für die entsprechende
Erweiterung zu sorgen.
C. Vorraussetzung zum Empfang
Vorraussetzung ist der Anschluss des Kunden an das Glasfasernetz der K-net
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(FTTH/FTTB; Glasfaseranschluss bis in die Wohnung/Glasfaseranschluss bis in
das Gebäude) oder ein K-net VDSL-Anschluss. Bei einem VDSL Anschluss gilt:
Bei einer Bandbreite bis zu 25.000 kann eine Settop-Box angeschlossen werden, bei einer Bandbreite bis zu 50.000 können 2 Settop-Boxen angeschaltet
werden.
D: Programme
K-net überträgt das Fernsehbild der einzelnen Programmanstalten entsprechend der Ausstrahlung ohne Änderung. Die aktuelle Liste der zur Verfügung
stehenden Programme kann der Kunde über die Homepage von Klug und
Klever herunterladen.
E: Elektronische Programmzeitschrift (EPG)
Mit Hilfe des EPGs lässt sich das laufende und kommende Fernseh- oder
Radioprogramm anzeigen. Die Programmübersicht beinhaltet mindestens den
Titel, die Uhrzeit und die Dauer jeder Sendung. Zusätzlich können zu den
einzelnen Sendungen kurze Beschreibungen des Inhalts – bei einigen EPGFormaten auch mit Bildern – angezeigt werden. Aufgrund der Integration in das
Empfangsgerät lässt sich aus dem EPG heraus das Programm umschalten
oder die Aufnahme einer ausgewählten Sendung programmieren. K-net übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angezeigten Informationen.
F: HD TV-Pakete
Verfügbar ab 1Q/2013
KAPITEL 4
Störungen
A: Allgemeines
Die K-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der
technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Voraussetzung ist die in den AGB
vereinbarte Mitwirkung des Kunden. Sofern nicht einzelvertraglich anders
geregelt, erbringt K-net hierbei insbesondere folgende Leistungen.
B: Annahme der Störungsmeldung
Die K-net nimmt Störungsmeldungen telefonisch während der Wochenarbeitszeit (montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr) unter der Servicenummer
0631-3160800 oder der 0800-515288376 entgegen.
Außerhalb der Wochenarbeitszeit werden die Störungen unter der gleichen
Rufnummer durch die Leitwarte der Stadtwerke Kaiserslautern entgegen genommen. Bitte beachten Sie, dass der Einsatz unserer Servicetechniker außerhalb der Wochenarbeitszeit und an gesetzlichen Feiertagen kostenpflichtig ist.
C: Störungsbehebung
K-net behebt Störungen, soweit nicht einzelvertraglich anders geregelt, montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen
Feiertage (Rheinland-Pfalz) sind. In dringenden Fällen kann in Einbindung der
K-net- Rufbereitschaft eine Sonderentstörung durchgeführt werden. Die Sonderentstörung liegt außerhalb der Wochenarbeitszeit bzw. wird an Wochenenden und Feiertagen angeboten. Sie wird zu erhöhten Sätzen nach Aufwand in
Rechnung gestellt.
D: Entstörungsfrist
Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 8.00 Uhr bis freitags 17.00
Uhr) eingehen, beseitigt die K-net die Störung innerhalb von 48 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über
die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von K-net. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 17.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen (Rheinland-Pfalz) eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am
folgenden Werktag um 8.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen
gesetzlichen Feiertag (Rheinland-Pfalz), so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt
und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen (ggf.
übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.
E: Terminvereinbarung
K-net vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers werktags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden
Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu
vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Regelentstörungsfrist als eingehalten.
F: Rückmeldung
Die K-net informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch
oder per Fax, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Ruf- oder Faxnummer
angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die
unter Kapitel 4 D genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch in der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von K-net
Version 1.0 vom 18.06.12
K-net Telekommunikation GmbH | Barbarossastraße 64 | 67655 Kaiserslautern
Fon: 06 31 / 31 60-800 | Fax: 06 31 / 3160-820
E-Mail: [email protected]
Service: [email protected] | Internet: www.k-net-gmbh.de
ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten
wurde. K-net bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen
Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die
erfolgreiche Entstörung zu informieren.
KAPITEL 5
Wartung und Verfügbarkeit
Wartungsarbeiten im Netz der K-net (Sprache/Internet/IPTV) finden in der
Regel zwischen 3:00 Uhr und 5:00 Uhr statt.
Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb eines Kalenderjahres, an denen die K-net- Dienstleistungen je Sparte(Sprache- Daten- und
IPTV Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stehen. Die Angaben werden in
% auf die jährliche Verfügbarkeit angegeben. Der Service von K-net steht
grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. K-net
gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Verfügbarkeit ihres Services von
98,5%.
Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen:
(Gesamtzahl Minuten des Gesamtzahl Minuten der Jahres – Nichtverfügbarkeit)
Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt:
geplante Unterbrechungen des Dienstes für Reparaturen, Wartungsarbeiten
oder andere betriebstechnische Gründe
Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches von K-net auftreten, z.B.:
o in Leitungen, Hardware oder Anwendungen des Kunden
o in Fällen von höherer Gewalt
KAPITEL 6
Optionstarife
Der Kunde kann zu seinem Anschluss verschiedene Optionstarife zusätzlich
beauftragen. Diese sind nur an dem beauftragten Anschluss nutzbar.
A: Auslandsflat 1 + Auslandsflat 2
Die in den Auslandflats enthaltenen Länder entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Generell gelten für die Nutzung der Auslandsflats die in Kapitel 1 Sprachdienstleistung Absatz 3 A aufgeführten Vereinbarungen.
Die oben aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der K-net zur Verfügung gestellten Übertragstechnik abgestimmt. Anschlussboxen/Geräte anderer
Hersteller können zu Einschränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung
beschriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung unmöglich. Für
Schäden, die durch nicht von der K-net freigegebenen Anschlussboxen/ Geräte
verursacht werden, trägt der Kunde.
K-net behält sich vor, auf den zur Verfügung gestellten Anschlussboxen/Geräten jederzeit eine Softwareaktualisierung durchzuführen (Verbesserung der Netzqualität, Einführung von neuen Leistungsmerkmalen etc.). Gegebenenfalls kann es zu kurzen Unterbrechungen der Dienst kommen (in der
Regel während des Wartungsfensters siehe Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung)
B: Mobil flat
Alle Gespräche in deutsche Mobilfunknetze werden mit 10 Cent je Minute
berechnet. Es gibt keine Volumenbeschränkung.
KAPITEL 8
Installationspaket (Optional zubuchbar)
K-net behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung der Optionstarife, die weitab
des üblichen privaten bzw. geschäftlichen Nutzverhaltens liegen, den bestehenden Optionsvertrag zu kündigen.
Folgende Leistungen werden durch K-net erbracht:
KAPITEL 7
Endgeräte (Privatkunden)
Der Kunde bekommt von der K-net (dem gewünschten Produkt / Paket entsprechend) während der Vertragsdauer eine Anschlussbox zur Verfügung gestellt.
Nach Vertragsende ist diese Anschlussbox in einwandfreiem technischem
Zustand der K-net zurückzugeben (siehe AGB Telefon, Internet §3 ff, bzw. AGB
Fernsehen,TV und Rundfunk §4 ff.).
Folgende Anschlussboxen/Geräte werden dem Kunden zur Verfügung gestellt:
- IAD*1 (aktuell Fritz Box) auspacken, an die 1. TAE und PC/Laptop
anschließen und starten
- Übertragung kontrollieren
- Internetzugangsdaten in das IAD eingeben (bitte Zugangsdaten
- bereithalten, sofern Ihnen diese Auf dem Postweg übermittelt wurden)
- Verbindung aufbauen
- Telefon Zugangsdaten in das IAD eingeben
- Telefongeräte und Fax*2 (max. 2 analoge Endgeräte) einrichten und
an das IAD anschließen
- WLAN im IAD freischalten
- WLAN Kennwort (SSID und WPA-Schlüssel) festlegen auf dem IAD
- Verbindungen testen (Internet, Telefon, Fax*2, LAN, WLAN)
Die Dienste werden direkt an den Ports des IAD (Fritzbox: TAE Dose bzw. LANPort 1-4) getestet.
Zusätzliche oder ergänzende Verkabelungen vor Ort sind nicht Bestandteil des
Installationspaketes.
Diese werden natürlich gerne nach Aufwand ausgeführt und separat in Rechnung gestellt.
*1 Integrated Access Device
*2 Einrichtung eines analogen Fax Einzelgerätes. Die Funktion von Multifunktionsgeräten (Telefon, Fax, Kopierer) kann nicht in allen Fällen garantiert
werden.
Kaiserslautern 11/2012
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Version 1.0 vom 18.06.12